Laf. 30. Wandgemälde aus Pompeji, ausgegraben in Gegenwart des Professor Zahn. Die Vermählung des Zephor mit der Chloris. Zephor mit dunkelgrünen Flügeln hat kleine weiße Flügel an der Stirn, sein Ge⸗ wand ist roth. Da Professor Zahn seit seiner Rückkehr aus Belgien, Frankreich, Eng⸗ land und Holland jetzt sehr eifrig an den sieben noch folgenden Heften die⸗ ses Werkes beschäftigt ist, wozu bereits eine große Anzahl Tafeln vollendet nd, so steht zu erwarten, daß diese anderen Hefte bald hintereinander folgen werden. Nach dem Erscheinen des 24sten Hefts wird Herr Zahn bieder eine Reise nach Italien unternehmen, um vorzugsweise in Pompeji, u seiner zweiten Heimat, die Resultate der neuesten Ausgrabungen zu die⸗ sem Werke zu bearbeiten. So werden wir denn in den letzten Hesten auch die⸗ enigen Kunstgegenstände erblicken, welche noch während der Publication die⸗ es Werkes an das Tageslicht gefördert werden, und dadurch fortwährend in eine neu entdeckte, zwei tausend Jahre alte Welt versetzt werden.
Münz⸗, Maß⸗ und Gewichtskunde.
Vollständiges Taschenbuch der Münz⸗, Maß⸗ und
Gewichts⸗Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel⸗ und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. Von Christian und Friedrich Noback. Leipzig. F. A. Brockhaus 1841 — 1850.
Das vorliegende Werk ist schon beim Erscheinen der einzelnen Hefte
esselben wiederholt in diesen Blättern besprochen worden; jetzt, wo der Schluß des Ganzen dem Publikum vorliegt, wird es am Orte sein, die Ge⸗ sammtleistung nochmals zu überblicken und ein definitives Urtheil auszuspre⸗ chen. Wir freuen uns aufrichtig, daß dasselbe sehr günstig für die in Rede stehende Arbeit ausfällt, die sich von den bisherigen Productionen auf glei⸗ chem Felde ungemein unterscheidet. Mit dem dreizehnten Hefte, welches je⸗ doch mehr als das Dreifache des Umfanges der früheren Lieferungen er⸗ reicht, ist ein Werk geschlossen, welches 10 Jahre hindurch der Gegenstand ernster Forschungen und angestrengten Fleißes seiner Verfasser war. Jeder Artikel, den wir aufschlagen, giebt den Beleg dafür, und wenn früher schon einzelne hervorragende Artikel zum Beweise aufgefuͤhrt wurden, so möge dies neuerdings nur mit demjenigen, welcher unter „Wien“ die speziell öster⸗ reichischen Verhältnisse behandelt, geschehen. Derselbe umfaßt, mit den im Nachtrage enthaltenen Zusätzen, über 6 ½ Druckbogen. Man kann schon daraus abnehmen, mit welcher Genauigkeit in die betreffenden Materien eingegangen ist; dieser Artikel allein bildet eine wahre Mono⸗ graphie, ein geschlossenes Ganze, dem sich minder erhebliche in entsprechen⸗ der Fassung anreihen. War früher schon die Hoffnung ausgesprochen wor⸗ den, die Herren Verfasser möchten dasjenige, was während des allmäligen Erscheinens des Buches in dessen Bereiche neu entstanden, in einem Nach⸗ trage beibringen, so ist dieselbe auf das genüͤgendste erfüllt worden. Die⸗ ser Nachtrag umfaßt freilich 23 Bogen, wir müssen aber zugestehen, daß er kein Agaregat loser Data, vielmehr eine eben so gründliche Bearbeitung der neuen Verhältnisse bietet, als das Hauptwerk es rücksichtlich des bis dahin Bestandenen und fast durchweg noch Gültigen gethan hat.
Unter den in diesen Blättern noch nicht erwähnten Artikeln von besonderem Belang haben wir Turin, Venedig, Venezuela, Warschau (fast 2 Bogen), Westindien (1 Bogen), Wies⸗ baden, Zollvereins⸗Staaten und Zürich hervor, ohne damit den weniger umfangreichen ein geringeres Maß der Würdigung zuzutheilen; ge⸗ rade solche größere aber geben vermöge der Bedeutung der betreffenden Plätze und Länder für Handel und Verkehr einen willkommenen Gegenstand näherer Prüfung, da sie mit dem Anspruche auf besondere Vollständigkeit auftreten. Was den Nachtrag anbelangt, so begreift sich, daß besonders die Artikel aus den ersten Buchstaben des Alphabets, seit deren erster Bearbei⸗ tung eine Reihe von Jahren verflossen war und vielen Stoff gehäuft hatte, reichhaltig vertreten sind, und wir nennen mit der gedachten Rücksicht darunter namentlich: Alexandrien, Algier, Amsterdam, Antwerpen, Augsburg, Batavia, Berlin, Bern, Bombay, Braunschweig, Bremen, Breslau, Brüssel, Buenos⸗Ayres, Deutschland, Dresden, Frank⸗ furt am Main, Hamburg, Hannover, Helgoland, Kalkutta, Kanton, Kapstadt, Köln, Konstantinopel, Kopenhagen, Leipzig, Lissabon, Li⸗ vorno, London, Lübeck, Madras, Madrid, Mauritius, Neapel, New⸗ York, Paris, Petersburg, Rio⸗Janeiro, Rom, Schweiz, südamerika⸗ nische Freistaaten und Wien. Mit wahrem Danke erkennen wir die große Gewissenhaftigkeit, mit welcher die Verfasser bemüht gewesen sind, ihrem Werke durch jene Ergänzungen den Standpunkt des Tages zu geben, und welche sie veranlaßte, auch die mühsamsten Untersuchungen nicht zu scheuen, um das gebotene Neue im Sinne der Anlage des ganzen Buches völlig durcharbeitet dem Publikum zu überliefern. Um nur auf Einiges näher einzugehen, so bieten uns die Nachtrags⸗Artikel die Neuerungen in den Cours⸗ und Maßsystemen, wie u. A. bei Frankfurt am Main und Ham⸗ burg. Der Artikel „Konstantinopel“ giebt uns eine umständliche Dar⸗ legung des neuen türkischen Münzsystems; das Nämliche ist bei „Amster⸗ dam“, „Lissabon“, „Madrid“ und „Rio⸗Janeiro“ rucksichtlich der Niederlande, Portugals, Spaniens und Brasiliens der Fall und gleicher Art ist die Ergänzung unter dem Artikel „Schweiz“, während wir dagegen unter „Deutschland“ sowohl die neuesten Bestrebungen für die Herstellung eines einheitlichen Münz⸗ und Maßsystems, als die erfolgreichen Schritte zur Schaffung einer gemeinsamen Wechselgesetzgebung berichtet finden. Der Inhalt des Nachtrages ist in der That so durchaus reich und wichtig, daß er für die Benutzung des Buches unumgänglich nothwendig ist, eines Wer⸗ kes, welches freilich bei 122 ½ Bogen Umfang eher den Namen eines „Handbuches“ als den eines „Taschenbuches“ verdient.
Höchst werthvoll ist die Einleitung des Buches, welche nach einer laren Darlegung der Grundlage für die Werthbestimmung der Gold⸗ und Silbermünzen sehr interressante Mittheilungen über den Zusammenhang verwandter Maßgrößen, über die sogenannten zählenden Güter, über die Usan⸗ zen im Spiritushandel und über die Formen der Staatspapier⸗Geschäfte giebt. Es folgen dieser Einleitung drei Beilagen: Die erste enthält ein sehr reiches Verzeichniß der spezifischen Gewichte der für den Han⸗ del wichtigsten Körper, mit erläuternder Gebrauchsanweisung. Die zweite besteht aus einer sehr wichtigen statistischen Uebersicht über das Papier⸗ geld Deutschlands und Oesterreichs, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen von besonderem Interesse ist. Die dritte endlich giebt in ge⸗
drängter Form einen Anhang über diejenigen Neuerungen, welche noch
während des Drucks der letzten Bogen sich zugetragen haben. Ein alpha⸗
betisches Register, welches zeigt, daß das Werk über 1000 Artikel enthält
dient bei dieser großen Reichhaltigkeit nicht unwesentlich im Auffinden ge⸗ suchter Plätze. So ist in der That das Mögliche geschehen, dem Titel gerecht zu werden, eher mehr denn weniger darzubieten, als derselbe verspricht, und ein Werk zu liefern, welches den Anforderungen der Zeit völlig entspricht und sowohl von dem Geschäftsmanne, als dem Kameralisten und Gelehrten aufrichttig willkommen geheißen werden muß.
3 Mit Freuden begrüßen wir die Vollendung einer so vortrefflichen Ar⸗ beit und ohne Vorurtheil dürsen wir sagen, daß sie in keiner Literatur und keiner Periode ihres Gleichen hat. Fern sei es, die jammervollen Produkte, womit sich seit Jahr und Tag der Kaufmann und der Rechnungsbeamte zu ihrem großen Schaden beholfen haben, zur Vergleichung heranzuziehen;
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wir halten das der Sache nicht würdig. Wohl aber dürfen diejenigen nicht mehr über den Mangel an einem genügenden Hülfsmittel auf dem bezüglichen Gebiete klagen, welche sich so lange rergeblich nach uderfagstgenungenrn ednee. dungsart, Münze, Maß, Gewicht, Pagiergeld, Wechsel⸗ yund Fonds⸗ 3 Umhsten Hanken Aela anhiter. Messen F “ ee Absicht, einen Panegyrikus zu schreiben, aber 9 ö jenem Felde, wo so lange sich die Unkenntniß, die Flachheit, Fe sazn⸗ bne saz6, haben, einer wahrhaft gediegenen Leistung zu be⸗ gegnen, der würdigt mit uns deren Werth; und wer ferner weiß, welche
unendliche Mühe die Herstellung einer solchen beansprucht, der begreift un⸗
s darüber. 8 68 ö““ ist uns die Vorrede des Buche⸗ “ wir unter Anderem auch ersahen, daß die Zunft der 1sFhs er 8gh 7 fehlt hat, über die neue Beute gierig herzufallen, daß sie aber, hn ic das Original in ihren Plagiaten bis zur Unkenntlichkeit verstümme haben. Ein
11] „ ij in Koppenh zeigt der Gipfel der Un⸗ Raubzug eines Herrn Grüner in Koppenhagen zeigt de fel der
daß es dem Guten überall nicht besser ergeht und dann ein irgend sachkun⸗
diges Publikum doch bald das Wahre vom Flitter unterscheiden lernt.
Bereits äußert sich in speziell kaufmännischen, so wie in wissenschaft⸗ lichen und politischen Blättern, eine verdiente, überaus. günstige Kritik über das Nobacksche Werk, und es sei uns vergönnt, aus einem fremden Urtheil, welches einen gründlichen Sachkenner zum Urheber zu haben scheint, eine Stelle hier anzuführen und für uns sprechen zu lassen. (Beilage zum Frank⸗ furter Conversations⸗Blatt 1851 Nr. 14): „Der Verfasser dieser Anzeige hat die Entstehung und Entwickelung des Taschenbuchs beobachtet; bei täg⸗ licher Benutzung desselben ferner hat fast jeder Artikel die strenge Prüfung praktischer Anwendung bestehen müssen, und niemals wurde dabei das Ver⸗ trauen getäuscht. Das ist der vollständigste Beweis der Vortrefflichkeit die⸗ ser Schrift, die wenig nutzbare Vorgänger, aber in keiner Sprache ihres Gleichen hat, und deren viele Nachahmer und Nachschreiber nicht einmal dahin gelangen konnten, sie richtig abzuschreiben. Keine landwirth⸗ schaftliche, gewerbliche oder Handels Lehranstalt, keine öf⸗ fentliche Bibliothek, keine Staatsbehörde, welcher die Sorge für irgend einen Erwerbszweig anvertraut ist, kein kaufmän⸗ nisches Geschäft, dessen Leitung auf Intelligenz Anspruch macht, — kann dieses Hülfsbuch entbehren. Leider findet man Aktenstücke der Regierungen, ständische Verhandlungen, ja selbst Berichte so⸗ genannter Behörden selten frei von Fehlern, aus Unkenntniß der Verhält⸗ nisse, welche das Nobacksche Taschenbuch darlegt. Dieses Buch macht es so leicht, das Richtige zu finden, und dennoch bewegt man sich in der alten Mittelmäßigkeit fort, die überdies nicht einmal mehr den Vorzug hat, be⸗ quemer zu sein.“
Eisenbahn⸗Verkehr. Da projektirte Eisenbahnnetz in der Schweiz.
Bekanntlich hat der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft die Herren R. Stephenson und H. Swinburne von London einberufen, um ein Gutachten über das zweckmäßigste Eisenbahnnetz in der Schweiz abzugeben. Wir lassen hier eine kurze Beschreibung der einzelnen projektirten Linien und einige Bemerkungen über die Ertragsfähigkeit derselben folgen. Die vorzüglichsten Linien sind folgende: 1) Eine Linie, welche Basel und somit die badische und französische Eisenbahn mit dem weiten Thale der Aare und dessen Seitenthälern verbindet. 2) Eine große Stammlinie, welche dem Thale der Aare seiner ganzen Ausdehnung nach von den Juraseen bis zu der Verbindung der Reuß und Limmat folgt, dem letzteren Flusse bis Zürich nachgeht und einestheils von Zürich bis an den Bodensee, anderentheils von Solothurn bis an den Genfersee sich ausdehnt, und so eine große Transitlinie durch die ganze Schweiz von Nord⸗Ost nach Süd⸗West bildet. 3) Die Verbindung von Luzern mit dieser Ost⸗Westlinie, wodurch ihr der Gott⸗ hard⸗Paß eröffnet wird, wie die Wasserstraße des Zü⸗ rich⸗ und Wallensees sie mit dem Splügen und den übrigen Graubündtnerpässen verbindet. 4) Eine Linie gegen Süden von den Ufern des Bodensees nebst einem Arm bis an der Waller⸗ städter⸗- und Zürichersee — bis in das Herz Graubündtens, von wo aus dieselbe schließlich unter Mitwirkung der dabei betheiligten Nach⸗ barstaaten bis über die Alpen verlängert werden mag. 5) Die Verbindung von Bern als Bundesstaat mit der Stammlinie. 6) Eine Anzahl kleinerer Linien zu Gunsten bedeutend bevölkerter Gegenden, welche seitwärts von der großen Transitlinie liegen. Zu den wich⸗ tigsten unter diesen Linien gehören; Schaffhausen⸗Winterthur; Bern⸗Thun, welche Linie einem beträchtlichen inneren Verkehr dienen wird; Lugano⸗Bellinzona, beziehungsweise Locarno, welche Linie sich aber durch eine Gegend zieht, die unter allen die meisten Schwierigkeiten bietet. Das Gutachten der genannten Herren über die verschiedenen Linien ist folgendes: 1) Basel⸗Olten. Für diese von Basel ausgehende Bahn werden zwei Richtungen in Betracht gezogen: die Rheinthallinie und die Hauensteinlinie. Die Experten sprechen sich für die letztere Linie aus. Die Kosten dieser 30 ½ Kilom. langen Linie sind zu 12,350,000 Fr. ver⸗ anschlagt. 2) Luzern und Aarethal. Die natürliche Straße von Okten nach Luzern zieht sich durch das Wiggerthal und das Thal der kleinen Emme. 3) Baden und Aarethal. Die Ver⸗ kehrslinie zwischen Basel und Zürich, die bei Olten in das Aare⸗ thal mündet, muß diesem Flusse bis Brugg folgen, wo der Ueber⸗ gang über die Reuß stattfindet, und dann die Schwierigkeiten des Limmathales überwinden. Durch Erfahrung soll erst entschieden werden, ob die Lage der Station Baden eine Aenderung nöthig macht. Die Station zu Zürich soll durch eine Zweigbahn mit dem See in Verbindung gesetzt werden. 4) Olten nach Solothurn. Für diesen westlichen Zweig des großen Kreuzes, dessen Mittel⸗ punkt Olten ist, wird die sudliche Linie, längs dem rechten Ufer der Aare, vorgezogen. Die Linie soll vorerst nur bis Solothurn, nicht bis Bern gebaut, bei der künftigen Verlängerung nach Bern aber die Linie von Solothurn über Lyß und Münchenbuchsen geführt werden. Die Strecke von Solothurn bis Lyß könnte später zur Verbindung des Genfersees mit dem Eisenbahnnetz dienen. Von bieser Berbindung soll zunächst nur die Strecke zwischen Yverdon und dem Genfersee hergestellt werden. 5) Zürich⸗Rorschach. Diese Bahn soll nicht über St. Gallen, sondern nach Romanshorn und von da den See entlang nach Rorschach geführt werden. 6) Rorschach⸗St. Gallen. Diese Linie könnte bei einem Kosten⸗ Aufwand von etwa 360,000 Fr. per Kilometer ausgeführt werden.
Auf dieser Linie verspricht die Anwendung von Lokomotiven keinen guten Erfolg; sie scheine eher für die Anwendung der Wasserkraft geeignet. 7) Bodensee⸗Chur. Die fast 100 Kilometer lange Strecke durch das Tbal des Oberrheines zwischen dem Bodensee und Chur und noch weiter hinauf bis an den Fuß der Via Mala bie⸗ tet die vollkommensten Steigungen, und läßt den Bau fast ohne alle bedeutende Arbeiten zu; nur die Herstellung von Dämmen zum Schutz gegen die Verheerungen des Rheins werden deren Anlage⸗ kosten etwas erhöhen. Ein Hauptarm des Rheinthales führt an den Wallenstädtersee und von da mittelst einer Wasserstraße nach Zürich. Diese Strecke ist für den Bau einer Eisenbahn sehr günstig. 8) Lukmanier⸗Bahn. Bezüglich dieser Bahn erklärt Herr Stephenson, dieser Alpen⸗Uebergang übersteige an Schwierig⸗ keiten alle bis jetzt ausgeführten derartigen Arbeiten in folchem Grade, und es sei dieser kühne Plan den bisher von englischen Ingenieuren gemachten Studien so fremd, daß er sich dermalen noch kein maßgebendes Urtheil über das ganze Projekt erlauben möchte. Eben so wenig ist dem Bericht etwas Bestimmtes über die Strecke vom Lukmanier bis zum Langensee zu entnehmen. 9) Züricher und Wallenstädter See. Es wird als zweifelhaft betrachtet, ob die Anlegung einer Eisenbahn zwischen Rapperswyl an dem Züricher- und Wesen an dem Wallerstädtersee von irgend einem Erfolg wäre. Es könnte für die Summe — 4,500,000 Fl. — welche diese Bahn kosten würde, der Liethkanal für immer schiffar gemacht werden, und wäre alsdann der Kanal einer Eisenbahn vorzuziehen. 10) Schaffhausen ⸗Win⸗ terthur. Diese Lokal⸗Linie wird für sehr wichtig, ihre Herstellung jedoch des ungünstigen Terrains wegen für sehr kostspielig gehalten, so daß kaum gehofft werden kann, daß das Unternehmen einen genügenden Ertrag abwerfe. Wenn Baden seine Eisenbahn vor Schaffhausen vorbei zur Ausführung bringe, könnten die für die Zweigbahn aufzuwendenden Kosten vollkommen ge⸗ rechtfertigt werden. 11) Bern⸗Thun. Eine Linie, welche zu großen Hoffnungen berechtigt und leicht herzustellen ist. 12) Bern⸗ Freiburg. Der besondere Vortheil einer Bahn von Bern nach Freiburg könnte nur in dem Umstande liegen, daß diese Linie eine Abtheilung der großen Ost⸗Westlinie bilden würde, wovon aber einerseits wegen der großen Anlagekosten, andererseits wegen der Vorzüglichkeit der Linie über Aarberg und Yverdon vollständig abstrahirt werden muß. 13) Lugano⸗Bellinzona. Es wurde eine Linie zwischen diesen beiden Städten über den Monte⸗Cenere projektirt; so wichtig aber auch diese Bahn für Lugano sein möchte, so würden die ungeheuren Schwierigkeiten ihrer Herstellung und ihres Betriebes den Ruin des Unternehmens oder einen großen Verlust für den Staat herbeiführen, der die Interessen des aufzu⸗ wendenden Kapitals garantirt hätte.
Die projektirten Linien, deren Herstellungskosten und der Ertrag, welcher mit Gewißheit von jeder Linie erwartet werden kann, ist pro Kilometer folgendermaßen berechnet: Morsen⸗Ouchy⸗Iferten 46,5 Kil. lang, Herstellungskosten per Kil. 160,0090 franz. Fr., Er⸗ trag per Kil. 9550 fr. Fr. Iferten⸗Lyß, 65,5 Kil. lang, Kosten 158,200 Fr., Ertrag 9950 Fr. Lyß⸗Bern, 22,5 Kil. lang, Kosten 192,000 Fr., Ertrag 11,150 Fr. Bern⸗Thun, 27,8 Kil. lang, Kosten 151,300 Fr., Ertrag 5780 Fr. Lyß⸗Solothurn, 25,0 Kil. lang, Kosten 130,000 Fr., Ertrag 10,620 Fr. Aarburg⸗Luzern 54,0 Kil. lang, Kosten 167,000 Fr., Ertrag 6110 Fr. Olten⸗Ba⸗ sel, 36,5 Kil. lang, Kosten 370,000 Fr., Ertrag 20,200 Fr. Ol ten⸗Zürich, 64,5 Kil. lang, Kosten 197,400 Fr., Ertrag 14,61 Fr. Zürich⸗Rorschach, 98,5 Kil. lang, Kosten 157,600 Fr., Er⸗ trag 12,750 Fr. Winterthur⸗Schaffhausen, 28,5 Kil. lang, Kosten 224,000 Fr., Ertrag 6380 Fr. Rorschach⸗Sargans, 65,0 Kil. lang, Kosten 134,500 Fr., Ertrag 4570 Fr. Wallenstädt⸗Sargans, 16,0 Kil. lang, Kosten 127,500 Fr., Ertrag 5320 Fr. Sargans⸗ Chur 22,0 Kil. lang, Kosten 155,000 Fr., Ertrag 8510 Fr. Biasca⸗Locarno 41,5 Kil. lang, 143,000 Fr. Herstellungskosten per Kil., Ertrag 5310 Fr. per Kil. Die hier berechneten Herstellungs⸗ kosten sind für zweispurigen Unterbau berechnet. Diese Summern werden aber durch den Antrag des Herrn Stephenson, alle Arbei⸗ ten auf eine zweispurige Bahn zu reduziren, eine bedeutende Ve minderung erleiden.
Ein weiterer Bericht der Herren Rathsherren Geigy und In genieur Ziegler über die Ausführung des Eisenbahnnetzes in finan zieller Beziehung und über die Art und Weise einer Betheiligung am Bau und Betrieb der Eisenbahnen spricht die Ueberzeugun aus, daß in der Schweiz mittelst freier Konkurrenz von Privaten, ohne eine Betheiligung des Staates, während einer Reihe von Jahren keine Eisenbahnen entstehen können, und wird eine Zinsen⸗ garantie von Seiten der verschiedenen Kantone und dem Bund als das zweckmäßigste empfohlen, und zwar auffolgende zwei Arten: a) Die Aus⸗ sührung durch Gesellschaften unter Kontrole des Staates und b) die Ausführung durch einen von dem Bundesrathe und den Kan⸗ tons⸗Regierungen erwählten Verwaltungsrath als gemeinschaftliches Unternehmen des Bundes und der Kantone. Herr Ziegler spricht sich für die erste und Herr Geigy für die zweite Modalität au und haben daher beide Herren ihr Separatgutachten ausgearbeite
Nach dem Bericht wäre das Gesammt⸗Ergebniß für alle oben be⸗
zeichneten 15 Linien folgendes: Gesammtlänge 650,5 Kil.; Herstel⸗ lungskosten 102,123,000 franz. Fr., per Kilometer 157,000 Fr. Zahl der Reisenden auf die ganze Bahnlänge 120,630; Zahl de Kilometer: vom Personentransport 6393 Fr., vom Gütertrans port 3406 Fr., zusammen 9799 Fr., für alle Linien 6,374,700 Fr Prozente des Ertrags vom Anlagekapital 6,24; Betriebskosten per Kilom. 5609 Fr., für alle Linien 3,698,825 Fr.; Reinertrag per Kilom. 4190 Fr., für alle Linien 2,725,685 Fr. Anlagekapitals 2,67 %. Es werden indessen zur Sicherheit nu
2 % für die besseren Linien vorausgesetzt. Wenn also zur Beschaf⸗
fung des Anlagekapitals eine Zinsverpflichtung von 3 ¼ oder vie leicht 4 % übernommen werden muß, so berechnet sich der jährliche Zuschuß für den Bund und die Kantone auf 1 ½⅞ oder 2 %.
—— — 9f
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Bekanntmachungen. uh Sachen, den Nachlaß der am 1
118] Gerichtlicher Verkauf. Das dem Schulzen Anton Klingsporn gehörige, zu Neudörffel, Züllichau⸗Schwiebusser Kreises, belegene und im Hopothekenbuche von jenem Dorfe Vol. I. Fol. 1. seq. No. 1. verzeichnete Schulzengut, gerichtlich abge⸗ schätzt auf 6052 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 18. August 1851, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden. n Schwiebus, den 4. Januar 1851. Kosbhnigliche Kreisgerichts⸗Kommission II.
dazu auf
scheinigen, und
hier verstorbenen unverehelichten Elise Möller betreffend werden auf den Antrag der Betheiligten Alle welche aus einem Erbrechte oder sonstigen Grunde Ansprüche an jenen Nachlaß zu haben vermeinen, solche in dem
den 28. März d. J., Morgens 10 Uhr vor unterzeichnetem Gerichte (Scharrnstraße Nr. 753) angesetzten Termine anzumelden und thunlichst zu be⸗
Rechtsnachtheile, daß diejenigen Berechtigten, welche sich 1 bis jetzt gemeldet haben, als:
1) die Wittwe des Professors Havemann, geborene 808 Möller, zu Uetersen, 1
23. Jult v. J. feld, zu Ratzeburg, Salfeld, daselbst,
rene Turnow, zu Ziethen,
zwar die Erbberechtigten unter dem
2) die Wittwe des Pastors Zurhelle, geborene Sal⸗ 3) die Ehefrau des Kaufmanns Carl Haase, geborene 4) die Wittwe des Pastors Reinke, Magdalene gebo⸗
5) der Präpositus C. L. Turnow zu Vellahn,
6) der Domprediger J. Turnow zu Güstrow,
7) der Präpositus Ernst Salfeld zu Ludwigslust,
8) die Ehefrau des Pastors Philipp Steinhöfel, Louise geborene Salfeld, zu Scharnebesk,
9) die unverehelichte Mathilde Fischer zu Lüneburg,
ohne weitere Legitimation als die einzigen und wirkli⸗
chen Erbprätendenten angesehen werden sollen, die son⸗
schlusses damit vorgeladen. 1 Nachrichtlich wird übrigens bemerkt, daß das Präklusiv⸗ Dekret nur an die Gerichtstafel angeheftet werden wird. Decretum Braunschweig, den 12. Februar 1851. Herzogliches Stadtgericht. Alb. von Kalm. *
Tonnen Güter auf die ganze Bahnlänge 21,290; Ertrag per
Verzinsung des
stigen etwanigen Prätendenten aber bei Strafe des Aus⸗
5 Athlr. für ½ Jahr. vDO
in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
ö1
Deutschland.
Oesterreich. Wien. Hofnachricht. — Das Organisations⸗Statut für Ungarn. — Deputation von Pesth. Dalmatiens Zollverhältnisse. — Oesterreichische Cirkularnote.
Bayern. München. Geschäftsordnung der Kammer der Reichsräthe. — Notariatsgesetz. — Ordensverleihungen. — Bamberg. Das Ta⸗ backs⸗Monopol.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Württemberg. Stuttgart. Das Schreiben des Königs an den Fürsten von Schwarzenverg.
Hessen und bei Rhein. Gießen. Professor von Löhr †.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Veränderungen in der Besetzung mehre⸗ rer Städte durch die Truppen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin. Landtags⸗Verhandlungen.
Nassau. Wiesbaden. Landtags⸗Verhandlungen.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen.
“ Ratzeburg. Mölln. Rückmarsch der österreichischen
ruppen.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Graf Thun. — Vermischtes.
Hamburg. Hamburg. Erzherzog Leopold.
Ausliand.
Frankreich. Paris. Manifestationen bei einer Spazierfahrt des Prä⸗ sidenten. — Das Fusions⸗Projckt. — Das Budget. — Kommissionsbe⸗ schluß über die Ernennung der Präfektur⸗Räthe. — Expeditionsplan ge⸗ gen Groß⸗Kabylien. — Erklärung üuber Bugeaud. — Leichenbegängniß des Marschalls Dode de la Brunerie. — Anzeige in Betreff der londo⸗ ner Industrie⸗Ausstellung. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Muthmaßliche Budget⸗ Modificalionen. — Diblomatische Korrespondenz über die ungarischen Angelegenheiten. — Ankunst ungarischer Flüchtlinge. Vermischtes.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Der Constitutions⸗Aus⸗ schuß. — Antrag. — Bau des National⸗Museums. — Niederlassung der Juden. — Christianig. Der Volkstumult. — Anlegung einer Eisenbahn. — Zolleinkünfte. — Begrüßung des Königs durch den Storthing.
Dänemark. Kopenbagen. Volksthing.
Spanien. Madrid. “ der Botschafterposten. — Vermischtes.
Wissenschaft und Kunst. Deutsche geologische Gesellschaft.
Amtlicher Theil.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bisherigen Rendanten der Ober⸗Marstall⸗ und General⸗ Gestüt⸗Kasse, Hofrath Rostock, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Regierungs⸗Rath Wuel⸗ fingh zu Frankfurt a. d. O., und dem pensionirten Kreisgerichts⸗ Deposital⸗ und Salarien⸗Kassen⸗Rendanten Karl Wilhelm Hoffmann zu Neu⸗Ruppin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie
Dem beim Polizei⸗Präsidium in Berlin angestellten Polizei⸗ Direktor Schröder bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste den Charatter als Geheimer Regierungs⸗Rath; und
Dem Rechts⸗Anwalte und Notar Meier zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Der Kreis⸗Physikus Dr. Steuer zu Grünberg ist in gleicher Eigenschaft in den Kreis Glogau, Regierungs⸗Bezirks Liegnitz, ver⸗ setzt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßauische Staats⸗Minister von Plötz, von Deßau.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Commandeur der 6ten Division, Fürst Wilhelm von Radzi⸗ will, nach Torgau.
Preußen. Berlin, 9. März. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem interimistisch kommandirenden General des 2ten Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant von Grabow, den Orden vom weißen Adler, und dem Seconde⸗Lieutenant Grafen von Lusi des 2ten Kürassier⸗Regiments (Königin) den St. Annen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
Oesterreich. Wien, 6. März. (Prag. Ztg.) Die Villa in Monza bei Mailand wird nicht blos für den Marschall Radetzky, ondern auch für einen wohl noch etwas zweifelhaften Besuch des Kaisers im Frühjahre auf vas glänzendste hergerichtet werden.
Die Ruckkehr des Freiherrn von Gehringer nach Pesth läßt vermuthen, daß die Berathungen über das Organisations⸗Statut
für Ungarn definitiv beendet sind, und dies um so mehr, da auch
alle hierher berufenen Obergespäne die Residenz im Laufe nächster Tage verlassen werden.
Eine Deputation der Stadt Pesth, mit dem Bürgermeister an der Spitze, ist hier angelangt, um sowohl wegen der städtischen Finanz⸗Verlegenheiten, als auch hinsichtlich einiger Steuer⸗Moda⸗
Se-⸗
reuß
litäten, beim Ministerium eine Abhülfe und Erleichterung zu peti⸗ tioniren.
Es ist stark die Rede, daß Dalmatien in das allgemeine Zoll⸗
gebiet hineingezogen werde, was für die Verhältnisse in Croatien von großer Wichtigkeit ist. Der Gränzcordon von Dalmatien lief bis jetzt theilweise an der Adria, theilweise an den Gränzen des eigentlichen Zollgebietes der Monarchie entlang. Der Küstenstreif zwischen beiden Cordons machte — eine entsprechende Ue⸗ berwachung des Schmuggg) whmöglich. So unbedeu⸗ tend Dalmatien auch ersche und so wenig es bis jetzt dem Staatsschatz Fiekug, so dürfte doch ge⸗ rade dieser Küstenstrich unted gewissen Eventualitäten eine hohe Wichtigkeit erlangen. Die geographische Lage Dalmatiens, seine Häfen, die Nachbarschaft der türkischen Provinzen, kann den Dal⸗ matinern eine Zukunft sichern. Wenn auch die Zeiten vorüber sind, wo Ragusa und die Häfen an der Adria zur Zeit der venetiani⸗ schen Herrschaft blühend und durch ihre Handelsverbindungen histo⸗ risch geworden waren, so bleibt einem rationellen Handels⸗ system auch jenseits des Fruschka⸗ und Kapela⸗Gebirges noch ein weiter Spielraum. Durch die Einbeziehung Dalmatiens in das roße Zollgebiet der Monarchie würde auch die Bewachung die⸗ ser bis jetzt so wenig bekannten Theile von Oesterreich wesentlich erleichtert, und Dalmatien würde auch in militairischer Rücksicht eine höhere Wichtigkeit erlangen, als es bisher der Fall war. Von welch erfreulicher Nachwirkung diese Maßregel sei, be⸗ weist dies, daß Dalmatien wohl von der Natur aus reich bedacht, dennoch arm und, wie die kroͤatische Küste, nur auf den Export beschränkt ist. Dalmatien befand sich nun seit undenklichen Zeiten in einer exceptionellen Stellung und war genöͤthigt, seine Erzeug⸗ nisse bei der Einfuhr nach dem übrigen Oesterreich zu verzollen. Also der Export, diese einzige Quelle des dalmatinischen Wohlstan⸗ des, war beschränkt, um so eingreifender, da die Bevölkerung des Landes ohnehin eine geringe iste⸗
1.““ Die N. Preuß. Ztg. theilt nachstehende Cirkular⸗Note an die österreichischen Geschäftsträger und Agenten bei den kleineren deutschen Staaten mit:
„Die dresdener Ministerial⸗Konferenzen werden zufolge der Verabredung, die in der neulichen Plenarsitzung getroffen wurde, am 8ten d. M. zur Schlußverhandlung und Abstimmung über die Anträge Oesterreichs und Preußens wegen unverweilter Einsetzung der von der ersten Konferenz⸗Kommission vorgeschlagenen obersten Bundesbehörde schreiten.
Die Einwendungen, welche schon in der erwähnten Plenar⸗ Sitzung von mehreren Bevollmächtigten gegen diese Anträge ge⸗ richtet wurden, gestatten kaum die Hoffnung auf einen einstimmigen Entschluß der deutschen Regierungen. Da indessen diese Bevoll⸗ mächtigten zugleich erklärten, daß sie für den Augenblick nur ihre persönlichen Ueberzeugungen auszusprechen vermöchten, indem die Ansichten ihrer Regierungen ihnen nur im Allgemeinen bekannt seien, so können ihre Aeußerungen uns nicht abhalten, uns unmittelbar gegen ihre Vollmachtgeber noch einmal über die Wichtigkeit der be⸗ vorstehenden Entscheidung auszusprechen.
Wenn in den Verhälinissen Deutschlands für die einzelnen Mitglieder des Bundes überhaupt Beweggründe liegen, dem Wohle des Ganzen Opfer zu bringen, — wie dies von Allen oft verkün⸗ digt wurde, und auch unsere innige Ueberzeugung ist, — so dürfte kaum einer unserer Verbündeten die Erkenntniß von sich weisen können, daß der gegenwärtige Stand mehr als jeder frühere die Mahnung enthalte, solche Opfer in der That zu bringen.
Man hat in Dresden, nach mühevollen Unterhandlungen, den Widerstreit der Ansprüche bis zu dem Punkte überwunden, daß in der dringendsten der vorliegenden Frage der Neugestaltung der voll⸗ ziehenden Gewalt des Bundes, nicht nur die Stimmen der beiden Bundesmächte, die zugleich als europäische Mächte das Werk der Bundesrevision zu vertreten haben werden, sondern auch die Stim⸗ men der ihnen in den Machtverhältnissen zunächst stehenden Bun⸗ desglieder, im Norden wie im Suüden Deutschlands, für einen und denselben Vorschlag sich geeinigt haben. Es würde unstreitig in den Augen der Welt eine Erfahrung von sehr ernster Bedeutung sein, wenn unter Umständen, wie sie gegenwärtig in Deutschland und Euroßpa vorwalten, ein solcher Vorschlag durch den Widerspruch an⸗ derer Stimmen vereitelt würde, die zusammen kaum mehr als den zehnten Theil der seitherigen Bevölkerung des Bundes darstellen.
Die Zeitverhältnisse sprechen wahrlich so laut zu der Einsicht und Vaterlandsliebe Aller, die Summe dessen, was im entscheiden⸗ den Augenblick durch Einigkett zu gewinnen, durch längere Uneinig⸗ keit zu verlieren ist, tritt allen ungetrübten Blicken so deutlich ent gegen, daß wir beinahe gegen die Achtung, die wir unseren Bun desgenossen schulden, zu fehlen besorgen müßten, wollten wir uns zu Vorstellungen berufen glauben.
Was wir aber fordern können und müssen, ist eine freie, un⸗ abhängige, nicht in früheren Verwickelungen befangene Prüfung und Entscheidung. Nicht begierig, unfruchtbaren Streit zu erneuern, werden wir uns dann unsererseits gern enthalten, zu fragen, wie es möglich und erklärlich sei, daß manche Regierungen, die unlängst unserer Einladung, die gesetzliche Grundlage für die Fortbildung des Bundesrechtes durch Berufung der Bundesversammlung wie⸗ derherzustellen, aus Besorgniß und Scheu vor der Wiederkehr ver⸗ gangener Zustände und unter übertriebenen Vorwürfen gegen die Bundesverfassung jede Folge versagten, nunmehr für die einfache Rückkehr zu dieser Verfassung eifern, ja diesen Schritt, auf jede Gefahr hin, der Einwilligung in einen Vorschlag vorziehen mögen, der die gesammte Macht der im Bunde vereinigten Staaten der Bundesgewalt gegen die inneren und äußeren Gefahren des Vater⸗ landes zu Gebote stellen würde.
Daß von einer solchen Einigung der gemeinsamen Kräfte in naher Zukunft das Heil, ja der Bestand des Bundes abhängig werden könne, läßt sich nicht leugnen; es läßt sich aber nicht ver⸗
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bürgen, daß alsdann der günstige Augenblick, sie zu Stande zu bringen, noch nicht verloren sein werde.
Die gegenwärtige Lage der europäischen Verhältnisse bringt es mit sich, daß es mehr, als dies früher der Fall war, in der Hand der deutschen Regierungen liegt, die Erneuerung des Vertrages, welchen sie am 18. Juni 1815 abgeschlossen haben, mit den zur Erhöhung der gemeinsamen Kraft und Wohlfahrt erforderlichen Abänderungen allein unter sich zu beschließen. Aber Niemand ist im Stande, zu verhüten, daß nicht bei längerer Fortdauer des Zwiespaltes in Deutschland, neben anderen unvermeidlichen Folgen solcher Verschuldung, eine Sachlage hervorgerufen würde, in wel⸗ cher zuletzt nur noch die Einmischung des Auslandes den endlichen Ausschlag geben könnte und würde.
Ew. ꝛc. wollen die gegenwärtige Aeußerung als eine vertrau⸗ liche betrachten und sie auch nur als eine solche der Regierung, bei welcher Sie beglaubigt sind, ohne allen Verzug zur Kenntniß bringen.
Empfangen dieselben die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung.
Wien, den 2. März 1851. 1
(gez.) von Schwarzenberg m. p.“
Bayern. München, 5. März. (N. C.) Es ist jetzt das Referat über die Geschäftsordnung der Kammer der Reichsräthe beendet. Dasselbe beschränkt sich auf eine Revision der bestehenden Geschäftsordnung, mit Einsetzung der durch neuere Gesetze nöthigen Aenderungen. Wesentliche Aenderungen, die selbstständig vorge⸗ schlagen sind, bestehen nur in folgenden Punkten: Die zur Konsti⸗ tuirung der Kammer nöthigen Verhandlungen soll ein eigener Be⸗ vollmächtigter oder sein Stellvertreter leiten, welche von der Kammer am Schlusse ihrer Sitzungen für die nächste Sitzungsperiode be⸗ stimmt werden, dagegen ist die Leitung der Wahl des definitiven Prä⸗ sidenten einem Alterspräsidenten übertragen. Die ständischen Aus⸗ schüsse, die beibehalten sind, werden durch Vereinigung der Ausschüsse für Finanzen und für Staatsschuld auf funf reduzirt, gleich denen der Kammer der Abgeordneten, und sollen nöthigenfalls selbst vor der Eröffnung der Kammer gewählt werden können. Kreirung neuer Ausschüsse und Verstärkung derselben ist dem Beschlusse der Kammer freigegeben, letztere aber geboten, wenn ein Gegenstand an den Aus⸗ schuß zurückverwiesen wird, und bei Verhandlungen über Anklage von Ministern und Ergreifung der Initiative in der Gesetzgebung. Die regelmäßige Stärke der Ausschüsse ist fünf Mitglieder; der fünfte Ausschuß (für Prüfung der von Mitgliedern der Kammer ausgehenden Anträge) soll monatlich erneuert werden. Die Unter⸗ stützungsfragen und Anträge, die nur von einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ausgehen können, wie z. B. der Antrag auf na⸗ mentliche Abstimmung, erfordern eine Anzahl von drei.
Das den Kammern vorgelegte „Notariatsgesetz“ umfaßt 123 Artikel, welche sich in 5 Titel theilen; der erste betrifft die Be⸗ stellung der Notare, der zweite deren Wirkungskreis; Tit. III. betrifft die Belohnungen und Taxen; die Größe der letzteren wird durch Re⸗ gierungsverordnung bestimmt werden. Tit. IV. handelt von der Ausübung der Disziplinargewalt über die Notare; Tit. V. endlich von den Folgen der Verletzung des Notariatsgesetzes; hieran reihen sich 3 Artikel mit Schlußbestimmungen, von denen der Art. 120 die Aufhebung des Vorrechts der Siegelmäßigkeit enthält.
Fürst Taxis hat vom Kaiser von Oesterreich das Komthur⸗ kreuz des Franz⸗Joseph⸗Ordens, der General von Hailbronner das Commandeurkreuz des Leopold⸗Ordens und Oberst von Hagens das Commandeurkreuz des Ordens der eisernen Krone erhalten.
Bamberg, 6. März. (N. C.) Den hiesigen Tabackofabri⸗ kanten wurde auf ihre gegen die Einführung des Tabacksmonopols an das Königliche Staatsministerium des Handels und der öffent⸗ lichen Arbeiten gerichtete Eingabe eröffnet, daß das Gerücht, es handle sich für Bayern oder für den Zollverein von der Einführung des Tabackmonopols, so weit die offiziellen Nachrichten reichen, ganz unbegründet und deshalb gar kein Anlaß gegeben sei, die Bevoll⸗ mächtigten mit Instructionen zu versehen.
Hannover. Hannover, 5. März. Zweite Kammer. (H. Z.) Dritte Berathung des Staatsdienergesetzes (§§. 1— 12 inkl.) Drei Fragen sind es, deren Diskussion die heutige Sitzung aus⸗ schließlich in Anspruch nimmt: 1) die Anwendung des Gesetzes auf die Beamten der Stände, der Körperschaften und Gemeinden (§. 4), 2) der Einfluß der Religion auf den Eintritt in den Staatsdienst (§. 10), und 3) der Kündigungs⸗Vorbehalt bei der Anstellung der unteren Staatsdienerschaft (§. 12). Ad §S. 4. „Beamte der Stände, der Körperschaften und Gemeinden, welche zum Staats⸗ dienste gehörige Geschäfte zu versehen haben, fallen unter dieses Ge⸗ setz mit denjenigen Beschränkungen, welche aus den sie betreffenden hesonderen Bestimmungen, namentlich aus der Städteordnung her⸗ vorgehen“ sind Verbesserungs⸗Anträge, resp. von Böhmer und Grumbrecht eingebracht, welche Beide in dem Zwecke übereinstimmen, die Stellung der im §. 4 gedachten⸗Beamten zum Staatsdienergesetze schärfer zu präzisiren. Die Prinzipien beider Anträge, deren Verschie⸗ denheit von einander mehr in der Fassung als in der Sache selbst zu liegen scheint, finden an sich keinen Widerspruch in der Kammer, und die Diskussion, an welcher außer den beiden Proponenten hauptsächlich Stüve, Lindemann und Freudentheil sich betheiligen, dreht sich im Wesentlichen nur darum, ob das übereinstimmend von allen Seiten Gewollte richtiger und genauer in dem einen oder dem anderen An⸗ trage seinen Ausdruck gefunden. Nach längerer Erörterung trilt die Kammer mit großer Mehrheit dem zuerst zur Abstimmung kom⸗ menden Grumbrechtschen Antrage bei, demzufolge der K. 4 . ten soll: „Beamte der Stände, Körperschaften und Gemeinde 2 8 8 zum Staatsdienste gehörige Geschäfte zu versehen 1 ter dies Gesetz mit denjenigen Beschraͤnkungen, v b . Zerhältnisse, unter besonderer Beru⸗ 1““
doppelten V. s- 1 8 3 stände, welches das überwiegende ist, und baß die Anstellung nicht