1851 / 59 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zip einverstanden, kann ihm jedoch aus praktischen Bedenken nicht beipflichten. Dem Präsidenten würde dadurch eine eben so große Verpflichtung, als schwierige Aufgabe zugemuthet. Dr. Schmidt vertheidigt seinen Antrag. Eine Bildung von Abtheilungen nach Provinzen sei sogar im Staatsgrundgesetze gelegen. Sein Antrag bezwecke die konsequente Durchführung der Gleichberechtigung aller Kreise bis zur äußersten Spitze. Ein ängstliches, furchtsames Gemüth, um den mildesten Ausdruck zu gebrauchen, habe gestern davon gesprochen, daß der vorliegende Antrag ein Losreißen der ein⸗ zelnen Provinzen vom Crystallisationskern bezwecke; diese Furcht sei zu unbegründet, um einer Widerlegung zu bedürfen. Freiher vb 8 Lerchenfeld: Der Einwurf, daß man bei der Wahl zu Ausschüssen die tauglichen Leute noch gar nicht kenne, falle dann hinweg, wenn man etwas später wähle. Das Schließen der Abtheilungen 65 Kreisen hebe den Partikularismus unzweifelhaft. Durch den 5 8 nerschen Antrag würden entweder die Ausschüsse mit Arbeiten üͤber⸗ häuft, oder man müßte den Präsidenten ermächtigen, die Anträge der Kammermitglieder ad acta zu signiren, was mit dem Geiste der Verfassung in Widerspruch stehe. Ruland spricht gegen 9g Anträge von Heine und Schmitt und für den des Ausschusses. Boye un⸗ terstützt den Rubnerschen Antrag; desgleichen Fürst Wallerstein. Nachdem Reinhart sich im Interesse seiner Freunde gegen den Vorwurf des Partikularismus verwahrt, spricht noch Forndran ge⸗ gen den Rubnerschen Antrag, worauf die Diskussion geschlossen wird. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Dr. Schmitt mit allen gegen 14 Stimmen verworfen; gleiches Loos hat der Antrag des Dr. Heine, für den sich ungefähr 10 Mit⸗ glieder erheben. Die Art. 30, 31 und 32 werden, mit Verwerfung des Rubnerschen Antrags zu Art. 30, die Art. 33 38 ohne Dis⸗ kussion angenommen und nunmehr zum III. Abschnitt, die Geschäfts⸗ Behandlung enthaltend, übergegangen. In rascher Folge werden ohne Debatte die Art. 39, 40, 41 angenommen. Bei Art. 42 beantragt Kolb den letzten Absatz, welcher bestimmt, daß vertrau⸗ liche Mittheilungen der Königlichen Staats⸗Minister oder der Kö⸗ niglichen Kommissäre an die Ausschüsse in keiner Weise veröffent⸗ licht werden dürfen, zu streichen; wogegen sich Nar auf Grund und nach Analogie des Art. 13 des Gesetzes über den Geschäfts⸗ gang des Landtages unter lebhaftem Widerspruch der Linken aus⸗ spricht. Fürst Wallerstein verwahrt sich gegen eine derartige Auffassung, wie sie der Referent ausgesprochen habe. Früher lag es noch in der discretionairen Gewalt der Ausschüsse, vertrauliche Mittheilungen kundzugeben, jetzt soll auch diese ausgeschlossen sein; es würde aber eine solche Bestimmung zu Verlegenheiten der Kammer und der Regierung führen. Reinhart spricht sich gegen alle Geheimnißkrämerei aus. Der erste Präsident: Streiche man den Absatz, so erhalte man keine Mittheilun⸗ gen mehr, streiche man ihn nicht, so sei das noch mög⸗ lich. Bezüglich des griechischen Anlehens sei zu berichti⸗ gen, daß damals nicht der Ausschuß allein die vertraulichen Mittheilungen erhalten und verschwiegen habe, sondern daß diesel⸗ ben auch der Kammer bekannt gewesen, deren Majorität beschlossen

habe, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Freiherr von Lerchen⸗ feld und der Referent schließen sich dem Vorredner an, während Kolb, Fürst Wallerstein, Dr. Morgenstern und Boye denselben bekämpfen. Morgenstern macht darauf aufmerksam, daß sich früher die Aus⸗ schüsse nicht berechtigt hielten, etwas zu verschweigen, während sie nun hierzu verpflichtet würden, ein Umstand, der weit hinter die Vorjahre zurückgehe. Bei der Abstimmung wird der Absatz 1 an⸗ genommen, dagegen der Absatz 2 verworfen. Für die Verwerfung stimmten außer der gesammten Linken die Herren Fischer von Mon⸗ heim und Fischer von Ingolstadt, von Koch, Wagner von Bayreuth, Hamminger, Schnitzlein, Meuth, Rebenack, Wiedenhofer, Forndran, Kammermagyr, Kronberger, Knollmüller, Doppelhammer, von Gäß⸗ ler, Domkapitular Schmid, Westermaier, Stadelbauer. Zu Art. 43 reproduzirt der Abg. Gelbert seinen im Ausschusse abgewiesenen Antrag, daß jedes Mitglied der Kammer, welches einen Antrag ge⸗ stellt, der den Gegenstand der Berathung des Ausschusses bildet, den Berathungen dortselbst beiwohnen dürse. Thinnes und der Re⸗ erent sprechen sich dagegen aus und glauben, daß es genüge, wenn lan einen Zusatz in der Art beifüge, daß es den Ausschüssen freistehe, ein elne Antraägsteller und Sachverständige zu ihren Sitzungen der Auf⸗ klärung willen beizuziehen. Die Ausschußmitglieder haben sich über folgende Fassung geeinigt: im letzten Absatze nach den Worten „welche nicht zugleich Mitglieder eines Ausschusses sind“ einzuschal⸗ ten: „oder von dem Ausschusse hinzugeladen.“ Der erste Präsident spricht sich gegen dier Ausschuß⸗Modification der möglichen Fatali⸗ iten willen aus. Bei der Abstimmung wird der Art. 43 mit Ver⸗ vwerfung der Modification des Abgeordneten Gelbert sowohl, als auch der nachträglichen Einschaltung des Ausschusses, unverändert angenommen; desgleichen die Art. 44 48. Zu Art. 49 stellt Gelbert einen Antrag, Minoritäts⸗Gutachten, wenn sie wenigstens von 2 Mitgliedern ausgingen, zuzulassen. Der höchst ausführli⸗ chen Motivirung des Antragstellers tritt der erste Präsident mit praktischen Anschauungen in längerem Vortrage entgegen und stellt ventuell die Submodification, statt „zwei drei Mitglieder“ zu setzen. An dem weiteren Verlauf der Debatte betheiligen sich⸗Kolb, Gelbert, Freiherr von Lerchenfeld, Thinnes, der Referent und Fürst Wallerstein. Bei der Abstimmung wird der Art. 49 mit Verwer⸗ fung des Gelbertschen Antrages, dagegen mit Annahme der Sub⸗ modification des ersten Präsidenten angenommen. Ohne Diskussion wird noch der Art. 50 angenommen und damit die Sitzung ge⸗ schlossen. München, 24. Febr. (A. Ztg.) In dem hohen Alter von 88 Jahren verblich am gestrigen frühen Morgen der pensionirte bayerische Feldzeugmeister und General⸗Adjutant Heinrich Graf Reuß von Plauen, Kapitular des Ritter⸗Ordens vom heil. Hubertus. Geboren 1763, war er der 52ste seines Jahrhunderts in seiner Linie.

Sachsen. Dresden, 25. Febr. (Dr. J.) Zweite Kammer* Die heutige Sitzung begann mit der Berathung des Deputations⸗ berichts über den Entwurf der Abschnitte VII und VIII des revi⸗ dirten Verfasfungs⸗Entwurfs und den Entwurf eines neuen Wahl⸗ gesetzes. 1 981 Der Referent, Vice⸗Präsident von Criegern, trägt den mate⸗ riellen Inhalt des Gesetzeniwurfs betreffenden Theil des Deputationsbe⸗ richts vor, und es wird über denselben eine allgemeine Debatte eröffnet, zu welcher sich im voraus bereits 13 Sprecher angemeldet hatten. Der erste derselben war der Abgeordnete Dr. Jahn. Obwohl im Allgemei⸗ nen mit dem in der Regierungsvorlage enthaltenen Prinzip einver⸗ stteanden, könne er doch nicht der Bestimmung beitreten, daß künftig die zweite Kammer 45 Vertreter des platten Landes und nur 30 Vertreter der Städte zählen solle, da er hierdurch die Interessen der Städte, dem Grundbesitz gegenüber, gefährdet glaubt. Auch mit der Bestimmung könne er sich nicht einverstanden erklären, daß künftighin Mitglieder des Stadtraths und des Stadtverordneten⸗ Kollegiums als solche nicht mehr wählbar sein sollen, und findet die Ausdehnung des aktiven Wahlrechts in Bezug auf die unteren Klassen zu eng. Ein Census von 2,. Rthlrn. 15 Ngr. an ordentli⸗ chen Steuern sei hier, namentlich für die kleinen Städte, noch zu hoch, und schließe „mehrere hunderttausende” intelligenter, unan⸗

ässiger Staatsbürger von den Wahlen aus; dasselbe gelte von dem blhgae⸗ von 5 Rtblrn. für die Wählbarkeit zum Wahlmann. Den Wegfall der Stellvertretung kann derselbe ebenfalls nicht billigen. Lieber wolle er ohne ein neues Wahlgesetz nach Hause kommen, als mit einem ungenügenden, indem er es nicht für gerathen halten könne, den Grundpfeiler eines Gebäudes wegzunehmen, ohne für ihn andere genügende Sicherheit zu gewähren. Der Abgeordnete Oehme motivirt als Deputations⸗Mitglied seinen Beitritk zu dem Gutachten derselben. Er führt an, daß nur die Hoffnung, das vorliegende Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, und der Wunsch, durch einige Konzessionen die erste Kammer für das⸗ selbe geneigter zu machen, ihn bewogen hätten, in mehreren Punk⸗ ten nachzugeben und sich den Vorschlägen der Majorität anzuschlie⸗ ßen. Komme auch, trotz dieser Konzessionen, das Gesetz nicht zu Stande, so möge es die erste Kammer verantworten Der Abgeordnete Stockmann, auf die mit dem provisorischen Wahlgesetze von 1848 gemachten Erfahrungen hinweisend, äußert, daß er sich so lange für das Bestandene, das dem Volke Glück und Segen gebracht, aussprechen müsse, als er nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß die jetzt vorge⸗ schlagenen Abänderungen auch wirklich besser seien, als das Bestandene. Der Abgeordnete von Nostitz erklärt sich als Rittergutsbesitzer da⸗ mit vollständig einverstanden, daß unter den gegenwaͤrtigen Verhältnis⸗ sen die Rittergutsbesitzer als solche nicht mehr gesondert in der Kam⸗ mer vertreten werden sollen, will aber Garantieen vafür haben, daß es nicht dem Zufalle überlassen bleibe, daß künftighin der größere Grundbesitz in der Kammer ausreichend vertreten sei. Er kündigt für die spezielle Debatte bereits mehrere hierauf abzielende Anträge an, aus denen hervorgeht, daß unter den 45 ländlichen Abgeord⸗ neten 20 Vertreter des größeren ländlichen Grundbesitzes mit 2500 Steuereinheiten sein sollen, und erklärt, daß er nur bei Genehmi⸗ gung dieser Anträge für das Gesetz stimmen werde. Der Referent, Vice⸗Präsident von Criegern, erklärt, daß er im Allgemeinen dem Antrage des Abg. von Nostitz nicht entgegentreten werde, je⸗ doch nicht die Ansicht theilen könne, als werde durch die Annahme der Deputationsvorschläge die Vertretung des größeren Grundbesitzes in der Kammer beeinträchtigt. Gegen den Abg. Dr. Jahn spricht sich derselbe dahin aus, daß er sich zu einer noch weiteren Herab⸗ setzung des Census für die kleineren Städte nicht entschließen könne. Der Abg. Haberkorn, nachdem er mit einigen Worten die Fra⸗ gen über das Ein⸗ und Zweikammersystem, die der direkten und indirekten Wahlen und die über die Trennung der Städte vom platten Lande berührt hat, ohne jedoch näher darauf einzugehen, unterwirft zuvörderst die aus der Vorlage hervorgehende Zusam⸗ mensetzung der ersten Kammer einer Kritik, von der er glauben müsse, daß diese keinesweges als zu liberal bezeichnet werden könne, und daß die Ablehnung derselben seitens der ersten Kam⸗ mer nur deshalb beliebt worden sei, um weitergehende Anträge abzuschneiden. Viele Bestimmungen seien in der Regierungs⸗ vorlage enthalten, die in der früheren Vorlage vom 3. Novem⸗ ber den Rechten des Volkes günstiger gewesen, ja mehrere seien selbst schärfer als die des Wahlgesetzes von 1831. Aber dennoch werde er für die Vorlage stimmen, um etwas Definitives zu Stande zu bringen, und weil er die Verwerfung dieses Wahl⸗ gesetzes geradezu für den besten Stoff zur Revolution halte, welcher er seinerseits keinen Zündstoff zutragen wolle. Doch wünscht er von der Staats⸗Regierung noch einige sta⸗ tistische Notizen zu erhalten, um die Tragweite des vorliegenden Gesetzes näher übersehen zu können. Der Aöbgeordnete von Beschwitz erklärt, daß er hinsichtlich der Vertretung der Ritter⸗ güter von dem Namen absehen und sich an die Sache binden, je⸗ doch denjenigen Anträgen beistimmen werde, welche dem Fortbeste⸗ hen der unveränderten Verfassungs⸗Urkunde am nächsten kommen. Die gestern vom Ministertische aus gegebene Erklärung, daß die Regierung zu einer Vermittelung gern die Hand bieten werde, sei ihm übrigens eine beruhigende Sicherheit dafür, daß hier ein Ge⸗ setz zu Stande kommen solle, welches die Rechte Aller wahre. Der Abgeordnete Rittner ist im Allgemeinen mit dem Deputations⸗ Berichte einverstanden, spricht sich jedoch ebenfalls für eine gesonderte Vertretung des größeren Grundbesitzes, gegenüber dem kleineren, aus, wie er denn auch der Abschaffung der Stellvertretung seinen Beifall nicht schenken kann. Derselbe spricht übrigens entschieden gegen eine Abänderung des im Gesetzentwurfe angenommenen Verhältnisses in der Zahl der Vetreter von Stadt und Land und drückt der Staatsregie⸗ rung seinen Dank dafür aus, daß sie ein konservativeres Wahgesetz, vorgelegt, als das vom 30. November v. J. gewesen sei. Auch die Frage der direkten und indirekten Wahlen berührt der Sprecher, kann sich aber nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht für den ersteren Modus erklären. Der Abgeordnete Reiche nbach behält sich die Ausführung seiner Ansichten bis zur Berathung der einzelnen Pa⸗ ragraphen vor und erklärt, daß er nur ein Wahlgesetz, „das, auf die Pfeiler der Gerechtigkeit gebaut, geeignet sei, allen Stürmen der Zukunft zu widerstehen“, als das richtige halten könne. Wenn irgend möglich, werde er dem vorliegenden Gesetze seine Zustimmung geben. Der Abgeordnete von Zezschwitz erklärt sich, wiezgestern, hauptsächlich aus dem Grunde gegen das vorliegende Grsetz, weil es den Stand der Rittergutsbesitzer als solchen abschaffen wolle, er aber gerade diesen Stand als das nothwendige vermittelnde „Glied in der Kette der staatlichen Ordnung halten müsse. Er erklärt, daß er von der Ausübung der Separatstimme Gebrauch machen werde, und räth seinen Standesgenossen an, dasselbe zu thun. Der Abg. von der Planitz beleuchtet die Wichligkeit jeder Verfassungsveränderung und spricht sich dabei dahin aus, daß in Frankreich gerade die Ab⸗ änderung der Verfassung die großen Stürme herbeigeführt und auch in Sachsen die 1848 vorgenommene Abänderung des Staatsgrund⸗ gesetzes die Ereignisse vom Mai 1849 sehr wesentlich gefördert habe. Er kann sich nicht entschließen, die Verfassung von 1831 um deswillen abzuändern, weil der Sturm von 1848 sie angeweht 1812. und glaubt hauptsächlich aus dem Grunde sich gegen die Vorz age der Regierung erklären zu müssen, weil sie das Prinzip der stän⸗ dischen Vertretung wesentlich aufhebe, jede andere E aber mehr oder weniger zur Volks⸗Souverainetät führe. Er werde gegen den Gesetz⸗Entwurf stimmen, weil er denselben, ohne wesentliche Veränderungen, nicht für besser zu halten vermöge, als die Verfassungs⸗Urkunde von 18341. Der Referent vertheidigt die Haupt⸗Grundsätze des Deputations⸗ Berichts gegen die erfahrenen Angriffe, und tritt namentlich der Aeußerung des letzten Sprechers entgegen, daß in der Beteese das stän⸗ dische Prinzip nicht gewahrt werde, in dieser Beziehung auf einige spezielle Sätze des Deputationsberichts und §. 78 der Verfassungsurkunde sich stützend. Derselbe bemerkt hierbei, daß die traurigen Resultate der. 1848 vorgenommenen Abänderung der Ver⸗ fassungsurkunde darin ihren hauptsächlichsten Grund hätten, weil bei dieser Abänderung von ganz verwirrten Begriffen ausgegangen

worden sei; man habe dem Prinzipe der Monarchie die Volkssou⸗ verainetät an die Seite stellen wollen, was, wie die Erfahrung aufs neue bestätigt, rein unverträglich sei. Der Abgeordnete Sachße spricht im Sinne der Deputation, erklärt jedoch dabei zugleich, daß er Anträgen, die den Zweck haben sollten, das Interesse der Städte zu wahren, beistimmen werde. Der vom Abgeordneten Nostitz an⸗ gekündigte Antrag habe ihn angesprochen, weil derselbe eine Ver⸗

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mittelung zwischen beiden Kammern herbeizuführen geeignet sein dürfte. Zugleich spricht sich derselbe dahin aus, daß er, falls die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes nicht zu Stande kommen sollte, gegen die Aufhebung der „Grundrechte“ stimmen werde.

Hannover. Hannover, 24. Febr. (W. Ztg.) (Zweite Kammer.) Die Fortsetzung der Berathung des Staatsdiener⸗Ge⸗ setzentwurfes, welche in der vorigen Sitzung bis zum §. 32 gelangt war, stand auf der Tagesordnung. Die §§. 32 39 handeln von den allgemeinen Pflichten der Staatsdiener.

Der §. 32 lautet im Entwurfe: „Jeder Staatsdiener muß das ihm übertragene Amt nach der Verfassung, den Gesetzen treu und fleißig verwalten. Er ist schuldig, in und außer dem Dienste ein Verhalten zu beobachten, welches nicht nur den Vorschriften der Sittlichkeit, sondern auch ihrer Würde und dem Zwecke des Amts, welches er bekleidet, so wie überhaupt seiner Stellung als Staats⸗ diener zur Regierung und dem Verhältnisse zu seinen Vorgesetzten, Amtsgenossen und Untergebenen ent’ pricht.“ Die Kommission bean⸗ tragte, statt des zweiten Alinea zu setzen: „Er ist schuldig, in und außer dem Dienste ein Verhalten zu beobachten, welches nicht nur den Vorschriften der Sittlichkeit, sondern auch der Würde und dem Zwecke seines Amtes entspricht.“ Ellissen gegen den Kommissions⸗ Antrag, weil wir zur Zeit noch weit davon entfernt wären, und noch wohl lange entfernt bleiben würden, in einem wahrhaft constitutionellen Staate zu leben; und daher es bedenklich sei, die Entlassung eines Staatsdieners zu sehr von der Willkür der Regierung, von ihren Ansichten über Sittlichkeit und Amtswürde abhängig zu machen. Man könnte es ja etwa gar als einen Verstoß gegen die Amtswürde ansehen, wenn der Richter nicht griesgrämig genug auf seinem Richterstuhle dasitze, und das rechte Bein gehörig über das linke schlage. Er beantrage, das zweite Alinea ganz zu streichen. Ihm stimmt völlig bei Büren, weil die Grundsätze über Sittlichkeit und Amtswürde nicht gehörig feststän⸗ den, und er nicht die Sittlichkeit von Muckern und die Amtswürde von hochnasigen Büreaukraten beurtheilt wissen wolle. Der Kultus⸗ Minister ist sowohl gegen den Kommissions⸗Antrag, als den Ver⸗ besserungs⸗Antrag Ellissen’s, weil eine starke Regierung nur beste⸗ hen könne, wenn sie sich auf die Dienerschaft genügend verlassen könne, wenn die letztere ihr gehörig zur Hülfe komme. Stüve ebenfalls, will das Subordinations⸗Verhältniß zwischen Vorgesetzten und Untergebe⸗ nen in dem Kommissions⸗Antrage unberücksichtigt lassen. Kaulen, Grumbrecht, Böhmer redeten dem Kommissions⸗Antrage das Wort; Gerding, Lang I., Oppermann, Detring und Andere dagegen dem Ellissenschen Verbesserungs⸗Antrage, eben so Groß aus Leer. Der Kriegs⸗Minister sprach für die unveränderte Fassung des Ent⸗ wurfs, indem er darauf hinwies, daß dieselben Grundsätze, welche hier bezüglich der Civil⸗Staatsdiener aufgestellt wurden, bereits beim Militair und sogar noch in einem erhöhten Maße gelten, und bei diesem sich gewiß nicht als bedenklich erwiesen hätten. Nach längerer lebhafter Verhandlung wurde ker Verbesserungs⸗Antrag Ellissen's mit 36 gegen 28 Stimmen abgelehnt, der Kommissions⸗ Antrag angenommen und damit ein eventueller Verbesserungs⸗An⸗ trag Pfaff's von weniger Erheblichkeit beseitigt. Die Berathung ward unterbrochen durch das Referat über die Vollmachten zweier Abgeordneten, nämlichdes (Ministerial)⸗Generalsecretairs Lichtenberg und des Hofbesitzers Gerd Ohling (39. Landwahlbezirk). Beide Vollmachten wurden als gültig anerkannt. Ellissen fragt in

Beziehung auf letzteren an, ob ein Abgeordneter keine Diäten

beanspruchen könne, wenn er rechtzeitig eingetroffen, die Aner⸗ kennung seiner Vollmacht aber ohne seine Schuld sich verzögere. Präsident verneint es. Es erfolgt sodann die Fortsetzung der Be⸗ rathung über den Staatsdiener⸗Gesetzentwurf. Der §. 34 lautet: „Glaubt der Staatsdiener, daß ein Befehl verfassungs⸗ oder ge⸗ setzwidrig sei, so steht ihm frei, seine Bedenken vorzutragen. „Dies muß jedoch sofort geschehen. Auch darf die Befolgung des Be sehls nur dann aufgehalten werden, wenn sie keine Eil erfordert.“ Zu diesem Paragraphen hatte die Kommission den Antrag gestellt, das dritte Alinea zu streichen. Der Antrag fand die Annahme des Hauses. Bezüglich des §. 35: „Jeder Staatsdiener ist zur Ver⸗ schwiegenheit der auf dem Wege des Dienstes ihm zur Kenntniß gelangenden Geheimhaltung erforvernden oder als solche bezeichne⸗ ten Angelegenheiten schulvig. Diese Pflicht dauert auch noch nach dem Dienste fort. Der Staatsdiener ist jedoch schuldig, die auf vem Wege des Dienstes zu seiner Kenntniß gelangenden oder auf dienstliche Verhältnisse

sich beziehenden Thatsachen seinen Vorgesetzten auf Erfordern eben

so vollständig mitzutheilen, wie auf einen Grund eines Zeugnisses

vor Gericht geschehen müßte“, ging der Antrag Böhmer's, in dem dritten Alinea die Worte: „auf dem Wege des Dienstes“, und das Wörtchen „oder“ zu streichen, durch; eben so ein Antrag der Kom⸗ mission, im dem ersten Alinea „Verschweigung“ statt „Verschwiegen⸗ heit“ zu setzen; ein dazu gestellter Verbesserungs⸗Vorschlag Kau⸗ len's, in dem dritten Alinea anstatt des Wörtchens „oder“ das Wörtchen „und“ zu setzen, ward abgelehnt. Der §. 38 geht da⸗ hin, daß kein Staatsdiener ohne Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde einen anderen Erwerbszweig oder ein Nebengeschäf betreiben dürfe. Ellissen wünschte, daß dieser Paragraͤph den Zu⸗ satz erhalte: „diese Beschränkung findet jedoch auf literarische Be⸗

schäftizung, mit Ausnahme der Redaction einer politischen Zeitung,

keine Anwendung.“ Büren stellte dazu den Unter⸗Verbesserungs⸗ Antrag, aus diesem Zusatze die Worte: „mit Ausnahme der Re⸗ daction einer politischen Zeitung”“, wegzulassen, drang jedoch mit demselben nicht durch. Ellissen zog seinen Antrag zu⸗ rück, um ihn in dritter Berathung in veränderter Fassung wieder einzubringen. Büren's Antrag zu §. 39 (kein Staatsdie ner darf ohne erhaltene Genehmigung von einer anderen Regie rung Citel, Ehrenzeichen, Geschenke oder Belohnungen annehmen die Worte „ohne erhaltene Genehmigung“ zu streichen, ward abge lehnt. Der Antrag der Kommission, einen besonderen §. 39 a de Inhalts hinzuzufügen: „Ist ein Staatsdiener Mitglied der allge⸗ meinen Ständeversammlung, so muß bei den Verhandlungen ir derselben lediglich die Rücksicht auf das Wohl des ganzen König reichs seinem Verhalten zur Richtschnur dienen,“ wurde approbirt Die §§. 40 bis 50 des Entwurfs wurden mit einigen dazu gestell ten Verbesserungs⸗Anträgen der Kommission ohne weitere Verhand⸗ lungen genehmigt: hiernach die Berathung dadurch unterbrochen, daß die drei Abgeordneten Buß, Lichtenberg und Gerd Ohling be⸗ idigt wurden. G

digecser §. 57 führte eine längere Verhandlung herbei, ward aber mit einem dazu gestellten Kommissions⸗Antrage, dessen Inhalt wir nachtragen werden, angenommen, und hierauf die Sitzung geschlossen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 21. Febr. (M. Z.) Das Reskript an den E. A., die Reorganisation der bürgerschaft⸗ lichen Vertretung in den Landstädten betreffend, lautet:

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklen⸗ burg ꝛc. Die Bestimmungen über die Wahl und Befugnisse der Bürger⸗ Ausschüsse in den Landstädten sind zum Theil sehr verschieden, und ist diese Verschiedenheit in den Jahren 1848 und 1849 noch dadurch sehr vermehrt worden, daß auf den Antrag mancher Städte den Einwohnern, welche bis⸗ her kein Stimmrecht bei den Repräsentantenwahlen hatten, ein solches, so

1 wie die Wählbarkeit in den Bürgerausschuß, zugestanden ist. Erfahrungs

daß dadurch sind, bei welchen schon an sich Gemeinwohl vorausgesetzt werden darf, Befugniß in einer Weise und Richtung tliches Hinderniß für das Ge⸗ desfallsiges Zusammenwirken mit dringendes Bedürfniß

mäßig haben aber diese Wahlen Männer in die Bürgerausschüsse kein gehöriges Interesse an dem und welche von ihrer Vertre Gebrauch gemacht deihen der Stadt⸗ dem Magistrat sind. diesem großen Uebelstand auf solche Weise zusa

die ein wesen Verwaltung und ein Es stellt sich daher als ein e durch eine anderweitige Organisation der zten Bürgerausschüsse ehebaldigst Abhülfe zu andesgesetz wird sich aber Landstädte, so wie auf alle Beziehungen der mhaben, um die bestehenden Verschiedenheiten in iud dafür gleich⸗ Zu einem solchen, die Wahl und ordnenden Gesetze empfangt Ihr den 1) Die Bürgerrepräsen⸗

dem Ende zu erlassende L zweckmäßig auf sämmtliche Bürgerausschüsse, zu erstrecken der Einrichtung der Bürgerrepräsentanten auszuglrichen u mäßige Grundsätze normiren zu lasse Wirksamkeit der Bürgerausschüsse Entwurf hierneben mit folgenden Bemerkungen: tanten bilden einen wichtigen Theil der öffentlichen Verhältnisse der Städte, und wird die angemessene Ordnung derselben nach etwaiger Emanirung tädteordnung nicht aufgehalten werden dürfen, weil hervorgetreten ist, wäh⸗ Theile der Stadtverfassun⸗ Zeit nicht so dringend bedarf. abschriftlichen Anschlusses aufgefordert wor⸗ Gesetze ähnliches Statut zu errichten und ig zu bringen, da auch in diesen Städten das Bedürfniß einer veränderten Wahlart der Bürgerausschüsse hervorgetreten ie dortige Bürger⸗Repräsentation eine mög⸗ lichst gleichfoörmige Einrichtung mit der landstädtischen erhält. 3) Die Aus⸗ an der Bürger⸗Repräsentation auf alle an sich ässige Einwohner (§§. 3 und 5) rechtfertigt sich schon da⸗ Steuerkraft und Intelligenz ihren Mitbürgern gewiß fast durchgehends

einer allgemeinen S s ein entschiedenes und dringendes Bedürfniß es einer Neorganisation der übrigen gen nach der Erfahrung zur Seestädte sind mittelst des ein dem anliegenden zur landesherrlichen Bestätigur

und es zu wünschen ist, daß d

dehnung der Theilnahme geeignete und zul durch, daß es den an nicht nachstehenden und in Tragung der Lasten ihnen cht länger zu versagen steht, vollen Antheil an 4) Rüͤcksichtlich der Stimmberechtigung bei den und des Wahlmodus (§. 7) sind die be⸗ reußischen Staat

gleichgestellten Eximirten ni der Vertretung zu nehmen. Repräsentanten⸗Wahlen (§. 3) treffenden Bestimmungen der Gemeinde⸗Ordnung für den p vom 11. März 1850 zum Grunde gelegt, weil sie erfahrungsmäßig eine Garantie dafür darbieten, daß von den Einwohnern diejenigen zu Reprä⸗ sentanten gewählt werden, welche am meisten befähigt und geeignet sind, die Interessen der Gemeinde auf befriedigende Weise zu vertreten. die Stelle der direkten Steuern resp. des Einkommens, nach Maßgabe in Preußen die Wahlen in drei Abtheilungen zu theilen sind, beziehen müssen, um wahlberechtigt zu sein, sind aber die en⸗ Orts⸗Armenkasse normirend gemacht, weil sie eine einfachere und sichere Basis hierfür abgeben, als die mecklenburgischen Staats⸗ und Kommunalstenern, und weil sie nach ziemlich gleichmäßigen 5) Wenn in §. 11 ein dreijähriger Wahl⸗ turnus vorgeschrieben ist, so beruht dies hauptsächlich darauf, daß die Zahl der Repräsentanten dann nur durch einem zweijährigen Turnus aber dieselbe durch neun theilbar sein müßte, um jeder Wahlabtheilung eine gleichmäßige Anzahl von zu wählenden Repräsentanten zuweisen zu köunen, und das Leßtere eine unverhältniß⸗ mäßige Steigerung der Zahl der Ausschußmitglieder (§. 2) erforderlich 6) Die Kompetenz der Bürgerausschüsse, wie sie im 1 geordnet ist, entspricht im wesentlichen allen neueren Stadtreglemenis und gewährt ihnen, ohne Zugestehung einer Mitwir⸗ ngelegenheiten, einen 7) Die in einigen Städten eingeführte Oeffentlichkeit der itzungen des Bürgerausschusses hat keinen heilsamen Erfolg gehabt, viel⸗ er störend und nachtheilig gewirkt; sie ist daher in §. 24 abgestellt und wird es der Zeit zu überlassen sein, ob und inwieweit sie etwa 8) Im vorigen Jahre ist eine provisorische Güstrow erlassen, welche in den Anschlusse übereinstimmt. Bürgerausschuß braucht daher nicht aufge⸗ m Uebrigen, namentlich für alle weiteren Wahlen, 9) Erscheint Zweck einer besseren Orga⸗

erlegen resp. bez. quotirten Beiträge an die

Grundsätzen erhoben werden.

theilbar zu sein braucht, bei

kung in Landes⸗ hinreichenden

Stadtverwaltung.

später wieder herzustellen ist. Wahlordnung für den Bür wesentlichsten Punkten mit dem Grund dieses Statuts gewählte löst zu werden, wogegen i as neue Gesetz auch für Güstrow wird normiren müssen. zwar die anliegende Verordnung geeignet, den nisation der Bürgerausschüsse zu erreichen, so muß es doch vorbehalten blei⸗ ben, Abänderungen derselben demnächst eintreten zu lassen, wenn etwa die hrungen dazu Veranlassing geben sollten. die ständische Erklärung über den angeschlossenen Gesetz⸗ bevorstehenden Landtage möglichst schleunig zu erwirken. Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium. Schwerin, 10. Februar 1851. Friedrich Franz.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 24. Febr. (W. Ztg.) In Folge des in der Sitzung vom 12ten d. M. angenommenen Antrags des Abgeordneten Glock, die Berathung des Volksschulengesetzes wieder aufzunehmen, wurden heute die Verhandlungen über diesen Gegen⸗ stand erneuert und die bisher streitigen Punkte so ausgeglichen, daß sie zur Verabschiedung des Gesetzes weiter kein Hinderniß sein wer⸗ den. Zu §. 1 des Entwurfs: „die Angelegenheiten der Volksschule werden von dem Staate durch dessen Behörden oder besonders be⸗ auftragte Personen unter der gesetzlich oder herkömmlich geordneten Gemeinden geleitet“, hatte von dem Grundsatz der absoluten Trennung von Schule und Kirche ausgehend, den Zusatz beschlossen: „die Aufsicht über die ausschließlich

gerausschuß in

zu machenden Erfa Ihr werdet nun aufgefordert,

Entwurf auf dem

von Brock.“

Mitwirkung der früher der Landtag,

sachkundige Antrag des Ausschusses wurde in der heutigen Sitzung der §. 1 der Regierungs⸗Vorlage nach seinem Wortlaute angenommen und dazu von dem Ausschuß nur noch ein Zusatz⸗Antrag gestellt, ohne jedoch von demselben das Zu⸗ standekommen des Gesetzes abhängig zu machen, dahin gehend, daß noch drei besondere, unter dem Schulrathe stehende Schul⸗Inspec⸗ tionen bestellt werden sollen, deren Aufgabe es ist, „die Spezial⸗ Visitationen in den Schulen ihres Bezirkes zu bewirken, mit den chulpflege (Ephorit), die mit einem Wahlkreise zu⸗ lich einmal Konferenzen abzuhalten, von dem Vorsitze der Oberlehrer halbjährlich stattfindenden Lehrer⸗Konferenzen der einzelnen Ephorieen Einsicht zu nehmen, für die wissenschaftliche Fortbildung die Prüfungs⸗Kommission für Lehrer zu bilden,

Lehrern einer Se ammenfällt, mindestens jähr

der Lehrer Sorge zu tragen, die das Seminar verlassenden über den Stand der Schulen u. s. w. an Staats⸗Ministerium zu berichten, Schulverhältnisse den Bezirksausschüssen, in welchen sie bei Schulangelegenheiten eine berathende Stimme haben, zu vermitteln. Eine Schulpflege (Epho⸗ rie) soll von einem durch das Staatsministerium ernannten Ober⸗ lehrer oder Rektor beaufsichtigt werden, der zugleich die Verfügun⸗ der Inspectionen zur Kenntnißnahme der Lehrer bringt, die halbjährigen Konferenzen leitet, auf denen die Lehrer über den Stand ihrer Schule und der einzelnen Lehrgegenstände, über Me⸗ thode, Schulversäumnisse und dergleichen Rechenschaft ablegen, wis⸗ senschaftliche Gegenstände zum Vortrage bringen oder bearbeitet vorlegen.“ Auch dieser Antrag wurde von dem Landtag ange⸗ nommen und zur Errichtung dieser drei Schul⸗Inspectionen, dritten und vierten 1 1 Verwaltungsbezirk würden, die Summe von 2000 Rthlrn. bewillt⸗ unveraͤndert angenommen und §. 3 mit dem Zu Abgeordneten Ratenbacher: daß zu dem Schulvorstande auch der Ortsgeistliche und, wo mehrere Geistliche vorhanden sind, der erste Geistliche gehören solle; so wie mit dem früheren Antrage des Ab⸗ geordneten Walther eine Bestimmung dahin aufzunehmen, daß in Gemeinden, wo der Lehrer Vorsitzender der Gemeinde⸗Versammlung noch besonders ein Mitglied statt desselben

Schulvorständen

§. 2 wurde atz⸗Antrage des

ist, von den Gemeinden

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in den Schulvorstand zu wählen sei. Die §8. 4, 5 und 6 wurden

unverändert angenommen und §. 7, der von der Erhaltung der Volksschulen handelt, in folgender Fassung: Jede Schulgemeinde hat, dafern seither nicht schon ein Mehreres von ihr geleistet wurde, wobei es auch ferner bewendet, für das Minimum jeder Lehrer⸗ oder Hülfslehrerstelle selbst einzustehen, und nur da tritt der Staat aushülfsweise unterstützend ein, wo die Gemeinde zur Beschaffung derselben für gänzlich unvermögend anzusehen ist. Das Staats⸗Ministerium entscheidet hierüber nach Einholung des Gutachtens des Bezirks⸗Ausschusses. Jede Schulgemeinde, welche nicht ohnehin schon mehr zu leisten hat, als das gesetzliche Besoldungs⸗Minimum von 108 Rthlrn., hat sür Beschaffung von 125 Rthlrn. Besoldung für jede Lehrerstelle zu stehen, jedoch würde der Betrag, welcher üͤber 108 Rthlr. hinausgeht, erst mit dem Ablauf der ersten Dienstperiode gewährt. Umlagen, welche für Schulzwecke erhoben werden, gehören in die zweite Klasse der Ge⸗ meindelasten. Jedoch kann keinem Mitgliede einer Schulgemeinde die Aufbringung von mehr als einem Zehntel der ganzen Umlage angesonnen werden. §. 8, der sich auf eine vom Staats⸗ Ministerium über das Verhältniß der Gemeinde⸗Umlagen zu den betreffenden Ortssteuer⸗Quoteén zu gebende Uebersicht bezicht, nach welcher die aus der Staatskasse zu machenden Bewilligungen bemessen werden sollten, wurde abgelehnt. §. 9 (Bestimmun⸗ gen hinsichtlich des Schulgeldes) wurde mit den Modificatio⸗ nen des Ausschusses angenommen. Zu §. 10 wurde der An⸗ trag des Ausschusses angenommen, wonach die Skala der Gehalts⸗ zulagen von fünf zu fünf Jahren so steigt, daß ein Schullehrer, dessen Gehalt nach den fünf ersten Dienstjahren auf 125 Rthlr. erhöht wird, nach 20 Jahren 200 Rthlr. erhält; eben so der An⸗ trag, auf jedes Jahr der vorliegenden Finanzperiode in runder Summe 6000 Rthlr. zur Aufbesserung gering dotirter Schullehrer⸗ stellen zu verwilligen. Da das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1852 in Kraft treten soll, so würden der Staats⸗Regierung somit auf die übrigen zwei Finanzjahre 18,000 Rthlr. zur Verfügung stehen. Auch der Antrag, „der Landtag möge die Staats⸗Regie⸗ rung ersuchen, anzuordnen, daß jeder angehende Lehrer nicht unter zwei und nicht über drei Jahre provisorisch angestellt, wo möglich erst als Hülfslehrer verwendet werde“, wurde angenommen, und eben so unverändert auf den Antrag des Ausschusses die §§. 11—40. Schließlich erhielt mit obigen Abänderungen der ganze Gesetz⸗Ent⸗ wurf die ustimmung des Landtags.

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Frankreich. Paris, 24. Febr. Der Monite bringt heute unter dem Datum der Dekrete vom 20. Februar folgende Veränderungen im diplomatischen Corps: General Aupick, dermalen in Konstantinopel, zum Gesandten in London. Lavalette, disponibel, zum Gesandten in Konstantinopel; Walewski, jetzt in Neapel, zum Gesandten in Madrid; Adolphe Barrot, jetzt in Lissabon, zum Gesand⸗ ten in Neapel; de Sartiges, jetzt zu Stockholm, zum Gesandten in Nord⸗ amerika; Marescalchi, erster Gesandtschaftssecretair zu London, als Ge⸗ sandter nach Stockholm; d'André, jetzt in Dresden, als Gesandter nach dem Haag; Salignac Fönélon, jetzt bei den Hansestädten, als Gesandter nach Dresden; Ciatrat, erster Gesandtschafts⸗Secretair zu Berlin, zum Gesandten bei den Hansestädten; Forth⸗Rouen, jetzt in China, zum Gesandten in Lissabon; Bourboulon, Gesandtschafts⸗ Secretair zu Washington, zum Gesandten in China; Saint Geor⸗ ges, Gesandtschafts⸗Secretair zu Rio Janeiro, zum Gesandten da⸗ selbst. Außerdem werden mehrere diplimatische Aspiranten zu Ge⸗ sandtschafts⸗Secretairen ernannt.

Der Polizei⸗Präfekt hat den Journalen folgende Note mitge⸗ theilt: „23. Februar 1851. Mehrere Journale haben mit mehr oder weniger Genauigkeit von einer der National⸗Versammlung feindseligen Manifestation gesprochen, die im Laufe des Sonnabends stattfinden sollte. Obwohl diese Manifestation Angesichts der von der Behörde getroffenen energischen Maßregeln keinen Erfolg ha⸗ ben konnte, hat der Polizei⸗Präfekt nach Einholung der Befehle des Präsidenten der Republik die Urheber, Organisatoren oder Mit⸗ schuldigen den Gerichten überliefert. Aus dem Kabinet des Prä⸗ fekten.“ Gestern Abend war Empfang beim Polizei⸗Präfekten Car⸗ lier, der wieder hier eingetroffen ist. Von 9 Uhr an empfing er selbst seine zahlreichen Gäste.

Im Moniteur du Soir liest man: „Unsere Vorstädte sind vollkommen ruhig. Unsere Arbeiter scheinen den Jahrestag der Republik vergessen zu haben. Dennoch organisiren die Häupter der Demokratie kleine Familien⸗Bankette, wie sie es nennen. Jeder von ihnen wird nicht mehr als 15 Gäste versammeln, um das Verbot zu umgehen, welches das demokratische Fest, das die Repräsentan⸗ ten vom Berge beabsichtigt hatten, getroffen hat. Die Arbeiter bleiben aber bei diesen Manifestationen gleichgültig.“

Großbritanien und Irland. London, 24. Febr. Die Königin hat seit zwei Tagen bis spät in die Nacht hinein Konfe⸗ renzen mit den Führern der verschiedensten Parteien. Es ist seit gestern kein Geheimniß mehr, daß die Resignation des Ministeriums kein Gesammtbeschluß des Kabinets war. Der Marquis von Lans⸗ downe, Graf von Minto und Lord Carlisle waren Freitag Nach⸗ mittags gar nicht in London gewesen. Lord John Russell hatte einen schnellen Eutschluß gewissermaßen auf eigene Hand gefaßt. Der Marquis von Lansdowne, Präsident des Geheimen⸗Rathes, be⸗ gab sich erst Sonnabend des Morgens zur Königin und un⸗ mittelbar nach ihm Lord John Russell. Bei dieser Mor⸗ gen⸗Audienz scheint letzterer die Unmöglichkeit, an der Spitze dieses Kabinets zu bleiben, nochmals dargethau zu haben, denn un⸗ mittelbar darauf schickte die Königin nach Lord Stanley, dem Führer der Protectionisten. Dieser erbat sich Bedenkzeit bis Montag, er wollte erst mit seinen Freunden Rücksprache halten, ob sie die Bil⸗ dung eines haltbaren Toryministeriums für möglich hielten. Lord Stanley selbst soll an diese Möglichkeit nicht glauben. Um 5 Uhr wurde nach Lord Aberdeen geschickt, um seinen Rath zu hören. Der Lord war auf seinem Schlosse in Blackheath und kam erst nach 9 Uhr in den Palast. Mittlerweile hatte Lord J. Russell eine Besprechung mit seinen Kollegen und eine zweite zweistündige Audienz bei der Königin. Nach ihm trat Aberdeen ein, und die Besprechung mit der Königin dauerte bis Mitternacht. Häufige Zusammen⸗ künfte Lord John Russell's mit dem Marquis von Lansdowne, eine Konferenz mit Aberdeen, eine Besprechung des Letzteren mit Lord Stanley, eine Berathung von 80 der namhaftesten Protectio⸗ nisten im Hause ihres Führers nahmen den gestrigen Tag in An⸗ spruch. Lord Stanley schickte einen Courier, um Herrn Gladstone, der nach Paris gereist war, nach London zu berufen, und Graf Aberdeen hatte noch gestern Abend eine Audienz bei der Königin und beim Prinzen Albrecht. Das Resultat aller dieser Kon⸗ ferenzen ist noch nicht bekannt. Der Globe giebt zu verstehen, daß Lord J. Russell bleiben werde, und daß dem Kabinet der Zuwachs eines „mehr liberalen Konservativen“ bevor⸗ stehe; ob darunter Graham zu verstehen sei, ist noch die Frage. Eine oder ein paar Stunden nach dem Erscheinen dieser Zeilen vor

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den Augen des Publikums, fügt das ministerielle Blatt hinzu, sei

es möglich, daß Lord J. Russell die definitive Neubildung des Mini⸗ steriums im Unterhause proklamiren werde. Herr Labouchere, heißt es, werde dem Sir John Hobhouse, der so eben zum Pair ernannt ist, und die höheren Regionen der Pairie nachfolgen, und der her⸗ vorragendste unter den parlamentarischen Freihändlern solle dem Premierminister zu verstehen gegeben haben, daß die liberale Re⸗ gierung im Fall ihrer Reconstruction künftig auf die gleichförmigere Unterstützung der Manchester⸗Schule rechnen könne. Dieses Ge⸗ löbniß, wenn es sich bestätige, sei mehr werth, als funfzig Reden für die Prinzipien des Freihandels. Jede Section der Opposition, die sich gegen isolirte Punkte im Programm Lord John's erhoben, sei zur Ausführung ihrer eigenen Regierungspläne aufgefordert worden, und eine nach der anderen habe die Verantwortlichkeit ab⸗ lehnen müssen. Darin liege die offenbare Verurtheilung der Op⸗ position. Künftig werde sie sich hüten, die negativen Künste franzöͤsischer Oppositionsmänner nachzuahmen. Mit Spannung sieht man den Eröffnungen entgegen, die Lord John Russell über den Stand der Dinge heute Abend im Unterhause machen wird; denn über das Resultat der zweitägigen Konferenzen im Buckingham⸗ Palast verlautet bis jetzt nichts Positives. Nur darin stimmen die Haupt⸗Journale überein, daß sie weder eine Parlaments⸗Auflösung, noch ein protectionistisches Ministerium für wahrscheinlich oder nur für möglich halten. Sie stellen eine Lösung der vorliegenden Schwie⸗ rigkeiten in Aussicht, welche den Sturz der Whigs aufhalten und Russell mit Palmerston im Amt befestigen würde; doch über die Art der Ausgleichung und in der Auffassung der Hauptschwierig⸗ keiten laufen die Ansichten der verschiedenen Organe auseinander. Eine namentlich in rein kommerziellen Kreisen verbreitete Meinung hält einfach Sir Charles Wood für den unbedeutenden Stein des Anstoßes, an dem das Ministerium eben so unerwartet gescheitert sei, wie einst das mächtige Dampfschiff „Great Britain“, das, beim schönsten Wetter abfahrend, am ersten Tage seiner Fahrt in der Dundrun⸗Bai auf den Sand lief. Lord J. Russell habe den Kanz⸗ ler der Schatzkammer beseitigen wollen, allein die beiden Grey's hätten erklärt, mit ihrem Verwandten stehen oder fallen zu wollen, und der Premierminister habe, um Sir Ch. Wood zu entfernen, das Kabinet auflösen müssen. Noch sei aber Russell's Plan und die Uebertragung des Finanzsteuerruders in die kräftigen Hände Sir J. Graham's ausführbar, wenn man Sir Charles Wood die bittere Pille der Resignation durch eine Pairie vergolde. So spre⸗ chen sich der Atlas und ähnliche liberale Wochenblätter aus, wäh⸗ rend die radikal gefärbten Wochenblätter bereits ein Ministerium Cobden im Hintergrunde erblicken: eine Speculation, deren Traum⸗ haftigkeit selbst von Daily News, welches Herrn Cobden sehr be⸗ freundet ist, eingesehen wird; denn letzteres Blatt ärgert sich nur darüber, daß des Helden der Manchester⸗Schule in den letzten Ta⸗ gen so gar keine Erwähnung geschehen sei, selber einräumend, daß Herr Cöobden die Ehre des Portefeuilles hätte ausschlagen müssen. Nicht das Budget allein ist die verwundbare Ferse des Kabinets, bemerkt die Morning Chroniele, sondern das Budget mit der antipäpstlichen Billund der Wahlrechts⸗Bill vereinigt. Die Aufopferung Wood's hätte das Haus nur aufkurze Zeit beschwichtigt, die rasche Aus⸗ tung des irländischen Widerstandes gegen die antipäpstliche Bill habe die ganze Haltung des Kabinets schwankend gemacht. Die Majorität für King Locke's Motion sei ein Zeichen gewesen, daß die gewöhnlichen Anhänger der Regierung von ihr abftelen, und daß die Protectionisten entschlossen seien, entschieden Front gegen sie zu machen. Lord Stanley soll nicht wenig Lust gezeigt haben, das Beispiel Peel's aufzunehmen und die Protection stillschweigend über Bord zu werfen, seine Partei jedoch, die er nicht unumschränkt be⸗ herrscht, sträubt sich dagegen. Auch hat er sein Wort verpfändet, der 1 katholischen Hierarchie mit einer noch viel schwereren Bill entgegenzutre⸗ 8 ten, als Russell; er hätte demnach Irland und England gegen sich und soll sich deswegen selbst für unmöglich erklärt haben. Aller Blicke sind daher auf Sir James Graham gerichtet, dessen Arbeitskraft und Geschäftskenntniß dem Whigministerium frisches Blut mitthei⸗ len solle. Graham's Eintritt wird für eine so ausgemachte Sache gehalten, daß die Morning Chroniecle, das Organ der Grey's und Gegner der Elliotts, zu denen Russell und Palmerston gehören, Betrachtungen darüber anstellt, mit welcher von diesen beiden Parteien Graham sich verbünden werde, könne und dürfe. Eine Verbündung mit Russell und Palmerston, nimmt die Chroniele als sicher an, würde das neue Kabinet eben so unhaltbar machen, wie das bis⸗ herige. Alliire sich Graham mit den Greys und lasse in Folge davon die antipäpstliche Bill ohne Weiteres fallen, so habe er die ganze zahlreiche antipäpstliche Partei gegen sich und behaupte sich nur dann, wenn das Land zur Einsicht gekommen sei, daß keine an⸗- dere Combination sich behaupten könne. Nach der Times hat auch 1 Lord Aberdeen sich geweigert, die Bildung eines Kabinets zu über⸗ nehmen, und Lord Stanley, der in Begleitung des Herrn d'Israeli bei der Königin war, soll zum Theil deswegen Nein gesagt haben, weil Ihre Majestät sich nicht entschließen konnte, ihre Einwilligung zu einer Parlaments⸗Auflösung zu geben. Auch die Times sieht das einzige Heil in einem „Arrangement, welches jene ausgezeichne⸗ ten Männer, die am annäherndsten die Politik Sir Robert Peel's vertreten, mit einer Fraction des bisherigen Kabinets und mit der liberalen Partei in Verbindung brächte“, spricht sich aber nicht dar⸗ über aus, ob sie den Peeliten Graham lieber mit den Greys oder den Elliots Hand in Hand gehen ließe. Daily News will wis⸗ sen, daß Lord Aberdeen gestern im Palast der Königin sich bemüht habe, die allgemein gewünschte „Fusion“ zwischen Graham und Russell zu Stande zu bringen, so daß Graham Kanzler der Schatz⸗ kammer würde, der Herzog von Newcastle (bisher Graf von Lincoln) die Stelle von Hobhouse einnähme und Herr Sidney Herbert nehst Herrn Cardwell ins Kabinet trä⸗ ten. Doch soll Russell immer noch große Schwierigkeiten vor sich sehen; die größte sei „sein Widerstreben, den geringsten Theil einer Bill zu opfern, die er als Minimum würdigen Widerstandes gegen Rom ansehe.“ Ferner traue er der Reformzeit der Peeliten nich recht. „Die Peeliten“, sagt dies Blatt, „besaßen in sehr vielen Fragen Takt genug, um sich nicht zu kompromittiren oder zu bin⸗ den, so daß wir mehr von ihren Fähigkeiten, als von ihren Prinzi pien wissen.“ Daily News sagt ferner: „Allgemein vorherr⸗ schend ist die Furcht vor dem Gedanken einer Parlaments⸗Auflö⸗ sung. So viele Politiker haben in diesem Augenblicke keine Prinzipien, und noch viel mehr haben kein Geld; so we⸗ nige Parteien haben sich gut benommen, so wenige sich ein Recht auf die Dankbarkeit des Volkes erworben, daß man von einer Ap⸗- pellation an dasselbe nichts Gutes erwarten zu dürfen glaubt. Und doch, wenn Lord John zur vorgeschlagenen Coalition nicht die Hand reichen will, muß Lord Stanley von neuem gerufen werden, muß auflösen und wird geschlagen werden, und ein liberales u. muß zum zweiten Mal zur Auflösung schreiten, so daß Fregla 8e ganzen Jahre 1851 das Schauspiel eines in . eee gen politischen Sturmes bieten würde. 8 11] it eini Tagen wieder in London. Maszint ict see gibeischen Gesandeschafts⸗Personals sind jott

T Es werden von nun an blos zwei Ge⸗ wirklich reduzirt worden. Es Bo sters führen: in Paris sandte den Rang eines wirklichen Botschafter n: ar

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