heiligen Dominik einzurichten sich entschließen sollten. Auf eine erste in diesem Sinne abgefaßte Zuschrift hatte der Vorstand des hiesigen Klosters bei St. Egidius geantwortet, daß sich kaum ir⸗ gend Jemand einem so strengen Leben widmen dürfte, und daß es auch bei dem gegenwärtigen Stande des Ordens unmöglich wäre, den Vorschriften des heiligen Ordensstifters in allen Dingen pünktlich nachzukommen, da sich seit der Gründung des Dominikaner⸗Ordens Vieles geändert habe. Auf dics Antwort kam nun die oben erwähnte zweite Zuschrift. 5 4 hiesige Dominikaner⸗Konvent hielt eine zweite Perachudg. 11
wurde beschlossen, die bereits im ersten Antwortschreiben eigf rach⸗ ten Gründe dem Pater Ordens⸗General in Rom nochmals * geneigten Berücksichtigung vorzulegen. Die u““ “ 8 ner⸗Ordens ist sehr streng. Allen Gliedern des “ währendes Fasten vorgeschrieben und nur den s . der Fleischgenuß erlaubt. Die Dominikaner sollen keine “ 6“”“ im Ordenshause nur Sandalen, in der Kirche 1u““ brauchen. Eben so soll kein Ordensmitglied ein we li hes Klei
anziehen, und statt des leinenen Hemdes soll unter dem hö- lichen Ordenshabit ein wollener Rock getragen werden. ULe 18 Zeit ist die Klausur vorgeschrieben und das Silentium (vollstän 3 ges Stillschweigen) soll nie ohne wichtige und gottesfürchtige “ gebrochen werden.“ “
S en. Dresden, 1. März. (Dr. J.) Zweite Kammer. Die es hh der Berathung des Deputationsberichts über den Abschnitt VII. des revidirten erfassungs⸗Entwurfs und das neue Wahlgesetz bildet die Tagesordnung.
Die Berathung beginnt bei §. 76 der Regierungsvorlage, welcher die Vorschriften im Betreff der Stimmberechtigung zu den Urwah⸗ len für die zweite Kammer enthält und hierin von den Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 24. Septbr. 1834 wesentlich abweicht. Derselbe lautet: „Stimmberechtigt bei den Urwahlen zur zweiten Kammer sind alle männliche, 25 Jahre alte Staatsangehörige des Königreichs Sach⸗ sen, an dem Orte, an welchem sie ihren wesentlichen Wohnsitz ha⸗ ben, dafern sie a) seit mindestens drei Jahren sich im Königreiche Sachsen wesentlich aufhalten, b) entweder ein mit Wohnsitz ver⸗ sehenes Grundstück in dem betreffenden Wahlbezirke eigenthümlich besitzen oder mindestens 2 Rthlr. 15 Ngr. an ordentlichen, direkten Steuerabgaben jährlich entrichten, und c) ihnen nicht einer der durch das Wahlgesetz bestimmten Ausschließungsgründe entgegensteht. Hiernach soll also künftig in der Hauptsache die Stimmberechtigung überall nur von dem dreijährigen Aufenthalte in Sachsen und von einem bestimmten Steuercensus abhängig gemacht, mithin aber auch zugleich die bisher geltende Bestimmung, nach welcher Angesessene ohne Rücksicht auf Census ö waren, aufgehoben wer⸗ den. Die Deputation hat zu diesem Paragraphen nur eine Ab⸗ änderung dahin beantragt, daß angesessene Personen, auch wenn sie zu der ärmeren Klasse gehören, künftig jedenfalls stimmberechtigt bleiben sollen. Sie schlägt daher vor, den obigen Paragraphen in seinem zweiten Punkte dahin abzuändern, daß er lautet: b) ent⸗ weder ein mit Wohnsitz versehenes Grundstück in dem betreffenden Wahlbezirke eigenthümlich besitzen oder mindestens 2 Rthlr. 15 Ngr. an ordentlichen direkten Staatsabgaben jährlich entrichten und“ mit wel⸗ cher Abänderung sie sodann diesen Paragraphen als §. 7 zur Annahme empfiehlt. Der Abg. Haberkorn wünscht das Recht zu den Urwahlen noch weiter ausgedehnt zu sehen, als die Deputation, und beantragt den letzten Satz unter b. des obigen Paragraphen so zu fassen, daß außer allen Angesessenen diejenigen stimmberechtigt sein sollen, welche „mindestens 1 Rthlr. auf dem Lande und in kleinen Städten, 1 Rthlr. 15 Ngr. in mittleren Städten, 2 Rthlr. in großen Städ⸗ ten an ordentlichen direkten Staatsabgaben jährlich entrichten. Es wird dieser Antrag von der Kammer ausreichend unterstützt. Gegen denselben erklären sich, außer dem Referenten (von Crie⸗ gern), die Abgeordneten von der Planitz, der sich gegen zu große Ausdehnung des Wahlrechts im Allgemeinen, ausspricht, Riedel, welcher gar keinen Census für das Richtige hält, Heyn, Lehmann und Unger, denen der Deputations⸗ Antrag genügend erscheint. Für denselben: Die Abgeordne⸗ ten Kölz, Reichenbach, Seecretair Scheibner, Dr. Kuntzsch, die in diesem Antrage eine Anerkennung der faktischen Ver⸗ hältnisse der kleineren Städte erblicken, wo viele Gewerbsmeister nicht über 2 Rthlr. Steuern zahlten. Staats⸗Minister von Frie⸗ sen spricht sich ebenfalls gegen den Haberkornschen Antrag aus und bemerkt hierbei unter Bezugnahme auf das Gewerbe⸗ und Personal⸗Steuergesetz, daß bei einem Census von 2 Rthlr. 15 Ngr. im Allgemeinen fast nur solche Personen von den Wahlen ausge⸗ schlossen werden würden, die eben als völlig unselbstständige zu be⸗ trachten seien, wie Dienstboten, Gesellen ꝛc. Bei der Abstimmung wird bei dem Satze sub b. der Antrag der Deputation gegen 8 Stimmen angenommen, das Amendement des Abg. Haberkorn aber mit großer Majorität abgelehnt und sodann §. 76 der Regie⸗ rungs⸗Vorlage mit dieser Abänderung als §. 7 gegen 6 Stimmen von der Kammer genehmigt. §. 77, der Regierungs⸗Vorlage ent⸗ hält die Bestimmungen über die Wählbarkeit zur zweiten Kammer, und lautet: „Wählbar als Wahlmann innerhalb der Wahlabtheilung und zum Abgeordneten zur zweiten Kammer innerhalb des Bezirks, worin er seinen wesentlichen Wohnsitz hat, ist jeder nach §. 76 Stimm⸗
berechtigte, dafern er a) das dreißigste Lebensjahr überschritten hat, b) nicht in ausländischen aktiven Diensten steht und 9) mindestens 10 Rthlr. jährlich an ordentlichen direkten Staats⸗Abgaben entrich⸗ tet.“ Diese Bestimmungen haben der Deputation zu einigen Be⸗ denken Veranlassung gegeben. Zuerst hält sie für unausführbar, den Census zum Wahlmann und Abgeordneten für alle Städte gleichmäßig festzustellen, will vielmehr denselben nach drei ver⸗ schiedenen Sätzen normirt und den in obigen Paragraphen enthaltenen Satz für die kleineren und mittleren Städte er⸗ mäßigt, für die großen Städte aber noch etwas erhöht wis⸗ sen. Ferner ist die Deputation der Ansicht, daß es in Bezug auf das platte Land zweckmäßig sei, den Census von 10 Rthlrn. nur für die Wahlmänner beizubehalten, für die Abgeordneten aber denselben auf 30 Rthlr. zu erhöhen. Zu diesem Zwecke schlägt sie eine Trennung dieses Paragraphen vor und empfiehlt denselben (als 88. 8 und 9 des neuen Gesetzes) in folgender Fassung zur Annahme;: §. 8. „Wählbar als Wahlmann innerhalb der Wah abtheilung, worin er seinen wesentlichen Wohnsitz hat, ist jeder nach §. 7 Stimmberechtigte, dafern er a) das dreißigste Lebensjahr überschritten hat, b) nicht in ausländischen aktiven Diensten steht und c) auf dem platten Lande mindestens 10 Rthlr., in großen Städten mindestens 12 Rthlr., in mittleren mindestens 8 Rthlr. und in kleinen mindestens 5 Rthlr. jährlich an ordentlichen direkten Staats⸗ Abgaben entrichtet.“ §. 9. „Zur Wahl eines Abgeordneten für die zweite Kammer aus einem städtischen Wahlbezirke befähigen die *½ namhaft gemachten Eigenschaften ebenfalls. Wählbar 8 i. eordneten der zweiten Kammer aus einem ländlichen Wahlbezirke sind nur diejenigen nach §. 7 stimmberechtigten Personen, vel pf ie §. 8 unter a und b bezeichneten Eigenschaften haben, außerdem aber mindestens 30 Rthlr. jährlich an ordentlichen direkten deine. Abgaben entrichten. Für Stadt und Land wird dabei der thase ag liche Wohnsitz innerhalb des Wahlbezirkes erfordert. Hierdurch
wird mithin namentlich auch die bisher geltende Bestimmung, nach welcher die Mitglieder der Stadträthe und der Stadtverordneten⸗ Kollegien als solche, ohne Rücksicht auf einen Census, wähl⸗ bar waren, außer Wirksamkeit gesetzt. Der Abgeordnete Dr. Jahn beantragt in Bezug auf diese letztere Be⸗ stimmung zu dem Satze sub c. des von der Deputation vorgeschla⸗ genen §. 8 folgenden Zusatz: „Die Mitglieder der Stadt⸗Räthe und Stadtverordneten, so wie der Stadtgerichte, insofern diese noch nicht auf den Staat, übergegangen sind.“ Es wird jedoch dieses Amendement nicht ausreichend unterstützt. Der Abgeordnete Kölz will in Betracht des Census zur passiven Wählbarkeit in Bezug auf die Städte Ddas Maximum von 10 Rthlrn. nicht üͤberschritten sehen und beantragt, in dem §. 8 c. zu setzen: „in großen Städ⸗ ten mindestens 10 Rthlr.“, welches Amendement ausreichend un⸗ terstützt wird. Der Abgeordnete Riedel kann sich auch mit den von der Deputation formulirten und von der Staats⸗ Regierung acceptirten §. 9 nicht einverstanden erklären; er wünscht in Bezug auf den Census der ländlichen Ab⸗ geordneten den ursprünglichen Satz von 10 Rthlrn. fest⸗ gehalten zu sehen; sein darauf eingebrachter Antrag wird jedoch nicht ausreichend unterstützt. Der Abgeordnete Haberkorn spricht hinsichtlich des §. 8 für das Deputationsgutachten, und sucht durch statistische Angaben nachzuweisen, daß durch einen Census von 10 Rthlrn. viele kleine Städte von dem passiven Wahlrechte ganz ausgeschlossen würden. Die Abgeordneten von der Planitz und Rittner können sich mit dem von der Deputation vorgeschlagenen §. 8 nicht einverstanden erklären und befürworten die Annahme der unveränderten Regie⸗ rungs⸗Vorlage, indem sie es als eine „Ungerechtigkeit“ bezeichnen, wenn ein Abgeordneter in einer kleinen Stadt nur einen Census von 5 Rthlrn., auf dem platten Lande aber von 30 Rthlrn. haben solle. Der Abgeordnete Rittner beantragt schließlich, für städtische und ländliche Abgeordnete einen gleichmäßigen Census von 20 Thalern festzusetzen, was ausreichend unterstützt ward, wogegen ein Antrag des Abgeordneten von der Planitz, nach welchem bei §. 8 für die Städte ohne Ausnahme ein Census von 10 Thalern aufgestellt, für das platte Land aber der von 30 Thalern beibehalten werden soll, nicht ausreichende Unterstützung findet. Die Abgeordneten Dr. Kuntzsch, Lehmann, Schäffer und Secretair Scheibner treten in Vertheidigung des Deputations⸗Gutachtens den Angaben des Ab⸗ geordneten Haberkorn bei. Die letztgenannten beiden Sprecher, so wie der Referent, erklären sich dabei zugleich gegen den Rittner⸗ schen Antrag. Staatsminister von Friesen spricht sich in Bezug auf §. 8 entschieden gegen die Ansicht der Deputation aus, bei den städtischen Abgeordneten keinen Unterschied zwischen dem Census zum Wahlmanne und dem Census zum Abgeordneten zu machen, während bei den ländlichen Abgeordneten ein solcher angenommen worden sei. Nur wenn die im §. 8 von der Deputation vorge⸗ schlagenen Sätze von 5 und 8 Thalern lediglich für die Wählbar⸗ keit zum Wahlmanne festgestellt, für die Wählbarkeit zum Abgeord⸗ neten aber durchgängig der Sag von 10 Thalern angenommen werde, könne die Regierung mit §. 8 einverstanden sein, widrigen⸗ falls sie bei ihrer Vorlage stehen bleiben und sich gegen diesen Paragraphen erklären müsse. Der Abgeordnete Nostiz stimmt für §. 9, erklärt sich aber gegen §. 8, indem er hier die Regierungs⸗ vorlage aufrecht erhalten will. Der Abgeordnete von der Planitz tritt dem Rittnerschen Antrage, soweit er §. 9 betrifft, bei, und stimmt hinsichtlich des §. 8 mit der Regierungsvorlage, wie dies auch von dem Abgeordneten Sachße geschieht. Der Abgeordnete Haberkorn erklärt sich unter Bezugnahme auf das früher von ihm Geäußerte entschieden gegen den Rittnerschen Antrag. Der Abgeordnete Rittner äußert, daß er, da gestern die von Nostitzschen Anträge keine Annahme gefunden, bei Ablehnung seines Antrags Alles thun werde, um das Zustandekommen des Gesetzes zu verhindern. Diese Aeußerung veranlaßte den Abgeord⸗ neten Lehmann zu einer umfassenderen Widerlegung, wobei derselbe bemerkte, daß auch er die Abwerfung der Nostitzschen Anträge be⸗ daure, allein deshalb noch nicht dem Pessimismus huldigen könne, sondern stets nach bestem Wissen und Gewissen für das Durchbrin⸗ gen der Regierungsvorlage mit den Deputations⸗Anträgen stimmen werde. Nach einem kurzen Schlußworte des Referenten der noch⸗ mals das Deputations⸗Gutachten vertheidigt, wird zur Abstimmung geschritten. Die Kammer entscheidet sich für das Deputationsgut⸗ achten, indem die obigen §§. 8 und 9 in allen ihren Theilen ge⸗ gen 24 Stimmen Annahme finden, wodurch sowohl die Anträge der Abg. Kölz und Rittner als auch §. 77 der Regierungsvorlage erledigt sind. Hiermit wird nach 2 Uhr die heutige Sitzung ge⸗ schlossen, und die nächste zu Montag, den 3. März, angesetzt.
Baden. Karlsruhe, 28. Febr. Das Reg.⸗Blatt ent⸗ hält das für Wiesenkultur höchst nothwendige Gesetz über die Be⸗ wässerungs⸗ und Entwässerungs⸗Anlagen; gegen diejenigen Eigen⸗ thümer, welche einem solchen Unternehmen beizutreten sich weigern, findet nunmehr ein Zwang zur Theilnahme statt. Nach dem Schluß⸗Paragraphen sind alle desfallsigen Verhandlungen der Ver⸗ waltungs⸗Behörden tax⸗, sportel⸗ und stempelfrei. 8 Dasselbe Reg.⸗ Blatt enthält ferner das Gesetz über die Entschädigung für die durch Gesetz vom 10. April 1848 aufgehobenen Besitzveränderungs⸗ Abgaben. Die Entschädigung wird von der Staatskasse ge⸗ leistet, vorbehaltlich des Rückgriffs an die ehemals Pflich⸗ tigen, wo ein privatrechtlicher Entstehungsgrund der Ab⸗ gaben nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall übernimmt die Staatskasse ein Fünftel und kann nur die übrigen vier Fünf⸗ tel von den Pflichtigen zurückfordern. Bei der Ermittelung im Einzelnen besteht die Entschädigungs⸗Rente: a) wenn die Fallpflicht bei jedem Wechsel des Eigenthümers eintrat, in % der Fallgebühr; b) wenn sie nur bei dem Wechsel durch Erbgang oder Vermögens⸗ Uebergabe eintrat, in 2½; c) wenn sie nur bei dem Wechsel durch Veräußerung unter Lebenden stattfand, in 2. Naturalien werden nach den Zehnt⸗Ablösungspreisen angenommen. Der zwoͤlffache Betrag der ermittelten Entschädigungs⸗ Rente bildet das Entschä⸗ digungs⸗Kapital, welches vom 10. April 1848 an mit 5 Ct. zu verzinsen ist. Alle Verhandlungen sind tax⸗, sportel⸗ und stem⸗ pelfrei.
Hessen. Kassel, 1. März. (D. R.) Die Vermuthungen über Ze scunnd den bor sezt fast acht Wwochen erfolgten plölichen Verhaftung der beiden städtischen Polizeibeamten, des zweiten Bür⸗ germeisters und Polizeidirektors Henkel und des Polizeicommissairs Hornstein, haben sich nach einer gestern stattgefundenen Unterredung der Rechtsanwalte von Schlemmer und Alsberg mit ihren Klien⸗ ten, welche ihnen zufolge Schreibens der Untersuchungs⸗Kommission vom 27. v. M. bewilligt worden war, als richtig erwiesen. Es hat sich dabei herausgestellt, daß die Verhaftung unbegründet sei. Gegen Henkel liegen neun Anklagepunkte vor. Die gravi⸗ rendsten bestehen in der von Henkel vorgenommenen Ver⸗ haftung des Polizei⸗Kommissär Müller, und in dem an⸗ geblichen Befehle desselben, die Plakate des sogenannten Bundes⸗ Civilkommissaäͤrs, Grafen von Rechberg, von den Straßenecken abreißen zu lassen. Die erste Thatsache ist richtigz. sie schließt
8
bekanntlich den Satz aufstellt, daß der Untergebene seinem Vorge⸗ setzten unbedingten Gehorsam schuldig ist, keinen strafwürdigen Akt in sich; denn Herr Henkel ließ den Polizeicommissair Müller durch Herrn Hornstein in Folge einer Requisition der Staatsprokuratur verhaften, weil der ꝛc. Müller trotz des obergerichtlichen Erkennt⸗ nisses den Druck der Zeitungen mit Gewalt zu verhindern suchte. In Beziehung auf die zweite Anklage hat Herr Henkei nachgewiesen, daß er einen solchen Besehl überhaupt nicht ertheilt, wohl aber einen entgegengesetzten, wonach die Polizeibeamten an⸗ gewiesen waren, darüber zu wachen, daß die Plakate nicht abge⸗ rissen würden. Die übrigen Anklagepunkte sind von minderer Erheblichkeit und größtentheils durch Gegenbeweise widerlegt. Die Anwalte der beiden Herren haben daher alle Hoffnung, eine Freilassung derselben binnen wenigen Tagen zu erwirken. Nach der gestrigen Kasseler Zeitung wird das kurhessische per⸗ manente Kriegsgericht nunmehr seine Thätigkeit beginnen. Die zunächst erforderlichen Untersuchungen führt der kurhessische Brigade⸗Auditeur Dallwig. Zu den Verhören seien zwei Offtziere, die von Zeit zu Zeit wechselten (ob hessische oder fremde, ist nicht gesagt) als militatrische Beisitzer kommandirt. Das erkennende Ge⸗ richt, welches, so oft eine Strafsache zur Spruchreife gediehen sei, zusammentrete, werde aus Offizieren und Soldaten der Bundes⸗ truppen, so wie der kurhessischen Armee, gebildet. Den Vorsitz bei demselben führe der Major Schechlein vom 114ten bayerischen In⸗ fanterie⸗-Regimente (Ysenburg.) Seit gestern Abend ist die Polizei⸗ stunde bis 11 Uhr verlängert. Dieser Termin ist jedoch nicht allein für Civil, sondern auch für Militairpersonen festgesetzt und be⸗ schränkt sich nur auf Restaurationen und Bier⸗ und Kaffeehäuser.
Nachschrift. Die Vermuthung, daß Henkel und Hornstein in Kürze ihrer Haft würden entlassen werden, hat sich schnell verwirk⸗ licht. Die Freilassung ist heute gegen Mittag erfolgt und zwar gegen Caution von 1000 Rthlr. 8 In Beziehung auf die Verlängerung der Polizeistunde ist heute folgende Bekanntmachung erschienen: 8
„Auf Veranlassung der unterzeichneten Behörde ist von dem Herrn Bundes⸗Civil⸗Kommissarius Grafen von Leiningen, Erlaucht, die in der Verkündigung vom 23. Dezember v. J. enthaltene An⸗ ordnung, wonach alle Wirthshäuser um 9 Uhr Abends geschlossen werden sollen, aufgehoben und statt derselben die Bestimmung ge⸗ troffen worden, daß die Bier⸗- und Branntweinschenken um 10 Uhr, Gasthäuser, Restaurationen und Lokale von Vereinen, zu deren Fortbestehen Erlaubniß ertheilt worden ist, dagegen um Abends zu schließen sind. 8
Ich bringe dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß die vorstehende Bestimmung sowohl auf alle Personen, als auch auf alle Wirthschafts⸗Lokale eine gleichmäßige Anwendung findet, und daß Contraventionen gegen dieselbe eine frühere oder gänzliche Schließung der betreffenden Lokale zur Folge⸗ haben würde. Kassel, den 1. März 1851. Der Bezirks⸗Direktor hierselbst. Wachs.
Nach einer Mittheilung der Kasseler Zeitung marschiren morgen zwei Compagnieen (216 Mann Rekruten) durch, um zu ihrem Regimente, Erzherzog Albrecht, welches im Lubeckschen kanton⸗ nirt, zu stoßen. Die Leiche des plötzlich verschiedenen hessischen Husaren⸗Lieutenants von Berlepsch, Bruder der Gräfin von Bergen, ist am 27. v. M. in Frankfurt angekommen und am 28sten beer⸗ digt. Auf Einladung des Generals von Schmerling wohnten sämmt⸗ liche in Frankfurt anwesende Offiziere der Trauerrede bei, wobei das österreichische und preußische Musikchor mitwirkten. Der Com
mandeur des Jäger⸗Bataillons, Oberst⸗Lieutenant Schulz, ist zufolge einer amtlichen Mittheilung der Kasseler Zeitung mit Pension entlassen.
Nassau. Wiesbaden, 1. März. (O. P. A. Z.) Der Ab⸗ geordnete Raht richtet in der 48. Sitzung unseres Landtags wegen der Stellung Nassau's in der deutschen Angelegenheit eine Frage an das Ministerium, welche Präsident Lex bald zu beantworten ver⸗ heißt. Der Abgeordnete Braun fragt, ob das Ministerium nicht Auskunft geben könne über die Verhandlungen des Zollkongresses, namentlich, ob etwas geschehen sei in Betreff des Schutzes der Eisenproduction und der Ausgleichung der Weinübergangs⸗ steuer. Der Abgeordnete Wimpf fragt, ob etwas geschehen sei, daß bei den Beschlußfassungen des Kongresses nicht mehr Stim⸗ meneinheit verlangt würde. Zur Verhandlung kommt der Antrag von Born⸗Unzicker auf Taggelder für die Geschworenen. Präsident Wirth beantragt, daß die Versammlung beschließen möge: 1) der Prioritäts⸗Ausschuß ist beauftragt, alsbald einen Vorschlag über die Reihenfolge einzubringen, in welcher die noch zu erledigenden Ge⸗ genstände bearbeitet und zur Diskussion gebracht werden sollen; 2) der Vorsitzende ist an den ergehenden Beschluß gebunden und hat der Versammlung jedes Hinderniß, welches sich dessen Ausfüh⸗ rung entgegenstellen sollte, ohne all n Verzug zur Kenntniß zu brin⸗ gen. Der Antrag wird angenommen.
BAusland.
Frankreich. Paris, 28. Febr. Vorgestern um 2 Uhr fand der Verkauf von 21 Luxuspferden des Präsidenten in den Ställen der Rue Montaigne statt. Dieselben sollen zu den mittelmäßigsten des Präsidenten gehören, wurden aber zu höheren Preisen verkauft. Zwei waren französischen, alle anderen englischen Ursprungs. Un⸗ ter den anwesenden Käufern bemerkte man Lucian Murat, Ney de la Moskowa, Persigny, Edgar Ney, Clary, Abbatucci, Echan⸗ celin, Laity, Fleury, viele Engländer, einige Mitglieder des Jockey⸗Klubs und mehrere Roßkämme. und „Bayard“ wurden verkauft für 4400 Franken an den Grafen Prado; „Marquis“ und „Mylord“ für 5400 Frs. an den Schwa⸗ ger von Achilles Fould, Furtado; „Tamerlan“ für 1675 Frs. an Steinacher; „Worsford“ und „General“ für 6600 Frs. an Clary; „Commodore“ für 3500 Frs. an den Grafen Latour; „Plick“ und „Plock“ für 3650 Frs. an Carayon Latour; „Trollop“ und „Qua⸗ terman“ für 4300 Frs. an den Grafen Grancey; „Rutler“ für 1400 Frs. an Richier; „Capitaine“ für 950 Frs. an Gaujon; „Snap⸗Dragon“ für 1900 Frs. an André; „Mistigri“ für 4800 Frs. an den Grafen Prado; „Rubis“ für 4800 Frs. an den Gra⸗ fen Dark; „Alice“ für 3100 Frs. an Daëél; drei zu Meucon ge⸗ borene Füllen, „Estaminet“, „Rougeoir“ und „Vaporeuse“ für 7100 Frs. an Clary. Der Gesammt⸗Ertrag war 54,235 Frs.
Lord Normanby ist von England hierher zurückgekehrt.
Gladstone, welchen ein Schreiben Lord Stanley's aus Florenz nach England zurückberief, reiste vorgestern über Paris nach London.
Ueber den Verlauf des 24. Februar sendete der Minister des Innern folgende telegraphische Depesche in die Departements: „Paris ist vollkommen ruhig. Die von einigen Journalen ange⸗ kündigte Manifestation hat nicht stattgefunden. Die Nachricht war unbegründet.“ Die Feier des 24. Februar ist auch in den Depar⸗ tements ruhig vorübergegangen. Der bekannte Schriftsteller Cape⸗
aber selbst vom Standpunkte unserer Regierung aus, welcher
figue bemerkt jedoch in der Assemblee nationale über den
Am Dienstag fand e bin
’ee Es sei Feldzug gegen die englische Staatskirche zu beginnen.
„Duguesclin“
Jahrestag des 24. Februar: „Umsonst würde man es zu verheim⸗ lichen suchen. Dieser Tag hat es abermals bewiesen, daß der re⸗ volutionaire Geist in den Massen von Paris noch nicht erloschen ist. Man nennt dies umsonst Thorheiten ohne Werth, ohne Zukunft, ohne Macht in der Meinung. Dieselbe Sprache führte man 1834 der sozialistischen Demokratie gegenüber, als die Untersuchung des Pairshofes die Existenz der geheimen Gesellschaften enthüllte, welche Frankreich umstrickten; 1848 hat man diese Menschen und diese Ideen durch Ueberraschung triumphiren und ihre Doktrinen der bestürzten Gesellschaft auf⸗ zwingen sehen. Nichts ist also unmöglich. Selbst in dieser Ord⸗ nung, in dieser Disziplin, welche bei den Schaustellungen der De⸗ mokratie herrscht, liegt unendliches Gewicht.“
Der Polizei⸗Präfekt Carlier unternimmt mit Frau und Tochter eine Rheinreise, von welcher er am 6. März zurückkehren will.
Der Präsident der National⸗Versammlung, Herr Dupin, hat aus Anlaß des vorgestern von ihm gegebenen Balles dem Seine⸗ Präfekten fur die Wohlthätigkeits⸗Büreaus 600 Fr., für die Ar⸗ men dem Erzbischof von Paris 400 Fr. zugestellt.
Die Opinion publique hat eine eigene Auflage von des Grafen von Chambord's Schreiben an Berryer veranstaltet, welche sie für den Stempelbetrag von 5 Centimes verkauft.
In der Gemeinde Neuilly wird eine Petition um Rückkehr der Familie Orleans unterzeichnet.
Der Maire von Belleville veröffentlicht ein Schreiben, worin er die Theilnahme der Einwohner seiner Gemeinde an der Dezem⸗ bristen⸗Manifestation vom Sonnabend gegen die National⸗Versamm⸗ lung in Abrede stellt.
Der Seine⸗Präfekt hat eine neue, ganz in der Nähe des Elysee ausmündende Straße „RNue Joinville“ genannt.
Der russische Flüchtling Ivan Golowin, der bereits 10 Jahre
in Frankreich lebte, hat eine Petition um Gestattung der Rückkehr
nach Paris an die National⸗Versammlung gerichtet.
Der Redacteur der Gazette de France ist wegen Theil⸗ nahme an einem legitimistischen Bankett zu Nismes vor die Assisen on Privas geladen.
London, 28. Jan. *) eine Versammlung der katholischen Präla Dublin statt. Den Vorsitz führte der Primas. Dr. Cullen. Von 28 Bischöfen hatten sich 21 eingefunden. Nach dem Evening Freeman dauerte die Berathung mehrere Stunden; ie vollkommenste Einigkeit herrschte dabei, und die Frucht der Ver⸗ sammlung sind drei Dokumente: eine Adresse an die Königin, eine an die Katholiken Irlands und eine Petition an's Parlament. In Limerick wurde die Abdankung Lord John Russell's durch Freuden⸗ feuer und Musik gefeiert. „Russell ist fort!“ war der Gruß, den sich die Volksmassen in allen Straßen zuriefen. Die Evening Post ist stolz darauf, daß das Kabinet nicht am Budget, sondern Bill gegen die katholischen geistlichen Titel scheiterte. nun Zeit, den Sieg zu benutzen und einen regelmäßigen Grafschafts⸗ und Städte⸗Versammlungen müßten sich gewissermaßen in Perma⸗ nenz erklären. Am Dienstag verbreitete sich das Gerücht, daß Lord Clarendon Dublin verlassen habe; es gingen sogar Plakate in der Stadt herum, die das Gerücht als ein bedeutungsvolles Ereigniß meldeten. Die Post widerlegte jedoch das Gerede und kündigte auf Donnerstag ein Lever im dortigen Schlosse an.
Die Ansicht, daß bequeme und wohlfeile Versendung von Bü⸗ chern ein großer Hebel der Volks⸗Aufklärung sei, hat folgende neue Verordnung der Post⸗Verwaltung ins Leben gerufen, die mit dem 1. März in Kraft tritt: Bücher, Magazine und Broschüren, gleichgültig, ob englisch oder in einer fremden Sprache gedruckt, gehen fortan mittelst der Post durch ganz England bis Britisch⸗ Westindien, Bermuda, Newfoundland, Malta, Gibraltar und Hong⸗ kong zu solgenden reduzirten Portosätzen: Jedes nicht über ½ Pfd. schwere Bücherpaket zahlt 6 Pee., bis zu 1 Pfd. Gewicht 1 Shill., bis zu 2 Pfd. Gewicht 2 Shill. und so für jedes Pfd. einen Shilling mehr nach all den genannten Entfernungen. Das Porto muß voraus erlegt werden. Das Buch muß unter Kreuzband auf⸗ gegeben werden.
Das Dampfschiff „Cité de Paris“ ist von Boulogne angekom⸗ men und brachte 12 Kisten Seidenwaaren und 62 Kisten Manufak⸗ turwaaren verschiedener Art. Von Boston sind neuerdings 89 Päcke mit Artikeln für die Ausstellung eingetroffen.
Macready, der berühmte Schauspieler, ist in diesen Tagen von der Bühne zurückgetreten. Seine Abschiedsrolle war Macbeth. Schon lange vorher waren alle Eintrittskarten zu dieser Vorstel⸗ lung vergriffen; am Tage derselben wurden Logensitze um den Preis von 4 Pfd. St. angeboten und verkauft. Mit Macready geht der einzige Mime Englands von der Bühne ab, der nach der Ansicht der englischen Kritik noch werth war, eine Shakespearesche Hauptrolle zu geben.
Großbritanien und Irland.
Nußland und Polen. Kalisch, 25. Febr. (Const. Bl. a. B.) Die Civil⸗Gouverneure der sämmtlichen Gouverne⸗ ments des Königreichs Polen sind vom Statthalter in diesen Tagen nach Warschau beschieden worden; man weiß noch nicht, ob dies in Folge der jüngst eingeführten Veränderungen geschehen ist, oder ob in dieser Versammlung neue Veränderungen berathen werden sollen.
Vor einigen Tagen hat in Warschau eine Sitzung der König⸗ lich polnischen Landschafts⸗Kredit⸗Gesellschaft stattgefunden, wobei der Präsident der Regierungs⸗Kommission für die Finanzen des Königreichs, Senator Morawski, das Präsidium führte. Aus dem Rechenschaftsberichte des zweiten Halbjahres von 1850 ergab sich, daß das Kapital, welches die neue Landschaft, die bis zum Jahre 1866 bestehen wird, auf 5090 Dominien ausgeliehen hat, 310,489,500 polnische Gulden beträgt. Wegen unterlassener Be⸗ richtigung der Zinsen wurden 225 hypothesirte Güter nach Termi⸗ nen zum Verkauf ausgesetzt, wovon 169 noch vor Ablauf der Ver⸗ kaufsfrist ihrer Verpflichtung nachkamen; wegen Mangels an Käu⸗ fern mußte die Kredit⸗Gesellschaft selbst 25 Güter in Administra⸗ tion nehmen, und nur 12 nach dem Verkaufs⸗Termin verfallene Güter konnten von der Gesellschaft verkauft werden. Dasselbe Loos erwarten im Laufe dieses Jahres noch 16 andere Güter.
Dänemark. Kopenhagen, 24. Febr. (Departements⸗ Titende.) Zufolge der von dem Gouvernement der dä⸗ nisch⸗westindischen Inseln bei dem Finanz⸗Ministerium ein⸗ gegangenen Berichte bis zur Mitte Januars d. J. ist die Witte⸗ rung im Dezember ununterbrochen günstig für die Aerndte gewesen. In der letzten Zeit war trocknes Wetter mit kalten Winden ein⸗ getreten, doch war der Wind nicht so scharf, als er im Januar zu sein pflegt, und einzelne kurze Regenschauer ereigneten sich ab und zu; indeß klagte man schon über Mangel an Regen. Die Aerndte .——) Neuere Nachrichten aus London, als die gestern mitgetheilten vom 28sten Morgens, sind nicht eingegangen. d8ig. Lench, metgenh sind nur Nachträge gus den bis dahin reichenden Berichten. Heute sind sowohl die Posten aus London vom 28. Februar Abends und vom 1. März, wie die aus Paris vom 1. und die aus Brüssel vom 2,. März ausgeblieben.
“ 1.“
hatte noch nicht recht begonnen, obschon man auf einzelnen Plan⸗ tagen einen Anfang gemacht hatte, Zucker zum Verbrauch auf der Insel zu fabriziren. — Trotz des eingetretenen Witterungswechsels hatte die Kränklichkeit auf St. Croix noch nicht abgenommen.
Grönkayen, am Ostende von St. Croix gelegen, eine von den Plantagen, welche im Jahre 1849 von der Staatskasse als Prioritäts⸗Inhaberin hatte übernommen werden müssen, weil es dem Besitzer an den nöthigen Betriebs⸗Kapitalien fehlte, ist am Schlusse des Jahres 1850 für eine Summe von 17,800 westindischen Rthlr., wovon H baar bezahlt ist, versteigert worden. Da die Plantage im Jahre 1849 zu 9731 westindischen Rthlr. und im August 1850 zu 13,144 westindischen Rthlr. geschätzt wurde, so kann der Verkauf eben so sehr als vortheilhaft fuͤr die Staatskasse angesehen werden, als es andererseits für ein Zeichen besserer Konjunkturen für den westindischen Grundbesitz gelten kann.
Auf St. Thomas und St. Croix wurde eine Actien⸗Zeichnung veranstaltet, um eine ununterbrochene Dampfschiff⸗Verbindung zwischen diesen Inseln zu Stande zu bringen, nachdem sich gerade eine Ge⸗ legenheit dargeboten hatte, ein passendes Dampfschiff zu kaufen, welches nach St. Thomas gekommen war. Der Handel war zwar noch nicht abgeschlossen, da aber bereits über 100 Actien a 250 Dollars gezeichnet waren, so hoffte man, diesen Plan zur Ausfüh⸗ rung gebracht zu sehen.
Kopenhagen, 27. Febr. Die Berlingsche Zeitung ent⸗ hält noch Folgendes aus dem dem norwegischen Storthing vorge⸗ legten Königlichen „Bericht über den Zustand des Landes.“ Das neue Universitätsgebäude naht sich der Vollendung. Mit Däne⸗ mark finden noch Verhandlungen wegen der Archivangelegenheiten statt. In dem Schulwesen haben durchgreifende Reformen stattge⸗ funden. Das Leihinstitut zur Unterstützung der Landbau⸗ und Kom⸗ munal⸗Unternehmungen hat in den letzten drei Jahren zu diesen Zwecken 397,000 Spezies ausgeliehen. Durch Verkauf von geistlichen Wittwensitzen zur Begründung eines Pensionsfonds für Wittwen von Geistlichen, ist schon ein Kapitalvermögen am Schlusse des Jahres 1850 von 415,000 Spezies zusammengebracht. Ueber die Bewe⸗ gung unter den Arbeiterklassen heißt es wörtlich: „Die Forderungen auf Theilnahme am aktiven Bürgerrecht und auf Verbesserung in äußeren Verhältnissen, welche in der letzteren Zeit von den Arbeiter⸗ Klassen gestellt wurden, sind in mehreren Beziehungen Gegenstand der Aufmerksamkeit Sr. Majestät gewesen. Insofern als diese For⸗ derungen auf eine Veränderung der grundgesetzlich bestimmten Rechte des Reiches ausgehen, hat Se. Majestät sich nicht veranlaßt ge⸗ sunden, diese zu unterstützen. Insofern sie auf eine Veränderung in der privaten Gesetzgebung hinzielen, sind sie größtentheils ge⸗ rade gegen die letzten Anordnungen derselben gerichtet. In ihrer Allgemeinheit müssen sie angesehen werden als solche, die ihre Wurzel haben theils in der Unvollkommenheit, welche stets an mensch⸗ lichen Einrichtungen haftet, theils in der unrichtigen Auf⸗ fassung von der Ungleichheit in den äußeren Lebens⸗Verhält⸗ nissen, die sich niemals ausgleichen lassen wird. Die Zeichen der Störung der rechtlichen Ordnung und der privaten Verhält⸗ nisse, welche einzelne Arbeiter-Vereine gegeben haben, sind bis jetzt ohne bedeutende Folgen geblieben, und der Sinn des Volkes für Ordnung und Gesetzmäßigkeit giebt die Hoffnung, daß sie auch ferner ohne Folgen bleiben werden, so lange diejenigen, welche die gehörige Uebersicht über die öffentlichen Verhältnisse haben, nach einem Ziele zusammenwirken.“
In kurzer Zeit wird das hiesige Königliche Dampfschiff „Skir⸗ ner“ zwischen hier und Kiel in Fahrt gesetzt werden zur Beförde⸗ rung von Post und Passagieren. — Das von der Regierung zur Postbeförderung zwischen hier und Warnemünde früher gemiethete englische Dampfschiff „Mercator“ hört von heute ab mit der Fahrt auf; dagegen wird das schwedische Dampfschiff „Malmö“ anfangs künftigen Monats seine Fahrten zwischen hier und Lübeck wieder beginnen.
Moldau und Walachei. Bukarest, 18. Febr. (C. Bl. a. B.) Auch die türkischen Truppen⸗Befehlshaber haben durch einen Courier aus Konstantinopel die Weisung erhalten, daß bin⸗ nen drei Monaten sämmtliche türkische Truppen das Land zu räu⸗ men haben und sich über die Donau zurückziehen sollen. Eine Ple⸗ nar⸗Versammlung der türkischen höheren Functionaire hat vorge⸗ stern hier stattgefunden, um die Dispositionen zur Ausführung die⸗ ses Befehls zu berathen. Es scheint demnach auch der Abmarsch der russischen Truppen ein definitiver zu sein und sich nicht auf ei⸗ nen bloßen Garnisonswechsel beschränken zu sollen. Sicherem Ver⸗ nehmen zufolge, gehen die aus Konstantinopel eingelaufenen In⸗ structionen dahin, daß die türkischen Truppen nach dem Abmarsch der rus⸗ sischen oder gleichzeitig mit diesen das Land verlassen, jedoch sich in den Fe⸗ stungen längs des rechten Donauufers so konzentriren sollen, daßsie jeden Augenblick die Fürstenthümer wieder zu besetzen im Stande wären, indem die Pforte fest entschlossen ist, jede etwa künftig beabsichtigter Wiederokkupirung derselben durch Rußland allenfalls selbst durch Waffengewalt zu verhindern. Damit hängt aller Wahrscheinlichkeit nach, als Gegendemonstration die Konzentrirung russischer Truppen am Pruth zusammen.
Türkei. Sarajewo, 19. Febr. (Const. Bl. a. B.) Am 15ten gab Omer⸗Pascha eine ganz im europäischen Geschmacke ein⸗ gerichtete Abschiedstafel unter Zuziehung aller Autoritäten. Der Toast des Seraskiers auf den Kaiser von Oesterreich wurde durch einen Toast des österreichischen General⸗Konsuls Dr. Atanaskovitsch auf den Sultan erwiedert.
Zwei der Gäste, Rustem⸗Bey und Anrif⸗Bey, Sohn und Enkel des Wesirs der Herzegowina, wurden Tages darauf verhaftet und ihrer Insignien als General und Oberst beraubt. Der griechische Bischof von Mostar, welcher dem Seraskier seine Unterwürfigkeit bezeugen wollte, wurde vom Wesir Haireddin⸗Pascha gar nicht vor⸗ gelassen, da er seine Christen weit mehr bedrückt, als die Türken es thun. Am 17ten wurden die bei Han Kula gefangenen mostarer Rebellen in Ketten nach Konstantinopel abgeführt. Sarajewo wird ganz von Truppen entblößt, und der Seraskier ist nicht früher als am 17ten d. M. von hier abgezogen. Auch der alte Wesir der Herzegowina ist verhaftet worden.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Statistische Uebersicht über den Fortschritt des deut⸗ schen Eisenbahnwesens. Schon vor dem Jahre 1826 waren 7,02 Meilen Eisenbahnen
in Deutschland im Betrieb, und zwar die in Preußen liegenden Kohlen⸗Eisenbahnen an der Ruhr und Saar. Im Jahre 1830
wurden 7,6 Meilen und im Jahre 1832 17,0 Meilen dem Betriebe
übergeben, beide Bahnstrecken liegen in Oesterreich. Sämmtliche
drei Bahnstrecken sind für den Betrieb mit Pferdekraft gebaut. Im
Jahre 1835 wurden 0,8s Meilen, im Jahre 1836 9,0 Meilen
Pferdebahn, und im Jahre 1837 1,0 Meilen dem Verkehr überge⸗ 8 8
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ben, so daß am Schlusse des Jahres 1837 42,40 Meilen im Be⸗ trieb waren. Im Jahre 1838 kamen 9,0 Meilen SöS. zum Schlusse 1838 51,4 Meilen. Im Jahre 1839 wurden eröff⸗ net 37,23 Meilen, bis zum Schlusse des Jahres 1839 also 88762 Meilen. In 1840 kamen 28,90 Meilen in Betrieb, macht bis zum Schlusse des Jahres 1840 117,53 Meilen. In 1841 wur⸗ den 62,28 Meilen eröffnet, bis zum Schlusse des Jahres also 179,81 Meilen. In 1842 wurden eröffnet 36,15 Meilen, bis Ende des Jahres 1842 also 215,96 Meilen. Im Jahre 1843 kamen hinzu 50,93 Meilen, so daß am Schlusse des Jahres 1843 266,89 Meilen im Betrieb waren. Im Jahre 1844 wurden 72,06 Meilen eröffnet, mithin bis zum Schlusse des Jahres 1844 338,95 Meilen. Im Jahre 1845 kamen 86,71 Meilen in Betrieb, macht bis zum Schlusse des Jahres 1845 425,66 Meilen. In 1846 wurden 183,39 Meilen er⸗ öffnet, worunter die 4,0 Meilen lange Kottbusser Pferdebahn, bis zum Schlusse des Jahres 1846 also 609,05 Meilen. Im Jahre 1847 wurden etwas über 149 Meilen dem Betriebe übergeben, zu⸗ sammen bis zum Schlusse des Jahres 1847 etwas über 758 Mei⸗ len. Im Jahre 1848 wurden eröffnet circa 94 Meilen, macht bis zum Schlusse des Jahres 1848 852 Meilen. Im Jahre 1849 wurden circa 76 Meilen dem Verkehr übergeben, so daß sich eine Gesammtlänge von circa 928 Meilen ergab. Auch im Jahre 1850 sind wiederum mehrere wichtige Bahnstrecken eröffnet worden, welche theils zur Vervollständigung, theils zur Erweiterung des schon groß⸗ artigen deutschen Eisenbahnnetzes beigetragen haben. Es wurden im Laufe des Jahres 1850 folgende Bahnstrecken dem Verkehr über⸗ geben: im Februar, März und April wurden die Strecken der Main⸗Weser⸗Bahn von Frankfurt bis Friedeberg, und von Kassel, resp. Wabern, bis wohin die Bahn bereits im Dezember 1849 eröffnet worden war, nach Treysa und Marburg, dem Betriebe übergeben; die ganze Länge dieser Bahnstrecken beträgt 14 Meilen. Im Monat Mai wurde die Strecke der Sächsisch⸗Böhmischen Staats⸗ Eisenbahn von Pirna bis Königsstein, 2 ½ Meilen lang, und eine weitere Strecke dieser Bahn, von Königsstein bis Schandau, 1 Meile lang, im Juni eröffnet. Ferner wurde im Monat Mai die noch fehlende Bahnstrecke der Mecklenburgischen Eisenbahn zwischen Schwerin und Rostock, 11 ¼ Meilen lang, dem Verkehr übergeben. Im Juni wurden die noch fehlenden Strecken der Württembergi⸗ schen Staats⸗Eisenbahn zwischen Ulm und Biberach, 5 Meilen lang, und zwischen Ulm und Geislingen, 4 ½ Meilen, zusammen 9 ½ Meilen lang, eröffnet. Von diesen Bahnstrecken waren bereits schon Ausgangs 1849 4 ½ Meilen fahrbar, jedoch nicht dem Ver⸗ kehr übergeben. Ferner wurde im Monat Juni die Strecke der Prag⸗Dresdener Eisenbahn von Prag bis Lobositz, 11 ½ Meilen lang, dem Verkehr übergeben. Von Prag bis Raudnitz war vie Bahn ebenfalls im November 1849 schon fahrbar, aber dem öf⸗ fentlichen Verkehr nicht übergeben. Eine weitere Strecke dieser Bahn, und zwar von Lobositz bis Aussig, 2 ½ Meilen lang, wurde im Monat Oktober eröffnet. Im Monat August wurde eine weitere Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn von Marburg bis Gießen, 4 Meilen lang, eröffnet. Im Oktober wurde die Bahnstrecke zwischen Hamm und Paderborn, 10 Meilen lang, eine Strecke der jetzigen Westfälischen, früher Köln⸗Minden⸗Thüringer Verbindungsbahn, dem Verkehr übergeben. Dies giebt eine Ge⸗ sammtlänge der in 1850 eröffneten Eisenbahnen von 66 Meilen. Es hat sonach das ganze Eisenbahnnetz in Deutschland eine Aus⸗ dehnung von cirba 994 Meilen. Würde man, indem sich die Eisenbah⸗ nen der nichtdeutschen österreichischen Provinzen nicht gut von den deutsch⸗österreichischen Bahnen trennen lassen, mit hierbei beachten, so ist noch hierher zu rechnen die Strecke der Wien⸗Pesther⸗Unga⸗ rischen Centralbahn, jetzt Kaiserlich österreichische südöstliche Staats⸗ Eisenbahn zwischen Preßburg und Waizen, 21 Meilen lang, und ferner die von der österreichischen Staats⸗Verwaltung im vorigen Jahre erworbene Krakau⸗Oberschlesische Eisenbahn mit einer Länge von über 8 Meilen, so ergiebt sie in Deutschland und in den außerdeutschen österreichischen Ländern eine Gesammtlänge von 1023 Meilen Eisenbahnen, von welchen noch immer die größere Hälfte in dem Besitz von Privatgesellschaften sich befindet. Be⸗
trachtet man das Verhältniß der Staatsbahnen zu den Privatbah⸗
nen der letzten Jahre, so zeigt sich, daß je länger je mehr sich
dasselbe zu Gunsten der Staatsbahnen ändert; denn es geht schon
daraus hervor, daß unter den 14 im Jahre 1849 eröffneten Bahn⸗
strecken sich nur vier, und zwar zwei zu der Pfälzischen Ludwigs⸗
bahn und zwei zu der Magdeburg⸗Wittenberger Eisenbahn gehörige
Bahnstrecken sich befinden, und bei den aufgezählten Bahn⸗
strecken, welche im verflossenen Jahre dem Verkehr übergeben wor⸗
den sind, sich nur eine Bahnstrecke von 11 ½ Meilen darunter be⸗
findet. Die Aussichten auf Erweiterungen und Vervollständigungen
des deutschen] Eisenbahnwnetzs haben sich auch im Jahre 1850 wie⸗
derum gezeigt; es wurden im Monat Februar v. J. die Arbeiten für
die Lübeck⸗Büchener Eisenbahn wieder in Angriff genommen; eben so wur⸗
den die großartigen Bauten für den Weichselübergang bei Dirschau zur
großen preußischen Ostbahn im Monat April wieder in Angriff ge⸗
nommen. Gleichfalls ist im vorigen Jahre eine Vergrößerung des
Eisenbahnnetzes durch Neubauten in Aussicht gestellt, und welche
auch wohl als gesichert anzusehen sind. Im Monat Mai wurde
wegen Herstellung der die bayerischen und württembergischen Bah⸗
nen verbindenden Bahn zwischen Augsburg und Ulm, zwischen der
bayerischen und württembergischen Regierung ein Vertrag abge⸗
schlossen, und es ist wohl nicht zu zweifeln, daß diese Bahn von
Bayern auf Staatskosten erbaut werden wird. Eben so ist durch
einen im Dezember zwischen Württemberg und Baden abgeschlosse⸗ nen Staatsvertrag die Herstellung der Verbindungsbahn zwischen Bietigheim und Bruchsal auf Kosten der württembergischen Regie⸗
rung für gesichert anzusehen. Die Vorlage der hannoverschen Re⸗ gierung in Betreff der West⸗ und Südbahn auf Staatskosten ist von den Kammern als vortheilhaft anerkannt worden. Auch die Konzessionirung einer Privatbahn — München⸗Salzburg — kam vor; es ist jedoch wahrscheinlich, daß dieselbe dennoch auf Staats⸗ kosten erbaut werden wird.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 5. März. Im Schauspielhause. 43ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.
Donnerstag, 6. März. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Schauspielhaus⸗Abonnement: Faust, dramatisches Gedicht von Göthe, in 6 Abth. Anfang 6 Uhr.
Schauspiel⸗Preise im Opernhause: Proscenium 32 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., vese. F. 2 büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, .“ und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½⅜ Sgr. Ein.
9 24₰ — . 502 s 2 ogeecnng. 279 Wrin. Im Lyemnbagse, pensh a ghenene; Vorstellung. Auf Alllerhochsten Befeg von Hoguet. Anfang 6 Uhr.
Akten. Mustk von Feeheebee. 8. Ein weiteres Auftreten derselben
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