Tagesordnung wurde in beiden Kammern die Präsidentenwahl
gesetzt.
Baden. Karlsruhe, 10. Febr. (Sch. M.) Das heu⸗ tige Regierungs⸗Blatt enthält das Gesetz über den Haupt⸗ finanz⸗Etat für die Jahre 1850 und 1851. Für die ordentlicsen Ausgaben wurden bewilligt für 1850 14,426,036 Fl., für bc⸗ 4,311,071 Fl., zusammen 28,737,107 Fl.; für die außerordent⸗ lichen Ausgaben wird ein Kredit von 4,422,199 Fl. 44 8 ½ 4 öffnet. Aus letzterem ist hervorzuheben: Zu den Kosten der b89 des⸗Verwaltung 11,325 Fl. 36 Kr.; zu den Kosten 88 8 Fl. 55 festungen: a) für den ulm⸗rastatter Festungsbau 2* .“ 88 Kr., b) Dotation für Mainz⸗Luxemburg 10,4441 F. .“ dem Aufwand für die Marine 141,255 Fl. 59 Kr.; für Uitel 1v lament und das Schiedsgericht der Union 6500 78 Ministerium des Innern, finden wir unter den 16) Kosten zur Unterstützung der Auswanderung 104,192 Fl.; (§. 4657 Aen V der Untersuchung und Bestrafung wegen Theilnahme “ volution 100,000 Fl.; (§. 22) zur Errichtung einer 2 “ stätte für Uhrenfabrikation auf dem Schwarzwald hech 8⸗ Fonds hierzu 15,065 Fl.; (§. 26) für die Leitung 5 39 Wasser in die Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt Illenau 15,000 8 .; 88.2 ) außerordentlicher Zuschuß zum Rheinbau längs der franzöͤsischen Gränze 95,057 Fl.; (§. 31) Uferdeckung der Rhein . Durchschnitte längs der bayerischen Gränze 80,000 Fl. Im VI. Titel, Kriegs⸗ Ministerium: (§. 54) Für Ergänzung der Montur „Gegenstände 400,000 Fl., für Ergänzung der Ausrustungs⸗Gegenstände 200,663 Fl., für außerordentliche “ 62,892 Fl., fur Ankauf und Einrichtung des Klosters Petershausen zur Kaserne 105,000 Fl., für die preußischen Truppen im Großherzogthum 1,770,829 Fl., Mehraufwand der badischen Truppen, so lange sie in mobilem Stande erhalten werden müssen, 92,J14 l. 30 Kr., Ver⸗ pflegungs⸗ ꝛc. Aufwand für die in Schleswig⸗Holstein ge⸗ standenen badischen Truppen 52,044 Fl. 35 Kr., wegen er⸗
höhten Dienststandes der Artillerie für 1851 251,216 Fl.
Hessen. Kassel, 11. Febr. (D. R.) Bekanntlich haben sämmtliche Behörden der Residenzstadt sich den September⸗Verord⸗ nungen unterworfen. Nur das Konsistorium und das Ober⸗Medi⸗ zinal⸗Kollegium entzogen sich der Anerkennung dadurch, daß die Mitglieder dieser beiden Kollegien ihre Entlassung nahmen. Jetzt verlangt Graf Leiningen auch noch von dem früheren Konsistorial⸗ Rath Asbrand, daß er sich den September⸗ Verordnungen unter⸗ werfe. Die Verordnungen berühren den Herrn Asbrand als ersten Pfarrer in der Residenzstadt in keiner Weise, dagegen hat er als Pfarrer von Wilhelmshöhe amtliche Atteste auszustellen und kommt daher durch die Stempel⸗Verwendung mit jenen Verordnungen in Berührung. In dieser Eigenschaft wurde Herr Asbrand denn auch durch den Bezirks⸗Direktor Wachs im Auftrage des Gra⸗ fen Leiningen bei Strafe der Execution zur Unterwerfung aufgefordert. Herr Asbrand, welcher es mit seinem Gewissen nicht vereinigen konnte, dem Befehle nachzukommen, brachte ein anderes Opfer, indem er um seine Entlassung als Pfarrer von Wilhelmshöhe nachsuchte, dabei Bezug nehmend auf die betreffenden Gesetzesstellen. Das Ministerium verwei⸗
den Abschied, wie man hört, von der Ansicht ausgehend, daß
rrers der Hofgemeinde Wilhelmshöhe auf Aller⸗ höchstem Vertrauen beruhe, und daß kein Unterthan sich einem sol⸗ chen Auftrage entziehen könne. Herr Asbrand, dem die Motive der Abschiedsverweigerung nicht mitgetheilt wurden, hat darauf nochmals ein Entlassungsgesuch eingereicht und beim Grafen Lei⸗ ingen um Rechtsschutz gegen etwaige Gewaltthaten nachgesucht. Bis jetzt ist diese Angelegenheit noch nicht erledigt. Gestern sind un auch die sämmtlichen kurhessischen Offiziere zur unbedingten An⸗ erkennung der September⸗Verordnungen und zur Abgabe der Erklä⸗ rung aufgefordert, daß sie alle diejenigen Befehle, welche etwa an sie wegen Durchführung der in den September⸗Verordnungen ent⸗ haltenen Bestimmungen an sie ergehen werden, willig vollziehen wollen. Vor längerer Zeit ist an die Schul⸗Inspektoren ein Cirku⸗ lar ergangen, worin ihnen aufgegeben wird, ein wachsames Auge auf die Schullehrer zu haben, und über diejenigen zu berichten, welche sich an politischen Demonstrationen betheiligt hätten und sich noch etheiligen würden. Hierauf hat der Synodalverein kurhessischer Schullehrer beschlossen, seine Thätigkeit bis auf weiteres einzustellen ind das sogenannte Schulblatt aufhören lassen zu erscheinen.
Der vielgenannte Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Elvers war
am Montag beim Kurfürsten. Am verwichenen Freitag war wie⸗ der großer Hofball, auf dem General von Peucker, Graf Leiningen, Fürst Thurn und Taxis ꝛc. anwesend waren. Gestern fand hier eine Umquartierung statt, indem die österreichischen Truppen die Quartiere der preußischen in der Unter⸗Neustadt bezogen und die preußischen von da in die Ober⸗Neustadt wanderten. Das neu er⸗ nannte kurhessische Kriegsgericht hat seine Thätigkeit noch nicht be⸗ gonnen. Dagegen ist eine Untersuchungs⸗Kommission, bestehend aus bayerischen und österreichischen Stabs⸗Offizieren, niedergesetzt, in der der General Damboer den Vorsitz führt und welche die Frage erörtern soll, ob und gegen welche kurhessische Offiziere nachträg⸗ lich eine Untersuchung wegen ihres Verhaltens gegenüber den September⸗Verordnungen einzuleiten sei. Von dem Ausfalle dieser Berathung wird es abhängen, ob neben den bereits bestehenden Kriegs⸗ gerichten noch ein anderweitiges für kurhessische Offiziere niedergesetzt werden wird oder nicht. Der in der Henkelschen Untersuchungs⸗ Angelegenheit verhaftete Steuer⸗Aufseher Weadung ist vorgestern seiner Haft wieder entlassen. Er hatte von Henkel den Auftrag er⸗ halten, ihm eine Ordre Haynau's zu verschaffen. Weadung leug⸗ nete, einen solchen Auftrag erhalten zu haben, während Zeugen und Henkel selbst das Gegentheil ausgesagt hatten. Die Kas⸗ seler Zeitung meint heute, daß die Untersuchungssache gegen Henkel und Hornstein wohl jetzt an das neu ernannte kurhessische permanente Kriegsgericht werde übergeben werden.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 11. Febr. In Nr. 3 des Regierungs⸗Blatts befindet sich eine Verordnung vom 25sten v. M., die Beseitigung der bei Beförderung von Aus⸗ wanderern bestehenden Mißbräuche betreffend.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 12. Febr. (H. C.) Mit dem gestrigen Abendzuge langte der Graf Sponneck hier an. Der⸗ selbe hatte heute Unterredungen mit den Kommissarien und dürfte sich zu Lande nach Kopenhagen begeben, da die Dampfschifffahrt noch nicht eröffnet ist. Der General von Bardenfleth und Major Diedrichsen haben Privat⸗Wohnungen bezogen.
Nassau. Wiesbaden, 10. Febr. Ueber die den Johan⸗ nisberg betreffende Rechtsfrage enthält die Nass. Allg. Ztg. die folgende Regierungsmittheilung, dem mündlichen Vortrage des Herrn Ministerpräsidenten von Wintzingerode in der Kammersitzung vom 7. Februar nach dem stenographischen Protokolle entnommen:
Die Regierung zeigt der Ständeversammlung an, daß am 31. Januar der definitive Abschluß der Verhandlungen mit der Krone
Falle, Rechenschaft über ihr Verfahren abzulegen. Drei Fragen sind es, über welche verhandelt worden ist; über die Souverainetät der Domaine Johannisberg, über seitherige Steuerrückstände und über die baaren Vorlagen, welche aus der Staatskasse für Steuervergü⸗ tung sind geleistet worden. Die Differenz selbst datirt aus dem Jahr 1815, also von 35 Jahren her. Sie können denken, meine Herren, daß in diesen 35 Jahren gar vielerlei⸗ Einzelheiten von kleinerer oder größerer Bedeutung vorgefallen sind, welche die eine oder die andere der betheiligten Regierungen für sich interpretirt hat. Mitunter waren sie auch von der Art; daß jeder Theil aus einer und derselben That⸗ sache für sich hat schließen wollen. Alle diese Einzelheiten und Ne⸗ benpunkte darf ich hier übergehen und halte mich an eine kurze Darstellung des hauptsächlichsten Verlaufs der Sache. Als im Jahr 1809 unser im Wesentlichen noch heute der Besteuerung zu Grunde liegendes Steuergesetz erschien, wurde sogleich gegen eine Besteuerung des Johannisbergs von französischer Seite Verwahrung eingelegt. Ueber diese Verwahrung hat eine Korrespondenz statt⸗ gefunden, welche nicht zur Erledigung der damaligen Frage ge⸗ führt hat. Darauf kam das Jahr 1815. In den Staatsverträgen dieses Jahres wurde der Johannisberg an die Krone Oesterreich abgetreten. Der allgemeine Ausdruck der Abtretung für alle Lande und Landestheile, welche an andere Regierungen damals übergin⸗ gen, en tout propriété et souverainété, hat von Kaiserlich öster⸗ reichischer Seite zu der Erklärung geführt, daß auch der Johannisberg mit Souverainetät von Nassau abgetreten worden sei. In Folge dessen hat im Jahre 1815 das damalige General⸗Gouvernement, welches seinen Sitz in Mainz hatte, für Oesterreich Besitz vom Johannisberg und dessen Zubehör ergriffen, und zum Zeichen dieser Besitzergreifung das K. K. österreichische Wappen, welches auf dem Johannisberg zu finden ist, an dem dortigen Schlosse anschlagen lassen. Die Herzog⸗ liche Regierung hat nach erhaltener Kenntniß von diesen Vorgängen sofort Protest eingelegt und behauptet, daß die Souverainetät über den Johannisberg durch die Staatsverträge keinesweges von Nassau an die alliirten Mächte und an Oesterreich insbesondere abgetreten worden sei. Oesterreichischerseits ist man auf Ansicht erfolgter Abtretung stehengeblieben. Einfach war die Sache um deswillen nicht, weil es sich nicht blos um einen Verzicht Nassaus, um ein ausschließliches Abtreten gehandelt hat, sondern um solche Stipulatio⸗ nen, durch welche zugleich Nassau auch seinerseits Erwerbungen ge⸗ macht hat, Erwerbungen, vermöge deren der heutige Umfang des Herzogthums besteht. Gleichwie Nassau behauptete, es habe die Son⸗ verainetät über den Johannisberg nicht abgetreten, so wurde von der anderen Seite entgegnet oder konnte zu jeder Zeit entgegenge⸗ setzt werden, daß die rechtliche Vermuthung, welche Verzichte nur einschränkend auslegen läßt, unwirksam sei in Fällen, in welchen beide Kontrahenten zugleich aufgeben und erwerben. Mit Folgerungen dieser Art würden eine Menge von Verhältnissen in Zweifel gestellt worden sein. In dieser Lage der Dinge blieb die Sache bis zum Jahr 1818, wo die Behörden eine Grundsteuer⸗Erhebung und die Häuser⸗Steuererhebung auf der Fürstlich Metternichschen Domaine Johannisberg in Vollziehung setzen wollten. Es sind damals von der Rezeptur zu Rüdesheim die gesetzlich vorschriebenen Maßregeln eingeleitet worden, und es hat darauf die Gegenseite entschieden ihren Protest wiederholt. In Folge dieses Protestes hat eine Steuererhebung nicht stattgefunden, auch nicht eine weitere Anforderung von Steuern als diejenige allgemeine Anforderung, welche an das ganze Land im Ver⸗ ordnungsblatt ergeht. So lag die Sache bis zum Jahre 1825, wo in den Büchern unserer Steuer⸗Verwaltung, in welchen bereits ein bedeu⸗ tender Rückstand verzeichnet war, um der Ordnung der Komptabi⸗ lität willen derselbe damals abgeschrieben worden ist, indem man den Austrag der Frage selbst dahingestellt sein ließ. Die Steuer wurde aufs neue bis zum Jahr 1848 lediglich einseitig vorgemerkt, bis im Frühjahr desselben Jahres die Frage in derjenigen Weise in Bewegung kam, wie sie der ganzen Ständeversammlung gegenwärtig ist. Sobald damals die Anforderung einer Steuer⸗ zahlung an den von der Krone Oesterreich beliehenen Besitzer des Johannisbergs den Fürsten von Metternich kam, hat derselbe die frühere Verwahrung gegen die Besteuerung bei nicht aner⸗ kannter Souverainetät und folgeweise nicht festgestelltem Besteue⸗ rungsrechte erneuert und es hat sich die Kaiserlich österreichische Regierung mit Bezugnahme auf ihre Ansicht von den Souverai⸗ netätsverhältnissen sich jener Verwahrung angeschlossen. Es haben sich darauf diejenigen Verhandlungen entwickelt, welche nunmehr durch einen Staatsvertrag dahin erledigt worden sind, daß vom 1. Januar 11131 Souverainetät Nassaus über den Johannisberg und seine Zubehörungen von Seiten Oesterreichs zugestanden und anerkannt ist. Jedoch sind beide Theile, Oesterreich sowohl wie Nassau, auf ihren Behauptungen über das frühere Souverainetätsverhaltniß stehen geblieben und haben dieselben in dem Vertrage gewahrt. Beide Theile aber haben sich insbesondere auch dahin geeinigt, daß vom 1. Januar 1851 an die volle Steuer⸗ pflicht des Johannisbergs nach Maßgabe der Gesetze des Herzog⸗ thums bestehe. Der zweite Punkt der Verhandlungen sind die Steuer⸗ rückstände gewesen. Die Regierung wäre in der Lage gewesen, mit Oesterreich schon seit dem Jahre 1815 ein bundesrechtliches Ver⸗ mittelungsverfahren einzuleiten und demnächst ein Austrägalver⸗ fahren herbeizuführen, wenn sie überhaupt den Gegenstand damals zur endlichen Erledigung bringen zu sollen geglaubt hätte. Es ist ganz unnütz, davon zu reden, ob die Regierung anders, als sie gethan, hätte verfahren sollen, oder weshalb sie wohl nicht nach Einsetzung des Bundestags auf Austrag der Sache gedrungen und statt dessen die Frage von Jahr zu Jahr unentschieden gelassen hat. Die Regierung mag von der Zeit eine günstige Beseitigung der Sache erwartet haben. Es mag dahingestellt bleiben, ob es richtig war, statt eines Bundes⸗Austrägalverfahrens 35 Jahre zu warten. Ich möchte aber doch darauf aufmerksam machen, daß die Worte der Verträge von 1815 von der Art sind, daß allerdings für den Aus⸗ gang eines Austrägalverfahrens nicht einzustehen gewesen wäre. Ge⸗ nug, ein solches Austrägalverfahren hat nicht stattgefunden, und ehe es siegreich durchgeführt war, konnte überhaupt und in keinem Falle mit einer Steuererhebung gegen den Besitzer des Johannisbergs vor⸗ geschritten werden, da die Besteuerung auf der Souveränetät beruht und diese in voller Wirksamkeit sein muß, ehe überhaupt zur Steuer⸗ erhebung übergegangen werden kann. Die Regierung hat sich ge⸗ sagt, wenn sie jetzt einen Vergleich über die Souveränetät nicht ein⸗ gehen wolle, würde vas bundesrechtliche Vermittelungsverfahren und das Austrägalverfahren noch immer in Aussicht bleiben, der Moment aber nicht von der Art sein, daß eine derartige Schlichtung der Frage sogleich und rasch zu Stande kommen könne. Ganz abgesehen von dem Ausgange eines Staatsprozesses, wäre nicht zu ermessen, wie lange das Verfahren dauern und welche Kosten und Weitläufig⸗ keiten es verursachen könne. Gesetzt aber auch, hat sich die Regie⸗ rung weiter gesagt, daß ein Austrägalprozeß zu Gunsten Nassaus entschieden wäre, so wäre dann erst noch neben der Frage der lau⸗ fenden Besteuerung die ganz andere Frage wegen Erhebung der Rückstände zu erledigen gewesen. Alle diejenigen Beamten, welche die Regierung aus den Ministerial⸗Abtheilungen der Justiz, der Finanzen und des Innern zu Rath zu ziehen gehabt hat, waren einstimmig der Meinung, daß Steuerrückstände der fraglichen Art
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Hesterreich über den Johannisberg stattgefunden hat, und ist in dem
nicht anders hätten beigebracht werden dürfen und koöͤnnen als,
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falls sie nicht freiwillig bezahlt werden würden, im Wege des Ci⸗ vilprozesses. Wegen Steuerrückstände, welche auf eine solche Art entstanden sind, daß sie vieljährigen und mannigfaltigsten Ereignissen unterlagen, hätte nicht einfach mit Rezeptur⸗Execution vorangegan⸗
gen werden können. Wenn ein Civilprozeß gegen die Fürstlich Metter-
nichsche Verwaltung über die Rückstände entstanden wäre, so würde es nach Ansicht der Regierungsmitglieder eine große Frage gewesen sein, wie die Entscheidung unserer Gerichte ausgefallen sein wuͤrde, ob diesel⸗ 12 nicht triftige Bedenken getragen hätten, Rückstände direkter
teuern, welche nicht speziell waren angefordert worden, dem Staate zuzuerkennen, während es ausdrücklicher Grundsatz nicht nur jeder direkten Besteuerung, sondern insbesondere auch wörtlicher Grundsatz unseres Steuerediktes ist, vaß keine Immobiliensteuer rückständi bleiben solle, weil dafür jedesmal das steuerpflichtige Objekt na angegrifsen werden können. Unter diesen Verhältmissen hat die Re⸗ gierung den Vergleich mit Oesterreich dahin eingegangen, daß die bestittenen Steuerrückstände des Johannisbergs bis zum 1. Januar 1851 niedergeschlagen worden sind. Was die baaren Vorlagen betrifft, welche früher für Steuerrückvergütungen aus Domanialmit⸗ teln geleistet worden sind, so hat es Fürst von Metternich, als Be⸗ sitzer des Johannisbergs, übernommen, diese baaren Vorlagen an die Staatskasse zu ersetzen. Sie sind in Gemäßheit des am 31. Januar d. J. definitiv zu Stande gekommenen Geschäfts gestern an die herzogliche Staatskasse eingezahlt worden. (Stimmen: Mit wie viel?) In runder Summe mit 7000 Fl.; welche Summe etwas mehr beträgt, als die eigentlichen Vorlagen zusammen betragen haben. (Stimmen: Und die künftigen Steuern?) Das Streuersimpel, welches kürzlich von der Ständeversammlung auf den 10. Februar geneh⸗ migt worden ist, wird natürlich, wie ich bereits bemerkt habe, auch von dem Johannisberg erhoben, da seit dem 1. Januar d. J. über die Souverainetät überhaupt, folglich auch über die volle Wirksamkeit unserer Finanzgesetze, kein Zweifel mehr besteht.
Wiesbaden, 10. Febr. (N. A. Z.) Wie wir ver⸗ nehmen, ist der Beitritt zum Paßkartenverein von unserer Regierung nunmehr definitiv beschlossen und werden die diesfälligen offiziellen
Erklärungen an die betreffenden Regierungen nächstens abgehen.
Lübeck. Lübeck, 11. Febr. (Lüb. Z.) Mit den Kö⸗ niglich dänischen Kriegsdampfschiffen „Holger Danske“ und „Wal⸗ demar“ kamen heute Morgen kurz nach 9 Uhr tausend schleswig⸗ holsteinische Kriegsgefangene aus Kopenhagen in Travewünde an. Dieselben gehen, ohne Lübeck zu berühren, über Schwartau und Ahrensböck, in welchem letzteren Orte sie heute übernachten werden, nach Kiel zum General⸗Kommando. (Aus Altona wird uns mitge⸗ theilt, daß der Lieutenant Hagen gestern nach Lübeck gegangen sei, um die Gefangenen in Empfang zu nehmen.)
Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Febr. (D. R.) preußische Gesandte Herr von Savigny wird sich auf kurze Zeit nach Berlin begeben und inzwischen Herr General⸗Lieutenant von Peucker die Geschäfte desselben versehen.
Das Haus, welches von dem Erzherzog Johann als Reichs⸗ verweser hier bewohnt wurde, ist von dem Erzherzog Albrecht mit allen darin befindlichen Meubeln für 200,000 Fl. angekauft worden.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 11. Februar. Den Vorsitz führt Daru. Baudin beklagt sich über den gestrigen Ordnungsruf, der von Dupin ausgesprochen wurde. Er beschuldigt Dupin der Parteilichkeit und behauptet, Aeußerungen, die ihm derselbe zugeschrieben, gar nicht gemacht zu haben. Die Reclamation ist aber erfolglos. Die Versammlung nimmt hierauf mehrere Gesetze ohne alles Interesse und ohne De⸗ batte an und geht dann zur Debatte über den Antrag Favreau's in Bezug auf die französischen Sklavenbesitzer im Auslande über. Es will dieser das Recht, Sklaven zu besitzen, von 3 Jahren auf 10 Jahre ausdehnen. Schölcher spricht zuerst gegen den Antrag. Clary beantragt statt 10 nur 5 Jahre, was verworfen wird Nachdem noch der Berichterstatter und Perrinon gesprochen, wird der Antrag Favreau's angenommen und die Sitzung aufgehoben.
Paris, 11. Febr. Es wird bestimmt versichert, daß ungeach tet des gestrigen Votums das Ministerium bleibe und erst im Mai durch ein anderes definitives Ministerium ersetzt werden dürfte. Gestern stimmte Lamartine für die Dotation; Berryer und Bixio gegen dieselbe; Odilon Barrot war abwesend.
Im nicht offiziellen Theile des Moniteur liest man mit der Unterschrift „Mitgetheilt“ Folgendes: „In Voraussicht der Verwer⸗ fung der verlangten Repräsentationsgelder wurden zahlreiche Sub⸗ seriptionen eröffnet. Es war dies ein lautes und unzweideutiges Zeugniß der Sympathie und Zuneigung, welche der Präsident ge⸗ nießt, so wie es eine offenbare Billigung seines Betragens ist. Er fühlt sich dadurch tief gerührt und dankt hiermit allen denen, welche diesen Gedanken verfolgten. Er glaubt aber der Ruhe des Landes eine persönliche Genugthuung zum Opfer bringen zu müssen. Er weiß, daß ihm das Volk Gerechtigkeit widerfahren läßt, und das genügt ihm. Der Präsident weist somit jede Subscription zurück, mag ihr Charakter noch so freiwillig und national sein.“
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 10. Febr. Petitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffen wurde vom Grafen von Enniskillen, dem Grafen von Erne, dem Marqguis von Salisbury und Ailesbury, von Lord Stanley und den Bischöfen von Norwich, St. Davids und Cork auf den Tisch des Hauses gelegt; die Petitionen waren meist aus dem pro⸗ testantischen Irland. Lord Stanley überreichte auch eine Pe⸗ tition um Abhülfe der Beschwerden des Ackerbaustandes. Auf den Antrag des Marquis von Lansdowne genehmigte das Haus einstimmig eine Adresse an die Königin, um die Gefuühle der Dankbarkeit und des Bedauerns auszudrücken, mit denen das Haus den Grafen von Shaftesbury von seinem Posten als Ausschuß⸗Präsidenten, den er 36 Jahre lang mit Aus⸗ zeichnung gefüllt, aus Altersrücksichten scheiden sehe. Des Grafen hohe Verdienste werden Ihrer Majestät gnädigster Berücksichtigung empfohlen. Den Rest der Sitzung nahm die Berathung einer Pri⸗ vat⸗Petition in Anspruch. Ein angeblich wegen Indiscretion ent⸗ lassener Geldpost⸗Beamter petitionirte um Untersuchung seines Falles. Der Graf von St. Germains befürwortete und überreichte die Petition, die jedoch auf den Antrag des General⸗Postmeisters Mar⸗ quis von Clanricarde zu den Akten gelegt wurde.
Unterhaus. Sitzung vom 10. Februar. Der Tisch dee Hauses ist von Petitionen belastet; besonders sind eine große Menge antipäpstlicher Petitionen überreicht; nächst diesen kamen die Peti⸗ tionen gegen die Fenstersteuer (89 große Papierrollen), gegen die Schrecken des Smithsield⸗Viehmarkts, die Kloaken von London, über die Noth in den Ackerbau⸗Bezirken u. s. w. Eine Parlamentswahl wird für den nördlichen Bezirk der Grafschaft Stafford aus⸗ geschrieben. Lord Jocelyn fragt an, ob es die Absicht der
Regierung sei, bei der Erneuerung des Freibriefs der ostindischen Compagnie Aenderungen in demselben vorzuschlagen und deshalb nen Ausschuß darüber anzuordnen. Sir J. Hobhouse ant⸗ wortet darauf, er müsse den ziemlich allgemeinen Glauben, als werde Indien noch wie vor 1833 regiert, berichtigen. Alle Privilegien im Freibrief der Compagnie selen durch die Parlamentsakte von 1833 abgeschafft und Indien werde jetzt einfach nach den Bestimmungen und Klauseln jener Akte verwaltet. Wenn die Minister eine Ver⸗ änderung der Akte vorzuschlagen beabsichtigen sollten, werden sie es vorher melden. Herr F. Baring interpellirte den Staatssecretair des Auswürtigen wegen der Blokade von San Salvador in Central⸗ Amerika, die man aus dem pariser Moniteur früher als aus der London Gazette erfahren habe. Lord Palmerston: Die Blokade sei beschlossen wegen Forderungen britischer Kaufleute bis zum Betrage von 20,000 Pfd. St.; die Regierung von San Salvador habe die Schuld ausdrücklich anerkannt, ihre Tilgung jedoch unter allerhand nich⸗ tigen Vorwänden verweigert. Dieselbe Politik befolgten die anderen süd⸗ amerikanischen Republiken, von denen blos Buenos⸗Ayres einen ühmliche Ausnahme mache. Der Beginn der Blokade sei übrigens ihm selbst noch nicht notifizirt worden. Auf eine Anfrage Herrn Stan⸗ ford's in Bezug auf die Industrie⸗Ausstellung erklärte Sir G. Grey, daß allerdings eine Vermehrung der Polizeimannschaft, je⸗ doch nur auf eine beschränkte Periode und zum Theil auf Kosten der Ausstellung stattfinden werde. Wegen der großen Massen von Ausländern, die angeblich „in Uniform und mit Seitengewehren“ nach England kommen würden, habe man mit den fremden Mäch⸗ ten durchaus keine Noten gewechselt. (Gelächter.) Endlich wurde die ver⸗ tagte Debatte über die Bill in Betreff der kirchlichen Titel wieder aufge⸗ nommen. Herr Reynolds, der Humorist des Hauses, suchte durch eine Reihe von Witzen zu beweisen, daß der „Angriff nicht vom Papst, sondern von der englischen Staatskirche ausgehe, und daß die Bill eine Verletzung der Katholiken⸗Emancipation sei. Die englische Staatskirche, dieser „Leviathan“ mit seinen 6 Millionen Pfr. jähr⸗ lich und seinen 16,000 Priestern, dessen Kopf in Canterbury sei, während sein Schweif sich mit würgenden Ringen um Großbritaͤ⸗ nien und Irland schlinge, wolle keine andere Kirche aufkommen lassen, und zwar aus ganz gemeiner Furcht für ihre Zeitlichkeiten. Herr Reynolds suchte dann in seiner eigenthümlichen Weise die verschiedenen Schildhalter der protestantischen Partei zu widerlegen. Die Agitation sei ein bloßes Zeitungs⸗Ge⸗ schrei, um welches jene ehrlichen Leute in England, die ihr Brod im Schweiße ihres Angesichts äßen, sich kein Finger⸗ breit kümmerten. Es gebe freilich sogar Katholiken, die gegen Kardinal Wiseman sprächen, man habe ihm oft Lord Beanmont und den Herzog von Norfolk citirt; er habe allen Respekt vor dem Herzog, aber in geistlichen Dingen glaube er (Reynolds) seinem Beichtvater mehr, als dem Herzog. Dann sei Herr Anstey, welcher die Existenz von zweierlei Arten Katholiken entdeckt habe: Katholiken der römischen Kirche und Katholiken des römischen Hofes; nun jedeu⸗ falls gehöre Herr Anstey insofern zu der letzteren Kategorie, als er vom römischen Hof unter Gregor XVI. den St. Gregor⸗Orden bekom⸗ men und angenommen habe. (Heiterkeit.) Ein schreiendes Unrecht sei die Ausdehnung der Bill auf Irland. Bei Lord Clarendon im Schloß zu Dublin habe er unlängst den katholischen und anglika⸗ nischen Erzbischof an derselben Tafel neben einander sitzen und aus einer und derselben Flasche trinken sehen; da sei kein Unterschied bemerkbar gewesen, sondern es habe geheißen: Ew. Gnaden rechts und Ew. Gnaden links; so solle und müsse es bleiben. (Gelächter.) Auch könne er nicht mit Herrn J. O'Connell übereinstimmen, der sich einbilde, die vorgeschlagene Maßregel sei unwirksam und ver⸗ schtlich. Ganz im Gegentheil, sie sei ein gewaltiger Schritt nach rück⸗ wärts; es sei eine Schande, daß sich das Haus und das Volk von England durch Zeitungs⸗Lärm und Kabalen so weit verblen⸗ den und terrorisiren lasse; manches Mitglied, welches in seinem Herzen die Bill verdamme, werde gezwungen sein, für dieselbe zu stimmen, weil er durch Stimmen dawider sich der Gefahr aussetze, künftig nicht wieder gewählt zu werden. Zum Schluß nahm der Redner noch Dr. Wiseman gegen die Beschuldigung in Schutz, daß er ein Ausländer sei, und sagte: „Der Kardinal ist von irländischen Aeltern in Sevilla in Spanien geboren, lebte dort sieben Jahre und ließ sich darauf in seinem Geburtsort in der Grafschaft Wa⸗ terford in Irland nieder.“ (Lautes Gelächter.) Nun, Sie wissen Alle, daß ein Mann, der am Bord eines britischen Schiffes auf der See geboren ist, die Grafschaft Kent oder Sussex sein Ge⸗ burtsland nennen kann. (Neues Gelächter.) Endlich betheuerte Herr Reynolds, er sei nicht bigott, sondern hege auch gegen die protestanti⸗ sche Kirche Gefühle der Achtung und Zuneigung. Der General⸗ Prokurator vertheidigte die Bill weniger gegen ihre katholischen Gegner, als gegen protestantische Gleichgültigkeit und Uebertrei⸗ treibung. Es set, sagte er, eine gesunde politische Regel, nie ein stärkeres Mittel anzuwenden, als der Uebelstand, den man be⸗ kämpfe, unumgänglich erheische. Die Bill sei eben so nothwendig wie ausreichend. Die päpstliche Neuerung sei erstens ein Unglimpf gegen die britischen Krone und zweitens eine Unbill, die gewissen Klassen des englischen Volkes angedroht sei. Was den Unglimpf betreffe, so glaube er denselben durch die Stimme der Nation des Parlaments und die in der Bill gebrauchten Ausdrücke mit ge⸗ nügender Kraft zurückgewiesen. Die Unbill, welche die römisch⸗ katholischen Klassen in England berühre, sei doppelter, nämlich geist⸗ licher und zeitlicher Natur. Mit der geistlichen Natur der Sache habe das Haus nichts zu schaffen, aber um ihre Wirkung in welt⸗ lichen Dingen zu hemmen, verhänge die Bill eine Geldstrafe von 100 Pfd. auf die Annahme irgend eines territorialen britischen Titels durch katholische Prälaten; ferner erkläre sie jeden durch Per⸗ sonen mit solchen Titeln unternommenen Akt für null und nichtig; Schenkungen, die Personen mit solchen Titeln sich machen ließen, sollen der Krone verfallen. Weiter gehe die Bill wohlweislich chie, denn die Abwehr rein zeitlicher Herrschsucht der Hierar⸗ ihm müsse dem gesunden Verstand der Katholiken überlassen bleiben. Auch Lord Ashley vertheidigte die Bill mehr gegen die Führer der Manchester⸗Schule, als gegen die Parteigänger der Conciliations⸗ Halle. Es handle sich nicht um einen Abfall vom Prinzip des Li⸗ beralismus und der Toleranz, sondern darum, ob man die Intole⸗ ranz toleriren solle; nicht darum, etwas den Katholiken zu nehmen, sondern sich sehr viel von ihnen nehmen zu lassen. Rom bean⸗ spruche für seine Bischöfe eine Stellung, welche dieselben in den blühenden Zeiten des Katholizismus in England nicht besessen. Erstaunlich sei die Behauptung Herrn Bright's, daß die Dissenters außerhalb Londons der Agitation fremd geblieben seien, während die Be⸗ weise vom Gegentheil auf dem Tisch des Hauses lägen. Auch sei es ein So⸗ phisma, von der politischen Ohnmacht des Papstes, von der Nich⸗ tigkeit geistlicher Titel und von der Aufklärung des neunzehnten Jahrhunderts gar so zuversichtlich zu reden. „Die Päpste“, sagt der Redner, „erschütterten Europa und setzten die Heere von Oester⸗ reich, Spanien und Frankreich in Bewegung, zu einer Zeit, wo sie als weltliche Fürsten noch viel ohnmächtiger waren, als heutzutage Pius IX. In diesem neunzehnten Jahrhundert hat übrigens die katholische Kirche mehr Proselyten gemacht, als in den vorherge⸗ dedes. drei Jahrhunderten. Geistliche Titel haben große Be⸗
spruch auf eine allgemeine Gerichtsbarkeit aus. Ter Titel „Erz⸗ bischof der Katholiken in Westminster“ deutet ein bschränktes Amt an. Als England, mit Erlaubniß der Pforte, einen angli⸗ kanischen Bischof nach Jerusalem sandte, gab es ihm den Titel: „Bischof der vereinigten Kirchen von England und Jland und Re⸗ sident in Jerusalem“, nicht „Bischof von Jerusalem“ Wenn Eng⸗ land heunte einen „Bischof von Trastever“ ernennen vollte, so würde Lord Palmerston bald von den Protokollen und Hnferenzen des österreichischen, spanischen und französischen Gesandter zu leiden ha⸗ ben. Rom legt ja selbst große Wichtigkeit auf zjie angemaßten Titel, und Dr. Wiseman gründet auf die Titel der Hierarchie das angebliche Recht derselben, eine Synodalthätigkeit zu üben, die das Parlament selbst der englischen Kirche nicht zugesteh; ferner grün⸗ det er darauf eingestandenermaßen den Plan, das kanonische Recht Roms zur Unterdrückung des niederen katholischen Klerus einzu⸗ führen.“ Zum Schluß warnte Lord Ashley die „Römlinge in der Hochkirche“ vor unlauteren Tendenzen. Herr Grattan be⸗ kämpfte die Bill und wollte wissen, ob die Regierung eine Armee von Spionen gegen die katholische Higarchie auf den Beinen erhalten werde, um den Gebranch verpölter Titulaturen mit 100 Pfund Banknoten zu besteuern. Herr Conolly und Herr Page Wood sagten im Wesentlichen dasselbe, nas Lord Ashley mit größerer Lebhaftigkeit vorgebracht hatte. Her Mae Cullagh fragte, warum der Staatsanwalt dem Dr. Wieseman nicht den Pro⸗ zeß mache, wenn er sich eines „Vergehens“ schuldig gemacht habe, und wie die Bill in Irland wirken werde, wenn pötzlich alle Akte eines Bischofs null und nichtig würden. Darauf sprach sich Sir George Grey, als Mitglied des Kabinets, für de Bill aus und bezeichnete einen Brief Disraeli's gegen Lord J. Russell als ein Gewebe von Irrthümern und Verdrehungen von Tlatsachen. Auch Lord Minto wurde von ihm in Schutz genommen; in Bezug auf die von Roebuck benutzten Angaben des Abbate Hamlton habe Lord Minto erklärt, wohl davon gehört zu haben, daf Dr. Wiseman zum Erzbischof ernannt werden, aber nicht, daß ihm ein Erzbisthum von Westminster nebst einer katholisch⸗englischen Hierarchie kreirt werden sollte. Endlich wurde die Diskussion auf den Wunsch der Majorität (mit 364 gegen 59 Stimmen) vertagt, und Herr An⸗ stey benutzte die übrige Zeit, um seine Bill gegen antikatholische Strafgesetze zu befürworten. Die Erlaubniß, sid einzubringen, wurde ihm aber von 175 gegen 35 Stimmen abgeshlagen.
London, 11. Febr. Die Königin kommt morgen mit ihrem ganzen Hofstaat von Windsor nach dem Buckinghan⸗Palast, wo Ihre Majestät ohne Unterbrechung bis Ostern residieen wird. Am Ften verschied auf seinem Landsitze in Keit Lord Bexley im Alter von 85 Jahren. Er war 1801 Gesandter in Dänemark, später Schatzkanzler von Irland und 11 Jahre hindurch Kanzler der Schatzkammer. Nachdem er auf diese Stelle resigrirt, wurde er in den Pairstand erhoben. Mit seinem Tode fällt seine Pension⸗ von 3000 Pfd. St. an den Staat zurück.
Einem londoner großen Banquierhause, welches bei der spani⸗ schen Schuld mit sehr bedeutenden Kapitalien interesirt ist, schreibt man aus Madrid vom 5ten d. M.: „Obwohl Bravo Mrrillo's Plan zur Regelung der Schuld den Staatskreditoren etwas annehmbar er⸗ scheinen muß, als die früheren Vorschläge, so wird derselbe hier (in Madrid) dennoch für nichts weniger als billig angesehen. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, daß die fremden Besitzer von Bons sich in copore dagegen sträuben werden, denn es ist klar, daß die spanische Regierung einen günstigeren Ausgleich treffen könnte, wenn sie ernsthaft daran gehen wollte, finanzielle Reformen einzu⸗ führen und zugleich Ersparnisse im Haushalte einzuleiten.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat, in Rücksicht auf das sehr vorgerückte Alter und den geschwächten Gesundheitszustand des Wirklichen Ge⸗ heimen Raths Fürsten Gagarin, Mitglieds des Reichsraths und des oberen Raths der weiblichen Erziehungs⸗Anstalten, so wie Ehren⸗Kurators beim Tutel⸗Conseil des Kaiserlichen Findelhauses von Moskau, demselben, unter Belassung in seinen Würden, einen unbestimmten Urlaub ertheilt.
Die Polizei⸗Ztg. meldet: „In diesen Tagen hatten wir hier in kurzen Zwischenräumen drei Feuersbrünste, von denen zwei sich nicht mit der Vernichtung des Eigenthums unvorsichtiger Haus⸗ besitzer begnügten, sondern schmerzlichere Opfer aus der Zahl der unerschrockenen und eifrigen Beschützer der öffentlichen Sicherheit der Residenz forderten. Die erste Feuersbrunst brach am 3. Fe⸗ bruar um 5 Uhr Nachmittags, im IZten Quartal des petersburger Stadttheils, im Hause der Kollegien⸗Secretairin Paulson aus. Das Feuer zeigte sich zuerst auf dem Heuboden über dem Stalle und griff mit ungewöhnlicher Schnelligkeit um sich; zuerst gerieth eine Remise, die an den Stall stieß, und dann zwei hölzerne Erker desselben Hauses in Brand, endlich ein Gebäude mit Getraide⸗ Vorräthen in dem benachbarten Hause des Kaufmanns Kaschin. Alle diese Gebäude brannten bis zum Grunde nieder, unerachtet der Anstrengungen der Löschmannschaften, die, bei der persönlichen An⸗ wesenheit Sr. Majestät des Kaisers, ihren Eifer verdoppelten. Aus dem von Flammen rings umgebenen Erker des Paulsonschen Hauses retteten der Unteroffizier Karpoff und die Gemeinen Aparin, Wonnikoff und Semenoff die durch Rauch beinahe erstickte Tochter des Hoflakeien Nikitin, Katharina, welche in das Peter⸗Pauls⸗ Hospital geschafft wurde. Der Unteroffizier Nikifor Derewenko, von der Löschmannschaft des Waßiljewschen Stadtheils, wurde von der einstürzenden Decke des Paulsonschen Hauses überschüttet und ein Opfer der Flammen. Noch ehe dieses Feuer vollständig gelöscht
war, wurde um 4 Uhr Morgens ein neues außerhalb der Schlüs⸗ selburger Barriere in der Nähe der Eisengießerei signalisirt; meh⸗ rere Kommando's der Löschmannschaften eilten von der petersbur⸗ ger Seite dorthin und fanden zwei hölzerne, zweistöckige Häuser des Kaufmanns Polossuchin und das gleichfalls hölzerne Haus des Kaufmanns Mednikoff in Flammen. Dem weiteren Umsichgreifen des Feuers wurde zwar Einhalt gethan, die genannten Gebäude brannten jedoch nieder, und der Gemeine Jurii Aßer, vom Lösch⸗ Kommando des 4sten Stadttheils, fand bei dem Einsturz einer brennenden Decke den Tod. Ueberhaupt wurden bei diesen zwei Feuersbrünsten viele Gemeine der Lösch⸗Kommando's und einige Brandmeister mehr oder weniger verletzt, auch erschwerte die große Kälte, 14 bis 18 Grad, die Wirkung der Lösch⸗Instrumente. Die dritte Feuersbrunst ereignete sich am 5. Februar, um 2 Uhr Mor⸗ gens, in dem moskauschen Stadttheile, in der Glasowstraße, im Hause des Kaufmanns Ladygin. Den vereinigten Anstrengungen der herbeigeeilten Löschmannschaften gelang es jedoch bald, des Feuers Herr zu werden und die benachbarten Häuser vor der dro⸗ henden Gefahr zu schützen.“
Das Journal d Odessa berichtet, daß die Arbeiten des neuen Hafendamms im letztverflossenen Herbste beendigt worden. Die im Jahre 1843 begonnene Verlängerung dieses Dammes hat den Zweck, den Hafen gegen Versandung zu schützen. Der Hafen bildet gegenwärtig ein fast quadratförmiges Bassin mit einer 30 Faden breiten Oeffnung, durch welche die Schiffe von Nordosten
eutung. Der Titel „Erzbischof von Westminster“ drückt den An⸗! her bequem einlaufen können, um vor jeder Gefahr geschützt zu
sein. Der neue Hafendamm ist 144 Faden la 82
und erhebt sich einen Faden hoch übes den dench g2a Whehere stand, der am äußersten Ende des Dammes und bei der Einfahrt 14 Fuß Tiefe hat. Die Kosten des Baues belaufen sich auf 113,307 Silber⸗Rubel. Die erste Idee dieser Verbesserung ver⸗ dem verstorbenen Hafen⸗Baumeister von Odessa, van er Flies.
Das Comité für die Kaiserlichen Traber⸗Wettrennen macht be⸗ kannt, daß in diesem Winter, auf den Wunsch mehrerer Liebhaber, auf dem neben der Rennbahn auf der Newa eingerichteten Hippo⸗ drom auch Preis⸗Rennen für Reitpferde veranstaltet werden sollen. Das erste dieser Rennen wird am 16. Februar mit Kosaken⸗Pfer⸗ den, deren Abstammung die Eigenthümer gehörig nachweisen kön⸗ nen, abgehalten. Als erster Preis sind 150 Silber⸗Rubel, als zwei⸗ ter 100 Silber⸗Rubel ausgesetzt. Um den zweiten Preis können, nach Abmachung, auch Pferde jeglicher Abstammung konkurirren.
St. Petersburg, 8. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat dem Minister und Kammerherrn Sr. Königl. Hoheit des Groß⸗ herzogs von Mecklenburg⸗Strelitz, von Bernstorff, den St. Annen⸗ Orden 1ster Klasse verliehen.
Am 4ten d. M. starb hier der Wirkliche Staatsrath, Graf Alexei Nikolajewitsch Tatischtschew.
Dänemark. Kopenhagen, 9. Febr. Nach der Ancien⸗ nitätsliste, die statt des Militairkalenders dieses Jahr herausgege⸗ ben, hat die dänische Armee gegenwärtig 2 Generale (der Erbprinz Ferdinand und der Landgraf Wilhelm von Hessen), 4 Generallieu⸗ tenants (Bardenfleth, Hansen, Bülow und Krogh), 14 General⸗ majors (von denen 7 während des Krieges ernannt sind), 30 Ober⸗ sten, 32 Oberstlieutenants (die alle während des Krieges befördert sind, der jüngste ist der Prinz Christian von Schleswig⸗Holstein⸗ Glücksburg), 49 Majors (von denen 43 während des Krieges avan⸗ cirt sind), 250 Rittmeister und Hauptleute, 26 Auditeure, 12 Ober⸗ ärzte, 21 Aerzte und 46 Unterärzte.
Oberst Gerlach und Majar Scharffenberg werden als die Füh⸗ rer der das Kronwerk besetzenden dänischen Truppen genannt. Friedrichsort ist unter Major Neergaard's Anführung besetzt.
Italien. Turin, 7. Febr. (Fr. Bl.) Graf Siccardi hat dem König seine Entlassung eingereicht, welche auch angenom⸗ men wurde. der Minister hat sich in Folge gewisser Forderungen der Kammer, welche Reformen in der Magistratur betrafen, zuruck⸗ gezogen. Der Minister des Innern Galvagno wird interimistisch das Portofeuille des Justiz⸗Ministeriums übernehmen. Man be⸗ zeichnet mehrere Nachfolger Siccardi's in jenem schwierigen Amte. Die definitive Regelung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat ist Sardiniens größtes Bedürfniß. Man sagt, daß das Ministe⸗ rium nicht gesonnen sei, Rom gegenüber seine Politik zu ändern.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 14. Februar Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 49—51 Rthlr. Roggen locv 31 — 34 Rthlr. pr. Frühjahr 1851 31 ¼ a 31 Rthlr. Br., I beu
2
G Mai /Juni 31 ½ a 31 ⅞ Rthlr. bez., 31 ¾ Br., 31 ½˖ G. „ JZuni / Juli 32 ¼%, 32 ⅞ à Rthlr. verk., 32 ½⅜ Br. ¾ G Gerste, große loco 26—27 Rthlr. „ fleine 23 — 26 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 20 — 22 Rthlr. „ 48pfd. pr. Frühjahr 19 ¾ Rtylr. Br., 19 G „ 50pfd. 19 ¾ a 19 ½ Rthlr. verk. Erbsen, Koch⸗ 39—43 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. Rüböl loco 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. pr. diesen Monat 10 ⅛ Rthlr. Br., 10 ½1 G. Febr./März 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ bez., 10 ¼1 G. März/April 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½2 G. April/Mai 10 ⅛ a 10 ½ Rthlr. verk., 10¼ Br., 10 ¼½2 G. Mai / Juni 10 ⅞ Rthlr. Br., 10 ½21 G. Sept. /Okt. 10 ¼ a 10 1% Rthlr. bez., 10 Br., 7˖ G. Leinol loco 11 ½ Rthlr. „ pr. April / Mai 11 ½ Rthlr. Br., 1158 G. Südsee⸗Thran 12 a 11 ¾ Rthlr Mohnöl 13 Rthlr. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 a 11 ½ Rthlr. 8 1 Spiritus loco ohne 15 Rthlr. bez. mit Faß pr. Febr./ 15 . “ Febr./ März 1 15 Rthlr. Br., 14 ⅞ G. März / April 15 ¼ Rthlr. Br., 15 G. April/Mai 15 ¼ a 15 ⅔ ˖Rthlr. verk., 15 ¼ Br., 15 ½ G. Mai /Juni 15 ⅞ Rthlr. Br., 15 ½˖ G. 8 Juni / Juli 16 ½ Rthlr. bez. u. Br., 16 G. 8 Juli /Aug. 17 Rthlr. Br., 16 ½ G. Wetter: hell und leichter Frost. Geschäftsverkehr: schwach. Weizen: unverändert. Roggen: fester, spätere Termine etwas höher gehalten und so bezahlt.
Hafer: vernachlässigt.
Rüböl: matter.
Spiritus: im Allgemeinen etwas fester.
Marktpreise vom Getraide. “ Berlin, den 13. Februar. 1
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rt 28 Sgr. 9 Pf. Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Kleine Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 2 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Linsen 1 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf.
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihir. Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr., auch 28 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte).
Mittwoch, den 12. Februar.
Das Schock Stroh 10 Rthlr., auch 8 Rthlr. 15 Sgr. Der
Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf⸗ metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf. .“ Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren 7. Febr. 1851 15 Rthlr. 8““ 15 8 10. 2 1 89 13. 2„ 15 2) 4 5 Berlin, den 13. Februar 1851.
frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach 1“
Die Aeltesten der Kaufmannschaft v