Der Abgeordnete von Nostitz erkennt das Institut der Kom⸗
munalgarde ebenfalls als ein wichtiges an, meint jedoch, daß dies in den letzten Jahren sich keinesweges in einer vortheilhaften, G““ nur in einer dem Lande nachtheiligen Weise gezeigt habe. .ee. sich nicht damit einverstanden erklären, daß diesem Institute, heus s einmal fortbestehen solle, jeder Lebensnerv genommen werde, geht hierin noch weiter, als die Deputation, indem er die Kossfn nalgarde vollständig militarisch organisirt und anstatt unter Ss.] will. sterium des Innern, unter das Kriegs⸗Ministerium gestellt pen für Wie jetzt das Institut beschaffen sei, tauge es für den Spaß zu viet, en 1 v hält das Forthestehen den Ernst aber gar nichts. Der Abgeordnete Axt hält das weiDer 1s der Kommunalgarde auch um deswillen für nothwendig 1. der ihr ein nothwendiges Glied unserer Lonftttzit en. vhnvieses Institut verfassungsmäßigen Freiheit erblickt; er hofft, daß von 1818 ihm durch die Ausscheidung der durch die Gesesgebungh gec erfüllen einverleibten ungeeigneten Elemente seinen ’u und segensreich wirken werde. Der Abgeor 1 das Institut ach stimmt der Deputation bei und niꝛm
— Forwurf . einen gegen den Vor 8— vxereieer. er indem er auf das Verhal⸗
der ichtvergessenheit in Schutz, . ten 88 Kenhanatzan zu dlng. ang h ehnnger Stohcbans⸗ linwehe, 8* der Kommunalgarde im Fehre 1a9 anlange, so seien diese, wenn auch in Leipiig ein Baf Killon seine Schuldigkeit gethans), nicht eben besonders erfreuli gewesen. Staatsminister von Friesen vertheidigt die Regierungs⸗ vorlage. Die ungünstige Aufnahme, welche das Gesetz von 1848 auf dem platten Lande gefunden, und die das Ministerium schon nach dem Erscheinen desselben veranlaßt hätte, von dessen konsequen⸗ ter Durchführung in Bezug auf die Landgemeinden abzusehen, so wie andererseits die Ueberzeugung, daß die zu große Ausdehnung des In⸗ stituts auf Elemente, deren Herbeiziehung dem Zwecke desselben nicht förderlich sei, werden von dem Herrn Staatsminister als die wicht zeichihn Gründe angeführt, aus denen die Regierung sich entschlossen habe, den Gesetzentwurf nicht bis zum nächsten Landtage zu verschieben. In Bezug auf die Frage, ob es zweckmäßiger sei, das Institut der Kommunalgarde ganz aufzuheben oder es fortbe⸗ stehen zu lassen, habe sich die Regierung nach sorgfältiger Erwägung und in Würdigung des Zweckes und des Werthes dieses Instituts für das Letztere entscheiden müssen. Der eigentliche Zweck der Kommunalgarde könne aber allerdings nur dann erreicht werden, wenn dieselbe als reines Lokal⸗Institut, nicht als ein Theil der bewaffneten Macht, betrachtet werde und wirksam bleibe. Lediglich von dieser Ansicht sei die Regierung ausgegangen, wenn sie die Aufhebung des bisherigen General⸗Kommando's beantragt habe; es solle durch diese Aufhebung nur scharf hervorgehoben werden, daß das Institut der Kommunalgarde ein lokales sein solle. No⸗ch⸗ dem der Staats⸗Minister sodann noch diejenigen Punkte, in denen die Deputation von der Regierungs⸗Vorlage abweicht, näher be⸗ leuchtet und nachzuweisen gesucht hatte, daß die bestehenden Abwei⸗ chungen keinesweges so tief greifender Natur seien, als es nach den Ansichten einiger Sprecher der Fall zu sein scheine, faßt derselbe noch einmal Alles das zusammen, was der vorgelegte Geset⸗Entwurf bezwecken solle. Der Zweck desselben sei kein anderer, als der: das bereits bestehende Institut der Kommunalgarde auf das zurückzufüh⸗ ren, was es nach dem Mandat vom 21. November 1830 habe sein und werden sollen, nämlich eine zu rein lokalen und kommunlichen Zwecken, „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicher⸗ heit in der Gemeinde“ organisirte Vereinigung wohlgesinnter Ein⸗ wohner.“ Das Deputations⸗Gutachten wird durch den Referenten, Abgeordneten Lehmann in einem kurzen Schlußworte vertheidigt. Derselbe glaubt von dex Beweisführung über die Nothwendigkeit des Fortbestehens des Kommunalgarden⸗Instituts absehen zu können, da diese Nothwendigkeit von keiner Seite in Abrede gestellt worden sei, und sucht hauptsächlich die Angriffe, welche während der Debatte das Institut der Kommunalgarde als solches erfahren hat, abzuwehren. Wenn man berücksichtige, daß man die Kommunalgarde 18 Jahre lang ganz ignorirt, ruhig zugesehen habe, wie sie sich an sich selbst ruinire; wenn man berücksichtige, daß das Gesetz von 1848 der Kommunal⸗ arde eine Menge Elemente zugeführt, die durchaus nicht in die⸗ fülbe gehörten, daß die demokratischen Bürgerwehrvereine und an⸗ dere mit dem Kommunalgarden⸗Institute nicht zu vereinigende Aus⸗ wüchse den Sinn des Instituts ganz von seinem Standpunkte ab⸗ geleitet haben, so dürfte es doch ein etwas harter Ausspruch sein, wenn man sage: das ganze Institut tauge nichts! Nach seiner Ansicht sei es recht wohl einer Verbesserung fähig, von der man sich eine gute Wirkung versprechen dürfe; diese Verbesserung wolle die Deputation durch ihre Vorschläge erreichen, bei denen sie, was §. 2 anlange, von der Ansicht ausgegangen, daß der Esprit de Corps nicht vernichtet werden, das Institut nicht unter die Polizei⸗ ewalt gestellt werden dürfe, wenn es eben seinen Zweck erreichen olle. Zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs (Nr. 2 übergehend, ist die Deputation bei §. 1 mit dem materiellen Inhalte desselben vollkommen einverstanden, schlägt jedoch vor, denselben in eine andere Fassung zu bringen und darin ausdrücklich auszuspre⸗ chen, daß die Verordnung vom 8. April 1848, die Kommunal⸗ garde betreffend, nachträglich aufgehoben ist. Hierbei bemerkt die Deputation, daß das Gesetz vom 28. September 1848, die Ent⸗ schädigung der im Dienste verletzten Kommunalgardisten betreffend, durch §. 1 nicht aufgehoben wird, sondern auch ferner in Wirksam⸗ samkeit bleibt. Ohne erhebliche Debatte, nachdem die Abgeordneten Haberkorn und Dr. Kuntzsch ihre Abstimmung motivirt hatten, wurde der §. 1 in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung von der Kammer einstimmig angenommen. Eine längere Diskus⸗ sion führte dagegen §. 2 herbei**). Hier glaubt die Deputation den Ansichten der Regierung nicht beistimmen zu dürfen. Das In⸗ stitut der Kommunalgarde, sagt die Deputation, bedarf vor Allem einer militairischen Organisation, soweit dies immer mit den bür⸗ gerlichen Verhältnissen der Mitglieder vere inbar ist und, demnächst einer einheitlichen militairischen Spitze, von welcher alle nach einem Systeme berechneten dienstlichen Vorschriften und Ein⸗ richtungen ausgehen müssen. Dadurch wird nicht nur ein zweck⸗ mäßiges Zusammenwirken der einzelnen Kräfte ermöglicht, sondern auch der für jedes bewaffnete Corps unbedingt nothwendige gute Geist geweckt und gehoben. Die Deputation schlägt daher vor: „an den Bestimmungen des §. 6 des Regulativs für Errichtung der Kommunalgarden vom 29. November 1830 und §. 11 der Dienstvorschriften Etwas nicht zu ändern, demzufolge aber §. 2 der Gesetzvorlage abzulehnen.“ Der von dem Staatsminister von Friesen vertheidigten Regie⸗
.
*⁴) Leipzig hatte 1849 fünf Bataillone Kommunalgarde; es ist uns aber nicht bekannt, daß blos eines derselben seine Schuldigkeit gethan, wir wissen vielmehr, daß (mit Ausnahme einzelner Mitglieder) sämmtliche fünf Bataillone, d. h. die Leipziger Kommunalgarde in ihrer Gesammtheit, be⸗ lobt worden sind. Die Red.
2**) Derselbe lautet in der Vorlage: Das General-Kommando der Kommunalgarden ist aufgehoben, die Befugnisse, welche seither damit ver⸗ bunden waren, gehen auf das Ministerium des Innern, beziehentlich auf die Kreis⸗Directionen über.
180
rungsvorlage treten die Abgeordneten Rittner, Sachße, Thiersch, Planit und ücges bei, während außer dem öö“ die Abgeordneten von Zezschwitz, Haberkorn, Dr. Kuntzsch, Meise und K9 sich theils in laͤngeren, theils in kürzeren Reden für den Deputationsantrag erklären. Bei der Abstimmung wird der letztere egen 8 Stimmen von der Kammer angenommen, mithin der §. 2
des Gesetzentwurfs abgelehnt.
Baden. Karlsruhe, 3. Febr. (Fr. J.) In der heuti⸗ en Sitzung der ersten Kammer erstattete Hofrath⸗ Zöpfl Bericht üͤber die Adresse der zweiten Kammer, die Stellung der katholischen Kirche im Staat betreffend. Diese Adresse war von der zweiten Kammer auf beide christliche Konfessionen ausgedehnt worden und abgeändert, so weit sie die Verhältnisse der katholischen Kirche be⸗ treffken. Der Antrag der Kommission geht dahin: Da der bevor⸗ stehende Schluß des Landtags nicht erlaubt, einen etwaigen neuen Gegenvorschlag zu machen und zur Diskussion in beiden Kam⸗ mern zu bringen und somit eine Ausgleichung der Auffassung der kotholischen Kirchenfrage in beiden Kammern zu versuchen; da ferner die Ansichten und Wünsche beider Kammern in den kirch⸗ lichen Fragen der hohen Regierung durch die Verhandlungen in beiden Kammern genügend bekannt geworden sind, und da ins⸗ besondere die hohe erste Kammer durch die dankenswerthen Er⸗ klärungen von Seiten des Herrn Präsidenten des Ministeriums des Innern die beruhigende Ueberzeugung gewonnen haben wird, daß ihre Wünsche entsprechende Beachtung finden werden, so bean⸗ tragt Ihre Kommission: Die hohe erste Kammer wolle beschlie⸗ ßen: „der von der zweiten Kammer herübergegebenen Adresse nicht beizutreten und den Gegenstand derselben für diesen Land⸗ tag auf sich beruhen zu lassen.“ Nach einigen Erörterungen zwi⸗ schen Freiherrn von Rinck, Staatsrath von Rüdt und Geheimen Rath von Marschall wird die Diskussion geschlossen und der Antrag des Staatsraths von Rüdt, der Adresse der zweiten Kammer bei⸗ zutreten, mit 8 gegen 7 Stimmen angenommen. Hierauf richtete der Vorsitzende, Se. Durchlaucht der Fürst zu Fürstenberg, eine Abschieds⸗Ansprache an die hohe Kammer, in welcher er den Kammermitgliedern für ihren thätigen Eifer seinen Dank aus⸗ spricht, und in gleicher Weise des hochverehrten Präsidenten ge⸗ dachte, der in letzter Zeit in der Kammer zu erscheinen aus Ge⸗ sundheitsrücksichten verhindert war. Er stimmte den Ruf an: „Gott schütze Badens Fürst und Haus und das gesammte Va⸗ terland!“ — Am Schlusse der Sitzung sprach noch Staatsrath. Rüdt folgende Worte: „Er glaube eine Pflicht zu erfüllen, in⸗ dem er im Rückblick auf die Verhandlungen dieser Kammer wäh⸗ rend des Landtags auf die eben so thätige als umsichtige, auch, wie er sich die Bezeichnung erlaube, freundliche Leitung der Ge⸗ schäfte derselben durch den durchlauchtigsten Präsidenten aufmerksam mache und alle Mitglieder ersuche, Hochdemselben den Dank hierfür, so wie für die so eben gehörten erhabenen Worte, auszudrücken.“ — Zum Zeichen der Zustimmung erheben sich sämmtliche Mitglie⸗ der von ihren Sitzen.
Karlsruhe, 4. Febr. (K. Ztg.) Heute wurde der Land⸗ tag in der Weise, welche durch das vorher ausgegebene Programm bestimmt war, geschlossen. Der Präsident des Ministeriums des Innern, Staatsrath Freiherr von Marschall, verlas das höchste Reskript, wodurch er beauftragt worden war, den Schluß des Landtages zu vollziehen, nebst dem folgenden Vortrag:
„Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren!
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben mir befohlen, den Landtag in Höchstihrem Namen zu schließen.
Das höchste Reskript lautet: .
Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Wir beauftragen hiermit Unseren Präsi⸗ denten des Ministeriums des Innern, Staatsrath Freiherrn von Marschall, den gegenwärtigen Landtag in Unserem Namen zu schließen, denselben sonach vor den vereinigten Kammern Unserer getreuen Stände für geschlossen zu erklären.
Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministerium, den 2. Februar 1851. 8
Leopold. 111“ von Marschall.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben mich zugleich gnädigst beauftragt, den versammelten Ständen zu eröffnen, wie sehr Höchstsie bedauern, durch Krankheit verhindert zu sein, heute Selbst in diesem Saale zu erscheinen, indem es Höchstdenselben wahre Freude würde bereitet haben, dem mit Muth und rechtem Willen begonnenen, mit Ausdauer und wechselseitigem Vertrauen fortgesetzten, im Geiste der Eintracht und des Friedens vollführten Werke in Höchsteigener Person den Schlußstein beizufügen: die laute Anerkennung Ihres fruchtbringenden Wirkens zum Wohle des Va⸗ terlandes.
Zwar war es unmöglich, alle Folgen und Spuren aus der Zeit des Unheils so schnell zu verwischen; menschliches Glück und das Wohl der Staaten werden leichter erschüttert und zerstört, als neu gegründet; Grundsätze der Religion und Sittlichkeit leichter untergraben, als wieder befestigt. Immerhin aber ist der Weg zur Besserung betreten, und wir können — wird er mit Eifer, mit Festigkeit und in Eintracht verfolgt, und findet, wie man hoffen darf, eine befriedigende Lösung der großen politischen Fragen statt — der Zukunft mit allem Vertrauen entgegengehen.
Die Unterstützung, welche Sie, hochgeehrteste Herren, der Re⸗ gierung gewährt haben, der Geist der Gerechtigkeit und zugleich der Mäßigung und Versöhnung, der Ihre Verhandlungen durchwehte, hat jetzt schon wohlthätig auf die öffentliche Stimmung zurückge⸗ wirkt, und mit großer Befriedigung sehen Se. Königliche Hoheit der Großhetzog, wie man nach so heftiger Erregung überall im Lande wieder mehr und mehr jene ruhige, feste Haltung gewinnt, jene Achtung vor dem Gesetze, jene Erkenntniß der höheren sittli⸗ chen Macht der Staatsordnung, welcher sich zu fügen Pflicht und Bedingung des eigenen wie des öffentlichen Wohles ist.
Das Volk wird Ihnen Dank wissen, daß Sie durch Ihre Zu⸗ stimmung zu den zahlreichen, an Sie gelangten Vorlagen Ordnung und Gesetzlichkeit neu gekräftigt, den öffentlichen Haushalt geregelt, das wieder erwachte allgemeine Vertrauen gehoben, auf guünstigere Gestaltung der Erwerbsverhältnisse hingewirkt und damit in so mancher Richtung die bürgerliche Wohlfahrt gefördert haben. Das Volk wird Ihnen namentlich auch Dank wissen, daß Sie — ohne das Wesen und die Berechtigung einer vernünftigen Freiheit zu verletzen — die Mittel gegeben haben, dem Mißbrauch der Freiheit entschieden entgegenzutreten und die öffentliche Autorität mit Kraft zu handhaben.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog können hiernach um so mehr auch von allen Organen der Staatsverwaltung erwarten, daß sie, gestärkt durch die Macht dieser Gesetze, bei Vollzug derselben ihre Pflicht gewissenhaft erfüllen werden, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß nur gepaart mit der gebührenden Strenge das echte, wahre Wohlwollen gegen Alle bethätigt werden kann.
Baden, im Innern geeinigt und gekräftigt, und auf die neu geschaffene eigene Wehrkraft sich stützend, nimmt die Stellung ein,
welche ihm das Vertrauen des deutschen Vaterlandes und die Ach⸗ tung des Auslandes sichert. Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren! Sie kehren jetzt nach vollendetem, nach wohlgelungenem Werke in Ihre Heimat zurück. Die besten Wünsche unseres geliebten Fürsten geleiten Sie dahin. Sie werden unter Ihren Mitbürgern in dem Sinne fortwirken, der Sie hier beseelt hat. Unserem vereinten, dem Glücke des Vaterlan⸗ des gewidmeten Streben wird auch ferner der Segen des Allmäch⸗ tigen nicht fehlen. 1 Aus Auftrag und im Namen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs erkläre ich hiermit den Landtag für geschlossen.“ Nach dem Schlusse desselben ließ die Versammlung auf den von dem Abg. Welcker ausgebrachten Ruf: Es lebe der Großher⸗ zog! ein dreimaliges Hoch folgen. Damit wurde der Akt geschlossen. Nach einer neu getroffenen Bestimmung der Garnisonen für das Großherzoglich badische Armee⸗Corps soll folgende desinitive Dislocation angeordnet worden sein. Nach Mannheim kommen das 3te Infanterie⸗Bataillon, 1 Compagnie des ö5ten Bataillons und das 3te Reiter⸗Regiment; nach Heidelberg, Mosbach und Bruchsal je 1 Compagnie des 5ten Bataillons, dazu nach Bruchsal 3 Schwa⸗ dronen des 2ten Reiter⸗-Regiments; nach Karlsruhe das 1ste und 2te Bataillon, die Pioniere, die reitende Artillerie und das 1ste Reiter⸗Regiment; nach Rastatt das 7te Bataillon, 3 Com⸗ pagnieen vom Aten Bataillon, die Fußartillerie, 50 Pio⸗ niere (bis die österreichischen Sappeurs von Komorn an⸗ kommen), und 1 Schwadron des 2ten Reiter⸗Regiments; wovon auch die Fußartillerie später nach Karlsruhe verlegt wird, sobald die österreichische Artillerie ankommt, welche ohne Zweifel noch für Rastatt bestimmt wird. Nach Kehl kommt 1 Compagnie des 4ten Bataillons; nach Freiburg das 10te Bataillon; na Lörrach 2, nach Waldshut 1, und nach Breisach 1 Compagnie des 8ten Bataillons; nach Villingen 2 Compagnieen des 6ten Batail lons, und nach Konstanz die anderen 2 Compagnieen des 6ten, s wie das ganze 9te Bataillon. Nach dieser Bestellung haben sich auch die Distrikts⸗Kommandanten geändert, doch ist die Ein⸗ theilung des ganzen Landes in Polizei⸗Distrikte dieselbe ge⸗ blieben.
Rastatt, 3. Febr. Nach einer Bekanntmachung des hiesigen Oberamts hat das Festungsgouvernement auf Veranlassung mehr⸗ fach stattgehabter lärmender Auftritte in Wirthschaft und auf Stra ßen der hiesigen Garnison zur strengen Nachachtung bekannt gege ben, daß insbesondere während des Kriegszustandes in Wirthschaf ten nicht unanständig laut und auf den Straßen gar nicht gesun gen werden darf. Dieser Befehl wird sofort von dem Großherzog⸗ lichen Oberamt auch den Amtsuntergebenen, namentlich den Wir then, bei Strafvermeidung zur Nachachtung eingeschärft.
Es ist diese Verordnung der betreffenden Civil⸗ und Militair behörde offenbar die Folge einer Reihe von Exzessen, welche in den letzten Tagen von dem Festungsgouvernement mit Kasemattenarrest gestraft wurden.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 4. Febr. (N. f. Pr.) Die dänischen Truppen haben gestern den Uebergangspunkt über den Kanal bei Holtenau besetzt, so daß gegenwärtig das ganze Herzog thum Schleswig, mit Ausnahme der nächsten Umgebung von Rends burg, in dänischem Besitz ist. 1
Friedrichsort ist heute vor und bei Tagesanbruch von däni⸗ schen Truppen besetzt worden, nachdem sich unsere Jäger⸗Compag⸗ nieen schon gestern und der Rest der Besatzung heute von dort wegbegeben; die dortigen Sträflinge sollen, wie man sagt, theils nach Rendsburg, theils nach Glückstadt kommen, je nachdem sie Schleswiger oder Nicht⸗Schleswiger sind. Heute wird das Gene ral⸗Kommando und General Horst selbst hier erwartet.
Der frühere Departements⸗Chef Boysen hat sich nach Heide
begeben, um sein früheres Amt als Landvogt wieder anzutreten Francke und Krohn werden sich von hier wegbegeben, ohne zu be⸗ absichtigen, fürs erste das Land zu verlassen; Fontenay tritt wie der als Ober⸗Appellationsrath ein, während der Superintenden Rehhoff hier noch einstweilen privatisiren wird.
Heute Morgen starb hier der Senator Lorentzen, welcher si
seit vielen Jahren um die Verwaltung der städtischen Angelegenhei⸗
ten die größten Verdienste erworben hat. Kiel, 4. Febr. (D. R.)
Die Interimsregierung hat ihren
Sitz auf dem Herzoglich glücksburgischen Schlosse genommen, wo
u diesem Zwecke die früheren Räume der Statthalterschaft herge 3 1 2A. 7
richtet sind. Die Wirksamkeit hat in den einzelnen Departement 5
bereits begonnen, und der Geschäftsgang wird seinen ungestörten
Lauf nehmen können, da die statthalterlichen Büreauchefs einstwei⸗ len zur Orientirung in die Verwaltungsverhältnisse ihre Mitwir kung fortsetzen werden. Die Stellung der Pacifications-Kommissa
rien zur Regierung ist und bleibt eine vorzugsweise kontrollirende,
überwachende, und ihre Einwirkung dürfte besonders sich auf der Geist und die Grundsätze erstrecken, nach welchen die Verwaltung gehandhabt werden soll. Die Zurückführung eines normalen Zu
standes wird mit Schonung und unter möglichster Berücksichtigung
aller praktischen und korporativen Verhältnisse vor sich gehen. Uebe die Reorganisation des Bundeskontingents ist bis jetzt noch nich endgültig entschieden. Die Communication mit Schleswig wird bis zum 8ten d. M. sowohl in postalischer Beziehung als für den all gemeinen Verkehr eröfsnet werden. In der Richtung auf Friedrichs stadt sind die Wege bereits passirbar.
Altona, 4. Febr. Folgende, die brasilianischen Werbungen betreffende Bekanntmachung ist hier erschienen: „Mit Rücksicht au
etwaige Werbungen, welche für brasilianische Kriegsdienste hierselbst versucht werden möchten, findet sich das Polizei⸗Amt veranlaßt, die
Anzuwerbenden davor zu warnen, sich nicht durch betrügerische Vor⸗ spiegelungen, sei es entweder gänzlich unlegitimirter oder auch mi einer diesseits nicht anerkannten Aulorisation auswärtiger Behörden versehener Personen zu einem Schritte verleiten zu lassen, welcher den bisherigen Erfahrungen zufolge die Betreffenden fast ausnahm⸗
los einem sicheren Elende stets entgegengeführt hat. Dabei erinnert das Polizei⸗Amt ausdrücklich an die bestehenden gesetzlichen Vor⸗
schriften, namentlich der Verordnung vom 25. Juni 1819, welche
nicht blos die Anwerber, sondern auch die Anzuwerbenden mit zum
Theil sehr schweren Strafen Ledrohen. Polizei⸗Amt in Altona, den 4. Februar 1851. H. von Warnstedt.“
Altona, 5. Febr. Der Altonaer Merkur ecnthält folgende Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der Departements un⸗ ter die Mitglieder der obersten Civilbehörde.
Mit Beziehung auf die Bekanntmachung des landesherrlichen
und der Bundes⸗Kommissarien vom gestrigen Tage, bringt die oberste Civilbehörde hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß die Geschäfte bis
weiter in der Weise unter die Mitglieder vertheilt worden, daß das
Departement des Innern, jedoch mit Ausnahme der Polizei sammt
den Armen⸗ und Heimatssachen, von dem Baron Heintze, das De⸗ partement der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten von dem Regierungsrath Heinzelmann, das Departement der Justiz und die Polizei s. w. d. a. von dem Ober⸗Appellatiynsgerichtsrath Malm⸗
mend, hier angelangt. urzen Er⸗ unserer Kammer, die sich am 16. November v. J. eigenmächtig und
e im Widerspruche mit der Constitution auf 10 Wochen vertagte. Der
ros, und das Departement der Finanzen von dem Syndikus Prehn
übernommen ist. Kiel, den 3. Februar 1851. 1 Die oberste Civilbehörde. Ad. Blome. Heintze. Heinzelmann. Malmros. Prehn.
Luxemburg. Luxemburg, 2. Febr. (D. R.) Gestern ist der Regierungs⸗Präsident Herr Willmar, aus dem Haag kom⸗ Man erwartet binnen kurzem die Eroͤffnung
hiesige Handelsstand und die Lokalpresse beschäftigen sich lebhaft mit der schwebenden Zollfrage in Deutschland.
Lübeck. Lübeck, 4. Febr. (Lüb. Ztg.) Heute Mit⸗ tags gegen 1 Uhr erfolgte der Einmarsch von vier Compagnieen des Kaiserlich österreichischen 44ͤsten Linien⸗Infanterie⸗Regiments,
Erzherzog Albrecht, das aus lauter Italienern (Lombarden) besteht. Se. Excellenz General von Martini hat im Höotel du Nord srin
Absteigequartier genommen. Die Truppen sehen durchgängig gut
aus, und der Einmarsch unter dem Spiel der trefflichen Musik mit
fliegender Fahne machte einen guten Eindruck. Der Artilleriepark ist auf dem Platze vor dem Mühlenthore aufgestellt. Die Wache am Mühlenthore ward unmittelbar nach dem Einzuge der Truppen von den Oesterreichern besetzt. Morgen erwarten wir den Ein⸗ marsch von tyroler Kaiserjägern, deren Quartiermacher bereits ein⸗ getroffen sind. Es wird dann der größte Theil der Stadt, bis auf das Marien⸗Quartier, mit Truppen belegt sein.
Fraukfurt. Frankfurta. M., 4. Febr. (Fr. J.) Erzherzog
Johann hat, mit Bezug auf das Höchstdemselben von hier aus über⸗ sandte Gemälde, folgendes Dankschreiben an Herrn Bernus du Fay ge⸗ ichtet;
„Mein lieber Herr Bernus du Fay! Bei Meiner vor wenig Tagen erfolgten Rückkehr von Wien kam mir das von Ih⸗ rem freundlichen Schreiben begleitete, nun herrlich vollendete Bild Funk's, das Mir schon vor der Abreise von Frankfurt im Entwurfe vorgelegt worden war, zu Händen. Da Sie es übernommen ha⸗ ben, Mir dasselbe im Namen von frankfurter Bürgern zu übersen⸗ den, so wollen Sie auch der Ueberbringer Meines aufrichtigen Dankes bei allen diesen Herren sein. Sie kennen die Gesinnungen,
66 Ich für Ihre Vaterstadt und deren biedere Bewohner hege. Anderthalb Jahre einer vielfach aufgeregten, zum Theil stürmisch bewegten Zeit, die Ich in Ihrer Mitte verlebt, haben Mich, Ich
kann es wohl sagen, den Frankfurtern nahe gebracht; denn eben
in Zeiten der Bewegung, wo sich bei Einzelnen, wie bei ganzen Corporationen und Völkerschaften die Charaktere kräftiger aussprechen, lernt man seine Freunde unterscheiden und kennen, und aus den in
solchen Momenten geknüpften Beziehungen entstehen oft unlösbare Bande gegenseitiger Achtung und Liebe, wie sie in anderen Epochen nur selten sich bilden. So war es für Mich in Frankfurt, wo Ich ie unter allen Umständen bewährten Vorzüge der dortigen Bürger⸗ schaft, den durch Vereine aller Art wirkenden Sinn für Wohlthä⸗ igkeit, und für jeden wohlverstandenen Fortschritt in Wissenschaften vie in Künsten und Gewerben, und in der Aufklärung der niederen Klassen, wie in so vielen anderen Beziehungen, zu beobachten und u schätzen Gelegenheit hatte. Von einer so achtbaren und Mir urch längeren Verkehr liebgewordenen Bürgerschaft ist Mir jeder Beweis von Liebe und Anerkennung theuer und werth, und so wird Mir der Aublick des schönen Gemäldes eine stets angenehme Er⸗ innerung gewähren. Drücken Sie diese Meine Gefühle Ihren Her⸗ ren Mitbürgern aus, und empfangen Sie zugleich ꝛc. zꝛc. Ich ver⸗ leibe Ihr wohlgewogener Erzherzog Johann. Gratz, am
18. Januar 1851.“
Der Kaiserlich österreichische Bundes⸗Präsidial⸗Bevollmächtigte, Graf Thun, gab gestern einen großen und überaus glänzenden Ball, zu welchem das ganze hier anwesende diplomatische Corps, ie regierenden Bürgermeister der freien Stadt, viele höhere Mi⸗ tairs ꝛc. geladen waren.
Hamburg. Hamburg, 5. Febr. (B. H.) Die Besetzung von Rendsburg geschieht am 8ten, 9ten und 10ten d. M. durch ca. 5000 Mann Preußen und Oesterreicher, worunter eine österreichische Batterie. General von Bardenfleth wird das Oberkommando über die polsteinischen Truppen nicht erhalten. v
Uusland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung
vom 4. Februar. Bei Beginn der Sitzung legte der Minister es Innern eine Kreditforderung zum Behufe der Kostenbewilligung ür die am 1. März beginnende Privattelegraphie vor. Hierauf wurde zur Debatte über den Antrag der Kommission, den Schulden⸗ arrest Mauguin's zu bewilligen, geschritten. Plötzlich betritt A. Thouret zur allgemeinen Ueberraschung die Tribüne und verliest inen an ihn gerichteten Brief des Hauses Cheron, Gläubigers Mauguin's, in welchem dieser erklärt, aus Achtung vor der Nationalver⸗ ammlung seine Forderung um Bewilligung des Schuldenarrestes Mau⸗ uin's, da er sehe, daß dieselbe von politischen Partei⸗Absichten gemiß⸗ braucht werde, zurückzunehmen. Der Berichterstatter verlangt die leberweisung dieses Briefes an die Kommission. Dieselbe wird nach heftiger Opposition zugestanden, und nach einiger Unterbre⸗
chung erkennt die Kommission die Echtheit des Briefes an, bedauert
edoch, daß das Zurücktreten des Gläubigers so spät erfolgt sei. Hierauf interpellirte Dain den Minister des Innern über die Strenge des Zellen⸗Gefängnißwesens und bringt Belege für seine Interpellation vor. Der Minister widerlegt dieselben jedoch n einer geschickten Rede, welche vielen Beifall findet und in wel— scher er unter Anderem anführt, daß viele Gefangene bitten, in das Zellengefängniß abgeführt zu werden. Da kein Antrag sormulirt wird, geht die Tagesordnung ihren Gang. Ein von zwei Mitglie⸗ dern des Berges gestellter Antrag, die Octrois abzuschaffen und ihren Ertrag durch eine Kapital⸗Steuer zu ersetzen, wird, dem An⸗ rag der Kommission für die parlamentarische Initiative zufolge, nicht in Betrachtung gezogen und die Sitzung hierauf geschlossen.
Paris, 3. Febr. Der Constitutionnel erinnert, daß die Re⸗ räsentanten jetzt 25 Fr. Diäten bezögen, während die Diäten im vori⸗ en Jahrhunderte nur 18 Fr. betragen hätten, und sagt dann: „Unter olchen Umständen erschien die Verweigerung einer im verflossenen Jahre
bewilligten Dotation leicht als eine wenig edle Rache. In oinem energischen und leidenschaftlichen Lande, wie Frankreich, brandmarkt man jede Rache, namentlich die aus schmachvollen Beweggründen. Die Parteien mögen immerhin parteilich und ungerecht sein. Man könnte ihnen Verweigerung von Macht verzeihen, aber man verzeiht hnen nie Verweigerung von Geld, namentlich da dieses Geld Frankreichs Geld ist und diese Parteien nach der Reihe sich damit vollgestopft haben.’“ Die Majorität hat die heutige Dotations⸗ Forderung mit Stillschweigen aufgenommen. Die Abtheilungen werden wahrscheinlich Mittwochs die Mitglieder der Dotations⸗
ommission wählen. Bei den heutigen Büreauwahlen fielen von 15 Abtheilungen 10 Präsidenten und 9 Secretaire auf die Miß⸗
11“ ““
trauens⸗Majorität. Zu Präsidenten wurden unter Anderen gewählt: Baroche, Changarnier, Baze, Berryer, de Mornay und Odilon Barrot. Der Wahlkampf war sehr hartnäckig. In die Kommis⸗ sionen für parlamentarische Initiative sind diesesmal auch Mon⸗ tagnards als Mitglieder gewählt worden.
Paris, 4. Febr. Der Constitutionnel, Organ des Ely⸗ see, sagt: „Louis Napoleon möge seine Minister aus dem Schoße der Majorität nehmen; sei es; er hat es gethan. Aber er wird seinem Kopfe und nicht dem Eurigen folgen. Wenn Ihr, Männer der Monarchie, ihm Minister liefert, so sind dies keine Minister, sondern ein von der legitimistischen Partei gelieferter Minister wird Kurator der Rechte Heinrich's V. sein, ein Anderer kann sich als den Quar⸗ tiermacher der Regentschaft betrachten. Diese Minister verdanken dem Präsidenten der Republik nichts, sie sind ihm aufgedrungen, ds sind parlamentarische Minister. Jeder von ihnen wird eine Verwaltung nach seinem Typus entwerfen. Die Präfekten und Beamten jeden Ranges und jeder Art werden die Fahne der Partei, welcher sie an⸗ gehören, aufrechthalten müssen. Thiers hat von einem sonder⸗ baren Vertrage, von einem stillschweigenden Vertrage gespro⸗ chen, nach welchem keine Partei während der von Berryer beschriebenen haltlosen und vorübergehenden Situation ihre eigenen Interessen sördern wolle. Welche loyale Vollziehung des Vertra⸗ ges, die Verwaltung Frankreichs, nach der verhältnißmäßigen Stärke jeder Partei unter seine künftigen Feinde zu vertheilen! Kann man sich eine sinnreichere Vorbereitung des Bürgerkrieges denken. Und das wäre heutzutage ein parlamentarisches Kabinet. Das ist die Ansicht der öffentlichen Meinung über ein solches Kabinet. Und darum ist die sogenannte persönliche Politik für das Land ein Grund der Sicherheit und nicht der Beunruhigung. Ja, jedes vom Prä⸗ sidenten gewählte Ministerium, und wäre es auch nur ein Ministe⸗ rium des Ueberganges, beruhigt, statt zu erschrecken. Warum? Weil er, aus der Präsidentenwahl hervorgegangen, die Einheit ver⸗ tritt. Es genügt, daß der Präsident selbst seine Minister wähle. Selbst dann, wenn er sie aus dem Schoße der alten Parteien nähme, trügen sie den Stempel einer republikanischen Regierung, weil er sie gewählt hat. Er assimilirt sie sich.“
Das Pays bemerkt zu Gunsten der Dotation: „Wir haben nicht nöthig, zu erinnern, wie sehr wir die Bewilligung eines Kre⸗ dits, welcher dem Staatsoberhaupte erlaubt, das Unglück zu un⸗ terstützen, den Arbei er leben zu lassen, dem Handel aufzu⸗ helfen, als eine eben so weise, wie der Nationalwürde angemessene Maßregel betrachten. Was wir aber nicht zu oft sagen, nicht zu oft wiederholen können, ist, daß Frankreich Ord⸗ nung, Ruhe und Frieden will, und daß es die Verantwortlichkeit für seine Leiden denen zuweisen würde, welche sie durch Verweige⸗ rung eines Kredits, dessen Bewilligung es wünscht, dessen Verwen⸗ dung es billigt, herbeigeführt hätten. Der Parteigeist allein, von den beklagenswerthen Einflüsterungen der Legitimisten⸗ und Mon⸗ tagnards⸗Coalition Rath annehmend, köͤnnte eine Schicklich⸗ keitsfrage zu einer politischen verdrehen, und man weiß, wie hoch Frankreich den Parteigeist anschlägt.“ Dagegen äußert sich Berryer's Organ, die Union, über denselben Gegenstand: „Die Klugheit gebietet und befiehlt Verwerfung der Dotation. Neulich, bei einer feierlichen Gelegenheit, hat die National⸗Versammlung eine andere Bezeichnung gewählt. Wir wiederholen sie nicht. Die Prä⸗ sidentschaft ist eine Einrichtung, an der Niemand vor dem durch die Verfassung festgesetzten Zeitpunkte und außer deren Bedingungen ändern darf. st die Dotation nicht eine Aenderung, so bezeich⸗ net sie doch das Streben danach, wozu die Versammlung weder das Recht, noch die Pflicht hat. Ein erstes Mal konnte man aus lobenswerther Sehnsucht nach Versöhnung und Frieden in eine unter dem Schutze der Ungewißheit stehende Probe willigen. Man könnte es nicht ein zweites Mal ohne Schwäche.“ Das Or⸗ dre sagt über die nämliche Frage: „Als man voriges Jahr einen außerordentlichen Kredit gleicher Art von der National⸗Versamm⸗ lung verlangte, erhoben sich im Geiste derjenigen, die nicht, wenn sie es ungestraft thun können, Verachtung aller Gesetze schamlos zur Schau tragen, zwei gewichtige Einwendungen. Einerseits setzt ein Artikel der Verfassung den lährlichen Gehalt des Präsiden⸗ ten auf 600,000 Franken fest, ein Artikel, der bereits durch Bewilligung von 800,000 Franken für Repräsentations⸗ Kosten seine weiteste Auslegung erhalten zu haben schien, ohne ge⸗ wisse Auweisungen auf die für die Ministerien bewilligten öffentli⸗ chen Unterstützungen zu rechnen. Die zweite Gefahr hat mit eben so viel Geist als Kraft Thiers in seiner letzten Rede bezeichnet. Es ist die Veränderung der Wesenheit der Präsidentschaft der Republik durch eine sich auf mehrere Millionen belaufende Dotation. Um alle Skrupel zu beseitigen, antwortete man damals, es handle sich, gar nicht um eine jährliche und regelmäßige Dotation, sondern um einen außerordentlichen Kredit für dieses Mal.“
General Magnan ist am 31. Januar wieder in Straßburg eingetroffen und hat sofort sein Kommando wieder übernommen.
Morgen wird für Spontini, als Mitglied des Instituts, ein Todtenamt in der Madelaine⸗Kirche gehalten werden.
Felix Pyat ist, wie von verschiedenen Blättern berichtet wird, aus der Schweiz ausgewiesen.
Großbritanien und Irland. London, 3. Febr. Neuerem Vernehmen nach, werden die Preise für den Eintritt zur Industrie⸗Ausstellung folgendermaßen festgestellt: An einem Tage in jeder Woche 8 Schill., an zwei anderen 5 Schill. und zweimal 1 G. Ein Tag bleibt zum Reinigen des Gebäudes vorbe⸗ halten.
Es wurden in der vorigen Woche (bis Donnerstag) an edlen Metallen aus dem londoner Hafen ausgeführt: Goldmünzen nach Bel⸗ gien 9000 Unz.; Goldbarren nach Dünkirchen 2000; Silbermünze nach⸗ Hamburg 14,000; Silberbarren nach Belgien 13,000; nach Dün⸗ kirchen 7000; nach Hamburg 32,000 Unzen; im Ganzen 11,000 Unzen Gold und 56,000 Unzen Silber im Werthe von 56,000 Pfd. St. Außerdem wurden Münzen im Werthe von 5000 Pfd. St. nach Lissabon verschifft.
In Folge des Preises von 100 Guineen, den der Herzog von Northumberland für den Bau des besten Rettungsbootes ausgeschrie⸗ ben hat, sind bis vorgestern beinahe 200 Modelle eingeschickt wor⸗ den. Man hat der englischen Regierung vielfach den Vorwurf ge⸗ macht, daß sie diese so wichtige Angelegenheit nie genug beachtet habe. Indessen hat die Königliche Gesellschaft zur Hülfe gegen Schiffbrüche für Rettungsboote allein über 6000 Pfd. verausgabt.
Die ostindische Post vom 2. Januar meldet, daß in Wuzecra⸗ bad eine Zusammenkunft zwischen Gulab Singh und dem General⸗ Gouverneur stattfinden sollte. In Lahore hat sich der Gesundheits⸗ zustand der Garnison wenig gebessert; die Zahl der Kranken ist geringer, die der Todesfälle ansehnlicher geworden. Die Organi⸗ sation der neuen Polizeimacht im Pendschab ist beinahe vollendet; sie besteht aus sechs Bataillonen Infanterie und 2700 Mann Ka⸗ vallerie, unter dem Kommando des Major Nevile und drei unter ihm stehender Polizei⸗Lieutenants. “ ist ein irreguläres Corps Infanterie, Kavallerie und Artillerie zur Bewachung des Landes eingeführt, von dem man sich viel verspricht. Der nepale⸗
sische Gesandte ist in Kalkutta angekommen i r neai n worden. und mit großen Ehren ine telegraphische Depesche von Liverpvol meldet:
Mittag ist der „Palicifie“ eingelaufen; 4590,000 Dollars Goldstaub aus Ka fornien in amerikanischen Häfen angelangt. In New⸗Orleans war eine bedeutende Feuersbrunst. Geschäfte in ganz Nordamerika gut. Baumwolle war niedriger im Preise, und die Sendungen aus den südlichen Staaten waren im Zunehmen.“
Die neueste Post aus Brasilien ist heute Morgens hier einge⸗ troffen. In Rio Janeiro und dessen nächster Umgebung herrschen wieder bösartige Fieber. Die Verheerungen durch dasselbe scheinen bedeutend zu sein, da die Regierung sich veranlaßt sah, die Ver⸗ öffentlichung von Sterbelisten zu verbieten. Der britische Gesandte in Buenos⸗Ayres hat in Betreff der schwebenden Unterhandlungen zwischen Letzterem und Brasilien eine Note an Herrn Southern gerichtet und die Antwort erhalten, daß die Mißverständnisse durch eine friedliche Vermittelung geschlichtet werden würden und es zu keiner Blokade kommen werde.
Pater Gavazzi hielt gestern im Konzertsaal des Prinzessin⸗ Theaters seinen fünften Vortrag und gab in seiner Weise eine Cha⸗ rakteristik des gegenwärtigen Papstes. Unter den Zuhörern be⸗ merkte man viele englische Advokaten und Künstler. Cgau lebt vom Unterricht in italienischer Literatur und Sprache. Ein Advo⸗ kat ist gestern in der Pfarrkirche von St. George le Martyr in Sonthwark, demselben Kirchspiel, wo Kardinal Wiseman's katho⸗ lische Kathedrale steht, vom Katholizismus zum Anglikanismus über⸗ gegangen. Die Feierlichkeit ist in mehreren Blättern ausführlich geschildert.
Der Besitzer von Mivart's Hotel erklärt heute in der Mor⸗ ning Post das Gerücht, als habe der Kaiser von Oesterreich dessen Gasthof für die Sommer⸗Saison gemiethet, für grundlos.
London, 4. Febr. Die Thron⸗Rede, mit welcher Ihre Ma⸗ jestät die Königin heute um 2 Uhr Nachmittags das Parlament eröffnete, lautete wie folgt:
„Mylords und Herren!
„Mit großer Befriedigung eröffne Ich wieder Mein Parlament und rufe Ihren Rath und Beistand an zur Berathung der Maß⸗ regeln, welche die Wohlfahrt unseres Vaterlandes betreffen.
„Ich unterhalte, wie bisher, friedliche und freundschaftliche Be⸗ ziehungen zu den fremden Mächten. Es war Mein Bestreben, die Staaten Deutschlands zu bewegen, daß sie die Bestimmungen des Vertrags mit Dänemark, der im Juli vorigen Jahres zu Berlin geschlossen wurde, in Vollzug setzen. Es freut Mich sehr, Ihnen melden zu können, daß der deutsche Bund und die Regierung von Dänemark jetzt damit beschäftigt sind, die Bestimmungen jenes Ver⸗ trags auszuführen und dadurch den Feindseligkeiten, die zu einer Zeit für den Frieden Europa's voll Gefahr zu sein schienen, ein Ende zu machen.
„Ich hege das Vertrauen, daß die Anfelegen Pentn Deutsch⸗ lands durch gegenseitiges Uebereinkommen in solcher Weise geordnet werden mögen, daß die Kraft des Bundes und die Freiheit seiner cinzelnen Staaten erhalten und gewahrt bleibe.
„Ich habe mit dem König von Sardinien Zusatz⸗Artikel zu dem Vertrag vom September 1841 geschlossen und befohlen, jene Artikel Ihnen vorzulegen.
„Die Regierung von Brasilien hat neue und, Ich hoffe, wirk⸗ same Maßregeln zur Unterdrückung des abscheulischen Sklavenhan⸗ dels ergriffen. 8
„Herren vom Hause der Gemeinen!
„Ich habe befohlen, die Veranschlagungen des Jahres vorzu⸗ bereiten und Ihnen ohne Verzug vorzulegen. Sie sind mit ge⸗ bührender Rücksicht für die Sparsamkeit und die nothwendigen Er⸗ fordernisse des Staatsdienstes abgefaßt.
„Mylords und Herren!
„Ungeachtet der großen Ermäßigungen in der Besteuerung, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, sind die Staatsein⸗ künfte doch hefriedigend ausgefallen.
„Der Zustand des Handels⸗und der Fabrication im vereinig⸗ ten Königreich gab den arbeitenden Klassen allgemeine Beschäf⸗ tigung.
8 „Ich habe jedoch die Schwierigkeiten zu beklagen, die noch immer von jenem bedeutenden Theil Meines Volkes, der aus Landeigenthümern und Landbebauern besteht, empfunden werden.
„Aber es ist Meine zuversichtliche Hoffnung, daß die gedeihliche Lage der übrigen Klassen Meiner Unterthanen zur Verminderung jener Schwierigkeiten günstig mitwirken und die Interessen des Acker⸗ baues fördern werde.
„Die neuliche Anmaßung gewisser kirchlicher, von einer frem⸗ den Macht verliehenen Titel hat eine starke Erregung der Gefühle in diesem Lande verursacht, und zahlreiche Massen Meiner Unter⸗ thanen haben Mir Adressen überreicht, welche ihre Anhänglichkeit an den Thron aussprechen und bitten, daß solchen Anmaßungen ge⸗ wehrt werde. Ich habe sie Meines Entschlusses versichert, die Rechte Meiner Krone zu behaupten und die Unabhängigkeit der Nation zu wahren gegen jeden Uebergriff, von welcher Seite derselbe kommen möge. Ich habe zugleich Mein ernstes Verlangen und Meinen fe⸗ sten Entschluß ausgesprochen, die religiöse Freiheit, welche von dem Volke dieses Landes so gerechter Weise hochgeschätzt wird, mit Got⸗
tes Segen ungeschmälert zu erhalten.
„An Ihnen wird es sein, die Maßregel zu berathen, die Ihnen über den Gegenstand vorgelegt werden wird.
„Der Handhabung der Justiz in den verschiedenen Departements des Rechtes und der Billigkeit wird ohne Zweifel die erste Aufmerksam⸗ keit des Parlaments gewidmet werden, und Ich hege die Zuversicht⸗ daß die zur Verbesserung dieser Administration vorzulegenden Maßregern mit jener reiflichen Ueberlegung werden erörtert werden, die wichtige Veränderungen in den höchsten Gerichtshöfen des Königreichs ge⸗ bieterisch erheischen.
„Eine Maßregel wird Ihnen vorgelegt werden, um ein Sy⸗ stem der Registrirung der auf Eigenthumsübertragung bezüglichen Urkunden und Dokumente einzuführen. Diese Maßregel ist das Resultat von Nachforschungen, die Ich über die Ausführbarkeit eines Systems anstellen ließ, um Rechtstiteln Sicherheit zu geben, die Veranlassungen zu Prozessen, denen sie bisher unterworfen waren, und die Uebertragungskosten zu vermindern.
„Den Fortschritt der Verbesserung mit der Stabilität unserer Institutionen zu vereinigen, wird gewiß Ihre beständige Sorge sein. Wir können uns glücklich schätzen, daß wir ohne Störung den Lauf ruhiger und friedlicher Vervollkommnung verfolgen können, 8 haben jede Ursache, dem Allmächtigen für das Glück und bse Mhn, die er uns gewährt hat, dankbar zu sein.“ 1
3 98
Im Ordnungsbuch des Unterhauses stehen vreu, 20. egc
8 82n Fptaliedern, welche Anträge über die dungen von Parlusens
iedensten Gegenstände vorbr. 8 5 8 1 sc de , 6a Parlamentsgebenden, weePn selen er um zu sehen, ob keine Pulverfäͤsser 1606, ein vollkommen be⸗
sultat war, wie in jedem Jahre se