1851 / 72 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

18

G

37

4 ½proz. 97 ½, X.

punkte des alten Tuürkenthums, vielleicht auch zu dem einer euro⸗ päischen Intrigue werden, dann stehen dem Oriente Umwälzungen bevor, die auch für den Occident von unberechenbaren Folgen sein dürften, aber was auch die dunklen Schicksalsmächte in ihrem un⸗ durchdringlichen Schooße weben und bereiten, die ottomanische Re⸗ gierung kann nicht der Vorwurf treffen, unbesonnen sie zum Kampfe heraufbeschworen zu haben. 11“ Sarajevo, 27. Febr. (Oester.

Cor.) Die in der Kraina begonnene Insurrection scheint auch dort ihr Ende nehmen zu sol⸗ len. Die Abtheilungen der Insurgenten sind neuesten Nachrichten zufolge bis Wraczar⸗Valup auf der einen, bis Pridor oder Ban⸗ jaluka auf der anderen Seite vorgedrungen. Was die Kraina in kurzem von den eben so energischen als umsichtigen Maßregeln Omer Pascha's zu gewärtigen hat, ist vorherzusehen. Dem Kampfe zum Grunde lag die gränzenlose Habsucht der Aristokratie: die Rebellion war für den Feudalismus, die Unterdrückung. Die Christen er⸗ warten von der Einführung wohlwollender Reformen Erleichterung ihrer furchtbar gedrückten Lage. Nirgends, in keiner Provinz, der europäischen sowohl, als der astatischen Türkei, wird der schristliche Glaube mehr verfolgt, als in Bosnien. Während die Raja's in Rumelien überall ihre Gotteshäͤuser bauen und ihren Gottesdienst rei ausüben können, während selbst in Anatolien das Kreuz z. B. bei Begräbnissen öffentlich herumgetragen wird und der Geistliche

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seinem Kirchengewande öffentlich auftreten darf, ist daran in bhesgfar gar Lens zu denken. Der Druck gegen die Christen ist enorm. Es ist daher widersinnig, wenn man der Bewegung pan⸗ slavistische Gelüste unterschiebt. Kavas Pascha, Ibrahim, Ale Ke⸗ ditsch, die Paschas von Mostar, Tuzla und Zwornik wären wirklich traurige Koryphäen des Slaventhums.

Königliche Schauspielt. 2. März. Im Schauspielhausen n⸗ ste 1 8 Der Weiberfeind, Lustspiel in „von R. Benedix. 1—1 Lufispie in 3 Abth., aus dem Französischen, von Bonin. Und: Der Kurmärker und die Picarde, 1815. Genre⸗ 1 2 S 8 8 8 8— bon ech 18. Märn, Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement. Zum Benesiz der Königl. Kammersängerin Frau Köster: Robert der Teufel, Oper in 5 Abth. Musik von Meyerbeer. Ballets von Ph. Taglioni. Anfang 6 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 1t Die resp. Abonnenten werden ersucht, ihre Billets bis Mittwoch, den 12ten d. M., Mittags 1 Uhr, abholen zu lassen, im Nichtfalle dieselben alsdann verkauft werden.

Mittwoch, 1

FKͤöbnigsstädtisches Theater. Mittwoch, 12. März. Gastrolle der Mad. Castellan. lienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. (Mad. Castellan wird zum letztenmale die Partie der Lucrezia singen und vor ihrer Abreise nach London nur noch zweimal auftreten.) 1 Donnerstag, 13. März. Mardochai, matismusketten, oder: Die schöne Esther, mit Gesang in 1 Akt, von D. Kalisch. Hierauf: stellung des Herrn Klischnigg: Der Stumme romantisches Drama mit Gesang, in 3 Akten. den Affen Marmizetto.)

Meteorologische Beob achtungen.

der Erfinder der Rheu⸗ Fastnachts⸗Burleske f: Vierte Gastdar⸗ und sein Affe, (Herr Klischnigg:

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

1851. 10. März.

Morgens 6 Uhr.

Abends

10 Uhr.

Luftdruck 337,79“ Par. 337,12“ Par. 337,01“„Par. Auellwärme 7,40 Luftwärme 1,6“0 R. + 2,1°9 + 1,1“ ü. Flusswärme LL Thaupunkt .. 3,60 n 2,6 a. 4,1° Bodenwärme Dunstsättigung. 89 pcot. 65 pet. 61 pot. Ausdünstung

Wetter trübe. trübe. V trübe. Ntederschlag 0. WWI“ NW. AIAw. Wöͤrmewechaol + 2,3° Wolkenzug .. .. NW. 2,29 8

337,34“ Par. + 05“ R.. 7

3,4“ .,

Tagesmittel:

terliner Börse vom II. März.

1 Brief. 1 Gela. 142 ½ 141⅔ 141 ¾¼ 141 150 ½ b 149 ½ 149 20 ½ 6 20 ¼⅔ ““ 78 77 ¼ 102 101 ¾ 99]3 992 C168688 56 20 56 16 104104⁄

Kurz 2 UMt. Kurz

300 Mk. 300 Mkx. 2 Mt. 1 Lst. 3 Mt. 6 300 Fr. 2 Mt. 150 Pl. 2 Mt. 150 PFl. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt.

8 Tag Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss .. 100 Thlr.

Mt. —. 100 PFl. 2 Mt.

100 sSübl. 3 wochen

Hamburg 11““ do. London Paris . Wien in 20 Xr. 9b

rankfurt a. M. südd. W.

Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal-Papiere und Geld- Course.

1 Zzf. Brief. Geld. Gem. -8ggg-a 5 104 ½ do. St Anl. v. 50 4 ½ 100 100 ¾

Schuld-Sch. 3 ½ 85 ¾ 85 ¼½ d.-Deichb.-Obl. 4 ½

Sech. Präm.-Sch. 127 8 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½

Berl. Stadt-Obl. 5 103 ½ do. do. 8 . Friedrichsd'or. Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91¼ 80¾½ And. Golqdm. A5th. Grolsh. Posen do. 4 Disconto.

Zf. Brief. Geld.

Grh Pos. Pfdbr. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ Pomm. Pfandbr. 3 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 ½ do. Lt. B. gar. d0. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch.

6 ½ 8

5 7 5

13 ⁄¾

Ausländische Fonds.

V

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. 145 ½ IIamb. Feuer-K. 3

3 do. Staats- Pr. Pnl. 52 Lübeck. Staats-A. 4 ½ 99⁷, Ioll. 2 ½ Y Iut. 22 Kurh. Pr. 0. 40 th. 32 ¾

Russ. Hamb. Cert. 5 do. Hope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 do. do. 5. A. 4 o. v. Rthach. lat. 5 do. Engl. Anleihe 4 ½ 10 Poln. Schatz0. 4 82 10. do Cert. L. A. 5 94. do. do.I. B. 200 Fl. voln a. Pfdbr. a. C. 4 94 ½

V

11

1

1

9 V

1

2 t N. Bad. do. 35 Fl. 8 ½

V Quittungs-Bogen.

V Austãänd. Actien.

Eisenbahn-Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

Rein-Ertras 1850.

ercle ds

Rein-Ertrag.

Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung. 1849.

ages- Courns.

Prioritäts- Actien. Kapital. 2

Tages- Cours

Sömmtliche Prioriläts-Actien werden durch S jährliche Verloosung 1 pCt. amortisirt.

Eo,.““

100 ¼ bz. u. G. 92² ½ a ¼ bz. u. G. 114 , 115 ¾ b 64 ½˖ 6.

Berl.

Anh. Litt. A. B. do.

Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger ...

Halle-Thüringer....

Cöln -Minden Rheinische

Bonn- Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch. V

do. Zweigbahn

Oberschl

do. 1I V

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000

13,000,000. 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000

10,000,000

1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000

8”SöAO

Sn

—Sq

215 G.

58 ½ bz. u G. 100 ¾ bz.

64 ½ a 65 bz 98 B.

36 B.

83 ½ bz. u. G. 116 ¾ b⸗. 109 ¾ B.

5§-

—SEeAöSe

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cr- ooSGhCFS

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Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk . Stargard-Posen... Ruhrort-Crefeld... XAachen-Düsseldorf.. Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb....

38 ½⅔ 2 2 bz. u. G. 82 ½ bz. 80 ½ B.

F.e 82 8

86 —I

s 9

1,100,000 4,500,000

9089ne

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

8,000,000 96 ½ bz.

bz.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior..

Kassen-Vereins-Bank-Actien 197 ¼ n.

1,411,800 4 96 ½ h. 5,000,000 101 ¾, bz. 1,000,000 99 ¼ 6. 2,367,200 93 h. 3,132,800 102 ½ B. 1,000,000 101 ½ bz 800,000 104 ½ B. 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000

Borl. Anhalt. .. .... .. do. Hamburg.... do. do. II. Ser. do. Potsd-Magd... do. do. 8 do. do Litt. D. do. Stettiner.

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer...

Cöln-Minden. do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 41. Priorität.. do. Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch. 4,175,000

do. 3,500,000 III. Serie.é 2,300,000 Zweigbahn 252,000

Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000

Oberschlesische. 370,300

Krakau-Oberschl. .. 360,000

Cosel-OQderberg 250,000

Steele -Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000

Breslau-Freiburg... 400,000 Berg.-Märk 1,100,000

99 % G. 101 ¾ 1. 103 ½˖ bz. 82 B. 89 B. 82 B 91 ⅔⅞ 6. 94 ½ G 103 ¾ B 103

—82SSg Eem

—x9

C 99v

Ausl. Stamm-Act.

2,050,000 650,000 4,300,000

Kiel-Altona Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

Preussische Bank-Antheile 96 bz

Bci sebhaftem Geschäft erfuhren die Course aller Actien, besonders aber

vVon Bersin Stettin, Oberschles. und Magdeb. Wittenb., eine ziemlich erhebliche Steigerung.

Auswärtige Börsen. Breslau, 10. März. Poln. Papiergeld 9343 Br., 93

Gld. Oesterr. Bankn. 78 Br., 78 Gld. Poln. Pfdb. alte 94

Gld., do. neue 94 Br., 93 ⅔½ Gld. Poln. 500 Fl. Loose 82 2

B. Cert. 200 Fl. 18 Gld. Russ. poln. Sch. Oblig. 81 ¾ Gld.

Krakau⸗Oberschles. Oblig. in pr. Cour. 74¾ Br. Oberschles. K.

116 Br., 115 ¼ Gld., do. B. 109 Gld. Freiburg 76 Gld. Nie⸗

derschles. 83 Gld. Neisse⸗Brieg 42 ½ Gld. Friedr. Wilh. Nordb.

39 ¼ Gld.

8 Leipzig, 10. März. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ½ Gld. Leipz. B. A. 161 ½ Gld. Leipz. Dresd. E. A. 1442 Br., 144 Gld. Sächsisch⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ½˖ Br.

Löbau⸗Zittau 24¼ Br. Magdeburg⸗Leipzig 215 ½ Gld. Berlin⸗

Anhalt. 101 Br. Fr. W. Nordbahn 39 ½ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Deßauer B. A. A. 145 Gld. Preuß. B. A. 96 ¾ Br.

Frankfurt a. M., 9. März. (In der Effekten⸗Sozietät.) Für mehrere Fonds und Actien war heute eine flaue Stimmung. Oesterr. Gattungen, Bad. Loose, Friedr.⸗Wilhelm Nordbahn und Bexbach waren zu billigeren Coursen als gestern angeboten. Alle übrigen Gattungen preishaltend. Das Geschäft war im Ganzen von geringem Belang. Wechsel pr. Wien 92 ¼. 5proz. Lombar⸗ dische 72 ½ Gld. 8

Oesterreichische Bank⸗Actien 1170 Br., 1168 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 74 ½ Br., 74 Gld. Badische Partial⸗ Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 32 ½ Gld., Kurhessische Partial⸗Loose 40 Rthlr. 32 ½ Br., 32 ½ Gld. Sardinische Par⸗ Kal⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 Gld. Darmstädt.

Partial⸗Loose a 50 Fl. 76 ¾ Br., 756 Gld. Span. Zproz. inländ. 33 % Br., 33 Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 ¼ Br., 83 Gld. Friedr.⸗Wilh. Nordbahn 40 Br., 39 ¾ Gld. Bexrbach 83 ¼ Br., 83 Gld. Köͤln⸗Minden 101 ¾ Br., 101 Gld.

Paris, 8. März. 3proz. 57.80. 5proz. 94. 10. Nord⸗

bahn 477. 50. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 214 ⅛.

Hamburg 186.

Berlin 369 ½.

London 24.87 ½.

Frankfurt 211.

Wien 192.

St. Petersburg 387¼.

Gold al marco 3. 25 3. E711. 70. 1

Ddie Preise waren flau, und die Rente schloß 94. 10. gondon, 8. März. 3proz. Cons. p. C. u. a. 3. 96 ½, 4, 1, 3, 3 proz. 99, 4. Ard. 19 7, 20 ½, , , Zproz. 38, 373. Pass. Int. 59, 58 ½, 4proz. 92, 91 ¼. Russ. 5proz. 112, 110, Bras. 94, 92. Mex. 34 ⁄, ⁄, ½. Peru 84, 83 ½.

Br.

2 3 *, 1.

Engl. Fonds bei geringem Geschäft still. Von fremden sind nur Mex. gestiegen.

2 Uhr. Engl. Fonds bei mattem Geschäft fremden Span. und Peru behauptet.

Wechsel⸗Cour Amsterdam 11.16 ¼ 15 ¾. Hamburg 13. 7 ¾ 7 ½¾. Paris 25.30 25. Frankfurt 119 ¼ 419. Wien 13—12.55.

Amsterdam, 8. März. Holl. Geschäft fast unverändert. Von Span. waren 5proz. wiederum ge⸗ suchter. In den übrigen fremden Effekten zeigte der Handel kein besonderes Leben. Oesterr. Met. 5proz. 71, %, neue 79, 78 ⅞. Bras. 90 ½. Mex. 33 ½.

Hol nt 67. ¼, Coupons 8 ¾%, ². Russen alte 105, 4proz. 87 39.

etwas flauer

Fonds waren bei mattem

Span. Ard. 12 ⁄, 13, gr. Piecen 13 %, Stiegl. 86 176.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 11. März.

n heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 47—51 Rthlr.

Roggen loco 31—33 Rthlr. pr. Frühjahr 30 ¾ a 31 Rthlr. bez., 31 Br., 30 Mai/Juni 31 ½ Rthlr. Br., 31 ¼ bez. u. G. Juni/Juli 32 ¼ Rthlr. Br., 32 ½ bez. u. G.

Juli/August 33½ Rthlr. Br., 33 G. Gerste, große locv 26 28 Rthlr. kleine nicht angestellt.

Hafer loco nach Qualität 20 EFi 48pfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr. Br., 18 ¾˖ G. 50pfd. 19 Rthlr. Br., 19 ½ G.

» 52pfd. 20 Rthlr. 1 Pee

Erbsen, Koch⸗ 38 40 Rthlr., Futter⸗ 34 36 Rthlr.

Rüböl loco 57 r pr. diesen Nonat] veee bhe März 2 1 1028 Rthlr. Br., 109 G. Mai/ Juni 19 z 9 5 Juli/August 10 ½⅞ Rthlr. Br., 10 ½ G. August/ Sept. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ üGüG. Sept./Okt. 10 2 a 11 Rthlr. bez., 11 Br., 10 2 Okt. /Novbr. 11 Rthlr. Br., 10 % G.

Leinöl loco 11½ Rthlr.

pr. April Mai 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 a 11 ¾ Rthlr.

G.

Mohnöl 13 Rthlr.

Hanföl 14 a 13 Rthlr. Palmöl 11 ¾ a 11½ Rthlr. v Spiritus loco ohne Faß 15 ¼¾ Rthlr. bez., mit Faß 15 ½ bez. mit Faß pr. März/ April 15 ½ Rthlr. Br., 154¼ G. April /Mai 15 1 15½ G. Mai /Juni 15 Rthlr. Br., 15 ½ G. Junt/ Jult 16 ½ Rthlr. bez., 16 a Br., 16 a 16 ½¼ G. Juli /Aug. 16 ½ Rthlr. Br., 16 ½ G. 1“ Wetter: freundlich bei sehr gelindem Frost. Geschäftsverkehr: unerheblich. . Weizen: unverändert. Roggen: still. Hafer: ohne Umsatz. Rüböl: fester. Spiritus: reichlich preishaltend. Marktpreise vom ö Berlin, den 10. März. Weize 6 (weißer) 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr 20 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 13 Sg auch 1 Rthlr. 10 Sgr. Große Gerste 1 Rthlr. 4 S Hafer 1 Rthlr., auch 26 Sgr. 11 Pf. Erbsen 1 Rth 6 Pf., auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf. Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 9 Pf. Erbsen 3 Pf. (schlechte

Zu Lande: r. 3 Pf. und 1 Rthlr.

Sgr.

Zu Wasser: Weizen 2 Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch Große Gerste 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., 6 P Hafer 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 1 Rthlr. 25 Sgr., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. Sorte).

Sonnabend, den 8. März.

Das Schock Stroh 10 Rthlr., auch 9. Rthlr. Der Centner

Hen 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 10. März. Nordbahn 40. Met. 4 proz. 65 ½. 5proz. 74 ½⅛. B. A. 1165. Loose 153 ½, 92 ¼. Span. 33 1%⅞. Bad. 32 ⅛. Kurh. 32 ½. Wien 92 ¾. Lomb. Anl. 72 ½.

Hamburg, 10. März. Berlin ⸗Hamburg 92 ½. Minden 100 ½. Magdeburg⸗Wittenb. 53 ½.

Getraide still.

Koͤln⸗

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ 1

gers sind Bogen 78 und 79 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

1.“.“

.1

8

.

Das Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

8

Preu

Amtlicher Theil.

1 Deutschland.

Wien. Telegraphenlinie zwischen Treviglio und Bergamo. Volksjustiz.

Bayern. München.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Eröffnung

Oldenburg. Oldenburg. Landtags Verhandlungen.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Verhandlungen der koburgischen und gothaischen Kommissarien.

Hamburg. Hamburg. Truppenmärsche.

Ausland.

Oesterreich. Mailand. Die General⸗Konsulate. Zara. Organi⸗ sirung der Herzegowina und neue Niederlage der Insurgenten.

Frankreich. Paris. Das neue Nationalgardegesetz. Die Verände⸗ rungen in den Präfekturen. Streitfrage mit der Pforte. Freispre⸗ chung d'Arlincourt's. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Der Kaffernkrieg.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen im Hosstaat und in der Armee. Tagesbefehl des Großfürsten Thronfolgers. Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Christiania. Storthing in Betreff der stenographischen Berichte.

Italien. Turin. Gesetz über die Civilehe. Pfarrers. Vermischtes. Florenz. Rom, Kardinal Fornari.

Türkei. Sarajewo. Ursprung und Entwickelung des Aufstandes in der Kraina. Von der bosnischen Gränze. Die bosnischen Insurgenten in Banjaluka.

Eist enbahn⸗Verkehr Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbahn.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regiments⸗Arzt Dr. Keyl des 27sten Infanterie⸗Regi⸗ ments und dem Deichgeschworenen Heinrich Horst zu Roßgarten im Regierungs⸗Bezirk Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden vier⸗ ter Klasse; so wie dem berittenen Gränz⸗Aufseher Pasewald zu Straßburg in der Uckermark das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen;

Den bisherigen Staats⸗ Anwalts⸗Gehülfen, Obergerichts⸗As⸗ sessor Starke zu Lauban, zum Staats⸗Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts daselbst zu ernennen;

Den Kreisgerichts⸗Direktor Delius zu Rybnik in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Sagan zu versetzen; und

Den Juwelier A. W. Friedrich hierselbst zum Königlichen Hof⸗Juwelier zu ernennen. 8

Eisenbahn von Nürnberg nach Regensburg.

der Kammern.

Verhandlungen des

. Verurtheilung eines Akademische Ernennung.

Beilage.

. 1

Berlin, den 12. März 1851. Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht ist von Meiningen hier eingetroffen.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kom⸗ mandirende General des 2ten Armee⸗Corps, von Grabow, nach

Stettin.

Oesterreich. Wien, 10. März. Das Handels⸗Ministe⸗ rium hat auf bittliches Einschreiten der Handelskammer von Ber⸗ gamo die Errichtung einer Telegraphenlinie für Privat⸗Korrespon⸗ denzen zwischen Treviglio und Bergamo angeordnet, wozu die Ar⸗

beiten mit dem Eintreten der besseren Jahreszeit sogleich in An⸗ griff genommen werden sollen.

*ꝑIn der Grazer Zeitung vom 1sten d. M. wurde in einem Artikel: Von der Drau, 26. Februar d. J., eines Falles der Volks⸗ justiz erwähnt, nach welchem ein des Manteldiebstahls verdächtiger Bursche von vierzehn Jahren aus St. Lorenzen mit gebundenen Händen „gerädert“” worden sein sollte. Dieser Vorfall wird aus amtlichen Erhebungen dahin berichtigt, daß die Mißhandlung des erwähnten Burschen darin bestand, daß er an Händen gebunden an das Rad eines unbespannten Wagens angehängt und während dessen Fortziehen durch Menschenhände wiederholt zu Boden ge⸗ stürzt sei. Die gerichtliche Untersuchung dieser Mißhandlung ist im Gange.

Bayern. München, 9. März. (N. C.) Der Gesetz⸗ Entwurf, die Einleitungen zu der Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Regensburg betreffend, lautet: Art. 1. Das Staats⸗Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbei⸗ ten ist ermächtigt, auf Staatskosten die nöthigen Einleitungen zur Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Re⸗ gensburg zu treffen. Art. 2. Die Mittel zur Deckung der Kosten im Maximalbetrage von 175,000 Fl. werden durch ein besonderes Gesetz, die Aufbringung des Bedarfs für den Eisenbahnbau in den Jahren 1851—1852 bis einschließlich 1854 —1855 betreffend, gegeben. Die Motive zu diesem Gesetz⸗Entwurfe besagen: Durch den Land⸗ tagsabschied vom 25. Juli 1850, Abschnitt 1, §. 21, Ziffer 5, ist

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ausgesprochen worden, daß dem nächsten Landtage, auch abgesehen von einem Anschlusse an böhmische Bahnen, ein Gesetzentwurf über die Einleitung zur Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Regensburg und die zur Bestreitung dieser Vorarbei⸗ ten erforderlichen Mittel zur Vorlage gebracht werden solle. Der vorstehende Gesetzentwurf ist eine Folge dieses allerhöchsten Aus⸗ spruches; doch war bezüglich der Mittel zur Deckung der Kosten auf das Gesetz über Aufbringung der Kosten für den Gesammt⸗Eisen⸗ bahnbau in den Jahren 1851—55 hinzuweisen, da eine Trennung der finanziellen Frage nicht zweckmäßig schien.

Sachsen. Dresden, 10. März. (Dr. J.) Erste Kammer. In der heutigen Sitzung wurde die Berathung über den Gesetz⸗ entwurf: einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, fortgesetzt und beendigt. Die noch zur Berathung vorliegenden §§. 3— 9 des Gesetzentwurfs umfas⸗ sen denjenigen Theil der Regierungsvorlage, welcher die Abände⸗ rungen und Zusätze zu den Disziplinarbestimmungen enthält. Mit Ausnahme des §. 7 hat die diesseitige Deputation in Bezug auf diesen Theil des Gesetzentwurfs allenthalben den Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer angerathen. In Bezug auf §. Ztrat die Kammer dem Antrage ihrer Deputation ohne Debatte eiastimmig bei. Bei §. 4 gab zuvörderst die Bestimmung, daß die Entlassung eines Schullehrers wegen der unter §. 22 unter 1—6 und 9 des Civil⸗Staatsdienergesetzes stattfinden kann, Bürgermeister Müller Wund von Erdmannsdorf Veranlassung, den Wunsch gegen die Staatsregierung auszusprechen, daß bei geringfügigen Vergehen, wie Injurien, ꝛc. die Bestimmungen dieses Paragraphen mit thunlichster Milde ausgeübt werden mögen. Sowohl Staatsminister von Beust, als auch der Königl. Kommissar, geben hierüber Erklärungen ab, durch welche sich die Sprecher vollkommen beruhigt fühlen. Die weitere Bestimmung dieses Paragraphen, nach welcher die Entlas⸗ sung auch erfolgen kann, „wenn der Lehrer die Religionsübung nach dem Bekenntnisse, zu welchem er vermöge seines Amtes ver⸗ pflichtet ist, auf grobe Weise vernachlässigt“, bestimmt Grafen von Solms⸗Wildenfels zu dem Antrage: die Worte „auf grobe Weise“ ausfallen zu lassen. Gegen diesen Antrag, der ausreichend unterstützt und von von Heynitz vertheidigt wird, erklärt sich zuvörderst Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, der es für rathsam hält, die Entlassung nur bei schwereren Fällen eintre⸗ ten zu lassen. Staats⸗Minister von Beust spricht in gleichem Sinne und erklärt, daß die Worte „auf grobe Weise“ sich vorzugs⸗ weise auf Wiederholungen beziehen sollten. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Grafen Solms mit 20 gegen 14 Stimmen abgelehnt und sodann §. 4, wie in der jenseitigen Kammer be⸗ schlossen, einstimmig genehmigt. Die §§. 5 und b werden ohne Debatte nach dem Antrage der Deputation angenommen. §. 7, welcher in der Regierungs⸗Vorlage lautet: „Alle Lehrer haben sich der Theilnahme an politischen Vereinen und des Besuchs politi— scher Versammlungen schlechterdings zu enthalten“, ist von der zweiten Kammer in folgender veränderter Fassung angenommen worden: „Die Regierung kann den Lehrern die Theilnahme an poli⸗ tischen Vereinen und den Besuch politischer Versammlungen sowohl im Allgemeinen als in besonderen Fällen untersagen.“ Hier hat sich die Deputation mit dem Beschlusse der zweiten Kammer nicht einverstanden erklärt, vielmehr die Ablehnung desselben und die An⸗ nahme der präzeptiven Fassung der Regierungs⸗Vorlage empfohlen und sagt zur Motivirung dieses Antrages: „Der Regierung eine Ermächtigung hierzu nur für einzelne Fälle oder nur in Bezug auf einzelne Individualitäten zu ertheilen, würde gerade Veranlassung geben, den Vorwurf von Willkür und Parteilichkeit gegen die Re⸗ gierungsbehörden zu erheben. Auch glaubt sich die Deputation in der Voraussetzung nicht zu irren, daß es vielen Schullehrern selbst erwünscht gewesen wäre, wenn ein derartiges allgemeines Verbot schon in den letztvergangenen Jahren bestanden hätte und sie durch dasselbe von einer Betheiligung an dem öffentlichen politischen Leben abge⸗ halten worden wären, deren Tragweite und Konsequenzen sie im voraus oft nicht einmal zu beurtheilen vermochten. Ohne eigent⸗ liche Debatte wird bei der Abstimmung §. 7 nach der Regierungs⸗ Vorlage einstimmig genehmigt. Die §§. 8 und 9 werden sodann wieder nach den Beschlüssen der zweiten Kammer einstimmig geneh⸗ migt, und schließlich findet das ganze Gesetz in namentlicher Ab⸗ stimmung mit allen gegen 1 Stimme (von Zehmen⸗Stauchitz) bei der Kammer Annahme.

Hannover. Hannover, 7. März. (Ztg. f. N. D.) Zweite Kammer. In fortgesetzter dritter Berathung des Staats⸗ dienergesetzes beantragt Bueren zu §. 39 die Bestimmung, dem Staatsdiener die Erlaubniß zur Annahme von Titeln, Ehrenzeichen, Geschenken oder Belohnungen von einer anderen Regierung zu ver⸗ sagen, oder eventuell: die Genehmigung zur Annahme an die Ge⸗ genzeichnung eines verantwortlichen Ministers zu binden. Um den eventuellen Antrag zu rechtfertigen, bemerkt der Antragsteller: Als der ehrenwerthe General Haynau einen hannoverschen Orden er⸗ halten habe, und hier nach dem Verdienst desselben um Hannover gefragt sei habe man vom Ministertisch aus geantwortet: Das geht uns nichts an. Hier handle es sich aber um Or⸗ den zc., welche Staatsdiener erhalten sollen, und deren Verdienst um fremde Staaten gehe doch gewiß die Mini⸗ ster an und müsse doch billig von einem Minister konstatirt werden. Beide Anträge werden ohne Verhandlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu §. 44 wird auf einen Antrag Grumbrecht's der nicht unwichtige Beschluß gefaßt, die Befugniß der Gemeindebeam⸗ ten, Besorgung von Landesangelegenheiten abzulehnen, an die er⸗ weiterte Bedingung zu knüpfen: wenn sie glauben, daß die Ver⸗ fassung des Landes oder der Gemeinde oder diese selbst dadurch verletzt werde. Bei §. 51 wird über die Dienstvertretung eines in die Ständeversammlung gewählten Beamten abermals ausführ⸗ lich debattirt. Den Zusatz des Ausschusses, wonach der Staat die

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Pflicht übernehmen soll, für die Dienstvertretung Sorge zu tragen, wozu der Beamte nöthigenfalls einen entsprechenden Theil seiner Diensteinnahme bis zur Hälfte stehen lassen muß, beantragt Rössing zu streichen. Es stehe der Zusatz mit dem §. 48 der Verfassung in Widerstreit, welcher bestimme, daß keinem in die Ständeversammlung gewählten Beamten der Urlaub verweigert werden dürfe, wenn er (der Beamte selbst, nicht also der Staat) für eine genügende Vertretung im Dienste sorge. Der Antrag⸗ steller warnt dringend vor jeder Aenderung der Verfassung. Schläger war in jeder Beziehung damit einverstanden, daß es kein Glück für die Stände sei, Königliche Beamte zahlreich in ihrer Mitte zu haben, und hoffte, daß dies von den Wählern immer mehr und mehr eingesehen werde. Im Uebrigen erinnere er sich aus den Verhandlungen des Jahres 1848 über den besprochenen Paragra⸗ phen des Landesverfassungsgesetzes, daß man damals hauptsächlich den freien Eintritt der Gemeinde⸗Beamten sichern wollte, und dies werde um so mehr dann erreicht, wenn man bei der Städte⸗ Ordnung u. s. w. den Urlaub hauptsächlich in die Hände der Magistrate und Gemeindevertreter lege, wohingegen man für die Königlichen Beamten schwerlich eine Fassung finde, die unter allen Umständen die Regierung hindere, deren Eintritt in die Stände zu hintertreiben. Nach Erscheinen des vorliegenden Gesetzes werde Letzteres nicht mehr zu besorgen sein. Uebrigens acceptire er bestens die Ansichtdes geehrten Herrn Justizminister in Beziehung auf die strenge Aufrechthaltung des Landesverfassungsgesetzes und hoffe, daß nach diesen Grundsätzen auch demnaäͤchst die Polizeifrage in der Städte⸗ ordnung ihre allseitig erwünschte Erledigung finde. Stüve sieht gleichfalls das Bedürfniß nicht ein, daß Beamte unter den Kam⸗ mermitgliedern sich befinden. Nehmen sie aber eine Wahl an, so sei das Mindeste, was man von ihnen fordern könne, daß sie, wie auch die Verfassung vorschreibt, für einen passenden Ersatz im Staatsamte selbst Sorge tragen. Bueren ist allein gegen den An⸗ trag. Er kann es nur gerechtfertigt finden, wenn dem Staate die

Pflicht für die Dienstvertretung zu sorgen auferlegt wird. Der Beamte werde oft schwer dazu im Stande sein. Gehöre er einem Kollegium an und bitte einen Andersgesinnten unter seinen Amtsgenossen, ihn im Amte zu vertreten, so werde dieser ihm seine politische Gesinnung vorwerfen, ihm sagen: Du bist ein Demokrat und magst allein sehen, wie Du fertig wirst! Ihm sei selber solches passirt. Der Beamte könne so in die Lage kommen, gar keinen Vertreter finden zu können, und sein Ein⸗ tritt in die Stände⸗Versammlung hänge dann von dem Belieben der Regierung ab, die, indem sie ihm ihre Beihülfe versage, ihm indirekt den Urlaub verweigern könne, der ihm durch die Verfassung zugesichert sei. Diese Verfassungsbestimmung habe dann für die Beamten gleichen Werth, wie die vermeintlich eröffnete richterliche Entscheidung für die Ostfriesen rücksichtlich der suspendirten Gefälle. Appelliren sie an dieselbe, schlage ihnen der Richter die Thür vor der Nase zu. Der Antrag Rössings wird fast einstimmig angenom men. Im §. 54 wird das vielbesprochene und bestrittene „achtungs widrige Betragen“ gegen Vorgesetzte auf einen Antrag Kaulen’'s in ein „der dienstlichen Stellung widersprechendes Betragen gegen Vorgesetzte“ verändert. Die folgenden Paragraphen werden ausgesetzt bis zur Beschlußnahme über das Disziplinarverfahren gegen Richter. In dem zum Beschluß erhobenen Kommissions⸗Antrag (§. 61): Bei der Beförderung im Dienste soll die Befähigung „und daneben das Dienstalter“ berücksichtigt werden, beantragt Stüve, die ausgezeich⸗ neten Worte zu streichen, jedoch mit eben so wenig Glück, wie in der zweiten Berathung. Der Kommissions⸗Antrag wird auch dies⸗ mal mit großer Mehrheit aufrechterhalten. Bemerkenswerth ist, daß für denselben unter Anderen Ellissen, Böhmer, Lindemann, Rössing, Lang I.; gegen denselben Stüve, Weinhagen, Gerding, Min. Meyer, Lang II. ꝛc. stimmten. Die Befugniß, einen Staats⸗ diener auf Wartegeld zu setzen (§. 102), wird auf einen Antrag Lang's II. auf den Fall ausgedehnt, wenn der Staatsdiener in seinem bisherigen Dienste nicht mehr zu verwenden ist, seine spätere Wiederanstellung aber beabsichtigt wird. Ein an⸗ derer Antrag Lang's II. (§. 107), dahin gehend, daß das Warte⸗ geld nie höher als auf 2000 Thaler sich belaufen soll, bei welchem Antrage der Antragsteller namentlich Entlassung von Ministern, ihre und der General⸗Secretaire Gehalte und Wartegelder im Auge hat, wird wie der vorige mit sehr großer Mehrheit angenommen, obwohl Stüve und Lindemann sich dagegen erklärten.

Im Begleitschreiben wird die Regierung ersucht, das vorlie⸗ gende Gesetz nicht vor Publication des Gesetzes über das Diszi⸗ plinarverfahren gegen Richter und die die Gemeindebeamten be⸗ treffenden Bestimmungen vor Erlaß der Städte⸗Ordnung ins Leben zu führen.

Hessen. Kassel, 8. März. (Fr. J.) Der vom Grafen von Leiningen für die Mitglieder des permanenten landständischen Ausschusses gegebene Verhaftsbefehl ist in Betreff des Herrn Bayr⸗ hoffer gestern früh durch den Telegraphen nach Marburg abgegan⸗ gen. Mit dem zweiten Eisenbahnzuge von da kam Herr Bayrhoffer unter der Bedeckung von zwei Gendarmen hier an und wurde von einer großen Anzahl seiner Parteigenossen am Bahnhof mit einem Lebehoch empfangen. Er wurde sofort in das Kastell zur Haft abgeführt, woselbst sich die übrigen Ausschuß⸗Mitglieder auch be⸗ finden.

Kassel, 9. März. (Fr. J.) Morgen F das kurhessische Schützen⸗Bataillon und die kurhessische 6 auf der Straße von Fulda her hier ein. Bei dem barie.agi⸗ erfolgten Wiedereinmarsch des kurhesstschen Isten 988 Bahn⸗ ments fand bekanntlich beim Einrücken hierselbst 8s höhe⸗ hofe ein lebhafter Empfang seitens des 8 8 Um derartige ren Orts mißfällig wahrgenonmen wordegen⸗ eine Bekannt⸗

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