1851 / 38 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Eeen Gesetzgebung mehrfach abweichender Gesetzentwurf vorgelegt

garde besteht, und deren Fortbestehen von den Gemeindevertretern und Obrigkeiten im Interesse des Orts ausdrücklich nachgesucht, auch von der Regierung als nothwendig anerkannt werde, die Bei⸗ behaltung vom Königlichen Ministerium des Innern nur ausnahms⸗ weise gestattet werden könne, wenigstens in Bezug auf die Städte nicht unbedingt Beifall geben mögen. Vielmehr hat die Deputa⸗

tion aus den bei §. 4 zu entwickelnden Gründen für zweckmäͤßiger

erachtet, daß für alle Städte, und zwar auch für diejenigen, nee⸗ in der Beilage zum Regulative wegen Errichtung Fon Nnan ale Garden vom 29. November 1830 nicht genannt sind, die b tung und beziehentlich Errichtung von Kommunal⸗Garden 8 1* gel, die Besreiung aber als eine auf Ansuchen von der 9 Regierung besonders zu bewilligende Ausnahme gesetzlich festzuf len ist. 8 Bezug auf ländliche Kommunalgarden dagegen den Motiven ausgesprochene Ansicht der Staatsregierung 99 Deputation vollständig getheilt worden, und es wird auch darüber ein gerechter Zweifel aufkommen können, daß 88 b8 8 platten Lande die entsprechende Organisation einer Kommuna 1. für die Dauer und deren zweckmäßige Verwendung nun in

ällen ausführbar erscheint. Smei Eie e ne hat ferner die Ueberzeugung gewonnen,

irch die ältere vor der Verordnung vom 11. April 4848

in Geltung e Gesetzgebung, noch durch die seit vn 1 über die Kommunalgarden erschienenen Gesetze un zerord⸗ nungen der Zweck der Kommunalgarden genügend erreicht worden st, ja daß sogar in Folge der neueren seit dem Jahre 1848 ergan⸗ enen gesetzlichen Bestimmungen das Kommunalgarde⸗Institut hier nd da eine für die Staatsordnung gefährliche Wirkung geäußert Es ist daher ein sowohl von der älteren, als auch von der

es f si uvörderst, ob mit den in solchem E1115252* 2 des söh avals⸗ die Errichtung der Kommunalgarde betreffend, vom 29. November 1830 angegebene 8* rreichen ist? Seshe ““ hat sich diese Frage sowohl im Allgemeinen als auch insonderheit deshalb verneinend beantwortet, weil selbst aus dem besten Kommunalgardengesetze allein, ohne gleichzeitige Prüfung des dazu gehörenden Disziplinar⸗ und Dienstregulativs die Crreich⸗ barkeit des Zweckes sich nicht beurtheilen läßt, die Staatsregierung aber den Entwurf eines veränderten Disziplinar⸗ und beziehentlich theilweise zu vervollständigenden Dienstregulativs nicht mit vorgelegt hat. Sie muß sich daher, und um für jetzt wenigstens die unabweis- bar nothwendigen Abänderungen der Kommunalgardengesetzgebung zu fördern, darauf beschränken, diejenigen Hauptgrundsätze, auf welche in den nach §. 13 zu erwartenden Abänderungen des Disziplinar⸗ regulativs Rücksicht zu nehmen sein wird, im Allgemeinen zu bezeich⸗ nen und bei Beleuchtung der einzelnen Paragraphen der Gesetzvor⸗ age in Berücksichtigung zu ziehen. 88 Um nun 85 lcbensfehiges und für das Gemeinwesen wahrhaft gedeihliches Kommunalgarden⸗Institut möglich zu machen, ist es nach der übereinstimmenden Ansicht der Deputation nothwendig: 1) nur solche Bestandtheile in die Kommunalgarde zu bringen, welche durch ihre bürgerliche Stellung die erforderliche Garantie dafür gewähren, daß das Wohl ihrer Gemeinde für sie von wirklichem Interesse und dann, wenn die öffentliche Ruhe und Sicherheit bedroht wird, mit Zuversicht auf ihren Beistand und ihr gemeinsames Wirken zu rech⸗ nen ist. Es ist ferner nothwendig, 2) der Kommunalgarde eine achtbare, Gemeinsinn und ehrendes Bewußtsein foͤrdernde Stellung im Staate und in der Gemeinde anzuweisen, 3) feste Bestimmung gen zu treffen, nach welchen für jede Kommunalgarde nicht nur ein tüchtiger Kommandant zu erlangen, sondern auch für Bestellung zuverlässiger Führer die nothwendige Gewähr vorhanden ist, und endlich 4) die Einführung eines praktischen Disziplinar⸗ und Dienst⸗ Regulativs, um auf Grund desselben, namentlich mit Hülfe eines möglichst einfachen Geschäftsganges, den vielgegliederten Körper mit Leichtigkeit für seine Bestimmung jederzeit verwenden zu können. Rach diesen allgemeinen Bemerkungen kann kein Zweifel dar⸗ über obwalten, daß über einige der wesentlichsten Bestimmungen der Gesetzvorlage die Deputation eine der Staats⸗Regierung entge⸗ genstehende Ansicht gewonnen hat. Die deshalb nöthig gewordenen, auf Abänderung einzelner Paragraphen gerichteten Anträge sind in dem speziellen Theile des Berichts enthalten. Unter ihnen ist als einer der wesentlichsten Punkte die von der Deputation beantragte Ab⸗ lehnung des §. 2 der Gesetzvorlage zu erwähnen, nach welcher das General⸗Kommando der Kommunal⸗Garden aufgehoben und dessen Befugnisse an die Kreis⸗Directionen übergehen sollten.

Dresden, 4. Febr. (D. A. Ztg.) Der Herzog von Braun schweig, der zum Besuch in Dresden angesagt war, wird wegen eingetretenen Unwohlseins nicht erscheinen.

Leipzig, 4. Febr. Die hiesige freie Gemeinde hat gestern in einer Haupt⸗Versammlung den Beschluß gefaßt, sich aufzulösen. Den Anlaß zu diesem Beschluß gab das wieberholte Verlangen des Polizei⸗Amts, neben der allgemeinen Mitglieder⸗Liste auch noch eine Liste derjenigen Gemeinde⸗Angehörigen anzufertigen und einzurei⸗ chen, welche regelmäßig die Versammlungen besuchen, ein Verlan⸗ gen, dem die Gemeinde aus Gewissensgründen nicht nachkommen

zu dürfen glaubte.

8 Hannover. Hannover, 4. Febr. (H. Ztg.) Das Hauptquartier des Kaiserlich österreichischen vierten Armeecorps ist on Lüneburg nach Hamburg verlegt worden, und die letzte Re⸗ erve⸗Abtheilung geht heute über die Elbe.

Württemberg. Stuttgart, 1. Febr. Der St. A. meldet, daß

das Königliche ver⸗Tribunal, wenngleich es zum Einschreiten in dem inzelnen Falle aus formellen Gründen wegen der diesfallsigen Be⸗ stimmungen der Strafprosrß⸗Ordnung sich nicht ermächtigt gefun⸗ en hat, gleichwohl die in den öffentlichen Blättern besprochene Verfügung des Kriminal⸗Senats ves Königlichen Gerichtshofes Eßlingen hinsichtlich des gegen den Dr. Stockmayer wegen Heraus⸗ gabe ständischer Schlüssel zc. eingeleiteten Administrativ⸗Verfah⸗ rens für ganz ungerechtfertigt erklärt hat, indem den ordentlichen Gerichten durchaus nicht zustehe, über die Anwendung des §. 89 der Verfassungs-Urkunde durch die Staats⸗Regierung an sich ein Urtheil zu fällen und demgemäß in die Sphäre der Staats⸗Ver⸗ waltung einzugreifen, insbesondere die Staats⸗Regierung au der Durchführung irgend einer auf den Grund des §. 89 angeordne⸗ ten Maßregel zu hindern. Vielmehr beschränke sich die Wirksam⸗ keit der ordentlichen Gerichte lediglich auf den Strafpunkt, wenn die Anwendung des gedachten Verfassungs⸗Paragraphen Veranlas⸗ sung zu verbrecherischen Handlungen werde. Sollte der Kriminal⸗

Senat des Gerichtshofes dessenungeachtet auf seiner Ansicht beharren,

*) Nach §. 2 des Mandats vom 29. November 1830 sollen Kom⸗ munalgarden in den Stäbdten als eine Vereinigung der wohlgesinnten Ein⸗- wohner aller Stände für den Zweck der Erhaltung allgemeiner Sicherheit

önigli unal über⸗ o ist der Kreis⸗Regierung vom Königlichen Obertri über⸗ sosen worden, auf 828 verfassungsmäßigen . vor 1* ens lichen Geheimenrath den Konflikt zur Entscheidung zu bringen.

Baden. Karlsruhe, 4. Febr. (Schw. M.) ö Kammer. In der gestrigen Sitzung der zweiten FKans. ndass zunächst Hildebrand’s Kommissions⸗Bericht, Sewi 5 89 ehobene Besitzveränderungs⸗ 1 2. . 88. und beselb⸗ in b Planns C6 eere 8 5. 90 s z 2 bedeutende Meinungsverschiedenheit zeigte. Die Regierung und mit ihr die erste Kammer verlangten, daß ausgesprochen werde, es hafte die Entschädigung auf den ehe⸗ mals pflichtigen Besitzungen und sei von dem Inhaber derselhen zu leisten. Da jedoch, wo nachgewiesen werden kann, daß die Abgabe dem öffentlichen Rechte angehöre, d. h. aus einem früheren Unter⸗. thanen⸗Verhältniß des Pflichtigen entsprungen sei, müsse die Ent⸗

schädigung auf die Staatskasse übernommen werden. Die Kommis⸗ sion der zweiten Kammer aber beantragte auszusprechen, daß die Entschädigung von der Staatskasse zu leisten sei, jedoch vorbehalt⸗ lich ihres Rückgriffes auf den Inhaber der ehemals pflichtigen Be⸗ sitzungen, wo ein privatrechtlicher Entstehungsgrund nachgewiesen werden könne. Im ersten Falle läge dem Pflichtigen, im letzten der Staatskasse die Beweisführung ob. Die zweite Kammer entschied sich für den Kommissions⸗Antrag. Der zweite Punkt betraf die Größe der Entschädigungssumme. Die Regierung und erste Kammer ver⸗ langten den achtzehnfachen Betrag der zu ermittelnden Entschädigungs⸗ Rente, während die Kommission der zweiten Kammer den zwölffachen Betrag für genügend erachtete. Die Regierungs⸗Kommission ging während der Verhandlungen auf den funfzehnfachen Betrag herun⸗ ter, womit sich von Soiron und Weller niht beruhigen zu können glaubten und ihre Anträge, Ersterer auf den zehnfachen, Letzterer auf den achtfachen Betrag stellten. Die Mehrheit der Kammer stimmte für den zwölffachen Betrag, also für den Kommissions⸗Vorschlag. Maier⸗ Kapferer berichtet über den an die Budget⸗Kommission verwiesenen Antrag wegen vorschußweiser Bezahlung der noch rückständigen Ent⸗ schädigungsgelder für Bequartirung und Verpflegung von Reichs⸗ truppen im Seekreise aus der Staatskasse und schlägt eine Erklä⸗ rung zu Protokoll vor, wonach die Regierung ermächtigt werde, die dürftigeren Gemeinden durch Vorschüsse aus der Staatskasse zu unterstützen. Dieser Antrag wurde, jedoch unter ausdrücklicher Ver⸗ wahrung gegen eine Rechtspflicht von Seite der Staatskasse, an⸗ genommen. Endlich wurde Rettig's Kommissionsbericht über den zur Motion erhobenen Bericht der Petitionskommission, die Aufhe⸗ bung des §. 54 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger betreffend, verhandelt. Die Kommission stellte den Antrag: die Kammer wolle beschließen, in Erwägung, daß die Einweisung der Israeliten in Baden in die gemeindebürgerlichen Rechte durch Aufhebung des so eben erwähnten §. 54 zur Zeit nicht räthlich und nicht thunlich ist, über den Antrag der Petitions⸗Kommission zur Tagesordnung über⸗ zugehen. von Soiron begründet und stellt den Antrag: Se. Königl. Hoheit den Großherzog in einer Adresse um einen Gesetz⸗ Entwurf zu bitten, durch welchen die Israeliten, die angebornes Bürgerrecht haben, den übrigen Staatsbürgern, wenn auch mit Be⸗ schränkung hinsichtlich des Allmandgenusses, gleichgestellt, die Bür⸗ ger⸗Annahmen der übrigen Israeliten dagegen den Gemeinden über⸗ tragen und ihrem freien Willen überlassen werden. Lamey ver⸗ langt ebenfalls eine Adresse, durch welche die Kammer um einen Gesetz⸗Entwurf bittet, welcher den §. 54 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger aufhebt und die Gleichstellung der Israe⸗ liten mit den christlichen Staats⸗Angehörigen in den gemeindebür⸗ gerlichen Rechten anbaähnt. Nach längeren Erörterungen wird end⸗ lich von Soiron's Antrag mit geringer Stimmenmehrheit ange⸗ nommen. 8

In der heutigen Sitzung berichtete zunächst Mathy über das Finananzgesetz und schickt die Bemerkung voraus, daß früher der⸗ artige Gesetze in der Kammer bedeutenden Widerspruch erlitten, weil ein Theil der Kammermitglieder von der Ansicht ausgegangen, die Regierung wolle den constitutionellen Boden verlassen, welcher Widerspruch aber jetzt um so mehr wegfallen werde, als die Regie⸗ rung in den jüngstvergangenen Zeiten der Gewalt sich stets als eine constitutionelle bewährte, obgleich sie mehr Veranlassung als manche andere deutsche Regierung hatte, weiter zu gehen. Er brachte Berathung in abgekürzter Form und die Annahme des Ge⸗ setzes in Vorschlag, worauf auch die Kammer einstimmig einging und dafür durch Staatsrath Regenauer nebst einer Danksagung die Zusicherung der gewissenhaftesten Verwaltung und Verwendung der bewilligten Summen erhielt. Prestinari führt sofort aus, daß nach nunmehriger Verwerfung des neuen Gesetzes⸗ Entwurfs über die Rechtsverhältnisse der Civil⸗Staatsdiener, der auch jener über die Militair⸗Staatsdiener folgen werde, nichts An⸗ deres übrig bleibe, als auf die frühere Gesetzgebung, soweit solche noch bestehe, zurückzugreifen und der Regierung zu überlassen, dem nächsten Landtage ein neues Gesetz vorzulegen. Die Kammer theilte diese Ansicht und ließ sich, nachdem der Präsident noch angezeigt, daß nach einer Mittheilung der Regierungs⸗Kommission der Land⸗ tag künftigen Dienstag geschlossen werden solle, Berichte der Peti⸗ tions⸗Kommission erstatten, auch sendet sie den weiteren Gesetzent⸗ wurf über die Rechtsverhältnisse der durch Ministerial⸗Verfügung angestellten Civil⸗Diener, der mit dem verworfenen in Verbindung steht, als nicht vollziehbar an die erste Kammer wieder zurück.

Karlsruhe, 3. Febr. Nach dem in der Karlsruher Zei⸗ tung enthaltenen Programm wird die Stände⸗Versammlung den 4ten d. M. geschlossen. Im Auftrag des Großherzogs und in Höchstdero Namen wird der Präsident des Ministeriums des In⸗ nern dieselbe schließen.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 4. Febr. (H. C.) Die Besetzung von Friedrichsort durch die Dänen soll heute statt⸗ finden, ob das Kronwerk durch Dänen besetzt wird, ist noch nicht bestimmt. 8

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Sachsen⸗Weimar. Weimar, 3. Febr. (W. Ztg.) Zu dem Geburtstage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, welchem auch diesmal in weiteren Kreisen die Segenswünsche treuer Liebe und Verehrung gewidmet waren, brachten Höchstdemselben am gestrigen Morgen die hiesigen Militair und Civildiener, Deputatio⸗ nen der Stadtbehörden und des Landtags, so wie im Namen der Universität Jena der Prorektor in Begleitung anderer Professoren, ingleichen mehrere hochgestellte Militairs und Staatsdiener aus den benachbarten Staaten ihre treuergebenen und ehrfurchtsvollen Glückwünsche dar. Se. Königliche Hoheit erschienen Abends, be⸗ gleitet von Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin und allen anderen hier anwesenden Gliedern des Großherzoglichen Hau⸗ ses im Hoftheater, wo zu Ehren des Tages „die Erzählungen der Königin von Navarra“ aufgeführt wurden. Hoöͤchstdieselben wur⸗ den von dem zahlreich versammelten Publikum zum Ausdruck der innerlich gefühlten Freudigkeit mit lautem Applaus empfangen. Der

und öffentlicher Ordnung und als ein Mittel zur Beförderung des Gemein⸗ sinns errichtet werden. 8

Glanz des Tages wurde erhöht durch die Anwesenheit Ihrer Kö⸗

niglichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen, so wie Sr.

Durchlaucht des Fürsten von Reuß⸗Schleitz. Heute wurde die Nach⸗ feier des gestrigen Tages im hiesigen Gymnasium begangen durch Vorträge, die von vier Ober⸗Primanern und von dem Direktor Sauppe gehalten wurden. Aus der Rede des Letzteren, welche das Leben eines für Weimar und Deutschland bedeutenden Mannes, des gelehrten Johann Mathias Gesner schilderte, der vom Jahre 1715 bis 29 als Korrektor dem hiesigen Gymnasium vorstand, thei⸗ len wir am Schluß dieses Blattes ausführlichere Auszüge mit.

Weimar, 4. Febr. (W. Ztg.) In der Landtags⸗Sitzung vom 1sten d. M. wurde die Berathung des General⸗Etats bis zu Ende des XIV. Kapitels erledigt. Statt der für die Verwaltungs⸗ Kosten bei den Justiz⸗Aemtern und Stadtgerichten beanspruchten 20,000 Thaler wurden nach dem Vorschlag der Majorität des Aus⸗ schusses nur 16,000 Thaler verwilligt.

Lippe⸗Detmold. Detmold, 1. Febr. (H. Pr.) Bei der am 22sten v. M. stattgehabten Huldigung haben fünf Landtags⸗ Abgeordnete, Syndisus Hausmann zu Horn, Pastor Kulemann zu Lemgo, Colon Hagemann zu Silixen, Kanzleirath Althof zu Det⸗ mold und Kaufmann Echterling zu Lage die Ableistung des Huldi⸗ gungseides verweigert. Die Regierung macht dieses heute amtlich mit dem Zusatz bekannt, daß jene fünf Herren danach als aus⸗ geschieden aus der Zahl der Landtags⸗Abgeordneten zu betrachten und Neuwahlen für dieselben angeordnet sind. Außer diesen fünf tritt auch der Pastor von Cölln aus Gesundheitsrücksichten zurück. Auch für ihn ist die Ersatzwahl schon ausgeschrieben. Unter den dem nächsten Landtage vorzulegenden Gesetz⸗Entwürfen befindet sich auch eines über Abkürzung der Verjährungsfristen für Forderungen der Kaufleute u. s. w. Der Entwurf ist heute zu öffentlicher Be⸗ gutachtung durch den Druck bekannt gemacht. (Er schließt sich in seinen Bezlehungen den hannoverschen Gesetzen nahe an.)

Lübeck. Lübeck, 3. Febr. (Lüb. Ztg.) Morgen sehen wir dem Einmarsch der Oesterreicher in unsere Stadt entgegen. Es sollen 1800 Mann (wahrscheinlich vom Regiment Erzherzog Albrecht) mit dem Generalstabe sein. Fürs erste wird nur die nördliche Hälfte der Stadt, bis zur Johannis⸗ und Mengstraße, Einquartierung erhalten. Die Quartiermacher dieses Corps (etwa 30 Mann Lombarden) kamen heute Vormitlags hier an und haben bereits in der oberen Mengstraße ihre Quartiere bezogen.

Hamburg. Hamburg, 4. Febr. (B. H.) Der Erzherzog Leopold reiste heute mit dem Frühzuge nach Berlin, um einer mor⸗ gen daselbst stattfindenden Parade beizuwohnen, und wird demnächst hier zurückerwwartet.

Ausland.

Oesterreich. Venedig, 1. Febr. (W. Z.) Graf Cham⸗ bord litt an einer nervös⸗gastrischen Affection; doch hatte dieselbe niemals einen gefährlichen Charakter angenommen. Gegenwärtig befindet er sich wohlauf. In der Nacht vom 26sten auf den 27sten ist der Herzog von Modena bereits von Venedig abgereist.

Agram, 3. Febr. (W. Z.) Die Vorarbeiten zur Conscrip tion für Stadt und Umgebung haben begonnen.

Die Rinderpest ist in Rumelien und der Herzegowina mit er⸗ neuerter Heftigkeit aufgetreten. Fünftägige Kontumaz an den Küsten wird für mit Schlachtvieh belastete Schiffe streng aufrecht erhalten.

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 3. Februar. Den Vorsitz führt Dupin. Ueber eine Be⸗ merkung Valentin's, daß der Präsident ordnungswidrig an Sonnabende nach Schluß der Debatte noch dem Minister des In nern das Wort gegeben, geht die Versammlung zur Tagesordnung über. Der Präsident eröffnet, er habe vom Repräsentanten Ra moud de la Croisette ein Schreiben erhalten, welches um Ermäch tigung zu Belangung des Repräsentanten Ney de la Moskwa an sucht, der den Ersteren in den Salons des Elysee durch Be⸗ schimpfungen und Drohungen beleidigt habe. Wird an die Ab⸗- theilungen verwiesen. Finanz⸗Minister Germiny: „Das G setz vom 24. Juni v. J. hat die Unzulänglichkeit des in Budget für Repräsentationskosten des Präsidenten der Republik ausgeworfenen Kredits anerkannt. Die dauernden Lasten, welch dem Haupte der vollziehenden Gewalt die Pflichten seiner Stellung auflegen (Gelächter links), von denen jedoch die sich nicht wieder holenden Kosten für erste Einrichtung abzuziehen sind, nöthigen uns, für 1851 einen außerordentlichen Kredit von 1,800,000 Fr zu fordern. (Bewegung.) Die Gründe, welche bei Gelegenheit de ersten Forderung entwickelt wurden, überheben uns neuer Bemer kungen und erlauben uns, diese hohe Anstandsfrage der Würdi⸗ gung der Versammlung zu überlassen.’“ Der Minister verliest den Gesetz⸗Entwurf, welcher an die Abtheilungen verwiesen wird. Ohne Debatte werden mehrere Gesetz⸗Entwürfe von lokalen Interesse angenommen. Es folgt die zweite Berathung über das Lehrjahrs⸗Vertragsgesetz in 23 Artikeln. Benoist will das Ganz an die Kollegien der Werkverständigen verwiesen haben. Art. vwis 8 werden angenommen. Art. 9 nebst den Amendements au Antrag des Handelsministers Schneider an die Kommission zu rückverwiesen. Derselbe wird kurz darauf mit der Fassung, daß Lehrlinge an Sonn⸗ und Feiertagen nicht zur Arbeit angehalten werden dürfen, angenommen. Der Rest des Gesetzes wird geneh⸗ migt. Die zweite Berathung des Gesetzes über Spitäler und Sie⸗ chenhäuser wird bis zum Eintreffen des Berichtes der pariser Spital⸗ verwaltung verschoben. An die Reihe kömmt die dritte Berathung über den Kreditentwurf von 600,000 Franken zur Unterstützung der Er⸗ richtung von öffentlichen Bädern und Waschhäusern. Randot

Frankreich.

bekämpft die Forderung. Handelsminister Schneider wundert sich

über den Widerstand, den Gesetzvorschläge zum Besten der Armen stets in dieser Versammlung fänden. Vatismenil will den Ent wurf an die Budget⸗Kommission verwiesen wissen, weil derselbe unnütz und in seiner Vertheilung ungerecht sei. Berichterstatter de Aulun weist auf das Beispiel Englands hin, wo zahlreiche solche Anstalten beständen. Desjobert meint, der gegenwärtige Preis eines Bades mit 45 bis 50 Cent. in großen Städten sei ohnedies schon niedrig genug. Der Gesetzentwurf wird mit 318 gegen 278 Stimmen angenommen und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 3. Febr. Die halboffizielle Patrie sagt: „Bekanntlich bestanden die im Jahre 1850 votirten Dotations⸗Kredite aus zwe verschiedenen Summen. Die erste, von 600,000 Franken, wurde den

Präsidenten von Anfang an auf Passay's Antrag selbst und unter

dem Ministerium Odilon Barrot bewilligt. Die zweite war im Monate Juni vorigen Jahres Gegenstand eines Spezialvotums, wel⸗ ches für dieses Jahr die Ziffer der außerordentlichen Präsidentschafts⸗ kosten auf 2,160,000 Franken festsetzte. In diesem Augenblicke ist der zweite Kredit, wie der erste, abgelaufen und dem Präsidenten der Re⸗ publik noch kein Betrag für Repräsentationskosten angewiesen.’“ Das Bulletinde Paris bemerkt, um die Nothwendigkeit einer Dotations⸗

W1ö“ EE“ 1 . 8 1 bewilligung darzuthun: „die großen Donnerstags⸗Soireen im Elysee kosten 7 8000 Franken, die Empfangs⸗Abende am Montag etwa 1500 Franken. Zu diesen Kosten muß man aber die für die fast immer vorhergehenden Diners rechnen, welche Montags und Don⸗ nerstags vor dem offiziellen Empfange stattfinden. Diese Diners kosten durchschnittlich 1200 Franken. Der Präsident gebe also für große Diners und Feste wöchentlich 10 11,000 Franken oder mo⸗ natlich 50,000 Franken aus.“

In Folge einer Bestimmung des Praͤsidenten der Republik Chili über Differenzialzölle hat der Handels⸗Ministers in Hoffnung der Genehmigung des der National⸗Versammlung vorgelegten Ge⸗ setzentwurfs und zur Verhütung von Nachtbeilen für die französische Rhederei die chilische Flagge in den Häfen Frankreichs der einhei⸗ mischen in Bezug auf Zölle gleichgestellt.

Der Repräsentant La Rochette hat folgenden Antrag einge⸗ bracht: „Die Veröffentlichung von Gerichts⸗Verhandlungen kann verboten werden, wenn sie der öffentlichen Sittlichkeit oder der Fami⸗ lienehre Eintrag thue. Dawiderhandelnde werden mit einer Geld⸗ buße von 100 bis 1000 Fr. bestraft.“

Man glaubt immer mehr an eine längere Dauer des soge⸗ nannten Uebergangs⸗Ministeriums und meint, daß dasselbe der National⸗Versammlung, um der Verfassungs⸗Revision willen, einige Zugeständnisse machen dürfte.

Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften schritt in ihrer gestrigen Sitzung zu einer Wahl, um an die Stelle des verstorbenen Hoffmann ein neues korrespondirendes Mitglied in der Section für Staats⸗Wirthschaft und Statistik zu ernennen. Unter den drei von der Section vorgeschlagenen Kandidaten, Die⸗ tericei zu Berlin, Rau zu Heidelberg und Giulio zu Turin, erhielt Herr Dieterici sämmtliche 21 Stimmen der Versammlung und wurde daher als gewähltes Mitglied proklamirt.

Am gestrigen Sonntage wurde auf Befehl des Erzbischofs in den Kirchen für Bekehrung der Verstockten in der Armee gesammelt.

Großbritanien und Irland. London, 3. Febr. Der Präsident des Geheimen Raths und der Premier⸗Minister geben heute große Diners, nach welchen den Gästen die Thronrede, wie sie morgen die Königin halten wird, vorgelesen werden soll. Die Antwort auf die Thronrede wird im Oberhause von Lord Effing⸗ ham beantragt und von Lord Cremorne unterstützt werden; im Unterhause durch den Marquis von Kildare und Herrn Pets.

Der halboffizielle Observer meldet: „Die Protectionisten schaaren sich gewaltig zusammen und denken in der kommenden Sai⸗ son mit Energie in den Vordergrund zu treten. Morgen halten sie eine große Versammlung bei ihrem Führer, Lord Stanley, wo ihnen die Grundzüge ihrer zu befolgenden Politik auseinandergesetzt werden sollen.“

Ueber den beabsichtigten Prozeß gegen Kardinal Wiseman wird berichtet: Die Regierung hatte nie die Absicht, den Kardinal zu belangen, sondern eine Gesellschaft in Westminster suchte den Kar⸗ dinal beim Wort zu nehmen. Derselbe hatte nämlich mehrmals behauptet, daß sein Auftreten vollkommen legal sei, und seine Geg⸗ ner herausgefordert, ihn mit den Waffen des Gesetzes von dem eingenommenen Standpunkt zu verdrängen. Darauf berieth sich die erwähnte Gesellschaft, an deren Spitze Herr Charles Pearson, ehemaliges Parlamentsmitglied, stand, mit einem Sachwalter, Namens Vallance, und kam zu der Ueberzeugung, daß die Einführung, Publica⸗ tion und Vollziehung des apostolischen Briefes des Papstes nach der Par⸗ lamentsakte 9 und 10 der Königin Viktoria Kap. 67 ein klagbares Ver⸗ gehen sei, und daß es sich nur darum handle, gerichtlich zu bewei⸗ sen, daß Kardinal Wiseman jenen Brief auf englischem Boden habe veröffentlichen lassen. In diesem Sinne schrieb Herr Pearson an den Kardinal, setzte ihn sein und seiner Freunde Vorhaben offen aus einander und ersuchte ihn, dem Sachwalter Herrn Vallance die nöthige Aufklärungen darüber, ob er, Kardinal Wiseman, die päpst⸗ liche Bulle habe veröffentlichen lassen, mitzutheilen, damit die von ihm selbst gewünschte Untersuchung der Gesetzlichkeit seines Verfah⸗ rens stattfinden könne, und verbürgte ihm ehrliches Spiel, indem er bemerkte, die Frage könne von den leidenschafts⸗ und vorurtheils⸗ losen Richtern der Queens Bench im Laufe einer Woche entschieden werden. Pearson versicherte ferner, es seien Instructionen gege⸗ ben worden, den Prozeß in einem geziemenden würdigen Geist zu führen, blos zu dem Zwecke, die Trageweite und den Sinn des Gesetzes zu ermitteln, und ohne den geringsten Versuch, dem Kardi⸗ nal irgend vermeidliche Kosten oder Unannehmlichkeiten zu verur⸗ sachen. Karbinal Wiseman jedoch hat auf den Rath seines Rechts⸗ beistandes den gerichtlichen Kampf ausgeschlagen; die Wohlthat des Gesetzes in Anspruch nehmend, daß Niemand sich selbst zu inkriminiren verpflichtet sei, weigert er sich, anzugeben, ob der antipäpstliche Brief auf seine Autorität veröffentlicht wor⸗ den sei oder nicht. Ein längerer Briefwechsel hat darüber zwischen Herrn Vallance und dem Advokaten des Kardinals stattge⸗ habt und soll nächstens veröffentlicht werden. Ueber Herrn Pearson wird übrigens bemerkt, daß er im Parlament für die Katholiken⸗ Emancipation gesprochen und gestimmt, daß in Folge seiner Bemü⸗ hungen vom Monument an der London⸗Brücke jene Zeilen ausge⸗ löscht wurden, in denen die Katholiken als die Urheber des lon⸗ doner Brandes von 1666 dargestellt waren, und daß er dafür ein Dankschreiben von Daniel O'Connell und Herrn Charles Butler erhielt. 8 Einige hiesige Journale klagen darüber, daß Pässe vom aus⸗ wärtigen Amte nur gegen eine Taxe von 12 Sh. 6 Pee. und auch dann nicht Jedem ohne Unterschied verabfolgt würden, wenngleich ein solcher Regierungspaß für die Lebenszeit des Besitzers und, wenn er will, zugleich für seine ganze Familie ausgestellt wird. Daily News macht den Vorschlag, in London ein allgemeines Postbüreau zu errichten, wo jeder Engländer und, wie sich von selbst verstehe, jeder naturalisirte Fremde für wenige Schillinge oder noch besser unentgeltlich einen Ministerialpaß erlangen könnte. Naturalisirt ist aber, nach dem Gesetze, jeder Fremde, dem zwei Engländer das Zeugniß geben, daß er drei Jahre lang sich im Lande aufgehalten hat.

Italien. Turin, 29. Jan. (Ll.) Die Postverträge mit Frankreich, Belgien und der Schweiz sind ohne Debatte angenom⸗ men worden. Die Berathungen über das Budget des Justiz⸗ Ministeriums werden fortgesetzt. Der Justiz⸗Minister Siccardi versichert, daß die bevorstehende neue Gerichts⸗Ordnung auch eine

Bestimmung über die Unabsetzbarkeit der Richter enthalten wird.

Mehrere Redner beschuldigen den Richterstand Savoyens der Lau⸗ heit und Unzuverlässigkeit; dagegen erhebt sich der savoyische Abge⸗ ordnete Pissard und trachtet diese Angriffe zu entkräften.

Der Fürst des Ländchens Monaco ist nach Paris abgereist, nachdem er vergebliche Versuche gemacht, sich der Städte Mentone und Ranabruna zu bemächtigen, deren Bevölkerung sich entschieden zu Piemont hinneigt.

LTurin, 30. Jan. (Fr. B.) In Folge einer Interpella⸗ tion Brofferio's über die Reduction der Gerichtsbeamten entstand ein solcher Tumult in der Deputirten⸗Kammer, daß der Präsident die Sitzung aufheben mußte.

Turin, 30. Jan. (Ll.) Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat dem Senate die Post⸗Verträge mit Frankreich, Belgien und der Schweiz, und der Kriegsminister den Gesetzent⸗ wurf bezüglich einer Unterstützungs⸗Subsidie für jene italienischen Offiziere, welche bei der Vertheidigung Venedigs thätig waren, zur Genehmigung vorgelegt.

Genua, 29. Jan. (Lloyd.) Die Emigration hat zur Jah⸗ resfeier der Revolution in Palermo einen Trauergottesdienst veran⸗ staltet.

Bologna, 28. Jan. (Ll.) Der außerordentliche päpstliche Kommissär, Monsignor Bedini, hat die Bevölkerung der Stadt aufgefordert, sich bei jedem Ausfluge aus der Stadt mit Reise⸗ Dokumenten oder Sicherheitsscheinen zu versehen; er hofft dadurch die räuberischen Anfälle auf dem Lande leichter überwachen und verhindern zu können.

Civitavecchia, 25. Jan. (Ll.) Ein französischer Kreuzer hat vor kurzem ein verdächtiges Handelsschiff unter portugiesischer Flagge aufgegriffen. Man machte darauf Entdeckungen, welche es nicht mehr zweifelhaft lassen, das Schiff sei im Auftrage der revo⸗ lutionairen Propaganda entsendet worden.

Griechenland. Athen, 28. Jan. (W. Z.) Der Ob servateur d'Athenes meldet, daß die Versammlungen der po⸗ litischen Flüchtlinge ohne Dazwischenkunft einer österreichischen Note verboten worden seien, weil es sich herausstellte, daß sie mit der revolutionairen Propaganda in fortwährender Korrespondenz stehen.

Der Minister des Aeußern hat der Deputirten⸗Kammer einen Gesetz⸗Entwurf über die Regelung der griechischen Konsulate vor⸗ gelegt; außerdem wurde ein Vorschlag, bezüglich einer wechselseiti⸗ gen Versicherungs⸗Anstalt für Kauffahrteischiffe, vorgelegt.

Der Observateur veröffentlicht den Vertrag der griechischen Post⸗Verwaltung mit dem österreichischen Lloyd.

Die Dividende der Nationalbank ist für das letzte Semester auf 9 pCt. festgestellt worden.

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Die Herausgeber des englischen offiziellen Ausstellungs⸗Kata⸗ logs, die Herren Gebr. Spicer und Clowes u. Söhne, haben uns ersucht, die Bedingungen zu veröffentlichen, unter denen Aussteller Anzeigen in den offiziellen Katalogen abdrucken lassen können. Wir bringen dieselben nachstehend zur Kenntniß mit dem Bemerken, daß, wenn diesseitige Aussteller die Bekanntmachung von Anzeigen auf ihre Kosten in diesem allgemeinen londoner Katalog oder in dem in Berlin zu druckenden Katalog der vereinsländischen Aussteller wünschen sollten, wir die Vermittelung deshalb gern übernehmen werden.

I. Londoner amtlicher Katalog; englische Ausgabe. Propatria⸗Papier. 40.

Der Preis einer Bekanutmachung wird geregelt nach der Zahl der abgesetzten Exemplare, in welchen dieselbe erscheint. In einem Blatte, das lediglich zu Anzeigen bestimmt ist, kann jede Anzeige als eine besondere Drucksache, deren Kosten von der Zahl der Exemplare abhängt, betrachtet werden. Würde bei dem offiziellen Ausstellungs⸗Kataloge eine Preisabstufung für den ganzen Verlag zu Grunde gelegt, so müßte, um einem verderblichen Verluste vorzubeugen, der Preis einer einzelnen Anzeige so hoch gestellt werden, daß er als eine unmäßige Forderung er⸗ schiene; dies würde die Zahl der Anzeigen sehr beschränken. Um dieser Schwierigkeit auf dem für das Publikum vortheil⸗ testen Wege zu begegnen, haben die Herausgeber eine Preis⸗ abstufung angenommen, nach welcher die Einrückungs⸗Gebühren bei diesem Katalog für jede Serie von 20,000 Abdrücken bei der ersten Auflage von ¼ Million Exemplaren, wie folgt, bemessen werden:

über 4 Zeilen für jede Zeile —- »„ 2 öu

¼ Kolumne. v11“ 1 6

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½ Seite oder 1 Kolumne .. 5 15 1 .1 6,õ,

Anzeigen werden gesperrt gedruckt, wenn die Betheiligten be⸗ reit sind, für den vermehrten Raum, der erforderlich ist, zu zahlen; sonst werden sie eng gedruckt.

Werden eigene Seiten oder Theile von Seiten in Anspruch ge⸗ nommen, so muß dies ein Gegenstand besonderer Uebereinkunft, ohne Rücksicht auf die vorstehende Preisabstufung sein.

Die verschiedenen Serien werden in der ersten Auflage von Million Exemplaren so gezählt, daß jede der 12 ersten Serien 20,000 Exemplare, die 13te aber 10,000 enthält.

Nur solche Anzeigen werdeu in die ersten 100,000 erscheinen⸗ den Exemplare aufgenommen, wo die Betheiligten bereit sind, sich für die ersten fünf Serien zugleich zu verpflichten.

Wer eine Anzeige in die ganze erste Auflage von 250,000

Exemplaren einrücken läßt, bezahlt und für zwölf Insertionen.

II. Londoner amtlicher Katalog, französische und deutsche Ausgabe. Besonders abgedruckt. Propatria 40.

Die Anzeigen in diesem Katalog werden nach derselben Skala bei jeder Ausgabe von 20,000 Exemplaren berechnet.

III. Londoner amtlicher illustrirter Katalog. Royal 80.

Die Beträge der Einrückungs⸗Gebühren von Anzeigen in dem vorbenannten Werke, welches von dauerndem Werthe und eine voll⸗ ständige Erinnerung an die Ausstellung sein soll, werden sein, wie folgt, für die ganze Auflage:

4 Zeilen 111“ über 4 Zeilen, für jede Zeile 3 Golih....... 10

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oder 1 Kolumne... 410

CC 1““ 196118

Ein Prospektus des illustrirten offiziellen Katalogs, mit den Namen der hervorragenden wissenschaftlichen Männer, welche ihre werthvolle Hülfe als Bearbeiter für einzelne Bezirke gütigst zugesagt haben, wird nächstens erscheinen.

Dieser Katalog wird ein Register zu den Anzeigen enthalten, welches Nachweisungen der Aussteller und der in den beiden Wer⸗ ken beschriebenen und illustrirten Gegenstände einschließt.

Gebrüder Spicer, Buchhändler, W. M. Clowes und Söhne,

Drucker, vereinigte Vertragschließer mit der Königl. Kommission zur Vorbereitung und zum Druck der offiziellen Kataloge. Anzeigen werden in Empfang genommen an und nach dem 15. Januar 1851 in dem Dienstgebäude 29. New-Bridge-Street, Black-friars, wo weitere Mittheilungen erhalten werden können. IV. Indem wir Vorstehendes bekannt machen, bemerken wir wiederholt, um einzelnen Anfragen zu begegnen, daß ein vollstän⸗

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Super⸗

Vorstellung:

diger Katalog der Vereinsländischen und anderer deutschen Aussteller und Ausstellungsgegenstände zugleich mit d reis⸗An⸗ ind zugleich mit der Preis⸗An gabe der wichtigeren Artikel und kurzen Bemerkungen in einer deut⸗ schen und englischen Ausgabe hierselbst in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei erscheinen wird, ohne daß für die Aussteller Kosten daraus erwachsen. Die gedachte Ober⸗Hofbuchdruckerei hat bereits für Anzeigen, welche nicht den Katalog selbst betreffen, aber in dessen Anhang aufgenommen werden sollen, die Insertionsgebüh ren bekannt gemacht. 1 Wir bringen bei dieser Veranlassung noch folgende auf unser Anfragen von dem Königlich großbritanischen Exekutiv⸗Comité für die Ausstellung uns zugegangenen Eröffnungen zur öffentlichen Kenntniß: 8 1) In Hinsicht auf die allgemeine Polizei und Sicherheit des Ausstellungsgebäudes wird auf Kosten der Königlichen groß⸗ britanischen Ausstellungs⸗Kommissarien jede Vorkehrung, welche verständigerweise, als zur Sicherheit der eingesendeten Artikel beitragend, erachtet werden kann, getroffen werden. In Beziehung auf die Kisten und Packungen der an die Aus stellungs⸗Kommissarien abgelieferten Gegenstände wird dem deesseits geäußerten Wunsche entsprechend, das im §. 8 der Bekanntmachung d. d. London den 6. Dezember angedrohte Präjudiz hinsichtlich der etwa zurückbleibenden Packungen vereinsländischer Aussteller nicht sogleich realisirt, sonder der iesseits mit Auftrag versehene Köͤnigl. preußische General⸗ Konsul Hebeler wird zur Ergreifung der dienlichen Schritte benachrichtigt werden.

3) Angehend die wirkliche Aufstellung der eingesendeten Gegen⸗ stände, so ist es die Absicht, alle von den deutschrn Zollver⸗ einsstaaten eingesandten Artikel nur mit Ausnahme solcher Maschinen, welche bewegende Kraft bedürfen und deshalb in der Nähe derselben plazirt werden müssen in einem Gan⸗ zen aufzustellen, wobei jedoch der Wunsch ausgesprochen ist, daß diese Gegenstände unter sich nach denjenigen dreißig Waarenklassen geordnet und aufgestellt werden möchten, in welchen die Erzeugnisse Großbritaniens aufgestellt werden, da die Annahme eines übereinstimmenden Systems für die Zwecke der Ausstellung von wesentlichem Nutzen sein werde. Dem entsprechend ist denn auch der Königl. preußische Aufstellungs⸗ Kommissar, Regierungs⸗ und Baurath Stein, mit näherer Anweisung versehen.

Berlin, den 4. Februar 1851. Kommisston für die londoner Industrie⸗Ausstellung, (gez.) von Viebahn. Druckenmüller. Wedding.

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Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 6. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47—51 Rthlr. Frggen locv 32 34 Rthlr.

pr. Febr. 31 Rthlr. verk.

pr. Frühjahr 1851 32 ½˖ Rthlr. Br., 32 verk. u. G.

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Juni / Juli 34 Rthlr. Br., 33 ½¼ G. Herste, große loco 25—27 Rthlr. 8

5, kleine 23 25 Rthlr.

Hafer loco nach Qualität 22 24 Rthlr.

48pfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br.

50pfd. 22 Rthlr. Br. 8 Erbsen, Koch⸗ 39—44 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. Rüböl loco 10 ½ a 10½ Rthlr. Br., 10 ½ G.

pr. 8 Monat 10 ¼ Rthlr. Br., 1058 G.

Febr- N 3 v“

März / April 10 ½¼ Rthlr. Br., 10 ½ G.

April /Mai 10 ⅛⅞ a 10 ½ Rthlr. verk., 10 ¼ Br., 10 ½ G.

Mai /Juni 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ¼ bez. u. G.

Sept. / Okt. 10 Rthlr. Br., 10 a ½ verk., 10 ½ G. Leinöl loco 11 ½ a 11 ¼ Rthlr.

pr. April / Mat 11 ⅞˖ Rthlr. Br.,

Südsee⸗Thran 12 Rthlr. Mohnöl 13 ½ a 13 Rthlr. Hanföl 13 ¾ a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 Rthlr. verk., im Laufe dieses nats zu liefern zu 14 ¾ verk.

mit Faß 14 ¾ a 14 Rthlr. verk.

Febr. /März 14 ¾ Rthlr. Br., 14 ½ G.

März/ April 15 6 Rthlr. Br., 15 G.

Mai /Juni 15 ¾ Rthlr. verk. u. Br., Juni / Juli 16 ½ Rthlr. Br., 16 G. Juli / Aug. 17 Rthlr. Br., 16 G.

Wetter: trübe.

Geschäftsverkehr: beschränkt.

Weizen: stabil.

Roggen: bei erniedrigten Preisen

Hafer: billiger erlassen.

Rüböl: gedrückt.

Spiritus: weichend.

Königliche Schauspiele. Freitag, 7. Febr. Im Opernhause. 17te Abonnements Auf Höchstes Begehren: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. Georges und Albert. Musik von A. Adam. Vorher: Eigensinn, Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Die Oper: „Armide“ kann wegen Heiserkeit des Fräul. Trietsch nicht gegeben werden.

Sonnabend, 8. Febr. Im Opernhause. Mit Allerhöchster Genehmigung. Zum Vortheil der Hinterlassenen des Kapellmeisters Lortzing: Czaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Alten. Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. Vor der Oper, als letztes Werk des Verstorbenen: Das Lied vom 9ten Regiment, genannt Kolberg, gesungen von Herrn Kraus und dem Meniseeeee n ersten Zwischenakt: Pas seul, getanzt von Fräuf. Liliemhe Fean Damen des Corps de Ballet. Pas de deus, 1gchs Pa. 5 Brue und Herrn Gasperini. Im zweiten Zwischenakt: 138 1. M. aus dem Ballet: „Die Weiberkur“, ausgeführt von Fräul. M. Taglioni, begleitet von den ens Bethge, Koch ꝛc.

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Eö“ Entreen sind ohne Ausnahme nicht gültig.