9 Die Inhaber der abonnirten und reservirten Opernhaus⸗ Billets werden ersucht, solche am Freitag, den 7ten d. M., bis Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses zu der mit aufgehobenem Abonnement stattfindenden Benefiz⸗Vor⸗ stellung der Oper: „Czaar und Zimmermann“ abholen zu lassen. Der Billet⸗Verkauf findet in dem früheren Billet-Verzaufs⸗ kokale des Schauspielhauses, an der Ecke der Jäger⸗ und Mark⸗ rafenstraße, statt.
Berliner Börse
e““
Königsstädtisches Theater. 828 8. Faßbinder. Posse mit Gesang Musik von Fr. von Suppée. Zum (Intermezzo aus: „Das orf
Freitag, 7. Febr. in 2 Akten, von L. Feldmann. Schluß: Die Schule zu Bordorf.
Gebirge.“ 8 v 8. Febr. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗ Auf vieles Begehren: II Barbiere
che Opern⸗Vorstellung.) — b g 8igle Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2
Akten.
Musik von Rossini. (Mad. Castellan: Rosina. Im zweiten Akt wird Mad. Castellan Variationen von Rode und eine spanische Romanze: „La Perla de Triana“, singen.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Sonntag, 9. Febr. Der böse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy.
vom 6. Februar.
Geld.
141 ½ Kurz 2 . 141
150 ½ 149 ¾ 6 18 ¾ 79 78 1018
mWechsel- Course.
öe 250 Pl. 300 Mk. 300 Mk. E1611“ 800 F
11“ . 150 Fl. Wien in 20 NXr. .150 P1. 2 Mt.
3 Tage 93, Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs.. 100 Thlr. 2 Mt. 99 %½ . 100 PFI. 2 Mt. 866 20
100 SRbl. 3 Wochen 104 ½ 104 ⅔
msterdam
Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt.
Prankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fonds, F sandbriese „Hommunal- Papiere und Geld-Course.
Zf. Brief. Geld.
Geld. Grh Pos. Pfdbr. 90 ½ Ostpr. Pfandbr. 93 ¾% Pomm. Pfandbr. ² 96 Kur- u. Nm. do. 96 Schlesische do.
Brief. 90 ¼
Gem.
Preuss. Freiw. Anl 5 106 ½ — do. St Anl. v. 50/4 ½ 100¾ 100½ St.-Schuld-Sch. 3 85 b 84 ½ 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½4 — Seeb. Präm.-Sch. — 128 ¼ 127 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — 81 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-Obl. 5 103 ½ 102 ¾ Pr. Bk. Anth.-Sch. do. do. 33 — Friedrichsd'or. Westpr. Pfandbr. 3 ⅔ 90 ⅔ 90 ½ Grossh. Posen do. 4 — 101
Ausländische Fonds.
96 ¼ 13 ¼½2 And. Goldm. à 5th. 78
Disconto. —
2¹
Russ. 1 mby Cerg. — Poln. neue Pfdbr. do. Hope 1. Anl. — do. Part. 500 Fl. do. Stiegl. 2. 4. A. — do. do. 300 Fl. 5. A.* Hamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst. do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleibe Lübeck. Staats-A. do Poln. Schatz 0. 79 Holl. 2 ½ % Int. do. do Cert. L. A. 94 ½ Kurh. Pr. 0. 40 th. do. do. B. 200 Fl. — — N. Bad. do. 35 Fl.
Poln a. Pfdbr. a. C. — [746
22
do. do. e 110¾ 96 ¾
N
AüE
Aachen-Mastricht ..
Eiscnbahn-Actien.
—
Stamm-Actien. V K. apital.
Tages-Cours.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Rein-Ertrag 1849.
Börsen-Zins- Rechnung.
Prioritãts-Actien. Kapital.
Tages- Cours
Zinssuss.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloesung à 1 pCt. amortisirt.
Die mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
98 a 97 ½ bz 89 ½ bz. u. B. 110 a 3 SH 64 a 63 ½ bz. 130 B.
Berl. Anh. Litt. A. B do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.
Halle-Thüringer
Cöln -Minden. Rheinische
Bonn- CölnlnP.
Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel. Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn
Oberschl. Lit. A.
do. Lit B.
Cosel-Oderberg .... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk Stargard-Posen Ruhrort-Crefeld .... Aachen-Düsseldorf.. Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb....
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000
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64 ¾ 6. 65 B 98 bz. 68 a 67 ¾ bz.
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82 ⅔ bz. u. G. 25 .
113 ½⅔ bz.
108 G.
81 ½
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74 8 822 79
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1,100,000 4,500,000
——
Quitlungs-Bogen. 2,750,000 Ausläind. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordh. 8,000,000 4 do. 1 oe. 5
Kassen-Vereins-Bank-Actien 109 bz u. B.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000
252,000 2,000,000
370,300
360,000
250,000
325,000
375,000
400,000 1,100,000
96 ½ 6. 101 ¾ 0 100 G. 93 ¼ 6. 102 ¼ b⸗ 101 8¾ bz 105 bz.
Berl.-Anhalt.... do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd. .. do. do. do. do. Litte D. do. Stettiner.
[Magdeb.-Leipziger..
[Halle-Thüringer...
Cöln-Minden
do. do.
Rhein. v. Staat gar. Febhneiee do. Stamm -Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. I1I. Serie. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb....
Oberschlesische.
Krakau-Oberschl. ..
Cosel-OQderberg
Steele-Vohwinkel do. 10 Ir
Breslau- Freiburg....
Berg.- WMIaAöööööö
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—
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99 ⅛, B. 101 ½ 6. 103 ½ 6.
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81¼ a 8½ 91 ½ B 94 ½ bz. 103 31 G. 103 ¼ G6.
2
& ,nheSIrnhögSge
.
—
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Remertr. 1848
2,050,000 650,000 4,300,000
Kiel-Altona Sp. Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr. Preussische Bank-Antheile 97 „ 96 ¾ b⸗z
Das Geschäft war heute wieder sehr belebt, und die Course behaupte
ten sich im Allgemeinen fest, Wittenberger und Berlin-Stettiner blieben zu steigenden Coursen begehrt.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 5. Febr. Poln. Papierg. 94 Br. Oesterr. Bankn. 79 Br., 78 ½⅜˖ Gld. Poln. Pfdb. alte 94 ½⅜ Gld. do. neue 94 ½2, Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¼ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 795 Br. Krakau⸗Oberschles. Obl. in pr. Cour. 74½ Br., 74 Gld. Oberschles. A. 113 ¾ Br. do. B. 107½ Gld. Freiburg 74 ½ Br. Niederschles. 82 ½ Gld. Neisse⸗ Brieg 36 ⅛ Br., 36 6 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 38 Gld.
Wien, 4. Febr. Met. 5proz. 96 Br., 95 Gld. 4proz. 76 ⅜ Br., 75 ¾ Gld. 4 proz. 84 Br., ½ Gld. Anl. 34: 196 i Br., 196 Gld., 39: 117 ¼ Br., ¼ Gld. Nordb. 122 Br., 121 ⅞ Gld. Gloggn. 127 Br., 126 Gld. Mail. 77 Br., 76 ¾˖ Gld. Pesth 89 Br., 88 ¾ Gld. B. A. 1168 Br., 1165 Gld.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 180 Br. Augsburg 130 ½ Gld. EE1.“ Hamburg 191 ¾ Br. u. Gld. London 12. 42 ½ Br. u. Gld. Paris 153 ¼ Br. u. Gld. K. Gold 133 ¾ Br. u. Gld.
8 Silber 130 ½˖ Br. u. Gld.
Fsonds unverändert. Bank⸗Actien höher. In fremden Va⸗ Veränderung. London angenehm; übrige Plätze Brief eld.
Leipzig, 4. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 1082 Gld. Leipz. B. A. 160 ¾ Gld. Leipz. Dresd. E. A. 137 Br. Sächsisch ⸗Bayer. 83 Br. Schles. 93 ¾ Br. Magdeburg⸗Leipzig 208 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. 97 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 94 ¾ Br. Deßauer Altona⸗Kiel 94 ¾ Br. Dessauer B. A. A. 138 ½ Br., do. B. 118½ Br. Preuß. B. A. 96 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 4. Feb tiger Börse die österr. Actien Loose, 1
Von waren an b 5 und 4 ⁄ proz. Metalliques, kurh. “ dehg Peener en und württemb. Oblig. begehrt, und de⸗ 1’1“ ste ten sich bei einigen Umsätzen höher als gestern. Aule übri 88 F W. Nordbahn⸗Actien angenehmer und steigend. S attungen ohne Veränderung bei geringem Geschäft. Oblicatsror. Bank⸗Actien 4076 Br., 1074 Gld. öproz. Metallig. igationen pr. Compt. 74 ½ Br., 74 ¼ Gld. Badische Partial⸗
Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 32 Gld. Kurhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ½ Br., 32 Gld. Sardinische Partial ⸗ Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 % Br., 34 ½ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 74 ½ Br., 74 ½ Gld., do. a 25 Fl. 28 ¼ Br., 28 ½ Gld. Span. Jproz. inländische 33 B; Br., 33 % Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 81 ⅞ Br., 81 ½1 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zinsen 37 ⅞ Br., 37 8 Gld. Bexbach 80 ¼ Br., 80 Gld. Köln⸗Minden 97 ½ Br., 97 ¾ Gld. Hamburg, 4. Febr. 3 ½proz. pr. C. 89 Br. u. Gld. St. Prãm. Obli 91 G R. 105 Gld. 4 zproz. 92 ½ Br., 92 ⅞ Gld. Stiegl. 86 ½ Gld. Dän. 74 Br. Ard. 142. Br., 11 ⅔ Gld. Zproz. 32 Br., 31 ⅔ Gld. Amerikan. 6roz. V. St. 105 ¼ Br., 105 8 Gld. Hamb.⸗Berlin 89 Br., 88 ¾ Gld. Bergedorf 89 Gld. Magdeb.⸗ Wittenb. 52 Br., 51 ⁄ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. Köln⸗ Minden 97 ⅔ Br., 97 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn 372 16 Gld. Mecklenburg 28 ½ Br. Wechsel⸗Course. Paris 189 ¼. sburg 33. zondon 13. 2 ¾. Amsterdam 35. 80 Frrankfurt 88 ½. Wien 195. Breslau 152v ßL Louisd'or 10. 12 ½. Gold al Marco 423. Dukaten 100 ½. Preuß. Thaler 50 ¾. Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei lassen. Paris, 3. bahn 480.
“
geringem Umsatz gut zu
Febr. 3 proz. 58. 5 proz. 96. 70. Nord⸗ Wechsel⸗Course. Amsterdam 210Ju. 1 amburg 186 ½. Berlin 368 ½. London 24.80. Frankfurt 214 ½. St. Petersburg Hold 3. 2 — 75.
Dukaten 11.70 — 665.
London, 3. Febr. 3 proz. Cons. p. C. a. Z. 96 ¾. 34 proz. 98 ½. Ard. 18 ⅛½. 3ůproz. 38 ⅞. Int. 58 ½, 3. 4proz. 91 ½. Russ. 5proz. 114. 4 ½proz. 97 ¼. Bras. 91. Mex. 32 ⅛. Peru 81 ¾, 81.
Engl. Fonds wenig verändert. Von fremden sind Mex. und Span. besser. Russ. fest.
1 2 üese Die siceüshaft⸗ waren mäßig; die Preise der engl. Fonds blieben fest. Fremde Fonds behaupteten sich gut.
Amsterdam, 3. Febr. Holl. Fonds wiederum angenehmer; in Int. belebtes Geschäft. — Span. fast unverändert. Russ. we nig oder nicht verändert. Für öster. zeigten sich vielfache Käufer und deren Preise ansehnlich gestiegen. — Met. 5proz. neue 79 ½ 80. 5proz. 72 ½. 2 ½èproz. 38 ⁄¼, 5. — Russ. alte 105. 4proz. 87, . Stiegl. 86 ½. Mex. 34 ½, 16.
Wechsel⸗Course. Paris 56 ¼ Wien 27 ½ Br. Frankfurt 100 Gld. London 2 Mt. 11. 75 Br. k. S. 11.80 Gld. Hamburg 35 ¼ Gld. Petersburg 183 Gld. Holl. Int. 57 ½, ½, 7.s 3 proz. neue 67 6, ½. 89 ⅛. Actien der Handels⸗Maatschappy 108 ½⅛, 109. bahn⸗Actien 93 ½. 2 %
Synd. Eisen⸗
3 ½ proz. Rhein.
1
gr. Piecen 12 ⁄. Coupons 8 ¾, ¹.
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 5. Febr. 2 ½ Uhr. Nordb. 38 ½¼. Met. Az proz. 56 ½. 5proz. 75 ½. B. A. 1086. Loose 91 ¼. Span. 33 ⅞¾. Bad. 33. Kurh. 32. Lomb. Anl. 73 ½. Wien 92. Hamburg, 5. Febr. 2 ½ Uhr. Berlin⸗Hamburg 89 ½. Köln⸗ Minden 97. Magdeb. Wittenb. 52 ¼ Getraide unverändert.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 38 und 39 der Verhandlungen der Ersten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofouchdruckerei.
Bekanntmachungen. [78] Erledigter Steckbrie 9
Der hinter den Bedienten Wiiifc.n Valentin Sach ann hrsert 5 1850 erlassene Steck⸗ V rie erledigt, da der ꝛc. Bachm selbst gestellt hat⸗ hmann sch gestern
Berlin, den 4. Februar 1851. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungss
IX. Deputation für Voruntersuchungen säcgea.
Wriezen, den
[622]
[563] Edikltal⸗Citation. Die verehelicht gewesene Kammerdiener Futanowska, hilippine geborene Kambly, in Wittkowo im Posen⸗ en zwischen 1791 bis 1779 geboren, welche sich zu⸗ letzt in Tarnow im Oenterreichischen Galizien aufgehal⸗ ten haben soll, hat seit dieser Zeit von ihrem Aufent⸗ halte oder Leben keine Nachricht gegeben. Auf Antrag des Kurators der verschollenen ꝛc. Futanowska wird Letztere resp. die von ihr etwa zurückgelassenen unbe⸗ annten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, zu dem ben
den 18. Juli 1851, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem 1 K. Altag anberaumten Termine entweder persönlich zu er⸗ scheinen oder bis dahin ihren Aufenthalt anzuzeigen, widrigenfalls die ꝛc. Futanowska für todt erklärt und ihr Vermögen den gesetzlich gegeben werden wird. 27. Juni 1850. Königliches Kreisgericht.
1 Nothwendiger Verkauf. Deas hierselbst in der Richtstraße Nr. 98 und Nr. 99 gelegene, Vol. I. No. 392. Fol. 405. und Vol. I. No. 391. Fol. 404. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Beäckermeister Wilhelm Heinrich Weber gehörige Wohn⸗ haus nebst den dazu gehörigen Wiesen, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe auf 186,175 Thlr. abgeschätzt worden, soll am 28. Mai 1851, Vormiktags 11 Uhr, vor dem Obergerichts⸗Assessor Ullrich an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, subhastirt werden. 1 Frankfurt g. d. O., den 28. September 1850. K nigliches Kreisgericht, 1
Vormittags 10 Uhr, [623]
Herrn Kreisrichter
legitimirten Erben heraus⸗ am 18. Juni
I. Abtheilung. bietend verkauft werden.
Königliches Kreisgericht.
Subhastations⸗Patent.
Das in der Gubener Vorstadt, Steindamm Nr. 24 hierselbst, belegene, Vol. II. No. 171. Fol. 173. ve⸗ zeichnete, der Wittwe Reimer, geb. Bredow, gehörige Haus nebst Garten, geschätzt auf 9389 Thlr., soll 1851 vor dem Kreisgerichts⸗Rath Händler an ordentlicher Ge⸗ Koöln, den 5. Januar 1851. richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, öffentlich meist⸗ Taxre und Hvpothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. gungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Frankfurt a. d. O., den 30. Oktober 1850.
I. Abtheilung.
welcher die Besorgung für dortige Gegend übernommen hat, portofrei einzusenden. Den Obligationen sind genaue, nach der Reihefolge geordnete und von dem Inhaber unterzeichnete Nummern⸗Verzeichnisse in duplo beizufügen, von denen ein Exemplar demnächst mit den Obligationen und Coupons zurückgegeben wird. 8
A1113113““ Hirte, Spez.⸗Direktor.
Die Kausfbedin⸗
8 88
Niederschlesische Zweigbahn.
[19]
Abtheilung. an uns oder
Rheinische Eisenbahn⸗- Gesellschaft. 8 Fbgen Aushändigung der betreffenden Coupons und eines
Die Inhaber der 4 % privilegirten Gesellschaft werden ersucht, dieselben behufs Beifügung der neuen Zins⸗Coupons (2te Serie) entweder direkt an Herrn S. Bleichröder in Berlin,
Die Zinsen auf die Coupons Nr. 6 unserer 4 9⸗ und Sprozentigen Prioritäts⸗Obligationen und Nr. 3 unse⸗ rer Prioritäts⸗Stamm⸗Actien können G vom 20. Märzc. ab in unserer Hauptkasse hier
erzeichnisses derselben in Empfang genommen werden. Glogau, den 4. Februar 1851. Die Hireetion.
Obligationen der
—
tn anhitnat de eemmume M z “ b ennense el zbun 1“*
nvlagiesu Fen 501 Na9
1 8*
18 9 18
5 Rthlr. für ½¼ Jahr.
40 Sthlr... JFabhr. in allen Theilen der Monarchie
ohne preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
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Fln. Hanus a 98 äS 82
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Ppreußisch
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Amtlicher Theil.
Deutschland. 16“ G Preußen. Berlin. Erkenntnisse des Königlichen Gerichtshofes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte. Oesterreich. Wien. Abänderung der Statuten des Franz⸗Joseph⸗ Ordens. — Ordensverleihung. — Erzherzog Albrecht. — Das Ministe⸗ rium. Wechsel im Armee⸗Kommando von Wien. — Zoll⸗Kongreß⸗ Verhandlungen. Forterhebung des Drittelzuschlags zur Erwerbsteuer.
— Der Bekrieb der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn. — Vermischtes.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen. tags. — Dislocation der Truppen. — Rastatt. Gouverneurs.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Vermischtes. Altona. Bekannt⸗ machungen über die Vertheilung der Departements unter die Mitglieder der obersten Civil⸗Behörden und über die brasilianischen Werbungen.
Luxemburg. Luxemburg. Vermischtes.
Lübeck. Lubeck. Einmarsch der österreichischen Truppen.
EE Frankfurt a. M. Dankschreiben des Erzherzogs Johe
Ball.
Hamburg. Hamburg. Die Besetzung von Rendsburg.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Zurücknahme des Verhaftungs⸗Gesuchs gegen Mauguin. — Interpellation über die Zellen⸗ Gefängnisse. — Beseitigung eines Antrags auf Ersetzung der Octroi's durch Kapitalsteuer. — Paris. Die Uünigersfage⸗ — Die geforderte Dotations⸗Erhöhung. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Industrie⸗Ausstellungs⸗ preise. — Ausfuhr edler Metalle. — Rettungsboote. — Ostindische Post. — Neuestes aus Nordamerika. — Nachrichten aus Brasilien und Buenos⸗Ayres. — Vermischtes. — Thronrede zur Eröffnung der Parla⸗ ments⸗Session. — Angemeldete Anträge. — Untersuchung der Parla⸗ mentskeller.
— Schluß des Land⸗ Bekanntmachung des
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. 8
Finanz⸗Ministerium.
Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober IIIö6
Geprägtes Geld und Barren 8 Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen-⸗ scheine 2,949,300 Wechsel⸗Bestände 10,730,100 Lombard⸗Bestänrdinde:. . 11,051,900 Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva 19,831,100
2,360,700 Rthlr.
17,660,500 Depositen⸗Kapitaleien 24,015,200 Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehres.. Berlin, den 31 Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach Meyen. Schmidt. Woywod.
2,079,900
(gez.)
Deutschland.
Preußen. Berlin, 7. Febr. Das Justiz⸗Ministe⸗
rial⸗Blatt enthält das Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 2. November v. J., betreffend die Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten über den Umfang der Amtspflichten eines Beamten. Desgl., betreffend die Unzulässigkeit des Rechtsweges gegen Pfändungen der Verwal⸗
tungs⸗Beamten wegen Klassensteuer⸗Ruckstände.
Oesterreich. Wien, 5. Febr. Das Neuigkeits⸗Bü⸗ reau meldet: „Se. Majestät der Kaiser hat die Statuten des Franz Joseph⸗Ordens, welche im Jahre 1849 mit dem Vorbehalte einer Abänderung oder Erweiterung hinausgegeben wurden, in eini⸗ gen Punkten erweitert und angeordnet, daß die diesfälligen Bestim⸗ mungen dem Texte der ursprünglichen Statuten eingeschaltet wer⸗ den. Die Abänderungen bestehen im Wesentlichen in Begünstigun⸗ gen, die den Ordensmitgliedern gewährt werden. Es haben die⸗ selben hiernach bei den Festen dieses Ordens den Eintritt in die geheime Rathsstube, wohin die Großkreuze und Komthure auch bei allen jenen Gelegenheiten zu kommen berechtigt sind, wo dies den Großkreuzen und Kommandanten des Stephans⸗ und Leopold⸗Or⸗ dens, dann den Rittern der ersten und der zweiten Klasse des Ordens der eisernen Krone zukömmt. Auch erhalten alle Ordens⸗ mitglieder, ohne Unterschied des Standes, den Zutritt zu den Hof⸗
—
“
Feb
11
1
Festen und Zimmern. An alle Behörden ergeht der Befehl, daß sie, wenn von ihnen etwas an die Ordensmitglieder erlassen wird, denselben nebst den ihnen sonst gebührenden Titeln auch den des Ordens beifügen.“
Mittelst Entschließung vom 22. Januar hat Se. Majestät der Kaiser dem Konsistorialrathe und Superintendenten augsburgischer Konfession für Nieder⸗Oesterreich, Steyermark, Illyrien und Vene⸗ dg. Ernst Pauer, das Ritterkreuz des Franz⸗Joseph⸗Ordens ver⸗ jehen.
Erzherzog Albrecht wird, dem Lloyd zufolge, als Landes⸗ Militair⸗Kommandant in Prag verbleiben und zugleich die Stelle des Kommandanten der dritten Armee versehen.
Im Constit. Blatt a. B. liest man: „Bald in diesem, bald in jenem Journale taucht die Nachricht von einem neuen Mi⸗ nister-Austritt auf, und selbst ein und das andere wiener Blatt spricht mit größerer oder geringerer Bestimmtheit aus, daß Graf Leo Thun das Portefeuille des Unterrichts und Kultus niederlegen werde. Der L. N. B. bemerkt zu diesen Gerüchten, daß die Be⸗ liebtheit, das Ansehen und die Autorität ves Grafen Thun in allerhöchsten Kreisen eine solche Eventualität als unwahrscheinlich erscheinen lassen.“ Denselben Schluß dürfte man, wenigstens für die nächste Zukunft, vielleicht aus der Notiz der Oest. Cor. ziehen, daß die Organisation des Volksschulwesens ihrem Abschlusse entgegensehe.“
Am 1sten d. M. hat der Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Schaff⸗ gotsch von dem Feldmarschall⸗Lieutenant Wallmoden das Armee⸗ Kommando in Wien übernommen.
In der gestrigen Sitzung des Zoll⸗Kongresses wurden sämmt⸗ liche Tarifposten von Eisen bis Baumwolle angenommen. In Be⸗ treff der letzteren wurde auf Antrag der Regierungs⸗Kommission die Sitzung bis Donnerstag vertagt, um derselben Zeit zu lassen, die bezüglich dieses Artikels eingegangenen Eingaben der verschiede⸗ nen Fabrikanten zu prüfen.
Um allen Irrungen vorzubeugen, macht die Statthalterei be⸗ kannt, daß der Drittelzuschlag für die Erwerbsteuer auch für das Verwaltungsjahr 1850 erhoben werde, ohne daß eine besondere Ausschreibung diesfalls nöthig wäre.
Die österreichische Regierung hat den Betrieb der Krakau⸗ Oberschlesischen Bahn auf vorläufig ein Jahr der Direction der Oberschlesischen Eisenbahn überlassen.
Der gestern in den Kaiserlichen Redoutensälen abgehaltene Maskenball, der erste seit dem Karneval des Jahres 1848, fiel sehr glänzend aus. Die Menschenmenge, die in den prachtvoll erleuch⸗ teten Räumen auf- und niederwogte, war so groß, daß der eigent⸗ liche Ball und die Tanzmusik fast nur illusorische Vergnügen wur⸗ den. Masken hatten sich in ziemlicher Anzahl eingefunden, doch fast lauter Dominos. Erst gegen 2 Uhr Nachts wurde das drängende Getümmel etwas lichter und leerten sich die Räume.
Sachsen. Dresden, 5. Febr. (D. J). In der heutigen Sitzung der ersten Kammer gelangte der Bericht der ersten Deputation (Re⸗ ferent Staats⸗Minister a. D. von Nostiz⸗Jänkendorf) über den Ge⸗ setz⸗Entwurf, einige strafrechtliche Bestimmungen betreffend, zur Be⸗ rathung und Beschlußfassung. Wir haben das Wesentlichste aus dem allgemeinen Theil dieses Berichts mitgetheilt und verweisen wir der Kürze halber auf den betreffenden Auszug (Pr. Staats⸗ Anzeiger Nr. 38). Eine allgemeine Debatte fand nicht statt.
Uebergegangen zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs, so wurde zuvörderst Artikel 1, welcher vorschreibt, daß derjenige mit Gefängniß bis mit 1 Jahr zu bestrafen sei, welcher Beamte u. s. w. zum Ungehorsam und zu Pflichtverletzung verleitet, ohne Debatte einstimmig angenommen. Artikel 2 des Entwurfs enthält die gleiche Strafbestimmung für diejenigen, welche durch öffentliche Mittheilungen in Wort, Schrift oder bildliche Dastellung Andere zum Ungehorsam gegen die Gesetze u. s. w. verleiten, so wie die Definition des Begriffes „öffentliche Mittheilung“. Auf An⸗ rathen der Deputation wurde zum Behufe größerer Deutlichkeit hinter dem Worte „Schrift“ eingeschaltet „Druck“ und nach dem Worte „Verweigerung“ der Wegfall des Wortes „gesetzlich“ — weil die Aufforderung zu Verweigerung bestehender Abgaben und Leistungen überhaupt, nicht blos solcher, welche auf Gesetzen beruhen, sondern auch solcher, die sonst rechtlich bestehen, zu bestrafen sei. Die Staatsregierung hatte sich mit dieser Abänderung einverstanden erklärt. Bei Art. 3 schien es der Kammer auf Vorschlag der De⸗ putation zweckmäßig, denselben in folgender Fassung anzunehmen: „Die Strafe des im Art. 2 gedachten Vergehens kann bis auf Arbeitshaus von zwei Jahren gesteigert werden: a) wenn die daselbst erwähnten Aufforderungen vor einer zusammengelaufenen Menge oder vor einer Versammlung geschehen sind; b) wenn die Aufforde⸗ rung auf thätliche Widersetzlichkeit, auf Zerstörung von Sachen und auf Mißhandlung von Personen gerichtet gewesen; c) wenn Militair⸗ personen zur Verletzung ihrer Dienstpflicht oder zum Ungehorsam gegen ihre Oberen aufgefordert worden.“ Der Art. 4, Strafbestim⸗ mungen enthaltend über solche öffentliche Mittheilungen, welche die Rechtsinstitute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums oder die bestehende Staatsverfassung herabwürdigen oder Personen wegen dergleichen Handlungen als lobenswerth darstellen, wurde ohne De⸗ batte mit einer von der Staatsregierung genehmigten redactionellen Aenderung angenommen. Fanden die vorhergehenden Artikel ohne erhebliche Bemerkungen Annahme, so rief dagegen Art. 5 eine län⸗ gere Debatte hervor, indem von Schönberg⸗Bibran einen Antrag auf Wegfall des Punktes b. einbrachte, welcher erstere in der Kam⸗ mer hinreichende Unterstützung fand. Es wird in Art. 5 nämlich bestimmt, daß öffentliche Mittheilungen, durch welche die Regierung, Behörden u. s. w. einer tadelnden Kritik unterworfen werden, straß⸗ bar seien: b) „wenn dabei den genannten Organen Beweggründe oder Absichten unterlegt oder Eigenschaften beigelegt werden, welche im Publikum Haß oder Verachtung gegen dieselben zu erregen ge⸗ eignet sind.“ Den Wegfall dieses eben angeführten Satzes hatte Herr von Schönherg⸗Bibran beantragt, weil er
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glaubte, daß mit demselben der Presse nicht mehr lich sei, irgend ein Gesetz oder eine amtliche Handlung der Behörden einem Tadel zu unterwerfen; seiner Meinung nach werde mit dieser Bestimmung jede Bewegung der freien, selbst der konservativen Presse verhindert; der Interpretation wäre damit ferner ein weites Feld eröffnet, und man könnte nach dieser Be⸗ stimmung zuletzt Jeden strafbar finden, wenn man wollte; er be⸗ zweifle, ob es im wohlverstandenen Interesse der Regierung liege, daß dieser Punkt stehen bleibe. Se. Königliche Hoheit Prinz Jo⸗ hann erklärt sich gegen den Wegfall des Punktes b. und be⸗ merkte, dieser Artikel habe die Deputation lange und vielfäl⸗ tig beschäftigt, daß diese schließlich aber doch zu der Ueberzeugung gekommen wäre, es scheine am besten, die von der Regierung vor⸗ geschlagene Fassung beizubehalten. Im Hinblick auf die Bestim⸗ mungen des Kriminal⸗Gesetzbuchs sucht der hochgestellte Redner alsdann darzuthun, daß die Bestimmung unter b. nicht so schwer sei, als sie auf den ersten Blick erscheine. Der objektive Tadel sei dadurch nicht ausgeschlossen und solle blos der subjektive Tadel ge⸗ troffen werden. Uebrigens dürfe nicht unerwogen bleiben, daß die Entscheidung in die Hände der richterlichen Behörden gelegt sei.
General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz theilt die Meinung auch, daß mit dieser Bestimmung eine anständige Preßfreiheit nicht möglich scheine. von Posern befindet sich rücksichtlich der Abstim mung in einem „peinlichen Zweifel“ dergestalt, daß er Anstand nimmt, in dem Augenblicke sich für oder wider zu erklären; er thut es aber späterhin, und zwar zu Gunsten der Beibehaltung des Punktes b. Kammerherr von Friesen, obschon er die durch von Schönberg angeregten Bedenken nicht als unbegründet bezeichne mag, verwendet sich dessenungeachtet für die Beibehaltung des Punktes b., indem er der Ansicht ist, daß mit demselben eine an⸗ ständige Preßfreiheit recht gut bestehen könne. von Heynitz neigt sich dagegen wieder mehr der Ansicht des von Schönberg⸗ Bibran zu, während Ober⸗Hofprediger Dr. Harleß darauf aufmerksam machte, daß es in dem vorliegenden Falle hauptsächlich darauf ankomme, ob die Absichten, Eigenschaften und Beweggründe, welche den Behörden unterstellt werden, an sich hassenswerth seien oder nicht.
Der Königliche Kommissar Geh. Justizrath Dr. Krug be⸗ zeichnete alsdann die Gesichtspunkte, unter welchen die Regierung die Bestimmung zu treffen für nöthig erachtet habe und beseitigte damit die mehrfach aufgetauchten Bedenken wenigstens zum größten Theil. Dabei konnte er indeß nicht unerwähnt lassen, daß, wenn Punkt b abgeworfen werden sollte, die Regierung nochmals in Er⸗ wägung ziehen müsse, ob sie nicht den ganzen Entwurf zurückziehen solle. General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz brachte hierauf unter Bezugnahme auf die durch Herrn Oberhofprediger Dr. Har⸗ leß aufgestellte Distinction ein Amendement des Inhalts ein, daß zwischen den Worten „welche“ und „im Publikum“ eingeschaltet werden sollte: „ihrer Natur nach“. ö
Nachdem die Debatte noch eine geraume Zeit durch Super⸗ intendent Dr. Großmann, welcher sich im Sinne des von Schön⸗ berg⸗Bibran äußerte, von Welck, von Biedermann, von Watzdorf und Andere, welche sämmtlich für die Beibehaltung der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung sich erklärten, fortgeführt wor⸗ den war, so fand (ein durch Regierungsrath von Zehmen einge⸗ brachter Verbesserungs⸗Antrag wurde durch denselben noch vor de Abstimmung zurückgezogen) schließlich Art. 5 mit einem von der Deputation vorgeschlagenen Zusatze einstimmige Annahme, wogegen der von Schönbergsche Antrag auf Wegfall des Punktes h. gegen 8 Stimmen und der Verbesserungs⸗Antrag des von Nostitz⸗Wallwi gegen 12 Sttmmen abgelehnt wurden. Die übrigen Artikel des Entwurfs fanden hierauf mit den von der Deputation vorgeschlage⸗ nen Abänderungen und Zusätzen ohne erhebliche Debatte einstim⸗- mige Annahme, so wie denn auch bei der Schluß⸗Abstimmung mi Namens⸗Aufruf die ganze Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit Geneh migung erhielt.
Dresden, 5. Febr. Zweite Kammer. Durch den Ab⸗ geordneten Secretair Scheibner wird in der heutigen Sitzun bereits die ständische Schrift auf das Königliche Dekret; das Ans wanderungswesen betreffend, vorgetragen und — nachdem eine auf diesen Gegenstand bezügliche Petition des Oberzehnters Hasse in Dresden ad acta zu legen beschlossen worden ist — von der Kam⸗ mer genehmigt.
Tagesordnung: Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzwurf: die Kommunalgardensbetreffend. Ueber den i Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 38 mitgetheilten allgemeinen The des Deputationsgutachtens entspann sich eine ziemlich umfängliche De batte. Der erste Sprecher war der Abg. Kölz, welcher erklärt, daß er die Ansichten der Majorität der Deputation vollkommen theile, und wenn deren Vorschläge angenommen würden, für, wenn diesel ben aber abgelehnt werden sollten, gegen das vorgelegte Gesetz stimmen werde. Der Abg. Unger erklärt sich gegen die Vorschläge der Depu⸗ tation und für die unveränderte Annahme der Regierungsvorlage, welche den Gemeinden auf dem Lande eine Last abnehme, gegen die, wenn das Kommunalgarden⸗Gesetz von 1848 streng durchgeführt worden wäre, die fruͤheren Frohndienste „süßes Wasser“ gewesen sein dürften. Der Abgeordnete Riedl bezeichnet den Gesetz⸗Entwurf als eine halbe Maßregel, der er auch dann nicht beistimmen könne, wenn die Vorlage nach den Anträgen der Deputation abgeändert werde; er glaubt nicht, daß durch diese Abänderungen das Institut der Kommunalgarde ein lebensfähiges bleiben könne. Der ordnete Dr. Kuntzsch vertheidigt das Gutachten der “ er erklärt sich speziell gegen die Bestimmungen des densfhaft fehle, der Kommunalgarde ein Insiitut schaffe, dem 1 chen koͤnne. Habe und das wohl kaum auf Achtung ve Hen Kommunalgarden⸗ man die Nothwendigkeit des Fohtgseseas dasselbe auf das ganze Instituts einmal anerkannte so . ihm seine einheitliche Spitze, Land ausgedehnt bleiben lassen
das General⸗Kommando, nicht nehmen.
14t t 218. 81⸗11882 Ceh aashen