Berliner Börse vom 14. März.
Eisenbahn- Actien.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.
81 do. . 2227— Hamburg.. 300 Mk. do. 300 Mk. 1 Lst. 300 PFr. 150 Pl. 150 Pl. 100 Thlr.
Leipzig in Ceurant im I14 Thlr. Fufs... 100 Thlr. 190,
London . Paris..
Wien in 20 Xr. Augsburg. Breslau
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fonds, Pfandbriese Kommunal-Papiere und 2 e,
geld-Course.
2zt. Brief. Geld. Preufs. Freiw. 42 5 105 ⅔ 105 ½ do. St Anl. v. 5074 1 100 St.-Schuld-Sch. 3 85 ⅔ — 04d.-Deichb.-Obl. 44 — — Sech. Präm.-Sch. — — 127 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Borl. Stadt-Obl. 5 103 ¾ Westpr. Pfaudbr. 3 ¾ 91 ½⅔ Grossh. Posen do. 4 —
Gem. Grh Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch. 82 ½ Friedrichsd'or. 90 ¾ And. Goldm. à 5th.
103¾
3 wochen
. Brief.
Geld.
142 Der Reinertrag wird nach erfolgt
in der dazu bestimmnten Rubri Die mit 3 ⅞ pCt. bez. Actien sind v.
Brief. 142 ½ 141 ½ 150 ½
Stamm-Actien.
ausgefüllt.
Kaͤpital. er —
Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
Rein-Ertrag 1849.
ITages - Cours.
Kapital.
I Tages - Cou
Prioritäts-Actien.
Zinssuss
Summtliche Prieritäts-Actien werden durche jührliche Verloesung à 1 pCt. amortisirt.
Ber 18 6 20 ⅞½ 6 20 ¼ “ 77 ¾ 10¹⅔ 99 ¾ 99 ⅔ 99 ⅔ 56 16 104 ½
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.- Magd... Magd.-Halberstadt 1— do. Leipziger. Halle-Thüringer Cöln -Minden. Rheinischoe Bonn- Cöln ö Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do. Lit, B. Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk... D Stargard-Posen Ruhrort-Crefeld .... Aachen-Düsseldorf.. ISI ““
Geld. — 91
Gem.
96 ½ 95 ½
97
— 95¼
96
13 ½ 13 % 847 8⁵2
— Disconto.
Ausländische Fonds.
Magdeb.-Wittenb....
Poln. neue Pfdbr. — do. Part. 500 Fl. 91½ do. de. 300 Fl. 91½⅔ Hamb. Feuer-K. 110 ¾¼ do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleibe 4 ½ 96 ¾ Lübeck. Staats-A. do Poln. Schatz0. 4 81½ MHoll. 2 ½ % Iut. do. do Cert. 1.A. 5 94 Kurh. Pr. O. 40 th. do. do. L. B. 200 Fl. — 18,/72 N. Bad. do. 35 Fl.— Poln 2.Pfdbr. . C. 4 94 ½
Russ. Hamb. Cert. 5 do. Hope 1. Aunl. 4 do. Stegl. 2. 4. A. 4
do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5
32 ⁄¼ — 33,
Quittungs- Bogen.
Aachen-Mastricht ..
Ausländ. Achlien.
Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,00
do. Prior...
4
6,000,000 8.000,000 4,824,000 4,000,000 1,790,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1;700,000 1,800,000 1,000,000 5,000,000
1,100,000 4,500,000
2,750,000
—
—V'q;Pö9Snögq—— +—8n-;Ansenn
. S C- S- e 8 05,—
—0 *·
90
Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 ¾ u.
0₰-—
* d” ¹
“ 2588* *
a
8—
88 —
103 ½ „ ⅔˖ Lz. 93 ½ „ bz.
117
64 ⅔
130
216 8.
68 ½ brv.
101 ½ 8 bz. u. G. 64 ½ n 65 b⸗
97 G.
83 ¾ 6.
26 ¼ 6.
116 ¼ bz. u. 6 109 ¼ 6G.
74 ½⅔ 2 2 bz u. B 39 ¾ ,a 39 uz2
82 ½⅔ bz.
80 6.
55 ½ bz.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 4 3,674,500 34 102 b⸗. 3,500,000 103 ½ bz. 1,217,000 3 ¼ 82 B. 1,250,000 82 B 1,000,000 91 ⅞ 6.
Berl.- Anhalt do. Hamburg dO. JIISö1 Potsd. Magd... do. .. do. Litt. D.
Stettiner
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer....
Cöln-Minden
do. do.
Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität.. do. Stamm -Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch. 4,175,000 943, 6
do. do. 3,500,000 103 ⅜ b⸗ do. III. Serie. 2,300,000 103 do. Zweigbahn 252,000
Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000
Oberschlesische 3470,300
Krakau-Oberschl. .. 360,000
Cosel-Oderberg 250,000
Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000
Breslau- Freiburg... 400,000
1,100,000
100 bz.
99 ¼
85 ½
25 =2. 21—
— 8
Berg.-Märk D
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zmsen. Reinertr.
2,050,000 650,000 4,300,000 fr
FIe Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
do Nn w
8
preussische Bank-Antheile 96 ¾ b⸗
—
Die Stimmung war auch heute wieder sehr animirt,
blieben zu besseren Preisen gesucht.
und die Course behaupteten sich sehr fest.
Köln Windener, Anhalter und besonders Potsdam -Magdeburger Eisenbahn-Actien
Auswärtige Börsen.
7 Bankn. 78 ⁄2 Br., 78 ¼¾ Gld. 94 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 82 ½8 Gld. Gld. Russ. poln. Sch. Oblig. 81 ½ Gld. Oblig. in pr. Cour. 74½ Br. u. Gld. Oberschles. do. B. 109 5 Gld. Freiburg 76 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 43 Br. Friedr.
Wien, 12. März. 76 ¼ Br., 76 ½ Gld. 42½roz. 85 Br., 84 ½ Gld. 51 ½ Gld. Anl. 34: 199 ⅞ Br., 198 ½ Gld.
Poln. Pfdb. alte 94
Glvd. Mail. 76 ½ Br., 76 Gld. Pesth. 1260 Br., 1258 Gld. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 179 ½ Br., 179 ½⅔ Gld. Augsburg 130 Br., 129 i Gld. Frankfurt 129 ¾ Br. Hamburg 191 Br., 190 ⅞ Gld. London 12.45 Br. u. Gld. Gld. Kaiserl. Gold 134 ½ bezahlt. Silber 129 ¼¾ bezahlt. Fonds und Actien ziemlich wie gestern. Fremde Valuten etwas offerirter.
Leipzig, 13. Marz. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen Leipz. Dresd. E. A. 144 ½
Schles. 93 ¾ Br. 216 Gld. 94 ½ Br. Deßauer B. Preuß. B. A. 96 ⅞ Br., 96 ¾ Gld.
Die Börse in Oesterr. Alle Gattungen derselben F. W. Nordbahn Nachfrage und steigend. Die ar keine Verän⸗ von sehr geringem
108 ½ Gld. Leipz. B. A. 161 ½ Gld. Br., 144 ¼ Gld. Sächsisch⸗Bayer. 83 ¾ Br. Löbau⸗Zittau 24 ¾ Br. Magdeburg⸗Leipzig Anhalt. 101 ¾ Br., 101½ Gld. Alona⸗Kiel A. A. 144 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 12. März. Fonds war heute etwas flau gestimmt. waren unter der gestrigen Notirung angeboten. und Bexbacher Actien waren mehr in Course aller übrigen Fonds derung. Das Geschäft war Belang. 8
im Allgemeinen
13. März. Poln. Papiergeld 93 % Gld. Oesterr.
B. Cert. 200 Fl. 18 ¾ Krakau⸗Oberschles.
Niederschles. 83 ¼ Br. Wilh. Nordb. 40 ⅛ Br., 40 ¾ Gld.
Met. 5proz. 96 ¾ Br., 96 ¾ Gld. Zxproz. 52 Br., 39: 119 ¾ Br., 119 ½ Gld. Nordbahn 131 ¾ Br., 131¼ Gld. Gloggnitz 132 Br., 131 ½⅔ 89 Br., 88 ¾ Gld. B. A.
und Actien erfuhren g
Metalliques⸗Obligationen Gld., do. neue Partial⸗Loose 2 40 Rthlr. 32 tial⸗Loose a 36 Fr. Darmstädt. Partial⸗Loose a Zproz. inländ. 34 Br., Fl. 83 ¼ Br., 83 Gld.
Bexbach 83 ½ Br., 83 ¾ Gld.
Hamburg, 12. März. St. Prämien⸗Obligat. 92 Br.
A. 116 i Gld.,
4proz.
73 ¼ Gld. Amerikan. 6proz. V. 93 Br., 92 ¾ Gld.
Wittenberge 55 Br., 54 Gld.
39 ½ Br. u. Gld.
bahn 476.25.
Amsterdam 211 ½. Hamburg 185 ¾. Berlin 869 London 24.872 Frankfurt 211. Wien 192.
Berlin⸗ Dukaten 11.70 —
und gefragt. London, 11. März. 3 ½proz. 99 ¼. Ard. 20.
Mex. 33 ¾. Peru 84 ½. Engl. Fonds bei geringem
gem Geschäft.
bei Gebrüder 50 Fl. 76 ⅞ Br., Poln. 4proz. Oblig. 2
33 Gld. Nordbahn 41 ¼ Br., 41
Friedr.⸗Wilh. Köoöln⸗Minden 101 ½
Br., 92 ½ Gld. Stiegl. 8 Ard. 12 ½ Br., 12 ½⅞ Gld. St. 105 ¾ Br.,
Bergedorf 91 Br., 90 ⅓˖ Gld. Altona⸗Kiel 94 ¼ Br., 94 Gld. Köln⸗Minden 100 ¼ Br., 100 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn Mecklenburg 29 Br.,
Paris, 11. März. 3proz. 57.80. 5proz. 94. 20.
St. Petersburg 3872 . Gold al marco 2. 25 — 2 Int. 58 ¾.
Fremde Fonds behaupteten sich gut, Cons. unverändert.
Oesterreichische 1“ Br., 1160 Gld. 74 ¼ Br., rt Loose a 35 Fl. vom Jahre 1850 32 ½ Br., 32 ⅞ Gld., Kurhessische Br., 32 ½ Gld. - Bethmann 34 ¼ Br., 34 ¾ Gld.
zproz. E. R.
Wechsel⸗Course.
1 4*
2 41.66.
Fonds schienen anfangs weichend,
Zproz. Cons. p. C. u. a. Russ. 5proz. 111.
Geschäft unveränderrt im Preise. besonders Peru⸗ Fremde Fonds fest bei gerin⸗
„
74 Gld.
7
105 ¾⅔ Gld.
5proz. Badische Partial⸗
Sardinische Par⸗
75 ½ Gld. Span. 500 Gld.
pr. C. 89 Br. u. Gld. 106 ½ Gld., 4 ½Oproz. 92 ½ ¼ Gld. Dän. 73 ⅞ Br., Zproz. 31 ¾ Br. und Gld. Hamb.⸗Berlin
Magdeburg⸗
28 ¾¼ Gld. Nord⸗-
doch schlossen sie belebter
Z. 96 ¼,
Bras. 92 ¾.
% höher.
Amsterdam, 11. März. Die Stimmung für Holl. Fonds war bei sehr geringem Geschäft neuerdings etwas flauer. 1; fremden Fonds war unbedeutender Handel und keine meldenswerthe Veränderung. Oesterr. Met. 5proz. 71 ½, neue 78 ½⅛. 2¼proz. 38 ½. Bras. 90 ½, . Peru 80 ½. 2 b
Holl. Int. 57 7%. Zproz. neue 67 ½. Span. Ard. 13 ⁄%. gr. Piecen 13 %, ¼. Zproz. 373½, 38. Coupons 8 ⅛. Poln. 4proz. 788 Wechsel⸗Course. London 11. 70 Br. ööI““
Hamburg 35 ¼ Br. 2 Mt. 35 Gld.
Gold 11 ¼, 10 ½. G
Dulaten 5.70 — 5.60.
Gld.
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 13. März. 2 ½ Uhr. Nordbahn 41 ¼. Met. 4 ½proz. 65 ¼. 5 proz. 74. B. A. 1158. Span. 33 71. Bad. 32 ½. Kurh. 32 ¾. Wien 92 ½. Lomb. Anl. 72 ¼
Hamburg, 13. März. 2 ½ Uhr. Berlin⸗Hamburg 92 ⅛. Köln⸗Minden 190. Magdeburg⸗Wittenb. 55
Weizen fester.
Roggen gefragter.
Stettin, 13. März. 82 ⅔ Br.
Rüböl 10, pr. Herbst 10 ¾ Br.
Spiritus 24, pr. Frühj. 23 ½, pr. Juni
Roggen pr. Frühjahr 34 ¼, pr. Juni
9021⸗
228½¼
2 — —
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 85 und 86 der Verhandlungen der Zweiten Kammer und Bogen 59 bis 35 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kam⸗ mer ausgegeben worden.
nnnnnmgnngn—
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosfbuchdruckerei.
Bekanntmachungen.
[64512 Subhastations⸗Patent.
Das in der Dammvorstadt Krossener Straße Nr. 6 hierselbst belegene, Vol. IV. No. 136 b. Fol. 319. des Hypothekenbuchs verzeichnete, der verehelichten Schnei⸗
dermeister Springer, Charlotte Wilhelmine geborenen Boldt, gehörige Haus nebst Garten, gerichtlich abge⸗ schätzt auf 5920 Thlr., soll in termino den 21. Mai 1851, Vorm. um 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 vor dem Deputirten, Kreisrichter Ullricy, öffentlich meistbie⸗ tend verkauft werden. Taxe und Hvpothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Die Kaufbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Frankfurt a. d. O., den 28. Oktober 1850.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
—D9
Bekanntmachung. Ueber den Nachlaß des Gutsbesitzers Wilhelm von Loeper zu Nessin urch Verfügung vom 2ten d. M. ftliche Liquidations⸗Prozeß eingeleitet und zur Liquidation und Begründung der etwanigen Forderun⸗ gen an den von Loeperschen Nachlaß ein Termin auf den 28. April c., Vormittags 10 Uhr,
m Instructionszimmer Nr. 4 auf hiesigem Rathhause
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns anberaumt. Wir laden sämmtliche Gläubiger vor, in diesem Ter⸗ mine entweder persönlich oder durch einen mit Voll⸗ macht und Information versehenen Stellvertreter, wozu wir die Herren Justizrath Götsch und Rechts ⸗Anwalt
1841
Hänisch in Vorschlag bringen, zu erscheinen und ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und deren Richtig⸗ keit nachzuweisen, widrigenfalls sie aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleibt. Colberg, den 2. Januar 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf. Das im hiesigen Kreise belegene adelige Rittergut Buez und Sniaty nebst Vorwerk Debina incl. des
[583]
Waldes, mit einem Gesammt⸗Flächen⸗Inhalt von 3567 Morgen 10¶Ruthe, abgeschätzt auf 82,344 Thlr. 3 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 28. April 1851, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Kosten, den 3. Oktober 1850.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
[64432 Nothwendiger Verkauf.
Das auf den Namen des Kaufmanns Carl Friedrich Benke und seiner Ehefrau Johanne Henriette geborenen Niemierska eingetragenen, auf der Speicherinsel an der langen Brücke belegene, im Hypothekenbuche unter Nr. 16 A. verzeichneie, gerichtlich auf 17,084 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzte Grundstück ist Schulden halber zur nothwendigen Subhastation gestellt, und wird der Bie⸗ tungs⸗Termin
ven 28. Juni 1851, Vormittags 11 Uhr,
5 is 8
an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Tax⸗Instrument vom 16. neueste Hypothekenschein sind
Danzig, den 58
November 1850.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.
September im Büreau XII. einzusehen.
Das in Brandenburg bei Herrn Eduard Maercker, der in Jüterbogk bei Herrn C. A. Neumann, in Dahme bei Herrn Julius Schulze, in Friesack bei Herrn J. A. Lach, 1. Abtheilung. in Mittenwalde bei Herrn C. F. Ramlow, in Wusterhausen a. D. bei Herrn C. F. Krohn,
1850 und
[160] Die Sch „ 5 4 *¼ Gesellschaft in Breslau (Gewährleistungs⸗Kapital übernimmt Versicherungen von Mobilien und Immobi⸗
r Art, Waaren, Maschinen u. s. w. zu den t entstandene Schäden
in in in in in in
lien jeglicher billigsten Prämiensätzen und ersetz auf schnellste. Prospekte und zu haben bei dem un bijou⸗Platz Nr. 11, s
In Berlin bei
Antrags⸗Formulare
22 2
Adolph We
„ 2 2
straße Nr. 49.
Im Regierungs⸗Bezirk Po Potsdam bei Herrn A. Hintze,
Havelberg bei Herrn Eduard Bahn,
Luckenwalde bei Herrn Edmun
Neu⸗Ruppin bei Herrn Louis Hartmann,
Spandau bei Herrn C. F. Mo Neustadt⸗Ebw. bei Herrn C. F.
2 Millionen Thaler)
terzeichneten Haupt⸗Agenten, Mon⸗
o wie bei den Spezial⸗Agenten. Helfft Gebrüder.
Herrn Herrmann Floessel, Neue
Schönhauserstraße Nr. 2,
H. L. Rosenfeld, Oranien⸗
burgerstraße Nr. 30,
in Nauen bei Herrn Lieutenant a. D. Sickert, in Kremmen bei Herrn A. F. Ziemdorff,
les. Feuerversicherung 82 in Oranienburg bei Herrn Lehrer C. Roland,
in Gransee bei Herrn Kantor Burchardt.
Im Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O.: in Frankfurt a. d. O. bei Herrn Carl Weill, in Reppen bei Herrn C. Cavalier, in Beeskow bei Herrn E. Visbeck, in Guben bei Herrn Carl Pfitzmann, in Krossen bei Herrn Eduard Riemer, in Kottbus bei Herrn Julius Koppe, in Sorau bei Herrn C. A. Petzold, in Schwiebus bei Herrn Gustav Balcke, in Luckau bei Herrn A. M. Deubold.
sind unentgeltlich
[159] Bekanntmachung.
Die Direction der Zarskoe⸗Selo Eisenbahn⸗Gesell⸗
schaft hat mich beauftragt, die Dividende für das zweite
Semester 1850 mit 1
2 ½ Silber⸗Rubel pro Actie
von 104 Thlrn. für 100 Silber⸗Rubel
auszuzahlen, und können die Zahlungen gegen Einrei⸗
chung der Coupons nebst nach der Reihenfolge geordne⸗
ten Nummern⸗Verzeichnissen bei mir in den Vormittags⸗
stunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommen werden. erlin, den 12. März 1851.
Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.
inlig, Dorotheen⸗
tsdam: zum Course
d Schreber
ewes, 1 L. Marschner,
Das Abonnement betrͤägt:
5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
“ ““
Amtlicher Theil. Deutschland.
Berlin. Allerhöchster Erlaß. — Gesetz. — der Armee. — Allerhöchste Entscheidung. Oesterreich. Wien. Rundreise des Ministers des Innern. — Feld⸗ zeugmeister Welden. — Kriminalstatistik. 8 Bayern. München. Neue Eintheilung der Armee⸗Corps. — Gene⸗ LE der Staats⸗Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 1851 b 355. Sachsen. Leipzig.
Preußen. Ernennung in
Dresden. Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen. Durchmarsch österreichischer Truppen.
Württemberg. Stuttgart. Die ständischen Wahlen. Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin. Landtags⸗Verhandlungen. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Frankfurt. Frankfurt a. M. Tagesbefehl.
Ausland.
Oesterreich. Zara. Befriedigende Nachrichten aus Bosnien und der Herzegowina.
Frankreich. Paris. Marschall⸗Ernennung. — Ministergerüchte. — Die Orleansschen Prinzen. — Legitimistische Spaltung. — Gesetzgebende Versammlung. — Anträge auf Wiedererstattung der Steuer von 45 Cen⸗ timen. — Vertagungsplan. — Kommissionsgutachten über einen Antrag in Betreff der Sparkassen. — Censur gegen Michelet. — Vermischtes.
Großbritauien und Irland. Parlament. Oberhaus. Inter⸗ pellation über die Titel⸗Bill. — Unter haus. Ankündigung eines An⸗ frags in Bezug auf Ceylon. — Annahme eines Antrags gegen die bis⸗ herige Verwaltung der Königlichen Forsten. — Bill gegen Klosterzwang. — London. Die Lage des Ministeriums. — Schreiben des Grafen Winchilsea gegen die päpstlichen Anordnungen. — Soiree beim preußi⸗ schen Gesandten. — Zur Industrie⸗Ausstellung. — Blokade der Küste
von St. Salvador. — Die polnischen und ungarischen Flüchtlinge. —
Dänemark. Kopenhagen. Geheimer Rath Tillisch. — Die Nota⸗ beln. — Kommissär für die Gränz⸗Regelung zwischen Schleswig und Holstein. — Die außerordentliche Steuer für das Herzogthum Schleswig.
Italien. Turin. Freihandels- Comité. — Der französische Gesandte. — Bewilligung des Gesammt⸗Budgets. — Schifffahrts⸗Vertrag mit England. — Messina. Schiffbrüche.
Spanien. Madrid. Ordensverleihung. — Vermischtes.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Auf den Bericht vom 15. Februar d. J. will Ich den Bau einer Chaussee von Königs⸗Wusterhausen über Buchholz nach Lübben durch eine Actien⸗Gesellschaft genehmigen und derselben eine Staats⸗
Berlin, den
Friedrich Wilhelm. von der Heydt.
Prämie von 6000 Rthlrn. für die Meile bewilligen.
24. Februar 1851.
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Auf den Bericht vom 15. Februar d. J. verleihe Ich der zum Bau einer Chaussee von Königs⸗Wusterhausen über Buchholz nach Lübben zusammengetretenen Gesellschaft das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal gültigen Tarife, und bestimme, daß die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee⸗ Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Chaussee Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. Februar 1851.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Markgrafen Max von Baden und dem Herrn Fürsten Karl Egon von Fürstenberg den Schwarzen Adler⸗Orden zu ver⸗
leihen geruht. “ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspektor Werth zu Minden bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Rech⸗ nungs⸗Rath zu verleihen.
Der Königliche Hof legt morgen, am 16ten d. M., die Trauer auf drei Tage für Se. Hoheit den Herzog Gustav Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin an. b
Berlin, den 15. März 1851.
8 Der Ober⸗Ceremonienmeister. Graf Pourtales.
Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien, Freiherr von Schleinitz, von Breslau.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 8ten Division, von Voß, nach Erfurt.
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
Deutschland.
Preußen. Berlin, 15. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem dienstleistenden persönlichen Adju⸗ tanten des Prinzen von Preußen, Königl. Hoheit, Rittmeister Grafen von der Goltz, à la Suite des Garde⸗Kürassier⸗Regi⸗ ments, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Her⸗ zog von Braunschweig ihm verliehenen itterkreuzes vom Orden Heinrich's des Löwen zu ertheilen. “
März. Die heute ausgegebene Gesetz⸗ Sammlung enthält den Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Ihrer Durchlaucht der Fürstin und Regentin von Waldeck und Pyrmont wegen Bestellung des Königl. preußischen Ober⸗Tribunals zu Berlin zum obersten Gerichtshofe in Strafsachen für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. Vom 1. Februar 1851; ratifizirt den 8./28. Februar 1851:
Nachdem Se. Majestät der König von Preußen dem Wunsche Ihrer Durchlaucht der Fürstin und Regentin von Waldeck und Pyrmont mit Bereitwilligkeit entgegengekommen sind, die Entschei⸗ dung der in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont vorkommen⸗ den Strafsachen in oberster Instanz dem Königl. preußischen Ober⸗ Tribunal zu übertragen, sind zur Feststellung der hierfür erforder⸗ lichen näheren Bestimmungen Königl. preußischerseits: der Geheime Legations⸗Rath Hellwig und der Geheime Justizrath Bischoff, fürstlich waldeckscherseits: der Staatsrath Schumacher zusammen⸗
Berlin, 15.
getreten und haben, unter Vorbehalt der landesherrlichen Ratifi⸗ cation, folgenden Vertrag geschlossen:
Art. 1. Das Königl. preußische Ober⸗Tribunal zu Berlin bildet in Strafsachen den obersten Gerichtshof für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont.
Art. 2. Dem Verfahren und T—en Entscheidungen sollen sei⸗ tens des Königl. preußischen Ober⸗Tribunals die in den Fürsten⸗ thümern Waldeck und Pyrmont geltenden Gesetze zum Grunde ge⸗ legt werden.
Art. 3. Die richterlichen Entscheidungen des Königl. preußi⸗ schen Ober⸗Tribunals in den aus den Fürstenthümern Waldeck und an dasselbe gelangenden Strafsachen ergehen unter der Formel:
in Gemäßheit des zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preu⸗ ßen und Ihrer Durchlaucht der Fürstin und Regentin von Waldeck geschlossenen Staats⸗Vertrages vom 1. Februar 1851.
Art. 4. Die Verrichtungen der Staats⸗Anwaltschaft bei dem gedachten Ober⸗Tribunal werden auch in den aus den Fürstenthü⸗ mern Waldeck und Pyrmont an dasselbe gelangenden Sachen durch die Königl. preußische Staats⸗Anwaltschaft bei dem Ober⸗Tribunal wahrgenommen.
Art. 5. In den aus den Fürstenthümern Waldeck und Pyr⸗ mont an das Königl. preußische Ober⸗Tribunal gelangenden Straf⸗ sachen haben nur die bei dem letzteren angestellten Rechts⸗Anwalte das Recht, die Angeschuldigten vor dem Gerichtshofe zu vertreten. Die Gebühren derselben sind nach dem fürstlich waldeckschen Gesetze, betreffend die Gebühren der Rechts-Anwalte vom 14. Juni 1850, in Ansatz zu bringen.
Artikel 6. Der fürstlich waldeckschen Staats⸗Regierung steht auf die Organisation und die Besetzung des Königlich preußischen Ober⸗Tribunals eine Einwirkung nicht zu.
Artikel 7. Insoweit die fürstlich waldecksche Staats⸗Regie⸗ rung eine Auskunft über die Lage einer oder anderen der aus den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont an das Königlich preußische Ober⸗Tribunal gelangten Strafsachen bedürfen sollte, wird dieselbe varüber mit dem Königlich preußischen Justiz⸗Ministerium in Com⸗ munication treten, durch welches die erforderlichen Verfügungen alsdann an das gedachte Ober⸗Tribunal ergehen. 1
Artikel 8. Die fürstlich waldecksche Staats⸗Regierung ver⸗ pflichtet sich, in Rücksicht auf die von dem Königlich preußischen Ober⸗Tribunal als höchstem Gerichtshofe in Strafsachen für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont zu übernehmenden Arbeiten, an die Königlich preußische Staatskasse eine angemessene Summe jährlich zu zahlen. Die Feststellung dieser Summe bleibt besonde⸗ rer Verabredung vorbehalten. Bis letztere erfolgt, wird das Kö⸗ niglich preußische Ober⸗Tribunal in den einzeluen, aus den Fürsten⸗ thümern Waldeck und Pyrmont zu seiner Entscheidung gelangenden Sachen die in dem fürstlich waldeckschen Gesetze, betreffend den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten vom 14. Juni 1850, bestimmten Gebührensätze zum Ansatz bringen. Ein Verzeichniß die⸗ ser Gebühren, so wie etwaniger baaren Auslagen, wird alljährlich der fürstlich waldeckschen Staats⸗Regierung mitgetheilt werden, und diese verpflichtet sich, den Betrag derselben auch dann, wenn die Gebühren durch die Anträge der Staats⸗Anwaltschaft entstanden sind oder wenn die zur Zahlung der Gebühren verpflichtete Partei zahlungsunfähig ist, an die Königlich preußische General⸗Staats⸗ kasse zu Berlin abzuführen.
Artikel 9. Die Ausführung des Vertrages erfolgt mit dem 1. April d. J. Von dem Vertrage zurückzutreten, soll jedem der beiden kontrahirenden Theile nach fünf Jahren und von da ab jeder⸗ zeit nach einjähriger Kündigung zustehen.
Artikel 10. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landesherrlichen Ratification vorgelegt und sollen die Ratifications⸗ Urkunden binnen acht Wochen in Berlin ausgewechselt werden. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen⸗ wärtigen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt.
Berlin, den 1. Februar 1851.
(L. S.) Friedrich Hellwig. (L. S.) Wolrad Schumacher.
’ L. S.) Friedrich Wilhelm Bischoff.
1“
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und hat die Aus wechselung der Ratifications⸗Urkunden vom 8./28. Februar d. J bereits stattgefunden. .
Ferner das Gesetz, betreffend die Todeserklärung in See gegange⸗ ner verschollener Personen. Vom 24. Februar 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
verordnen mit Zustimmung beider Kammern für die Landestheile in welchen das Allgemeine Landrecht oder das gemeine deutsch Recht Gesetzeskraft hat, was folgt:
§. 1. Der Tod eines Menschen wird als erwiesen angenom men, wenn das Fahrzeug, auf welchem derselbe sich befand, unter gegangen und Ein Jahr nachher verflossen ist, ohne daß von sei⸗ nem Leben und Aufenthalt Nachrichten eingegangen sind.
§. 2. Der Untergang eines Fahrzeuges wird als erwiesen angenommen, wenn dasselbe am Orte seiner Bestimmung nicht ein⸗ getroffen oder nicht zurückgekehrt ist und seit dem Zeitpunkte, an welchem dasselbe zuletzt in See gegangen oder in der See gesehen worden, bei Fahrten in der Ostsee Ein Jahr, bei Fahrten auf an⸗ deren europäischen Meeren zwei Jahre und bei Fahrten auf außer⸗ europäischen Meeren drei Jahre verflossen sind, ohne daß von dem⸗ selben weitere Nachricht eingegangen ist.
§. 3. Der Nachweis darüber, daß eine in See gegangene Person sich auf einem bestimmten Fahrzeuge befunden hat; daß ein in See gegangenes Fahrzeug an seinem Bestimmungsorte nicht ein⸗ getroffen oder nicht zurückgekehrt ist; daß von demselben innerhalb der im §. 2 bestimmten Fristen keine Nachricht eingegangen ist kann auf jede gesetzlich zulässige Art geführt werden, namentlich aber durch ein Attest der Schifffahrtsbehörden oder preußischen Konsulate, so wie durch das Zeugniß des Rheders und der bei der Befrachtung des Schiffes betheiligten Kaufleute.
8. 43. Der Extrahent der Todeserklärung hat eidlich zu be⸗ kräftigen, daß er von dem Leben und Aufenthalt des Verschollenen keine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten habe.
G“ Auf Grund der gelieferten Beweise spricht das Gericht die Todeserklärung des Verschollenen durch ein Erkenntniß aus, ohne daß es einer öffentlichen Vorladung desselben und sonstiger Förmlichkeit des Verfahrens gegen Verschollene bedarf. 8
§. 6. Der Tag der Rechtskraft des Erkenntnisses wird als der Todestag des Verschollenen angesehen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 9
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1851.
(C. 80) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. von Rabe. Simons. von Stockhausen. von Raumer. von Westphalen.
Berlin, 15. März. Nach dem heutigen Militair⸗Woche blatte ist von Gliseczinski, Major vom großen Generalstabe kommandirt zur vorläufigen Wahrnehmung der Functionen als Chef vom Generalstabe des Garde⸗Corps, zum Chef des Generalstabes dieses Corps ernannt worden.
Dasselbe Blatt enthält Folgendes in Betreff der Uniform der Offiziere der Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie. Nachstehende Aller⸗ höchste Entscheidung: „Auf eine bezügliche Anfrage des General⸗ Kommando's des Garde⸗Corps, habe Ich bestimmt, daß die Offi⸗ ziere der Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie fortan nicht mehr die Uniform der Provinzial⸗Landwehr⸗Kavallerie mit den Garde⸗Litzen zu tra⸗ gen, sondern die der Garde⸗Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter beizu⸗ behalten resp. anzulegen haben. Das Kriegs⸗Ministerium hat diese Meine Entscheidung zur Kenntniß der Provinzial⸗General⸗Kom⸗ mando's zu bringen. Berlin, den 25. Februar 1851. (gez.) Fried⸗ rich Wilhelm. (gegengez.) von Stockhausen. An das Kriegs⸗Ministerium.“ wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht. Berlin, den 7. März 1851. “
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement.
Gueimnzius. Briesen. 8
Oesterreich. Wien, 13. März. Der Lloyd sagt: „Man spricht von einem Antrag zur Vermittelung der Ansichten in Betreff des neuen Zolltarifs. Hiernach sollte der noch immer be⸗ unruhigten Industrie vorläufig die Erleichterung geboten werden die neuen Zölle in effektiver Silberwährung zu verstehen, dabei aber dennoch Rücksicht zu nehmen, daß ein verstärkter Silberbedarf nicht entstände.“
Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Der Herr Minister des Innern beabsichtigt im kommenden Frühjahre eine Rundreise zu machen, um sich von dem Geschäftsgange und den Einrichtungen der politischen Behörden persönlich Ueberzeugung zu verschaffen. 8
Im Oesterr. Corresp. heißt es: „Feldzeugmeister Baron Welden, welchen die meisten Journale fortwährend als bedenklich krank ausgeben, befindet sich im besten Wohlsein, da die kurze Un⸗ päßlichkeit, welche ihn an das Lager fesselte, sehr bald gehoben wurde. Wahrscheinlich wird der General bei herannahendem Früh⸗ jahre einen längeren Ausflug nach Steyermark und Tyrol unter⸗ nehmen, um sich von den Anstrengungen zu erholen, welche mit sei⸗ nem so schwierigen Posten verbunden sind. Graf Giulay, welcher demnächst aus Italien erwartet wird, soll einstweilen seine Stelle übernehmen.“
Bayern. München, 11. März. (N. C.) Durch di mehrfachen Garnisons⸗Veränderungen, die seit einiger Zeit stattfan⸗ den, hat sich der Bestand der beiden Armee⸗Corps wesentlich ver⸗ ändert. In Folge dessen ist unterm 9ten d. M. durch Kriegsmi⸗- nisterial⸗Reskript eine neue Eintheilung derselben erfolgt. Zum 1sten Armee⸗Corps (München) gehören nun: das Infanterie⸗Leib Regiment und die Infanterie⸗Regimenter Nr. 1, 2, 3, 7, 8, 1 und 11; die Jäger⸗Bataillone Nr. 2, 4 und 6; das 1ste und 2t
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