—
—
Güter 128,765 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., für Personen 107,718 Rthlr. 2 Sgr.
der Monat Juli mit 56,718 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf., füt der Monat Sktober mit 36,904 Rthlr. 6 Sgr. 6 Pf., die s Gesammt⸗Einnahme brachte der Monat November mit 89,09⸗ Rthlr 7 Sgr. 7 Pf., ihm folgt der Monat Oktober IZF 5 h19 25 Sgr. 2 Pf., dann der Juni und Juli mit See. 2849 be⸗ Sgr. 1 Pf. resp. 83,006 Rthlr. 20 Sgr. Im Jahre 180 48 1 jr Perso 55,370 Rthlr. im Septem⸗ e deh. sn erah Sgr. 3 Pf. im Oktober, die ber und für Güter 30,78 EE181525165* stärkste Eö1 betrug 81,521 Rthlr. 20 8c. 5 Pf. im Oktober, ihm folgt der Monat September mit 78,354 Rthlr. 23 Sgr. 11 Pf., dann die Monate August mit 69,015 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf., Juli mit 68,839 Rthlr. 16 Sgr. 4 Pf. und Mai mit 67,710 Rthlr.2 Sgr. 10 Pf. Im Jahre 1848 war die stärkste Einnahme für Personen im Monat Juli mit 45,516 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. und für Güter im Oktober mit 225,954 Rthlr. — Sgr. 8 Pf., die stärkste Gesammt⸗Einnahme betrug 62,007 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf. im Juli, ihm folgt der Oktober mit 61,315 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf., dann der Monat August mit 60,019 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf. und der Dezember mit 95,926 Rthlr, 12 Sgr. 1 Pf. In 1847 betrug die stärkste Einnahme für Personen 48,860 Rthlr., für Güter 20,038 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. und die stärkste Gesammt⸗Einnahme 68,898 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf., sämmtlich im Monat Juli; nach dem Juli folgt in der Gesammt⸗Einnahme der Juni mit 63,930 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., dann der August mit 58,126 Rthlr. 5 TI und der Monat Mai mit 56,088 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf. Die ge⸗ ringste brachte in allen vier Jahren der Monat Januar, und zwar in 1850 mit 51,479 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., in 1849 mit 43,213 Rthlr. 28 Sgr. 3 Pf., in 1848 mit 37,446 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. und in 1847 mit 32,373 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf. Ueberhaupt haben sämmtliche Monate des Jahres 1850 die der früheren Jahre in ihren Einnahmen übertroffen, nur im März 1848 wurden gegen 1850 6660 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. mehr eingenommen. In welchem Grade die Vermehrung stattgefunden hat, geht aus der Vergleichung der verschiedenen Quartale genannter Jahre hervor. Im ersten Quartal 1850 kamen ein für Personen 81,707 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. und für Güter 82,808 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf., zusammen 64,516 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf.; in demselben Quartal 1849 be⸗ rug die Einnahme für Personen 71,459 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf., für Güter 68,898 Rthlr. 18 Sgr., zusammen 140,358 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf.; in 1848 kamen ein für Personen 92,547 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf. und für Güter 53,892 Rthlr. 22 Sgr., zusammen 146,440 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf.; im ersten Quartal 1847 betrug die Einnahme für Personen 63,220 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf. und für Güter 41,553 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., zusammen 104,773 Rthlr. 20 Sgr. 7 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 10,247 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. und für Güter 13,910 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf., zusammen 24,157 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf.; gegen 1848 in 1850 weniger für Personen 10,840 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf., dagegen mehr für Güter 28,916 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf., so daß sich eine Mehreinnahme pro 1850⸗ von 18,075 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf. herausstellt; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 181897 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. und für Güter 41,255 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf., zusammen 59,742 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. Im zweiten Quartal 1850 kamen ein für Personen 134,310 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. und für Güter 83,265 Rthlr. 14 Sgr. 4 Pf., zusammen 217,575 Rthlr. 2. Sgr. 9 Pf.; in gleichem Quartal 1849 kamen ein für Personen 121,678 Rthlr. 20 Sgr. 1 Pf. und für Güter 73,324 Rthlr. 17 Sgr., zusammen 195,003 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf.; in 1848 kamen ein für Personen 121,721 Rthlr. 8 Pf. und für Güter 40,780 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf., zusammen 162,501 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf.; in gleichem Quar⸗ tal 1847 kamen ein für Personen 121,527 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. und für Güter 40,566 Rthlr. 22 Sgr. 11 Pf., zusammen 162,094 Rthlyo’ 15 Sgr. 7 Pf. Sonach in 1850 gegen 1849 mehr für Personen 13,631 Rthlr. 19 Sgr. 4 Pf. und für Güter 9940 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf., zusammen 22,572 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf.; gegen 1848 in 1850 mehr für Personen 12,589 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. und für Güter 42,485 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf., zusammen 55,074 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 12,782 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf. und für Güter 42,698 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf., zusammen 55,481 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. Im dritten Quartal 1850 wurden eingenommen für Personen 159,652 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. und für Güter 81,699 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf., zu⸗ sammen 241,362 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; in gleichem Quartal 1849 wurden eingenommen für Personen 144,170 Rthlr. und für Güter
zusammen 210,695 Rthlr. 72,040 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf.,
25 Sgr. 9 Pf.; gegen 1847 den in 1850 mehr eingenommen 168,775 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf., zusammen 276,493 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf. Im Jahre 1850 brachte die stärkste Einnahme für persecter ärkste 9,092 Rthlr.
228
9 Pf.; in demselben Quartal 1848 kamen ein für Personen 123,809 Rthlr. 18 Sgr. 5 Pf. und für Güter 54,618 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf., zusammen 178,427 Rthlr. 21 Sgr. 4 Pf.; in 1847 kamen ein für Personen 132,793 Rthlr. 9 Sgr. 10 Pf. und für Güter 48,131 Rthlr. 12 Sgr. 10 Pf., zusammen 180,924 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. Es wurden mithin in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 15,492 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. und für Güter 9659 Rthlr. 10 Sgr. 4 Pf., zusammen 25,152 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf.; gegen 1848 in 1850 mehr für Personen 35,853 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. und für Güter 27,081 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf., zu⸗ sammen 62,934 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 26,869 Rthlr. 14 Sgr. 4 Pf. und für Güter 33,568 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf., zusammen 60,437 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. Im vierten Quartal 1850 kamen ein für Personen 143,509 Rthlr. 10 Pf. und für Güter 104,002 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf., zu⸗ sammen 247,514 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.; in 1849 kamen ein für Personen 117,488 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. und für Güter 89,582 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf., zusammen 207,070 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf.; in 1848 kamen ein für Personen 99,180 Rthlr. 14 Sgr. 7 Pf. und für Güter 73,719 Rthlr. 17 Sgr., zusammen 172,900 Rthlr. 1 Sgr. 7 Pf.; in demselben Quartal 1847 betrug die Einnahme für Personen 93,930 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf. und für Güter 52,748 Rthlr. 20 Sgr. 7 Pf., zusammen 146,678 Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf. Es wurden mithin in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 26,020 Rthlr. 26 Sgr. und für Güter 14,419 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf.; gegen 1849 in 1850 mehr für Personen 44,328 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. und für Güter 30,282 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., zusammen 74,611 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; gegen 1847 in 1850 mehr für Personen 49,578 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. und für Güter 51,253 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., zusammen 100,832 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf.
Diese hier angeführten Einnahmen sind die Brutto⸗Einnah⸗ men, welche nach den von der Direction veröffentlichten Monats⸗ Ausweisen zusammengestellt sind; dieselben verändern sich durch Hin⸗ zurechnung der Neben⸗Einnahmen. Es betrug die Gesammt⸗Ein⸗ nahme des Jahres 1849 777,874 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf., des Jah⸗ res 1848 667,706 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. und des Jahres 1847 600,709 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf. Im Jahre 1849 hetru⸗ gen diesen Neben⸗Einnahmen 19,232 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf. Nimmt man eine runde Summe von 20,000 Rthlr. für 1850 an, so stellt sich eine Gesammt⸗Einnahme von ca. 890,900 Rthlr. heraus.
Köln⸗Mindener Eisenbahn.
Die Einnahmen des Jahres 1850 haben die von 1849 um eine bedeutende Summe überschritten, denn es kamen über 284,000 Rthlr. mehr als 1849 ein. Es betrug die Einnahme im Jahre 1850 für Personen 836,125 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. und für Güter 1,030,461 Rthlr. 28 Sgr. 1 Pf., zusammen 1,866,587 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf. Im Jahre 1849 kamen ein für Personen 746,349 Rthlr. 23 Sgr. 3 Pf. und für Güter 835,436 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf., zusammen 1,581,786 Rthlr. 4 Sgr. Im Jahre 1848 betrug die Einnahme für Personen 740,.658 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. und für Güter 502,928 Rthlr. 11 Sgr. 2 Pf. Es betrug sonach die Einnahme in 1850 gegen 1849 mehr für Personen 89,775 Rthlr. 24 Sgr. und für Güter 195,025 Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf., zusam⸗ men 284,801 Rthlr. 11 Sgr. 4 Pf.; gegen 1848 wurden in 1850 mehr eingenommen für Personen 95,467 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf. und für Güter 527,533 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf., zusammen 623,000 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. Bei den Jahren 1850 und 1849 ist zu bemerken, daß die Einnahmen durch Militair⸗Transporte nicht un⸗ erheblich vermehrt wurden; es kamen dafür ein im Jahre 1850 66,800 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf. und in 1849 90,410 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. Rechnet man diese durch außerordentliche Fälle hervorgebrachten Ein⸗ nahmen von der Gesammt⸗Einnahme ab, so ergiebt sich eine aus dem gewöhnlichen Betriebe hervorgegangene Einnahme für das Jahr 1850 von 1,799,787 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. und für 1849 von 1,491,375 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. Es brachte sonach der gewöhn⸗ liche Betrieb in 1850 gegen 1849 mehr ein 308,411 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. und gegen 1848 556,200 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf. Die stärkste Einnahme für Personen brachte in 1850 der Monat August und zwar mit 96,123 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf., zunächst steht der Monat Juli mit 92,575 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf., dann der September mit 89,657 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; in 1849 brachte die stärkste Ein⸗ nahme für Personen der Monat Mai mit 91,517 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., dem Mai folgt der August mit 85,315 Rthlr. 18 Sgr., dann der September mit 83,509 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf.; in 1848
brachte die stärkste der Monat August mit 115,957 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf., dann folgt der September mit 102,950 Rthlr. 23 Sgr.
zusammen 216,210 Rthlr. 6 Sgr.
1““
2 Pf., und der Oktober mit 67,677 Rthlr. 10 Sgr. 4 Pf. Auf
die Einnahme der Monate August und September in 1848 hat die Dombau⸗Säkularfeier und die Anwesenheit Sr. Majestät des Königs und des Reichs⸗Verwesers ꝛc. in Köln günstigen Einfluß geübt. Die stärkste Einnahme für Güter brachte in 1850 der Monat Oktober mit 102,832 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf., dann folgt der November mit 97,698 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. und dann der Monat März mit 95,783 Rthlr. 1 Pf.; die geringste brachte der Februar mit 71,641 Rthr. 13 Sgr. 2 Pf., 1849 betrug die stärkste monatliche Einnahme für Güter 86,097 Rthlr. 21 Sgr. 7 Pf. im Oktober, ihm folgt der November mit 79,091 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf., dann die Monate September und August mit 71,620 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. resp. 71,549 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf.; die geringste betrug 52,785 Rthlr. 12 Sgr. im Januar. In 1848 betrug die stärkste Einnahme für Güter nur 66,247 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf. im Monat November, dann folgt der Dezember mit 61,759 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf. und der Oktober mit 61,050 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf.; die geringste brachte der Juni mit 22,642 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf. Die stärkste Gesammt⸗Einnahme in 1850 betrug 186,408 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf. im November — in diesem Monate wurden aber für Militair⸗Transporte 34,199 Rthlr. 25 Sgr. 3 Pf. eingenom⸗ men, — dem November folgt Oktober mit 186,109 Rthr. 21 Sgr. 7 Pf., in diesem Monat wurden nur 8455 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. für Militair⸗Transporte eingenommen, dem Oktober folgt der Sep⸗ tember mit 181,878 Rthlr. — Sgr. 11 Pf.; die geringste Ge⸗ sammt⸗Einnahme brachte der Februar mit 104,888 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. In 1849 war die stärkste Gesammt⸗Einnahme im Oktober mit 163,435 Rthlr. 23 Sgr., worunter 12,268 Rthlr. 22 Sgr. für Militair, dem Oktober folgt der August mit 156,895 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf., dann der Mai mit 156,363 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., worunter aber 34,010 Rthlr. 28 Sgr. 3 Pf. für Militair; die geringste betrug nur 85,940 Rthlr. 23 Sgr. 1 Pf. im Januar. In 1848 brachte der September die stärkste und zwar mit 151,490 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf., ihm folgt der August mit 151,001 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., dann der Oktober mit 128,727 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf.; die geringste betrug nur 65,988 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Die Einnahmen des Jahres 1850 vertheilen sich auf die verschie⸗ denen Quartale folgendermaßen: im ersten Quartal kamen ein für Personen 114,999 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf., und für Güter 240,997 Rthlr. 5 Pf., zusammen 355,990 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf., darunter 333 Rthlr. 15 Sgr. Einnahme für Militair; im zweiten Quartal wurden eingenommen für Personen 209,385 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf., zusammen 462,321 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf., worunter 2364 Rthlr. und für Güter 252,936 Rthlr. 5 Sgr. 10 Pf., 7 Sgr. für Militair; sonach im zweiten Quartal gegen das erste mehr für Personen 94,386 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. und für Güter 11,939 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf., zusammen 106,325 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. Im dritten Quartal kamen ein für Personen 278,356 Rthlr. 4 Sgr. 2 Pf. und für Güter 249,725 2 Rthlr. Sgr. 8 Pf., zusam⸗ men 528,081 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf., worunter 7082 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. für Militair, sonach im dritten gegen das zweite mehr für Personen 68,970 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf., dagegen weni⸗ ger für Güter 3211 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf., so daß sich eine Mehr⸗ einnahme von 65,759 Rthlr. 8 Sgr. 11 Pf. herausstellt; gegen das erste Quartal wurden im dritten mehr eingenommen für Per⸗ sonen 163,356 Rthlr. 27 Sgr. 4 Pf. und für Güter 8728 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf., zusammen 172,084 Rthlr. 29 Sgr. 7 Pf. Im vierten Quartal kamen ein für Personen 233,384 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf. und für Güter 286,803 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf., zusammen 520,188 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf., worunter 57,020 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf. für Militair; mithin kamen im vierten Quartal gegen das dritte weniger ein für Personen 44,971 Rthlr. 20 Sgr., dagegen mehr für Güter 37,078 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf., mithin weniger 7893 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf.; gegen das zweite Quartal kamen im vierten mehr ein für Personen 23,998 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. und für Güter 33,867 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf., zusammen 57,866 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf.; gegen das erste Quartal kamen im vierten mehr ein für Personen 118,385Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf. und für Güter 45,806 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., zusammen 164,191 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. Die Gesammt⸗ Einnahme des ersten Quartals 1850 überstieg die desselben Quar⸗ tals 1849 um 52,487 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. und die von 1848 um 113,773 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf.; die des zweiten Quartals 1850 überstieg die von 1849 um 42,683 Rthlr. 21 Sgr. 1 Pf. und die vom zweiten Quartal 1848 um 199,258 Rthlr. 24 Sgr. 9 Pf.; die des dritten Quartals 1850 überstieg die von 1849 um 75,860 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf. und die des dritten Quartls 1848 um 129,001 Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf.; das vierte Quartal 1850 gegen 1849 brachte mehr ein 113,770 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. und gegen das vierte Quartal 1848 mehr 180,466 Rthlr. 14 Sgr. 7 Pf.
Bekanntmachungen. 199] Steckbr ie f.
Der unten näher bezeichnete Kaufmann Carl Klein, welcher wegen Betrugs zur Untersuchung gezogen wer⸗ den soll, hat den hiesigen Ort heimlich verlassen und ist [98] sein jetziger Aufenthalt unbekannt geblieben. b
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports unter sicherem Geleit an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Kauf⸗ manns Carl Klein Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen.
1 wird, daß der ꝛc. Klein Hamburger Paß⸗
t die er wahrscheinlich zu seiner Flucht
benutzen wird, und daß sich in seiner Begleitung der
Handlungsdiener Theodor von Wikedey befinden soll⸗
hierselbst subhastirt werden. Taxe, Hypothekenschein und
Bedingungen sind in unserem Büreau III. einzusehen. V
Rosenberg in Westpreußen, den 6. Februar 1851. Königl. Kreisgericht.
n“
Der am 12. Juni 1825 zu Guben geborene Schuh⸗ machergeselle Julius Reinhard Trebsch hat sich nach vollendetem 17ten Jahre von hier entfernt, ohne seiner Militairpflicht genügt und von seinem Aufenthalte Nach⸗ richt gegeben zu haben. hierdurch zur ungesäumten Rückkehr in die Königlich Preußischen Staaten aufgefordert und zu dem auf
den 19. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu seiner Verantwortung wegen seines Austritts anberaumten Termine vorgeladen, wi⸗ drigenfalls gegen ihn eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden wird.
Guben, den 9. Februar 1851.
Königl. Kreisgericht.
1. Abtheilung. Thalern belegt.
Holzt. — 7) Allen
Der ꝛc. Trebsch wird daher
zeit bis in die Zahlwoche ersetzt.
I. Abtheilung. Speditionshandels allhier betreffend.
Stettin, den 11. Februar 1851.
Königl. Kreisgericht. Abiheilung für Strafsachen.
Familienname: Klein, Vorname: Carl, Geburts⸗ ort: Danzig, Religion; evangelisch, vlger129 aht⸗ Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare; braun, Stirn: rund, Augenbrauen; braun, Augen;: braun, Nase: etwas dick⸗ Mund: mittel, Bart; braun, Kinn; rund, Gesichtsbil⸗ dung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: groß. Be⸗ sondere Kennzeichen: trägt einen Schnurrbart.
[102]
und endigt mit
[100] Subhastations⸗Patent. Das im Rosenberger Kreise belegene, der verwittwe⸗ jen Kommerzien⸗Räthin Livonius, geb. Wieprecht, ge⸗ hörige Allodial⸗Rittergut Stenkendorff a. mit Einschluß der dazu gehörigen Vorwerke und des Waldes, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 27,982 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. und mit Ausschluß der angeblich an die Handlung Bug⸗ enhagen zu Berlin verkauften 12,000 Stämme des
Waldes auf 25,989 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf., soll im Termine
den 9. September c., 12 Uhr,
vor dem Kreisrichter Lesse an ordentlicher Gerichtsstelle
Beklanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Ostermesse beginnt ETEEE181856
d e m 8 2) Während dieser drei Wochen können alle inlän⸗ dischen, so wie die den Zollvereins⸗Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige ““ von Seiten der hiesigen Innungen, 8 öffentlich hier feil ha 3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. — 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han⸗ delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. — 9 sur Auspackung und Einpacn ng ie Erö 1 äusern befind⸗ lichen Meßlokalien öffnung der in den Häus fin
und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.
p Leipzig, den 10. Februar 1851. Besgeer. Mai
2 4. ; [103]
lten und Firmen aushängen.
in der Woche vor der Böttcherwoche
6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie⸗ ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so⸗ fortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25
ausländischen, den Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für Letztere werden die jüdischen Feiertage, wele die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufs⸗
9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß⸗Speditions⸗Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗ tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des
Der Rath der Stadt Leipzig.
Bekanntmachung. General-Direction des Königl. Polnischen landschaftlichen
Kredit⸗Vereins.
Die zur Einlösung der von der ersten Emission laut des Gesetzes vom 1./13. Juni 1825 ausgestellten so⸗
genannten alten Pfandbriefe, deren Ziehung am 1. Aprs
d. J. stattfinden wird, bestimmte Geldsumme beträgt 2,550,221 Fl. 5 Gr. poln., und dazu haben sich die Interessenten nur mit der Summe von 563,100 Fl. poln. (nach dem Nominalwerthe der Pfandbriefe) ge⸗ meldet. Da diese Summe, wie man aus dem hohen Course der Pfandbriefe vermuthen kann, durch neue Ein⸗ gaben sich wenig oder gar nicht vergrößern dürfte, so
sieht die General⸗Direction sich genöthigt, folgende Be⸗ kanntmachung an die Interessenten ergehen zu lassen:
a) Von der Geldsumme, welche zur April⸗Ziehung
d. J. bestimmt ist, wird vor Allem der Werth der in der ersten Emission ausgestellten Pfandbriefe ab⸗ gezogen, mit welchen sich die Inhaber zur Verloo⸗ sung schon gemeldet haben oder sich noch vor dem 8./20. März d. J. melden werden, und alle diese Pfandbriefe in dem Auszahlungs⸗Termine werden ohne Verloosung nach dem 9.721. Juni d. J. eingelöst.
Ferner wird die General⸗Direction, vom April⸗ Verloosungstermine d. J. an, von der übrigblei⸗ benden Geldsumme aus derselben und folgenden Verloosungen, laut Art. 118 des Gesetzes vom Jahre 1825 über den landschaftlichen Kredit⸗Ver⸗ ein, die gesammten Pfandbriefe der ersten Emis⸗ sion, ohne Rücksicht auf ihre Farbe und die frü⸗ heren Forderungen wegen Entziehung des Verloo⸗ sens bis zur völligen Einlösung derselben, was spätestens im April⸗Termine 1852 geschehen soll, verloosen.
Deshalb werden die Inhaber der sogenannten alten Pfandbriefe von der ersten Emission, um dem Verluste der Zinsen zu entgehen, aufgefordert, die Tabellen der nächsten Verloosungen sorgfältig nachzusehen und sich wegen der Auszahlung in den festgesetzten Terminen zu melden. Warschau, den 13./25. Januar 1851.
Der Präsident, Geh. Rath, gez. Laski. Der General⸗Secretair, gez. Stonka.
2
Zollvereins⸗
uslauten
welche in
[101] cane. Die in der General⸗Versammlung vom 868 13. August 1849 beschlossene Zinszah⸗ 8 ölung von Acht Thalern pro Stamm⸗ Ache der Magdeburg⸗Wittebergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft findet bei unseren X Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr. 22 hierselbst, statt. Der genannte Betrag kann daselbst ge⸗ gen Einlieferung des Divideudenscheins Nr. 2 von jetzt ab in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 18. Februar 1851. EIIEEEqqq1ö1II
20. März
(gez.) v. Unruh.
der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft,
Das Abonnement beträg:
5 Rthlr. für ½¼ Jahr. 10 Kthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. ei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
5*
v’⸗*
I“ Amtlicher Theil. Deutschland.
Einführung der Bier⸗Verzehrungssteuer in Lom⸗ bardo⸗Venetien. Zoll⸗Kongreß⸗Verhandlungen. — Vermischtes. — Pesther Deputation in Warschau. — Die Verfassungsfrage. — Zoll⸗ kongreß Verhandlungen. — Vorschriften über die Wirksamkeit der Polizei. — Vermischtes.
Sachsen. Dresden. Ankunft des Fürsten Schwarzenberg und des Freiherrn von Manteuffel. — Konferenz.
Württemberg. Stuttgart. Einkommen⸗Erhöhung der evangelischen Pfarrstellen.
Hessen. Kassel.
Hamburg. Hamburg. Kanalzoll.
Sesterreich. Wien.
Die entlassenen Offiziere. Die Reduzirung der holsteinischen Armee. —
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Aussetzung der Sitzun⸗ gen auf einige Tage. — Paris. Einschränkungen im Haushalt des Präsidenten und Ablehnung jeder National⸗Subseription. — Erkranken
der Königin von Portugal. — Erklärung gegen Werbungen für Monte⸗ video.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Das Unterhaus⸗Votum über die kirchliche Bill. Ersparniß im Marine⸗ budget. — Vermischtes.
Italien. Turin. Erklärungen des Handelsministers. — Eisenbahn⸗ Projekte. — Courier nach Rom und Ministerrath. — Budget⸗Annahme.
Unterhandlungen Mazzini's.
Spanien, Madrid. Das Ministerium. — Civilgouverneur von Ma⸗ drid. — Eröffnung der Eisenbahn nach Aranjuez.
Türkei. Von der bosnischen Gränze. Insurgenten⸗Lager.
Afrika. Tunis. Sendung zur londoner Industrie⸗Ausstellung.
Die neue Organisation des Bauwesens am Rheinstrom.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 17. Februar. Ihre Hoheit die Prinzessin von Anhalt⸗Deßau ist von Deßau hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abge⸗ stiegen.
u Minteeiuuu Die Versetzung des Rechtsanwalts und Notars Leist zu La⸗ biau an das Kreisgericht zu Insterburg ist auf seinen Wunsch zu⸗
rückgenommen worden.
Königl. General⸗Lotterie⸗Direetion. Bei der heute angefangenen Ziehung der 2ten Klasse 103ter
Königl. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr.
65,237; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 53,492; 3 Gewinne zu 500 Rthlr. fielen auf Nr. 11,075. 38,700 und 50,720; 3 Ge⸗ winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 7838. 9793 und 18,163; und 7 Ge⸗ winne zu 100 Rthlr. auf Nr. 279. 4778. 14,859. 32,008. 37,358.
60,856 und 74,782. 8 Berlin, den 18. Februar 1851.
Uichtamtlicher Theil Deutschland.
Oesterreich. Wien, 15. Febr. Der Finanz⸗Minister Freiherr von Krauß hat folgenden Vortrag wegen Einfuͤhrung der Verzehrungssteuer von der bö im lombardisch⸗venetia⸗
ischen Königreiche an den Kaiser erstattet: W“ digseiche Der §. 24 der Reichsverfassung vom 4. März 1840 spricht den Grundsatz der gleichmäßigen Vertheilung der öffentlichen Lasten auf alle Reichsbürger aus; diese gleichmäßige Vertheilung läßt sich aber rücksichtlich der indirekten Steuern nur dadurch erreichen, wenn in allen dem Scepter Ew. Maiestät unterstehenden Kronländern eine möglichst gleich⸗ artige Form der Besteuerung angestrebt wird; wenn ferner dieselben Gegen⸗ stände, sei es auch mit den durch die Lokalverhältnisse gebotenen Abstufun⸗ gen im Gebührenausmaße, überall der Besteuerung unterzogen und auf diese Weise Einheit und Einklang in den finanziellen Einrichtungen herbeigeführt werden. Diese Erwägungen sind rücksichtlich derjeni⸗ gen Zweige der indirekten Besteuerung von besonderer Wichtigkeit, welche darauf beruhen, daß die Abgabe bei der Erzeugung oder Bereitung eines Vecbrauchsgegenstandes eingehoben, dem Gewerbetreibenden 1G der den Steuergegenstand verfertigt, überlassen wird, sich für die vorge reckte Verbrauchsabgabe an den Konsumenten zu erholen. Ein solcher Gegenstand der indirekten Besteuerung ist das Bier. Während in allen übrigen Kron⸗ ländern die Besteuerung der Biererzeugung entweder schon besteht oder doch in kürzester Frist ins Leben treten wird, ist dieselbe im lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreiche nech immer abgabenfrei. Nur die Einfuhr von Bier in die für die Erhebung der Verzehrungssteuer geschlossenen Städte unter⸗ liegt daselbst einer Abgabe, deren Höhe für den metrischen Centner (478 ¾ wiener Pfunde) je nach den verschiedenen Städten nach achterlei verschiedenen Tarifen von Lire austre. 2.71 bis herab auf Lire austre. 1.26 sich abstuft. Die Biererzeugung im lombardisch⸗venetianischen Königreiche dürfte sich, wie aus den anverwahrten Akten hervorgeht, auf ungefähr 150,000 wiener Centner oder, da das Gewicht eines Eimers Bier zu 40 Maß durchschnitt⸗ lich 102 — 103 wiener Pfunde beträgt, auf 146,000 oder 147,000 Eimer belaufen. Der Umfang, welchen dieser Industriezweig bereits erreicht hat, schließt die Befürchtung aus, es werde dessen Gedeihen durch eine mäßige Besteuerung beirrt werden. Die Biererzeugung ist geeignet, daselbst einer gleichartigen Besteuerung wie in den übrigen Kronländern unterzogen zu werden, indem einersetts im lombardisch⸗venetianischen Königreiche das Bier wegen der größeren Wohlfeilheit des Weines vorzugsweise nur von Fremden und Wohlhabenden genossen wird, andererseits aber
Berlin, Mittwoch den 18.
die fernere Steuerfreiheit der dortigen Biererzeugug, wie die ehr⸗ furchtsvoll angeschlossene Verhandlung nachweist, nchtheilig auf den Steuerertrag der benachbarten Kronländer, wo das Brauverfahren einer Abgabe unterliegt, so wie auf die Erwerbsfähigkeit de daselbst bestehenden Bierbrauer, einwirkt, daher bei fernerer Nichtbesteuerug der Bierproduction in den italienischen Kronländern sich dem §. 7 der Richsverfassung entge⸗ gen die Einhebung eines Binnenzolls für das aus denselben in die übrigen Theile der Monarchie eingeführte Bier als erforderlich herausstellen würde. Die Bemessung und Einhebung der Besteuerung der zierproduction dürfte ganz auf dieselbe Art und Weise, wie solche in den ibrigen Kronländern besteht, im lombardisch⸗venetianischen Königreiche vogenommen werden; nur hätte auch daselbst, wie in Ungarn, der Woywodscheft Serbien mit dem temescher Banate, in Siebenbürgen und in Croatien und Slavonien, der vielfache Kontrolmaßregeln erheischende 5prozentige Einls von der Menge des gebrauten Bieres nicht stattzufinden, wogegen derselbe duch ein verhältnißmäßig geringeres Ausmaß der Gebühr seine Ausgleichung erhitte. Das Ausmaß der Gebühr wäre nach jenem Steuersatze zu regeln, welcher inder Mehrzahl der Kron⸗ länder gegenwärtig besteht, da weder die Wohlfeilheit der Rohstoffe, wie in Ungarn, noch die Unmöglichkeit des Weinbaues und die Kostspieligkeit des Weintrinkens, wie in Galizien, für die Bestimmung ines minderen Steuer⸗ satzes im lombadisch⸗venetianischen Königreiche das Wort führen. Die Höhe jenes Steuersatzes beträgt in offenen Orten und auf dem flachen Lande vom niederösterreichischen Biereimer zu 42 ½ Naß 45 Kr.; um die Hälfte mehr (1 Fl. 8 Kr.) in den geschlossenen Sädten zweiter Klasse, endlich das Doppelte (1 Fl. 30 Kr.) in jenen erster Klasse. Bringt man von diesen Sätzen ein Aequivalent für den 5prozentien Einlaß in Abrech⸗ nung, so erhält man als Steuermaßstab die Zahlen 42 ¾ Kr., 1 Fl. 4 ½ Kr. und 1 Fl. 25 ½ Kr. Wird der unterste Steuersaz als Gebühr für ei⸗ nen niederösterreichischen Eimer Bier a 42 ½ Maß auferhalb der geschlosse⸗ nen Städte angesetzt, so entfallen in der lombardischvenetianischen Wäh⸗ rung lire austr. 2.14. Bezüglich der Steuer in der geschlossenen Städ⸗ ten, wo, wie bemerkt, gegenwärtig der dazio oonsumo nach acht verschiedenen Tarifen eingehoben und das in dieselben eingehende Bier ver⸗ steuert wird, erlaube ich mir, Ew. Majestät die Einthälung aller geschlosse⸗ nen Städte daselbst rücksichtlich der Besteuerung des Bieres bei dessen Er⸗ zeugung und Einfuhr in zwei Klassen ehrfurchtsvoll verzuschlagen, in deren erste Mailand und Venedig, in die zweite aber alle anderen dortigen ge⸗ schlossenen Städte zu gehören hätten. Wird auch im lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreiche das Verhältniß der Bierbesteuerunz am offenen Lande und in den geschlossenen Städten der 1sten und 2ten Kasse beibehalten, wie es in den deutsch⸗slavischen Kronländern besteht, so ergiebt sich die Steuer bei der Biererzeugung in Städten der ersten Klasse mit L. a. 4.28, bei der Ein⸗ fuhr in dieselben mit L. a. 2.14, in den geschlossenen Städten der zweiten Klasse aber bei der Erzeugung mit L. a. 3.21 und bei der Einfuhr mit L. a. 1.7 für jeden niederösterreichischen Biereimer à 42 ½ Maß. Da aber die Einhebung der Verzehrungssteuer (dazio consumo) durchaus nach dem metrischen Centner stattfindet, so wäre, da der niederösterreichische Eimer Bier durchschnittlich 60 metrische Pfunde wiegi, vno Die, sowohl bei der Erzeugung als bei der Einfuhr in die geschlossenen Städte nach dem metri⸗ schen Centner zu versteuern, und es würde demnach auf den metrischen Centner netto bei der Erzeugung auf dem flachen Lande in runden Zahlen L. a. 3.60, in geschlossenen Städten der zweiten Klasse L. a. 5.40 und in geschlossenen Städten der ersten Klasse L. a. 7.20 als Steuer entfallen. Eben so wären bei der Einfuhr jedes metrischen Centners netto Bier in geschlossene Städte der ersten Klasse L. „. 3.60, in jene der zweiten Klasse aber L. a. 1.80 an dazio murato zu entrichten. Die Bezeichnung (Abhammung) der Kühl⸗ stöcke nach Gewichtsmengen kann keinem größeren Anstande, als jene nach dem Hohlmaße unterliegen. Auf der Grundlage dieser Betrachtungen und der beiliegenden Aeußerung des Ministerialrathes von Schwind wird mit Zustimmung des treugehorsamsten Ministerrathes der angeschlossene Patents⸗ Entwurf der allerhöchsten Genehmigung Ew. Majestät unterzogen. Wien, 21. Januar 1851. Krauß. 8
Diese Anträge sind von Sr. Majestät unterm 29. Januar ge⸗ nehmigt und mittelst Patents von demselben Datum in Kraft gesetzt worden.
In der achtzehnten vom Minister von Bruck eröffneten Sitzung des Zollkongresses wurde, wie schon erwähnt, der Punkt d) aus dem Absatze 30, Position 105, nämlich: Hadern, Einfuhr frei, Aus⸗ fuhrzoll 2 Fl., in Verhandlung genommen:
Abg. Dr. Neumann spricht sich ausführlich über das Verhältniß die⸗ ses Artikels zu anderen Rohstoffen aus und knüpft an seine Rede den An⸗ trag, es möchte der Zollsatz für Hadern auf 6 Fl. gesetzt werden. Sollte die Versammlung diese 6 Fl. im Interesse der vaterländischen Industrie zu genehmigen nicht geneigt sein, so möge wenigstens ein Satz von 3 Fl. für die Aussuhr bestimmt werden. Abg. Havas stimmt für den Ansatz der Kommission, der ihm zwar, aufrichtig gesagt, auch schon etwas zu hoch ge⸗ stellt ist; damit aber die Papierfabrikanten nicht klagen dürfen, daß sie hier nicht berücksichtigt werden, will er sich zu dem angetragenen Zolle von 2 Fl. herbeilassen. Abg. Werner glaubt in Berücksichtigung, daß das Pa⸗ pier ein Bedürfniß von der höchsten bis zur niedrigsten Volksklasse ist, daß Oesterreich sein eigenes Fabrikat nicht zu sehr vertheuern solle, und daß ja selbst die Regierung in der letzten Zeit einen bedeuten⸗ den Papierbedarf gehabt habe; es solle der Ausfuhrzoll von Ha⸗ dern, um auch mit den Zollvereinsstaaten gleichen Schritt zu hal⸗ ten, von 2 Fl. auf 4 Fl. erhöht werden. Abgeordneter Piskorez wünscht, nach den gemachten Erfahrungen, daß man, nachdem die Hadern der Regierung hinsichtlich der Bewilligung zur freien Ausfuhr in früheren Jah⸗ ren schon so viele Schwierigkeiten verursacht haben, so bald als möglich davon abkommen und den bis jetzt üblichen, durch Licenzgebühren bewillig⸗ ten Zoll von 1 Fl. pr. Ctr. fixiren möge. Abgeordneter Goriupp meint, da man Schutz der Industrie und der Landwirthschaft angedeihen lasse, so nehme er jetzt auch denselben für den Handel in Anspruch. Abgeordneter Lange stimmt aus Rücksicht für Siebenbürgen für den Antrag des Ah⸗ geordneten Dr. Neumann. Abgeordneter Fürst Salm unterstützt ebenfalls denselben, nämlich den Ausfuhrzoll auf 6 Fl. festzusetzen. Abgeordneter Mikulitsch schließt sich dem Antrag des Herrn Abgeordneten Neu⸗ mann an, mit der Modifizirung, daß er den Zoll auf 4 Fl. ange⸗ setzt wünsche. Abgeordneter Hlubek will von seinem Standpunkte aus über den Ausfuhrzoll auf Hadern nicht früher abstimmen, als bis er eine Beruhigung bekommen über die Einfuhr des fremden Papieres. Blei⸗ ben die früheren Einfuhrzölle, dann stimme er mit voller Ueberzeugung für den Einfuhrzoll von 4 Fl.; werden diese nicht beibehalten, dann kann er unmöglich einem Ausfuhrzolle von 4 Fl. beipflichten, welcher sich jenem im deutschen Zollvereine nähert. Abgeordneter Bischoff, so wie Abgeordneter Graf Belcredi, treten dem Antrage des Mitgliedes für Wien vollkommen bei. Abgeordneter Fürst Jablonowski wünscht sich dahin zu vereinigen, daß man den Zoll des Zollvereins annehme, um auch in dieser Beziehung eine Anbahnung Zollvereine zu erwirken. Abgeordneter Dr. Neu⸗ mann erklärt, daß, wenn die Hadernausfuhr ganz gehindert werden könnte, die Papierfabrication auf den Einfuhrzoll ganz verzichtete; daß aber, wenn dies nicht sein kann, die Papierfabrication in dem Maße, als die Hadern⸗
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ausfuhr erschwert wird, die Einfuhrzölle auf fremdes Papier ermäßigen zu lassen bereit ist. Abgeordneter Norsi bittet als Deputirter der venetiani⸗ schen Provinzen, daß die Hadernausfuhr so viel als möglich erschwert werde, und stimmt ganz dem Antrag des Fürsten Jablonowski bei. Abgeordneter Wohlfahrtunterstützt den Antrag des Abgeordneten Dr. Neumann und erklärt zugleich, daß er, wenn dieser Antrag durchgehe, für den möglichst niederen Zoll des Pcfer stimmen werde. Abg. Werner stellt den Antrag, den Zoll auf Fl. 15 Kr. zu erhöhen. Abg. Koller ersucht um Berücksichtigung des Zolles von 1 Fl. Abg. Piskorez erneuert die Bitte, den Zoll mit 1 Fl. festzusetzen. Dem Abg. Graf Dessewffy scheint der Zoll von 2 Fl. al⸗ lerdings etwas niedrig zu sein, und er würde, um zu einem Beschlusse zu kommen, nachdem schon Vorschläge von 1, 2, 4, 5 und 6 Fl. vorliegen, einen Mittelvorschlag machen, und der würde bestehen in 3 Fl. Abg. Ha⸗ genauer spricht im Interesse der Rhederei, deren Verhältnisse er in einer langen Rede erörtert, die er mit solgenden Worten schließt: „Es handelt sich, wie gesagt, darum, eine Fracht zu gewinnen. Sechs Thaler pr. Tonne machen ungefähr 50 Kr. pr. Ctr. Wollen Sie nun das verdoppeln und auf 2 Fl. erhöhen, so ist die Speculation aus. Die Amerikaner werden nach Triest kommen, werden aber nach Sizilien gehen und Salz laden, statt Hadern in Triest, und wir werden die Fracht auf Baumwolle um so theurer zahlen müssen. Sie helfen Niemanden durch die Erhö⸗ hung des Zolles, schaden aber der Rhederei. Ich bin für einen Zoll von 1 Fl.“ Abg. Bachheibl wünscht, daß der Ausfuhrzoll auf Ha⸗ dern dem Ausfuhrzolle des Zollvereins sich möglichst annähern möge. Es wäre dieses ein Zollsatz von 3 Rthlrn. oder 4 Fl. 12 Kr. Abgeordneter Graf Andrassy schließt sich dem Antrage des Grafen Dessewffy an, wel⸗ cher 3 Fl. beantragt. Abgeordneter Richter stimmt für den Zollsatz von 4 ½ Fl. Minister von Bruck schlägt zur Vereinfachung der Sache eine runde Summe von 4 Fl. vor. Diesem Vorschlage wird beigestimmt. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird dieser Antrag von der Majorität der Versammlung angenommen. Ueber Abschnitt 20, Papier und Papier⸗ waaren, Post Nr. 77 Papier, Lit. a) gemeines, Einfuhrzoll 45 Kr., Aus⸗ fuhrzoll 1 Kr. Lit. b) mittelfeines, Einfuhrzoll 7 Fl. 30 Kr. pr. Ctr. netto und Ausfuhrzoll 2 Kr.; Lit, c) feines, (d. i. mit Gold und Silber ver⸗ ziertes, gepreßtes, durchgeschlagenes, bemaltes) Einfuhrzoll 25 Fl. pr. Ctr. und Ausfuhrzoll 10 Kr. bemerkt Abgeordneter Havas: Er halte es für durchaus nothwendig, daß kein anderer Schutz für den Import des Pa⸗ pieres gefordert werde, sondern daß die Konsumenten ihren Bedarf aus dem Auslande auf eine wohlfeilere Art beziehen können. Abgeordneter H lubek be⸗ antragt, daß der Einfuhrzoll für mittelfeines Papier von 7 Fl. 30 Kr. auf 3 Fl. ermäßigt werde. Abg. Werner wünscht, daß Konzept und Kanzleipapien speziell benannt und mit einem Zolle von 3 Fl. angesetzt werde, weil das doch immer Sorten sind, die im gewöhnlichen Leben gebraucht werden. Für die feineren Sorten soll der beantragte höhere Zollsatz bleiben. Abg. Pis⸗ korez trägt an, daß man für die mittelfeinen Gattungen Papier den für die Hadernausfuhr vorgeschlagenen Zoll von 2 Fl. ansetze. Abg. Fürst Ja⸗ blonomsli beantragt, daß der Zollsatz ad b. auf 3 Fl. und jener ad c. auf 10 Fl, gesetzt werde, als diejenigen Zollsätze, die am nächsten mit den bisherigen übereintreffen. Apg. Szabrllegt einen bedbeutenden Werth auf einen möglichst geringen Zoll für jene Papiere, welche Gegenstand des allgemeinen und auch des industriellen Verbrauches sind. Abg. Fürst Jablonowski hält es für billig, bei dem früheren Zollsatze zu bleiben, unter welchem die Papierfabrication ohne Schutz sich so außerordentlich gehoben haben und ein so bedeutender Theil der industriellen Unternehmungen Oesterreichs geworden sei. Abg. Zechmeister stimmt ad b. für den allerniedrigsten Zoll von 2 Fl. Abg. Bachheibl schließt sich dem Antrage auf einen sehr niedrigen Schutz der Einsuhr an. Abg. Dessewffy stimmt für den Zollsatz Litt. b. 2 Fl. Bei der nunmehr erfolgten Abstimmung werden die Zölle ad a) ungeändert beibehalten; ad b. entscheidet sich die Versammlung für das Amendement der Abg. Fürst Jablonowski und Prof. Hlubek auf Herabfetzung des Entwurfssatzes von 7 Fl. 30 Kr. auf 3 Fl. in der Einfuhr. Der Aus⸗ suhrzoll bleibt nach dem Tarife. Ad c. endlich werden unter Ablehnung der von dem Abg. Fürsten Jablonowski beantragten Einfuhr⸗ zoll⸗Ermäßigung die Positionen des Entwurfes angenommen. In Betreff Post 78, Papier⸗Arbeiten, Liu. a. Papier⸗Tapeten, Einfuhrzoll 25 Fl. und Ausfuhrzoll 10 Kr. Litt. b. Spielkarten, Ein⸗ und Ausfuhrzoll wie oben. Litt. c. Gemeine Papierarbeiten, Einfuhrzoll 15 Fl. und Ausfuhrzoll 5 Kr. Litt. d. Feine Papierarbeiten, Einfuhrzoll 100 Fl. und Ausfuhrzoll 25 Kr., lehnte bei der stattgefundenen Abstimmung über den Artikel „Papiertapeten“ die Mehrheit der zuerst die be⸗ antragte Theilung des Tarifsatzes, dann das Amendement auf einen Ta⸗ rifsatz von 40 Fl. ab, erklärte sich aber für die beantragte Erhöhung des Tarifsatzes von 25 Fl. auf 30 Fl. Die weiter folgenden Artikel Litt. 1, (Spielkarten), Litt. c (gemeine Papierarbeiten), und Litt. d (feine Papier⸗ arbeiten) nahm die Versammlung ohne Diskussion mit den im Tarifentwurf vorkommenden Zollsätzen an. 8 Den Beginn der gestrigen Zoll⸗Kongreß⸗Verhandlung machte die Tarif Abtheilung Bleiwaaren, und es wurden die Entwurfs⸗ Positionen, nämlich: gemeine 7 Fl. 30 Kr. in der Ein⸗ und 2 Kr. in der Ausfuhr; feine 15 Kr. Ein⸗, 5 Kr. Ausgangszoll, ohne Diskussion angenommen. Bei der folgenden Tarifpost Eisenwaaren wurden ebenfalls sämmtliche Entwurfs⸗Ansätze beibehalten, und zwar: für gemeinste 5 Fl. in der Ein⸗, 2 Kr. in der Ausfuhr; gemeine 10 Fl. Ein⸗, 5 Kr. Ausgangszoll; mittelfeine 15 Fl. in der Einfuhr, 5 Kr. in der Ausfuhr; feine 25 Fl. in der Ein⸗, 10 Kr. in der Ausfuhr; feinste 100 Fl. Ein⸗, 25 Kr. Ausfuhrzoll. Auch bezüglich der Artikel Pakfong⸗ und Zinkarbeiten, dann Arbei⸗ ten aus unedlen Metallen würden die Tarifansätze beibehalten; für Gold⸗ und Silberarbeiten dagegen nach dem Antrage des Abg. Hagenauer der Eingangszoll auf 2 Fl. 30 Kr. pr. Pfund netto und der Ausfuhrzoll nach dem Tarife auf 50 Kr. pr. Ctr. sporco gestellt. Für Arbeiten aus Platina und nicht besonders benannten edlen Metallen bleibt der vorgeschlagene Zoll von 100 Fl. pr. Ctr. netto in der Ein⸗ und 25 Kr. in der Ausfuhr; eben so für feine Bijouterieen der Zoll von 2 Fl. 30 Kr. pr. Pfund netto in der Ein⸗, 50 Kr. pr. Ctr. sporco in der Ausfuhr, für feinste 6 Fl. in der Ein⸗, 50 Kr. in der Ausfsuhr. Das Amendement des Abg. Hagenauer, für Bijouterieen nur einen Einfuhrzoll von 2 Fl. 30 Kr. zu setzen, wurde verworfen. In der Ausfuhr endlich wurden für kurze Waaren ebenfalls die Positionen des Entwurfs beibe⸗ halten. 1 r. Der Banus Jellacic ist auf mehrtägigen Besuch hier eingetroffen Von der vorjährigen 89 Aerndte in Havana wurde kaum - ast eil nach Hesterrei vracht, naͤmlich 54,500 Kisten. der zwanzigste Theil nach Oesterreich gebracht, Hr 8 * s erküufe bei der Armee, theils bereits ent Ziemlich zahlreiche Verkäufe bei der it Fhen 8 “ dbarer Bespannungpferde finden sei behrlicher, theils wieder anperhiere werden meist zu hohen Preisen einigen Tagen statt, und die Thiere perbe 3 von den Landleuten der Umgebung angekauft,
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