Mittwoch, den 19. Februar. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 5 Sgr., auch 7 Rthlr. 15 Sgr. Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf⸗ metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ¾ Pf. Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 14. Febr. 1851 15 Rthlr. b 15. 2 8 rei ins Haus geliefert 89 1. pr. 10,800 % nach 4 u. 1 1 Tralles.
2)
Berlin, den 20. Februar 1851.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 22. Febr. Im Schauspielhause. 36ste Abonnements⸗ Vorstellung: Scarron's Liebe, Original⸗Lustspiel in 1 Akt, von Max Ring. Hierauf: Der Puls, Lustspiel in 2 Akten, von Babo. 982 Der Brockenstrauß, dramatischer Scherz in 1 Akt, von G. u Putlitz. Sonntag, 23. Febr. Im Opernhause. 24ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth., von Ph. Taglioni. Musik von Schneizhöfer. Vorher: Die Helden, Lustspiel in 1 Akt und in Alexandrinern, von W. Marsano.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. h
Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Egmont,
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Trauerspiel in 5 Abth., von Göthe. Musik von L. van Beethoven.
Koönigsstädtisches Threater.
Sonnabend, 22. Febr. Gastrolle der Madame Castellan. (Italie⸗ nische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Mad. Castellan: Norma.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Sonntag, 23. Febr. Eleonora Balanda, Melodrama in 5 Ak⸗ ten, von L. H. Mielow. Musik von Conradi.
Montag, 24. Febr. Gastrolle der Mad. Castellan. sche Opern⸗Vorstellung.) II Barbiere di Siviglia. bier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. (Mad. Castellan: Rosina. Im zweiten Akt wird Mad. Castellan die große Arie aus der Oper: 'Enfant Prodigue (der verlorne Sohn), von Auber, singen.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
(Italieni⸗ (Der Bar⸗
— —
——
Berliner Börse vom 21. Februar.
Wechsel-Course.
ns
Geld 9 2 Mt. — 141 ½⅔ 300 n1a. Kur⸗z 150 ¼ burg 5 “ 300 MX. 2 Mt. 1149 ⅞ . 1 Lst. 3 Mt. 9 ½ 6 18 ⅔ 300 Fr. 2 Mt. 795 150 Pl. 2 Mt. 77 ⅔ 150 Fl. 2 Mt. 101 101⅔ 100 Thlr. 2 Me. 8 99 ½⅔ 8 Tage 999 —. 100 Fl. 2 Mt. 56 24 56 20 100 sRbl. 3 Wochen — 103 ⅔
¹
250 Pl.
11646“] Augsburg . Breslau
Leipzig in Ceurant im 14 Thlr. Fass.
Frankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Inländische Fonds, Ifandhbriese, Kommunal- Papiere und Geld- Course.
Eischhahn- Actiecen.
Stamm-Actien. V Kapital.
Tages- Cours.
1849.
Rechnung. Rein-Ertrag
Der Reinertrag, wird nach DBekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt- Die mit 3 ⅛½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins-
5
Prioritäls-Actien. Kapital.
ins fus
Tages - Cours
27 2
Sammtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
————ℳk
J 98 ½ bz. 90 ½ bz. 109 a 63 ½ a 61 bz. 130 B
Berl. Anh. Litt.
do. Hamburg
do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. .. Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln -Minden Rheinische ... Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld..
6,000,000 8,000,000 1,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000
5—9-ö
n
1
97 ½˖ bz. u. 6
66 5 5 b⸗
—
97 ½ B.
2
2if. Brief. Geld. Gem. k. Brief.] Geld. Gem. Grh Pos. Pfdbr. 3 ¾ Ostpr. Pfandbr. 3 Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. ELt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. UFriedrichsd'or. And. Goldm. à 5 th. Disconto.
Preuss. Freiw. Ael 5 — 105 ½ St.-Sehuld-Sch. 3 ½ — 84 ¼ O0d.-Deichb.-Obl. 4 ½ — Seech-. Pröͤm.-Sch. — 128 ¼ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 103 ¾
do. do. 3 ½ 82 — Westpr. Pfandhr. 3 ½ 90⁰x½⅔ 90 ⅔
Grossh. Posen do. 4 — —
Ausländische Fonds.
Poln. nene Pfdbr. 4 94 ½ do. Part. 500 Fl. 4 82. do. deo. 300 FI. Hamb. Feuer-K. 3 ½ — do. Staats-Pr. Anl. — Lübeck. Staats-A. 4 ½
Russ. Ilamb. Cert. 5 — — do. Ilope 1. Anl. 4 Sh do. Stiegl. 2. 4. A. 4 92 91 8 s2 9¹½ do. v. Rthsch. Lst. 5 110 ¼ 109 ¾ do. Bngl. Anleibe 4 ½ 96 ½ — . do Poln.Schatzo. 4 79 ¼. 79 ¾ IIoll. 2 ½ % Int. 2 ½ do. do Cert. L.A. 5 94 ½ WKurh. Pr. 0. 40 tb. — 40. do. I. B. 200 Pl. — — 17 ½ N. Bad. do. 35 Fl. —
Poln a. Pfdbr. a. C. 4 94⁄¼ ——
1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000
36 ½ B.
82 ¼ bz. u B. 26 bz.
114 *¼ a 115 bz. 108 bz. u G 80 B.
Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.
do. 1IS Cosel -Oderberg . . .. zreslau - Freiburg... Krakau-Oberschl.... Beng Marha Stargard-Posen Ruhrort-Crefeld... Aachen-Düsseldorf.. Brieg -Neisse Magdeb.-Wittenb....
—
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ScNvn
73 ¾ , 74 b⸗ 36 ½ a 4 b2. 8¹ ½ a 8 bz. 81 B.
81 ½ 1,100,000 8 1,500,000
—SSS‚Seög AEA
Quitlungs- Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausländ. Actien.
I“ 95 ½ B. Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 ¼ B.
Friedr. Wilh. Nordb. 8,000,000 do. Prior... 5 —
1,411,800 97 B. 5,000,000 1012 bz. u. B 1,000,000 100 B. do. Potsd.- Magd... 2,367,200 93 ¼ B. do. do. 8 3,132,800 102 ¼ B. do. do. Litt. D. 1,000,000 101 ½ B do. Stettiner 800,000 104 ¾˖ B. Magdeb.-Leipziger-. 1,788,000 4 Hafle- Thüringer.. . 4,000,000 4 ½ 99 ½⅔ bz. Cöln-Minden 3,674,500 4 101 ¾ G. do. do. 3,500,000 5 103 ½ 6. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 82 B. do 1. Priorität .. 2,487,250 89 8. do. Stamm Prior. 1,250,000 82 a 81 ¾ bz. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 Magdeb.-Wittenb. 2,000,000 Obérschlesische 370,300 Krakau- Oberschl... 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg ... 400,000 Berg.-Märk. 1,100,000
—
Berl Anhalt... do. Hamburg do. do 1I1 61.
„2 SIS=SnSnöö=Sn
2ꝙF
Börsen- Zinsen.
Reinertr. 2. 1848.
Ausl. Stamm-Act.
Kiel -Altona Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
2,050,000 650,000 4,300,000
Preussische Bank-Antheile *
Die Börse war heute sehr
günstig gestimmt, und die Course von fast allen Actien
Erfuhren eine ansehnliche Steigerung.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 20. Febr. Poln. Papierg. 94 Gld. Oesterr. Bankn. 78 ½ Br., 785⁄22 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Br., do. neue 94 Br., 94 ½ Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ⅜ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 ⁄. Glv. Russ. p. Sch. Oblig. 79 ¾ Br. Krakau⸗Oberschles. Oblig. in pr. Cour. 74 Gld. Oberschles. A. 114 Br. u. Gld., do. B. 108 Br. u. Gld. Freiburg 75 ½ Br. Niederschles. 83 Br. Neisse⸗Brieg 41 ¼ Br., 41 ⁄21 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 37 Br., 37 Glbv.
Wien, 19. Febr. Met. 5proz. 97 ½ Br., 97 Gld. proz. 76 ½ Br., 764 Gld. 4 ⁄proz. 85 Br., 84 ½ Gld. 2 ½proz. 52 Br., 51 ⅜ Gld. Anl. 34: 203 Br., 202 Gld., 39: 120 ½ Br., 120 Gld. Nordb. 131 ½⅜ Br., 131 ½ Gld. Gloggn. 14 192 Gld. Mail. 77 ½ Br., 77 Gld. Pesth 89 Br., 88 ¾ Gld. B. A.
267 a 75 bez. Wechsel⸗Course.
Rthlr. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Sardinische Partial-⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 ¾ Br., 34 ¼ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 75 ¼ Br., 75 Gld. Span. Zproz. inländ. 33 % Br., 33 ½ Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 82 Br., 82 ¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 38 ½ Br., 38 ½ Gld. Bexbach 82 ½ Br., 82 ¼ Gld. Köln⸗Minden 98 Br., 97 ¾ Gld. Oesterr. Actien waren heute zu besserem Preise gefragter. Metall. aller Gattungen blieben flauer. Alle übrigen Fonds und Actien beinahe ohne Veränderung; zum Theil etwas höher. Das Geschäft war nicht sehr belebt. 5proz. Lombardische 73 ½ Br. Hamburg, 19. Febr. 32proz. pr. C. 88 ¾ Br., 88 ⅞ Gld. St. Präm. Oblig. 91 Br., 90 ½ Gld. C. R. 106 Br., 105 ½ Gld. 4 proz. 92 ½ Br., 92 Gld. Stiegl. 87 ½ Br., 87 Gld. Dän. 74 Br. Ard. 12 % Br., 12 ½ Gld. Jproz. 91 ½ Bk., 31 ½ Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 Br. u. Gld. Hamb.⸗Berlin 90¼ Br., 90 Gld. Bergedorf 90 ¾ Gld. Magdeb.⸗Wittenb. 56 ½ Br., 56 Gld, Altona⸗Kiel 94 Br. Köln⸗Minden 97 ½ Br., 97
Amsterdam 179 Br. Augsburg 130 Br. Frankfurt 129 ½ Br., 129 G Hamburg 190 ⅞ Br. London 12. 40 Br. Paris 152 ½ Br. K. Gold 134 Gld. Silber 129 ¼ Gld. Fonds unverändert, doch fest; Bank⸗Actien steigend. Fremde Faluten niedriger und offerirt. Leipzig, 20. Febr. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 08 Gld. Leipz. B. A. 161 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 140 Gld. Sächsisch-⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ½ Br. Löbau⸗Zittau 24 Gld. Magdeburg⸗Leipzig 210 Br. Berlin⸗Anhalt. 98 Br. Altona⸗ Kiel 94 ¼ Br. Dessauer B. A. A. 142 ½¼ Gld. Preuß. B. A.
Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 38 Br. Mecklenburg 29 ¼ Br., 29 Glo.
Bei stillem Geschäft waren die Course flauer; einige Eisen⸗ bahn⸗Actien niedriger.
Paris, 18. Febr. Zproz. 57.80. 5proz. 96.45. Nordb.
478 5 Wechsel⸗Course Amsterdam 211 ¼. Hamburg 186 ⅛. Berlin 368 ½. London 24. 82 ½. Frankfurt 212 ½. St. Petersburg 387 ½. Gold al marco 3. 25 — Dukaten 11. 70 — 65. Die Course schlossen kaum wie gestern. 96 ⅔, S,
Frankfurt a. M., 19. Febr. Oesterreichische Bank⸗Ac⸗ 1145 Br., 1142 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen pr. Compt. 74 ½⅝ Br., 74 ½˖ Gld. Badische Partial⸗Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 33 ½˖ Br., 325 Gld. Kurhessische Partial⸗Loose a 40
London, 18. Febr. 3 proz. Cons. p. C. 96 % . 3 roz. 98 ½, v. Ard. 19, . pro; 38 ¼⅜, 37 ⅛. P. 4 ½ã. Int. 59, 58 ½. 4proz. 92, 91 ½. Russ. Sproz⸗ „ 4 8
3 6 3. 2 —221 „proz. 97 ¼, 1. Bras. 94, 92. Mex. 33 ½, ⁄. Peru⸗ 81, 80 ½.
Engl. unverändert und deren Preise wie gestern. In fremden Fonds beschränktes Geschäft.
2 Uhr. In Engl. mehr Geschäft.
Amsterdam, 18. Febr. Holl. Fonds bei einigen Geschäf ten in Integr. fast unverändert. Von span. war der Handel in 5proz. ziemlich belebt, doch sind deren Preise und auch die der übri gen Gattungen nicht merkbar seit gestern verändert. Von den übrigen Effekten sind nur Oesterr. gefragter. Met. 5 proz. 71¼, neue 79 ½, 79 ½, 2 ½proz. 38 ½, „. Russ. alte 105 ¼, 4proz. 87 ½. Stiegl. 86 8¾%, . Peru 78. Dukaten 5. 70 Br., 5.60. Gold al Marko 11, 10 ½. Lond. 11. 77 ½ Br., 2 Mt. 11.70 Gld.
Holl. Int. 57 ⅛. Zproz. neue 67 ¾. Rhein. E. A. 93 ½. Ard. 13 ½, gr. Piecen 13 ½, 6. Coupons 8 ½. Zfr. 4 . 15
4 416.
Span. Passive
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 20. Febr. Nordbahn 38. z. Bad. 33. Kurh. 32 ½. Wien 92. Lomb. Anl. 73. Hamburg, 20. Febr. Berlin⸗Hamburg 90 ½. Köln⸗Min⸗ den 96 ½. Magreb. Wittenb. 55. v Getraide flau. Amsterdam, 19. Febr. 2 ½ proz. 38 ⅛, 5proz. 11 meue 1. neue Russ. 95 %. Rüböl pr. Frühjahr 31 ¼, pr. Okt. 32. RKesgen geschaltels —— Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei⸗ gers sind Bogen 64 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 19 der der Zweiten Kam⸗ mer, so wie Bogen 37 und 38 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Met. Span.
4 ½ 33
Span. 33 ½. Met.
Int. 57 . 33 ½. Met Stiegl. 86 ½8,
ope 87 ⅛.
2
orsIFR
Bekanntmachungen.
11¹] öbZ1116 Die unten näher bezeichnete Wittwe Müller, Ka⸗ oline Wilhelmine, geborene Froböse, aus Ber⸗ in gebürtig, welche wegen Diebstahls eine noch fünf⸗ monatliche Gefängnißstrafe zu verbüßen hat, hat sich on hier heimlich entfernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte der ꝛc. Mül⸗ er Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige u machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Mi⸗ litair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗ benst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Betre⸗- 112] S
△
Gesichtsbildung,
gewöhnlichen Mu setzter Gestalt, spr. besonderen Kennz
tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vor⸗ Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Julius Prinz aus Breslau ist des Betrugs verdächtig und
findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗ ports an die hiesige Gefäãngniß⸗Expedition abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗
8 öA“ 1 8
88
hat sich von hier
standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 12. Februar 1851.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. III. Deputation für Verbrechen. Signalement der Wittwe Müller.
Dieselbe ist 53
graue Augen, schwarze Augenbrauen, rundes Kinn, runde
Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Jahr alt, evangelischer Religion, in
gelbe Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase, nd, nicht vollständige Zähne, ist unter⸗ icht die deutsche Sprache und hat keine
eichen. Berlin, den 19. Februar 1851.
†1ibbleef Signalement des ꝛc.
Derselbe ist 28 Jahr alt, evange entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Prinz Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu
machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militan⸗
Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst er⸗
V sucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗
faͤlle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin⸗
Berlin geboren, 4 Fuß 2 Zoll groß, hat schwarze Haare, denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports V an die hiesige Gefängniß⸗Erpedition abzuliefern. [113]
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗
V denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden
des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
Deputation IX. für Voruntersuchungen.
Prinz.
lischer Religion, in Breslau geboren und ortsangehörig, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat braune, etwas lange Haare, braune Augen, braune
sunde Gesichtsfarbe, proportionirte, spitze Nase, propor⸗ tionirten Mund, ziemlich starken Schnurrbart, ist schlanker, mittlerer Gestalt und hat keine besonderen Kennzeichen. Bekleidet war der ꝛc. Prinz mit braunem Tuch⸗ Paletot, grauen Hosen, braunen Kamaschen mit Perl⸗ mutterknöpfen und braunen Handschuhen. Näher kann die Bekleidung nicht angegeben werden.
Bekanntmachun g.
Zur Ausloosung der am 1. Juli d. . planmäßig
einzulösenden 135 Stück Prioritäts Actien unserer Ge⸗ schaft haben wir Termin auf
S 3. März c., Vormittags 10 Iö
in unserem Administrations⸗Gebände hier anberaumt,
zu welchem den Inhabern von Prioritäts⸗Actien gegen
Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. Magdeburg, den 17. Februar 1851.
Direktorium der Magdebung⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger TTTC(CCC6C66
Augenbrauen, ovales Kinn, ovale Gesichtsbildung, ge⸗
Das Abonnement betraͤgt⸗ 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. 10 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. n allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
1“ mtilicher Theil. Deutschland. Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee. — Verordnungen. Oesterreich. Wien. Ordensverleihung. — Zollkongreß⸗Verhandlungen. — Erklärung über ein Huͤlfs⸗ und Rentenbank⸗Projekt. — Vermischtes. Bayern. München. Erkrankung des Königs. — Interpellationen. Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. — Das Königliche Dekret über die deutschen Grundrechte. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Flensburg. Bekanntmachung über das Tra⸗ gen schleswig⸗holsteinischer Abzeichen. Luxemburg. Luxemburg. Schluß der Kammersitzungen. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Bittschrift der Geistlichkeit. Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz. Vermählung des Herzogs Georg. Ausland. Paris. Fortsetzung der Diskussion des Gemeindegesetzes
Frankreich. Narvaez.
in den Abtheilungen und Zusammensetzung der Kommission. Die Gesellschaft des zehnten Dezember. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. De batte über Petitionen der Agrikulturisten. — Unterhaus. Antrag auf eine Spezial⸗Kommission zur Revidirung der Armengesetze. — London. Besuch der Königin im Industrie⸗Ausstellungsgebäude. — Abendgesell⸗ schaften und Diners. — Die Differenzen zwischen Buenos⸗Ayres und Brasilien.
Schweden und Norwegen. Christiania. Storthing.
Italien. Turin. Audienz des türkischen Gesandten. — Antrag gegen den Paulusverein. — Begnadigungen in Parma. — Rom. Demokra⸗ tenfeier. — Amnestirungen. — Das Konkordat mit Spanien.
Griechenland. Athen. Gesetzvorlage über den Straßenbau.
Türkei. Konstantinopel. Die Angelegenheiten von Samos. — Vermischtes. — Imoschi. Die Unterwerfung von Mostar. — Beirut. Verbot von Pachtverträgen der Beamten. — Smyrna. Instructionen
über die Zehnten⸗Erhebung. — Die Blokade von Samos. — Die ägyp⸗
tischen Ruͤstungen.
Börsen⸗ und Haudels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Auf den Bericht vom 23. Januar d. J. bewillige Ich dem Grafen Johann Gustav von Saurma und seinen Besitznachfolgern in der Herrschaft Jeltsch gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung der Straße von der Gränze des ohlauer Stadt⸗ Terrains über Bergel, Öttag und Jeltsch bis zur laskowitzer Feld⸗ gränze und gegen Fortfall des bisher zu Jeltsch erhobenen Brücken⸗ geldes das Recht zur Chausseegeld⸗Erhebung für eine Meile nach dem jedesmal für die Staats⸗Chausseen geltenden Chausseegeld⸗ Tarif. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden soll. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen für dieselbe Gültigkeit haben. Der gegen⸗ wärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringen.
Charlottenburg, den 3. Februar 1851. Friedrich Wilhelm.
von Rabe.
von der Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Prediger Pauli an der Friedrichs⸗Werderschen Kirche
zu Berlin und dem Priester Pagowski zu Sulmierzyce, Kreis
Adelnau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und Den bisherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser Gläser zum Land⸗ rathe zu ernennen. Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Dem Lehrer an dem Gymnasium zu Nordhausen, Dr. August Haacke, ist das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden. Angekommen: Se. Durchlaucht der General der Infanterie und General⸗Gouverneur von Neu⸗Vorpommern, Fürst zu Putbus, von Putbus.
Nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Ppreußen. Berlin, 23. Febr. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Kreis Physikus Dr. Wileczewsky zu Inowraclaw den St. Annen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
Berlin, 22. Febr. Nach dem heutigen Militair⸗Wo⸗ chenblatte ist von Prittwitz, Oberst, aggregirt dem Inge⸗ nieur⸗Corps, mit Wahrnehmung der Geschäfte als Präses der Prüfungs⸗Kommission für Hauptleute und Premier⸗Lieutenants des Ingenieur⸗Corps beauftragt; Lindow, Major und Inspecteur der 2ten Festungs⸗Inspection, zum Mitgliede vorgedachter Kommission ernannt; von L' Estocg, Oberst⸗Lieutenant a. D., der Charakter als Oberst beigelegt worden. Ferner ist Donant, Hauptmann von der 3ten Ingenieur⸗Inspection und Ingenieur des Platzes
Wesel, als Major mit der Ingenieur⸗Uniform mit den vorschrifts⸗ mäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civilversorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden.
Dasselbe Blatt enthält die Verordnung, betressend das Aufhören der in Folge der Mobilmachung der Armee den Ge⸗ meinden und Kreisen bis jetzt auferlegt gewesenen Leistungen für Kriegszwecke. Sie lautet:
Nachdem in Folge der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 30. v. M. die Demobilmachung des größten Theils der Armee angeord⸗ net worden ist, haben des Königs Majestät durch eine anderweite Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 6ten d. M. es nunmehr auch für zulässig erachtet, die den Gemeinden und Kreisen ꝛc. durch die Ver⸗ ordnung vom 12. November 1850 (Gesetz Sammlung No. 39) auf⸗ erlegten Leistungen für Kriegszwecke fernerhin nicht mehr in An⸗ spruch zu nehmen.
Es sind demgemäß die durch den §. 15 der gedachten Verord⸗ nung aufgehobenen, auf den Friedenszustand gerichteten bezüglichen Bestimmungen dergestalt wieder in Anwendung zu bringen, daß die Bedürfnisse der Armee jetzt wieder nach Vorschrift dieser Bestim⸗ mungen, so wie nach Maßgabe des Friedens Etats, bestritten wer⸗ den und die Serviszahlung allgemein vom 1. März d. J. ab wie⸗ der beginnt.
Dem Königlichen General⸗Kommando stellt das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium hiernach die weitere Mittheilung an die demselben unter gebenen Militair⸗Behörden und Truppentheile mit dem ergebensten Bemerken anheim, daß die Corps⸗Intendantur besonders mit An⸗ weisung versehen worden ist.
Berlin, den 13. Februar 1851.
Kriegs⸗Ministerium. (gez.) von Stockhausen. An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc. Vorstehender Erlaß wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 13. Februar 1851. Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Stricker. Schmidt.
Ferner die Verordnung, betreffend die Aufhebung der den Ue⸗ bertritt der einjährigen Freiwilligen zu anderen Regimentern unter sagenden Verfügung vom 10. Oktober 1848. Sie lautet:
Nachdem die Dislocations⸗Verhältnisse der Armee für die nächste Zeit wieder einen dauernden Charakter erhalten haben und plötzlich eintretende Veränderungen derselben nicht mehr zu erwarten stehen, sieht sich das Kriegs⸗Ministerium veranlaßt, seine Verfügung vom 10. Oktober 1848, in Betreff der Unzulässigkeit des Uebertritts der einjährigen Freiwilligen zu anderen Regimentern, hiermit aufzu heben.
Hiernach tritt die desfallsige frühere Verfügung der Ministerien des Innern und des Krieges vom 8. April und 20. Mai 1817 wie⸗ der in Kraft, und findet auch auf diejenigen einjährigen Freiwilligen, welche gegenwärtig in Truppentheilen dienen, die ihre Standquar⸗ tiere seit dem Diensteintritt derselben gewechselt haben, jedoch nur insofern Anwendung, als sie eine Versetzung zu Truppentheilen der⸗ jenigen Garnison beantragen, in welcher sie ursprünglich zum Dienst eingetreten sind.
Bei der Ueberweisung der in den jetzt aufzulösenden Ersatz⸗ Truppen befindlichen einjährigen Freiwilligen an die Truppentheile des stehenden Heeres sind dergleichen Anträge gleich zu berücksichti⸗ gen, und haben die Königlichen General⸗Kommandos sich dieserhalb unter einander in Verbindung zu setzen.
Der Staats⸗Kasse dürfen aus dergleichen Versetzungen keiner⸗ lei Kosten entstehen.
Berlin, den 12. Februar 1851.
Kriegs⸗Ministerium. von Stockhausen.
HGHesterreich. Wien, 19. Febr. In der einundzwanzigsten, vom Minister von Bruck eröffneten Sitzung des Zollkongresses kam die Tarifpost: 89) Maschinen, a) schwere, 7 Fl. 30 Kr. in der Ein⸗, 2 Kr. in der Ausfuhr, b) nicht besonders benannte, 15 Fl. Ein⸗ und 5 Kr. Ausgangszoll, zur Berathung:
Abgeordneter Hlubek stellt in Anbetracht der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Maschinen⸗Fabrication in Oesterreich fol⸗genden Antrag: 1) Sollen alle Bestandtheile zu Maschinen⸗ und Dampf⸗ kesseln aus Blech mit einem Zolle von 5 Fl. belegt werden. 2) Sollen aus der Position a. alle Maschinenbestandtheile ausgeschieden werden. 3) Die Position b. soll unverändert bleiben, und 4) sollen alle jene Maschinen, welche gegenwärtig im Inlande noch nicht erzeugt werden, wie z. B. Tur⸗ binen, Flachs⸗Spinnmaschinen, Maschinen für Papierfabriken u. dergl., mit einem Einfuhrzoll von 45 Kr. pr. Centner für so lange belegt werden, bis derlei Maschinen im Vaterlande erzeugt werden; denn man kann einerseits unmöglich etwas schützen, was noch nücht existirt, und andererseits den In⸗ dustriellen den Bezug von Maschinen, die in Oesterreich zwar nicht erzeugt werden, übermäßig erschweren. Abg. Ganahl glaubt, daß man den Zoll be⸗ deutend herabsetzen müsse, wenn er nicht ein Hinderniß sein soll, die öster⸗ reichische Industrie vorwärts kommen zu lassen. Yögeordneter F. Richter ist der Ansicht, daß ein Schutz von 3 Fl. 30 Kr. ausreichend ist, um Ma⸗ schinen⸗Etablissements in Oesterreich ins Leben zu rufen und so dem Be⸗ dürfnisse zu genügen. Einen höheren Zoll hält er deshalb nicht für gerecht⸗ fertigt, weil insbesondere die Maschinen⸗Fabrication berufen sein wird, ihre Hülfswerkzeuge sich aus dem Auslande zu beziehen; wenn man nun die Ein⸗ fuhr der Werkzeuge mit 7 Fl. 30 Kr. belaste, dann hindere man auf einer Seite die Entwickelung./ Sections⸗Chef von Baumgartner ist der Meinung, daß der Zollsatz von 7 Fl. 30 Kr. allgemein, so wie er hier stehe und ohne spezielle Unterscheidung zu hoch seiz; ist aber gleichzeitig auch der Ansicht, das Maschinenwesen brauche einen wirklichen Schutz, jedoch einen Schutz, der dem Mittel, denn das Maschinenwesen ist ein Mittel für die weitere Industrie, zieme und das Mittel nicht zum Zwecke mache. Abgeordneter F. Richter macht noch einen Zusatz zu seinem früheren Antrage, und zwar, daß er für Dampftessel einen Zoll von 5 Fl. beantrage, nachdem die Einführung des Bleches mit 4 Fl. besteuert ist. Auf den Wunsch des Abg. Dr. Neu⸗ mann setzt nun Sectionschef von Baumgartner die Ansichten der Kommission über das Maschinenwesen aus einander, und er resumirt die Gründe für die beantragten Zölle dahin, Dampfkessel, Wassergefäße und
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers: ehren⸗Straße Nr. 57.
andere Arbeiten aus blos genietetem Blech sollen zu einem Betr
lassen werden, der sich von dem Zoll für Blech nicht viel unterscheidet; es ist der Zoll von 5 Fl. ausgesprochen worden. Er glaubt, die Kommission würde sich damit vereinigen. Maschinen, welche eigentliche Motoren sind, welche zur Fortpflanzung und Regulirung der Bewegung, zur Abänderung der Richtigkeit und Geschwindigkeit dienen, und die Dampfmotoren selbst, sollen zu angemessenen höheren Zöllen hereingelassen werden, einen Zoll von 7 Fl. 30 Kr. halte er dafür nicht für zu hoch. Den übrigen Maschinen, welche bestimmt sind, gewisse Fabriksarbeiten zu verrichten, gestatte man die Einfuhr zu einem billigeren Preise. In Beziehung auf Arbeitsmaschinen seien 7 Fl. 30 Kr., auch 5 Fl. viel zu hoch; 3 Fl. seien genügend, weil man auch den Roh⸗ stoff, das Eisen, in südlicher Richtung mit 3 Fl. belegt habe. Die Maschi⸗ nenbestandtheile, besonders jene, von denen man nicht beurtheilen könne, zu welchem Zwecke sie dienen, sollten genommen werden, wie sie der Tarif nimmt, z. B. aus Gußeisen mit 2 Fl. und aus Schmiedeeisen mit 5 Fl. Es ent⸗ steht hierauf eine Debatte, in welcher, die Abgeordneten Richter, Hlubek, Fürst Jablonowski, Lütty und Ganahl verschiedene Amendements stellen, die aber abgelehnt werden. Die Versammlung spricht sich für die neuen An
träge der Kommission aus, welche dieselben, in Detail formulirt, in der nächsten Sitzung dem Kongresse vorlegen wollte. Der Zollsatz 96, Instrumente, mathematische, musikalische, optische, 15 Fl. Ein⸗, 5 Kr. Aus⸗ fuhrzoll, wird ohne erhebliche Debatte, die Positionen 97, Arzneiwaaren, zubereitete, 15 Fl. in der Ein⸗, 5 Kr. in der Ausfuhr; 98) Chemische Produkte und Farbwaaren: a) Kraftmehl⸗Produkte 45 Kr. Ein⸗ und 1 Kr. Ausgangszoll; b) Schwärzen, 45 Kr. in der Ein⸗, 1 Kr. in der Ausfuhr; c) Tischlerleim, 45 Kr. in der Ein⸗, 1 Kr. in der Ausfuhr, ohne Diskussion angenommen. d) Blei⸗ und Zinkweiß, Massikot, Mennig, Zinkoxyde (Tutien), 3 Fl. in der Ein⸗, 1 Kr. in der Ausfuhr; ec) chemische Produkte und Farbwaaren, nicht besonders benannte, 5 Fl. Ein⸗ und 2 Kr. Ausgangszoll; 1) chemische Produkte, feine, 15 Fl. in der Ein⸗, 2 Kr. in der Ausfuhr; g) Farbwaaren, feine, 15 Fl. im Ein⸗ und 5 Kr. im Aus⸗ gange; so wie 99) Bleistifte: a) gemeine, 15 Fl. in der Ein⸗, 5 Kr. in der Ausfuhr; b) feine, 50 Fl. Ein⸗, 25 Kr. Ausgangszoll; 100) Essig: a) in Gebinden, 45 Kr. in der Ein⸗, 1 Kr. in der Ausfuhr; b) in Flaschen, 7
Fl. 30 Kr. Eingangszoll und 2 Kr. Ausgangszoll, werden ohne
Diskussion angenommen. Bei 101. Kerzen und Seifen: a) Wachs⸗ kerzen und andere Wachsfabrikate, Einfuhrzoll 7 Fl. 30 Kr. und Ausfuhrzoll 2 Kr. pr. Ctr., erklärt sich die Versammlung für die Zollsätze des Tarif⸗Entwurfes. Bei Litt. b. Kerzen und Fett⸗ fabrikate, nicht besonders benannte, 2 Fl. 30 Kr. pr. Ctr. in der Ein⸗ und 1 Kr. in der Ausfuhr, einigt sich dieselbe dahin, die Position derart zu thei⸗ len, daß für Stearinkerzen ein separater Zollsatz mit 4 Fl. pr. Ctr. netto entfalle; Litt. c. Seife, gemeine, Einfuhrzoll 2 Fl. 30 Kr. und Ausfuhr⸗ zoll 1 Kr., wird angenommen und genehmigt, in den bei diesem Tarissatze vorkommenden Bemerkungen hinter dem Worte „Triest“ auch noch die Worte „und Fiume“ einzuschalten. Litt. d. Seifen und Fette, parfümirte, Ein⸗ gangszoll 15 Fl. und Ausgangszoll 5 Kr.; dann 102) Parfümerie⸗Waa⸗ ren, 50 Fl. Ein⸗, 25 Kr. Ausgangszoll, werden beibehalten. Desgleichen erklärt sich die Versammlung auch bezüglich der folgenden Tarifs⸗Abtheilung 103) Zündwaaren: a) Knallsäure, Knallgold u. s. w. (verboten), Einfuhr⸗ zoll 6 Fl. pr. Pfund netto, Ausfuhrzoll 50 Kr. pr. Ctr. sporco; b) Kupfer⸗ zündhütchen, 50 Fl. in der Ein⸗, 25 Kr. in der Ausfuhr; c) Schießpulver, Einfuhrzoll 25 Fl., Ausfuhr frei; d) Zündwaaren, gemeine, 5 Fl. in der Ein⸗, 2 Kr. in der Ausfuhr.
Bei Beginn der gestrigen Sitzung wurde zunächst die neue Textirung des Artikels „Kerzen“ dahin angenommen, daß für Wachskerzen und andere Wachsfabrikate 7 Fl. 30 Kr. in der Ein⸗ und 2 Kr. in der Ausfuhr; für Kerzen aus Unschlitt und nicht besonders benannte Fettfabrikate, auch Pechfackeln 2 Fl. 30 Kr. Ein⸗, 1 Kr. Ausgangszoll; für alle anderen Kerzen 4 Fl. in der Ein⸗, 1 Kr. in der Ausfuhr angesetzt werden. Danach schritt die Versammlung zur Diskussion über die auf Grund der neulichen Beschlüsse von der Kommission neu vorgeschlagene Klassifizirung der Tarif⸗Abtheilung „Maschinen. Die Kommission beantragte diesfalls einen durchschnittlichen Einfuhrzoll von 5 Fl., für Flachs⸗ spinnmaschinen und mechanische Webestühle für Schafwollwaaren aber einen Zoll von 3 Fl. Die Herren Ganahl, Richter und Szabel beantragen jeder nur Einen Einfuhrzoll ohne alle Unter⸗ scheidung, und zwar Ersterer von 3 Fl., Richter von 3 ½ Fl., Sza⸗ bel endlich von 4 Fl. Diesem letzteren Antrage stimmte die Ver⸗ sammlung, nachdem sie vorab das Prinzip der Theilung des Zoll⸗ satzes abgelehnt, in der Mehrheit bei. Hierauf kam man zurück zur wiederholten Berathung der Tarifpost „mittelfeines Papier,“ für welche der Kongreß ursprünglich einen Einfuhrzoll von 3 Fl. festgesetzt hatte. Abgeordneter Neumann stellt die Alternative auf, entweder den erstlich beschlossenen Hadernausfuhrzoll von 4 Fl. beizubehalten oder das frühere System der Ausfuhrlicenzen wieder einzuführen. Nach einer längeren Debatte entscheidet sich die Ver⸗ sammlung mit 26 gegen 25 Stimmen für 4 Fl. Ausfuhrzoll für Hadern, und Einfuhrzoll von 3 Fl. für mittelfeines Papier. Auf Antrag der Kommission ermäßigt dann die Versammlung den früher festgesetzten Einfuhrzoll von 15 Fl. für Eisendraht und unpolirten rohen Stahldraht auf 5 Fl. Den Schluß der Sitzung bildet die Wiederaufnahme der Berathung bezüglich der jetzt auf Nickel und Nickelerze gesetzten Ausfuhrzölle von 5 Fl. und 3 Fl., welche bei zubehalten nach kurzer Diskussion mit 37 gegen 25 Stimmen be⸗ schlossen wird.
Wien, 20. Febr. Dem Neuigkeits⸗Büreau zufolge, ist dem Königlich bayerischen Regierungs⸗Präsidenten, Freiherrn von Welden, von Sr. Majestät dem Kaiser das Komthurkreuz des St. Leopolds⸗Ordens verliehen worden.
Die niederösterreichische Statthalterei macht unterm gestrigen Datum bekannt: „In dem Ankündigungsblatte der privilegirten Wiener Zeitung vom 14. Februar d. J. erscheint ein Aufruf an den Handels⸗ und Gewerbestand von Wien, gezeichnet von Au⸗ gust Julius Schwarz, zu Gründung einer von ihm projektirten bürgerlichen Hülfs⸗ und Rentenbank, worin angeführt wird, daß ein ähnliches Elaborat dem hohen Handels⸗Ministerium zur stren⸗ gen Prüfung unterbreitet und hohen Orts als gut und statthaft anerkannt und mit dem belobenden Ausdrucke vorbeschieden worden sei, „„daß es seine Vorzüge habe, selbes aber wahrscheinlich der damaligen politischen Verhältnisse wegen vor der 18 nicht gee sirt werden könne.““ Um den aufgeforderten Handels⸗ und Ge⸗ werbestand über den wahren Sachverhalt “ der Inhalt des berufenen Ministerialerlasses nachstehend wörtlich mit