1851 / 48 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. Die F hat beschlossen, sämmtlichen Sparkassen des Reiches die Befreiung von Stempelgebühren zu Theil werden zu

1 lassen, insofern die Geschäfte die Einlegenden betreffen.

Die Stadt⸗Kommandantur hat verordnet, daß literarische An⸗

kündigungen, von welcher Art sie auch sein mögen, nur dann in

ein Journal aufgenommen werden dürfen, wenn an der Spitze

derselben eine Buchhandlungsfirma als Bezugsquelle steht, und datz

nur solche Werke zu besprechen oder Auszüge aus denselben zu ver⸗ die Redactionen zuvor die

öffentlichen gestattet sei, von denen sich

Verkehr

Ueberzeugung verschafft haben, daß sie dem allgemeinen Verreh übergeben worden sind. händler

8 urde auch wieder ein Buch 8 demokratisch⸗ mili⸗

zur Verantwortung gezogen, welcher Wiesner's deme 6.19 8 tairische Zeitschrifte 8 2 der Schweiz erscheint, einigen Offizieren ur Ansicht geschickt haben soll. ““ ; 3 5 dS ntb 6 berichtet, daß der in Kiutahia unter der Emigration ausgebrochene Streit geschlichtet sei. führung Berzenczey's begaben sich mehrere zu Kossuth und baten um seine Vermittelung. Kossuth hielt eine vier Stunden lange Rede, die auch Alle gaͤnzlich versöhnte. Die Zeit der Aufhebung der Internirung ist noch nicht bekannt; die Flüchtlinge werden jetzt strenger als je in Kiutahia bewacht, die Stadt ist umgeben mit Mi⸗ litair, und nur bekannte Individuen werden in die Kaserne ge⸗ lassen. 1 11 Dembinski soll auf erneuerte Aufforderung des englischen und französischen Gesandten die Erlaubniß erhalten haben, Kiutahia zu verlassen, und bereits in Konstantinopel eingetroffen sein, um sich nach Paris zu begeben. Im Lloyd liest man: „Die Montenegriner, welche, um einige ihrer im letzten Gefechte mit den Hirten von Niksic gefallenen Ge⸗ nossen zu rächen, einen Angriff auf das Dorf Okulista unterneh⸗ men wollten, haben ihr Vorhaben aufgegeben; sie geben an, daß der Senatspräsident Peter, Bruder des Wladika, dieses ihnen un⸗ tersagt habe; andererseits hört man aber, daß die Bewohner von Niksic sich, von der ihnen drohenden Gefahr unterrichtet, kampf⸗ bereit machten und die Mentenegriner, obgleich 4000 Mann stark, es für gerathener hielten, nach Hause zurückzukehren. In dem an Dalmatien gränzenden Theile der Herzegowina bereiten sich die Christen für den Fall vor, daß die Türken irgend einen Handstreich unternehmen sollten; Letztere wissen dies übrigens zu gut, als daß ein solcher von ihnen zu besorgen wäre. Wieder ist es zu einem blutigen Konflikt zwischen Albanesern und Montenegrinern gekom⸗ men, welchen Letzteren eine Anzahl Vieh abgejagt wurde, das die Räuber auf österreichisches Gebiet trieben, um es daselbst in Sicherheit zu bringen. Die österreichische Behörde hat durch den Vicekonsul zu Skutari gegen diese Gebietsverletzung Protest einlegen lassen.“

Freiherr von Hammer⸗Purgstall ist zum Mitglied der Gesell⸗ schaft für südslavische Geschichte ernannt, deren Protektor der Banus ist.

Gestern wurden 400,000 Fl. gemünztes Silber von der Cen⸗ tralkasse an die Bank abgetragen.

Bayern. München, 13. Febr. Die Kammer der Abge⸗ ordneten begab sich gestern Nachmittag gegen 4 Uhr in langem Wagenzuge, das Direktorium derselben an der Spitze, vom Stände⸗ Faa e aus nach der Königl. Residenz, wo Ihre Majestäten der König und die Königin dieselbe empfingen und mit den einzelnen Mitglie⸗ dern aufs freundlichste sich unterhielten. Um Empfang zu Ende. Die erschienenen Mitglieder, einige und 70, gehörten größtentheils der Majorität an, doch befanden sich dabei auch eine kleine Zahl von Mitgliedern der gemäßigten Linken, dar⸗ unter Se. Durchlaucht der Herr Fürst Ludwig von Wallerstein. Die Kammer der Abgeordneten hat heute den Antrag des Herrn Dr. Rubner und Genossen auf eine Adresse an die Krone mit 76 gegen 40 Stimmen verworfen.

Sachsen. Dresden, 14. Febr. Zweite Kammer. (Dr. J.)

Auf der Tagesordnung war die Berathung des Berichts der dritten De⸗ putation über den Antrag des Abgeordneten Lehmann, die Ein⸗ führung einertransitorischen Zeitungs⸗ und Journal⸗ stempelsteuer betreffend. Referent ist der Abgeordnete Reichen⸗ bach. Bei Berathung des Allerhöchsten Dekrets: außerordentliche Zuschläge zur Stempelsteuer betreffend, vom 22. Juli 1850, brachte der Abgeordnete Lehmann den Antrag ein: „im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, behufs der Einführung einer transitorischen Zeitungs⸗ und Journalstempelsteuer noch im Laufe des jetzigen Landtags einen mit verhältnißmäßiger Skala der Steuersätze versehenen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen.“ Da dieser Antrag nur eine vorübergehende Journal⸗ und Zeitungs⸗ stempelsteuer zur Deckung der erhöhten Staatsbedürfnisse in der lau⸗ fenden Finanzperiode bezweckte, so erschien es schon aus diesem Grunde der dritten Deputation, welcher derselbe zur Prüfung über⸗ wiesen wurde, angemessen, vor Allem abzuwarten, ob die von der hohen Staats⸗Regierung zu diesem Zwecke vorgeschlagenen außer⸗ ordentlichen Deckungsmittel ständische Bewilligung erhalten und hinreichend erscheinen würden, die Einnahme und Ausgabe auszu⸗ gleichen, da solchenfalls der Antrag sich erledigte. Dieser Fall ist eingetreten. Die Deputation hat jedoch Veranlassung genommen, auch jetzt noch sich die Frage zu stellen: „ob wohl künftighin ein Zeitungs⸗ und Journalstempel zur Deckung des ordentlichen Staats⸗ bedarfs einzuführen sein möchte?“ An und für sich erblickt die Deputation in einer solchen Steuer keine Beschränkung der Presse. Sie fällt, sagt der Deputations⸗Bericht, am allerwenigsten dem Herausgeber einer Zeitung oder eines Journals zur Last, sondern den Abonnenten und Lesern derselben, und dürfte, wenn sie mäßig, dem Vertriebe politischer Zeitschriften keinen Eintrag thun. Auch finden sich dafür Vorgänge in anderen fremden Staaten, z. B. in England und Frankreich, wo diese Steuer als eine ordentliche eingeführt ist, obwohl nicht unbemerkt zu lassen, daß sie in anderen deutschen Staaten, in Oesterreich und Preußen, wo sie früher bestand, wieder aufgehoben worden ist. Dazu kommt, in Folge der neueren und neuesten Zeitereignisse die laufenden Staatsbedürfnisse eine solche Höhe erreicht haben, daß alle Hülfs⸗ quellen, die zu deren Deckung beitragen können, ohne daß daraus ein Nachtheil für das Ganze oder den Einzelnen entsteht, zu öffnen und daß, nach der Erklärung des von der Deputation beigezogenen Königlichen Regierungs⸗Kommissars, weder die Ausführbarkeit einer solchen Steuer technischen Schwierigkeiten unterliegen, noch diese selbst einen unverhältnißmäßigen Kostenaufwand herbeiführen würde. Des⸗ senungeachtet aber konnte die Deputation sich nicht entschließen, der Kammer anzurathen, sich schon jetzt für die Einführung der Zeitungs⸗ und Journalstempelsteuer zu erklären und deren Auf⸗ nahme unter die gewöhnlichen Steuern bei der hohen Staats⸗ Regierung zu beantragen, da dieser Gegenstand einer genaueren und sorgfältigeren Erwägung bedarf, und zwar um so mehr, da nach der Erklärung des Königlichen Regierungs⸗Kommissars die hohe Staats⸗ Regierung noch zur Zeit und ohne Weiteres mit Sicherheit zu übersehen nicht im Stande, ob durch eine solche Steuer eine Ueber⸗ lastung der bei der Gewerbesteuer nicht unbedeutend angezogenen Buchdruckereien und beziehendlich eine Beschränkung des Vertriebes nach gußen herbeigeführt werden möchte, In Hinsicht darauf,

4 ½R Uhr war der

220

mpftehlt die Deputation der Kammer, 1) „im Verein mit der I v e. die hohe Staats⸗Regierung zu ersuchen, die Frage: ob eine Zeitungs⸗ und Journalsteuer künftighin unter die ordentlichen Landessteuern mit aufzunehmen sei? ihrer näheren Prü⸗ fung und Erwägung zu unterbreiten; im übrigen aber 2) den vor⸗ gedachten Antrag des Abg. Lehmann auf sich beruhen zu lassen. Die Kammer trat ohne Debatte diesen Anträgen ihrer Deputation einstimmig bei.

Dresden, 12. Febr. Nach dem in diesen Tagen au⸗ sgegebenen bergakademischen Kalender für 1851 waren beim saͤchsischen Regalbergbau am Schlusse des Jahres 1849 überhaupt: 1) 419 Gruben gangbar, als 25 fiskalische, 179 gewerkschaftliche, 215 Eigenlöhnergruben. 2) Aufgefahren und aufgewältigt sind zusammen 12,176,95 Lachter, das ist 85,238,65 Fuß worden, oder beiläufig Meilen. 3) Die anfahrende Mannschaft auf den Gruben betrug: 10,061 Mann, als 453 Mann in dem Altenberger Revierverbande, 755 Mann in dem Annaberger Revierverbande, 630 Mann in dem Johanngeorgenstädter Revierverbande, 6921 Mann in der Freiberger Revier, exkl. 889 Tagelöhner, 1246 Mann in der Schneeberger Revier⸗ inkl. voigtländischen Revierabtheilung. 4) Auf den Hüttenwerken, mit Einschluß der Eisenhüttenwerke, wa⸗ ren beschäftigt: 3968 Mann, nämlich 739 Mann bei den Anstalten der General⸗Schmelzadministration, 37 Mann bei den Arsenik⸗, Schwefel⸗ und Vitriolwerken und den Zinnhütten, 33 Mann bei dem Kupferhammer zu Grünthal, 116 Mann bei den Blaufarben⸗, 3013 Mann bei den Eisenhüttenwer⸗ ken. 5) Das Ausbringen der Gruben berechnet sich auf 1,214,929 Rthlr. 9 Ngr., zu welchem insbesondere die Freiberger Revier 961,702 Rehlr. 28 Ngr. 4 Pf. für 98,829 Pfd. 2,5 Pfundtheil Silber beigetragen hat. 6) Der Geldbetrag der bei den Hüttenwerken von unmittelbaren Bergwerks⸗Erzeugnissen ausgebrachten Produkte war: 2,266,275 Rthlr. 27 Ngr. 4 ½ Pf. wozu insbesondere 1,293,941 Rthlr. 21 Ngr. 6 Pf. die Werke der General⸗Schmelzadministration und 678,444 Rthlr. 13 Ngr. 5 Pf. die Eisenhüttenwerke mit Hohofenbetriebe beigetragen haben. 7) Von den Gruben sind an Ausbeute und wiedererstattetem Verlage überhaupt 32,536 Rthlr. 10 Ngr. 5 Pf., davon 27,955 Rthlr. aus der Freiberger Revier vertheilt worden, wogegen an Zubußen 59,057 Rthlr. 17 Ngr. 1 Pf., darunter 12,672 Rthlr. 6 Ngr. 4 Pf. für die Freiberger Revier, eingegangen sind. 8) An Unter⸗ stützungen an Hülfsbedürftige sind 52,776 Rthlr. 14 Ngr. 6 Pf., und zwar mit 50,992 Rthlrn. 16 Ngr. 7 Pf. aus den Knapp⸗ schaftskassen und 1783 Rthlr. 27 Ngr. 9 Pf. aus Gestiftskassen, gewährt worden, und haben solche Unterstützungen überhaupt 4711 Personen, als 755 bergfertige Steiger und Arbeiter, 2354 Wittwen und 1602 Waisen erhalten. 9) In den berg⸗ und hüttenknappschaftlichen Schul⸗Anstalten welche einen Aufwand von 9080 Rthlrn. 6 Ngr. 4 Pf. veranlaßt befand sich 6794 Berg⸗ und Hüttenmannskinder. 10) Verunglückt und erkrankt bei ihren Berufsarbeiten sind überhaupt 1047 Arbeiter, wovon 12 ihren sofortigen Tod fanden. Die aufgewendeten Kurkosten haben 9714 Rthlr. 15 Ngr. 6 Pf. betragen. 11) An Materialien sind unter anderen angeschafft worden: 5545 Pfund Quecksilber, 8780 Scheffel Salz, 5589 ¼ Klafter Scheit⸗ und Stockholz, 199,858 Scheffel Koaks, 109,924 Scheffel Stein⸗ und Braunkohlen, 22,168 Stämme Bauholz, 1471 Schock Pfosten, 1266 ¾ Schock Bretter 59,500 Stück Stangen, 1139 Ctr. 49 ½ Pfd. Stahl, 6418 Waag,

23 ¾ Pfd. Stabeisen, 3286 Ctr. 72 ½ Pfd. Gußeisen, 1575 Ctr. 67 ⅔⅜ Pfd. Hammerschmiedeeisen, 41,494 Schock Nägel, 11,361 ½ Pfd. Oel, 3832 Ctr. 58 ¾ Pfd. Pulver, 11,287 ½ Pfd. Leder, 25,866 ½ Lachter (d. i. 181,005 Fuß aus einer Länge von 7 Meilen reprä⸗ sentirt), hänfenes Seil, 7821 Lachter (d. 1. 54,747 Fuß oder über 7 Meilen) Eisendrahtseil. 12) In den Bergmagazinen befanden sich 59,108 Scheffel Korn.

Hannover. Sitzung vom 13. Februar. (H. Ztg.) Erste Kammer. Die Tagesordnung beginnt, nach Ankündigung einiger ferner eingegangenen Ministerial⸗Schreiben vom 12ten J. Mts., mit der ersten Berathung des durch Schreiben des Königlichen Ge⸗ sammt⸗Ministeriums vom gestrigen Tage übersandten Gesetzentwurfs, die Gleichstellung der nach dem 14⸗Thalerfuße ausgeprägten frem⸗ den Münzsorten mit der Landesmünze betreffend, wonach die aus⸗ weislich ihres Gepräges nach dem 14-⸗Thalerfuße ausgeprägten Silbermünzen aller deutschen Bundesstaaten, bis zu den ½-Thaler⸗ stücken einschließlich abwärts, bei allen Zahlungen den unter Kö⸗ niglich hannoverschem Stempel geprägten Courantmünzen gleichge⸗ achtet werden, und die im §. 15 des Münzgesetzes hinsichtlich der Königlich preußischen Courantmünzen getroffenen Bestimmungen auf sie Anwendung finden sollen.

Staats⸗Minister von Hammerstein legt die Motive des Entwurfs näher dar und zeigt das Unbedenkliche der Annahme desselben, seit in allen deutschen Münzstätten ein gewissenhaftes Aus⸗ münzungs⸗Verfahren beobachtet werde, befürwortet dabei jedoch Re⸗ ciprocität in dem Sinne, daß die in den öffentlichen Kassen anzu⸗ nehmenden fremden Münzsorten auch bei den von den öffentlichen Kassen zu leistenden Zahlungen als den hiesigen gleichstehend an⸗ zusehen seien.

Hierauf wird der Gesetz⸗Entwurf, von den allgemeinen Stän⸗ den selbst durch Vortrag vom 23. Juli v. J. angeregt, zum ersten⸗ male einstimmig angenommen.

Die hierauf folgende erste Berathung des Schreibens des Kö⸗ niglichen Gesammt⸗Ministeriums vom 12ten l. M., die in der Graf⸗ schaft Hohnstein entstandenen und ferner entstehenden Salz⸗Ueber⸗ schußgelder betreffend, veranlaßt den General⸗Syndikus Dr. Wyneken, das Vertrauen auszudrücken, daß die Königliche Regierung, wie sie bei dieser unbedeutenden Vorlage von echt constitutionellen Prinzi⸗ pien sich habe leiten lassen, so auch in wichtigeren, vielleicht den Bestand der Verfassung bedingenden Gegenständen von gleichen Grundsätzen ausgehen werde. Rittmeister von Münchhausen, wel⸗ cher die Politik in die vorliegende Frage nicht hineinziehen will, legt den Wunsch an den Tag, daß den Bewohnern der Grafschaft Hohnstein auf einem näher liegenden, als dem ree.eg- ten Wege geholfen werden möge; ein Wunsch, dessen Bil⸗ ligkeit zwar vom Staats⸗Minister von Hammerstein anerkannt, aber so lange für unausführbar bezeichnet wird, als die mit der Krone Preußen geschlossene Uebereinkunft (bis zum Jahre 1854) fortbestehe.

Nachdem der in dem obigen Schreiben enthaltene Antrag zum erstenmale ebenfalls angenommen, wird der vom Könige zum Mit⸗ gliede ernannte Geheime Regierungs⸗Rath Bening eingeführt und beeidigt.

Unmittelbar darauf folgt in zahlreich versammelter Kammer, die Wahl dreier Kandidaten für den Präsidentenstuhl, und fällt die⸗ selbe auf 1) Graf von Bennigsen mit 47 von 55, 2) Baurath Hausmann mit 51 von 55, 3) Ober⸗Appellationsrath Kirchhoff mit 43 von 52 Stimmen.

Hannover. Sitzung vom 14. Februar. (H. Ztg.) Erste Kammer. Von den gestern gewählten drei Kandidaten ist von

Sr. Majestät dem Könige zum Präsidenten der ersten Kammer

Graf von Bennigsen, und zum Präsidenten der zweiten Kammer Ober⸗Appellationsrath Windthorst, ernannt.

Nachdem Ersterer sofort, nach Eingang des desfallsigen Schrei⸗ bens des Königlichen Gesammt⸗Ministerium vom heutigen Tage, beeidigt und den Präsidentenstuhl eingenommen, wird zur Wahl von drei Kandidaten zur Vice⸗Präsidentur geschritten und 1) Bau⸗ rath Hausmann mit 49 von 53, 2) Ober⸗Appellationsrath Kirch⸗ hoff mit 31 von 54, 3) Kanzlei⸗Prokurator Dr. Wyneken mit 29 von 52 Stimmen gewählt.

Zweite Kammer. Sitzung vom 14. Februar. Lang I. bringt folgenden (ausführlich motivirten) Urantrag ein: „Königliche Regierung um eine authentische Declaration des Gesetzes übe Bildung der Schwurgerichte dahin zu ersuchen, daß während de Dauer einer Diät kein Abgeordneter zur Ständeversammlung als Geschworener einberufen werden dürse, und daß, falls etwa vor dem Beginn der Düüät eine solche Einberufung schon erfolgt sei der Abgeordnete für die Dauer der Diät von der Verpflichtung, zu den Schwurgerichts⸗Sitzungen zu erscheinen, zu entbinden sei.“

Nachdem sodann zwei Regierungs⸗Schreiben, resp. die Bewilli gung von Mitteln behufs der Ober⸗Gerichte und den Verkauf de Großvogtei zu Hildesheim betreffend, angekündigt waren, kommt ir Gemäßheit der Tagesordnung das Ministerial⸗Schreiben vom 1 Februar 1849, die Prüfung der Landes Rechnungen von 1841—44 betreffend, mit dem Berichte der Kommission zur Berathung.

Nach Beendigung dieser Berathung wird das Schreiben de Gesammt⸗Ministeriums wegen Bestätigung des Präsidenten verlesen und darauf zur Wahl des Vice⸗Präsidenten geschritten, welche prime loco auf Ellissen mit 66 Stimmen fällt.

Hannover, 14. Febr. (Mos. Z.) Von unserem König ist der Flügel⸗Adjutant, Hauptmann Graf von Platen⸗Hallermund in das Hauptquartier der K. K. Armee in Holstein abgesandt, um dem Feldmarschall⸗Lieutenant von Legeditsch, so wie dem Erzherzog Leopold, die Insignien des Großkreuzes des Guelfenordens zu über bringen. Mehrere andere Offiziere dieses österreichischen Korp werden auch noch mit Ordenszeichen ausgezeichnet wird.

Württemberg. Stuttgart, 13. Febr. (D. K.) Heute Abend ist Staatsrath von Linden nach Dresden abgereist, um bei Feststel⸗ lung der Grundzüge der neuen organischen Einrichtungen des deutschen Bundes sich mit zu betheiligen, nachdem zu gleichem Zweck die Minister⸗Präsidenten von Oesterreich und von Preußen bereits dahin sich begeben haben. Während seiner Abwesenheit wird die oberste Geschäftsleistung bei dem Ministerium der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Staatsrath von Wächter⸗Spittler und diejenige bei dem Ministerium des Innern Staatsrath von Plessen besorgen.

Hessen. Kassel, 12. Febr. (Kass. Ztg.) Die diesjäh⸗ rigen Rekrutirungsaushebungen haben dahier seit vorigem Montage im hiesigen Stadtbau begonnen und sollen, wie man hört, in wei strengerer Weise, als früher, gehandhabt werden, so daß nur we nige mit eigentlichen Gebrechen behaftete Militairpflichtige für un brauchbar erklärt werden. Ueber eine etwaige im Vergleich zu frü hern Jahren dadurch gewonnene Mehrzahl für dienstpflichtig klärter kann jedoch noch nichts Genaueres angegeben werden.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 13. Febr. (O. P A. Ztg.) Der engere Verwaltungsrath der Gustav⸗Adolphs⸗Stif.

tung im Großherzogthum Hessen hat sich an die Staatsregierung

mit der Bitte um Stempelfreiheit gewendet. Dieses Gesuch hat Gewährung gefunden. Das Justiz⸗Ministerium hat beschlossen, die⸗ ser Stiftung bezüglich der von derselben herrührenden, an die Ge⸗ richte der Provinzen Starkenburg und Oberhessen gerichteten Ein- gaben, so wie bezüglich der von den Gerichten an sie ergehenden

Erlasse, Urtheile und sonstigen Ausfertigungen, und nicht minder

bei den für dieselbe aufzunehmenden Protokollen, insoweit hierbe

die Zahlung oder Vorlage der Taxen der Stiftung zur Last fallen würde, das Recht der Stempelfreiheit zuzugestehen. Hiernach ist die Stiftung den milden Stiftungen gleichgestellt worden.

Schleswig⸗Holstein. Aus Holstein, 11. Febr. (W Z.) Durch Armeebefehl sind heute zur Einreichung von Abschieds⸗ gesuchen aufgefordert: 1) die invaliden Offiziere, 2) diejenigen, die studiren oder eine andere Laufbahn betreten wollen, und 3) sind diejenigen einheimischen Offiziere, die im Dienst bleiben wollen, auf⸗ gefordert, sich zu melden. Alle auswärtigen Soldaten und Unter⸗ Offiziere sollen entlassen werden.

Kiel, 13. Febr. (D. R.) Wir theilen im Nachstehenden die Grundzüge des Entwurfs mit, welcher den Vertrauensmännern von Könige von Dänemark zur Begutachtung unterbreitet werden soll nachdem die deutschen Großmächte von dem Plane Einsicht genom⸗ men haben. Die ganze Angelegenheit wird in der Einleitung des Entwurfs als eine res interna betrachtet, insoweit die Erbfolgefrage und das deutsche Bundesverhältniß der Herzogthümer Holstein und Lauenburg nicht davon berührt werden. 1) Das Reich. Die dänische Monarchie besteht aus drei für ewige Zeiten unzertrenn liche Lande: Dänemark, Schleswig und Holstein⸗ Lauenburg

a) Lauenburg wird mit Holstein verbunden; b)

burgs politische Stellung zu Deutschland soll in e 2„

dem deutschen Bunde; c) die Erbfolge

festgestellt werden, wie die definitiv geregelten Verhältn sammtösterreichs gegenüber 1 ist für alle drei Reichslande unveränderlich ein und dieselbe 2) Reichsverfassung. a) Das ganze dänische Reich bildet eine constitutionell⸗monarchische Staatseinheit unter bet Re⸗ gierung des Königs von Dänemark. b) Ein jedes Reichs⸗ jland hat für seine besonderen Angelegenheiten die zu seine inneren Verwaltung nöthigen Ministerien, so wie auch eine seiner Zeit für Dänemark in Kopenhagen, für Schleswig in burg, für Holstein⸗Lauenburg in Kiel zusammentretende besondere Landesversammlung, der in Gesetzgebungs⸗, Besteuerungs⸗ Geldangelegenheiten, je für ihr Land, mitbeschließende Macht zu⸗ steht. c) Jedes Reichsland hat seine eigene nach Uebereinkunft mi dem Könige eingeführte Landesverfassung. eine politische Verbindung vereinigten R dänische Reich hat für die gemeinschaftlichen

Reichslande

in des Koͤnigs Residenz zusammentretende gemeinschaftliche Reichs⸗ versammlung, den in den noch zu hezeichnenden gemeinschaftlichen Gesetzgebungs⸗, Besteuerungs⸗ und Geldangelegenheiten das Recht der Mitbeschlußfassung zusteht.

wird. In der allgemeinen Reichsversammlung sprechen die Abgeord⸗ neten nach Belieben deutsch oder dänisch.

res, Justiz, Kultus und Unterricht und Landesfinanzen. meinschaftliche Angelegenheiten.

gens möge die Regierung künftig und schon währeud dieser Finanz⸗

Flens⸗

und

2) Das aus den 3 durch bestehende Angelegenheiten die nöthigen gemeinschaftlichen Ministerien und eine seiner Zeit

c) Die gemeinschaftliche Reichsver-⸗ sammlung besteht aus Repräsentanten aller drei Reichslande im Ver⸗ hältniß zu ihrer Volkszahl, also Dänemark 59 Prozent, Schleswig 17 Prozent und Holstein⸗Lauenburg 24 Prozent, eine Eintheilung, welche je nach Ablauf eines Jahrzehents einer Revision E“

Niemand kann zu gleicher

Zeit Mitglied der Reichsversammlung und einer Landesversammlung sein. Die Landesministerien für jedes einzelne Reichsland sind vu.

a) Die Reichslande haben gemein⸗ schaftlich den König nebst seinem Hause und Hof die diplomatischen

und merkantilen Verhältnisse zum Auslande nebst den dabei ange⸗

stellten Beamten, Armee und Flotte, Civilliste und Appanagen,

Staatsschuldenwesen, die Kolonieen und den Sundzoll. b) Gleiche Berechtigung der Nationalität. c) Die Einkünfte und Ausgaben

der Reichsfinanzen werden auf die drei Reichslande nach Verhaͤltniß

der Kopfzahl vertheilt. Das Zollwesen soll demnächst definitiv geregelt werden, und werden die jetzigen darauf bezüglichen Anord⸗ nungen als vorübergehend zu betrachten sein. Die Consumtions⸗ steuer fällt jedem Reichslande allein anheim. 4) König und Re⸗ gierung. a) Der König beruft, vertagt oder löst die ordent⸗ lichen und außerordentlichen Reichs⸗ und Landes⸗Versammlungen, so wie die außerordentlichen Reichstage auf. Dem König steht ein absolutes Veto in der Reichsversammlung, so wie in den beson⸗ deren Landesversammlungen, zu. b) Die Regierung wird durch die Ministerien des Reichs und der drei Reichslande geführt, die. im Staatsrath Sitz und Stimme haben. Für die auswärtigen Angelegenheiten, Krieg, Marine und Reichsfinanzen, sind Reichs⸗ ministerien. Da es bis jetzt weder in Wien noch in Berlin zu ei⸗ nem entscheidenden Beschluß in Beziehung auf die Feststellung der Gesichtspunkte bei der endlichen Regelung der obschwebenden Streit⸗ sache gekommen, so dürften noch mannigfache Aenderungen in dem beregten Plane, so wie überhaupt in der jenseits beliebten gesammt⸗ staͤatlichen Auffassung der Verhältnisse, eintreten.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 13. Febr. (W. Ztg.) Der Staats⸗Minister von Watzdorf ist von Dresden zurückgekehrt, wird jedoch nach einigen Tagen sich wieder dorthin begeben.

Weimar, 12. Febr. (W. Ztg.) In der heutigen Land⸗ tags⸗Sitzung wurde der Antrag des Abgeordn. Glock und Ge⸗ nossen auf Wiederaufnahme der Berathung des Schulgesetzes an⸗ genommen. In Bezug auf die Petition der weimarischen Schuh⸗ macherinnung um eine authenltische Interpretation des Art. 31 der Gemeinde⸗Ordnung trat der Landtag der Ansicht des Ausschus⸗ ses für Rechtsgesetzgebung bei, daß eine bestimmtere Fassung der in Frage kommenden Worte des Art. 31 der Gemeinde⸗ Ordnung nicht erforderlich sei. In Bezug auf die Besteuerung der Lehrer der Gesammt Universität Jena wurde der Antrag der Regierung angenommen, daß künftig der jedesmalige Betrag der von den Universitätslehrern zu entrichtenden Einkommensteuer alljährlich aus Großherzoglicher Staatskasse in den akademischen Fiskus zurückerstattet werde, und hierzu der Antrag des Ausschusses, daß diese Steuerfreiheit sich nicht auf das Ein⸗ kommen aus Grund und Boden erstrecken solle, rücksichtlich dessen auch die akademischen Lehrer zur Einschätzung zu bringen sind. Der Vorschlag des Ausschusses für Rechtsgesetzgebung, den Antrag eini⸗ ger Abgeordneten auf Einführung der Civilehe der Staatsregierung zur Berücksichtigung bei der für den nächsten ordentlichen Landtag zu entwerfenden Vorlagen abzugeben, wurde vom Landtag ange⸗ nommen.

1 Weinm ((NI1 heutigen Landtags⸗ Sitzung wurde über das Kapitel des Militair⸗Etats berathen. In Folge eines Antrags des Abg. Maul wurde beschlossen: auf die Berathung der speziellen Etats nicht einzugehen, sondern eine Ge⸗ neral⸗Summe von 135,000 Rthlrn., wovon circa 17,000 Rthlr. auf den außerordentlichen Etat kommen sollen, zu bewilligen. Uebri⸗

periode, wo irgend möglich Ersparnisse eintreten lassen. Ein An⸗ trag des Abgeordneten Trunk dagegen, die Verantwortlichkeit der Regierung für die speziellen Ausgabeposten zu bedingen und daß die Abschaffung des dritten Bataillons sobald erfolge, als die Re⸗ gierung die Gewißheit erhielte, daß es wegen der Verhältnisse zu den übrigen deutschen Staaten nicht beibehalten werden müsse, wurde abgelehnt; eben so ein Antrag des Abg. Fries auf Abschaf⸗ fung des Husaren⸗Corps.

Frankfurt. Frankfurta. M., 14. Febr. (O. P. A. Z.) Wie allgemein auch das Gerücht von dem Ankauf des Mülhensschen Hotels für Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht in hiesiger Stadt verbreitet war und welchen Kredit es, selbst in so gut unter⸗ richteten Kreisen, auch gefunden hat, können wir doch aus bester Quelle dasselbe als vollkommen grundlos bezeichnen.

Hamburg. Hamburg, 14. Febr. (H. Ztg.) Die erste, der Bürgerschaft nächsten Montag, den 17ten d., vorzulegende Pro⸗ position E. E. Raths lautet wie folgt: „daß die Unterbringung der zur Ausführung des Friedens im Herzogthum Holstein be— timmten, zeitweilig sich hier aufhaltenden Truppen, nach Maßgabe es Einquartierungs⸗Reglements vom 16.23. April 1849, jedoch gegen eine Vergütung von 12 Sch. Cour. für den Mann pro Tag stattfinde, und daß verordnete löbl. Kammer zur Bestreitung der daraus erwachsenden Kosten, so wie zu einem des Endes erforder⸗ ichen Falls aufzunehmenden interimistischen Anlehen potestivirt wer⸗ den, unter Vorbehalt der demnächst durch Rath⸗ und Bürgerschluß festzustellenden Deckungsmittel, so weit dieselben nicht durch Ersatz⸗ eistung von Seiten der eigenen Regierung der Truppen werden be⸗

chafft werden.“

In der Anlage heißt es: „Nachdem der am 2. Juli 1850 von der Krone Preußen im Namen des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark abgeschlossene Frieden von sämmtlichen deutschen Regierungen ratifizirt worden war, erging im Verfolge der von Seiten der K. K. österreichischen und Königl. preußischen Regierung zur Ausführung dieses Friedens beschlossenen Maßregeln, welche als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, unter dem 21. Januar d. J. von der K. K. österreichischen und Königl. preußischen Gesandt⸗ schaft das Ansuchen an den Senat, „„da die Aufstellung, welche die zur Verfü ung der Herren Bundes⸗Kommissarien für Holstein stehenden Bundestruppen zu nehmen haben, es zur Nothwendigkeit macht, auch die Stadt Hamburg mit einigen Bataillonen zu bele⸗ gen““, diese Truppen bundesfreundlich aufzunehmen. Hin⸗ zugefügt ward, daß wegen der Zahl der Truppen, so wie wegen der Zeit des Einrückens das Nähere noch angezeigt werden würde, die gebührende Entschädigung für den Un⸗ terhalt der Truppen von dem Bunde selbst übernommen werden und die Truppenbelegung nur von kurzer Dauer sein werde. E. E. Rath hat es für seine Pflicht erachten müssen, gegen diese Maßre⸗ gel Vorstellung zu machen und nicht darin zu willigen, daß den hamburgischen Staats⸗Angehörigen eine nach allen Seiten hin un⸗ bestimmte Last auferlegt werde. Die stattgehabten Verhandlungen ergeben sich aus dem Notenwechsel, welchen E. E. Rath Erbges. Bürgerschaft vertraulich mittheilen wird, und will Er hier nur her⸗ vorgehoben haben, daß es nach Ihm gewordener Mittheilung strategische Gründe sind, welche es bei der geographischen Lage der Stadt Hamburg und deren Gebiets unvermeidlich gemacht haben, daß einzelne Abtheilun⸗ gen der zur Ausführung des Friedens in dem Herzogthum Hol⸗ stein in Anmarsch begriffenen Truppen vorübergehend hierselbst aufgenommen werden müssen. Angesichts dieser durch die Umstände gegebenen Nothwendigkeit mußte C. E. Rath es indessen für un⸗ erläßlich erachten, daß, bevor die K. K. österreichischen Truppen hierselbst einrückten, das Detail der Bedingungen über die Aufnahme und Verpflegung derselben vertragsmäßig regulirt werde. Zu dem

Zwecke haben zwischen Kommissarien des Senats und einem des Endes hierselbst eingetroffenen K. K. österreichischen Kommissarius Verhandlungen stattgefunden, welche zu einer am 28. Januar d. J. unterschriftlich vollzogenen Uebereinkunft geführt haben, welche E. E. Rath der Erbgesessenen Bürgerschaft gleichfalls vorlegen wird, und deren wesentlicher Inhalt folgender ist. Zunächst ist die Truppenzahl, welche nicht überschritten werden soll, auf 4400 Mann festgestellt worden. Eine Verringerung dieser Anzahl war für jetzt unthunlich, weil nach der Erklärung des K. K. Kom⸗ missars das zeitweilig in Hamburg unterzubringende Corps von 4 Bataillonen Infanterie und einer Batterie, zusammen aus 4400 Mann und 300 Pferden bestehend, aus militairischen Gründen we⸗ der getheilt, noch verringert werden könnte. E. E. Rath hat es sich jedoch vorbehalten, wegen Verringerung der Truppenzahl die geeigneten Vorstellungen im diplomatischen Wege zu machen. Es ist sodann unter der Voraussetzung, daß auf den Zusammenhang der Truppen thunliche Rücksicht genommen wird, der Einquartie⸗ rungs⸗Kommission freie Hand gelassen, dieselben in der Stadt, den Vorstädten und auf dem Landgebiete unterzubringen. Diese Stipulation wird zur Erleichterung der Einquartie⸗ rungslast wesentlich beitragen. Was die Vergütung an⸗ belangt, so ist solche vorläufig auf 5 Silbergroschen für den Mann pro Tag angenommen, und für Offiziers⸗Verpflegung die in früheren Fällen von Truppen⸗Durchmärschen hierselbst beobachtete Norm zum Grunde gelegt worden. Wegen angemessener Erhöhung der Vergütung, wofür bei den Verhältnissen einer großen Stadt die dringendsten Gründe der Billigkeit reden, hat E. E. Rath sich die weiteren Verhandlungen im diplomatischen Wege vorbehalten müssen, weil der K. K. Kommissarius mit Bestimmtheit erklärte, daß er eine höhere Vergütung als 5 Silbergroschen für den Mann pro Tag, wie solche auch in den übrigen Bundesländern geleistet worden, zu bewilligen nicht autorisirt sei. Außerdem sollen die Auslagen für außerordentliche Leistungen ersetzt werden. Was endlich den Ersatz anbetrifft, so soll die Liquidation der Rechnungen am Ende eines jeden Monats erfolgen, und die Bezahlung von der Kaiserlich österreichischen Regierung hier am Orte geleistet werden. Im Uebrigen bemerkt E. E. Rath, daß die Verhandlungen sowohl wegen Verringerung der Truppenzahl, als wegen Erhöhung des Vergütungssatzes im diplomatischen Wege bereits eröffnet worden sind, und daß Er darüber seiner Zeit der Erbges. Bürgerschaft das Weitere mittheilen wird.“ (Im Uebrigen beschäftigt fich die Anlage mit den Einquartierungs⸗Verhältnissen und ihrer finanziel⸗ len Deckung.) 8

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 13. Februar. Den Vorsitz sührt Dupin. Die Wahl des noch fehlenden Vice⸗Präsidenten und Secretairs wird vorgenommen. Zum vierten Vice⸗Präsidenten wird Benoist d'Azy mit 305, zum sechsten Secretair de Heckeren mit 250 Stimmen gewählt, also die beiden früheren Inhaber dieser Stellen. Ohne Debatte wird der Gesetz⸗Entwurf angenommen, welcher die chilische Flagge in fran⸗ zösischen Häfen der einheimischen gleich stellt. Es verbreitet sich das Gerücht, Dupin werde als General⸗Prokurator am Cassationshofe bei Verhandlung der Kompetenz der Zuchtpolizei⸗Gerichte in Preß⸗ vergehen gegen die Unterzeichnungspflicht das Wort führen. Die Diskussion über außerordentliche Kredite verflossener Perioden wird eröffnet. Noel Parfait beweist aus der Summe und Art dieser Kredite, daß die Staatsfinanzen sich in einem sehr trübseligen Zu⸗ stande befinden. Passy erkennt ebenfalls an, daß die Finanzlage ernsthaft sei. Fould sucht dagegen zu beweisen, daß das Defizit des laufenden Jahres beinahe ganz durch Werthpapiere, Eisenbah⸗ nenzahlungen u. s. w. gedeckt werde. Er bemerkt, daß ohne Ver⸗ mehrung der schwebenden Schuld in drei Jahren 320 Millionen öf⸗ fentliche Arbeiten ausgeführt worden. Die Lage ist nach seiner An⸗ sicht auch nicht die günstigste, aber er rechnet auf die Steuerkräfte des Landes. Für ihn sei es eine heilige Pflicht, Alle zu bekäm⸗ pfen, die Frankreichs schlechten Finanzzustand proklamirten und so dem öffentlichen Kredite schadeten. Passy dagegen erklärt, es habe die Kommission ganz Recht gehabt, dem Lande die Wahrheit zu sagen. Man bringe zur Verminderung des Defizits von 1850 den Ertrag von 15 Millionen für Verwerthung von Actien der Rouener Bahn vor, zu welcher der Finanzminister gar nicht berechtigt ge⸗ wesen. Eben so wenig habe er rechtlich über die von den Spar⸗ kassen herrührenden 48 Millionen verfügen können. Ueberhaupt dürfe ein Finanzminister Werthpapiere seines Portefeuille's nicht es⸗ komtiren. Die Kommission habe daher vollkommen Recht gehabt, das strengste Urtheil zu sprechen, wenn man bei solchen Auskunfts⸗ mitteln von hergestellter Ausgleichung zwischen Einnahmen und Aus⸗ gaben rede. Fould spricht dagegen. Außer einer Reduction von 35,000 Franken werden sämmtliche Kredite bewilligt und die Sitzung aufgehoben.

Paris, 13. Febr. Der Moniteur veröffentlicht den zwi⸗ schen Frankreich und Sardinien abgeschlossenen Vertrag zum Schutze des literarischen und artistischen Eigenthums.

Die pariser Armee ist in drei Divisionen getheilt worden, um ihr mehr Beweglichkeit und noch einen Divisionsstab zu verschaffen.

Nach dem Siecle würde ungeachtet der offiziellen Ablehnung der National⸗Subscription dieselbe dennoch vom Elysee lebhaft unterstützt.

Die Periode von 1850, welche Fould ohne Renten⸗Negoziirung und Vermehrung des Defizits überstehen zu können versichert hatte, hat die schwebende Schuld um 79 Millionen, die konsolidirte Schuld um 2 Millionen ewiger Rente vermehrt.

Großbritanien und Irland. London, 13. Febr. Die Königin, Prinz Albrecht, die Königlichen Kinder und der ganze Hofstaat verließen gestern gegen 4 Uhr Windsor und kamen vor 5. Uhr im Buckingham⸗Palast an.

Verschiedene Deputationen über die Reform der Patentgesetze, über Eisenbahnwesen, Wagen-, Fenster⸗ und Papiersteuer wurden gestern von den Ministern empfangen.

Der englische Gesandte in Paris, Marquis von Normanby, kam mit seiner Gemahlin gestern Abend in England an, um aus den Händen der Königin die Insignien des Hosenband⸗Ordens zu empfangen. Er wohnt als Gast beim Herzog von Devonshire. An seiner Stelle besorgt einstweilen Herr Terningham die Geschäfte in Paris.

Graf Grey gab gesteru das herkömmliche Kabinets⸗Diner für seine Kollegen im Amte. Lord Stanley bewirthete zu derselben Stunde die Oppositions⸗Häupter des Oberhauses, und Lord J. Russell versammelte am Abende eine glänzende Gesellschaft in sei⸗ nen Salons, die alle Gesandten und diplomatischen Notabilitäten vereinigttt..

Rußland und Polen. Warschau, 13. Febr. Der Kur. Warszawsli bringt eine Verordnung, nach welcher, auf

Veranlassung des Feldmarschalls der aktiven Armee, fortan dieje⸗ nigen jungen Leute aus dem Königreiche Polen, welche als Frei willige in der russischen Armee Dienste nehmen wollen, ihre betref fenden Bitten und Eingaben nicht mehr in polnischer, sondern in russischer Sprache abzufassen und mit einem Stempel von 90 Kop. zu versehen haben. Dieser Eingabe müssen noch das Taufzeugniß mit dem Stempel von 90, das Gesundheits⸗Attest und andere Zeugnisse mit dem Stempel von 60 Kop. beigelegt werden. Auch wird die Declaration erfordert, daß der Bittsteller weder Freimaurer sei, noch einer anderen verbotenen Gesellschaft angehöre. Diejeni gen aber, welche bei der Kavallerie Dienste nehmen wollen, müssen sich über das hierzu erforderliche Vermögen ausweisen. Alle diese Zeugnisse müssen in russischer Uebersetzung beigelegt und den be⸗ treffenden Corps⸗Kommandanten zur Uebersendung an den Kaiser verabreicht werden. b

Dänemark. Kopenhagen, 12. Febr. (D. R.) Die bei⸗ den Dampfschiffe „Holger Danske“ und „Waldemar“ haben vorgestern nicht alle holsteinischen Kriegsgefangenen an Bord nehmen können, sondern nur ungefähr 1100. Es sind daher noch 3— 400 zurück⸗ geblieben, welche morgen von hier mit einem dazu erwarteten Dampfschiffe nach Lübeck abgesandt werden sollen. Auch werden, wie es heißt, die Offiziere mit demselben Dampfschiffe befördert werden. Die Kriegsgefangenen sind hier alle vor ihrer Entlassung, in sofern sie solcher bedürftig waren, mit der nöthigen Equipirung versehen worden. Vor dem Abgange von den Gefangenschiffen bekommen sie ein warmes Abschiedsmahl und außerdem noch ein jeder 4 Mark Reichsbank (ungefähr 15 Silbergroschen) an Reise⸗ geld. Den Offizieren werden dagegen einem jeden bei ihrem Ab⸗ gange von hier 100 Rthlr. Reisegelder ausbezahlt werden.

Italien. Turin, 9. Febr. (Lloyd.) Gestern wurd rie Prüfung des Justiz⸗Budgets im Senate mit Reduction vor etwas mehr als 23,000 Lire vollendet. Vorgestern wurden die Be⸗ soldungen einiger Richter erhöht. Eine Debatte über die Kirchen⸗ einkünfte führte zu stürmischen Scenen in der Abgeordneten⸗-Kam⸗ mer Asproni wollte jene Geistlichen, welche wegen Befolgung und Anerkennung der neuen Kirchengesetze in Strafe verfallen waren, aus den Kirchen⸗Einkünften entschädigt wissen. Pescatore bean⸗ tragte sogar, daß das Kirchen⸗Einkommen um den vierten Theil reduzirt werden solle, zog jedoch seinen Antrag zurück.

Die offizielle Gazzetta Piemontese und der halboffiziell Risorgimento haben sich über die Abdankung Siccardi's bis jetz nicht ausgesprochen. Mehrere Blätter behaupten, die französische Regierung habe darauf bestanden, als auf einem Akte der der päpstlichen Regierung gebührenden Genugthuung. Die Croce di Savoja erblickt darin den Keim einer gänzlichen Umgestaltung der Grundlagen des Regierungs⸗Systems in Piemont. 1

Der Republik Chili sind in Folge eines mit dem Konsul der⸗ selben, Herrn Carignani, geführten Notenwechsels alle aus der an 6. Juli 1850 stattgehabten Aufhebung des Differenzial⸗Zollsystems erwachsenden Rechte und Freiheiten zugesichert worden. 8.

Florenz, 5. Febr. (Lloyd.) Seit einiger Zeit erschienen⸗ hier eine Menge Broschüren, welche die bezüglich der Suspension des constitutionellen Statuts ergangenen Großherzoglichen Verord⸗ nungen kritisiren und auf das heftigste angreifen. Da der allzu rücksichtslosen Bewegung der Journalistik durch die bekannte Preß Ordonnanz eine zweckmäßige Gränze gesteckt wurde, so wirft sich die Opposition auf das noch übrig gelassene Terrain des Buch⸗ drucks. Da jedoch die Konformität in allen Zweigen der öffent⸗ lichen Verwaltung eine Lebensbedingung ist, so dürfte sich die Groß⸗ herzogliche Regierung ohne Zweifel veranlaßt sehen, gegen die Ver⸗ breiter der obenerwähnten Pamphlete im gesetzlichen Wege einzu⸗ schreiten.

Die Universität von Siena ist eröffnet worden; mehrere Stu⸗- dirende, welche sich politische Exzesse zu Schulden hatten kommen lassen, wurden verhaftet. .

Bologna, 9. Febr. (Ll.) Bei Faenza wurden kürzlich zwanzig, bei Ferrara sieben Räuber gefangen genommen

Spanien. Madrid, 8. Febr. Die Gaceta veröffentlicht heute folgende Ernennungen: General Vigodet zum Marinestations⸗ Kommandanten von Cadix; General Norzadaray zum General⸗Ca⸗ pitain von Sevilla; an seine Stelle General Cordova zum General⸗ Capitain von Madrid; General Messina's Entlassung als Unter⸗ staats⸗Secretair im Kriegs⸗Departement ist angenommen, Brigadier Bernardo Cortes ersetzt ihn.

In der Armee werden zahlreiche Veränderungen und Beförde⸗ rungen erwartet.

Wenn der Minister des Innern abtreten sollte, so würde ihn, heißt es, Bertram de Lys ersetzen. Das auswärtige würde dann entweder der Herzog von Rivas oder der gegenwärtige Unter⸗Staats⸗ secretair Ayllon della Force übernehmen.

Noch ist der Civil⸗Gouverneur von Madrid nicht ernannt. Man bezeichnet als wahrscheinlichste Kandidaten Candido Nocedal und Alex. Navasares y Castro.

In der heutigen Kammersitzung haben die erwarteten Inter⸗ pellationen über die Ministerkrisis nicht stattgefunden.

In der Kommission für die Schuld des Staatsschatzes zeigte Pastor große Entrüstung darüber, daß man den Klerus nicht wegen der abgetretenen Kirchengüter als einen privilegirten Gläubiger behandle.

Morgen findet die feierliche Einweihung der Eisenbahn von Madrid nach Aranjuez statt.

Portugal. Lissabon, 3. Febr. (Fr. B.) Heute um 2 Uhr Morgens ist die Königin von einer Prinzessin entbunden worden.

Türkei. Konstantinopel, 31. Jan. (Ll.) Die Punkte, welche die von den samiotischen Landes⸗Deputirten ernannte Kommisston dem Herrn Konemenos vorlegten, sind folgende: 1) Welche Be⸗ weise könne Konemenos über die Ernennung des Kallimachi zum Fürsten von Samos beibringen, und, im Falle Letzterer diese Er⸗ nennung erhalten, ob er auch mit dieser Würde investirt worden sei? 2) Mit welchem Rechte habe die hohe Pforte einen Kaimakan bestellen können, da dies doch nur dem Fürsten allein zukomme, ein solches Verfahren aber den der Insel verliehenen Privilegien geradezu widerspreche? 3) Welch eine Garantie könne der Kamai⸗ kan gegen irgend einen Wechsel in der Person des Fürsten geben ? 4) Wollen die Samioten den letzten Ferman, der die Rechte der Insel und des Fürsten regelt, nicht anerkennen? 5) Das ministe⸗ rielle Reskript verordnet dem Befehlshaber der Truppen, mit dem Kaimakan immer im Einverständnisse zu handein; soll damit gesagt sein, daß diese Truppen in Samos ver⸗ bleiben sollen? und wie lange? 6) Die Srnh ens g. bis jetzt gewöhnt, Großherrliche Fermans zugeschickt zvu eqxeen⸗

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