1851 / 79 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aber durch die nahen Silberbergwerke Tausende von Bewohnern von allen

1 Ihrem schriftstellerischen Charakter nach ist die vorliegende Darstellung Seiten anlockt. Im ferneren Durchschreiten der großen peruanischen Hoch⸗

auf die gebildete Lesewelt berechnet, und die einfach anspruchslose Ausstat⸗ ebenen kamen sie nach Tarma, Huancavelica und Ayacuchs, welcher letztere ung kann insofern als ein Gewinn gelten, als das Werk dadurch wohl⸗ Ort durch die entscheidungsvolle Schlacht vom 9. Dezember 1824 eine feiler und den größeren Kreisen um so zugänglicher wird. Es ist ein all⸗ bleibende Bedeutung erlangt hat. Nachdem sie dann mittelst der berühm⸗ seitiger Reisebericht, der die naturwissenschaftlichen, geographischen, ethnolo⸗ ten von den Jacas erbauten Lianenbrücke den Apurimaczurückgelegt und in den gischen Erfahrungen und Erkundigungen zusammenfaßt und daneben die persön⸗ dortigen Trümmern einen Vorschmack der Wunder angeschaut, die in Cuzko ihrer lichen Schicksale und Stimmungen der Reisenden keinesweges ganz in den harrten, stiegen sie die westlichen Abhänge der Cordilleren hinab durch die Hintergrund drängt. Daher gewährt derselbe nicht nur nach jenen verschie⸗ weiten mit Urwäldern bedeckten Borlagen der Andenkette (contre-forts hat denen Seiten hin eine reiche Ausbeute lebensvoller Bemerkungen auf den sie A. von Humboldt sehr bezeichnend genannt) Dort schlug ihnen eine bezeichneten Gebieten der Wissenschaft, sondern er bietet auch eine angenehm schwete Stunde. Indem sie sich auf dem Urubamba einschiffen wollten, lehrreiche Untechaltung dar. Der Umstand, daß die Bearbeitung sofern von sahen sie sich plötzlich von allen für diese Reise gemietheten Führern und europäischen Bibliotheken und Sammlungen ausgeführt werden mußte, macht Soldaten verlassen, einsam und rathlos, beinahe ganz ohne Schutz und das Werk vielleicht um so schätzbarer, sofern der Verfasser zu einer größe⸗

Wehr gegen die umwohnenden feindlichen Wilden, an den Stromschnellen ren ö von den bisherigen Schilderungen genöthigt war und 1 1 aus dem Kreise der uns mehr oder weniger zugänglichen Huülfsmittel und 3 88 vr . Berlin, Donnerstag den 20. März

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Das Abonnement betraägt 5 Rthlr. für ½ Jahr. 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

neben den eigenen Erlebnissen allseitige Aufklärungen mitgetheilt, sowohl über die Oberflächenbildung, Leavercnnn ve e se ge venstgechen und Pro⸗ duction , als über die dortigen Indianerstämme, über deren Verzweigungen und Lebensweise, über Handelsverhältnisse, Land⸗ und Wasserstraßen, über die Thätigkeit der Garnisonen zur Sicherung derselben u. s. w. Erst Mitte Aprils traf die Expedition wieder in Albuquerque ein.

Der weitere Gang der Erpedition ist uns bis jetzt nur durch Auszüge aus dem von Herrn v. C. im Jahre 1847 erstatteten offiziellen Reisebe⸗ richte, aus einzelnen zerstreuten Mittheilungen und endlich aus der freilich nur sehr summarischen Andeutung der Einleitung des vorlirgenden Werks 88 geworden. Wir beschränken uns darauf, einen kurzen Ueberblick zu ge en. Die Reisenden wandten sich zunächst zu den wenig bekannten, aber durch ihre Ungesundigkeit übel berufenen Gegenden der Farapes⸗Sümpfe,

In Folge einer gemeinsamen

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zu Parchanie angesetzten Termine öffentlich an den

benen Parzellen veräußert werden.

zu einem geringsten Kaufgelde von 41

für das geringste Kaufgeld von 1380 Thlr.

6 [563]

und lernten den sowohl durch seinen physischen Tppus, als durch ihren mil⸗ den Charakter auffallenden Indianerstamm der Guatos kennen. Von dort gelangten sie über Matto Grosso zum Lande der Chiquitos, wo die Ueber⸗ reste der einstigen Jesuitenherrschaft ihre Bewunderung erregten. Der Weg nach Lima führte zunächst über die berühmten Orte Chuquisaca (d. h. Stadt des Silbers), Potosi und über das große Plateau der Anden. In der Stadt La Paz trafen sie das Hoflager des bolivianischen Präsidenten. Andere Punkte, von hohem Interesse waren die Ruinen des alten Tiahuanaco und der wunderreiche See Titicaca, über welche wir nähere Nachrichten zu erwarten haben. Außerdem wurde die Stadt Puno und der Vulkan Arequipa berührt, ehe man nach dem Hafen von Islay gelangte. Von hier aus legte ein Theil der Expedition den Weg nach Lima zu Lande durch die sandige Wüste am Rande des Stillen Meeres zurück, während der andere, bei welchem Herr v. C. sich befand, zur See dahin gelangte. Die Hauptstadt Lima, wo ein viermonatlicher Aufenthalt gemacht wurde, erschien Herrn v. C. mit ihren glänzenden Salons und reizenden Damen als ein südameri⸗ kanisches Capua, aus welchem nach Ablauf jener Frist die jüngeren Reise⸗ gefährten zum Theil nur mit Verdruß und Unlust sich losmachten, um von neuem die schneebedeckten Cordilleren zu erklimmen. Sie besuchten nun, indem sie den zweiten Theil der großen Expedition eröffneten, die durch ihre hohe und unwirthliche Lage ausgezeichnete Stadt Cerro de Pasco, in deren Nähe nur Moose wachsen und die kaum von Condor erreicht wird, gleichwohl

und Katarakten des gefahrvollen Bergstroms. n. Berathung entschloß sich Herr v. C., einen seiner Gefährten mit dem Reisegepäck, d. h. mit den Sammlungen, Instrumenten und Aufzeichnun⸗ gen nach Lima zurückzuschicken. Mit dieser anscheinend ungleich sichereren Mission wurde Herr d'Osery beauftragl; man mochte nicht ahnen, daß sie ihm das Leben kosten sollte, während Herr v. C. mit Deville, der jeden Porschlag einer Trennung von dem Chef der Expedition entschieden zurückwtes, nach unbeschreiblichen Gefahren und Anstren⸗ gungen sein Reiseziel erreichte. Osery wurde auf dem Wege nach Lima grausam ermordet und Alles, was er mit sich führte, das offizielle Journal der Expedition, das von dOsery geführte Tagebuch, die Verzeichnisse der astronomischen, meteorologischen, magnetischen Beobachtun⸗ gen, die barometrischen Höhenmessungen, kurz die wesentlichsten Aufzeichnun⸗ gen der Reisen, dieses Alles ging völlig spurlos verloren. Es war nur eine sehr geringe Entschädigung, daß Herr v. C. unter seinen Papieren das Brouillon eines Theils der geometrischen Höhenbestimmungen von

Materialien in die Nothwendtgkeit versetzt wurde, sich mehr auf die Resul⸗ tate eigenen Anschauens und eigener Forschung zu beschränken. Die hier angezeigten zwei ersten Bände beschäftigten sich fast aus⸗

des großen, aber volksarmen Kaiserstaates. Das Licht, welches hier auf die inneren Zustände fällt, ist nicht immer freundlich, obgleich der Verfasser gewiß dem Vorwurfe des Pessimismus am wenigsten anheimfallen kann. Nicht ohne Betrübniß sehen wir hier und da Landstriche, die dem Christen⸗ thum und der Civilisation zugäuglich geworden waren, in traurige Oede

rung durch schutzlose Zustände genöthigt, vor wilden Stämmen zurückzu⸗ weichen, die nur verderbenverbreitend und zum Verderben bestimmt zu sei⸗ scheinen. Allein wenden wir mit dem Verfasser die Blicke von dem Ringen und Streben der Gegenwart auf die möglichen und wahrscheinlichen Ent⸗ wickelungen der Zukunft, so gestaltet sich das Bild eines reich ausgestatteten

schließlich mit Brasilien und vorzugsweise mit den drei Binnenprovinzen

und Finsterniß zurücksinken, die letzten Ueberbleibsel europäischer Bevölke⸗

Amtlicher Thei Deutschland. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Badischer Gesandter. Ver⸗

n mischtes. Bayern. München. Antrag in Betreff eines Gesetzentwurfs für die Pfalz über Majestätsbeleidigungen.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

genommen.

ben wird.

Hiernach kommt das zu erhebende Gesammtporto für einen

Für die Lokal⸗Korrespondenz zwischen den gegenseitigen Gränz⸗Post⸗Anstalten beträgt das zu erhebende Gesammtporto nur 1 Sgr. resp. 5 Cent.

Das Gewicht des einfachen Briefes wird bei sämmtlichen vor⸗ bezeichneten Portosätzen zu 15 Grammen oder 1 Loth preußisch an⸗ Bei schwereren Briefen steigt das Porto in der Art, daß für jedes fernere Loth ein einfacher Briefportosatz mehr erho⸗

Goyaz und Chiquitos wiederfand; obgleich es gerade die centralsten und die am wenigsten bekannten Gegenden umfaßt. lich sämmtliche Aufzeichnungen über die mit konsequenter Regelmäßigkeit und unermüdlicher Ausdauer von Lima bis zum Ucayale täglich ausge⸗ führten meteorologischen und anderen Observationen ein unwiderbringlicher— und vorläufig nicht zu ersetzender Verlust.

Dagegen waren nament⸗

rrarEEmnern

3 G ihr Vermögen der Bekanntmachungen. „nen wüden 8 Wriezen, den 2

[165]% Bekanntmachung. Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Parchanie, im

Königliches Kreisgericht.

n gesetzlich legitimirten E ird.

1.

Juni 1850. 1. Abth

rben heraus⸗

ung.

Inowraclawer Kreise des diesseitigen Verwaltungsbezirks belegen, 1 Meile von der mit Bromberg durch Chaussee verbundenen Kreisstadt Inowraclaw, 6 Meilen von Bromberg, 1 Meile von der Chaussee zwischen Thorn und Inowraclaw entfernt, soll in dem auf

den 27. April d. J., Vormittags 10 Uhr, 18. 32. 30. 41 vor dem Regierungs-⸗Assessor Schierstedt im Amtshause 423. 640. 645

[167]

Meistbietenden im Ganzen oder in den unten beschrie⸗ 105711

8862 3602. 3

Der Veräußerungsplan mit der Karte und den Be⸗ dingungen sind in unserer Registratur, so wie bei dem 1625. Königlichen Domainen⸗Rentamte zu Inowraclaw, ein⸗ 5890. 6133. 6 zusehen. 6789. 6927 „Das zu veräußernde Vorwerk zerfällt nach dem Ver⸗ 8329. 8394. 8 äußerungsplan 8901. 9258. *4.

I. in einer Haupt⸗Parzelle mit dem Vorwerksgehöft, 10441. 10488. enthaltend: 11206. 11446.

3 Morgen 160 ¶Ruthen Hof und Baustelle 12780. 12808. 6GG“ Gärten, 13570. 13837. Acker, 14563. 14698. Wiesen, 16150. 16316. Hütungen, Rohrbrücher, Wege, Gräben

918 Morgen 11 Q¶MRuthen, für welche das geringste Kaufgeld 14,780 Thlr. beträgt.

II. einer Parzelle mit 2 Vier⸗Familienhäusern, be-⸗ 1. stehend aus

Morgen 72 Ruthen Hof und Baustelle, 1 107 Gärten, 33 Acker, 28 Ditu 128 Rohrbrücher, 119 Gräben und Wege, 169 Morgen 134 Ruthen

dem Kapital in 2

90 III. einer Parzelle ohne Gebäude: 65 Morgen 33 ¶QRuthen Acker, 27 36 Wiesen, 41 11 Hütungen, 22 b 127 Rohrbrücher, 156 Morgen 123 Ruthen,

ponirt werden wir

Einlösung präsent IV. einer Parzelle ohne Gebäude mit 152 Morgen 145 QRuthen Acker,

101 5) 108 5 Hütungen, 160 8 36 Rohrbrücher, 11 8 124 9 Unbrauchbar, 1 426 Morgen 43 ◻¶Ruthen, für das geringste Kaufgeld von 1880 Thlr. V. einer Parzelle ohne Gebäude mit 102 Morgen 34 ¶Muthen Acker, 32 8 5 5, Wiesen, 111 2 16 5„ Hütungen, 4 90 8 Rohrbrücher, 118 Unbrauchbar, x257 Morgen 83 ¶Ruthen, für ein geringstes Kaufgeld von 1840 Thlr. b 8 194° 52. NVI. einer Parzelle von 21 204 531 8 Morgen 48 ¶Ruthen Acker, 8 38 206

[1062

unserer Actien Li gen worden sind,

729 2

2 8 32

25 Morgen fuüͤr 270 Thlr. 234 564

VII. einige kleinere Parzellen von ungefähr je 5 Mor⸗ gen zum Preise von durchschnittlich je caae 5 Mor. Zahl nach dem bei Gelegenheit der Licitation sich her⸗

ansehaag esegh theils außer dem obigen Ter⸗ min, thei urch Abtrennu § JE 9 ug von demselben bestimmt 76 280 Bromberg, den 8. März 1851. 5 282 657 Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern ꝛc 98 283 659

257 598 261 599 264 631

Sackowsti. 8 4102 311 660 1084

2 322 670 66 8 881 Die verehelicht gewesene Kammekdiener Futanowska, 2 347 781

Philippine geborene Kambly, in Wittkowo im Posen⸗ 4 357 7

schen zwischen 1791 bis 1779 geboren, welche sich zu⸗ 124 868 888 889 letzt in Tarnow im Oesterreichischen Galizien aufgehal⸗ 131 374 804 1242 81 2156 ten haben soll, hat seit dieser Zeit von ihrem Aufent⸗ 86 391 885 1213 17 21525

halte oder Leben keine Nachricht gegeben. Auf Antrag 38 435 8029

des Kurators der verschollenen ꝛc. Futanowska wird 40 443 852 1326 Letztere resp. die von ihr etwa zurückgelassenen unbe⸗ 154 445 856 1329 kannten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, 156 453 864 1342

zu dem auf 5 462 860

den 18. Juli 1851, Vormittags 10 Uhr, 469 882 1390

an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter 3 474 894 Altag anberaumten Termine entweder persönlich zu er⸗ 174 478 scheinen oder bis dahin ihren Aufenthalt anzuzeigen, 494 897 widrigenfalls die ꝛc. Futanowska für todt erklärt und 1 5231 912

2328. 2478. 2697. 3048. 1839. 4908.

7084. 7202.

25 943 1447 1888%

539] 989 1477 1930 Hütung, 1 46 214 559 995 1481 1961 2292 2

1000 1487 1968 2304 2 240 572 1004 1492 1993 2358 273. 256 582 1014 1524 2021 2372 2027 2386‧* 1031 1576 2032 2395 1036 2035 2398 2 653 1052 13 2039 2403

895 1410

2 1 A 134. 224. 227c. 250. 29

685, 770. 777. 780. 90

768. 1858. 1936. 1992. 8 68177

4305. 5270. 6444. 51b7997 413. 8534. 8596. 8623. 9362. 99147. 10024. 10 10728. 10870. 10918. 1 11488. 11641.11938.1 12840. 13237. 13265. 1 13985. 14047. 14061. 1 14989. 14991.15139.1 16690. 16943,. 17012. 1

—52

2 9⸗ 112n u“

157. 6864

9 9

2

17510. 17806.

Indem wir solches hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß bringen, bemerken wir zugleich, daß die Auszahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Actien, mit welchen die Zins⸗Coupons Nr. 3 bis 8 zurückzuliefern sind, am Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört. Für fehlende Zins⸗Coupons werd der Betrag derselben von

Abzug gebracht werden.

d.

irt worden.

8 Magdeburg, den 13. März 1851. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaf

1 als:

955 1454 1929

1029

1054 38 2056 2411

5 2073 2416 1097 1 2109 2426 1100 2114 2437 1134 1724 2120 1160 2131 24 2136

2155

2163 2166 2530 2167 2535 2186 2573 2203 2575 2215 2576 2222 2578 2225 2640 2226] 2661 1417 [1878 [2229 2665 1442 1886722351[2688

9 1267

9 1364

1405

(9--7be dJdhs;

2 2 22 . 4 5 7

1062 57 2063 2444*%

IVIa

Bei der am heutigen Tage stattgehabten planmäßigen Verloosung von 135 Stück Prioritäts⸗Act en sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden:

5. 38384. 870. 96. 921.940.

11I 1i ee eeeeeeeeeeöüe76

2241. 2284. 9208. 8817 4460. 4467. 5473. 5766. 6630. 6756. 8060. 8108. 8658. 8887. 103. 10145.

423. 12428. 308. 13544. 25. 86 33

Von den im vorigen Jahre ausgeloosten 130 Stück Prioritäts⸗Actien sind 128 Stück von uns eingelöst und⸗ werden mit den betreffenden Coupons der Bestimmung des §. 12 des zweiten Nachtrags zu unserem Gesell⸗ schafts⸗Statut gemäß in Gegenwart zweier Notare ver⸗ brannt werden, wogegen der Nominalwerth für die nicht Thlr. 8 eingelösten 2 Stück, und zwar Nr. 6817 und 13253, . bei dem Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht hierselbst de⸗

Zugleich machen wir in Gemäßheit des §. 13 des zweiten Nachtrags zum Gesellschafts⸗Statut hiermit bekannt, daß aus der Verloosung von früheren Jahren die Prioritäts-Actie Nr. 3422 bis jetzt noch nicht zur

A. Schaaff hansenscher Bankverein in Kölm.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß bei der am 11ten d. M. durch den Notar Car⸗ dauns bewirkten Verloosung des dritten Zehntheils folgende 994 Nummern gezo⸗

2846 323 2848 324 2852 33 2872 3⸗ 2882 32 2896 32

2917 33

2967 /32 2968 32 2970 329. 2998 33 3022 3031 39 3032 34 3062]% 3066

3091 3372

3. 14406. * 468971 6. 47392.

mMarrqrsernmmeFearAxger

3380 3995[4673 5507 6264 /6876 7764 8463 9182 3394 4008 4083 (5513 6268 6887 7775 8467 9188 3404 4048 4698 5524 6272 6900 7784 8468 9202 3405 4055 4701 5527 6284 6911 7797 8472 9213 3406 4091 4703 5529 6285 6914 7804 8490 9214 3408 4098 4747 [5539 6289 6945 7814 8495 9218 4118 4749 7836 8496 9225 4127 4764 7850 8500 9253 4767 1 6317 6951 7852 8503 9273 2 4769 5572 6331 6958 7869 8543 9290 45 4777 5594 6332 6980 7871 8559 9291

3 4791 5602 6335 6991 7880 8561 9294 14798 5604 6360 6994 [7896 [8577 9299

2 4804 5634 6366 7015 7912 8582 9300 4805 5637 6373 7030 7914 8600 9302

2 4814 5652 6379 7034 7916 8615 9304 4824 5661 6384 7068 7928 8630 9324

37 4825 5665 6391 7086 7937 8640 9333 243 4841 5674 6394 7096 7939 8642 9300 4844 5688 6406 7099 7941 8643 [9371 4897 5692 6409 7111 7944 8659 9373 4906 78 6416 71 14 [7946 8662 9406 19137 6417 7416 7969 8664 9411

51 6428 7136 [7994 8665 9413 67[6431 7144 8000 8666 9416 3605 4302 4 72 6438 7182 8038 8669 9429 3613 4303 73 6444 7189 8048 8684 9446 3615 4309 44 5792 6451 7190 8049 8689 9453 3620 4323 4964 5801 [6454 7221 8052 8690 9461 3621 4326, 5803 6455 8000 8691 9466 3628 4330 4973 5804 6467 7273 8061 8693 9504 78 8072 8695 9522

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3635 4332 4978 5816 6476

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41997 5819 6481 3650 5001 5820 6485 G 3662 5032 5836 6487 8097 8717 9568 3669 5038 5843 6493 8126 8734 9584 3081 5047 5845 6495 8131 8735 9604 3698]% 5065 5848 6508 8132 8760 96419 3699 5073 5850 6509 8140 8817 [9625 3700 5074 5859 6518 8148 8825 9630 8 5076 5869 6524 8157 8827 9634 3712 6531 8164 8834 9640 8165 8850 9641

371 5086 5872 5091 5911 6535 5094 5922 6543 8167 8864 9644 5100 5926 6554 8174 8901 9648 8176 8903 9651 9 8180 8905 9654 8201 8908 9657

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26 6013 6654 7483 8274 8961 9713 35 6028 6670 7518 8295 8977 [9718 5239 6036 6674 7532 8305 8985 9722 5252 6108 6683 7549 8308 8990 9723 3860 4555 5255 6112 6686 7579 8309 8996 9728 3866 455 5260 6115 6695 7584 8316 8999 9734 3871 4583 5264 6118 6707 [7586 8319 9023 [9735 3873 4603 5270 6124 [6711 7592 8364 9034 [9738 3879 4604 5278 6130 6717 7600 8365 [9037 9746 3898 4010 5280 6135 6727 7627 [8374 9044 9760 3905 4611 5325 6139 6743 7631 8375 9050 9768 3909 4617 5327 6141 60756 7634 8379 9062 9775 3913 4620 5380 6151 6761 7663 8384 9074 9779 3920 4622 5395 6161 6766 7674 8399 9083 [9785 3922 4629 6179 6797 7688 8400 9091 9806 3932 4637 5434 6185 6825 7712 8401 9094 [9863 3935 4638 5435 6189 6838 7714 8403 9136 [9868 3936 4644 5440 6195 6843 7724 8409 9137 [9884 3944 4645 5445 [6201 6852 7741 8412 [9138 9887 3978 4653 5456 [6215 6856 7746 8416 9157 9908 3980 4666 5480 6216 6861 7761 8420 9167 9917 3983 4667 [5481 6221 6865 7762 8449 9169 9923 3989 4669 5484 0225 6874 7763 8462 9172 9931 3991 4672 5495 6251 V Grund des §. 8 Alinea 2 unseres Gesellschafts⸗ Statuts kündigen wir hiermit die oben nach ihren Num⸗ mern aufgeführten 994 Stück Actien Litt. A., und be⸗ stimmen als Termin zu deren Einlösung den 1. Okrober d. J. mit dem Bemerken, daß von diesem Tage ab G Verzinsung der vorbezeichneten Actien statt⸗ indet. 1b Die Auszahlung des Nominalwerthes der gezogenen Actien sammt Zinsen vom 1. Januar c. bis zum Zah⸗ lungstage erfolgt von heute an auf Verlangen der In⸗ haber sofort bei unserer Kasse in Köln gegen Auslie⸗ ferung der Actien und der dazu gehörigen Dividende⸗ Coupons Nr. 3 bis incl. 10. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Betrage der Actien gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

Bei dieser Gelegenheit machen wir darauf aufmerk⸗

4 3830 452 3841 452 3852 454 454 5

3859 45

9 3 7 1 7 5 7

und allen Bedingungen des glänzendsten Gedeihens in seltenem Maße entsprechenden Riesenstaats, dessen Kräfte und Aufgaben zur Zeit kein menschliches Auge messen und abwägen kann.

1,“]

rruranan rrvx TTc En. Mens ta-Uers=wv nrvenmdmxrsr argis. ——t msrrvrsarne 9—

sam, daß von dem am 15. Augnst 1849 ausgeloosten

ersten Zehntheile unserer Actien Litt A. die Nummern 22 V 2657 4925 5906 6909 9467 9752 I. 307 3076 4957 5915 6973 9469 9780 C. 313 3160 5156 5930 7274 9470 81 Ku. H. 314 3519 5851 5982 7920 9572 II9795 8 315 [4082 5879 [5983 8002 9622 I. [9828 B. 1315 4083 5882 6100 8558 9701 I. 9866 A. 1995 4401 5892 6153 9404 9703 I. 9874 A. u. B. 2656 4417 5895 6906 9465 und von dem am 28. Februar 1850 ausgeloosten zweiten Zehntheile unserer Actien Litt. A. die Nummern 115 3984 5362 [8477 bTb 284 3992 5409 8556 9800 C 454 4006 5420 8562 9819 C. 483 4094 5442 8636 8 9822 & u. C. 749 4101 5443 s656 9841 C. 53 4175 [5978 [8668 9850 B. 35 4176 6047 8746 9876 A, C u. D 4179 6054 9463 9878 C. 4206 6059 9518 9883 C u. D. 6901 9562 9898 d, e u. g 9902 d u. h.

9582 983 9583 9909 d u. I1. 7567 9633 906 2828’ 9646 9907 d u. f.

2 7590 9679 9913 a, b, d, e, f u. h. 591 9727 9915 d, f u. g. 7593 9740 9925 b, e, f, g u. h.

9926 b. u. h. 3. 9929 d, f u. g.

30774795 7808 9759 99392 b emh. h. 9936 f, g u. h.

3351 4937 7811 19761

3647 5344 8460 9788 D. 3844 V

bis heute noch nicht zur Einlösung bei uns präsentirt worden sind. Indem wir daher die Inhaber zu deren Einlieferung an unserer Kasse hiermit auffordern, be⸗

3355 5004 7847 9774

des ersten Zehntheils bereits mit dem 1. Januar 1850 und die des zweiten Zehntheils mit dem 1. Oktober ejusd a aufgehört hat. Köln, den 14. März 1851. S88ETEE1ö1

[705] ElalNa dug

Das unterzeichnete Stadtgericht hat

1) auf geschehene Insolvenz⸗Anzeige zu dem Vermö⸗ gen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Dittmann und des Formenstechers Friedrich Wilhelm Fuchs hier,

2) Amts halber zu dem unzulänglichen Nachlasse des am 16. Mai 1849 im Hospital zu Flensburg an seinen Wunden verstorbenen Lientenants Rudolph von Flemming, damals vom Königl. Sächs. 3ten Linien⸗Infanterie⸗Regimente Prinz Georg,

den Konkurs⸗Prozeß zu eröffnen beschlossen.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger, welche an das Vermögen der obengenannten Ge⸗ meinschuldner oder an den von Flemmi gschen Nachlaß Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen,

kuüͤnftigen 20. Mai 1851, welchen wir als Anmeldungs⸗Termin anberaumt haben, vor uns legal zu erscheinen, ihre Forderungen unter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so wie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, werden für ver⸗ lustig geachtet werden, gehörig anzumelden und zu be⸗ scheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter über de⸗

ren Richtigkeit, nach Befinden auch über das Näherrecht unter sich binnen geordneter Frist zu verfahren und sodann Ie der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Bescheids, welcher des Mittags 12 Uhr bezüglich der Außenblei⸗ benden für eröffnet geachtet werden wird, so wie den 16. Juni 1851 eines mit der Glälbigerschaft abzuhaltenden Verhörs gewärtig zu sein.

In diesem haben dieselben persönlich oder durch ge⸗ hörig bevollmächtigte Vertreter unter der Verwarnung zu erscheinen, daß sowohl die Außenbleibenden, als auch die über Annahme eines Vergleichs nicht oder nicht be⸗ stimmt sich Erklärenden, werden für einwilligend geachtet werden, und für den Fall endlich, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte,

den 1. Juli 1851 des Aktenschlusses zum Verspruch und

den 2. August 1851 der Eröffnung eines Ordnungs⸗Erkenntnisses, welches in Bezug auf die Außengebliebenen des Mittags 12 Uhr für eröffnet geachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte bei Ver⸗ meidung von 5 Thlr. Strafe zu bestelen.

Chemnitz, den 11. Dezember 1850. 611

gishn griat Das Stitgerscht.

*

Paesae Schleswig⸗Holstein.

Mecklenburg⸗Schwerin. Nassau.

Frankfurt.

Großbritanien und

merken wir zugleich, daß statntgemäß die Verzinsung⸗

Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Die Zustände im Kurfürstenthum. .1““

Kiel. Die holsteinische Flagge. Flens⸗

Altona. Graf Mensdorff⸗Poutllv.

Malchin. Landtags⸗Verhandlungen.

Landtags⸗Verhandlungen.

Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen.

Frankfurt a. M. Zur Berichtigung.

Ausland.

Die bosnischen Insurgenten. W Gerüchte über Versuche zur Bildung eines neuen Louis Veron und Delamarre.

Irland. Parlament. Oberhaus. Pe⸗

Beschwerde über das Verfahren beim Census. Unter⸗

haus. Beantragung eines neuen Aufschubs. Debatte über die Bill hinsichts der geistlichen Titel. Erklärung Lord Palmerston’s über die Donaufürstenthümer und die ungarischen Flüchtlinge. London. Mi⸗ nisterrath. Defizit im portugiesischen Budget. Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Geheimer Rath von Tilliisch.

Italien. Turin. Wahlen in die Kommission für die Handels Verträge⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten

essen. Kassel.

burg. Schatzung.

Wiesbaden.

Oesterreich. Agram.

Frankreich. Paris. Kabinets. Die Fusions⸗Frage. Vermischtes.

titionen.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Großherzoglich oldenburgschen Direktor des Vermessungs⸗ wesens, Freiherrn von Schrenk zu Oldenburg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, und dem Landgräflich hessen⸗homburg schen Kammerrath Hohl zu Meisenheim am Glan, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Grafen Friedrich von Pückler⸗Limpurg, Lieutenant im Königlich württembergschen 4ten Reiter⸗Regiment, den St. Johanniter⸗Orden zu ver⸗ leihen; und

Den Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Minutoli zum General⸗Konsul für Spanien und Portugal zu

ernennen.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Dem als Lehrer des Thierzeichnens bei der Königlichen Aka⸗ demie der Künste hierselbst fungirenden Geschichtsmaler Adolph Eybel ist das Prädikat Professor beigelegt;

Der Schulamts⸗Kandidat Dr. August Uppenkamp als fünfter ordentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Düsseldorf an⸗ gestellt; und 3 des Lehrers Robolsky an der höheren Bür⸗ gerschule zu Perleberg genehmigt worden.

Ministerium des Innern. Dem Landrath von der Hagen ist das Landraths⸗Amt des Kreises Sternberg, im Regierungs⸗ Bezirk Frankfurt, übertragen

worden.

Ministerium für Handel, Gewerbs und öffentliche Arbeiten. ShEg.

Zwischen Preußen und dem Königreich der Niederlande ist ein

neuer Postvertrag abgeschlossen worden, welcher mit dem 1. April

einfachen, bis 1 Loth schweren Brief beispielsweise zu stehen:

d. J. zur Ausführung kommen wird. In Folge dieses Vertrages nreten öhah Zeitpunkte ab für die Korrespondenz zwischen Preußen und den übrigen zum deutsch⸗österreichischen Postverein gehörigen deutschen Staaten einer⸗ und dem Königreich der Niederlande andererseits folgende Bestimmungen ein:

Die Korrespondenz kann nach der Wahl des Absenders ent⸗ weder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Eine theilweise Frankatur ist nicht gestattet.

Das zu erhebende Porto stellt sich wie folgt zusammen: 1) aus dem preußischen resp. dem deutschen Vereins⸗ 9 », welches beträgt:

88 für alle in und dem deutsch⸗österreichischen

Postvereinsgebiete belegenen Orte, welche von der preußisch⸗niederländischen Gränze nicht über 10 deutsche Meilen entfernt sind.. 1 Spr.

b) fur alle diejenigen Orte, welche über 10 bis 20 deutsche Meilen von dieser Gränze entfernt liegen.. 2 Sgr.

und

c) für alle über 20 deutsche Meilen von der Gränze entfernt liegenden Orte....

und 2) aus dem niederländischen Porto, welches beträgt:

a) für alle im Königreiche der Niederlande, die von den niederländischen Gränz⸗Post⸗Comtoirs gegen Preußen nicht über 30 niederländische Meilen Eöö

5 Cent.

b) für alle weiter entfernten Dre 10 Cent.

gedachten 3 Sgr.

a) von Emmerich nach Arnheim, von Kleve nach Nymwegen ꝛc.

b“ CT(CGCGw

b) von Aachen, Köln, Düsseldorf, Elberfeld, Krefeld, Bonn,

Münster ꝛc. nach Arnheim, Nymwegen ꝛc. auf 2 Sgr.

und nach Amsterdam, Rotterdam, dem Haag, Utrecht, Ley⸗

d 88 2 3 Sgr.

c) von Minden, Bielefeld, Paderborn, Koblenz ꝛc. nach Arnheim, Nymwegen ꝛc. auf . ..... 3 Sgr. und nach Amsterdam, Rotterdam, dem Haag ꝛc. auf d) von Berlin, Magdeburg, Breslau, Stettin, Danzig, Königs⸗ berg, Memel, so wie von Leipzig, München, Wien, Triest,

Venedig, Pesth ꝛc. nach Arnheim, Rymwegen ꝛc. auf 4 Sgr.

und nach Amsterdam, Rotterdam, dem Haag, Utrecht, Ley⸗

den 2c . 5 Sgr.

Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe fran⸗ kirt werden müssen, ist außer dem obigen Porto noch eine Recom⸗ mandationsgebühr von 2 Sgr. zu entrichten.

Zeitungen, Journale, Preis⸗Courante, gedruckte Circularien und gedruckte Empfehlungsschreiben un⸗ ter Kreuz⸗oder Streifband, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschriebenes enthalten, un⸗ terliegen im Falle der Frankirung, ohne Rücksicht auf die Ent⸗ fernung, nur einem Gesammtporto von 1 Sgr. für jedes Loth. Nicht frankirte Kreuzbandsendungen sind wie gewöhnliche Briefe zu taxiren.

Waarenproben und Muster, welche der Zollverhältnisse wegen nur bis zum Gewichte von 3 Loth mit der Briefpost beför⸗ dert werden dürfen, zahlen bis zum Gewichte von 2 Loth nur das einfache und darüber das doppelte tarifmäßige Briesporto. Als Bedingung dieser Porto⸗Moderation gilt, daß die Waarenproben und Muster auf erkennbare Weise verpackt sind, und daß der den⸗ selben angehängte Brief nicht mehr als 1 Loth wiegt.

Berlin, den 14. März 1851.

General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Angekommen: Se. Hoheit der Fürst von Hohenzol⸗

lern⸗Sigmaringen, von Neisse.

. 07„— . .8

———9——-—y——————y— ——

Nichtamtlicher Theil Dentschland.

Oesterreich. Wien, 17. März. Der Wanderen 1G „Der preußische Gesandte Graf Bernstorff wurde vom Kaiser in einer Audienz empfangen, in welcher er Sr. Majestät im Auftrage seines Königs die Kette zum preußischen schwarzen Adlerorden ber⸗ reichte. Die Abreise dieses Diplomaten von hier ist wieder auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben. Die Abreise Sr. Majestät des Kaisers nach Croatien und Slavonien dürfte bereits zum Anfang des künftigen Monats vor sich gehen. Es heißt, daß der Kaiser bei dieser Gelegenheit auch die Woywodina mit einem Besuche er⸗ freuen wird.“

Vorgestern ist Baron Andlaw, Großherzoglich badischer Ge⸗ sandter, von Karlsruhe hier eingetroffen.

Der Lloyd berichtet: „Die Nachrichten aus den insurgirten türkischen Provinzen reichen bis zum 15. März. Die Kraina, wo⸗ hin kurz vor der Einnahme Mostar'’'s durch die Großherrlichen Truppen aus dieser Stadt acht Emissäre geschickt wurden, um dort die Kriegsfackel aufs neue zu entzünden, hat sich nun in der That erhoben. Am 7. ist Omer Pascha mit neun Bataillonen dahin auf⸗ gebrochen. In Mostar blieb nur ein Bataillon unter Ibrahim Pascha, der dem Ossanbeg von Trebigne als Adlatus beigegeben ist, zurück. Der Wesir von Bosnien ist auch mit allen Truppen aus Sarajewo gegen Trawnik gezogen, alle Corps nehmen ihre Richtung nach der Kraina. In Livno und Duvno sind für die nöthigen Transporte 350 Packpferde requirirt worden. Auch Bosnien soll dieser Bewe⸗ gung nicht fremd sein, was jedoch, wie die Einnahme von Banja⸗ luka durch die Insurgenten, noch der Bestätigung bedarf.

Am 13ten Nachts wurde von Prag ein Staatsgefangener mit⸗ telst eines Separattrains unter starker militairischer Eskorte, wie es heißt, nach Olmütz transportirt. Man vermuthet, wie der Lloyd bemerkt, es sei Bakunin.

Man schreibt dem Lloyd aus Mailand, daß in der Handha⸗ bung des Ausnahme⸗Zustandes derzeit zwar keine Verschärfung, jedoch eine Erweiterung der getroffenen Vorschriften eingetreten. Seit etlichen Tagen ist der Zutritt in das Kastell nur dem Militair durch ein geöffnetes Hauptthor gestattet. Das Tabackrauchen ist in der Nähe des Kastells streng untersagt worden, weil das erforder⸗ liche Schießmaterial bei den Kastell⸗Verschanzungen aufgestellt wor⸗ den ist.

Bayern. München, 15. März. Der zweite Präsident der Kammer der Abgeordneten, Weis, hat einen Antrag, betreffend einen Gesetz⸗Entwurf für die Pfalz über Maiestäts⸗Beleidigungen,

wegen Mangelhaftigkeit der bisher in der Pfalz hierüber bestehen⸗

den Gesetze, gestern eingebracht. Heute fand die Wahl des Aus⸗ schusses, dem die Vorberathung des Antrages Boye's, einige Abände⸗ rungen in dem in der Pfalz geltenden Strafgesetzbuche und in der Strafprozeßordnung betreffend, übergeben werden soll, statt.

Sachsen. Dresden, 17. März. (Dr. J.) Erste Kammer. Tagesordnung: Fortgesetzte Berathung des Deputationsberichts über den Gesetz⸗Entwurf: Nachträge zu den bisherigen Ablösungs⸗ gesetzen betreffend. Da die allgemeine Debatte uüber diesen Gegen-⸗ stand in der letzten Sitzung zu Ende gebracht worden war, so wurde heute mit Berathung des Abschnittes IJ. der Regierungsvorlage be⸗ gonnen. Dieser Abschnitt handelt von den Rechten der Guts⸗ und Gerichtsherren, welche „ohne Entschädigung“ in Wegfall kommen sol⸗ len. Wie schon aus dem in Nr. 73 abgedruckten allgemeinen Theile des Berichts hervorgeht, hat sich die Deputation nicht damit einverstanden erklären können, daß alle in diesem ersten Abschnitt des Entwurfs bezeichneten Rechte ohne Entschädigung aufgehoben werden. Sie geht bei Begutachtung desselben von folgenden leitenden Grund⸗ sätzen aus:

a) unentgeltlich fallen nur weg alle Leistungen, deren Zweck sich mit dem Wegfall der Patrimonialgerichtsbarkeit und grund⸗ herrlichen Polizei erledigt, so wie die im ersten Satze des §. 27 des Gesetzes vom 23. November 1848 ausdrücklich er⸗ wähnten;

b) der Ablösung seitens der Belasteten unterliegen alle Leistun⸗ gen, welche auf Grundstücken haften oder van Gemeinden zu entrichten sind, letztere, auch wenn sie nicht Reallasten sind;

c) alle übrigen in diesem Abschnitt erwähnten Befugnisse sind vom Staate zu entschädigen, und zwar entweder durch Ge⸗ währung der ermittelten jährlichen Rente oder durch Bezah⸗ lung des Kapitals derselben nach dem 20fachen Betrage. Nach diesen Grundsätzen beantragt die Deputation zuvörderst

aus der Ueberschrift des 1sten Abschnittes der Vorlage: „Ohne Entschädigung wegfallende Rechte und Verbindlichkeiten,“ die Worte „ohne Entschädigung“ ausfallen zu lassen.

Nach einigen das Formelle der Sache betreffenden Bemerkun⸗ gen des Bürgermeisters Müller, Sr. Königl. Hoheit des Prin⸗ zen Johann und des Referenten (Bürgermeister Hennig) ergreift der Staatsminister Dr. Zschinsky das Wort, um sich über die Frage der Gültigkeit der in Sachsen publizirten deutschen Grund⸗ rechte auszusprechen. Der Herr Staatsminister äußert sich hier-⸗ über ungefähr in Folgendem: Bereits in der letzten Sitzung habe der Herr Minister des Innern die Erklärung abgegeben, wie die Staats -Regierung von der Ansicht ausgehe, daß die Grundrechte in Sachsen gesetzliche Gültigkeit hätten. Die⸗ sem wolle er seinerseits nur hinzufügen, daß das Reichs⸗ gesetz über die Grundrechte den Kammern durch Dekret vom 3. Februar 1849 zur Berathung und Erklärung vorgelegt worden sei; letztere sei mittelst Landtagsschrift vom 24. Februar 1849 erfolgt, und da hierin die Kammern ausdrücklich ihre Zustimmung zu der Publication der Grundrechte ausgesprochen, die Verordnung vom 2. März 1849 erlassen worden, versehen mit der Unterschrift Sr. Ma⸗ jestät des Königs und kontrasignirt von einem verantwortlichen Mi⸗ nister, dem damaligen Vorsitzenden des Gesammtministeriums. Durch dieses Verfahren sei das Reichsgesetz nach seiner Ansicht ganz offen⸗ bar zum sächsischen Staatsgesetz geworden, und es komme nun⸗ mehr darauf nichts weiter an, von wo letzteres ausgegangen, denn die sächsische Regierung und Stände hätten es zu den ihrigen gemacht. Wenn die Frage aufgeworfen worden sei, ob nicht die Grund rechte ungültig seien, insofern sie gegen die Verfassungsurkunde Sachsens verstießen? so sei zu bemerken, daß in der ersten Kammer über zwei Drittheile der Anwesenden, in der zweiten Kammer sämmt⸗ liche 68 anwesende Kammermitglieder für dasselbe gestimmt hätten. Ferner sei bemerkt worden, die Grundrechte verstießen gegen §. 31 *) der Verfassungs⸗Urkunde. Er seinerseits verstehe §. 31. allerdings etwas anders und glaube, daß dieser nur dann zur Anwendung gelange, wenn der Staat Privateigenthum zu Staatszwecken an sich nehme. Wollte man den §. 31 im Sinne der Deputation auslegen, so müsse er freilich die Frage aufwerfen, ob dann nicht auch in §. 53 des Ablösungsgesetzes ein Widerspruch mit der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde enthalten sein dürfte; Da er dies nicht glauben könne, so nehme er an, daß man zu jener Zeit den §. 34 der Verfassungs⸗ Urkunde so verstanden habe, wie er ihn verstehe. Endlich sei auch noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Justiz⸗Behörden des Landes bis jetzt an der Gültigkeit der Grundrechte nicht gezweifelt haben. Im Berichte sei nun, um die Ungültigkeit der Grundrechte darzuthun, gesagt worden, daß dieselben zum Theile schädlich seien. Das gebe er zu und habe es bei dem letzten Landtage selbst aus⸗ gesprochen, was damals einen Hagel von Anschuldigungen gegen ihn hervorgerufen habe; allein dadurch, daß eine gesetzliche Bestim⸗ mung schädlich sei, folge nicht, daß sie sich von selbst erledige, son⸗ dern daraus folge nur, daß sie aufgehoben werden müsse, und das sei hier auch die Meinung der Staats⸗Regierung, denn sie habe be⸗

reits ein Königliches Dekret vorgelegt, welches die Aufhebung der

Grundrechte zum Gegenstande hat. bekämpft den Satz, daß durch ein mit mehr als zwei Drittheilen der Kammer⸗Mitglieder genehmigtes Gesetz die Verfassung abgeãan⸗ dert werden könne, wenn diese Abänderung nicht ausdrücklich bean⸗ tragt werde, eine Auslegung, gegen die er als Landstand protestiren müsse. Auch kann derselbe sich nicht mit der von dem Herrn SSges Minister ausgesprochenen Ansicht hinsichtlich des S. 31 8 fassungs⸗Urkunde einverstanden erklären. Kammerherr 888 Ha sen will den Streit über die Gültigkeit der —— gltig längern; er bestreitet nicht, daß sie in Sachsen itsfrage“ 8- erlassen seien, kann jedoch „die innere Gerechtig

in Ei ige n, sein Eigenthum oder sonst Wierns zicbesen snateten, als in den gesetz⸗

gende Nothwendigkeit gebotenen Fällen und

*) Niemand kann gezwu Rechte und Gerechtigkeiten zu. lich bestimmten und durch drin gegen Entschädigung.

von Zehmen⸗Stauchis