1851 / 66 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ederung vom für den da⸗ des in Bezug Verordnung vom 14. Verkündigung des aber den unterzeichneten n der Antwort des ad Ca- unktes der Stände, zu⸗ und Landschaft nach Lage tlichen Landtags in bunden erachten könn⸗ Landeswohls verp die in den letzten Jahren achten Erfahrungen wohl zu

vosition enthaltenen Bezugnahme auf die ständische Erwi 16. Mai 1848 auf die landesherrlichen Propositionen maligen außerordentlichen Landtag und eben s enommenen Schlußsatzes der allerhöchsten September des vorigen Jahres, betreffeu schiedsrichterlichen Urtheils, erscheint es Mitgliedern des Comitté's rathsam, daß in zur Wahrung des rechtlichen Standp vörderst ausgesprochen werde, der Sache an die Beschlüss ser Angelegenheit sich i ten und sich vielm hielten, bei ihren fast in allen deutschen Ländern gem berücksichtigen. Wenn nun lichen Aufforderungen gemäß, Mitte eine Deputation zu herrlichen Kommi sere jetzige L

daß Ritter⸗ außerorden keiner Weis im Interesse des künftigen Beschlüss

ren wollen, den landesherr⸗ dem gegenwärti ählen, welche durch Vorbe⸗ ssarien in gründliche Erwägung Verfassung an Mängeln leide, hle des Landes Verbesserungen statt⸗ Betracht zu ziehen sein, ob Stände putatischen Ver⸗ alten gemäß, noch e unterzeichneten Comité⸗ so unbeschränkt die hohen Regie⸗ solcher Männer sein werden, rren freistehen muß, beliebige mit den ständischen Deputirten verhandeln zu derer, von den Landesherren nicht kommit⸗ zumal die Stellung dersel⸗ im Resultat

Stände sich bereit erklä ß, noch auf gen Landtage rathung mit landes nehme, inwieweit un und ob und inwieweit zum Wo finden könnten, st es angemessen finden, handlungen, andere Männer hinzugezogen werd Mitglieder sind d. rungen ihrerseits so wie es auch den Personen kommissarisch lassen, die Zuziehung tirter Männer doch bedenklich erscheint, ben zu den ständisch der Verhandlungen ren nicht immer richtig aus einan ach der Ansicht der unterzeichneten Stände usprechen hätten, und nur etwa in Ulung der Stadt Wismar es den Landes⸗ einen Deputirten dieser Stadt den kom⸗ Verhandlungen beiwohnen en betrifft, so erscheint d Kreisen, zugleich aber in für den Fall der

o wird ferner in t zu daß zu diesen kommissarisch⸗de

den landesherrlichen Vorbeh

er Ansicht, daß, in der Zuratheziehung allerhöchsten Landeshe

en Deputirten leicht verrückt und die Ansichten der Ersteren und die der Letzte⸗ nder gehalten werden möchten, da⸗ sich gegen eine solche Zuziehung ausz Berücksich- tigung der besonderen Ste herren zu überlassen wäre, missarisch⸗deputatischen e eventuelle Zahl der Deputirt deren zwölf nach Ständen un Kreise einen Substitute beiden betreffenden Deputirten zu erwählen, r Wahrnehmung der be⸗ esonderen Depu⸗

es angemessen, aus jedem Stande und Behinderung eines der und es der Stadt Rostock zu überlassen, zu onderen Interessen dieser Stadt ebenfalls einen b tirten zu erwählen. Endlich glauben müssen, ob es rathsam erscheint, die die demnächstigen Verhandlungen mit d rien mit Instruction zu versehen. das Einzelne gehen sollte, nicht anräthlich Landesherren von den Vorberathungen im engeren ten Vortheil vereiteln würde, scheint auf der H en nicht nothwendig sein, für die Stände nicht bindend sein, daß, wenn Depu⸗ auf der zu verhandeln, blie⸗ fruchtlose blei⸗ den Erfahrungen der ft darin einverstanden sein, für Mecklenburg keinen Segen ird der Werth unserer nach bloßer Theorie

die Unterzeichneten noch die Frage berühren zu zu erwählenden Deputirten für en landesherrlichen Kommissa⸗ Daß eine solche, wenn sie in wäre und den von den

allerhöchsten Kreise erwarte zu liegen. weil die Erklärungen der Deputirten sind, doch möchte auch nicht zu tirte ohne Angabe der Basis,

Es wird auch so weit zu geh

Vorarbeiten neuesten Jahre Ritter⸗ und Landscha daß das Verlassen der Geschichte bringen kann, und gerade in der Neuzeit w im Gegensatz zu den en anderer Staaten desto klarer hervorge⸗ dieselbe der weiteren Fortbildung und Ver⸗ erden Stände auf dem jetzigen Landtage ber daß bei etwa eintretenden Modifica⸗ ndische Grundlage unserer Verfassung hl kein Zweifel sein, und können 's daher nur vorschlagen, r ausgesprochene Ansicht sich an⸗ zu erwählenden Deputirten durch

ständischen Verfassung geschaffenen Grundgesetz reten sein. Inwieweit besserungen bedürftig ist, w nicht entscheiden wollen, a ionen in allen Fällen die stä darüber möchte wo

estzuhalten, Mitglieder des Comité

die unterzeichneten daß Ritter⸗ und Landschaft die hie eignen und zur Beachtung für die Beschluß feststellen wolle.

n Blücher. J. von Plüskow.

Graf von Bernstorff. Graf von Bassewitz.

von Dewitz. von Dewitz.

und die Groß⸗

mecklenburg⸗schwerinsche IV. n haben die

relitzsche II. Landtagspropositio nstande und gehen wesentlich da⸗ ne, sofort Vorlagen über die chen, das es

An

Die Großherzoglich mecklenburg⸗st Verfassungsangelegenheit zum Gege von aus, daß es nicht zweckmäßig erscheir

r Landesverfassung zu ma einer Vorberathung in einem engeren weshalb denn Stände

beabsichtigten Veränderungen de vielmehr räthlicher sein werde, Kreise sachkundiger aufgefordert werden, deren Aufgabe es sein soll, demnächst mit la sarien zu der bezeichneten Bera der zu wählenden Deputirten wi

Männer eintreten zu lassen, aus ihrer Mitte eine Deputation zu erwählen, ndesherrlichen Kommis⸗ thung zusammenzutreten. rd der ständischen Bestimmung über⸗

landschaftlichen Mitglieder der Comité erachten, daß Stände sich der Wahl einer solch ziehen können und wollen, und

hen Deputation nicht werden ent⸗ chlagen daher vor, daß die Zahl ölf festgesetzt werde, welche nach Außerdem bliebe es der

der Mitglieder derselben auf zwö Ständen und Kreisen zu erwählen wären. Stadt Rostock überlassen, zur Wahrnehmung ihres besonderen In⸗ teresses ebenfalls einen Deputirten zu erwählen. Zugleich wäre aus jedem Stande und Kreise für den Behinderungsfall eines der be⸗ treffenden Deputirten ein Substitut zu denominiren. Beide landesherrlichen Proposttionen, besonders aber die Groß⸗ glich mecklenburg⸗schwerinsche, enthalten noch allgemeine Aeuße⸗ en über die betreffenden Beweggründe, welche in der gegen⸗ Lage der Verhandlungen einer detaillirten Beurtheilung unterziehen sein werden, zumal sie nur als originelle An⸗ ber das Bedürfniß, nicht als bestimmte Grundlagen der enden Verhandlung hingestellt sind, überdies es landesherr⸗ auch an ausdrücklichen Zusicherungen wie der Stände überhaupt, so folgenweise auch in den Propositionen nicht fehlt. ines bestimmten rechtlichen Standpunkts, von wel⸗ en auszugehen haben würden, finden Mitglieder der Comité in der Propo⸗

aüuch eines überall Standpunkts, jedes einzelnen

Aufstellung e die Verhandlung

8 landschaftlichen sition keine Veranlassung. Weiter heißt es in beiden Serenissimi behielten sich vor, missarien und ständischen Depu Männer zuzuziehen, und dieser Pu

Ständemitglieds,

Propositionen: außer den landeshe tirten nach Befinden noch andere

rrlichen Kom⸗

einer besonderen Bearbeitung bedürfen. Mitglieder des Comité halten dafür, Regierungen ihrerseits auch in der o wie in der Zuratheziehung anderer

nit wird noch landschaflichen schränkt die hohen

daß, so unbe die Kommissarien, s

Bestellung von

Personen sein werden, doch darauf nicht eingegangen werden kann,

daß außer den Kommissarien noch andere Männer beliebig zu den

Verhandlungen zugezogen werden dürfen. Die Stellung derselben u den ständischen Deputirten möchte leicht mißkannt werden, und im Resultate der Verhandlungen möchten die Ansichten der ständi⸗

schen Deputirten und diejenigen der zugezogenen Personen nicht immer

richtig aus einander gehalten werden. Es empfiehlt sich daher, eine solche Zuziehung abzulehnen, und nur etwa in Berücksichtigung der besonderen Stellung der Stadt Wismar wäre es dem Landesherrn zu überlassen, einen Deputirten dieser Stadt den kommissarisch⸗de⸗ putatischen Verhandlungen beiwohnen zu lassen.

Schließlich ist es noch in Anrege gekommen, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, der zu erwählenden Deputation eine Instruction zu er⸗ theilen oder wenigstens die Basis festzustellen, auf welcher dieselbe

allein zu verhandeln befugt sein solle. Die landschaftlichen Mitglie⸗

der sind des Dafürhaltens, daß solches unterbleibe, weil dadurch V

einmal der in der Propositicn ausgedrückte Zweck der kommissarisch⸗ deputatischen Verhandlungen, der eben in der ganz freien Vorbera⸗ thung besteht, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, verfehlt sein würde, sodann aber auch die Instruction um deswillen überflüssig erscheint, weil dem folgenden Landtag jedenfalls ganz freies Beschluß⸗ recht über die auszuarbeitenden Vorlagen vorbehalten ist.

Flörke. Langfeldt. Lüders. Brückner. Wulffleff.

Zugleich theilen wir nachstehendes schwerinisches Reskript mit:

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von

Mecklenburg ꝛc.

Unsere Verordnung vom 11. Januar 1849, die Aufhebung der körperlichen Züchtigung als Strafmittel betreffend, beruht zwar auf dem durch die Verordnung vom 5. Oktober v. J. außer Wirk⸗ samkeit gesetzten Reichsgesetze, die Grundrechte des deutschen Volkes betreffend; dessenungeachtet ist Unsere Absicht nicht, auch diese Verordnung wieder ganz aufzuheben.

Dieselbe bedarf jedoch insofern einer Revision, als sie, so wohl prinzipiell, als nach den demnächst gemachten Erfahrungen, durch

die ausnahmslose Verwerfung jenes Strafmittels zuweit gegangen ist. In einigen Verhältnissen und Fällen ist es ohne große Ge⸗ fahren und Nachtheile zur Zeit noch nicht ganz zu entbehren. In anderen Fällen treffen die seiner Anwendung sonst entgegenstehen-

den Bedenken nicht zu oder werden durch Gründe der Zweckmäßig⸗ keit überwogen.

1) In den Straf⸗, Arbeits⸗ und Gefangenhäusern kann die körperliche Züchtigung als Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin

nicht entbehrt werden.

Jene Anstalten sind vorzugsweise mit solchen Individuen be⸗ setzt, die, mehr oder weniger gegen jedes andere Correctionsmittel selbst gegen die einsame Haft in dunklen Gefaͤngnissen mit Kost⸗ Entziehung abgestumpft, nur durch die Furcht vor dieser em⸗ pfindlichsten Strafe in Zucht und Ordnung gehalten werden können.

Die seit dem Erlasse der gedachten Verordnung gemachten Er⸗

fahrungen haben dieses vollständig bestätigt. In das Land⸗Arbeitshaus, in die Straf

rectionsfähigkeit immer mehr verloren.

In Dreibergen ist die Aufrechthaltung der Disziplin sehr er⸗ schwert. Bei dem Kriminal⸗Kollegium ist das Bedürfniß eines nachdrücklichen Correctionsmittels so fühlbar geworden, daß bei der im Dezember v. J. vorgenommenen Visitation desselben die Wieder⸗

herstellung der Lattenstrafe für jenen Zweck beantragt worden ist.

Nach denselben Gründen können auch die Gerichts⸗ und Po⸗ lizei⸗Behörden in den Lokal⸗Gefängnissen der körperlichen Züchti⸗ Auch in diesen Gefängnissen ist seit dem Erlasse der Verordnung vom 11. Januar 1849 eine solche Wider⸗ setzlichkeit hervorgetreten, daß die Behörden sie zu beherrschen nicht

gung nicht entbehren.

mehr im Stande sind.

2) Nicht minder wird die körperliche Züchtigung zur Ahndung der Lügen und Umzüge der Inkulpaten in gerichtlichen und polizei⸗ lichen Untersuchungen, wenigstens in einem beschränkten Umfange,

wiederhergestellt werden müssen.

worden ist.

Da aber das Gefängniß in dem bestehenden Untersuchungs⸗ darmen, zu übergeben und dabei noch d Verfahren das wichtigste und für die Zulässigkeit der Todesstrafe das unerläßliche Beweismittel bildet, auch der Anzeige⸗Beweis durch die Verordnung vom 12. Januar 1841 in sehr enge Gränzen ge⸗ sollen. schlossen worden ist, so hat die Verordnung vom 11. Januar 1849 den Beweis in allen Untersuchungs⸗Sachen mittelbar zu sehr ge⸗ fährdet, als daß es statthaft sein könnte, auf diesem Wege weiter

fortzugehen.

3) Als Rechtsmittel für selbstständige Verbrechen und Ver⸗ gehungen erscheint die körperliche Züchtigung unter entsprechenden

Umständen geeignet: a) bei jugendlichen Inkulpaten, die nicht konfirmirt sind.

Bei solchen Kindern und jungen Leuten gilt die körperliche Züchtigung nach der Auffassung des Volkes nicht für eine ent⸗ ehrende Strafe. Sie ist bei ihnen nicht allein das kürzeste, sondern insofern auch das wirksamste Strafmittel, als sie am meisten geeig⸗ ugendlichen Frevler wieder von dem Wege der Ver⸗

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net ist, den j le brechen und Vergehungen abzuführen; b) bei Vagabonden.

Die Mehrzahl dieser Menschen gehört gerade zu den gesunke⸗ nen Theilen der menschlichen Gesellschaft, ist daher zu einem sol⸗ chen Strafmittel um so geeigneter, als die Vollziehung desselben mit dem geringsten Aufwand von Zeit und Kosten verbunden ist. Ausländer können um so schneller aus dem Lande geschafft und werden dadurch um so nachdrücklicher von der Wiederbetretung des⸗

elben abgehalten werden; c) für Forstfrevel in einem beschränkten Umfange.

Auf die Bestrafung dieser Begangenschaften hat die Verord⸗ nung vom 11. Januar 1849. besonders nachtheilig gewirkt. Nicht allein ist die Gefängnißstrafe für einen großen Theil dieser Frevler keine Strafe, sondern die Unmöglichkeit, so viele Gefängnißstrafen

zu vollstrecken, hat auch die Folge gehabt, daß zahllose Forstbruch

in dieser Art vergehen, die nachtheiligste Wirkung übt.

Erlassung der in der Anlage entworfenen Verordnung.

Hoheit dem Großh

strafe erduldet haben, deren Ges

Auch in den bezeichneten Fällen ist die nur ausnahmsweise und nach sorgfältiger Erw mäßigkeit und Dringlichkeit zur Anwendung zu bringen. Dabei treten die früheren Vorschriften uber die Art ihrer und der §. 25, Th. 2 der Kriminalgerichts⸗Ordnung wiever in Wirksamkeit.

So weit nicht in dem Vorsteh worden ist, verbleibt es bei Unserer Verordnung vom 11. Januar 1849, die Aufhebung der körperlichen betreffend.

Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium. Schwerin, den ꝛc.

anstalt zu Dreibergen, in die Gefängnisse des Kriminal⸗Kollegiums ist seit jener Zeit eine Widersetzlichkeit eingedrungen, welche nicht allein die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit in denselben in hohem Grade gefährdet, sondern auch der Moralität derselben große Nachtheile gebracht hat. Das Land⸗Arbeitshaus hat unter diesen Einwirkungen seine Cor-⸗

Hoheit der Erzherze

der Feldmars

Da alle anderen Korrektivmittel auf den größten Theil der lombardisch⸗venetiani Inkulpaten keinen Eindruck machen, so ist die erfahrungsmäßige sen, Folge hiervon, daß die Erreichung der Geständnisse seit der Er⸗ lassung der Verordnung bei weitem schwieriger und seltener ge⸗

wodurch eingeschärft wird, vom 10. März 1849 noch immer diejenigen, Druckwerk augenblicklich der Behörde, sei es

zukam, ausdrücklich zu bezeichnen, nach stände mit einer Kerkerstrafe von 1—5 Jahren belegt werden

La Sferza ist wegen eine

geschriebenen

der Waffenverheimlichung überwieser lichem Urtheile zufolge mittelst Pulver und Blei hingerichtet worden.

Frankreich.

merkung Creton's über gesch er Rede wird das Protokoll angenommen. er einen Ordnungsruf in der letzten Sitzung. Er hatte dem Justiz⸗Minister entgegnet: die Juni⸗Transportirten seien nicht verurtheilt worden. Der Incidenzfall hat keine Folgen. Ohne rathung des Gesetz⸗Entwurfes wegen mehrerer Staatsbaulichkeiten zu Cherbourg an das Departement Es folgt die zweite Berathung über den Antrag von Die betreffende

tigt sich üb

Debatte wird eine zweite Be strafen unvollstreckt geblieben sind. Um so mehr hat die Zahl und die Schädlichkeit dieser Contraventionen auf die besorglichste Weise zugenommen. Es ist daher dringendes Bedürfniß, diesem Uebel⸗ stande Einhalt zu thun. Das dazu vorgeschlagene Mittel rechtfer⸗ tigt sich auch insofern, als längere und wiederholte Gefängnißstrafe auf die sonstigen Verhältnisse der meisten Individuen, welche sich

beschlossen. Duecouvx auf Errichtung einer Arbeiter Börse. Kommission erklärt sich gegen die Berücksichtigung, weil diese Maß⸗ regel in den Ressort der Gemeinde gehöre. Vertheidigung seines Antrages, daß die Exrrichtung einer solchen Arbeiter⸗Börse zu Paris von nationalem Interesse d- Die Börse

würde nach seiner Berechnung nur 300,000 Franken kosten, das Seechstel von dem Kostenbetrage der Agioteurs⸗Börse. Gain spricht

für den Antrag uund sucht ihn durch statistische

Nach den vorstehenden Gesichtspunkten beabsichtigten Wir die

Ihr werdet daher hierdurch angewiesen, Unsere getreuen Stände

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zufordern, sich noch auf dem diesjährigen Landtage über die⸗ lbe zu erklären. Gegeben durch Unser Gesammtministerium.

Schwerin, am 1. März 1851.

Friedrich Franz. 3

Graf von Bülow. von Schröter. von;

An 91

den Landtags⸗Kommissarius, Staats⸗Minister

von Levetz ow in Malchin.

18 Anlage. Friedrich Franz ꝛc. ꝛc.

Im Allgemeinen must zwar an dem Grundsatze festgehalten werden, daß die körperliche Züchtigung als Strafmittel möglichst zu vermeiden und daher in der Regel nicht zulässig ist. Die Er⸗ fahrung hat jedoch ergeben, daß dieses Strafmittel in einigen Ver⸗ hältnissen zur Zeit noch nicht ganz entbehrt werden kann. In an⸗ V deren Fällen sind die seiner Anwendung sonst entgegenstehenden Be⸗

denken nicht zutreffend oder werden durch Gründe der Zweckmäßig⸗ keit überwogen.

Nach diesen verschiedenen Richtungen ist eine theilweise Wie⸗ derherstellung desselben Bedürfniß geworden. her, nach hausvertragsmäßiger Communication mit Sr. Königlichen

erzoge von Mecklenburg⸗Strelitz und nach statt⸗ gehabter Verhandlung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt: J

Die körperliche Züchtigung wird fortan wieder als Strafmittel gestattet:

1) zur Aufrechthaltung der Disziplin in den Straf⸗, Arbeits⸗ und Gefangenhäusern, so wie in allen Lokalgefängnissen;

2) zur Ahndung der Lügen und Umzüge in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an solchen Inkulpaten, welche in der anhängigen Untersuchung bereits wiederholt mit anderen Strafen wegen Lügen und Umzüge bestraft 1 Rückfall mit körperlicher Züchtigung bedroht worden sind;

3) zur Bestrafung selbstständiger Verbrechen und Verge-⸗ hungen: 8 a) bei jugendlichen Inkulpaten, die noch nicht konfirmirt sind;

b) bei Vagabonden;

c) des Forstfrevelgesetzes, nach Maßgabe vom 1. März 1842, §. 2, Nr. 1, Abs. 2, 1 an solchen Frevlern, welche innerhalb Jahresfrist bereits dreimal aushülfliche Gefängniß⸗

ammtbetrag 14 Tage ausmacht. II

III.

Verordnung wegen

theilweiser Wiederherstellung der körperlichen

Züchtigung als Strafmittel.

Hamburg. Hamburg, 4. März. (H. C.) Se. Kaiserlich H g Leopold von Oesterreich ist gestern wieder hier eingetroffen. b 1“

Oesterreich. Mailand, 27. Febr. (Ll.) Da die Ausstreuung von revolutionairen Proclamationen und aufregenden heimlich gedruck⸗ ten und verbreiteten Schriften noch immer kein Ende nimmt, so hat schall Radetzky als oberster Civil⸗ und Militairchef des schen Königreichs eine Bekanntmachung erlas⸗ daß eine diesfällige Proclamation in voller Kraft bestehe, und daß welche es unterlassen, ein solches ihnen zugekommenes auch nur einem Gen⸗ ie Art, wie ihnen selbes Beschaffenheit der Um⸗

Venedig, 28. Febr. (G. di Ven e z.) Baron Jacopo Tre⸗ ves, Baron Guido Avesani und Graf Girolamo Dandolo sind z Mitgliedern einer Deputation der Stadt Venedig gewählt worden, welche in Wien die Wiederverleihung des Freihafens erbitten un gleichzeitig die hierzu nöthigen Aufklärungen geben soll. Ein der Verleitung dreier ungarischer Soldaten zur Desertion überwiesenes Individuum ist standgerichtlichem Urtheile zufolge vorgestern mittelst Pulver und Blei hingerichtet worden.

Brescia, 25. Febr. (Ll.) Das hier erscheinende Journal s gegen die Person des Präsidenten der französischen Republik gerichteten, in sehr verletzenden Ausdrücken Artikels von dem K. K. Stadtkommando zu achttägi⸗ ger Suspension verurtheilt worden.

Cremona, 18. Febr. (G. di Mil.) Ein des Raubes und nes Individuum ist standrecht⸗

denzfälle zu rechtfertig Staatskosten erbaut worden.

Wir verordnen da⸗

und hierauf für einen neuen

des Forstfrevelgesetzes

körperliche Züchtigung ägung ihrer Zweck⸗

Vollziehung

enden etwas Anderes bestimmt

Züchtigung als Strafmittel

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 3. März. Den Vorsitz führt Leon Faucher. Nach einer Be⸗

ehene Aenderung eines Schlußsatzes Bourzat rechtfer⸗

Ducoux bemerkt zur

Daten und Präce⸗

X“ en. Er bemerkt, daß die p riser Börse auf Der Antrag wird nicht in Betracht genommen. Morgen ist keine Sitzung.

Paris, 3. März. Die Patrie erzählt in folgender Weise

eine angeblich nach der Rede von Mare Dufraisse am Sonnabend vorgefallene Scene: Thiers sprang von seinem Sitze auf, er war

am Fuß der Tribüne voll Ungeduld und Angst, wie in der letzten Stunde, eben so der Beredsamkeit seiner Adjutanten mißtrauend, als

nicht Ruhe genug, die Unpopularität seines Namens auf die

Spitze zu treiben, wenn er persönlich eine Rolle in dieser trau⸗ rigen Scene übernähme. Dort hörte man ihn in einer Sprache, derjenigen, an welche Marc Dufraisse alle Gemüther erinnert hatte, wurdig ausrufen: Alle Wetter, so stimmen wir doch! Während der Zeit gab General Cavaignac, mit dem Thiers seit einigen Wochen in der rührendsten Eintracht lebt, einem entgegen⸗ gesetzten Gesühle nach. Während der frühere Chef der Majorität nur an einen Parteistreich dachte, ließ der frühere Chef der Oppo⸗

sition den Abscheu zu Tage kommen, welchen ihm die verruchten

Worte des Bergtribuns eingeflößt hatten. General Cavaignac er⸗

hob sich mit der alten Majorität, um sich für Vertagung

auszusprechen. Sofort stürzte Charras auf ihn los, und

man berichtet, die beiden ehrenwerthen Mitglieder der Linken hätten folgendes Gespräch gehabt: „Wie, General, Sie verlassen uns?“ „Schweigen Sie, diese Leute flößen mir Abscheu ein.“ „Sie gehen also zu den Weißen über?“ Rußland leben, als mich mit Leuten verbünden, die, nicht zufrieden,

„Ich wollte lieber in

daß sie die Republik zu Grunde richten, auch noch Frankreich ent⸗ ehren.“ General, Sie nehmen es heute gewaltig übel auf.“

„Ich habe hier keine andere Erklärung zu geben; genügt diese

nicht, so bin ich immer anderswo zur Antwort bereit.“

Gegen die Vertagung des Cretonschen Antrages stimmten mit dem Berge: Thiers, Changarnier, Jules de Lasteyrie, Piscatory, de Mornay, Remusat, Chambolle, Delessert und Baze. Der Mes⸗ sager de l['Assemblée behauptet heute, die Vertagung des Cre⸗ tonschen Antrages sei nur mit einer Majorität von höchstens 30. Stimmen durchgegangen.

Man glaubt, Delangle werde zum General⸗Prokurator am pariser Appellhofe ernannt werden.

Gestern fand der letzte diesjährige Ball im Stadthause statt. Er war glänzend und von pariser Notabilitäten aller Stände und allen Diplomaten besucht. Der Präsident der Republik war eben⸗ falls erschienen und unterhielt sich vorzugsweise mit dem Seine⸗ Präfekten Berger und Ferdinand Barrot.

Der Präsident der Näational⸗Versammlung, Dupin, liegt seit einigen Tagen an heftigem Rheumatismus krank danieder.

Großbritanien und Irland. London, 3. März. Die Reconstruction des Whigministeriums scheint heute eine ausgemachte Sache, wenn es in diesem Augenblicke auch nicht möglich ist, mit Bestimmtheit anzugeben, auf welche Weise sie bewerkstelligt werden soll. Lord John Russell war seit vorgestern zweimal bei der Kö⸗ nigin, er hielt wiederholte Konferenzen mit seinen bisherigen Amts⸗ kollegen und mit dem Marquis von Lansdowne insbesondere. An⸗ dererseits konferiren die Peeliten sehr angelegentlich mit einander. Die Häupter dieser Partei, der Herzog von Newcastle, Sidney Herbert, Gladstone, Herbert und Andere, kamen gestern in der Wohnung Sir James Graham's zusammen, worauf Letzterer sich zum Grafen von Aberdeen begab. Von einem Austritte Viscount Palmerston's, der von den meisten französischen Blättern als nahe bevorstehend angekündigt wurde, ist in diesem Momente keine Rede, und man glaubt auch nicht, daß dies der Fall sein werde, wenn Lord John Russell wieder ins Amt tritt. Daily News bringt heute sogar das Gerücht, Lord Palmerston werde selbst als Premier Minister ein Kabinet bilden, was jedoch keinen Glauben findet. Auch liegt bis jetzt gar keine Meldung vor, daß der Lord dazu von der Königin aufgefordert worden wäre. Heute Vormittag um 11 Uhr hatten die Mitglieder des abgetretenen Kabinets, mit Aus⸗ nahme des Herrn Labouchere, der in Brighton ist, eine einstündige Besprechung bei Lord John Russell. Der Letztere begab sich darauf zu Ihrer Majestät der Königin zur Audienz. Man spricht von Sir Francis Baring als künftigen Kanzler der Schatzkammer. In der Morning Chroniele wird über die Ministerkrife bemerkt: „Der allgemeine Glaube ist, daß irgend eine Whig⸗Combination versucht wird. Wir bleiben fest bei unserer ursprünglichen Ansicht, daß keine Regierung sich behaupten wird, welche die ächten Prin⸗ zipien der Duldung verletzt. Man hat gut sagen, der antipapisti⸗ schen Gesinnung des englischen Volkes müsse nachgegeben wer⸗ den; die solche Sprache führen, mögen nur sagen, wie sie nach dieser Theorie Irland zu regieren denken. Ein Bür gerkrieg wird unvermeidlich sein, wenn man die römisch⸗ka⸗ tholische Hierarchie angreift. Es mag für das protestantische Groß⸗ britaͤnien ein Mißgeschick sein, daß es mit einem Königreich verket⸗ tet ist, das unter seinen Einwohnern 5 Millionen Katholiken zählt; ein kluger Staatsmann wird jedoch die Uebel dieser Lage nicht da⸗ durch erschweren, daß er gegen die Religion der Mehrheit Straf⸗ bestimmungen zum Gesetz macht oder in Kraft setzt. Wie gesagt, jede Hoffnung auf eine stabile Regierung ist nicht vorbei, bevor Lord Clarendon und Sir James Graham, allein oder vereinigt, mit dem Versuch, ein Kabinet zu bilden, durchgefallen sind.“ Während die Chroniele immer wieder auf den politischen Mißgriff zurück⸗ kömmt, den der Premier⸗ Minister bei Behandlung der päpstlichen Frage sich habe zu Schulden kommen lassen, und der, man möge sagen was man wolle, den ersten und letzten Anstoß zu der gegen⸗ wärtigen Krisis abgegeben habe, urtheilt die Times folgenderma⸗ ßen: Es sei allerdings durch die Geschichte der letzten Tage klar bewiesen worden, daß weder die Protectionisten, noch die Peeliten im Stande wären, an die Spitze der Geschäfte zu treten, aber man dürfe nicht übersehen, daß die Whigs, wenn sie, wie es beinahe ausgemacht sei, jetzt wieder das Ruder ergriffen, nicht um ein Haar anders ständen, als zu Anfang der Krisis. Sie würden im Parlament dieselbe Opposition der Protectioni⸗ sten und der römisch⸗katholischen Irländer gegen sich haben, wäh⸗ rend auf der anderen Seite die Radikalen mit ihren Forderungen entschiedener als bisher auftreten dürften. Was die Partei Stan⸗ ey betreffe, so sei diese allerdings weniger zu fürchten, der katho⸗ lischen Opposition könne man am anständigsten aus dem Wege ge⸗ hen, wenn man den ganzen Gegenstand der „päpstlichen Uebergriffe“ einem berathenden Comité anheimstelle, statt ihn den Stürmen öf⸗ fentlicher Parlamentsdebatten zu übergeben; und in Betreff der Liberalen sei nur ein einziges Auskunftsmittel übrig, die von Locke King wieder neuangeregte Erweiterung des Wahlrechts selber frisch⸗ weg in die Hand zu nehmen. Auf diese Weise, meint die Times, könne Lord John die Stürme, welche seine Gegner heraufbeschwö⸗ ren würden, beschwichtigen. „Wir wollen hoffen,“ sagt dies Blatt, hbes eifrigsten Freunde einer stabilen Regierung werden zugeben, daß eine bloße Wiederholung der Vorgänge der vorletzten Woche nicht eben mit großer Freude begrüßt werden würde. Es würde die plötzliche Abdankung des Premierministers gänzlich unerklärt lassen, wenn er nach acht Tagen seinen Platz im Unterhause ganz

X“

so wieder einnähme, als hätte seine Regierung keine Niederlage erlitten oder wäre für die erhaltene Lection unempfindlich geworden. Nicht eine Adresse, nicht eine Versammlung, kaum eine Zeitung hat den leisesten Wunsch nach einem Wiederaufleben des in der vorletzten Woche verstorbenen Kabinets in unveränderter Gestalt ausgesprochen; und wenn diese Krisis die letzten Illusionen der Protectionisten zerstört hat, so hat sie auch klarer die Nothwendigkeit dargethan, eine Einigung zwischen den großen Fractionen ihrer glücklichen Geguer herbeizuführen. Die Verlegenheiten, welche die Ausdehnung der ministeriellen Bill über die geistlichen Titel auf Irland erzeugte, haben wir deutlich vorausgesagt, aber⸗ und abermals drängten wir das Ministerium, eine so selbstmörderische Bahn zu verlassen. Un⸗ glücklicherweise fand unsere Warnung kein Gehör.“ Daily News kann es noch immer nicht verschmerzen, daß von allen autographen Einladungen der Königin nicht eine einzige an Cobden, Bright und deren Freunde gerichtet war, daß bei keiner einzigen der verschiedenen Ministerlisten, welche in den letzten 11 Tagen entworfen wurden, auch nicht in einer einzigen die Namen der Patrone von Daily News genannt wurden. Die Männer der Regierung, meint dies Blatt, versäumten es absichtlich, junge Talente um ihrer und der Zukunft willen groß zu ziehen, sie ge⸗ wissermaßen als Lehrlinge aufzunehmen, ein Vorwurf, dessen sich Peel nie schuldig gemacht habe. Dieser unseligen Maxime werde es England zu verdanken haben, wenn es, sollten einmal Män⸗ ner wie Aberdeen und Palmerston aus der Welt abberufen werden, sich vergebens nach Köpfen umsehen werde, die es würdig zu vertreten verständen. Die Morning⸗Post hält die vorgeschlagenen Ministerien Clarendon und Graham im voraus für Fehlgeburten; abgesehen von ihrem bekannten Entschluß, die öffentliche Meinung Englands in der hierarchischen Frage zu verletzen, hätten Beide, Graham und Clarendon, eine zu kleine Dosis von jenem parlamentarischen und populairen Ansehen, ohne welches kein verständiger Mann sich ans Ruder zu stellen wagen würde. Der natürlichste Ausweg sei die Wiederberufung Lord John Nussell's, welchem ohne Zweifel die große Partei, deren Führer so eben zurückgetreten, jede Unterstützung gewähren werde, die sich mit der Festhaltung ihrer politischen Grundsätze vertrage.

In den Salons der Viscounteß Palmerston's versammelte sich am Sonnabend Abend die ganze elegante Welt Londons. Das diplomatische Corps hatte sich beinahe vollständig eingefunden.

Der Observer meldet folgende Ernennungen: Zum ersten Gesandtschafts⸗Attaché in St. Petersburg Herr Saville Lumley; zum zweiten Attaché daselbst Herr Richard Kerr; zum Finanz⸗Se⸗ cretair von Neu⸗Schottland Herr S. Creelman.

Dasselbe Blatt berichtet, daß die wegen der Industrie⸗ Ausstellung beschlossene Komplettirung der londoner Polizei bereits geschehen und die erforderliche Mannschaft (900 Mann) angewor⸗ ben sei. Die Kosten werden von der Ausstellungs⸗Kommission ge⸗ tragen werden müssen.

Dänemark. Kopenhagen, 1. März. Der außerordent⸗ liche Regierungs⸗Kommissarius Geheimerath von Tillisch ist heute Abend hier eingetroffen, nachdem er vor seiner Abreise aus dem Herzogthum eine Rundreise in demselben gemacht hat. Der Ge⸗ hHeimefeh von Pechlin ist noch nicht von hier nach Deutschland abgereist.

Der Ausschuß des Landesthing hat seinen Bericht über den Gesetzvorschlag einer Einkommensteuer abgegeben. Er beantragt die Einführung schon vom Jahre 1851 an, und zwar im Betrage von 2 Prozent vom Einkommen jährlich von Jedem, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, oder in Hinsicht, ob er eine physische oder moralische Person (Stiftungen, Gemeinden, Interessentschaften u. s. w.); ausgenommen sollen nur die Einkommen unter 200 Rbdr. sein und jedem unkonfirmirten Kinde von 600 Rbdr. Einkommen ein Reichsbankthaler nachgelassen werden.

Italien. Turin, 25. Febr. (Lloyd.) Der Senat konnte gestern wegen Mangel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder keine Sitzung halten. In der Deputirten⸗Kammer interpellirte Graf Revel den Handels⸗Minister in Bezug auf die Diskussion über den zwischen Sardinien und Belgien abgeschlossenen Handels ⸗Traktat. Noch am 15ten habe der Minister denselben auf den Präsidenten⸗ tisch mit den Worten niedergelegt, daß, obgleich dieser Traktat ra⸗ dikale Modificationen in unserem Zollsystem enthalte, er voch seiner äußersten Dringlichkeit wegen, selbst auf die Gefahr hin, nicht ap⸗ probirt zu werden, abgeschlossen werden mußte. Obschon dieser Traktat von solcher Wichtigkeit ist und in der mit Belgien in Ver⸗ bindung stehenden Geschäftswelt eine große Aufregung hervor⸗ brachte, indem vor dessen Bekanntmachung Niemand ein Geschäft zu schließen, überhaupt nichts zu unternehmen wagt, ist er doch bis jetzt weder durch den Druck noch sonst bekannt gegeben worden. Der Minister entschuldigte diesen Verzug mit dem Man⸗ gel an Lettern in der Druckerei der Kammern, versicherte aber, daß die vorgeschlagenen Reductionen eine Vermehrung in den Doganal⸗ Einkünften zu erzielen geeignet sind. Die Kammer ging hierauf zur Diskussion über die Erbschaftstaxe.

Mittelst Königlichen Dekrets vom 18. Februar sind alle Lehen, Fideikommisse, Primogenituren, Majorate aufgelöst. Ein anderes Königliches Dekret vom 2Asten erklärt alle Banalitäten, welche Einzelne oder ganze Kommunen über den Privatgebrauch von Back⸗ häusern, Mühlen, Oelschlägereien und andere Handwerke ausübten, für aufgehoben. Die Entschädigungen habe die Kommune, in sfpen Territorium diese Uebungen bestanden, an die Berechtigten zu eisten.

Die Croce di Savoja enthält folgenden Brief des Grafen Piossasco: „Verehrter Herr Redacteur! In Folge eines in der Nr. 204 Ihres Blattes enthaltenen Artikels wende ich mich an Ihre Unparteilichkeit, um mir in Ihrem geehrten Blatte die In⸗ sertion einer Bittschrift, welche ich unter heutigem Datum an den Minister des Innern richtete, zu erbikten. Ich verbleibe u. s. w. „„Am 26sten des verflossenen Dezembers von Turin abgereist, ging ich zuerst nach München und von dort gerade nach Paris über Basel und Straßburg. Nachdem ich mich in der Hauptstadt Frank⸗ reichs vom 13. Januar bis 11ten d. M. aufhielt, kehrte ich über Lyon nach Turin, wo ich am 14ten anlangte, zurück. Kaum hier wieder eingetroffen, wurde ich zum Gegenstande vielfacher Gerüchte und mußte hören, daß die von mir unternommene Reise die Ver⸗ anlassung zu verschiedenen Auslegungen gab, man beschul⸗ digte mich einer Abneigung zu dem herrschenden Bestand der Dinge und unterlegte meiner Reise einen politischen Zweck, den ich nie gehabt habe. Da es der vorzüglichste Beruf Sr. Erx⸗ cellenz ist, die Aufrechthaltung constitutioneller Ordnung zu über⸗ wachen, so hoffe ich, daß Sie meine gegenwärtige Bitte, die ich als ein Ihnen unterstehender Staatsbeamter an Sie richte, Gehör ge⸗ ben und über mein ganzes Betragen eine Untersuchung einleiten werden, damit ich eine öffentliche Genugthuung erlangen und die Verleumdungen gegen einen ruhigen Staatsbürger, als welcher ich mich gehorsam gegen die Gesetze des Staates erkläre, niederschlagen könne. Ich habe die Ehre u. s. w. An den Minister des Innern:

d J 8 . 8 Camillo Piossasco. 1,8 1“

n9 Gestern fand im Königlichen Theater ein se⸗ zu einem Wohlthätigkeitszwecke Fhaes der d de, n wohnten ihm bei. Die Majestäten wurden beim Eintritte mit lange anhaltendem Applause empfangen; als Reinertrag sollen 30,000 Fl. erzielt worden sein.

Florenz, 24. Febr. (Ll.) Die Gesellschaft zum Schutze freigewordener Sträflinge erfreut sich einer immer zunehmenderen Ausdehnung und wegen ihres sehr wohlthätigen Wirkens einer all⸗ gemeinen Theilnahme und Anerkennung.

Ancona, 12. Febr. (Austria.) Unter den Veränderungen des päpstlichen Zolltarifs, welche mittelst Finanz⸗Ministerial⸗Erlaß vom 26. Drzember v. J. kundgemacht und bereits mit Anfang d. J. in Wirksamkeit getreten sind, berührt hauptsächlich nur die Erhöhung des Einfuhrzolles von großen Spiegeln auf zehn Scudi für 100 römische Pfund (60 wiener Pfund) die österreichische In⸗ dustrie. Offenbar sollen durch diese Erschwerung der Einfuhr öster⸗ reichischer Spiegel die Spiegelfabriken in Rom und Ravenna ge⸗ schützt werden, welche unter dem bisherigen Tarifsatze von acht Scudi weder in Beziehung ihrer Qualität noch rücksichtlich ihres Preises mit den böhmischen Erzeugnissen zu konkurriren vermochten.

Rom, 20. Febr. (Ll.) Im letzten Konsistorium beschäftigte man sich blos mit der Ernennung der Bischöfe für Indien, Afrika und insbesondere für China, wohin die Gesellschaft de propaganda fide ihre Missionaire jetzt vorzüglich beordert.

Die Krankheit des Herrn Bermont war kurz, er starb scho nach zwei Tagen. So sehr dieser unerwartete Tod auch in Er b setzte, er gab keine Veranlassung zu verdächtigenden Ge rüchten.

Der General La Grange ist hier angekommen; man will ih die Organisation der päpstlichen Armee anvertrauen. Der Kriegs⸗ Minister Orsini verzweifelt so sehr, irgend einen seiner vielen Pläne verwirklicht zu sehen, daß er sich nach Neapel, wo er sehr bedeu⸗ tende Güter besitzt, zurückzuziehen gedenkt.

Rom, 23. Febr. (Lloyd.) Die Regierung hat, um die von Räuberbanden heimgesuchten Provinzen von dieser Plage zu be⸗ freien, folgende Maßregeln getroffen: 1) Niemand darf auf dem Lande, selbst in eigener Kommune nicht, ohne eine Sicherheitskarte, welche eine genaue Personbeschreibung zu enthalten hat, sich öffent⸗ lich sehen lassen und darf sich ohne einen förmlichen Reisepaß nicht in eine andere Provinz begeben. 2) Die allgemein üblichen, unter dem Namen Barrocini bekannten Fuhrwerke können nur von den fünf angeführten Klassen der Bevölkerung benutzt werden; wer nicht zu einer dieser Kategorieen gehört, das sind aber nur Bettler, ist vom Gebrauche derselben ausgeschlossen. Jeder Besitzer solcher Fuhr⸗ werke muß sich als solcher bei der Polizei⸗Behörde melden, wonach seine Wagen eine Nummer, er selbst eine Karte erhält. Polizei⸗ Agenten und Gendarmen haben das Recht, diese Wagen unterwegs anzuhalten und zu untersuchen, ob die Reisenden mit ihren gehöri⸗ gen Papieren versehen sind, ob die Bolette des Fuhrmanns mit der Marke übereinstimmt. 3) Ein Preis von 3000 Skudi ist auf die Habhaftwerdung des Räuberhauptmanns, kleinere Beträge auf die der anderen minder Berüchtigten gesetzt, sonderbarerweise war hierzu ein Termin von nur einem Monat bestimmt. Nachrichten aus Romagna zufolge, ist die Räuberbande des berüch⸗ tigten Felice Scheda, auch Pellicione genannt, in die Gebirgsschluch⸗ ten zwischen Sonlio und Lamone von mehreren Militair⸗Abtheilun⸗ gen eingeschlossen, von denen sie unaufhörlich und oft bis in ihre Schlupfwinkel verfolgt werden. Unweit Tostano fand eine ernsthafte Begegnung statt, wobei mehrere Räuber verwundet wurden; nach der Hand konnte man aus vorgefundenen Kleidern, Waffen und andereren Indizien schließen, daß die Leiche eines Räubers ver⸗ muthlich von seinen Kollegen verbrannt worden ist. In der erwähn⸗ ten Affaire verloren zwei päpstliche Soldaten das Leben, ein öster⸗ reichischer ward verwundet. Zwar entfalten Civil⸗ und Militair⸗ Behörden alle Thätigkeit, um dem Unwesen ein Ende zu machen, aber die eigentliche Schwierigkeit davon liegt in der Unterstützung und dem Vorschube, die diese Banden bei den Landbewohnern fin⸗ den. Es giebt selbst unter diesen Viele, die nach vollbrachtem Raub⸗ zuge Waffen und Kleider, deren sie sich hierbei bedienten, mit ihrem gewöhnlichen Anzuge vertauschen und ganz ruhig an ihre friedlichen Beschäftigungen wieder gehen. In Forli, Ravenna und Ferrara allein sind über 40 solcher Individuen eingezogen worden, deren Theilnahme an den Raubanfällen von S. Arcangelo, Longiano, Consondolo und Forlimpopoli erwiesen worden ist.

Griechenland. Athen, 25. Febr. (Ll.) Der Erbherzog von Oldenburg ist auf dem Königl. Dampfer „Otto“ unter dem Don⸗ ner der Kanonen hier eingetroffen. Die Königin war ihrem Bru⸗ der entgegengefahren und geleitete ihn nach dem Königsschlosse.

Wegen Verweigerung der Pension für die Wittwe des ermor⸗ deten Justizministers Korfiotakis ist der Senat mit dem Ministerium in Kollision gerathen. Am 10ten fand dieserhalb eine geheime Sitzung statt. Das Gerücht will von Modificationen des Senats und wohl auch von Staatostreichen wissen.

Türkei. Konstantinopel, 14. Febr. (Lloyd.) Die mit der Uebernahme und Klassifizirung der Gegenstände für die lon⸗ doner Industrie⸗Ausstellung beauftragte Kommission entwickelt eine außerordentliche Thätigkeit; man thut sich besonders auf die Er⸗ zeugnisse der Kaiserlichen Tuchfabrik von Isnid viel zu Gute.

In der französischen Gesandtschaft ersetzt Herr von Lavalette den General Aupick.

Aufsehen in doppelter Beziehung macht hier der französische Maler Porthet. Er hat ein sehr gelungenes Portrait des Groß⸗ herrn angefertigt, welches in Stahlabdrücken vervielfältigt werden soll. Bekanntlich untersagt der Islam die Abbildung von Perso⸗ nen, und deswegen war bis nun selbst auf den Reichsmünzen nie das Brustbild des Herrschers zu sehen. Herr Porthet wird sich allem Anscheine nach hier etabliren und, da einmal von oben das Beispiel gegeben worden ist, auch sehr gute Geschäfte machen.

Der allgemein geachtete Kaufmann M. Ch. Charnaud ist in Folge eines zufälligen Sturzes in seinem eigenen Hause in Pera am gestrigen Tage gestorben.

Von der bosnischen Gränze, 20. Febr. (Oesterr. Corr.) Die uns zugekommenen Mittheilungen schildern die Re⸗ bellion als durch das siegreiche Vordringen der Großherrlichen Trup⸗ pen gebrochen. Es hat auf österreichischem Gebiete keine Trupptu⸗ bewegung stattgefunden, welche auch nur im entferntesten 1 beabsichtigte militairische Operation schließen ließe. F;. zug⸗ 8 kommenen Mittheilungen widerlegen auch die versch 1*

Aufenthalte des Mahmꝛut tungen, welche man dem Aufen d von Gradaschot auf Fn vnc nghn 2 928 Beh en hat. Die genannten Pa⸗ sches Gebiet ge sichtet, was als ein Beleg 2 9 6 8 .

h am Aufstande nicht betheiligen wollten. 1 sind als Diener 1 Sultans auf österreichischem Boden freundlich aufgenommen