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diesen
setzliche Bestimmungen über die Patronatsverhältnisse, über die Ver⸗ des Kirchenvermögens und des Religionsfonds ꝛc. publizirt werden.
Magyar Hirlap meldet, in einer Versammlung der katho⸗ lischen Bischöfe Ungarns sei beschlossen worden, Se⸗ Majestät den Kaiser um Amnestirung nicht blos der in Haft befindlichen Geist⸗ lichen, welche sich vom Strudel der Revolution fortreißen ließen, sondern aller noch in den Kerkern weilenden politischen Verbrecher anzuflehen. 3
In letzterer Zeit ging durch mehrere Blätter die Nachricht, er bekannte Verfasser von „Oesterreichs Zukunft“ Baron Andriant, solle Statthalter von Dalmatien werden. Ein wiener Korrespon⸗ dent der N. Zeit. erklärt, Andriani werde diesen Statthalterposten eben so wenig annehmen, als er der Einladung Kübeck's, in den Reichsrath zu treten, gefolgt sei, ja, er glaubt beifügen zu müssen, Andriani, als jetziger Chef der Föderalisten, werde überhaupt 18 Staatosdienst annehmen, es wäre denn allenfalls ein Ige eee⸗. feuille und selbst dieses nur unter der Bedingung, daß Fi. 1“ tung des ersten Postens im Gesammtministerium sei, welches in seine Hände lege.
Wü berg. Stuttgart, 9. März. Der Schw 8
1*u1 1“ enrüchlt folgende Konsgliche Verordnung, Peütecliße die Begnadigungsgesuche der durch schwurgerichtliche Eensen9 Verurtheilten. Wilhelm, von Gottes Gnaden, Köng von ür 8 berg. Im Hinblick auf das Gesetz vom 24. August 1849, betreffen das Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichtshöfe gehören, verordnen Wir hinsichtlich der Begnadigungsgesuche der durch schwurgerichtliche Erkenntnisse Verurtheilten, nach Anhörung Unseres Geheimenraths, wie folgt: §. 1. Die in unserer Verord⸗ nung vom 3. April 1835, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen zu beobachtende Verfahren (Reg. Bl. Seite 209) bezeichneten Ob⸗ liegenheiten und Befugnisse theils der Bezirks⸗, theils der höheren Gerichtsstellen hinsichtlich der Entgegennahme von Begnadigungs⸗ und Straf⸗Aufschubsgesuchen und deren Einsendung an das Justiz⸗ Ministerium, beziehungsweise hinsichtlich der Bewilligung eines Straf⸗ Aufschubs oder der Unterbrechung einer schon angetretenen Freiheits⸗ strafe werden in Bezug auf Strafurtheile der Schwurgerichtshöfe den Staatsanwalten übertragen. §. 2. Insbesondere sind alle derarti⸗ gen Gesuche, deren Erledigung den Staatanwalten hiernach nicht zusteht, von denselben bei Vermeidung einer Ordnungostrafe binnen acht Tagen mit Begleitungsbericht unter Anschluß der Akten un⸗ mittelbar an das Justizministerium einzusenden. §. 3. Die Vor⸗ stände der Straf⸗Anstalten haben die ihnen übergebenen Begnadi⸗ gungsgesuche der durch schwurgerichtliches Erkenntniß Verurtheilten mit dem vorgeschriebenen Zeugnisse über die Aufführung des Straf⸗ gefangenen binnen der bestimmten dreitägigen Frist unmittelbar dem betreffenden Staatsanwalt zugehen zu lassen. §. 4. Das Ver⸗ fahren in dem Fall, wenn ein Schwurgerichtshof einen Verurtheil⸗ ten Uns zur Begnadigung zu empfehlen für angemessen erachtet, ist im Art. 190 des Gesetzes vom 14. August 1849 vorgeschrieben. Unser Instizministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 27. Februar 1851. Wilhelm. Der Chef des Justizdepartements: Plessen. Auf Befehl des Kö⸗ nigs: der Kabinets⸗Direktor: Maucler.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. März. (O. P.
A. Ztg.) Uebermorgen hält die zweite Kammer wieder Sitzung.
er Finanz⸗Ausschuß wird mehrere Berichte abstatten. Außerdem
soll von der Staatsregierung der Entwurf eines Preßgesetzes vor⸗ gelegt werden.
Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 8 März. (,H C.) Die Flensburger Ztg. vom 7ten d. bringt eine Bekanntmachung, betreffend die Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer aus dem Herzogthum Schleswig für das Jahr 1851. Nach derselben oll von sämmtlichen, in Folge der Verordnung vom 15. Dezember 1802 taxirten Ländereien eine Steuer mit 1 pCt. des Taxations⸗ werthes dieser Ländereien erlegt werden. Nur der zu 200 Rthlr. oder darunter taxirte Besitz ist steuerfrei. Die Steuer wird in zwei Terminen, den 1. April und den 1. Oktober, erhoben u. s. w.
Altona, 8. März. (A. M.) In der gemeinschaftlichen Sitzung beider Stadtkollegien am 5ten d. wurden die beiden fol⸗ genden Anträge einstimmig genehmigt: 1) daß die städtischen Kolle⸗ gien beschließen möchten, ein erneuertes Gesuch an die oberste Lan⸗ desbehörde zu richten, behufs Ertheilung der Baukonzession an die altona⸗kieler Eisenbahngesellschaft zur Erbauung einer altona⸗lübecker Zweigbahn; 2) an die oberste Civilbehörde durch das Ober⸗Präsi⸗ dium ein dringendes Gesuch zu richten, daß der von den Stadt⸗ kollegien vorgelegte, zur Ausführung völlig vorbereitete Gesetzent⸗ 8 betreffend die Trennung der Justiz und Administration und die ’ ufhebung des Ober⸗Präsidiums, provisorisch in Kraft gesetzt werde.
MNiassau. Wiesbaden, 7. März. (O. P. A. Z.) In der Sitzung des Landtags vom 5ten d. Mts. wurde der Entwurf eines neuen Wahlgesetzes von Seiten der Regierung vorgelegt. Minister⸗ Präsident Freiherr von Wintzingeroda begleitete die Vorlage mit folgenden Worten:
„Die Regierung übergiebt den Entwurf eines Gesetzes, welches Aenderungen in der jetzigen Wahlordnung des Landes zum Gegen⸗ stand hat. Eine Volksvertretung soll aus ihrer Mitte die wesent⸗ lichen Lebensverhältnisse des Landes, dessen durch sie bedingte vor⸗ herrschende Bedürfnisse und mannigfaltige Richtung geltend machen. Die Zusammensetzung eines Landtags hat diesen verschiedenen Erfor⸗ dernissen zu entsprechen. Zeiten ungewöhnlicher großer Aufregung lassen die einzelnen Bestimmungen eines Wahlgesetzes in den Hinter⸗
grund treten, ja wohl gleichgültig erscheinen. Eine Wahlordnung, welche in unruhigen Zeiten, ohne hinlängliche Rücksicht auf die verschiedenen An⸗ forderungen der Angehörigen des andes entstanden ist, genügt, selbst wenn sie in solchen Tagen nicht zu einer schädlichen Einförmigkeit des Landtags geführt hat, darum dennoch dem Bedürfnisse ruhiger Zustände nicht, welche in der Erhaltung und Entwickelung der Völker und Staa⸗ ten die Regel bilden. Für diese ruhigen Zeiten bedürfen wir einer Wahleinrichtung von nachhaltiger Lebensfähigkeit und von einer den Zuständen anpassenden Ausführung im Einzelnen. Wir bevür⸗ fen einer Wahlordnung, welche die ürgschaten dafür vermehrt, daß mit möglichster Sicherheit nicht allein Personen von gutem Willen und von Selbstbeherrschung, sondern auch von solchen Er⸗ fahrungen und Kenntnissen gewählt werden, welche eine vollständige Würdigung der öffentlichen Angelegenheiten erwarten lassen. Von Ansschten und Erfahrungen geleitet, nach Maßgabe zugleich
der Vorschrift in §. 52 des Wahlgesetzes vom 5. April 1848, wird der Ständeversammlung heute ein neues Wahlgesetz vorgeschlagen. Die Regierung ist überzeugt, daß Sie, meine Herren, dem Ent⸗ wurfe eine umfassende und unbefangene Würdigung widmen werden.
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 4. März. (C. Z.) Die Frage, ob und inwieweit die sogenannten freien Gemeinden als
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8 — 1b 6 daß die letztere, de der freien Gemeinde in Zerbst zu eröffnen, 1 15 den 12 ihr eingereichten F ö
. 9% C.8 vo bei dem völligen Au u 6 posttiven Bekenntnisses, ja 1“ esehen werden könne, und als eine Religions⸗ Gesellschaft nicht angese über öͤffentliche und daß sie daher den gesetzlichen Bestimmungen zeer — irk. poltische Whetine zu unterwerfen sei, remgemäß, aber 4 P5 lich die gedachte freie Gemeinde erforderlichermaßen überwachen z
lassen. Lauenburg. Ra teburg, 8. März. (H. C.) Heute wurde in diesem Lande solgende Verordnung “ 8 h rach aß e
zberer Verfügung wird es hiermit zur Kunde ge .
Erlassteng des Allerhöchsten Patents vom 8. Ignuar d. J., betreffend die Wiederherstellung der landesherrlichen Autorität im etreffen S der Absicht Sr. Majestät des Königs ent⸗
1. 2 enburc
Herzogthun Huerunnem 14. Mai 1819 für das Herzogthum Lauen⸗ I publizirte Grundgesetz, so wie das in Ausführung desselben erlassene Wahlgesetz für die lauenburgische Landesversammlung vom 23. Juni 1849, für aufgehoben zu erklären, und sind demnach die darin enthaltenen Bestimmungen für beseitigt anzusehen.
Es wird demnach namentlich auch die im Grundgesetze aus⸗
gesprochene Aufhebung der Beschränkung des freien Eigenthums an Bauerstellen durch Meierrecht, Erbenzinsrecht und dergleichen nach dem Wegfall des Grundgesetzes als beseitigt, und sowohl in dieser Beziehung, als auch hinsichtlich der in Folge des Grundgesetzes eingetretenen Aufhebung der Bannrechte, insbesondere des Mühlen⸗ zwangsrechts nebst den Diensten bis zu ihrer beabsichtigten Ablö⸗ sung der frühere Rechtszustand als bis weiter wiederhergestellt erklärt. Was übrigens die seit dem Jahre 1848 erlassenen speziellen Verordnuncen wegen der allgemeinen Wehrpflicht, Aufhebung des Schutz⸗ und Dienstgeldes, des Münzgesetzes und der danach regu⸗ lirten Taxen und Tarife, so wie des Jagdgesetzes, betrifft, so wird darüber nach erfolgter Allerhöchster Entscheidung baldigst eine wei⸗ tere Verfügung erfolgen. Ratzeburg, den 6. März 1851. König⸗ liche Regierung des Herzogthums Lauenburg. Susemihl.“
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AMusland. 8
Fran reich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 8. März. Den Vorsitz führt Daru. Die Sitzung ist ganz unbedeutend. Kaum ist die Versammlung vollzählig. Die Reprä⸗ sentanten unterhalten sich gruppenweise über die Nationalgardewah⸗ len und kümmern sich nicht um die Tribüne. Man will in einigen Gruppen wissen, der Minister des Innern werde die Wahlen ver⸗ tagen, was aber sehr der Bestätigung bedarf. Die Kammer nimmt ohne Debatte mehrere Gesetzentwürfe von lokalem Interesse an. In Betracht genommen wird Noël Parfait's Antrag, es solle ein Repräsentant eine zweite außerordentliche Mission erst 6 Mo⸗ nate nach Ablauf der ersten antreten können. Eine dritte Bera⸗ thung des Gesetzentwurfs über die Leihhäuser wird ohne Debatte be⸗ schlossen. Eben so beschließt die Versammlung eine dritte Bera⸗ thung des Gesetz⸗Entwurfs über Ackerbau⸗Kammern.
Paris, 7. März. General Bourjolly geht nach Afrika, um in kurzer Zeit, wie man vermuthet, d'Hautpoul's Nachfolger zu werden.
Die Redaction des Messager de l'Assemblee erklärt heute auf eine Anspielung der Gazette de France, daß ihr Journal keinesweges mit Geldern, welche Thiers aus der Unternehmung des Constitutionnel zurückgezogen, oder mit Substvien von Claremont gegründet worden sei.
Der Oberst⸗Lieutenant der 3. Legion der Nationalgarde war zur Trauerfeierlichkeit in Notre Dame am 24. Februar in Uniform er⸗ schienen und hatte sich nach demselben mit dem Zuge nach dem Bastillenplatze begeben, um dort an der Julisäule einen Immortellen⸗ kranz niederzulegen. General Perrot, Kommandant der pariser Nationalgarde, ertheilte deswegen dem Obersten der 3. Legion den Auftrag, seinen Oberst⸗Lieutenant wegen dieser Kompromittirung seines Charakters mit einem scharfen Verweise zu bestrafen. Der Oberst⸗Lieutenant Hovyn behauptet dagegen in einem Schreiben an den Obersten, daß er in seinem Rechte gewesen sei. Die Korrespon⸗ denz wird heute in der Presse veröffentlicht.
Die Wahlen der Nationalgarde, welche am 25. März nach dem allgemeinen Wahlrechte ausgeschrieben werden sollten, brachten heute eine große Aufregung unter den Mitgliedern der Majorität hervor. Der Sachverhalt ist folgender: Vor einigen Monaten brachte die Regierung einen Nationalgarde⸗Gesetzentwurf ein, der unter anderen Beschränkungen des von der provisorischen Regierung erlassenen Gesetzes auch die Anwendung des beschränkten Wahlrechtes auf die Wahlen bis zum Bataillonschef (ausschließlich) und die gänzliche Entziehung des Wahlrechtes für die Offiziere vom Bataillonschef aufwärts enthielt. Das Gesetz erregte Unzufriedenheit unter der Nationalgarde. Die allgemeinen Wahlen der Rationalgarde⸗Offiziere sollten nun am 25. März stattfinden; da die Kommission aber mit dem neuen Entwurfe nicht fertig werden konnte, war man überein⸗ gekommen, die Regierung solle ein provisorisches Gesetz über Ver⸗ ljagung der Wahlen bis nach Vollendung des neuen Nationalgarde⸗ gesetzes einbringen. Vorgestern nun eröffnete General Lauriston der betreffenden Kommission, Minister Vaisse habe ihm auf die zu⸗ fällige Frage über dieses Vertagungsgesetz auf das bestimmteste ge⸗ antwortet, die Regierung sei nach reiflicher Ueberlegung entschlossen, die allgemeinen Wahlen der Nationalgarde nach dem Dekrete der provisorischen Regierung, d. h. nach dem unbeschränkten allgemeinen Wahlrechte vornehmen zu lassen. Minister Vaisse, gestern vor die Kommission geladen, erklärte in der That, die Regierung werde die Wahlen schon am 25. März und zwar in der bemerkten Weise aus⸗ führen lassen. Ungeachtet der Gegenvorstellungen seitens der Kom⸗ mission beharrte der Minister auf seinem Ausspruche. Die Kom⸗ mission setzte darauf dem Minister des Innern eine Frist, bis zu welcher er das Vertagungsgesetz der Wahlen einzubringen habe. Ist diese Frist abgelaufen, so will die Kommission die Initiative der Verta⸗ gung ergreifen. Im Konferenzsaale der Nationalversammlung wurde heute das Uebereinkommen getroffen, das Ministerium morgen wegen der Nationalgardewahlen zu interpelliren. Das Sidele bringt heute einen Artikel über einen Bericht, welchen Polizeipräfekt Carlier dem Präsidenten der Republik über den 24. Februar erstattet haben soll und worin er ihn angeblich Angesichts der republikanischen Stimmung des Volkes vor einem Staatsstreiche warnt. Das Aktenstück, von dem das Sidele spricht, hat aber, wie bestimmt versichert wird, nie existirt. s
Der Cassationshof hat so eben über die Berufung der wegen Unterzeichnungsvergehen angeklagten Journale Sibdecle, Evene⸗ ment und National entschieden, daß die Zuchtpolizeigerichte in derlei Preßvergehen kompetent seien.
Paris, 8. März. Der gestrige längere Ministerrath im Elysee beschäftigte sich mit der ungünstigen Finanzlage Praafh ch und erwog die Nothwendigkeit einer Anleihe, ohne einen bestimmten
Religions⸗Gesellschaften zu betrachten seien, ist entschieden. Das Ministerium hat die Herzogliche Regierung angewiesen, dem Vor⸗
Beschluß zu fassen. Ueher die französischen Finanzen liest man
unter Anderem in der Assemblée Nationale: „Die Staats⸗ schuld beträgt jetzt die enorme Summe von 6 Milliarden 242 Mil⸗ lionen, d. h. vor jedem anderen Staatsbedürfnisse müssen jährlich 300 Millionen zur Zahlung der Zinsen von den Steuerpflichtigen erhoben werden; Napoleon hatte bekanntlich nur eine Staatsschuld von 1 Mil⸗ liarde 200 Millionen hinterlassen, und geht man auf die große Finanz⸗ Verlegenheit zurück, welche nach dem amerikanischen Unabhängig⸗ keitskriege die Träger der Regierung in Bestürzung versetzte, so findet man als ganze Schuld 142 Millionen, und dennoch war dieses Defizit die Hauptursache der Einberusung der Generalstaa⸗ ten.“ Auch spricht das Blatt die Besorgniß aus, eine plötzliche Krisis könnte eine Einstellung der Zinsenzahlung herbeiführen, und man dürfte nicht immer zu einer Steuer von 45 Centimen seine Zuflucht nehmen können. Ersparungen und Verminderung der schwe⸗ benden Schuld fordert das Blatt Angesichts von 1852 dringend, ohne ein anderes Mittel als Steuerverminderung und Finanz⸗Reformen vorzuschlagen. Die Budget⸗Kommission versammelte sich gestern zu ihrer Konstituirung. Vor derselben entspann sich eine allgemeine Debatte über die gegenwärtige Finanzlage Frankreichs, an der Gouin, Passy und Aulnay de Lepelletier Theil nahmen. Einstim⸗ mig wurde dieselbe als beunruhigend bezeichnet. Gewählt wurden Passy zum Präsidenten, Gouin zum Vice⸗Präsidenten, Goulard zum Secretair und Cunin⸗Gridaine zum Vice⸗Seecretair.
Der Zustand der Bank von Frankreich beunruhigt vielfach vie Geschäftskreise. Nach ihrem letzten Ausweise übersteigt ihr Baar⸗ vorrath den Notenumlauf um 11 Millionen, ihr Portefeuille ist in Paris um 6 Millionen gesunken, und die laufende Rechnung des Schatzes beträgt bereits 110 Millionen.
Das bonapartistische Pays vertheidigt heute die Regierungs⸗ absicht, die Nationalgardewahlen am 25. März nach dem Dekrete der provisorischen Regierung und folglich nach dem unbeschränkten allgemeinen Wahlrechte abhalten zu lassen, und schließt mit fol⸗ gender Bemerkung: „Ueberhaupt fällt es auf, daß die Coalition vor dem Augenblicke zurückschreckt, in welchem die Bürger zur Aus⸗ übung ihrer Rechte berufen werden, während die Regierung im Gegentheil dieselben Rechte vertheidigt und den Ausdruck der öffent⸗ lichen Meinung ohne Gefährdung der allgemeinen Sicherheits⸗ Interessen hervorruft.“ Der Constitutionnel beschränkt sich auf die einfache Nachricht, die betreffende Kommission habe an den Minister des Innern die Frage gestellt, ob die Regierung die am 25. März fallenden Wahlen bis nach der Annahme des neuen Nationalgardegesetzes verschieben wolle. Der Minister habe erklärt, er könne in dieser Beziehung keine andere Verpflichtung eingehen, als die einer baldigen Bekanntmachung der Antwort der Regierung, welche darüber berathen werde. Das Journal des Dé⸗ bats bemerkt über denselben Gegenstand: „Das Dekret der provisorischen Regierung wieder ins Leben rufen und Ange⸗ sichts des allgemeinen Wahlrechts, wie es das Gesetz vom 31. Mai geregelt hat, ein anderes allgemeines Wahlrecht, das allgemeine Wahlrecht von 1848, unter dem Vorwande hinstel⸗ len, es sei das Gesetz vom 31. Mai auf die Nationalgarde nicht anwendbar, hieße wohlgemerkt nichts Anderes, als dieses Gesetz in⸗ direkt abschaffen, ihm sein ganzes sittliches Ansehen rauben, ihm ei⸗
nen sehr unklugen oder sehr perfiden Streich versetzen, denn der gesunde Menschenverstand wird immer und laut behaupten, es könne nicht zweierlei allgemeine Wahlrechte geben. Die Demagogie hat also Recht gegen das Gesetz vom 31. Mai, und dieses Gesetz ist eben so wenig constitutionell für die Wahl der Repräsentanten, wie für die des Präsidenten oder für die Wahl der Nationalgarde⸗ Offiziere. Man muß es abschaffen und die Minister, welche es eingebracht haben, die Regierung, welche es sanc⸗ tionirt hat, in Anklagestand versetzen. Wir wollen hoffen, das Ministerium habe den ihm zugeschriebenen Entschluß noch nicht ernst⸗ lich gefaßt, oder es werde, wenn dies doch der Fall ist, besser über⸗ legen und klug genug sein, umzukehren.“ Folgendes ist der Wort⸗ laut der kategorischen Frage, welche die Nationalgardegesetz⸗Kom⸗ mission dem Minister des Innern, Vaisse, gestellt hat: „Beharrt die Regierung bei ihrer Absicht, oder wird sie einen Uebergangs⸗Gesetz⸗ Entwurf zur Verschiebung der Wahlen bis nach Verkündi⸗ gung des definitiven Gesetzes vorlegen?“ Die Antwort soll in kürzester Frist gegeben werden. Nachdem der Minister Vaisse sich entfernt hatte, redigirte Baze, ein Mitglied der Kommisston, folgenden für alle Fälle vorbehaltenen Gesetzent⸗ wurf: „Art. 1. Die Wahlen der Nationalgarde sind bis nach Ver⸗ kündigung des definitiven Gesetzes aufgeschoben. Art. 2. Alle Of⸗ fiziere und Unteroffiziere der Nationalgarde verbleiben in ihren Stellen.“ Die Kommission für das Nationalgardegesetz wird ihren Bericht dieser Tage einbringen. Die Debatte kann Anfangs April beginnen, das Gesetz bis Mitte Mai verkündigt sein, die Wahlen nach demselben könnten also im Juli stattfinden. 1
Der heutige Monitenr enthält die lange erwartete Präfek⸗ ten⸗Veränderung. Ein Dekret des Präsidenten vom 7. März er⸗ nennt 21 neue Präfekten. Darunter sind zwölf Veränderungen und 9 neue Beförderungen. Sämmtliche Namen sind dem Elysee freund⸗ lich. Zweierlei fällt in diesem Dekret auf: 1) daß die Präfektur des Norddepartements durch den bisherigen Präfekten der oberen Ga⸗ ronne, Bessou, besetzt ist, was auf eine längere Dauer des transito⸗ rischen Ministeriums gedeutet wird, der sich Minister Vaisse bis jetzt diesen seinen früheren Posten offen gehalten hatte; 2) daß Romieu, für den man die Präfeklur der oberen Garonne bestimmt glaubte, unter den 21 sich nicht befindet.
Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat gestern die Bestimmungen über die Befugnisse der Gemeinderäthe im Sinne der Decentralisation bedeutend modifizirt.
Die pariser Munizipalität hat mittelst Beschluß von gestern den Polizeipräfekten Carlier ermächtigt, die nöthigen Vorkehrungen zur Freigebung des Fleischergewerbes in Paris zu treffen. Der Po⸗ lizeipräfekt, der vorgestern Abend wieder in Paris eingetroffen ist, beschäftigt sich bereits mit dieser Angelegenheit.
Der Appellhof von Oran hat die gegen die Mitglieder der Verschwörung von Oran von der ersten Instanz gefällten Urtheile bedeutend gemildert. Drei der Verurtheilten sind gänzlich freige⸗ sprochen, bei den anderen die Strafen um mehr als die Hälfte re⸗ duzirt. Die Strafen sind von zwei Monaten bis zu zwei Jahren Gefängniß.
Girardin's Antrag auf Widerruf aller von der Nationalver⸗ sammlung seit Mai 1848 ausgesprochenen Verurtheilungen ist von der Kommission nicht in Betracht genommen worden.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 7. März. Lord Brougham verbreitete sich über die wohlthätigen Folgen der von ihm beantragten Erweiterung der Kompetenz der Grafschaftsgerichte, namentlich, wenn die Ban⸗ kerott⸗Höfe mit den Grafschaftsgerichten verschmolzen würden. Mehrere Pairs, Lord Langdale, Lord Beaumont, Lord Cran⸗ worth und schließlich der Lord⸗Kanzler behielten sich ein Ur⸗ theil über die Bill vor, bis ihre einzelnen Punkte bekannt sein würden, was bei der zweiten Lesung geschehen wird. Brougham’s Bill wurde darauf zum erstenmale gelesen, und das Haus ver⸗
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schen des Landes. tion der Bill zufrieden, denn, meint er, sie enthalte so viel wie gar
ordert werden wird. Ausbruch der Feindseligkeiten
Unterhaus. Sitzung vom 7. März. Jetzt kommen allmälig eben so viel Petitionen gegen die Bill über die geistlichen Titel, wie früher gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ auf den Tisch des Hau⸗ ses. Sir De Lacy Evans interpellirte um Aufschluß wegen des Kaffernkrieges, und Lord J. Russell gab darauf zu verstehen, daß die Cap⸗Kolonie die Kosten künftiger Kriege selbst werde tragen müssen. Mit Ausnahme der Absendung der nöthigen Verstärkungen, werde die Regierung keine Ausgaben vornehmen, ohne dem Hause darüber eine Vorlage zu machen. (Gemurmel.) Darauf ging man zur Tagesordnung über und Lord John Russell kündigte neue Vertagungen an. Die zweite Lesung der Bill über die geistlichen Titel verschiebt die Regierung auf Freitag, den 14. März, die Marine⸗Vorlagen auf kommenden Mon⸗ ag, die Erklärungen des Kanzlers der Schatzkammer über etwaige Budget⸗Reformen auf den 21. März und die Diskussion und even⸗ tuelle Abstimmung über die Einkommensteuer auf den 24. März. Vorläufige Erklärungen über die der Regierung nothwendig schei⸗ nenden Modificationen und Aenderungen in der Titel⸗Bill gab Sir G. Grey. Zuvörderst wies er die Unzweckmäßigkeit von Lord Stanley's Vorschlägen und der Ueberweisung des Gegenstandes an ein Untersuchungs⸗Comité nach, indem dadurch die Aufregung nur geschürt würde. Einen anderen Vorschlag, nämlich Irland von der Wirksamkeit der Bill auszunehmen, habe sich die Regierung überlegt, sei jedoch zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Aus⸗ nahme zu Gunsten Irlands ihren Pflichten widerstreite. Zugleich gebe sie den wesentlichen Unterschied zwischen den Verhältnissen Ir⸗ lands und denen Englands und Schottlands zu; dieser Unterschied bildet die Hauptschwierigkeit der Frage, und da die Bill, in ihrer etzigen Fassung, die rein geisttiche Thätigkeit des katholischen Kle⸗ rus in Irland hemmen und beeinträchtigen würde, habe die Re⸗ gierung beschlossen, bei der Comité⸗Berathung die zänzliche Weg⸗ assung der 2ten und Zten Klausel der Bill vorzuschlagen. Die Bill würde dann in einer unnmwundenen Erklärung des Par⸗ laments, gewissermaßen in dem Ausdruck eines nationalen Protestes gegen die Annahme jener geistlichen Titel bestehen. Dagegen erhoben sich mehrere Mitglieder, als gegen einen schlechtverhüllten Rückzug vor dem Banner des Papismus. Herr Stuart behauptet, die auf solche Weise verstümmelte Bill ent⸗ spreche eben so wenig der früheren Rede Russell's wie den Wün⸗ Herr Gibson dagegen ist mit der Modifica⸗
nichts, und das habe er gewollt. Auch Sir Robent Inglis ist der Ansicht, daß die modifizirte Bill völlig nichtssagend sei, aber, wenn es auch in Finanzangelegenheiten rathsam sei, 9 Pence vom Pfd. St. lieber als gar nichts zu nehmen, so müsse er doch die Regie⸗ rung warnen, daß das Land kaum mit dieser Abfindung vorlieb neh⸗ men werde. Herr Gladston wünscht einen Wiederabdruck der Einleitung und des ersten Punktes der Bill nach der beabsichtigten Aenderung, während Herr Bankes behauptet, daß die so verstümmelte Bill eine Schmach und Schande für die englische Gesetzgebung sein werde. Darauf sagt Lord John Russell: Die Rechtsgelehrten der Krone haben auf Anfrage der Regierung sich dahin ausgespro⸗ chen, daß die Annahme neuer Titel keinesweges gegen das Gesetz sei, so daß eine gerichtliche Verfolgung zu keinem Resultat geführt hätte, außer es hätte sich nachweisen lassen, daß eine päpstliche Bulle ins Land gebracht worden sei. Der wesentliche Inhalt des Vergehens sei die Beleidigung, und dieser begegne man am besten durch das Verbot der Titel⸗Annahme. Was aber die besonderen Verhältnisse Irlands betreffe, so könne man, ohne in die geistlichen Befugnisse eingreifen zu wollen, nichts thun als sich auf die unumwundene und absolute Wahrung des geistlichen Supre⸗ mats der Krone beschränken. Nachdem Herr Newdegate und Herr Stanford, so wie Herr Fagan, gegen die Bill, als eine überflüssige, Herr Plumptre, als gegen eine total unpraktische Maß⸗ regel, gesprochen, und Oberst Sibthorpe die Regierung geradezu der politischen Feigheit beschuldigt hatte, wurde die Greysche Mo⸗ lion angenommen, und das Haus vertagte sich auf Montag.
London, 8. März. Die Königin hielt gestern Geheimenrath im Buckingham⸗Palast. Um halb 3 Uhr Nachmittags hatte eine sehr zahlreiche dubliner Deputation, den Lord⸗Mayor der irländi⸗ schen Hauptstadt an der Spitze, feierliche Audienz bei Ihrer Ma⸗ jestät in Gegenwart der Minister und des Hofes, und überreichte eine Adresse gegen die Abschaffung des irländischen Statthalter⸗ Postens. Der Lord⸗Mayor von Dublin las die Adresse vor, und Ihre Majestät gab darauf eine sehr gnädige Antwort. Der Lord⸗ Mayor von Dublin und die Antragsteller der Adresse wurden darauf zum Handkuß zugelassen.
Gestern wurde beschlossen, das 74. Regiment Bergschotten, welches im Begriff war, von Cork aus im Dampfschiff „Vulcan“ nach Gibraltar zu gehen, statt dessen direkt nach dem Cap zu schik⸗ ken. Man glaubt, daß außer diesem noch ein Regiment dahin be⸗ Die Militairmacht auf dem Cap betrug beim nicht ganz 4000 Mann Infanterie und Kavallerie. Vorgestern Nachmittag langte die Nachricht vom Ausbruch des Kaffernkrieges in London an, und gestern früh er⸗ schien bereits in allen Buchhandlungen eine Karte des Kriegsschau⸗ platzes in Britisch⸗Kaffernland, mit der Lage von Fort Fox und Fort Haze und einem Plan der Truppenbewegungen unter Mackinnon und Sommerset, von Herrn Wylde.
Die zweite Lesung von Locke King's Bill zur Erweiterung des
Wahlrechtes soll am 2. April stattfinden.
John O'Connell hat den Repealern seinen Rücktritt aus dem
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öffentlichen Leben angezeigt.
Dänemark. Kopenhagen, 6. März. (D. R.) In der Sitzung des Volksthings am 4Aten v. M. richtete der Abgeordnete
Gruudtwig folgende Interpellation an den Kriegsminister: „Wo⸗
durch ist die Veröffentlichung des ausführlichen Berichts über die Schlacht von Idstedt so lange verhindert worden, und wodurch wird solche noch immer verhindert?“ Der Anfragesteller hielt darauf einen Vortrag über die Kriegsthaten der Dänen⸗Armee und nannte
die idstedter Schlacht den Fall Holstein⸗Gottorp's und die Erstehung
Dänemarks; er erinnerte daran, daß der ganze Norden mit Sehnsucht dem Bericht entgegensehe über eine Waffenthat, deren Ruhm in ganz Europa widerhallt habe. Daß der Ober⸗ General die Veröffentlichung des Berichts nicht gewünscht habe, so lange der Krieg gedauert, könne jetzt, nachdem der Krieg beendet, doch wohl nicht mehr als Grund der Verzögerung gelten. Der Kriegs⸗Minister erwiederte: Es habe seine Rich⸗ tigkeit, daß der Ober⸗General es gewünscht habe, daß der Be⸗ richt nicht veröffentlicht werden sollte während des Krieges, und da der Kriegsminister mit dem Ober⸗General gleicher Ansicht war, so sei es auch nicht geschehen, denn es würde solches in militairi⸗ scher Beziehung dem Feinde gegenüber von Nachtheil habe sein kön⸗ nen. Vor 14 Tagen sei aber der Befehl gegeben worden, daß der Bericht der Oeffentlichkeit übergeben werden solle, daß solches aber noch nicht geschehen wäre, habe seinen Grund darin, daß das Mi⸗ nisterium die Veröffentlichung sowohl des Berichtes über die Schlacht von Idstedt, wie auch über die Gefechte bei Missunde und Friedrichs⸗ tadt der Verwaltung des Invaliden⸗Fonds übertragen habe, indem
dieselbe die Berichte zugleich mit erläuternden Karten und Plänen versehen und denselben dadurch mehr Interesse verliehen würde, indem sie dadurch verständlicher werden, und dabei würde zugleich eine Einnahme zu Gunsten des Invalidenfonds erzielt wer⸗ den. Grundtwig fand sich durch diese Erklärung nicht befriedigt und konnte nicht begreifen, wie es möglich sei, daß die idstedter Schlacht die erste in der Welt sein solle, bei welcher der Sieger in dem Grade vor der Veröffentlichung seines Siegesberichtes bange sei, daß er lieber allen möglichen Verleumdungen und Entstellungen Raum geben wolle. Die Art und Weise, wie die Veröffentlichung jetzt endlich stattfinden solle, sei auch nur in Betreff der Oeffent⸗ lichkeit eine sehr beschränkte, und er müsse bezweifeln, daß der vom Minister angeführte Grund auch wirklich der wahre Grund sei. Viel⸗ mehr glaube er, daß der eigentliche und wahre Grund der sei: daß man den Feind nicht irritiren wollte! Da der Kriegs⸗Minister sich nicht weiter auf Grundtwig's Bemerkungen einlassen wollte und solches für überflüssig fand, erklärte der Präsident die Interpellation für beendigt.
Kopenhagen, 7. März. (D. R.) In der gestrigen Sitzung des Volksthings theilte der Finanzminister der Versammlung mit, daß die Regierung sich veranlaßt finde, den vor ihr eingebrachten Gesetz⸗ entwurf über die Einkommensteuer für diese Session zurückzuziehen. Obgleich die Regierung es gern gesehen haben würde, daß der be⸗ treffende Entwurf schon in diesem Jahr zum Gesetz geworden wäre, so habe sie doch diese Hoffnung aufgegeben, indem die Behandlung des Gesetzentwurfes zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde und die Thä⸗ tigkeit des Reichstages in anderen wichtigen Angelegenheiten während dessen noch kurzer Dauer absorbiren würde. — Die Regierung habe indeß mit dieser Erklärung so lange zurückgehalten, bis der Ausschuß mit seinem Gutachten über den genannten Gesetzentwurf fertig ge⸗ worden war. Dieses Gutachten liege jetzt vor und sei ein werth⸗ voller Beitrag zu der Lösung dieser wichtigen und schwierigen Frage. Dasselbe erkennt es an, daß das Einführen einer Ein⸗ kommensteuer unter den jetzigen Verhältnissen nothwendig sei; die Regierung stimme auch sonst im Uebrigen mit dem Ausschusse über⸗ ein, nur nicht in Betreff des Systems, wie die Steuer zu vertheilen und zu erheben sei. Es sei indeß nothwendig, erst die Erfahrung für sich zu haben, bevor man dieses oder jenes System als das beste annehmen könnte. Bis diese Angelegenheit also in dem nächsten Reichstage wieder zur Behandlung kommen würde, könne die Regie⸗ rung hierüber nähere Untersuchungen anstellen und namentlich die Ver⸗ handlungen in England in dieser Frage sich zu Nutzen machen. Auch sei es außerdem eine Rücksicht von europäischer Wichtigkeit geworden, welche nicht außer Acht gelassen werden dürfte, nämlich hinsichtlich der bestehenden Zweifel uͤber eine solche Steuer, namentlich, ob sie gleichmäßig erhoben werden solle von dem Einkommen, welches vom Kapital und dem, welches von Erwerb herrühre. Eine Beant⸗ wortung dieser Frage könne man jetzt in England erwarten und im nächsten Jahre benutzen. Der Gesetz⸗Entwurf über Pensioni⸗ rung der Unterklassen des Militairs und Versorgung der Invaliden ist im Landsthing in der ersten Berathung angenommen worden. — Aus dem Referat des Berichterstatters des Ausschusses geht her⸗ vor, daß in dem dreijährigen Kriege 87 Linien⸗Offiziere gefallen sind, von denen 30 Wittwen hinterlassen haben. Von den Re⸗ serven sind 47 Offiziere gefallen, von denen 9 Wittwen hinter⸗ lassen haben. Von den Aerzten der Armee sind 5 getödtet und 5 verwundet worden. — Im Volksthinge ist der Jagdgesetzent⸗ wurf über die Supplement⸗Kredit⸗Bewilligung zu dem Budget pro 1850 bis 1851 in erster Berathung mit einigen vom Finanz⸗Aus⸗ schusse beantragten, jedoch nicht bedeutenden Abkürzungen der zweiten Berathung überwiesen worden.
Das seiner Zeit in Schleswig aus dem dänischen Offizier⸗ Corps zusammengetretene Comité zur Unterstützung der durch das Bombardement Friedrichsstadt verunglückten Einwohner, welche ihre Waffenbrüder aller Klassen in der Armee aufeorderten, durch den Beitrag der Löhnung eines Tages auch das Ihrige zur Milderung des harten Schicksals der Betroffenen beizu⸗ tragen, hat am 21. Februar einen Bericht über ihre Wirksamkeit veröffentlicht, woraus hervorgeht, daß im Ganzen eine Summe von 3114 Reichsbankthalern 42 Schilling auf die besagte Art ein⸗ gekommen ist und dem Zweck entsprechend verwendet worden.
Die Berlingsche Zeitung bringt folgende Bekanntmachung 1 8 Königreich Dänemark, betreffend die Flagge für holsteinsche
hiffe:
„Durch Allerhöchstes Reskript vom 3ten d. an den Königlichen außerordentlichen bevollmächtigten Kommissar für Holstein und Lauenburg haben Se. Majestät denjenigen holsteinischen Untertha⸗ nen, welche es etwa wünschen möchten, Allergnädigst erlaubt, auf ihren Schiffen bis aufs Weitere in dem obersten Felde der Dane⸗ brogsflagge, dem Flagstange zunächst, das Nesselblatt zu führen.
Welches hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht wird. Im Finanz⸗Ministerium, den 5. März 1851.
W. C. E. Sponneck.“
Außerdem theilt die Berlingsche Zeitung mit, daß der König den Geheimen Rath von Tillisch zum Ritter vom Elephan⸗ ten⸗Orden ernannt hat.
Der Geheimrath Graf Blome von Salzau ist gestern mit dem Dampfschiff „Obotrit“ von Wismar hier angekommen. Die hiesigen Mitglieder zu der Notabeln⸗Versammlung sind bereits ernannt. Es sind im Ganzen nur drei, von denen mir jedoch nur zwei be⸗ kannt sind, nämlich der Etatsrath David und der Konferenzrath Treschow. Für Schleswig werden zwölf Notabeln ernannt, indeß hat diese Ernennung noch nicht stattgefunden. Die Notabeln werden wohl gegen Schluß des gegenwärtigen Monats zusammentreten.
Wie man aus guter Quelle erfährt, wird der Königliche außer⸗ ordentliche Kommissar für Holstein und Lauenburg, Graf von Re⸗ ventlow⸗Criminil, hier in der nächsten Zeit eintreffen, um mit sei⸗ nem Souveraine zu konferiren. Die Notabeln⸗Versammlung, deren etwaige Resultate und was ferner zu thun sein wird dürften wohl die Hauptgegenstände dieser Konferenzen a
Die Hauptstadt Dänemarks wird im Laufe des Frühjahrs sich eines sehr hohen Besuches zu erfreuen haben. Wie es heißt, wird nämlich Se. Majestät der Kaiser von Rußland auf Einladung der Königin Victoria nach London gehen, um die Kunst⸗ und Indu⸗ strie-Ausstellung in Augenschein zu nehmen, und bei dieser Gelegen⸗ heit auf der Hinreise nach England Se. Majestät den König von Dänemark und dessen Residenzstadt Kopenhagen mit seinem hohen Besuche beehren.
Italien. Turin, 3. März. (Ll.) Gestern fand hier ein Ministerrath unter dem Vorsitz des Königs selbst statt. Wie man vernimmt, handelt es sich um eine Angelegenheit von äußerster Wichtigkeit. Die ministerielle Partei des unerquicklichen juste mi- lieu, welches Piemont zu Grunde richtet, indem es dasselbe zwischen zwei Stühle auf die Erde setzt, fühlt sich durch die Beantwortung einer Interpellation des Grafen von Cavour sehr erbaut. Einem Mitgliede der Königlichen Familie wurde nämlich vorgeworfen, in einer Verschwörung mit revolutionairer Tendenz verwickelt zu sein. Der Minister verbürgte sich für die Wachsamkeit der Regierung. Alles wie gewöhnlich.
TLurin, 4. März. (Franz. B.) Ge
Ministerpräsident in geheimer Sitzung der Fexe ef die Interpellation der österreichischen Noten wegen. Er erklärte die Regierung werde nie einem Ansinnen nachgeben, welches der Ehre und Unabhängigkeit der Nation zu nahe träte. Die Regie⸗ rung sei zum Widerstande um jeden Preis entschlossen und hoffe die Kammer werde ihr gern dazu den nöthigen Bedarf an Geld und Macht bewilligen. Der Minister ärndtete den Beifall aller Parteien. Am Abende wurde der König bei seinem Eintritt ins Theater mit stürmischen Beifall empfangen.
Heute fand die Feier der Statuts⸗Verleihung statt. Der kirch⸗ lichen Feier in Madre di Dio wohnte das ganze diplomatische Corps bei. Die gesammte Nationalgarde war ausgerückt. Abends ward die Stadt illuminirt.
1 Genua, 1. März. Der Circolo italiano, der bekanntlich im Jahre 1849 vorzugsweise jene bewaffnete Aufstandsbewegung her⸗ vorrief, welche duecch den General Lamarmora mit Gewalt der Waffen niedergeschlagen werden mußte, ist wieder aufgelebt, und zwar unter der Form eines sogenannten Arbeiter⸗Vereins. Die Regierung hat offene Augen, allein sie sieht dem aufregenden Trei⸗ ben eben nur mit solchen Augen zu, was ihre Verantwortlichkett erhöht und dem Ruf ihrer Klugheit nicht eben förderlich ist. Zwei Banquiers, welche sich mit dem Verkauf von Mazzinischen Anlehns⸗ loosen befaßten, haben große Furcht ausgestanden. Sie trieben
das Geschäft mit solcher Rücksichtslosigkeit, daß sie, beinahe auf der That ertappt, leicht gesetzlich überwiesen hätten werden können, nöthige Energi⸗
wenn den Vollstreckern des Gesetzes eben die eigen wäre. Eine Eisenbahn nach Voltri wird hier projektirt.
Spanien. Madrid, 3. März. (Fr. B.) Das Edikt des Civil⸗Gouverneurs von Madrid, das Verbot des Umzuges beim Schluß des Karnevals betrefffend, war von diesem nach mündlicher Uebereinkunft mit dem Corregidor und dem Minister des Innern erlassen worden. Während nun an allen Straßenecken das Verbot des Umzuges angeschlagen wurde, erklärte der Ministerpräsident, Bravo Murillo, auf eine In⸗ terpellation des Deputirten Madoz in der Kammer, die Regierung werde dem Umzuge nicht das geringste Hinderniß in den Weg le⸗ gen. In Folge dieser Erklärung forderte der Minister des Innern die genannten Herren auf, das Verbot zurückzunehmen. Sie zogen es vor, ihre Entlassung zu geben, die auch angenommen wurde. Piernas, früherer Deputirter, bekleidet provisorisch beide
emter.
Türkei. Konstantinopel, 21. Febr. (Lloyd.) Es herrscht die allgemeine Ansicht, daß allen Bewegungen der türkischen Regie⸗ rung der Einfluß irgend einer europäischen Macht zu Grunde lie⸗ gen müsse, daß sie nie selbstständig sich selbst und immer nur frem⸗ den Insinuationen folge, daher jeder ihrer eigenen Schritte, den sie im eigenen Lande vorzunehmen für gut findet, im innigsten Zusam⸗ menhange mit der europäischen Frage gedacht und darin eine Kund⸗ gebung der westlichen Politik erblick wird. Wiewohl dies im All⸗ gemeinen nicht geleugnet werden kann, da dieser Staat in den eu⸗ ropäisch⸗staatlichen Lebenskreis eingetreten ist, wenigstens einzutreten trachtet, was ihm nothwendigerweise viele Rücksichtsnahmen auf⸗ dringt, so muß doch den hiesigen Staatsmännern billigerweise eine größere Um⸗ und Einsicht in die Lage der Dinge und in ihre eigene Stellung eingeräumt werden, als dies, wie gesagt, gewöhnlich zu geschehen pflegt; und es gehört wahrlich ein großer Grad von Festigkeit und Weisheit dazu, um das Staatsschtff durch die offenen und verborgenen Klippen unzähliger und verschiedenartiger Ansprüche hindurch vorwärts zu bringen. Die Einführung der Reformen in Aegypten, welche die dortige Bevölkerung so sehr ersehnt, die Re⸗ gierung aber fürchtet, gab neuerdings die Veranlassung zu sehr vagen, komplizirten und beunruhigenden Gerüchten. Wie sich die Dinge in der Zukunft auch immer gestalten werden, denn ihre Tragweite kann eine große werden, der Divan handelte hier ganz einfach nach der von ihm einmal vorgenommenen und von allen europäischen Mächten gebilligten Methode. Der ägyptische Exminister Artim Bey, der sich seit ungefähr einem Jahre hierher flüchtete, hat der Pforte über alle dort herrschenden Unord⸗ nungen, Mißbräuche und Gesetzlosigkeiten die Augen geöffnet. Des Vice⸗Königs Ohm, Kiamil Pascha, unterstützte ihn hierbei auf das nachdrücklichste, wie Einige wollen, in der Hoffnung, Abbas Pascha zu ersetzen. Mehmed Ali hat sich seiner Zeit den Grundbesitz von ganz Aegypten zugeeignet. Als die Pforte nach der Hand in ihn drang, die von ihm expossessionirten Grundbesitzer in ihre ehemali⸗ gen Güter wieder einzusetzen, umging der Vice⸗König diese Zumu⸗ thung dadurch, daß er zwar persönlich auf dies sein also beschaffe⸗ nes Eigenthum verzichtete, es aber auf seine Kinder übertrug. Der Grundbesitz Aegyptens wurde demnach in drei Theile getheilt. Mo⸗ harem Bey, sein Schwiegersohn, erhielt Ober⸗, Ibrahim Pascha Mittel⸗Aegypten und das Delta Said Pascha, Mehmed's zweitge⸗ borener Sohn. Moharem's Antheil ging auf Kiamil Pascha über. Als nun Abbas Pascha mit der Regierung Ibrahim Pascha's An⸗ theil als Eigenthum übernahm, sollte die Steuer, die Aegypten zu zah⸗ len hat, nur von jenen beiden anderen Antheilen aufgebracht werden. In dem darüber begonnenen Streite ging die Erbitterung so weit, daß Abbas Paschaseinen Ohm zwingen wollte, sich von seiner Gemahlin zu trennen, und dieser nach Konstantinopel ging, um Klage zu führen. Beide nun, Kiamil Pascha und Artim Bey, bewogen den Divan endlich, in Aegypten einzuschreiten und sowohl die Verhältnisse des Landes, als die der Familie des Vice⸗Königs gesetzlich zu ordnen. Sei es,
daß der Vice⸗König, schon lange den Ausbruch einer Revolution im
eigenen Staate befürchtend, sich in Verfassung dagegen zu setzen für angemessener hielt, sei es, daß er, unterrichtet von den gegen ihn in Konstantinopel gesponnenen Intriguen, die er seiner Zeit durch eine englische Gesandtschaft, jedoch vergebens, zu entkräften suchte, frem den Einflüsterungen Gehör gab und, wie man annimmt, den Vor⸗ gängen in Damaskus, Samos und Bosnien nicht fremd, mit ge⸗ heimen Plänen umgeht, genug, die bekannte Großherrliche Verord⸗ nung langte in Aegypten an, als schon eine starke Rekrutirung be⸗ schlossen wurde. Fenaigeän send neu ausgehobener Rekruten wer⸗ den auch bereits von französischen Offizieren, die eigens von Frank- reich zu diesem Zwecke hinkamen, in Waffen eingeübt, die weitere Aushebung wird mit Strenge, ja sogar mit rücksichtsloser Gewaltthätig⸗ keit betrieben; im Arsenale herrscht die größte Thätigkeit und die Reoorga⸗ nisation der Flotte geht mit großem Eifer vor sich. Der Effektivstand dieser letzteren besteht gegenwärtig in vier Kriegsschiffen, vier Fre⸗ gatten, vier Korvetten, sechs Brigantinen und drei Dampfern. Drei Fregatten werden im Arsenale ausgebessert. Ob I“
ob England hier im Spiele sind, muß die Zeit erst lehren i hrun
es sich auch bald herausstellen, ob der Vicekonig 63 wird; do
des Tangimats mit bewaffneter Hand entgegen steht fest, daß eine was auch immer an der Sache sein mag, so vedlich kf. Sollte es polttische Krisis in Arohhnen 89. g—s des Ausbruch der ägyp⸗ den hiesigen Staatsmännern nheünde. sollte Abbas Pascha wirklich
igkeit u verhindern, 98 1. e easer gebelos entfalten und zum Sammel⸗ und Mittel⸗
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