1851 / 44 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und Handelssysteme: P und die von Sachsen, Bayern, Württemberg und dem

hüringer Verein, Oesterreich durch den Ministerialrath Dr. Hock, der hannoversche Steuerverein durch Generalsteuer⸗Direktor Klenze,

Hamburg durch Senator Geffken vertreten. In Folge der bis zum

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Anfange der Berichterstattung vorgeschrittenen Arbeiten der ersten

und der zweiten Kommission wird man in kurzem und vielleicht in dieser Woche noch die Plenarsitzungen wieder aufnehmen können. Man erwartet dazu die Wiederanwesenheit Sr. Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg und des Königlichen preußischen Minister⸗ Präsidenten Freiherrn von Manteuffel.

Dresden, 10. Febr. (Dr. J.) Gestern passirte eine K. österreichische Infaneerieabtheilung unserer Stadt. Es waren 1 Of⸗

fizier und 20 Mann vom Rrgimente Wellington, welche einen für 4 ve in Holstein bestimmten Effektentransport das K. K. Armeecorpe in Holst buehten ghsish ⸗böh mi⸗

nas nburg eskortirten. Sie kamen 1 12 Fernurg, hier an und gingen heute Mittag per Eisenbahn weiter. . nover. annover, 10. Febr. (Ztg. f. N. D.) Die Lechs daabc⸗ S. Hens über die Zuständigkeit in evangelischen Volksschulsachen verfügt, daß in jedem der Konsistorien, denen im Allgemeinen die bisherige Zuständigkeit in Volksschulsachen verbleibt, ein nach der Befähigung zur Behandlung der Volksschulsachen aus⸗ zuwählendes, praktisch im err geübtes Mitglied angestellt, und zur Behandlung der Volksschulsachen eine besondere Abtheilung ge⸗ bildet werden soll. Diese Abtheilung besteht aus diesem schulkundi⸗ gen, einem rechtsverständigen und einem geistlichen Mitgliede des Konsistoriums und hat, von den weiter unten angeführten Ausnah⸗ men abgesehen, die gesammte Zuständigkeit des Konsistoriums in Volksschulsachen wahrzunehmen. Das schulkundige Mitglied derselben hat alljährlich einen Theil der Volksschulen des Bezirks als Ober⸗ Schul⸗Inspektor zu besuchen. Diejenigen Volksschul⸗Angelegenheiten, welche zugleich zu einer anderen, vor das Konsistorium gehörenden Art von Sachen zu rechnen sind und nicht getrennt behandelt werden können, sollen vor das Plenum des Konsistoriums gebracht werden, welches auch zugleich über die Anstellung und Entlassung der Volks⸗ schullehrer und der Lehrer an Schullehrer⸗Seminarien, einschließlich der einstweiligen Enthebung vom Dienste (so weit das Konsistorium überhaupt darin zuständig ist) verfügt. Das schulkundige Mitglied soll in diesen Sachen stimmberechtigt und in den Lehrerbestellungs⸗ sachen in der Regel auch Referent sein. Im Uebrigen erstreckt sich seine Stimmberechtigung nur auf die Abtheilung für Volksschul⸗ sachen. Die Bestimmung, von welchem Tage an diese Verordnung ins Leben treten soll, ist noch vorbehalten. Die Grundlage dieses Gesetzes bildet der §. 29 des Gesetzes vom 5. September 1848, nach welchem „die oberste Aufsicht über die Volksschulen unter dem Ministerium von anzuordnenden Schulbehörden geführt werden soll.“ Wie wenig mit dieser Verordnung dem Volksschulwesen geniützt wird, liegt auf der Hand, da das Lehramt nur durch je ein Mit⸗ glied im Konsistorium vertreten wird, und außerdem die Auswahl dieses Mitgliedes nicht etwa den Schulvorständen, sondern der Re⸗ gierung zusteht.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 11. Febr. Der Alto⸗ naer Merkur enthält die Verfügung, betreffend die theilweise Wiederherstellung des direkten Postenlaufes zwischen Holstein und Schleswig und Dänemark. Desgleichen, betreffend die Einstellung der Aufsicht über die Korrespondenz zwischen Holstein und dem Kö⸗ nigreich Dänemark und den von dänischen Truppen besetzten Di⸗ strikten des Herzogthums Schleswig. Desgleichen, betreffend die Aufhebung der Verfügung vom 18. Juli 1850, hinsichtlich der Un⸗ tersagung des Verkehrs mit dem Königreich Dänemark.

Kiel, 10. Febr. (H. C.) Obgleich über die Anerkennung der schleswig⸗holsteinischen Kassenscheine in der letzten Zeit schon im Publikum kein Zweifel mehr bestand, so ist jetzt doch die völlig be⸗

laubigte Nachricht eingetroffen, daß unser König⸗Herzog die des⸗ fans von dem landesherrlichen Kommissar getroffene Vereinbarung genehmigt hat.

Die neue Organisation der verschiedenen Büreaus in den Departements der Civil⸗Verwaltung, welche besonders durch die Aufhebung der schleswig⸗holsteinischen Provinzial⸗Regierung und die Trennung der Polizei vom Departement des Innern nothwen⸗ dig geworden war, ist jetzt beendigt worden.

Die Restanten der Anleihe in Gemäßheit der Gesetze vom 4. Oktober v. J. gehen jetzt reichlich ein, da die Fortsetzung der exekutorischen Beitreibung von der obersten Civil⸗Behörde verfügt worden ist.

Rendsburg, 9. Febr. (B. H.) Bei der Besetzung des Kronwerks war General Signorini persönlich zugegen. Es kam uerst eine kleine Abtheilung, welche die österreichische Wache ab⸗ söge, später mit wehendem Danebrog ein Trupp von ein paar Hundert Mann. Die Mannschaften waren vom dritten Verstär⸗ kungs⸗Bataillon. Anfangs schien es zweifelhaft, ob das hart an der Kanalschleuse, jedoch an der nördlichen Seite derselben belegene ö gleichsalls von den Dänen besetzt werden würde, denn die Oesterreicher hatten nördlich von jenem Gebäude Posten aus⸗ gestellt. Nachdem aber die österreichischen und dänischen Offiziere gemeinschaftlich die Lokalität in Augenschein genommen hatten, wurde das Zollgebäude den Dänen eingeräumt. Jetzt stehen denn dänische Posten an dem einen und österreichische an dem anderen Ende des Schleusenbrücken, welche letzteren nicht geöffnet werden können, ohne daß man an beiden Seiten thätig ist.

Rendsburg, 10. Febr. (S. H. W. Z.) Mehrere dänische Bataillone sind in den nächstbelegenen Dörfern an jener Seite der

Eider einquartiert. Nach Aussage der Dänen sollen noch zwei Ba⸗

taillone nachrücken. Die Oesterreicher waren es, welche den Dä⸗

en die dortige Wache ꝛc. übermittelten; österreichische Offiziere machten die Empfang⸗Honneurs. Es ist nur der jenseit der Eider belegene Theil des Kronenwerkes von den Dänen besetzt, welcher aber die Werke desselben bis auf einen unbedeutenden Wall an die⸗ ser Seite sämmtlich einbegreift. Die verbündeten Truppen haben an dem von der Altstadt ins Kronwerk führenden Thor eine neue Wache etablirt. Zum Unterkommen der dänischen Mannschaften im Kronwerk dienen die daselbst belegenen beiden Kasernen. Dä⸗ nische Solhaten werden nicht über die Schleusenbrucke gelassen; ein dänischer Stab war übrigens diesen Vormittag auch im Neu⸗ werk. Die Wache am hiesigen Zeughause ist noch von unserer Ar⸗ tillerie (Ate Festungs⸗Batterie) besetzt. Gestern ist auch österrei⸗ chische Artillerie hier angekommen.

Oldenburg. Oldenburg, 8. Febr. Das heute ausgegebene Gesetzblatt enthält, außer der Verordnung über einige Abän⸗ verungen und Zusatze zu dem Entschädigungsgeseß wegen der auf⸗ gehobenen gutsherrlichen und sonstigen asten, die Verordnung, daß der jetzt versammelte allgemeine Landtag bis auf den 11. März ver⸗ längert wird. 8

.“ 8 8 8* 8 reußen und der Zollverein durch seinen Ab⸗

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 8. Febr. Das Votum über den Antrag Tinguy’s und Ge⸗ nossen, die General⸗Conseils im Falle einer Revolution oder eines Staatsstreichs die Regierungsgewalt ergreifen zu lassen, lautete (wie gestern schon gemeldet) dahin, daß die Versammlung den An⸗ trag, der so großes Aufsehen gemacht hatte, mit 361 gegen 268 Stimmen verwarf. Die Debatte selbst wurde zerstreut und ohne Aufmerksamkeit angehört, weil die Versammlung sich noch unter dem Eindrucke des Berichts Piscatory's über die Dotationsfrage befand. Die Erörterung des Tinguyschen Antrages wurde übrigens von dem verschiedenartigsten Gesichtspunkte, von einem Vertreter des Berges, Hennequin, so wie vom Minister des Innern, auf gleiche Weise behandelt. Beide stellten dar, daß in dem An⸗ trage der Keim eines Bürgerkrieges liege, indem jedes General⸗ Conseil in einem solchen Falle, je nach der politischen Färbung des Departements, eine andere Richtung nehmen und ein Departement auf diese Art die jetzige Form der Republik beibehalten, das andere die soziale Republik proklamiren, das dritte Heinrich V. ausrufen und das vierte der Regentschaftspartei oder gar keiner Partei, son⸗ dern der völligen Anarchie anheimfallen würde. Bei dieser Gele⸗ genheit wiederholte der Minister des Innnern auf der Tribüne, daß die Ansicht Louis Bonaparte's dahin gehe, daß das neue Wahl⸗ gesetz auf die Ernennung des Präsidenten der Republik anwend⸗

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Paris, 9. Febr. Im heutigen Constitutionnel sagt Ve⸗ ron: „Die Verwerfung der 1,800,000 Franken steht fest. Nicht das erstemal wird der Präsident nur auf seine Weisheit und Va⸗ terlandsliebe angewiesen sein. Das Votum der National⸗Versamm⸗ lung wird ohne Zweifel einen tiefen Eindruck im Lande hervor⸗ bringen. Aber, man möge es sich gesagt sein lassen, Louis Napo⸗ leon Bonaparte wird dadurch nur zu erhabenen, würdigen und eh⸗ renvollen Entschlüssen bestimmt werden. Ist der Gesetz⸗Entwurf der 1,800,000 Franken einmal verworfen, so wird der Präsident in einer Botschaft die Mittel ergreifen, um einer National⸗Subscrip⸗ tion zuvorzukommen und sie zu verhindern. Eine politische Sub⸗ seription geschieht nicht ohne Aufregung und Aufsehen, und das Land hat nie so sehr Frieden und Ruhe nöthig gehabt. Der Prä⸗ sident der Republik wird in den Ausgaben seines Hauses die nöthigen Reformen treffen, und Alles ist abgethan.“ Nach dem Ordre würde am Tage nach Verwerfung der Dotation eine Note im Moniteur das Aufhören der Donnerstag⸗Soireen im Elysee ankündigen und zugleich die Idee einer National⸗Sub⸗ scriplion mißbilligen. Der Polizei⸗Präfekt Carlier richtet heute an die Journale ein Schreiben, worin es die Angabe, er suche durch seine amtliche Stellung auf die unter der Polizei⸗Präfektur stehen⸗ den Corporationen zu Gunsten der National⸗Subscription einzu⸗ wirken, für unrichtig. Die Subscription, bemerkt er, hätte nur Werth, wenn sie ein freies Ergebniß der öffentlichen Meinung wäre. Die Bonapartisten betreiben die National⸗Subscription noch eifrig fort. Mit dem Auftrage hierzu sind abgegangen: Bonneville nach dem Westen, Suan de Varennes nach dem Osten, Bagueville nach dem Norden, d'Aubert nach dem Süden. Sie haben Jeder eine bestimmte Anzahl Unter⸗Agenten bei sich. In der legitimisti⸗ schen Union liest man: „Der Constitutionnel äußert in der Voraussicht der Verwerfung des Dotations⸗Gesetzes den Wunsch, sie möge im Dringlichkeitswege geschehen. Der Präsident der Re⸗ publik würde Maßregeln zur gründlichen Reform seines Hauses zu treffen haben; man dürfe ihn nicht warten lassen; dies sei eine Höflichkeit der Versammlung. Wir begreifen nicht, was der Con⸗ stitutionnel mit der gänzlichen Reform sagen will. Der Prä⸗ sident der Republik erhält einen firen Gehalt von 1,200,000 Fran⸗ ken. Er hat im Palaste Elysee seine Wohnung. Die Erhaltung des Palastes steht auf dem Budget des Ministeriums der öf⸗ fentlichen Arbeiten, und die dazu bestimmte Summe beträgt 240,000 Franken. Die Unterhaltung begreift die Gehalte und Kleidung der Dienstleute, Heizung, Beleuchtung, Wäsche. Eben so sind die Kosten für den Garten darin enthalten. Der Präsident hat also nur die Kosten seiner Kanzlei zu bestreiten, die jährlich ungefähr 60,000 Franken betragen, und die Gehalte einiger zu sei⸗ nem besonderen Dienste bestimmter Offiziere. Nur darin könnte eine Reform getroffen werden, die aber noch lange keine gänzliche wäre.“ Das Journal des Débats dagegen vertheldigt noch immer lebhaft alle Dotations⸗Erhöhung. Für das Dotations⸗Pro⸗ jekt sind bis jetzt als Redner eingeschrieben: Ferdinand Barrot, Morin (Drôme), Payer und Casabianca; gegen dasselbe Dufou⸗ gerais und Bochard.

Die Kommission für Modificationen des neuen Wahlgesetzes hat gestern vom Minister des Innern die bestimmte Antwort erhal⸗ ten, die Regierung werde jedwede Modification bekämpfen.

Wegen des lyoner Komplotts sind 28 Individuen angeklagt, von denen 19 anwesend, 9 flüchtig sind.

Unter anderen Gerüchten cirkulirt auch folgende Ministerliste: Inneres Lamartine, Auswärtiges Billault, Justiz Bethmont, Ar⸗ beiten Magne, Ackerbau Waisse, Unterricht Dumas, Krieg Schramm, Marine Collas, Finanzen Fould, Lamartine, der in der Dotations⸗ Debatte das Wort nehmen wird, solle die Wahl des Portefeuille's haben.

Das Bulletin de Paris behauptet, Thiers wolle Verfas⸗ sungs⸗Revision, Abschaffung der Präsidentschaft und Einsetzung ei⸗ nes Direktoriums von 5 Mitgliedern mit je 2 Millionen Gehalt beantragen. Das Direktorium sollten bilden: Thiers, Berryer, Cavaignac, Lamoricière und Jules de Lasteyrie.

Die pariser Industrie ist mit der Absendung ihrer Erzeugnisse zur londoner Industrie⸗Ausstellung in voller Bewegung. gg,.;

General Baraguay d'Hilliers hat die Generalstabs⸗Offiziere der pariser Armee zu sich berufen, ihnen ihr seltenes Erscheinen im Elysee vorgehalten und sie vor den schlimmen Folge einer solchen üblen Gesinnung gewarnt.

Von Seiten des Präsidenten der Republik soll gestern ein er⸗ folgloser Schritt gethan worden sein, eine Versöhnung zwischen Ney de la Moekwa und Ramord de la Croisette herbeizuführen.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 7. Februar. Die Behauptung Lord Min⸗ to's, welche das Manifest des Kardinal Wiseman geradezu einer falschen Angabe beschuldigte, gab heute Veranlassung zu neuen Er⸗ örterungen. Dieselben nahmen den größten Theil der Sitzung in Anspruch. Nachdem Lord Brougham vorgeschlagen hatte, daß die Bill über die Verbesserung des Gesetzes in Betreff des Zeu⸗ genbeweises zur zweiten Lesung komme, und eine zweite Bill über die Bankerott⸗Gesetze angekündigt hatte, welche der Lord⸗Kanzler nicht wie Lord Brougham von ihm verlangt hatte, vor das Par⸗ lament bringen wollte, weil kein Richter in England die verwor⸗ renen Bankerott⸗Gesetze verstehe, kam Lord Stanley auf das

Thema hinsichtlich des Papstes und Lord Minto's zurüsck,

Dieser habe gestern sehr entschieden das Gerücht in Ab⸗ rede gestellt, als ser er früher von den Plänen des Papstes, wäh⸗ rend seines Aufenthalts in Italien, unterrichtet gewesen. Das Wort eines Lords, im Angesichte des Hauses gesprochen, bemerkte Lord Stanley, sei heilig wie ein Eid. Aber er erlaube sich mit aller Achtung zu bemerken, daß es sich in diesem Falle um etwas mehr als um ein vages Gerücht handle. Die Thatsache sei von einem hochgestellteu und wohlunterrichteten Manne behauptet worden (Kardinal Wiseman). Dieser habe in seinem Aufruf „an den Verstand und den gesunden Sinn des englischen Volkes über die katholische Hierarchie“ gesagt, daß dem edlen Lord (Minto) das Breve über die katholische Hierarchie, welches schon seit zwei Jahren gedruckt sei, gezeigt worden. Es sei gar kein Zweifel, daß die Aufmerksamkeit des Lords auf dasselbe gerichtet worden; er möge den Umstand blos vergessen haben. Ferner behauptet der Kar⸗ dinal, in einem Briefe an Lord John Russell gesagt zu haben: „Ich nehme mir die Freiheit, zu bemerken, daß die gegenwärtig veröffentlichte Maßregel nicht allein vorbereitet, sondern bereits seit 3 Jahren gedruckt war, daß der Papst während einer Besprechung zwischen Sr. Helligkeit und Lord Minto diesem das Aktenstück zeigte.“ Der Redner wünscht nun zu wissen, wie es sich mit diesen Angaben verhalte, die so bestimmt gegeben worden, und ob der Premier⸗Minister, gestützt auf die Aussagen Lord Minto's, die Angabe des Kardinale berichtigt und diese Berichtigung auch dem Kardinal mitgetheilt habe⸗ Lord Minto versicherte noch einmal, daß er von der gan⸗ zen Sache keine Kenntniß habe, daß dem heiligen Vater, wofern, was er durchaus nicht glaube, der Bericht aus dieser Quelle komme, etwas vorgeschwebt haben müsse, was sich durchaus nicht ereignet habe. Man habe über seine Audienz beim Papste folgende Ge⸗ schichte erzählt: Inmitten des Gespräches habe der heilige Vater auf eine Papierrolle gedeutet und gesagt: „Das geht Sie an’. worauf er (der Lord) keine weitere Bemerkung gemacht ha ben solle. Moͤglich, daß einmal so etwas vorgekommen, er könne sich jedoch durchaus nicht darauf besinnen. Lord Stanley findet es jedenfalls sehr auffallend und hält es für keinen schmeichel⸗ haften Beweis von den diplomatischen Eigenschaften des Lords, daß er einer Andeutung des Papstes, die so deutlich gegeben worden, keiner größeren Aufmerksamkeit gewürdigt, daß er es nicht einmal der Mühe werth gehalten, zu fragen: „Was ist das, was mich an⸗ gehen soll?“ Lord Minto wiederholt, daß er selbst von der gan⸗ zen Sache gar keine Erinnerung habe und nur des Gerüchtes Er⸗ wähnung gethan habe, wie es ihm zu Ohren gekommen. Und wenn die Sache sich auch ganz so verhalten hätte, auch dann hätte er, eben als Diplomat, durch die leicht hingeworfene Bemerkung des Papstes dem Gespräche, in dem er mit Sr. Heiligkeit begriffen ge⸗ wesen, keine andere Wendung geben lassen dürfen. Hätte man ihn, den außerordentlichen Gesandten Englands, von der Maßregel un⸗ terrichten wollen, dann hätte man es auf andere als auf solche Weise thun können. Das Haus vertagte sich hierauf bis Montag.

Unterhaus. Sitzung vom 7. Februar. Heute brachte Lort John Russell im Namen der Regierung den Vorschlag gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ ein, der von ganz England mit so großer Spannung erwartet wurde. Der Vorschlag ist derselbe, wie er schon in den öffentlichen Blättern, seinem Hauptinhalte nach, mitgetheilt worden. Er beschränkt sich darauf, zu fordern, daß ohne Bewilligung der Königin kein englischer Unterthan, ob Laie oder Priester, einen territorialen Titel führen dürfe. Die Gründe für diese Maßregel, welche der protestantischen Presse sehr unzureichend erscheinen, setzte Lord John Russell in einem Vortrage aus einander. Er beruft sich auf die antipapisti⸗ sche Stimmung des Landes, auf den Ausdruck, den dieselbe in den vielen Versammlungen und Petitionen gefunden, und auf die Ver⸗ antwortlichkeit der Minister, der Krone und der Landeskirche gegen über. Er deutet ferner auf die Beschlüsse der katholischen Synode von Thurles, welche das irländische Volk mehr als je unter die Herrschaft der Hierarchie zwängen, und zieht daraus den Schluß, daß man vor noͤch größeren Eingriffen der römischen Kirche auf der Hut sein müsse. Von der Voraussetzung ausgehend, daß es in der Natur einer jeden geistlichen Körperschaft liege, ihre Macht auf Kosten der weltlichen Autoritäten zu vergrößern, eine Doktrin, welche namentlich zu den Prinzipien der römisch⸗katholischen Kirche gehöre, wirft er einen historischen Rückblick auf andere Staaten und auf die Maßregeln, welche letztere in ähnlichen Verhältnissen ergriffen. Er citirt den Zwiespalt Piemonts mit dem Papste, die Gesetze, wie sie in Frankreich, Portugal und Belgien Annahme eines Titels von der Bewilligung der Krone ab⸗ hängig zu machen; er citirt die Gesetzgebung Preußens, das gleich England, einen großen Theil katholischer Unterthanen besitze, und die Vorsichtsmaßregeln Joseph's II. von Oesterreick, die erst im Jahre 1850 unter der gegenwärtigen Regierung zu Gunsten der katholischen Hierarchie aufgehoben worden seien. Genug, kein auch noch so schwacher Staat lasse sich eine solche Beleidigung gefallen, wie sie England erfahren habe. Lord John Russell suchte dann zu beweisen, daß wirklich ein Eingriff in die Territorial⸗Rechte der Krone stattgesunden habe oder versucht worden sei. Dennoch gestand er im Verlaufe seiner Rede, daß alle Juristen, welche von der Regie⸗ rung zu Rathe gezogen worden, sich dahin geäußert, daß man eine gerichtliche Verfolgung kaum mit Aussicht auf Erfolg einleiten könne, namentlich weil das Gesetz gegen Einfüͤhrung puost⸗ licher Bullen in das Reich, wenngleich existirend, doch zu veraltet und außer Gebrauch sei, um darauf eine Anklage zu gründen. Deshalb wisse die Regierung keinen besseren Vorschlag zu machen, als die Annahme von Titeln nicht allein solcher Disze⸗ sen, welche bereits existiren, sondern überhaupt von irgend einer Oertlichkeit in England abgelritet, zu verbieten. Das Beste, so schließt Lord John Russell, was der Kardinal thun könne, wäre, auf den Titel (Erzbischof von Westminster) zu verzichten und, wie es früher seine Absicht war, in Rom zu residiren. Sollte er aber anderen Rathschlägen folgen und dem römischen Hofe das Streben nach ehrgeizigen und rachsüchtigen Maßregeln einflößen, dann freilich müsse sich England auf einen harten und langen Kampf gefaßt machen, in welchem er (Lord John Russell) an den Grundsätzen festhalten werde, die er immer befolgt habe: Gewährung der un⸗ eingeschränktesten Religionsfreiheit, aber Widerstand gegen jede Ein⸗ mischung der Kirche in die zeitliche ewalt des Staa⸗ tes. Das radikale Parlamentsmitglied, Herr Roebuck, meinte, die historischen Beweisgründe des edlen Lords seien sehr einseitig; er habe Analogieen von verschiedenen Staaten vor⸗ gebracht und den einzigen Staat, der wirklich analoge Verhältnisse mit England darbiete, übergangen. Dieser Staat sei Amerika. Dort habe die römische Kirche dieselben Maßregeln versucht, und doch seien die Vereinigten Staaten gar nicht dadurch erschreckt wor⸗ den. Eine Bill, wie sie eben eingebracht worden, sei ein Rück⸗ schritt, der nicht allein alten Vorurtheilen Thür und Thor öffne, sondern ganz unwirksam sei. Es handle sich gewissermaßen blos um ein grammatikalisches Vorwort, denn wenn der Kardinal sich von nun an Erzbischof in statt von Westminster titulire, so sei dem Vorschlag der Regierung Genüge gerhan. Und doch sehe das Ganze aus wie eine religiöse Verfolgung. Ir- lands wegen müsse er von jeder Maßregel abrathen.

entstanden, um die

Die Katholiken hätten gethan, was sie thun zu dürfen geglaubt Endlich kommt auch Roebuck auf die Konferenz zwischen dem Papst und Lord Minto und erinnert daran, daß Letzterer unmittelbar nach der Audienz beim Papste gegen den Schotten Hamilton in Rom ge⸗ äußert habe, es sei ihm eben das Breve gezeigt worden, welches die römische Hierarchie in Englaud einzuführen beabsichtige. Herr O'Connell bemerkt dem Premier⸗Minister gleichfalls, daß seine Vergleichungen Englands mit anderen Staaten nicht ganz stichhaltig, und daß die katholischen Unterthanen Ihrer Majestät sehr loyal seien, wenn sie gleich die Königin nicht als Oberhaupt ihrer Kirche anerkennen. Herr Roche findet, daß die Bill im Widersprüuch mit den anerkannten Rechten der katholischen Kirche stehe, daß sie über⸗ flüssig sei, indem eine Akte aus den Zeiten der Königin Elisabeth die Einführung päpstlicher Bullen in dieses Land verbietend, noch in Kraft sei, daß sie bigott im höchsten Grade und das schlimmste daran überdies wäre, daß sie sich auch auf Irland beziehe und eine Agitation in jenem Reiche in Aussicht stelle. Herr Moore ist derselben Ansicht. Wenn ganz England kindisch geworden, so möge das Haus der Gemeinen dem Lande zeigen, daß es sich von einer wilden Agitation nicht betäuben lasse. Und wenn man sich so gern auf die allgemeine Stimmung des englischen Volkes berufe, warum merke man denn gar nicht auf den allgemeinen Ruf Ir⸗ ladns? In gleichem Sinne spricht Hverr Bright. Herr D'’'Israelz dagegen befürwortet den Vorschlag der Regierung, obwohl derselbe, seiner Milde wegen, mit den Forderungen des Landes und den bisherigen Aeußerungen des Premier⸗Ministers in gewaltigem Kon⸗ trast stehe. Jedenfalls habe man nach der kräftigen Einleitungsrede

ddes Ministers etwas Stärkeres erwartet. Denn gesetzt, der Kardi⸗ nal gehorche nicht, nun, dann werde man ihn 40 Schilling Strafe zahlen lassen, und bei einem neuen „päpstlichen Uebergriff“”“ werde mun ein zweites, eben so kräftiges Gesetz, einbringen. Sir Rob. Inglis spricht noch für die Bill. Das Haus vertagt sich nach Mitternacht. Die Debatte wird am Montag fortgesetzt.

jkcoondon, 8. Febr. Kaum ist der eine Prozeß gegen Kardinal Wiseman aufgegeben, so finden sich Andere, die den Plan aufneh⸗ men wollen. Der Globe meldet, daß einige Privatpersonen, ohne das Schicksal von Lord J. Russellss Bill abwarten zu wollen, eine gerichtliche Verfolgung des Kardinals beabsichtigten, und daß drei angesehene Advokaten, die Herren Lush, Edw. James und Hugh Hill, bereits die nöthigen Aufträge und Vollmachten erhalten hät⸗ ten. Man glaubt jedoch, daß es auch diesmal wieder bei einem bloßen Anlauf bleiben wird.

Der Herzog Karl von Braͤunschweig hatte eine neue Klage gegen das Wochenblatt Weekly Dispaisch anhängig gemacht, die vorgestern vor der Jury zur Verhandlung kam. Lord Camp⸗ bell, welcher den Vorsitz beim Schwurgericht führte, bemerkte den Geschworenen, sie hätten zu entscheiden, ob die im Weekly Dis⸗ patsch in den Jahren 1847 und 1848 erschienenen Artikel, umnn welche es sich handle, etwas enthielten, was den Privat⸗Charak⸗ er des Herzogs verletzte. Sein Benehmen als souverai⸗ ner Fürst, der von seinen Unterthanen entthront worden, sei einer offenen Kritik unterwerfbar, und es sei nicht ungesetzlich, Alles darüber zu veröffentlichen, vorausgesetzt, daß es nicht mit Bosheit geschehe. Nur wenn etwas gegen den Privat⸗ charakter des Anklägers gesagt worden, sei ihm das Gesetz Genug⸗ thuung schuldig. Die Jury sprach nach kurzer Berathung den An⸗ geklagten frei.

Nach einem auf Befehl des Unterhauses veröffentlichten Aus⸗ weis belief sich das Staatseinkommen im verflossenen Jahre (bis zum 5. Januar 1851 gerechnet und nach Abzug der verschiedenen Kosten der Erhebungs⸗Departements) netto 52,810,880 Pfd. St.; die Ausgaben während derselben Periode beliefen sich auf die Summe von 50,231,874 Pfd., so daß der Ueberschuß 2,579,006 Pfd. aus⸗ macht. Die Einnahmen sind folgendermaßen spezifizirt: Zölle 20,442,170 Pfd.; Accise 14,316,083; Stempel 6,558,332; Steuern (Grund⸗ und Personalsteuer) 4,360,178; Eigenthums⸗ (Einkommen⸗ steuer 5,383,036; Postamt 820,000; Kronländereien 160,000; Abga⸗ ben für Pensionen u. s. w. 4762; kleine Zweige dererblichen Kroneinkünfte 16,330; Ueberschuß⸗Gebühren der regulirten öffentlichen Amtsbüreaus 116,246; Erträgnisse (vom Verkauf) alter Vorräthe u. s. w. 472,394; Handgeld und andere Gelder 101,344; von der ostindi⸗ schen Compagnie 60,000 Pfd. Die Specisication der Ausgaben lautet: Fundirte Schuld 27,687,884; Zinsen auf Schatzkammer⸗ scheine 403,705; Civilliste 396,481; Jahrgehalte und Pensionen für bürgerliche, militairische, See⸗ und gerichtliche Staatsdienste 384,694; Gehalte und Zuschüsse 284,662; diplomatische Gehalte und Pensionen 159,285; Gerichtshöfe 1,089,893; vermischte Kosten des konsolidirten Fonds 549,443; Landarmee 6,401,883; Flotte 6,437,883; Artillerie⸗ und Feldzeugamts⸗Ausgaben 2,553,177 ; vermischte jährliche Parlaments⸗Bewilligungen 3,856,886; Dividen⸗ den 25,993 Pfd. St.

Die Morning Chroniecle sagt: „Aus den bisher einge⸗ sandten Anmeldungs⸗Listen zur Industrie⸗Ausstellung scheint her⸗ vorzugehen, daß von den Ländern des europäischen Kontinents Frankreich die meisten Aussteller herüb erschickt. Die nächsten in der Reihe wären die Zollvereinsstaaten. Dann folgen Dester⸗ reich, Belgien und Rußland, die skandinavischen Staaten, die Schweiz und Holland. Bruder Jonathan mit den riesigen Fortschrittsbeinen und Siebenmeilenstiefeln ist auch sehr rührig und macht allen Ernstes Miene, seine europäischen Lehrmeister aus dem Felde zu schlagen. Aus Schottland sind einige interessante Artikel angekündigt, unter anderen ein Ofen, der mit allen seinen Namens⸗ vettern in allen Wörterbüchern höchst rücksichtslos verfährt, ein Ofen, der die Luft abkühlt, statt sie zu erwärmen; dann eine Maus⸗Spinnmaschine.“

Der Plan eines submarinen Telegraphen zwischen Frankreich und England liegt der französischen RKegierung vor, und eine Ge⸗ sellschaft zur Ausführung des Unternehmens hat sich beinahe voll⸗ ständig konstituirt. Es heißt auch, daß eine telegraphische Ver⸗ bindungslinie zwischen Calais und Triest am 1. März vollendet sein soll, zu welcher Zeit sämmtliche Linien Frankreichs dem öffent⸗- schen Verkehr überlassen werden sollen.

Briefe und Zeitungen vom Cap bestätigen vollständig die vor kurzem verbreiteten Gerüchte von der Gefahr eines Kaffernkrieges ; nach dem Port Elisabeth Telegraph stehen die Dinge sogar schlimmer, als jene Gerüchte sie darstellten. Unter den Kolonisten herrscht ein pauischer Schrecken. Gouverneur Sir Harry Smith hat sich, an der Spitze aller Garnisonstruppen, in Eilmärschen an die Gränze begeben, wo es bereits zu ernsten Unruhen gekom⸗ men sein soll. Die Kaffern, heißt es, beklagen sich auf das heftigste über die britische Regierung und bringen eine Masse ver⸗ schiedener Beschwerden zur Rechtfertigung ihres Mißvergnügens und ihrer insurrectionellen Haltung vor. Man hofft, Sir Harry werde ihre Beschwerden gründlich untersuchen und denselben, wenn sie gegründet sind, nach Kräften abhelfen, bevor er sich entschließt, die

Kolonie in einen zweiten kostspieligen Krieg mit den eingeborenen Stämmen zu verwickeln.

Die diplomatische Korrespondenz zwischen Herrn von Hülse⸗ mann und Herrn Webster, welche bisher nur guszugsweise in den

Regelung der Jagdfreiheit in Savoven mit 112 gegen 7

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Zeitungen stand, ist auf Veranlassung des hiesigen nordamerikani⸗ schen Gesandten vollständig abgedruckt als Broschüre bei John Miller erschienen.

Der Spectator macht auf die Ruhe aufmerksam, welche den Beginn der diesjährigen parlamentarischen Session ausgezeich⸗ net habe.

Der Limerick Chroniele zufolge, will die Regierung durch eine Bill die Gemeinde-Ordnung in Irland nach dem Muster der Corporation von Dublin regeln.

Die Fabriken von Manchester haben im verflossenen Jahre 77 Millionen Pfund Baumwolle verbraucht oder ungefähr 1000 Tonnen täglich.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat folgendes Manifest erlassen: „Von Gottes Gnaden Wir, Nikolaus I., Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen u. s. w. Unsere geliebte Nichte, die Großfürstin Katharina Michailowna, schließt ein Ehebündniß mit dem jüngsten Sohne des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz. Diese Wahl, gesegnet von Ihrer Mutter, unserer vielgeliebten Schwägerin der Großfürstin Helena Paw⸗ lowna, war, wie Wir wissen, gutgeheißen auch von Unserem unvergeßlichen lieben Bruder, dem nun in Gott ruhenden Großfürsten Michael Pawlowitsch, nicht lange vor seinem frühzeitigen Heimgange. Um so angenehmer war es für Uns, auch Unsere volle Zustimmung zu diesem Ehebündnisse zu geben, und jetzt, am 2. Febrnar, erfolgte in der Kathedrale Unseres Winter⸗Pallastes die feierliche Verlobung Unserer geliebten Nichte mit dem Herzoge Georg von Mecklenburg. Wir bringen dieses für Unsere Familie erfreuliche Ereigniß zur Kunde Unserer getreuen Unterthanen, daß auch sie daran Theil nehmen mit dem Gefühle unwandelbar treuer Ergebenheit für Uns und alle Glieder Unseres Kaiserhauses, von dem ihre Herzen stets erfüllt sind. Gegeben zu St. Petersburg, am 2. Februar im Jahre seit Christi Geburt dem 1851sten Unserer Regierung dem 25sten.

Nikolaus.“

Nach einer Mittheilung der Kommission für die londoner Aus⸗ stellung hat Se. Majestät der Kaiser, in Folge einer Vorstellung derselben und auf Vortrag des Ministers des Innern, genehmigt, daß allen Fabrikanten und Handeltreibenden, die zum Besuche der Ausstellung nach London zu reisen wünschen, Reisepässe ins Aus⸗ land abgabenfrei ertheilt werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Febr. (B. H.) Der König hat nach Einsetzung einer Regierung, bestehend aus dem Kronprinzen, dem Minister des Auswärtigen und der Justiz (Gra⸗ fen Sparre), Staatsrath Fahräus (Minister des Innern, der Fi⸗ nanzen und des Kultus), und des Marine⸗ und Kriegsministers von Hohenhausen, gestern in Begleitung des Herzogs von Ostgoth⸗ land, Prinzen Oskar, die Reise nach Christiania zur Eröffnung des Storthing angetreten; er trifft heute in Storsjöboda, morgen in Karlstad, Donnerstag in Arvika, Freitag in Ous in Norwegen und Sonnabend in Christiania ein.

Der norwegische Staatsminister Due ist mit mehreren zur norwegischen Regierung gehörenden Personen nach Christisnia zu⸗ rückgereist.

Staatsrath Graf Platen ist ernsthaft erkrankt, Freiherr Stjer⸗ neld unpäßlich. Der französische Minister, Herr Lobstein, ist nach einer beim Könige gehabten Audienz abgereist. Der frühere schwe⸗ dische und norwegische Minister, Freiherr Palmstjerna, ist nach mehrmonatlichem Besuch in Stockholm wieder nach Deutschland zu⸗ rückgehrt.

Es wird hier vom französischen Konsul Fahlmann zu einer großen billigen Reise zur Industrie⸗Ausstellung in London und nach Paris aufgefordert. Ein Dampfboot erster Klasse wird die Gesellschaft von Gothenburg nach London bringen; die Reise soll 24 bis 20 Tage dauern und 400 Rdr. Beo. kosten.

Christiania, 4. Febr. Den 1. Februar sind die zum 13ten ordentlichen Storthing gewählten Repräsentanten im Lokal des Storthing zusammengetreten. Prediger Harbitz fungirt vorläufig als Präsident; es ist ein Ausschuß zur Prüfung der Wahlvollmach⸗ ten gewählt und hat die Gültigkeit aller Vollmachten ausgespro⸗ chen. Der König ist zum Sten angekündigt.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Febr. (B. H.) Vom 1. Februar an nimmt General⸗Lieutenant Krogh sein Hauptquar⸗ tier in Flensburg.

Der Volksthing hat den an die Stelle des Spandetschen Vor⸗ schlages getretenen Gesetzvorschlag über die Eingehung der Ehe zwischen außer dem anerkannten Glaubensbekenntnisse Stehenden und zwischen Anhängern verschiedener Glaubensbekenntnisse mit 71 gegen 10 Stimmen angenommen.

Die über den bekannten früheren General⸗Gouverneur von Scholten wegen seines Verhaltens beim Neger⸗Aufstand von St. Croix niedergesetzte Kommission (die Generale Bardenfleth, Stein⸗ mann und Hedemann und die Assessoren Mourier und Casse) hat erklärt, daß der Angeklagte, General-Major, Kammerherr, Groß⸗ kreuz vom Danebrog und Danebrogsmann, sein Amt als Ge neral⸗Gouverneur verwirkt und ihn in die Kosten der Unter⸗ suchung verurtheilt. Herr von Scholten hat an das höchste Gericht appellirt.

Der Landesthing hat den vorgelegten Entwurf zu einem Bür⸗ gerwehr⸗Gesetz mit allen gegen eine Stimme verworfen.

Italien. Turin, 5. Febr. (Lloyd.) Eine Kommission zur Regelung des Gefängnißwesens ist gebildet worden, welche dem Ministerium über alle dahin einschlagenden Verhältnisse ausführli⸗ chen Bericht erstatten soöll.

Ueber das Ausscheiden Siccardi's aus dem Ministerium ver⸗ stärken sich die umlaufenden Gerüchte. Er soll die Unhaltbarkeit seiner Stellung lebhaft empfinden, und diese kränkende Ueberzeugung soll die Hauptursache seiner jetzigen Krankheit sein, welche ihn ver⸗ ralage, sein Portefeuille zeitweilig dem Minister des Innern zu übergeben.

Die Deputirten⸗Kammer hat einen Gesetzesvorschlag über die

7 Stimmen angenommen.

Der Risorgimento widerlegt das Gerücht, England habe

die Erweiterung der Marine und die Errichtung eines Marine⸗ Corps in Spezia angerathen und Frankreich habe dagegen pro⸗

testirt.

Spanien. Madrid, 3. Febr. (Fr. B.) Die Deputirten⸗ Kammer hat heute in den Abtheilungen die Kommissionen zur Prü⸗ fung der Finanzprojekte ernannt.

Auswärtige Börsen. Breslau, 11. Febr. Poln. Papierg. 94 ¼ Gld. Oesterr. Bankn. 79 ½ Br., 79 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 ¾ Br., do. neue 94 ½ Br. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¾˖ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 ⁄2 Gld. Russ. p. Sch. Sbng. 79 ½ Br. Krakau⸗Oberschles. Obl. in pr. Cour, 75 ½ Br., 75 Gld. Oberschles. A, 114 Gld.,

v

do. B. 109 Gld. Freiburg 74 Gld. Niederschles. 83 Gld. Neisse⸗ Brieg 40 Br., 39 ¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 38 ½ Br., 38 ½ Gld.

Wien, 10. Febr. Met. 5proz. 97 ¾ Br., ½ Gld. Aproz. 76 ⅔⅜ Br., ½ Gld. 4 ½¶proz. 85 ½ Br., ¼ Gld. 2 ⁄Oproz. 51 ¾ Br., 51 ¼ Gld. Anl. 34: 201 Br., 200 Gld., 39: 118 Br., Gld. Nordb. 124 ¾ Br., ¾ Gld. Gloggn. 130 Br., 129 ½ Gld. Mall. 79 Br., 78 ½ Gld. Pesth 89 ¾ Br., 89 Gld. B. A. 1200 Br.,

1195 Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam 177 ¾ Br. u. Gld. 58 Augsburg 130. Frankfurt 128 ¾½. Hamburg 190. London 12.35. Paris 151 ¼ Brief. K. Gold 133 Br. 133 Gld. Sillber 129 Br. u. Gld. 8 Fonds und Actien höher und sehr fest. Fremde Valuten wenig Veränderung und offerirt.

Leipzig, 11. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ½ Br. Leipz. B. A. 161 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 137 Br., Sächsisch⸗Bayer. 84 Br. Schles. 94¾ Br. Löbau⸗Zittau 24 Gld. Magoeburg⸗Leipzig 208 ½ Br. Berlin⸗Anh. 98 ¾ Br., 98 ¾ Gld. Altona⸗ Kiel 94¼ Br. Dessauer B. A. A. 138 ½ Br., do. B. 119 Br. Preuß. B. A. 96 ¾˖ Gld.

Frankfurt a. M., 10. Febr. Die Börse in österr. Fonds war heute ungünstig gestimmt. Die Course aller Gattungen der⸗ selben gingen auf verschiedene Verkäufe und schwacher Kauflust zu⸗ rück. 4 zproz. württemb. Obligat. und F. W. Nordbahn waren ge⸗ fragter und steigend. Alle übrigen Fonds umd Actien bei geringem Umsatz ohne Veränderung. 5proz. onbatlisch Nenetlanh t. 73 ½ Geld und 73 ¾¼ Brief.

Oesterreichische Bank⸗Artien 1100 Br., 1195 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen pr. Compt. 74 Br., 74 ½ Gld. Badische Partial⸗Lvose a 35 Fl. vom Jahre 1850 32 Br., 32 ¼ Gld. Kur⸗ hessische Partial⸗Loose 2 40 Rthlr. 32 Br., 31 ½ Gld. Sardinische Partial-Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 ½ Br., 34 Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 74 ½ Br., 74 Gld., do. a 25 Fl. 28 ¾ Br., 28 Gld. Span. Zproz. inländ. 33 ¾ Br., 33 ¾ Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 81 ¾ Br., 81 ¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne Zinsen 38 ¼ Br., 38 Gld. Berbach 81 Br., 80 ¼ Gld. Köln⸗Minden 98 ½¼ Br., 98 Gld.

10. Febr. 3 ½proz. pr. C. 89 Br., 88 Gld. E. R. 105 ½ Gld. 4 ½ proz. 92 Br. 92 aR Gld. Stiegl. 87 ½ Br., 87 ¾ Gld. Dän. 74 Br. Ard. 12 Br., 11 Gld. Zproz. 31 ¾ Br. u. Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¼ Br., 105 ½ Gld. Hamb.⸗Berlin 89 ¼ Br., 89 Gld. Berge⸗ dorf 89 ½ Gld. Magdeb.⸗Wittenb. 54 ½ Br., 56 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br. Köln⸗Minden 97 ½ Br., 97 ¼ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nord⸗ bahn 37½ Br., 37 ¼½ Gld. Mecklenburg 28 ½ Br., 28 Gld.

Amsterdam, 9. Febr. (Sonntag.) Effekten⸗Societät. 4 ½ Uhr. Int. 57 ⁄6. Span. Ard. 13 ⅛, X, ½, 13. gr. Piecen 13 %, ½, K, ½, 7. Coupons 8 ½, ½, ¼, ½, ½, ½, 7. Oest. Met. 5proz. 72 ⅛, ., neue 80 ½, ½. Mex. 34 16%.

In Ard. und Coupons war heute besonders viel Geschäft; er⸗ stere höher, letztere theilten diese günstige Stimmung nicht.

GHamburg, St. Präm. Oblig. 91 Br.

Amsterdam, 8. Febr. Der hiesige Fondsmarkt hat während des größten Theils der Woche die steigende Richtung der vorigen noch fortgesetzt, wozu die abermalige erhebliche Preisverbesserung der Oesterreichischen Staatspapiere nebst der anfänglich festen Hal⸗ tung der Pariser Börse, wodurch die Spekulanten sich mit größe⸗ rim Vertrauen auf Geschäfte einließen, die Veranlassung gaben. Der Umsatz in Holländischen Fonds, besonders in Integralen, war von großem Umfange, anscheinlich zur Kapitalbelegung für inlän⸗ dische Rechnung, wozu häufig auch 4proz. wirkliche Schuld gewählt wurde. Als jedoch die Renten in Paris in den letzten Tagen wie⸗ der zum Weichen kamen, wurde die Kauflust merklich schwächer und die Course konnten sich nicht behaupten. Integrale stiegen erst von 57 % bis 58 % und blieben gestern 57 ½ %; 3 proz. wirkliche Schuld erreichte 67 ¾ % und schloß zu 67 ¾ %; 4proz. do. besserten sich von 88 ½ bis 89 ¼ und wurden zuletzt zu 89½ % abgelassen. Der Handel in Oesterr. Fonds zeigte sich sehr animirt; in Folge der wiener und frankfurter Berichte; doch ungeachtet letztere günstig lautend blieben, zeigte sich seit vorgestern eine Reaction in den Coursen; alte 5proz. wiener Metalliques schwangen sich von 71 bis 73 ½ % empor und fielen

dann auf 72 ½ zurück; neue dito stiegen von 79 fast prozentweise

bis 81 ½ % und wurden gestern wieder zu 80 ½ ℳ% abgelassen; 2 ½ proz. standen am höchsten auf 39 ½ und zuletzt auf 39¾ %. Die Course der Russischen Staatspapiere zogen gleichfalls an; 5proz. alte Hopesche Obligationen von 105 bis 105 ½¾ und 4proz. Certifikate von 87 bis 87 ½¾ %. In 4 proz. Preußischen Obligatio⸗ nen wurde etwas gemacht, erst zu 98 ½, später zu 98 ⅜˖ %, einige Prämienscheine holten 223 ½ Fl. Spanische Fonds hielten sich an⸗ fangs fest, doch folgten sie später dem allgemeinen Impulse; Ar⸗ doin⸗Obligationen wichen von 12 ½ auf 12 %, Zproz. binnenlän⸗ dische von 33 ¾ auf 33 ½ % und Ardoin⸗Coupons von 8 % auf 8 %. Von südamerikanischen Fonds besserten sich Brasilianische

von 90 ½ % und Peruanische, von 77 ½ auf 79 ½ % gestiegen, blieben

72'1 78 ½ ₰%. 35 5, 90.

Portugiesische Obligationen drückten sich von 30 ¾¼ auf Zproz. Französische Renten von 54 auf 53 ¾ %.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 12. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 48—51 Rthlr. Reggen loco 32 34 Rthlr. pr. Frühjahr 1851 31 ¾ Rthlr. verk. u. Br., 31 G. Mai/ Juni 32 ½ a 32 ¼ Rthlr. verk., 32 ¼ Br. Juni / Juli 33 ¼ Rthlr. Br., 33 v Gerste, große loco 26—28 Rthlr. , kleine 23 26 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 22 24 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 20 Rthlr. Br., 19 ¾ G. 50pfd. 21 Rthlr. Br. Erbsen, Koch⸗ 39 44 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br., 10 bez., 10 ½ üG. vr. diesen Monat Febr. /März 105 Rthlr. Br., 10 ¼ G. März /April ) 8 April/Mai 10 8 Rthlr. Br., 10 ¼ verk. u. G. Mai / Juni 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. Sept. / Okt. 28 verk. u. Br., 10 ½ G Leinöl loco 11 ½ a 114 r. Setmess 1er nipril/ Mlat 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¾ G. Südsee⸗Thran 12 Rthlr.