1851 / 72 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Köster: Robert der Teufel, Oper in 5 Abth. Musik von Meyerbeer.

Ballets von Ph. Taglioni.

Preise der Plätze: Parquet, 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Freitag, 14. März. Im Opernhause. Vorstellung: Geistige Liebe, Lustspiel in 3 Abth., Lederer. Hierauf: Die Weiberkur, pantomimisches Akten, von de Leuwen und Mazilier, setzt von P. Taglioni. Urlaubsreise des Frl. M. Taglioni.)

Preise der Plätze wie oben.

8 3

Anfang 6 Uhr.

vom Dr. F Ballet in

1“ 1“

Tribüne und zweiter Rang und Proscenium Balkon daselbst

31ste Abonnements⸗

bearbeitet und in Scene ge⸗ (Letzte Vorstellung dieses Ballets vor der

ge gS

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 13. März. M.

r. Die schöne Esther, Fastnac

1 Anr von D. Kalisch. Hierauf: Vierte Gastdar⸗ stellung des Herrn Klischnigg: Der Stumme 1 19 Ig. Affe, romantisches Drama mit Gesang, in 3 Akten. (Herr Klischnigg:

den Affen Marmizetto.) b 8 6 1 F1 dochai, der Erfinder der Rheumatis⸗ Freitag, 14. März. Meaan Esiber. Hierauf: Fünfte Gast⸗

. : Die nnee lang Klischnigg: Der Stumme und sein Affe.

Klischnigg: den Affen Marmizetto.) (E 15. g Vorletzte Gastrolle der Madame

Abreise nach London. (Italienische Opern⸗ 1b“ Oper in 2 Akten. Musik von Bellini.

dochai, der Erfinder der Rheu⸗ Fastnachts⸗Burleske

(Mad. Castellan wird die Norma zum letztenmale singen.) Preise der Plätze: des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Eret. F. he heN N 8 Fmerps.aheh; 2———

Meteorologische Heobachtungen.

Abends 10 Uhr. I

Nach einmaliger

1851. 11. März.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens

6 Uhr. Beobachtung.

336,93“ Par. 337,83“ Var. 338,77“„Par. Auellwärme 7,4 1,60 n. + 4,2“ R + 0,6 R. Flusswärme 0,2 R. 4,1° KR 2,50 R. 2,6 R. Bodenwärme

Dunstsättigung . 80 pCt. 54 PCt. 75 pCt.

Wetter halbheiter. heiter. heiter.

wi 0. 0. 0.

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt .. Ausdünstung Nfederschlag 0.

1,1°

Wolkenzug... 0. + 1,1“° H..

Tagesmittel: 337,84“ „Par. 9,1* K. 70 pCt 0.

Berliner Börse vom 12. März.

mechsel-Course.

69214. 141 ½⅔ 141 ½

Amstordam do.

Hamburg do.

London

RKurz 2 Mt. RKurz 8 8b 2 n. 149 ¾ 3 Mt. 6 20 ½ 6 20 2 Mt. b 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.

I 8 Tage S

EE

Wien in 20 Nr. Augsburg .

.. 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs.. 100 Thlr.

100 PFl. 2 Mt. 100 sRkbl. 3 Wochen

2 Mt. 56 2055 104 ½ 104 ¼

244¼

Frankfurt a. M. südd. ’W .. c Petersburg 6“

Imlãändlische Fonds, Pfandbriese, Kommunal- Papiere und geld-Course. 1

zf. Brief. Geld. Gem.

8

E. Brief. Geld. 90 ½ 96 ½

81

Preufs. Freiw. Anl 5 105 ¾ 105 Grh Pos. Pfdbr. do. St Anl. v. 50 4 ½ 100 100 Ostpr. Pfandhr. St.-Schuld-Sch. 3; 855 06d.-Deiebb.-Obl. 4t½ Seech. Präm.-Sch. 127 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ HBerl. Stadt-Obl. 5 103 ¾

do. do. 3 ½ 82 ½ Friedrichsd'or. Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91¾ V 90 And. Goldm. à 5th. Grossh. Posen do. 4 Disconto.

Iüü

Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.

8

95 21„ 1 18

8 12

103 ½

Ausländische Fonds.

Poln. neune Pfdbr.₰ 4 93 ½ vI11.“ do. Part. 500 Pl. 2 ½ 82 92 ½ do. do. 300 FlI. 92 ½⅔ Hamb. Feuer-K.

110 ¾8 do. Staats-Pr. Anl. 97 96 Lübeck. Staats-A. 8¹½ MHoll. 2 ½ % Iut.

94 ½ 94 Kurh. Pr. O. 40 th. 18 ½ N. Bad. do. 35 Pl.

Russ. IIamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. IL B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

STaEESIgen

94

Eischnbahn

- Actien.

Slamm-Actien. V Kapital.

Der Reinertraß wird nach erfolgter Bekanntm. in der daru bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Rein Frirag. 1849.

Rein-Ertrag 1850.

Börsen-Zins- Rechnung.

Tages-Cours.

Prioritäls-Actien. Kapital. e“ V Tages- Cours

Sämmtliche Prioritits-Actien werden durch jährliche Verloesung à 1 pCt. amortisirt

Borl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. V do. Potsd.-Magd..

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger 2,300,000

Halle-Thüringer 9,000,000

Cöln -Minden 143,000,000

Rheinischoe 14,500,000

Bonn. Cöln 1,051,200

Düsseld.-Elberfeld.. 1,000,000

Steele -Vohwinkel .. 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000 eSI100 do. Lit B. 2,400,000

Cosel-Oderberg .. .. 1,200,000

Breslau-Freiburg... 1,700,000

Krakau-Oberschl.... 1,800,000

Bers. Mar 4,000,000

Stargard-Posen 5,000,000

Ruhrort-Crefeld....

Aachen-Düsseldorf..

PB

Magdeb.-Wittenb....

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000

100 ½1 a ½ bz. 93 bz.

131 B.

216 6.

68 ¼ bz. 100 ¾ bz. 68 ½ .2

*n

*—

97 bz. 83 1 6. ½ 26 ¼ 6. 116 ½⅔ bz. 109 ½1 bz.

92 8—— 92

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39 ½ a 40 82 ½ bz. 80 ½ B.

I

A

1,100,000 4,500,000

Quillungs- Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actien.

40 a bz.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. EI

8,000,000

Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 ¼ n.

4 96 ¼ B. 5,000,000 101 ¾ bz. 1,000,000 4 ½ 99 ¼˖ 6. 2,367,200 4 93 ½ bz. 3,132,800 5 102 bz. 1,000,000 101 ¼ ½ bz 800,000 104 ⅓⅞˖ bz. u. B. 1,788,000 4,000,000 4 ½ 99 ¼ G. 3,674,500 4 ⅞˖ 102 bz do. do. 3,500,000 5 103 ½ *. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 3 ¾ 82 B. do. 1. Priorität .. 2,487,250 89 B. do. Stamm-Prior. 1,250,000 82 B Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 91 ½˖ 6. Niederschl. Märkisch. 4,175,000 94 ¾ bz do. 3,500,000 103 ⅔⅞ bz III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,000 Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 Oberschlesische.. 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Steele-Vohwinkel .. 325,000 do. do. 11 S86r. 375,000 Breslau- Freiburg ... 400,000 Berg.-Märk. 1, 100,000

Berl AAI CP’'” do. Hamburg . do 1I 86 Potsd.-Magd...

do.

do. Litt. D.

Stettiner

Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Geoln Mindeen

ĩnnEnSnnnenöö

8

Ausl. Stamm-Aet.

Börsen- Zinsen Reinertr. 1848

Kiel-Altona p. . 05 ,000 Cöthen-Bernb. Thlr. 650,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000 ffrc.

0 N

Preussische Bank-Antheile 96 ¼ a *

Von Eisenbahn-Actien waren besonders Bergisch-Märkische, Berlin-Stettiner und Fr. Wilb. Nordbahn zu besseren Preisen gesucht, in den übrigen war der Umsatz weniger leb-

baft, doch behaupteten sich deren Course fest.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 11. März. Poln. Papiergeld 93 Gld. Oesterr. Bankn. 78 ¾ Br., 78 Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld., do. neue 93 ¾ Gld. Poln. 500 Fl. Loose 82 ¾¼ Br. B. Cert. 200 Fl. 18 ½¼ Gld. Russ. poln. Sch. Oblig. 81 ⁄12 Gld. Oblig. in pr. Cour. 74 ⁄½¼ Br. Oberschles. A. 116 ½¼ Br., 116 Gld., do. B. 109 ¼ Br. Freiburg 76 Gld. Niederschles. 83 Br. Neisse⸗Brieg 42 ½ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 39 ½ Gld.

Wien, 10. März. Met. 5proz. 96 ½ Br., 96 ¼ Gld. 4 ½proz. 84 % Br., ¼ Gld. 4proz. 76 ¾ Br., ¾ Gld. 2 ½ proz. 52 Br., 513 Gld. Anl. 34: 199 Br., 198 ¼ Gld. 39: 119 Br., ¼ Gld. Nordbahn 131 8 Br., 131 ¼ Gld. Gloggnitz 132 ½ Br., 132 Gld. Mail. 76 Br., 75 ½ Gld. Pesth 89 Br., 88 ¾ Gld. B. A. 1264 Br., 1260 Gld. Kaiserl. Gold 134 ¼ Br., 134 Gld. Silber 129 ½. Wechsel⸗Course. 6 Amsterdam 180 Gld. Augsburg 130 Br., 129 ¾ Gld. Frankfurt 129 Br., 129 Gld. Hamburg 191 i Br., 190 i8 Gld. London 12.45 Br., 12.44 Gld. Paris 153 Br., 152 ½ Gld. Die Börse in matter Stimmung. Valuten wie notirt.

Leipzig, 11. März. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ¾ Gld. Leipz. B. A. 161 ½ Gld. Leipz. Dresd. E. 9 144 ½ Br., 144 Gld. Sächsisch⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ½ Br. Löbau⸗Zittau 24 ¾ Br. Magdeburg⸗Leipzig 2155 Gld. Berlin⸗ shrhels 1098, W., 2 esSe W. Nordbahn 39 ½ Gld. Al⸗

⸗KielL 98 eßauer B. A. A. 144 ½ 96 ¾ Br., 957 Glo. b 144 Gld. Preuß. B. A.

Frankfurt a. M., 10. März. Von Fonds w heu⸗ tiger Börse die 3proz. Spanier zu etwas her n e Oester. Actien und mehrere Gattungen der süddeutschen Oblig so wie Bexbacher Actien, waren unter den gestrigen Notirungen offerirt Alle übrigen Fonds und Actien ohne Bewegung, zum Theil etwas höher. Der Umsatz war im Allgemeinen nicht as bedeutend.

Oesterreichische Bank⸗Actien 1168 Br., 1165 Gld. 5proz.

Metalliques „Obligationen 74 ½ Br., 74 ½ Gld. Badische Partial⸗ Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 32 ½ Gld., Kurhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Sardinische Par⸗ tial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 35 Br., 34 ¼ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loovse a 50 Fl. 76 ¾˖ Br., 76 Gld. Span. 3 proz. inländ. 33 ½ Br., 33 ½26 Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 ¼ Br., 83 Gld. Friedr.⸗Wilh. Nordbahn 40 ½ Br., 39 ½⅞ Gld. Bexbach 83 Br., 82 Gld. ““ 101 ½ Br., 101¼ Gld. echsel.

Amsterdam 100 Fl. C. k. S. 100 ½ Br., 100 ½ Gld., do. 2 M. 100 Br., 100 Gld. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 120 Br., 119 Gld. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105 ½ Gld. Bremen 50 Rthlr. in Ld.] k. S. 95 ½ Br., 95 Gld. Hamburg 100 M. B. k. S. 88 ⅞i Gld., do. 2 M. 88 Br. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¼ Gld. London 10 Liv. St. k. S. 118 ¾ Br., 118 ½ Gld., do. 2 M. 117 ½ Gld. Lyon 200 k. S. 94 ¾ Br., 94 ¾ Gld. Paris 200 Fr. k. S. 94 ¾ Br., 94 ½ Gld. Mailand in Silber k. S. 100 ½ Br., 100 ½ Gld. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 92 Br., 92 ½ Gld. Diskonto 1 ¼ Gld.

““

Krakau⸗Oberschles.

Hamburg, 10. März. 3 ½ proz. pr. C. 89 Br. und Gld. St. Prämien⸗Obligat. 92 Br. E. R. 106 ¼ Gld., 4 ½proz. 92 Br., 92 Gld. Stiegl. 87 ¼ Br., 87 ½ Gld. Dän. 73 Br., 73 ½ Gld. Ard. 12 Br., 12 ½ Gld. Zproz. 31 Br., 31 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ½ Br. u. Gld. Hamb.⸗Berlin 922 Br., 92 ¼ Gld. Bergedorf 91 Br., 90 ¾ Gld. Magdeburg⸗Witten⸗ berge 54 Br., 53 ½ Gld. Altona⸗Kiel 94 ¾ Br., 94 Gld. Köln⸗ Minden 100 Br., 100 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Br. Mecklenburg 29 Br., 28 ½ Gld.

Fonds und Eisenbahn⸗Actien sehr fest.

Amsterdam, 9. März. Effekten⸗Sozietät. 4 ½ Uhr. Ard. 13 %, ½, gr. Piecen 13 %, do. neue 12 ¼, t. Coupons 8 %%, , X, *%, v. Pass. 4 ⁄1z. Oesterr. Met. öproz. 71 ½7. Mex. 33 ⅞. Peru 80 ½.

In span. Fonds war der Handel heute zu höheren Preisen ziemlich belebt. Peru ebenfalls auf die höheren Notirungen dersel⸗ ben von London vom 7ten mehr gesucht.

Amsterdam, 8. März. Der Stand des hiesigen Fonds⸗ marktes hat sich seit voriger Woche fast nicht geändert und bie⸗ tet wenig Veranlassung zu besonderen Mittheilungen dar, indem keine Ereignisse von Belang zu Unternehmungen anregten; bei ste⸗ tem Ueberfluß an Baarschaft zeigte sich nur selten einige Kauflust für holländische Staatspapiere, und blieben die Abwechselungen in den Coursen nur unbedeutend, jedoch mit Neigung zum Weichen. Aber auch in fremden Fonds war das Geschäft meistens sehr still, wenn man das stets anhaltende Spiel in spanischen Papieren, über deren Schicksal jetzt so viel verhandelt wird, ausnimmt. Von die⸗ sen sind Ardomn⸗Obligationen erst von 13 % auf 12 ½ % herabge⸗ drängt worden und nachher wieder bis 12 % % emporgekommen; deren Coupons aber wegen ungünstigerer Aussichten für deren Re⸗ duction in Kapitalschuld von auf 8 ½ % heruntergegangen; die gewöhnlich eine entgegengesetzte Richtung haltenden Zproz. binnen⸗ ländischen Obligationen stellten sich erst von 33 auf 33 9% %, wur⸗ den aber gestern zu 33 96 % abgelassen. Die Schwankungen in öster⸗ reichischen Fonds betrugen höchstens ¼ %, da dieselben nach einiger Mattheit die vorige Höhe beinahe wieder erreichten. Von preußischen behaupteten sich Aproz. Hopische Certifikate gut auf 87 ¾ %, wäh⸗ rend 5proz. alte Obligationen von 105 auf 104 % wichen. ZIh den letzten Wochen wurde die Aufmerksamkeit auf Aproz. polnische Obligationen gerichtet, die sich durch mehrseitige Einkäufe von 75 ¼ % allmälig bis 78 % emporgeschwungen haben. Holländische Integrale sind von 57 auf 57 77% gewichen; Zproz. wirkliche Schuld von 67 %, auf 67 % % und 4proz. dito galt zuletzt wieder 88 % %, nachdem vorher zu 88 7% abgelassen war; Actien der Handelsmaatschappy holten 107G und 107 ¾ %; Utrecht⸗Arnheimer Eisenbahn⸗Actien 93 % und ein Posten Haarlem⸗Rotterdamer wurde zu 61 % vergeben. Der Geldzinscours hält sich matt auf 2 ½ %, Disconto⸗Geschäfte werden selbst zu noch billigeren Sätzen geschlossen.

““

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 12. heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47—52 Rthlr. bez. Roggen loco 31—34 Rthlr. bez.

»„ pr. Frühjahr 30 ¾ Rthlr. bez. u. G.

Maji,/Juni 31 ½ Rthlr. Br., 31 ¾ G.

ärz.

Roggen Juni/Juli 32 ¼ Rthlr. WBr., 822 G. 1 Juli / August 33 ½ Rthlr. Br., 33 G. Gerste, große loco 25 28 Rthlr. kleine nicht angestellt. Hafer loco nach Qualität 20 22 Rthlr. 48pfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr. Br., 60pfd. 19 ¾ Rthlr. Br., 19¼ G. Erbsen, Koch⸗ 38— 40 Rthlr., Futter⸗ 34 —36 Rthlr. Rüböl loco 105⁄½2 Rthlr. Br., 10 ¼ G. pr. diesen Monat März /April April Mai Mai /Juni 10 %⁄ Rthlr. Br., 105 G. Juni/ Juli 10 ½ Rthlr. Br., 10 5⁄½2 G. Juli /August 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. August/ Sept. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G. Sept. / Okt. 11 Rthlr. Br., 10 ½ G. Leinöl loco 11 Rthlr. pr. April /Mai 11 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 a 11 ¾ Rthlr. Mohnöl 13 Rthlr. Hanföl 14 a 13 ½1 Rthlr. Palmöl 11 ¾ a 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ⁄2 Rthlr. bez. mit Faß pr. März/ April 15 ½ Rthlr. Br., 15 bez. April /Mai 15 ½ Rthlr. Br., 15512% G. Mai /Juni 15 Rthlr. Br., 15 ½ Jn Juni/ Juli 10 ½ Rihlr. Br., 16½ G. Juli/Aug. 16 ¾ Rthlr. Br., 16 ½ G. Wetter: hell und klar, leichter Frost. Geschäftsverkehr: ziemlich beschränkt. Spiritus: etwas angenehmer. Roggen und Oel: ohne Veränderung.

Stettin, 11. März. 2 ½ Uhr. Roggen pr. Frühjahr 31 Br., pr. Juni 32 bez. u. Gld.

Rüböl 10 Gld., pr. Herbst 10 ¾ Br.

Spiritus 24, pr. Frühj. 23 Gld.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 11. März. 2 ½ Uhr. Met. 4 ½proz. 65 ½. 5proz. 74 ½. B. A. 1165. Span. 33 ⁄1. Bad. 32 ¾. Kurh. 32 ⅛. Wien 92¼.

Hamburg, 11. März. 2 ½ Uhr. Berlin⸗ Hamburg 92 ¼. Köln⸗Minden 100. Magdeburg⸗Wittenb. 54 ⅛. London geblieben. Weizen und Roggen matter. 2

10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G.

Loose 154, 92 ¾.

irmx emmrn. rmu-eearan

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 80 bis 83 der Verhandlungen der

Zweiten Kammer ausgegeben worden. 8 buchdruckerei.

Beilage

Ein Platz in den Logen und im Balkou

Würmewechsel + 4,39

Nordbahn 40.

Lomb. Anl. 72 ½.

345

Donnerstag. 13. März.

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Inhalt.

Deutschlan Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Ausland. Behandlung der gefangenen bosnischen In⸗

Sachsen.

Oesterreich. surgenten.

Telegraphen.

Semlin.

zmissenschaft und Kunfl. Archäologische Gesellschaft.

—q

Uichtamtlicher Theil Deutschland.

Sachsen. Dresden, 8. März. (Dr. J.) (Erste Kammer.) In der heutigen Sitzung wurde die in der Sitzung vom 5. März ausge⸗ setzte Berathung des Gesetzentwurfs, einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, wieder aufgenom⸗ men. Ueber diesen Gesetz⸗Entwurf ist bekanntlich bereits in zwei Sitzungen berathen worden, und es war die Berathung in der Sitzung vom 5. März dahin gediehen, daß der Kammer in Bezug auf die §§. 1 und 2 des Gesetz⸗Entwurfs nicht weniger als fünf ver⸗ schiedene Anträge vorlagen (nämlich die Gesetz⸗Vorlage, die Be⸗ schlüsse der zweiten Kammer, das Separatvotum, die Müllerschen und von Zehmenschen Abänderungs⸗Vorschläge) und Herr von Welck den Antrag stellte, diese der Deputation zu noch⸗ maliger Berichterstattung zu überweisen. Bevor die Kammer sich über diesen Antrag entschied, bemerkte noch Herr Staatsminister von Beust, daß die Regierung vie Vorschläge der Majorität der Depu⸗ tation allerdings nicht als ausreichend erachten könne und beleuch⸗ tete in einem längeren Vortrage den Standpunkt, von dem die Re⸗ ierung bei Bearbeitung des vorliegenden Entwurfs ausgegangen ber Da vdieser Vortrag des Herrn Staatsministers in einem anderen Blatte nicht ganz richtig aufgefaßt wiedergegeben worden ist, so tragen wir hier diejenigen Sätze desselben nach, welche hauptsächlich den Standpunkt der Regierung bezeichnen. Der Herr Staatsminister äußerte: „Das Gesetz hat zwei Gegenstände, einmal die Verbesse⸗ rung der Lehrergehalte und dann die Verschärfung der Disziplin. Diese beiden Gegenstände gehen Hand in Hand, wie schon vielseitig anerkannt worden ist. Es dürfte aber eine bloße Beschränkung der Absicht des Gesetzes auf diese zwei Punkte nicht hinreichen, um dessen Auffassung in ein rurchaus klares und vollständiges Licht zu stellen. Handelte es sich wesentlich hierbei um nichts Anderes, als darum, die Klagen einiger durch ihre Lage gedrückten Lehrer verstummen zu machen und zu gleicher Zeit der Regierung die Mittel zu gewähren, um in einzelnen Fällen mit mehr Rasch⸗ heit und Energie einschreiten zu können, dann würde ich allerdings die Frage für gerechtfertigt halten, ob der Aufwand, welcher durch die neue Maßregel in der Gesetzvorlage in Aussicht gestellt wird, in einem richtigen Verhältnisse steht zu dem Zwecke, den man damit erreichen will. Es handelt sich aber um etwas Höheres, es handelt sich darum, daß man die Aufgabe des Lehrer⸗ standes gegenüber der neuen Zeit und ihre Verhältnisse wür⸗ dige. „In Folge der Erleichterung des Verkehrs, in Folge der Ver⸗ vielfältigung der Preßerzeugnisse auf dem wohlfeilsten Wege, in Folge der unausgesetzten Bestrebungen einer Partei, welche auf Umsturz der politischen nicht nur, sondern auch der sozialen Zu⸗ stände und Verhältnisse hinarbeitet, ist es dahin gekommen, daß selbst in den kleinsten Orten Sympathieen für letztere erweckt wor⸗ den sind, und daß wenigstens die Anschauung der meisten Indivi⸗ duen sich verändert hat. Demzufolge ist nun auch der Stand eines Volksschullehrers jetzt ein ganz anderer, als etwa vor 30 oder 40 Jahren. Den jetzigen Verhältnissen gegenüber ist für denselben al⸗ lerdings ein höherer Bildungsgrad unerläßlich, zu gleicher Zeit wird aber auch von ihm verlangt, daß er den zerstörenden Elementen, welche in die Gemeinden gebracht werden, festen Sinn, strenge Ge⸗ wissenhaftigkeit und Religiösität entgegenstelle. So sind allerdings die Ansprüche gegen früher bedeutend gesteigert und es kommt vor Allem darauf an, daß in den Lehrerstand, welcher, wie aus Obigem hervorgeht, eine so erhöhte Bedeutung gegen früher gewonnen hat, sobald als möglich ein besserer Geist einziehe, als er in den letzten Jahren hier und da angetroffen worden ist. In dieser Beziehung mag man sich aber nicht entschlagen, einen Blick auf die dermalige Lage dieses Standes zu werfen. Schon vor dem Jahre 1848 sind öfter Klagen über die Gehalte der Lehrer laut geworden, welche nament⸗ lich dadurch entstanden, daß man in Folge der gesetzlichen Vor⸗ schriften einen höheren Bildungsgrad von ihnen verlangte, dennoch aber eine angemessene Entschädigung dafür nicht gebe, daß sie manche Nebenverdienste gegen früher verlieren und mit der er⸗ höhten Bildung die Nahrungssoruen doppelt empfinden müßten. Diesen Vorstellungen entsprachen auch die Anträge, welche im Jahre 1846 gestellt wurden. Es sind nun namentlich im Jahre 1848 in dem Lehrerstande bedeutende Hoffnungen rege gemacht worden, welche aber nicht erfüllt werden konnten und daher der Enttäuschung und Entmuthigung Platz machen mußten. Es hatten sich ferner auch Lehrer an den damaligen und späteren politischen Ereignissen betheiligt, die nachtheiligen Folgen davon für diese sind nicht außengeblieben und der ganze Stand ist bis auf einen gewissen Grad dadurch diskreditirt worden. Das hat Alles in diesem Stande eine große Entmuthigung erzeugen müssen. Wenn nun unter diesen Umständen demselben eine größere Ver⸗ schärfung der Disziplinar⸗Vorschriften in Aussicht gestellt wird, in Folge deren eine sofortige Entlassung sehr leicht eintreten kann, so wird sich diese Entmuthigung noch sehr steigern, wenn nicht zugleich die Zusicherung gegeben wird, daß die Lehrer von nun an wenigstens eine gesicherte Existenz haben werden, soweit dies von ihrem Ver⸗ halten abhängt. Wenn dies nicht geschieht, so ist allerdings zu be⸗ fürchten, daß diejenige Partei, welche in den letzten Jahren sich der Lehrer vielfach bemächtigt hat und deren Haupttendenz es ist, sich dieser vorzugsweise zu bemächtigen, wie unbedachte Aeußerungen in der Paulskirche hinlänglich dargethan haben, sich wieder darauf legen wird, den Lehrerstand für sich und gegen Regierung und Staat einzunehmen, welche ihnen doch keine gesicherte Existenz bie⸗ ten könnten.“ Hierauf nahm die Kammer am 5. März den von Welck'schen Antrag an und gab die Angelegenheiten nochmals an die Deputation zurück.

Heute liegt nun deren neueres Gutachten vor, und der Stand der Sache ist, da die frühere Majorität und Minorität in der De⸗ putation sich in den Hauptpunkten geeignet hat, an ihre Stelle aber eine andere Majorität und Minorität getreten ist, eine wesentlich andere geworden. Die Deputation hat die in Bezug auf die §§. 1 und 2 des Ge⸗

setzentwurfs vorliegenden fünf verschiedenen Vorschläge einer nochma⸗ ligen Prüfung unterworfen, ist jedoch nur hinsichtlich des §. 1 zu einem gemeinschaftlichen Antrage gelangt, indem sie jetzt denselben in der von der zweiten Kammer beschlossenen Weise (vergl. Nr. 29), mit einer öeinzigen als natürliche Folge der Herabsetzung des Minimalgehaltes von 150 Rthlr. auf 140 Rthlr. zu betrachtenden Abänderung zur Annahme empfiehlt. In Bezug auf §. 2 ist dagegen eine Ver⸗ einigung der Ansichten nicht zu erzielen gewesen. Die Majorität der Deputation empfiehlt in der Hauptsache den Beschluß der zweiten Kammer zur Annahme, doch sollen die den Lehrern zu gewährenden Zulagen nicht von den Kommunen, sondern aus Staatskassen gewährt werden, soweit sie nicht aus Kirchenävarien oder aus hierzu geeigneten Stiftungsfonds bestritten werden können. Zwei Mitglieder der Deputation weichen hiervon insofern ab, daß sie in letzterer Beziehung dabei stehen bleiben, daß die Zulagen der Lehrer von den Kommunen und nur im Falle gänzlichen Unvermögens derselben von dem Staate gewährt werden sollen. Hiervon weicht ein Mitglied der Deputation wiederum dahin ab, die im §. 2 des Entwurfes enthaltene dreifache Staffel in eine zweifache zu ver⸗ wandeln. Die Sachlage hat sich mithin sehr wesentlich verändert. Bürgermeister Müller verwendet sich für die Annahme der höhe⸗ ren Sätze der Regierungs⸗Vorlage, namentlich des Minimalgehaltes von 150 Thalern, indem er darauf hinweist, welche erhöhten An⸗ forderungen in der gegenwärtigen Zeit an die Lehrer, hinsichtlich ihrer Fähigkeit, gemacht würden und wie segensreich die Folgen ihrer Wirksamkeit sich bereits zeigten. Die Leistungen der Schüler seien jetzt ungleich andere als früher; so habe er z. B. vor eini⸗ gen Tagen einen Brief gelesen, welchen ein Zjähriges Kind an seinen Vater, einen Landtags⸗Abgeordneten, geschrieben habe, in dem es wörtlich heiße: „Lieber Vater! Es ist, als wenn man gar keinen Vater mehr hätte. Sage doch dem guten König, daß er dem Land⸗ tage bald ein Ende mache.“ (Allseitige Heiterkeit.) Schließlich beantragt derselbe, allenthalben zu den höheren Sätzen der Regie⸗ rungs⸗Vorlage zurückzukehren, was ausreichend unterstützt wird. General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz erklärt sich hinsichtlich der Zulagen für die in der zweiten Kammer genehmigten Sätze, mit denen sich auch die Staats⸗Regierung einverstanden erklärt hat, und durch welche die sächsischen Lehrer in ihren Minimalgehalten besser gestellt würden, als dies irgendwo in Deutschland der Fall sei. Bi⸗ schof Dittrich würde sich den Anträgen des Bürgermeister Müller anschließen, wenn er nicht fürchtete, durch diese Anträge die Eini⸗ gung über das vorliegende Gesetz zu erschweren; er stimmt daher für die Anträge der Majorität der Teputation, indem auch er, eben so wie der letzte Sprecher, die Anziehung der Gemeinden nicht be⸗ fürworten kann, weil dadurch die Abneigung der ärmeren Klassen gegen die Schule nur gesteigert werden würde. Derselbe rügt übri⸗ gens hierbei auch das unregelmäßige Eingehen des Schulgeldes und wünscht, daß die Staats⸗Regierung wegen dieses Uebelstandes Erörterungen anstellen möge, und fragt schließlich an, ob die Be⸗ stimmungen des vorliegenden Gesetzes auch auf die katholischen Schulen *) Anwendung zu erleiden haben, was von dem Referen⸗ ten von Welck, bejaht wird. Herr Bürgermeister Gottschald erklärt sich für die Anträge der Majorität, für die sich auch von Posern heute auf das wärmste und dringendste verwen⸗ det und denen ferner die Herren von Egydi, von Polenz, Starke, der sich dabei zugleich gegen jede Beschränkung des Kollaturrechtes der Städte anusspricht, beitreten. von Erdmannsdorf und Bürger⸗ meister Wimmer und von Metzsch sprechen für die Anträge des Bürgermeister Müller. Der Königliche Kommissar Geh. Kirchen⸗ rath Dr. Hübel erklärt, daß die Regierung in dem Antrage der Majorität der Deputation nur mit zwei Punkten sich nicht einver⸗ standen erklären könne. Der erste Punkt sei der, daß die Deputa⸗ tion den Kollatoren das Recht geben wolle, in Schulstellen von 220. Rthlrn. Einkommen und darüber schon solche Lehrer zu berufen, die im Dienstalter von mindestens 5 Jahren stehen. Die Regierung habe hier in der Vorlage ein Dienstalter von 15 Jahren beantragt, wolle jedoch mit dem Gutachten der Deputation einverstanden sein, wenn in demselben statt „5 Jahren“ gesetzt werde: „mindestens 10 Jahren.“ (Der Kommissar bringt später auf diese Abänderung einen be⸗ sonderen Antrag ein.) Der zweite Punkt sei der, in welchem die Majorität beantrage, in Bezug auf die Zulagen der Lehrer das Kommunal⸗Prin⸗ zip aufzuheben und sie auf die Staatskasse zu uͤbernehmen. Dies werde dahin führen, daß keine Gemeinde zuletzt werde mehr als den Minimalgehalt des Lehrers zahlen wollen, weshalb die Regie⸗ rung hier ihre Ansichten wegen der Beiziehung der Gemeinden resp. das Kommunal⸗Prinzip aufrecht erhalten müsse. Professor Dr. Tuch, anknüpfend an einen Satz der in der vorletzten Siz⸗ zung gehaltenen Rede des Herrn Staats⸗Ministers von Beust, daß die Anforderung an den Lehrerstand gegenwärtig eine höhere sein müsse als früher, spricht im- Sinne des Herrn Bischof Dittrich für die Anträge der Majorität und führt in einem längeren Vor⸗ trage jene Gründe dafür aus, die in ihrem Resultate dahin ge⸗ hen, daß es Pflicht der Regierung und der Stände sei, die Leh⸗ rerstellen so zu dotiren, daß auch die besseren Köͤpfe im Lande sich mit Lust und Liebe dem Schullehrerstande zuzuwenden veran⸗ laßt sehen können. Hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Kommu⸗ nal⸗Prinzips treten die Dr. Tuch und Dr. Großmann den von dem Königlichen Kommissar ausgesprochenen Ansichten bei. Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, dessen früheres Separat⸗Votum jetzt mit dem neueren Majoritäts⸗Gutachten verschmolzen ist, vertheidigt letzteres speziell in Bezug auf die beantragte Nichtbeiziehung der Gemeinden zu den Gehaltszulagen für die Lehrer. In diesem Punkte erklärt sich auch von Metzsch im Sinne der Majorität der Deputation. von Friesen, als Deputations⸗Mitglied, führt mehrfache Gründe für und gegen die Aufrechterhaltung des Kom⸗ munal⸗Prinzips auf und erklärt schließlich, daß er in diesem Punkte mit der Majorität der Deputation stimmen müsse. Für ihn ist besonders der Umstand maßgebend, daß durch das Gesetz von 1835, dem das Kommunal⸗Prinzip zu Grunde liegt, die pecuniaire Stel⸗ lung der Lehrer eine ungleich ungünstigere geworden sei als frü⸗ her. Staats⸗Minister von Beust vertheidigt die Regierungs⸗Vor⸗ lage in dem vielfältig berührten Punkte wegen des Kommunal⸗Prin⸗ zips. Es sei hier Pflicht der Regierung gewesen, über den ersten Eindruck des Gesetzes hinwegzusehen und mehr die Zukunft ins Auge zu fassen, und hier könnten erst gemachte Erfahrungen über die Richtigkeit des in dem Gesetze beibehaltenen Prinzips entscheiden. Derselbe macht aufmerksam, daß es später möglich sein werde, nach Befinden der Umstände die Gemeindelasten zu erleichtern und die Leistungen des Staates in gleichem Maße zu erhöhen, nicht aber

*) Nach den Angaben des Herrn Bischoss befinden sich in Sachsen 51 katholische Schulen; bei 12 derselben haben die Lehrer einen Gehalt von mehr als 220 Rthlrn., bei 38 unter 220 Rthlrn. und bei 8 unter 140

Rthlrn.; im Ganzen würden 6 Lehrer dieser Schulen nach dem vorliegen⸗

den Gesetze Zulagen zu beanspruchen berechtigt sein.

umgekehrt. Der Staatsminister bemerkte hierbei zugleich auf eine Aeußerung des Dr. Großmann, welcher den Schullehrern gewisser⸗

maßen die Staatsdienereigenschaft vindiziren wollte, daß es weder in den Absichten der Regierung, noch wohl auch der Stände liegen könne, sich dem Grundsatze zu nähern, wonach die Erziehung vom Staate zu übernehmen sei und nicht hauptsächlich bei der Familie und der Ge⸗ meinde zu verbleiben habe. Auf Antrag des Grafen von Einsiedel⸗ Wolkenburg wird endlich die Debatte geschlossen, und nachdem von Welck für die Majorität der Deputation zum Schluß und Staatsminister von Beust nochmals zur Erwiederung gesprochen hat⸗ ten, konnte zur Abstimmung geschritten werden, die folgendes Resultat ergiebt: §. 1 des Gesetzentwurfs wird nach dem Antrage der De⸗ putation (bis auf eine einzige Abänderung übereinstimmend mit der zweiten Kammer) genehmigt, nachdem zuvor der Antrag des Herrn Bürgermeister Müller: der von den zweiten Kammer auf 140 Rthlr. herabgesetzten Minimalgehalt wieder auf 150 Rthlr. zu erhöhen, gegen 6 Stimmen abgelehnt worden war. Bei §. 2 wird der in einer früheren Sitzung eingebrachte Antrag des von Zehmen (zwei Staffelsätze) gegen 3 Stimmen, der Antrag des Bürgermeister Müller (die höheren Sätze der Regie⸗ rungs⸗Vorlage wiederherzustellen) gegen 7 Stimmen abgelehnt, dagegen aber der Antrag der Majorität (und zwar in dem Satze sub a. einstimmig, sub b. gegen 11 Stimmen und sub c. gegen 13 Stimmen) von der Kammer angenommen, wodurch sich der von dem Königlichen Kommissar eingebrachte Antrag erledigte. Nach diesem Beschlusse lautet §. 2 wie folgt: §. 2a. Das Einkommen ständiger Lehrer, welche die Zahl von 60 Schülern un⸗ terrichten, ist nach einer Dienstzeit, die jedoch nur erst vom erfüllten 25sten Lebensjahre des Lehrers zu rechnen ist,

von 5 Jahren bis auf 160 Rthlr. 2 1 2„ 2 19 2 2) 15 2) 22 2) 220 2)

zu erhöhen. Der Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von weniger als 60 Kindern soll in den angegebenen drei Stadien ihrer Dienst⸗ zeit auf 130, 140 oder 150 Rthlr. erhöht werden. Es haben je⸗ doch auf diese Zulagen, bei welchen das ganze Einkommen von einem Kirchendienste mit in Anrechnung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadelhafter Aufführung durch ihre Leistungen im Amte vollständig befriedigen. Lehrer, welche eine Beförderung in eine einträglichere Stelle ohne hinreichenden Grund ablehnen oder einer solchen Hindernisse in den Weg legen, verlieren dadurch den Anspruch auf Gehaltszulage. Auch haben auf die in diesem Paragraphen bestimmten Aufrückungen in höhere Gehalte die be⸗ treffenden Lehrer nur so lange Anspruch, bis nicht ein An⸗ deres im Wege der Gesetzgebung bestimmt wird. §. 2b. Kollato⸗ ren dürfen in Schulstellen von 220 Rthlrn. Einkommen und dar⸗ über nur solche Lehrer berufen, die im Dienstalter von wenigstens 5 Jahren stehen. Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmi⸗ gung des Ministeriums des Kultus ab. §. 2 c. Die nach §§. 1 und 2 zu gewährenden Gehaltserhöhungen und Zulagen sind aus Staatskassen zu zahlen, soweit sie nicht aus Kirchenärarien oder hierzu geeigneten Stiftungsfonds bestritten werden können. Bei neufundirten Stellen bewendet es jedoch in Bezug auf die §. 1 er⸗ wähnte Gehaltsvermehrung bei der allgemeinen Verbindlichkeit der Schulgemeinden. Das zu Geldwerth angeschlagene Gesammteinkom⸗ mens eines ständigen Lehrers darf in der Regel nicht unter 140 Rthlr. betragen. Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und das 25ste Le⸗ bensjahr zurückgelegt haben, deren Schule auch gewöhnlich bis 60 Kinder zählt. Lehrer an kleineren Schulen oder solche, die diese Bedingungen noch nicht erfüllt haben, können, auch wenn sie ständige Stellen verwalten, nur 120 Rthlr. jährlich Gehalt verlangen. Die freie Wohnung ist in dieses Minimaleinkommen nicht einzurechnen, das Einkommen von einem Kirchendienst aber nur insoweit, als es die Summe von 50 Thalern übersteigt. Einem Hülfslehrer ist außer freier Wohnung, Heitzung und Kost, oder einem diesfall⸗ sigen von der Behoöͤrde genehmigten Aequivalente, wenigstens ein baarer Gehalt von 40 Thalern auszusetzen. Wer die Bezüge eines Hülfslehrers zu gewähren habe, ob der Hauptlehrer oder die Schul⸗ gemeinde, das bestimmt die Behörde mit Rücksicht auf die Gründe, welche dessen Anstellung bedingen. Liegt der Grund in der Per⸗ sönlichkeit des Hauptlehrers, so kann dieser nach Befinden ange⸗ halten werden, den Aufwand für den Hülfslehrer ganz zu über⸗ tragen. Eine Verminderung des mit einer Schulstelle verbundenen Einkommens darf nur nach vorgängigem Gehör des Kollators 58 mit Genehmigung des Kultus⸗Ministeriums vorgenommen werden.

Ausland.

Oesterreich. Semlin, 3. März. (Ll.) Es dürfte nicht unin⸗ teressant sein, zu erfahren, wie die 190 bosnischen gefangenen Insur⸗ genten von dem Sieger behandelt wurden. Am 17ten v. M. wurden aus Belgrad gegen 300 Nisam auf die bosnische Gränze, nahe am Flusse Drina, beordert, welche diese Unglücklichen zu empfangen und weiter zu eskortiren hatten. Die belgrader Bevölkerung strömte massenweise aus der Stadt, um diese Gefangenen, worunter sich auch ein Odzsa befand, zu sehen. Je zwanzig waren an einer schweren Kette angehängt. Jeder hatte einen eisernen Ring um den Hals, an dessen beiden Seiten eine drei Finger dicke Kette be⸗ festigt wurde und jeden dieser Unglücklichen zwang, dieselbe mit der Rechten in die Höhe zu halten, damit er nicht von seinem unglücklichen Schicksalsgenossen an sich gerissen werde. Einige hatten an der Brust große Schlösser, womit die schweren Ketten geschlossen waren. Die gefangenen Agas, Paschas und andere Begs waren in Wagen. Mehrere dieser Unglücklichen sind auf der Reise aus Bosnien der Last schwerer Ketten erlegen. Die Uebrigen sind in der nämlichen qualvollen Lage nach Konstantinopel befördert worden.

Telegraphen.

Wie schon früher nachgewiesen ist, welche große Fortschritte Deutschland in der Anlegun 89dclen, 1. n emass hat, so hat doch keines der anderen Verkehrsmittel eine so schnelle asae Te. dehnte Anwendung in Deutschland gefunden, wie der * jans legraph, so daß Deutschland darin allen europaͤtschen zönnen dieses England nicht ausgenommen, vorangeeilt ist, un 8 die Zeit vor⸗ als ein erfreuliches Zeichen den Zes bes deger we neue Erfindung über ist, wo Jahre verstreichen mu venacho. Ce uns allgemeien

erkannter 9