1851 / 62 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ie Anklage war. Der Deputirte Farina wiederholte lich, was er in der Kammer gesagt hatte. 1 fende Schreiben pflichtgemäß dem Grafen Pralormo mit der ladung, sich über diesen Gegenstand auszusprechen.

durch welchen ich meine Anfrage an ihn stellen ließ: „½ Februar. Ich habe den Brief empfangen, 14ten beehrten, und in welchem Sie von mir im Na⸗ steriums kategorische Erklärungen in Betreff des pariser abverlangten, welches vom Deputirten Farina auf den Kammer gelegt wurde. Ich vercesg, Schmerz, mich über eine so leidige dessenungeachtet beeile ich mich, Ihnen des in positiver Weise zu erwiedern, daß das auch nicht ein einziges wahres Wort enthält: i Ehre, auch nur vom Sehen die Frau.. . zu kennen, und war also niemals in der Lage, ihre Salons zu besuchen; 2) kenne ich wenig Herrn. ; ich habe mit ihm, und auch nur selten, einige gewöhn⸗ liche Worte der Artigkeit gewechselt und pflog mit ihm nie Dis⸗ kussionen, sogar nicht einmal einfache Gespräche über Politik; 3) was den Herrn betrifft, so erwies mir der toscanische Minister die Ehre, ihn mir eines Abends vorzustellen; ich sagte ihm, daß es mich freue, ihn kennen gelernt zu haben, worauf sich auch unsere ekanntschaft beschränkte; später hatte ich keine Gelegenheit mehr, hn zu sehen; 4) endlich bin ich gewohnt, nur in besonderen Un⸗ erredungen von Politik zu sprechen; nie aber spreche ich von ihr, ie ich versichern darf, in Gesellschaft, wo dieselbe aufs Tapet ebracht wird. Dies in Betreff der berührten Thatsachen, die ich völlig ableugne. Was die Ansichten betrifft, die ich geäußert haben soll, erkläre ich, daß ich schon längst um meine Entlassung gebeten haben würde, wenn sie mit dem Briefe übereingestimmt hätten. Nachdem ich mich nun so deutlich als möglich über die in em Briefe berührten Fragen ausgesprochen, erlauben Sie mir nun, hnen offen zu sagen, daß, wenn ich meinem ersten Impuls ge⸗ folgt wäre, ich das Ministerium ersucht haben würde, auf meinen rsatzmann bedacht zu sein; da ich aber erwog, daß der Herr d'Aze⸗ glio mich kaum kannte, so berührte mich ein solcher Zweifel seiner⸗ seits minder schmerzhaft, und ich ergriff die Feder, um die Behaup⸗ tungen des Korrespondenten des Herrn Farina Lügen zu strafen und zu erklären, daß ich in der ganzen Ausdehnung die mir ob⸗ liegenden Pflichten und den von mir geleisteten Eid kenne und unker keinem Umstande dagegen handeln könnte. Wenn diese Genugthuung in dieser zarten Sache in Zukunft nicht genügen sollte, um mich von dem auf Denunciation gegründeten Ver⸗ dachte zu reinigen, so gestehe ich Ihnen, daß meine persönliche Würde es nicht zulassen würde, eine zweite Rechtfertigung zu un⸗ ternehmen, und daß ich im festen Bewußtsein, immer treu meinem Könige und meinem Lande gedient zu haben, der Ehre entsagen würde, ferner auf dem mir anvertrauten Posten zu verbleiben.““ Der Minister⸗Präsident setzte dann aus einander, wie er keinen Au⸗

in Betreff die

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mir sarihe. endete das betref⸗

Ich 5 Folgendes ist

die Erwiederung, die er an den ersten Ministerial⸗Beamten richtete, Paris, 18. mit welchem Sie mich am Namen des Mini⸗ Schreibens Tisch der Ihnen nicht meinen tiefsten nklage rechtfertigen zu müssen; 1 Gegenstan⸗

fragliche Schreiben

1) habe ich nicht die

2n 292 Gesinnungen des Grafen Pralormo diplomatischen Corps keinen Mann sowohl in Intelligenz als in Eifer und in den dem Posten nöthigen Kenntnissen, welchem er vorsteht. „Ich freue mich“, sagte er ferner, „daß diese Rechtfertigung so rasch eingetroffen ist, denn wenn es auch nicht selten geschieht, daß ein verleumdeter Mann sich rechtfertigen könne, so geschieht es doch nicht häufig, daß eine Rechtfertigung so zur gehörigen Zeit komme. Endlich muß ich noch öffentlich und feierlich erklären, daß, wenn es unser allgemeiner Wunsch ist, diesen unliebsamen Vorfall zu ver⸗ gessen, wir auch die innigste Ueberzeugung hegen, daß alle auf unloyale Weise unter einem angenommenen Namen geschehenen An⸗ klagen aufs allerstrengste verdammt werden müssen.“

Ferrara, 21. Febr. (Wien. Ztg.) Gestern sind 480 Mann österreichischer Infanterie aus dem Venetianischen hier einge⸗ troffen und werden morgen nach Bologna marschiren. Weitere und stärkere Truppenzüge werden erwartet.

Rom, 18. Febr. (Risorgim.) Gestern verbreitete sich die Nachricht, daß die Oesterreicher Spalato okkupiren und sich in Fo⸗ ligno verstärken würden, wo bereits der Befehl zur Bereitung der für dieselben bestimmten Rationen angelangt sein sollte. Diese Be⸗ wegungen, wenn sie auch statthaben sollten, glauben wir aber nicht politischen Motiven, sondern vielmehr der Verfolgung der jene Pro⸗ vinzen beunruhigenden Räuber beimessen zu können.

zenöfi an 1.e. ehrenhaften ezweifelt habe und im ganzen enne, dem der Graf nachstehe,

Königliche Schauspiecle. Montag, 3. März. Im Schauspielhause. 42ste Abonnements⸗ Vorstellung. Auf Begehren: Hamlet, Trauerspiel in 5 Akten, von Shakespeare, nach Schlegel's Uebersetzung. Anfang 6 Uhr. Dienstag, 4. März. Im Opernhause. 27ste Abonnements⸗ Vorstellung: Giralda, romantisch⸗komische Oper in 3 Akten, nach Scribe, von W. Friedrich. Musik von Adam. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag, den 3. März. In Potsdam. Auf Begehren: Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scrihe, übersetzt von W. Friedrich. Anfang 6 Uhr. Billets zu dieser Vorstellung sind von Montag den 3. März an in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang⸗Loge 25 Sgr. Parquet und Parquet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗Loge 10 Sgr. Parterre

2b

1 15

EWW1.““ Auns Königsstädtisches Theater. Montag, 3. März. Gastrolle der Mad. Castellan.

r b

Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. ihrer Abreise nach London zum letztenmale die Amina singen.)

des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

von J. Nestroy. (Herr Klischnigg: Mamock, ein Affe.)

b talieni.. &. sche Opern⸗Vorstellung.) La Sonnambula. (Die Nachtwandlerin.) b (Mad. Castellan wird vor

Dienstag, 4. März. Erste Gastdarstellung des Herrn Klischnigg gymnastischen Künstlers vom Königl. Theater Drury⸗lane in Lon⸗ don: Der Bräutigam und der Affe, Posse mit Gesang in 3 Akten,

Londoner Indnstrie⸗Ausstellung. Auszug aus der Bekanntmachung vom 11. Januar 1851,

tät zu geben wünschen, nachzukommen, sind wir auf das Anerbieten der hiesigen Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei, unter Benutzung der von uns mitzutheilenden Materialien, einen Kata⸗ log der deutschen Aussteller mit Angabe der Preise der wichtigeren Ausstellungs⸗Gegenstände in einer deutschen und einer englischen Ausgabe herauszugeben, eingegangen.“ Berlin, den 11. Januar 1851.

Königliche Kommission für die londoner

dzaeis von Viebahn. Druckenmüller.

Industrie⸗Ausstellung. Brix.

Mit Bezug auf Vorstehendes zeigen wir hiermit ergebenst an, daß obige Preis⸗Kataloge (auf feinem geleimten Maschinenpapier gedruckt, geheftet und beschnitten), sowohl die deutsche, wie die eng⸗ lische Ausgabe, zu dem Preise a 10 Sgr. durch die obige Königliche Kommission hierselbst, von uns, wie auch durch jede andere Buch⸗ handlung des In⸗ und Auslandes, bezogen werden können. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß wir Inserate (gleichviel in welcher Sprache) zu folgenden Preisen darin aufnehmen werden: eine Seite Svo bei einer Auflage von 10,000 Exemplaren (5000 deutsche, 5000 englische Ausgabe) für 10 Rthlr., einzelne Zeilen über die ganze Breite der Seite werden mit 10 Sgr. berechnet. Sollte es wünschenswerth erscheinen, eine Anzeige nur für die deutsche oder nur für die englische Ausgabe zu bestimmen, so ist der Preis die Hälfte, die Seite 8vo würde alsdann nur 5 Sgr. kosten. Portofreie Bestellungen Datum ihres Eingangs hintereinander aufnehmen, um schleunige Einsendung.

5 Rthlr. und einzelne Zeilen

zu Inseraten werden wir nach dem wir bitten daher

10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.

Beerrlin, 1. Februar 1851.

Deckersche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei.

.

Berlin, 1. März. Nach der Beseitigung mancher politischen Befürchtungen richtete sich das Haupt⸗Augenmerk unserer Spekulan⸗ ten in der abgelaufenen Woche sowohl auf die überraschend günsti⸗ gen Resultate der Eisenbahnen im vorigen Jahre, so wie auf die im Monat Januar d. J. weiter im Steigen begriffenen Einnah⸗ men fast aller Eisenbahnen. Wiewohl die gestern beendete Liquida⸗ tion einige Tage vorher den Geschäftsgang hemmte, so zeigte sich doch während der Abwickelung eine entschieden günstige Tendenz, die sich heute bei einer beträchtlichen Verbesserung aller Eisenbahn⸗Aktien⸗ Course vollkommen behauptete und unsere vorwöchentlichen Notirungen durchgängig überholten. Besonders lebhaft war der Begehr nach Oberschlesischen, Berlin⸗Stettiner, Köln⸗Mindener, Berlin⸗Anhalter, Berlin⸗Hamburger, Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn und Rheinischen Actien. Letztere sind in Folge der unerwartet geringen Mehrein⸗ nahmen im Jannar d. J. gewichen, blieben indeß zu besseren Noti⸗ rungen wieder begehrt. Für die vorstehend genannten Eisenbahn⸗ Aktien bleibt die Meinung überaus günstig und es dürfte bei dem

Beöorliner Börse. Ausfall der reichlichen Dividenden im vorigen Jahre nicht über⸗ raschen, wenn eine weitere ansehnliche Steigerung eintritt.

Preußische Fonds behaupteten sich meistens fest, nur 5 prozentige Anleihe gedrückt, dagegen Staatsschuldscheine und 4 prozentige An⸗ leihe begehrter und höher bezahlt. Preußische Bankantheile haben sich zwar ebenfalls etwas höher gestellt, der Umsatz darin blieb indeß auf einzelne Ankäufe zur Ultimo⸗Regulirung beschränkt.

Alle fremde Fonds lebhaft gefragt und meistentheils bei gutem Umsatz höher bezahlt. Vornehmlich gestiegen sind russische 5proz., 4 ½2proz. und Schatzobligationen. Nur poln. Pfandbriefe blieben offerirt.

Die Cours⸗Veränderungen der Eisenbahn⸗Actien seit unserem letzten Berichte lassen wir nachstehend folgen: X“X““

Berlin⸗Anhalter von 99 ½¼ a 100 ½ bez. Berlin⸗Stettiner von 110 a 112 bez. u. Gld. Berlin⸗Hamburger von 90 ¼ a 92 ½ bez. u. Gld. Berlin⸗Potsdamer von 64 a 64 ½ bez. Köln⸗Minden von 97 ¾ a 99 ½ bez.

Düsseldorf⸗Elberfelder von 97 ¾ a 98 bez. Magdeburg⸗Wittenberger von 56 a 55 ¾ bez. Niederschlesisch⸗Märkische von 82 a 82 2 bez. Stargard⸗Posen von 81 a 82 bez. Oberschlesische Litt. A. von 115 a 117 bez. do. Litt. B. von 108 a 109 ¾ bez. Halle⸗Thüringer von 68 ½ a 68 ½ bez. Rheinische von 66 ½ a 65 a 66 bez. u. Gld. Bergisch⸗Märkische von 36 ½ a 37 bez. Ruhrort⸗Krefeld von 80 a 80 ½ bez. Aachen⸗Düsseldorfer 81 ¼ bez. Niederschl. Zweigbahn 26 ½ bez. Friedr. Wilh. Nordb. von 37 ¼ a 38 bez. In Wechseln war das Geschäft ziemlich lebhaft und einzelne Devisen, als namentlich Amsterdam und London, zu besseren Cour⸗ sen begehrt. Hamburg 2 Mt. gut zu lassen, k. S. höher bezahlt. Wien % und Frankfurt a. M. 2 Sgr. niedriger. Petersburg begehrt. Paris gut zu lassen.

6

Anuswärtige Börsen.

Breslau, 1. März. Poln. Papierg. 94 ⁄12 Br., 94 Gld. Oesterr. Bankn. 78 Br., 78 ½ Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld., do. neue 94½ Br. Poln. 500 Fl. Loose 82 Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 ½ Gld. Russ. p. Sch. Oblig. 81 Gld. Krakau⸗ Oberschles. Oblig. in pr. Cour. 75 Br. und Gld. Oberschles. A. 116 ⁄2 Br., ¼ Gld. do. B. 109 bz. Freiburg 75 Gld. Nie⸗ derschles. 82 ¾ Br. Neisse⸗Brieg 42 Br., 41 Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 37 Gld.

Wien, 28. Febr. Met. 5proz. 96 % Br., ⁷½ Gld. 4proz.

76 ½ Br., ¼ Gld. 4 ½proz. 84 ½ Br., ¾ Gld. 2 3⁄proz. 51 ½ Br.,

1 Gld. Anl. 34: 201 Br., 200 Gld., 39: 120 ½ Br., Gld.

131 ½ Br., 131 Gld. Gloggn. 132 Br., 131 Gld.

. 77 Br., 76 ½ Gld. Pesth. 89 ¾ Br., 89 Gld. B. A. 1243 Gld.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 179 ½ Br. 8

Augsburg 129 Br.

Frankfurt 129 ½ Br.

Hamburg 191 Br., 190 ½ Gld.

London 12. 41 Br., 12.40 Gld.

Paris 152 ¼ Br.

Kaiserl. Gold 133 ¾ Br. u. bez.

Silber 128 ½ Br. u. bez.

Fonds fester. Devisen b änderung. sen mehr angeboten ohne wesentliche

Leipzig, 1. März. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligati

; 88* . 2 9 ionen Gld. Leipz. B. A. 101 Gld. ö“ E. A. 141; Sächsisch⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ¼ Br. Löbau⸗Zittau 24 ¾ Br. Magdeburg⸗Leipzig 211 Gld. Berlin⸗Anhalt. 99 Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Deßauer B. A. A. 144 Gld. do B. 118 Br., 117 Gld. Preuß. B. A. 96-„ Br.

8 Frankfurt a. M., 28. Febr. Oesterreichische B

tien 1145 Br., 1142 Gld. 5proz. E.“ Compt. 73 ½ Br., 73 ½ Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl 88 1 Jahre 1840 54† Br., 54 ½ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1880 33 Br., 33 ¼ Gld. Kurhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. Preuß 32 Br., 32½ Gld. Sardinische Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrü⸗

er⸗

der Bethmann 34 ½ Br., 34 ½ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 0 Fl. 75 ½ Br., 75 ½ Gld., do. a 25 Fl. 27 ½ Br., 27 ¼ Gld. Span. 3proz. inländ. 33 % Br., 33 ¾ Gld. Poln. 4proz. Oblig. 2a 500 Fl. 82 ½ Br., 82 ½ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn ohne ins. 38 ¼ Br., 38 Gld. Bexbach 81 ½ Br., 81 ¾ Gld. Köln⸗ einden oh. C. 98 Br., 98t Eld. Üüean

Bei heutiger Abrechnung für Ende Februar war der Umsatz in mehreren Fonds von einigem Belang. Oesterr. Actien, bayeri⸗ sche Grundrenten wurden billiger abgegeben. 5proz. Toskanische und 3Zproz. Spanische Obligationen waren angenehmer und steigend. Alle übrigen Fonds und Actien erfuhren keine Veränderung. 5 proz. Lombardisch⸗Venetianische 71 a 72 bei einigen Geschäften.

Hamburg, 28. Febr. 3 ½ꝙproz. pr. C. 88 ¾ Br. und Gld. St. Prämien⸗Obligationen 91 Br. E. R. 106 Gld. 48proz. 92 ½ Br., 92 ½ Gld. Stiegl. 87 ½ Br., 87 ½ Gld. Dän. 73 ¾ Br. Ard. 13 Br., 12 ¾ Gld. Zproz. 31 ¾ Br. u. Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¼ Br. und Gld. Hamb.⸗Berlin 91 ½ Br., 91 ¼ Gld. Bergedorf 90 ½ Br. Magdeburg⸗Wittenberge 56 ½ Br., 56 Altona⸗Kiel 94 Br., 93 ¾ Gld. Köln⸗Minden 98 Br., 97 ¾ F. W. Nordbahn 37 ½ Br. Mecklenburg 288½ Br. Wechsel⸗Course. Paris 189 ¼. Petersburg 323. London EI11XAX“ Amsterdam 35. 70. Frankfurt 88 ½. Wien 193. Breslau 152 5 Gold al Marco 42. Dö1190.13. Dukaten 100. Preuß. Thaler 51. 1 Die Course fest bei großer Geschäftsstille. reichlich. Paris, 27. Febr. 3proz. 57.90. 5proz. 96. 55. Nord⸗

8 Wechsel⸗Course. Amsterdam 211 ½. Hamburg 186 ⅞.

Berlin 368 ½.

London 24. 87 .

Frankfurt 211 ½.

St. Petersburg 387 ½.

Gold al marco 3. 25 3.

Dukaten 11. 75 70. 1inn Die Preise fest und etwas höher.

London, 27. Febr. Zproz. Cons. p. C. 96 ¼, ¼. ac 96 ¼,T, v. ⁄proz. 98 ⅛, ⅞. Ard. 20 ¼, 19 ½¼. 3 proz. 38 ⅛, Pass. 4 ½, 5. Int. 59, 58 ½. 4proz. 92, 91 ½. Russ. 5proz. 113. 4 ½proz. 97 ¼, 96 ½. Bras. 94, 92. Mex. 33 ¾⅜, , ½

1

Geld sehr

Peru 82, 8.

Ajmsterdam,

Fremde behaupteten sich gut.

Engl. Fonds fester. 1 In fremden sehr

2 Uhr. Englische Fonds fest und steigend. wenig Geschäft.

Amsterdam, 27. Febr. Die Stimmung in Holl. Fonds war heute bei einigen Geschäften in Integ. etwas flauer. Span. fast unverändert; der Handel darin im Allgemeinen ziemlich belebt; in den übrigen Effekten wenig Handel und Veränderuug. Rus. Stiegl. 86 7. Oest. Met. 5proz. 71, 8. neue 79 v⅛% . Bras. 90⁄. Mex. 34 %. 8

Holl. Int. 57 9%, Act. d. H. M. 1084¼. Span. Ard. 13 %, Coupons 9, 85 Passive 5. Russen alte 105 ½.

Wechsel⸗Course.

Paris 56 ½ Gld. Wien 27 ½ Geb

rankfurt 99 Gld. 2 Mt. 11.70 Gld.

k. S. 11. 77 ½ Gld.

Hamburg 35 Gld. Petersburg 181 ½ Gld.

½. 3Zproz. neue 67 17. gr. Piecen 1377, .

1 3. 9 4.O 5, 16 .

Telegraphische Notizen.

Hamburg, 1. März. 2 ½ Uhr. Berlin⸗ Hamburg 9 ¼ Köln⸗Minden 98 ½⅛. Magdeburg⸗Wittenb. 55 ½.

Roggen unverändert.

Paris, 28. Febr. 5 Uhr. 3proz. 57. 90. 5proz. 96. 65. 28. Febr. 4 ½ Uhr. Int. 57 ⅛. Span. 33 5proz. 79. Hope 87 ½. Stiegl. 86 ¾. Neu

pr. Okt. 32 ⅛.

1“ 11“

Met. 2 ½2proz. 38 ⅞. Russ. 94 ½. Rüböl pr. Früh. Roggen flau. Stettin, 1. März. 2 ½ pr. Juni 31 ½ G. Rühöl 9 ½. pr. Herbst 10 ¾˖ G. Spiritus 24. pr. Frühj. 23 ¾ G.

91

2 ⅝, ““ 2

1A“ Uhr. Roggen pr. Frühjahr 30¼

1zei⸗ gers sind Bogen 91 und 92 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 60 bis 62 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Beilage

8

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuch druceret

„die Kataloge mit den Preisen der Gegenstände“ betreffend:

„40) Um dem Wunsche der vereinsländischen Aussteller, welche den Preisen der ausgestellten Gegenstände, da sie an diesen selbst Niederschlesisch⸗-Märkische und Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn. nicht vermerkt werden dürfen, eine möglichst ausgedehnte Publizi⸗

Beilage zum Preußischen Staat

s-Anze

1 e., Keenen Montag d. 3. März.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon .

Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Nassau. Wiesbaden. Landtags⸗Verhandlungen. Oldenburg. Oldenburg. Landtags⸗Verhandlungen.

Ausland. Oesterreich. Brescia. Hinrichtungen.

Eisenbahn⸗Verkehr.

1

NRichtamtlicher Theil

ZBayern. München, 24. Febr. (N. C.) Kammer der Abgeordneten. (Schluß.) Westermaier unterstützt den Aus⸗ schußvorschlag, und zwar aus doppelten Gründen, einmal weil die Zahl „25“ eine heilige Zahl sei, und dann, (hier macht der Herr Redner ein Wortspiel über das Aufzählen von 25“, das wieder⸗ zugeben der Anstand verbietet. Der vorsitzende zweite Präsident überläßt es bei theilweise geäußertem Unwillen des Hauses dem Urtheile der Kammer, ob eine derartige Aeußerung am Platze sei.) Einige Aeußerungen des ersten Präsidenten über unsere Legislatur sind beachtenswerth: Derselbe bemerkte, daß seit 1848 Gesetze mit Dampfkraft fabrizirt würden. In den Ministerien müßten die Vorlagen nebst den ungeheuren laufenden Arbeiten gleichsam als Nebenarbeiten gemacht, dann durch den Minister⸗ und Staatsrath gejagt werden, so daß sie in gerade nicht sehr vollendeter Form in die Kammer kämen; hier würde den Ausschüssen oft kaum Zeit ge⸗ lassen, dieselben zu studiren, und in den Sitzungen selbst schlage eine Modification die andere. Diesem Modificationsunwesen solle nun durch den Ausschußvorschlag vorgebeugt werden, indem für die Folge nur wohldurchdachte und von 25 Mitgliedern in Erwägung gezogene Modisicationen zugelassen werden sollen. Nachdem noch mehrere Redner gesprochen, entscheidet sich die Kammer unter Verwerfung des Ausschußvorschlages, so wie der Lerchenfeldschen Modification, für den Antrag Forndran's, worauf der Artikel 67 mit der Zahl „15“ mangenommen wird. Da die Modification Morgenstern's auch für die Artikel 68, 69, 70, 88 eingebracht war, so beschließt die Kammer, auch in diesen Artikeln die Zahl von 25 Mitgliedern auf 15 herabzusetzen. Zu Artikel 68, welcher sich mit den Dringlich⸗ keits⸗Anträgen beschäftigt, stellt Kirchgeßner eine Modification, welche vahin geht, dem Absatz 3 („Im Falle der Unterstützung lei⸗ nes Dringlichkeits⸗Antrages!] beschließt die Kammer darüber ohne Zulassung einer Diskussion nach Anhörung des Antragstellers und eines Redners dagegen“) folgende Fassung zu geben: „Im Falle der Unterstüͤtzung berathet und beschließt die Kammer hierüber ac.“ Diesen Antrag bekämpft Thinnes: Er sei ein Gegner aller sol⸗ chen Dringlichkeits⸗Anträge, sie seien für alle diejenigen, von denen sie nicht ausgegangen, förmliche Klippen, das habe sich in Frankfurt gezeigt, wo sich jedesmal, wenn man sich zu einer Zustimmung herbeiließ, herausstellte, daß man etwas Ungeschicktes gemacht habe. Die Folge davon war, daß man später immer dagegen stimmte. Ueber der Debatte solcher Anträge vergingen oft ganze Tage, bis sich entscheide, ob man sie nur zulassen wolle. Freiherr bvon Lerchenfeld spricht sich gleichfalls gegen die vorlie⸗ gende Mobdification aus. An eine Aeußerung desselben knüpft sich eine längere Debatte. Der Herr Redner behauptete, daß ein großer Theil unseres Nationalunglücks, das Scheitern des frankfurter Parlaments, von den frivolsten Dringlichkeitsanträgen, die fortwährend dort eingebracht wurden, herrühre. In Baden sei dasselbe der Fall gewesen. Man vergleiche nur das neueste Werk Häusser's. Fürst Wallerstein bemerkt hierauf: Vor Allem sei es im Interesse der Majorität selbst gelegen, eine Debatte zuzu⸗ lassen, da sie leicht in die Lage kommen könnte, das Verwerfen eines Dringlichkeitsantrages vor dem Lande rechtfertigen zu müssen. Was übrigens die Berufung auf Frankfurt betreffe, Hmöge man dieselbe gar nicht oder in Allem einlegen. Wenn wir uns auf das Parlament berufen, so heißt es: Bleibt weg damit, es ist abgethan und eine todte Sache! Aber Eines scheinen die Herren der anderen Seite zu übersehen: daß zwischen heute und jenem Zeitraum zwei Jahre liegen, daß damals die Zeit einer großen geistigen und materiellen Bewegung war, die sehr verschieden von der ist, in der wir jetzt berathen und nächstens berathen werden. Ob die deutsche Einheit in Folge der Dringlichkeits⸗Anträge gescheitert ist, wollen wir nicht näher untersuchen, wir wollen auch darüber weggehen, ob die Rechte oder die Linke daran Schuld sei, es würde dies zeitraubend sein und wir hätten gar Manches da zu sagen; so viel genügt, daß sehr viel hinein⸗ und herausgearbeitet wurde. Kirchgeßner: Gerade der Mißbrauch, der mit Dringlichkeits⸗An⸗ trägen getrieben wurde, habe ihn zur Stellung seiner Modification bewogen. Er wolle nicht bestreiten, daß ein Grund des unglückli⸗ chen Ausgangs in Franksurt die Kompetenzübergriffe gewesen, al⸗ lein das müsse er konstatiren, daß gerade diejenigen, welche jetzt die Kompetenz jener Versammlung in so enge Gränzen ziehen wol⸗ len, damals gar keine Ansicht über die Kompetenzbefugnisse aus⸗ drückten. Hintennach sei guter Rath wohlfeil. (Fürst Waller⸗ stein: Sehr gut!) Frhr. von Lerchenfeld: Er bewundere die zarte Sorgfalt, die man auf einmal für die Majorität des Hauses an den Tag lege, um sie zu verhindern, sich die eigenen Hände zu binden, während man seither der Majorität den Vorwurf machte, daß sie die Minorität zu knechten beabsichtige. Man hat von einer ge⸗ wissen Seite (fährt der Redner fort) meine Berufung auf Frank⸗ furt getadelt, ich scheue diese Berufung gar nicht. Wer die Leh⸗ ren, die wir in Frankfurt, in Paris ꝛc. gewonnen, nicht beachtet, den wird die Geschichte seiner Zeit verdammen. In Frankfurt wurde wesentlich dadurch gefehlt, daß man nicht zur rechten Zeit die Beschlüsse faßte, welche wirklich den Bedürfnissen des Landes Fe (vielfacher lauter Widerspruch der Linken), sondern eine asse systematisch zu dem Zwecke der Verhinderung solcher Be⸗ Plag⸗ Dringlichkeits⸗Anträge vornahm. Die eaction ist weit gegangen, hat man Sn; sie wird noch weiter Pehen sage ich, wenn man sie fortwährend reizt; unserg die wird sie überleben, wenn bei uns Be⸗ sonnenheit und Mäßigung ihre Geltung nicht verlieren

die Schuld am Unglücke unseres

vxxnsan

sonst wird bei uns nicht die Geschäfts⸗Ordnung, sondern der sicher stehende Rechtszustand scheitern gehen. Reinhart: Die Unent⸗ schiedenheit der Majorität und die Wackelei der Gothaer, sie tragen Vaterlandes. Staatsminister von Ringelmann beantragt, gestützt auf das Gesetz vom Jahr 1850, die Streichung des letzten Absatzes, welcher lautet: „Die Kammer kann sofort über den Antrag in Diskussion treten oder ihn einem Ausschusse zuweisen.’“ Das Gesetz verlange Zuweisung aller An⸗ träge an die betreffenden Ausschüsse, also auch die der sogenannten Dringlichkeits⸗Anträge. Bedarf denn aber unsere Zeit uͤberhaupt derselben? Die Zeit der Stürme, der gewaltigen Bewe⸗ gungen, sie hatte dieselben geschaffen, vorher wußte man nichts da⸗ von; nun ist aber der Sturm bezwungen und die Bewegung zur Ruhe aber nicht zur Ruhe des Kirchhofs gelangt; von diesem Gesichtspunkt aus bedarf es keiner Dringlichkeitsanträge. Wo nützen sie? In Ländern, wo eine Kammer, vielleicht eine konstituirende, die wohl auch noch in die Exekutive übergreift, vorhanden ist; bei unserem Verfassungs⸗Gesetze mit zwei Kammern sind sie üͤberflüssig. Nachdem noch der Referent sich für die Ausschußfassung ausgesprochen, wird zur Abstimmung geschritten und der Artikel 68 mit Verwerfung der Modification Kirchgeßner's, dagegen mit Annahme des Amen⸗ dements der Staats⸗Regierung, beibehalten. Da der Schlußsatz des Artikel 29, welcher von der Verbescheidung dringlicher Anträge handelt, bis zur Beschlußfassung über Artikel 68 ausgesetzt worden war, so wird derselbe nunmehr vorgenommen und ohne weitere Diskussion abgelehnt. Die Artikel 69 71, dann 72 75, welche letztere von Interpellationen handeln und wörtlich dem Gesetze von 1850 entnom⸗ men sind, 76 (Diskussion), 77, 78 und 79 werden ohne Debatte angenommen. Zu Artikel 80 (wonach jedes Kammermitglied über denselben Gegenstand nur zweimal das Wort ergreifen und nur die Kammer das Wort öfter gestatten und Berichtigungen zulas⸗ sen kann) stellt Dr. Morgenstern ein Amendement, welches dahin geht, daß demjenigen, welcher einen Antrag gestellt hat, am Schlusse der Debatte vor dem Berichterstatter noch einmal das Wort, falls er es verlangt, gewährt werden müsse. Gelbert beantragt ein einfaches Zurückgehen zu der Bestimmung der alten Geschäftsord⸗ nung, wonach jedem Kammermitgliede das Wort zur faktischen Be⸗ richtigung von Thatsachen und über persönliche Angriffe zusteht. Thinnes findet die Modification des Abg. Morgenstern nicht noth⸗ wendig, da jeder Antragsteller so klug sein werde, sich nicht eher in die Debatte zu mischen, als bis er die Hauptangriffsmomente zur Widerlegung reif finde. Ruland unterstützt den Antrag Gelbert's. Frhr. von Lerchenfeld tritt den beiden Vorrednern entschieden ent⸗ gegen; er erinnert an den Mißbrauch, der mit den sogenannten fak⸗ tischen Berichtigungen getrieben worden sei, und schlägt zur Besei⸗ tigung der persönlichen Angriffe den parlamentarischen Brauch Eng⸗ lands zur Nachahmung vor, wo bei Entgegnungen nie der Name des Redners genannt, sondern die einzelnen Behauptungen im Allgemei⸗ nen widerlegt werden. Sollte der Fall vorkommen, wo ein Kammer⸗ mitglied ein dringendes Motiv zu sprechen hätte, so würde ihm die Kammer gewiß das Wort nicht versagen; die Aufnahme solcher Ausnahmebestimmungen, wie die vorgeschlagenen, treffe aber blos diejenigen Redner nachtheilig, welche gewohnt seien, sich dem regel⸗ mäßigen Gang der Debatte zu fügen. Kolb: Es kämen auch Persoͤnlichkeiten vor, ohne daß Namen genannt würden, und diesen entgegenzutreten, müsse Gelegenheit gegeben sein. Was den ange⸗ regten Mißbrauch mit den faktischen Berichtigungen betrifft, so sind, bemerkt der Redner, dieselben oft genug von uns bedauert worden, allein im Interesse der Abkürzung der Debatten selbst ist es gele⸗ gen, dieselben zuzulassen, sonst könnte leicht der Fall eintreten, daß stundenlang über einen Irrthum diskutirt wird, bis derjenige, der ihn zu berichtigen im Stande ist, an die Reihe zum Sprechen kommt. Der erste Präsident bemerkt, daß es in der Macht jedes Antragstellers liege, mit seinen Gegengründen so lange hauszuhal⸗ ten, bis er im Stande sei, die Einwürfe, welche im Laufe der De⸗ batte geltend gemacht worden, zu beseitigen. Bezüglich des Gel⸗ bertschen Antrages sei zu erinnern, daß, man möge denselben an⸗ nehmen, oder nicht, die Kammer doch nie davon wegkommen könne; nur schlage er (Redner) vor, daß auf den Fall der Aufnahme des⸗ selben beigesetzt werde, daß dem Präsidenten das Faktum, welches vorgebracht werden wolle, vorher angegeben werden müsse. An der weiteren Debatte betheiligen sich Forndran, welcher sich prinzipiell mit dem Antrage Morgenstern's einverstanden erklärt, ihn jedoch aus praktischen Gründen bekämpft; Lang, der gegen die fakti⸗ schen Erwiederungen eifert und seine Ansicht mit Beispielen belegt, die unter Heiterkeit des Hauses sofort einige Berichtigungen nach sich ziehen, weshalb Fürst Wallerstein ganz richtig bemerkt, daß man nie von den faktischen Berichtigungen loskommen werde. Was das zur Nachahmung aufgestellte Beispiel Englands betreffe, so habe dies seinen Grund darin, daß dort jeder Redner zum Prä⸗ sidenten spreche und seinen Gegner nie anspreche, sondern nur be⸗ rühre. Bei der Abstimmung wird der Antrag Morgenstern's ver⸗ worfen, dagegen der Art. 80 mit dem nun anders redigirten Amendement des Abgeordneten Gelbert, dahin lautend: „Jedem Mitgliede wird das Wort zur Berichtigung bestimmt bezeichneter Thatsachen und zur Abwehr persönlicher Angriffe gegeben“, ange⸗ nommen. Die Artikel 81, 82, 83 und 85 werden angenommen, dagegen der Artikel 84, welcher bereits im Artikel 83 enthalten ist, gestrichen.

Sachsen. Dresden, 27. Febr. (Dr. J.) Zweite Kam⸗ mer. Tagesordnung: Fortgesetzte Berathung des Berichts der er⸗ sten Deputation, den Abschnitt VII. des revidirten Verfassungs⸗ Entwurfs und den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes betreffend. Die Debatte über den allgemeinen Theil dieses Berichts war in der gestrigen Sitzung zu Ende gebracht worden.

Zur Berathung des speziellen Inhalts des Abschnittes VII. des revidirten Verfassungs⸗Entwurfs (vergl. Nr. 51) übergegangen, bean⸗ tragt die Deputation die beabsichtigten Abänderungen in ein beson⸗ deres Gesetz zusammenzustellen und diesem im Betreff der Ueber⸗ schrift und des Eingangs folgende Fassung zu geben: „Gesetz we⸗ gen einiger Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. Sep⸗ tember 1831, vom.....

Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc., haben mit den getreuen Ständen einige durch das neue Wahlgesetz nöthig gewordenen und sonst zweckmäßig erschie⸗ nenen Abänderungen des VII. Abschnittes der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 vereinbart und solche mit Zustimmung derselben in nachstehendem Gesetze, welches künftig als Bestandtheil der Verfassungs⸗Urkunde betrachtet werden soll, zusammenstellen lassen, wie folgt:“

Nach einigen das Formelle der Sache betreffenden Bemerkun⸗ gen zwischen dem Abgeordneten Rittner und dem Referenten, erklärt sich die Kammen mit diesem Vorschlage der Deputation ge⸗

gen 3 Stimmen einverstanden. Der Abschnitt VII. ves revidirten

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Verfassungs⸗Entwurfs beginnt mit §. 69 desselben. Da nach den leitenden Grundsätzen der Deputation die §§. 61 und 62 der Ver⸗ fassnngs⸗Urkunde vom 4. September 1831 keiner Abänderung be⸗ dürfen, sondern unverändert fortbestehen sollen, so schlägt die De⸗ putation vor: die §§. 69 und 70 des neuen Entwurfs (welche an die Stelle derselben treten sollten) ausfallen zu lassen. Es wird dies von der Kammer ohne Debatte genehmigt. §. 71 der Vor⸗ lage enthält an der Stelle des §. 63 der Verfassungs⸗Urkunde die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der künftigen Zusammensetzung der ersten Kammer und lautet: „Zu der ersten Kammer gehören folgende Mitglieder: 1) die volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, deren je- desmaliges Erscheinen von ihrem Willen abhängig ist; 2) der Besitzer der Herrschaft Wildenfels; 3) die Besitzer der fünf schönburgischen Rezeßherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein, durch einen ihres Mittels; 4) ein Abgeordneter der Universität Leipzig, welcher von selbiger aus dem Mittel ihrer or⸗ dentlichen Professoren gewählt wird; 5) der Besitzer der Standes⸗ herrschaft Königsbrück; 6) der Besitzer der Standesherrschaft Rei⸗ bersdorf; 7) der evangelische Oberhofprediger; 8) der Dekan des Domstifts St. Petri zu Budissin, zugleich in seiner Eigenschaft als höherer katholischer Geistlicher, und im Falle der Behinderung oder der Erledigung der Stelle einer der drei Kapitularen des Stifts; 9) der Superintendent zu Leipzig; 10) die Besitzer der vier schönbürgischen Lehnsherrschaften Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remissen, durch einen ihres Mittels; 14) Funfzehn Ab- geordnete der größeren ländlichen Grundbesitzer, welche in den dazu zu bildenden Bezirken des Königreichs auf Lebens zeit gewählt werden; 12) zwölf vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder; 13) die ersten Magistratspersonen der Städte Dresden und Leipzig; 14) die ersten Magistratsper⸗ sonen in sechs vom Könige unter möglichster Berücksichtigung aller Theile des Landes nach Gefallen zu bestimmenden Städten.“ Die Deputation schlägt für den obigen Abschnitt unter 12 folgend Fassung vor: 12) „Zwölf vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder, unter denen sich sechs Personen be⸗ finden müssen, welche im Königreiche Sachsen mit Grundstücken an⸗ sässig sind, auf denen mindestens und empfiehlt mit dieser Abänderung den obigen Paragraphen als §. 1 des neuen Gesetzes zur Annahme. Der Abgeordnete von der Planitz kann sich nicht mit der Regierungsvorlage einverstanden erklären, weil sie hier ziemlich Alles beim Alten lasse und nur den Stand der Rittergutsbesitzer ausstreiche; ein Auf⸗ geben des ritterschaftlichen Standes sei ein Aufgeben des ständi⸗ schen Prinzips. Das Feuer, das in den letzten Jahren so unheil⸗ voll emporgelodert, glimme unter der Asche noch fort, und er könne daher die jetzige Zeit als eine „ruhige“ noch nicht betrachten. Uebri⸗ gens gebe er zu, daß der Herr Minister des Innern hier besser un⸗ terrichtet sein könne, als er, da er (der Sprecher) die Lage der Sache nur aus den Zeitungen und aus den Aussagen bewährter Männer kenne. Der Äbgeordnete Haberkorn ist für die Regierungs⸗Vor⸗ lage; er weist darauf hin, daß im Jahre 1848 die Rittergutsbesitzer selbst um Gleichstellung mit dem übrigen ländlichen Grundbesitz gebeten haben, und daß die Ernennung der unter 12 genann⸗ ten Personen nicht durch das Ministerium, sondern durch Se. Majestät den König selbst zu geschehen habe, mithin jeder Grund zu einem Mißtrauen wegfallen müsse. Die Ab⸗ geordneten Schäffer, Rittner und Vice⸗Präsident von Crie⸗ gern als Referent (drei Rittergutsbesitzer) vertheidigen den Ent⸗ wurf der Regierung und das Gutachten der Deputation, indem sie sich entschieden dahin aussprechen, daß den Rittergütern als solchen eine gesonderte Vertretung nicht mehr eingeräumt werden könne. Der Abgeordnete von Zezsch wi tz erklärt, daß er im Allgemeinen dem beistimme, was der Abgeordnete von der Planitz ausgesprochen, und gegen die Vorlage stimmen werde. Der Abgeordnete Kölz bean⸗ tragt, den Punkt unter 12 wie folgt zu fassen: 12) „Zwölf vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Mitglieder, un⸗ ter denen sich stets drei Personen befinden müssen, die im König⸗ reiche Sachsen mit ländlichen Grundstücken ansässig sind, auf denen mindestens 3000 Steuereinheiten haften, drei Personen, die im Kö⸗ nigreiche Sachsen mit städtischen Grundstücken ansässig sind, auf denen 1000 Steuereinheiten hasten, und drei Personen aus dem Handels⸗ und Fabrikstande, die jährlich mindesten 25 Rthlr. an di⸗ rekten ordentlichen Steuern entrichten.“ (Wird ausreichend unterstützt.) Gegen den Kölzschen Antrag sprechen der Referent, der Ab⸗ geordnete Sachße, der sich für die Deputation erklärt, und Rittner, Heyn, Lehmann und Dr. Kuntzsch; für denselben der Abgeordnete Reichenbach. Der Abgeordnete von der Planitz außert, daß, wenn er nicht gegen den ganzen Paragraphen zu stimmen entschlossen wäre, er für den Kölz'schen Antrag sich aussprechen würde. Der Abgeordnete Pusch ist der Ansicht, daß der städtische Grundbesitz, der mit 15 bis 20 Millionen Steuereinheiten belegt sei, in der künftigen Zusammensetzung der 1sten Kammer nicht ausreichend ver⸗ treten sei; er kann sich jedoch nicht für weitere Herabsetzung des Census erklären, giebt aber den Wunsch zu Protokoll: „daß es Sr. Majestät gefallen möge, bei den unter 12 des obigen Para⸗ graphen gedachten Ernennungen Rücksicht auf den größeren städti⸗ schen Grundbesitz zu nehmen.“ Der Abgeordnete Riedel erklärt, gegen den ganzen Paragraphen stimmen zu wollen, da er sich mit dieser Zusammensetzung der 1sten Kammer ganz und gar nicht ein⸗ verstanden erklären könne, jedoch aus ganz anderen Gründen als die Abgeordneten von der Planitz und von Zezschwitz;z nur wenn hinsichtlich der Vertretung des Grundbesitzes „vollständige Parität“ in den Entwurf aufgenommen werde, könne er sich für denselben erklären, sonst werde er es vor der Hand lieber beim Alten gelassen sehen. Der Abgeordnete von Nostitz ist für die Depu⸗ tation. Er kann die Ansichten der Abgeordneten von der Planitz und von Zezschwitz in Bezug auf das Fortbestehen der Vertretung der Rittergüter nicht theilen, wünscht vielmehr, daß hier bald jeder Unterschied ganz fallen möge, um ein einträchtigeres Wirken in den Kammern zu fördern. Im Uebrigen erklärt sich derselbe im Allge⸗ meinen auch nicht abgeneigt, dem Kölzschen Antrage beizutreten, lamentlich wenn bei den Personen aus dem Handels⸗ und Fabrik⸗ stande der Census von 25 Rthlrn. auf 50 Rthlr. direkte Steuern erhöht werde. Staats⸗Minister von Friesen äußert sich dahin, daß der Zweck der unter 12 enthaltenen Bestimmungen der sei, möglichst freies Ernennungsrecht der Krone der ersten jenigen Elemente herbeizuführen, die zu einem 868.S e. menwirken für das Ganze erforderlich 8iscgen⸗,. 85 Fabrikinter⸗ die Absicht gemesen, bie Vereteehe 8 unter 12 genannten essen auszuschließen; es werde vielmehr di Landesinteressen genom⸗ 12 Personen Rücksicht auf diß verschr durch ein freies Ernennunge⸗ men, dieser Zweck aber wohl besser due s bestimmten Census für

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