1851 / 74 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vom 13. März.

Berliner v üürNAIMEn Eisenbahn-Actien.

Alle Post⸗Anstalten des und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, füͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

WMechsel-Course. Das Abonnement beträgt:

5 Rthlr. für ¼ Jahr.

10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarch

ohne Preis⸗Erhöhung. Anzeigers: Bei einzelnen Rummern wird 2 Behren⸗Straße Nr. 57. der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. - . , .“

Prioritäts- Actien. Kapital.

Stamm-Actien.

Zinssuss.

250 Pl. Tages - Cours. 250 Pl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst.

.300 Fr.

150 Fl.

150 Fl.

3 dlgier Bekanutm. Der Reinertrag, wird nach ersolgter 3

8 12 der Tausbbeslmmten kabe ausgefüllt 149 ½⅔ Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien zind v. Staat Sar.

„16 20¾ 79 Anh. Litt. A. B. 77 do. Hamburg 101 ¾ do. E1 . 99 ¾ do. Potsd.-Magd... 100 Tblr. 227 895 Aana Healberstadt 100 Thlr. 99 do. Leipziger Halle-Thüringer...

III 56 16 2 hüri- 100 SRLI. 3 Wochen 104⁴ ½ Cöln Minde v. . 8 8 . .

Amsterdam . öö1“

1849.

Suümmtliche Prioerithts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra Rein-Frirag

1850.

do. ..—

Hamburg..

96 ¼ B. 10¹½¼ bz. 99 ¾ G6. 3,132,800 5 102 ¼ bz. 1,000,000 5 101 bz 800,000 5 104½ bz. u 1,788,000 4,000,000 3,674,500 4 ½ 3,500,000 5 103 ¾ 3. 1,217,000 3 ½ 82 b. 2,487,250 89 i 1,250,000 82 B 1,000,000 1,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

Borl Anhalt do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd. .. do. do. 1— do. do. Litt. D. do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Cöln-Minden do. do. Rhein. v. Staat gar. Io 1 SI do. Stamm Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn Magdeb.-W 1 ttOn. . .. Oberschlesische.. Krakau-Oberschl... Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. do. 11. Ser. Breslau- Freiburg.. Berg.-Märk . V

101 ¾ 2 103 ½ bz. 93 ½⅔ bz. h 130 G.

216 .

100 ¾ 2 101 ½ *2. 65

1,411,800 4 5,000,000] V 1,000,000 4 2,367,200

2r

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 Y 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000

Berl.

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Leipzig in Ceourant im 14 Thlr. Fufs ...

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Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg bz.

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Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. X.

do. Lit B. Cosel-Oderberg... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.- Märk. Stargard-Posen Ruhrort-Crefeld . ... Aachen-Düsseldorf.. Brieg -Neisse . . ... ... Magdeb.-Wittenb. ...

97

36

83 ½

116 ½ be n 109 ½¼ b⸗2

Ffandbriefe, HKom munal - Papiere nund Geld-Course.

Inländische Fonds, 6.1. Gom. 188 Briof. Geld. Gem. 105 Grh Pos. Pfdbr. 3 ½ 9]1 100 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 8n8

85 ½ Pomm. Pfandbr. 2 96¾ Kur- u. Nm. do. 23 ½ 97

Schlesische d0.

do. Lt. B. gar. do. 3 ½⅔ Pr. HL. Antb.-⸗Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th.

[211. Brief. Preufs. Freiw. Anl 5 do. St Anl. v. 504 ¼ 100 St.-Schuld-Sch. 3 ¾ 85 ¾ 0d.-Deichb.-Obl. 4 ¼ Seeh. Präm.-Sch. 127 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Derl. Stadt-Obl. 5 103 ¾ do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ¾ 9¹½ Grofsh. Posen 4

besonderen Deduction unterworfen und somit offenbar zugegeben wird, daß diese Aufhebung bisher noch nicht erfolgt sei. Auch die Staats⸗ regierung theilt jene Ansicht über das bestehende Recht und hat dies durch ihre Organe bei den Berathungen in den Kammern wiederholt und unter spezieller Bezugnahme auf den Gang der Gesetzgebung des Jahres 1843 (Sitzungen der ersten Kammer am 28. April und 18. Oktober 1850) ausgesprochen. Wenn nun dessenungeachtet in dem dermalen vorliegenden ständischen Antrage von Zweifeln die Rede ist, die über den rechtlichen Fortbestand jener Vorkaufsrechte aufgetaucht seien, so beruht dies darauf, daß inmittelst bekannt worden, wie einige Behörden des Landes und namentlich das Ober⸗ Appellationsgericht beim Rechtsprechen eine von der obigen abwei⸗ chende Meinung befolgen. Unter diesen Umständen hat daher die Staats⸗Regierung den vorher erwähnten ständischen Antrag für wohlbegründet erachten müssen und in der Absicht, demselben alsbald zu entsprechen, den gegenwärtigen Gesetz ⸗Entwurf vorgelegt. Sie ist dabei einestheils sortwahrend von der bis jetzt auch von den Kammern gebilligten Ansicht aus⸗ gegangen, daß die hier fraglichen Vorkaufsrechte durch die Gesetzgebung des Jahres 1843 nicht beseitigt worden, anderentheils aber auch des Dafürhaltens gewesen, daß in Beachtung der in dem Berichte der vierten Deputation der ersten Kammer vom 8. Oktober 1850 berührten Gründe, so wie mit Rücksicht darauf, daß seit dem Jahre 1843 in Folge der Vorschrift in §. 225 des Gesetzes, die Grund⸗ und Hypothekenbücher ꝛc. betreffend, vom 6. November 1843 bereits viele dieser Vorkaufsrechte in die Grund⸗ und Hypotheken⸗ bücher eingetragen worden, die Aufhebung sothaner Rechte im Wege der Gesetzgebung bedenklich erscheine und sich nicht rechtfertigen lasse. Wenn aber in dem angezogenen Deputationsberichte als mögliches Be⸗ denken dagegen, daß die Fortdauer der gedachten Vorkaufsrechte vurch ein Erläuterungsgesetz ausgesprochen werde, angeführt wird, daß dann eine Verletzung derer, welchen seither im Prozeßwege diese Rechte abgesprochen worden, vorhanden sei, so ist dem ent⸗ gegenzuhalten, daß Aehnliches überhaupt in allen den Fällen ein⸗ tritt, wo gesetzliche Dezisivbestimmungen durch schwankende oder un⸗ zuträglich erscheinende Entscheidungen der Gerichtsbehörden hervor⸗ gerufen werden. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß, da das vorliegende Gesetz nur den Zweck hat, auszusprechen, wie durch die angezogene Gesetzgebung von 1843 die hier fraglichen Vorkaufs⸗ rechte nicht aufgehoben worden seien, durch sothanes Gesetz Vor⸗ kaufsrechte nicht wieder hergestellt werden sollen, welche entweder durch Urtel und Recht aberkannt oder auf welche von den Bethei⸗ ligten Verzicht geleistet worden ist, so wie daß durch das gegenwär⸗ tige Gesetz an den Vorschriften des Gesetzes über die Grund⸗ und Hypothekenbücher, insbesondere in den §§. 18, 22 und 23, etwas nicht geändert wird. Einer Andeutung hierüber hat es daher in ersterem nicht bedurft.“

0⸗ 1— 902 -

Angekommen: Se. Commandeur der 6ten Divisi von Torgau.

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1 Durchlaucht der General⸗Lieutenant un Fürst Wilhelm von Radziwill

Amtlicher Theil. I“ X“ reußen. erlin. erfügungen des Justiz⸗Ministeriums. Oesterreich. Wien. Militairische Verfügung. Gräfin Westmoreland. Sachsen. Dresden. Konferenz. Erläuterung zu §. 8 des Gesetzes über die Theilbarkeit des Grundeigenthums vom 30. November 1843. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Hessen. Kassel. Legations⸗Rath von Thiele. Vermischtes. Schleswig⸗Holstein. Altong. Vorstellungen an die Landesbehörde nn. I Anerkennung der schleswig⸗holsteinischen Kassenscheine. Cirkular. Nassau. Wiesbaden. Landtags⸗Verhandlungen. Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin. Landtags⸗Verhandlungen. Hamburg. Hamburg. Der Colonisations⸗Verein.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme eines An⸗ trags zu Gunsten verunglückter Sapeurs⸗Pompiers. Paris. Diplo⸗ matische Audienz. Befehl an die Truppen. Marschall⸗Ernennung. Die Fusions⸗Frage. Ministerwechsel⸗Gerüchte. Die Verfassungs⸗ Revisions⸗Frage. Sub⸗Budget⸗Kommission. Anträge hinsichtlich der Supplementar⸗Kredite. Die Privat⸗Telegraphie. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Bills für bessere Sicherheit der Schiffs⸗Passagiere und über den Arsenik⸗Verkauf. Unterhaus. Petitionen. Interpellation. Anzeige einer Juden⸗ Emancipations⸗Bill. Mittheilungen über die Cap⸗Kolonie. Be⸗

willigung der Marine⸗Ausgaben. London. Truppen⸗Transport nach dem Cap. Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Dampfschiff⸗Verbindung mit London. Kommission zur Untersuchung der grönländischen Verhältnisse. Gehei⸗ mer Rath von Tillisch. Volksthing. Oersted †.

Italien. Turin. Die türkische Gesandtschaft. Zurücknahme eines Verbannungsdekrets. Staatsausgaben für Pensionen und Unterstützun⸗ gen. Genua. Durchreisende Diplomaten. Florenz. Ankunft des Großherzogs und der Großherzogin in Livorno. Rom. Die Nationalbank. Der Karneval. Amortisirungs⸗Kommission.

Spanien. Madrid. Die Kommission für Regelung der Staatsschuld.

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40 ½⅔ a 40 bz.

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88 92 55

82 ½ 90¾

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 14. März. Das Justiz⸗Ministe⸗ rialblatt enthält die allgemeine Verfügung vom 5. März d. 82 die Einziehung der Geldstrafen in Polizei⸗Contraventionssachen be⸗ treffend; desgleichen vom 6. März d. J., betreffend die Führung der Repertorien in Untersuchungssachen bei den Gerichtsbehörden erster Instanz; Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 28. Januar d. J., betreffend die Abfassung der Entscheidungen zwei⸗ ter Instanz in den vor Gewerbegerichten anhängigen Rechtsstreitig⸗ keiten; Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 28. Dezember v. J., das Verfahren bei Ansprüchen von Beamten und Militairpersonen wegen entzoge⸗ ner Diensteinkünfte betreffend.

Oesterreich. Wien, 12. März. Das Neuigkeits⸗ Büreau meldet: „Se. Majestät der Kaiser hat angeordnet, daß von nun an die Infanterie in der Regel bei allen Gelegenheiten ihres Ausrückens das Bajonnet auf das Gewehr nicht mehr zu pflan⸗ zen hat. Das Bajonnet wird sonach nur noch vor dem Feinde, auf dem Wachposten und wenn ein Kavallerie⸗Angriff zu erwarten steht, von der Mannschaft auf das Gewehr gepflanzt.“

Der Lloyd berichtet: „Gräfin Westmoreland, Gemahlin des englischen Gesandten am Kaiserlichen Hofe und Nichte des Herzogs von Wellington, befindet sich seit einigen Tagen in dieser Residenz. Sie hat eine Wohnung in dem Herzog Koburgischen Palast auf der Bastei um 11,000 Fl. gemiethet. Es scheint daher, daß Lord Westmoreland, dessen gesellige Liebenswürdigkeit in Berlin allgemeine Anerkennung fand, bald nach Wien kommen und hier seine glän⸗ zende Gastfreundschaft fortsetzen wird. Die Schwester des Ge⸗ sandten, Gräfin Jersey, ist die Mutter der jungen Fürstin Esterhazy.“

März. (Dr. J.) Gestern und heute ist die zweite Kommission der Ministerial⸗Konferenz im Brühl⸗ schen Palais versammelt gewesen. Der Königlich preußische Staats⸗ Minister a. D., Graf von Alvensleben, ist von Berlin wieder hier eingetroffen.

12 uöö

Disconto.

1,100,000 4,500,000

Ausländische Fonds.

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2

₰,—

Quitlungs-Bogen.

5 Poln. neue Pfübe. 4

do0. Part. 5060 Fl. 4 dIͤ —0o-e Hamb. Feuer-K. 3 ¾ q0. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 4 ½ IHIoll. 2 ½ 9% Iut. 2 Kurh. Pr. 0. 40 th. N. Bad. do. 35 Pl.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Börsen- Zisen. 1848.

4Ausl. Stamm-Act.

Reinertr.

Ausländ. Actien. 2,050,000

650,000 4,300,000

KIeIS Aton S8 Cöthen-Bernb. Thlr.

Friedr. Wilh.-Nordb. 2. Mecklenburger Phlr.

do. Prior

8,000,000

32 ½ 8 27

qo. do. I. B. 200 Fl. 18 ½ 8 8 8 ; 1 ; ; Sür 2 Pfdbr. a. C. 4 Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 ¼ h. preussische Bank-Antheile 96 b⸗

Die Börse war heute sehr animirt, und die Course erfuhren bei sehr lebhaftem Geschäft einen erheblichen Aufschwung; besonders gesucht waren Anhalter, Berlin-Stettiner und

Köln-Mindener, die bedeutend besser bezahlt wurden.

2 Uhr. Engl. Fonds still bei geringem Umsatz. Fremde

Fonds geschäftslos.

Amsterdam, 10. März. Die Stimmung für holl. Fonds war etwas flauer; auch der Handel ohne besonderes Leben.

Oesterreichische Bank⸗Artien 1166 Br., 1163 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 74 ½ Br., 74 ½ Gld. Badische Partial⸗ Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., 32 ⅞1 Gld., Kurbhessische Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 Br., 32 ½ Gld. Sardinische Par⸗ tial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 34 ¼ Br., 34 ½ Gld. 2 114“ Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 76 Br., 75 ½ Gld. Span. ö W1 1 3 % znd. 37 8 33 15 Apr blI8 8 . 8 8 8 häft. 8 8 . Br., 116¾ Gld., 5* B. 8 Br. 1“ * Güde 1“ F g9 8 angenehmer. Oesterr. mehr angeboten. Oesterr. Met. 5proz. 70 ½,

921 8 8 813 44 b gr W 3 9. .83 ¼¾4, Br., 8 . 8* 9. 2 18½ . Fom. 2 1 5829bu 8 9 1 1“ eisse-Brieg 43 Gld. Friedr. Wi 8 Bexbach 83 ¼ Br., 83 Gld. Köln⸗Minden 101 ½ Br., 101 ½ Gld. . 2 proz. 38 8. Bras. 90 ¼, v. tex. 334¼. 8 Wien, 11. März. Met. 5 proz. 96 Br., 96 ⁄% Gld. Aproz. 8 8 2 Holl. Int. 57 77, v. 76 ½ Br., 762 Gld. 4 :proz. 84* Br., 84 Gld. 2zproz. 52 Br, St Mörz. Z aro, ve 6;, Ca Br, 88 Gl8. 3, gr. Piecen 132, 1. Zyros 37 5, 38. 51 ¾ Gld. Anl. 34: 199 Br., 1984 Gd. 39 119 BVr., 119 ½ Br. 92 ¾ Gld Stiegl 87 ½˖ Br. 879 Gld. Dän. 73 Br. alte 105 ½, ½. Stiegl. 86 ¼, 2. Gld. Mall. 76 ½ Br., 76 Gld. Pesth 89 Br., 882 Gld. B. A. bproz. V. St. 105 Br., 105 Gld. Hamb.⸗ Berlin 92 ½ Br., Paris Gld. “] 92, Gld. Bergedorf 90 Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 543 Br., v Wechsel⸗Course. 51 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br. und Gld. Köln⸗Minden 100 Frankfurt 992 Gld.— Amsterdam 170¾ Br. u. Gld. Br., 100 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Br. Mecklen⸗ London 2 Mt. 11.70. Augsburg 130. Br., 129 ¼ Gl. 29 Br., 285 Gld. 3 k. S. 11. 77 ¾ Frankfurt 129 Gld. Wechsel⸗Course. Hamburg 35 Gld. Hamburg 191 Br. Paris 1892 Petersburg 181 ½ Gld. London 1 Paris 152 ½ Gld. 1“ 1 Passerl Go 134: Br. u. Ghb. ö ETelegraphische Notizen. Silber 129 ½ Br. u. Gld. Frankfurt 88 ½. Frankfurt a. M., 12. März. 2 ½ Uhr. Fonds und Valuten bei geringem Umsatz unverändert. Wien 193 ½. Met. Aproz. 65 %. „5proz. 74 1. B. A. 1161. 12. März. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗ Obligationen Breslau 153 ½. Span. 33 2⁄2. Bad. 32 ½. Kurh. 32 ½. Wien 924¼. 108 Gld. Leipz. B. A. 161½ Gld. Leipz. Dresd. E. A. 144 Gold al Marco 425 ½. Hamburg, 12. März. Berlin⸗Hamburg Br., 444 Gld. Sächsisch⸗Bayer. 83 ½ Br. Schles. 93 ½ Br. Louisd'or 10. 13 ½. Minden 100 ¼. Magdeburg⸗Wittenb. 54 ½. Löbau⸗Zittau 24½ Br. Magdeburg⸗Leipzig 216 ½ Br., 215 ½⅔ Gld. Dukaten 100. Getraide unverändert. Berlin⸗Anhalt. 101 Gld. Fr. W. Nordbahn 39 ¾ Gld. Al⸗ Preuß. Thaler 50 ¼. tona⸗Kiel 94 ½ Br. Deßauer B. A. A. 144 ¾ Gld. Preuß. B. A. Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei geringem Geschäft unverän⸗ 96 Gld. Geld sehr reichlich. Fraukfurt a. M., 11. März. Der Umsatz an heutiger Börse beschränkte sich nur auf einige Fonds und Actien⸗Gattungen. Zproz. Svanier, 5proz. Sard. Obligationen, Friedrich Wilhelms⸗ Nordbahn und Bexbacher Actien waren angenehmer und steigend. Oesterr. Actien, Badische und Württemb. Obligationen blieben et⸗ was flauer. Alle übrigen Gattungen ohne alle Veränderung. 5proz.

Lombardisch⸗Venetianische 72 Gld.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 12. März. Poln. Papiergeld 93 Gld. Oesterr. Bankn. 78 Br., 78 ⁄¾ Gld. Poln. Pfdb. alte 94 Gld., do. neue 93 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 82½ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18

Gld. Russ. poln. Sch. Oblig. 81 ½ Gld. Krakau⸗Oberschles. Oblig. in pr. Cour. 75 Br., 74 ½ Gld. Oberschles. A. 116 912

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Span. Ard. 13 %,

3proz. neue 67 ¾%¼. 2 Russ.

Coupons 8 ½, 3.

. 8 4 .⸗ 9 Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Chef des Handlungshauses Schneider u. Comp. zu Kon⸗ Gld. stantinopel, G. D. Schneider, und dem Montirungs⸗Depot⸗Con⸗ troleur a. D., Hempel zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Königlich sächsischen Rittmeister von Thielau, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen; Den bisherigen Landrathamts⸗Verweser von der Hagen zum Landrathe zu ernennen; und Nach der von dem Gemeinderath zu Viersen, im Regierungs⸗ Bezirk Düsseldorf, getroffenen Wahl, den bisherigen Bürgermeister Mathieu zu Viersen als Bürgermeister und den Kaufmann und Fabrikanten Mathias Lüps daselbst als ersten Beigeordneten der Gemeinde Viersen, resp. auf zwölf und sechs Jahre, zu bestätigen.

Sachsen. Dresden, 12.

(Dr. J.) Durch Königliches Dekret vom 22. Februar ist nachstehender Entwurf zu einem Gesetze: eine Erläuterung zu §. 8 des Gesetzes über die Theilbarkeit des Grund⸗ Eigenthums vom 30. November 1843 betreffend, an die Stände gelangt und wird in der nächsten Sitzung der zweiten Kammer zur Berathung kommen.

„Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc., finden Uns, zu Beseitigung einer wahrzunehmen ge⸗ wesenen Verschiedenheit in den Erkenntnissen rechtsprechender Be⸗ hörden, bewogen, mit Zustimmung der getreuen Stände Folgendes zu verordnen:

Diejenigen Vorkaufsrechte an Trennstücken, welche bei Dis⸗ membrationen von Grundstücken vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theilbarkeit des Grundeigenthums vom 30. November 1843 entstanden sind, sind durch die Gesetzgebung des Jahres 1843 (Ge⸗ setz, die Einführung des neuen Grundsteuersystems betreffend, vom

Hannover. Hannover, 11. März. (Hann. Ztg.) Erste Kammer. In der heutigen Sitzung richtet der Abgeordnete Breusing an den Minister⸗Präsidenten folgende vier Fragen: 1) Werden in den Konferenzen zu Dresden oder an irgend einer anderen Stelle Berathungen gepflogen, oder sind überhaupt unter den Einzelstaͤaten Deutschlands Unterhandlungen über Pläne oder Entwürfe zu einer allgemeinen Handels⸗ oder Zolleinigung für ganz Deutschland im Gange? 2) Wenn die eine oder andere dieser Voraussetzungen zutrifft, welchen Antheil nimmt die hannoversche Regierung daran, und welchen Grundsätzen folgt sie dabei? 3) Darf sich die Ständeversammlung und mit ihr das hannoversche Volk unter allen Umständen versichert halten, daß bei Behandlung solcher, für die Wohlfahrt des Staats so entscheidend wichtigen Fragen die hannover⸗ sche Regierung sich auf dem Boden des Rechts und der Verfassung halten werde? 4) Darf endlich erwartet werden, daß die Regierung insbeson⸗ dere unter keinen Umständen in die so verderbliche als verhaßte Maßregel der Einführung des Tabacks⸗Monopols willigen werde? Der Fragsteller, von der Voraussetzung einer dann zu gewärtigen⸗ den weniger diplomatischen, aber umfassenderen Antwort ausge⸗ hend, knüpft hieran den Wunsch, daß die Antwort nicht schon heute, sondern, wenn thunlich, am morgenden Tage erfolgen möge. Staats⸗ minister von Münchhausen indeß, von einem Hinausschieben we⸗ der größere Offenheit (denn darauf bezieht er den gewählten Aus⸗ druck „diplomatisch“), noch sonstigen Nutzen sich versprechend, nimmt keinen Anstand, sowohl vermöge seiner Stellung zum Ge⸗ sammt⸗Ministerxium, wie als Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten, sofort zur Beantwortung der Interpellation zu schrei⸗ ten, indem er zur ersten Frage erklärte, daß das Streben der

Dresden, 11. März.

Nordbahn 41. Lomb. Anl. 7221ä45.

92 ¾., Köln⸗

Ihre Majestät die Königin haben den Maler Karl Friedrich Köpke zu Allerhöchstihrem Hofmaler zu ernennen geruht.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ 2 2 8 1 8 gers ist Bogen 84 der Verhandlungen der Zwei⸗ Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ken Kammer und Bogen 52 der Anlagen zu 1 Das der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ ꝛor er ausge⸗ geben wird, enthält unter . 8 Verhandlungen Nr. 3355. den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Januar 1851, be-⸗ 9. September; Gesetz, die Grund⸗ und Hypothekenbücher und das geben worden. treffend die Aufhebung des im §. 16 der Schifffahrts⸗ Hypothekenwesen betreffend, vom 6. November und vorgedachtes Ge⸗ Polizei⸗Ordnung für die Stadt Königsberg vom setz vom 30. November 1843) für aufgehoben nicht zu achten.“ 14. März 1822 und in dem §. 43 der Feuer⸗Ordnung Die Notive hierzu sagen: Auf zwei nach einander folgenden für dieselbe Stadt vom 3. Juli 1770 enthaltenen un⸗ Landtagen sind Petitionen von Avulsenbesitzern aus den Ortschaften bedingten Verbots des Tabackrauchens und Feuerhaltens GKlostergeringswalde und Hilmsdorf an die Kammern gelangt und auf den in der Stadt Königsberg liegenden Schiffen zur Berathung gezogen worden, welche dahin gerichtet waren, die für einzelne Stadttheile; unter . Erlassung eines Gesetzes zu beantragen, wodurch die auf den den Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Grund älterer Gesetzbestimmungen, insonderheit des Generale vom Preußen und Ihrer Durchlaucht der Fürstin und Re⸗ 4. Mai 1784, bei Grundstücks⸗Dismembrationen entstandenen Vor⸗ gentin von Waldeck und Pyrmont wegen Bestellung kaufsrechte als unvereinbar mit der jetzigen Zeit und namentlich

dert.

Zproz. Cons. Ca-

London, 10. März. 8 b 7 Bras. 9.

3 ½proz. 99 ½¾. Diff. 12. Zproz. Span. 31. Int. 58 ⅝. Mex. 33 ¼R, 6. Peru 84.

In engl. Fonds war sehr gering. Fremde Fonds wenig gesucht und gefallen.

wenig Veränderung und die Geschäfte Mex. etwas

125

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. ven- Wir bringen hiermit zur öffentlichen

Kenntniß, daß der Ausschuß unserer Ge⸗ a., sellschaft die für das Betriebsjahr 1850

Bemerken in Kenntniss setzen, dass einem jeden Mit gliede binnen kurzem eine spezielle Berechnung über den zu leistenden Beitrag zugefertigt werden wird.

Versicherungen waren am 2ten d. M. gegen Ha gelschaden für 8,908,000 Thlr. und gegen Brand- schaden für 44,791,500 Thlr. gebucht

2

[697] Nothwendiger Verkauf.

97) Sprzeda.² konieczna. Die im Kreise Inowraclaw belegenen Rittergüter Sta⸗

Dobra szlacheckie Stanomin i Stanomska-wolza,

nomin und Stanomska⸗wola, welche landschastlich au 40,204 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. und 14,856 89b nh. fegehcas⸗ worden zufolge der nebst Hypotheken⸗ ein und Bedingungen in der Regi ei 8 Ie ee egistratur einzusehen am 20. Juni 1851, Vormittags 10 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt 1.““ Alle anberngen Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ oten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä b dS⸗ Termine zu melden. 1 3 ie dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: 1) Gutsbesitzer v. Lubomeski, 2) die Interessenten der Franz und Ignatz v. Lochocki⸗ schen erbschaftlichen Liquidationsmasse, eee 3) die Erben des Präsidenten v. Schrötter, 4) Ritterschafts⸗Rath Joseph v. Busse, 5) Adelheid v. Schöning, 6) Rendant Herrendörfer, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 7. Dezember 1850. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

landszaftownie na 40,204 Tal. 16 sgr. 2 fen. i 14,856 Tal. 8 sgr. 4 fen. otavowane wedle taxy, mogacéej byg przéjrzané wraz 2 wykazem hypotecznym i wa- r mi w Registraturze maja byé dnia 20g0 Czerwea 1851r. przed poludniem o godzinie 10te miéjscu zwyklem posiedzen sadowem Wvszyscy niewiadomi pretendenci realni wzywaja 810, ageby sie pod uniknieniem prekluzyi zgfosili naj- 62nij w terminie oznaczonym. Niewiadomi s pobytu wierzyciele: dziedzic Lubomeéski, interessenci massy lik widacyinéj Franciszka Igna- cego Lochockiego, spadkobiere y prezesa Schröter radca Jozef Busse, 5) Adelheida Schöning, 6) kassyer Herrendörfer, zapozywaja sit niniéjszym publicznie. Ind wracfaw dnia 7g0 Grudnia 1850. Kröl. Sad Powiatowy. Wyqdzial 1.

S⸗

Steckbriefs⸗Erledigung. die Wiederverhaftung des 8lie ist der

1158] Durch Ludwig Wilhelm Julius Steinmehz

hinter denselben unterm 7. Dezember v. J. erlassene Steckbrief erledigt. Brandenburg, den 27. Februar 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Dividende auf 4 ½ % oder 19 Meun Thaler pro Actie Littr. A. EEEnneesigesetzt hat und daß diese Dividende in Preuß. Courant gegen Rückgabe der Dividendenscheine Nr. 4 und gegen ein mit dem Namen und der Woh⸗ nung des Inhabers versehenes Nummerverzeichniß vom 15ten dieses Monats ab bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Berlin und Hamburg, den 10. März 1851. E1IIIII

Hagelschaden- und Mobi- liar-Brand-Versicherungs- Gesellschaft zu Schwedt

an der Oder.

Zur Deckung der in der Zeit vom 2. September pt. bis 2. März c. vorgefallenen Brandschäden ist für die Assozlirten in den Provinzen Brandenburg, Pom- mern und Sachsen ein Beitrag von 2 Sgr. 2 Pf. PCt. und für die in den Provinzen Posen und Preussen ein Beitrag von 4 Sgr. 11 Pf. pCt. ausgeschrieben

de ir dieselben hierdurch mit dem

Schwedt, den 5. März 1851. Die Haupt-Direction.

[157] Bekanntmachung.

Das hierselbst täglich erscheinende Blatt (Braun⸗ schweigische Anzeigen), welches bereits über 100 Jahre besteht und nicht allein in jedem Orte des Herzogthums Braunschweig gelesen wird, sondern sich auch einer gro⸗ ßen Verbreitung in den Nachbarstaaten zu erfreuen hat, eignet sich in dieser Rücksicht ganz besonders zur Auf⸗ nahme von Ankündigungen jeder Art. Es wird ersucht, dasselbe mit der am hiesigen Orte erscheinenden Deut⸗ schen Reichszeitung, in welche am Schlusse auch Ankün⸗ digungen unter der Rubrik „Anzeigen“ aufgenommen werden, nicht zu verwechseln.

Die Insertions⸗Gebühren betragen für den Raum einer gespaltenen Zeile (Corpus⸗Fraktur) acht Pfennige oder einen Mariengroschen. Alle für die hiesigen An⸗ zeigen bestimmten Artikel sind an Herzogliches In⸗ telligenz⸗Comtoir hierselbst zu adressiren und franco einzusenden, und muß nach der geschehenen Einrückung die sofortige Einziehung der Insertions⸗Gebühren durch Postvorschuß gestattet sein.

Braunschweig, den 7. März 1851.

Herzogliches Intelligenz⸗Direktorium. Dedekind.

des Königlich preußischen Ober⸗Tribunals zu Berlin zum obersten Gerichtshofe in Strafsachen für die Für⸗ stenthümer Waldeck und Pyrmont. Vom 1. Februar 1851; ratifizirt den 8. /728. Februar 1851; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Februar 1851, betref⸗ fend den Bau einer Chaussee von Anholt bis zur niederländischen Gränze in der Richtung auf Dinxperlo und die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes und der fiskalischen Gerechtsame für dieselbe; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Februar 1851, be⸗ treffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Neu⸗ salz nach Freystadt; unter die Bekanntmachung vom 28. Februar 1851 über die unterm 17. Februar 1851 erfolgte Bestätigung des Statuts des neusalz⸗freystädter Kunststraßen⸗Vereins vom 7. September 1849; und unter das Gesetz, betreffend die Todes⸗Erklärung in See gegangener verschollener Personen. Vom 24. Februar 1851. Berlin, den 15. März 1851.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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3360.

mit der durch die neuere Grundsteuergesetzgebung in Wegfall gebrach⸗ ten Haftungspflicht der Stammgüter in Kaduzitätsfällen des Trenn⸗ stücks für erloschen erklärt werden möchten. Bei dem im Novem⸗ ber 1849 eröffneten Landtage beschloß die zweite Kammer einstimmig, die Petenten mit ihrem Gesuche abzuweisen, die erste Kammer hin⸗ gegen gelangte nach zweimaliger Abstimmung zum Beschlusse eines Antrags im Sinne der Petenten. Die zweite Kammer des im Jahre 1850 eröffneten Landtags entschied sich anfangs ebenfalls dahin, die Petition, als zur Befürwortung ungeeignet, auf sich beruhen zu lassen, trat aber später dem Beschlusse der ersten Kammer bei, welcher da⸗ hin lautete: die Vorlegung eines Gesetzes zu beantragen, wodurch die aufgetauchten Zweifel über die früheren gesetzlichen Vorkaufs⸗ rechte beseitigt werden und zu diesem Behufe die vorliegende Pe⸗ tition an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. Wie sich aus den gepflogenen Verhandlungen deutlich erkennen läßt, ist die Ansicht der Kammern dahin gegangen, daß in der dermaligen Ge⸗ setzgebung kein Grund gefunden werden könne, an dem rechtlichen Fortbestande jener vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theil⸗ barkeit des Grundeigenthums vom 30. November 1843 durch Vor⸗ behalt oder Zugeständniß oder in Folge der früheren gesetzlichen Vor⸗ schriften ins Leben getretenen Vorkaufsrechte zu zweifeln. Denn daß von dieser Ansicht selbst die Majorität des vierten Ausschusses der ersten Kammer im April 1850 ausgegangen, geht aus der Fassung des erstatteten Berichts hervor, in welchem der Satz, daß eine ge⸗ setzliche Aufhebung der fraglichen Vorkaufsrechte erfolgen könne, einer

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Regierung schon seit Jahren dahin gerichtet gewesen, eine grö⸗- ßere Einigung der materiellen Interessen herbeizuführen, und daß auch augenblicklich Verhandlungen im Gange, durch welche eine vertragsmäßige Einigung erstrebt wird. Die zweite Frage dahin veantwortend, daß die durch die Interessen Hannovers gebotenen und bis hierher festgehaltenen Grundsätze auch in Zukunft keinen anderen weichen werden, hält der Ministerpräsident die dritte Frage, als sich von selbst verstehend, einer Antwort nicht bedürftig, giebt dagegen auf die vierte Frage die eben so entschiedene, als unumwundene Antwort, daß durchaus kein Grund zu der Besorg⸗ niß vorhanden, als könne das Tabacksmonopol bei uns eingeführt werden! Der Interpellant erklärt sich mit dieser Antwort auf das vollständigste befriedigt.

Hessen. Kassel, 10. März. (O.P. A.Z.) Der preußische Ge⸗ schäftsträger, Legationsrath von Thiele, traf gestern nach monatlanger Abwesenheit von Berlin wieder hier ein. Der neue preußische Kom⸗ missar, Staatsminister Uhden, wird am Mittwoch hier General von Peucker wird die Ankunft des Herrn 1888 und dann nach Frankfurt zurückkehren. Der Wens 88 preußischen Infanterie⸗Regiments, wovon bekann 8 N.S 8 88 hier liegt, Oberst Graf von Redern, war in 8s g 88 Begrüßung des Prinzen Albrecht von Preußen mit einem Prinzen

von Bentheim⸗Steinfurth nach Meiningen abgereist. In den näch