1851 / 69 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fenden besonderen Bestimmungen, namentlich aus der Städte⸗Ord⸗ nung, hervorgehen.“ Lindemann hatte gewünscht, daß die 11“ „unter besonderer Berücksichtigung bis: ausgeht abe sich würden, und hatte Freudentheil, da der Proponent darauf um ein bestimmtes Prinzip festzuhalten nicht edestr wollte, auf Streichung dieser Worte einen eventuellen Antrag gestellt, der nunmehr gleich dem Böhmerschen hafte De⸗ nicht mehr in Frage kommen konnte. Eine lange und dachte Frage batte entspinnt sich hiernächst über die zweite oben gecs Fassung: beim §. 10, dessen nach dem Entwurfe so Zulassung „Es soll keinerlei Vorzug der Geburt bei ttfinden auf zum Staatsdienst und im Staatsdienste sta 8

; ; abändernd da⸗ Ellissen's Antrag in zweiter e. und im

in beschlossen war: „Bei Zulassung zum . bw egl. soll kein Vorzug der Geburt oder Religion 18 insichtli Religion ein Amt sein finden, so weit nicht hinsichtlich der Relig vraussetzt.“ Für Natur nach eine gewisse Konfession nothwendig voress vor, „die 1 1 der Antrag Stüve s vor, die heutige Berathung liegt der dessen Rechtferti⸗ Fassung des Entwurfs wiederherzuste 82 3 deseng, fassungs⸗ S 19 Sn Ss 9 Der angezogene 8. 6 gesetzes vom 5. 1848 sich stützt. gezog rantire zwar neben der 89 ee Glaubensbekenntnisse, es einesweges, 2 der ver ahchedene im Staatsdienste gar keine . die Religion und das Glaubensbekenntniß genommen, werden 8 *8 Denn wenn zwar die frühere Vorbedingung eines 8 C er bensbekenntnisses für den Eintritt in den Staatsdienst 8 solche zur Zeit nicht mehr bestehe, so gehöre doch die Anstellung 1 Staatsdienst nicht zu den politischen und bürgerlichen Rechten, 8 ren Ausübung völlig unabhängig vom Glaubensbekenntnisse dastehe. Es werde sich kaum ein Staatsamt denken lassen, bei dem nicht auf gewisse Weise das religiöse Verhältniß einwirkte, und erscheine demnach die Fassung, „so weit nicht hinsichtlich der Religion ein Amt seiner Natur nach eine gewisse Konfession nothwendig voraus⸗ setzt“, entweder zu weit, indem alle Aemter dadurch getroffen wer— den, oder zu eng, indem kein Amt darunter falle. Bei der Unabhängigkeit der politischen und bürgerlichen Rechte von dem Glaubensbekenntnisse werde man auch dem Atheisten die Staatsangehörigkeit nicht wehren kön⸗ nen, aber zu einem Staatsamte, dessen Pflichten zu beschwören er außer Stande sei, werde man ihn nimmermehr zulassen dürfen. Ein völliger Indifferentismus des Staates gegen das Glaubensbekennt⸗ niß seiner Diener lasse sich bei den vielen Beziehungen zu der Re⸗ ligioen von denen der Eid das klarste Beispiel gebe nicht denken, und man dürfe sich in dieser Frage, die mit der Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit gar nichts zu thun habe, nicht von allgemei⸗ nen philanthropischen Ansichten leiten lassen, sondern müsse an die Wahrheit, an die positive Religion sich halten. Ellissen ist durch den Vorredner nicht überzeugt von der Unhaltbarkeit des früheren Beschlusses. Gerade weil das Verfassungsgesetz nicht ausdrücklich schon die Berücksichtigung des Glaubensbekenntnisses bei der An⸗ stellung im Staatsdienste ausschließe, sei es nothwendig gewesen, hier im Gesetze dem nothwendigen Grundsatze eine Stelle zu ge⸗ ben. In anderen christlichen Staaten bestehe der Grundsatz schon längst und sei ohne Gefahr dort bislang zur Ausübung ge⸗ langt. Er vermuthet, daß der Antrag hauptsächlich auf die zwar nicht genannten Juden gemünzt sei, glaubt aber, daß das nicht zu leugnende Widerwärtige des bisherigen Judenthums gerade durch die Zulassung zum Staatsdienste am ehesten beseitigt werden könne. Vor Atheisten fürchtet er sich um so weniger, als zu deren Aus⸗ schließung vom Staatsdienste der Regierung ohnedies Mittel genug verbleiben. Die auf seinen Antrag früher beschlossene Fassung bezwecke lediglich die Beseitigung der bisherigen Intoleranz, und könne er die aus derselben hergeleiteten Besorgnisse in keiner Weise theilen. Böhmer begreift nicht, wie man die Gottesleugner vom Staatsdienste solche ausschließen können, wenn überall keine Berücksichtigung der Religion bei der Anstellung mehr zulässig erscheine. Er kann den früheren Beschluß auch heute nicht billigen und schließt sich dem Stüveschen Antrage an. Für die Festhaltung an dem früheren Beschlusse erklären sich dagegen Pfaff, Lang I., Bueren, Oppermann, Detering, Schlüter, Freudentheil, Richter und Kaulen, theils weil sie glauben, daß der Staat als solcher jedes reli⸗ giöse Element von sich fern halten müsse, theils in Erwägung, daß es genügen müsse, wenn der Staatsdiener nur überhaupt ir⸗ gend welche Religion habe, ohne daß es auf eine bestimmte reli⸗ giöse Richtung ankommen könne, theils endlich in der Befürch⸗ tung, daß durch die Wiederaufhebung des früheren Beschlusses die Intoleranz proklamirt und die Beibehaltung der bisher bestandenen Grundsätze gutgeheißen werde. Lindemann glaubt durch völ⸗ lige Ablehnung des §. 10 die aufgeworfenen bedenklichen Fragen am füglichsten ganz umgehen zu können, zumal die allgemeinen Grundsätze, auf welche es hier ankomme, im Verfassungs⸗Gesetze ihre genügende Feststellung bereits gefunden haben. Durch die Bestimmung des Verfassungs⸗Gesetzes, wonach der Vollgenuß der politischen Rechte unabhängig vom Glaubensbekenntnisse garantirt worden, sei der Zutritt zum Staatsdienste an sich keinem Staats⸗ bürger welchen Glaubens er auch sein möge mehr verwehrt. Der besondere Ausdruck dieses Grundsatzes im vorliegenden Ge⸗ setze gebe aber zu der gefährlichen und unzulässigen Deutung Ver⸗ anlassung, als wenn der Staat bei der Auswahl seiner Staatsdie⸗ ner auf die Religion gar keine Rücksicht mehr nehmen dürfe, und diese Deutung müsse um so mehr jedenfalls ausgeschlossen werden, als ein Recht auf die Fnlaxsäng zum Staatsdienst an sich Niemanden zustehe. Auf diesen Vorschlag der Ablehnung des ganzen §. 10 hinein⸗ uͤgehen, hält man von anderer Seite jedoch schon deshalb für ge⸗ sährlich, weil sonst die frühere Bevorzugung der Geburt leicht wieder platzgreifen möchte, welche Befürchtung Lindemann jedoch für begründet nicht erachten kann. Von denjenigen, welche bei der zweiten Berathung für den früheren Beschluß gestimmt haben, hat sich Niedmann jetzt überzeugt, daß der Beschluß den Staat in Ge⸗ fahr bringen könne und wird er daher heute für die Wiederherstel⸗ lung des Entwurfes votiren. Nach erschöpfter anhaltender Debatte wird auf Elissen’'s Verlangen sowohl über den Stüveschen Antrag als über den ganzen §. 10. selbst namentlich abgestimmt. Für den Stüveschen Antrag stimmen: Böhmer, Buß, Eggers, von Hagen, Han⸗ stein, Heilmann, Heise, von Hinüber, Jacobi, Klee, Lange, Lehzen, Lin⸗ demann, Lichtenberg, Meier, Meyer (Staats⸗Minister), Meyer (Se⸗ nator), Niedmann, Riechelmann, von Rössing, Staffhorst, Stüve, The⸗ dinga, Wilhelmi, Wilkens (25). Dagegen stimmen: Adickes, Ahlborn, Bojunga, Brammer, Bueren, Detering, Düffel, Eckels, Ellissen, Freuden⸗ theil, Fründt, von Garssen, Gerding, Gossel, Groß, Grumbrecht, Heine⸗ mann, Heyl, Hintze, von der Horst, Kannengießer, Kaulen, Köhler, Krönke, Lang I., Lang II., Mackensen, Merkel, Meyer (Sieben⸗ meier), Ohling, Oppermann, von der Osten, Pfaff, Rehden, Rich⸗ ter, Röben, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Schmidt, Siedenburg, Vespermann, Wißmann (43). anes 44 5* Feitgeacsecen - 25 Sti nt. Für den §.“ imm e 8 SSeFr. 8 3 - mit Ausnahme von Kannen⸗

unmitte ar von der Regierung geht, sodann aus den sie betref⸗

laubens⸗ und Gewissensfreiheit die Un⸗ Glaubens⸗ un wis s

von Lang II., welcher seine

mit Ausnahme von Klee, Lange, Sen. Meper und Riechel⸗ jebten Fassun it 46 gegen 22 Stimn 1 . lhbn⸗ g. Binsichtlich der unteren Staatsdienerschaft näheren Vorschriften der Regierung für die ¹ enstz 126 Dienstkündigung in der Anstellungs⸗Urkunde vorzu⸗ che e.ie⸗ des Landesverfassungs⸗Gesetzes)“, annoch zu einer eleneg es derholung der in zweiter Berathung ausführlich 8äcflne 9 ge in Betreff des Kündigungs⸗Vorbehaltes bei der Anste ung. er ½ deren Staatsdienerschaft, indem Freudentheil betahegt ha 3 8 „Staatsdienerschaft“ einzuschalten: „deren Dienst aussch lich in mechanischen Verrichtungen besteht“ und Bueren die Proposition gemacht, dem Paragraphen hinzuzufügen;: „Es soll jedoch von der Dienstkündigung nur C gemacht werden, wenn schlechte Dienstführung die Ent⸗ scheidung aus dem Dienste nothwendig macht.“ Gegen beide Anträge werden jedoch von Stüve und Böhmer erheb⸗ liche Bedenken geltend gemacht. Daß es Verrichtungen rein mechanischer Natur innerhalb des Staatsdienstes geben sollte, kann man sich kaum denken und hält dafür, daß dieser Bestim⸗ mung die Beseiligung der ganzen Kategorie vorzuziehen sein würde. Eine Unterscheidung glaubt man, wie in dem Kommis⸗ sions⸗Antrage für das Begleitschreiben der Regierung anheimge⸗ nur im Einzelnen fuͤr jeden Dienstzweig abgesondert zweck⸗ Der Buerensche Zusatz wird auch früher ausgesprochenen Ansichten wie⸗ derholt für völlig unzureichend um so mehr gehalten, als schon verfassungsmäßig die Entlassung aus anderen Gründen zulässig er⸗ scheine. Die Proponenten suchen ihre Anträge vergebens zu vertheidigen; beide werden bei der Abstimmung von überwiegender Mehrheit abgelehnt. Bei vorgerückter Zeit muß die Berathung hier abgebrochen werden und wird schließlich nur noch der an Reye's Stelle im Lande Hadeln gewählte Abgeordnete, Aktuar Hincke, eingeführt und beeidigt.

mäßig treffen zu können.

Hannover, 6. März. Zweite Kammer. (W. Ztg.) Nach Verlesung einiger ständischen Schreiben wegen des Offiziers⸗ pensionswesens, wegen des sogenannten Landschatzes, der Erlassung einer nenen Notariatsordnung u. s. w. erwiederte der Justizmini⸗ ster auf eine Anfrage Rohrmann's, daß letztere in voller Arbeit be⸗ griffen seien, er hoffe, daß sie noch in dieser Diät den Ständen würde vorgelegt, jedoch solches von ihm nicht mit völliger Be⸗ stimmtheit zugesichert werden könne. Gru mbrecht stellte den Ur⸗ antrag, die Regierung zu ersuchen, die in der vorigen Diät be⸗ schlossene Städteordnung baldigst zu publiziren, oder doch wenigstens den Ständen die Gründe mitzutheilen, welche ihrer sofortigen Pu⸗ blication im Wege ständen. Schlüter fragte, ob noch in dieser Diät die Vorlage einer neuen Medizinalordnung zu erwarten stehe, indem er darauf hinwies, daß die Erlassung der letzteren durch ein dringendes Bedürfniß geboten sei. Lindemann: Der bis⸗ her angefertigte Entwurf habe so vielseitige Ausstellungen erfahren, daß man sich genöthigt gesehen, einen neuen Entwurf bearbeiten zu lassen, ob dieser aber so frühzeitig werde vollendet werden „daß er noch in dieser Diät zur ständischen Berathung gelangen könne, lasse sich jetzt noch nicht mit Bestimmtheit angeben. Auf Veranlas⸗ sung einer Anfrage Gerding's an den Petitions⸗Ausschuß in Be⸗ treff seiner Thätigkeit wurde darüber gestritten, ob der in dieser Diät niedergesetzte Petitions⸗Ausschuß auch ohne Weiteres über die in der vorigen Diät eingegangenen Petitionen der Geschäfts⸗Ord⸗ nung gemäß Bericht zu erstatten habe. Lehzen, Stüve und An⸗ dere bestritten solches, letzterer, indem er zugleich darauf auf⸗ merksam machte, daß die Stände vorzugsweise eine legislative Thä⸗ tigkeit auszuüben, nicht aber mit der Erledigung von Petitionen sich zu befassen haben. Freudentheil, Bueren suchten diese Ansicht zu widerlegen, indem sie ins Licht setzten, welcher große Ab⸗ bruch dadurch das Petitionsrecht erleiden würde. Die Debatte führte indeß, da kein bestimmter Antrag gestellt war, zu keinem Resultate. Hiernächst fand die Fortsetzung der dritten Berathung des Staatsdiener⸗Gesetzentwurfes statt. Im 5ten Abschnitte („All⸗ gemeine Pflichten der Staatsdiener’”) rief der §. 32 eine Verhand⸗ lung hervor. Er vard jedoch in der bei der vorigen Berathung beschlossenen Fassung angenommen. Der von Ellissen und Bueren wiederholt gestellte Verbesserungsantrag, diesen Paragraphen bloß so zu fassen, wie er in dem ursprünglichen Entwurfe vom 4. Februar 1849 laute: „Jeder Staatsdiener muß das ihm übertragene Amt nach der Verfassung, nach den Gesetzen und Dienstanweisungen ge⸗ treulich und fleißig verwalten“, dagegen die Bestimmung des Pa⸗ ragraphen wonach der Staatsdiener verpflichtet sein soll, in und außer dem Dienste ein den Vorschriften der Sittlichkeit, der Würde und dem Zwecke seines Amts entsprechendes Verhalten zu beobach⸗ ten, zu streichen, fand auch heute nicht die Annahme des Hauses. Derselbe fand vor Allem Widerstand von Seiten Stüve's, Lindemann's und Böhmer's. Eben so erfolgte die Verwerfung eines zu diesem Pa⸗ ragraphen gestellten Verbesserungsantrags Stüve’s, wiewohl dieser nicht wie der Ellissen's im Interesse einer größeren Unabhängigkeit der Staatsdiener gemacht war. Zu dem §. 31, wo von dem Verhal⸗ ten des Staatsdieners, wenn er glaubt, daß der ihm ertheilte Be⸗ fehl verfassungs⸗ oder gesetzwidrig sei, die Rede ist, waren eben⸗ falls mehrere Verbesserungs⸗Anträge gestellt. Der Antrag Freu⸗ denthals ging dahin, daß ein Staatsdiener offenbar verfassungs⸗ widrige Befehle seiner Vorgesetzten überall nicht zu befolgen ver⸗ pflichtet sein solle, er ward von Böhmer, Lindemann und Stüve bekämpft, von Bueren, Reese aber unterstützt. Derselbe wurde bei namentlicher Abstimmung mit überwiegender Majorität verworfen. Dasselbe war mit einem Antrage Gumbrecht's der Fall, nach wel⸗ chem Beamte der Stände, der Körperschaften und Gemein⸗ den, wenn sie zum Staatsdienste gehörige Geschäfte versehen, so wie nicht minder die Richter verfassungswidrige Befehle unbefolgt sollten lassen dürfen; er ward bei namentlicher Ab⸗ stimmung mit 35 gegen 31 Stimmen abgelehnt (Bueren, Lang 1 stimmten mit dagegen, Bojunga fehlte). Dagegen wurde der An trag Grumbrecht's, daß die Befolgung eines Befehls, den der Staatsdiener für gesetz⸗ oder verfassungswidrig halte, in dem Falle, wenn derselbe die Begehung eines Verbrechens involvire, dadurch, daß er seine Bedenken dagegen äußeren solle, aufgehalten werden dürfen, fast einstimmig angenommen.

Hannover, 6. März. (Hann. Ztg.) Erste Kammer. In der heutigen Sitzung wird das Ministerialschreiben, die Lage des Landesschuldenwesens betreffend, an die Finanz⸗Kommission verwie⸗ sen, das fernere Ministerialschreiben, das Landeekreditwesen betref⸗ fend, aber ad acta zu nehmen beschlossen. Fortgesetzte dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs über Gemeindewege und Landstraßen. Mittheilung des Beschlusses zweiter Kammer: das Ministerial⸗ schreiben, die deutsche Frage betreffend, ad acta zu nehmen.

Württemberg. Stuttgart, 4. März. Der Staats⸗ Anzeiger schreibt: „Wir sind aus sicherster Quelle in den Stand

Truppen geräumt sind, keine neue Besatzung.

durch die „Allgemeine deutsche Zeitung bekannt gemachte, auf die Frage von der Volksvertretung am deutschen Bunde Bezug habende Schreiben Sr. Majestät des Königs an Se. Durchlaucht den Fürsten von Scharzenberg ohne alles Vorwissen des Königs zur

Oeffentlichkeit gebracht wurde, daß gedachtes Schreiben vor der Hand keinesweges zur Veröffentlichung bestimmt war, und daß die Bekanntmachung desselben allem Anscheine nach in einer zu Dres⸗ den begangenen Indiscretion ihren Grund findet.“

Gießen, 6. März.

Hessen und bei Rhein. (Fr. J.)

Heute früh verstarb hier der Primarius der seitherigen Juristen Fakultät, der ordentliche Professor des Rechts Aegidius N. S. von Löhr, Geh. Rath, nachdem er gestern noch in gewohnter Weise seinen Studien und Geschäften obgelegen hatte. ren zu Wetzlar 1784, 1808 Justizrath und Professor der Rechte an der von dem Großberzoge von Frankfurt zu Wetzlar gestifteten

von Löhr, gebo⸗

Rechtsschule, war seit 1813 eine der hervorragendsten Zierden von

Gießen, eben so als praktischer Dozent, wie als gelehrter Quellen⸗ forscher des römischen Rechts

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 6. März. (H. C.) Aber mals hat sich die Situation geändert. Die Besetzung der Städte Oldesloe und Segeberg durch die Oesterreicher unterbleibt; viel⸗ mehr erhalten diese Städte, die von den schleswig⸗ holsteinischen Neumünster wird zwar von den Oesterreichern besetzt; die Stärke derselben wird aber deshalb nicht vermehrt, da von Rendsburg aus Truppen dahin de⸗ taschirt werden.

Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 6. März. (Meckl. Ztg.) In der heutigen Landtags⸗Sitzung wurde folgender Be⸗ schluß zu Protokoll gefaßt: Stände willigen, unter Wahrung aller verfassungs⸗ und vertragsmäßigen Rechte sür die Zulunft, in die Uebernahme der landesherrlich kontrahirten Schuld von 1,050,000 Rthlr. (wonach die gestrige Angabe zu berichtigen), ohne Anrech⸗ nung der bereits vorschüssig entrichteten 176,000 Rthlr., jedoch un ter der Bedingung, daß man sich über die näheren Modalitäten, an welche diese Bewilligung zu knüpfen, einigen werde. Comité soll nunmehr berichten, welche Zusicherungen seitens des Landes⸗ herrn zu erbitten, resp. welche ehrerbietigste Wünsche an diese Be⸗ willigung zu knüpfen; zugleich auch, wie diese Schuld auf die Staatsschuldenkasse zu fundiren sei, weiter über den Zinsfuß und die successive Abtragung derselben. Weggelassen wurde also der Zusatz einer etwaigen Heranziehnng landesherrlicher Kassen Zwecks Abtragung der Kapitalschuld. Bürgermeister Langfeldt⸗Güstrow fand den Aus⸗ druck „Zusicherungen“ für unangemessen. Er habe geglaubt, daß es sich überall nicht um eine förmliche Verpflichtung des Landesherrn handle, sondern um bloße Wünsche der Stände; und glaube er auch, daß, wenn ersteres von vornherein beabsichtigt, daß Resultat der Abstimmung ein ganz anderes geworden sein möchte. L. R. von Blücher⸗Kuppentin: Er glaube, daß mit diesem Ausdrucke nur habe angedeutet werden sollen, daß Stände auf die vorgetragenen Wünsche auch eine Resolution des Landesherrn zu hören wünsch⸗ ten, ohne daß sie von dem Fürsten förmliche Assecurationsreverse, wie sie wohl in älterer Zeit ertheilt, ausgestellt haben wollten. Bürgermeister Langfeld: Gerade die Gegenüberstellung von Zu⸗ sicherungen und Wünschen gebe seiner Interpretationsweise Recht. Er wünsche daher diesen Passus im Protokoll gestrichen. Von an⸗ derer Seite ward ihm entgegnet, daß eine solche Aenderung nicht mehr möglich sei, da die Fassung des Protokolls wörtlich aus dem gestrigen Beschlusse der Versammlung entnommen sei. L. R. von Blücher bemerkte noch, daß die Fassung „Zusicherungen erbitten“ für die mildere Auslegung spräche, was auch von mehreren Seiten bejaht wurde.

Nassau. Wiesbaden, 5. März. (Fr. J.) In der heu⸗ tigen Sitzung des Landtags wurde über die Civilliste berathen. Nach einer längeren Debatte kamen die verschiedenen Anträge zur Abstimmung. Jung's Antrag (das Gesetz zurückzugeben) wird mit 37 gegen 3 Stimmen, Rath's Antrag (200,000 Fl. auf Regierungs⸗ zeit zu bewilligen) mit 29 gegen 11, Haupt's und Schmidt’s An⸗ trag (250,000 Fl. auf 5 Jahre) mit 21 gegen 19, Dr. Großmann'’'s und Remy's Antrag (300,000 Fl. auf 5 Jahre) mit 24 gegen 16 und von Eck's Antrag (300,000 Fl. auf Regierungszeit) mit 22 Stimmen gegen 18 abgelehnt. Minister⸗Präsident von Wintzngerode erklärt, die Regierung fasse die Abstimmung so auf, daß ein Ver⸗ einbarungs⸗Vorschlag seitens der Regierung nicht zu Stande ge⸗ kommen sei, ein anderer Vorschlag aber von Seiten der Stände eingebracht werden könne. Zu Beiräthen der Landesbank werden gewählt die Abgeordnrten Bertram und Gergens und der frühere Abgeordnete Lottichius. Es folgt Dr. Groß⸗ mann's Bericht über das Budget des Herzoglichen Hauses. Es werden angefordert 300,000 Fl. Dr. Großmann trägt an, den Posten bis zur Vereinbarung auszusetzen. Präsident von Wintzin⸗ gerode erklärt, das Ministerium habe die Verpflichtung, die Rechte des Landes zu vertreten, aber auch die Rechte der Krone zu wah⸗ ren. Dr. Großmann's Antrag wird mit 23 Stimmen angenommen. Es werden verwilligt 30,000 Fl. für Witthum, ausgesetzt 782 Fl. 10 Kr. füur Unterhaltung des Palais der verwittweten Frau Her⸗ zogin, verwilligt 20,000 Fl. für Apanagen. Es werden ferner ver⸗ willigt im Budget des Gesammt⸗Staatsministeriums für Kosten des Landtages 27,000 Fl., für Bundeskosten und Aufwand für Kon⸗ sulate 25,410 Fl. 28 Kr. mit Abzug von 3000 Fl. von letzterem Bezug. Die 3000 Fl. für das geheime Kabinet werden abermals abgelehnt, die übrigen Posten, darunter 10,000 Fl. zu außerordent⸗ lichen Unterstützungen, verwilligt. Nachdem noch das Budget über Straf⸗Anstalten und das Central⸗Staatsarchiv zu Isstein erledigt worden, stellt von Eck den Antrag, das von der Regierung vorge⸗ legte Gesetz über die Civilliste und das Budget über das Herzog⸗ liche Haus an den betreffenden Ausschuß zurückzugeben, welcher An⸗ trag angenommen wurde.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 17. März. (W. Ztg.) In der heutigen Landtagssitzung erstattete der Ausschuß für Rechtsgesetz⸗ gebung Bericht über den Nachtrag zu der Gemeinde⸗Ordnung vom 22. Februar 1850. Dieser Nachtrag bezweckt, die Zweifel zu be⸗ seitigen, ob Personen, welche mit dem Vorstande einer Gemeinde im Namen derselben Geschäfte abgeschlossen haben, auf Erfordern ge⸗ halten sein sollen, den Nachweis zu liefern, daß vor Abschluß des Geschäftes der Gemeindevorstand dazu in gesetzlicher Weise die Ge⸗ nehmigung des Gemeinderaths bezüglich der Gemeindeversammlung eingeholt habe. Die Beseitigung solcher Zweifel ist ein um so dringenderes Bedürfniß, da gerade jetzt in Folge des Gesetzes vom 18. Mai 1848 und des Nachtrags dazu vom 1. März 1850 sehr wichtige Verträge über Ablösung grundherrlicher Rechte mit Gemeinden abzuschließen sind. Das Staats ⸗Mini⸗ rium ist der Ansicht, daß nach dem bestehenden Gesetz, wenn

egen den Stüveschen Antrag vottrt haben, 58n ; dagegen alle diejenigen, welche für den gedachten Antrag gestimmt

gesetzt, die Erklärung zu geben, daß das in den letzten Tagen

Jemand auf Grund eines mit dem Gemeinde ⸗Vorstand

der londoner Industrie⸗Ausstellung Herrn Philipp Ellissen ernannt.

des Regiments Nugent verlassen, dagegen wird das 3te Bataillon

vu.“ er b.“] I abgeschlossenen Geschäftes Rechtsansprüche 1 die Gemeinde geltend machen will, ihm dies gestattet sein muß, ohne daß ihm die Nachweisung der vorausgegangenen Genehmigung des Geschäfts durch den Gemeinderath angesonnen werden kann. Um indessen die Gemeinden gegen ein möglicherweise eigenmächtiges Verfahren ihrer Vorstände durch Erinnerungen an die für sie bereits bestehenden Vorschriften noch mehr sicher zu stellen, soll für die Zukunft die Gültigkeit des Vertrages durch die Bezugnahme guf einen entspre⸗ chenden Beschluß des Gemeinderaths oder der Gemeindeversamm⸗ lung bedingt werbden. Die näheren Bestimmungen dieses Nachtra⸗ ges, wie sie in den drei Paragraphen des Entwurfs enthalten sind, fanden die Zustimmung der Majorität des Ausschusses (Minorität Dr. Leutbecher) und wurden vom Landtage angenommen. Zum Schluß der Sitzung wurde ein Ministerialdekret verlesen, welches die Rückkehr zu der sechsjährigen Wahlperiode in Vorschlag bringt.

Lauenburg. Ratzeburg, 7. März. (B. H.). Der Rück⸗ marsch der Kaiserlich österreichischen Truppen aus Lübeck hat bereits heute begonnen. Gestern trafen hier die ersten Quartiermacher ein. Heute kommen der Brigadestab und das erste Bataillon des Regiments Erzherzog Albrecht, morgen der Regimentsstab und das zweite Bataillon desselben Regiments und übermorgen das dritte Bataillon. Die Truppen bleiben eine Nacht und gehen am anderen Morgen nach Schwarzenbeck weiter. In einigen Tagen folgen die Kaiserjäger und die Batterieen. Der Brigadegeneral Martini geht direkt nach Schwarzenbeck.

Mölln, 7. März. (H. C.) Nachdem seit gestern durch die Ent⸗ fernung der im steinhorster Amte noch gelegenen 4 Escadrons Windisch⸗ grätz⸗Chevauxlegers und der im schwarzenbecker Amte verbliebenen Ar⸗ tillerie, w lche über Hamburg nach der altonaer Gegend marschirt sind, vas Lauenburgische von den österreichischen Truppen gänzlich ge⸗ räumt war, traf so eben hier von Lübeck die unerwartete Nachricht ein, daß die dort stehende Brigade unter General Martini schon morgen ihren Rückmarsch nach der Heimat antreten werde. Diese Truppen, bestehend aus dem Erzherzog⸗Albrecht⸗Regiment, dem er⸗ sten tyroler Jäger-Bataillon und 2 Batterieen, rücken aus Lübeck in vier Abrheilungen und nehmen ihr erstes Nachtquartier in Mölln, wo in vier Tagen täglich ein Bataillon eintrifft, setzen sodann ihren Marsch zur Erreichung der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn nach Schwarzeubeck fort, von wo aus, wie es heißt, sie sich über Mag⸗ deburg und Dresden vorläufig nach Böhmen begeben werden.

Fraukfurt. Frankfurt a. M., 6. März. (Fr. J.) Graf Thun hat in den letzteren Tagen sein Hauswesen ganz neu eingerichtet. Als eine sehr praktische Verbesserung unseres seitherigen Bürgerwehrgesetzes betrachtet man namentlich in dem neuen unserer Legislative zur Berathung vorliegenden Gesetze diejenige Bestim mung, wonach der Eintheilung der Mannschaften in Compagnieen und Bataillone die topographische Lage der 14 Stadtquartiere zu Grunde gelegt wurde. Hiernach wird es den Mannschaften erleich⸗ tert, sich bei eintretenden Fällen ungesäumt auf ihren Allarmplätzen einzusfinden. Unser Senat hat zum Vertreter der freien Stadt bei

Hamburg. Hamburg, 7. März. (B. H.) Se. Kaiserl. Hoheit, der Erzherzog Leopold, übernimmt von heute an den Befehl des hier in Hamburg liegenden österreichischen Corps. In den näch⸗ sten Tagen werden uns die beiden jetzt hier liegenden Bataillone

desselben Regiments hier einrücken und einquartiert werden. Heute Mittag zog wieder eine Abtheilung Windischgrätz⸗Chevauxlegers durch die Stadt.

ich. Paris, 6. März. Im Messag PAs⸗ semblee liest man: „Der Präsident verließ gestern das Elysee in

einem Phabton, den er selbst kutschirte. Bis zum Boulevard folgte ihm eine Menschenmasse, in der man wohlbekannte Typen bemerkte, und von der Ausrufungen ausgingen, die unglücklicherweise etwas weiterhin entgegengesetzte Manifestationen hervorriefen. Vom Beginn der Boulevards an mußte die Ovation übelwollenden und beleidi⸗ genden Ausrusungen weichen und bei der Porte St. Denis mußte der Präsident vor einer Art Emeute umkehren.“

Die Union bemerkt heute über die sogenannte Fusion: „Was an der Orleanisten⸗Partei Wahres ist, das ist, daß sie, abgesehen von allem Revolutions⸗Prinzipe, eine beträchtliche Kollektivkraft ver⸗ tritt, die man Bourgeoisie oder Mittelstand benannt hat. Und durch diese Kraft steht ihr der Eintritt in die Fusion zu, sie kann nur unter diesem Titel eintreten. Oder man müßte selbst das Wort „Familie“ austilgen und zu weiß Gott welchen Combinatio⸗ nen von Ansprüchen der älteren und jüngeren Linie gelangen, in⸗ dem man eine Einigung durch Lüge heuchelte und aus dem König⸗ thum den Preis eines aus Klugheit eingegangenen Kampfes machte. Was braucht man unter dieser Voraussetzung die Fusion? Da mag man sich lieber am hellen Tage betrügen, das wird bes⸗ ser sein.“ Ueber dasselbe Thema äußert sich das Organ des Herrn Thiers, der Messager de l'Assemblée, folgendermaßen: „In der That ist das Votum der Legitimisten, welches das Exil der Prinzen von Orleans aufrechthält, ein Beweis, daß man die Fu⸗ sion außerhalb Frankreichs und ohne Frankreich zu Stande bringen möchte, daß man sie auf die Aussöhnung zweier Familien reduzirt. Was bedeutet die Wahl dieses Turnierplatzes außerhalb französi⸗ schen Gebietes anderes, als daß die Kontrahenten die Dazwischen⸗ kunft Frankreichs nicht zulassen, daß es sich, mit einem Worte, darum handelt, Frankreich zu vertheilen, nicht, sich mit ihm zu ver⸗ binden.“

Das Sidele enthält Folgendes über das Budget: „Der Minister der Finanzen schlägt für 1852 die Einnahmen auf 1383 Millionen die Ausgaben auf 1373 Millionen an, verspricht daher einen Ueberschuß von 10 Millionen Fr. Mit diesen Künsten der Ziffern⸗ Gruppirung täuscht man seit dreißig Jahren die öffentliche Meinung und führt Frankreich an die Gränze des Abgrundes. Die Ausgaben sind nicht 1373, sondern fast 1593 Millionen und so vertheilt: Ordentliches Budget 1,372,978,828 Fr., außerordentliche Arbeiten 74,112,268 Fr., Spezial⸗Auslagen für Ehrenlegion, Staatsdruckerei, Konsulate, Invaliden und Münzen 21,385,690 Fr., Departements⸗ dienst 105,789,430 Fr., Kolonialdienst 18,358,550 Fr., zusam⸗ men 1,592,624,765 Franken.“ Bei der gestrigen Berathung des Budgets bemerkte Amatu Dubois in der sechsten Ab⸗ theilung: „Ich habe wenig Vertrauen zu unserer Finanz⸗ lage. Das Desizit, welches vor 1848 sich auf 200 Mil⸗ lionen belief, beträgt jetzt über 600 Millionen und wird sich bis Ende 1852 noch um ungefähr 150 Millionen vermehren.“ Bar⸗ thelemy St. Hilaire, Vitet, Quentin, Bauchard und Andere forder⸗

sen dringend, die Budget⸗Kommission solle Angesichts der Krise vo

1.“ 2 8 8

1852 eine kräftige Initiative ergreifen und ein Anlehen bin⸗ nen kürzester Frist beantragen. Gouin will nicht mehr die Trennung der Ausgaben in ordentliche und außerordentliche, damit man endlich einmal eine Uebersicht der gesammten Finanzlage erhafte. Leon Faucher, Randon und Andere verlangten, der Staat solle sich baldmöglichst der außerordentlichen Arbeiten entle⸗ digen und selbige der Privatindustrie übertragen. Mehrfach wurde Wiederherstellung der Salzsteuer gefordert. Die Mitglieder des Berges betheiligten sich wenig an der Debatte. Bard erklärte, er werde nie einer Regierung Geld bewilligen, die durch das neue Wahlgesetz die Verfassung verletzt habe. Savatier Laroche forderte Verminderung des stehenden Heeres und Aufhebung der Gehalte der Geistlichkeit vom Staate. Hennequin verlangte progressive Ein⸗ kommensteuer. In die Budget⸗Kommission wurde gewählt: für die erste Abtheilung Germonière und Wolowski, für die siebente Passy und Hennessy, für die zehnte Lagrénée und Montalembert.

Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat mit großer Majorität die Erwählung der Präfektur⸗Räthe durch das allgemeine Wahlrecht verworfen, dagegen mit 13 gegen 19. Stimmen (6 vom Berge haben sich des Stimmens enthalten) den Antrag Vatismenil's angenommen, nach welchem der Exekutiv⸗ gewalt die Ernennung derselben aus einer von den General⸗Con⸗ seils einzureichenden Liste zusteht.

Ein Zug gegen Groß⸗Kabylien in Afrika im großartigen Maßstabe, nach dem Plane des Oberst⸗Lieutenants Durieu, ist vom Präsidenten der Republik genehmigt und wird in näͤchster Zeit zur Ausführung kommen.

Die Herren Thiers, Odilon Barrot, Remusat, Duvergier de Hauranne und Lamoricière erklären den Bericht des Obersten Ferray, Schwiegersohns des Marschalls Bugeaud, in seinem neulichen Schrei⸗ ben an den Constitutionnel für unrichtig und sind bereit, ihr bisheriges Stillschweigen zu brechen, wenn sie ihre Ehre dazu nö⸗ thigte.

Heute Mittags fand im Invaliden⸗Hotel das Leichenbegängniß des verstorbenen Marschalls von Frankreich, Dode de la Brune⸗ rie, statt.

Der Moniteur enthält folgende amtliche Mittheilung des Handels⸗ und Ackerbau⸗Ministers: „Umstände, über welche uns kein Urtheil zusteht, haben die Königliche Kommission für die londoner Ausstellung bestimmt, den ursprünglich für die französischen Erzeug⸗ nisse zugestandenen Raum zu beschränken und auf dem so verrin⸗ gerten Raume die Breite der Gänge und Einfriedigungen zu ver⸗ größern. Die dringendsten Schritte sind von der französischen Re⸗ gierung gethan, um alles anfänglich Versprochene zu erhalten, und sie hofft noch die rein materiellen Hindernisse, auf welche die eng⸗ lische Kommission ihre Entscheidung stützt, zu beseitigen. Nichts⸗ destoweniger, was auch immer das Ergebniß dieser Unterhandlun⸗ gen sein möge, kann man die französischen Fabrikanten nicht genug auffordern, so viel als möglich ihre Ansprüche zu beschränken, denn die Regierung kann nur den ihr zur Verfügung gestellten Raum unter alle Ausstellenden vertheilen.“

Der Komptabilitäts⸗Kommission der Nalional⸗Versammlung liegt ein vom Quästor Panat gestellter Antrag vor, für 185! einen Suplementar⸗Kredit zur Deckung der Kommission für Untersuchung der Fleisch⸗Consumtion und Production zu bewilligen.

Der National sagt: „Mehrere Journale fordern Herrn Bo⸗ naparte auf, den General Oudinot zum Marschall von Frankreich zu ernennen. Andere sind noch weitergegangen und haben behaup⸗ tet, die Ernennung würde nächstens im Moniteur veröffentlicht. Alle vergessen, daß General Oudinot Repräsentant ist und daß er deswegen nicht Gegenstand einer Beförderung sein kann, mindestens nicht ohne eine schwere Verletzung der Verfassung und des Wahl⸗ gesetzes.“

Es geht das Gerücht von einem parlamentarischen Ministerium mit Odilon Barrot an der Spitze.

Peyrausont ist zum General⸗Prokurator vom Appellhofe zu Limoges ernannt worden.

Großbritanien und Irland. London, 5. März. Man vermuthet, daß die Modificationen, welche das englische Ministe⸗ rium mit dem Budget vorzunehmen gesonnen ist, hauptsächlich in dem Antrage auf Erneuerung der Einkommensteuer für ein Jahr, statt für drei Jahre, so wie in dem Fallenlassen der Fenstersteuer und der neuen Haussteuer bestehen werden.

Unter den dem Parlament vorgelegten diplomatischen Akten⸗ stücken befinden sich auch Korrespondenzen über die ungarischen An⸗ gelegenheiten aus den Jahren 1848 und 1849. Viscount Palmer⸗ ston schreibt an Viscount Ponsonby in Wien unterm 28. August 1849: „Mylord! Ich beauftrage Ew. Excellenz, der österreichischen Regierung die Freude auszudrücken, welche Ihrer britischen Maje⸗ stät Regierung bei der Nachricht vom Ende des unglücklichen Kam⸗ pfes in Ungarn empfand. Die Augen von ganz Europa werden jetzt na⸗ tuͤrlich auf das Verfahren der österreichischen Regierung gerichtet sein; und Ihrer Majestät Regierung würde ihre Pflicht nicht erfüllen, wenn sie Ihnen nicht den Auftrag gäbe, die ängstliche Hoffnung auszusprechen, welche sie und das englische Volk hegen, daß die österreichische Re⸗ gierung von ihrem Siege einen edelmüthigen Gebrauch machen möge, und daß in den zwischen dem Kaiser von Oesterreich und der ungarischen Nation bevorstehenden Verständigungen die alten constitutionellen Rechte Ungarns gebührende Berücksichtigung finden werden.“ Ein Brief vom 10. September 1849, geschrieben vom General Fonblanque in Semlin an Sir Stratford Canning, ent⸗ hält Ausdrücke des Bedauerns über das strenge Verfahren des Generals Haynau. Fürst Schwarzenberg schreibt an den Grafen Colloredo in London aus Wien vom 19. September 1849: „Herr Graf! Lord Ponsonby hat mir im Auftrage seiner Regierung zwei Depeschen mitgetheilt, welche sich auf die ungari⸗ schen Angelegenheiten beziehen, und von denen ich Ihnen hiermit Abschriften beischließe. Die Ereignisse haben es übernommen, die⸗ sen Mittheilungen des ersten Secretairs der auswärtigen Angele⸗ genheiten Ihrer britischen Majestät besser zu antworten, als ich es hätte thun können. Es ist kein Grund zu erstaunen, daß der Aus⸗ gang des ungarischen Aufstandes ein ganz anderer war, als Lord Palmerston erwartete, da er großentheils sich von den Agenten der ungarischen Insurrection in London unterrich⸗ ten ließ, in deren Interesse es lag, die Ereignisse in ihrem Vaterlande im falschesten Lichte darzustellen und die Färbung eines großherzigen und heroischen Strebens einem Attentat zu geben, welches vom englischen Gesetz als Hochverrath bezeichnet und unfehlbar mit Tod oder Transportation bestraft wird. Die ganze Welt wird von einem Geist des Umsturzes bewegt. England selbst ist von dem Einfluß dieses Geistes nicht frei, wie Kanada, die Insel Cephalonien und schließlich das unglückliche Irland be⸗ weisen. Aber wo immer auch in dem ungeheuren britischen Reiche eine Empörung ausbricht, weiß die englische Re⸗ gierung stets das Ansehen des Gesetzes aufrecht zu er⸗ halten, wäre es selbst um den Preis von Strömen Blu⸗ tes. Es ist nicht unseres Amtes, England zu tadeln; was auch übrigens die Ansicht sei, die wir uns über die Ursachen jener auf⸗ ständischen Bewegungen, so wie über die von der britischen Regie⸗

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rung zu ihrer Unterdrückung angewendeten Repressiv⸗Maßreael

bilden, so halten wir es für ansers Pflicht, b vönisga⸗ Faeeths zusprechen, in der Ueberzeugung, daß man nur zu leicht in röb⸗ lichen Irrthum verfällt, wenn man sich über die oft so tompt irte Lage fremder Staaten zum Richter aufwirft. Durch dieses fahren haben wir das Recht erlangt, zu erwarten, daß Lord Pal⸗ b merston in dieser Hinsicht uns gegenüber vollkommene Gegenseilig⸗ keit üben möge.“ 8

Von Konstantinopel sind 240 ungarische Flüchtlinge in Liver pool angekommen.

Seit der Wendung, welche die ministerielle Krisis am Sonn⸗ abend genommen, hat auch Lord Clarendon, der Lord⸗Lieutenant von Irland, für den Augenblick wenigstens alle Resignationsplän öh und wird an der Spitze der Regierung Irlands ver⸗ bleiben.

Eine antipäpstliche Adresse, die von 100 anglikanischen Geist

lichen der Diözese Down und Konnor dem Lord⸗Bischof von Dublin überreicht wurde, beantwortete dieser in sehr tolerantem Geist; der

Klerus solle den Gegenstand getrost dem Parlament überlassen;

üuͤbrigens, so sehr jede geitliche Herrschsucht, von welcher Sekte ode

Partei sie komme, zurückgewiesen werden müsse, sei er gegen jeglichen Religions⸗ und Gewissenszwang. 9 1 Widrige Winde haben das Gelingen der gestrigen Greenschen Luftfahrt verhindert, und kam der Ballon bei Gravesend nieder.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Fehr. (B. H.) Der Constitutions⸗Ausschuß hat wieder gegen den Kriegs⸗ Minister, Herrn von Hohenhausen, zufolge §. 107 der Reichsver⸗ sassung, eine Rüge an den König beschlossen, wegen des mit dem Beschluß der Reichsstände und der Königlichen Kundmachung vom 13. Februar 1849 im Widerspruch stehenden Befehls über die Waffenübungen. 8

Dem Reichstag ist ein Königlicher Antrag vorgelegt, betreffend das Aufhören gewisser Ermäßigungen bei Ein⸗ und Ausfuhr von gewissen transatlantischen und anderen Häfen und Bestimmung dieser Zollsätze auf Kaffee zu 3 Sk. und für Zucker von 2 Sk. 3 Rst. bis 4 Sk. Diese Ermäßigungen sollen jedoch erst mit dem 1. Januar 1853 eintreten.

Von dem für den Bau des National⸗Museums den Reichs⸗ ständen vorgelegten neuen Anschlag von 500,000 Rdr. sind nach den im Bauernstande gemachten Erklärungen bereits 300,000 Rdr. disponirt und selbst theilweise schon verbraucht, ehe der Grund- bau sich über das Wasser erhoben. Die erste Grundlegung, für welche 43,000 Rdr. verwendet, hat wieder aufgerissen werden müssen. In Gothenburg petitionirt man an den König, er möge den schwedischen Arbeitern Gelegenheit verschaffen, die londoner Indu⸗ strie⸗Ausstellung zu sehen.

Im Oekonomie⸗Ausschuß des Reichstages ist beantragt und beschlossen, den Ständen vorzuschlagen, beim König darum anzu⸗ halten, daß in bestimmten Plätzen, die vom König dazu passend gehalten oder deren Bürgerschaft dazu geneigt sei, in Schweden geborene oder naturalisirte Juden sich ohne besonderes Gesuch nie⸗ derlassen dürften. Bisher konnten die Juden sich auf Erlaubniß des Königs in jeder Stadt niederlassen. Die Herren Silverstolpe Freiherr Steding, Gustafsson, Sundblatt, Winge u. s. w. habe sich sehr warm für die Juden⸗Emancipation ausgesprochen.

Christiania, 28. Febr. Nach einem Schreiben im Frimo dige von einem Mann, der sich in Levanger über den dortiger Volkstumult unterrichtet, scheinen die ersten Berichte, insbesonder in der Amtszeitung, höchst übertrieben zu sein, und hätte die soge⸗ nannte Volksmasse aus ungefähr 150 Straßenjungen, betrunkenen Taugenichtsen, wie sie sich in einem kleinen Flecken, wo keine beson⸗ dere Polizei ist und die Bauern der Umgegend gutmüthig gegen Bettler sind, leicht zusammenfinden und die Mitglieder der Milkel⸗ senschen Vereine bildeten, bestanden, diese hatten sich bei Mikkelsen's Schwager, der jetzt auch verhaftet, gehörig in Branntwein gestärkt, und dann, ermuthigt durch die Ermahnungen des Majors Prydtz an seine Leute, sich zu mäßigen, gewaltthätig den Mikkelsen zu be⸗ freien gesucht. Vortheil habe jetzt von dem ganzen Spektakel Levanger, das gern 3 400 Mann immer in Garnison habe.

Das Eisenbahn⸗Comité des Storthing soll einig sein, daß die Anlegung der Eisenbahn wünschenswerth sei. Die Majorität soll dafür sein, daß die Staatskasse für eine Million Spezies Aectien nehme und die Eisenbahn von einer Eisenbahngesellschaft übernom⸗ men werde. Nächstdem hatte der englische Vorschlag die meisten Stimmen.

Bei dem vorgestrigen Feste auf dem Schlosse begrüßte der Präsident des Storthing den König in der neuen vom Volke auf⸗ geführten Königswohnung und sprach den Wunsch aus, daß die Vorsehung die Bewohner und ihre Nachkommen beschirmen möge. Der König dankte in herzlichen Worten und brachte ein Hoch auf den Storthing aus.

Die norwegischen Zoll-Einkünfte im Januar 1851 betragen 320,242 Spezies 59 Sh., also 7687 Spezies weniger als 1850 (329,929 Spezies 117 ½ Sh.)

Dänemark. Kopenhagen, 3. März. In der heutigen Sitzung des Volksthinges sprach sich der Finanz⸗Minister Graf Sponneck bei der Behandlung des Finanzgesetzes über die nachträgliche Zuschußbewilligung zum Budget pro 1850 51 un⸗ gefähr folgendermaßen aus: „Wie dem Thinge bekannt, sei es berechnet, daß das gegenwärtige Finanzjahr mit einem Ueberschusse von 1,800,000 Rbthlr. beginnen würde. Bei Berechnungen, die er gemacht habe, könne man auch den Ueberschuß bei dem Ausgange des gegenwürtigen Finanzjahres auf 1,800,000 Rbthle. veranschlagen. Das Finanzgesetz pro 1851 52 zeigt eine Unter⸗ balanz von 600,000 Thaler, aber dieses komme von der Berech nungsweise her, indem man keine Rücksicht auf den Ueberschuß ge⸗ nommen habe, der im Laufe des Jahres erübrigt und gewon⸗ nen werden könnte. Die erwähnte Unterbalanz würde indeß durch die Einnahme aus Schleswig gedeckt werden, die er auf 1 Million Rthlr. veranschlage. Er könne nicht mit Sicherheit sie höher veranschlagen, indem die Ausgaben für die Militair⸗Cadres in Schleswig davon bestritten werden sollen. Es sei natürlich, daß man diese Einnahme mit in Betrachtung nehme, indem Schleswig gemeinschaftliche Staatsausgaben mit Dänemark habe. Das künftige Finanzjahr würde also mit einem Ueberschuß von 1,800,000 Rthlr. beginnen. Dies Geld liege zwar nicht in den Finanzkassen, wenn aber selbst solches der Fall wäre, so würden diese Ressourcen dennoch nicht als hinreichend anzusehen sein. Eine vernünftige Staatshaushaltung erfordere, daß die . hauptkasse einen größeren Bestand und einen groößeren Reserve⸗Fon 8 haben müsse, wie derjenige, worüber sie jetzt Habl⸗ten Eunae 2 8 erforderlich und nothwendig,

Die politische Lage des Landes mache es SreS daß Reserve⸗Fonds, wie der gegenwäartige, vorhanden

sei, der nur auf 1—2 Millionen veranschlagt werden könnte. Er , der