1851 / 55 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

keinesweges so allgemein eingeführt, ja, es giebt noch viele Armeen, wo man noch gewöhnliche Feu erschlösser führt, so ist 3. B. in dem in militatrischer Beziehung als Musterstaat vorleuchtenden Preußen noch ein großer Theil der Landwehr noch nicht einmal mit Perkus⸗ sionsgewehren, sondern mit Feuerschloßgewehren bewaffnet. Die Deputation glaubt daher, es genüge vor der Hand, wenn die leichte Infanterie mit Spitzkugelgewehren bewaffnet wird und 8 in späteren Finanzperioden dazu verschreitet, diese Waffe, wee 8 inmittelst nicht durch neue Erfindungen verdrängt wird, allgeme 9 einzuführen. Für diesen Zweck ist aber die bei⸗ v außerordentlichen Budgets beantragte Bewilligung mehr Ar schaf⸗ reichend. Auch die übrigen auf diese Position ö 8 g1g fungen werden durch die Bewilligung der bei Position bin⸗ 202,000 Rthlr. gedeckt werden können, wenn die Summen 38 schaffung von Spitzkugelgewehren beschränkt werden. Die Deputa⸗ u g von Spitz ugelgewehre 1“ Zeit 100,000 Rthlr. tion ist der Ansicht, daß, wenn fur diese zur Ze

verwendet werden, dies vollständig ausreichend L2. und an- nag , gestützt auf die von ihr weiter oben entwickelten O ründe, kson ers aber fi wäcfüchten, die hier postulirten 50,000 Rthlr. aber aus finanziellen Rücksichten, 9 4 v

nicht zu bewilligen. c) 148,000 Rthlr. zu Anschafsung von . den. Die Regierung hat die Zahl der zum Berittenmachen der Nichtstreitenden der Kavallerie, so wie für die 1 ver⸗

schiedenen Train⸗Abtheilungen nöthigen Pferde zu 251 Stück gegeben, deren wirklicher Einkaufspreis die Summe von 277,0 0 Rthlr. betragen habe. Sie hat jedoch, da vermalen die gesammten über den Friedensetat vorhandenen Pferde wieder verkauft werden sollen, das Postulat auf die oben angegebene Summe gestellt, in⸗ dem sie den vollständigen Betrag des Aufwandes aus dem Erlös der wieder zu verkaufenden Pferde zu erlangen erwartet. Dieser Ertrag ist nach der zeither gemachten Erfahrung veranschlagt, in. dem 1224 Stück dieser Pferde bereits für 69,414 Rthlr. 29 Ngr. 9 Pf. an den Meistbietenden verkauft wurden. Die Deputation hat jedoch eine Berechnung aufgestellt, aus welcher hervorgeht, daß zu Deckung dieses Postulats 134,000 Rthlr. genügen dürften. Der Regierungs Kommissar hat sich allerdings mit dieser Abmin⸗ derung nicht einverstanden erklärt. Die Deputation glaubte aber dennoch, ihre gewonnene Ansicht festhalten zu müssen, da für ihre Annahmen doch wohl die größte Wahrscheinlich⸗ keit vorhanden sei, und empfiehlt das Postulat sub c. mit nur 134,000 Thlrn. zur Bewilligung. d) 60,000 Thlr. zu Feldequipi⸗

rungsbeihülfen für Offtziere. Die Deputation sucht nachzuweisen,

daß hier nur die Summe von 54,575 Rthlrn. zu bewilligen sein

würde. Die Regierung führt hierbei an, daß diese Gelder ohne Aufschub zu gewähren waren, da die Feldequipirung und Anschaf⸗

fung von Pferden selbstverständlich vor dem Ausrücken zu gewäh⸗ ren war. Die Deputation glaubt, daß der Umstand, daß der Frie⸗ den nicht unterbrochen worden ist, wohl nicht Anlaß geben kann, dem Postulate der Regierung die Zustimmung zu versagen, da in jedem Falle die Empfänger der einzelnen Bezüge genöthigt waren, die Ausgaben in gleicher Weise für die Vorbereitungen zum Feld⸗ zuge zu machen und in der Regel einen Aufwand zu bestreiten hatten, welcher die ihnen gewährte Beihülfe bei weitem über⸗ stieg. Sie kann aber nicht umhin, darauf aufmerisam zu machen, daß es doch wohl nothwendig sein dürfte, alle diese Bezüge eben so wie es mit den regelmäßig zu gewährenden Gehalten be⸗ reits geschehen ist, gesetzlich zu normiren. Sie glaubt daher der Kammer empfehlen zu muͤssen, im Verein mit der ersten Kammer den Antrag an die Staatsregierung zu richten: „Es wolle dieselbe der nächsten Stände⸗Versammlung einen Gesetz⸗ entwurf vorlegen, nach welchem die bei Mobilmachung der Armee zu gewährenden Feld⸗Equipirungs Beihülfen festgestellt werden“ und beantragt übrigens, das vorliegende Postulat mit 54,575 Rthlrn. zu bewilligen. c) 200,000 Rthlr. zu dem gesammten übrigen durch die Mobilmachung entstandenen Aufwande.

Die Regierung vermochte wegen dieses Ansatzes der Deputa⸗ tion nicht bestimmte Unterlagen zu geben, da die Rechnungen über alle in der Regierungsvorlage angegebenen Erfordernisse noch nicht geschlossen seien. Nach näherer Erläuterung seitens des Herrn Re⸗ gierungs⸗Kommissars wird die Mehrpräsenz im Monat November wahrscheinlich die stärkste Post bei diesen verschiedenen Ausgaben bilden, zu welchen noch die Gehalte der Feldbeamten, die Eisenbahn⸗ fahrkosten für die Truppen, die Transportkosten bei Räumung der Magazine, die Fourage⸗Verpflegung der über den Friedens⸗Etat vorhandenen Pferde zu rechnen sind. Das Kriegs⸗Ministerium ver⸗ langt diese Summe als ein Berechnungsquantum, und die Depu⸗ ation räth der Kammer an, dasselbe als solches in voller Höhe zu⸗

ewilligen. ) 150,000 Rthlr. zu Bestreitung des Aufwandes für die Mehrpräsenthaltung von 20,000 Mann im Monat Dezember. Aus er Regierungs⸗Vorlage ist ausführlich zu ersehen, auf welche Ansätze dieses Postulat sich begründet. Der Bedarf ist gerade um 1 Rthlr. pro Mann höher angenommen, als dies bei Posttion 15 er Fall war. Die Regierung begründet diesen Ansatz auf den Umstand, daß die Unteroffiziere der Reserve, so wie die einen höheren Sold empfangenden Mannschaften von der Reiterei und der reitenden Artillerie, mit einberufen worden sind, und die Depu⸗ ation räth daher der Kammer an, das Postulat der Regierung unverkürzt mit 150,000 Rthlrn. zu bewilligen. Die Deputation empfiehlt daher der Kammer in Berücksichtigung der weiter oben beantragten Ersparnisse die Position 17 des außerordentlichen Bud⸗ gets nur mit 555,575 Rthlrn. zu bewilligen. Ist nun zwar die Deputation bei allen Bewilligungen, welche sie der Kammer in Bezug auf das außerordentliche Ausgabebudget anempfohlen hat, von dem Grundsatze ausgegangen: daß die von den Ständen der hohen Staatsregierung bewilligten Gelder von dieser le⸗ diglich zu Zwecken, für welche sie gefordert werden, zu verwenden sind, und daß die dabei zu machenden Ersparnisse nur dann anderweit zur Deckung eines erforderlich gewordenen Mehrbedarfes für ein Postulat zu verausgaben sind, wenn das letztere und das⸗ jenige, bei welchem das Ersparniß eingetreten ist, mithin beide der⸗ selben Hauptposition als Unterposition angehören, so kann sie doch in dem vorliegenden Falle wo bei den Positionen 7 und 17 des 6 außerordentlichen Ausgabebudgets Unterabtheilungen sich heraus⸗ stellen, welche für ganz verschiedenartige Zwecke und theilweise nur als Berechnungsquanta zu bewilligen sein werden nicht umhin, der Kammer schließlich anzurathen: G „gegen die hohe Staats⸗Regierung in der ständischen Schrift sich dahin zu erklären, wie sie zwar bei den von ihr gewährten Be⸗ willigungen des ordentlichen Ausgabebudgets den vorbenannten Grundsatz als leitend und maßgebend anerkannt habe, jedoch bei den Positionen 7 und 17 des außerordentlichen Budgets von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß die verwilligten Gelder ledig⸗ lich für die in den Unterabtheilungen angegebenen Zwecke ver⸗ wendet, und die bei einer der letzteren sich ergebenden Erspar⸗ nisse nicht für die in diesen anderen Unterabtheilungen angege benen Bedürfniffe verausgabt werden können.“

Das sub a angeführte Postulat von 17,000 Thalern zur Ver⸗ nehrung des Brückenmaterials wird von der Kammer ohne Debatte gegen 5 Stimmen bewilligt. Bei dem Postulate sub b ergriff Staatsminister Rabenhorst das Wort zu einer ausführlichen Ver⸗

theidigung desselben. Derselbe suchte namentlich die unbedingte

Nothwendigkeit der Anschaffung der in Rede stehenden Spitzkugel⸗ gewehre darzulegen. Die Angabe der Deputation, daß im Zeug⸗ hause eine doppelte Bewaffnung für das nach den früheren Bestimmungen aufzustellende Kontingent der Infanterie vor⸗ räthig gewesen, sei zwar der Zahl nach, nicht aber der Qualität nach richtig, indem dort nur Gewehre, die bereits seit 20 Jahren im dienstlichen Gebrauch gewesen. und größ⸗ tentheils den heutigen Anforderungen der Kriegsführung nicht ent⸗ sprechen könnten, aufbewahrt worden seien. Auch ohne Vermehrung der Armee, lediglich den früheren Bundesbeschluͤssen gemäß, hätte also die Regierung die Pflicht gehabt, auf eine Vermehrung der Waffen bedacht zu sein. Sier habe diese Pflicht erfüllt, indem sie im März v. J. die hier im Deputationsberichte erwähnten 10,500 Spitzkugelgewehre bestellte. Wenn, wie aus dem Berichte hervorzu⸗ gehen scheine, die Deputation den Zündnadelgewehren vor den Spitz⸗ kugelgewehren einen Vorzug zuerkennen wolle, so könne das Kriegs⸗ ministerium diese Ansicht nicht theilen, indem es die Ueberzeugung gewonnen, daß die Zündnadelgewehre wegen des allzustarken Mu⸗ nitionsbedarfs (in einem Tage habe ein Bataillon seine ganze Mu⸗ nition verbraucht), und ihres hohen Preises 19 Rtylr.) nicht zur Einführung zu empfehlen seien. Zugleich wies derselbe darauf hin, daß es sich hier um im März 1850 abgeschlossene Kontrakte handle, die zu halten die Regierung verbunden sei. Der Deputationsbericht wird von dem Referenten, Abgeordneten von der Planitz, das Po⸗ stulat der Regierungsvorlage nochmals von dem Königl. Kommis⸗ sar vertheidigt, der sich dahin erklärt, daß von dem Postulate höch⸗ stens 7000 Rthlr. für eine in Olbernhau bestellte Lieferung von 500 Spitzkugelgewehren, wenn diese abbestellt werde, erspart wer⸗ den könnten, was die Kammer gewiß nicht beabsichtige. Der Ab⸗ geordnete Haberkorn macht aufmerksam, daß es sich bei Ablehnung des hier in Frage kommenden Postulates nur um den kleinsten Theil der bestellten Spitzkugelgewehre handle, und wiederholt seine ge⸗ stern ausgesprochene Ansicht, daß das Kriegs⸗Ministerium diese For⸗ derung vor Abschließung des Kontraktes an die Kammern hätte bringen sollen. Die Abgeordneten Kölz und Riedel sprechen in gleichem Sinne ebenfalls für den Antrag der Deputation. Auch der Abg. Unger tritt diesem Antrage bei, der von dem Abg. Mei⸗ sel (Deputations⸗Mitglied) noch ausführlich vertheidigt wird. Der Königl. Kommissar bemerkt, daß die Regierung nicht die moralische Verantwortlichkeit auf sich habe nehmen können, die Armee nochmals unvollständig gerüstet einem Feinde entgegenzuführen und die Kosten für tüchtige Waffen höher anzuschlagen, als Menschenleben; ja, wenn die Armee nicht demobilisirt, sondern blos Beurlaubung ein⸗ geführt worden sei, würden ohne die angeordneten Waffen⸗Anschaf⸗ fungen nicht einmal die zur Einübung der Rekruten nöthigen Ge⸗ wehre vorhanden gewesen sein, indem durch die bundesmäßige Er⸗ höhung des Kontingents „der letzte Stift“ ausgegeben gewesen sei. Staatsminister Rabenhorst weist in Berichtigung mehrerer Aeuße⸗ rungen nochmals darauf hin, daß das Bedürfniß ein nothwendiges, weil ein bundesmäßiges gewesen, indem selbst nach den früheren Verhältnissen die doppelte Bewaffnung von 12,000 Mann, also 24,000 Gewehre haben vorräthig sein müssen. Die Abgeordneten von Nostitz, Sachße, von Zezschwitz und Thiersch glauben in Be⸗ tracht der vom Ministertische aus gegebenen Darlegung der Noth⸗ wendigkeit, und da es sich hier um abgeschlossene Kontrakte handle, die Bewilligung des Postulats empfehlen zu müssen. Gerade, wenn man die Verminderung der Armee wünsche, müsse man dafür sor gen, die im Dienste bleibenden Truppen aufs tüchtigste auszurüsten. Auch die Abgeordneten Rittner und v. d. Beeck (Deputations⸗Mit⸗ glieder wie der Abgeordnete Sachße) schließen sich jetzt diesen Ansichten an und treten somit von dem Deputations⸗Gutachten zurück. Nach dem Schlußworte des Referenten, der den Antrag der Deputation aufrecht zu halten sucht, ergreift Staatsminister Rabenhorst das Wort, um nochmals die Verpflichtung der Königl. sächsischen Regierung zu den vorliegenden Anschafsungen nachzu⸗ weisen. Bei der Abstimmung wird der von der Majorität der De⸗ putation festgehaltene Antrag auf Ablehnung der unter b postulirten 50,000 Rthlr. von der Kammer gegen 18 Stimmen angenommen. Das Postulat unter c wird, nachdem Staatsminister Rabenhorst sich mit der von der Deputation beantragten Reduction einverstanden erklärt hat, ohne Debatte mit 134,000 Rthlrn. einstimmig bewilligt. Bei dem Postulate unter d erklärt sich der Abgeordn. Riedel gegen die Bewilligung, da ihm dieser Punkt nicht genau genug erörtert zu sein scheine. Er bemerkt, daß man, im Gegensatz zu der Sorge für die Offiziere, die Soldaten halb nackend nach Hause gesandt habe, und fragt an, ob es gegründet sei, daß der Herr Kriegs⸗ minister von dieser Summe für seine Person 2500 Rthlr. und der Kommandant der Festung Königstein 800 Rthlr. Equipirungs⸗ gelder empfangen habe, Als der Abgeordnete zu Persönlichkeiten (gegen den Abgeordneten Rittner) uͤbergeht, untersagt ihm dies der Präsident und rügt eine Aeußerung desselben, nach welcher die Soldaten „zusammengetrieben“ worden seien, indem er eine solche Aeußerung in der Kammer als eine unschickliche bezeichnet. Nachdem der Referent den Aeußerungen des Abgeordneten Riedel im Allgemeinen entgegengetreten, ergreift der Königliche Kommissar, Oberstlieutenant von Zeschau, das Wort. Er bemerkt, daß das Kriegsministerium keine Ursache habe, die Rechnungen über dieses Postulat zu verheimlichen. Der durch Allerhöchsten Befehl er⸗ nannte Armee⸗Kommandant, welcher sich bereit zu halten, jede Stunde ins Feld rücken zu können, habe 2500 Rthlr., jeder General 800 Rthlr. Equipirungsgelder ꝛc. erhalten, eine ungleich geringere Summe als in Preußen gewährt werde, die auch in Berücksichtigung der hiervon zu bestreitenden außerordentlichen Ausgaben gewiß als eine zu hohe nicht erscheinen könne. Der Kommandant der Festung Königstein aber habe keinen Groschen erhalten. Der Abgeordnete Riedel ist durch diese Erklärung nicht befriedigt worden und bean⸗ tragt: die Staats⸗Regierung um eine spezielle Vorlage 1 Verausgabung dieses Postulats zu ersuchen, bis dahin aber die Be. rathung desselben auszusetzen. Es wird jedoch dieses Amendement nicht ausreichend unterstützt und hierauf der Antrag der Deputation einstimmig angenommen, das Postulat selbst aber sodann gegen 5 Stimmen bewilligt. Die 200,000 Rthlr. unter e. werden nach einer Bemerkung des Abgeordneten Riedel, auf die der Abgeord⸗ nete von Nostitz Einiges entgegnet und nachdem der Prä⸗ sident die Bitte an die Kammer gerichtet, alle Persönlich⸗ keiten zu vermeiden, gegen 6 Stimmen bewilligt. Eben so erhielt das Postulat unter l. ohne alle Debatte die Genehmigung der Kammer, die sodann auch dem Schluß⸗Antrage der Deputation sofort einstimmig beitrat. Bei der Schluß⸗Abstimmung über das Ganze antworteten 52 Mitglieder mit Ja, 7 aber (Medicke, Neydel, Elbel, Naundorf, Müller aus Mühltruff, Riedel und Reichenbach) mit Nein, worauf noch der Abg. Neidhardt, der mit Ja geantwor⸗ tet, erklärt, daß er habe mit „Nein“ antworten wollen. Da mit

der heute berathenen Position sämmtliche Postulate des außerordent⸗ lichen Staats⸗Budgets erledigt sind, so richtete der Präsident an die Kammer die Frage: Ob die Kammer das vorgelegte außeror⸗ dentliche Staats⸗Budget in ver von ihr beschlossenen Weise mit den genehmigten Abänderungen und Anträgen annehme? Es wird diese Frage von 53 Abgeordneten mit Ja, von 6 mit Nein beantwortet.

Dresden, 21. Febr. Die zweite Kommission der Ministerial⸗Konferenz hielt gestern und auch heute längere Bera⸗ thung. Ein gestern zu Ehren des Fürsten von Schwarzenberg und Freiherrn von Manteuffel vom Staatsminister der auswärtigen An gelegenheiten gegebenes Diner vereinigte das diplomatische Corps, mehrere Konferenz⸗Bevollmächtigte und ausgezeichnete Fremde, da⸗ bei Staatsminister Dr. von der Pfordten, Baron Prokesch von Osten, Staatsminister Uhden, Staatsrath von Linden, im Hotel des Herrn Ministers.

Hannover. Hannover, 21. Febr. (H. Z.) Den Ständen lie⸗ gen folgende Aktenstücke vor: Ein Schreiben des Schatzkollegiums an das Königliche Gesammt⸗Ministerium vom 2. Oktober 1850 macht auf die Gefahr aufmerksam, die in dem von der Bundesversamm⸗ lung zu Frankfurt am 21. September in der kurhessischen Verfas⸗ sungefrage gefaßten Beschlusse auch für Hannover liege. Jene Versammlung, hebt das Schreiben hervor, betrachte die Bun desbeschlüsse vom 28. Juni 1832 als sortwährend geltend und lege sie ihrer Entscheidung in der kurhessischen Sache zu Grunde. Die Königliche hannöversche Regierung sehe die frank⸗ furter Versammlung als zu Recht bestehend an und werde sich konsequenterweise durch die Beschlüsse derselben für ge⸗ bunden halten. In dieser Stellung der Königlichen Regterung zur frankfurter Versammlung liege die Gefahr auch für die hannover⸗ sche Landesverfassung, welche in manchen Bestimmungen mit den Bundesbeschlüssen von 1832 nicht würde bestehen können. Deshalb halte sich das Schatzkollegium auf Grund des §. 181 des Landes⸗ verfassungsgesetzes für verpflichtet, das Land und die allgemeine Ständeversammlung gegen alle etwa aus dem in Frage stehenden Beschlusse vom 21. September und dessen Motiven auch der han⸗ noverschen Verfassung drohenden Nachtheile feierlichst zu verwahren und Ausgaben, die etwa zur Vollziehung jenes Beschlusses erforder lich werden sollten, für ungerechtfertigt zu erklären.

Das Königl. Gesammt⸗Ministerium erwiedert hierauf unter dem 12. Oktober 1850, daß zu einer Pflichterfüllung, wie der §. 100 des Gesetzes vom 5. September 1848 und der §. 181 des Landes⸗ verfassungsgesetzes sie den ständischen Kommissarien und General⸗ Secretairen der allgemeinen Ständeversammlung eventuell vorschrei⸗ ben, ein verfassungsmäßiger Grund wohl um so weniger vorliege, als der Beschluß vom 21. September erst durch die bislang nicht vorhandene Königliche Verkündigung desselben die in §. 2 des Lan desverfassungsgesetzes näher ausgedrückte Bedeutung für das König⸗ reich erlangen würde. Zu anderen die Aufrechterhaltung der Verfassung bezielenden Schritten, als denen, die der §. 181 des Landesverfas⸗ sungsgesetzes auferlege, sei das Schatz⸗Kollegium von der Verfassung nicht ermächtigt, und diese Schritte seien an den Fall einer ver⸗ fassungswidrigen Aufhebung der Landesverfassung gebunden. Da nun ein solcher Fall nicht vorliege, so könne das Gesammt⸗Mini⸗ sterium in dem Schreiben vom 2. Oktober nur eine Beschwerde über eine vermeintlich mangelhafte Regierungs⸗Maßregel erblicken, zu welcher allein die allgemeine Ständeversammlung berufen sein würde.

Das Schatzkollegium erklärt hierauf unterm 8. November 1850, daß er sich nicht überzeugen könne, durch eine einfache Rechts⸗ verwahrung seine verfassungsmäßige Kompetenz überschritten oder zu jenem Schritte keinen genügenden Grund gehabt zu haben, und ist des festen Vertrauens, daß auch die allgemeine Ständeversamm⸗ lung, der es Rechenschaft von diesem Schritte zu geben haben werde sein Verfahren nicht mißbilligen werde.

Württemberg. Stuttgart, 19. Febr. (D. R.) Das Kriegsministerium kündigt die Rekrutenaushebung für 1851 an. Das Tragen der schwarz⸗roth⸗goldenen Kokarden bei dem Militair hört mit heute auf und die dreifarbigen Schleifen werden von den Fahnen abgenommen.

Baden. Karlsruhe, 19. Febr. Unsere Truppendis⸗ locationen werden nun bald beendigt sein. Um 1 Uhr rückte das für die hiesigen Garnison bestimmte ste Reiter⸗Regiment hier ein und wurde festlich empfangen. Am frühen Morgen war das 2te Reiter⸗Regiment, was bisher in unserer Stadt lag, nach Bruchsal, wo seine neue Garnison sein soll, abgegangen. Villingen, Donau⸗ eschingen und Konstanz sind nach hier eingelaufenen Nachrichten mit Garnisonen belegt. An allen drei Orten wurden die Truppen mit großen Festlichkeiten aufgenommen.

Karlsruhe, 19. Febr. (D. P. Ztg.) In Rastatt trifft nächste Woche österreichische Artillerie ein.

An sämmtliche Ober⸗ und Bezirks⸗Aemter ist folgendes Re⸗ skript des Ministeriums des Innein ergangen: „Nach zuverlässiger Mittheilung dürfte ohne Zweifel in Folge der bevorstehenden Re⸗ duction der holsteinischen Armee bald eine Menger entlassener Soldaten nach Süddeutschland kommen. Nach anher gelangten Mittheilungen sucht die revolutionaire Propaganda sich dieser Leute als Mittel zur Ver⸗ breitung ihrer Pläne und Grundsätze zu bedienen. Zur Vermeidung des Eindringens solcher Leute in das Großherzogthum wird im Einverständ⸗ nisse mit Großh. Kriegsministerium verfügt: 1) Aus Holstein kommende Reisende, welche sich weder als Angehörige des Großherzogthums, noch über einen unverfänglichen Reisezweck durch gehörig beschaf⸗ fene Reisepässe und Wanderbücher auszuweisen vermögen, sind an der Gränze zurückzuweisen. 2) Inländer und mit Reiselegiti⸗ mationen versehene Fremde, die nicht in aller Hinsicht unverdächtig erscheinen, sind, so wie deren Reise⸗Effekten, bei ihrem Eintritte in das Land einer genauen Visitation zu unterziehen und ist nach Be⸗ und striktstommandanten, gegen dieselben einzuschreiten. Während ihres Aufenthalls im Lande sind dieselben in angemessener Weise beauf⸗ sichtigen zu lassen. 3) Im Falle sich ein starker Andrang solcher Rei⸗ sender an der Gränze zeigt, ist sogleich Anzeige davon zu machen.

Hessen. Kassel, 19. Febr. (Fr. J.) Die hier in Gar nison gelegenen bayerischen Truppen haben uns heute bis auf eine halbe Compagnie verlassen, welche so lange hier bleibt, bis andere bayerische Truppen wieder einrücken. Diese sind nun heute spät Abends durch die Stadtschelle bekannt gemacht und auf morgen angesagt. Den österreichischen und bayerischen Offizieren, welche hier in Garnison lagen, ist zum größten Theile vom Kurfürsten das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Hausordens vom goldenen Löwen verliehen worden. Morgen Abend findet großer Hofball statt, wes⸗ halb die meisten bayerischen Offiziere noch hier geblieben sind. Der Präsident der Untersuchungs⸗Kommission, Rittmeister Grund, ist heute früh abgegangen. Den Grafen Leiningen erwartet man mor gen Abend von Dresden zurück.

Kassel, 20. Febr. (K. Ztg.) Diesen Mittag ist das erste Kurfürstlich hessische Husaren⸗Regiment hier eingerückt. Es wurde ein Theil davon in der Stadt einkasernirt. Der andere Theil kam nach Waldau ins Quartier.

Ein Bataillon vom Königlich bayerischen 8ten Infanterie⸗Re⸗ giment ist heute früh einmarschirt und vom Kurfürsten, dem Fürsten von Thurn und Taxis mit einem zahlreichen Gefolge empfangen

worden. Se. Durchlaucht der Fürst von Thurn und Tarxis wird

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unter Benehmen mit dem Großherzogl. Militairpolizei⸗Di⸗

.

uns morgen verlassen und der Königlich bayerische General du Pon⸗ teuil das Kommando vorläufig übernehmen.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 21. Febr. (D. R.) Das Budget für 1851, 52 und 53 muß um 600,000 Fl. gegen

die früheren Jahre erhöht werden; man sieht diese Erhöhung der Ausgaben als eine Folge der letztverflossenen Jahre an.

Gießen, 20. Febr. (Ober⸗ Post⸗Amts⸗Zeitung. Heute langten hier, aus Kurhessen kommend, zwei Schwadro⸗ nen des Königlich bayerischen 1sten Chevauxlegers ⸗Regiments an, etwa 200 Pferde, die theils hier, theils in den benachbarten Dör⸗ fern untergebracht wurden. Es ist ein Theil des Chevauxlegers⸗ Regiments, welches vor 1848 in Speyer stationirt war, während des Aufenthalts in Kurhessen theils in, theils um Kassel, namentlich Wolfshagen, gestanden hat, und zuletzt in noch einem kleinen Tage⸗ marsch von Weimar bei Marburg hierherkam. Dem Vernehmen nach marschirt das Regiment nach Zweibrücken.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 20. Febr. Mit dem Nachmittagszuge gingen nach Kiel zurück der dänische General⸗ Lieutenant von Bardenfleth und der Major Diedrichsen.

Von der Niederelbe, 19. Febr. (Z. f. N.) Mit Offizie⸗ ren der höheren Chargen sind Vereinbarungen getroffen, nach wel⸗ chen dieselben Commandeurstellen in der neu zu organisirenden holstei⸗ nischen Bundes⸗Armee übernehmen. Es sind unter diesen aber keine Holsteiner, sondern sie gehören sämmtlich anderen deutschen Staaten an. Zu Subaltern⸗Offizieren dagegen werden nur Holsteiner ge⸗ nommen, die vor der Erhebung nicht in der Armee gedient haben. Die Reorganisation wird wahrscheinlich im April d. J. vor sich ge⸗ hen. Die Auflösung der Armee ist dieser Tage beendigt und blei⸗ ben etwa 1000 Mann als Stamm der ganzen Armee übrig, die erst, wenn die neue Armee gebildet, entlassen werden dürften.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 19. Febr. (H. C.) Die österreichischen Truppen haben bis auf 140 Mann, welche in Boitzenburg zurückgeblieben sind, jetzt sämmtlich das mecklenburgische Gebiet verlassen. b

Schwerin, 20. Febr. (M. Ztg.) Aus den Propositionen des engeren Ausschusses der Ritterschaft geben wir nachträglich noch die zweite:

Herr Retlich auf Rosenhagen, Herr Graf von Bassewitz auf Schwießel und Herr v. Dewitz auf Miltzow, als ritterschaftliche De⸗ putirte zur Bewirkung der Eröffnung der Kompromiß⸗Instanz und zur Herbeiführung eines schiedsrichterlichen Urtheils über den Rechts⸗ bestand des am 10. Oktober 1849 publizirten Staatsgrundgesetzes für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin, haben dem E. A. von der Ritterschaft unterm 28. September und 5. Oktober 1850 den hierbei vorzulegenden Vortrag eingereicht, und wird über die Aufbringung der durch die Ausrichtung jenes Auftrages und Durch⸗ füͤhrung dieser Streitsache entstandenen Kosten zu beschließen sein.

In Nr. III. heißt es:

In Gemäßheit der auf dem ritterschaftlichen Konvent am 5. Oktober 1849 gefaßten Beschlüsse in Betreff der Verwahrung der ständischen Rechte rücksichtlich der ständischen Konkurrenz bei der Gesetzgebung hat der E. A. von der Ritterschaft zunächst ver⸗ sucht, die erforderlich erscheinenden Schritte dieserhalb durch den gemeinsamen E. A. zu veranlassen, da solches aber von den Depu⸗ tirten der Landschaft aller drei Kreise und der Stadt Rostock ab⸗ gelehnt worden, am 10. Oktober 1849 bei beiden Landesherren hinsichtlich derjenigen Gesetze, welche seit dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 ohne ständische Konkurrenz erlassen worden sind, die Rechte der Ritterschaft verwahrende Vorträge übergeben, welche derselbe vorlegt.

I

Der ritterschaftliche Syndikus, Geh. Justizrath Dr. Ditmar, ist, wie die von demselben dem E. A. von der Ritterschaft mitge⸗ theilten landesherrlichen Reskripte vom 10. Dezember 1849 und 10. Januar 1850 ergeben, seiner Dienstverpflichtungen gegen die Ritterschaft gänzlich entlassen und nicht nur zu keinen ferneren Dienstleistungen verpflichtet, sondern auch gegen ihn die allerhöchste Erwartung ausgesprochen worden, sich von der als verfassunges⸗ und gesetzwidrig bezeichneten Betheiligung bei den Handlungen des nach Neu⸗Brandenburg verlegten E. A. fern zu halten. Auf die an ihn von dem E. A. der Ritterschaft zu Neu⸗Brandenburg durch den Herrn Landrath von Maltzan ergangene Aufforderung, sich darüber zu äußern, ob und inwieweit er noch bereit und im Stande sei, seine bisherigen Functionen fortzusetzen, erklärte der⸗ selbe unterm 17. Januar 1850, daß aus den vorangeführten Re⸗ skripten der faktische Stand sich ergebe, dessen Beseitigung nicht in seiner Macht liege. In Uebereinstimmung mit jenen allerhöchsten Reskripten ist derselbe denn auch, nach dem kommissarischen Proto⸗ kolle vom 28. September 1850 und dessen Anlagen, der Ritterschaft und deren E. A. nicht wieder überwiesen und fand sich der E. A. von der Ritterschaft veranlaßt, ihn unterm 30. September 1850 aufzufordern, sich über das Verhältniß hinsichtlich seiner Dienstfunctionen, wie es zur Zeit aktenmäßig vorliege, zu erklären. Derselbe äußerte sich im Allgemeinen da⸗ hin, daß er jetzt die Hindernisse für beseitigt halte, welche der Ausrichtung seiner Functionen als richterlicher Syndikus ent⸗ gegengestanden hätten, und auch bereit sein würde, sie wieder zu übernehmen, jedoch vor seiner definitiven Erklärung um Bekannt⸗ machung der in dem Erlasse an ihn im Allgemeinen ausgesproche⸗ nen Vorbehalte bitten müsse, die ihm mit der Erwiederung gewor⸗ den ist, daß der E. A. von der Ritterschaft demselben die Verwal⸗ tung der Functionen des ritterschaftlichen Syndikats einstweilen übertragen wolle, es jedoch vorbehalte, daß über das ganze Amts⸗ verhältniß des ritterschaftlichen Syndikus, wie es sich seit dem 20. Dezember 1849 gestaltet habe, die endliche Entscheidung der Rit⸗ terschaft auf dem nächsten Landtage verbleibe. Nachdem von dem⸗ selben hierauf unterm 28. Oktober 1850 die Bereitwilligkeit zur vollständigen Wiederübernahme und Beschaffung der Functionen des ritterschaftlichen Syndikats, jedoch unter Vorbehalt aller seiner Rechte, je nach dem Ausfall der reservirten Beschlußnahme der Ritterschaft auf dem nächsten Landtage, definitiv erklärt worden, hat der E. A. von der Ritterschaft ihm die Ausübung dieser Func⸗ tionen vom 30. Oktober 1850 an wiederum übertragen. Auch legt der E. A. von der Ritterschaft einen auf dem letzten Ante⸗Comi⸗ tial⸗Konvente dieserhalb übergebenen Antrag des ritterschaftlichen Amtes Grevesmühlen vor.

Malchin, 19. Febr. In der heutigen (dritten) Landtags⸗ Sitzung kamen verschiedene landesherrliche Reskripte zur Verhand⸗ lung. Bezüglich der wider den Mißbrauch der Freiheit der Presse erlassenen Verordnung wird von schwerinischer Seite nachträglich das Erachten der Stände Zwecks Revision derselben eingefordert. Nachdem darauf aufmerksam gemacht worden war, wie hier die Prüfung des materiellen Inhalts der Verordnung von der formellen Frage zu sondern sei, wurde das Reskript sowohl des Justiz⸗ Comiteé's, als des staatsrechtlichen Comité’'s überwiesen. Ein an⸗

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deres schwerinsches Reskript betraf die Visitation des Ober⸗ Appellationsgerichts und stellte die Anfrage, ob es ständischer⸗ seits bei den auf dem Landtage von 1847 vorgenommenen Deputirtenwahlen verbleiben solle. Der Beschluß hierüber wurde ausgesetzt und ein Reskript, betreffend die Wiederbesetzung der va⸗

kanten Justizrathsstellen, an das Justiz⸗ Comité verwiesen. Das wichtigste ist unstreitig das folgende schwerinsche Restript, betreffend eine Reform der bürgerlichen Repräsentation in den Landstädten. Als Vorbild für die künftige Städte⸗Ordnung wird die preußische empfohlen und ein Entwurf für die Organisation einer solchen Ver⸗ tretung vorgelegt. Das Reskript wurde dem Justiz⸗Comité über⸗ wiesen und über einen Antrag von Maltzan's, den Großherzog um Wiederherstellung der alten Stadtverfassung zu ersuchen, der Beschluß ausgesetzt.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 21. Febr. (W. Ztg.) In der heutigen Landtags⸗Sitzung wurde ein Antrag des Abgeord⸗ neten Jäde, daß allen denjenigen weimarischen Staatsangehörigen, welche im schleswig holsteinischen Heere gedient haben und in unse⸗ rem Staate militairdienstpflichtig sind oder werden, ihre dortige Kriegsdienstzeit hier voppelt angerechnet werde; diejenigen aber, welche volle sechs Monate Kriegsdienste in Schleswig⸗Holstein ge⸗ leisttt haben, bei uns in die Reserve eingestellt werden möchten, angenommen, und eben so ein zweiter auf denselben Gegenstand bezüglicher Antrag des Abgeordneten Wedekind: daß die weimari⸗ schen Staatsangehörigen, welche im schleswig⸗holsteinischen Heere gedient und auf ehrenvolle Weise ihren Abschied erhalten haben und zum Dienste tauglich sind, wenn sie es wünschen und sich Ge⸗ legenheit bietet, eine ihrer früheren angemessene Stellung in unse⸗ rem Militair erhalten oder daß sie sonst thunlichst berücksichtigt werden möchten.

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg, 19. Febr. (H. P.) Heute sind zwei Verordnungen über Standesbücher und Beaufsich⸗ tigung der neuen Religionsgesellschaften erschienen, worauf die in der Verfassung verbürgte Glaubensfreiheit und damit namentlich auch das Institut der Civil⸗Ehe in praktische Geltung treten.

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Ausland. Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 20. Februar. Den Vorsitz führt Leon Faucher. Passy über⸗ reicht den Bericht der Kommission über den Kredit von 3,218,501 Fr. für das Occupations⸗Corps im Kirchenstaate. Finanzminister Germiny verlangt einen Supplementar⸗Kredit von 632,000 Franken zur Deckung des am 1. März fälligen Semesters der griechischen Schuld. Die geforderte Dringlichkeit wird bewilligt. Die Fortsetzung der Debatte des Gesetz⸗Entwur⸗- fes über Privilegien und Hypotheken bietet kein Interesse.

Paris, 19. Febr. Im Laufe des gestrigen Tages war im österreichischen Gesandtschaftshotel lebhafte Bewegung. Die Dezembristen verbreiten, bei der am 26sten d. M. statt⸗

urtheilt worden. Der Geschäftsführer der Re ique is seiner Appellation abgestanden. Derselbe ist 8 des Adjutanten des Präsidenten der Republik, Edgar Ney, zu 14 Tagen Gefängniß und 2000 Fr. Geldbuße verurtheilt.

In Vendome ist es wegen nichtpolitischer Ursachen zu Reibun⸗ gen zwischen Bürgern und Kürassieren gekommen und Blut ge⸗ flossen.

Die politischen Gefangenen zu Belle Isle haben sich gegen den Gefängnißdirektor, angeblich wegen ungenießbarer Kost, aufgelehnt; sie sollen in einsame Haft gebracht worden sein.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitzung vom 19. Februar. Es werden verschiedene Pe⸗ titionen gegen die Bill, welche die Annahme geistlicher Titel ver⸗ bietet, gegen die „päpstlichen Uebergriffe“, gegen die Einkommen⸗ und gegen die Fenstersteuer überreicht. Lord John Russel kün⸗ digt an, er werde am nächsten Montag die Motion vor das Haus bringen, daß sich dasselbe als Ausschuß konstituire, um die Aende⸗ rung der Eidesformel als einziges Hinderniß des Eintrittes von

findenden Versteigerung der Luxuspferde des Präsidenten der Re⸗ publik werde eines auf 1 Million, das zweite auf 1,800,000 Fr. getrieben werden, um die National⸗Versammlung wegen ihrer Knik⸗ kerei zu beschämen.

Im gegenwärtigen Augenblicke sind zwanzig Erzbischöfe und Bischöfe aus den Departements in Paris anwesend.

Narvaez ist dem Präsidenten der Republik vorgestellt worden. Seine Wohnung im Hotel Bristol am Vendome⸗Platze wird nie leer von Besuchen. Der spanische Gesandte, Herzog von Sotomayor, ist sein beständiger Begleiter.

Nicolo Tomaseo, in der Revolutionszeit Minister in Venedig, gegenwärtig im Exil auf Korfu, ist gänzlich erblindet.

Man schreibt dem Constitutionnel aus London vom 17. Februar: „Das Ministerium ist lebhaft beunruhigt. Man erwar⸗ tet, daß es Donnerstags in der Zuckerfrage geschlagen werde. Die irländischen Mitglieder, 20 an der Zahl, wollen gegen die Regie⸗ rung stimmen und einige Peeliten, die mit demselben gegen d'Is⸗ raeli's Motion stimmten, werden diesmal für Sir E. Buxton's An⸗ trag stimmen. Dies könnte wohl eine Majorität gegen Lord John Russell geben.

Der Verfasser der imperialistischen Broschüre, aus der einige Stellen mitgetheilt worden, soll Herr von Persigny sein.

Paris, 20. Febr. Folgendes ist das Resultat der noch übri⸗ gen Wahlen von fünf Abtheilungen in die Kommission über das Gesetz für innere Verwaltung: Dritte Abtheilung: Chasseloup⸗Lau⸗ bat, Monet; beide für das Gesetz. Zehnte Abtheilung: Limayrac gegen, Dufour für. Zwölfte Abtheilung: Michel (de Bourges), Chavoix; beide gegen. Dreizehnte Abtheilung: Desmars, Morellet; beide gegen. Funfzehnte Abtheilung: Vernhette gegen; Quinault für. In der Kommission zur Prüfung des Gesetzes über innere Verwaltung sind daher 17 Mitglieder gegen, 13 für den Entwurf. In den Abtheilungen wurde gestern die Debatte über das Gesetz für innere Verwaltung beendigt. Limayrac und Sau⸗ tayra verlangten ausgedehntere Befugnisse für die General⸗ Conseils, an welche alle Departemental⸗Angelegenheiten von der Centralgewalt übergehen sollten. Raudot beansprucht für ste das Recht, die Kandidaten zum Richteramte vorzuschlagen. Corne und Dufour dringen dagegen auf Vergrößerung der Amtsgewalt der Präfekten und Unterpräfekten. Die Kommission für das neue Ge⸗ setz über innere Verwaltung hat sich heute Mittags konstituirt. Ge⸗ wählt wurden zum Präsidenten General Lauwriciere, Vicepräsidenten Laboulie, Secretair de Larecy, Vice⸗Secretair Farconet. Alle Ge⸗

wählten sind Gegner des Gesetzes. Lamoriciere war mit Odilon Barrot in die Ballotage gekommen.

Im Moniteur liest man folgende amtliche Mittheilung: „Die von Agenten oder Beauftragten der Regierung von Montevideo ge⸗ machten Anwerbungen von Arbeitern oder Ackerbau⸗Kolonisten wer⸗

den von der französischen Regierung, die sich mit allen zur Verfü⸗ gung stehenden Mitteln denselben entgegensetzen wird, gemißbilligt. Diese Werbungen würden die Kontrahenten Unannehmlichkeiten aller Art aussetzen, wenn es ihnen gelänge, die Absichten der Regierung zu umgehen.

Eine zweite amtliche Mittheilung in demselben Blatte lau⸗ tet: „Ein Morgenjournal bringt als Auszug aus einem belgischen Journale eine Unterredung, die zwischen dem Kriegs⸗Minister und dem General Julien stattgehabt haben soll. Wir sind zu der Er⸗ klärung ermächtigt, daß sowohl die dem Minister und dem General zugeschriebenen Worte, als auch die denselben beigelegten Absichten und Gesinnungen, der Wahrheit entbehren.“ Der National be⸗ hauptet heute, dieser Mittheilung des Moniteur gegenüber, daß General Julien erst nach drei Unterredungen mit seinem Divisions⸗ general Levasseur, mit Baraguay d'Hilliers und mit dem Kriegs⸗ Minister Randon seine Entlassung eingereicht habe.

Der Geschäftsträger des Sidele, Sougdre, ist heute von der sechsten Abtheilung des Zuchtpolizeigerichtes wegen Verleumdung

Delahodde’'s zu 300 Fr. Geldbuße und 200 Fr. Schadenersatz ver⸗

Juden ins Parlament in Betracht zu ziehen. Sir George Grey, Staats⸗Seeretair für das Innere, bittet um Erlaubniß, eine Bill über die Ausgaben gerichtlicher Verfolgungen und zur leichteren Habhaftwerdung von Kriminal⸗Verbrechern einzubringen. Herr Mackenzie betrachtet eine solche Bill für Schottland als zweckmäßig. Herr Stuart Wortley wünscht, daß nicht nur der Kostenpunkt gerichtlicher Verfolgungen, sondern auch die praktische Ausführungs⸗ art derselben in Berathung gezogen werde. Hierauf erklärt Sir G. Grey die Nothwendigkeit eines öffentlichen Anklägers, und daß die Regierung sich mit dieser Angelegenheit beschäftige. Es wird sofort die Einbringung der Bill genehmigt. Sir G. Grey will eine zweite Bill über die Entfernung des Smithfield⸗Marktes (lon⸗ doner Viehmarkts) einbringen und eine Kommission darüber einge⸗ setzt wissen; die Einbringung dieser zweiten Bill wird gestattet und die erste Lesung der früheren vorgenommen.

London, 20. Febr. In einem Kapitel des Hosenbandsordens hat die Königin dem Marquis Normamby die Investitur ertheilt. Derselbe kehrt binnen wenig Tagen auf seinen Gesandtschaftsposten nach Paris zurück.

Es ist eine Minister⸗Krisis vor der Thür, die vielleicht morgen Abend schon entschieden sein wird. Es fragt sich, ob Lord J. Russell steht oder fällt, ob die Whigs die zerfahrenen Fractionen des Par⸗ laments noch einmal zu einer Majorität amalgamiren können, und wo nicht, ob sie den Kampf auf das Feld neuer Wahlen hinüber⸗ spielen und das Parlament auflösen. Das Gerücht spricht für die Wahrscheinlichkeit des letzteren Schrittes, aber die Chronicle glaubt, daß es der Regierung vielleicht gelingen werde, die Schwankenden auf ihre Seite zu bringen.

Der Graf von Arundel will bei der zweiten Lesung der anti⸗ päpstlichen Bill Vertagung auf sechs Monate beantragen.

Die in London anwesenden Italiener hatten gestern Abend in der Musikhalle eine Versammlung, deren Gegenstand der Vatikan und seine Politik war.

Die Erzstatue Robert Peel's in seiner Geburtsstadt Bury wird von Baily ausgeführt.

Dänemark. Kopenhagen, 18. Febr. (D. R.) General von Krogh ist am 13ten d. mit seinem Stabe in Flensburg ange⸗ kommen und hat daselbst sein Hauptquartier genommen. Der Ge⸗ neral wurde mit vielem Jubel empfangen und die Stadt war fest⸗ lich geschmückt worden.

Am 17ten d. hat der Wachtdienst der hiesigen Bürgerwehr aufgehört und ist von den Garnisonstruppen wieder übernommen worden. Der Kommandant von Kopenhagen, Generalmajor von Hagemann, hat in dieser Veranlassung folgenden Kommandobefehl erlassen:

„Nachdem der Garnisonsdienst über ein halbes Jahr der ko⸗ penhagener Bürgerwehr in Verein mit dem Militair übertragen ge⸗ wesen ist, wird dieses mit dem 17ten d. aufhören, und soll von dem künftigen Dienstag den 18ten ab der ganze Wachtdienst wieder von der Garnison übernommen werden. Die Kommandantschaft fühlt bei dieser Gelegenheit, wo jener Beistand somit aufhört, den wah⸗ ren Drang, der Bürgerwehr ihre dankbare Anerkennung öffentlich auszusprechen für den ausgezeichneten Geist, von welchem dieselbe in allen Klassen stets beseelt gewesen, so wie auch für den Eifer und die Aufmerksamkeit, womit der Dienst in jeder Hinsicht voll⸗ führt worden, während derselbe der Wahrnahme der Bürgerwehr anvertraut gewesen ist.“

Spanien. Madrid, 14. Febr. (Fr. B.) In der De⸗ putirtenkammer dauert die Debatte über Ortega's Interpellation fort. General Prim erklärt, daß seit dem Sturze des Ministeriums Calomarde kein Kabinet in Spanien mit so einstimmigem Beifall gestürzt sei als das des General Narvaͤez. Bei Abgang der Post antwortet ihm der Minister⸗Präsident.

Madrid, 15. Febr. (Franz. Bl.) Die Debatte über Ortega's Interpellation wurde gestern zum Vortheile des Mi⸗ nisteriums beendigt. In Folge dessen soll dasselbe den Gedanken einer Auflösung der Cortes aufgegeben haben. Im Senate dauert die Debatte über den Reorganisations⸗Entwurf der Ferdinandsbank fort. Man zweifelt nicht an der Annahme.

Türkei. Von der bosnischen Gränze, 16. Febr. (Agr. Ztg.) Die krainaer Insurgenten, an 2400 Mann stark, sind be⸗ reits aus ihren Schlupfwinkeln hervorgekommen, und eine Hülfte derselben ist über Majdar, die andere aber über Pridor mit 3 Ka⸗ nonen und 60 Tovar Pulver dem Omer Pascha entgegengerückt Der Seraskier hat bereits seine Kavallerie aus dem Winterquartier in der Posavina gehoben und wird die Insurgenten empfangen. Alle Festungen und Dörfer sind für die Insurgenten, denn die Bewoh ner sind altkonservative Muhamedaner, die, mit den Rebellen glei⸗ chen Sinnes, von Neuerungen nichts wissen wollen. Novi und Pridor jedoch hegt bis jetzt die wenigsten Sympathieen für die Sache der Insurrection. Dubika dagegen ist ganz für Omer Pa⸗ scha eingenommen, was dem einsichtsvollen Muteselim Agan Aga Pezich zu verdanken ist, und hat auch 15 Mann an den Wesir ale Deputation abgeschickt. Vorgestern ist der Adjutant des neuen We⸗ sirs von seiner vermeinten Reise nach Bihaz von Pridor wieder zurückgekommen, da er die Nachricht erhalten hatte, daß die vier Mann, die er nach Bihaz geschickt, dort gefangen genommen wur⸗ den. Die Rajas sind ganz ruhig. Nächstens dürfte somit ein Zu⸗ sammenstoß zwischen den Truppen des Seraskiers und den Rebel⸗ len stattfinden, denn es scheint gewiß, daß Omer Pascha, die Pläne der Insurgenten durchsehend, ihnen zuvorkommen will.

Aegypten. Alexandrien, 4. Febr. (Const. Bl. a. B.) Der berühmte Ingenieur Stephenson, welcher nach Surz gereist war, um ein die so vhnn angeregte Durchstechung der ee abzugeben, ist wieder hierher zurückgekehrt. Nach den Aeußerungen dieses erfahrenen Praktikers ist er nicht der Ansicht, daß die Anlage eines Kanals anders als mi ngeheuren Kosten und Schwierigkei⸗