ganz entgegengesetzten Resultate führen, weshalb er (der Minister) wünschen müsse, daß dieses Amendement, obwohl er im Allgemeinen mit der demselben zu Grunde liegenden Absicht einverstanden sei, von der Kammer nicht angenommen werde. Der Staats⸗Minister bemerkt sodann noch Einiges gegen den Abg Bezug auf die Rittergutsbesitzer. Derselbe stützt sich hierbe 7 ders auf die durch die Zeit in dem Rittergüter herbei geführte, gegen früher ganz veränderte Sachlage, un 3 für vees gea velben. etwas, was in der irklichkeit ner — terielle Basis mehr habe, fortbestehen zu lassen, weil es 9f 8 8 Die Abgeordneten von Beschwitz — eme orschläge der Deputation. Der Abgeordnete Antrag fest, 1— Erklärung des Herrn Staats⸗Ministers ihm zur wahren Be⸗ ruhigung diene und ihn ven befriedigen würde, wenn ihm Garantieen dafür gegeben seien, unsft im Ministerium Geltung behielten. G“ so 8. er gegen den Vorschlag der Deputation
8 ür die unveränderte Regierungsvorlage stimmen. Hiermit wird ehaseh über diesen Parnegenphen geschlossen und der Referent vertheidigt in seinem Schlußworte nochmals ausführlich das Gut⸗ achten der Deputation, besonders auch dem Antrage des Abgeord⸗ neten Kölz gegenüber. Bei der Abstimmung wird bei Punkt 12 des obigen Paragraphen der Antrag der Deputation mit 34 gegen 27 Stimmen von der Kammer angenommen, wodurch zugleich der Antrag des Abgeordneten Kölz Erledigung fand. Mit dieser Ab⸗ änderung wird sodann der §. 71 der Regierungsvorlage als §. 1 des neuen Gesetzes gegen 18 Stimmen genehmigt. §. 72 der Vorlage lautet: „Für die §. 71 unter 2, 3, 5, 6 und 10 benannten Besitzer der Herrschaften kann im Falle der Minderjährigkeit oder wenn ste aus Ursachen, welche die Kammer als statthaft anerkennt, an dem Landtage persönlich Theil zu nehmen nicht vermögen, der — nächste Nachfolger in die Kammer eintreten. — Dem Besitzer der Herrschaft Wildenfels und der schönburgischen Rezeßherrschaften ist jederzeit nachgelassen, wegen ihrer erblichen Stimmen Bevollmäch⸗ tigte in die Kammer eintreten zu lassen, welche nach §. 79 für die erste Kammer wählbar sein müssen.“ Derselbe enthält keine wesent⸗ liche Abänderung des gegenwärtigen §. 64 der Verfassungs⸗Urkunde und wird ohne Debatte als §. 2 einstimmig angenommen. §. 73 lautet: „Auch diejenigen Mitglieder der ersten Kammer, welche ver⸗ möge ihres Amtes oder des Besitzes einer Herrschaft oder als Ab⸗ geordnete der Universität dazu berufen sind, können in die Kammer nur dann eintreten, wenn ihnen keiner der im Wahlgesetze bestimm⸗ ten Ausschließungsgründe vom Stimmrechte entgegensteht. Dasselbe gilt von den Nachfolgern der Herrschaftsbesitzer in dem §. 72 ge⸗ dachten Falle.“
Nassau. Wiesbaden, 25. Febr. (O. P. A. Z.) In der 47sten Sitzung unseres Landtages stattet der Abg. Haupt seinen Bericht ab über das Budget des Landesgestüts. Er widerlegt darin die Gründe, welche gegen die Pferdezucht in unserem Lande geltend gemacht werden. Die Versammlung bewilligt 14,458 Fl. zu diesem Zwecke. Aus dem Bericht ergiebt sich, daß Nassau 10,828 Pferde hat und jährlich 1100, wovon 900 vom Auslande, für 160,000 Fl. kaufen mußte. Nachdem noch einige Gegenstände erledigt sind, be⸗ gründet der Abg. Keim folgenden Antrag: „Die Kammer wolle eine Kommission ernennen mit dem Auftrage, die in 1817 stattge⸗ habte Bildung des Central⸗Studien⸗Fonds einer Untersuchung zu unterwerfen, namentlich dahin, ob die Fonds stiftungsmäßig ver⸗ wendet worden seien, und den Befund vor Ablauf der diesjäh⸗ rigen Landtags⸗Sitzung vorzulegen, beziehungsweise Vorschläge zu thun, welche und wie die irrigerweise zu diesem Fonds geschla⸗ genen Theile kirchlichen und anderen Corporations⸗Vermögens den dadurch verkürzten Corporationen zu ersetzen seien.“ Die Kammer lehnt den Antrag aus Mangel an Zeit ab, nachdem die Abgeord⸗ neten Rau und Bellinger geltend gemacht, daß zur verfassungsmä⸗ ßigen Ausführung der Trennung der Kirche vom Staat vorerst das gemischte Vermögen aus einander zu setzen und das vom alten Po⸗ lizeistaat geraubte Kirchenvermögen durch den Rechtsstaat zu ersetzen sei. Der Abgeordnete Unziker begründet sodann seinen Antrag für Einführung von Schiedsgerichten durch Hinweisung auf die Er⸗ sparnisse, die Verminderung des Beamtenheeres, aber auch der den moralischen und materiellen Ruin des Volkes mehrenden Prozeß⸗ sucht und auf eine wahrhaft patriarchalische Rechtspflege. Der An⸗ trag wird fast einstimmig angenommen, eben so der Antrag des Ab⸗ geordneten Raht, die authentische Interpretation des §. 29 des Ge⸗ setzes vom 17. Oktober 1849, die Centralorganisation, insbesondere Standesaufwand und Fruchtmehrbetrag betreffend.
Oldenburg. Oldenburg, 20. Febr. (Ztg. f. N. D.) In der gestrigen Sitzung des Landtages kam es zur Debatte darüber, ob die Präsenzzeit des Militairs in den Fürstenthümern Birkenfeld und Eutin, wie bisher gesetzlich bestimmt war, eine sechsmonatliche bleiben oder, wie im Herzogthum Oldenburg, auf 18 Monate fest⸗
esetzt werden solle. Die Regierung hatte beantragt: es möge die⸗ 89 unter Aufhebung der bestehenden Gesetze der Staatsregierung im Verwaltungswege nach Maßgabe der Bundes⸗Kriegs⸗Verfassung zu regeln überlassen werden. Der Ausschuß konnte sich hiermit nicht einverstanden erklären; die Mehrheit beantragte statt dessen ein Gesetz, welches, in Anerkennung der durch die Bundes⸗Kriegs⸗ Verfassung auferlegten Nothwendigkeit, auch für die Fürstenthümer die Präsenzzeit auf 18 Monate feststelle, während die Minderheit es bei der bestehenden Gesetzgebung bis weiter zu belassen, empfahl. Der Regierungs⸗Kommissar schloß sich dem Antrage der Mehrheit an. Diese vertheidigte ihre Ansicht durch die Forderungen des Bundes. Die Ansicht der Minderheit dagegen wurde dadurch moti⸗ virt, daß 6 Monate für die nöthige Ausbildung zum Waffendienst genügten, und daß man auf die Bundes⸗Kriegs⸗Verfassung keine Rücksicht zu nehmen brauche; da die deutschen Regierungen über die Geltung des Bundesrechts jetzt sehr verschiedener Meinung seien. Von einer anderen Seite wurde geltend gemacht, daß mit dem Rücktritt der deutschen Centralgewalt auch den deutschen Staaten die jener eingeräumten Rechte wieder zugefallen seien. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wurde indessen verworfen, und somit wird das Gese in seinen einzelnen Artik
LBIII11“ “ 11“
“ kommen. 8
Ausland.
Oesterreich. Brescia, 21. Febr. (Ll.) Nebst den zehn standrechtlich hingerichteten Uebelthätern, welche sich räuberische An⸗ zu Schulden kommen lassen, die, was
nicht überflüssig zu bemerken sein dürfte, mit der Politik durchaus
fälle (aggressioni) hatten
nichts gemein hatten, sind zwei Individuen auch zu Cremona und Mantua aus demselben Grunde dem Gesetze zum Opfer gefallen. Im Interesse der öffentlichen und privaten Sicherheit, welche durch
bg. von der Planitz in i beson-
e, und kann es nicht
bemerkt jedoch dabei, daß die
daß diese Ansichten jederzeit, für Werde sein An-
“
294 räuberische Uebelthaten so arg gefährdet erscheint, nimmt die Be⸗ völkerung für die Regierung entschieden Partei und weiß ihren Be⸗ mühungen aufrichtigen Dank.
“ bE1“ “ 8 Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Obgleich die Personenfrequenz des Jahres 1850 die von 1849 nicht “ b hat, so ist dieselbe aber doch hinter den Jahren 1847 und 1848 zurückgeblieben; dagegen zeigt sich eine bedeutende Zunahme im Güterverkehr, indem das beförderte Quan⸗ tum in 1850 das von allen drei vorhergangenen Jahren übersteigt. Es wurden im Jahre 1850 befördert 603,311 Personen, 16,873 Ctr. 88 Pfd. Passagiergepäck, 1706 Hunde und 342 Stück Equipa⸗ gen, an Gütern wurden befördert: 52,916 Ctr. 85 Pfund Eilgüter, 2,754,365 Ctr. 30 Pfund ordinaire Fracht und 52,247 Ctr. 87 Pfd. Vieh, zusammen Frachtgüter 2,859,530 Ctr. 2 Psd. Im Jahre 1849 wurden an Personen befördert 547,460, an Gütern wurden befördert: 47,632 Ctr. 13 Pfd. Eilfracht, 2,113,137 Ctr. 48 Pfd. ordinaire Fracht und 44,017 Ctr. 28 Pfd. Vieh, zusammen 2,204,786 Ctr. 89 Pfd. In 1848 wurden befördert 632,899 Per⸗ sonen, 40,116 Ctr. 80 Pfd. Eilfracht, 1,637,858 Ctr. 40 Pfd. or⸗ dinaire Fracht und 53,012 Ctr. Vieh, zusammen 1,730,987 Ctr. 20 Pfd. In 1847 betrug die Anzahl der beförderten Personen 618,738 Ctr. und die der Güter 1,540,872 Ctr. 17 Pfd. Es wur⸗ den sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 55,851 Per⸗ sonen, an Eilfracht 5284 Ctr. 72 Pfd., ordinaire Fracht 641,227 Ctr. 82 Pfd. und an Vieh 8230 Ctr. 59 Pfd., zusammen 654,743 Ctr. 13 Pfd. Fracht; gegen 1848 wurden in 1850 weniger heför⸗ dert 29,588 Personen, dagegen mehr an Eilfracht 12,800 Ctr. 5 Pfd., ordinaire Fracht 1,146,506 Ctr. 90 Pfd., an Vieh wurden we⸗ niger transportirt 764 Ctr. 13 Pfd., so daß sich ein Gesammt⸗ Mehrgewicht von 1,128,542 Ctr. 82 Pfd. ergiebt; gegen 1847 wur⸗ den ebenfalls in 1850 15,427 Personen weniger, dagegen ein Gesammtgewicht von 1,318,657 Ctr. 85 Pfd. mehr transportirt. Bei dem Equipagen⸗Transport hat sich gegen 1849 nur eine ge⸗ ringe Vermehrung, gegen 1847 und 1848 aber eine bedeutende Ver⸗ minderung gezeigt; es wurden in 1850 gegen 1849 nur 16 Stück mehr, und gegen 1848 217, und gegen 1847 482 Stück weniger befördert. Die Einnahme betrug füͤr Personen, Passagiergepäck, Hunde und Equipagen 869,350 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., die Einnahme für Eilgüter, ordinaire Fracht und Vieh betrug 960,142 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf., die extraordinairen Einnahmen betrugen 29,319 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf., zusammen Einnahme 1,858.812 Rthlr. 23 Sgr. 7 Pf. Bei diesen hier angeführten Einnahmen ist zu bemerken, daß dieselbe die Brutto⸗Einnahme ausmacht, von welcher noch Vergütungen, Roll⸗ gelder zꝛc. abgerechnet werden müssen. Im Jahre 1849 wurden bei einer Brutto⸗Einnahme von 811,467 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. für Eilfracht und ordinaire Fracht an Vergütungen und Rollgeld 139,040 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. gezahlt; in 1848 betrug die Brutto⸗ Einnahme für Fracht⸗ und Eilgut 678,834 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., dagon gingen ab für Vergütungen und Rollgeld 140,718 Rthlr. 24 Sgr. Die größte Anzahl der in einem Monat beförderten Per⸗ sonen betrug in 1850 73,878 im November, ihm folgt der Juli mit 70,053 Personen, eben so brachten dieselben Monate die stärk⸗ sten Einnahmen dafür, und zwar kamen ein im November 109,122 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. und im Juli 101,001 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf.; die geringste brachte der Januar mit 24,563 Personen für 36,498 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf., das stärkste Quantum Güter brachte der Monat Oktober mit 339,908 Ctr. 48 Pfd. für 108,472 Rthlr. 10 Sgr. 7. Pf., demselben folgt der Juni mit 288,340 Ctr. 58 Pfd. für 94,330 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. Der Einnahme des Oktobers, welcher die stärkste ist, steht zunächst die des Novembers mit 97,595 Rthlr. 9 Sgr. 10 Pf.; befördert wurden in diesem Monat 276,845 Ctr. 64 Pfd.; zu erwähnen ist, daß der Dezember, in welchem 277,681 Ctr. 14 Pfd. transportirt wurden, nur 75,949 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf. einkamen, sorach gegen November mehr 835 Ctr. 50 Pfd. Güter und weniger 21,645 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. Die stärkste Gesammt⸗Einnahme brachte der No⸗ vember mit 207,759 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf., ihm folgt der Oktober mit 198,801 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf., dann der Juli mit 190,077 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf.; die geringste brachte der Januar mit nur 99,002 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. Eine Vergleichung der verschiedenen Quartale des Jahres 1850 zeigt Folgendes: im ersten Quartal wurden befördert 95,240 Personen, eingenommen wurden für Per⸗ sonen, Gepäck 2c.: 141,187 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf., an Gütern wurden befördert 644,357 Ctr. 77 Pfd. und dafür eingenommen 218,818 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., die extraordinaire Einnahme be⸗ trug 2511 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., zusammen Einnahme 362,517 Rthlr. 9 Sgr. Im zweiten Quartale wurden befördert 146,351 Personen, die Einnahme betrug für Personen, Gepäck ꝛc. 205,329 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf., an Gütern und Vieh wurden transportirt 615,904 Ctr. 22 Pf., welche eine Einnahme von 221,310 Rthlr. 9 Pf. gewährten, die ertraordinaire Einnahme betrug 7,335 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf., zusammen Einnahme 433,974 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Es wurden sonach im zweiten Quartal gegen das erste mehr befördert 51,111 Personen, die Einnahme dafür betrug mehr 64,141 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf., an Güter und Vieh wurden da⸗ gegen im zweiten Quartal weniger befördert 28,453 Ctr. 55 Pfd., wobei jedoch 2491 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. mehr einkamen; die extra⸗ ordinairen Einnahmen betrugen mehr 4824 Rthlr. 5 Pf., so 8 sich eine Gesammt⸗Mehreinnahme pro zweites Quartal von 71,487 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. ergiebt. Im dritten Quartal wurden be⸗ fördert 182,549 Personen, die Einnahme für Personen, Gepäck ꝛc. betrug 261,346 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf., die Anzahl der beförderten Güter betrug 704,832 Ctr. 77 Pfd., welche eine Einnahme von 237,997 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf. gewährten, die extraordinaire Ein⸗ nahme betrug 8743 Rthlr. 15 Sgr. 19 Pf., zusammen Einnahme 508,087 Rthlr. 8 Sgr. Es wurden demnach im dritten Quartal gegen das zweite an Personen mehr befördert 36,198 Personen, welche eine Mehreinnahme von 56,017 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. er⸗ gaben, an Güter und Vieh wurden 88,928 Ctr. 55 Pfd. mehr be⸗ fördert, die Einnahme dafür betrug mehr 16,687 Rthlr. 8 Pf., die extraordinaire Einnahme betrug mehr 1407 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf., sonach pro drittes Quartal gegen das zweite mehr 74,112 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf.; gegen das erste Quartal wurden im drit⸗ ten mehr befördert 87,309 Personen, welche eine Mehreinnahme von 120,159 Rthlr. 10 Sgr. ergaben, an Güter und Vieh wur⸗ den mehr befördert 60,475 Ctr. mit einer Mehreinnahme von 19,178 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf., die extraordinaire Einnahme betrug mehr 6231 Rthlr. 29 Sgr. 1 Pf., zusammen Mehrein⸗ nahme 145,569 Rthlr. 29 Sgr. Im vierten Quartal wurden befördert 179,171 Personen, die Einnahme betrug für Personen, Gepäck, Hunde und Equipagen 261,487 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf., an Güter und Vieh wurden befördert 894,435 Ctr. 26 Pfd. für eine
Einnahme von 282,017 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf., die extraordinairen
“
Einnahmen bhetrugen 10,728 Rthlr. 23 Sgr. 11 Pf., zusammen Einnahme 554,233 Rthlr. 9 Sgr. Es wurden sonach im vierten Quartal gegen das dritte weniger befördert 3378 Personen, jedoch dafür mehr eingenommen 140 Rthlr. 14 Sgr. 10 Pf., an Güter und Vieh wurden mehr befördert 189,602 Ctr. 49 Pfd., dieselben ergaben eine Mehreinnahme von 44,020 Rthlr. 8 Sgr. 1 Pf., die
extraordinairen Einnahmen betrugen mehr 1985 Rthlr. 8 Sgr.
1 Pf., zusammen mehr 46,146 Rthlr. 1 Sgr.; gegen das zweite Quartal wurden im vierten mehr befördert 32,820 Personen, die Einnahme für Personen, Gepäck zꝛc. betrug mehr 56,157 Rthlr. 25 Sgr. 11 Pf., an Gütern wurden mehr befördert 278,531 Ctr. 4 Pfd., wofür die Einnahme 60,707 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. mehr betrug, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 3393 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf., zusammen mehr 120,258 Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf.; gegen das erste Quartal wurden im vierten mehr befördert 83,931 Personen, die Einnahme dafür, inkl. für Gepäck ꝛc., betrug mehr 120,299 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., an Güter und Vieh wurden mehr beför⸗ dert 250,077 Ctr. 49 Pfd., wofür sich eine Mehreinnahme von 63,198 Rthlr. 28 Sgr. ergab, die extraordinaire Einnahme betrug mehr 8217 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., zusammen Mehreinnahme pwo viertels Quartal 191,716 Rthlr.
8 Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.
Gleich allen anderen Eisenbahnen hat auch die Magdeburg⸗ Leipziger Bahn durch die politischen Verhältnisse des Jahres 1848 in ihrer Einnahme Verlust gehabt. Die Einnahmen der ersten zehn Monate des Jahres 1850 zeigen aber nicht nur eine Ver⸗ mehrung der Einnahme gegen 1849 und 1848, sondern dieselben übersteigen die Einnahmen der erwähnten Zeiträume aller vorher⸗ gegangenen Jahre. Es wurden in dem erwähnten Zeitraum des Jahres 1850 befördert 653,276 Personen und 2,244,169 Ctr. Gü⸗ ter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 804,625 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf.; im gleichen Zeitraum 1849 wurden befördert 631,481 Personen und 1,894,114 ½ Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 740, 106 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf.; in 1848 wurden befördert. 615,886 Per⸗ sonen und 1,775,143 Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 657,430 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.; im gleichen Zeitraum 1847 be⸗ trug die Anzahl der Personen 679,418 Personen und 2,237,253 ¼ Ctr., eingenommen wurden 797,844 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf., und in 1846 wurden befördert 655,670 Personen und 1,405,423 ½¾ Ctr. Güter, die Einnahme dieser 10 Monate betrug 657,204 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf. Es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr be⸗ fördert 21,795 Personen und 350,055 ¼ Ctr. Güter, eingenommen wurden mehr 64,519 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 39,390 Personen und 469,026 ⅜ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 147,195 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf.; gegen 1847 in 1850 weniger 26,142 Personen, dagegen mehr 6916 Ctr. Güter und 6781 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf.; gegen dieselben zehn Monate des Jahres 1846 wurden in 1850 weniger befördert 2394 Personen und mehr 838,746 Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden 147,421 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Die stärkste Personenfre⸗ quenz brachte in 1850 der Monat April mit 88,986, ihm folgt der Monat September mit 82,458 und dann der Mai mit 77,176 Per⸗ sonen; die größte Anzahl der in 1849 beförderten Personen war ebenfalls im April mit 83,837, ihm folgt der September mit 81,447 und dann der Mai mit 77,158 Personen. Das stärkste Quantum Güter in einem Monat betrug in 1850 317,310 Ctr. im Oktober, ihm folgt der September mit 278,978 und dann der April mit 252,960 ¾ Ctr.; in 1849 brachte ebenfalls der Oktober das stärkste, und zwar mit 269,204 ½ Ctr., demselben folgte der September mit 262,607 ¼ Ctr., dann der März mit 196,515 Ctr. Die stärkste Ge⸗ sammt⸗Einnahme in 1850 brachte der April mit 107,321 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., April 1849 brachte nur 86,595 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf., dem April folgt der September mit 104,389 Rthlr. 28 Sgr. 6 Pf. und dann der Oktober mit 102,553 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf., die geringste betrug 50,091 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf. im Februar; in 1849 betrug die stärkste 108,025 Rthlr. 21 Sgr. 1 Pf. im September, dann folgt der Oktober mit 87,101 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. Wir lassen hier eine Vergleichung der Frequenz und Einnahme der verschiedenen Quartale folgen. Im ersten Quartale 1850 werden befördert 122,489 Personen und 604,826 ¾ Ctr., die Gesammt⸗Einnahme betrug 175,370 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden weniger befüör⸗ dert 2426 Personen, dagegen mehr 88,295 ¾½ Ctr. Güter un 3533 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf. Einnahme; gegen gleiches Quartal 1848 wurden in 1850 weniger befördert 10,368 Personen, dagegen mehr 82,700 ¼ Ctr. Güter, die Elnnahme betrug in 1850 mehr 17,858 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.; gegen 1847 wurden in 1850 mehr befördert 9138 Personen und 119,665 ¾ Ctr. Güter, mehr eingte⸗ nommen wurden 26,238 Rthlr. 16 Sgr. 8 Pf.; gegen 1846 we⸗ niger befördert 67 Personen, dagegen mehr 205,756 ½ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 37,931 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf. Im zweiten Quartal 1850 wurden befördert 235,652 Personen und 634,223 ¾6 Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 26081 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden in 1850 mehr befördert 21,013 Personen und 138,218 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 45,751 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf.; gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 33,257 Personen und 181,876;
Ctr. Güter, mehr eingenommen wurden 71,114 Rthlr. 15 Sgr. 2
Pf.; gegen dasselbe Quartal 1847 wurden in 1850 mehr befördert 2774 Personen, dagegen weniger 13,326 Ctr. Güter, die Einnahme be⸗ trug in 1850 mehr 9839 Rthlr. 18 Sgr. 10 Pf.; gegen das zweite Quar⸗ tal in 1846 wurden in 1850 mehr befördert 12,910 Personen und 218,861 Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 44,436 Rthlr. 24 Sgr. Im dritten Quartal 1850 wurden befördert 222,740 Personen und 687,809 ½ Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 266,120 Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf.; gegen dasselbe Quartal 1849 wurden . 1850 weniger befördert 421 Personen, dagegen mehr 75,435 Ctr. Güter, die Einnahme war jedoch in 1850 um 217 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. geringer; gegen 1848 wurden in 1850 mehr befördert 11,067 Personen und 80,459 ¼ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 40,956 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.; gegen 1847 wurden in 18⁵⁰ weniger befördert 31,307 Personen und 125,206 Ctr. Güter, die Einnahme betrug weniger 33,665 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf.; gegen 1846 wurden in 1850 weniger befördert 16,333 Personen und mehr 263,402 ⅞ Ctr. Güter, die Einnahme betrug mehr 38,842 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. Im Oktober 1850 wurden befördert 72,395 Per⸗ sonen und 317,370 Ctr. Güter, die Einnahme betrug 102,593 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.; gegen den Oktober 1849 mehr 3629 Per⸗ sonen und 48,105 ⅓ Ctr. Güter und 15,452 Rthlr. 9 Sgr. 11. Pf. Einnahme; gegen denselben 1848 mehr 3434 Personen, 123,9904 Ctr. Güter und 17,266 Rthlr. 15 Sgr. 10 Pf.; gegen 1847 we⸗ niger 6747 Personen, dagegen mehr 25,782 ¼ Ctr. Güter und 4368 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf. Einnahme; gegen den Oktober 184 in 1850 mehr 1096 Personen, 150,625 ¾ Ctr. Güter und 26,21
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Das Abonnement beträgt 5 für ½¼ Jahr. 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
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vI
Amtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Koblenz. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen.
Oesterreich. Wien. Note der schweizer Bundes⸗Regierung. — Dis⸗ ziplinar⸗Compagnieen. — Gesinde⸗Ordnung. — Vermischtes.
Bayern. München. Paßwesen. — Rechenschaftsbericht des Staats⸗ schulden⸗Kommissärs. ordneten beendigt.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Flendsburg. Bekanntmachung über den Waa⸗ ren⸗Transport von und nach Holstein.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen
Frankfurt. Frankfurt a. M. Forstrüge⸗Ordnung.
Ausland. 8
Gesetzgebende Versammlung. Gesetzentwürfe un
Kredit⸗Bewilligung für das Occu⸗ pationscorps im Kirchenstaate. — Vertagung des Cretonschen Antrags. — Paris. Schreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an den französischen Gesandten in Wien. — Der österreichische Gesandte bei der Eidgenossenschaft. — Petitionen um Präsidentschafts⸗Verlänge⸗ rung. — Ueber den Cretonschen Antrag. — Beugnot's Antrag über Mi⸗ chelet's Vorlesungen. — Erklärung über Bugeaud. — Verheerende Krank⸗ heiten in Guyana. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland.
Frankreich. Supplementar⸗Kredit⸗Forderungen.
London. Jahres⸗Diner des deut⸗
schen Hospitals. — Lord Stanley verzichtet auf die Bildung eines Ka-
binets.
Spanien. Madrid. Die Kommission zur Regelung der Staatsschuld. — Vice⸗Präsidenten des Senats. — Die Reorganisation der Ferdinands⸗ Bank. — Rekruten⸗Kontingent. — Interpellation. — Die Cortes und das Ministerium. — Päpstliche Geschenke.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Auf Ihren Bericht vom 30. Dezember 1850 will Ich Sie hierdurch ermächtigen, das im §. 16 der Schifffahrt⸗Polizei⸗Ord⸗ nung für die Stadt Königsberg vom 14. März 1822 und in dem §. 43 der Feuer⸗Ordnung für dieselbe Stadt vom 3. Juli 1770 enthaltene unbedingte Verbot des Tabackrauchens und Feuerhaltens auf den in der Stadt Königsberg liegenden Schiffen für einzelne Stadttheile aufzuheben und Ihnen überlassen, durch lokalpolizeiliche Bestimmungen festsetzen zu lassen, an welchen Stellen und unter welchen Bedingungen das Feuerhalten und Tabackrauchen auf Schiffen in Königsberg gestattet oder verboten sein soll.
Charlottenburg, den 20. Januar 1851. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Westphalen. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und dden Minister des Innern.
Berlin, den 2. März.
Ihre Hoheit die Prinzessin Maria Anna von Anhalt⸗ Deßau ist von Deßau hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. b
Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs haben Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen Höchstihren Hof⸗ staatssecretair Ströhmer zu Höchstdero Hofrath ernannt.
Deutschland.
Preußen. Koblenz, 28. Febr. (K. Z.) Gestern Nachmit⸗ 6s traf Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen wieder hier ein.
8 Oesterreich. Wien, 28. Febr. (Const. Bl. a. B.) Bei dem Eintreffen in die Staatskanzlei hat Fürst Schwarzenberg eine Note von
de schweizerischen Regierung gefunden. Die schweizerische Regierung verpflichtet sich, die Flüchtlingsfrage in der Art zu erledigen, daß
die gefährlichsten Flüchtlinge aus dem Lande verwiesen werden und den Anderen neue Orte im Innern der Bundesgenossenschaft zum angezeigt werden. Auch die Frage wegen des in die Bombardei soll für Oestereich genügeud ausgeglichen werden, sobald der neue österreichische Zoll⸗ tarif ins Leben getreten sein wird. Was die inneren constitu⸗ tionellen Einrichtungen betrifft, glaubt die schweizerische Regierung bemerken zu können, daß dieselben im legalen Wege zu Stande gekommen sind und die im Jahre 1815 dem Bunde verliehene Ver⸗ fassung keinesweges verletzen. Die frühere Kantons⸗Souverainetät ist insoweit durch diesen neuen Pakt beschränkt worden, als es für die Sicherheit des Landes nach Innen und Außen für nöthig er⸗ kannt wurde. Die schweizerische Regierung beruft sich in dieser
Hinsicht auf die von Oesterreich selbst in den letzten zwei Jahren anerkannte löbliche Haltung der Schweiz gegenüber der deutschen
Revolution einer⸗ und Piemont andererseits und hofft, daß Oester⸗
reich noch zur Stunde ihr diese billige Anerkennung werde wider⸗
fahren lassen. 88 3 scheint, daß man auf die Errichtung der Disziplinar⸗Com⸗ ’ g ein besonderes Gewicht legt. Man erfährt nämlich, daß 3 7 1 und Militair⸗Gouverneur Freiherr von Welden Auftrag Mätit 58 8 alle jene Individuen, welche bei der Assentirung zum J untauglich und nicht anwendbar befunden wurden, Füe jeselben irgendwie bedenklicher Natur sind, den Disziplinar⸗ kompagnieen eingereiht werden sollen. Diese Verordnung findet
— Die Ausschußwahlen der Kammer der Abge-
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Berlin, Dienstag den 4. März
darin ihre Erklärung, daß der Herr Civil⸗ und Militair⸗Gouver⸗ neur vor längerer Zeit stabile Assentirungs⸗Kommissionen, aus Mi⸗ litair⸗ und Civilpersonen bestehend, zu dem Zwecke aufgestellt hat, daß alle jene Personen, welche von Sicherheitsorganen wegen Ar⸗ beitslosigkeit, Mangel an Ausweisen und wegen Ruhestörungen auf⸗ gegriffen wurden, sogleich abgestellt und an das Militair abgegeben werden. So traf es sich aber auch, daß vielleicht unter dreißig solchen Individuen oft höchstens einer die Qualification dazu besaß, während alle übrigen wegen Untauglichkeit schubsweise in ihre Hei⸗ mat befördert wurden. Die Disziplinar⸗Kompagnieen erhalten zwar dadurch ein hinlängliches Kontingent, es fragt sich aber hier⸗ bei nur, ob damit auch dem Wesen eines solchen eigenthümlichen Instituts Rechnung getragen wird.
Im Ministerium des Innern wird nächstens zu den Berathun⸗ gen über eine Gesindeordnung geschritten werden. Als Grundlage wird zwar die bisherige Bestimmung beibehalten, jedoch auf die Erfah⸗
rungen der letzten Dezennien, welche das Verhältniß zwischen Herrn und Diener in eine veränderte Stellung gebracht haben, Rücksicht genom⸗ men werden. Die Handhabung der Gesindeordnung wird in den
größeren Städten den Stadthauptmannschaften und, wo diese nicht V bestehen, den politischen Behörden überlassen. In unserem Gemein⸗ derathe wurde bei einer der letzten Sitzungen der Antrag einge⸗ bracht, daß das Ministerium angegangen werde, es mögen bei den Berathungen über die so wichtige Gesindeordnung Kommunalver⸗ treter beigezogen werden. Die Hierherberufung sämmtlicher Vicegespane Ungarns soll hauptsächlich darin ihren Grund haben, sich über die Einführung des Gemeindegesetzes für Ungarn zu verständigen, was in keinem Falle lange auf sich warten lassen dürfte, wenn einmal der politische Organismus in voller Kraft sich befindet. Nebstbei ist es auch, wie versichert wird, der Wunsch des Ministers des Innern, über den Zustand der Stimmung und die Verhältnisse dieses Kronlandes di⸗ rekte Aufschlüsse zu empfangen, da die widersprechendsten Angaben über diese delikate Angelegenheit an das Ministerium gelangten.
Wie verlautet, soll von Seiten des Finanz⸗Ministeriums schon
beschlossen worden sein, daß mit dem Eintritt der Wirksamkeit des neuen Tarif⸗Entwurfs sämmtliche Zölle an der Grenze in klingender Münze nach den festgesetzten Ziffern bezahlt werden müssen. Die Ausführung einer solchen Maßregel duürfte auf die Entwerthung der Valuta den nämlichen Effekt hervorrufen, wie das italienische Anlehen, denn die Nothwendigkeit, in welche das Publikum versetzt wäre, zur Erlegung der Ein⸗ und Ausfuhrgebühren Silbergeld um jeden Preis aufzubringen, würde jedenfalls auf die Noten der Bank einen bedeutenden Druck ausüben.
Bayern. München, 28. Febr. (N. C.) Die unlängst erlassene Anordnung in Betreff der Paßkarten hat nach einem Er⸗ laß des Kriegs⸗Ministeriums auf Militairpersonen keine Anwendung zu finden, vielmehr bleiben für dieselben alle bisherigen Verord⸗ nungen über das Paßwesen, insbesondere die Verordnung vom 14.
Februar 1837, „das Paßwesen betreffend“, in Geltung, und hat daher das Ausstellen von Paßkarten an Militairpersonen zu unter⸗ bleiben.
Dem eben erschienenen Rechenschaftsbericht des Schuldentil⸗ gungscommissairs der Kammer der Reichsräthe, Grafen von Rei⸗ gersberg, entnehmen wir folgende Angaben über den Stand der
bayerischen Staatsschuld: Dieselbe, welche im Jahre 1819 im Be⸗ trag von 107,722,658 Fl. ständischer Garantie unterstellt wurde, erhöhte sich durch die Unbilden der Zeit bis Ende Dezember 1850 auf 141,169,384 Fl., wovon auf die Jahre 1848—50 die drei Subscriptionsanlehen zu je 7 Millionen Gulden kommen. Der Stand der Aktivkapitalten war am 1. Oktober 1849: 26,644,496 Fl., größtentheils 3 ½ prozentig; die Zinsen aus diesen Aktiven be⸗ trugen 18 ¼8: 1,030,251 Fl. Zur Zinszahlung und allmäligen Tilgung der älteren Schuld (bis 1848) sind die Malzaufschlagsgefälle im Vor⸗ anschlag von 5,500,000 Fl. jährlich, die obenerwähnten Aktivkapital⸗ zinsen im Betrag von 1,030,251 Fl., dann die Kontokorrentzinsen und zufälligen Einnahmen, welche beide Posten jedoch höchst unbestimmt
sind und im günstigsten Falle nicht viel betragen; zur Verzinsung
der neuen, aus den drei Anlehen zu 7 Millionen bestehenden Schuld 350,000 Fl. für jedes einzelne, also zusammen 1,050,000 Fl. aus der Central⸗Staatskasse angewiesen. Graf Reigersberg wieder⸗ holt auch in diesem Bericht den Ausdruck der Ueberzeugung, „daß die bayerische Staatsschuld weder ihrem Betrage nach, noch ihrer erforderlichen Begründung wegen bedrohliche Besorgnisse errege. Sie ist im Hinblick auf die Staats⸗Einnahmen gewiß mäßig und mehr als in jeder Hinsicht gedeckt. Sie ruht unan⸗ getastet, obgleich durch sinanzielle Angrisse etwas hart be⸗ rührt, auf bayerischer altdeutscher Sitte „ein Mann, ein Wort“. Für sie bürgt fester, nicht wankender Glaube an des Bayers Wort. Noch steht dieser Glaube, und so gewagt es auch scheinen mag, so dürfte selbst eine Aufforderung an alle Staatsgläubiger, ihr Geld rückfordern zu können, kaum einen baaren Geldvorrath
von 10 bis 15 Millionen erfordern, oder mit anderen Worten, es
würden 10 bis 15 Millionen zurückgefordert werden, besonders wenn eine den Zeitverhältnissen gemäße Zinsen⸗Erhöhung würde.
München, 28. Febr. (A. Z.) Die Kammer der Abgeord⸗ neten hat heute ihre Ausschußwahlen beendigt. In den vierten Ausschuß, welcher über die formelle Zulässigkeit der an die Kammer gelangten Anträge zu entscheiden hat, wurden bei einer absoluten Mehrheit von 58 im ersten Skrutin gewählt: die Herren Bürger⸗ meister Harhamer von Landshut, Stadtschreiber Moser aus der Au und Stadtgerichtsdirektor Dr. Mayr. Die Stimmen hatten sich auf nicht weniger als 75 Namen zersplittert, und von gewisser Seite wurde mit dem Wahlgeschäft ein höchst unwürdiger Scherz getrie⸗ ben. Im zweiten Wahlgang wurden ferner gewählt: die Herren Landrichter Fruth mit 94, Gerichtsarzt Dr. Koller mit 89, Land⸗ richter Demel mit 83, Stadtschreiber Hermann von Weiden mit 83 und Professor Dr. Nar mit 79 Stimmen. Als nenntes Mitglied
ländlichen Grundbesitze zu bilden sind.
ausgesprochen
Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition Anzeigers:
endlich ging aus dem dritten Skrutin mit 86 Stimmen Gefängniß⸗ Inspektor Meuth von Kaiserslautern hervor. Somit waren die Ausschußwahlen erledigt, und es blieben nur noch der Kommissär für die Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt und sein Ersatzmann zu wählen. Als solche wurden die Herren Bürgermeister von Steins⸗ dorf und Bräuer Sedlmayr von hier gewählt.
Sachsen. Dresden, 28. Febr. (D. A. Z.) Zweite Kam⸗ mer. Heute wurde die Berathung des Abschnitts VII. der revi⸗ dirten Verfassung mit §§. 74 und 75, welche zusammen diskutirt wurden, fortgesetzt. Diese bestimmen, daß die zweite Kammer aus 30 städtischen und 45 ländlichen Abgeordneten bestehen soll, welche durch Wahlmänner in den deshalb zu bildenden Wahlbezirken zu wählen sind, während die Abgeordneten zur ersten Kammer in di⸗ rekter Wahl ernannt werden. Die Deputation beantragt, bean⸗ tragt, vor diesen Paragraphen noch einen neuen Paragraphen als §. 4 des neuen Gesetzes einzuschieben, demzufolge die 15 Abgeord⸗ neten der größeren ländlichen Grundbesitzer für die erste Kammer nach dem Willen der Majorität in 15 Wahlbezirken von möglichst gleichem Umfange, nach der Ansicht der Minorität in 5 die beste⸗ hende Kreiseintheilung des Landes berücksichtigenden Wahlbezirken (auf jeden Bezirk 3 Abgeordnete) gewählt werden sollen. Den §. 74 aber beantragt die Deputation in ihrer Gesammtheit so zu fassen: §. 5. „Die zweite Kammer besteht aus 30 Abgeordneten der Städte und 45 Abgeordneten des Landes, welche in den des⸗ halb zu bildenden nach Stadt und Land getrennten 75 Wahlbezir ken gewählt werden“, und endlich den §. 75 des Entwurfs als §. 6 unverändert anzunehmen.
Statt dieser §§. 4 bis 6 bringt Abgeordneter von Nostitz sei⸗ nen schon früher angekündigten Antrag ein, nach welchem jen Paragraphen also lauten würden:
§. 4. Die zweite Kammer besteht aus 30 Abgeordneten der Städte und 45 Abgeordneten des platten Landes, von welchen letz⸗ teren 20 aus den größeren ländlichen Grundbesitzern zu wählen sind. §. 5. Die Abgeordneten zur ersten Kammer, so wie die 20 Abgeordneten der größeren ländlichen Grundbesitzer für die zweite Kammer, werden unmittelbar, die übrigen Abgeordneten zur zwei⸗ ten Kammer durch Wahlmänner gewählt. §. 6a. Die 15 Ab⸗ geordneten für die erste Kammer, so wie die 20 Abgeordneten der zweiten Kammer aus den größeren Grundbesitzern, werden in fünf Wahlbezirken von möglichst gleichem Umfange gewählt, welche unter Berücksichtigung der Eintheilung des Landes in fünf Kreise, so wie der Kreistagsverfassung in den alten Erblanden und der Provinzial⸗ landtagsverfassung in der Oberlausitz (§. 61 der Verfassungs⸗Ur kunde), jedoch ohne Unterschied zwischen Rittergütern und anderem 1 §. 6b. Die 30 Abgeord⸗ neten der Städte, so wie die 25 Abgeordneten des platten Landes, werden in den deshalb zu bildenden nach Stadt und Land getrenn⸗ ten 55 Wahlbezirken gewählt.
Dieser Antrag fand ausreichende Unterstützung, während ein Amendement des Abgeordn. Heyn, welches denselben etwas modl fiziren wollte, nicht die erforderliche Unterstützung fand. Für den Nostitzschen Antrag erklärten sich die Abgeordn. von Beschwitz, Jahn, Oehme (sjedoch vorbehaltlich einer Herabsetzung des Census für die übrigen 25 ländlichen Abgeordneten in der zwei⸗ ten Kammer) und der Referent; gegen den Antrag sprachen die Abgeordn. Dr. Platzmann, welcher durchaus drei Stände vertreten wissen will, von der Planitz, welcher vor raschen Uebergängen warnte, und Unger, welcher in seiner originellen Manier erzählte, er habe wegen der Nostitzschen Anträge nicht schlafen können, weil sie ihm nicht weit genug gehen, indem er selbst Alles beim Alten zu lassen gesonnen sei ꝛc. Dafür verwendeten sich die Abgeordn. Rittner, Schaͤffer und Sachße warm für die Nostitzschen An⸗ träge, theils im Hinblick auf die Gefahren, welche den Städ⸗- ten drohen, wenn nur der mittlere Grundbesitz vertreten ist, theils wegen der durch die Annahme dieser Anträge erleichterten Zustimmung der ersten Kammer; und endlich, nachdem noch der Abg. Riedel sich gegen das ganze Gesetz aus⸗ gesprochen, erklärt sich auch der Minister von Friesen vollständig mi dem Abg. von Nostiz einverstanden, namentlich auch mit der Wahl der 20 Vertreter des größeren Grundbesitzes in fünf Wahlbezirken. Nachdem die Abgg. Reichenbach, Müller und Riedel wiederholt ge⸗ gen die Nostitzschen Anträge gesprochen und Abg. von Zezschwitz
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zur Erheiterung der Kammer und des Publikums seine Vorliebe
für die englische Verfassung aus dem Umstande erklärt hatte, daß seine Mutter eine geborne Engländerin sei, gelangte man zur Frage⸗ stellung. Gegen Erwarten wurden die Nostitzschen Anträge mit 32 gegen 28 Stimmen, sodann das Majoritäts⸗Gutachten in Betreff
der Wahlbezirke für die erste Kammer mit 31 gegen 29 Stimmen und das Minoritaͤts⸗Gutachten mit 36 Stimmen verworfen, so daß also über diesen Gegenstand das neue Gesetz gar nichts enthält.
In Betreff der zweiten Kammer wurde das Deputations⸗Gutachten
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zu §. 5 gegen 25 Stimmeu, §. 6 aber unverändert angenommen.
Durch königliches Dekret vom 14. Februar, das am 1. Februar bei der zweiten Kammer eingegangen, wird angezeigt, daß auf die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Schlusie des künftigen Landtags der Präsident des Appellationsgerichts zu Dresden, Fer⸗ dinand August Meißner, zum Vorsitzenden, so wie aus den Mitglie⸗ dern der höhern Gerichtshöfe der Vice⸗Präsident des Ober⸗Apella⸗ tionsgerichts, Dr. Gustav Samuel Baumgarten⸗Crustus, der Vice⸗ Präsident des dresdener Appellationsgerichts, Dr. Karl Gustav Müller, der Ober⸗Appellationsrath Dr. Friedrich Hänel, der d8n gellationsrath beim Appellationsgerichte zu Heehrs ehszenn Justizrath Dr. Friedrich Karl Gustav Stieber, der Feg Lean⸗ Dr. Christoph Friedrich Schreckenberger zu Leipzig un Appe
pe zu Zwickau zu Mitgliedern lationsrath Gottlob Lrn, NI bbe des Staatsgerichtshofes aacheheeben Wahl von Mitgliedern und
tände der vorzune gli⸗ nü S dieses Gerichtshofes in der verfassungsmäßigen Weise
und füͤr dieseiben enigegengeseen were.
des Preuß. Staats⸗