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an die Spitze gestellten Grundsatze, wie er sich in den Motiven S. 339 klar und deutlich ausgesprochen findet, vollkommen einver⸗ standen. Auch sie erkennt den hohen Werth unserer Verfassungs⸗ Urkunde vom 4. September 1831 und des Wahlgesetzes vom 24. Sep⸗ tember desselben Jahres dankbar an, auch sie setzt auf die praktische Erfahrung hierunter weit höheren Werth, als auf die Resultate theoretischer Speculationen, und wünscht daher, wie bereits in, dem ersten Berichte umständlicher auseinandergesetzt worden ist, die Bei⸗ behaltung einer landständischen Verfassung, wenn auch tten inderter Zusammensetzung der Ständeversammlung⸗ Oh Pntg dann noch weiter zu erwähnenden Abänderungen in Betreff der Zu⸗ sammensetzung beider Kammern die künftigen Vertreter des gaqe⸗ Landes noch mit vollem Rechte als eine Ständeversammlung, zeichnet werden können, erscheint der Deputation an sich ö. doch glaubt sie, jene Frage insofern bejahen zu vürfen⸗ beib “ derte Vertretung der Städte und des platten Landes “ werden soll, also in gewisser Beziehung auch künftig “ 8 nach Ständen in den Kammern moöglich erscheinen A Sss gegenwärtige Verfassung, die allgemein als eine C zeichnet wird, entspricht aber ebenfalls nicht so G“ 8 88 Grundzügen einer ständischen Vertretung im engeren. inne des Worts. Wie nämlich im 78. Paragraphen unserer Verfassungs⸗ Urkunde ganz bestimmt und deutlich ausgesprochen worden ist, daß die Stände das gesetzmäßige Organ der Gesammtheit der Staats⸗ bürger und Unterthanen sein sollen, so erfolgt auch bekanntlich die Abstimmung in beiden Kammern nicht nach den einzelnen, darin vertretenen Ständen, sondern in dem Maße, daß jedes Mitglied seine Stimme besonders abgiebt. Die Abstimmung nach Kurien, welche als das eigentliche Merkmal einer rein ständischen Vertre⸗ tung zu betrachten. ist, kommt in unserer Verfassungs⸗ Urkunde, 0 weit es sich um Beschlüsse jeder einzelnen Kammer handelt, nicht vor, vielmehr werden Kuriatstimmen blos in §. 121 erwähnt, wo es sich um Feststellung des Verhältnisses beider Kammern zu ein⸗ ander handelt. Die für gewisse Fälle vorbehaltene Abgabe einer Separatstimme (vergl. §§. 90 und 129 der Verfassungs⸗Urkunde) stellt sich dagegen allerdings als Ausfluß des ständischen Prinzips dar, es soll aber die diesfallsige Berechtigung nach einem später zu erwähnenden Vorschlage ihrer Deputation auch künftig nicht ganz in Wegfall kommen, sondern mit Rücksicht auf die Trennung der Städte von dem platten Lande aufrecht erhalten werden. Die De⸗ putation ist daher des Dafürhaltens, daß auch künftig die Ueberschrift des VII. Abschnittes unserer Verfassungs ⸗ Ur⸗ kunde, so wie der einzelnen Paragraphen, unbedenklich bei⸗ zubehalten sein dürfte, auch dem Fortbestehen der Aus⸗ drücke „Stände“ und „Stände⸗Versammlung“, ingleichen des Wortes „Unterthanen“, wo solche im Kontexte der Paragraphen vorkommen, kein Bedenken entgegenstehe. Sie glaubt hierunter um so mehr auf Zustimmung der Kammer rechnen zu dürfen, als bei den in dem ersten Berichte über das Dekret vom 19. Juli 1850 gestellten Anträgen dieselbe Ansicht maßgebend gewesen ist und die Kammer solche genehmigt hat. Es dürfte daher auch nicht erfor⸗ derlich sein, alle Paragraphen des VII. Abschnitts neu zu redigiren, vielmehr würde es, als womit auch die Staats⸗Regierung nach den der Deputation hierüber gemachten Mittheilungen einverstanden ist, am zweckmäßigsten erscheinen, die Abänderungen der Verfassungs⸗ Urkunde, welche für nothwendig erachtet werden, in ein besonderes Gesetz zusammenzufassen, bei dessen Publication aber zugleich aus zusprechen, daß solches als integrirender Theil des Staatsgrundge⸗ setzes zu betrachten sei und daher auch die in letzterem §. 152 ent⸗ haltenen besonderen Vorschriften darauf Anwendung zu leiden hät⸗ ten. Anlangend den materiellen Inhalt des Gesetz⸗Entwurfs, so finden wir zunächst, daß das Zweikammersystem, welches durch die provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 in sehr wesentlichen Punkten verletzt worden war, in seiner ursprünglichen Gestalt bei⸗ behalten werden und daher auch bei getheilten Meinungen beider Kammern ein Vereinigungs⸗Verfahren in der §. 131 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde vorgeschriebenen Weise stattfinden soll. Die Deputation findet solches zweckmäßig. Denn ist es auch hier⸗ durch möglich gemacht, daß durch den Widerspruch einer ver⸗ hältnißmäßig geringen Anzahl von Mitgliedern der Stände⸗ Versammlung das Zustandekommen eines Gesetzes gehindert werden kann; so stellt sich doch der hierdurch vielleicht dann und wann herbeigeführte Nachtheil, den überwiegenden Vor⸗ theilen gegenüber, welche daraus erwachsen, wenn auf diese Weise der Fassung übereilter Beschlüsse durch den beharrlichen Widerspruch der Majorität einer Kammer vorgebeugt werden kann, als viel zu gering dar, um Beachtung zu verdienen. Es darf nämlich nicht vergessen werden, daß die höchste Aufgabe der Gesetzgebungspolitik in der weisen Vorsicht beim Vorwärtsschreiten gefunden werden muß, da nichts nachtheiliger auf das Wohl des Staates einwirkt, als das Zurücknehmen übereilt ergriffener Maßregeln.“ Hiernächst will der Gesetz⸗Entwurf auch fernerweit die Trennung der Wahlbezirke der Städte von denen des platten Landes in Be⸗ treff der zweiten Kammer, so wie den Wahlmodus durch Wahl⸗ männer, beibehalten wissen. Auch in dieser Beziehung stimmt die Deputation den in den Motiven Seite 341 folg. ausgesprochenen Ansichten besonders deshalb bei, weil sich diese Trennung, so wie der gedachte Wahlmodus, in der praktischen Ausführung als gut bewährt haben und die auf Grund der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 gesammelten traurigen Erfahrungen von jedem neuen Versuche abschrecken müssen, das Wahlgesetz auf theoretischen Grundlagen zu stützen, welche mit den wirklich beste⸗ henden Verhältnissen nicht im Einklang stehen. Die wesentlichsten Abweichungen von dem gegenwärtig wieder gültigen Wahlgesetz las⸗ sen sich im Allgemeinen auf drei Punkte zurückführen, welche in den Motiven Seite 339 erwähnt und bei den Verhandlungen in der ersten Kammer vom Ministertische aus noch näher bezeichnet worden sind. Die bei der letzteren Gelegenheit bewirkte umständliche Aus⸗ einandersetzung aller für die beabsichtigten Abänderungen sprechenden Gründe ist, nach dem Dafürhalten ihrer Deputation, so schlagend und überzeugend, daß letztere nicht umhin kann, ihr unbedingtes Einverständniß nnzif dem Inhalte derselben offen und unumwunden zu erklären. Sie beschränkt sich daher, um Wiederholungen zu vermeiden, auf nachstehende Bemerkungen: „Anlangend 1) die ab⸗ gesonderte Vertretung der Rittergüter in beiden Kammern, so un⸗ terliegt es keinem erheblichen Zweifel, daß deren Entstehung und Beibehaltung auf Verhältnissen beruht, die entweder bereits auf⸗ gehoben worden sind oder doch ihrer baldigen Beseitigung unauf⸗ haltsam entgegeneilen. Eine in dem gegenwärtigen Stande der Dinge wirklich begründete Veranlassung, die Rittergutsbesitzer auch fernerweit als einen besonderen Stand bei Zusammensetzung der allgemeinen Landesvertretung zu bezeichnen, ist daher offenbar nicht vorhanden. Wollte man dies dennoch thun, was allerdings nicht geradezu unmöglich erscheint, so würde man in den bereits im er⸗ sten Berichte ihrer Deputation angedeuteten politischen Fehler ver⸗ fallen und, anstatt den bei Zusammensetzung der Kammern mit Recht ins Auge zu fassenden, in der Verschiedenheit der mannigfachsten Lebensverhältnisse begründeten Unterschied der Stände zu berück⸗ sichtigen, eine Scheidewand fortbestehen lassen, die dermalen als eine wirklich gezogene bezeichnet werden muß. Denn die dem öffent⸗
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en und dem Privatrechte angehörigen allgemeinen Vorrechte und Privilegien der Rittergüter sind gefallen und, abgesehen von der hier fraglichen gesonderten Vertretung derselben in der Stände⸗ Versammlung, besteht kein wesentlicher Unterschied weiter zwischen einem Rittergute und einem Bauergute von gleicher Größe und gleicher Ertragsfähigkeit. Zwar könnte eingehalten werden, daß die Rittergüter noch nicht in aller Beziehung dem Verbande der länd⸗ lichen Kommunen einverleibt seien, daß dieselben in Grund⸗ und Hy⸗ pothekensachen noch unter besonderen Behörden stehen, und daß sie nach der Kreistagsordnung in den alten Erblanden, so wie nach der Par⸗ tikular⸗Verfassung der Oberlausitz, noch besondere Corporationen bilden. Allein der zuerst erwähnte Umstand wird mit dem Erscheinen der in Aussicht gestellten neuen Landgemeinde⸗Ordnung ohne Zweifel ver⸗ schwinden, wenigstens würde es sich kaum rechtfertigen lassen, wenn den Rittergütern, die bereits gegenwärtig bei den meisten die Kom⸗ munen treffenden Leistungen, z. B. bei den Parochiallasten, so wie bei der Armenpflege, beitragspflichtig sind, die Theilnahme an Re⸗ gulirung der Gemeinde⸗Angelegenheiten, wobei sie nach Aufhebung der Patrimonialgerichte nicht mehr in ihrer Eigenschaft als Gemeinde⸗ Obrigkeit zu konkurriren haben werden, entzogen bleiben sollte. Die Einrichtung der Grund⸗- und Hypotheken⸗Behörden erscheint an sich als ein rein zufälliger Umstand, zumal schon gegenwärtig einzelne sogenannte Freigüter und andere Grundstücke, die der Klasse der Rittergüter niemals angehört haben, unter die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin gehören. Endlich kann aus der Berechtigung, bei Kreistagen und Provinzial⸗Landtagen als besondere Corporation fort⸗ zubestehen, welche besonders mit Vermögens⸗Verhältnissen, Stiftungs⸗ Angelegenheiten und anderen einzelnen Instituten zusammenhängt, auch durchaus nicht in Frage gestellt werden soll, noch keinesweges die Folgerung gezogen werden, daß sie auch in den Kammern, welche sich mit allgemeinen Landesangelegenheiten zu beschäftigen haben, als gesonderter Stand vertreten werden muüßten. Als größere Grund⸗ besitzer sollen sie auch künftig ihren Platze in der Ständversamm⸗ lung finden, allein dies berechtigt nicht zur Beibehaltung der seit⸗ herigen Eintheilung in Ritter⸗ und Bauergüter, da, wie vom Mini⸗ stertische aus in der ersten Kammer angeführt worden ist, auch in Notorietät beruht, eine nicht unbedeutende Anzahl von Rittergütern in Sachsen existirt, die mit keinem, oder doch nur mit sehr gerin⸗ gem Grundbesitze verbunden sind, wogegen viele Bauergüter zu dem größeren Grundbesitze gehören. Jene Eintheilung hat daher ihr eigentliches Fundament verloren und führt, wenn sie dennoch bei⸗ behalten werden soll, zu einer Spaltung der konservativen Kraft, die für den Staat gefährlich ist. Denn darüber waltet kein Zwei⸗ fel ob, daß der ländliche Grundbesitz eine der vorzüglichsten Stützen der constitutionellen Monarchie bildet, und daß diese Stütze desto mehr an Kraft und Dauer gewinnen muß, je weniger die Ver⸗ fassungs⸗Urkunde und das Wahlgesetz Gelegenheit darbieten, dessen Vertreter in der Ständeversammlung in zwei Parteien zu trennen, die, wenn sie sich auch künftig nicht mehr leicht feindselig gegen überstehen würden, doch schon durch die verschiedene Bezeichnung ihrer Wahlfähigkeit leicht in der innigen Ueberzeugung wankend ge macht werden können, daß sie nur im treuen Zusammenhalten stark sind und nur gemeinschaftlich den gemeinsamen Feind mit Wirksam⸗ keit zu bekämpfen vermögen. Die Petition wegen Gleichstellung des ritterschaftlichen und bäuerlichen Grundbesitzes, in deren Verfolg die betreffende ständische Schrift vom 13. November 1848 an die Staatsregierung gelangt ist, beruhte daher offenbar auf richtiger Auf⸗ fassung der politischen Verhältnisse, und die Deputation ist von der innigen Ueberzeugung durchdrungen, daß es zum Wohle des gelieb⸗ ten Vaterlandes wesentlich beitragen wird, wenn auch bei der Zu⸗ sammensetzung der Ständeversammlung zwischen Rittergütern und Bauergütern kein Unterschied weiter gemacht wird. Auf den zweiten Punkt, auf die Ausdehnung des Königlichen Ernennungsrechts zur ersten Kammer, setzt die Deputation weniger Gewicht, kann aber nicht verkennen, daß es sachgemäß erscheint, den Kreis der Wahlfähigen, auf welchen sich das fragliche Recht der Krone jetzt verfassungsmäßig erstreckt, zu erweitern. Auf das Detail der betreffenden Abänderung der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 18314 wird später zurück⸗ zukommen sein. Dagegen erscheint es, um zum dritten Punkte überzu⸗ gehen, als unbedingt nothwendig, der aktiven und passiven Wahlfähigkeit der Unangesessenen eine größere Ausdehnung zu verschaffen. Denn, bedarf auch der Grundbesitz besondere Berücksichtigung bei der Ver⸗ tretung in den Kammern, wie bereits mehrfach nachgewiesen wor⸗ den ist, so würde es doch schon im Allgemeinen mit dem Prinzipe der Gerechtigkrit unvereinbar sein, wenn die Theilnahme der Unangeses⸗ senen an den Landtagswahlen, so wie deren Berechtigung, gewählt zu werden, hinsichtlich des platten Landes bis auf eine einzige, den Handel und das Fabrikwesen betreffende Ausnahme gänzlich aus⸗ geschlossen, in den Städten aber wenigstens auf eine ganz unverhält⸗ nißmaßige Weise beschränkt bleiben sollte. Das dadurch herbeigeführte Mißverhältniß tritt aber in Sachsen ganz besonders hervor, wo Han⸗
del und Gewerbe sich eines täglich wachsenden Gedeihens erfreuen, auch Wissenschaft und Künste in der schönsten Blüthe stehen, da die Pfleger aller dieser Zweige des geistigen und materiellen Strebens wenigstens nicht ausschließlich oder vorzugsweise in der Klasse der Grundbesitzer zu suchen sind. Es muß aber auch als politisch rath⸗ sam angesehen werden, die Unangesessenen bei den Wahlen zur zweiten Kammer nicht in zu geringem Grade zu betheiligen. Denn in demselben Maße, wie man bemüht ist, alle beweglichen Elemente aus der Ständeversammlung zu verbannen, in demselben Maße werden dieselben ihre Wirksamkeit außer den Kammern geltend machen und immer geneigter werden, der Regierung und den Ständen feindlich entgegenzutreten. Bei Zusammensetzung der Kammern darf daher neben Herbeischaffung geeigneter Garantiecen für Festhaltung des konservativen Prinzipes, welches vorzugsweise in der ersten Kammer vertreten sein muß, die Rücksicht nicht unbeachtet bleiben, daß, neben der Wahrung der materiellen Interessen aller Staatsbürger, die Ständeversammlung zugleich den rechten Kampfplatz darbietet, wo Meinungsverschiedenheiten über alle öffentlichen Angelegenheiten durch⸗ gefochten werden können und sollen, damit der Austausch der Ideen zur Wahrheit und zum Erkenntnisse des Guten leite. Freilich wird dieser erhabene Zweck der Ständeversammlung sofort vereitelt, wenn eine Partei die Oberhand erlangt, der es nicht um Erkenntniß der Wahrheit zu thun ist, sondern die durch künstliche Lügengewebe nur selbstsüchtige Zwecke zu verfolgen strebt. Allein hieraus folgt nur, daß man es vermeiden muß, eine Landesvertretung in das Leben zu rufen, die für Wahrung des konservativen Prinzips keine, oder doch zu geringe Garantieen darbietet; man würde aber jedenfalls zu weit gehen, auch die Erreichung von etwas Unmöglichem anstreben, wenn man die beweglichen Elemente ganz aus den Kammern † verbannen suchen wollte, was dann leicht gerade die entgegengesetzte Wirkung nach sich ziehen könnte. Schon beim Erlaß des Wahlgesetzes vom 24. Sep⸗ tember 1831 fühlte man das Bedürfniß, hierunter wenigstens in Betreff der Städte eine Lücke auszufüllen, und nahm deshalb die in §. 56 sub 2, 3 und 4, so wie in §. 60 enthaltenen Bestimmun⸗ gen auf. Wie aber diese ihren Zweck nur sehr unvollständig er⸗ füllen, so haben sie sich auch überhaupt nicht als heilsam bewährt, es scheint vielmehr rathsamer, den Unansässigen in den Städten und auf dem Lande im Allgemeinen sowohl aktiv als passiv eine etwas
ausgedehntere Theilnahme an den Wahlen für die zweite Kammer
offiziere der hier liegenden Truppentheile geladen waren.
zu gestatten, diese aber von einem angemessenen Census abhängig zu machen. Die Festsetzung des letzteren macht in Verbindung mit der Bestimmung, daß das aktive und passive Wahlrecht für die zweite Kammer nur da ausgeübt werden kann, wo das fragliche In⸗ dividuum seinen wesentlichen Wohnsitz hat, die Aufnahme des so sehr schwankenden Begriffs der Selbstständigkeit überflüssig, was als eine wesentliche Verbesserung zu betrachten ist. Endlich erkennt die Deputation eine solche auch darin, daß alle diejenigen Bestim⸗ mungen, auf denen die Zusammensetzung der Kammern beruht, in die Verfassungsurkunde aufgenommen worden sind, dagegen aber das Wahlgesetz sich nur mit der weiteren Entwickelung der in jenen Vorschriften enthaltenen Grundsätze beschäftigt. Um diese Maxime möglichst konsequent durchzuführen, wild sich die Deputation später bei einzelnen Paragraphen noch einige Vorschläge gestatten.“
Hannover. Hannover, 17. Febr. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer verliest der Präsident ein Schreiben der Regierung, in welchem die Wahl des als Vice⸗Präsidenten für die erste, so wie des Dr. phil. Ellysen für die zweite Kammer bestätigt wurde. Nach längerer Debatte pro et contra entschied die Versamm⸗ lung dahin, daß eine Beeidigung stattfinden müsse, worauf der Prä⸗ sident Graf Bennigsen anstatt des Erb⸗Landmarschalls, der erkrankt war, dem Vice⸗Praäsidenten den Eid abnahm. Dann erfolgte eine schriftliche Mitheilung von Seiten der Regierung in Bezug auf die Angelegenheiten Dentschlands.
Angenommen wurden später die Regierungspropositionen: die Errichtung eines evangelischen Oberconsistoriums, so wie dreier Pro⸗ vinzial⸗Konsistorien betreffend, ferner die Aufhebung der katholischen Konsistorien zu DOsnabrück und Hildesheim, an deren Stelle Hoheits⸗ kommissäre treten sollen.
Hannover, 17. Febr. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ward in Veranlassung des Antrages Lang's J. zum zwei⸗ tenmale eine dahin gehende authentische Interpretation des Schwur⸗ gerichtsgesetzes beschlossen, daß die Theilnahme an der allgemeinen Ständeversammlung dem zu dem Amte eines Geschwornen während der Diät berufenen Abgeordneten als genügender Entschuldigungs⸗ grund zur Seite stehen solle, wenn dem Abgeordneten von der Kammer der Urlaub verweigert werde. Der Verbesserungsantrag von Groß aus Leer, den Urantrag Lang's I. in seiner ursprüng⸗ lichen Fassung wieder herzustellen, wurde abgelehnt, nachdem Wester⸗ kamp, von Garßen, Gerding, Stüve, Bueren und der Justiz-Mi nister gegen, Ellissen aber für denselben sich ausgesprochen.
Der Antrag Stüve's, das Landes⸗Verfassungsgesetz dahin authen⸗ tisch zu deklariren, daß die Wählbarkeit der ersten Kammer, inso⸗ weit nicht von den Deputirten der größeren Grundbesitzer die Rede sei, keiner weiteren Beschränkung, als die zur zweiten Kammer unterliege, ebenfalls in zweiter Berathung angenommen. Die Mi nister stimmten dagegen, von denen Lindemann erklärte, er könne sich auch jetzt noch nicht von der Gültigkeit der Wahl Braun's überzeugen.
Die Genehmigung zu dem zwischen Hannover und Braun⸗ schweig abgeschlossenen Eisenbahn⸗Vertrage, wodurch die Einrichtung eines gemrinschaftlichen Betriebes auf der CEisenbahnstrecke zwischen Lehrte und Braunschweig vereinbart worden, ward wiederholt.
Ein Schreiben der Regierung, ihr Verhalten in der deutschen Angelegenheit betreffend, wird angekündigt. Hiernächst wurde zur Wahl der General⸗Syndici geschritten. Der bisherige zweite Ge⸗ neral⸗Syndikus Dammers wird mit 35 Stimmen von 69 zum ersten General-Syndikus erwählt; von Garßen erhielt 32 Stim⸗ men, 2 Stimmen zersplitterten sich. Dammers dankte der Kammer für die Erneuerung seiner Wahl. Zum zweiten General⸗Syndikus ward sodann von Garßen mit 42 Stimmen erwählt und selbiger sogleich als solcher beeidigt. Die Regierungs⸗Vorlage in Betreff des Unterstützungsfonds fuür die Eisenbahn⸗Beamten sodann in zwei⸗ ter Berathung, einschließlich des gestern von Lang II. dazu gestell⸗ ten Verbesserungs⸗Antrages, genehmigt.
Hessen. Kassel, 16. Febr. (O. P. A. Ztg.) Die bayeri⸗ schen Truppen werden vorerst noch nicht abrücken. Heute Morgen traf eine Ordre wegen Sistirung des Abmarsches hier ein. Doch pürfte sich derselbe wohl nur um einige Tage verzögern. Die Stadt Rotenburg hat seit mehreren Tagen keine Besatzung mehr, wahr⸗ scheinlich in Folge der Vorstellungen, welche die Rotenburger De⸗ putation dem Ministerpräsidenten gemacht hat. Gestern gaben die Offiziere des kurhessischen Husarenregiments (jetzt Garde du Corps) den bayerischen Subalternoffizieren ein Abschiedsdiner. Heute war beim Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Leiningen große Tafel, zu der General⸗Lieutenant von Peucker’, Fürst von Thurn und Taxis, die Generale Damboer und du Ponteil und fast sämmtliche Stabs⸗
Auch der gegenwärtig zur Inspection des 14ten österreichischen Jägerbataillons hier anwesende General von Schmerling halte an dem Mahle Theil genommen. Diesen Abend ist bei dem Ministerpräsidenten Hassenpflug große Soiree, zu der die eben genannten Herren, die Minister und das diplomatische Corps geladen sind.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 17. Febr. Die heute erschienene Nr. 4 des Großherzoglichen Regierungs⸗ Blattes enthält ein Edikt vom 9. Februar, laut dessen für das laufende Jahr folgende Personen als außerordentliche Mitglieder des Staatsraths berufen sein sollen: Präsident Weller, Geheime Rath von Grolman, Geheime Rath von Hombergt, Ministerial⸗ Rath von Bechtold, Ministerial⸗Rath Maurer, Ober Appel⸗ lations- und Cassationsgerichts⸗Rath Hesse, Ober⸗Appellations⸗ und Cassationsgerichts⸗Rath Schenck.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 18. Febr. (A. M.) Heute Nachmittag kam General Bardenfleth in Begleitung eines anderen dänischen Offiziers von Kiel hier an.
Altona, 18. Febr. In einer gemeinschaftlichen Sitzung un⸗ serer beiden Stadtkollegien wurde auf Antrag des Senators Lir⸗ natzti Namens der Einquartierungs⸗Kommission ein vorläufiger Kredit von 200,000 Mark Courant aus den städtischen Mitteln bewilligt, behufs der erforderlichen Vorschußleistungen. Zugleich wurde aber beschlossen, an die oberste Civil⸗Behörde einen Antrag zu stellen, dahin gehend, daß dieselbe zur Deckung der Vorschüsse eine Summe anweise. Behufs der Ueberbringung dieses Antrags an die oberste Civil⸗Behörde und zur nachdrücklichen mündlichen Unterstützung desselben sind der Senator Birnatzki und der Bürger⸗ warthalter Reincke gewählt worden, denen auch noch der Auftrag geworden, die oberste Civil⸗-Behörde darum anzugehen, daß die Landeskasse veranlaßt werde, im Falle sich noch fernere Bedürfnisse herausstellen sollten, zur Bestreitung derselben Vorschüsse zu leisten.
Ein Lazareth für österreichische Kranke ist hier errichtet worden. 400 Betten sind in demselben aufgestellt worden. Das Sanitäts⸗ Corps und die Feldapotheke sind hier geblieben, während der größte
Theil der österreichischen Artillerie und des Fuhrparkes nach dem
Amte Pinneberg verlegt wurden. Flensburg, 15. Febr.
seinen Befehlen.
Die Flensb. Z g. enthält eine amtliche Bekanntmachung von Tillisch in Beziehung auf die Brannt⸗
weinsteuer; danach darf Keiner, der zum Branntweinbrennen nicht berechtigt ist, im Besitze von Branntweinbrennerei⸗Geschäften sein. Wer im Besitz derselben ist, hat vor dem 1. April die Angabe dar⸗ über zu beschaffen; wer nachher im Besitz eines Geräthes betroffen wird, wird nach der Bekanntmachung vom 7. September 1850 in Strafe genommen. Die Geräthschaften dürfen an Niemanden ver⸗ kauft werden, als an Personen, die zum Branntweinbrennen berech⸗ tigt sind, so wie nach geschehener Anzeige beim nächsten Zoll beamlen.
Nassau. Die Thä⸗
Wiesbaden, 11. Febr. (A. Ztg.)
tigkeit der seit Anfang dieses Monats hier versammelten Bevoll⸗
mächtigten der Zollvereinsstaaten beschränkte sich bis jetzt auf die statutgemäße definitive Regelung der von dem Centralbüreau aus⸗ gegangenen provisorischen Abrechnungen und Vertheilungen der Zoll⸗ vevenüen. Nach Beendigung dieses Geschäfts wird die Schlußre⸗ daction der in Kassel bereits vereinbarten Zusätze und Aenderungen der Zollordnung (bezüglich Waarenabfertigung u. dgl.) vorgenom⸗ men werden, so wie es auch hinsichtlich einer Ermäßigung der Fluß⸗ und Transitzölle auf die Hälfte der bisherigen Sätze zu der so äußerst wünschenswerthen Vereinbarung kommen wird. Auch ein⸗ zelne Tarifpositionen, worüber schon in Kassel annähernde oder vollkommene Einstimmigkeit herrschte, sollen schließlich festgestellt, im übrigen aber keine Verhandlungsgegenstände angenommen wer⸗ den, die mit denen der dritten Abtheilung der dresdener Konferenz kollivdiren. Die Bevollmächtigten sprechen die Erwartung aus, bin⸗ nen vier Wochen ihre hiesigen Geschäfte erledigt zu haben. Unaus⸗ bleiblich wird dagegen der nochmalige Zusammentritt einer Konfe renz von Zollvereinsbevollmächtigten im Laufe dieses Jahres, theils im die Ergebnisse der dresdener Konferenz mit den Satzungen des Vereins in Einklang zu bringen, theils um vor Ablauf des Kün⸗ digungstermins (31. Dezember d. J.) Verabredungen über die eventuelle Fortdauer der Vertragsverhältnisse nach Ablauf von 1853 zu treffen.
Sachsen⸗Weimar. Jena, 11. Febr. (O. P. A. Z.) Der gegenwärtige Bestand unserer Universität beträgt an wirklich Imma⸗ trikulirten nur die Zahl von 358, zu denen noch 18 andere Stu⸗ denten kommen, welche zum Besuche der Vorlesungen besondere Er⸗ laubniß erhalten haben; dieser Bestand vertheilt sich auf die einzel⸗ zelnen Fakultäten so, daß 78 Studirende die theologischen, 87 die zuristischen, 61 die medizinischen und 132 die philosophischen Kollegia
besuchen.
Weimar, 18. Febr. (W. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der
Prinz von Preußen ist gestern früh nach Erfurt gereist, kehrte Mittags bereits von dort hierher zurück und wird morgen nach
Koblenz abreisen. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Karl von Preußen wird heute nach Berlin zurückkehren. Der Staats⸗ Minister von Watzdorf ist gestern früh wieder nach Dresden abgereist.
In der heutigen Landtagssitzung wurde das provisorische Ge⸗ setz, die Portotsxen und Tarbestimmungen bei den Posten betreffend, vom 16. August 1850 als definitives angenommen. Hierauf ging der Landtag zur Berathung des Gesetz⸗Entwurfs über die Landes⸗ Vermessung über. Die ersten Paragraphen desselben wurden ange⸗ nommen.
Hamburg. Hamburg, 18. Febr. (D. G.) Der bayerische Gesandte am hannoverschen Hofe kam gestern von Lübeck zurück, wohin er gereist war, um dem Erzherzog die Insignien des St. Hu⸗ bertus⸗Ordens zu überbringen. Wie es heißt, wird der Erzherzog Leopold in Lübeck längere Zeit bleiben; er ist zum Commandeur der dort und in der Umgegend liegenden österreichischen Truppen bestimmt.
Der gestern nach Altona mit seinem Stabe übergesiedelte Feld⸗
marschall⸗Licutenant von Legeditsch ist ebensalls mit einem bayeri⸗
schen Orden geschmückt worden, der ihm von Herrn von Montgelas überreicht wurde. Aus dem Mecklenburgischen ist die österreichische Kavallerie schon so ziemlich ausmarschirt und hat im Lauenburgi⸗ schen Quartier bezogen. In Mölln, durch welche Stadt in voriger Woche mehrere Schwadronen Windischgrätz Chevauxlegers aus dem Mecklenburgischen gekommen sind, und in den Ortschaften zwischen Mölln und Schwarzenbeck, wie auch zwischen Bergedorf und dieser Stadt, ist Alles voll von österreichischer Kavallerie. Die Vergütung für Mann und Pferd beträgt täglich 14 Schillinge.
usland.
Frankreich. Paris, 16. Febr. Der heutige Moniteur enthält den Postvertrag zwischen Frankreich und Sardinien.
General Jullien ist, dem Moniteur zufolge, auf sein An⸗ suchen in Ruhestand und General Levaillant nach Toulon versetzt.
Die National⸗Versammlung beschäftigte sich gestern im Konfe⸗ renz⸗Saale mit der auf den 24. Februar anberaumten großen Revue des Präsidenten über Armee und National⸗Garde auf den Boule⸗ vards. Man fragte sich, ob diese Revue nicht eine politische De⸗ monstration bezwecke.
General Forest, Kommandant der zum Schutze der National⸗ Versammlung bestimmten Truppen, hatte früher 16 Bataillone unter Seit der neuen Brigade⸗Eintheilung unter Va⸗ raguay d'Hilliers ist diese Anzahl bedeutend vermindert.
Im Hotel der russischen Gesandtschaft im Faubourg St. Honoré. fand heute Vormittags eine zahlreiche Diplomaten⸗Versammlung
att.
s Gestern Abend hielten der Bonapartisten⸗Verein im Staats⸗ rathsgebäude, der Orleanisten⸗Verein in der Rue des Pyramides und der Legitimisten⸗Verein in der Rue Rivoli Sitzungen.
Vierzehn vierspännige Wagen unter Bedeckung eines Infauterie⸗
Bataillons brachten im Laufe des gestrigen Tages die den aufge⸗
lösten Theilen der pariser Nationalgarde abgenommenen Waffen aus den Tutlerieen nach Vincennes, das jetzt mit Nationalgarde⸗Gewehren aus allen Gegenden Frankreichs angefüllt ist. Von den Mitgliedern der geheimen Gesellschaft „Union der Gemeinen“ sind sechs Mitglieder, in deren Wohnungen Säbel, leere Patronen und Bleikugeln gefunden worden waren, zu Ge⸗
fängniß von 10 Tagen bis 3 Monaten verurtheilt worden.
Ein früherer Diakonus, der sich verheirathen wollte, fand sei⸗ nes geistlichen Standes wegen bei dem Maire von Roux in Algier entschiedenen Widerstand. Er citirte den Maire vor Gericht, und dieses entschied dahin, daß der Maire den Akt zu vollziehen habe, da der Stand des Priesters für die Civil⸗Gesetzgebung kein Ehe⸗ Hinderniß sei. b
Es geht das Gerücht, das Ministerium wolle nächstens einen Kredit für den Präsidenten der Republik verlangen, damit er die Industrie⸗Ausstellung besuchen könne.
Die Mitglieder des Parteivereins der Rue des Pyramides haben gestern ihr Büreau gewählt, um, wie der Constitutionnel sagt, in den gegenwärtigen politischen Verhältnissen dem Vereine mehr Gleichartigkeit und Dauer zu geben. Gewählt wurden zum Präsidenten Baroche, zu Vice⸗Präsidenten Beugnot und Leon Faucher.
In Folge dieser Wahlen sollen Molé, Thiers, Malleville, Duvergier de Hauranne, von Broglie und Piscatory ihren Austritt ange⸗ zeigt haben.
Paris, 17. Febr. Gestern bis spät in die Nacht fand im Pavillon Marsau beiz Baraguay d'Hilliers eine Verhandlung von Generalen der pariser Armee statt. Der Moniteur de l'Armée erklärt, es werde am 24. Februar keine Revue auf den Boulevards stattfinden.
Die Assemblée nationale ist unruhig über die Einthei⸗ lungs-Veränderungen in der pariser Armee und fordert von der Exekutivgewalt Aufschlüsse über die Absetzung des Generals Julien, da sie unmöglich vergessen könne, wie dieser General einer derjeni⸗ gen gewesen, welche die verfassungswidrigen Ausrufungen auf der Ebene von Satory verweigerten.
Die Werbungen für Montevideo sind eingestellt worden. Die Angeworbenen sollen eine kleine Entschädigung erhalten.
Die Abtheilungen haben sich heute um 2 Uhr zur Wahl der Kommission von 30 Mitgliedern über den Gesetz⸗Entwurf für in⸗ nere Verwaltung versammelt. Die Debatte bewegte sich heute hauptsächlich um den ersten Abschnitt von den Gemeinden, der we⸗ sentlich modifizirt werden dürfte. Die Kommission wird kaum vor Mittwoch gewählt werden.
Von Molidère ist ein neues Stück: „Le Ballet des Incompa tibles“ aufgefunden worden, welches in freien Versen geschrieben ist und 1654 zu Montpellier vor dem Prinzen Conti aufgeführt worden ist.
Großbritanien und Irland. London, 17. Febr. Die Gräfin von Neuilly, der Herzog und die Herzogin von Ne⸗ mours statteten vorgestern einen Besuch im Buckingham⸗Palast ab und besichtigten darauf in Prinz Albrecht's Begleitung das Ausstel⸗ lungsgebäude.
Die Subscription für die Saison⸗Einlaßkarten zur Industrie⸗ Ausstellung ist bereits eröffnet und soll schon über 30,000 Sub⸗ seribenten zählen. Der erste Abonnent war Prinz Albrecht, welcher ein Herrenbillet (3 Pfd. 3 Sh.) für sich und ein Damenbillet (2 Pfd. 2 Sh.) für die Königin löste. Unter den ersten Gegen⸗ ständen, welche am Sonnabend in das Gebäude geschafft wurden, befand sich ein in München aus Bronze gegossener Löwe. Er ist zwölf Fuß hoch, funfzehn Fuß lang, fünf Fuß breit und wiegt beinahe 100 Centner. Die Abtheilungen für das Ausland sind so weit in fertigem Zustande, daß die Schlüssel zu denselben schon den hiesigen Bevollmächtigten übergeben werden konnten. In einer zu New⸗York eingerichteten Ausstellungs⸗Lotterie ist der Haupttreffer: freie Hin⸗ und Rückreise nach England und 100 Dol⸗ lars zur Bestreitung der Aufenthaltskosten. Die erste Inschrift steht seit gestern am Gebäude. Sie besagt in sieben Sprachen: Tabackrauchen ist hier verboten.
Die Erwartungen der Protectionisten, daß ihr Kandidat für Bedfordshire, Oberst Gilpin, ohne Kampf siegen werde, waren vor⸗ eilig. Als Gegenkandidat trat am Freitag Herr Houghton, Frei⸗ händler, auf und fand bei einer Versammlung in Bedford einstim⸗ mige Aufmunterung. Für die Vertretung von Glavorganshire steht bis jetzt blos ein Kandidat, und zwar ein konservativer, Sir George Tyler, im Felde. Um die Vertretung von North⸗Straffordshire bewirbt sich mit anscheinendem Glück der liberal⸗konservative Herr Child.
Der Sprecher des Unterhauses gab am Sonnabend sein erstes parlamentarisches Diner.
Vorige Woche wurden zwei anglikanische Geistliche, Herper und Henry Bedford, in die römisch⸗katholische Kirche aufgenommen.
Dr. Briggs, der neue römisch⸗katholische Bischof von Beverley, wurde vergangenen Donnerstag in York feierlich eingeführt. —
Malta, 3. I (I) hiesige britische Gouverneur soll seinen Posten verlassen. Die englische Flotte liegt hier noch beständig vor Anker.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 14. Febr. Mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls vom 10ten d. M. ist der Gene⸗ ral⸗Lieutenant von Hasford, Chef der 15ten Infanterie⸗Division und bisheriger Commandeur der russischen Truppen in der Moldau und Walachei, zum General⸗Gouverneur von West⸗Sibirien und Commandeur des detaschirten sibirischen Armee⸗Corps und an dessen Stelle der General⸗Lieutenant Iwin I., Chef der 5ten Artillerie⸗ Division, unter Beibehaltung seiner gegenwärtigen Functionen, zum Commandeur der Truppen in der Moldau und Walachei ernannt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Febr. Die Zahl der Gestorbenen hat auch im vergangenen Jahre in der Hauptstadt beträchtlich die Zahl der Geborenen überschritten; es sind 1850 geboren 2746 Kinder (fast die Hälfte uneheliche, nämlich 1100) und 3461 Menschen gestorben; Uebergewicht der Todesfälle über die Geburten 715.
Die mit der Zollfrage beauftragte Abtheilung des Bewilli⸗ gungs⸗Ausschusses soll entschieden für die Aufhebung der noch nicht in der Zolltaxe befindlichen Einfuhrverbote sein.
Christiania, 11. Febr. Sounabend Nachmittag 3 ½ Uhr kamen der König und Prinz Oskar hier an und bezogen das Pa⸗ lais, wo sie von den Präsidenten des Storthing, Odelsthing und Lagthing und den Mitgliedern der Regierung empfangen wurden. Von der neuen Brücke bis zum Palais paradirte die Bürgergarde und die Garnison.
Sonntag war der ganze Storthing in der Erlöserkirche.
Heute Mittag 1 Uhr wird der König den Storthing in Per⸗ son eröffnen.
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Italien. Turin, 12. Febr. Nach der offiziellen Zeitung hat der König auf Antrag des Ministers des Innern eine Kom⸗ mission zur Ausarbeitung eines Theatergesetzes ernannt.
Die Deputirten-Kammer hat ohne Inzidenzfall das ordent⸗ liche Handels⸗ und Ackerbau⸗Budget, so wie zwei Kapitel des außerordentlichen, angenommen.
Die zu Genua erscheinende Italia libera ist wegen eines Artikels gegen die Ohrenbeichte mit Beschlag belegt worden.
Turin, 12. Febr. (Ll.) Der Senat hat gestern mit 31 unter 56 Stimmen den Gesetz⸗Entwurf angenommen, womit solchen italienischen Offizieren, welche bei der Vertheidigung Venedigs thä⸗ tig waren, eine Unterstützung von 130,000 Francs aus Staatsmit⸗ teln bewilligt wird. Die Deputirten⸗Kammer hat das Budget des Handels⸗Ministeriums nunmehr bis zur 24sten Kategorie votirt.
Turin, 14. Febr. Der türkische Gesandte Mussurus ist hier angekommen.
Die Deputirtenkammer hat vorgestern die Handel⸗Bilanz mit 119 gegen 12 Stimmen angenommen. Die Bilanz⸗Debatte über Aeußeres hat begonnen, darin d'Azeglio lange gesprochen.
Siccardi's Demission ist noch nicht offtziell bestätigt.
Miglietti erstattet Bericht über Abschaffung des Fideikommiß.
Bankn. 785⁄¶ Br., 78 ¼¾ Gld. neue 91¼ Br. Poln. 500 Fl. Loose 81 ½ Gld. 18 ¼2 Gld. schles. Oblig. in pr. Cour. 74 ½ Br., 74 ¾ Gld. 115 Glvd., do. B. 108 i Br. Freiburg 76 Br. Niederschles. 83 Br. Neisse⸗Brieg 41 %2 Br. u. Gld. u. Gld.
203. 39: 121 ½ — 121. Mail. 78 — 77 ½.
108 ½ Gld. Saͤchsisch⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ¾ Br. Löbau⸗Zittau 24 ½ Gld. Magvehurg-Leipzig 209 ½ Br. Kiel 94 ½ Br. Preuß B. A. 96 ½ Br.
tien 1130 Br., 4127 Gld. Compt. 74 ¼ Br., 74 ½ Gld. Jahre 1850 33 ½ Br., 32 Gld. Rthlr. 32 ½ Br., 33 Gld. Gebrüder Bethmann 34 ½ Br., 34 ¼ Gld. a 60 Fl. 75 Br., 74 Gld.
Friedr. Wilh. Nordbahn38 ¾ Br., 38 ¾ Gld. 82 ½ Gld.
105 Br. Magdeb.⸗Wittenb. 58 ½ Br. 97 ½ Br., 97 ¼ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 38 ¾ Br. Mecklenburg 29 Br.
A4 5prS. 98, 97 ½.
sr 5 “ Parma, 13. Febr. (Ll.) Die Herzogin ist gestern von
einem Knaben entbunden worden, welcher den Namen Heinri Bardi erhält. Heinrich Graf
Rom, 8. Febr. (Fr. Bl.) Das offtzielle Journal enthält
heute eine von dem Prominister Galli gezeichnete Verord ü 3 11““ 2 nung über die Kultur der Tabackspflanze im Kirchenstaate. b
General Gemeau soll dringend um Verstärkung, namentlich an
Kavallerie, gebeten haben.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 19. Febr. Poln. Papierg. 94 Gld. Oesterr. Poln. Pfdb. alte 94 ½˖ Br., do. B. Cert. 200 Fl. Krakau⸗Ober⸗ Oberschles. A.
Russ. p. Sch. Oblig. 79 ¾ Br.
Friedr. Wilh. Nordb. 37 ½ Br.
Wien, 18. Febr. Met. 5proz. 97 ¾ Br., 97 Gld. 4proz. 76 ½, 4 ½proz. 854 — 85 %, 2 ½proz. 52 — 51 ½. Anl. 34: 204 Nordb. 132 ½. 132. Gloggn. 133—132 . Pesth 89 — 88 ½. B. A. 1270 — 55 bez. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 180 Br. u. Gld.
Augsburg 130 ½ Br.
Frankfurt 129 ½ Br.
Hamburg 191 ¼ Br. u. Gld.
London 12.43 Br. u. Gld.
Paris 152 ½ Br.
K. Gold 134 ¼ bez.
Silber 129 ½ bez. Fonds fest. Eisenbahn- und Bank⸗Actien gestiegen.
Fremde
Valuten mehr offerirt.
Leipzig, 19. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen Leipz. B. A. 161 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 140 ½ Br.
1 Berlin⸗Anhalt. 98 ½ Br. Altona⸗ Dessauer B. A. A. 141 Gld., do. B. 117 Gld.
Fraukfurt a. M., 18. Febr. Oesterreichische Bank⸗Ac⸗
5proz. Metalliques⸗Obligationen pr.
Badische Partial⸗Loose a 35 Fl. vom
Kurhessische Partial⸗Loose a 40
Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei
Darmstädt. Partial⸗Loose
Span. Zproz. inländ. 33 2 Br.,
Gld. Poln. 4 proz. Oblig. a 500 Fl. 82 ½ Br., 82 Gld.
Bexbach 82 ½ Br., Köln⸗Minden 98 ¼ Br., 98 ⅔ Gld.
Von Fonds waren heute die Oesterr. Actien, Zproz. Spanier
und 6proz. Amerik. Oblig. gesuchter und deren Course stellten sich nei mehreren Umsätzen höher. bei sehr schwachem Geschäft niedriger als gestern. Fonds und Actien ohne Bewegung. 5proz. Lombardisch⸗Venetia nische 73 ½ Br.
Metalliques aller Gattungen blieben Alle übrigen
Hamburg, 18. Febr. 3 ½proz. pr. C. 88 ¾ Br., 882 Gld Präm. Oblig. 91 Br. E. R. 106 Br. 4z proz. 92 ¾ Br., Gld. Stiegl. 87 ½ Br., 87 Gld. Dän. 74 Br. Ard. 13 Br., Gld. 3 proz. 32 Br., 31 ½ Gld. Amerikan. 6proz. V. St. Hamb.⸗Berlin 91 ¼ Br., 91 Gld. Bergedorf 90 ½ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Köln⸗Minden
29 Glv. Wechsel⸗Course.
Paris 189 ¼. Petersburg 32 ½. London 13. 2 ¾. Amsterdam 35. 70. Frankfurt 88 ¾. Wien 194. Breslau 152 ½. Gold al Marco 423 ½ Louisd'or 10. 12 ⅛. Dukaten 100.
1 Preuß. Thaler 51 ½.
Fonds und Eisenbahn⸗Actien, anfangs fest, schlossen etwas
matter und Geld etwas gesuchter.
Paris, 17. Febr. Zproz. “
25
.20. Wechsel⸗Course. Amsterdam 211 ½. Hamburg 186 ½. Berlin 368 ½. London 24. 82 ½. Frankfurt 212 ⅛. St. Petersburg 3872 Gold al marco 3. 25— Dukaten 11 70 65. Fonds im Allgemeinen flau.
London, 17. Febr. Zproz. Cons. p. C. 96 ¼, , a. 3 ½roz. 98 ½, ½. Int. 58 ½, 59. 4proz. 92, 91 ½. Zproz. 38 ¼, 37 ¼. Pass. 5, 4 ½¾. Russ. 5proz. 114, 113. z Bras. 94, 92. Mex. 33 ½, . Peru 81, 80 ½. Engl. Fonds geschäftslos und ohne Bewegung. Fremde still; span. fest. 2e
Amsterdam, 17. Febr.
Z. 96 ½,
—
Ard. 20,
Engl. und fremde Fonds ohne große Veränderung.
Die Stimmung am holl. Fonds
Markt war bei einigen Geschäften in Integr. etwas ungünstiger. Von span. waren Ard., Zfr. und Pass. gut preishaltend. Russ. unverändert. z haben. 71 ½, 70 ½, neue 79 ‧ 93.. .6687
Oesterr., bei ziemlich belebtem Geschäft, niedriger zu Stiegl. 86 ¾. Met. 5proz. Bras. 90 ½. Mex. 34 %, 3. 3 ½ proz. Synd. 89 ½.
Russ. alte 105, 4proz. 87 ½.
9 1 9) 1
Holl. Int. 57 2%, . Zproz. neue 67 ⅛, I.
Rhein. E. A. 93 ½. Span. Ard. 13 ½, ᷣ,, gr. Piecen 13 ⅞%, I. Cou⸗ pons 8 ½, d.
Zfr. 5. Passive 4 ½, 5. Wechsel⸗Course. Paris 56 ½ Gld. Wien 27 ½ Gld. 8 Frankfurt 99 ¾ Gld. London 2 Mt. 11. 67 ½ Gld. CS Gld. Hamburg 35 Gld. Petersburg 1814 Gld.