1851 / 37 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bei Bauholz wi 2 mittlung solcher Differenzialzölle auf genauen Erhebungen und allgemeinen Rück⸗ sichten beruhe, so beantragt er, diese Ausmittlung den Ministerien des Handels und der Finanzen anheimzustellen. Die Kommission spricht aus: daß sie die Waldkultur als eine Art Fabrication annahm, als einen Fabrikbetrieb wie jeden anderen, wo man darauf ausgeht, ein bestimmtes Produkt zu erzeu⸗ 8 sie habe nicht gemeint, die Holzausfuhr erschweren zu dürfen, und ginge ie nach ihrer Ueberzeugung vor, würde sie einen viel geringeren Zoll 8 genommen haben. Mehrere Abgeordnete sprechen auch ihre Ee ie Holzfrage aus, worauf über Antrag eines Mitgliedes der Schluß Debatte ausgesprochen wurde. Zuvor bemerkt die Kommission noch, 8 ich dafür erklären würde, daß die möglichste Ermäßigung der g9. Ausfuhrzölle eintrete. Der Forstwirth verlange keine ““ uhr, obwohl er nach dem Prinzipe des Schutzes der Arbeit geh⸗ ren könnte. Erklärte sich die Zoll⸗Konferenz für Hurqhf hnang der pauden achen Prinzipes, so wäre die Kommission damit am meisten eir Würde aber das Zonen⸗Spstem beliebt, dann wäre blos das 91 138 usprechen und der Kommission Zeit zu lassen, die Zonen naͤber 1ch S en. Die Versammlung erklärt sich fast einstimmig für igtai n nöglichst geringen Einfuhrzolles, und zwar nach Vorschlag der wvnanüchehag Kr. pr. 100 Kubikschuh; dagegen wird das Prinzip 8 eha. Fe isses verworfen. Bei der weiteren Abstimmung darüber, ob die Ver g sch im Prinzipe für eine fernere Erniedrigung der im gass Sohwsa, fomit 88 Ausfuhrzölle ausspreche, erklärt sich dieselbe dagegen und e B Sätze des Entwurfs an. Endlich wird noch die von ie. 2- Konferenz beantragte ausnahmsweise Zollermäßigung für die 8 68 auf den Flüssen Weichset, San, Pruth und Dniester, so wie aus der Sr kowina, angenommen und damit der von der Kommission diesfalls gemachte Vorschlag, daß durch diese Abstimmung nur das Prinzip der Ausnahme auch für andere in gleichen Verhältnissen sich befindende Länder sanctionirt werde, zum Beschlusse erhoben. Man geht hierauf zur Berathung der Post 36 über. Werkholz, edleres, roh, d. i. in Brettern, Blöcken, Pfosten, Litt. a. besonders benanntes, und Litt. b. nicht besonders benanntes. Der Einfuhr⸗ oll für ersteres mit 5 Kr. und für letzteres mit 45 Kr. vom Centner sporec. Der Ausfuhrzoll für beide mit 2 Kr. vom Centner sporco. Auf Antrag einiger Mitglieder erklärt die Kommission: es wäre im Interesse der Industrie zweckmäßig, bei dem Satze Litt. a. von 5 Kr. zu bleiben, und es hatte daher der Satz Litt. b. pr. 45 Kr. wegzufallen, der Minister von Bruck formulirt sohin die besprochene Modification der Tarifpost Nr. 36 dahin: Werkhölzer edlerer Art, roh, das ist in Blöcken, Brettern, Pfosten, als: Aepfel⸗, Birnen⸗, Kirschen⸗, Cornell⸗, Weichsel⸗, Zwetschken⸗, Oliven⸗, Nuß⸗, türkische Haselnuß⸗, Akazien⸗, Buchs⸗, Eben⸗, Eschen⸗, Kork⸗, Ma⸗ hagoni⸗, Polisander⸗, Sandel⸗ und Zederholz und ähnliche Gattungen mit einem Einfuhrzolle von 5 Kr. für 1 Centner sporco. Die Versammlung stimmt dieser Aenderung des Tarif⸗Entwurfs bei. Die Post 37: Drechs⸗ ler⸗ und Schnitzstoffe, nicht in anderen Abtheilungen enthaltene, roh und in Abfällen: Litt. a) Elfenbein u. s. w., und Litt. b) Perlmutter u. s. w. in der Einfuhr mit 45 Kr. für den Centner netto belegt und in der Ausfuhr frei. Dann Litt. c) Stuhlrohr ungehaspelt, Stöcke, edlere Röhre, und Litt. d) Bernstein, Meerschaum u. s. w. in der Einfuhr mit 45 Kr. den Ceäntner nelto und in der Ausfuhr mit 5 Kr. für den Centner sporco belegt, wird

ohne Debatte angenommen.

In der siebenten Sitzung des Zollkongresses kam ferner vor:

Post 38, Kohlen und Torf. Litt. a) Holzkohlen, in der Ein⸗ und Aus⸗ fuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp.; dann Litt. b) Steinkohlen, in der Einfuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp. belegt und in der Ausfuhr frei; endlich Litt. c)

r ein höherer Zoll gewählt werden. Da aber die Aus⸗

Torf und Torfkohlen, in der Ein⸗ und Ausfuhr frei. Ein Abgeordneter beantragt, man möge den Ausfuhrzoll für einen Centner sporco Kohlen von 1 Kr. auf 5 Kr. erhöhen, wodurch dann ein entsprechendes Verhältniß zu dem Ausfuhrzolle des Holzes (25 Kr. pr. Ctr. sp.) hergestellt wäre. Von Seiten der Kammission wird geltend gemacht, daß es im Gegenstande der Frage wohl meist um das Interesse des Bodenbesitzers sich handelt und dieses im Tarifentmurfe gewahrt worden sei. Zur Unterstützung des Tarif⸗ satzes führt ein Abgeordneter an, daß Holzkohlen ohnehin keinen weiten Verkehr haben. Die Versammlung erklärt sich für die Beibehaltung des im Tarifentwurfe vorkommenden Ausfuhr⸗Zollsatzes per 1 Kr. von 1 Ctr. Holz⸗ kohlen. Bei Litt. b) Steinkohlen, entscheidet sich die Versammlung für Freigebung der Steinkohleneinfuhr. Litt, c) Torf und Torfkohlen, wird ohne Diskussion ange⸗ nommen. Post 39, Miniralien, nichtin anderen Abtheilungen enthaltene: Litt. a) Bau⸗, Bruch⸗, Pflaster⸗, Mühl⸗ und grobe cylindrische Schleissteine ꝛc., bei der Ein⸗ und Ausfuhr frei. Litt, b) Bau⸗ und Werk⸗Erden, besonders be⸗ nannte, als Kalk, Gyps gebrannt ꝛc., sowohl bei der Ein⸗ als Ausfuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp. belegt. Litt. c)) Mineralien, nicht besonders benannte, roh, d. i. weder geschliffen, noch in Platten geschnitten, noch gemahlen und geschlemmt zc., mit einem Satze von 5 Kr. für die Einfuhr und 1 Kr. für die Ausfuhr per Ctr. sporco. Litt. d) Mineralien, nicht besonders genannte, bearbeitet ꝛc., bei der Einfuhr mit 45 Kr. und bei der Ausfuhr mit 1 Kr. vom Ctr. sp. belegt. Litt. e) Mineralien, nicht besonders genannte, gemah⸗ len und geschlemmt, wie sub Litt. d., wird von der Versammlung ohne Diskussion angenommen. Eben so Post 40, Borsten, Federn und Haare. Litt. a) Hunds⸗, Reh⸗ ꝛc. Haare, 5 Kr. vom Ctr. sp. bei der Einfuhr und 25 Kr. bei der Ausfuhr. Litt. b) Borsten und nicht besonders benannte Haare, 45 Kr. vom Ctr. sp. bei der Einfuhr und 1 Fl. 40 Kr. bei der

Ausfuhr. Litt. c) Federn, nicht besonders benannte, 2 Fl. 30 Kr. vom

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.“ Litt. d) Men⸗ Ctr. netto bei der Einfuhr und 10 Kr. bei der Ausfuhr sp schenhaare, wie oben 15 Einfuhr und 5 Fl. vom Ctr. sp. bei gs Aus⸗ fuhr. Litt. e) Federkiele, 7 Fl. 30 Kr. vom Ctr. netto E1“

und 10 Kr. vom Ctr. sp. bei der Ausfuhr.

n der achten Zollkongreß⸗Sitzung gab der Ministerialrath K1eA. zur vchtta, orn Einigung über die Holzfrage eine weiter nöthige Aufklärung. Er sagt:

„Es besteht kein Zweifel, daß die galizischen Verhältnisse verschieden von denen 8 ö” Kronländer dastehen. Auf der Weichsel, dem Dniester und Pruth geht Holz nach Rußland; Siebenbürgen hat zwar außer der Aluta keine Wasserzüge nach außen, doch aber kommen den Ver⸗ hältnissen Galiziens jene Siebenbürgens am nächsten; auf den Flüssen der anderen Länder zieht wenig oder gar kein Holz hinaus, wohl aber kömmt Holz herein, wie namentlich in der Woiwodina, in Croatien und im Gränz⸗ gebiete. Der croatische Exporthandel mit Holz geschieht hauptsächlich zur See, oder zu Lande nach Fiume und Triest. Der auf croatisches und slavonisches Holz gelegte Ausfuhrzoll ist ohnehin ein solcher, der den Han⸗ del nicht im Geringsten beeinträchtigt. Das aus Croatien nach Triest und Fiume zu Lande gehende Holz wird nur mit 9 Kr. belegt sein. Unter dem Werkholze sind überdies auch die Faßdauben begriffen, welche einen Haupt⸗ handels⸗Artikel Croatiens und Slavoniens bilden. Der Vorschlag der Kommission geht sonach dahin, daß der ganze Wasser⸗ und Land⸗Transport von Galizien und Siebenbürgen bei der Ein⸗ und Ausfuhr blos mit einem Zolle von 1 Kr. belegt werde, während in allen übrigen Theilen der Monarchie es bei den Bestimmungen des Tarifes bliebe.“ Die Versammlung erklärt sich für den durch Herrn Mini⸗ sterialrath Kleyle ausgedrückten Antrag der Kommission und geht nunmehr zur Berathung der Post Nr. 41, Felle und Häute, roh, und Pelzwerk. Litt. a) Gemeine Felle und Häule roh, 25 Kr. Einfuhrzoll und 2 Fl. 30 Kr. Ausfuhrzoll vom Centner sporco. Litt. b) Nicht besonders benannte, rohe Felle und Häute, 2 Fl. 30 Kr. Einfuhrzoll von 1 Centner netto, und 2 Fl. 30 Kr. Ausfuhrzoll von 1 Centner sporco. Litt c) Pelzwerk, 7 Fl. 30 Kr. Einfuhrzoll von 1 Ctr. netto und 5 Kr. Ausfuhrzoll von 1 Centner sporco. Abg. Richter stellt im Interesse der Handschuh⸗Fabrication, die neuester Zeit in Oesterreich solche Fortschritte machte, daß sie auch nach außen konkurrenzfähig geworden, den Antrag, die Ausfuhr der Ziegenfelle zeitweilig zu beschränken oder mit einem solchen Ausfuhrzoll zu belegen, welcher die heimische Handschuh⸗Fabrication gegen die französische schutze. Auch ein sittliches Moment sei hier zu betrachten. In Prag allein gebe es dabei 1400 Nähterinnen, größtentheils Mädchen, die sich scheuen, öffent⸗ lich zu arbeiten, und ihre Subsistenz im Handschuhnähen sinden. Abg. Fürst Salm unterstützt den Antrag des Abgeordneten Richter, glaubt, jedoch bei dieser Gelegenheit die Wildhäute als einen Gegenstand berühren zu sollen, der mit dem Gegenstande der Frage in einiger Beziehung zu⸗ sammenhängt. Die Wildhäute seien nämlich ein Produkt, welches zuerst aus Süd⸗Amerika eingeführt worden. Es ließen sich nach dieser Richtung vielleicht mehrere Zwecke erreichen. Man könnte vielleicht die heimische Rhe⸗ derei dadurch heben, daß man ihr einen größeren Verkehr verschaffe, wofür die Wildhäute des Prinzips wegen nur beispielsweise angeführt werden. Man könnte nämlich bewilligen, daß, wenn ein triester Rheder glaubwürdig nachweise, daß er um gewisse Beträge österreichische Manufakte auswärts abgesetzt habe, er um einen gleichen Betrag auswärtige Artikel, z. B. Wild⸗ häute, zollfrei oder nur zu einem nominellen Zoll nach Oesterreich einfüh⸗ ren dürfe. Die Rückfracht würde dadurch gefördert. Der Wildhäute seien auch deshalb ausdrücklich erwähnt, weil Fernambuk und Brasilien, aus wel⸗ chen Ländern viele Wildhäute kommen, Länder seien, wo sich England und Frankreich unangenehm gemacht, und wo Oesterreich noch aus früheren Fa⸗ milien⸗Erinnerungen vielleicht begünstigt werden dürfte und sich beliebt ma⸗ chen könnte. Der Minister betrachtet den vom Fürsten Salm angeregten Gegenstand als von der größten Tragweite, und schlägt vor, die Erörterung dieser Frage jenem Zeitpunkte vorzubehalten, wo man über ähn⸗ liche Prinzipien sich aussprechen werde. Abgeordneter Riedl un⸗ terstützt den Antrag des Abgeordneten Richter in der Art, daß man die Aus⸗ fuhr der Kitzfelle zeitweilig verbieten oder aber einen höheren Zoll darauf setzen möge. Abgeordneter Winter unterstützt ebenfalls diesen Antrag, zumal die Industrie in Wien dabei sehr interessirt sei, und weil insbeson⸗ derr, wenn die österreichischen feinen Handschuhe nach den Donauländern einen bedeutenden Absatz haben, ihnen derselbe sonst bald von Frankreich aus abgeschnitten werden dürfte. Sections⸗Chef von Baumgartner meint, daß, wenn Oesterreichs Fabrikanten mit den französischen nicht kon⸗ kurriren können, es vielleicht angemessener sein würde, den Eingangszoll für fremde Handschuhe zu erhöhen, Abgeordneter Bachheibl bemerkt, der Einfuhrzoll auf die Handschuhe sei jedenfalls der natürlichste Weg, um die Preise der inländischen Fabrication, die Arbeit, zu schützen. Jedoch ist das Volumen der Handschuhe so klein, daß es möglich sein dürfte, auf indirekte Art Handschuhe ohne Zoll einzuführen. Sections⸗Chef von Baumgart⸗ ner glaubt, daß österreichische Handschuh⸗Fabrikanten in bei weitem gün⸗ stigeren Verhältnissen seien, als die französischen, und daß es nur auf sie ankomme, den französischen das Gleichgewicht zu halten and ihnen den Rang abzugewinnen. Abgeordneter Hlubek kann sich mit dem Antrage des Abgeordneten Richter nicht einverstanden erklären und trägt darauf an, daß man dem Zolle, der im Tarif ausgesprochen ist, beipflichte. Ministerial⸗Rath Kleyle bemerkt: „Die Handschuh⸗Einfuhr beträgt 37 Ctr., die Ausfuhr da⸗

gegen 123 Ctr.; die eingeführten Felle betragen 60,000 Ctr., die Ausfuhr dagegen an 2800 Ctr.; da nun diese Industrie eine so sehr begünstigte ist, so ist es billig, ihr nicht die Interessen der Landwirthschaft nachzusetzen.“ Abgeordneter Mikulitsch schließt sich dem Antrage des Ministerial⸗Rathes

Kleyle an. Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde der Tarif⸗Satz

Nr. 41 nach dem Entwurfe angenommen. Ministerial⸗Secretair Pollak liest: Nr. 41, Knochen, d. i. eigentliche Knochen, dann Knochenmehl und Spodium, wie auch Klauen und Füße, ferner Hörner (d. i. sowohl im Gan⸗ zen, als in Spitzen und Scheiben und geraspelt) und endlich Haut⸗ und Leder⸗ abschnitzel, 1 Cir. sporco Einfuhr 1 Kr., Ausfuhr 50 Kr. Abgeordneter Bischof stellt den Antrag, nachdem neben der Runkelrübenzucker⸗Fabrication die Phosphor⸗Consumtion fortwährend im Steigen begriffen und es zu er⸗ warten stehe, daß der Preis der Knochen auch noch höher gehen werde, daß die Kommission den Ausfuhrzoll von 50 Kr. auf 1 Fl. 30 Kr. setze und die Einfuhr freilasse. Abgeordneter Hlubek unterstützt den vom Standpunkte der Landwirthschaft angeregten Antrag. Abgeordneter Hage⸗ nauer bittet im Interesse Dalmatiens, da durch die Bewilligung der Aus⸗ fuhr den inländischen Fabriken nichts entgehe, den Zoll von 50 Kr. noch herabzusetzen. Der Minister von Bruckbemerkt: Dalmatien sei ein Zollaus⸗ schluß und werde von der Regierung ganz separat behandelt werden. Sections⸗ Chef von Baumgartnererkennt an, daß man gegenwärtig in der Lage sei, den Phosphor, den man früher aus dem Auslande bezogen, nun im Inlande zu erzeu⸗

gen; allein aus den Knochen, die in Wien allein liegen bleiben und verfaulen, mache

man Phosphor für die ganze Monarchie. Abg. Riedl bemerkt: „Die Knochen sind eben so nothwendig für die Phosphor⸗ wie für die Rüben⸗ zucker⸗-Fabrication; jene kann uns in die Lage bringen, daß die Knochen einst ganz mangeln werden. In Berücksichtigung dieser Umstände möchte ich den Antrag von 1 Fl. 30 Kr. unterstützen.“ Abg. Fürst Salm unter⸗ stützt den Antrag des Abg. von Pilsen, den Ausfuhrzoll auf 1 Fl. 30 Kr. zu erhöhen, auf das kräftigste, und die Kommission erklärte sich mit dem Zollansatze von 1 Fl. 30 Kr. einverstanden. Abg. Szabel stellt den Ge⸗ genantrag: daß, wenn schon der Zoll nicht billiger beliebt würde, es bei dem beantragten Zolle von 50 Kr. sein Verbleiben habe. Abg. Bach⸗ heibl ruft die Theilnahme der Versammlung an, die böhmische Industrie durch eine Erhöhung des Zolles und eine möglichst erschwerte Knochenaus⸗ fuhr zu schützen. Abg. Lange wünscht im Interesse seines Vaterlandes (Siebenbürgen), daß der Zoll für die siebenbürgische Gränze nicht über 50 Kr. erhöht werde. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der beantragte erhöhte Ausfuhrzoll auf eigentliche Knochen, dann Knochenmehl und Spodium von 50 Kr. auf 1 Fl. 30 Kr. angenommen, dagegen für die anderen Gegenstände der im Entwurfe angesetzte Zoll von 1 Fl. in der Einfuhr und 50 Kr. in der Ausfuhr beibehalten. Die Tarifposten: Arznei⸗ und Parfümerie⸗, Farb⸗ und Gärbestoffe, dann Gummen, Harze und Kochsalz wurden ganz nach dem Entwurfe angenommen. Bei Gelegenheit der Tarifpost: Chemische Hülfsstoffe, entspann sich über Schwefel eine längere Debatte. Abgeordneter Riedl setzt die Wichtigkeit des Schwefels auseinander und trägt, an den Grundsatz ap⸗ pellirend, daß jede einheimische Arbeit geschützt werden müsse, darauf an, daß der rohe Schwefel mit 25 Kr., der raffinirte mit 45 Kr. Eingangszoll belegt werde. Abgeordneter Szabel tritt gegen diesen Antrag mit der Be⸗ merkung auf, die Wichtigkeit des Schwefels als Industrie⸗Zweig sei von so außerordentlicher Tragweite, daß er keinen Anstand nehme, selbst auf die Gefahr hin, die Schwefel⸗Industrie zu Grunde gehen zu sehen, die Schwe⸗ fel⸗Einfuhr auf jede nur mögliche Weise zu fördern, und er müsse der Kom⸗ mission nur Dank wissen, daß sie den Zollsatz auf Schwefel mit 5 Kr. ge⸗ stellt hat. Abgeordneter Bischoff unterstützt aufs kräftigste Riedl's An⸗ trag, weil in Böhmen nicht nur Oesterreichs Schwefel⸗Industrie bedroht sei, sondern indirekt auch dievon Eisen⸗Vitriol, der rauchenden Schwefel⸗ säure. Abg. Hagenauer glaubt, daß die Befürchtung, als könnte der beantragte Zoll mit 5 Kr. die Schwefel⸗Industrie hart treffen, ganz und gar uͤnbegründet sei, denn in diesem Moment könnte man sieilianischen Schwefel nicht so wohlfeil nach Wien liefern, als die Böhmen den ihrigen. Uebrigens meint er, daß man zu einem billigeren Zollsatze übertreten sollte im Interesse der allgemeinen österreichischen Industrie. Abg. Neumann sieht sich bestimmt, selbst gegen seinen unmittelbaren pekuniären Vortheil, für den Antrag des Abgeordneten Riedl zu stimmen. Sections⸗Chef von Scheu⸗ chenstuel ist der Ansicht, daß das Allgemeine durch eine theilweise Ver⸗ minderung der Production wenig leiden würde, und wenn im Gegentheil die Industrie einen wesentlichen Gewinn für sich ziehen kann, so, glaube er, werde die Staats⸗Verwaltung vollkommen Recht thun, wenn sie ihre theure Production beschränke oder auch zeitweilig selbst einstelle, um nur der Industrie ein billiges Material auf anderen Wegen zu verschaffen. Sections⸗Chef von Baumgartner pflichtet dem bei und setzt die Grüͤnde so überzeugend auseinander, daß der Abgeordnete Riedl zum Beweise, daß der Landbau und die Industrie Hand in Hand gehen und gegenseitig unterstützen müssen, seinen Antrag zurückzieht. Der Tarifsatz wird einstim⸗ mig angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen.

——

IF-Kmm. HTrIFE nxn naa.

auf, solche binnen spätestens drei Monaten bei uns gel⸗

ziehendlich der Actien für eine der beiden vertragsmä⸗

net, die bei Abtretung der letzteren an den Staat ver⸗

Bekanntm achungen.

[77] Monats⸗Uebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

Activa. 1) Geprägtes Geld 696,206 Thlr. 2) Kassen⸗Anweisungen, Darlehns⸗ scheine, Noten und Giro⸗Anweisun⸗ gen der Preußischen Haupt⸗Bank. 3) Wechsel⸗Bestände 307,443 4) Lombard⸗Bestände 287,150 5) Verschiedene Forderungen und Activa 209,264 Eb1ba.. 1) Banknoten im Umlauf ......... Thlr. 2) ni en von Instituten und Pri⸗ vat⸗Personen mit Ein Giro⸗Verkehrs ““ Berrlin, den 31. Januar 1851. 1 EEEeIEEi a n gez.) G. M. Oppenfeld. Neuburger. G. Rieß.

548,700

1,046,429 »

[666 Bekannt machun g. 8 11131““ Jonas Fränckel hat . ar 18 izi wörtlich bestimmt; publizirten Testamente „Mein Handlungsgeschäft soll nach und nach auf die vortheilhafteste Weise aufgelöst, die Waarenbestände verkauft und die ausstehenden Schulden einkassirt wer⸗ den. Es liegt in meinem Wunsche, daß die Auflö⸗ sung meines Geschäfts wo möglich binnen fünf Jah⸗ ren bewirkt werde, ohne jedoch dem Ermessen der Herren Testaments⸗Exekutoren in dieser Hinsicht Schran⸗ en zu setzen.“ Dieser testamentarischen Bestimmung zufolge haben wir beschlossen, die von uns bisher administrirte Handlung; „E. Fränckel & Söhne“ nunmehr aufzulösen. Die Geschäfte der Handlung wer⸗ den sich daher fortan nur auf den Verkauf der noch vorhandenen Waarenbestände beschränken. Diese Ab⸗ wickelung mit Einziehung der ausstehenden Forderungen und Berichtigung der etwanigen Passiva beginnt an dem heutigen Tage. Wir fordern demnach alle diejenigen, welche noch For⸗

tend zu machen. Eben so fordern wir aber auch die

Schuldner derselben auf, insofern bei ihnen nicht eine

längere Zahlungsfrist vorliegt, den Betrag ihrer Schuld

binnen der obigen Frist bei Vermeidung der Klage an

uns zu berichtigen.

Breslau, den 27. Januar 1851.

Die Exekutoren und Kuratoren des Kommerzien⸗Rath Fränckelschen Nachlasses.

VCCG L. Milch. Jos. Prinz.

[76] 11“

die Einlösung der in Privathänden be⸗

findlicen Chemnnitz⸗Riesaer Ei⸗

senbahn⸗Actien nebt Dividenden⸗ scheinen betreffend.

In Gemäßheit des wegen Erwerbung der Chemnitz⸗ Riesaer Eisenbahn für Staatsrechnung unterm 31. De⸗ zember 1850 abgeschlossenen Vertrags wird 1

den 1. Februar 1851 mit Einziehung der im Privatbesitze befindlichen Actien der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahn⸗Gesellschaft, so wie des uneingelöst gebliebenen 1sten, 2ten und 3ten Dividen⸗ denscheins derselben, der Anfang gemacht werden, und finden dabei folgende nähere Bestimmungen statt:

Es wird eine besondere Kassen⸗ und Rechnungsfüh⸗ rung deshalb in den Personen des Finanz⸗Sportel⸗ Kassirers Mehlig und des Finanz⸗Kalkulators Schmelz allhier niedergesetzt.

2.

Die Abfertigung, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, geschieht in den Vormittagsstunden zwischen 9—1 Uhr in der im Parterre des Finanzgebäudes zu⸗ nächst der. Brühlschen Terrasse hierzu eingerichteten Kas⸗ sen⸗Lokalität, und bleibt auf die Dauer der drei Mo⸗ nate Februar, März und April 1851 beschränkt.

§. 224 Daselbst haben diejenigen, die im Besitze solcher Ac⸗

derungen an gedachte Handlung zu haben vermeinen,

8

e,8 1. auu e . a. e

ßigen Abfindungs⸗Modalitäten sich zu erklären und die hiernach ihnen zu gewährende Ausgleichung, gegen Zu⸗ rückgabe der betreffenden Actien und Dividendenscheine, sofort darauf entgegenzunehmen.

Werden mehr als drei Actien aus einer Hand pro⸗ duzirt, sind solche mit einer besonderen Nummer⸗Spe⸗ cification zu begleiten.

Als vertragsmäßige Ausgleichung sollen gewährt werden:

a) Zwei Thaler 15 Ngr. baar für den 1sten Divi⸗

dendenschein (Termin Ende März 1848), b) Zwei Thaler baar für den zweiten Dividendenschein (Termin Ende September 1848))) c) Zwei Thaler baar für den 3ten Dividendenschein (Termin Ende März 1849), f 1“ d) Dreiundzwanzig Thaler 15 Ngr. nominell für jede einzelne Actie ohne Dividendenscheine im Falle der Abfindungs⸗Modalität sub I., und zwar mit:

20 Thlr. in 2 Stück 4prozenltiger Schuldscheine der Gesellschafts⸗Prioritäts⸗Anleihe vom Jahre 1847 à 10 Thlr., einschließlich des den 1. Juli⸗ 1851 zahlbaren Zins⸗Coupons,

12 Ngr. durch Zurechnung 6monatlicher Stück⸗ zinsen darauf vom 1. Juli bis Ende Dezem⸗ ber 1850,

3 Thlr. 3 Ngr. in baarem Gelde;

nt s.

e) Dreizehn Thaler 15 Ngr. nominell, nämlich:

10 Thlr. in einem Aprozentigen Zehnthalerscheine, einschließlich des den 1. Juli 1851 zahlbaren Zins⸗Coupons,

6 Ngr. durch die darauf zuzurechnenden 6mo⸗

. natlichen Stückzinsen,

3 Thlr. 9 Ngr. in Baarzahlung, nebst einem

au Anwartschaftsscheine für jede

einzelne Actie ohne Dividenden⸗

v scheine im Falle der Abfindungs⸗ Modalität sub II.

Auf den Anwartschaftsscheinen ist die Zusicherung enthalten, daß gegen deren Rückgabe den Inhabern der⸗ selben nach Ablauf des zehnten Betriebsjahres, von

11

tien und Dividendenscheine sind, sich anzumelden, be⸗

Vollendung der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahn an gerech⸗

1

tragsmäßig vorbehaltene Kapitals⸗Nachzahlung und je⸗

denfalls eine dergleichen von Fünf Thalern durch

die künftig damit zu beauftragende Staatskasse gewährt werden solle. 8 §. 6 Diejenigen, welche die nach §. 5 zu gewährende Aus⸗ gleichung in Chemnitz entgegenzunehmen wünschen, haben deshalb während der drei Tage 5., 6 und 7. Februgr 1851 auf dem Bürean der Chemnitz⸗Riesaer Staats⸗Eisen⸗ bahn daselbst, unter Angabe der Stückzahl der von ihnen

zur Einlösung zu bringenden Actien und Dividenden⸗.

scheine, sich anzumelden und zugleich beziehendlich der Actien in das zu dem Ende dort ausgelegte Buch ihre Erklärung, ob sie die Abfindungs⸗Modalität sub I. oder sub II. beanspruchen, einzutragen.

71

Auf die in solcher Weise (§. 6) im voraus angemel⸗

deten Beträge wird sodann während der drei Tage

1 3., 14. und 15. Februar 18541 an der nämlichen Stelle die betreffende Zahlung durch einen der §. 1 genannten Kassenführer geleistet werden, wohingegen auf diejenigen, die solche daselbst an den nurbemerkten Tagen unerhoben lassen, lediglich noch die Bestimmung des §. 2 Anwendung leidet. §. 8.

Nach Ablauf des Monats April 1851 werden die den Inhabern der bis dahin uneingelöst gebliebenen Actien und Dividendenscheine zukommenden Beträge (§. 5), und zwar, so viel die Actien betrifft, durchge⸗ hends nach Maßgabe und Höhe der Abfindungs⸗Mo⸗ dalität sub I., beziechendlich in Anleiheschuldscheinen und Baarschaft, auf Gefahr und Kosten der Ersteren zum Depositum des Justizamtes Chemnitz abgegeben wer⸗ den, und es haben alsdann die später Kommenden, ihrer Befriedigung halber, lediglich an die genannte Ge⸗ richtsbehörde sich zu wenden.

Solches Alles wird zur Nachachtung der Betheiligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. .““

Dresden, am 25. Januar 1851. 8

Königl. Sächs. Finanz⸗Ministerum.. ent i4 mf vroce B. her⸗ rhnts is rin —— . G . 82882 824 enghn Ant 127. se, as 282 !e 896 ga

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Das Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für ½ Jahr.

10 Rthlr. ⸗1I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird

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Amtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien. Staats⸗Einnahme⸗ und Ausgabe - ericht. Bevorstehende Reise des Kaisers. Besserung im Befinden des Grafen von Chambord. Vorschriften über das Zollverfahren für den Eisen⸗ bahnverkehr. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Dekret über einen Nachtrag zum außerordentlichen Staats⸗Budget wegen der erhöhten Militairbedürfnisse. Kammer⸗ Peeh

Hannover. Hannover. Gesetz über die persönliche Portofreiheit. Hildesheim. Verkehr über bi Elbe vn g ö

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Rechnungs⸗Ablage. Rendsburg. Vermischtes. Altona. General Baudissin.

Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock. Die neuen Banknoten. Boitzen burg. Uebergang der österreichischen Truppen über die Elbe.]

Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz. Rückkehr des Erbgroßher⸗ zogs aus England.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt. Falsche Kassen⸗Billets.

Ausland.

Frankreich. Paris. Minister⸗Combinationen und die Dota onsfrage. Antrag hinsichtlich der Verträge mit fremden Mächten. Die fran⸗ zösische Besatzung im Kirchenstaat. Amendement zu dem Antrag in Betreff des Straßenverkaufs von Journalen. Der Generalstab der Nationalgarde. Erklärung Blanqui's. Prozeß⸗Revisions⸗Frage. Unfall des General Rulhieres. Spontini †. Akademische Wahl. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die bevorstehende Parla⸗ ments⸗Eröffnung. Chinesische Dschunken zur Industrie⸗Ausstellung. Verbot an die Theater.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Verlängerung der Donau⸗ schifffahrts⸗Convention mit Oesterreich.

Schweden und Norwegen. Christiania. Storthing; Literarisches.

Dänemark. Kopenhagen. Empfangsfeierlichkeiten für die rückkehren⸗ den Truppen. Landesthing.

Italien. Turin. Aufforderung an die englischen Reisenden.

Spanien. Madrid. Das Ministerium. Vermischtes.

2 . Eisenbahn⸗Verkehr. Thüringische Eisenbahn.

Vorbereitungen zum

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen Rittmeister Nikolas Fürsten Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg, Adjutanten des Generals und Ge⸗ neral⸗Gouverneurs zu Riga, Fürsten Italinskij, Grafen Su⸗

woroff⸗ Rymnitzkij, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen.

Berlin, den 4. Februar. Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Leopold von Oesterreich ist von Hamburg hier eingetroffen und im Königli⸗ chen Schlosse abgestiegen. 8

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenaut und Commandeur der 2ten Kavallerie⸗Division, von Wedell, von Wittenberg.

Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Landwehr⸗ Brigade, von Korff, von Lübben.

Der General⸗Major und Commandeur der 5ten Landwehr⸗ Brigade, von Hobe, von Perleberg.

“] mer

Oesterreich. Wien, 3. Febr. Folgendes sind die einzel⸗ nen Posten der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben vom 1. ai bis Ende Juli 1850: A. Einnahmen. 1) Direkte Steuern: Grundsteuer 12,752,734, Häusersteuer 1,877,698, Erbsteuer (Rück⸗ stände) 22,990, Subsidium ecclesiasticum 164, Personalsteuer in Dalmatien 531, Erwerbsteuer 838,037, Aversuale von Triest statt der Erwerbsteuer 5000, Judensteuer (Rückstände) 108,924, Einkommensteuer 371,077, direkte Steuern des krakauer Gebiets 44,189 Fl. 2) Indirekte Abgaben: Verzehrungs⸗ steuer 5,603,048, Zoll 4,921,389, Salz 5,512,687, Taback 4,049,835, Stempel 1,667,987, Taxen 470,455, Lotto 529,966, Post 279,860, Mäuthe 602,969, Punzirung 17,474, vereinte Ge⸗ bühren im lombardisch⸗venetianischen Königreiche 65,899, Pulver⸗ und Salpeter⸗Gefälle im lombardisch⸗venetianischen Königreiche 12,208 Fl. 3) Einnahmen vom Staats⸗Eigenthum und vom Berg⸗ und Münzwesen: Staatsgüter⸗Ertrag 258,758, Staats⸗ güter⸗Verkauf 79,938, Betrieb der Staats⸗Eisenbahnen (nach Aus⸗ scheidung der auf Betriebsmittel⸗Erweiterungen aufgewendeten en, welche beim Handels⸗Ministerium erscheinen) 112,905,

Bergwesen 404,455, Münzwesen (Ge ei der Ausprägung der

Scheidemünze 541,034 Fl. Von dieser Rubrik gehen ab: bei den Staatsfabriken (wegen des größeren Aufwandes der Staatsdrucke⸗ rei) 78,837, bei den erledigten geistlichen Pfründen 1419 Fl. 4) Ueberschüsse des Tilgungsfonds 2,495,408 Fl. 5) Verschiedene Einnahmen: Sardinische Kriegsentschädigung 2,308,412, Münz⸗ und Wechselgewinn dabei 280,425, verschiedene andere Einnahmen 390,159 Fl. B. Ausgaben. 1) Staatsschuld: Zinsen für die in C. M. und in W. W. verzinsliche Staatsschuld 11,248,614, dar⸗ unter an den Tilgungsfonds 1,688,903 Fl., Zinsen für die schwe⸗ bende Schuld 715,496 (darunter an den Tilgungsfonds 251,000 Fl., Rückzahlung der Lotto⸗Anlehen: Kapital 360,950, Gewinnste 872,535, Einlösung verloster Obligationen der älteren Staatsschuld 5233, Dotation des allgemeinen Tilgungsfonds 474,049, vertragsmäßige Einlösung der für die Einziehung des Wiener⸗Währung⸗Papiergel⸗ des an die Bank ausgestellten Obligationen 655,542, zusammen 14,332,419 Fl. 2) Hofstaat 1,098,219 Fl. 3) Ministerrath 28,077 Fl. 4) Ministerium des Aeußern 455,559 Fl. 5) Mini⸗ sterium des Innern: Centralleitung 129,325, Reichstags⸗Auslagen 1336, politische Verwaltung in den Kronländern 2,707,618, öffent⸗ liche Sicherheit mit Einschluß der Gendarmerie⸗Auslagen 2,181,267, ständische Auslagen 21,700, für dalmatische Gemeinden 40,000, Wohlthätigkeits⸗Anstalten 270,400, Impfungs⸗Anstalten 21,745, Kriminalanstalten (worunter für außerordentliche Bauten 52,200 Fl.) 306,049, Unterstützungen für die Bewohner der Bacska und des temescher Banates aus Anlaß der Kriegs⸗Ereignisse im Jahre 1849: 86,000, Grundentlastungskommissionen 150,174, zusammen 5,915,614 Fl. 6) Ministerium des Krieges: Centralleitung 92,550, Armeeauslagen 28,054,575, Aufwand der Kriegsbuchhaltung 90,633, Militairpensionen und Provisionen vom Kamerale 286,501, Beitrag zum Baue, zur Erhaltung und Approvisionirung deutscher Bundes⸗ festungen 150,530, zusammen 28,674,789 Fl. 7) Ministerium der Finanzen: Centralleitung 159,698, Finanzlandes⸗ und Bezirks⸗Di⸗ rectionen 699,625, Finanzwache 1,244,436, Haupt⸗ und Länder⸗ Kassen 218,692, Kammer⸗Prokuraturen und Fiskalämter 91,153, Steuerämter 337,698, andere Finanz⸗Behörden 195,757, Kataster 264,945, Papiergeld⸗Einlösung und Erzeugung 128, Geldtransport Auslagen 5770, Münz⸗ und Wechselverlust sammt Umprägungskosten 23,145, Verzehrungssteuer⸗Entschä⸗ digungen 287,410, Pensionen und Quieszenten⸗Gehalte der zu keinem der Verwaltungszweige gehörigen Individuen mit Aus⸗ schluß des lombardisch⸗venetianischen Königreichs 80,274, Pensionen und Quieszentengenüsse im lombardisch⸗venetianischen Königreiche 110,874, Aequivalente und rezeßmäßige Abfuhren 156,058, Patro⸗ nats⸗Auslagen 12,084, verschiedene andere Auslagen 108,957, zu⸗ sammen 3,990,704 Fl. 8) Ministerium der Justiz: Centralleitung 94,075, Justiz⸗Verwaltung in den Kronlandern 2,164,128, Inquisttions ⸗Auslagen 300,189, zusammen 2,558,392 Fl. 9) Ministerium des Kultus und des Unterrichtes: Centralleitung 27,047, Religionsanstalten 111,399, Schulanstalten 104,320, Stu⸗ dienanstalten 233,886, Akademie der Wissenschaften 20,198, Akade⸗ mie der bildenden Künste 22,772, Stiftungen und Beiträge für ver⸗ sch dene Schul⸗ und Erziehungs⸗Anstalten 237,360, zusammen 756,982 Fl. 10) Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Bauten: Centralleitung 225,715, Konsulate 72,959, Baubehör⸗ den in den Kronländern 267,477, Bauführung und Erhaltung der ärari⸗ schen Gebäude und Hauserfordernisse 140,032, Eisenbahnbauten 3,797,856, Betriebsmittel⸗Erweiterungen und Vervollständigungen 504,500, Einlösung der ungarischen Central⸗Eisenbahn 45,000, Bau der Staats⸗Telegraphen 54,886, Straßenbau (darunter für außerordentliche Bauten ohne Italien 125,505 Fl.) 1,241,642, Wasserbau (darunter für außerordentliche Bauten ohne Italien 99,104 Fl.) 686,460, Zusammen 7,036,527 Fl. 11) Ministerium für Landeskultur und Bergwesen 50,580 Fl. 12) Kontrollsbehör⸗ den: Centralleitung 28,825, Central⸗Staatsbuchhaltungen mit Ausschluß der Kriegsbuchhaltung 191,056, Staatsbuchhaltun⸗ gen in den Kronländern 339,383, zusammen 559,264 Fl. Auf die außerordentlichen Ausgaben kommen hiervon: 1) Rückge⸗ zahlte Lotto⸗Anlehenskapitalien 360,950, 2) Einlösung verloster Obligationen der älteren Staatsschuld 5233, 3) Einlösung der von der W. W. Einziehung herrührenden Obligationen 655,542, 4) außerordentliche Bauten bei den Kriminal⸗Anstalten 52,200, 5) außerordentlicher Militairaufwand über den früheren Durchschnitt von jährlichen 55 Millionen Gulden 14,924,789, 6) Eisenbahnbauten 3,797,856, 7) Betriebsmittel Erweiterung 504,500, 8) Einlösung der ungarischen Centralbahn 45,000, 9) Telegraphenbau 54,886, 10) außerordentliche Stra⸗ ßen⸗ und 224,609, zusammen 20,625,565 Fl. Die besonderen Zuflüsse, besonders durch Kredits⸗Operationen, be⸗ trugen: 1) Durch Einzahlung auf das 4 ½ proz. Anlehen vom Jahre 1849 7,873,994, 2) durch Einzahlung auf das lomb.⸗venet. Anlehen im Subscriptionswege 1,714,907, 3) durch Kapitalistrung von Interessenkonpons und Lotto⸗Anlehens⸗Obligationen 2,442,145, 4) durch Ausstellung 5proz. C. M. Obligationen zur Berichtigung von Daz⸗Entschädigungs⸗Kapitalien 1,923,330, 5) durch Hinaus⸗ gabe von 5proz. Hypothekar⸗Anweisungen 2,947,850, 6) durch ein⸗ 1 Grund⸗Entschädigungs⸗Kapitalien 198,344, 7) durch Ab⸗ uhr gerichtlicher Depositen 5500, 8) Vorschüsse von der Bank durch die von ihr im dritten Quartal 1850 eingelösten 3proz. Anwei⸗ sungen vom Jahre 1842 ꝛc. 808,600, 9) durch Hinausgabe: a) von 3proz. Anweisungen und Reichsschatzscheinen 13,476,415, b) von lombardisch⸗venetianischen Tresorscheinen 1,749,247, c) von Anweisungen auf die Landes⸗Einkünfte Ungarns 1,303,503, d) von deutschen Münzscheinen 180,373, e) von ungarischen Münz⸗ scheinen 2,209,088 Fl., zusammen 36,833,296 Fl. Hier⸗ von wurden hauptsächlich zur Schuldentilgung verwendet und zwar: 1) Zur Einlösung von 3 proz. Anweisungen vom Jahre 1842 767,200, 2) zur Einlösung fälliger 5proz. Central⸗ Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1848 und 1849 7890, 3) zur Til⸗

M Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

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11““ A111“ 111“ 8 1u1u* 8 58““ gung der Schuld an die Bank: a) mittelst der sardinischen Kriegs⸗ entschädigung 1,000,000, b) mittelst der ihr überlassenen Einzah⸗ lungen auf das 4 proz. Anlehen 7,873,994, 4) zur Be⸗ richtigung von Daz ⸗Entschädigungs⸗Kapitalien 1,943,624 5) zu Vorschüssen auf Urbarial⸗Entschädigungen 1,435,722, 6) Wechselgeschäfte 1,257,393, zusammen 14,285,823 Fl.

Einer gestern aus Triest eingelaufenen telegraphischen Depesche zufolge, hatte sich in der Krankheit des Grafen Chambord eine Krisis, welche sich zur Besserung zu neigen scheint, eingestellt, und man glaubte die Lebensgefahr beseitigt. Die heutigen Berichte aus Ve⸗ nedig melden abermals, daß sich in den bedenklichen Krankheitszu⸗ stand des Grafen Chambord eine merkliche Besserung zeige.

Das Finanzministerium hat eine Verordnung über den Vor⸗ gang beim Zollverfahren für den Verkehr auf den österreichischen Eisenbahnen im unmittelbaren Anschlusse an die preußischen Bahnen erlassen, welche durch die Statthaltereien kundgemacht und in Wirk⸗ samkeit treten wird, sobald die dazu nöthigen Vorbereitungen in den betreffenden Kronländern beendet sind. Diese neuen Bestim⸗ mungen begünstigen den gegenseitigen Verkehr wesentlich, und es ist angeordnet, daß vorjeder anderen Zollmanipulation die Eröffnung des Waggons, in welchem die Reise⸗Effekten geladen sind, erfolgen soll, damit eie Abfertigung der gebührenfreien Reise⸗Effekten schleunigst und unaufgehalten erfolgen könne.

In Groß⸗Goriza ist, wie der Wanderer berichtet, in der Nacht vom 29sten d. M. der berüchtigte Räuber Stephan Sertic durch die Gendarmerie gefangen eingebracht worden.

Nach dem Neuigkeits⸗Boten ist der Ausflug des Kaisers nach Croatien auf die ersten Wochen des kommenden Frühjahrs festgeseßt und wird eine der ersten diesjährigen Reisen Sr. Majestät

ilden.

Einem Gerüchte zufolge, sollen die Bezirkshauptmannschaften gleichzeitig mit den Kreisregierungen aufgehoben werden. An die Stelle dieser Behörden würden in erster Instanz Bezirksamtmann⸗ schaften, je eine am Sitze eines Bezirksgerichtes, und in zweiter In⸗ stanz Bezirksdirectionen kommen. Letztere hätten eine kleinere Wirk⸗ samkeit, als die ehemaligen Kreisämter, dagegen eine größere, als die jetzigen Bezirkshauptmannschaften. Die dritte Instanz würde mit übertragenem Wirkungskreise der Statthalter und in Ausnahms⸗ fällen das Ministerium des Innern sein.

Sachsen. Dresden, 2. Febr. (Dr. J.) Das am 28. Januar bei der zweiten Kammer eingegangene Königliche Dekret, einen Nachtrag zum außerordentlichen Staatsbudget wegen der er⸗ höhten Militairbedürfnisse betreffend, lautet wie folgt:

„Nachdem der außerordentliche Aufwand, welcher beim Mili⸗ tair⸗Etat theils durch den erhöhten Präsenzstand, theils durch einige unaufschiebliche Neubauten, theils endlich durch die Mobilisirung der Armee hervorgerufen worden, nunmehr so weit zu übersehen ist, daß derselbe, Inhalts der Beifuge, in seinem Gesammtbetrage von 1,340,000 Rthlrn. hat zusammengestellt werden können, so sehen Se. Königliche Majestät der diesfallsigen Erklärung der getreuen Stände mit dem Bemerken entgegen, daß zwar bei gegenwärtigem Landtage von Aufbringung besonderer Deckungsmittel für jenen Zweck abgesehen werden mag, jedoch der auf den erhöhten Präsenz⸗ stand sich beziehende, unter Nr. 15 dem außerordentlichen Budget zu überweisende Mehraufwand theilweise einige Deckung durch den⸗ jenigen Ueberschuß zu finden haben dürfte, der sich bei Zusammen⸗ stellung des ordentlichen Budgets durch Erhöhung einiger Ein⸗ nahme⸗ und Abminderung einiger Ausgabe⸗Positionen ergeben und zu solchem Ende dem Reservefonds, Position 90, hinzuzusetzen sein wird, falls nicht die getreuen Stände zu Vereinfachung des Rech⸗ nungswerkes für angemessener erachten sollten, das zu dem Ende unter Kap. 61 des ordentlichen Budgets aufgenommene Postulat nunmehr in der früher beantragten Weise wieder herzustellen. Ge⸗ geben zu Dresden, den 24. Jannar 1851. Friedrich August. (L. S.) Bernhard Rabenhorst.“

88 Nachstehendes sind die in der gedachten Beilage enthaltenen nsätze:

Bei Berathung des Budgets ist die Position 64 des ordent⸗ lichen Budgets, das Mehrerforderniß der Verpflegung zc. im Jahre 1849 dort in Wegfall und auf das außerordentliche Budget ge⸗ bracht worden, sie wird daher künflig als dessen 15te Position auf⸗ zuführen sein. Derselben wächst noch der auf das Jahr 1850 be⸗ zügliche gleichmäßige Aufwand zu, welcher nach näherem Ausweis der im Dekret aufgeführten betreffenden Erläuterung noch eine Summe von 180,000 Rthlrn. erfordert, so daß sich nunmehr die ganze Po⸗ sition folgendermaßen gestaltet:

Nr. 15. 675,000 Rthlr. Mehrerforderniß der Verpflegung ꝛc. und zwar: 495,000 Rthlr. für das Jahr 1849 und 180,000 Rthlr. für das Jahr 1850, verursacht durch die nöthig gewesenen Sicher⸗ heitsmaßregeln.

Außerdem wird es nöthig, gegenwärtig noch folgende Positio⸗ nen in das außerordentliche Budget aufzunehmen, als:

Nr. 16. 40,000 Rthlr. zu Neubauten und zwar: a) 19,000 Rthlr. zu dem Bau eines neuen Arresthauses in Dresden; b) 16,000 Rthlr. zu dem Bau eines neuen Gebäudes zum Garnisonshospital daselbst; c) 5000 Rthlr. zu dem Bau eines zur Garnisonschule da⸗ selbst gehörigen Gebäudes. 8

Nr. 17. 625,000 Rthlr. an Mobilmachungs⸗Aufwande, näͤm⸗ lich: 17,000 Rthlr. zu Vermehrung des Brückenmaterials; 5909 Rthlr. zu fernerweiter Vermehrung von Waffen, Anscha 898 8 Geschützmetall, Holzvorraͤthen zu Geschütfuhrwerken zis und Nnune- tionsbedürfnissen an Salpeter, Schwefel, Blei 2c.3 148, 88

ferden; 60,000 Rthlr. zu Feld⸗Equipirungs zu Anschaffung von Pferden; 60, .“*“ ch

1 . 48 te und Unteroffiziere ꝛc., die sie beihülfen für Offiziere, nees Rthlr. zu dem gesammten übri⸗ selbst zu equipiren haben; ALenistandenen Aufwande; 150,000 Rthlr. gen durch die Mobilmachung ür die Mehrpräsenthaltung vo zu Bestreitung des Aufwandes für 8 jr⸗