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bleibt aufgehoben (§. 1 und 2).
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rechten Schulter herabhängenden 3 ½ Zoll breiten gewässerten grünen
mit zwei weißen Streifen der Länge nach durchzogenen Bande und überdies auf der linken Brust einen achtspitzigen silbernen Strah⸗ lenstern, in dem sich ein weiß emaillirtes Schild mit dem Bildnisse des Herzogs Albrecht von Gold, umgeben von einem blau emaillir⸗ ten, die Worte „Albertus animosus“ enthaltenden Rande, befindet. Die Komthure erster Klasse tragen dasselbe Ehrenzeichen an einem
2 ⅓ Zoll breiten dergleichen Bande um den Hals mit einem etwas
kleineren vierspitzigen Sterne auf der linken Brust, nach dem oben angegebenen hn er, die Komthure zweiter Klasse das Ehrenzeichen
ohne Stern; das Ritterkreuz von etwas kleinerem Durchmesser wird eben so wie das Kleinkreuz an einem der linken Knopflöcher mit einem 1 ½ Zoll breiten Ordensbande befestigt. Die Ordens⸗ insignien dürfen den Wappen beigefügt werden. Die Entzichung des Ordens erfolgt entweder wegen einer zu verhängenden Strafe in Gemäßheit der bestehenden oder künftig etwa zu gebenden gesetz⸗ lichen Vorschriften oder bei sich sonst hervorthuender Unwürdigkeit des Ordensinhabers nach auf vorgängige Berathung im Ordens⸗ rathe gefaßter allerhöchster Entschließung.
Baden. Karlsruhe, 24. Febr. Das Regierungs⸗ Blatt enthält das Gesetz, die Abänderung des Conscriptionsgesetzes betreffend. An die Stelle des Gesetzes vom 12. Februar 1849 tritt das Conscriptionsgesetz vom 14. Mai 1825 mit den Nachträ⸗ gen unter folgenden Aenderungen wieder in Kraft. Junge Män⸗ ner, welche sich den Wissenschaften, Künsten oder höheren Gewerben widmen und bereits Ausbildung und Fähigkeiten bekunden, können ihre Verpflichtung zum Kriegsdienst in der Linie durch eine fort⸗ laufende einjährige Dienstzeit lösen, in der Weise, daß sie die übrige Dienstzeit, außerordentliche Fälle abgerechnet, in Urlaub verbleiben. Die Wahl der Waffe und des Regiments steht ihnen frei, sofern sie von der Kriegsbehörde hierzu tauglich erklärt werden. Diese freiwillig Eintretenden haben jedoch die Kosten ihrer Unterhaltung ꝛc. selbst zu stellen, es sei denn, daß sie eine ausgezeichnete wissenschaft⸗ liche oder Kunstbildung schon erworben haben und dabei nachweisen, daß sie nicht genügendes Vermögen besitzen, um jenen Aufwand zu bestreiten. Jeder junge Mann, der die nöthige Körperstärke hat, kann sich vom vollendeten 17ten Lebensjahre zum Kriegsdienst melden. Während der Jahre 1851 und 1852 können als Einsteher nur solche zugelassen werden, die vom Kriegs⸗Ministerium hierzu taug⸗ lich erklärt werden. So lange die Haftungs⸗Verbindlichkeit des Einstellers besteht, können Einstands⸗Kapitalien und deren nicht verfallene Zinse weder Gegenstand eines Vertrags, noch einer ge⸗ richtlichen Beschlagnahme sein. — Das Regierungs⸗Blatt ent⸗ hält ferner das Gesetz über die Aufhebung der befreiten Ge⸗ richtsstüunde. Den Mitgliedern der Großherzoglichen Familie blei⸗ ben, ihre bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit dritten Personen aus⸗ genommen, ihre bisherigen Rechte. Eben so ist die Gerichtsbarkeit über Militairpersonen und die Studirenden an den beiden Landes⸗ Universitäten durch besondere Gesetze bestimmt.
Karlsruhe, 24. Febr. (O. P. A. Ztg.) Die Hauptbestim⸗ mungen des vorgestern publizirten Preßgesetzes sind folgende:Alle Censur Keine Druckschrift darf gedruckt
oder verbreitet werden, welcher nicht, mit oder ohne Nennung des Verfassers, der Name des Verlegers oder Druckers, ferner die An⸗ gabe des Orts und die übliche Bezeichnung der Zeit des Druckes beigesetzt ist. Jedem Heft einer Zeitschrift und jedem Blatte einer Zeitung muß außerdem der Name des verantwortlichen Redacteurs beigesetzt sein (§. 3). Zur Herausgabe einer Zeitschrift oder Zei⸗ tung im Großherzogthum ist eine besondere obrigkeitliche Erlaub⸗ niß nicht erforderlich. Jedoch ist für dieselbe ein verantwortlicher Redacteur zu bestellen und der Polizeibehörde zu benennen. Der Redacteur muß badischer Staatsbürger sein, das 30ste Jahr zurückgelegt und im Lande seinen ständigen Wohnsitz haben (§. 4). Wer wegen gewisser Vergehen oder Verbrechen verurtheilt wurde, kann für eine bestimmte Zeit von der Redaction einer Zeit⸗ schrift oder Hettung ausgeschlossen werden (§. 5). Bei wöchentlich nicht mehr als dreimaligem Erscheinen einer Zeitschrift oder Zeitung hat der verantwortliche Redacteur eine Sicherheit (Caution) von 2000 Fl., bei öfterem Erscheinen 4000 Fl. zu stellen (§. 6). Von jedem einzelnen Hefte einer Zeitschrift, so wie von jeder Schrift, die nicht über 5 Bogen im Drucke beträgt, ist ein Exemplar 24 Stun⸗ den vor der Austheilung oder Versendung, von jedem Blatte einer Zeitung aber unverzüglich das erste abgezogene Exemplar durch den Verleger bei der Polizeibehörde zu hinterlegen, welche auf Ver⸗ langen Bescheinigung darüber ertheilt. Das hinterlegte Exemplar muß bei Zeitschriften oder Zeitungen mit der eigenhändigen Unter⸗ schrift des Redacteurs, beziehungsweise seines Bevollmächtigten, ver⸗ sehen sein (§. 7). Blätter oder Schriften von rein wissenschaftli⸗ chem, artistischem oder technischem Inhalt sind ausgenommen von den Bestimmungen der §§. 4, 6 und 7. Berichtigende Entgegnun⸗ gen müssen binnen drei Tagen nach dem Empfange, beziehungsweise beim nächsten Erscheinen einer Zeitschrift, in dieselbe Abtheilung des Blattes und mit denselben Lettern aufgenommen werden und, so⸗ weit die Entgegnung nicht größer ist, unentgeltlich (§. 9). Straf⸗ bare Entgegnungen können mit Ermächtigung der Behörde abge⸗ lehnt werden (§. 10). Eben so müssen Urtheile auf Anordnung des Gerichts ohne Zusätze, Weglassungen oder Bemerkungen unent⸗ geltlich aufgenommen werden (§. 11). Die Verbreitung von mit Beschlag belegten Druckschriften ist verboten (§. 12). Eben so ist das Hausiren mit Druckschriften, Anerbieten, Vertheilen und Anschlagen derselben an öffentlichen Orten verboten. Der Polizei⸗Behörde bleibt vorbehalten, für bestimmte Schrif⸗ ten besondere Erlaubniß zu ertheilen. Das Verbot des Anschlagens bezieht sich nicht auf amtliche, gewerbliche, erlaubte, gesellige ꝛc. Zwecke ꝛc. (§. 13). Die Uebertreter der Vorschriften der §8. 3— 413 sind mit einer Strafe von 5100 Fl. zu belegen. Bei Zahlungs⸗ Unfähigkeit ist die Geldstrafe in entsprechende Gefängnißstrafe zu verwandeln (§. 1 4). Die Erkennung dieser Strafen steht den Amts⸗ gerichten zu (§. 14). — Der zweite Titel des Gesetzes (§§. 10 — 27) handelt von den Strafen der durch die Presse begangenen Vergehen und Verbrechen. Nach §. 18 kann jedes verurtheilende Erkenntniß zugleich die Unterdrückung oder Vernichtung der für strafbar erkann⸗ ten Schriften, der Platten, Formen zc. aussprechen. §. 19 stellt die successive Haftbarkeit fest: 1) Der Verfasser, insofern Druck und Her⸗ ausgabe mit seinem Wissen und Willen erfolgt sind, 2) der Heraus⸗ geber, 3) der Verleger, 4) der Drucker, 5) der Verbreiter. Nach §. 25 kann auch der auswärtige Verfasser, Redacteur, Verleger und Drucker einer Schrift sträflichen Inhalts vor die badischen Gerichte gezogen werden, und nach §. 26 kann, wenn der Herausgeber einer auswärtigen Zeitung oder Zeitschrift dem wider ihn ergangenen Urtheile nicht genügt, die Verbreitung der Zeitung oder Zeitschrift, bis dies geschehen, durch das Ministerium des Innern verboten wer⸗ den. Nach §. 27 ist das Recht der Bestrafung durch eine Verjäh⸗ rung von sechs Monaten seit Vollbringung des Vrrgehens oder Verbrechens erloschen. Der III. Titel (§§. 28— 65) handelt von dem Prozeßverfahren bei Preßvergehen, und zwar das erste Kapitel von ver Beschlagnahme der Druckschriften, das zweite Kapitel von dem Strafverfahren. Durch landesherrliche Verordnung tritt vor⸗ stehendes Gesetz mit dem 1. März dieses Jahres in Wirksamkeit.
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8 278 Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 25. Febr. (H. C.) Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Die unterm 11;d. an die Aeltern, Vormünder und Lehrer seitens des Polizei⸗Amts gerichtete Aufforderung, ihre Kinder und Lehrlinge in strengerer Zucht zu halten, hat, so wie die vorgenommenen Züchtigungen der Unfug treibenden Gassenbuben, insofern den erwarteten Erfolg nicht gehabt, als die die Stadt besuchenden dänischen Offiziere und Or⸗ donnanzen noch immer durch das Nachrufen von Spottnamen und in anderer Weise insultirt werden. Mit Rücksicht darauf bin ich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß nach einer mir gewordenen Eröff⸗ nung des p. p. K. K. österreichischen Generals von Signorini, falls derglei⸗ chen Insulten sich wieder ereignen, die Anordnung wird getroffen wer⸗ den, daß die dabei Betheiligten durch dazu kommandirte Soldaten aufgegriffen und event. die Aeltern der betroffenen Kinder inhaftirt werden. Wonach sich zu achten ꝛc. Rendsburger Polizei⸗Amt, den
25. Februar 1851. Krohn, const.“
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 24. Febr. (H. C.) In der siebenten Sitzung der Landtags⸗Versammlung kamen zwei Großherzoglich strelitzsche Reskripte zur Verlesung, von denen das eine sich auf die schwerinsche Verordnung wider den Mißbrauch der Presse bezog und das zweite die Genehmigung von Ritter⸗ und Landschaft zur Aufhebung des Gesetzes zum Schutze der persön⸗ lichen Freiheit begehrte. Da das strelitzsche Gouvernement bezüglich des Preßgesetzes manche Abänderungen des schwerinschen Gesetzes für nothwendig erachtet, so wurde das Reskript dem Justiz⸗Comité überwiesen, wegen Zurücknahme der Habeas⸗Corpus⸗Akte aber die ständische Genehmigung ertheilt. Die übrige Zeit der Sitzung wurde zur Verlesung und Vertheilung der engeren Ausschuß⸗Propositionen verwendet; wegen Proposition 6, die Wahrnehmung einer Hand⸗ lungssteuer von dem vom Herrn von der Kettenburg ins Ausland verkauften Vieh betreffend, wurde beschlossen, da auf das schon im Jahre 1847 eingereichte Maturitätsgesuch kein Bescheid erfolgt ist, der engere Ausschuß solle weiter matuxiren und wenn innerhalb 3 Monaten entweder gar kein oder ein ungewieriger Bescheid erfolgt sei, die Einleitung zur Beschreitung des Weges kompromissarischer Entscheidung treffen.
Nachdem in der heutigen (achten Sitzung) die Anzeige gemacht worden war, daß der Großherzogl. schwerinsche Kommissarius die Magistrate der Stiftsstädte Bützow und Warin aufgefordert habe, den Landtag durch Deputirte zu beschicken, wurde auf Antrag des Comité's zu Kap. IV. (Reform der Verfassung) der Beschluß ge⸗ faßt, den schwerinschen Herrn Kommissarius um Mittheilung der die Umänderung der rostocker Stadtverfassung seit 1848 betreffen⸗ den Akten zu bitten; auch wurde die beantragte Zuziehung des rostocker Deputirten zu den einschlagenden Comité⸗Verhandlungen genehmigt. Zu einer längeren Debatte gab die Proposition 152 Veranlassung, indem es sich vornehmlich um die Frage handelte, ob die zwischen Preußen und Mecklenburg⸗Schwerin unter dem 22. Mai 1849 abgeschlossene Militair⸗Convention ständische Rechte berühre oder nicht. Der Vertrag wurde endlich, da es, wie von Oertzen⸗Woltow sehr richtig bemerkte, den Ständen einmal kommn⸗ nizirt war, dem Comité ad Kap. IV. überwiesen.
W 8 Ausland.
Oesterreich. Mailand, 20. Febr. Die Gazeta di Milano enthält nachstehende amtliche Bekanntmachung:
„Se. Excellenz der Herr Finanz⸗Minister hat mittelst Depesche vom 13ten der K. K. Finanz⸗Ober⸗Direction in Verona nachstehende, auf das lombardisch⸗venetianische Anlehen bezügliche Verfügungen des Minister⸗ Raths bekanntgegeben: 1) Es hat bei dem bereits bekanntgegebenen Grundsatze das Verbleiben, daß die im Zwangswege aufzubringende Ge⸗ sammtsumme in klingender Münze das Zwölffache (nicht das Zehnfache) der für jeden der Monate Januar und Februar 1851 auf je 5 Millionen Lire festgestellten Theilquote bildet, es wird jedoch gestattet, daß die Ein⸗ bringung im Zwangswege auf zwölf Monats⸗Raten vertheilt werde, wo⸗ nach in jedem der folgenden Monate März, Avpril, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 1851 ein baarer Betrag von 5 Mil⸗ lionen Lire und im Monate November 1851 der noch erübrigende Rest der baaren Gesammtsumme von 60. Millionen Lire nach Abrechnung der durch freiwillige Subscriptionen auf diesen Theil des Anlehens gedeckten Beträge im Zwangswege einzubringen ist. 2) Eine weitere Fristerstreckung für die freiwillige Subscription un⸗ ter Gewährung der damit verbundenen Vortheile kann im Allgemeinen nicht mehr zugestanden werden. 3) Ausnahmsweise wird jedoch den beiden Pro⸗ vinzen Cremona und Mantua, welche im Laufe des Monats Januar I. J. wegen Zulassung der freiwilligen Subscription bereits bestimmte Vorlagen gemacht haben, die Nachsicht des Termines unter Gewährung der mit der Bekanntmachung vom 25. November v. J. zugesicherten Vortheile mit dem achtprozentigen Nachlasse bis Ende dieses Monates Februar zugestanden. 4) Die gleiche Begünstigung hat auch anderen Provinzen in dem Falle zu Statten zu kommen, wenn dieselben noch vor Ablauf des Monats Januar d. J. ein schriftliches Einschreiten derselben Art vorgebracht hätten. 5) Rücksichtlich der anderen Provinzen, auf die keine der angeführten Be⸗ günstigungen mehr Anwendung findet, hat es bei der Einbringung im Zwaugswege nach dem unter 1 bemerkten Ausmaße zu verbleiben. Um aber selbst diesen noch die Aufbringung der sie treffenden Theilbeträge am Anlehen zu erleichtern, wird ihnen bis Ende Februar l. J. die Theilnahme an der freiwilligen Subscription unter Zugestehung des achtprozentigen Nachlasses, jedoch mit der Einschränkung bewilligt, daß die Einzahlungen auf das freiwillige Anlehen in dem Verhältnisse von — in klingender Münze und —2 in Tresor⸗Scheinen zu erfolgen haben. Die im Zwangs⸗ wege auf die Schuldigkeit jeder dieser Provinzen in Baarem eingebrachten Beträge können, wenn von dieser Gestattung Gebrauch gemacht wird, an der Einzahlungsgebühr auf die Subsecription abgerechnet werden. Sollte sedoch irgend eine Provinz nur für den in klingender Münze zu entrichtenden Betrag zu subskribiren und die in Schatzscheinen zu erlegende Summe aus⸗ zuschließen wünschen, so wird als Grundlage der Verhandlungen das Zwölf⸗ fache der für jeden der drei Monate „Dezember 1850, Januar und Februar 1851“ festgesetzten Raten angenommen werden müssen, mit Abzug des auf dem Zwangswege erhobenen oder für Rechnung der freiwilligen, nach dem 25. November erfolgten Subsecriptionen bereits eingelaufenen oder noch ein⸗ zulaufenden Betrages in klingender Münze. Es wird jedoch erinnert, daß, im Falle man sich entschlösse, die ganze Einzahlung zum Anlehen in klin⸗ gender Münze zu leisten, die bezügliche Subscription nichtsdestoweniger sich noch immer auf einen Betrag belaufen müsse, der trotz des achiprozentigen Naͤchlasses vom Nominalwerthe, ferner eines Sprozentigen Abschlages und eines weiteren zprozentigen Nachlasses an den Baarzahlungen, im Falle sich diese auf 75,000 Lire belaufen, noch immer die ganze Quote, welche der Provinz zur Last fällt, ergeben und durch 100 theilbar sein müsse. 6) Die Verhandlungen über den Abschluß des freiwilligen Anlehens dürfen den Lauf jener Operationen nicht unterbrechen, welche behufs der zwangs⸗ weisen Erhebung der durch freiwillige Subscriptionen nicht gedeckten Be⸗ träge eingeleitet werden. Es wird dies zur allgemeinen Kenntniß in Ueber⸗ einstimmung mit einer analogen Bekanntmachung obenerwähnter Finanz⸗ Oberdirection vom 16ten zur Danachachtung gebracht, damit die respektiven Delegationen und Provinzial⸗Congregationen von den abermaligen Kon⸗ zessionen des hohen Ministerrathes Nutzen ziehen und die Wirkungen des Zwangsanlehens vermeiden können. Mailand, 20. Februar 1851. Fürst Karl Schwarzenberg, K. K. Statthalter und Feldmarschall⸗Lieutenant.“
Venedig, 21. Febr. Die Gazeta di Venezia enthält
nachstehende amtliche Bekanntmachung: „Se. Majestät der Kaiser haben über den unterthänigsten Bericht des
hohen Ministeriums des Innern nachstehende allerhöchste Entschließung un⸗ “ 111I1A14““
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term 29. Dezember 1850 zu erlassen geruht: 1) Alle jene K. K. Unter thanen, welche wegen Theilnahme an den revolutionairen Vorgängen im lombardisch⸗venetianischen Königreiche sich ohne gesetzliche Bewilligung im Auslande aufhalten und trotz der in den Bekanntmachungen vom 30. De zember 1848, 12. August 1849 und 7. März 1850 enthaltenen, an sie ge⸗ richteten Aufforderung zur Rückkehr in das Vaterland nicht in die K. K österreichischen Staaten zurückkehrten, sind als Emigranten zu betrachten un zu behandeln, und demgemäß von dem österreichischen Unterthanenverband abgetrennt. 2) Obwohl nun die solchen Individuen in den erwähnt Bekanntmachungen angedrohte Sequestrirung ihrer Besitzthümer in Ausfü⸗ rung gebracht werden könnte, so will Ich jedoch durch einen Gnadenak gestatten, daß dieselben, in Anbetracht der ihnen anheimgestellten Wahl, zu rückzulehren oder die Erlaubniß zur Auswanderung nachzusuchen, gleich jene K. K. österreichischen Unterthanen behandelt werden sollen, welche mit Zustim mung der kompetenten Behörden aus den österreichischen Staaten ausgewan⸗ dert sind. 3) Im Fall derlei Individuen in Zukunft neuerdings das österrei⸗ chische Staatsbürgerrecht nachsuchen würden, sollen ihre Gefacht im Sinne der bestehenden Normen rücksichtlich der Erwerbung des österreichischen Staats⸗ bürgerrechts behandelt werden. 4) Gegenwärtige Verfügungen sind jedoch auf jene Individuen nicht anwendbar, welche in Folge der Bekanntmachung vom 12. August 1849 und durch die Capitulations⸗Akte Venedigs vom 22. August 1849 von der Amnestie ausgeschlossen wurden. Rücksichtlich dieser Personen sollen die bisher verfolgten Normen ohne weitere Verschärfung ein⸗ gehalten werden. 5) Mein Minister des Innern wird im Einvernehen mit Meinem Feldmarschall Grafen Radetzky die nöthigen Verfügungen zur Vollstreckung dieser Bestimmungen treffen. — Vorstehendes wird in Folge der geehrten Depesche vom 5ten Sr. Excellenz des Herrn Militair⸗ und Ge⸗ neral⸗Gouverneurs Grafen Radetzkv zur allgemeinen Kenntniß und zur Da⸗ nachachtung der hierbei Interessirten gebracht. Venedig, 18. Februar 1851. Toggenburg, K. K. Staithalter.“
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung Sitzuug vom 25. Febr. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Tagesordnung: Kredit⸗ entwurf für Kosten der Privat⸗Telegraphie. Sa uteyra bekämpft eine Vermehrung der Beamtenzahl. La rabit spricht für die Noth⸗ wendigkeit einer Personalvermehrung in Paris. Auf Etienne’s Interpellation erklärt Minister Weiß, der elektrische Telegraph werde auf der Lyoner Linie bis Chalons an der Saone verlängert. Der Kredit von 52,334 Franken wird mit 574 gegen 6 Stimmenebe⸗ willigt. Ohne Debatte wird eine von Segur d'Aguesseau be⸗ antragte Geschäftsordnungs-Aenderung angenommen. Ein Kredit von 12,000 Franken für eine Unterrichts⸗Statistik wird mit 436 gegen 137 Stimmen bewilligt. Der K. riegs⸗Minister verlangt einen Kredit von 6,809,000 Franken für Befestigungs-Arbeiten zu Cherbourg. Eine Interpellation des Ministers des Innern durch Lavatier Larochee wegen Verletzung des Wahlgesetzes wird auf morgen angesetzt und die Sitzung aufgehoben.
Paris, 25. Febr. Zur Feier des gestrigen dritten Jahres⸗ tages der Februar⸗Revolution waren sehr wenig offtzielle Festlich⸗ keiten veranstaltet. Um 10 Uhr fand der Trauer⸗Gottesdienst in Notre⸗Dame statt. Der Erzbischof von Paris pontifizirte. Die National⸗Versammlung war zahlreich vertreten, nur bemerkte man kein einziges Mitglied ihres Büreau's. Die Stadt Paris wurde durch den Seine⸗Präfekten Berger, den Polizei⸗Präfekten Carlier und einige zwanzig Mitglieder der Munizipalität vertreten. Von den früheren- Mitgliedern der Constituante bemerkte man David (d'Angers), Marrast, Marie, Bethmont, Degouve⸗Demmuques, Degousse, Sarrans⸗jeune, Garnier⸗Pages, Pagnerre und Andere. Die Nationalgarde war in allen Legionen, die polytechnische Schule, die Studirenden des Rechts und der Medizin zahlreich vertre⸗ ten. Man bemerkte auch einige Räthe des Appellhofes. Am Haupteingange sammelte, auf Ch. Lagrange's Ersuchen, ein Geist⸗ licher Almosen für die Waisen der im Februar Gefallenen. Nach Beendigung des Gottesdienstes bildete sich unter dem Rufe: Es lebe die Republik! ein Zug und bewegte sich durch die Rue Con⸗ stantine über der Pont d'Arcole, Quai de l'Hotel de Ville, Rue de la Réforme und Rue St. Antoine nach dem Bastillenplatze. Dieser Zug, aus Arbeitern, Repräsentanten, Studirenden und Na⸗ tionalgarden bestehend, war an 6000 Mann stark. Als derselbe den Bastillenplatz erreichte, traf ein zweiter von den Bou⸗ levards her ein. An der Spitze der dritten Legion be⸗ merkte man den Oberst⸗Lieutenant Havin, die fünfer Legion war durch ihr gesammtes Offizier⸗Corps vertreten. Eine Deputa⸗ tion der Verwundeten und Kämpfer vom Februar 1848, sämmtliche Geschäftsführer aller Arbeiter⸗Associationen und die ganze demokra⸗ tisch⸗-republikanische Presse waren vertreten. Eine Störung fiel nicht vor. Auf dem Bastillenplatze befand sich kein Stadtsergeant. Im Laufe des ganzen Tages trafen Deputationen ein, um Immor⸗ tellenkränze an der Julisäule niederzulegen. Um 3 Uhr war die Circulation völlig gehemmt. Die Boulevards durchzogen bis spät in die Nacht einzelne Gruppen, republikanische Lieder singend. An der Barriere du Maine fand ein republikanisches Bankett statt. Die Blätter Sidele National, République und Vote uni⸗ versel sind heute nicht erschienen.
Folgendes ist der Text der mit Beschlag belegten Petition an die National-Versammlung, welche von den Dezembristen bei der fehlgeschlagenen Manifestation übergeben werden sollte: „Volksver⸗ treter! Die Nation ist bewegt. Die Feindseligkeiten zwischen bei⸗ den Staatsgewalten sind eine fortdauernde Ursache eines uͤblen Zu⸗ standes. Die 6 Millionen Bürger haben durch Ernennung des Neffen des Kaisers zur Ausübung der National⸗Souverainetät an⸗ gedeutet, daß er von all' der Würde umgeben werde, welche dem ersten Vertreter eines großen Volkes zukommt, und daß Frankreichs Majestät ihm innewohne. Da, ws der Nationalwille ausgedrückt ist, ist es Pflicht der Mandatare des Landes, ihn zu begreifen. Das letzte Votum der Versammlung, welches eine elende Summe Geldes dem ersten Beamten der Republik verweigert, ist nicht nur ein Angriff auf das Ansehen des Landes, sondern auch ein Akt der Feindseligkeit gegen die Gefühle des Volkes. Die Parteien haben ihre Fahnen zusam⸗ mengeknüpft, um daraus ein Hemnmiß zur Aufhaltung des allge⸗ meinen Wohlstandes zu machen. Diese Coalition der entgegenge⸗ setztesten Hoffnungen verletzt tief die Moral. Der Neffe des Kaisers ist verkannt wegen der Dienste, die er der großen Sache der nationalen Ordnung geleistet hat. Das Bünd⸗ niß der Doktrinen von 1793 und 1815 ist eine beklagens⸗ werthe, mit Stürmen drohende Thatsache. Wir, die Steuer⸗ pflichtigen, die wir Ihnen unser Mandat ertheilt haben, damit es würdig und im Interesse, nicht der Parteien, sondern Frankreichs erfüllt werde, wir kommen, an die besser unterrichtete National⸗ Verfammlung zu appelliren, damit sie die traurigen Wirkungen ih⸗ res letzten Votums verbessere. Es ist immer Zeit, gerecht zu sein. Es ist immer Zeit, bei einem selbsterzeugten Uebelstande Abhülfe zu leisten. Das Land leidet, die Geschäfte stocken, das Volk wird in sei⸗ nen Wünschen nicht verstanden, die Majestät des Nationalwillens ist in ih⸗ rem höchsten Repräsentanten beleidigt. Die Wahl vom 10. Dezember ist in ihrem belebenden Prinzipe vergessen. Endlich vereinigen sich Lei⸗ denschaften und Intriguen, um wieder die bösen Tage heraufzu führen. Wir kommen, stark in unserem Rechte, welches über Ihrem Mandate steht, getrieben von unserem Gewissen als ehrliche Bür⸗ ger und beunruhigte Arbeiter, Sie zu bitten, dieser einem trauri⸗ gen Mißverständnisse entsprungenen Unruhe rasch ein Ende zu machen. Frankreich und Louis Bonaparte reichen sich die Hand, weil ihr
Herz dabei im Spiele ist. Vertreter Frankreichs, vertreten Sie es in
seinen Neigungen. Kommen Sie auf Ihr früheres Votum zurück, er⸗ greifen Sie die Initiative einer so edlen Annäherung zwischen Ih⸗ nen und dem Erwählten des Volkes. Beweisen Sie durch Annahme des Betrages der Dotation, daß Sie nicht des Präsidenten persön⸗ liche Feinde sind. Dieses Geld kömmt in einem Regen von Wohl⸗ thaten wieder unter das Volk. Die Geschäfte werden wieder auf⸗ leben, dem National⸗Gefühle wird genug gethan werden. Das Vaterland wird mit Ihnen zufrieden sein und Sie werden als auf⸗ richtige Patrioten gehandelt haben. Wo nicht, so bleiben Sie Par⸗ teimenschen. Genehmigen Sie, Herren Volksvertreter, unsere tiefste Ehrfurcht.“
An den Moniteur du Soir wird folgendes Schreiben ge⸗ richtet: „Sehr schlecht unterrichtete Journale beschuldigen mich, der Urheber einer Bewegung zu sein, die Sonnabends in der Gegend der Nationalversammlung stattfinden sollte und die sie „bonapar⸗ tistische Protestation“ taufen. Wenn ich mich daran betheiligt habe, so geschah es, um meine politischen Freunde zu hindern, damit sie dem Uebelwollen der Parteien keinen Anlaß gäben. Diese mora⸗ fische Dazwischenkunft abgerechnet, bin ich der Manifestation gänzlich lremd geblieben. L. Belmontet.“ Belmontet wurde als der Ver⸗ fasser der bei den Dezembristen mit Beschlag belegten Petition an die Nationalversammlung bezeichnet.
Die Kommission für den Amnestie⸗Antrag hat heute die Mini⸗
ster des Innern und der Justiz vernommen. Beide bekämpften den
Antrag als gefährlich für die öffentliche Sicherheit und als ein At⸗ tentat auf die Heiligkeit des geistlichen Urtheils. Nach kurzer De⸗ batte beschloß die Kommission mit 19 gegen 3 Stimmen, auf Ver⸗ werfung der Proposition anzutragen. Berichterstatter ist Pisca⸗ tory. Nach dem heutigen Moniteur ist der abberufene Gesandte zu Madrid, Bourgoing, zum Großoffizier der Ehrenlegion ernannt. „Heute Abend giebt Dupin einen großen Ball, auf welchem der Präsident der Republik erscheinen wird. 1 Der neue französische Gesandte in London, General Aupick, ist von Konstantinopel hier angekommen. Cpontre⸗-⸗Admiral Trehouart, welchen der frühere Marine⸗Mi⸗ nister Romain⸗Desfossés in der Levante ersetzt, ist ebenfalls in Paris angekommen.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 21. Februar. Der Lord⸗Kanzler nahm seinen Sitz auf dem Wollsack vor 5 Uhr Nachmittags ein, bald darauf fanden sich die Pairs in großer Anzahl ein, auch die Gallerie war S voll von Damen. Alles war begierig, Näheres über den Verlauf der Ministerkrisis zu erfahren. Nach Ueberreichung einer Reihe von Petitionen für und wider die Bill über Widerruf des Verbots der Heirath zwischen Schwager und Schwägerin beantragte Lord Lansdowne eine Vertagung des Hauses bis Freitag. In⸗ dem er den bereits bekannten Gang der Unterhandlungen während der Krisis schilderte, bemerkte er, daß, als am Sonnabend (nicht am Freitag, wie die Times behauptet hatte) das Kabinet seine Entlassung einreichte und Ihre Majestät Lord Stanley berief, dieser die angetra⸗ gene Mission ablehnte, „indem er in dem Augenblick nicht in der Lage sei, ein Ministerium zu bilden.“ Darauf sei wieder Lord John Russell berufen worden und habe die Neubildung eines Mi⸗ nisteriums auf sich genommen. Weiter könne er über den Stand der Dinge nichts melden. Er spreche als Organ einer Regierung, die nur nominell noch im Amte sei, und er vertrete sie in diesem Augenblicke blos, um den Lords obige Mittheilungen zu machen. Darauf erwiederte Lord Stanley, daß er sich für den Augen⸗ blick darauf beschränken müsse, zu erklären, daß Ihre Majestät am Sonnabend die Herablassung und Güte selbst gewesen sei; in Be⸗ zug auf den Rath, den er der Königin zu geben für gut befunden, in Bezug auf Alles, was in der Sonnabend⸗Audienz vorging, behalte er sich eine unumwund enere Mittheilung nach dem Schluß der Krisis vor. (Hört! hört!) Früher würde es ihm pflichtwidrig und un⸗ zart scheinen, ein einziges Wort über das Vorgefallene verlauten zu lassen. (Hört!) Lord Lansdowne erkannte das Recht des edlen Lords, sich zur geeigneten Zeit über die erwähnte Andienz vollständig auszusprechen, gern an und wiederholte blos, daß seine eignene kurze Angabe nichts enthalten habe, was ihm nicht aus⸗ drücklich und deutlich (nämlich von der Königin) gesagt worden sei. (Hört! hört! Auf den Wunsch des Erzbischofs von Canterbury er⸗ klärten sich Lord Lansdowne und das Haus damit einverstanden, daß Dienstag, zur Diskussion der Heirath⸗Bill, eine Sitzung statt⸗ finden solle.
Unterhaus. Sitzung vom 24. Febrnar. Herr Smith Child leistete den Eid ab als Mitglier für Sud⸗Staffordshire, und für den Burgflecken Harwich, dessen Vertretung durch die Erhebung von Sir J. C. Hobhonse zur Pairie erledigt ist, wurde eine Wahl aus⸗ geschrieben. Gegen die Bill über die geistlichen Titel kamen Peti⸗ tionen in Masse ein; unter Anderen überreichte S. O. Lonnell Pe⸗ titionen gegen die Bill von 194 verschiedenen Orten in Irland. Eben so viel Petitionen wurden gegen die „päpstlichen Ueber⸗ griffe“ eingereicht. Die Zeit bis zum Erscheinen Lord J. Russell's verging in allgemeiner Spannung und unter Pri⸗ vatgespräch, welches zuweilen so laut wurde, daß die Mit⸗ glieder, welche Petitionen einreichten oder Motionen an⸗ kündigten, kaum gehört werden konnten. Herr Monekton Milnes brachte eine Unterbrechung in diese Pause, indem er in seiner Zerstreutheit auf die Minister⸗Bank losging und sich auf Lord John Russell's leeren Sitz feierlichst niederlassen wollte; das laute Ge⸗ lächter des Hauses weckte ihn aus seinem Traum, und hastig be⸗ werkstelligte er seinen Rückzug, als endlich, kurz vor 5 Uhr, Lord John Russell eintrat und das Wort nahm. Seine Angaben über den Stand der Krisis stimmen buchstäblich mit dem, was Lansdowne im Oberhaus sagte, überein. Als Motiv zu seiner am Sonnabend eingereichten Entlassung bezeichnete er die schwache Majorität von 14 Stimmen, die das Kabinet gegen die Motion Disraeli's hatte, und die Minorität, in der es gegen Locke King's Antrag gelassen wurde. Des Budgets und Sir Charles Wood's gedachte er nur nebenbei und indirekt; ein Ministerium, das solchen Niederlagen ausgesetzt sei, thue besser, die Finanzen nicht weiter anzurühren, sondern die Debatte darüber bis zur Bildung eines glücklicheren und festeren Kabinets zu vertagen. So wie Landsdowne im Oberhause, trug daher auch Russell auf Vertagung des Hauses bis Freitag an; die Sitzung wäre hier zu Ende ge⸗ wesen, aber Disraeli konnte sich nicht enthalten, im In⸗ teresse seiner Partei noch das Wort zu nehmen. In einiger Aufregung erhob er sich und sagte: „Wenn Lord John Russell behauptet, daß Lord Stanley sich nicht in der Lage erklärte, — (Lord J. Russell: „Derzeit nicht in der Lage erklärte!“ — das verbesserte Wörtchen derzeit“, fuhr Disraeli fort, „berührt nicht im geringsten das, was ich zu sagen wünsche. Noch einmal, ich bin überzeugt, wenn der edle Lord sagt, Lord Stanley habe sich nicht in der Lage erklärt, eine Regierung zu bilden (nach einer Pause) so sagt er etwas, das, wie er, glaube ich, bei näherer Ueber⸗ legung anerkennen wird, nicht auf etwas wirklich Vorgefallenes ge⸗ gründet ist.“ Mit vollkommener Gelassenheit versetzte Lord
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John Russell, er berufe sich auf Lord Stanley selbst. Wenn Lord Stanley die Erlaubniß Ihrer Majestät dazu haben und die Zeit für geeignet halten werde, seine Audienz bei der Königin zu schildern, so werde er ohne Zweifel seine (Russell's) Aussage be⸗ stätigen. (Hört! Hört!) Nach einer Bemerkung von Seiten Herrn Roebucks, daß Russell dafür verantwortlich sein würde, wenn die Neubildung des Kabinets die Erneuerung des Kampfes für das Prinzip des Freihandels nöthig machen sollte, vertagte sich das Unterhaus um nach 5 bis zum Freitag.
London, 25. Febr. Lord John Russell hatte gestern wieder Audienz bei der Königin, nachdem er mit Lord Palmerston und anderen seiner bisherigen Kollegen lange Konferenzen in seiner Woh⸗ nung gehabt hatte. Auch der Marquis von Clanricarde (General⸗ postmeister) hatte eine Zusammenkunft mit Lord Palmerston, wäh⸗ rend andererseits das Hotel Lord Stanley’'s der stehende Bera⸗ thungssaal seiner toryistischen Freunde ist. Die Grey's versammeln sich bei ihrem Familienhaupte, dem Grafen Grey (bisher Staats⸗ Sceretair des Innern), während Aberdeen und Graham über die Bildung eines neuen Kabinets, mit Letzterem an der Spitze, berathen. Ersterer wurde durch ein eigenhändiges Schreiben der Königin auf gestern Abend 9 Uhr in den Palast beschieden. Er traf daselbst mit Lord John Russel und Sir Graham zusammen. Gladstone wird morgen früh eus Paris erwartet. Der Kanzler der Schatz⸗ kammer hat bereits gestern einige seiner Privateffekten aus seiner bisherigen Amtswohnung wegbringen lassen. Heute früh um 11 Uhr erhielt Lord Stanley eine schriftliche Einladung nach dem Buckingham ⸗Palast von der Königin und hatte eine lange Besprechung mit Ihrer Majestät. Die Verlänge⸗ rung der Ministerkrisis giebt den verschiedensten Konjekturen einen weiten Spielraum. Die Times hält es für unwahr⸗
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scheinlich, daß Lord Stanley einen neuen Versuch zur Bildung ei⸗ nes Kabinets wagen werde, während die Chroniele im zuver⸗ sichtlichen Ton behauptet, daß Stanley's Versuch von neuem an die Reihe kommen müsse; alle Hoffnung auf eine Einigung Lord J. Russell's mit Sir J. Graham sei aufgegeben, und der Letztere habe seit gestern einen zweiten vergeblichen Versuch gemacht, das zerfallene Kabinet wiederzusammenzusetzen. Die Majorität der so⸗ genannten Protectionisten schwanke zwischen ihrem Prinzip und Rücksichten der Zweckmäßigkeit. Auf einen Wink ihrer Füh⸗ rer seien sie bereit, das Prinzip über Bord zu werfen. Es möge ehrenwerthe Ausnahmen geben, aber so dächten drei Viertheile derjenigen, die durch Declamationen gegen den Freihandel sich einen Namen gemacht. Daily News widerspricht der vom gestrigen Globe gegebene Versicherung, in Bezug auf Cobden's angebliches Versprechen, auf das bestimmteste. Es falle den entschieden Libe⸗ ralen nicht ein, ihren unbedingten Beistand im voraus einem Ka
binet zu versprechen, bloß deswegen, weil Lord John Russell an der Spitze desselben stehe. Im Gegentheil, ein „neues aus den bloßen Resten des alten zusammengesetztes, durch keine Iufusion liberaler Kraft oder Tugend gestärktes Kabinet“ solle sich nicht mit solchen Allianzen schmeicheln. Die Whigs müßten erst ihre antipopuläre Politik aufgeben. Ein Beispien dieser Politik habe erst vor wenigen Tagen die Wahl in Bedfordshire geliefert, wo die kleinen Freisassen seit Jahren die Familie Russell und die Russell⸗Kandidaten unterstützt hätten und zum Dank dafür, als sie einmal einen unabhängigen Vertreter, den Pächter Honghton, wäh⸗ len gewollt, von den Whigs im Stich gelassen worden seien, so daß Oberst Gilpin, ein halber Tory, den Sieg davon getragen hatte. Die Reform⸗Bill habe sich, wie ihre Urheber, abgenützt. Die Lo⸗ sung des Tages sei fortan Erweiterung des Wahlrechts. Ohne diese Erweiterung würden die arbeitenden Klassen dem Sozialismus in die Arme getrieben werden.
Italien. Turin, 21. Febr. Die offtzielle Zeitung erklärt heute alle Gerüchte über die politischen Gründe von Sic⸗ cardi's Rücktritt füͤr falsch und behauptet, die Ursache seines Aus⸗ scheidens aus dem Ministerium sei einzig und allein seine in Fol⸗ gen der Anstrengungen sich täglich verschlimmernde Gesundheit gewesen.
Rom, 17. Febr. (Lloyd.) Gestern wurde ein Konsistorium in allgemeinen Angelegenheiten der katholischen Kirche abgehalten. Neunzehn bischöfliche Sitze wurden bei diesem Anlasse verliehen, unter anderen auch das Erzbisthum von Salzburg. Drei der er⸗ wähnten Bisthümer sind im Kirchenstaate selbst gelegen.
Die Wittwe des bekannten Sterbini war vor kurzem aus den päpstlichen Staaten ausgewiesen worden. Sie schützte ihre wan⸗ kende Gesundheit vor und erhielt dier Erlaubniß, noch um einen Monat länger zu verweilen. Da dieser Termin sich dem Ablaufe zuneigt, so bat sie um die Begünstigung, sich nach Pofi oder irgend einem anderen Orte der Seeprovinzen begeben zu dürfen.
Wie ein Korrespondent des zu Genua erscheinenden Corriere mercantile versichert, hätte der Marchese Scarani, Präsident der Munizipal⸗Kommission von Bologna, die Erklärung eingereicht, daß er die Berechtigung des geheimen Censur⸗Tribunals zur Entsetzung der Gemeindebeamten nicht anerkenne.
Neapel, 16. Febr. Das Giornale d. R. delle due Sicilie meldet, es sei dem Ingeniur Scarpati geglückt, eine Vor⸗ richtung zu erfinden, wodurch das Ausspringen der Lokomotive aus den Eisenbahngeleisen unmöglich gemacht wird.
Spanien. Madrid, 20. Febr. (Fr. B.) Die Kom⸗ mission zur Regelung der Staatsschuld hat sich in ihrer gestrigen Sitzung mit Prüfung der ihr von der Regierung vorgelegten Do kumente beschaͤftigt. Man ist allgemein überzeugt, daß sie sich mit ihrem Bericht nicht sehr beeilen werde. Man zweifelt sogar, daß er noch in dieser Session vorgelegt werde.
Durch Verringerung des Standes der Kavallerie⸗Regimenter werden 5 Schwadronen Jäger zu Pferde gebildet.
Portugal. Lissabon, 19. Febr. Das Wahlgesetz, wie es von der Regierung vorgeschlagen wird, hat zu neuen Krisen im Kabinet Veranlassung gegeben. Graf Thomar hatte früher die Re⸗ gierungsbeamten von der Wahlfähigkeit ausschließen wollen; jetzt hat er seine Meinung geändert und hält die ganze Angelegenheit nicht für wichtig genug, sie zur Kabinetsfrage zu machen.
Markt⸗Berichte. v“ Berliner Getraidebericht vom 28. Febr Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Leizen nach Qualität 47—51 Rthlr. agen loco 30—32 Rthlr. pr. Frühjahr 30 Rthlr. Br., 29 ¼ a 30 bez., 29 ¾ G. Mai/ Juni 30 ¾ Rthlr. Br., 30 ¼ a 30 ¼¾ bez. u. G. 8 Juni / Juli 32 Rthlr. Br., 31 ¾ bez. u G. Gerste, große loco 25—27 Rthlr.
Hafer loco nach Qualität 19 — 22 Rthlr. „ 48pfd. pr. Frühjahr 19 ⅞ Rthlr. Br., 19 G. „ 50pfd. 20 Rthlr. Br., 19 ⅞ G. Erbsen, Koch⸗ 37 —43 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. Rüböl loco 10½ Rthlr. Br., 10 ¼ G. „ pr. diesen Monat 10 ⅛ a Rthlr. bez., 102 „ Febr./ März „ 3 8 Rär; Apr. 10 ½ Rthlr. Br., 10½ G. April /Mai 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G. Mai/Juni 10½ Rthlr. Br., 10 ¾ bez. u. 1“ Juni /Juli 10 ⅞ Rthlr. Br., 10 ⅛ bez., EEI““ Juli/August 10 ¾2 Rthlr. Br., 102 G. 3 Sept./ Okt. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 bez., 10 ⅔ G. veinöl loco 11 ½⅔ Rthlr. „ pr. April /Mai 11 ¼¾ Rthlr. verk. Südser⸗Thran 11 ½ Rthlr. Mohnöl 13 Rthlr. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Halmöl 11 ¼ a 11 ½1 Rthlr. Spiritus loco S 8 Rthlr. verk. mit Faß pr. Febr. 2 8 1““ 43 0 vet Feher; 1 15 Rthlr. Br., 14 G. März / April 15 Rthlr. bez. u. Br., 14 ⅝ G. April /Mai 15½ Rthlr. bez. u. Br., 15 ½ G. Mai /Juni 15 ½ Rthlr. bez. u. Br., Faß 15 ⅜ bez. Juni/ Juli 16 ¾ Rthlr. Br., 16 ½ bez., 16 G. Juli Aug. 16 a2 ½ Rthlr. Br., 16 ½ G. Wetter: bei wiederholtem Schneefall gelinder. Geschäftsverkehr: schwach. b
Weizen: ohne Umsatz. Roggen: bei erhöhten Forderungen geringfügiges Geschäft. Hafer: fest. Rüböl: einzelne Termine etwas höher bezahlt.
piritus: ohne Aenderung.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 27. Februar. “
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr 27 Sgr. 6 Pf. Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 pß⸗ auch 1 Rthlr. 10 Sgr. Große Gerste 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Kleine Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.
Zu Wasser: Wetzen 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr 6 Pf. Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf. Erbsen 1 Rthlr 25 Sgr., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. (schlechte Sorte).
b Mittwoch, den 26. Februar. .
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. 15 Sgr. Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 18 Sgr.
Kartoffel⸗Preise.
Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.,
metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10½ Pf. 8 Branntwein⸗Preise. 18 “
Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am “
21. Febr. 1851 15 ⁄ Rthlr. u. 15 ½ Rthlr. I*
24. » 15 ½
25 4 27 5
816,18 frei ins Haus geliefert
Berlin, den 27. Februar 1851. C Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Stettin, 27. Febr. Roggen pr. Frühj. 29 ½ bez., pr. Juni „Gld. Räüböl pr. April 9 ¾ bez., pr. Herbst 10 ½ Br. Spiritus 24, pr. Frühj. 23 ¾ Gld.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends! 2 Uhr. 10 Uhr.
1851. Morgens Nachmittags 27. Febr. 6 Ubr.
. 339,07 Par. 338,59“ Par. 338,19“ „Par. Guellwärme 7Aann. 4 3 nö 1,6 K. Flusswärme — 12 h.
Thaupunkt .. — 6,4° H.- — 4,3 * k. — 4,1° . Bodenwärme
Dunstsättigung . 82 pCt. 63 pCt. 79 pCt. Ausdünstung
Wetter halbheiter. Schnee. V Schnee. Niederschlag 0,061 "R
Nach einmaliger Beobachtung.
Luftdruck
ELuftwärme
Wind... W. W. W. Wärmewechsel 1,80 Wolkenzug . . . . — 54 8 —
338,62 Poar. — 1,50 H. — 4,9 h..
Tagesmittel:
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 1. März. Im Schauspielhause. 40ste Abonnements⸗ Vorstellung: Einer muß heirathen! Original⸗Lustspiel in 1 Akt, von A. Wilhelmi. Hierauf: Vor hundert Jahren, Sittengemälde in 4 Abth., von E. Raupach. Sonntag, 2. März. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Zur Gedächtnißfeier Spontini's: Hymne, von dem⸗ selben. Hierauf: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Abth., Musik von Spontini. Ballets von Hoguet. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Im Schauspielhause. 41ste Abonnements⸗Vorstellung. Auf Höchstes Begehren: Im Walde, ländliches Charakter⸗Gemälde in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Erzählung der George Sand, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. (Letztes Auftreten des Herrn Hendrichs vor seiner Urlaubsreise.)
Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 1. März. Gastrolle der Mad. Castellan. (Ita⸗ lienische Opern⸗Vorstellung.) Otello, il Moro di Venezia (Othello, der Mohr von Venedig.) Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. (Mad. Castellan wird vor ihrer Abreise nach London zum leten male die Desdemona singen.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Baltovn des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 8 4
Sonntag, 2. März. (Neu einstudirt.) Das Mädchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair, Zaubermährchen in 3 Akten, von F. Raimund. Musik von Drechsler.
W1 b 1 qür Nad. Castellan. (Italteni⸗ Montag, 3. Maͤrz. Gastzonn Ng Die Nachtwandlerin.)
Opern⸗Vorstellung.) La Sonnambula. . p 29 16“ see. 8n 2 Faes Musif von Bellini. (Mad. Castellan wird vor ihrer Abreise nach London zum letztenmale
“
pr. 10,800 ℳ nach 8