1851 / 62 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

s n. In ih sin N. Hrt aeshen h wesn; Sonntag, 2. März. (Neu einstudirt.) Das Mädchen aus der 1 Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionatr, Zaubermährchen in 1“ ic vW1“ 3 Akten, von Musik von Drechsler. 3 - .“ ““ 11212*¹ 11““ 1 1 1“““ 8 8 2* Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Ge 1 19 sx 1 1“ ““ nehmen Bestellung auf --wae hlr. . ieses Blatt an, für Berlin die in 1ner 6 Ersebiisn der Preus ohne Preis⸗Erhöhung. nzeigers: Bei einzelnen Rummern wird 88 der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. Behren⸗Straße Nr. 57.

beö Im Schauspielhause. Ltste Königliche Schauspicle. 8 Höchstes Begehren: Im Walde,

Sonntag, 2. März. Im Opernhause. Mit aufgehobenem⸗ 1 2tg,Sürcf Pftiser. öbetꝛs Auftrtten des Her bonnement: Zur Gedächtnißfeier Spontini's: Hymne, von dem⸗ e. Füer Urlaubsreise.) 1““ selben. Hierauf: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Abth. Mustk vor vW11A166““ von Spontini. Ballets von Hoguet.

8 1“

Abonn -ments⸗ Vorstellung. Auf ländliches Charakter⸗Gemälde in Erzählung der George Sand, in Hendrichs 11“

1

A1“ Berliner Börse vom 1. März.

Aa2.αφαπ

wUischbahn- Actien.

IWechsel-Course-

8 Geld. 1

8 141 ½ Stamm-Actien. Kapital.

urz

2 Mt. 1 d b erfolgter Bekanntm 8 150 ¾⅔ Der Reinertrag wird nach eriolgte 8 . Kurz 8 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt 2 Mt. 149 Die mit 3 pCt. bezr. Acbten sind v. Staat gar

1- b 798 Berl. Anh. Litt. A. B. 6,000,000 100 ¼ 12. SSIEI“ 1,411,800 2 m. 1“ do. Hamburg 8,000,000 91 ¾ 92 ½ bz. u. G. do. Hamburg.... 5,0000,0000

Wien in 20 NXr. 150 Pl. V 2 Mt. 2 ½ 101 ½ do. Stettin-Starg.. 4,824,000 5 111 ¾ 112 ° 112 b2. a. G. do. do. II. Scr. 1,000,000 4e 100 Thlr. 2 Mt. 99 do. Potsd.-Magd. . 4,000,000 4 1 ¾ 64 ¼ 8ZEET8“ do. Potsd-Magd... 2,367,200 hreslau 8 Tage 993, Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 do. do 8 3,132,800 in Courant 1n 14 Thle. Vafs... 100 Tblr. 2 me. 99 ½ do. Leipziger.... 2,300,000 do. do. Litt. D. 1,000,000

100 vrl. [ 2 mt. 56 56 18 Halle-Thüringer. 9,6000,000 do. Stettiner... 88gGb 8

Cöln - Minden 13,000,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788, 1 8

8

Berlin, Montag den 2.

Prioritäls- Actien. Kapilal. Tages Cours

Zinsluss.

250 Pl. 9

ages-Cours.

do 250 Fl. 7. ge

ee 8 300 Mk. 300 nhx.

do. S

300 Fr. 150 PFl.

Summtliche Prioritäts-Actien werden durch

Amsterdam .. jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Börsen-Zins- Rechnung.

56 101 ¾ bz. 99ã 6. 1012

London

Paris

Mitgliedern das „gehörige Licht anzuzünden“. Es koͤnnte dahin führen, daß man vor der Abstimmung noch außer der Kammer kleine Kammersitzungen arrangirte, wo dann die Führer der einzelnen Fractionen wieder ihren Einfluß geltend machen würden. Man könnte dann füglich von einer Debatte ganz absehen und etwa nur

die Forderungen der Bank an den Staat mit Einschluß der schwe⸗ benden Schuld auf 199,553,900 Fl. Die zur Abzahlung bestimmte Schuld von 96,948,768 Fl. hat sich von 23,406,838 Fl. auf 20,900,000 Fl. vermindert. Die schwebenden Saldi betragen 331,470 Fl., die unerhobene Dividende und Saldi 636,818 Fl.

1 8 8

Amitlicher Theil.

Hentschlanmnd. Preußen. Köln. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen.

Leipzig

Frankfurt a. M. süldd. W.

100 skbl. 3 Wochen

hemeh.

Patersburg e“

101

Inländische Fonds, fandbriese, Kommunal-Papiere und

Geld-Course.

Rheinisceehea. Bonn 6ö555I“ Düsseld.-Elberfeld..

4,500,000 1,051,200 1,000,000

do.

Halle-Thüringer... Cöln-Minden. ... do. Rhein. v.

4,000,000 3,674,5

Staat gar. 1, 3

103 i B.

Desterreich. Wien. Ankunft des neuen Militair⸗Appellationsgerichts⸗ Präsidenten. Erlaß über die Hinausgabe von Reichsschatzscheinen. Ausweis der Nationalbank. 8

Bayern. München, 25. Febr. (Kammer der Abgeordne⸗ ten.) Nach Verlesung des Protokolls wird der Einlauf kundgege⸗

ben.

die 3— 4 Führer der Kammerfractionen zur Abstimmung über die Vorlagen der Regierung zusammenberufen. Kolb unterstützt den Antrag des Abgeordneten Crämer und verliest zur Begründung sei⸗ ner Ansicht eine Aeußerung des damaligen Ministerialrathes von

Wir heben daraus eine Vorstellung und Bitte der Deputir⸗ ten der israelitischen Kultusgemeinde in Bamberg, die Gleichstellung der Juden in Bayern in bürgerlicher und polttischer Beziehung be⸗ treffend, angeeignet vom Abg. Morgenstern, dann einen Antrag des Abg. Franz Seraph Mayer und Genossen (von der Rechten): auf Gleichstellung aller Abgeordneten im Bezuge der Dääten, hervor. (Bekanntlich erhalten die in München ständig domizilirenden Abge⸗ ordneten keine Diäten.) Nachdem die Tagesordnung vorgenommen, berichtet der Referent des Geschäftsordnungs⸗Ausschusses, erster

1,300,000

10,000,000 Sayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.

Sachsen. Dresden. Plenar⸗Sitzung. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. aden. Karlsruhe. Gesetz über das Vereins⸗ und Versammlungs⸗

do. 1. Priorität.. 4 89 B. 1,500,000 do. Stamm-Prior. 1,250,000 4 82 B 2,253,100 3 ½ 5 ⁄1. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 4 91 ¾¼ G. 2,400,000 2 25 1 6. Niederschl. Märkisch. 4,175,000 4 94 ¾ b⸗ 1,200,000 43 8 1 3,500,000 5 03 ½ bz u. B. recht. 1,700,000 4 8% III. Serie. 2,300,000 5 103 ¾ n. 86 b Hessen. 1,800,000 do. zZweigbahn 252,009 Frankfurt. 4,000,000 Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 99 ¼ bz. 5,000,000 Oberschlesische. 370,300 Krakau- Oberschl. . 360.000

Steele -Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. I do. Iit, B Cosol-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märkzk. Stargard-Posen..

Brief. Geld. Gem. 91 90 ½ 2 96 ¾ 96 ¼

4

Abel aus dem Jahre 1831; dieser sprach sich damals mit Energie gegen jede Abstimmungs⸗Vertagung aus. „Die Abstimmung soll das Ergebniß der durch die Debatte gewonnenen Anschauungen lie⸗ fern; jede Vertagung würde aber diesen legitimen Eindruck schwä⸗ chen oder gar aufheben und die Kammer illegitimen Einflüssen aus⸗ setzen.“ (Bewegung und Heiterkeit.) Thinnes macht darauf aufmerksam, daß man dem Präsidium Zeit lassen müsse, eine wohlredigirte Fassung zur Abstimmung zu bringen. Freiherr

zZt. Beief. Geld. Gom.

8

812 9C S

S0 bo S. —2 nn

AEEEEESEE

f

Grh Pos. Pfübr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Psandbr. Iur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.

Preufs. Freiw. Anl 5 106 ¾

do. St Anl. v. 50/4 ½ 100

LEIE1“

St.-Schuld-Sch. 3 85

04d.-Deiehb.-Obl. 4½. . 2

Sceh. Präm.-Sch. 128

K. u. Nm. Schuldv. 3 ½

Die Zustände im Kurfürstenthum Vermischtes.

Frankfurt a. M.

Ausland. Gesetzgebende Versammlung. Gesetzentwurf über

3

Nerl. Stadt-Obl. 5 103 1 do. 5o 83 Westpr. Pfandbr. 9ʃ½

And. Goldm. à 5th. Grofsh. Posen do.

Disconto.

11“

V Friedrichsd'or.

Ausländische Fonds.

P'oln. nene Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. de. 300 Fl.

Hamb. Feuer-K. % do. Staats-Pr. Anl. Lübock. Staats-A. Holl. 2 ½ % Iut.

ICurh. Pr. C. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.

Russ. Hamh. Cert. lo. Hope 1. Anl. do. Stregl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe]- do Polu. Schatz O. do. do Cert. L. A. do. do. IL. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C. 4 94 ½

¹ 1

&☛ S

—,——— N

q5Snn

94 ½ 82 ½

19 ½

Ruhrort-Crefeld.... Aachen-Düsseldorf.. Brieg-Neisse .. Magdeb.-Wittenb. 1

V Quillungs-Bogen.

Aachen-Mastricht ..

Auslänc. Actien.

Fpriedr. Wilh.-Nordb. do. Prior...

Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 6. ¼

1,100,000 4,500,000

2,750,000

8,000,000

do.

2 88

Frfanren ecinen ziemlich erheblichen Aufschwung,

Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel ..

Breslau-Freiburg... Berg.- WIa 4Ausl. Stamm-Act. Kiel-Altona

Cöthen-Bernb. Mecklenburger

250,000 225,000 375,000 400,000 1,100,000

do. II Ser.

2,050,000 650,000 4,300,000

Thlr.

2

Börsen- Zinsen 1848.

5 N

8

Beinertr.

46 B. 909 29 ¼⁄ B.

. preussische Bank-Antheile 95 ¾ 96 bz. u.

pesonders waren Anhalter, Hamburger, Stettiner und

Das Geschaft war heute in de Oberschlesische zu steigenden Coursen begehrt.

n' meisten Ictien sehr umfangreich, und die Course

Muswöärtige Börsen.

Breslau, 28. Febr. Bankn. 78 ½ Br., 78 ¼ Gld. neue 94¼½ Br. Poln. 500 Fl. Loose 82 Br. Fl. 18½ Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 80 ½ Gld. schles. Oblig. in pr. Cour. 74½ Br., 74 ½ Gld. 115 Gld. do. B. 109 Br. 82 ¾˖ Br. Friedr. Wilh. Nordb. 37 ½ Gld. Wien, 27. Febr. 70 Br., ¾ Gld. 4 7proz. 84 9⁄2 51 Gld. Anl. 34: 201 Br., 200 Gld., Nordbahn 129 ¾ Br., Gld. Mail. 76 Br., Gld. Pesth. 89 Br., 88

Br., 1236 Gld.

8 Wechsel⸗Course.

Amsterdam 179 ½ Br., ¾ Gld. Augsburg 129¼¾ Br., 129 ½ Gld. Frankfurt 129 ¼ Br., 129 Gld. Hamburg 190 ¼ Br., 190 ½ Gld. London 12. 42 ½ Br., 12.42 Gld. Paris 152 ¼ Br., 152 Gld. Kaiserl. Gold 134 Br. u. Gld.

Silber 128 ¼ Br. u. Gld. Metalliques unverändert.

Br., 4 Gld.

Poln. Papierg. 94 ⁄2 Gld. Poln. Pfdb. alte 5 , do. 9

K

Oesterr.

Cert. 200 rakau⸗Ober⸗

Oberschles. A.

Freiburg 75 ½ Gld.

Gloggn. 131 Br., Gld.

Lomb. Anl. flauer.

Niederschles.

Met. 5proz. 96 Br., ½ Gld. 4proz. 2 ½proz. 51 ½ Br., 39: 119 Br., 2 Gld.

130 ½ Gld. B. A. 1240

Eisenbahnen

eliebter. Von fremden Valuten war London begehrter.

Leipzig, 28. Febr. 08 ½ Gld. Leipz. B. A. Br., 140 ¼ Gld. au⸗Zittau 24 ¾ Br. Anhalt. 99 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Gld. do. B. 117½ Gld.

Fraukfurt a. M., tien 1149 Br., 1146 Gld. Compt. 73 ¾½ Br., 73 Gld.

161 ⅓˖ Gld.

Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen Leipz. Dresd. E. A. 140 ¾ Sächsisch⸗Bayer. 83 ¾ Br. Schles. 93 ¾ Br. Lö⸗ Magdeburg⸗Leipzig 210 ½ Gld. Deßauer B. A. A. 144 Preuß. B. A. 96 Br., 95 ½ Gld.

27. Febr. Oesterreichische Bank⸗Ac⸗ 5proz. Metalliques⸗Obligationen pr. Bavdische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 54 ½ Br., 54 ½ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1850

Berlin⸗

33 ½ Br., 33 Gld. 32 ¼ Br., 32 Gld.

a 500 Fl. 82 ¾ Br.,

Oesterr. Actien,

105 ½ Gld. 18 Br. Br. und Gld. 91 ½ Br., 91 ¼ Gld.

viel gekauft.

bahn 475.

tungen der süddeutsch b zu billigeren Preisen als gestern abgegeben. angenehmer und steigend. geringem Geschäft ohne Bewegung.

nische 71 ½ a 72 bei einigen Umsätzen.

Kurhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. Preuß. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrü⸗

der Bethmann 34 ½ Br., 34 ¼ Gld. 50 Fl. 75 ¼ Br., 75 ½ Span. Zproz. inländ.

Zins. 38 ¼ Br., 38 Gld. Minden oh. C. 98 Br., 5⸗ und en Obligationen,

Hamburg, 27. Febr. St. Prämien⸗Obligationen 91 Stiegl. 87 ½˖ Br., Zproz. 31 ¾ Br. u. Gld. 4 proz. Russ. 92 ½ Br., Bergedorf 90 ¾ Gld. berge 56 ¼ Br., 56 Gld. Altona⸗Kiel 94 ¼ Br., 93 ¾⅔ Gld. Minden 97 ¼ Br., 97 ½ Gld.

Fonds fast alle beliebt,

Paris, 26. Febr. 3proz.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 211 ⅛. Hamburg 186 ½.

Berlin 368 ½. London 24. 87 ½. Frankfurt 211 ⅞. St. Petersburg 387 ½. Gold al marco 3. 25 3 Dukaten 11. 75 70.

Gid., do. a 25 Fl. 27 Br., 27 ¾˖ Gld. 32 ¼ Gld.

98 ½ Gld.

Alle übrigen Fonds und Aetien bei sehr

96 ¼. 1115

Darmstädt. Partial⸗Lvose a 4 ½, .

Gld. Poln. 4proz. Oblig. Wilh. Nordbahn ohne

Friedr. 0l Köln⸗

Bexbach 81 Br., 81 Gld. 4 ½proz. Metall., so wie mehrere Gat⸗ wurden an heutiger Börse Taunus⸗Actien waren

5proz. Lombardisch⸗Venetias-——

C. 88 ¾ Br. und Gld. Br., 90 ½ Gld. E. R. 106 Br. 87 ¼ Gld. Dän. 73 ¾ Br. Ard. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¼ 92 ¼ Gld. Hamb.⸗Berlin Magdeburg⸗Witten⸗

3 ½proz. pr.

Mecklenburg 29 Br., 282 Gld. der Umsatz jedoch gering, außer Ard.

57.80. 5proz. 96.35. Nord⸗

öu 13. 3 3.

London, 26. Febr. 3 proz. 98 ½, X. Ard. 20 ¼, 19 ⅞. Int. 59, 58 ½. 4proz. 92, 91 ⅞.

4 ½proz. 97, x.

Cons.

preishaltend. 5proz. 71, neue 79 ¼. 2⁄2proz. 38 Holl. Int. 57 ⁄%, . 1 421- 55 2. gr. Piecen 13 ½. Köln⸗ Russen alte 105 ½, .

Hamburg, 28. Fehr. Köln⸗Minden 98.

Zproz. Cons. p. C. 96 ½¼, . a. 18

3proz. 38 ¼, 37 ¾. Pass⸗ Russ. 5proz. 114, 113.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 11.16—15 ½,

Hamburg 13. 7 ½ 6 ¾. Paris 25.25—22½. Frankfurt 118 ½. Wien 12.59 55. Petersburg 37 ½ ¼. pCt. gewichen.

1

8/ 3proz. neue 67 1⁄%, 8. Coupons 8 ½, . 4proz. 87 %, .

Fremde F aupteten sich gut. 2 Uhr. Englische Fonds blieben still. Von⸗ fremden war be⸗ sonders in Peru viel Geschäft.

Amsterdam, 26. Febr. derum keine meldenswerthe Veränderung. Ard. Coup. bei ziemlich belebtem Umsatz gesuchter; Mex zu niedrigeren Preisen gesucht.

In Holl. Fonds war heute wie⸗

Von Span. warern alle übrige

. Mex. 34 ¼, . Span. Ard. 13 %

Zfr. 4 ½. Passive 4 ½, 2 TEE1116“

Telegraphische Notizen.

Magdeburg

Roggen 121—122 pfd. 49 zu lassen.

2. Uhr. Wittenb.

56 ½.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 87 bis 90 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 56 bis 59 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

—nn—

Ober⸗Hosbuchdruckerei.

Bekanntmachungen. [131] Erledigter Steckbrief.

Der hinter den Handlungs⸗Commis Julius Prin unterm 19. Februar d. J. erlassene Steckbrief ist dur Ergreifung des zc. Prinz erledigt.

Berlin, den 27. Februar 1851.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

INX. Deputation für Voruntersuchungen.

6] 11“*“

Die von dem Königl. Kredit⸗Institute für Schlesien unterm 22. März 1839 auf die im Schweidnitzer Kreise gelegenen Güter Domantze, Hohenposeritz und Pusch⸗ mühle ausgefertigten Aprozentigen Pfandbriefe Litt. B. sind vom Dominium Domantze aufgekündigt worden,

und es sollen die Apoints: Nr. 178 und 179 1373, 1374 und 1376 3737 bis incl. Nr. 3746 8 6721 bis incl. Nr. 6738 22358 und Nr. 22359

11“

gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages

eingetauscht werden.

In Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetz⸗Sammlung Nr. 1619) wer⸗ Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert, dieselben ohne Cou⸗ pons in unserem Geschäftslokale (Albrechtsstraße Nr. 16)

den daher die gegenwärtigen

.

[133]

zu präsentiren und in deren Stelle ar Pfandbriefe vom nämlichen Betrage nehmen.

Breslau, den 1. Januar 1851.

Königliche

Subhastations⸗Patent.

Das hierselbst in der Oderstraße Nr.

dem Seifensiedermeister Daniel Ju und im Hypothekenbuche Vol. I. N. verzeichnete Haus, gerichtlich abgeschätzt

soll im Termine den 10. Sep an hiesiger Geri Kreisrichter Ullricy öffentlich subhastirt

Taxe und Hypothekenschein können i

11,106 Thlr.,

gistratur eingesehen werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Seifensiedermeister Daniel Julius Tietz, wird von die⸗ sem Termine hiermit in Kenntniß gesetzt.

Franksurt a. d. O., den 8. Februar 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[134]

auf Grabow

auf der Insel

4

Alle diejenigen, we Hauptmännin

P T 0 C 1

Grönlund, Henriette an den Gutsbesitzer

idere dergleichen ii u in bmöfeng zu Verkäuferin dasselbe bisher besessen, so

Kredit⸗Institut für Schlesien

No. 439. auf

tember d. J., Vorm. um 11 Uhr, chtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, vor dem werden.

n unserer Re⸗

Besitzer,

à I 2.

lche an das von der verwittweten eb. von Bohlen, eström verkaufte,

Rügen im Kirchspiel Zudar belegene Gut

11 belegene, lius Tietz gehörige Fol. 451.

verkauften Saaten und Ackerarbeiten da ggend einem Rechtsgrunde lehnrechtlichen Gründen Forderunge

haben vermeinen, werdern

Anspruͤche hierdurch geladen,

stehenden Termine, als: am 19. März, 9. oder: Morgens 10 Uhr,

ses und ihnen aufzuerlegende illsch Von dieser Anmeldungs⸗Verbindlichkeit sind diejenigen Grönlundschen Kreditoren entbunden,

einkommende Anmeldungen zu erwarten. Bergen, den 25. Februar 1851. Königliches Kreisgericht. Odebrecht.

Grabow mit allen denjenigen Zubehörungen, mit denen wie an die mit⸗

selbst, aus ir⸗ und insbesondere auch aus in und Ansprüche zu auf den Antrag der Verkäu⸗

ferin zur Sicherstellung des Käufers gegen unbelannte

vor dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte gehörig an⸗ 3)

elden und zu bescheinigen, bei Strafe des Ausschlus⸗ b vn hhnceäes n ewigen Stillschweigens. 4) die Wittwe des Pastors Reinke, Magdalene gebo⸗

rene Turnow, zu Ziethen,

ihre Forderungen auf dem von der Extrahentin ihnen 6) rechtzeitig vorzulegenden, gerichtlich attestirten Postenzet⸗ 7) der tel richtig verzeichnet finden werden; wenigstens haben 8) die Ehefrau des 88

dieselben keine Kostenerstattung für dennoch von i Salfeld, zu Scharnebeck,

I. Abtheilung.

dazu auf

scheinigen,

jedoch

den 28. März d. J., Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte (. angesetzten Termine anzumelden und zwar Rechtsnachtheile, daß diejenigen Berechtigten, bis jetzt gemeldet haben, als: dieselben in einem der nach⸗ 1) die Wittwe des Professors Havemann, geborene Möller, zu Uetersen, 30. April d. J., 2) die Wittwe des Pastors 3 feld, zu Ratzeburg, die Ehefrau des K Salfeld, daselbst,

welche 5) der Präpositus C. L. Turnow zu Vellahn,

hnen geborene

[132]

aus einem Erbrechte oder 1 an jenen Nachlaß zu haben vermeinen,

In Sachen, den Nachlaß der am 23. Juli v. J. hier verstorbenen unverehelichten Elise Möller betreffend,

werden auf den Antrag der Betheiligten Alle, welche sonstigen Grunde Ansprüche

solche in dem

ohne weitere Legitimation chen Erbprätendenten ange

der Domprediger J. Turnow zu Güstrow, räpositus Ernst Salfeld zu Ludwigslust, Pastors Philipp Steinhöfel, Louise

die unverehelichte Mathilde Fischer zu Lüneburg, als die einzigen und wirkli⸗ sehen werden sollen, die son⸗ stigen etwanigen Prätendenten aber bei Strafe des Aus⸗ schlusses damit vorgeladen.

Nachrichtlich wird Dekret nur an die

Alb. von Kalm.

8 rankreich.

Oest. Met.

Berlin⸗Hamburg 914. London lang

Scharrnstraße Nr. 753. und thunlichst zu be⸗ die Erbberechtigten unter dem welche sich

urhelle, geborene Sal⸗

aufmanns Carl Haase, geborene

übrigens bemerkt, daß das Präklusiv⸗ Gerichtstafel angeheftet werden wird. Decretum Braunschweig, den 12. Februar 1851. Herzogliches Stadtgericht.

Spitäler. Vermischtes. Paris. Fest bei Dupin. Vermischtes. vroßbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Fort⸗ gesetzte Bemühungen für die Neubildung des Kabinets.

ztalien. Turin. Interpellation über auswärtige Angelegenheiten.

Ferrara. Oesterreichische Truppenzüge nach Bologna. Rom. Oester⸗

reicher in Spalato erwartet.

8 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Appellationsgerichts⸗Rath Löwener in Glogau, dem Rechts⸗Anwalt und Notarius, Justizrath Ernst Heinrich Augustin zu Arnswalde, so wie dem bei der Kontrolle der Staatspapiere an⸗ gestellten Geheimen Secretair Züge, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; desgleichen

Dem Legations⸗Secretair von Heydebrandt und der Lasa die Kammerherrnwürde zu verleihen; und

Den bisherigen Vorsteher des Kriegs⸗Ministerial⸗Büreau's, General⸗Major a. D. Gueinzius, zum Direktor des Militair⸗ Oekonomie⸗Departements und den Wirklichen Geheimen Kriegsrath Messerschmidt zum Vorsteher der zweiten Abtheilung dieses De⸗ partements, unter Beilegung des Prädikates als General⸗Proviant⸗ neister, zu ernennen. 1“

I1 1 8 Ministerium der geistlichen ꝛc. Angele genheiten. 4 Der Sanitäts⸗Rath Dr. Bonorden ist auf sein Ansuchen aus dem Amte als Kreis⸗Physikus des Kreises Herford, Regierungs⸗ Bezirks Minden, entlassen und die Stelle dem praktischen Arzte Dr. Kerstein übertragen worden. Angekommen: Se. Excellenz der Großherzoglich hessische Staats⸗Minister, Freiherr von Dalwigk, von Dresden.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Köln, 27. Febr. (D. R.) Auf dem L“ htelt der Prinz von Preußen heute eine große Parade ab und drückte in einer Anrede an die Offiziere die Freude aus, sie hier wieder zu se⸗ hen und ermahnte sie, die zum Militairdienste neu herangezogenen jungen Leute tüchtig auszubilden. Nach der Parade reiste der Prinz nach Koblenz ab.

Oesterreich. Wien, 28. Febr. Gestern ist der Feldzeug⸗ meister Graf Khevenhüller von Lemberg hier angekommen, um den Posten eines Militair⸗Appellationsgerichts⸗Präsidenten anzutreten.

Das allgemeine Reichsgesetz⸗ und Regierungsblatt enthält nach⸗ stehenden Erlaß des Finanz⸗Ministeriums vom 19. Februar, betref⸗ fend die Hinausgabe der Reichsschatzscheine zu 50 Fl. (wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme des lombardisch⸗venetianischen Kö⸗ nigreichs): „Mit Bezug auf den Erlaß vom 19. Dezember 1850 wegen Hinausgabe der Reichsschatzscheine vom 1. Januar 1851, wird rücksichtlich der Kategorie zu 50 Fl. Folgendes festgesetzt: 1) Die Reichsschatzscheine zu 50 Fl. werden, vom 1. März 1851 angefangen, von den Kassen zu den Zahlungen verwendet und von denselben an Zahlungsstatt angenommen werden. 2) Der Zeit⸗ punkt, mit welchem diese Reichsschatzscheine im Wege der Verwechs⸗ lung hinausgegeben werden, wird später bekannt gemacht werden. 3) Gegen Erlag von Reichsschatzscheinen zu 50 Fl. werden, auf Verlangen der Parteien, von der Verwechslungskasse in Wien und den Landes⸗Hauptkassen in den Kronländern, Reichsschatzscheine hö⸗ herer Kategorieen, ungarische Landes⸗Anweisungen oder 3 proz. Cen⸗ tral⸗Kassen⸗Anweisungen erfolgt werden.“

„MNiach dem so eben veröffentlichten dreimonatlichen Ausweis der österreichischen Nationalbank haben sich gegen den letzten Ausweis 2b der Silbervorrath um 930,322 Fl., das Portefeuille um veercus ere die Vorschüsse auf Staatspapiere um 71,200 Fl., die Reichs⸗ Schapschearischen Landes⸗Anweisungen um 78,614 Fl., die

d, ne um 4,734,200 Fl. Vermindert haben sich da⸗ gegen: der Noten⸗Umlauf um 2,422,217 Fl., die vorräthigen 3pr Kassen⸗Anweisungen um 6,769,225 Fl ö Ligen Fhtaz. Stast um 2,788,18 0 .. Sl, vie Horherunges an den Ganzen um 1,956,414 F. a sich nun die schwebende Schuld im 1 956,4 vermindert hat, so reduziren sich dadurch

Secretair Nar, das Resultat der gestrigen Ausschuß⸗Berathung, bezüglich des noch einmal auf Antrag des Freiherrn von Lerchen⸗ feld an den Ausschuß zurückgewiesenen Artikels 65. Nach dem Ent⸗ wurfe sollte durch diesen Artikel jedem Kammer⸗Mitgliede die Be⸗ fugniß eingeräumt werden, in Bezug auf Beschwerden, welche der Ausschuß als unzulässig oder unbegründet erkannt hat, in der Kammer einen Antrag auf Berichterstattung zu stellen. Bei der gestrigen wiederholten Ausschußberathung hat sich nun die einstim⸗ mige Ansicht gebildet, daß dieses Recht in Widerspruch stehen würde mit dem nicht aufgehobenen Art. 21 Tit. VII. der Verfassungs⸗Urfunde, welcher in bestimmter Fassung festsetzt, daß eine Beschwerde nur dann in der Kammer berathen werden dürfe, wenn sie vom Aus⸗ schusse dazu geeignet befunden worden. Der Ausschuß war ferner der Ansicht, daß durch den gestern angenommenen Zusatz zu Art. 51 die Gefahr der Unterdrückung der Beschwerden durch den Ausschuß hinlänglich beseitigt sei. Der Referent trägt demnach Namens des Ausschusses auf Streichung des Art. 65 an. Bei der hierüber er⸗ folgten Abstimmung wird der Art. 65 fast einstimmig verworfen. Der Art. 87, welcher gleich dem folgenden von den Modisicationen handelt, wird ohne Diskussion genehmigt. Es wird nunmehr der Art. 88 in Berathung genommen (wonach jede Modification der Unterstützung von 25 Mitgliedern bedarf, die von den Staatsmini⸗ stern oder Königlichen Kommissaren, so wie vom Referenten Namens des Ausschusses eingebrachten, ausgenommen, welche keiner Unterstützung bedürfen). Dr. Heine stellt folgenden Antrag: „Jede Modification, betreffe sie das Ganze oder einen Theil eines zu diskutirenden Ge⸗ setzes, muß, ohne der Unterstützung zu bedürfen, wenigstens 24 Stun⸗ den vor der Berathung des ganzen Gesetzes auf dem Büreau des Präsidenten mit der Aufschrift: „„Modification des Abgeordneten N. N.““ niedergelegt werden. Von dieser Modification erhält der Ausschuß Nachricht, die Königl. Staatsregierung baldige Abschrift und jedes Kammermitglied am Beginne der Sitzung einen lithographirten Abdruck. Alle übrigen, während der Kammerdebatte eingebrachten Modificationen bedürfen der Unterstützung von 15 Kammermitglie⸗ dern.“ Die Debatte wird in kurzem von den Herren Boye, Gel⸗ bert, Fürst Wallerstein, Kirchgeßner und dem Referenten ge⸗ führt, welche, ohne die theilweisen Vortheile des vorliegenden An⸗ trags zu verkennen, sich vom praktischen Standpunkte dagegen er⸗ klären. Die Abstimmung ergiebt die Annahme des Art. 88 mit Ver⸗ werfung der Heineschen Modification. Der Artikel 89 wird ohne Debatte genehmigt. Zu Artikel 90, welcher Bestimmungen über das Verlangen des Debattenschlusses enthält, beantragt Ruland eine Modisication, welche dahin geht, den Schlußsatz: „Wird der Schluß begehrt, so entscheidet die Kammer auf Anfrage des Präsidenten ohne Diekussion, ob sie die Debatte schließen oder fortsetzen wolle“, dahin zu ändern, daß die Worte „ohne Diskussion“ gestrichen und folgender Endsatz beigefügt werde: „jedoch darf das Wort wider den Schluß der Debatte niemals verweigert werden.“ Der Antrag wird lebhaft unterstützt. Der Referent bezeichnet als Motiv des Ausschusses den Mißbrauch, welcher mit den Reden gegen den Schluß oft getrieben worden sei, indem die Herren, welche gegen den Schluß sprachen, häufig die ganze Debatte hineinzogen; übrigens habe der Ausschuß gegen die vorliegende Modification nichts zu erinnern, und es sei eben in der Folge Auf⸗ gabe des Präsidenten, einen bei fraglicher Gelegenheit abschweifen⸗ den Redner zur Sache zu verweisen. Der Artikel 90 wird mit der Rulandschen Modification angenommen. Art. 91, welcher die Be⸗ stimmungen daruͤber enthält, wem das letzte Wort zustehe, und wann eine Debatte wieder aufgenommen werden dürfe, ruft in seinen bei⸗ den letzten Absätzen, lautend: d) Ueber den Antrag selbst (auf Wiederaufnahme der Debatte) findet eine Debatte nicht statt. e) Nach Schluß der wieder aufgegriffenen Diskussion hat Niemand mehr das Recht, zu sprechen“, eine kurze Debatte hervor. Kolb bezeichnet dieselben als überflüssig und als geeignet, das Gesetz vom Jahre 1850 illusorisch zu machen. Staats⸗Minister von Ringelmann verlangt in Uebereinstimmung mit dem Vorredner den Abstrich der genannten Absätze, wogegen jedoch Frei⸗ herr von Lerchenfeld sich ausspricht und der Referent die Motive darlegt, welche den Ausschuß hierbei geleitet hätten. Derselbe sei von der Ansicht ausgegangen, daß ein⸗ mal ein Ende gemacht werden müsse und daß nicht durch neue fak⸗ tische Erwiederungen die Debatte wieder eröffnet werden dürfe, wo⸗ durch ein reiner circulus vitiosus entstände. Bei der Abstimmung wird der Art. 91 nach Abstrich der beiden letzten Absätze angenom⸗ men. Die Art. 92 (Fragestelluug) und 93 (Abstimmung) werden ohne Diskussion genehmigt. Zu Art. 94 stellt Crämer die Modi⸗ fication, statt des Schlußabsatzes: „Der Kammer steht das Recht zu die definitive Abstimmung auf längstens 2mal 24 Stunden zu ver⸗ tagen“ zu setzen: „Eine Verschiebung der definitiven Abstimmung auf eine spätere Sitzung ist unzulässig“. Der Antragsteller erklärt sich mit großer Entschiedenheit gegen jede Vertagung einer Endab⸗ stimmung. Eine solche Vertagung wäre zu sehr geeignet, um Ver⸗ suche zu ermöglichen, in der dazwischenliegenden Zeit den einzelnen

Ausschuß⸗Referat mit 85 gegen 41 Stimmen

von Lerchenfeld verwahrt sich vor den politischen Motiven, die man dem Ausschusse bei der Abfassung des gedachten Absatzes unterzustellen scheine. Auf den Gegen⸗Antrag eingehend und ihn bekämpfend, kann er seine Verwunderung nicht unter⸗ drücken, wie man eine Autorität heute zu hören bekommen habe, die doch sonst von jener Seite noch nie geltend gemacht wurde. (Zustimmende Heiterkeit.) Kolb bemerkt, daß damals Herr von Abel noch nicht Minister war. Gelbert vergleicht die Kammer mit einer Jury und hebt den Gegensatz zwischen Geschwornen und Richtern hervor. Letztere könnten eine Entscheidung verschieben, um unter sich in Erwägung zu treten, die Geschwornen aber müß⸗ ten den moralischen Eindruck der Verhandlung fixiren und deshalb unmittelbar nach ihr das Verdikt fällen. Lang entgegnet, die Ge⸗ schwornen müßten oft Tag und Nacht beisammen bleiben, bis sie ihr Urtheil fällten. Crämer verwahrt sich dagegen, als habe er durch seine Motivirung dem Ausschusse oder der Majorität beleidigende Mo⸗ tive unterstellt, er habe nur angedeutet, daß der Vor⸗ schlag des Ausschusses zu einer ähnlichen Unterstellung führen könne. Boye: Unsere Pflicht ist es, gleich den Geschwor⸗ nen versammelt zu bleiben, bis uns die redigirte Fassung zur Abstimmung durch das Präsidium vorgelegt werden kann, und wenn es 2 und selbst 6 Stunden währt. Fürst Wallerstein er⸗ innert dann, daß die Geschworenen wohl Tage und Nächte in Be⸗ rathung blieben, daß sie aber auch von allen äußeren Einflüssen ab⸗ gesondert seien, und darin eben liege ein Hauptmoment. Wenn man sich auf der linken Seite des Hauses auf Jemand bezogen, des⸗ sen Ansichten mit den ihrigen im Widerspruch ständen, so liefere das nur den Beleg, daß man auch bei verschiedenen Ansichten doch in Manchem übereinstimmen könne; und übrigens sei er (der Redner) der Meinung, daß jene geehrte Stimme von damals heute noch in dieser Frage ihre frühere Ansicht aussprechen würde. (Heiterkeit.) Lang: Wenn nun die Kammer versammelt bleibt, so wird man doch die Mitglieder nicht zum Stillschweigen verdammen wollen; sie werden deshalb unter sich ins Benehmen treten, und es werden eben dann in der Kammer jene Lichter, von denen man gesprochen, angezündet. Kolb hebt das Gefährliche der außeren Einflusse hervor. Kirchgeßner redet gleichfalls dem Antrage Crämer’'s das Wort. Fürst Wallerstein macht eine Anspielung auf die Zusammenkünfte der Majorität im Jahre 1831 beim „Zacherlbrau“, worauf Graf Hegnenberg erinnert, daß man nicht aus einzelnen Fällen sein Urtheil schöpfen solle. Ihm erscheine übrigens die De⸗ batte wieder als eine müßige. Wer könne denn die Majorität ver⸗ hindern, die Verweisung eines Gesetzes oder Antrags behufs der Redigirung an den Ausschuß zu beschließen? Würde hierdurch nicht die vom Abgeordneten Crämer vorgeschlagene Modisication nutzlos gemacht? Es würden aber auch alle weiteren Maßregeln dieses Loos theilen. Prell findet in der Ausschußfassung eine Verletzung des 9ten Artikels des Verfassungs⸗Gesetzes vom 2. September 1831, wird aber vom ersten Präsiden⸗ ten unter allgemeiner Heiterkeit dahin belehrt, daß dieses Ge⸗ setz bekanntlich durch das Gesetz vom 25. Juli 1850 aufgehoben sei. Der Referent erklärt, die Modification des Abgeordn. Crä⸗ mer könne nicht mit dem Grundsatze der Autonomie der Kammer in Einklang gebracht werden. Der Ausschuß⸗Vorschlag halte unbe⸗ dingt an der Autonomie der Kammer und an ihrer Entscheidung als letzter Instanz fest, der andere Antrag schlage vor, ihr die Hände zu binden; eine Entscheidung dürfte hier leicht sein. Die nun er⸗ folgende Abstimmung ergiebt die Verwerfung des Crämerschen An⸗ trags und die Annahme des Artikels. (Die Differenz betrug nur 9 10 Stimmen.) In rascher Folge wurden nun die Art. 95 117 ohne Diskussion genehmigt. Vom Art. 117 (welcher von der Rech⸗ nung über die Gesammtausgabe der Kammer handelt) wird Abs.¹ nach der Ausschußfassung, dagegen Abs. 2 nach einem Regierungs⸗ Amendement, welches dahin lautet, „daß das K. Staatsministerium sofort die Revision und Erledigung der Rechnungen nach den über das Finanz⸗Rechnungswesen im Königreich bestehenden Bestimmun⸗ gen veranlaßt“ angenommen. Die Art. 118 122 werden ohne Diskussion genehmigt. Hiermit ist die Vorlage erschöpft. Am Schlusse ergreift Boye das Wort, um sein Votum für dieselbe zu rechtfertigen. Unter zwei Uebeln, heiße es, solle man das klei⸗ nere wählen, deshalb stimme er für die Geschästs⸗Ordnung, da ja das Mittel zur Abänderung der jeweiligen Kammer⸗Majorität über⸗ lassen bleibe. Kolb sieht sich durch diese Aeußerung veranlaßt,

nochmals die Vorlage als unbrauchbar anzugreifen, sie werde schlim⸗

mere Folgen mit sich führen, als die frühere. Er stimme deshalb

für ihre Verwerfung und für vfihehe h der alten 8

Ordnung, die bei allen ihren Mängeln besser sei. 1

zur namentlichen Abstimmung über das Ganze geschritten Für

angenommen. die Rechte und die be dann

1 Dr. Nar b einken die Abgeordneten Boye „D; 8 Tlncareg 88 8.-. Mit der Minorität stimmten Heine und

vom linken Centrum Goller und Hofmann.

den Entwurf stimmten