1851 / 54 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

getheilt: „„Ueber den von August Julius Schwarz, Buchhalter im Brauhause am Hundsthurm, unterm 1. Juni v. J., mit der Bitte um Unterstützung seines Planes vorgelegten Entwurf einer Es comte⸗ und Rentenbank für Wien, hat die hierüber einver⸗ nommene wiener Handelskammer im Einverständnisse mit dem niederösterreichischen Gewerbevereine ihr Gutachten da⸗ hin abgegeben, daß der Entwurf als Spielplan seine Vor züge haben möge, aber von der Erreichung des Zweckes, den der Projektant angiebt: „Handel und Gewerbe zu heben und hulfsbe⸗ dürftige Mitglieder zu unterstützen,“ nicht die entfernteste Vorbe⸗ dingung in dem Entwurfe aufzufinden sei, da das Recht, zu 6 pCt. Zinsen und bis * pCt. Provision Wechsel mit drei sicheren Giri⸗ zu eskomtiren, oder auf Staatspapiere, Realitäten und dergleichen Vorschüsse zu nehmen, wohl schwerlich als eine Unterstützung in Betracht gezogen werden fönne; auch hält es die wiener Handels⸗ kammer bei den in Aussicht gestellten Reformen des Bankinstitutes überhaupt nicht an der Zeit, in derartige Projekte einzugehen. Da man die vorstehenden Ansichten vollkommen theilt, so wird die K. K. Statthalterei hiervon unter Anschluß des vorgelegten Operats mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, den Bittsteller über sein Ein⸗ gangs erwähntes Einschreiten demgemäß zu verbescheiden. Wien, 16. April 1850. Für den Herrn Minister: Der Unter⸗Staats⸗ secretair.““ „Inwieweit aus diesem Wortlaute eine belobende An⸗ erkennung der Statthaftigkeit und Güte des überreichten Projektes gefolgert werden könne, wird der Handels⸗ und Gewerbestand nun selbst am besten zu beurtheilen wissen.“

Am 1. April wird der oberste Justizhof des lombardisch⸗vene⸗ tianischen Königsreiches seine Functionen in Wien eröffnen.

Im Ministerium des Unterrichts ist der Entschluß gefaßt worden, die sonntägige Christenlehre nicht nur auf den Religionsunterricht allein zu beschränken, sondern dieselbe auch auf andere gemeinnützige

Kenntnisse auszudehnen, unter welchen insbesondere populäre Vor⸗ träge in der Geographie und Geschichte einen ersten Platz einneh⸗ men werden. Dieser Entschluß ist bereits dem Konsistorium zur Begutachtung mitgetheilt worden.

Bayern. München, 18. Febr. (A. Ztg.) Se. Majestät

der König ist seit gestern an der jetzt allgemein hier herrschenden Grippe leicht erkrankt.

(N. C.) Die Kolbsche Interpellation über den Zollanschluß mit Oesterreich lautet: „Bekanntlich ist ein sehr großer Theil der landwirthschaftlichen, der gewerb- und handeltreibenden Bevölkerung des ganzen Landes durch Gerüchte über einen in Aussicht stehen den Zoll⸗ oder Handelsvertrag mit Oesterreich wegen der damit im Zusammenhange stehenden Folgen in hohem Grade beunruhigt. Da in einem Falle das Königl. Staats⸗Ministerium selbst wünschen muß, Veranlassung zu erhalten, grundlose Befürchtungen durch eine be⸗ stimmte Erklärung von seiner Seite zu zerstreuen, im anderen Falle aber (wenn nämlich die verbreiteten Gerüchte irgend einen Grund ha⸗ ben sollten) der Kammer durch das Interesse des Landes geboten ist, die Wünsche und Bedürfnisse desselben in dieser Beziehung schleunigst und nicht etwa erst nach dem Eintritte nicht mehr oder nur schwer zu ändernder vollbrachter Thatsachen der Regierung zur Kenntniß zu bringen, so erlaubt sich der Unterzeichnete, folgende Anfragen an das K. Staatsministerium des Handels und beziehungsweise an das Gesammtministerium zu richten: 1) Ist dasselbe entschlossen, unter allen und jeden Bedingungen den Abschluß eines Zoll⸗ oder Handelsvertrages mit Oesterreich zurückzuweisen, sofern durch einen derartigen Vertrag eine vollständige oder auch nur theilweise Auf⸗ lösung oder Trennung oder selbst nur Lockerung des bestehenden deutschen Zollverbandes herbeigeführt werden würde? 2) Ist das⸗ selbe entschlossen, jedenfalls die Einführung eines Tabackmonopols unter allen und jeden Bedingungen und Verhältnissen zurückzu⸗ weisen?“ 8

Der Abgeordnete Fürst Wallerstein hat folgende Interpellation gestellt: 1) Woher rührte der lange Aufschub in Ausbezahlung der Entschädigungen für Einquartirung und Vorspann? 2) Sind die Entschädigungs⸗Gelder mindestens nunmehr auf allen Punkten des Königreichs vollständig zur Hand der Quartierträger verabfolgt? 3) Wenn „Nein“, was steht der vollständigen Verabreichung im Wege, und bis wann ist mit voller Sicherheit auf letztere zu rechnen?

Sachsen. Dresden, 19. Febr. (Dr. J.) Erste Kam⸗ mer. Auf der Tagesordnung befindet sich zuvörderst der Bericht der vierten Deputation, mehrere Petitionen um Entschädigung we⸗ gen Entziehung der Jagdgerechtsame betreffend. Referent ist Bür⸗ germeister Müller.

Der gedachten Deputation sind überhaupt sieben die Jagd be⸗ treffende Petitionen zur Begutachtung zugegangen. Sechs dersel⸗ ben gehen von Petenten aus, welche fast sämmtlich im letzten Dezennium die Jagd theils vom Fiskus, theils von anderen früher Berechtigten baar erkauft haben und jetzt die Verwendung der Ständeversammlung dafür in Anspruch nehmen, daß ihnen we⸗ gen Entziehung dieser durch Kauf erworbenen Jagdgerechtsame durch die Einführung der deutschen Grundrechte eine angemessene Entschä⸗ digung gewährt, resp. der gezahlte Kaufpreis oder das erkaufte Recht zurückgegeben werde. Die siebente Petition ist auf Vorlegung eines Jagdgesetzentwurfs und namentlich auch eines Nachtrags zum Ablösungsgesetze wegen Ablösung von Jagdbefugnissen gerichtet. Die Deputation hat namentlich in Bezug auf die in die erste Ka⸗ tegorie gehörigen Petitionen alle einschlagenden Fragen aufs sorg⸗ fältigste erörtert und ihr Gutachten in einem drei Druckbogen fül⸗ lenden Berichte niedergelegt. In demselben finden sich sowohl die Rechtsgründe, welche gegen die Berücksichtigung dieser Petitionen geltend zu machen sind, als auch diejenigen, welche für dieselben sprechen, speziell aufgeführt. Die Deputation wendet sich hier vor⸗ zugsweise zu den Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit und er⸗ klärt diejenigen von letzteren für überwiegend, welche sich für die Petenten als solche darstellen. Sie stützt ihr Gutachten in diesem Punkte hauptsächllich auf den von ihr näher begründeten Satz: daß, wo das Jagdrecht in gutem Glauben auf rechtsgültige Weise er⸗ worben worden, durch dessen plötzliche unentgeltliche Entziehung das Rechtsgefühl verletzt worden sei, und gelangt hierdurch zu der Ansicht, daß irgend etwas auf dem Wege der Gesetzgebung gesche⸗ hen müsse, um das Geschehene wieder gut zu machen. In Be⸗ zug auf die hieraus hervorgehende Hauptfrage: was geschehen solle, um auf angemessene Weis alle Betheiligte zufrieven zu stellen, ohne neue Verletzungen zu begehen? führt die Deputation sodann speziell alle die Nebenfragen auf, welche hier nothwendig zu erör tern sein würden. Da aber, wie im Deputationsberichte dankbar anerkannt wird, von den betreffenden Herren Staatsministern in den Deputationsverhandlungen erklärt worden ist, daß, wenn von den Ständen ein Antrag erfolge, ein Gesetz über nachträgliche Entschä⸗ digung der entzogenen Jagdrechte vorgelegt werden solle; da ferner erklärt worden ist, daß noch auf diesem Landtage ein Gesetz über die polizeilichen auf die Jagd bezüglichen Bestimmungen den Stän⸗ den vorgelegt werden solle, so hält es die Deputation nicht für angemessen, weiter auf die höchst schwierige und weitläufige Erör⸗ terung dieser einzelnen Frage einzugehen. Es würde dies sagt der Bericht unnöthig und um so weniger zweckentsprechend sein, als das neue Gesetz, welches die Staats⸗Regierung vorlegen wird,

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nicht zur Begutachtung der vierten, sondern der ersten Deputation kommen wird, und die Kammer, wenn sie schon jetzt Grundsätze feststellen wollte, worauf dieses Gesetz zu bauen wäre, sich leicht präjudiziren könnte. Die Deputation glaubt daher am angemessen⸗ sten zu handeln, wenn sie den Beschluß vorschlägt: „die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweiten Kammer bei der Staats⸗Regierung die baldigste Vorlegung eines Gesetzes, wonach für die entzogenen Jagdrechte eine angemessene Enischä⸗ digung gewährt wird, beantragen und die obigen Petitionen zur Erwägung und thunlichsten Berücksichtigung bei Anfertigung die⸗ ses Gesetzes an die Staats⸗Regierung abgeben.“ Schließlich sagt die Deputation, daß es eines ausdrücklichen Antrages auf Vorlegung eines Gesetzes über die polizeilichen, auf die Ausübung der Jagdrechte bezüglichen Bestimmungen nach der bündigen Erklärung des Staats⸗Ministers von Friesen, daß ein solches noch auf diesem Landtage vorgelegt werden soll, nicht bedürfe. Die Debatte über diesen Gegenstand wurde durch Regierungs⸗ rath von Zehmen eröffnet, welcher bemerkt, daß die eingegan⸗ genen Petitionen aufs neuc den Beweis gäben, wie tief die gewaltsame Aufhebung der Jagdgerechtsame in alle Rechtsverhält⸗ nisse eingegriffen hätte; wenn eine völlige Restitution nicht mehr möglich sei, so sei eine angemessene Entschädigung das Minimum, was er verlange; doch müsse er im voraus erklären, daß er diese Entschädigung nicht durch den Staat, sondern durch diejenigen ge⸗ währt wissen wolle, welche sich bereichert hätten. Kammerherr von Friesen dankt zuvörderst der Deputation für den ausgezeichneten Bericht, der ein wohlthätiges Licht in das bisherige Dunkel der Rechtsverwirrung gebracht habe, und spricht sich sodann für eine vollständige Restitution aus. Dies sei, meinte derselbe, der ein⸗ fachste, klarste und sicherste Rechtspunkt. von Schönberg⸗Bi⸗ bran meint, daß er von der Nothwendigkeit der Aufhebung der Jagd auf fremdem Grund und Boden allerdings vollständig über⸗ zeugt sei, der gegenwärtige Kulturzustand verlange es; aber eben so fest stehe es bei ihm, daß den Berechtigten Entschädigung ge⸗ währt werden müsse. Im Hinblicke auf §. 91 der Verfassungs⸗ urkunde, halte er aber den Deputationsantrag für überflüssig, indem die Regierung durch den allegirten Paragraphen der Verfassungs⸗ urkunde auch ohne von den Kammern aufgefordert worden zu sein, von selbst verpflichtet sei, ein Jagdentschädigungsgesetz vorzulegen. Staats⸗Minister a. D. von Nostiz⸗Jänkendorf motivirt kurz seine Abstimmung. Obschon er in der beabsichtigten Entschädigung nur eine halbe Maßregel erblicken könne, so werde er dessenun⸗ geachtet, wie jetzt die Sachen stehen, für das Deputationsgut⸗ achten stimmen, sobald man unter „angemessener Entschädigung“ „vollständige Entschädigung“ verstehen wolle. General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz ist unter finanziellem und politischem Ge⸗ sichtsunkt gegen das Deputations⸗Gutachten, sofern darin ein Jagd⸗ Entschädigungs⸗Gesetz beantragt wird. Diese Entschädigung werde für die Rittergüter ein zwar langsam wirkendes, aber gefährliches Gift sein. Nachdem die Debatte hierauf durch Secretair von Po⸗ lenz, Grafen von Solms⸗Wildenfels, Superintendenten Dr. Groß⸗ mann Staats⸗Minister a. D. von Nostitz⸗Jänkendorf, Regierungsrath von Zehmen und von Brschwitz wieder eine Zeit lang fortgeführt worden war, sprach von Heynitz gegen die Staats⸗Regierung den Wunsch aus, diese möge sich doch darüber erklären, ob auch sie der Ansicht sei, daß eine entschiedene Verletzung des Rechts durch Auf⸗ hebung der Jagdgerechtsame vorliege? Hierauf entgegnete Staats⸗ Minister von Friesen, daß die Regierung allerdings anerkenne, daß eine Verletzung von Privatrechten stattgefunden habe, und daß ihr die moralische Verpflichtung obliege, dem abzuhelfen. Unter Be⸗ zugnahme anf die Aeußerung des von Schönberg⸗Bibran, bemerkte der Staats⸗Minister alsdann weiter, daß die Staats⸗Regierung aus den von dem genannten Sprecher angeführten Gründen auf den Deputations⸗-Antrag einen besonderen Werth ebenfalls nicht lege, denn sie würde allerdings auch ohne denselben den gewünschten Gesetz⸗Entwurf zur Vorlage gebracht haben; sie lege aber darauf einen Werth, daß der Gegenstand vor der Ausarbeitung des betreffen⸗ den Gesetzes in der Kammer erörtert werde. Die Vorlegung des Ent⸗ wurfs eines Jagdpolizeigesetzes werde vielleicht schon in den näch⸗ sten Tagen erfolgen. Amtshauptmann von Welck äußerte hierauf, daß die eben abgegebene Erklärung des Staats⸗Ministers ihm nicht minder wie wohl den meisten Mitgliedern der Kammer zur großen Freude und Beruhigung gereicht habe, und von Schönberg⸗ Bibran findet die erwähnte Erklärung so zufriedenstellend, daß er vorschlägt, nun den Deputations⸗Antrag ganz wegfallen zu las⸗ sen. Staats⸗Minister Behr vertheidigte alsdann noch in der Kürze das Verhalten der Finanzverwaltung wie überhaupt der ganzen beregten Angelegenheit gegenüber, so insbesondere aber ge⸗ gen einige theils in dem Berichte der Deputation, theils im Laufe der Debatte gemachte Bemerkungen, und fügte er diesem am Schlusse seines Vortrags noch hinzu, daß zu erwarten stehe, die Kammern würden bei dem neuen Jagdentschädigungsgesetze die Ver⸗ hältnisse, in welchen wir uns befänden, und die finanziellen Kräfte des Landes nicht unberücksichtigt lassen. Die Debatte bewegte sich von jetzt ab nur noch um die formelle Frage, ob man überhaupt noch einen Antrag an die Staatsregierung bringen solle oder nicht, und ob man den Deputationsvorschlag unverändert oder modifizirt annehmen wolle. Nach dem Schlußworte des Referenten neigte sich die Ansicht der Kammer überwiegend der unveränderten Bei⸗ behaltung des Deputationsgutachtens zu, und wurde solches schließ⸗ lich auch gegen 7 Stimmen angenommen.

Dresden, 20. Febr. (Dr. J.) Bei der zweiten Kammer der Stände⸗Versammlung ist heute folgendes Königliche Dekret eingegangen:

Nachdem vie getreuen Stände zwar übereinstimmend mit den Ansichten der Regicrung die Nothwendigkeit der Wiederaufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1849 publizirten Grund⸗ rechte des deutschen Volkes anerkannt, sich jedoch in der Ansicht vereinigt haben, daß es nicht wünschenswerth sei, diejenigen Be⸗ stimmungen derselben, welche fortbestehen sollen, in die Verfassungs⸗ Urkunde vom 4. September 1831 aufzunehmen und somit eine ent⸗ sprechende Revision der letzteren selbst zu bewirken, so haben Se. Königliche Majestät kein Bedenken gefunden, dieser Ansicht Folge zu geben. Allerhöchstdieselben haben daher zur möglichsten Abkür⸗ zung der Verhandlungen Sich bewogen gefunden, von den den getreuen Ständen mittelst Dekrets vom 24. Juli 1850 vorgelegten Gesetz⸗Entwürfen

K. den Entwurf der revidirten Verfassungs⸗Urkunde, inso⸗ weit sich derselbe auf die sechs ersten Abschnitte der Ver⸗ fassungs⸗-Urkunde vom 4. September 1831 bezieht,

den Entwurf eines Gesetzes, die Einführung der revidirten Verfassungs⸗Urkunde betreffend, und den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung der Grund⸗ rechte betreffend, hierdurch wiederum zurückzunehmen, wogegen Allerhöchstdieselben auf die Gesetz⸗Entwürfe unter A., die revidirte Verfassungs⸗Urkunde betreffend, inso⸗

weit sich dieselbe auf den siebenten und achten Abschnitt

der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 be⸗

zieht, und 1 unter C., die Wahlen der Landtags⸗Abgeordneten betreffend, der thunlichst zu beschleunigenden Erklärung der getreuen Stände entgegensehen. 1“ An die Stelle der hiernach zurückgenommenen Gesetz⸗Entwürfe lassen Se. Königliche Majestät den getreuen Ständen nunmehr den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung der die Publica⸗ tion des Reichsgesetzes über die Grundrechte des deutschen Volkes betreffenden Verordnung vom 2. März 1849 be⸗ . treffend, nebst den dazu gehörigen Motiven, in den Anlagen zugehen und verbleiben, indem Sie der baldigen Erklärung der getreuen Stände hierauf entgegensehen, denselben in Huld und Gnade wohl bei⸗ gethan. Dresden, den 18. Februar 1851. 1 Friedrich August Richard Freiherr von Friesen.

Hannover. Hannover, 19. Febr. (W. Ztg.) Die Wahl⸗Angelegenheit des ehemaligen Ministers Braun kam heute wieder vor, nachdem die zweite Kammer die Wahl für gültig erklärt hat. Der General⸗Syndikus Vezin bean tragt die Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kammer und sein Antrag wird genehmigt. Auch gegen den Stüveschen Declarations⸗ Antrag wegen des Wahlrechts spricht Vezin; hier liege keine De⸗ claration bloß, sondern eine Abänderung zu, und daher sei der Stüvesche Antrag abzulehnen. Auch der Minister⸗Präsident von Münchhausen warnte vor Genehmigung des Stüvesche Declarations Antrags, wie überhaupt vor jedem Versuche der Kammern, die Ver⸗ fassung abzuändern. Der Minister⸗Präsident sagte, bei der jetzigen Unbeständigkeit der Verfassungen würde die Regierung, welche nicht die Absicht habe, mit Anträgen auf Verfassungs⸗Aenderungen in die Diät hervorzutreten, dann dem Drängen von anderer Seite, die Verfassung im entgegensetzten Sinne zu ändern, nicht wider stehen können. Er warnt die Kammer dringend vor Annahme des Beschlusses zweiter Kammer. Der Antrag Stüve's wird dann mit allen gegen drei Stimmen (Rosenthal, Thormeier, Kleine) ab⸗ gelehnt. Es folgt die Berathung über Bannrechte.

Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 17. Febr. (B. H.) Hinsichtlich des Tragens von schleswig⸗holsteinischen Abzeichen, na⸗ mentlich des eisernen Kreuzes und der Kokarden, ist folgende War nung erschienen: „Da dem Vernehmen nach mehrere von der In⸗ surgenten⸗Armee in ihre Heimat zurückgekehrte Schleswiger sich im Besitz von Decorationen, sogenannter Erinnerungeszeichen, bestehend in einem eisernen Kreuz an roth⸗weiß⸗blauem Bande, befinden, das Tragen solcher Decorationen aber, so wie das Tragen von soge nannten schleswig⸗ holsteinischen Kokarden und ähnlichen Abzeichen, als unzulässig angesehen werden muß, so wird das Tragen derar tiger Gegenstände hiermit auf das strengste untersagt, und haben etwanige Uebertreter dieses Verbots die für sie daraus entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben.“

Luxemburg. Luxemburg, 18. Febr. (H. Ztg.) Die Kammer des Großherzogthums Luxemburg hat ihre Sitzungen am 15ten geschlossen, nachdem ihr zuvor der General⸗Administrator des Großherzogthums, Willmar, angezeigt hatte, daß möglicherweise eine außerordentliche Einberufung der Stände vor dem Monate Okto⸗ ber stattfinden werde.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 20. Febr. (D. R.) Die Geistlichkeit unseres Großherzogthums hat sich aus Besorgniß, daß die Beschlüsse der Landesversammlung, welche die kirchlichen Ver⸗ hältnisse berühren, der Selbstständigkeit der Kirche gefährlich werden könnten, zu einer gemeinsamen Bittschrift an den Großherzog um Schutz hiergegen vereinigt und in derselben eine gedeihliche Re⸗ präsentativ⸗Verfassung für die evangelische Landeskirche nachgesucht.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗=Strelitz, 17. Febr. (Nstrl. Ztg.) Nach den jüngsten Nachrichten sollte die Vermäh⸗ lung Sr. Hoheit des Herzogs Georg mit Ihrer Kaiserlichen Ho heit der Großfürstin Katharina Sonntag den 16. Februar statt⸗ finden

Ausland

Fraukreich. Paris, 19. Febr. In der vorgestrigen Sitzung der Abtheilungen bewegte sich die Debatte über das neue Gemeindegesetz hauptsächlich um drei Punkte: System der Munizipalwahlen, Er⸗ nennung der Maires, Befugnisse der Gemeinderäthe. Viele Legi timisten und fast alle Montagnards sprachen für Decentralisation, jeder im Sinne seiner Partei. Einige wollten allgemeines Wahl recht, Andere Reform des Wahlgesetzes, noch Andere verlangten zwei Wählerlisteu, eine für die politischen, die andere für die Munizipalwahlen. Die Ernennung der Maires durch den Gemeinderath wurde hauptsächlich von Poujoulat, de Chaulieu, d'Ollivier, Morellet, Ferdinand de Lasteyrie und Pascal Duprat vertheidigt. Laboulie meinte, daß Wähler, die einen Präsidenten wählten, den sie nicht kennten, doch wohl einen Maire müßten wählen können, mit dem sie in fortwäͤh⸗ render Berührung wäaͤren. Mathieu (de la Drome) forderte direkte

Wahl der Maires und Gemeinde⸗Räthe durch die Gemeinden und

als längste Dauer für Wahl⸗Functionen ein Jahr, dpamit der Ge wählte stets unter dem heilsamen Einflusse einer baldigen Neuwahl stehe. Broglie, Baroche, Piscatory, Moulin, Denjoy, Rocher, La⸗ doucette und Frémy vertheidigten die Staatsraths⸗ und Regie⸗ rungsansicht. Léon Faucher findet, das neue Gesetz treibe die Decentralisation bis zur äußersten Gränze der Möglichkeit für Frank⸗ reich und neige sich mehr zur Freiheit, als zur Ordnung. Er zieht eine Parallele zwischen englischen und französischen Gemeinden und bemerkt, erst seit 1831 genössen in England die Städte einiger Mu nizipalfreiheit, auf dem platten Lande seien die von der Regierung eingesetzten Sheriffs und Frievensrichter die einzigen Behörden. Er begreift bei dem Census unter der Monarchie die Nothwendig keit zweier Wählerlisten, keinesweges aber in der Républik und mit dem allgemeinen Wahlrechte. Was die Ernennung der Maires betreffe, so habe die Ernennung durch die Regierung von 1831 bis 1848 stets verständige und ausgezeichnete Maires geliefert, die Wahl seit 1848 aber schlechte Früchte getragen. Die gewählten Maires der Landgemeinden seien das eigentliche Hinderniß der Regierung. Ohne Einsetzung durch die Centralgewalt gebe es keine unabhängige und kräftige Obrigkeit. General Lamoriciere bemerkt, es könne nur das allgemeine Wahlrecht das Land retten, wie es die Constituante schon bewiesen habe. Was die Ern nnung der Maires anbelangt, so ist er für die Wahl, welche jetzt besteht. Die geringe Zahl der Absetzungen zeuge für die Tüchtigkeit der gewähl ten Matres. Prosper de Chasseloup Laubat giebt eine historische Uebersicht der Munizipal⸗Einrichtungen vom Jahre VIII. der ersten Republik angefangen. Was die Maires anbelangt, so gebeer allerdings zu, daß sie in ihrer Eigenschaft als Verwalter des Gemeindegutes von

(Erste Kammer.)

Tragfähigkeit der Gallerieen untersucht.

der Gemeinde gewählt werden sollten. Da sie aber auch andere Functionen, als Ortspolizei, zu versehen hätten, müßten nach seiner Ansicht entweder zwei Beamte oder ein einziger von der Re⸗ gierung ernannter bestehen. Herr de Larcy bemerkt den Centrali⸗ satoren, daß die alte Monarchie mit ihren unabhängigen Provinzen Frankreich die Schmach einer Invasion erspart habe, welche der größte Feldherr neuer Zeit mit allen Hülfequellen der größten Centrali⸗ sation seit Menschengedenkennicht abzuwenden vermocht habe. Für ihn gebe es jetzt nur eine Frage: Decentralisation. Er will eine eigene Wäh⸗ lerliste aus allen steuerzahlenden Inwohnern der Gemeinde und Wahl der

Maires durch den Gemeinderath. Dem Munizipal⸗ und Departemental⸗ räthen vindizirt er Autonomie, vorbehaltlich des Veto des Präfek⸗ ten. Emanuel Arago bekämpft zuerst die Tendenz, die er der

gierung zuschreibt, jeden Wahlkörper als ihren Feind, als Feind der öffentlichen Ruhe zu betrachten. Er erinnert daran, daß Ba⸗ roche bei Vorlage des Mairegesetzes alle Gräuel der Anarchie pro⸗ phezeit habe, wenn man der Centralregierung nicht die Ernennung der Maires sofort übertrage. Frankreich aber sei noch nicht untergegangen. Er tadelt lebhaft das neue Wahlgesetz, will aber nur eine einzige Wählerliste. Wenn diese schlecht ausfalle, liege es an dem Wahlgesetze. Was endlich die Er⸗ nennung der Maires betreffe, so sei es der Regierung nicht um eine bessere Verwaltung, sondern einfach um gefällige, be⸗ reitwillige Agenten zu thun. Er verwirft das Gesetz, denn er will eine freie Gemeinde als die Basis aller demokratischen Institutionen. Vatismenil ist gegen Einsetzung der Maires durch die Centralgewalt, damit nicht ganz Frankreich von Regierungswerkzeugen überschwemmt werde. Folgendes ist das Resultat der gestrigen Wahl der Kom⸗ mission fuͤr das Gemeinde⸗Gesetz: Erste Abtheilung. Zwei Skru⸗ tinien blieben ohne Erfolg. Bei der Ballotage erhielten Baroche und Chegaray 14 Stimmen, dagegen Ferdinand de Lasteyrie 21, Emmanuel Arago 15. Zweite Abtheilung. Im ersten Skrutinium Larcy mit 19, im zweiten Crouseilhes mit 15 Stimmen. Vierte Abtheilung. Heurtier im ersten, Rouher im zweiten Skrutinium, jeder mit 10 Stimmen. Fünfte Abtheilung. Im ersten Skruti⸗ nium Moulin und Melun (du Nord) mit 19 und 18 Stimmen. Sechste Abtheilung. Champauhet und Chaulien de Rotours durch Ballotage mit 15 Stimmen und Altersvorrecht gegen Mortimer Ternaux und Lafayette. Siebente Abtheilung. Broglie im ersten, Lamoriciere im zweiten Skrutinium, jeder mit 18 Stimmen. Achte Abtheilung. Favreau im ersten Skrutinium mit 18 Stimmen, Far⸗ coöonnet durch Ballotage und Altersvorrecht mit 13 Stimmen gegen Faultrier. Neunte Abtheilung. Betting de Lancastel im er⸗ sten Skrutinium mit 17 Stimmen, Frichon durch Ballotage mit 18. Elfte Abtheilung. Laboulie im ersten Skrutinium mit 26, Vatismeuil im zweiten Strutinium mit 20 Stimmen. Vierzehnte Abtheilung. Odilon Barrot und Denjoy im ersten Skrutinium mit 22 und 16 Stimmen. In der angeführten Kommission sind für den Gesetz⸗Entwurf: Crouseilhes, Heurtier, Rouher, Moulin, Me⸗ lun (du Nord), Champauhet, Broglie und Denjoy, also 8 Stim⸗ men; gegen den Gesetz⸗Entwurf: Ferdinand de Lasteyrie, Emmanuel Arago, de Larcy, de Rotours de Chaulieu, Lamoricière, Favreau, Farconnet, Betting de Lancastel, Frichon, Laboulie und Vatismenil, also 11 Stimmen. Unentschieden: Odilon Barrot.

Das Comité der Gesellschaft des zehnten Dezember veröffentlicht jetzt das Liquidations⸗Reglement derselben, welches im Style einer Wohlthätigkeitsgesellschaft abgefaßt ist.

Bribre Valigny, Staatsanwalts⸗Substitut zu Reims, ist zum Kabinetschef des Justiz⸗Ministers ernannt worden.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Sitzung vom 18. Febr. Lord Hardwicke brachte heute eine Menge Beweise dafür vor, daß die englischen Pächter sich in einem trostlosen Zu⸗ stande befänden. Er wirft den Freihändlern vor, daß ihre Theorie sehr viel versprochen und nichts geleistet habe. Nach der Ansicht des Lord Richmond wäre England am Vorabend seines Verfalls und der englische Pächter in der äußersten Noth. Was über die große Ge⸗ traide⸗Einfuhr vom Auslande gesagt worden, wird vom Grafen von Granville nicht abgeleugnet, aber er bemerkt, es sei sta⸗ tistisch widerlegt, was die Protectionisten so ungern zugäben, daß die Ausfuhr britischer Erzeugnisse in den letzten Jahren bedeutend zugenommen habe. Er fordert die Protectionistenpartei auf, sich doch einmal offen auszusprechen, was sie wollten und von der Re⸗ gierung verlangten. Lord Richmond erklärt sich bereit, in Ab⸗ wesenheit Lord Stanley's, die Frage zu beantworten, eine Herab⸗ setzung oder Abschaffung der Malzsteuer. Noch sprach der Graf von Winchilsea gegen Lord Wodehouse für die Regierungs Prinzipien. Die Petitionen Lord Hardwicke's wurden auf den Tisch des Hauses gelegt und die Sitzung geschlossen.

Unterhaus. Sitzung vom 18. Febr. Herr Scope beantragte eine Spezial Kommission, um die Armengesetze von England, Irland und Scholtland zu revidiren und sie auf möglichst gleiche Normen zurück⸗ zuführen. Durch die Verschiedenheit derselben, namentlich in ihrer praktischen Anordnung, komme es, daß England von Schotten und Irländern überschwemmt werde. Er war eben im Begriff, eine zweite Motion zu stellen zur Unterstützung arbeitsfähiger Armen, aber es zeigte sich, daß nur 27 Mitglieder anwesend waren. Das Haus war also nicht berathungsfähig und vertagte sich vor 6 Uhr.

London, 19. Febr. Die Königin, Prinz Albrecht und der Thronerbe besuchten gestern das Gebäude der Industrie⸗Ausstellung. Man war eben beschäftigt, Waaren vom deutschen Zollverein abzu⸗ aden und ins Gebäude zu transportiren. Sappeurs verrichten diese Arbeit, und die Zollbeamten untersuchen jeden Artikel und jedes Waarenbehältniß, bevor denselben die Aufstellung an dem an⸗ gewiesenen Platze gestattet wird. Der Berichterstatter der II flächlicher Betrachtung jener Zollvereins⸗Artikel, gestehen, daß England, was Zweckmäßigkeit und Wohlfeilheit seiner Erzeug⸗ nisse betrifft, mit dem deutschen Zollvereine einen harten Kampf zu bestehen haben wird. Gestern Vormittag wurde die Festigkeit und Man belastete dieselben erst und ließ dann Leute in geordneten und ungeordneten Massen hin und her gehen. Die Festigkeit des Gußeisengerüstes soll sich vollkommen bewährt haben. Was aber, wird bemerkt, der Tempe⸗ raturwechsel, dieser gefährlichste Feind von Eisenbauten, auf das Gebäude für Einfluß üben wird, das freilich möchte eine Frage sein, die sich durch Experimente nicht leicht beantworten läßt.

Die Gemahlin des preußischen Gesandten gab gestern eine glänzende Abendgesellschaft, bei welcher das diplomatische Corps und der englische Adel zahlreich vertreten war. Der nordamerikanische Gesandte giebt heute ein großes Diner und Lord John Russell eine [bendgesellschaft.

Die Differenzen zwischen Buenos⸗Ayres und Brastlien sind,

einem Bericht im Daily⸗News zufolge, der Ausgleichung nahe.

Es scheint, daß Rosas, vor den Folgen derselben zurückschreckend, en ersten Schritt zur Versöhnung gemacht habe.

Das große jährliche Diner des deutschen Spitals findet nächste

Woche statt. Das Institut befindet sich durch Schenkungen von rivatpersonen und deutschen Fürsten in befriedigenderen Verhaͤlt⸗

nissen als dies während der beiden letzten Jahre der Fall war. Ein Couvert beim Diner kostet eine Guinee. Der Herzog von Cambridge wird präsidiren.

Schweden und Norwegen. Christiania, den 12. Febr. (D. R.) In Betreff des durch den König eröffneten Stor⸗ things theilt die Berlingsche Zeitung noch Folgendes mit: Nachdem der König das Storthing verlassen hatte und im Schlosse angekommen war, begaben sich die Mitglieder des Storthings en corps dorthin, und der Präsident redete den König folgender⸗ maßen an:

Gnädigster König!

Die Mitglieder des dreizehnten ordentlichen Storthing Nor⸗ wegens treten hiermit vor Ew. Königliche Majestät, um den herzlichen Willkommengruß des norwegischen Volkes darzubringen, so wie dessen innerlichen Dank dafür, daß Ew. Majestät, ohne Rücksicht auf die Beschwerlichkeiten der Reise um diese Jahreszeit, und ohne daß Sie Sich durch die Verhältnisse haben verhindern lassen, welche die Gegenwart Ew. Majestät in dem Bruderreiche beanspruchen, in höchsteigener Person die Verhandlungen des Storthings haben eröffnen wollen. Ew. Majestät haben dadurch einen neuen Beweis dafür gegeben, daß Sie mit gleicher Fürsorge die Angelegenheiten eines jeden der nebeneinandergestellten Bruder⸗ reiche umfassen. 1

Das norwegische Volk, seinem König und Seinem Hause treu⸗ und ergeben, empfing mit lebhafter Theilnahme die Nachricht von der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen. Gnät digster König! Wir bringen die Versicherung des norwegischen Vol⸗ kes dar, daß es die Freude und die Hoffnungen seines Königs in Veranlassung dieser für beide Reiche wichtigen Vereinigung theilt; wir bringen seine aufrichtigen Glückwünsche dar, und wir erlauben uns, Ew. Majestät zu bitten, daß Sie gnädigst Ihrer Majestät der Königin und der übrigen Königlichen Familie mittheilen wollen, was wir die Freude haben, hier Ew. Majestät mündlich aussprechen zu können.

Es ist die Bitte des Volks und dessen Hoffnung, daß das häusliche Glück und die Freude, welche Ew. Majestät und hohe Familie in reichlichem Maße genießen, eine Frucht der Einigkeit und Liebe und ein leuchtendes Beispiel für jedes Haus in den ver⸗ einigten Reichen, durch diese Vereinung befestigt und vermehrt wer⸗ den mögen.

Wir haben uns den Beistand Gottes erfleht zu den Verhand⸗ lungen, welche Ew. Majestät heute eröffnet haben, und die wir jetzt beginnen sollen. Nächst diesem Beistande bauen wir unsere Hoff⸗ nung auf einen glücklichen Ausfall dieser Verhandlungen, auf die Ueberzeugung, daß Ew. Majestät den billigen Wünschen der Stort⸗ hinge Gehör geben werden, und jeder dessen Bestrebungen unter stützen, dessen Ziel das wahre Wohl des ganzen Volkes ist.

Das allguͤtige Vorsehen, das Ew. Majestät den hohen und schönen, aber auch schwierigen, beschwerlichen und verantwortungs⸗ vollen Beruf anvertraut hat, an der Spitze für zwei Völker zu ste⸗ hen, die Throne zweier Reiche zu bekleiden, möge es auch fernerhin Ew. Majestät Kraft des Körpers und des Geistes verleihen, um diesen Beruf zu vollführen, Ew. Majestät Ihre Belohnung in der Liebe zweier Völker finden lassen und seine Hand über Ew. Maje⸗ tät, Ihre Majestät der Königin und der Königl. Familie halten.“

Der König antwortete:

„Meine Herren! Ich erwiedere von ganzem Herzen den Will⸗ kommengruß, den Ihr Mir darbringt, und Ich empfange mit Er⸗ kenntlichkeit die Versicherung von der Theilnahme des treuen nor⸗ wegischen Volkes in Veranlassung der Vermählung Meines Sohnes. Seid davon überzeugt, daß Ich und Meine Familie dieses anzuer⸗ kennen wissen werden, so wie einen jeden Beweis für die Ergeben⸗ heit und die Liebe des Volkes. In diesen Gefühlen werde Ich stets den besten Lohn für Meine Bestrebungen für das Wohl und die Ehre der Brüdervölker suchen. Mit dem Wohl Norwegens vor Augen, verlasse Ich Mich vertrauensvoll auf das Mitwirken des Storthings. Dessen Beruf, besonders unter den gegenwärtigen be⸗ deutungsvollen Zeiten, ist eben so wie der Meinige, schwierig und verantwortungsvoll.

Mehr wie jemals wird Einigkeit und gegenseitiges Vertrauen zwischen den Staatsmächten erfordert. Erhaben uber kleinliche Rück⸗ sichten, müssen wir, mit dem Blicke nur auf das Wohl des Ganzen gerichtet, einander die Hände reichen, und um Euch diesen treuen Handschlag zu geben, ist es, daß Ich jetzt unter Euch stehe. Auf Euren aufgeklärten Vaterlandssinn und redlichen Willen, nächst auf den Beistand Gottes, baue Ich Meine Hoffnung, daß Eure Verhand⸗ lungen Glück dem Vaterlande bringen werden.

Ich wiederhole Euch die Versicherung Gnade und Gewogenheit.

Meiner Königlichen

Italien. Turin, 16. Febr. (Lloyd.) Gestern wurde der türkische Gesandte Mussurus vom Könige empfangen.

Die Deputirtenkammer beschließt, einen Antrag Borella's wegen Abschaffung des geistlichen Paulusvereins und Verwendung seiner Güter zu wohlthätigen Zwecken in Erwägung zu ziehen. Nachdem mehrere Abgeordnete sich heftig für und wider geäußert, erklärte sich das Ministerium gegen die Auflösung des Vereins bis zu dem Zeitpunkte, wo dessen anticonstitutionelle Tendenzen erwiesen sein würden.

Bei Gelegenheit der Geburt des Infanten hat der Herzog von Parma einige wegen verschiedener Vergehen Verhaftete völlig be⸗ gnadigt und die über einige Andere verhängte Strafe vermindert. Außerdem verlieh er verschiedene Orden.

Rom, 12. Febr. (Lloyd.) Die Demokraten feierten am 9ten d. das Andenken der Mazzinischen Republik mit bengalischen Feuern; zwei der Ruhestörer wurden von der Polizei eingebracht. Dem Vernehmen nach sollen weitere 6000 Mann österreichischer Truppen in die Provinzen einrücken. Der Kriegs⸗Minister beab sichtigt die Errichtung sechs neuer Bataillone.

Der heilige Vater hat wieder mehreren Deputirten der römi⸗ schen konstitnirenden Versammlung theils völlig, theils bedingungs⸗ weise Amnestie ertheilt.

Das Konkordat mit Spanien, über welches bereits seit län⸗ gerer Zeit Unterhandlungen obschweben, dürfte nun bei Verände rung des spanischen Ministeriums zum Abschlusse kommen. Mehr als zwanzig Artikel dieses Konkordates sind bereits genehmigt.

Griechenland. Athen, 8. Febr. (Ll.) Unter den verschiedenen Gesetzvorschlägen, welche der Minister des Innern der Kammer vorlegte, ist der über den Straßenbau von Belang. Der Courrier d'Athd⸗ nes bringt das Verzeichniß aller Straßen, welche bis jetzt auf Staatskosten erbaut wurden. Die Straßen sind laut jenem Vor⸗ schlage in drei Klassen eingetheilt: National⸗, Provinzial⸗ und Gemeindestraßen. Erstere werden auf Unkosten der Regierung ge⸗ baut; die Provinzialräthe haben jedoch das Recht, ihre Meinungen über die Richtungen und Züge derselben auszusprechen. Die zwei⸗ ten werden von der Provinz mit Zustimmung der Regierung er⸗ baut, über die letzten müssen die Gemeinderäthe unter der Aufsicht des Präfekten entscheiden.

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FTürkei. Konstantinopel, 4. Febr. (Lloyd.) Die Großherrlichen Waffen sind bis jetzt noch auf allen Punkten glück⸗ lich gewesen, auch Samos scheint nicht der eigentliche Punkt des Anstoßes zu werden, hier überall ist die Pforte in ihrem Rechte, aber in Aegypten? Soll denn die Türkei wirklich dem ihr auf dem Kontinente längst vorhergesagten Schicksale nicht entgehen kön- nen? Wo war die gerühmte Weisheit Reschid Pascha's, als er sich zu einem solchen folgenschweren Schritte forttreiben ließ und auf einmal die ganze orientalische Schöpfung, welcher ganz Europa mit Interesse seine Blicke zukehrte, in Frage stellte? Wie es heißt, soll ein sehr wichtiges Motiv dieser Entschließung zu Grunde lie gen und die englischen Inspirationen nur eine Beschleunigung der⸗ selben gewesen sein, unfehlbar aber wird die längst geahnte und gefürchtete Katastrophe dadurch zu ihrem endlichen Ausbruche kom⸗ men, die Frage über Sein und Nichtsein definitiv entscheiden. Es wird allgemein angenommen, daß dieser Schritt durchaus nicht ein Beweis der Unselbstständigkeit des Ministeriums Reschid Pascha, vielmehr ein durch die Nothwendigkeit gebotenes Zuvorkommen sei. Die Konferenzen der auswärtigen Botschafter mit den Ministern der Pforte werden häufiger als gewöhnlich. Sir Stratford Canning, Herr von Titoff, General Aupick lösen sich förmlich darin ab; Dinge von hoher Wichtigkeit sollen in Verhandlung sein.

Herr von Glavanny, Secretair des Vicomte Kerkhoven, ist hier angelangt; er überbringt an Ali-Pascha, den Minister des Aeußern, die in Belgien zu Ehren der türkischen Reformen gefer tigte Medaille. .

Sir Stratford Canning gab in seinem großartigen Gesandt schaftshotel einen sehr glänzenden Kostüm-Ball, der außerordentlich zahlreich besucht war, bis zum Morgen dauerte und die Krone des hiesigen Karnevals genannt werden kann. Viele türkische Groß⸗ Functionaire und der Minister des Aeußern waren zugegen. Ueber⸗ haupt ist unsere Karnevalssaison äußerst lebhaft und glänzend, wie man wissen will, in viel höherem Grade, als dies noch je der Fall gewesen ist.

In Salbonichi ist dieser Tage ein Grieche, der in dieser Stadt ein Haus besitzt, dort aber nicht wohnhaft ist, vom Gouverneur des Landes ausgewiesen worden, weil er plötzlich erschien, die Noth⸗ wendigkeit einer Vereinigung Macedoniens mit dem hellenischen Kö⸗ nigreiche predigte und selbst dem Gouverneur ins Angesicht kein Hehl daraus machte.

Die Unruhen in Mossul sind mit der Gefangennehmung des Timur, Scheiks des arabischen Stammes Tay, als erloschen zu be⸗ trachten.

Imoschi, 11. Febr. (Osservatore Dalmato.) Augen⸗ zeugen, die in diesem Augenblicke von Mostar, dem letzten Asyle der Insurrection in der Kraina, Herzegowina und in Bosnien, ein⸗ treffen, erzählen, daß am 5ten d. ein Armeecorps des Seraskiers unter dem Kommando Muhamed Skanderbeg's (Graf Jelinsky), ohne auf Widerstand zu stoßen, durch den von den Rebellen aufge gebenen Paß von Kognizza gezogen sei und bei dem 8 Stunden von Mostar entfernten Dorfe Borzi einem Insurgentencorps ein Treffen gelicfert habe; 1500 Mann Großherrlicher Truppen kämpf⸗ ten bei diesem Zusammenstoße gegen 1000 Insurgenten. Von beiden Seiten dlieben ungefähr 100 Mann auf dem Platze, ohne daß Entscheidendes erfolgt wäre, da beide Truppenkör⸗ per mit Einbruch der Nacht ihre Positionen noch innehatten. Während der folgenden Tage zogen sich jedoch die Truppen auf den sechs Stunden von Mostar entfernten Berg Vlak Planina zu⸗ rück, um die Verstärkungen abzuwarten, welche ihnen der in der Umgebung Mostar's streifende und Mannschaft aushebende Kavas Baschi versprochen hatte. Die Verstärkungen wollten jedoch nicht eintreffen; am 9ten wurden die Insurgenten neuerdings von den Großherrglichen Truppen angegriffen und nach zweistündigem Ge⸗ fechte mit Zurücklassung mehrerer Gefangenen und ihrer einzigen Kanone nach allen Richtungen zerstreut. Die Regierungstruppen hatten ebenfalls bedeutende Verluste an Gebliebenen zu beklagen. Die Insurgenten zogen sich nach Mostar, wo alle ihre Streit kräfte koönzentrirt werden sollten. Da Kavas Baschi daselbst mit den zugesagten Verstärkungen noch immer nicht eintraf, so be⸗ fahlen die anderen revolutionairen Chefs den Bewaffneten, sich in dem die Festung Mostar dominirenden Gebirgspaosse Korina, durch welchen die Großherrlichen Truppen ziehen mußten, zu ver⸗ schanzen. Der Kommandant der Regierungstruppen ließ aber mitt⸗ lerweile die Bevölkerung Mostar's zur Unterwerfung auffordern, verhieß ihr gänzliche Straflosigkeit und garantirte die Sicherheit der Personen und des Eigenthums. Nur verlangte er die Auslie⸗ ferung einiger von ihm bezeichneten Chefs der Insurrection. Diese aber schickten sich bereits zur Flucht an. Ihre hierdurch entmuthig⸗ ten Truppen unterließen es, den genannten Gebirgspaß zu ver⸗ rammeln und zerstreuten sich in der Nacht vom 9ten nach allen Richtungen. Ihrem Beispiele folgten die Anführer und jeder nur irgend Kompromittirte, indem sie ihre zurückbleibende Familie und Habe der Großmuth des Siegers anheimgaben. Ohne Schwert⸗ streich zog dieser am folgenden Tage in Mostar ein. Die flüchti⸗ gen Leiter des Aufstandes haben sich, wie sie selbst sagen, um ihre Köpfe in Sicherheit zu bringen und den Ausgang des Drama's abzuwarten, theils nach Gabella, theils nach Vergoraz, theils nach Imoschi begeben.

Beirut, 4. Febr. (Ll.) Auf Befehl der Pforte wurde den öffentlichen Beamten verboten, Pachtverträge sowohl direkt als indi⸗ rekt im eigenen Namen zu schließen. 3

Die Nachricht, daß die Pforte ihre vollkommene Zufriedenheit dem Emir Efendi für seine Thätigkeit in der delikaten Angelegen⸗ heit des im Libanon einzuführenden Katasters bezeigt habe, wurde hier mit allgemeinem Beifalle aufgenommen.

Aus Aleppo hat man nicht eben befriedigende Nachrichten über den Fortgang der Entschädigungssache der beraubten Christen. Bis jetzt wurde kaum noch der funfzehnte Theil des Schadenersaes entrichtet.

Smyrna, 8. Febr. (Ll.) Alle Kaimakams der Umgebung sind hierher berufen worden, und die meisten sind in dieser Woche angekommen, um die Vorlesung des Ferman zu hören, wonach der Zehent zu erheben ist, und die diesfälligen Instructionen zu erhalten.

Dem Smyrnaer Impartial vom Ften zufolge, dürften die Differenzen auf der Insel Samos als beigelegt anzusehen sein; dennoch sollte die Blokade am 7ten beginnen.

Aus einer Korrespondenz desselben Blattes aus Aleran⸗ drien vom 19ten möchte man beinahe schließen, daß die Rüstungen in Aegypten im Einverständnisse mit der Pforte geschehen seien, auf deren Aufforderung eine Expedition unternommen werden soll. Wohin, wird nicht gesagt.

ff ic Be üng. Oeffentliche Bekanntmachuͤng⸗ In Nachstehendem bringen wir die durch das ö vom Iten d. M. erfolgte Bekanntmachung der Königlichen Regie rung zu Potsdam vom 31. Januar c., die Einführung der Ge⸗