1851 / 51 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e v as Feseisje a chee

Gld. Preuß. B. A. 97 ¾ Br.

engl. Course gestiegen.

jedoch bis zum 15. März c. bei uns anzubringen sind,

zeichneten Papiere verfügt werden wird.

232

Berliner Börse vom 18. Februar.

Wechsel-Course.

Amsterdam Kurz

do. 250 Fl. 2 Mt. liamburg 111414X“*”] 300 Mb. Kurz

do. 88 . 300 Mk. 2 Mt. London 1 Lst. 3 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 150 FI. 2 Mt. V 100 Thlr. 2 Mi. V

Wien in

Augsburg

Breslau 100 Fl. 2 Mt. 56 26 56 22 100 sRbl. 3 Wochen 104 ½6 103 ¾⅔

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuls...

FPrankfurt aà. M. südd. W. Petersburg

. 5 5 2 JS. mländische Fonds, Efandbriese, Kommunal- Papiere und Ggeld-Course.

Ztf. Brief. Geld. Gem. 948 96 ½

2zt. Brief. Geld. I Grh Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. ELt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

2 9

AEnAnAAn

hraane.Freiw. 4*0'5 106 ½ do. St Anl. v. 50/4 St.-Schuld-Sch. 3 ¾ 85 ¼ 0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ Seeh. Präm.-Sch. H. u. Ni. Schuldv. 3 ½

Berl. Stadt-Obl. 5 102 do. do.

96⁄ 13 ¾ 1

8 52 Westpr. Pfandbe. 3 ½ Grossh. Posen do. 4

Ausländische Fonds.

Kuss. 5 Poln. nene Pfdbr. do. Hope 1. Aul.] 8 do. Part. 500 Fl.* 40. Suegl. 2.4. A. 4 92 40. do. 300 PI. 40. do. 6. A. 4 92 Hamb. Feuer-K.

0. v Rthsch. Est. 5 1110¾ 100 ³ do. Staats-Pv. Anl. do. Bugl. Anleibe 4 ½ 96 ³, Lübeeck. Staats-A. do Poln. Schatz 0. 4 80 Holl. 2 ½ % Iut. 4o. do Cert. L.A. 5 94 ½ 94 Kurh. Pr. 0. 40 th. 32 ½⅔ 10. do.I. B. 200 Fl. 173 N. Bad. do. 35 Fl. 19 ½ Polu a. Pfdbr. a. C. 4 94 ½

Eisenhnbahn-Actien.

Stamm-Actid. V Kapilal.

Der Reinertrag, wird nch erfolgter Bekanntm.

in der dazu bestimmih Rubrib ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Alien sind v. Staat gar.

Rechnung. Rein-Ertrag. 1849.

Börsen-Zins-

1

Prioritäts-Actien. Kapital. V

Zinsfuss.

Sammitliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung 1 pCi. amortisirt.

98 * 97 ½ bz. u 6. 91 B. 110 ½¼ B.

Berl. Anh. Litt. 1.B. 6,000,000 do. Hamburg 8, 000,000 do. Stettin-Stag. 4,824,000 do. Potsd.-Mag. .. 4,000,000

Magd.-Halberstast.. 1,700,000 do. Leipziger... 2,̃300,000

Halle-Thüringer.. .. 9,000,000

Cöln - Minden 13,000,000

Rheinische ..... 4,500,000

Bonn C51InI... 1,051,200

Düsseld.-Elberfed.. 1,000,000

Steele - Vohwinkd-.. 1,300,000

Niederschl. Märkuch. 10,000,000

do. Zweiglahn 1,500,000

Oberschl. Lit. A. . 2,253,100

do. Pit. B. 2,400,000

Coseél-Oderberg. ... 1,200,000

Breslau-Freiburg... 1,700,000

Krakau-Oberscll.... 1,800,000

Berg.-Märk 1, 000,000

Stargard- Posen..... 5,000,000

Ruhrort-Crefeld ....

Aachen-Düsselderf ..

Brieg-Neisse...

NaSdeb. MWittoni.

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A

1,100,000

4,500,000

Quitlungs - Rogen. Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Auslünd. ctien.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. IIA

8,000,000

Kassen-Vereins-Bank-Actien 108 B.

BeIIIVVZ Hamburg 5,000,000

do. II. Ser. 1,000,000 Potsd.-Magd. .. 2,367,200

do. .. 3,132,800

do. Litt. D. 1,000,000

Stettiner 800,000 deb.-Leipziger .. 1,788,000 Hafse Thüringer. 1,000,000 Cöln-Minden 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm -Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000

do. III. Serie. 2,300,000

do. Zweigbahn 252,000 Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 Oberschlesische. 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-Oderberg.... 250,000 Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg ... 400,000 Berg.-Märk 1,100,000

1,411,800

Kebue’

2

—,—

8589ö—

8

SnSnnnInn

21

Ausl. Stamm-AcCt.

Börsen-

1

Kiel -Altona Sp. 2,050,000 Cöthen-Bernb. Thlr. 650,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000

2 8**

Preussische Bank-Antheile 96 ¼ 2 96

Die Course der meisten Actien bliel

Fen auch heute in ciner weichenden Tendenz, doch war das Geschäft im Ganzen Ziemlich umfangreich.

Auswärtige Börsen. 8 Breslau, 17. Febr. Poln. Papierg. 94 Gld. Oesterr. Bankn. 78 ¾ Br., 78 ⁄24 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Br., do. eue 94 ¼ Br. u. Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ½ Gld. B. Cert. 00 Fl. 18 ½ Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 79 ½ Gld. Krakau⸗ Oberschles. Obl. in pr. Cour. 75 ½ Br., 75 ½ Gld. Oberschles. A. 15 ½ Br., 115 ½ Gld., do. B. 108 ¾ Gld. Freiburg 77 ½ Br. Nie⸗ derschles. 83 Gld. Neisse⸗Brieg 41% Br., 41 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 38 ½⅞ Gld.

Leipzig, 17. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 Gld. Leipz. B. A. 161 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 139 ½ Gld. Sächsisch⸗ Bayer. 84 ¾ Br. Schles. 94 ¼ Br. Chemnitz⸗Riesa 4proz. 97½ Gld. Magpeburg⸗Leipzig 209 Gld. Berlin⸗Anhalt. 99 Br., 98 8 Gld. Altona⸗Kiel 94 Gld. Dessauer B. A. A. 139 ½ Gld., do. B. 116¾

Frankfurt a. M., 16. Febr. Oesterreichische Bank⸗Ac⸗ tien 1119 Br., 1117 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen pr. Compt. 74 ½ Br., 74 ¼ Gld. Badische Partial⸗Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 32 ½ Gld. Kurhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 Br., 31 ½⅜ Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34½ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 74 % Br., 74 ½ Gld. Span. Zproz. inländ. 33 ¾˖ Br., 33 36 Gld. Poln. 4Aproz. Oblig. a 500 Fl. 82 Br., 813. Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 38 Br., 38 ½ Gld. Berbach 81 ¾ Br., 81⅛ Gld. Köln⸗ Minden 98 ¼ Br., 97 Gld.

Effektensozietät. Oesterr. Fonds und Nordbahn⸗Actien wurden billiger abgegeben. Alle übrigen Gattungen preishaltend. Spt. Lombardisch⸗Venetianische 73 ½ Gld. und 73 ½ Brief.

Paris, 15. Febr. bahn 478. 75.

3proz. 58.5. 5proz. 96. 75. Nord⸗ Wechsel⸗Course.

Amsterdam 211 ¼.

Hamburg 186

Berlin 368 ½.

London 24. 80

Frankfurt 212.

St. Petersburg 388 ½¼.

Gold al marco 3. 25 3. Dukaten 11. 70 65. .“ Die Preise der Rente und Eisenbahn⸗Actien sind durch bessere

London, 15. Febr. 3 proz. Cons. p. C. 96 ½„, 2, 4¼, , a. Z. —61999 8nö59, 58 ⅜, 4 roz. 92, 91 ½.

In engl. Fonds war heute wenig Bewegung. Von frem⸗ den sind Span. etwas besser.

2 Uhr. Engl. Fonde bei beschränktem Geschäft fest. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 11. 10 152 Haäamburg 13. 6 ¾. Paris 25. 22 ½ 17 ½. Frankfurt 118. Wien 12.50 47.

Amsterdam, 15. Febr. Holländ. Fonds bei mattem Ge⸗ schäft unverändert. Von fremden Effekten zeigte der Markt nur in Span. etwas Leben; 5proz. etwas flauer, alle übrigen Gattun⸗ gen fast ohne Veränderung.

Holl. Int. 57 %, v. 3 ½proz. Synd. 89½. Span. Ard. 13 ¼, .

1. Pirrrn 10 46, 46 Cvupone 6 ½. Passiv⸗ 43 Russ. alte 105, proz. 87 ½.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 18. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 49 —51 Rthlr. Roggen locv 31 34 Rthlr. pr. Frühj. 1851 30 ½, X a ³ Rthlr. bez., 30 ¾ Br., ³ G. Mai /Juni 31 a 31 ½ Rthlr. bez., 31½ Br., 31 G. Juni /Juli 32 ¼ Rthlr. Br., 32 bez. u. G. Gerste, große loco 25—27 Rthlr. , kleine 24 26 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 21 22 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr. Br., 18 G. 50pfd. 19 ¼ Rthlr. Br., 19 verk. Erbsen, Koch- 39 —43 Rthlr., Futter⸗ 34 —36 Rthlr. Rüböl loco 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ bez. u. G. pr. diesen Monat 10 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 10 ½¼ G. Febr./März 10 ¼ Rthlr. Br., 10 bez. u. G. März /April 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ G. April /Mai 10¼ Rthlr. Br., 10 ½ bez., 10½ G. Mai/Juni 10“ Rthlr. Br., 10 ¾ bez. u. G. Sept./ Okt. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ G. Leinöl loco 11 Rthlr. pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. G. Südsee⸗Thran 12 a 11 ¾ Rthlr. Mohnél 13 Rthlr. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 a 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ¾ Rthlr. bez.

Ard. 20 ½, 19 ¼v, 3proz. 38 ½, 37 ¼. Pass. 5, 4 ½. Russ. 5 pr A 5, 19 ¼%, oz. 38 ½, 37 ¾. 3 Sproz. 114, 113, 4 ½proz. 98, 97 ⅛. Bras. 94, 92. Mex. 33, ½. Peru 81, 89 ½,;

1 mit Faß pr. Febr. 39 g Hev. 8 Febr. / März 3 15 ¾ Rthlr. Br., 154. 2

Spiritus März/ April 15 ½ Rthlr. Br., 15½ G. April /Mai 15 ½ a * Rthlr. bez., 15 ¾ Br., 15 124 G. Mai /Juni 15 ½ a 16 Rthlr. bez., 16 Br., 15 a .8 bez. Juni/ Juli 16 ¾ Rthlr. Br., 16 ½¾ bez. u. G. Juli/Aug. 17 ¼ Rthlr. Br., 17 bez. u. G.

Wetter: rauh mit abwechselndem Sonnenschein.

heschäftsverkehr: gering.

Weizen: fast im Stillstande.

Roggen: loco anfänglich in fester Haltung bei schwachem Ge⸗

schäft und matter schließend.

Hafer: weniger offerirt. Rüböl: still, zuletzt etwas fester. Spiritus: entschieden besser und höher bezahlt

Marktpreise vom Getraibve. Berlin, den 17. Februar.

Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.

26 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr.

3 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. Kleine Gerste 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Hafer 1 Rthlr. 8 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Groß. Gerse 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 81 Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 25 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Rt auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte).

Sonnabend, den 15. Februar.

Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. Der

Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 17. Febr. Nordbahn 38 ½3. Me⸗ talliq. 4 ½proz. 65 ½. 5proz. 74 ½. B. A. 1115. Loose 153 ⅛, 92 ½ Span. 33 ¾. Bad. 32 ⅞. Kurh. 32. Wien 92. Lomb. Anl. 73 ¾

Hamburg, 17. Febr. 2 ½ Uhr. Berlin⸗Hamburg 91. Köln Minden 97 ¼. Magdeb. Wittenb. 57 ½. Getraide unverändert.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anze gers sind Bogen 43 bis 45 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuͤchdruckeres.

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Bekanntmachungen. 49 Bekanntmachung. Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Ausgabe von 3000 Stamm⸗Aec⸗

tien zu 100 und 3060 Prioritäts⸗Obli⸗ /*, gationen zu 200 Thlr. wird in Gemäß⸗ Pheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. November v. J. binnen kurzer Zeit Werfolgen. Den Bestimmungen des Sta⸗ tuts vom 8. Januar 1847 und des Vertrags vom 26. September 1849 entsprechend, werden die jetzigen Actio⸗ naire der Gesellschaft, welche auf die vorzugsweise Be⸗ rücksichtigung bei Ausgabe dieser Dokumente Anspruch machen, benachrichtigt, daß ihnen dieselben gegen Erle⸗ gung des angegebenen Nominalwerthes zur Vekfügung gestellt werden können, die desfallsigen Anmeldungen recht zahlreich

u 95]

Gesellsec

wir den Mitglied an, dass, da de fällt, die statuten General- Versamm

„sbön—

stattinden wird 10 Uhr beginnern Wir machen

hat, und schmeic

indem nach Ablauf dieser Frist anverweit über die be⸗

Aachen, den 15. Februar 1851. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

General-Versamn Schwedt, den Die

Hagelschaden und Mobi- liar-Brand-Versicherungs-

Unter Hinweisung auf §. 7 der Statuten zeigen

er 2. März d. J. auf einen Sonmag

am Montag den 3 März d. J.

merksam, dals mit dem Ablaufe des gegenwärtigen Societätsjahres die Gesellschaft 25 Jahre bestanden

ben möge, die bevorstehende General- Versammlung

Spezial- Direktoren besucht zu schen, weil wichtige, auf die fernere Verfassung der Gesellschaft Bezug ha- bende Gegenstände zur Berathung kommen werden, deren nähere Bezeichnung der Einladung zu der nach

§. 10 der Statuten zu berufenden aufserordentlichen

1100] haff I.U Schwedt 8 Berlin, den 17. Februar 1851.

dern unserer Gesellschaft hierdurch

mälsig an diesem Tage abzuhaltende

1

In der heutigen General- Versammlung der Actio nairs der Berlinischen Feuer Versicherungs- Anstalt ist der Herr Stadtälteste Keibel nach vorherigem statutenmässigen Ausse- heiden aus der Direction auss neue zum Mitgliede der letzteren erwählt worden. ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so

10) AJbb der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt. C. W. Brose. Carl Brendel. L. F. Meisnitzer.

G. Prätorius.

5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoch und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.

6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie

1

fortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei de ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 2.4 Thalern belegt.

7) Allen ausländischen, den Zollvereins⸗

lang 1102]

Gund die Verhandlungen Vormittags n werden.

bei dieser Gelegenheit darauf auf-

und endigt mit

theln uns, dass dies Veranlassung ge-

und namentlich durch die Herren

4) Außer vorgedachter dreiwö bleibt der Handel, so wie das Au

nlung vorbehalten bleibt. 8 12. Februar 1851. Haupt-Direction.

zu 50 Thalern verboten.

Bekanntmachun 1) Die diesjährige Leipziger Osterme J, l-

1 d emm 2 4. M a.

2) Während dieser drei Wochen können alle inlän⸗ dischen, so wie die den Zollvereins⸗Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.

3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. entlicher Frist ängen von Han⸗ delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs,

allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis

8 und Handwerkern ist nur während der b.“ hs. beginnt Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für Letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufs⸗ zeit bis in die Zahlwoche ersetzt.

9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß⸗Speditions⸗Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗

Speditionshandels allhier betreffend. 8 Leipzig, den 10. Februar 1851. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger.

Staaten nicht angehörigen Professionisten

tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung der

e“ 2 1 Das Abonnemenr beträgt 9

5 Kthlr. für ½ Jahr.

10 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bes nlns auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: 81 Behren⸗Straße RNr. 57. *

bbbͤe--e-e-ee1ee.-.];

Berlin, Donnerstag den 20. Februar

Amtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien. Rückreise des Banus nach Croatien. schrift der Börsen⸗Deputation von Triest über den neuen Zolltarif. Vermischtes.

Bayern. München. Gesetzentwurf über die kaufmännischen Anwei⸗ sungen. Gesetzentwurf über die näheren Bestimmungen des §. 23 Tit. VII. der Verfassungs⸗Urkunde. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Staatsminister von

Pfordten. Deputationsbericht der zweiten Kammer über das Kö⸗ ssiche Dekret vom 19. Juli 1850.

nover. Hannover. Schreiben der Königlichen Regierung über veutsche Frage an die allgemeine Stände⸗Versammlung. Göt⸗ gen. R. Wagner.

sen. Kassel. Vermischtes.

fessen und bei Rhein. Mainz. Truppenwechsel.

Schleswig⸗Holstein. Altona. General Legeditsch.

Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin. Eröffnung des Landtags.

Reuß. Gera. Die Industrie⸗ und Gewerbe⸗Verhältnisse der Stadt.

Hamburg. Hamburg. Berathungen der Bürgerschaft.

Ausland.

Frankreich. Paris. Ministerrath. Narvaez. Die Diätenfrage. Verurtheilungen.

Großbritanien und Irland. mischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Graf Sponnek.

Spanien, Madrid. Das Ministerium und die Kammern.

Moldau und Walachei. Bukarest. Abreise des russischen Kom⸗ missars General⸗-Lieutenant Duhamel.

Ostindien. Bombay. Vorbereitungen für Napier's Empfang. Zusammenkunft zwischen Gulab Singh und Dalhousie. Unruhen in

sNizam. Vermischtes.

London. Kabinetsrath. Ver⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. 8 Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Pfarr⸗Administrator von Droszewski zu

Plochocin bei Neuenburg im Regierungs⸗Bezirk Marienwerder

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Karl, so wie „Höchstderen Sohn, der Prinz Friedrich Karl Königliche Ho

scheit, sind, von Weimar kommend, hier wieder eingetroffen.

1 Justiz⸗Ministerium.

Die Versetzung des Justizraths Augustin in Soldin als Rechts⸗Anwalt an das Kreisgericht in Friedeberg, mit Anweisung seines Wohnorts in Arnswalde, ist auf seinen Wunsch zurückge⸗ nommen worden.

Finanz⸗Ministerium.

Bek gmmkö Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes 848 wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Januar d. F. 8,097,482 Rthlr. in Darlehnskassenscheinen in Umlauf waren. Berlin, den 18. Februar 1851. Der Finanz⸗Minister von Rabe.

Königl. General⸗Lotterie⸗Direetton. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 2ten Klasse 103ter Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf 62,030; 2 Gewinne zu 200 Rthlr. fielen auf Nr. 785 und 5,439, und 3 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 4703. 52,942 und 6,764.

Berlin, den 19. Februar 1851.

7

vE-er mn ienn mangirmrTzrseer

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien, 17. Febr. Der Banus von Croatien, Feldzeugmeister Freiherr von Jellacic, hat nach dem Neuigkeits⸗ Büreau seine Rückreise nach Croatien um einige Tage früher, als dies ursprünglich festgesetzt war, angetreten, da die Unruhen in Bosnien seine schleunige Rückkehr erheischten.

Dem Giornale del Lloyd zufolge, hat die triester Börse⸗ Deputation den neuen Zolltarif einer besonderen Prüfung unter⸗ zogen und ihre Ansichten über denselben in einer Denkschrift geäu ßert. Diese stehen durchaus in keiner Beziehung zu den Aeuße⸗ rungen des triester Abgeordneten zum Zoll⸗Kongresse, welcher sich blos nach seiner persönlichen Ueberzeugung bei Gelegenheit der Kongreß⸗Debatten ausgesprochen hat. „Triest,“ heißt es in dem erwähnten Journale, „als erster Seeplatz der Monarchie, ist ver⸗ pflichtet, vorzüglich die Schifffahrt zu vertreten und die Interessen wie die Bedürfnisse derselben zu wahren und zu vertheidigen. In dieser Hinsicht verdient die Zuckerfrage mit vollem Rechte eine um⸗ sändliche Auseinandersetzung, die sie auch in der erwähnten Denk⸗ schrift gefunden hat. Außerdem wurde die Aufmerksamkeit auf Fisen und die damit verbundene Industrie gelenkt und für Roh⸗

eisen die freie Einfuhr oder mindestens ein so niedriger Zoll vor⸗ geschlagen, der die Konkurrenz des fremden Materials srrnasa da dies als das einzige Mittel zur Ermäßigung der hohen Eisen⸗ preise betrachtet wird.“

Bayern. München, 16. Febr. (Nürnb. Korresp.) Der Gesetz⸗Entwurf über die kaufmännischen Anweisungen lautet: Art. 1. Kaufmännische Anweisungen sind den gesetzlichen Bestimmun⸗ gen über gezogene Wechsel unterworfen, insoweit nicht durch das gegenwärtige Gesetz etwas Anderes verordnet ist. Art. 2. Als kaufmännische Anweisung ist jede Urkunde zu betrachten, welche in ihrem Texte als Anweisung bezeichnet und mit den im Art. 4, Ziffer 2—8 der allgemeinen deutschen Wechselordnung aufgeführten Erfordernissen eines gezogenen Wechsels versehen ist. Bei Anwei⸗ sungen, welche in einer fremden Sprache ausgestellt sind, wird ein dem Worte „Anweisung“ entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache erfordert. Art. 3. Es besteht keine Verpflichtung für den Inhaber, die Anweisung zur Annahme zu präsentiren, und für den zur Zahlung Angewiesenen (Assignaten), sich über die Annahme zu erklären; auch findet wegen der Verweigerung der Annahme oder einer Erklärung daruͤber keine Protesterhebung und keine wechselmäßige Regreßnahme statt. Art. 4. Wird die Anweisung freiwillig accep⸗ tirt, so entsteht daraus für den Aecceptanten dieselbe Verbindlichkeit, wie aus der Annahme eines gezogenen Wechsels, jedoch mit der im Art. 6 festgesetzten Beschränkung. Art. 5. Was in den Art. 19 und 20 der allgemeinen deutschen Wechselordnung über die Präsen⸗ tation eines auf bestimmte Zeit nach Sicht lautenden Wechsels zur Annahme, so wie über die Feststellung des Präsentationstages, durch Protesterhebung und über die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Vornahme dieser Handlungen verordnet ist, gilt bei Anweisungen dieser Art hinsichtlich der Vorzeigung an den Assignaten zur Bestä⸗ tigung des Tages derselben. Art. 6. Die gesetzlichen Bestimmun⸗ gen über den Wechselarrest sinden bei kaufmännischen Anweisungen keine Anwendung. Art. 7. Alle dermal im Königreiche bestehenden, die kaufmännischen Anweisungen betreffenden Gesetze und Gewohn⸗ heitsrechte sind aufgehoben. Art. 8. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem achten Tage nach der Bekanntmachung durch das Gesetz⸗ füns⸗ beziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, in Wirk⸗ amkeit.

München, 15. Febr. (N. K.) Der Gesetz⸗Entwurf über die nähere Bestimmung des §. 23 Tit. VII. der Verfassungs⸗ Urkunde lautet: Art. 1. Der König kann bei Vertagung der Siz⸗ zung der Kammern verfügen, daß die Ausschüsse (Abtheilungen) der Kammern oder einzelne derselben auch nach der Vertagung ver⸗ sammelt und in der denselben durch die Geschäftsordnung zugewie⸗ senen Thätigkeit bleiben sollen. Art. 2. Jede nicht in der Ge⸗ schäftsordnung begründete Thätigkeit der Ausschüsse ist unstatthaft und ungültig. Art. 3. Die betreffenhen Ausschüsse einer jeden Kammer verhandeln zuerst diejenigen Geschäfts⸗Gegenstände, welche an ihre Kammer gebracht und ihnen von dieser zugewiesen wor⸗ den sind; sie theilen sodann die erstatteten Vorträge und gefaßten Ausschuß⸗Gutachten den betreffenden Ausschüssen der anderen Kam⸗ mer mit, welche hierüber gleichfalls in Berathung treten. Die betreffenden Ausschüsse beider Kammern können auch behufs der Vereinigung der Ansichten in wechselseitiges Benehmen treten. Art. 4. Sobald die geschäftsordnungsmäßigen Arbeiten in Ansehung der ihnen zugewiesenen Gegenstände vollendet sind, erstatten die Aus⸗ schüsse hierüber Anzeige an das Gesammt⸗Staatsministerium zum Behufe der weiteren Vorlage an den König. Art. 5. Die im Art. 3 bezeichnete Wirksamkeit der Ausschüsse erlischt, wenn der König die Sitzungen derselben aufhebt oder mit Vorbehalt der Wieder⸗ einberufung ihrer Mitglieder einstweilen einstellt. Art. 6. Gegen⸗ wärtiges Gesetz soll als Grundgesetz des Reiches angesehen werden und kann nur in der durch den §. 7 Tit. X. der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde vorgeschriebenen Weise abgeändert werden.

Miünchen, 15. Febr. (A. Ztg.) Die Telegraphenlinie zwi⸗ schen Aschaffenburg und Hanau ist hergestellt, und die Königlich bayerische Telegraphen⸗Station in Hanau wird am 20sten d. er⸗ öffnet. Durch eine Kriegs⸗Ministerial⸗Entschließung vom 12ten d. M. wird die Einführung von Gebetbüchern für die Soldaten der katholischen und protestantischen Konfession angeordnet. Das Exemplar wird 6 Kr. kosten, wenn von dem Gebetbuche für katho⸗ lische Soldaten, dessen Herausgabe der Central⸗Ausschuß des katho⸗ lischen Bücher⸗Vereins für Bayern veranstaltet, wenigstens 40,000 und von jenem für protestaͤntische Soldaten 20,000 Exemplare ab⸗ genommen werden. Der Ankauf dieser Gebetbücher bleibt indessen der Mannschaft freigestellt, die Versendung und Vertheilung dersel⸗ ben wird durch die Militairstellen geschehen.

München, 16. Febr. Diesen Morgen verstarb hier nach mehrwöchentlichem Erkranken an einem chronischen Nierenleiden der Leibarzt Sr. Majestät des Königs Max, Geheime Rath Dr. Hein⸗ rich von Breslau, Kommenthur des Verdienstordens vom heiligen Michael, Ritter des Civilverdienstordens der bayerischen Krone ꝛc., Milglied des Königlichen Ober⸗Medizinalausschusses und Professor der allgemeinen Therapie und Arzneimittellehre an hiesiger Hoch⸗ schule; letztere verliert mit ihm einen ihrer hervorragendsten Lehrer und die hiesige Stadt einen ihrer gelehrtesten, geistvollsten, tüchtig⸗ sten Aerzte. Da Minister⸗Präsident von der Pfordten abermals zu den Konferenzen nach Dresden abgereist ist, so führt für die Dauer seiner Abwesenheit Staats⸗Minister des Kultus Dr. von Ringelmann das Portefeuille des Ministeriums des Handels und Staatsrath im ordentlichen Dienste Freiherr von Pelkhoven das Porte⸗ feuille des Ministeriums des Aeußern und des Königlichen Hauses. Der bisherige Ministerialrath im Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Ludwig Freiherr von Brück, ist zum V der mit dem 1. März d. J. ins Leben tretend 6 der Königlichen Verkehrsanstalten ernannt.

Sachsen. Dresden, 17. Febr. (Dr. J.) Der Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer über das Kö⸗ nigl. Dekret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe auf den VII. und VIII. Abschnitt des sub A. den Stän⸗ den vorgelegten Entwurfs der revidirten Verfassungs Ur⸗ kunde, so wie auf den Entwurf zu einem Gesetze, die Wahl der Landtagsabgeordneten betreffend sub C., bezieht, ist heute ausge⸗ geben worden. Der Vicepräsident der Kammer, Ober⸗Appellations⸗ rath von Criegern, ist Berichterstatter. Wir theilen für heute in Nachstehendem den Hauptinhalt aus dem allgemeinen Theile dieses Deputationsberichts mit. Anlangend den Gang der Verhandlun⸗ gen in der ersten Kammer und die darauf jenseits gefaßten Beschlüsse, so ist hier noch Folgendes beizufügen. Die außer⸗ ordentliche Deputation der ersten Kammer war hinsichtlich der jetzt fraglichen Gegenstände nicht allenthalben zu einem einstimmigen Beschlussr gelangt. Wie nämlich die ganze De⸗ putation sich damit einverstanden erklärt hatte, daß die Bestimmun⸗ gen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 §8§. 96, 98, 102, 103, 104 und 105, welche sich mit der Wirksamkeit der Stände im Finanzwesen beschäftigen, einer Revision und theilwei⸗ sen Abänderung zu unterwerfen seien, so hatte sich doch in anderen Punkten Verschiedenheit der Ansichten kund gegeben. Während nämlich die Majorität der Deputation im Uebrigen das fer⸗ nerweite unveränderte Fortbestehen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 auch hinsichtlich des VII. und III. Abschnitts nicht blos für unbedenklich, sondern auch für äußerst rathsam er⸗ achtete und hierauf den Antrag stützte, „zur Zeit eine vollständige Revision der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 in ih⸗ rem VII. und VIII. Abschnitte abzulehnen”“, als wodurch die Be⸗ rathung des neuen Wahlgesetzes von selbst zur Erledigung kommen mußte; so hatte dagegen eine aus zwei Mitgliedern bestehende Mi⸗ norität der gedachten Deputation ihre in dieser Beziehung abweichende Meinung in einem Sonder⸗Gutachten entwickelt und der Kammer ange⸗ rathen, „unter Ablehnung des Majoritäts⸗Gutachtens auf die spezielle Berathung der Regierungsvorlage im VII. und v III. Abschnitte ein⸗ zugehen.“ Nach Berathung desjenigen Theils des Berichts, welcher sich S. Abänderung der oben besonders erwähnten, die Wirksamkeit der Stände im Finanzwesen betreffenden Paragraphen bezieht, wurde bekanntlich der angezogene Antrag der Majorität in der A6sten Sitzung der ersten Kammer bei Abstimmung durch Namensaufruf mit 27 gegen 10 Stimmen zum Kammerbeschlusse erhoben, in dessen Folge von besonderer Berathung des betreffenden Inhaltes des Ge⸗ setz⸗Entwurfes sub A., so wie des Entwurfes zu einem neuen Wahl⸗ gesetze, abgesehen. Dagegen hat die erste Kammer den Abänderun⸗ gen der §S§. 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 105 unter einigen Modisicationen Beifall geschenkt und ist in Verfolg des Antrages auf Aussetzung der allgemeinen Revision des VII. Abschnittes der Verfassungs⸗Urkunde zu der Ansicht gelangt, daß hierüber ein be- sonderes Gesetz vorzulegen sein würde. Die Staatsregierung er⸗ theilte hierüber für den dabei vorausgesetzten Fall behufige Zusiche⸗ rung und es wurden dann die betreffenden Erklärungen im Proto⸗ kolle niedergelegt.

Endlich ist noch zu erwähnen, daß die erste Kammer bei Be⸗ rathung der §§. 98 und 109 des Entwurfs der revidirten Verfas. sungs⸗Urkunde in Bezug auf die Frage: ob das den Kammern durch Gesetz vom 31. März 1849 ertheilte Recht, Gesetzvorschläge einzu⸗ bringen und auf diese Weise die Initiative in der Gesetzgebung zu ergreifen, beizubehalten sei oder nicht? gegen 4 Stimmen den An⸗ trag genehmigte, „die Kammer wolle beschließen, bei der Staats Regierung eine Gesetzvorlage zu beantragen, durch welche das Gesetz vom 31. März 1849, die Abänderung der §§. 85 und 120 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde, so wie das Gesetz vom 31. März 1849, das Recht der Kammern zu Gesetzvorschlägen betreffend, aufgehoben werden, und für jetzt diesen Beschluß nach §. 152 der Verfassungs⸗ Urkunde im Protokolle niederzulegen“, und daß von Seiten der Staatsregierung die Erklärung abgegeben wurde, daß sie in dieser Angelegenheit ganz nach der Ansicht der Staͤnde⸗Versammlung zu handeln beabsichtige, und wenn der gedachte Vorschlag in den Pro⸗ kokollen der Kammern niedergelegt würde, nicht anstehen werde, als⸗ bald noch eine Vorlage über diese Sache zu machen. Nach diesen Vorausschickungen wendet sich die Deputation der zweiten Kammer zur Begutachtung der verschiedenen einschlagenden Fragen, und widmet zuvörderst dem VIII. Abschnitte der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 eine gesonderte Betrachtung, da hierbet ganz dasselbe Verhältniß obwaltet, wie hinsichtlich der Abschnitte 1. bis VI. Die im VIII. Abschnitte der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 enthaltenen Bestimmungen sind nämlich durch das provisorische Gesetz vom 15. November 1848 wegen einiger Abänderungen der Verfassungs⸗-Urkunde vom 4. Sep⸗ tember 1831 eben so wenig berührt worden, wie die Abschnitte! bis VI. und die Abänderungen, welche gegenwärtig in dem Gesetz Entwurfe sub A., wonach die neuen §§. 152 bis 168 an die Stelle der §§. 138 bis 154 treten sollen, vorgeschlagen worden sind, be stehen, abgesehen von einem dann noch besonders zu erwähnenden Satze am Schlusse der Verfassungs⸗Urlunde vom 4. September 1831 welcher in die revidirte Verfassungs⸗Urkunde nicht wieder aufgenom⸗ men worden ist, lediglich darin, daß der Ausdruck: „Stände“ und „Ständeversammlung“ vermieden und dagegen „Kammern“ und „Landtag“ gesetzt worden ist, im Uebrigen aber unter Bezugnahme auf die vorgeschlagene neue Reihenfolge der Paragraphen eine hier und da veränderte Allegirung derselben stattgefunden hat. Ganz aus denselben Gründen, welche gegen die Revision und thetlweise Abänderung der Abschnitte I. bis VI. der Verfassungs⸗Urkunde von der Deputation geltend gemacht und von der Kammer. 8 worden sind, schlägt daher erstere vor, auch in Betreff des Abschnitts dem Beschlusse der ersten Kammer. Hesreren⸗ 8 „zur Zeit die Revision des VIII. Abschnitts der Verfassungsurkunde

8 2u 8 Dagegen glaubt die Depu⸗ vom 4. September 1831 abzulehnen. gcgen 11 tation, wie bereits in deren Berichte vom 18. Januar d. J.

läufig angedeutet worden ist, bei Prüfung des Gesetzentwurfs suh