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dem so wichtigen Verbindungsmittel der elektro magnetischen Tele⸗ graphen ihre Aufmerksamkeit zugewendet und im Jahre 1846 als einen ersten Versuch eine Telegraphenverbindung zwischen Berlin und Potsdam mit einer durch die Luft geführten Drahtleitung her⸗ gestellt. Nach mehrfachen Versuchen und Vergleichungen der verschiedenen Constructionen von Telegraphen⸗Apparaten, um für die Staats⸗Tele⸗ graphen die zweckmäßigste Wahl zu treffen, wurde im Jahre 1848 zur wirk⸗ lichen Ausführung der Telegraphen geschritten, so daß im Laufe des Jahres 1849 schon 245 Meilen Telegraphenlinien vollständig zur Benutzung kamen. Die erste Linie von Berlin nach Frankfurt a. M., 90 Meilen lang, wurde im Februar, die zweite Linie von Berlin über Köln nach Aachen nebst einer Seitenlinie von Düssel⸗ dorf nach Elberfeld, 99 Meilen lang, im Juni der Benutzung übergeben. Die Linie von Berlin nach Hamburg von 38 Meilen Länge konnte be⸗ reits im Mai vollständig in Gebrauch genommen werden. Diesen 3 Linien folgte im September die Linie Berlin⸗Stettin, 18 Meilen lang. Außerdem wurde eine fünfte Linie von Berlin⸗ über Breslau nach Oderberg, 72 Meilen lang, in Angriff genommen, wovon aber nur die 24 Meilen lange Strecke von Breslau bis Oderberg mit unterirdischer Leitung versehen, und auf der Linie Berlin wurde der von der EE.“ Eisenbahn⸗Gesellschaf . raraph provisorisch benutzt. ö System der ööö legraphen im Jahre 1847 adoptirt und hatte am Schlusse des 88, res 1849 bereits in solcher Ausdehnung seine zütvehsung gelune, 8 daß die Strecken von Wien über Olmütz nach Prag, 89 Mei⸗ 6g lang, so wie über Brünn nach Prag, 54 “““ Preßburg, 9 Meilen, von Wien nach Oderberg, 375 9 89 Wien nach Triest, 73 Meilen lang, vollständig mit Telegr 1 82 tungen versehen waren. “ des Jahres waren bere 106 „Büreaus in Thätigkeit. 1 Jee San in Foltge eines Staatsvertrages mit “ ßen eine Linie von Halle — Berlin nach Leipzig und von 88* nach Dresden hergestellt, “ . 1. mit Berlin, andererseits mit Frankfurt a. M. in B. ndung en. “ “ es sich zunächst um die beiden Hauptlinien Salzburg⸗Ulm und Hof⸗Lindau, von welchen die erstere auf der Strecke von Salzburg bis Augsburg noch im Laufe des Jahres 1849 in Betrieb kam. Von den Fortschritten des Telegraphenwe⸗ sens in den anderen deutschen Staaten ist wenig bekannt An mehreren Eisenbahnlinien wurden Telegraphen für den Eisen⸗ ien legt. 8 1 im Zahre 1850 hat eine bedeutende Ergänzung und Erwei⸗ terung des begonnenen Telegraphen⸗Netzes nicht nur in Deutsch⸗ land stattgefunden, sondern auch in den nichtdeutsch⸗ österreichischen Staaten sind viele bedeutende Telegraphenlinien entstanden, so daß kaum noch ein Ort von Bedeutung in den deutschen und österreichi⸗ schen Ländern sich befindet, welcher nicht mit allen anderen wichti gen Punkten in telegraphische Verbindung gesetzt wäre. Der An⸗ schluß des preußischen und österreichischen Telegraphennetzes erfolgte im Januar, durch die Eröffnung der Staats⸗Telegraphenlinie von Breslau bis Oderberg. Am 5. Juli wurde die vollendete Tele⸗ graphenlinie von Bamberg, bis Hof, als Fortsetzung der bereits dem Betriebe übergebenen Linien von Salzburg über Muͤnchen, Augs⸗ burg und Nürnberg nach Bamberg zur Benutzung übergeben. Im November erfolgte der Anschluß der bayerischen und sächsischen Te⸗ legraphen in Hof. Die Gesammtlänge der in 1850 zur Ausführung gebrachten Telegraphenlinien in Oesterreich be⸗ trägt 246,24 eilen, wovon 105,4 Meilen mit unterirdischer Leitung und 141 Meilen mit Luftleitung. Es wurden
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in Oesterreich im Jahre 1850 die Tasgg henemes zwi⸗ schen Salzburg, Innsbruck, Bregenz, Verona, 8 1 597 Me Venedig vollendet. Funfzehn Hauptstädte sind sonach setzt n6 lich tropole des Reichs in telegraphische Verbindung geset . 9 Agram, Brünn, Gratz, Innsbruck, Krakau, Laybach, - An drei Punkten steht das Telegraphennetz 1 8 1 legraphenlinien in unmittelbarer Verbindung, und gihsischen I Fb Boenbach nnncgr sunschweig haben Salzburg mit den bayerischen. “
überalh üngs der Eisenbahnen Telegraphenlinien EE1“ wäre noch zu bemerken: in Württemberg wurde im Mo c. Heilbro 6 die Telegraphenlinie längs der ganzen Eisenbahn zwischen L und Friedrichshafen in Angriff genommen. In I hat Ig Großherzoglich badische Direction für Posten und Eisenbahnen die 1b 1 230 Ctr. Kupferdraht für die längs der badischen
eiofe von 2. — 8 1 ; 1171212 Telegraphenlinie ausgeschrieben, welche bis Mitte Februar d. J. erfolgen mußte. In Folge der im Februar v. J. eröffneten Telegraphenlinie von Salzburg nach München hat die bayerische Regierung am 8. April einen Gesetz⸗Entwurf auf Herstellung eines Telegraphennetzes für Bayern eingebracht. Die Telegraphen werden auf Staatskosten hergestellt, und sind dazu 500,000 Fl. veranschlagt, welche Summe vorschußweise aus dem allgemeinen Eisenbahn⸗Fonds entnommen werden soll. Am 21. Mai ist zwischen Preußen und Belgien ein Staats⸗Vertrag über die Herstellung internationaler Verbindung mittelst der elektro -magnetischen Tele⸗ graphen von den Bevollmächtigten beider Regierungen zu Brüssel abgeschlossen und unterzeichnet worden. Im Monat Juli wurde in Dresden ein Kongreß von Abgeordneten Oesterreichs, Preußens, Bayerns und Sachsens abgehalten, welcher die Herbeiführung einer möglichst vollständigen Gleichmäßigkeit im Telegraphenwesen inner⸗ halb dieser Staaten zum Zweck hatte. Es wurde der deutsch⸗ österreichische Telegraphen⸗Verein gegründet, welcher im Oktober ins Leben trat. Diese hier angeführten Linien sind natür⸗ lich nur die Hauptverbindungen, welche durch die Interessen der verschiedenen Staaten ausgeführt wurden; denn fast bei sämmtlichen Eisenbahnen sind gleichzeitig Telegraphen⸗ Linien theils vollendet, theils in Angriff genommen, und es ist binnen kurzem zu erwarten, daß bei sämmtlichen Eisenbahnen elektro⸗magnetische Telegraphen errichtet werden, durch welche der Betrieb ein erleichterter und gesicherter wird. Die Gesammtlänge der am Schlusse des Jahres 1850) vorhandenen Telegraphenlinien des erwähnten deutsch⸗österreichischen Telegraphenvereins beträgt 978 Meilen, von welchen auf Oesterreich 486, auf Preußen 330, auf Bayern 114 und auf Sachsen 48 Meilen kommen. Die Tele⸗ graphenlinien in Deutschland und den nicht deutsch⸗österreichischen Staaten, welche theils vollendet, theils der Vollendung nahe sind, betrugen am Schlusse des Jahres 1850 ca. 1600 Meilen. Es ist sonach, wie schon im Eingang gesagt, der Zeitpunkt da, wo Deutsch⸗ land von keinem anderen europäischen Staate, sondern blos von dem telegraphischen Netz der Vereinigten Staaten übertroffen ist. Wir lassen hier einige Notizen über das Telegraphenwesen in den Vereinigten Staaten folgen, woraus ersichtlich ist, in welcher Weise die Amerikaner die Telegraphen in so großarti⸗ ger Weise einzuführen und auszubeuten wußten, bevor man noch auf dem Kontinent angefangen hat, dieses Verkehrs⸗ mittel nach Gebühr zu würdigen. Am 1. Januar 1849 waren in den Vereinigten Staaten meistentheils vollendet, theils noch in Aus⸗ führung begriffen 10,339 englische oder 2240 deutsche Meilen, wozu jedoch noch die Bahn von Philadelphia nach Lancaster in Dela⸗
ware — kommt, deren Meilenzahl nicht angegeben ist. Diese 10,339 englische Meilen vertheilen sich in 41 verschiedene Linien. Die größte
Linie ist lang 1716 Meilen — alles hier angegebene sind englische Meilen — eine hat die Länge über 800 Meilen, zwei unter 700, eine unter 600, drei unter 500, fünf unter 400, fünf unter 300, fünf unter 200 und 18 unter 100 Meilen lang. Auch nach dem 1. Januar 1849 sind mehrere Projekte von Telegraphen⸗Linien ent⸗
standen, über deren Ausführung aber nichts Genaues bekannt ge- worden ist. Die meisten dieser Telegraphen sind nach Morse’s Pa-
tent eingerichtet und, wie sichs von selbst versteht, sämmtliche Telegraphen⸗Linien in Händen von Privat⸗ Gesellschaften und der allgemeinen Benutzung freigegeben.
Wissenschaft und Kunst. Archäologische Gesellschaft.
In der Sitzung der archäologischen Gesellschaft vom 4. März
J. erklärte Herr Panofka ein aus Chiusi an Herrn Gerhard einge⸗ sandtes Vasenbild durch den aus der Argonautensage bekannten, aber auf Kunstwerken bis jetzt nicht nachgewiesenen unfreiwilligen Kampf des Heralles als Argonautenführer mit dem seiner zweiten Landung sich widersetzenden Dolionenkönig, Kyzikos, und besprach sodann die Ficoronische Cista in Be⸗ zug auf Wieseler's neueste Schrift über dieselbe. Insonderheit gewährt die bei G. Cedronus und Joh. Malala erhaltene Ableitung des am Bospo⸗ rus belegenen Heiligtthums Sosthenion von der Vision eines sodann monumental dargestellten und zum Erzengel Michael gewordenen Mannes mit Flügeln eines Adlers Herrn Panofka neuer Gründe für die bisherige Deutung einer bekannten Figur jener Cista auf Boreas. Herr E. Cur⸗ tius sprach mit Bezug auf die Forchhammersche Karte von Troja über dee Gattung griechischer Heldensagen, welche Naturverhältnisse und Naturerscheinungen zum Inhalt hat. Er wies nach, daß man in dieser Untersuchung von einfachen und unwiderleglichen Beispielen ausgehen müsse, und daß man diese vorzugsweise in den griechischen Lokalsagen finde, welche nicht vom Schmuck epischer Dichtung überkleidet seien. Beispiele dieser Art führte er sodann aus der arkadischen Landessage an und zeigte, wie die unterirdischen Wasserleitungen arkadischer Thäler in den Sagen von Kriegszügen des Herakles und dem Pferde Arion, wie die Bodenver⸗ hältnisse Legea's in dem Bruderkampfe des Skephros und Leimon dar gestellt seien u. s. w. — Herr Pinder lheilte aus einer hiesigen Privat sammlung eine schöne Erzmünze von Smyrna, der Regierung des Domi tian angehörig, mit, welche einerseits einen achtsäuligen Tempel, anderer seits das Brustbild der Euthenia oder Abundantia darstellt. — Herr Ger hard legte die aus Odessa ihm zugesandte und in besonderer Schrif (Découverte de deux statues antiques à Kertch. Odessa 1851, 8.) von dem dortigen Antiquar Herrn Aschik erläuterte Zeichnung zweier vorzüglich schöner und lebensgroßer marmorner Bild nißstatuen vor, welche neuer dings aus einem sonst mit den üblichen Gegenständen griechischen Gräber schmucks erfüllten Begräbuißplatz des alten Pantikapäum zum Vorschei gekommen sind.
Außerdem wurden vorgelegt: 1) Antiquarische Briefe von Böckh, Lö bell, Panofka, F. von Raumer und H. Ritter, herausg. von Fr. von Rau⸗ mer. Lpz. 1851. 8. — 2) Preller, über die Iphigenienreliefs in Weimar. (Aus den Verhandl. d. K. sächs. Ges. der Wiss. zu Leipzig II. S. 239 ff.) — 3) O. Jahn, über einige alte Kunstwerke, welche Paris und Helena vorstellen. (Ebendaher S. 170 ff.) — 4) Mommsen, epigraphische Ana⸗ lekten Nr. 13, 14. (Ebendaher S. 287 ff., mit besonderem Bezug auf rö⸗ mische Topographie.) — 5) K. von Pauker, Doppelpalladienraub nach den Lakonierinnen des Sophokles auf einer Vase von Armento. (Der in Ger⸗ hard's Archäol. Zeitung 1848 Taf. XVHlI. publizirte Sonderabdruck aus den Arbeiten der kurländischen Gesellschaft Heft IX.) Mitau 1850. 8. — Raulez, Mélanges de philologie, d'’histoire et d'antiquités (Extrait des Pom. XIV.— XVII. des Bulletins:de l'Acad. R. de Belgique). — Lloyd, on the painting of Polygnotus in the Lesche at Delphi (Aus Falkener's Museum of classical antiquities p. 44— 77).
22159. 22713. 24166. 24582. 24780. 27056. 27452. 28958. 29158. 30130. 30263. 31318.
Bekanntmachungen.
5 A u vrderung. 18 am 28. v. J. verstorbene Rittergutsbe⸗ sitzer Dominicus v. Radziecki hat in seinem Testamente vom 5. Oktober v. J. seinen Verwandten von väter⸗ licher Seite ein bedeutendes Vermächtniß ausgesetzt und bestimmt, daß dasselbe von den drei ernannten Testa⸗ ments⸗Exekutoren zur weiteren Vertheilung an den Si⸗ mon v. Radziecki zu Raszkowo im Kreise Baltowo in Podolien und, falls dieser schon verstorben sein sollte, 2529 an den nächsten sonstigen Verwandten ausgezahlt wer⸗ 3363.
den soll. 1 5254 Da bis jetzt von dem Leben des gedachten Simon 6819,
Nr. 213. 353.
3391. 5469.
7227
21866. 21867. 22036. 2
22933. 2 241468. 24171. 2 250171. 27580. 28016. 28954. 28956. 29308. 30051. 30062. 30543, 30709. 30848. 31228. 31255.
169 Stück à 100 Thlr. = 16900 Thlr. -c) 5 % Obligationen Litt. D. 526. 1029. 1488. 2688. 3022. 3919. 4620. 5470. 6796
‿ + 7227 7307.
2 3 4
037. 22038. 22103. [153] 150. 23374. 24093. 172.
24173. 24540. 244.
N
1
üne —. 30080. 30081.
und Lieferauten zur
2081. 2419. 3312. 3355. 4957. 5147. 6435. 6710. 8136. 8192.
1991. 3298.
4 9 4923.
3056. 4719. 5921. 6047. 7530. 7949.
3030.
und dem Preise zu bezeichnen. 7458.
Bekanntmachung.
O st ö
25650. 26001. 26527. 26530. Die große Zahl der Offerten, welche der unterzeichneten Direction für Liefe⸗ rungen von Feilen zugegangen sind, ver⸗
Manlaßt dieselbe, inländische Fabrikanten
Einsendung von .,pProbe⸗Feilen zum 5. April d. J. franco
Bromberg hierdurch öffentlich aufzufordern, um danach
die Qualität derselben vergleichen und nach deu preis⸗
würdigsten den Bedarf für die Ostbahn beschaffen zu können. Jede Feile ist mit einer Nummer, der Firma
In den Offerten müs⸗
sen die Preise pro Dutzend bei einer Lieferung franco
Achtundzwanzigste Juli 1851
zur Gütepflegung und Abschließung eines Vergleichs, im Fall aber ein solcher nicht herbeigeführt werden könnte, der
Neunte August 1851 zur Inrotulation und Versendung der Akten zu Einho⸗ lung eines Locations⸗Urtels und der
Zweite Dezember 1851 zur Publication desselben festgesetzt worden.
Sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger ge⸗
nannten Rätzer’'s werden daher hierdurch vorgeladen, in den anberaumten Liquidations⸗ und Gütepflegungs⸗Ter⸗ minen zu rechter Vormittagszeit an hiesiger Gerichts⸗ stelle persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Be⸗ vollmächtigte, Unmündige aber durch ihre Vormünder
Frankfurt.
v. Radziecki keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, so 6819. wird derselbe und, falls er verstorben sein sollte, der nächste sonstige Verwandte des Dominicus v. Radziecki von väterlicher Seite hiermit öffentlich aufgefordert, sich bei dem Testaments⸗Exekutor, Rittergutsbesitzer Aloistus v. Pradzinski auf Waldau bei Zempelburg zu melden und demselben sein Verwandtschafts⸗Verhältniß nachzuweisen.
Bemerkt wird, daß der Erblasser ein Sohn des Ca⸗ jetan v. Radziecki und der Marianna Mikolajewicz zu Glowno in Polen und aus Galizien gebürtig war.
Vandsburg in Westpreußen, den 11. Februar 1851.
Königl. Preuß. Kreisgerichts⸗Kommission. Viebeg.
[36] Eisenb ahn.
In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 3. De⸗ zember pr. sind nachstehende Obligationen unserer Bahn am 23. Dezember pr. zum Zweck der Amortisation aus⸗ geloost worden, und zwar; 1 a) von den 4 % Obligationen Litt. B. Nr. 7470. 7479. 7655. 7759. 7812. 7833. 7909. 8048. 8095. 8121. 8196. 8247. 8292. 8325. 8366. 8379. 8380. 8428. 8567. 8654. 8670. 8716. 8747. 8770. 8807. 8820. 8876. 8888. 8962. 8996. 9045. 9053. 9064. 9091. 9104. 9207. 9266. 9277.9345. 9348. 9424. 9453. 9493. 9636. 9677. 9725. 9746. 9786. 9803. .10086. 10087. 10095. 59 Slück à 200 Thlr. = 11800 Thlr. b) von den 5 % Obligationen Litt. C. 1““ Nr. 64. 148. 261. 619. 920. 923. 1227. 1255. 63. 1313. 1501. 1969. 2089. 2120. 2190. 2492. 2686. 2730. 2739. 3076. 3367. 3870. 4047. 4368. 5451. 5648. 5910. 6163. 6305. 6539. 6588. 6981. 7007. 7124. 7379. 7436. 7948. 8439. 8517. 8798. 8884. 8937. 9136. 9200. 9248. 9267. 9287. 9376. 9416. 9441. 9716.9949. 10420. 10693. 10888.11068. 11172. 11684. 11809. 11868. 11883. 12603. 12624. 12866. 13216. 13233. 13271. 13611. 13742. 14110. 14124. 14224. 14449. 15038. 15089. 15093. 15423. 15492. 15555. 15602. 15936. 16063. 16946. 1 7 160. 17270. 17335. 17413. 17415. 17636. 17842. 17843. 18230. 18261. 18267. 18535. 18656. 18689. 18792. 18793. 18794. 19468. 19811. 19901. 19902. 19904. 20121. 20372. 20868. 20897. 21385. 21417. 21564. 21646, 21647. 21648, 21649. 21742. 21743. 21748.
8424. 8533. 8537. 8648. 8682. 8766. 8890. 9377. 9401. 9884.
52 Stück à 100 Thlr. = 5200 Thlr.
d) von den für Stamm⸗Actien der Magdeburg⸗Hal⸗ berstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft ausgegebenen 4 % Oöbli gationen unserer Gesellschaft à 25 Thlr.:
Nr. 20. 241. 252. 267. 269. 270. 322. 17441. 20261. 22819. 23667. 23724.
14 Stück à 25 Thlr. = 350 Thlr.
Diese Obligationen sind vom 1. Juli c. ab bei un⸗ seren Hauptkassen in Berlin und Potsdam zur Reali⸗ sirung einzureichen. Mit dem 1. Juli c. hört deren Verzinsung auf.
Potsdam, den 11. Januar 1851.
Das Direktorium.
8251. 8928.
558. 17418.
[155] 88 . — 8 1 82 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. aan Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Ausschuß unserer Ge⸗ sellschaft die für das Betriebsjahr 1850 zu zahlende Dividende auf 4 ½ % oder Neun Thaler pro Actie Lirtr. . Efestgesetzt hat und daß diese Dividende in Preuß. Courant gegen Rückgabe der Dividendenscheine Nr. 4 und gegen ein mit dem Namen und der Woh⸗ nung des Inhabers versehenes Nummerverzeichniß vom 15ten dieses Monats ab bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Berlin und Hamburg, den 10. März 1851.
ST8 1
—
152 “
Zur statutgemäßen Ausloosung der am 1. Juli d. J. zur Tilgung gelangenden 10,000 Thlr. unserer Priori⸗ täts⸗Obligationen ist Termin auf den 27sten d. M., Morgens 9 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokal, Neues Fischerufer Nr. 22 hierselbst, vor dem Heren Notarius Grubitz anberaumt, was wir hiermit in Gemäßheit des §. 5 des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. März 1850
bekannt machen. Magdeburg, am 9. März 1851. Direitorium Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
(gez.) v. Unru h. 8 “ *
Bromberg in Worten angegeben sein. Die Zuarücksen⸗ dung nach gemachter Probe erfolgt, wenn die Abnahme der Feilen nicht stattfindet, auf Kosten der Einsender. Folgende Sorten Feilen sind einzusenden: 5 Stück viereckige, und zwar: 1 Armfeile 18 , 1 Bastardfeile 14“, 1 dito 5“, 1 Schlicht⸗ feile 14“, 1 dito 5“; 6 Stück stumpfflache: 1 Bastardfeile 16“, 1 dito 5“, 1 Ansatz⸗Bastardfeile 16„ 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 16“, 1 dito 5“; Stück spitzflache: 1 Bastardfeile 14 , 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 14“, 1 dito 5“; Stück dreieckige: 1 Bastardfeile 16“ ‧, 1 dito 5“, 1 Sagenfeile 4“‧, 1 Schlichtfeile 163 Stück runde: 1 Bastardfeile 16“, 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 16“, 1 dito 5“; Stück halbrunde: 1 Bastardfeile 16 , ¹ dito 5“, 1 Schlichtfeile 16“, 1 dito 5 ; Stück diverse: 1 Einstreichfeile 10“ , 1 Messerfeile 8“, 1 Vogelzunge 5“ lang. Summa 30 Stuͤck. “ Bromberg, den 2. März 1 8 Königliche Direction der Ostbahn. M
Köln⸗Mindener aalel Eisenbahn
Vom 15. Oktober 1850 ab tägliche Abfahrten der Personenzüge:
nach Deutz 7 Uhr 30 Minuten
Vormittags, im Anschluß an den um 5 Uhr 10 Mi⸗ nuten von Hannover abgehenden Zug;
12 Uhr 15 Minuten Nachmittags, im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Minuten von Berlin, Dresden, Leip⸗ zig, Braunschweig, Bremen und Hannover eintreffen⸗ den Zug.
140] Ediktale⸗Ladung.
Zu dem überschuldeten Vermögen des Schulden hal⸗ ber ausgetretenen Kaufmanns und Hausbesitzers Jo⸗ hann Gottlob Leberecht Rätzer jun. in Oberfrohne ist von dem unterzeichneten Gericht der Konkurs⸗Prozeß eröffnet, demzufolge aber der
Zwölfte Juni 1851 zum Liquidations⸗Termin, der Eilfte Juli 1851 zur Publication eines Präklusiv⸗Bescheides, der
zu erscheinen, im ersterwähnten Termine ihre Anforde⸗ rungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem ver⸗ ordneten Konkursvertreter, so wie unter einander selbst, binnen drei Wochen zu verfahren und zu beschließen, wobei dieselben zugleich die Verwarnung erhalten, daß diejenigen, welche im Liquidations⸗Termine nicht erschei⸗ nen oder nicht gehörig liquidiren, von diesem Kredit⸗ wesen gänzlich ausgeschlossen, auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig geachtet, diejenigen aber, welche in dem anberaumten Vergleichs⸗Termine entweder gar nicht oder durch hin⸗ länglich instruirte Bevollmächtigte nicht erscheinen, oder auch über die Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs deutlich und bestimmt sich nicht erklären, als Einwilli⸗ gende in den getroffenen Vergleich angesehen werden sollen.
Uebrigens haben die auswärtigen Gläubiger zu An⸗ nahme der künftig zu erlassenden Ladungen und Ver⸗ fügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.
Limbach bei Chemnitz, am 8. Januar 1851
Das Patrimonialgericht. C. G. Hecker, Ger.⸗Dir.
[154] E di kt alLag duing. Da der Fleischermeister Heinrich Uttermüller aus Gro⸗ ßenbrüchter vor 34 Jahren nach Rußland ausgewan⸗ dert ist und seinen zurückgelassenen Angehörigen keine Nachricht von sich hat zukommen lassen, die Bevollmäch⸗ tigten der Letzteren aber auf Ausantwortung des hier befindlichen Vermögens angetragen haben, so werden nicht nur der Fleischermeister Heinrich Uttermüller selbst, sondern auch Alle, welche aus irgend einem Rechts⸗ grunde Ansprüche an dessen Vermögen zu haben glau⸗ ben, geladen, 8 d e, 2 8. I l1 d FIF
bis Nachmittags 4 Uhr im hiesigen Fürstlichen Amte entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte zu erscheinen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und zu bescheinigen, widrigenfalls das Ver⸗ mögen Heinrich Uttermüller’s denen, die sich als seine nächsten Erben legitimirt haben, überlassen und auf die Ansprüche der Ausbleibenden keine Rücksicht weiter ge⸗ nommen werden wird.
Als Termin zur Eröffnung des Präklusivbescheids wird
b9, Au g u st b. F. 8
anberaumt.
Keula, den 28. Februar 1851.
Fürstlich Schwarzburgisches Justiz⸗Amt das. . Keyser,
1 F Das Abonnement betraͤgt: 5 5 für ½ 888 10 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ⅔1 Sgr. berechnet
Aitlicher Theil.
Deutschland.
Oesterreich. Wien. Ordensverleihung. — Graf Westmoreland. Veränderungen in der Armee.
Bayern. München. Die Fallmereyer⸗Ringeissche Streitsache. Vermischtes. 8
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen. Kassel. General⸗Lieutenant von Peucker.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Altona. Verfügung über das rücksichtlich der Ertheilung der Erlaubniß zum zeitweiligen Aufenthalt im Auslande an die permittirte Mannschaft zu beobachtende Verfahren. — Rendsburg. General Legeditsch.
Sachsen⸗Weimar. Weimar.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. wig Philipp.
Landtags⸗Verhandlungen. Koburg. Die Wittwe des Königs Lud⸗
Frankfurt a. M. Beiträge zur Bundes⸗Centralkasse. Hamburg. Hamburg. Truppenmärsche. — Graf Mensdorff⸗Pouilly. — Beerdigung des Bürgermeisters Benecke.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Bewilligung eines Supplementar⸗Kredits für die Marine und einer Kreditforderung zur Vergütung an eine Canalisations⸗Compagnie. — Paris. Bevorstehende Truppenmusterung. — Kommission zur Ermittelung eines Deportations⸗ ortes. — Die Nationalgardegesetz⸗Kommission. — Antrag in Bezug auf die Wahl der Gemeinderäthe. — Professor Michelet. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. — Adresse der katholischen Prälaten Irlands. — Das Ministerium und die Bill über die geistlichen Titel. — Vermischtes.
Dänemark. Kopenhagen. Geheimer Rath von Tillisch zum Minister für Schleswig ernannt.
Italien. Turin. Prohibitionisten⸗Comité.
Spanien. Madrid. Hofnachrichten. — Diplomatische Ernennungen. — Vermischtes.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Commandeur der 7ten Kavallerie⸗Brigade, General⸗ Major von Katte, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen; 8
Den bisherigen Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten Freiherrn von Manteuffel zum Regierungs⸗Präsidenten in Frankfurt a. d. O., den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Senden zum Regierungs⸗Präsidenten in Stralsund und den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Byern zum Regierungs⸗Vice⸗Präsi⸗ denten in Königsberg zu ernennen, so wie dem bisherigen Präsi⸗ denten der Regierung zu Stralsund, von Wedell, das Präsi⸗ dium der Regierung zu Merseburg zu übertragen.
Justiz⸗Ministerium.
Der Justizrath und Advokat⸗Anwalt bei dem Landgerichte zu Köln, Esser 1., ist in seiner Eigenschaft als Anwalt an den rhei⸗ nischen Appellationsgerichtshof in Köln versetzt worden.
Finanz⸗Ministerium. BGekanntimschung.
Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1848 wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 28. Februar d. I. 7,725,422 Rthlr. in Darlehnskassenscheinen in Umlauf war
Berlin, den 11. März 1851. DG
Der Finanz⸗Minister. von Rabe.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Der ordentliche Professor der Theologie, Konsistorial⸗Rath Dr. Lehnerdt, bisher zu Königsberg in Pr., ist in gleicher Eigenschaft in die theologische Fakultät der Köoͤniglichen Universität hierselbst versetzt worden.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗Lieutenant, Prinz Bernhard zu Solms⸗Braun⸗ fels, von Hannover.
Abgereist: Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs, Gesandter in außerordentlicher Mission am Königlich hannoverschen Hofe, Graf von Nostiz, nach Hannover.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirender General des 7ten Armee⸗ Corps, Graf von der Gröben, nach Neudörfchen bei Marienwerder.
Berlin, Freitag den 14. Mär;
stichtamtlicher Theik Deutschland. 1
Preußen. Berlin, 12. März. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich haben dem Commandeur der 2ten Garde⸗Landwehr⸗ Brigade, General⸗Major Grafen von Schlieffen, den Orden der eisernen Krone erster Klasse; dem Commandeur des Kaiser Franz Grenadier⸗Regiments, Obersten von Schlichting, so wie dem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant Grafen von Blumenthal, die zweite Klasse desselben Ordens, und dem Flügel⸗Adjutanten, Major von Boddien, das Ritterkreuz des Leopold⸗Ordens zu verleihen geruht.
Oesterreich. Wien, 11. März. Se. Majestät der Kai⸗ ser hat dem Minister⸗Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg die Bewilligung ertheilt, das ihm von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen verliehene Großkreuz des kurhessischen Haus⸗ Ordens vom goldenen Löwen annehmen und tragen zu dürfen. Nach dem Oesterr. Corresp. wird im Laufe dieser Woche der Minister⸗Präsident Fürst Schwarzenberg wieder nach Dresden abgehen.
Der Lloyd berichtet: „Die Gemahlin des zum Gesandten am Kaiferlichen Hofe ernannten Grafen Westmoreland ist bereits hier. Graf Westmoreland, welcher dieselbe hierher begleitete, ist wieder nach Berlin zurückgereist, wird aber in einigen Tagen, um seinen Posten zu übernehmen, wieder hier eintreffen.“
Feldmarschall⸗Lieutenant von Wöber ist, in Berücksichtigung seiner sechzigjährigen guten Dienstleistung, mit dem Charakter und der Pension eines Feldzeugmeisters, ferner Feldmarschall⸗ Lieutenant und Truppen⸗Divisionair Graf Wimpffen, die Ge⸗ neral⸗Majore von Rainer, Festungs⸗Kommandant zu Zara, und Graf Draskovic, Brigadier im 7ten Armee⸗Corps, Beide mit Feldmarschall⸗Lieutenants⸗Charakter ad honores, endlich Ge⸗ neral⸗Major Franz Lack, Festungs⸗Kommandant zu Alt⸗Gradiska, und General⸗Major und Brigadier Franz Freiherr von Weiß in den Ruhestand versetzt. Zum Präses⸗Stellvertre⸗ ter beim niederösterreichischen Judicium delegatum militare mixtum ist der disponible Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Lebzeltern ernannt; Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Maurer hat, nach Enthebung von seinem bisherigen Posten, das Festungs⸗ Kommando zu Zara erhalten, wogegen zum Festungs⸗Kommandanten zu Temeswar der disponible Feldmarschall⸗Lieutenant von Fischer und der General⸗Major von Uffenberg zum Festungs⸗Kommandanten zu Alt⸗Gradiska und der General ⸗Major HKablitschek aus dem Pensionsstande zum Stadt⸗Kommandanten zu Fiume ernannt wor⸗ den ist. Feldmarschall⸗Lieutenant und Truppen⸗Divisionair Freiherr von Lederer wurde zum 5ten Armee⸗Corps, der disponible Feldmar⸗ schall⸗Lieutenant Baron Perglas nach Gratz und der dispo⸗ 1 General⸗Major Freiherr von Lederer zum 8ten Armee⸗Corps 22Z“
Bayern. München, 9. März. (N. M. Ztg.) Die Aka⸗ demie der Wissenschaften hat in ihrer allgemeinen Sitzung vom 8. März sich in der Fallmerayer⸗Ringseisschen Streitsache Bericht und Antrag von der zu diesem Zwecke errichteten Kommission erstat⸗ en lassen und in Folge der darüber gepflogenen Berathungen fol⸗ genden Beschluß gefaßt: „Nachdem die Königliche Akademie der Wissenschaften zu München, durch einen Antrag des Herrn von Lassaulx veranlaßt, von einem Aufsatze Kenntniß genommen, welchen Herr Professor Fallmerayer unter dem Titel eines Berichts über ihre letzte Festsitzung mit seiner Namens⸗Unterschrift in den Blättern für lite⸗ rarische Unterhaltung (1. 2.3. Januarl. J.) veröffentlicht hat, erkennt sie, daß dieser Bericht durchweg im Tonegereizter Bitterkeit verfaßt sei und mit einer wissenschaftlichen oder auch nur literarischen Polemik nichts mehr gemein habe. Nachdem ferner Herr Professor Fallmerayer nun mehr in seiner Erklärung vom 15. Februar l. J. selbst eingesteht, daß er in dort gebrauchten Ausdrücken das Maß überschritten habe, darum aber in ruhiger Stimmung nicht länger verkennen wird, daß die der Akademie gebührenden Rücksichten in jenem Berichte hintangesetzt sind, indem, wie eine jede Gesellschaft, so auch die Königl. Akademie von ihren Mitgliedern, welche durch Annahme ver auf sie gefallenen Wahl frei in ihre Mitte eingetreten sind, erwarten darf und muß, daß sie der hiermit selbstverständ⸗ lich übernommenen Pflicht, die Ehre und den guten Ruf der Körperschaft zu erhalten und zu fördern, stets eingedenk blei⸗ ben werde, so erklärt die Akademie, daß es mit dieser Pflicht in offenem Widerspruche stehe, wenn ein Mitglied sich in einem von ihm erstatteten Berichte ganz unzweideutig die Auf⸗ gabe setzt, die von der Akademie bestellten Festredner und damit den Akt selbst dem Spotte und der Verachtung des Publikums preis⸗ zugeben. Aus diesem Grunde beschließt sie ihre entschiedene Miß⸗ billigung des vom Herrn Professor Fallmerayer eingeschlagenen un⸗ würdigen Verfahrens zu erkennen zu geben und glaubt zugleich gegenüber dem ehrenwerthe Mitgliede, welches insbesondere der Ge⸗ genstand so maßloser und ungegründeter Angriffe geworden ist, nur eine Pflicht der Gerechtigkeit zu erfüllen, wenn sie die aufrichtige Hochachtung ausspricht, welche Herrn von Ringseis als Menschen, wie als Gelehrten gebührt.“
München, 10. März. (A. Ztg.) In Folge der Ernenuung des seitherigen Ober⸗Appellationsgerichts⸗Direktors J. B. v. Volk zum General⸗Staats⸗Anwaltschaft wurde der Ministerialrath im Justiz⸗Ministerium Fr. X. von Molitor auf sein Ansuchen zum Di⸗ rektor am Ober⸗Appellationsgericht ernannt. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält eine allerhöchste Verordnung „die Benutzung und Unterhaltung der Staatsgebäude betreffend“ in 11 Titeln uud 100 Paragraphen. Im Fränkischen Courier findet sich ein Regierungs⸗Reskript, durch welches in ähnlicher Weise, wie
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
es in anderen süddeutschen Staaten, namentlich in Baden, geschehen ist, Vorsichtsmaßregeln gegen das Eindringen von aus Schleswig⸗ Holstein zurückkehrenden Freiwilligen anbefohlen und insbesondere die Gränzbehörden zu erhöhter Wachsamkeit gegen dergleichen das Inland betretende Ausländer aufgefordert werden, welche sich nicht über einen unverfänglichen Reisezweck durch ge⸗ hörig geschaffene Reise⸗Legitimationen auszuweisen vermögen; solche Individuen seien sofort von der Gränze zurückzuweisen. Als Grund zu dieser Maßregel wird die Wahrscheinlichkeit bezeichnet daß die revolutionaire Propaganda die Rückkehr ssolcher Leute dazu benutzen werde, um durch dieselben die Ausbreitung ihrer Grundsätze und Pläne zu versuchen. Um für alle Rechtskandidaten in Bayern eine möglichst richtige Classification zu erzielen, wurde von Seiten der Ministerien verfügt, daß die Ausarbeitungen vom Jahre 1850 der sämmtlichen Rechtskandidaten in ganz Bayern über das eine oder das andere Thema, dieser oder jener Regierung, dann be⸗ ziehungsweise diesem oder jenem Appellationsgericht mitgetheilt, so fort wenigstens für die Arbeiten über einen und denselben Gegen⸗- stand gleiche Würdigung und Beurtheilung herbeigeführt werde, wodurch dann auch die genaue Zusammenstellung und die Berech⸗ nung der Noten der Reihenfolge nach von Seiten der Ministerien für alle in einem und demselben Jahr geprüften Rechtskandidaten erfolgen wird. 8 .
18 B 8
Sachsen. Dresden, 11. März. (Dr. J.) Zweite Kam⸗ mer. Die heutige Sitzung begann mit der Berathung des Be⸗ richts der ersten Deputation über den Gesetz⸗Entwurf, einige straf⸗ rechtliche Bestimmungen betreffend. Die Regierung ist bei Abfassung dieses Gesetz⸗Entwurfs von der Absicht geleitet worden, dem bereits in beiden Kammern berathenen Preßgesetze durch bestimmte, dem gegenwärtigen Bedürfnisse entsprechende materielle Strafbestimmun⸗ gen eine kräftige Unterstützung zu verschaffen. Da das Preßgesetz nur mit Vorschriften über die Handhabung der Preßpolizei und mit Bestimmungen über die Strafen, mit welchen verhangene Ordnungs⸗ widrigkeiten belegt werden sollen, sich beschäftigt, die zur Zeit in Sachsen gültige Strafgesetzgebung aber für Beurtheilung der Rechtsverletzungen, welche durch die Presse begangen worden, also der sogenannten Preßvergehen im engeren Sinn unzulänglich ist, so kann im Allgemeinen die Absicht der Regierung nur gebilligt werden. Bei Ausführung dieser Ab⸗ sicht ist die Regierung davon ausgegangen, daß die Artikel 99, 103, 92, 309, 36, 84, 108, 110, 115, 189 und 193 des unterm 30. März 1838 publizirten Kriminal⸗Gesetzbuches ⁴½) zu Bestrafung de darin bezeichneten Vergehen und Verbrechen, auch wenn sie durch die Presse begangen worden, genügsames Anhalten gewähren, daß es aber der mehr indirekte Einfluß, welchen die Presse in der Hand einer auf Umsturz des Bestehenden hinarbeitenden Partei ausübe, sei, welchem durch neue Strafbestimmungen entgegengetreten werden müsse. Wenn sich dieser indirekte Einfluß der Presse in der Hand jener Partei in der in den Motiven angeführten Weise verderblich äußert, so haben sich nach der Versicherung der Staatsregierung die Arti⸗ kel 94 und 96 des Kriminal⸗Gesetzbuchs in der Praxis schon wegen der All⸗ gemeinheit und Unbestimmtheit ihrer Fassung als unzureichend erwiesen, einer Fassung, die dadurch erklärlich wird, daß der Gesetzgeber, in⸗- dem er mit den in diesen Artikeln ausgedrückten allgemeinen Sätzen sich begnügte, darauf rechnete, daß durch die Censur die gröbsten Ausschreitungen der Presse verhindert werden würden. Die Regie⸗ rung hat sich daher entschlossen, unter Aufhebung der Artikel 94 und 96 die Bestimmungen des im Jahre 1848 begonnenen neuen Strafgesetzbuchs, welche hier einschlagen, schon jetzt in Kraft treten und in dem vorliegenden besonderen Gesetz⸗Entwurfe zusammen⸗ stellen zu lassen. Die Deputation (Referent Secretair Scheibner) hat einige formelle Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Re⸗ gierung dem Bedürfnisse abzuhelfen gedenkt, aufgegeben, weil sie, dem Wesen der Sache gegenüber, nur untergeordneter Natur sind. Die materiellen Bestimmungen der Vorlage in Verbindung mit den angezogenen Paragraphen des Kriminalgesetzbuches erscheinen nun aber der Deputation nicht blos genügend und ausreichend, sondern sogar durch das Bedürfniß in der Art geboten, daß eine Zurück⸗ legung des Gesetz⸗Entwurfs nicht rathsam sein möchte. Die künf⸗ tige Berathung des neuen Strafgesetzbuches, welche bei einem der nächsten Landtage stattfinden wird, wird übrigens den vorliegenden Gegenstand nicht außer Acht lassen können und bei einem größeren und freieren Ueberblick über die gesammte Strafgesetzgebung des Landes und bei erweiterteren Erfahrungen auch die etwaigen Mängel der gegenwär⸗ tigen Vorlage zuverlässiger und sicherer an den Tag legen. Müss sich daher die Deputation im Allgemeinen für den Gesetz⸗Entwur aussprechen, so bemerkt sie zur Rechtfertigung dieser Ansicht nur noch Folgendes: „Es ist nicht blos im Intresse der Staatsgewalt, zu reichende materielle Strafbestimmungen gegen Preßvergehen zu schaffen, es ist nicht blos das Interesse der Regierung, welcher die Förderung eines gesicherten Rechtszustandes obliegt, daß jene Be⸗ stimmungen klar und treffend sind, damit die Justiz⸗Behörden be ihren Urtheilen über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten nicht in die Verlegenheiten gerathen, zu welchen die unbestimmte Fas⸗ sung der Artikel 94 und 96 des Kriminal⸗Gesetzbuchs genugsamen Anlaß gegeben haben mag, sondern es ist auch das Interesse der Presse selbst, welches dergleichen Bestimmungen wünschenswerth er⸗ scheinen läßt und deshalb geradezu erheischt, damit die Presse sich gegen sich selbst zu schützen und vor den mancherlel, ihren Kredit vernichtenden Ausschreitungen sich zu hüten wisse, Aueschreitunger, welche, wenn sie nicht durch Repressiv⸗Bestimmungen verhinder *) Diese Paragraphen des Kriminalgesetzbuchs betreffen in Caser Hase. ““ hehegae ci Handlungen gegen das Staatsoberhaupt, gegen
öffentliche Personen, zum öffenilichen Aergerniß gereichende Handlunben,
8 9 That, Vorbereitung des Verleitung zu der Ausführung einer strabansid erseßlichkeit, Verabredung
ths, Verleitung 1 1 1 Berbrrchece det, ousherberng zum Aufruhr, Gotteslästerung, öffentliche Herabsetzung der Religion.