1851 / 40 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ruhigendes.

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 8. Febr. Im Opernhause. 2,⸗ Abonnements⸗Vorstellung: Coriolan, Tranuerspiel Shakespeare.

Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets, mit

nerstag“ bezeichnet, verkauft. 88 Eingetretener Hindernisse wegen für die Hinterlassenen des Kapellmeisters

Be

kann die Lortzing

Die Ceremonie, eine Erinnerung an die sogenannte Pulververschwörung von 1605, wird jährlich vom Unterhauses und einigen Polizeileuten vorgenommen.

27ste Schauspielhaus⸗

Stabträger des

in 5 Akten, von Don⸗ nefiz⸗ Vorstellung

182

aben, und wird der Tag der Vorstellung später angezeigt werden; boch bleiben die dazu bereits gekauften, mit „Sonnabend’“ bezeich⸗

ten Opernhaus⸗Billets gültig. 8 55 9. Febr. 2 In Opernhause. 18te Abonnements⸗ Vorstellung: Die Jüdin, große Oper in 5 Akten, Musik von Halévy. Ballets von Hoguet. Anfang 6 Uhr.

Im Schauspielhause. 28ste Abonnements⸗Vorstellung: Die Erzazlungen keees. hac von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.

Der Billet⸗Verkauf findet in dem früheren Billet⸗Verkaufs⸗ Lokale des Schauspielhauses, an der Ecke der Jäger⸗ und Mark⸗

heute nicht statt⸗

grafenstraße, statt.

rda E suldn.

8*

1

Königsstädtisches Thrater.ß

Sonnabend, 8. Febr. Gastrolle der Mad. Castellan. (Italieni⸗

sche di Siviglia. Akten.

Opern⸗Vorstellung.) (Der Barbier von Sevilla.) Musik von Rossini.

Auf vieles Begehren: II Barbiere Komische Oper in 2 (Mad. Castellan: Rosina. Im

zweiten Akt wird Mad. Castellan Variationen von Rode und eine spanische Romanze: „La Perla de Triana“, singen.)

Sonntag, 9. Febr. oder: Das liederliche 3 Akten, von J. Nestroy.

Kleeblatt.

Lumpacivagabundus, Zauberposse mit Gesang in v114X4“

Der böse Geist

Berliner Börse

vom 7. Februar.

8

E““

C1““

mechsel- Course.

250 Pl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. London 2 8 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.

100 Thlr. 100 Fl.

Amsteoerdam do. Hamburg-

do.

Wien in 20 Xr... Augsburg .

Leipzig in Courant im 14 Thblr. Fuls ...

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

Inländische Fonds, Pfuandbriese, Kommunal-

geld-Course.

2t. Brief. Geld. Gem. 5 106 ½ 109

Grh Pos. Pfdbr.* Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. e

Preuss. Froiw. Anl do St Aul. v. 50 4½100¾ St.-Schuld-Sch. 3 ¾ 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ 8 Seeh. pram.-Sch. 128 ¾ 127 ¾ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 2 Herl. Stadt-Obl. 5 103 5 103 Westpr. Pfandbr. 8. Grolsh. Posen do. 4

100 ¼ 84 ½ à 843,

do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or.

And. Goldm. à 5th. Disconto.

90¾

do.

V 908

100 SüLl. 3 Wochen

Geld. 141½ 141 150 ½ 149 6 18¾ 79 % 78 ½ 10¹½ 99 ½⅔ 99 % 99 56 20 104

104½ Fapiere und

Geld. Gem.

Ausläündische Fonds.

Poln. nene Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl.] 4 do. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A.“ IIoll. 2 ½ % Jut. Kurh. Pr. C. 40 th.

N. Bad. do. 35 Fl.

Russ. IIamb. Cert. do. IIope 1. Anl. do. Stregl. 2. 4. A. 4

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe 42 do Poln. Schatz 0. do. do Cert. L. A. 7 do. do. I. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

do.

109 ¼ 96 ¼ 79 94 94½

962, 79 94½

Eischbahnhn-Actien.

g.

Stamm-Actien. V Kapital. 8e. 1

1849.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertra

2„ 1 2 1 Tages-Cours.

Prioritäts-Actien. V

jährliche Verloosung à 1 pCt.

Sämmtliche Prioritsts-Actien werden durch

Kapital. 1

Zinssuss.

amortisirt

Eee-“

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000

Berl. Anh. Litt. A. B do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd..

Magd.-Halberstadt ..

do. Leipziger

Halle-Thüringer...

Coln Minden Rheinische .....

Bonn- Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl 11

do. ih .

Cosel-Oderberg....

Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl....

Berg. -Märk. .

Stargard-Posen

Ruhrort-Crefeld .... Aachen-Düsseldorf-.. Brien NGeS Magdeb.-Wittenb....

89¼ u. ¼ 6. 110 ½ bz. 63 ½ ¾ 130 B.

bz.

65 bz. u. 8 8 98 bz. 67 ¾ 2 4 bz

96 a 87 8 „8. 25 n

113 ¾ 112 ½ bz. 108 ¼ B.

81 ½⅔

m—9-

8

.

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29! —Sö’

74 ¾ bz.

958—

A·AA

1,100,000 1,500,000

=;g

sguillungs-Bogen.

2,750,000

Aachen-Mastricht ..

Ausländ. Actien.

8,000,000

Friedr. Wilh.-Nordb. do. 12J JLor

Kassen-Vereins-Bank-Actien 109 B.

Berl. Anhaltlt do. Famnbüures do. dO. 11.88

Potsd.-Magd. ..

do. . I h b

Stettiner

Magdeb.-Leipziger ..

Halle - Thüringer....

Cöln -Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. I06I do. Stamm Prior

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. III. Serie. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische..

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele - Vohwinkel do. do. 11. Ser.

Breslau- Freiburg....

Berg.-Märk .

Ausl. Stamm-Acet.

AIIS IDEg. DIr

Kiel Cöthen-Bernb. Mecklenburger

Preussische Bank-Antheile 96 ¾

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,600,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 100,000 1,100,000 81

101½, 0. 100 G. 93 ½ 6 102 ½ b⸗ 101 ,0 105 B.

5815

99 ¾ B.

10 1 % bb 103 ½ bz.

52—

II“

29—

[ SSSCNSIS

Börsen- Zinsen

Reinert 1843.

2,050,000 650,000 4,300,000

11ee“

Gewinn -Realisirungen verursuchten besseren Preisen gesucht.

heute ein unbedeutendes Weichen der Course der Speculations-- Effekten, Halle-Thüringer und namentlich Düsseldorf- Elberfelder Actien blieben zu

MNuswärtige Börsen.

Breslau,⸗ 6. Febr. Poln. Papierg. 94 Bankn. 78 ⁄⁄ Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld. Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¼ Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 79 ½ Br. Cour. 74 7⁄13, Br., 74 ½⅞ Gld. 108 ¼ Br. Freiburg 74 Br. Brieg 38 ¼12 Br., 38 Gld.

Wien, 5. Febr.

Niederschles. 82 ¼

122 ⅞e Br., ½ Gld.

Gloggn. 128 Br., Br., 78 Gld.

Pesth 89 Br., 88 ½ Gld. B.

Wechsel⸗Course

Amsterdam 179.

Augsburg 130 ¼.

Frankfurt 129 ¼.

Hamburg 191 ½.

London 12.40.

Paris 152 ½¼. 1

K. Gold 133 ¼ Br., ½ Gld. Silber 130 Br. 129 ½ Glod.

Fonds und Bank⸗Actien angenehm und höher. Fremde Va⸗

luten niedriger zu haben.

Leipzig, 6. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 Leipz. Dresd. E. A. 137 Br.

Gld. Leipz. B. A. 160 ¼ Gld. Sächsisch⸗Bayer. 83 ¼ Br. burg⸗Leipzig 208 ½ Br. Kiel 94 Br. Dessauer B. A. Preuß. B. A. 96 ¾ Gld.

Schles. 93 ½ Br., 93 ¼ A. 138 ¼ Br., do

Frankfurt a. M., 5. Febr. 1088 Br., 1086 Gld. 5proz. Compt. 75 ¼ Br., 75 Gld. Barische vom Jahre 1840 53 ¾ Br., 53 ½ vom Jahre 1850 33 Br., 32 ½ Gld. a 40 Rthlr. 32 Br., 32 Gld. Sardinische bei Gebrüder Bethmann 34 ¾ Br., 34 ½ Gld

Gld.,

a 500 Fl. 81 Br., 81 ½ Gld. Zinsen 38 ½ Br., 38 ½ Gld. Minden 98 ½ Br., 98 ½ Gld.

Friedr. Wilh.

Hamburg, 5. Febr. 3 ½ proz. pr. C. 89

St. Präm. Oblig. 91 Br. E. R. 105 Gld.

u. Gld. Stiegl. 86 ¾ Br., 86 ½ Gld. Br., 11 ½ Gld. Zproz. 31 Br. u. Gld. 105 ½ Br., 105 ½ Gld. Hamb.⸗Berlin 89 ¼ Br., gedorf 89 Gld. Magdeb.⸗Wittenb. 52 ¼ 93 ½ Br., 93 ¾ Gld. Köln⸗Minden burg 28 ¼ Br. E1 Alle Effekten gefragt.

5 ““

Paris, 4. Febr. 3proz. 58. 30. 5proz. 96. 95. Nord⸗

bahn 480. ee Hsagt n.

Die Preise waren sehr fest.

Krakau⸗Oberschles. Obl. in pr. Oberschles. A. 112 ¾ Br.

Friedr. Wilh. Nordb. 37

Met. 5proz. 96 ¾ Br., ½ Gld. 76 ½ Br., 75 ½ Gld. 4 ½proz. 84½ Br., ½ Gld. 2 ½ proz. 51 Br., 50 ⁄. Anl. 34: 197 Br., 196 Gld., 39: 118 Br., 117 ¾ Gld. 126 Gld. A.

Berlin⸗Anh. 98 ¼ Br., 97 ¾ Gld. Altona⸗

Oesterreichische Bank⸗Aectien Metalliques⸗Obligationen pr. Partial⸗Loose a 50 Fl. 3 do. à Kurhessische Partial⸗Loose a 36 Fr. 4 . ap 9 , 58

Loose 50 Fl. 742 Br., 743 Gld., do. a 25 Fl. 220 s Ben ecbaln Span. Zproz. inlaͤndische 33 Br., 33 ½ Gld. Poln. Aproz. Oblig.

Bexbach 80 ½ Br., 80 ½

Dän. 74 B. Amerikan. 6proz. V. St.

Br., 52 Gld. Altona⸗Kiel 97 ½ Br., ½ Gld. Mecklen⸗

Br. Oesterr. do. neue 94 ⁄1 B. Cert. 200 Fl. 18 ½2 Gld. o Gld. Neisse⸗ Gld.

4proz. Nordb.

Mail. 78 ½ 1ee ee

Gld. Magde⸗

. B. 118 ½ Br.

Fl.

Nordbahn ohne Gld. Köln⸗

Br., 88 ½ Gld. 4 ½proz. 99 ¾ Br. r. Ard. 44 ¾ 89¼

17 -

111“*“

v11““

Wechsel⸗Course. Amsterdam 210 ½. Hamburg 186 ½. Berlin 368 ½. London 24. 77 q. Frankfurt 211. St. Petersburg 388 ½. hold 3. 2 75. Vukaten 1470 66. London, 4. Febr. Zproz. Cons. p. C. 96 ½, 3., a. Z. 96 ½⅔ J, . Z ro. 98 1, 1. Int. 58 , 5 4 proz. 91, 4. Ard. 18 ½, 5. Zproz. 38, ½. Pass. 3 ½, ¼. Russ. 5proz. 114, 112. 4 1proz. 97 ½, 97 ½., Bras. 92, 90. Mex. 33 ⅛, v3. Peru 81, 82, 80 ¼, 81.

Amsterdam, 4. Febr. Meohrere Einkäufe in holl. Fonds wirkten wiederum sehr günstig auf dieselben. Von fremden Effek⸗ ten waren span. gut preishaltend. In öster. wurden bedeutende Posten zu höheren Preisen verhandelt. Met. 5proz. 72 ½⅛, 73 %, FE680, . e Bra. 90 ½. Gold 11 ½ Br., 10 ¼ Gld.

ISineeebeeee eee beee Sond. 89 ½. Actien der Handels⸗Maatschappy 109 ½, 6. Span. Ard. 12 %, gr. Piecen 12 ⁄3. Coupons 847%. Russ. alte 105 ⅛. Stiegl. 86 48.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 7. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie Weizen nach Qnalität 47—51 Rthlr. Roggen loco 32 34 Rthlr. pr. Frühjahr 1851 32 ½ Rthlr. Br., Mai/Juni 33 ½ Rthlr. Br., 33 G. Juni /Juli 34 ½ Rthlr. Br., 34 G. Gerste, große loco 26—27 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 22 24 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br. 50pfd. 22 Rthlr. Br. Erbsen, Koch⸗ 39 —44 Rthlr., Futter⸗ 34 Rüböl loco 10 ½ Rthlr. Br., 10¼ G. pr. diesen Monat 105 Rthlr. Br., 10½ G. 8 Febr./ März 10 ¼ Rthlr. Br., 10 G. 8 Aprit/Mat 40⅛ a 109 Rthlr. bez., 109 Mai/Juni 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G. Sept./ Okt. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ a 1 G. Leinöl loco 11 ½ a 411 ¼ Rthlr. 8 pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¼ G.

Südsee- Thran 12 Rthltrt.

Mohnsl 13 Rthlr. 9

Hanföl 13 ½ Rthlr.

Palmöl 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 Rthlr. verelrkrltl. 1 5) 4 . e dehepr, Fetr.] 442 Rthlr. Br., 14 ½ G 1 März /April 15 ½ Rthlr. Br., 15 bez. u. G.

36 Rthlr.

shrsmztezzasait.

Lens Mai /Juni 15 Rthlr. Br., 15 ⁄⅞ bez.

Spiritus Juni/ Juli 8 Juli / Aug. Wetter: feuchte Luft.

Geeschäftsverkehr: nicht wesentlich. Weizen: kein Geschäf

Roggen: zu den beste Hafer: angeboten. Rüböl: besseren Preisen ziemlicher Spiritus: loco und Monate in fester Haltung

Marktpr

Berli Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf., auch 1

Lande: 6 Pf.

9 Pf. Große 5 Sgr., auch 1

Zu 27 Sgr. 18 Sgr. 1 Rthlr.

2 Sgr. 6 Pf., auch 28 Sgr. 2 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. Große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1

Hafer 1 Rthlr., auch 28 9 Pf., auch 1 Rthlr. 17

Das Schock Stroh Der Centner Heu

Kar

nahe Termine wenig beachtet, pr. Frühjahr zu etwas

2 3. Pf.,

16 ½ Rthlr. bez., 16 ½˖ Br., 16 ½ G. 17 Rthlr. Br., 16 ½ G.

t.

henden Preisen mehr Nehmer als Geber.

Umsatz. nahe Termine unverändert, entferntere und etwas besser bezahlt.

Amtlicher Theil.

eise vom Getraibde. n, den 6. Februar. 8 8 Rthlr. Rthlr. Gerste Rthlr.

auch 1 Kleine

Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. K Hafer 1

Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.

Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf. Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. 1 Rthlr. 28 Sgr.

Sgr. 9 Pf. Erbsen

Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, den 5. Februar.

9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. 20 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. toffel⸗Preise.

Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6. Pf., metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf. 1

Branntwein u waren am Rihh

Die

Preise von

)

u.

5 ½ u. 1

5 Rthlr Berlin, den 6. Februar 1851. 1 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Stettin, 6. Febr.

Gld.

Rüböl 9 ½⅛, pr. Frühj. 10, pr. Herbst 10 ½. pr. Frühj. 23 ½ Gld.

Spiritus 24 ½,

““ Fraukfurt a. 65 ⅞. 5proz. 75 ½. B. A Wien 92 ½.

Hamburg, 6. Febr. Magdeb. Wittenb. 53.

Minden 97 ½. Getraide flau. Paris, 5. Febr.

Met. 2 ½ũproz. 39 ½⅞.

Roggen unverändert.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

) 15 ½

55 Rthlr.

Telegraphische Notizen. M., 6. Febr. 141095 Lomb. Anl. 73 ½⅛.

5 Uhr. Aumsterdam, 5. Febr. 4 ½ Uhr. Int. 57 1⁄. 5proz. 73 %⅜, neue 81. Stiegl. 86 ¾. Alte Russ. 95 ⅛.

Preise.

Rthlr.

/ frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach . ralles.

20 22,

Roggen pr. Frühj. 32 ¼, pr. Mai

Nordb. 38. Loose 152, 92 ½.

Met. 4 ½1ůproz. Span. 33 .

0291 2

Uhr. Berlin⸗Hamburg 89 ½. Köln⸗

Span. 33 ⁄3. Russ. Hope 87

Rüböl pr. Frühj. 33 ½.

nriit sättartis üctküinüiAR Hdüen

Das Abonnement betraäͤgt:

5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie

ohne preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

E

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. Görlitz. Bescheid an den Landesältesten des Mark⸗ grafenthums Oberlausitz.

Sesterreich. Wien. Statuten des Franz⸗Joseph⸗Ordens und des Ci⸗ vilverdienstkreuzes. Antwort des Ministerpräsidenten an eine Deputation des wiener Gemeinderaths. Ehrenbürgerrecht von Pesth an Feldmarschall W Der Reichsrath. Petition der Romanen. Der Tabacksverkaufstarif für Ungarn.

Bayern. München. Konstituirung der Kammer der Reichsräthe.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Die Konferenzen.

Hannover. Hannover. Bekanntmachung.

Hessen. Kassel. Die Wahl neuer Landtags⸗Abgeordneten findet nicht statt.

Schleswig⸗Holstein. Altona. rungs⸗Kommission. Vermischtes.

Strelitz. Neu⸗Strelitz. Georg.

Anhalt⸗Deßan. Deßau. Vermischtes. 1

Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Ordens⸗Verleihung

Hamburg. Hamburg. Durchmarsch von Truppen.!

Ausland.

Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Anträge auf Abschaffung der Octroi's und Ersetzung derselben durch eine Kapitalsteuer. Paris. Die Kommission über die Dotations⸗Forderung.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ und Unter⸗ haus. Diskussion und Annahme der Antworts⸗Adresse auf die Thron⸗ rede. London. Ueber die Eröffnung des Parlaments und die Thron⸗ rede. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Feier der Verlobung der Großfürstin Katharina mit dem Herzog Georg von Mecklenburg.

Italien. Turin. Vertrauens⸗Votum. Rom. Bildung der Staats⸗Consulta. Vermischtes.

Slpanien. Madrid. Trauerfeier. Audienz. Kabinets⸗Berathungen.

Türkei. Konstantinopel. Truppensendung nach Samos. Kopf⸗ zählung in Smyrna. Vermischtes.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Bekanntmachung der Einquartie⸗

Verlobung des Herzogs

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kaufmann H. C. Stackemann zum Konsul in Adelaide und den Kaufmann W. Kirchner zum Konsul in Sidney zu er⸗

nennen.

PGBeerlilt deeen Se. Königliche Hoheit der Prinz Albert von Sachsen ist von Dresden hier angekommen und im Königlichen Schlosse ab⸗ gestiegen.

“*

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 8. Febr. Nach dem heutigen Mili⸗ tair⸗Wochenblatte ist Prinz Alexander von Preußen, Königl. Hoheit, zum 1sten Commandeur des Zten Bataillons 1sten Garde⸗ Landwehr⸗Regiments, Prinz Georg von Preußen, Königl. Hoheit, zum 1sten Commandeur des 3ten Bataillons 2ten Garde⸗Landwehr⸗ Regiments ernannt worden. Ferner: Schörn er, Rittmeister vom Aten Husaren⸗Regiment, als Major mit der Regiments⸗Unisorm und Pension, und Curio, Major und Commandeur des 1sten Ba⸗ taillons 25sten Regiments, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regi⸗ ments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschie⸗ dete und Pension der Abschied bewilligt worden.

Görlitz, 2. Febr. Der hiesige Anzeiger enthält Folgendes: Unterm 4. Mai 1849 hatten die Herren Stände der Oberlausitz bei der Staats⸗Regierung das Gesuch gestellt, die Oberlausitz mit der Niederlausitz zu verbinden. Hierauf ist folgender Bescheid ergangen: „Im Auftrage Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern er⸗ öffne ich Ew. Hochgeboren auf den unterm 4. Mai pr. im Einver⸗ ständniß mit der größeren landständischen Ausschuß⸗Versammlung bei dem Königlichen Ministerium des Innern formirten Antrag: aus der preußischen Oberlausitz, nach vorgängiger Zusammenlegung ihrer Bestandtheile in selbstständige oberlausitzische Kreise, mit der Nieder⸗ lausitz und dem kottbusser Kreise einen besondern Regierungs⸗Bezirk der Provinz Brandenburg zu bilden, daß weder aus der von Ew. Hochgeboren hervorgehobenen angeblichen Verschiedenheit der Verhältnisse zwischen Schlesien und der Oberlausitz, noch aus dem der neuen Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzialordnung zum Grunde liegenden Prinzip, die Nothwendigkeit der Abtrennung der Ober⸗ lausitz von Schlesien und der Bildung eines neuen Regierungs⸗ bezirkes aus der Ober⸗ und Nieder⸗Lausitz hergeleitet werden kann. In Erwägung alles dessen, in Erwägung ferner des Umstandes, daß die Regulirung der kommunalständischen Verhältnisse einem neuen Gesetz vorbehalten und mithin zur Zeit noch nicht ersichtlich ist, in welcher Art und Weise sie erfolgen wird, in Erwägung end⸗ lich, daß eine Revision der Bezirks⸗Eintheilung in der hiesigen Pro⸗ vinz nur in Verbindung mit der posenschen Frage erfolgen kann, und in Erwägung schließlich dessen, daß, abgesehen von allen 1n Gründen, die Beschaffung der durch die Bildung eines neuen Re⸗ gierungs⸗Bezirks erforderlich werdenden Kosten nach der gegenwär⸗ tigen Lage des Staatshaushaltes ihre besondere Schwierigkeit haben

würde, kann zur Zeit die von den Ständen und Ew. Hochgeboren befürwortete Zusammenlegung der Ober⸗Lausitz und deren Vereini⸗ gung mit der Nieder⸗Lausitz zu einem Regierungs⸗Bezirke der Pro⸗ vinz Brandenburg nicht ins Leben gerufen werden. Breslau, 26. März 1850. Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien. von Schleinitz. An den Landes⸗Aeltesten des Markgrafthums Ober⸗ Lausitz, Herrn Grafen von Löben, Hochgeboren, zu Görlitz.“

Oesterreich. Wien, 6. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Kabinetsschreibens vom 2. Februar d. J. die von dem Haupt⸗ mann der Trabanten⸗Leibgarde und Hofburgwache, General der Kavallerie Grafen von Civalart, nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand bewilligt, demselben „in gnädigster Anerkennung seiner langen, auch vor dem Feinde mit Auszeichnung geleisteten Dienste“ das Großkreuz des Leopold⸗Ordens verliehen und den Feldmarschall⸗ Lieutenant Grafen von Falkenhayn, unter gleichzeitiger Beförderung

desselben zum General der Kavallerie, an dessen Stelle ernannt.

Das bereits erwähnte Kaiserliche Patent vom 25. Dezember 1850, womit die in dem Patent vom 2. Dezember 1849 vorbehal⸗ tenen, nunmehr erfolgten Erweiterungen der Statuten des Kaiser⸗ lichen Franz Joseph⸗Ordens bekannt gemacht werden, lautet:

Wir Franz Joseph der erste, von Gottes Gnaden ‚Kaiser von Oester⸗ reich u. s. w. Von dem Wunsche geleitet, ausgezeichnete Verdienste, ohne Unterschied, des Standes, durch eine öffentliche Anerkennung zu ehren, und in der Absicht, alle Klassen der Staatsbürger zu gemeinnützigem, segensrei⸗ chem Wirken für das große Vaterland aufzumuntern und zu bestärken, ha⸗ ben über Antrag Unseres Ministerrathes mit Unserem Patente vom 2. De⸗ zember 1849 einen Verdienst⸗Orden gestiftet und für denselben die Grund⸗ züge der Statuten mit dem Vorbehalte der Erweiterung derselben hinaus⸗ gegeben. Nachdem die Nothwendigkeit einer solchen Erweiterung sich in ei⸗ nigen Punkten bereits erwiesen hat, haben Wir, von dem erwähnten Vor⸗ behalte Gebrauch machend, dieselbe sofort angeordnet, zugleich aber die dies⸗ fälligen neuen Bestimmungen dem Texte Unseres Patents vom 2. Dezem⸗ ber 1849 einschalten lassen. Wir finden Uns demnach bestimmt, diese er⸗ weiterten Ordens⸗Statuten mit Folgendem festzusetzen:

§. 1. Der Orden trägt den Namen: Franz Joseph⸗Orden.

§. 2. Der Stiftungstag ist der erste Jahrestag Unserer Thronbestei⸗ gung, das ist: der zweite Dezember Eintausend achthundert neun und vier⸗ zig; die Ordens⸗Devise Unser Wahlspruch: „Viribus unitis“.

§. 3. Ausgezeichnete Verdienste, ohne Rücksicht auf Geburt, Religion und Stand, gewähren den Anspruch zur Aufnahme in den Orden.

§. 4. Der Franz Joseph⸗Orden kann daher jedem österreichischen Reichsbürger verliehen werden, der sich durch unerschüttliche, thätig bewährte Anhänglichkeit an Kaiser und Vaterland, im Kriege oder Frieden durch besonders wichtige, für das allgemeine Wohl geleistete Dienste durch wahrhaft nützliche Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen, durch eifrige und folgenreiche Beförderung und Hebung der Bodenkultur der einheimischen Industrie oder des Handels ausgezeichnet, oder sich durch hervorragende Leistungen um Kunst oder Wissenschaft, durch aufopferndes Wirken um die leidende Menschheit oder auf irgend eine andere ausgezeich⸗ nete Weise um Unseren Thron oder Unser Reich verdient gemacht und sich gegründete Ansprüche auf den Dank des Vaterlandes und auf eine öffent⸗ liche Anerkennung erworben hat. Die Verleihung dieses Ordens an Aus⸗ länder, welche sich wesentliche Verdienste erworben haben, wollen Wir Uns besonders vorbehalten.

§. 5. Die Ordensmitglieder werden von Uns ernannt. Die Zahl derselben ist unbestimmt. Die Würde des Ordens⸗Großmeisters ist mit der, Krone Unseres Kaiserreiches untrennbar verbunden.

§. 6. Der Orden besteht aus drei Graden. hiernach Großkreuze, Komthure und Ritter des Franz benannt.

§. 7. Die Großkreuze gehen den Komthuren und diese den Rittern vor. Die Glieder eines und desselben Grades nehmen unter sich den Rang nach der Zeit ihrer Ernennung in den Orden. Sind Mehrere an einem und demselben Tage ernannt worden, so nehmen sie ihren Rang nach der Ordnung, in welcher sie das Ordenszeichen erhalten haben.

§. 8. Das Ordenszeichen ist ein goldenes, emaillirtes Kreuz, gegen auswärts achteckig, die Außenlinie jedes Kreuztheiles mit einer flachen Zir⸗ kellinie nach auswärts gebogen. Das Kreuz an sich ist roth, und um selbes läuft ringsum ein goldener Streif. Es hat ein zirkel⸗ rundes weißes Mittelfeld mit einem gleichen goldenen Streifen um⸗ geben, in welchem Mittelfelde auf der Aversseite die zwei Buch⸗ staben F. J. (Franciscus Josephus) sich befinden. Zwischen den vier Kreuzesarmen ist der goldene, theilweise schwarz emaillirte, zwei⸗ köpfige gekrönte Adler sichtbar, welcher in seinen beiden Schnäbeln eine durch verschlungene Hände geschlossene, herabhängende Kette hält, zwischen deren Gliedern an dem unteren Theile des Kreuzes die Buchstaben des Wahlspruches: „NViribus unitis“ erscheinen. Ueber dem Kreuze schwebt die österreichische Kaiserkrone, an welcher der Schleifring angebracht ist. Die Rückseite des Kreuzes ist, wie oben beschrieben, gestaltet, nur entfällt die Kette, und auf dem Mittelfelde erscheint statt der Buchstaben F. J. die Jahres⸗ zahl der Ordensgründung (1849). Die Großkreuze tragen das Ordenszeichen an einem hochrothen, 4 Zoll breitem Bande, von der rechten Schulter nach der linken Seite zu herabhängend, und nebstdem einen achteckigen silbernen Stern auf der linken Brust, in dessen Mitte das oben beschriebene Avers des Ordenszeichens enthalten ist. Die Komthure tragen das gleiche Ordenskreuz an einem hoch⸗ rothen, 2 Zoll breiten Bande, an der Außenseite um den Hals auf der Brust. Die Ritter tragen das etwas kleinere Ordenszeichen an einem gleich⸗ farbigen 1 ½ Zoll breiten Bande auf der linken Brust im Knopfloche oder in einer Schlinge. Den Ordensmitgliedern, wenn sie nicht bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen, ist gestattet, das Ordenskreuz im verkleinerten Maß⸗ stabe, an einer goldenen, nach dem Grade des Ordens verschieden gestalte⸗ ten Kette am Knopfloche des Civilkleides zu tragen. Die Form der Kette ist in der angeschlossenen Zeichnung und Beschreibung ersichtlich gemacht.

§. 9. Keinem Ordensmitgliede ist gestattet, ein mit Edelsteinen ver⸗ ziertes Ordeszeichen zu tragen, es wäre denn, daß er von dem Großmeister besonders damit begnadigt wurde. Dagegen steht Jedem frei, sein Ge⸗ schlechtswappen mit dem Hevens schen zu verzieren und sich des auf solche Art geschmückten Wappens bei allen Gelegenheiten zu bedienen.

§. 10. Die Verleihung des Ordens begründet keinen Anspruch auf einen Adelsgrad oder auf eine sonstige erbliche Auszeichnung.

§. 11. Die Ordensmitglieder erhalten bei der Verleihung eine mit Unserer Unterschrift versehene und von dem Kanzler des Ordens ausgefer⸗ tigte Urkunde.

§. 12. Die Verleihung des Ordens, so wie die Ausfertigung der Ur⸗ kunde geschieht taxfrei.

§. 13. Sämmtliche auf den Orden Bezug nehmende Geschäfte wer⸗ den von der Ordenskanzlei besorgt. Vorstand derselben ist der Ordenskanz⸗

Die Inhaber werden Joseph⸗Ordens

en ler, dessen Ernennung aus den Ordens⸗Mitgliedern Wir uns vorbehalten.

Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Unter ihm stehen der Ordensschatzmeister, der Ordens⸗Secretair und Archi⸗ var und der Ordens⸗-Kanzlist, die jedoch nicht Mitglieder des Ordens zu sein brauchen und von Uns unmittelbar oder über Vorschlag des Ordens⸗ Kanzlers werden ernannt werden. Der Ordens⸗Kanzler hat dem Großmei⸗ ster die Angelegenheiten des Ordens vorzutragen, die diesfälligen Allerhöch⸗ sten Anordnungen, so wie die Ernennungs⸗Urkunden ausfertigen zu lassen und gegenzuzeichnen. Der Ordens⸗Schatzmeister hat für die Ordenszeichen zu sorgen, selbe, so wie die rückgestellten Decorationen in Verwahrung zu uehmen und das Rechnungswesen des Ordens zu besorgen. Der Secretair und Archivar des Ordens führt ein genaues Verzeichniß sämmtlicher Or⸗ dens⸗Mitglieder in chronologischer Ordnung, verzeichnet alle Ordensver⸗ änderungen und stellt alljährlich eine geschichtliche Uebersicht des Ordens zusammen, welche Uns durch den Ordenskanzler zur Einsicht vorgelegt, so⸗ dann aber als ein bleibendes Denkmal der um das Vaterland verdienten Männer in das Ordensarchiv hinterlegt wird. Er verwahrt überhaupt da⸗ selbst alle den Orden betreffenden Urkunden und sonstigen Akten. Er sorgt dafür, daß die Zustellungen an die Betheiligten gehörig erfolgen. Der Or⸗ denskanzlist hat den vorstehenden Beamten bei den amtlichen Expeditionen, und wo es sonst immer nöthig ist, an die Hand zu gehen.

§. 14. Nach dem Ableben eines Ordensmitgliedes oder bei Erlangung eines höheren Grades hat die Rückstellung des Ordenszeichens und der Statuten an die Ordenskanzlei, und zwar im ersten Falle von Seiten der Erben, im zweiten durch den Inhaber zu geschehen.

§. 15. Jedes neuernannte oder zu einem höheren Ordensgrad beförderte Ordensmitglied erhält daher von der Ordenskanzlei mit der Ernennungs⸗Urkunde, dem Ordenszeichen und einem Exemplare der Statuten auch einen Revers zugestellt, welchen es zu un⸗ terfertigen und der Ordenskanzlei zurückzuschickeun hat, und womit es nicht nur den Empfang dieser Gegenstände bestätigt, sondern auch für sich und seine Erben sich anheischig macht, die Ordenszeichen der Statuten in den oben bezeichneten Fällen an die Ordenskanzlei wieder zurückzustellen oder zurückstellen zu lassen.

§. 16. Die Bestimmungen des Strafgesetzes über den Verlust der Or⸗ den wegen Vergehungen haben auch auf die Mitglieder des Franz Joseph⸗ Ordens Anwendung zu finden. 1

§. 17. Die Mitglieder des Franz Joseph⸗Ordens haben bei den Festen dieses Ordens den Eintritt in die geheime Rathsstube, wohin die Großkreuze und Komthure auch bei allen jenen Gelegenheiten zu kommen berechtigt sind, wo dies den Großkreuzen und Commandeuren des Stephans⸗ und Leopold⸗ Ordens, dann den Rittern der ersten und der zweiten Klasse des Ordens der eisernen Krone zukömmt.

§. 18. Auch erhalten alle Ordens-Mitglieder ohne Unterschied des Standes den Zutritt zu den Hoffesten und sogenannten Appartements.

§. 19. An alle Behörden ergeht der Befehl, daß sie, wenn von ihnen etwas an die Ordens⸗Mitglieder erlassen wird, denselben nebst den ihnen sonst gebührenden Titeln auch jenen des Ordens beifügen.

§. 20. Der Stephans⸗ und Leopold⸗Orden, so wie jener der eisernen Krone, haben, als Gesammtkörper betrachtet, den Rang vor dem Franz Joseph⸗Orden einzunehmen; rücksichtlich der einzelnen Mitglieder desselben und jener der obengenannten übrigen österreichischen Orden aber bestimmt zu⸗ nächst der höhere Grad und innerhalb des gleichen Grades die Zeit der Verleihung den Rang.

§. 21. Die vorstehenden Satzungen, deren Erweiterung, Abänderung und Erläuterung Wir Uns und Unseren Nachfolgern vorbehalten, haben bei Verleihungen des Franz⸗Joseph⸗Ordens als einzige Richtschnur zu dienen.

§. 22. Damit endlich für die Erhaltung alles dieses und die Ueber⸗ lieferung desselben auf die spätesten Zeiten vorgesorgt sei, haben Wir ver⸗ ordnet, daß drei gleichförmige, mit Unserer eigenhändigen Unterschrift bekrästigte Urschriften gegenwärtige Anordnung ausgefertigt und davon die eine in dem Ordensarchive, die zweite in Unserem Haus⸗Archive und die dritte in dem Archive Unseres Ministeriums des Innern auf⸗ bewahrt werden sollen. Gegeben in Unserer Haupt⸗ und Re⸗ sidenzstadt Wien am 25. Dezember im Jahre Eintausend lachthundert funfzig, Unserer Reiche im Dritten. Franz Joseph. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Thun. Schmerling. Csorich. Kulmer.

Hierauf folgt noch die Beschreibung der goldenen Ketten, an welchen die Ordens⸗Decoration im verkleinerten Maßstabe am Ci⸗ vilkleide getragen wird:

Kette für die Großkreuze. Dieselbe ist 3 Linien breit. In der⸗ selben kömmt zuerst der gekrönte Kaisferliche Adler (Gold, am Halse und in den Flügel und Schweiffedern, theilweise schwarz emaillirt), auf der Brust das österreichische Wappen von Gold; darauf folgt der chronogra⸗ pbisch verschlungene Namenszug F. J. ebenfalls mit darüber schwebender Krone, welche mit den beiden Bändern an den Buchstaben festgemacht ist, dann kommt wieder der Adler, und so serner abwechselnd der Namenszug in unmittelbarem Zusammenhange. Die Verbindung ist durch ie zwei von außen laufende einfache, stangenartige Kettenglieder bewirkt, welche von den Schnäbeln der Adler auf die untersten Züge der Buchstaben, von den Klauen der Adler aber an den oberen Zügen der Buchstaben be⸗ festigt sind.

Kette für die Komthure. Dieselbe ist 2 ½ Linien breit. In der⸗ selben kömmt zuerst die Krone, dann der Adler (jedoch nur an den Flügel⸗ und Schweiffedern theilweise schwarz emaillirt). In dem weißen Herz⸗ schilde des Adlers sind die Buchstaben F. J., dann kommt wieder die Krone, und sofort. Die Verbindung ist wie bei den Ketten des ersten Grades.

Kette für die Ritter. Dieselbe ist 1 ½ Linie breit. Zuerst kömmt ein 1 ½ Linien im Durchmesser haltende, zirkelrunder goldener Schild, worin die Buchstaben F. J. roth emaillirt angebracht sind, dann kommt ein gleich großer weiß emaillirter Schild mit der Kaiserkrone. Hierauf kömmt wie⸗ der der Schild mit den Buchstaben, und so abwechselnd fort. Die Ver⸗ bindung zwischen je zwei solchen Schilden ist durch einfache Kettenglieder hüsgesemn welche in an der Einfassung der Schilde angebrachte Oehre be⸗ festigt sind.

Die Statuten für das mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 16. Februar d. J. begründete Civil⸗Verdienstkreuz lauten:

§. 1. Zur Belohnung treuer und thätig bewährter Anhänglich⸗ keit an Kaiser und Vaterland, vieljähriger, anerkannt ersprießlicher Verwendung im öffentlichen Dienste oder sonstiger um das allgemeine Beste erworbener Verdienste wird von Sr. Majestat, statt der bisher bestan⸗ denen Civil⸗Ehrenmedaillen, das mit der Allerhöchsten Entschließung vom 16. Februar 1850 gegründete Verdienstkreuz in vier Klassen 1n

§. 2. Die äußere Form des Verdienstkreuzes nach den ver Klagen . in der Verordnung des Ministers des Innern vom 16. Februar ;

3 3 8 Zeichnung ersichtlich gemacht. schrieben und in der hier angehängten Zeichn. I brehhen, hochothen Das Verdienstkreuz jeder Klasse wird an Inene 121e zbs z Kmopf⸗ Bande auf der linken Brust in einer chling Formn des

. orgeschriebenen loche geiragen. Eine Abweichung von, den vorgeschn

rragens ist nich w Kne es veen df, bes, väs eeene⸗ giebt keinen Anspruch auf den Adel S0 ein sonstiges Vorrecht; jeder damit Ausgezeichnete ist jedoch be⸗