1851 / 66 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

König die Kammer auflöst.

wegen Krankheit, welche das Individuum auf längere Zeit zu Ge⸗

schäften untauglich macht und durch äarztliche Zeugnisse belegt wird,

b) wegen solcher häuslicher Familien⸗ oder Dienstverhältnisse, welche die persönliche und beständige Anwesenheit nach beizubringender Fesbglicher Bescheinigung wesentlich erfordern, ferner c) wegen Ojährigen Alters, oder d) wenn sie bereits drei ordentlichen Land⸗ tagen (§. 129) beigewohnt haben. Die bei Publication der revi⸗

dirten Verfassungs⸗Urkunde vorhandenen, auf Lebenszeit gewählten

Abgeordneten der Rittergutsbesitzer (§. 63 unter 13 der Ver⸗

fassungs⸗Urkunde vom 4. September 1834) die Zahl der nach §. 71 unter 11 zu wählenden Abge⸗ ordneten der größeren ländlichen Grundbesitzer und die zu diesem Zeitpunkte noch vorhandenen, nach §. 63 cit. unter 14 vom Könige auf Lebenszeit ernannten Rittergutsbesitzer in die Zahl der nach §. 71 unter 12 vom Könige zu ernennenden Mitglieder mit einge⸗ rechnet.“ In Folge des bei §. 1 angenommenen Deputations⸗ Antrages schlägt die Deputation vor, den dritten Satz dieses Pa⸗ ragraphen so zu fassen: „Die vom Könige ernannten Mitglieder der ersten Kammer hören auf es zu sein, wenn sie in ein Verhält⸗ niß treten, wodurch nach §. 12 ihre Ernennung ausgeschlossen sein würde, so wie, wenn sie, so viel die sechs Ansässigen anlangt, den Census von 5000 Steuereinheiten verlieren.“ Mit dieser Abände⸗ rung wird §. 13 von der Kammer genehmigt. Die 8§8. 82 und 86 schlägt die Deputation vor, um möglichen Mißverständ⸗ nissen vorzubeugen und der Abkürzung halber, in einen zusammen⸗ zuziehen und diesem folgende Fassung zu geben: „Von den Abge⸗ ordneten der zweiten Kammer scheidet nach jedem ordentlichen Landtage ein Drittheil jeder Klasse aus, mithin 15 Abgeordnete aus ländlich en und 10 Abgeordnete aus städtischen Wahlbezirken, jedoch

dergestalt, daß die Eigenschaft eines Mitgliedes der zweiten Kam⸗

mer noch bis zur Vollendung der Ergänzungswahlen, längstens also bis zum nächsten ordentlichen Landtage, fortdauert. Für die ersten drei Landtage entscheidet das Loos über die Reihenfolge des Austritts. Dasselbe tritt nach einer Auflösung der zweiten Kam⸗ mer ein.“ Als §. 14 des Gesetzes wird derselbe, nachdem auf An⸗ frage des Abgeordneten Kölz der Referent und Herr Staatsminister von Friesen demselben eine zufriedenstellende Interpretation eines Satzes gegeben haben, von der Kammer einstimmig angenommen. §. 83 der Regierungsvorlage wird in folgender Fassung geneh⸗ migt: §. 15. „Die gewählten Mitglieder jeder Kammer hören auch früher auf es zu sein: a) wenn sie die Wählbarkeit für die Kam⸗ mer, der sie angehören, verlieren; b) wenn sie nach ihrer Erwäh⸗ lung im Staatsdienste angestellt oder befördert werden oder in ein soldetes Hofamt treten; als Beförderung in diesem Sinne ist jedoch ein nach der Anciennetät erfolgendes Aufrücken in eine höhere be⸗

soldete Stelle desselben Kollegiums nicht anzusehen. Die Mitglieder

der zweiten Kammer hören überdies auf es zu sein, c) wenn der Freiwilliges Ausscheiden ist den der zweiten Kammer nur in den §. 13 unter a und b gedachten Fällen und mit Genehmigung der Kam⸗ mer gestattet. Die in der Reihenfolge oder nach b und c dieses Paragraphen Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar. Veränderung des Wohnsitzes innerhalb Landes nach erfolgter Wahl zieht den Verlust der Wählbarkeit (a) nicht nach sich. Bei §. 84,

Mitgliedern

werden in

nach den im Deputationsberichte entwickelten Ansichten unver⸗ ändert fortbestehen können, rathet die Deputation der Kammer an,

den Ausfall der §§. 90 bis 97 der Vorlage, die an deren Stelle treten sollten, zu beschließen. Debatte einverstanden.

Die Kammer erklärt sich hiermit ohne

Vertretung der vereinsländischen Industrie bei der bevorstehenden Industrie⸗Ausstellung aller Völker zu London.

D. Waaren von Leder, Pelz, Haaren und Papier, Färberei, Druckerei, Stickerei, Teppiche, Wachstuche, Spitzen und fertige Bekleidungs⸗Gegenstände.

Seit unserem letzten Bericht über die Beschickung der großen Welt⸗Ausstellung sind die Vorbereitungen zur Aufstellung der Sen⸗ dungen um ein gutes Theil vorangeschritten.

Das Ausstellungs⸗Gebäude im Hydepark ist im Aeußeren be⸗ endigt. Nach den neuesten Verfügungen der londoner Kommission ist der einer jeden Nation, und so auch der dem zollvereinten Deutsch⸗ land zukommende Raum den Kommissarien für das betreffende Han⸗ delsgebiet zur Verfügung gestellt und nur der Wunsch dabei aus⸗ gedrückt, daß auch innerhalb eines jeden National⸗Gebietes die in⸗ dustriellen Erzeugnisse nach denjenigen dreißig Hauptgruppen oder Klassen zusammengestellt werden, nach denen die Zusammenstellung der Erzeugnisse Großbritaniens erfolgt.

Diese dreißig Klassen lehnen sich an die bereits früher ver⸗ öffentlichte klassifizirte Liste der Ausstellungs⸗Gegenstände an. Die erste Haupt-⸗Abtheilung der Rohstoffe und Materialien um⸗ faßt vier Klassen: 1) metallurgische und Mineral⸗Erzeugnisse; 2) chemische und pharmazeutische Verfahrungsarten und Erzeug⸗ nisse; 3) vegetabilische und thierische Stosse für Nahrung; 4) dergleichen für Gewerbe, Werkzeuge oder Ausschmückung.

Die zweite Hauptabtheilung Maschinen und Instru⸗ mente umfaßt sechs Klassen: 5) Maschinen zum unmittelbaren Gebrauch, einschließlich Wagen, Eisenbahn⸗ und Schiffs⸗Maschinen⸗ wesen. 6) Maschinen und Werkzeuge zum Manunfakturbetriebe; 7) Maschinenbau und bürgerliche Baukunst, architektonische und bau⸗ liche Zurüstungen; 8) Schiffsban, militairisches Maschinen⸗ und Bauwesen, Waffen und Armaturstücke; 9) Acker⸗ und Gartenbau⸗ maschinen und Werkzeuge; 10) wissenschaftliche Instrumente und verschiedenartige Zurüstungen, verbunden mit den zu deren Gebrauch dienenden Vorrichtungen, mustkalische, horologische und akustische In⸗ strumente. .

Die dritte Hauptabtheilung Gewerbs⸗Erzeugnisse umfaßt zunächst die gewöhnlichen Manufakturwaaren, Spinne⸗ rei, Zwirnerei und Weberei in fünf Klassen, dann die Waaren aus Leder, Haar und Papiermasse, gestickte, künstliche, gefärbte, be⸗ druckte oder weiter verarbeitete Gewebe in ebenfalls fünf Klassen, dann die Metallwaaren in drei, die gläsernen, irdenen, Holz⸗ und lackirten Waaren auch in drei, und alle üb.x igen Fabrikate ebenfalls in drei, zusammen neunzehn Klassen: 11) Baumwollwaaren; 12) Woll⸗ und Kammwollwaaren; 13) Seiden⸗ und Sammetwaa⸗

der die Stellvertretung aufhebt und nach dem Vorschlage der De⸗ putation (unveränderte Regierungs⸗Vorlage) lauten soll: §. 16. In den §. 15 a und b gedachten Fällen, so wie, wenn ein Abgeordneter mit Tode abgeht oder nach §. 13 oder §. 15 resignirt, ist, insofern die betreffende Kammer nicht mit Ge⸗ nehmigung der Staats⸗Regierung etwas Anderes beschließt, sofort zur Veranstaltung einer neuen Wahl zu verschreiten, bringt der Abg. Rittner, der von dieser Bestimmung Schwächung der Kopfzahl der Kammer und zahlreiche Ablehnung der Wahlen fürchtet, weil sie die Beurlaubungen erschwere, einen Antrag des Inhalts ein: „Die Kammer wolle beschließen den §. 69 des VII. Abschnitts der Verfassungs⸗Urkunde beizubehalten, und die Deputa⸗ tion zu beauftragen, hiernach in der Vorlage die nöthigen redac⸗ tionellen Aenderungen vorzunehmen.“ Die Abgeordneten Unger, Heyn und von Nostiz sprechen für den Rittnerschen Antrag, resp. für Beibehaltung der Stellvertretung; der Referent, die Abgeord⸗ neten Sachße, Secretair Scheibner, Schäffer erklären sich gegen denselben, indem sie den Bestimmungen der Regierungsvorlage den Vorzug geben müssen, können übrigens diese Frage nicht für eine Lebensfrage des ganzen Gesetzes halten. Die Regierungs⸗ Vorlage wird vom Staats⸗Minister von Friesen vertheidigt, wel⸗ cher die Zweckmäßigkeit der in derselben hier festgestellten Bestimmungen darlegt, und besonders auch darauf hinweist, daß künftig das Wahlverfahren ein ungleich kürzeres als das bis⸗ herige sein und schon dadurch die Stellvertretung als eine Noth⸗ wendigkeit nicht mehr erscheinen werde. Bei der Abstimmung wird der Rittnersche Antrag mit 31 Stimmen abgelehnt und sodann der obige §. 16 nach dem Vorschlage der Deputation gegen 7 Stimmen angenommen. Hierauf werden noch die §§. 85, 77 und 88 der Regierungs⸗Vorlage ohne Debatte unverändernt angenommen. Sie lauten: §. 17. Derjenige Abgeordnete der zweiten Kammer, welcher an die Stelle eines solchen erwählt worden ist, dessen Aus⸗ scheiden durch den Tod, durch Resignation, durch Verlust der Wähl⸗ barkeit, durch Anstellung oder Beförderung im Staatsdienste oder in dem §. 96 enthaltenen Falle erfolgt ist, tritt auch rücksichtlich der Zeit seines verfassungsmäßigen Ausscheidens (§. 14) an die Stelle dessen, zu dessen Ersatz er gewählt worden ist. §. 18. Jede Kammer wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter desselben. Ueber die Wahl, die amtliche Stellung und die Geschäftsführung derselben, so wie über die Protokoll⸗ führung und Leitung der Kanzleigeschäfte enthält die Landtags⸗ ordnung die näheren Bestimmungen. §. 19. Wird ein Staats⸗ diener zum Abgeordneten zu einer der beiden Kammern gewählt, so hat derselbe solches der vorgesetzten Dienstbehörde anzuzeigen, damit diese ermesse, ob die Annahme der Wahl genehmigt werden könne und nöthigenfalls wegen einstweiliger Versehung des Amtes Vor⸗ sorge treffe. Die Genehmigung kann ohne erhebliche, in dem We⸗ sen des Amtes beruhende unb den Kammern zur Nachricht mitzu⸗ theilende Gründe nicht versagt werden. Gemeindebeamte haben die Zustimmung des Stadtraths oder Gemeinderaths einzuholen. Dieselbe kann aber nur aus denselben Ursachen verweigert wer⸗ den, wie die Erlaubniß für die Staatsdiener. Ueber Reclamationen wegen verweigerter Genehmigung entscheidet die Regierung. Bei §. 89 der Vorlage, die Sitzordnung in der Kammer betreffend, schlägt die Deputation vor, es bei den früheren Bestim⸗ mungen in §. 76 der Verfassungs⸗Urkunde bewenden zu lassen, da⸗ her §. 89 abzulehnen und Folgendes an dessen Stelle treten zu lassen: §. 20. „Die Sitzordnung in der ersten Kammer richtet sich bei den §. 1 unter 1 bis mit 10 benannten Mitgliedern nach der angegebenen Reihenfolge, bei den übrigen aber, so wie in der zweiten Kammer nach dem Loose, welches bei jedesmaliger Er⸗ öffnung der Kammer gezogen wird. Für die hierbei noch nicht anwesenden Mitglieder zieht der Präsident die Loose. Die Bevollmächtigten nehmen die Plätze derer, die sie vertreten, ein,“ wird ohne alle Debatte vor der Kammer genehmigt. Da die §§. 77 bis 84 der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831

ren; 14) Leinenwaaren; 15) gemischte Manufakturwaaren, einschließ⸗ lich der Shawls, 16) Verarbeitung von Häuten, einschließlich Satt⸗ lerei und Pferdegeschirr, Leder⸗, Pelz⸗ und Haarwaaren; 17) Pa⸗ pier, Buchdruck, Lithographie, Kupfer⸗ und Kartendruck und Buchbinderei; 18) Färberei und Druckerei von gewebten, gesponne⸗ nen, gefitzten oder gelegten Waaren; 19) Tapisserie, einschließlich Teppiche, Wachstuche, Stickerei, Spitzen, Phantasie⸗ und künstliche Arbeiten; 20) Bekleidungsgegenstände zum unmittelbaren persönli⸗ chen oder häuslichen Gebrauch, fertige Kleider, Schuh und Hand⸗ uh.

sc boi Metallwaaren ohne die lackirten und kurzen Waaren bilden folgende Klassen: 21) Stahlwaaren, Schneidewaaren, Handwerkzeug und chirurgische Instrumente; 22) Metallwaaren im Allgemeinen, einschließlich Schlösser und Kamine; 23) Arbeiten in edlen Metallen, Juwelier⸗Arbeiten und alle Luxus⸗Artikel, welche nicht zu anderen Klassen gehören. Die zu persönlichen und häus⸗ lichen Zwecken dienenden Glas⸗ und Irdenwaaren⸗Geräthe und Ausschmückungen sind in drei Klassen gesondert: 24) Glas; 25) ge⸗ brannte Waaren, chinesisches und anderes Porzellan, Irdenwaaren; 26) Ausschmückungsgegenstände, Möbel und Polsterwaaren, ein⸗ schließlich Papiertapeten, Steinpappwaaren und lackirte Waaren. Alle anderen Fabrikate zerfallen in drei Klassen: 27) Erzeug⸗ nisse von mineralischen Substanzen für Gebäude oder Ausschmückung, wie von Marmor, Schiefer, Porphyr, Cement oder künstlichen Steinen. 28) Verschiedene (nicht gewebte) Erzeugnisse von thierischen und vegetabilischen Substanzen, Seilerwaaren, Seifen, Lichte, Lacke, Fir⸗ nisse, Oblaten, Zucker, Chokoladen, Delikatessen. 29) Verschiedene Fabrikate anderer Art, insbesondere kurze Waaren.

Die vierte Haupt⸗Abtheilung, Werke der schönen Kunst bildet nur eine Klasse, die der Modelle und plastischen Arbeiten, Reliefs, Abgüsse und Abdrücke zu Zwecken der schönen Kunst.

Durch die bisherigen Mittheilungen in diesen Blättern haben wir diejenigen Zusendungen, welche der deutsche Zollverein in den ersten funfzehn dieser Klassen liefern wird, mit Ausnahme einiger später namhaft zu machenden Zugänge, zur öffentlichen Kunde ge⸗ bracht. Wir fahren jetzt in der Reihenfolge dieser festeren Classifica⸗ tion, welche zugleich bei der Fertigung der Kataloge und bei der amtlichen Beurtheilung der Gegenstände zum Grunde gelegt werden wird, fort, wobei wir zugleich durch die uns inmittelst zugegangenen nachträglichen Anmeldungen etwas Vollständigeres liefern können.

Die Zahl der Aussteller aus dem Königreich Württemberg insbesondere hat sich gegenwärtig gegen die früher angegebene (84) auf 121 erhöht: darunter 40 aus Stuttgart, 8 aus Ulm, 7 aus Eslingen, 6 aus Heilbronn, je 4 aus Biberach, Calw, Kirchheim unter Teck, Reutlingen, Schramberg; die übrigen aus kleineren Orten: 15 perselben gehören der Haupt⸗Abtheilung der Rohstoffe, 19 den Maschinen, 80 der Fabrication und 7 der bildenden Kunst an.

XVI. Leder⸗, Pelz⸗ und Haarwaaren.

8) Die deutsche Gerberei hat in neuerer Zeit seinestheils durch die immer zunehmende Verarbeitung amerikanischer Wildhäute, anderen⸗ theils durch die immer schwieriger werdende und an manchen Orten nur noch auf dem Wege des Handels und weiter Versendungen mögliche Beschaffung der Gerbstoffe eine veränderte Gestalt gewonnen: aus dem westlichen Deutschland haben Servais zu Wiltz im Luxem⸗ burgischen, Jonathan Hellmann zu Nekarsteinach (welcher dadurch zugleich ein neues von ihm erfundenes Gerbverfahren darlegen will), Joseph Wilhelm Buschmann zu St. Vith (Sohlleder) und Wilhelm Weber zu St. Vith in der Eiffel, (Java⸗Oberleder und Kalbleder), A. Cahen⸗Leudesdorf, Rothgerber zu Mühlheim im Re⸗ gierungs⸗Bezirk Köln, (Rind⸗ und Kalbleder, Stiefelschäfte), Ber⸗ res zu Trier (Sohlleder), H. Oberkonz in Trier (Juchten⸗, Kalb⸗ und deutsches Sohlleder); auch Nik. Lenning zu Bingen und Paul Mayer zu Mainz; aus den östlichen Provinzen Preußens sind aufgetreten Lietzmann zu Rummelsburg bei Berlin, Kramer nnd Baldamus zu Magdeburg, Grützmacher zu Stettin, Jacoby zu

Weißenfels, Mehlers und Demme zu Mühlhausen im Eichsfelde aus Württemberg: Georg David Bantlin zu Reutlingen: Le der, Schmalhäute, Kalbfelle und Stiefelschäfte.

b) Lackirte Leder, Felle, Schirme ꝛc. wollen ausstellen

Ignatz von Mayer zu Pilgersheim im heng Bayern, Mino⸗ prio und Hochwiesener zu Bingen, E. Ihm, Böhm J. C. Maury zu Offenbach, Rupp und Bechstein zu Frankfurt g.

M., Cornelius Heyll und Dörr u. Reinhard zu Worms in Rhein⸗ hessen, auch Gebr. Gammersbach zu Meckenheim im Regierungs.

Bezirk Köln (lackirte Schuhfelle von Kalbleder und Kappenschirme);

Schaffelle und Saffiane wollen die Gebrüder Wäldin zu Lahr

im Badischen; Pergamente und Trommelfelle Sondermann zu Erfurt; Instrumentenleder Geyer zu Altenburg und Sat⸗

tel⸗, Geschirr⸗, Juchten⸗ und Streichenleder Oberkonz zu

Trier, Merklinghaus und Wex zu Barmen und Chr

stian Harkort zu Harkorten in der Grafschaft Mark einsenden. J. M. Eckardt zu Ulm: schwarz lackirte Kalbfelle; Heintze und Freudenberg zu Weinheim im Badischen: lackirte Schuhkalbfelle und Stiefelfelle; Gerbereibesitzer Gebrüder Federer zu Frei⸗ burg im Breisgau: Wichsfelle, Schäfte und Vorschuhe.

c. Sattler⸗ und Riemerwaaren haben angemeldet: Men⸗ delssohn in Berlin, Müller zu Müncheberg in der Kurmark (Reit⸗ zäume), Louis Zeschke zu Müllrose (Jagdtaschen), Ringelhann zu Hirschberg, Lange in Halle, Reinecke, fürstlich lippischer Hofsattler zu Horn bei Detmold (drehbarer Damensattel, im Morning⸗ Chronicle bereits den englischen Damen empfohlen), Weidlich in Braunschweig (Reitzeug mit Stange und Trense), Papperitz in Dresden (Sättel), Hausmann in Dresden (Pferdegeschirr und Peit⸗ schen), Louis Erselius in Leipzi (Kummtgeschirr), Lusk in Berlin (Reitpeitschen, Spazierstöcke, ertheidigungsstöcke und Reitstöcke), Karl Schrader in Bernburg (Damensattel).

d. Pelzwaaren König in Berlin: Pelzkamail von Nerz⸗ schweifen mit Unterfutter von Veh; Schütze zu Frohse im Bern⸗ burgischen (Hamsterpelz); verschiedene Pelzimitationen Herrmann Kaufmann in Berlin; Peter Dümmich in Mainz (Rock aus See⸗ hundsfell, Jagdmuffe von Otterfell, Fußkörbchen mit Hermelin, Viktorine).

e) Hammerfilze, J. D. Weickert in Leipzig.

†) Haardamaste und ähnliche Haarstoffe, Meyerstein Aron⸗ heim und Comp. in Berlin (Stuhlrosetten, Kanapees, Möbelstoffe); Fudikar in Elberfeld; B. Burchardt und Söhne in Berlin (Haar⸗ köper und Fenstervorsetzer).

g) Siebe, der Siebmacher und Gitterstricker Joh. Kalten⸗ ecker in München.

h) Bürsten und Pinsel, Engler in Berlin (das Königliche Wappen in einer Bürste dargestellt), Gottlieb Föhse in Halle, Ehr in Frankfurt a. Main, J. F. Klein zu Tübingen (Kleider⸗, Haar⸗ Sammt⸗ und andere Bürsten).

XVII. Klasse. Papier, Buch⸗, Kupfer⸗ und Steindruc, und Buchbinderei.

a) Papiere und Pappen wollen ausstellen: Gustav Schäuf⸗ felen in Heilbronn, Papiere aller Gattung, kolorirte Kartons, Kupferdruckpapier; Gebrüder Rauch in Heilbronn, Papiere mit zwei verschieden gefärbten Seiten; Gustav Veill und Comp. in Stutt⸗ gart, Glanzkarten oder sogenannte Porzellanpapiere; Gebrüder Ebart in Berlin und Neustadt⸗Eberswalde, Maschinen⸗ und Büttenpa piere, Preßspäne und Dachpappen; Westendarp in Berlin, Wuttich zu Pulverkrug bei Frankfurt a. O., Schreiber in Merseburg (Glacé⸗, Satin⸗ und Kattunpapier), Koch zu Krippemühl bei Glad⸗ bach im Regierungs⸗Bezirk Köln (Post⸗ und Schreibpapiere), Lu⸗ dolf Schüll zu Düren (Post⸗, Median⸗ und Propatria⸗Maschinen⸗ Papier), Heinr. Aug. Schöller zu Düren, Hösch und Söhne zu Düren desgleichen, Piette zu Dillingen (Post⸗, Schreib⸗, auch Stroh⸗ Papier), Vorster zu Broich im Kreise Duisburg (Stickmuster⸗ Papier), Friedrich Karcher zu Karlsruhe (transparentes Pause⸗ Papier nach eigenem Patent), und F. A. Fischer in Bautzen, Karl Heller in Stuttgart (waschbare Papiere). t

b) Papier⸗Tapeten haben angekündigt: C. H. Arnold zu Kassel, W. Flammersheim zu Köln, Engelhardt und Karth zu Mannheim, Lamort zu Luxemburg, Link zu Aachen (Gold⸗ und Silber⸗Tapeten), Fried. v. Lipp zu Düsseldorf.

c) Farbige und bunte Papiere: Veill und Comp. in Stuttgart, Alois Dessauer in Aschaffenburg, Gebrüder Wüst zu Darmstadt, F. Fechner in Guben (Gold⸗ und Silber⸗Pa⸗ pier), Leo Hänle in München, J. B. Weber in Offenbach.

d) Buchdruck. Bayerhaus (chinesische Schrift). Hänel in Berlin, (100 Schriftmuster, 500 Druckmuster, Formen, Typen, Plat⸗ ten und Apparate). Bädeker in Düsseldorf. Vieweg und Sohn in Braunschweig. Fischer in Kassel (Buch⸗ und Steindruck). Ru⸗ dolf Decker in Berlin (Prachtbibel, Werke Friedrich's d. Gr., Typen). W. Möser und Kühn in Berlin, (Werthpapiere). Körner in Er⸗ furt (Notendruck). Westermann in Braunschweig. J. B. Hirsch⸗ feld in Leipzig. Gustav Schelter in Leipzig, (stenographische Druch⸗ proben) und Meinhold und Söhne in Dresden.

e. Kupfer⸗ und Farbendruck. Liepmann in Berlin, (Re⸗ liefplatten, Farbenmasse und Oelgemäldedruck). Heims in Berlin, (Metallplatten zum Reliefdruck). Knoblauch und Runge in Berlin. H. Felsing in Darmstadt, (Kupferdrucksachen). Theodor von Za⸗ bern in Mainz, (tvpographischer Buntdruc).

f. Lithographieen. Schäfer und Scheibe, Feller, Winckkel⸗ mann und Söhne, (mehrfarbige Drucke), Trautwein und Heymann in Berlin (architektonische Werke). Camphausen zu Köln, (palin⸗ graphische Drucksachen). Arnz u. Co. zu Düsseldorf, (Bücher und Mappen mit Kunstsachen).

g. Photographieen. von Minutoli in Liegnitz.

Pflanzenbilder. K. Ferd. Heckel zu Mannheim, (ein Band mit 25 getrockneten Alpenflanzen, 2 Pflanzenbilder unter Glas).

h. Spielkarten. C. L. Wüst zu Frankfurt a. M. Mayx Fromman zu Darmstadt. H. L. Schnapper zu Offenbach und Wolfgang Reuter zu Darmstadt.

1. Buchbinder⸗ Portefeuille⸗ und Ledergalanterie⸗ waaren. Karl Elser in Stuttgart, (deutsche Foliobibel, Beschrei⸗ bung von Wien in rothem Kalbleder). Krebs in Berlin (Notiz⸗ bücher, Mappen, Etuis, Necessaires, Portemonnaies und Lederga⸗ lanteriewaaren). Moniac in Berlin, (Papeterien, Cartonnagen, Blumen, Bonbonieren, Vignetten). Mosner, Schade, K. Kühn und Söhne (Minister⸗ und Wechsel⸗Portefeuilles, Kontobücher und Map⸗ pen), Schmerbauch und W. Böttcher in Berlin. F. Männel in Weißenfels (Wandkorb). Helm in Erfurt. Graf in Alten⸗ burg, (Altarsbibel). Ruhl und Sohn in Kassel, (Pappschach⸗ teln). Pfeiffer in Solingen (Portefeuille's, Portemonnaies). Bischoft und Co. in Würzburg (Fabr. in gepreßtem Leder). Kausche in Braun⸗ schweig. Schlegel zu Freiberg u. Vieweg zu Glauchau im K. Sachsen. Jos. Sommer, Etuifabrikant in Heidelberg (Mappen, Necessaires, Cigarren⸗, Rasir⸗ und Brillen⸗Etuis, Brieftaschen und Notizbü⸗ cher); A. Kersten, Daguerreotyprahmen⸗Fabrikant in Berlin (Stein⸗ papprahmen, Sammt⸗ und andere Einfassungen zu Daguerreotypen, Brief⸗ und Cigarrentaschen, Notizbücher und Etuis); Schöning in

Fritz Strauch in Frankfurt a. M.

und Pfalz, auch

8

Berlin (Album in dunkelrothem Sammt, Altarbibel); Gebr. Berge, Haas und Comp., Joh. Georg Klein, Klein Riesser und Comp.⸗,

Jakob Mönch und Comp., L. Saling und Becker zu Offenbach. Hein⸗

rich Kern zu Mainz und Heinr. Naenny zu Bingen. C. G. Stab in Berlin (Nipptisch, Necessaires, Etuis, Notizbücher, Geld⸗ und

Brieftaschen); Leisegang in Berlin (Album im Rokokostyl mit far⸗

big kartonnirten Blättern); Seling in Berlin (Königliches Zeug⸗ haus in Berlin, die Vorderansicht); Otto Schäfer und Scheibe in

Berlin (Luxus⸗ und Phantasie⸗Papiere, Visitenkarten, Kästchen

und Mappen); C. A. Gebhardt in Berlin (Schreibmappen, Albums, Brieftaschen und Etuis in Relief gepreßt); Emil Schenk und Comp. und G. Reichhold zu Stuttgart (Mappen, Albums, Geldtaschen und

Etuis); Knosp und Backé zu Stuttgart (Möbel aus Pappe für Puppenstuben); Theod. Escherich in München (Portefeuilles, Neces⸗

saires, Brief⸗ und Cigarrentaschen); Franz Kullrich zu München

(Damenchatoulle von Pappe mit reichen Verzierungen); Hofbuch⸗ binder Selenka in Braunschweig: koloplastische Arbeiten und Leder⸗ pressungen.

k) Gezeichnete, gemalte und beschriebene Papiere:

Chr. Kämmerer in Stuttgart (Mappe mit Oelmaler⸗Kartons); Ja⸗ kob Liepmann in Berlin (Oelbilder auf Papier); G. Tanner in

Stuttgart (Zeichnungen von Dessins zu Tapeten und Möbelstof⸗ fen); Maler Holder in Stuttgart (Tableau von Miniaturgemäl⸗ den mit ganzen Farben gemalt, nach eigener Methode).

20) Dessins zu technischen Zwecken: G. Tanner in Stuttgart (Zeichnungen von Dessins zu Tapeten und Möbelstoffen); Stick⸗ und Häkelmuster, kolorirte und gedruckte: Todt, Grün⸗

thal, Seyffert u. Co., F. W. Neie, L. Glüer (Abnahme vom Kreuz

nach Rubens, George Washington und der Prinz von Wales) und

P. Trübe (Kardinal Pimenes, Laban und Jakob, Hagar in der

Wüste), sämmtlich in Berlin; A. Knoblauch in Berlin (Abbildung der Kreistheilmaschine von Oertling); F. F. Runge zu Oranien⸗ burg (Musterbilder); von Minutoli in Liegnitz. G

m) Landkarten und geographische Reliefs: Simon Schropp in Berlin (geographische, topographische, geognostische Karten in 3 Sammlungen), Karl Heymann in Berlin, Trautweinsche Buchhand⸗ lung in Berlin (Industriekarte von Central⸗Europa), Thomas Dickert zu Bonn (Relief des Siebengebirges), die Bauerkellersche Präge⸗ Anstalt von Jonghaus und Venator in Darmstadt (Reliefkarten und Landkarten im Buntdruck).

XVIII. Klasse: Färberei und Druckerei von gewebten, gesponnenen, gefilzten oder gelegten Waaren.

a) Gefärbte Baumwollgarne: Heinrich Otto zu Nürstin⸗

gen im Württembergischen: türkischrothe Baumwollgarne; dasselbe Sartorius u. Co. zu Düsseldorf, Lühdorf u. Co. in Elber⸗ feld, A. und F. Schöller das., J. F. Wolff das., J. H. Neuhoff das., Bühne und Selbach in Barmen, J. W. Brink zu Moͤnchen⸗Glad⸗ bach und Elbers zu Hagen. bb) Gefärbte und gedruckte Kattune (buntbedruckte, Ca⸗ licots, Jaconnets ꝛc.) haben angemeldet: A. Stephan u. Co. zu Berlin (Futterkattune), Nauen, Wallach und Löwe zu Berlin, Bode⸗ mer I. und II., Ehrenberg und Dannenberg zu Eilenburg im Her⸗ zogthum Sachsen, Rolffs zu Siegburg und Köln, Lupp und Söhne in Düsseldorf, Siepermann und Möhlau zu Derendorf bei Düssel⸗ dorf, Gebr. Bockmühl Schlieper und Hecker zu Elberfeld, L. und G. Kramer zu Düsseldorf, Gebrüder Westhoff in Düsseldorf, C. und F. Troost zu Mühlheim (Walzendruck und Perrotinendruck), Elbers zu Hagen, Schöppler und Hartmann zu Augsburg, Becker und Shraps, so wie Wappler und Richter zu Chemnitz (gedruckte Baum⸗ wollzeuge), W. Zaiß zu Kanstatt (bedruckte Baumwollstoffe). A. Lamberts und Gebr. Crvon zu Gladbach (bedruckte und gefärbte Biber und Bevertins.) c) Gefärbte Wolle wird Schwarzer zu Frankfurt a. M. in 1400 Proben und Wilh. Grüne 8 Beklin⸗ Woll⸗ garne, Stick⸗, Zephyr⸗ u. Tapisseriegarne Bergmann u. Co., Dampf⸗Färbereibesitzer zu Berlin (Stick⸗ und Zephyrgarne), Wilh. Grüne in Berlin (gefärbte Wollgarne mit einer neuerfundenen Composition), F. W. Grüner zu Glauchau und Hagenbruch zu Weimar ausstellen.

d) Bedruckte Wollwaaren: Dietrich und Sohn zu Pöse⸗ neck, Ernst Weber in Gera (auch Tischdecken), Friedrich Kohler zu Göppingen im Württembergischen (wollene bedruckte Tischdecken), Wallach und Nauen in Berlin (bedruckte Woll⸗Mousseline), Siegfr. N. Karschelitz (auf Cachemir gedruckte Tischdecken), B. Burchardt 11. zu Berlin (bedruckte und bemalte Tischdecken und Rou⸗ kaux).

e) Gefärbte Seide: W. Hoddich gc erg i rei Elberm. ch zu Langenberg im Kreise

1“ Bedruckte Leinenwaaren: Friedrich Kohler zu Göp⸗ pingen (bedruckte leinene Foulards), Wappler und Richter zu Chem⸗ nitz Leinenzeuge).

g) Winkler, Chemiker in Berlin, gefärbte und gebleichte Meer⸗ und Badeschwämme. 1“ ö“

NIN Klasse: Tapisserie, einschließlich Teppiche, Wachs⸗ tuche, Stickerei, Spitzen, Phantasie⸗ und künstliche Arbeiten.

1) In der Pracht⸗ und Buntstickerei in Seide und Wolle genießt Berlin eines alten Rufes. Der Bedarf wohlausgestatteter Hofhaltungen und der wohlhabendsten Klassen des Publikums pflegt in größeren Residenzstädten, besonders wenn die Mode den Sticke⸗ reien günstig ist, eine nicht unbedeutende Beschäftigung fleißiger Hände zu gewähren. In Berlin trug seit der Mitte des achtzehn⸗ ten Jahrhunderts die sehr vervollkommnete Fabrication von gefärb⸗ ter, offener und drellirter Seite zum Sticken, Nähen und Häkeln, für Tapisserie⸗, Posamentier⸗ und Knopfmacherarbeit sehr dazu bei, die⸗ sen Zweig zu heben. Später kamen die anerkennenswerthen Fort⸗ schritte in der Spinnerei und Färberei der Tapisseriewolle, guter Geschmack und ausgezeichnete Thätigkeit in der Entwerfung der Stickmuster hinzu, so daß sich ein umfangreiches und für Berlin wichtiges Kanevas⸗, Stickmuster⸗ und Tapisserie⸗Geschäft entfaltete. Von den zur Ausstellung angemeldeten Proben der beiden ersten Zweige ist schon früher die Rede gewefen. Tapisserieen wollen aus⸗ stellen: P. Lehmus (Teppich und Ofenschirm), B. Sommerfeld (Al⸗ tardecke, schottische Landschaft, Moses in Midian), C. F. W. Parey (Teppich), Hermann Schleuß, L. Baumann in Berlin, L. Alberti in Nauen und C. A. König in Berlin, über des⸗ sen Einsendung wir bereits erfreuliche Kunde geben können.

„Ihre Majestät die Königin Viktoria, der Prinz Albert, der Prinz von Wales, die Prinzeß Royal und drei andere Prinzen und Prinzessinnen besuchten am 18. Februar 1851 das Ausstellungs⸗ v und insbesondere den Theil desselben, wo die Gegenstände Ein S E11 den Zollbeamten untersucht wurden. gich⸗ Zettschirm in drei Theilen nach Originalzeichnungen, Einfassun - sen Wolle und Seide ausgeführt, mit einer Polisander⸗ Berlin 8 71,tes garnirt Arbeit des Herrn C. A. König in öö“ Nnaatdne Aufmerksamkeit der Allerhöchsten Herrschaften 2 Peistung⸗ die Königin äußerte sich sehr vortheilhaft über

1“

Außerdem treten mit Tapisserieen auf: Steuereinnehmer Wey⸗ gold zu Erkelenz (Ruth und Boas, oder die veen; Agnes von Großmann zu Weißenfels, Frau Dr. Praͤtsch (Madonna, gestickt von Kreppfäden) zu Hof in Bayern, Heinrich Kern zu Mainz (ge⸗ stickter Teppich) Christine Dulcius zu Bingen (gestickte Landschaft: Schloß Stolzenfels), Emilie Mayer zu Aschaffenburg (ein in Platt⸗ seide gesticktes Bild).

b) Teppiche sind angemeldet von den Gebrüdern Beekh zu Berlin und Luckau, Dinglinger in Berlin und Hirschberg (Velours und Bett⸗Teppiche mit Iner und Rosetten), Vokonius in Frank⸗ furt a. M., Beck und Heinrich und Heinrich Beck zu Glauchau (Teppiche, Reisesäcke, Schuhcords, Taschen und Beutel). ec) Wachstuche verschiedener Gattung: Burchardt und Söhne in Berlin, Lehmann in Berlin, (Wachsparchende, Tischdecken, Pläne

für Eisenbahnwagen), Königs und Bücklers in Dülken, Helfft in Rust, Chr. Weintraud jun. und F. C. Anselm zu Offenbach.

Braunschweig, Auberler und Dumitz in Frankfurt a. M. (Wachs⸗

tuchdecken für Eisenbahnwagen) Ferd. Ihm in Offenbach (gemalte und gedruckte Wachstuchdecken für Tische, Piano's, Eisenbahnpla-⸗

fonds ꝛc.), Röller und Huste zu Leipzig, Teubner und Comp. zu Leipzig, und Friedrich Quast zu Leipzig.

Malerleinwand: Schutzmann in München und J. C. E. Einenkel in Dresden.

d) Spitzen, Blonden, Stickereien und feine Weiß⸗ waaren.

Spitzen, Blonden und Stickereien wollen ausstellen Friedrich Förster, D. F. Stölzel und Sohn und C. G. Dörffel und Sohn zu Eibenstock im Königreich Sachsen, auch Köster und Uhlmann in Schneeberg;

Brüsseler Spitzen: F. A. Schreiber in Dresden.

Plauensche weiße Waaren: F. L. Böhler und Sohn, J. G. Heynig und Comp., C. G. Krause und Comp., F. A. Mammen und Comp., Meinhold und Stoffregen, G. F. Schmidt, F. Schnorr und Steinhäuser, und Gebr. Groh in Plauen; Ferdinand Gläser in Lengefeld und Ernst Hetzer und Sohn in Auer bach. H. Neuburger und Söhne zu Dietenheim bei Ulm: gestickte Fenster⸗ und Bettvorhänge von Musselin; von Zwerger, Deffner und Weiß zu Ravensburg: weiße Stickereiwaaren, damaszirte Jacquard⸗Gardinen und glatte weiße Stoffe; J. F. Rehm zu Reut⸗ lingen: weiße und farbige gestrickte Waaren, geklöppelte Spitzen.

c) Posamentierwaaren: Posamente, Fransen, Be⸗ setzu ngen, Spitzen ꝛc. Eisenstuck und Co., Emil Hänel, Gebr. Hänel, Oehmig und Schmidt in Annaberg; Hammer und Schna⸗ bel, G. F. Bach seel. Söhne, Oschatz und Franke und Hans Hell⸗ weg zu Buchholz im Königreich Sachsen; die Maschinenchenille⸗Fabrik in Dresden, E. Lanzenberg und Co. zu Niederschlag; Caspar Hen⸗ derkott Söhne in Barmen (Wagenborden); J. F. Releder in Heilbronn: Glockenzug von Wollengarn und Seide; Klohse in Berlin, Schärff in Brieg, Siebel und Brink in Elberfeld, J. V. Heydweiller und Söhne zu Elberfeld, Heinrich Zeisig in Breslau (Posamentierwaaren); Philipp Batz in Leipzig (Damen⸗ und Reise⸗ taschen), Friedr. Hillmann zu Sebnitz im Königreich Sachsen (Knöpfe und Schnuren), Arthur Hauch zu Halle (Reisetaschen, Sattelgurte und Glockenzüge). Cannevas (Stramin) haben angemeldet Men⸗ gen in Vierssen, Bornefeld in Gladbach, Fr. Bingmann und Co. in Offenbach.

) Bänder und Litzen, Kordeln, Agrements und Franzen von Leinen, Wolle und Baumwolle haben angemeldet: Wülfing und Windrakh zu Elberfeld, vom Bauer zu Ronsdorf, Grote zu Ronsdorf, Paß zu Remscheid (Frisolett⸗, Köper⸗ und Lothband), Karl Carthaus und Co. zu Barmen, Schröder und Co. daselbst, Schmidt und Co. daselbst, Joh. Christ. Kocher daselbst, Peter Wolff und Sohn zu Wupperfeld; Seiden⸗ und Sammtbänder und Litzen von Seide, wollen Christoph Andreä zu Mühlheim am Rhein, Siebel und Brink zu Elberfeld (Bänder und Gimpen), Langenbeck und Martini das., Feldhof und Co. zu Langenberg im Nieder⸗Ber⸗ gischen, Schröder und Co. zu Barmen, Carthaus und Co., Schmidt und Co. zu Barmen, J. C. Kocher daselbst und P. Wolff und Sohn zu Wupperfeld, G. und E. Peters in Krefeld, C. W. Hönning⸗ haus und Sohn in Krefeld, Schmitz Vogelsang und Scheibler und Co. zu Krefeld, von Bruck Söhne das., Peters das., Diergardt, Menghius, Lingenbrink und Vennemann zu Vierssen, Elarenbach zu Ronsdorf, J. G. Wortmann zu Lindau am Bodensee, Biegmann und Co. zu Offenbach auosstellen. g8) Gimpen, Carkassen und Franzen: Bornefeld W. in Gladbach: Karkassen von Messingdraht und Seide; Siebel und Brink in Elberfeld; Gimpen; Carl Robeck zu Nirtingen im Würt⸗ tembergischen: Muster von leinenen Gimpen und Einsätzen.

8 h) Phantasie⸗ und künstliche Arbeiten: Mörschel, Winzenried und Co. zu Herrnhang im Großherzogthum Hessen. Häkelfabrikate; Perlenfabrikant Wagner zu Mainz: Perlenstickereien; Charlotte Pichler zu Würzburg: Federn und künstliche Blumen; Fräulein E. C. Lindauer zu Stuttgart, desgleichen.

XX. Klasse. Beskleidungs⸗Gegenstände zum unmittel⸗ baren persönlichen oder häuslichen Gebrauch.

a) Strümpfe, Mützen und andere gestrickte Waaren wollen ausstellen: J. F. Wiedmaier zu Calw im Württembergi⸗ schen Schwarzwalde, C. L. Wagner daselbst; Stroh daselbst, Gott⸗ lieb Binder zum Erker in Ebingen, Hils Haas u. Co. zu Schram⸗ berg, Oberamts Oberndorf, Forstverwalter Häusler daselbst, Antonie Meixel zu Baden⸗Baden (2 aus leinenen Fäden gestrickte Shawls). Baumwollene Strumpfwaaren, Hosen, Jacken, Hand⸗ schuhe zc.: Krocker und Sohn, Heinr. Schopper, Chr. Fr. Schopper und Gebr. Webendörfer, sämmtlich zu Zeulenroda; Gottfr. Land⸗ graf zu Hohenstein im Königreich Sachsen; Wex und Lindner, Nake und Gehrenbeck, Franz Solbrig, Friedrich und Sohn und F. Neuber in Chemnitz, Webendörfer und Sohn und Wehner zu Lichtenstein, Gebr. Meinert zu Oelsnitz, H. C. Härtel zu Walden⸗ burg, Gläser zu Schönau und Pester zu Limbach im Königreich Sachsen. 8 2—8 Wollene Strumpfwaaren, Mützen und dergleichen: Zimmermann und Sohn zu Apolda im Weimarschen, Israel in Erfurt, Wilh. Siepe zu Fredeburg im Süderlande, Röckel zu Re⸗ gensburg, Gustav Ledlag zu Königsbrück im Königreich Sachsen (Buckskins vom Strumpfstuhle und Wollstrumpfwaaren).

Seiden e Strümpfe, Handschuhe und Trikotwebereien: Konrad Rühl zu Hanau, Phil. Klein zu Offenbach (Geldbörsen und Trikots), Rüst zu Offenbach (Geldbörsen), Weintraud zu Offenbach, Mörschel Winzenried u. Co. zu Herrnhang bei Büdin⸗ gen (Häkel⸗ und Strumpfwaaren).

) Schuhzeug, Stiefeln und Pantoffeln haben angemel⸗ det: Müller I. und II. zu Berlin, C. F. W. Adolphi's, Da⸗ menschuh⸗Fabrik (Kamaschenstiefeln von Atlas, Prünell und Ziegenleder, Atlas⸗ und Morgenschuhe, Kaloschen in Metall⸗ Lb Krebs, Mohr in Berlin, Pfeiffer in Berlin (Salon⸗ und Winterstiefeln, holzgenagelte), Walter zu Naumburg im Reg. Bezirk Merseburg, Gottschalk, Büchner, Wiegand, Langethal und Müller zu Erfurk, Schützendorfer zu Köln, Matth. Werner und J. Schuhmacher Sohn zu Mainz, Schröppel in Augsburg (Holz⸗

stiftstiefel), Andriesen in Berlin (Morgenschuhe mit Goldstickerei

kicb Uaigumalnc. Jii Hati hha zu 40 Rthlr., Reit⸗, Kork⸗, Ball⸗ und Knöpfstiefel), Lietzmann zu

Rummelsburg bei Berlin (Vorschuhe und Stiefelschäfte), Johann Frank zu Regensburg (Stiefeletten und Pantoffeln mit Kork⸗ und anderen Sohlen), J. Wemmer, Hof⸗Stiefelmacher zu Luxemburg (Stiefel). 1

c) Handschuhe: Pleßner und Wolter zu Berlin, F. Schneider zu Potsdam, Wahlen und Schmidt zu Köln, Ranniger zu Altenburg, Unionsgesellschaft zu Luxemburg.

4) Tragbänver, Strumpf⸗ und Armbänder und verwandte Gummiwaaren: Ludwig Kohlstadt zu Köln (Ho⸗ senträger und Strumpfbänder mit und ohne Gummi), Pleßner in Berlin (Tragbänder von Waschleder) Langenbeck und Martini zu Elberfeld, Höltring und Höffken zu Barmen, August Wolff und Overbeck zu Barmen und J. S. Römpler zu Erfurt.

e) Geldbörsen und Häkelarbeiten: Ph. Klein, F. A.

e) Hüte und Mützen: Ludwig Leimkühler zu Aachen (Filz und Seidenhüte); Karl Rößler zu Hanau (Filze und Filzhüte schwarze und graue), Freystadt in Berlin (Seidenhüte, Damen reithut mit Schleier), Rups zu Krefeld, H. Schuchard in Darm⸗ stadt, Martini und Sohn in Offenbach, Vassel in Berlin (Seiden⸗ Filz⸗ und Kastorhüte, Damen⸗Reit⸗ und Amazonenhüte), Seldi in Berlin (Herren⸗, Frauen⸗, Knaben⸗, Madchen⸗ und Puppen hüte).

†) Strohhüte: Faller Tritscheller und Co. zu Lenzkirch in Badischen (Strohhüte für Herren, Frauen und Kinder, Uhrtaschen und Cigarren⸗Etuis von Strohgeflecht), d'Heureuse in Berlin, Jo⸗ seph Mayer in Thienchen, Davidsohn in Gedern, Reinhard in Mainz, Strohmanufaktur zu Schramberg im Württembergischen.

g) Uniformstücke: J. C. Maury zu Offenbach (hessische, badi sche, nassauische, gothaische und bayerische Helme und Käppi's aus Lede und Filz, Pompierhelme, Matrosenhüte), F. C. Anselm zu Offen⸗ bach (Gold⸗ und Silbergespinnste, Cordonnels, Bouillons ꝛc.), H Schuchard in Darmstadt, Tröltsch und Hanselmann zu Weißenbur in Mittelfranken (Tressen, Gold⸗ und Silbergespinnste, leonisch Bandtressen).

h) Gemalte, bedruckte und gefärbte Fensterrou leaux: Bengen zu Berlin, Wamp und Schröder zu Berlin, Schraidt und Co. in Koburg, B. Burchardt und Söhne zu Berlin (bemalte Rouleaux mit Landschaften und Figuren), M. Lehmann in Berlin.

i) Gummihosen (von Baumwolle mit Gummi), Gebr Gebhardt zu Hof in Oberfranken.

k) Korsetten: Christian Süß zu Oettlingen bei Kirchheim.

1) Künstliche Blumen und Federn: Fräulein C. L. Lindauer zu Stuttgart (Sortiment künstlicher Blumen) und Char lotte Pichler zu Würzburg.

in) Seidene Regenschirme: Gebr. Köttgen und Conz zu Langenberg.

Als ganz abgeschlossen können diese Verzeichnisse noch v gelten, indem noch nicht alle Verzeichnisse gesammelt, auch mitunter Nachfristen bewilligt sind.

Sie reichen aber hin, um den regen Sinn und die lebhafte ehrenwerthe Thätigkeit zu beweisen, mit welcher der vereinsländische Gewerbstand dieser Gewerbsklassen sich bei dem großen Unternehmen zu betheiligen geeilt hat.

Berlin, am 5. März 1851.

Wissenschaft und Kunsft.

Zum kaufmännischen Rechnu ngswesen,

auf Anlaß einer Beleuchtung von E. Böttchers Calcu⸗ lations⸗Tabellen für Stettin. (Stettin, 1847.)

Der große Handelsverkehr mit Waaren aller Art und aus den entfern⸗ testen Weltgegenden bedarf bekanntlich vieler oft sehr mühsamen Berechnun⸗ gen zu möglichst vortheilhafter Beziehung solcher Waaren, wobei eine Menge von Kenntnissen und Erfahrungen in Anspruch genommen werden, die eine sorgfältige wissenschaftliche Vorbereitung und technische Uebung auf der kaufmännifchen Laufbahn voraussetzen. Zu der genaueren Bekanntschaft mit den Verhälknissen der Münzen, Maaße und Gewichte der verschiedenen Stavten der Erde, welche allein ein mühsames Studium erfordert, muß für jenen Zweck die spezielle Kenntniß des Cours⸗ und Wechselwesens, so wie der handels⸗ und weechselrechtlichen Verhältnisse treten und damit ein Geist des Rechnens verbunden werden, welcher leicht und schnell in das große Gebiet einzudringen, und rasch zu übersehen und zu entscheiden ver⸗ mag, wo Vortheil zu erlangen steht; denn in den Verwickelungen des Ge⸗ schäftslebens, des großen, besonders überseeischen Verkehrs, kann nur ein wohl überdachtes, aber schnelles Eingreifen und Erfassen zum Ziele führen.

Um aber die verschiedensten Waarenbeziehungen aus der Ferne in sol⸗ cher Weise zu erfassen und zu leiten, sind zugleich Erfahrungen nöthig, die sich nur durch das allmälige Einleben in den praktischen Geschäftsbetrieb sicher erreichen lassen. Es genügt nämlich jene Kenntniß der Normen un 8 die Geschicklichkeit im Berechnen und Kombiniren noch nicht, um dem spe kulativen Satze den Werth thatsächlicher Brauchbarkeit zuzusprechen; di Wirklichkeit stößt manche Voraussetzung um und es muß daher zu je⸗ nem Allen in dem einzelnen Falle auch die Erfa hrung mehrerervoran⸗ gegangenen faktischen Waarenbeziehungen bedeutender Art beigeseltwerden, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen. Die Resultate dieser Operationen sind um so wichtiger, als sie einezgroße Schnelligkeit künftiger Vorausberechnungen ermöglichen, deren Grundlagen sie werden und welche sie ungemein erleichtern und abkürzen. Diesem Zwecke dient eine sorgfältige Sammlung der betreffenden Grundlagen und Perehnvnen, welche jeden Augenblick in Anvendung gebracht werden kann. Die Mühe, welche der einzelne Geschäftsmann auf eine solche Sammlung zu verwenden hätte, wird ihm erspart, wenn die Literatur ihm Mittel an die Hand giebt, die Frucht der Erfahrung und Arbeit Anderer sich nutzbar zu machen. „Zeit⸗ gsjewinn ist Geldgewinn“, und zu diesem Gewinn an Zeit führen auch die in neuerer Zeit üblicher gewordenen Calculations⸗Tafeln, welcht neben dem Verdienste des Sammelns der Grundlagen insbesondere dasje⸗ nige einer Vorausberechnung für die Fälle der innerhalb der Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit liegenden Abweichungen im Preis, Cours und Unkosten, namentlich aber im Preise der Waaren, haben, somit zugleich eine Art von Rechenknechten vorstellen. Für den Gebrauch sol⸗ cher Hülfstafeln genügt gewöhnlich die Kenntniß der gemeinen Rechnungs⸗ arten, insbesondere der Dezimalrechnung, während bisweilen auch die der Logarithmen vorausgesetzt wird, obschon die Benutzung der letzteren nicht Jedermanns Sache und den meisten Kaufleuten fremd ist. Werfen wir je⸗ doch, ehe wir näher darauf eingehen, noch einen Blick rückwärts. 3

In der früheren nicht eben sehr fern von uns abliegenden Zeit kauf⸗ männischen Lebens und Snrebens bis noch vor etwa 70 Jahren, suchte man jeden errungenen Vortheil in kontoristischer Behand⸗ lung, das heißt: zum Behuf der sonst so mühsamen Waaren⸗ und Wech⸗ sel⸗Berechnungen, so wie in der kaufmännischen Buchführung, 89 8,gn Zeit in ein mysteriöses Dunkel gehullt blieb und nur wenig Etnges Ich ward, so lange als 89 1 1

ens den intimen Freunden und Angehörigen, sse mitzutheilen. sehnliche Zahlung in einer schleppenden, inaren Lehevrion enhätem Was in jener Zeit darüber im Druck erschsen, h. Parlegung und war ausgegangen, gewöhnlich an dunkler, unpensann die mit heißem Wissens⸗ wenig geeiguet, diejenigen wahrhaff Aünabten, ohne doch den Schlüssel zum durste, nach näherer Kenntniß der Sache ard es jedoch auch auf diesem

. Ulmãli 8 Heicsrhe shsren, 18n fnnecg gd und Klarheit durch die immer mehr ein⸗