1 Prozent, in den 10 folgenden Jahren, mit dem vollendeten 26sten bis mit dem vollendeten 35sten Jahre, jedes Jahr um 12 Prozent, in den 10 letzten Jahren, mit vollendetem 36sten Jahre bis mit vollen⸗ detem 45sten Jahre, aber um 2 ⅜ Prozent steigen soll, so daß mit dem erfüllten 45sten Jahre der Betrag bis auf 80 Prozent, dann aber über 45 9 nicht weiter ansteigt. Die Majorität der jenseitigen Deputation adoptirte diesen späteren Regierungsvor⸗ schlag als Ersatz für den ursprünglichen sofort und 92 ihn ihrer Kammer zur Annahme; die Minorität derselben ⸗ tation aber stellte eine andere Berechnungsweise auf, welche mit der der Regierung und der Majorität zwar darin aqs einstimmt, daß sie, wie jener, vom erfüllten zehnten bis mit erfüll⸗ tem funfzehnten Dienstjahre mit 30 Prozent des ermittelten Dienst⸗ einkommens beginnt, unterscheidet sich aber von ihm dadurch „daß sie die Pension durchgängig bis zum höchsten Betrage jedes Jahr nur um ein Prozent steigen läßt und so bis zum erfüllten 50sten Dienstjahre fortfährt, dadurch aber mit 50 vollen Dienstjahren 1-”
zu 65 Prozent des Dieusteinkommens gelangt, während die anm 78 Skala nach 45 Dienstjahren 80 Prozent gewährt. Die zweite Kammer hat sich in ihrer F1sten öffentlichen Sitzung mit 30 gegent 29 Stimmen für den Vorschlag der Minorität entschieden und mit tben so viel Stimmen den Vorschlag der Staatsregierung und der Majorität abgelehnt. Die Deputation der ersten Kammer beantragt: 2) in Bezug auf den ersten Punkt dem Beschlusse der zweiten S mer beizutreten, b) hinsichtlich des zweiten Punktes aber diesen Be⸗ chluß abzulehnen und die (neuere) Regierungsvorlage zu penehmt-
en. Zu diesem Paragraphen wurde von Sr. Königlichen Hoheit Prinz Fohon n ein Zusatz⸗Paragraph folgenden Inhalts eingebracht: „Bei Unteroffizieren, welche unmittelbar in den Civilstaatsdienst eingetre⸗ ten sind, werden zum Behufe obiger Durchschnitts⸗Berechnung die im Milttairdienste verbrachten Jahre mit dem ersten im Civilstaats⸗ dienste bezogenen Diensteinkommen in Ansatz gebracht.“ Dieser von er Kammer zahlreich unterstützte Antrag wurde durch Herrn Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz noch dahin erweitert, daß nach dem Worte „Unteroffiziere“ eingeschaltet werde: „und Soldaten.“ Herr Secretair von Polenz befürwortet die vorher⸗ gehenden Anträge. Herr Staats⸗Minister von Friesen motivirt alsdann, weshalb die Regierung bei der Vorlage stehen bleiben müsse, und Herr von Erdman nsvorf erklärt, daß der §. 2 es sei, welcher ihn bewegen werde, gegen das ganze Gesetz zu stimmen, falls er angenommen werden sollte. Bei der Abstimmung wurden von dem Deputations⸗Gutachten der Punkt a. gegen 15 Stimmen und der Punkt b. gegen 3 Stimmen, das Amendement Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit aber einstimmig und der ganze §. 2 mit die⸗ sen Zusätzen und Abänderungen gegen 2 Stimmen angenommen. Der §. 3 wurde einstimmig pure in der Fassung der Regie⸗ rungsvorlage angenommen, indem abgelehnt wurde gegen 11 Stim⸗ men: a) ein Zusatz der Deputation, dahin gehend, daß nach dem Worte „Gehaltstheil“ gesetzt werden sollte: „bei der Pensions⸗ berechnung nur nach der Hälfte in Anschlag zu bringen“ — und gegen 8 Stimmen b) nachstehender von der diesseitigen Deputation modifizirter Zusatz der zweiten Kammer: „Wenn der Betrag des nach §. 2 ermittelten Durchschnitts sich nach vorstehender Berechnung auf höher als 3000 Rthlr. herausstellt, so wird der diese Summe übersteigende Betrag bei der Pensionsberechnung nicht in Ansatz gebracht.“ Die §§. 4, 5 und 6 werden ohne Debatte mit den vor⸗ geschlagenen redactionellen Abänderungen und §. 7 unverändert in der Fassung der Vorlage einstimmig angenommen. Der §. 8 end⸗ lich wurde mit folgendem Zusatze genehmigt: „Alle diejenigen, welche nach dem Erscheinen dieses Gesetzes in den Staatsdienst ein⸗ treten, so wie die schön jetzt Angestellten, und zwar letztere rücksicht⸗ lich des höheren Gehaltes, welches ihnen von jetzt an zu Theil 6 , haben sich allen gesetzlichen Abänderungen der jetzt in Bezug auf Pension oder Wartegeld bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auch ohne besonderen Vorbehalt seitens der anstellenden Behörde zu unterwerfen.“ Schließlich wurde noch beschlossen, folgenden Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen: „die Staats⸗Regierung zu ersuchen, daß sie den oben angegebenen Plan *) nicht aufgeben, „vielmehr denselben einer nochmaligen gründlichen Prüfung unter⸗ werfen und das Resultat davon einer künftigen Stände⸗Versamm⸗ lung vorlegen lassen wolle.“ Bei der Abstimmung mittelst Na⸗ mensaufrufs wurde der ganze Gesetz⸗Entwurf mit den be⸗ schlossenen Zusätzen und Abänderungen gegen zwei Stimmen (Herr von Erdmannsdorf und Herr von Egidy) genehmigt. Hiernächst trug Vice⸗Präsident Gottschald den schrift⸗ lichen Bericht der vierten Deputation vor, über die Petition der veerwittweten Justizräthin Herrmann, Entschädigungsansprüche im Belaufe an 2000 Rthlr. wegen Verluste in den Maitagen betref⸗ fend. Die Kammer beschloß auf Vorschlag der Deputation, das Gesuch als zur ständischen Befürwortung ungeeignet auf sich beru⸗ hen zu lassen. Diesem folgten mündliche Vorträge der vierten De⸗
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putation über a) die Beschwerde des Modelleurs Müller, die mo⸗
numentalen Bauarbeiten am hiesigen Museum betreffeud; b) über die Petition des Superintendenten M. Locke zu Nossen, um Schutz der Sonn⸗ und Festtagsfeier und c) der Hausgenossen zu Nieder⸗ gorbitz um Erlaß rückständiger Hausgenossenzinsen. Zu a. beschloß die Kammer, die Petition als zur ständischen Berücksichtigung nicht geeignet auf sich beruhen zu lassen; zu b. die Petition der Staats⸗ Fregierung zur Erwägung und Berücksichtigung zu übergeben. Der Gegenstand wurde in einer längeren Debatte vielfach beleuchtet und von mehreren Seiten als höchst wichtig und eine Abhülfe hier als sehr nothwendig bezeichnet. Staatsminister von Friesen versicherte, daß die Regierung von ihrem Standpunkte aus Alles thun werde, um die Sonntagsfeier zu fördern; eine neue Gesetzgebung werde nicht nothwendig sein; neuerdings seien übrigens keine Beschwerden bis an das Ministerium gelangt. Zu der Petition unter c. endlich beschloß die Kammer, dieselbe auf sich beruhen zu lassen. 1
Baden. Karlsruhe, 4. März. (K. Ztg.) Gestern wurde hier die neue badische Anleihe von 1 ½ Millionen Gulden in einer Sitzung des Großherzoglichen Finanzministeriums begeben. Zahl⸗ reiche auswärtige, so wie hiesige Bankiers, welche sich in drei Ge⸗ sellschaften vereinigt hatten, traten als Bewerber auf; der einen standen die Herren M. A. von Rothschild und Söhne in Frank⸗ furt a. M. vor, eine zweite war von den hiesigen Bankhäusern Ge⸗ brüder Haas und Homburger Söhne gebildet, der dritte Konkur⸗ rent war Herr Frangois Blanc aus Homburg. Diesem wurde der Zuschlag ertheilt, da er das höchste Gebot, pari für 44 % Obli⸗ gationen, gemacht hatte. 8.
*) „Daß es, um den Zweck na. und in umfassender Weise zu
erreichen, eigentlich nur ein vollkommen wirksames und durchgreifendes Mit⸗
el gebe, welches darin bestehen müßte, daß das gesammte weereIr. gs die Civil⸗ und Militair⸗Staatsdiener und ihre Hinterlassenen von der aufenden Finanz⸗Verwaltung unabhängig gemacht und als eine ganz selbst⸗ ständige in sich abgeschlossene Anstalt organisirt würde, welche die Mittel zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse zunächst aus den eigenen Beiträgen der penstonsberechtigten Staatsdiener und, so weit diese nicht zureichten, aus
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den ihr sonst zuzuweisenden eigenthümlichen Einnahmequellen zu schöpfen
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1 in. Malchin, 2. Mäꝛz. (Meckl. . Wrecklenburg.SFrzan her ds heseNiang wer⸗ Zts.) N ves henshen eoee che Reskripte verlesen, und zwar w. 89 88v roßherzagh. scninansae welchem auf die Nothwendigkeit erstens das bereits mitg „in e e2 8 der Wiedereinführung der körperlichen Zübchtcarns bins aessesalg 8 selbe in mehreren Fällen weitläuftiger motivin,, sthertpüang der als Anlage beigefügte „Verordnung, magen indischen Approbation kärperlichen Züchtigung als Sne Dcbatte wird beschlofen, das mpfohlen EPr. Nach 76 stiz⸗Comité zu geben. Wegen des Restript nebst Anlage in . F zu berichten. Das zweite “ “ auf den 11ten Landtagsbericht: 8 8 der Militair⸗Angelegenheit noch keine bestimm⸗ 14“ fehlender Bestimmungen darüber von seiten der Bundesbehörden. Nach längerer Debatte giebt man zu Protokoll: Man beauftrage Syndikus, ein Promemoria zur Abge⸗ bung der ständischen Erklärung an Serenissimus abzufassen, und könne rücksichtlich der Rekrutirungsgesetze nur den Standpunlt als normirend ansehen, auf welchem sie sich bei der Rekrutirung im Früh⸗ jahr 1848 befunden. L.⸗R. von Blücher auf Kuppentin zeigt Namens des E. A. an, daß die Incorporations⸗Akte der Sliftstädte Bützow und Warin vollzogen seien, und daß mithin der Theilnahme der Deputirten dieser Städte an den Landtags⸗ Verhandlungen nichts mehr im Wege stehe. Derselbe übergiebt Berichte des Comité's ad Kap. IV. der schwerin⸗ schen und Kap. II. der strelitzschen Regierungs⸗Propositionen. Es entspinnt sich eine Debatte, die wir hier nach der Mittheilung des N. C. folgen lassen. von der Kettenburg glaubt, die Berichte seien so wenig verschieden, daß man sich über einen gemeinschaft⸗ lichen Beschluß werde einigen koͤnnen. Hofrath Ebert findet in der Aufstellung eines Prinzips für die künftige Gestalt der Verfassung eine Instruction, und glaubt also, falls die Ritterschaft ihr Votum aufrecht erhalte, müßte die Landschaft in partes gehen. von De⸗ witz⸗Miltzow erkennl dies im Allgemeinen an, sehe darin aber noch keine Veranlassung, in partes zu gehen, da man nicht in der Haupt⸗ sache uneinig sei, sondern nur in der praktischen Frage über die Instruction. — Beiläufig glaube er nicht, daß man behaupten könne, die Stände seien durch frühere Beschlüsse gebunden, da keine reine, sondern eine bedingte Erklärung abgegeben, diese aber von den Regierungen nicht acceptirt sei, auch bereits über diese Frage an geeigneter Stelle eine Entscheidung abgegeben sei. Da man mittlerweile in Deutschland über den früher eingeschlagenen Weg traurige Erfahrungen gemacht habe, so sei es Pflicht der Stände, nur nach ihrem Gewissen für das Beste des Landes Beschlüsse zu fassen. L.⸗R. von Blücher⸗K. glaubt, man könne aus den bei⸗ den Berichten die Punkte, über welche sie einig wären, herausneh⸗ men und das Uebrige vorläufig auf sich beruhen lassen. von De⸗ witz⸗Miltzow widerspricht dem und verlangt Abstimmung dar⸗ über, ob man sich über den Standpunkt aussprechen wolle, auf dem Stände sich jetzt befänden. von der Kettenburg. Es sei mehrfach behauptet, Instructionen seien überall nicht nothwendig, da die kommissarisch⸗deputatischen Verhandlungen nicht bindend seien, er glaube aber, es sei nicht ehrlich gegen die Regierung ge⸗ handelt, wenn man ihnen Depulirte sendete, die ihnen nicht einmal die Garantie gäben, daß sie bei den Verhandlungen wenigstens die Grundprinzipien ihrer Kommittenten verträten. Hofrath Ebert trägt darauf an, daß die Landschaft abtrete, um zu beschließen, ob man länger gemeinschaftlich berathen wolle.
Bei ihrer Rückkehr erklärt die Landschaft aller drei Kreise, als Stand über den Bericht des Comité's deliberiren und demnächst ihre Erklärung abgeben zu wollen. Die Ritterschaft giebt zu Pro⸗ tokoll, sie wolle die Erklärung der Landschaft abwarten.
Malchin, 4. März. (Mecklenb. Ztg.) Nach einer kurzen Mittheilung des Direktoriums ward der Comité⸗Bericht ad caput III. der landesherrlichen Prositionen, betreffend die Uebernahme des in den letzten Jahren entstandenen Defizits auf ständische Kassen, verlesen. Der Bericht gab zunächst Erläuterungen über die Ursachen dieses Defi⸗ zits und hob dafür für die Jahre 1848 und 49 die durch die Feldzüge in Schleswig⸗Holstein und Baden und durch häufige Durchzüge von Bundestruppen entstandenen Ausgaben, indeß auch die schon in frü⸗ heren Jahren bei dem Ankauf von russischem Roggen und bei der Münzkonversion gemachten Verluste hervor, und sprach sich dann aus⸗ führlich über die Rechtsfrage aus, wie weit Stände zur Uebernahme des Defizits rechtlich verpflichtet seien. Er schloß damit, drei mög⸗ liche Wege hinzustellen: a) entweder könnten Stände auf ihre ver⸗ fassungsmäßigen Rechte bestehen und sonach nur den Theil des De⸗ fizits, wozu sie verfassungsmäßig verpflichtet, auf ständische Kassen nehmen; b) oder unter Wahrung ständischer Rechte für die Zukunft der Regierung eine Aversionalsumme zur Deckung des Defizits be⸗ willigen; endlich c) einen Mittelweg zwischen diesen Alternativen wäh⸗ len, die Ausgaben, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet, von denen, die sie nur aus Billigkeit und in Anbetracht der obwalten⸗ den Umstände für diesmal mittragen wollten, scheiden, und erstere zwar auf ständische Kassen nehmen, für letztere aber der Landesre⸗ gierung nur eine alljährliche Sublevation zur Deckung der Zinsen gewähren. Die sich an den Bericht schließende lebhafte Debatte drehte sich um zwei Fragen; einmal, ob der sub b. oder der sub c. empfohlene Weg betreten werden solle; die sub a. angedeutete Alternative fand überall gar keinen Anklang, und weiter, ob man die Bewilligung rein aussprechen solle, oder man sie von gewissen Bedingungen abhängig machen oder doch daran gewisse Wünsche in Betreff der bisherigen regierungsseitigen Verwaltung knüpfen solle. Diesen zweiten Punkt brachte der L.⸗R. von Maltzan in Anrege, indem er darauf hinwies, daß schon früher bei ähnlichen Gelegen⸗ heiten Stände bei außerordentlichen Bewilligungen Bedingungen auf⸗ gestellt, auch durchgesetzt hätten, daß deren Erfüllung vom Landes herrn zugesagt; daß die seit einigen Jahren entschieden hervorgetrelene Veränderung in der Verwaltung auch genügenden Grund dazu gebe. L.⸗R. von Blücher⸗Kuppentin erklärte sich für die Alternative zub b. Das Desizit sei eine unglückliche Ueberkommenschaft der trau⸗ rigen Jahre 1848 und 49. Die derangirte Lage der Landesfinan⸗ zen, die sich am schlagendsten darin zeige, daß in den letzten zwei oder drei Jahren eben so viel Schulden gemacht, als in den vor⸗ hergegangenen funfzehn oder zwanzig abgetragen seien, mache es den Ständen zur dringendsten Pflicht, wieder Ordnung in den Staatshaushalt zu bringen. Der einfachste Weg wäre hier die Be⸗ willigung einer Aversionalsumme. Er habe nichts dagegen, wenn man an diese Bewilligung Wünsche knüpfe; indessen solle man hier ein weises Maß beobachten. Ihm scheine namentlich nur die enorme Steigerung der Ausgaben in der Militair⸗Verwaltung bedenklich und hier der Wunsch an der Stelle, die Landesregierung möge, so
Stand vor 1848 zurückkehren; er habe übrigens Vertrauen zu der gegenwärtigen Regierung und müsse sich gegen die Aufstellung förmlicher Bedingungen erklären. von der Kettenburg: Schlage man den sab b. vorgezeichneten Weg ein, so sei dies ein Vertrauensvotum für die Regierung; er verstehe die Loyalität nicht so weit, daß Stände ohne Weiteres ein entstandenes Desizit, bei
dessen Entstehung sie nicht konkurrirt, durch eigene Mittel zu
weit sie nicht durch Bundesmaßnahmen gehindert werde, auf den
decken verpflichtet seien. Die Alternative sub c. sei zwar die komplizirtere, allein sie sei die den Umständen angemessenere. Es sei vorzugsweise die schwebende Schuld, welche die Regierung drücke und zu deren Abbürdung die Stände hülfreiche Hand leisten müßten. Es müsse für die jährliche Zinszahlung der Regierung eine Sub⸗ levation werden. Im Uebrigen halte er die Lage der Finanzen für nicht so bedenklich; es würde den landesherrlichen Kassen durch eine Steigerung der Einnahme gelingen, die Kapitalschuld abzutragen. So gebe schon der Comitébericht die große Vermehrung des Transit⸗ zolls durch den Eisenbahnverkehr an, wenn hier der Ausfall an den Elbzöllen abzurechnen sei; eine verbesserte Demanialverwaltung könne namentlich durch Hebung und Vermehrung bäuerlicher Besitzun⸗ gen größere Einnahme schaffen; auch glaube er nicht, daß die in der Postverwaltung bemerkte Minder⸗Einnahme dauernd sein werde. Was die Aufstellung von Bedingungen betreffe, so stehe sie rechtlich gewiß den Ständen zu, da es sich um Bewilligungen handle, zu denen dieselben nicht verpflichtet wären; indeß räthlich scheine sie ihm nicht. Bürgermeister Langfeld⸗Güstrow: Stände möchten bedenken, daß sie durch Aufstellung solcher leicht über ihre rechtliche Sphäre hinausgreifen könnten. Bürgermeister Ebert⸗Grevesmühlen erklärt sich für den Vorschlag sub b.; nur so würden die Finanzen endlich geordnet und die Schuldenangelegenheit auf immer beseitigt. Denn bewilligen Stände nur das nöthige Geld zur Deckung der jährlichen Zinsen, so werde sich die Regierung wahrscheinlich wegen der bleibenden Kapitalschuld später von neuem an Stände wenden. Auch könnten über die Frage, welche Ausgaben die Stände zu decken rechtlich verpflichtet wären, leicht Abwegigkeit der Meinungen zwischen Regierung und Ständen sich ergeben, welche dann die Be⸗ schreitung des Rechtsweges vernothwendigten. Er erkläre sich entschieden gegen die Aufstellung von Bedingungen, welche die Verwaltung der Domainen beträfen. Derartige Bedingungen müßten ohne alle Bedeutung bleiben, da ja Ständen die Kon⸗ trolle nicht zustehe, ob nun auch die Verwaltung in der gewünsch⸗ ten Weise wirklich gehandhabt werde. von der K ettenburg entgegnete, daß es Ständen nur wünschenswerth sein könne, wenn die Fragen, wie weit sie rechtlich zur Bewilligung verpflichtet, zwei⸗ felhaft wären, darüber die rechtliche Entscheidung zu hören; auch der Mißstand, daß Stände später wieder wegen der Kapital⸗ schuld in Anspruch genommen, sei dadurch zu beseitigen, daß man die Bedingung aufstelle, die Regierung solle die Kapitalschuld in einer bestimmten Zeit amortistren, wodurch man sich auch zugleich der Dauer der Zinszahlung versichere. L.⸗R. von Maltzan be⸗ merkte, daß er nicht auf förmliche Bedingungen bestehe, sondern seine Ansicht auch in der Anknüpfung bloßer Wünsche genügend wiederfinde. Die Garantie für die wirkliche Durchführung dieser Wünsche finde er in der Zusage und dem Worte des Fürsten. Auch wünschte man von einer Seite noch namentlich als Bedin⸗ gung aufgestellt, die Regierung solle die Bauern des Domaniums eben so gut behandeln, als sie das von der Ritterschaft verlange, und dem Bürgermeister Langfeldt, der an der besseren Stellung der ritterlschaft⸗ lichen Bauern gegenüber denen des Domaniums zweifelte, ward entge⸗ gengehalten, daß wenigstens jene doch nicht durch eine völlige nutzlose Dotation der Einlieger in ihrer Ackerkompetenz verkürzt worden wären. Bürgermeister Flörke: Eine weitere Bedingung könnte noch die Wiederherstellung des Kollegialbetriebes im Regierungs⸗ kollegium abgeben da die Verantwortlichkeit für den Abschluß derein⸗ zelnen Hauptrechnungen, statt wie früher von dem ganzen Kollegium, jetzt nur von einem Mitgliede desselben getragen würde. Schließ⸗ lich ward der Beschluß gefaßt: da man sich nicht darüber einigen könne, in welcher Richtung, ob in der sub b. oͤder c. gedachten, man vorgehen wolle, so werde per schedulas darüber abgestimmt, ohne damit indeß der Frage, in welcher Art oder auf welche Kasse die Uebernahme erfolgen solle, zu präjudiziren, und so, daß die weitere Frage, ob an die Bewilligung Wünsche resp. Bedingungen zu knüpfen, noch offen bleibe. Der gefaßte Beschluß entschied für die sub b. aufgestellte Alternative des Comité⸗Berichts.
Malchin, 5. März. Die heutige Sitzung begann mit Ver⸗ lesung eines Reskripts seitens der mecklenburg⸗strelitzschen Regie⸗ rung, welches sich der mecklenburg⸗schwerinschen Proposition über die Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Abschaffung der Prügel⸗ strafe, anschloß. L.⸗R. von Blücher⸗Kuppentin: Nachdem man beschlossen habe, den Vorschlag des Comité sub b. anzunehmen, habe man sich nunmehr über die Größe der zu bewilligenden Aver⸗ sionalsumme zu einigen, ob man der Regierung die ganze gefor⸗ derte Summe bewilligen oder ob man ihr etwas abziehen wolle; dann über den Modus der Aufbringung, auf welche Kasse diese Schuld zu legen und endlich noch über die Wünsche, welche man an die Bewilligung knüpfen wolle. Und hier schlage er vor, sich auf den einen zu beschränken, daß der Militair⸗Aufwand, so weit es die bundesgesetzlichen Bestimmungen erlauben, beschränkt werde. Ein Diktamen des L.⸗R. von Maltzan wird verlesen, in welchem proponirt wird, der Regierung die ganze geforderte Summe von 1,200,000 Rthlr. zu bewilligen, ohne Abrechnung der bereits vor⸗ schüssig gezahlten 170,000; allein dabei folgende Bedingungen zu stellen: 1) daß der Militairaufwand möglichst beschränkt; 2) die Domanial⸗Verwaltung insoweit geändert, als die sich darin gebil⸗ dete Büreaukratie grundlichst beseitigt werde. Es entspann sich nun darüber ein Streit, ob man erst die Größe der zu bewilligenden⸗ Summe bestimmen oder sich zuvor über die Modalitäten einigen wolle, nach welchen diese Summe zu erheben und welche Bedingun⸗ gen an die Bewilligung zu knüpfen seien, ob namentlich die Größe der Bewilligung nach den landesherrlichen Bedürfnissen oder nach den Mitteln der ständischen Kassen, sie zu decken, zu bemessen sei. Man einigte sich in den Beschluß, zunächst den bereits eingegange⸗ nen Bericht der Comité ad II. über den Stand der allgemeinen Landesrezeptur⸗Kasse zu hören, um daraus zu entnehmen, wie weit ein Ueberschuß dieser Kasse zur Verzinsung und successiven Abtragung. des Defizits hinreiche. Der Bericht wurde verlesen und ergab, nach dem Voranschlag der landesherrlichen Kommissarien, und mit Erhe⸗ bung eines vierfachen Simplums einen Ueberschuß von 176,000 Rthlrn., während der Anschlag der prüfenden Comité's mit Ausnahme eines nur dreifachen Simplums einen Ueberschuß von 107,000 Rthlr. ergab. Es ward aber bemerkt, daß bei dieser Berechnung die Zu⸗ rückzahlung einer gekündigten Anleihe von 100,000 Rthlr. nicht be⸗ rechnet worden sei. L.⸗R. von Blücher⸗Kuppentin meinte, daß nach dem Comité⸗Bubericht die Zinsen der übernommenen Schuld, so wie ihre successive Abtragung, nur gedeckt werden könne, wenn auch für den diesjährigen Etat ein vierfaches Simplum erhoben werde. Ohne das werde man an die Abtragung der neuen Schul⸗ den nicht denken können, und jedenfalls sei es besser, lieber gleich für die nächsten Jahre noch ein vierfaches Simplum zu erheben und es dann später wieder fallen zu lassen, als damit erst in den fol⸗ genden Jahren zu kommen. Bürgermeister Langfeldt⸗Güstrow spricht sich dafür aus, zunächst Comité noch darüber zu hören, ob man nicht mit den Ueberschüssen der Kassen ausreiche, als so⸗ gleich zu ganz außerordentlichen Mitteln, der Erhebung eines vier⸗ fachen Simplums, zu schreiten. Es weärde den wieder ins Leben ge⸗ tretenen alten Organen der Gesetzgebung nur schaden können, wenn sie mit außerordentlichen Auflagen das Land drückten.
von Restorf⸗Rosenhagen: Das Publikum würde es den Ständen danken, wenn sie wieder Ordnung in die Finanzen zurück⸗ zuführen dächten. Land⸗Rath von Blücher⸗ Kuppentin:
In den Jahren 1848 und 1849 sei ein achtfaches Simplum gefor⸗
dert; dagegen sei die jetzige Auflage doch billig. Er glaube übri⸗ gens nach dem Stand der Kassen nicht, daß man ohne die Auflage des vierfachen Simplums fertig werde. Darauf ward zu Protokoll gegeben: Da man sich nicht darüber einigen könne, ob in Folge der zu übernehmenden Schuld ein vierfaches Simplum zur Deckung der Zinsen und Abtrag des Kapitals aufzulegen, oder es bei dem dreifachen Edikt verbleiben solle, wolle man darüber per schedu- las abstimmen, und sprach sich darauf eine sehr beträchtliche Majo⸗ rität für die erste Alternative aus. In Betreff der zu stellenden Bedingungen erklärte von der Kettenburg: er habe schon bei der gestrigen Diskussion hervorgehoben, wie Stände zur Aufstellung solcher Bedingungen unzweifelhaft berechtigt seien, daß es selbst Pflicht der Stände sei, eine Gelegenheit wie die vorliegende zu ergreifen; eine Illoyalität könne in diesem Verfahren nicht gefunden werden. Und glaube er auch, daß derartige Wünsche sich über Gegenstände erstrecken könnten, welcher Natur sie immer selen, obwohl er es für angemessen erachte, hier nur die zu berühren, welche im wenigstens mittelbaren Zusammenhange mit der Finanz⸗Verwaltung ständen. So seien auch einzelne Punkte als wahre Bedingungen zu fassen, zu deren Erfüllung die Landes⸗Regierung sich verpflichte, so die, daß successive die kontrahirten Schulden abgetragen würden. von Waldow⸗Dannenwalde sprach sich entschieden gegen die Aufstellung von Wünschen oder Bedingungen aus; nur den Wunsch wegen Be⸗ schränkung in den Ausgaben der Militair⸗Verwaltung wolle er gel⸗ ten lasen. Da man sich auch hier nicht einigen konnte, so gab man zu Protokoll, man wolle darüber per schedulas abstimmen, oh man an die Bewilligung der Uebernahme nur den Wunsch einer mit den Bundesgesetzen konformen Beschränkung des Militair⸗ Aufwands knüpfen oder Anträge auf weitere Zusicherungen stellen wolle, Büdgermeister Langfeldt monirte den Ausdruck „Zusicherungen“. indem darunter eine rechtliche bindende Verpflichtung verstanden wer⸗ den könne, die man boch nicht beabsichtige. Da ihm aber seitens des Landraths von Blücher⸗Kuppentin und anderer Mitglie⸗ der entgegnet wurde, daß man gerade mit diesem Ausdrucke sich so milde wie möglich auszudrücken geglaubt habe, so gab er sich zu⸗ frieden. Die erfolgende Abstimmung ergab eine Majorität für Be⸗ antragung noch weiterer Zusicherung. Die nun folgende Besprechung ergab in Betreff der Größe der zu bewilligenden Summe als Wille der Mehrzahl, den ganzen geforderten Betrag zu bewilligen, auch nicht die 176,000 Rthlr. vorschüssig berichtigten Gelder abzurechnen. Der zu Protokoll gefaßte Beschluß: Stände wollten unter Wahrung aller versassungsmäßigen Rechte für die Zukunft in die Uebernahme der 1,200,000 Rthlr. Schulden auf ständische Kassen willigen, und geben jetzt dem Comité auf, mit Vorschlägen über die zu stellenden Bedingungen und etwa anzuknüpfenden ehrerbietigsten Wünsche her⸗ vorzugehen, weiter auch darüber zu berichten, wie die übernommene Schuld auf die Staatsschuldenkasse zu fundiren, auch über den Zins und die allmälige Abtragung zu erachten, und weiter über etwa aus landesherrlichen Kassen zu leistende Beiträge Vorschläge zu machen.
Dieser so gefaßte Beschluß fand zwiefachen Widerspruch. LR. von
Blücher⸗Kuppentin meinte, daß, wenn landesherrliche Kassen Zu⸗ schüsse leisten sollten, man damit von der schon bewilligten Summe wiederum Abzüge mache. Die Staatsschuldenkasse empfinge ihre Bestände aus der allgemeinen Landesrezepturkasse; dazu trage auch der Fürst mit seinem Domanium bei, er wisse daher überall nicht, welche landesherrliche Kasse herangezogen werden solle. Im gleichen Sinne sprach sich auch Bürgermeister Langfeldt aus. Von anderer Seite ward geltend gemacht, daß man sich durch diese Fassung des Beschlusses ein für allemal an die Bewilligung binde; könne man sich nun später auch über die Modalitäten nicht einigen, die Bewilligung stehe fest, und so könnten diese Modalitäten nie eine Bedingung für die Bewilligung bilden. Man schloß die Sitzung, ohne sich geeinigt zu haben.
Muslaund.
Frankreich. Paris, 5. März. Der Mon iteur enthält folgende amtliche Mittheilung: „Die vier ältesten Regimenter der pariser Garnison werden durch andere ersetzt werden. Diese Truppenbewegung wird Veranlassung zu einem Wechsel der hier verbleibenden Truppenkör⸗ per geben. Sie haben zum Zwecke, daß jedes im Seine⸗Departe⸗ ment stationirte Corps nach der Reihe und gegen das Ende seiner Garnisonsdauer am Dienste in den Forts und an dem in den ver⸗ schiedenen Bezirken von Paris theilnehme.
General Aupick, der dringend sein Verbleiben in Konstantinopel nachgesucht hatte, wird, wie es heißt, vielleicht nicht nach London gehen. Der General stand in sehr freundschaftlichen Beziehungen zur Familie Orleans. Er soll, wie seine Freunde sagen, deshalb glauben, daß seine Stellung als Gesandter der französischen Re⸗ publik zu London daher unter Umständen eine sehr schwierige wer⸗ den könnte. Falls er sich weigert, dürfte, wie man meint, Herr Drouyn de Lhuys den Gesandtschaftsposten zu London erhalten.
Die ungarische Emigration hat gegen die Einverleibung Un⸗ garns in den deutschen Bund einen Protest an den französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten überreicht, und das fran⸗ zösische Kabinet soll sich mit den darin entwickelten Gründen einver⸗ standen erklärt haben. Der Protest beruft sich auf die durch aner⸗ kannte Verträge verbürgten Nationalrechte Ungarns und meint, Oesterreich habe, wenn eine Verletzung der bestehenden Verträge zur Aufhebung derselben berechtigen könnte, dieses Recht nicht in An⸗ spruch zu nehmen, weil es von den Bestimmungen gegenseitiger Conventionen abgewichen sei. Schließlich wird auf die politischen Rücksichten hingewiesen, welche der Einverleibung Ungarns, Gali⸗ ziens und der Lombardei in den deutschen Bund entgegen wären.
Das Comité der großen Association der Maler, Architekten, Graveurs und Zeichner hat sich dieser Tage, mit seinem Präsiden⸗ ten, Baron Taylor an der Spitze, zum Minister des Innern bege⸗ ben und von ihm die Bewilligung zu einer großen Kunst⸗Ausstel⸗ lung erbeten, welche alle europäischen Meisterwerke der letzten 50. Jahre in Paris versammeln soll. Das Comité ersuchte den Mi⸗ nister, von der Kammer einen Supplementar⸗Kredit von einer halben Million zu diesem Zwecke zu verlangen. Der Minister wendete ein, die Kammer könne ihn verweigern. In diesem Fall will sich das Co⸗ mité mit der bloßen Bewilligung begnügen und binnen sechs Wo⸗ chen auf eigene Kosten bauen. Verweigert der Minister die Be⸗ willigung des Platzes in den Champs Elysees, so sollen durch eine Nationalsubscription die Mittel aufgebracht werden, auf einem Privat⸗Terrain jdas Gebäude zu errichten. Man hofft aber auf die Bewilligung des Ministers, vielleicht sogar auf den Kredit, und denkt die Besucher der Londoner Industrie⸗Ausstellung dadurch auch nach Paris zu ziehen.
Die Assemblee nationale fordert heute zu Friede und Versöhnung in den Reihen der Majorität auf und verspricht dafür ein parlamentarisches Ministerium.
Vor einer Kammer des Zuchtpolizeigerichts standen heute 27 Somnambulen, wegen verstellten Hellsehens angeklagt.
Das Pays behauptet heute aus angeblich bestunterrichteter Quelle bestimmt zu wissen, die Verschmelzung der beiden Dynastieen sei weit mehr in Frage gestellt als je, und der Herzog von Ne⸗ mours habe sich keinesweges in einem ihr günstigen Sinne geäußert.
Man will bemerkt haben, daß der Präsident der Republik, als er gestern über die Boulevards fuhr, angegriffen und leidend aus⸗ gesehen habe.
Vorgestern fand, vom schönsten Wetter begünstigt, der Umzug des Fastnachts⸗Ochsen statt. Den Zug eröffneten zwei Trompeter der republikanischen Garde zu Pferd; 30 berittene republikanische Gardisten in Parade⸗Uniform; 50 Reiter in historischen Kostümen, als Musketiere Ludwig's XIV., Hofherren Franz I. u. s. w., 10 Tambours in Phantasie⸗Kostüm. Der Fastnachts⸗Ochse, dem zwei Liktoren vorangingen, geführt von seinem normännischen Ochsenknecht und von vier Wilden, mit Keulen auf den Schultern und Tigerfellen auf dem Rücken, bewacht. Hinter ihm zu Pferde sein Besitzer, der Viehzüchter Adeline, der Direktor des Hippo⸗ droms, Arnault, die Inspektoren der Fleisch⸗ und Markthallen. Ein prächtiger antiker Wagen, von vier reich geschmückten Pferden gezogen, folgte. An den vier Ecken brannte auf Dreifüßen Weih⸗ rauch. In der Mitte des Wagens stand ein von Kränzen, Früchten und Garben umgebenes Piedestal, auf dem die Göttin des Ackerbaues, dargestellt von Dlle. Louise vom Hippodrom, sich befand; um die Göttin die vier Jahreszeiten, von den Damen Marguerite, Lucie, Francesca und Angelina vom Hippodrom. Den Wagen umgaben vier ganz geharnischte Ritter und sechs Wappenherolde; 30 berittene republikanische Gardisten schlossen den Zug.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 4. März. Die heutige Sitzung war sehr kurz und bietet kein besonderes Interesse. Die ganze Verhandlung bewegte sich um eine durch Lord Monteagle überreichte Petition von Vandiemensland, worin die Kolonie sich über die Nachtheile bitter beklagt, denen sie durch die fortwährende Ueberfüllung mit transportirten Sträflingen ausgesetzt sei; die Regierung, welche seit Jahren verspreche, dem Uebel abzuhelfen, habe bis jetzt für die Kolonisten noch gar nichts gethan. Graf Grey stellte zwar ent⸗ schieden in Abrede, daß man je den Kolonisten die Aussicht gegeben habe, keine Verbrecher mehr dahin zu transportiren, versprach aber, neuerdings die Angelegenheit in die Hand zu nehmen, und erklärte, die Regierung sei bisher durch einen Beschluß des Unterhauses, Sträflinge in Masse nach Vandiemensland zu transportiren, an jeder durchgreifenden Reform, welche das Wohl der Kolonie im Auge hätte, gehindert worden.
London, 5. März. Gestern Nachmittag hatte Lord John Russel seine Parteigenossen aus dem Unterhause zu sich geladen. Es hatten sich an 180 eingefunden. Der Premier⸗Minister schil⸗ derte in einer längeren Rede die Lage der Regierung und hob na⸗ mentlich die Schwierigkeiten hervor, welchen sie entgegentreten müsse. Er schilderte die Partei der Protectionisten als eine mäch⸗ tige, kompakte, einflußreiche, durch einen begabten Staatsmann (Stanley) geführte. Ihre Losung sei die alte, unveränderte Ab⸗ schaffung der Freihandels. Er habe nun an seine politische Freunde appelliren wollen, um sie aufzufordern, ihn kräftig zu unterstützen, damit nicht kleinlicher Differenzen wegen das große Prinzip gefähr⸗ det werde. Er sprach sich ferner in Bezug auf die päpstliche Frage dahin aus, daß er darauf bestehen müsse, seine Titelbill, wenn auch in etwas modifizirter Form, einzubringen, und daß er deswe⸗ gen schon nicht dafür stimmen könne, die Sache einer Kommission zu übertragen, weil diese zwei Jahre darüber berathen wurde und dadurch das bittere Gefühl in England nur immer neue Nahrung finden müßte. Rücksichtlich der Finanzvorlage drückte der Premier⸗ Minister die Hoffnung aus, am Frreitag befriedigende Vorlagen machen zu können. Er schloß mit der Bitte um Unterstützung, nicht etwa des gegenwärtigen Kabinettes, sondern der Wohlfahrt des Landes wegen. Mit Ausnahme der irländischen Mitglieder des Hauses, welche sogleich erklärten, die Bill auf jeden Fall be⸗ kämpfen zu müssen, schied die Versammlung unter Freundschafts⸗ und Zutrauens⸗Versicherungen.
Der Herzog Karl von Braunschweig ist gestern Vormittag zwi⸗ chen 11 und 12 Uhr mit dem bekannten Aeronauten Green in Vauxhall⸗Gardens in einem Ballon aufgestiegen. Der Ballon nahm bei Nordwestwind die Richtung über die Grafschaften Surrey und Kent nach Deutschland. Außer einer Masse Champagner, Wildpret 89 Pasteten nahmen die Luftschiffer 13 wohldressirte Brieftau⸗ en mit.
Als Berichtigung der Angaben der Wiener Zeitung über die in Siebenbürgen gefallenen Opfer schreibt heute John Paget einen Brief an die Times, worin zur Vertheidigung Böthy's Folgendes bemerkt wird: „Herr Böthy war zu Ende des Jahres 1848 zum Kommissär für Siebeubürgen ernannt worden; aber er resignirte sogleich, und während der wenigen Wochen, in denen er das Amt eines Kommissärs daselbst verwaltet hatte, fand auch nicht eine einzige Hinrichtung statt. Ihm folgte Herr Csanyi im Amte. Dieser kam im Jahre 1849 nach Siebenbürgen, blieb daselbst bis zum 11. Mai 1849, und unter seiner Verwaltung wurden jene Hinrichtungen vollzogen, über welche Bem Klage führte. Csanyi hat selbst vor seinem Tode die Erklärung abgegeben, daß er allein für die Executionen in Siebenbürgen verantwortlich sei.“
Die Protectionisten haben vorgestern in einer stark besuchten
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Versammlung die Bekämpfung der Peelschen Freihandelspolitik und eine Zustimmungsadresse an Lord Stanley beschlossen.
Italien. Turin, 1. März. (Ll.) Der Senat hat das Gesetz über den Reisbau mit 49 gegen 3 Stimmen, die Deputir⸗ ten⸗Kammer das Erbsteuergesetz in allen seinen Theilen mit 91 ge⸗ gen 34 Stimmen genehmigt. Gestern fand in letzterer eine von 10 Uhr Mittags bis 4 Uhr Nachmittags dauernde geheime Sitzung statt, um über die Gebarung und Verwaltung des Parlamentsfonds zu berathen.
Die Exemplare des Handels⸗ und Schifffahrtsvertrags zwischen Piemont und Belgien sind unter die Deputirten vertheilt worden. Dem Berichte des Handelsministeriums ist die Erklärung des Textes bei⸗ gegeben; ferner liegen bei: Extrakte von dergleichen Verträgen zwi⸗ schen Belgien und den nordamerikanischen Freistaaaten, mit dem Zollvereine, den Niederlanden, mit Sicilien und Frankreich, eine Uebersichtstabelle der Handels⸗Fluctation zwischen Piemont und Belgien, die Gutachten der Agrikultur⸗ und Handelskammern von Genua und Nizza, der Text des schon seit dem 10. Oktober 1838 bestehenden Traktates mit Belgien, ein Verzeichniß der Waaren, deren Zoll nach der neuen Convention ermäßigt worden ist, und ein Prospektus des neuen Zolltarifs als Folge des von dem belgischen Minister des Auswärtigen in der Deputirtenkammer am 13. Februar, nämlich zu jener Zeit abgegebenen Gutachtens, als darin der mit Belgien und Mexiko zu Stande gekommene Handelstraktat disku⸗ tirt wurde, aus dem ersichtlich wird, daß diese Regierung keiner Nation einen indirekten Handel gestattet.
Der erste elektrische Telegraphenzu
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von Turin bis Moncalieri
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Kommission 1u1““ von Viebahn.
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ist beendigt; die damit vorgenommenen Shsces entspre
498 b en in jede Hinsicht. Man arbeitet auf der ganzen Strecke sbrech und hofft, daß seine Thätigkeit in 20 Tagen schon auf der Linie von Turin bis Asti und in längstens drei Monaten bis Genua beginnen werde.
Genua, 1. März. (Ll.) Zu Gunsten der italienischen Emigration wurde gestern eine dramatische Vorstellung veranstaltet deren Reinerträgniß über 18,000 Franken betrug.
Der Gerant des Journals Italia libera, wegen des Arti kels Revista di un Ballo zur Verantwortung gezogen, wurde vo dem Geschwornengericht einstimmig freigesprochen.
Florenz, 28. Febr. Gestern hat der neue Königlich spanisch Gesandte de los Lajanos sein Beglaubigungsschreiben Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großherzoge in feierlicher Audienz überreicht. 1
Der Monitore Toscano bringt ein neues Stempelgesetz, wonach die Journale im Verhältnisse zu ihrer Dimension von 1—8 Danari besteuert werden. .
Ferrara, 28. Febr. (W. Z.) Heute sind 1300 Man K. K. österreichische Truppen mit 26 Offizieren hier eingetroffe und werden morgen nach Bologna abmarschiren.
Bologna, 28. Febr. (Ll.) Die päpstlichen und die öster reichischen Truppen sind den Raubbanden fortwährend auf den Fer⸗ sen und haben dieselben bereits zum großen Theile aufgetrieben un in die Gebirge versprengt.
Monsignore Lacchia, ein Prälat von hohem Geiste und ge⸗ mäßigten Gesinnungen, ist zum Delegaten von Macerata an di Stelle eines Laien, welcher diesen Posten zeitweilig bekleidet hatter ernannt worden.
Rom, 25. Febr. (W. Z.) Marquis Grimaldi und la Pierre haben der päpstlichen Regierung ein Armee ⸗Reformprojekt vorge⸗ legt, nach welchem das Heer zu einem Drittheil aus Schweizern, zu einem Sechstheil aus Spaniern, zu weiteren drei Sechstheile aus Irländern, Franzosen und der inländischen Gendarmerie beste hen soll. Die Infanterie soll auf sechs Bataillone zu 1200, di Kavallerie auf vier Eskadronen zusammen 600 Mann, nebst ent sprechender Artillerie, gebracht werden.
Rom, 28. Febr. (Ll.) In der Valle Bartolomeo sind sehr bedauerliche Scenen zwischen dem Pfarrer und den dorti gen Einwohnern vorgefallen, deren Schauplatz die Kirche war.
Baron Raffo, Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Tunis, wurde von Sr. Heiligkeit dem Papste Ve Er überbrachte diesem geistlichen Souverain die aufrichtigen Glückwünsch seines Fürsten, welcher dem Schicksale der in seinen Staaten leben den Christen lebhafte Theilnahme zuwendet. Unmittelbar nach die ser Audienz ist Baron Raffo über Neapel nach Tunis wiede abgereist.
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Spanien. Madrid, 28. Febr. (Fr. B.) Der Infant Don Enrique wird mit dem Könige, seinem Bruder, in Rio Frio zusammentreffen.
Castillo y Ayenoa soll zum Gesandten in Rom, Graf von Lucana zum Gesandten in Paris ernannt werden. General Cor⸗ dova soll Infanterie⸗Direktor, General Pavia General⸗Capitain von Madrid, Martinez de la Rosa aber Vicepräsident des Staats⸗ rathes werden. Der General⸗Capitain von Valencia, Villalonga unv der Civilgouverneur dieser Provinz, Ordonez, sollen von ihren Posten entfernt werden.
Es geht das Gerücht, das Konkordat, wegen dessen noch täg⸗ lich Verhandlungen zwischen dem päpstlichen Nuntius und dem Mi⸗ nister der auswärtigen Angelegenheiten stattfinden, solle dieser Tage veröffentlicht werden. 1
Isturiz, Gesandter zu London, wird mit Urlaub hier erwartet. Man spricht von seinem möglichen Eintritte ins Ministerium.
Der spanische Gesandte zu Paris, Herzog von Sotomayor, soll angeblich wegen der Auszeichnung, mit welcher er den General Narvaez empfangen hat, abberufen werden.
Alcala Galian soll als Gesandter nach Lissabon gehen. Deerr Senat hat den Gesetz⸗Entwurf über Verkauf der Güter des Johanniter⸗Ordens angenommen.
Das Gesetz über die Reorganisation der Ferdinandsbank wird in der Deputirten⸗Kammer auf einigen Widerspruch stoßen.
Bekanntmachung,
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die londoner Industrie⸗Ausstellung betreffend.
I. Nach einer Eröffnung des Herrn Minsters für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten wird es beabsichtigt, Regierungs⸗ Kommissarien zur londoner Industrie⸗Ausstellung abgehen zu lassen, welche sowohl bei den Geschäften der Preisjurys mit zu arbeiten, als die Ergebnisse der Ausstellung nach einem geordneten Plan mit besonderer Rücksicht auf das Gewerbewesen des Zollvereins zu schil⸗ dern haben werden. Wünsche einzelne Städte, Handelskammern oder kaufmännische Corporationen außerdem besondere Besuche und Studien im Interesse ihrer besonderen Industriezweige auf der lon⸗
doner Ausstellung gemacht zu sehen, oder beabsichtigen sie aus an deren Gründen besondere von ihnen auszuwählende technische Kom⸗
missarien dorthin zu entsenden, so ist die Beschaffung der daz
erforderlichen Geldmittel Sache der betreffenden Gemeinden ode
sonstigen Corporationen. Die demnächst näher zu bezeichnende Regierungs⸗Kommissarien bei der Berichterstattungs⸗Kommission zu London werden aber beauftragt werden, solchen Kommissarien be Erreichung ihrer Reisezwecke in Großbritanien nach Kräften behül lich zu sein.
II. Von den Herausgebern der londoner offiziellen Ausstellungs Kataloge sind die hiesigen Buchhändler Herren A. Asher (unter den Linden Nr. 20) und W. Hertz (Firma: Bessersche Buchha d lung, Behrenstraße Nr. 44) ermächtigt, Inserate für dieselben nach dem von beiden Buchhandlungen, so wie auch von der unterzeichne ten Kommission veröffentlichten Tarif anzunehmen.
III. Zum Zwecke des allgemeinen Bekanntwerdens der aus de vereinsländischen Staaten zur londoner Industrie⸗Ausstellung ge⸗ langenden Gegenstände erscheint es zweckmäßig, daß bei densel⸗ ben die Firmen der Aussteller, mit den korrespondirenden Nummern des englischen Haupt⸗Katalogs und des Haupt⸗Verzeichnisses der vereinsländischen Aussteller versehen, aufgelegt und vertheilt werden.
Diejenigen Herren Industriellen, welche hierauf eingehen wol⸗ len, werden ersucht, ihre Firmen in passender Form, auf der 8s Seite in deutscher, auf der anderen in englischer Sprache Sen eneee zur Weiterbeförderung an den diesseitigen Aussteclunge “ rius, Regierungs⸗ und Baurath Stein i London⸗ nn8 daß auf denselben rechtzeitig zu senden, welcher dafür dors werde denselben die beiden bezeichneten Rummern verme 1
7. März 1851. 3 Berlict. Fen In. ve londoner Industrie⸗Austellung
Schubarth.