8 v““ 8 ö11“ 8 8 . den nur befördert 118,786 Personen und 473,474 Ctr. Güter; es gegen 1849 mehr befördert 6,593 Perso⸗ 1 Die Einnahme betrug in 1850 für Personen 120,266 Mrk. 1 Sch., für Güter 75,126 8. 2. 2* , für Militair⸗Transporte kamen ein 57,819 Mrk. 1 Sch., so daß sich eine Gesammt⸗Einnahme von 253,211 Mrk. 8 Sch. ergiebt. Im
Jahre 1849 kamen ein für Personen 113,291 Mrk. 12 Sch. und Personen
welche für
wurden sonach in 1850 nen und 149,475 Ctr. Güter.
zusammen für Personen und Güter 195,392 Mrk.
für Güter 67,607 Mrk. 13 Sch., zusammen für und Güter 180,899 Mrk. 9 Sch., die Einnahme, welche Militairtransporte eingenommen wurde, betrug 48,137 Mrk., zusammen also 229,0365 Mrk. 9 Sch. Es wurden so⸗ nach in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen 6974 Mrk. 5 Sch. und für Güter 7518 Mrk. 9 Sch., zusammen für Personen und Güter mehr 14,492 Mrk. 14 Sch,, für Militair⸗ transporte kamen in 1850 ebenfalls mehr ein 9682 Mrk. 1 Sch., so daß sich eine Gesammt⸗Mehreinnahme von 24,174 Mrk. 15 Sch. ergiebt, was eine durchschnittliche Mehreinnahme pro Monat von 2014 Mrk. 6 Sch. ergiebt. Die hier nachgewiesene Mehreinnahme in 1850 haben jedoch nur die letzten sechs Monate hervorgebracht, indem die ersten sechs Monate gegen dieselben in 1849 sogar eine Verminderung aufweisen. Die stärkste Personenfrequenz brachte in 1850 der Monat November mit 15,101 Personen, welche eine Ein⸗ nahme von 14,368 Mrk. 9 Sch. ergaben, dem November folgt der Juli mit 14,169 Personen für 13,633 Mrk. 4 Sch., dann der De⸗ zember mit 12,704 Personen für 12,351 Mrk. 4 Sch.; die geringste An zahl brachte der Februar mit nur 6144 Personen für die Einnahme von 5862 Mrk. 2 Sch. Im Jahre 1849 betrug die stärkste Anzahl 13,283 im Monat August, welche eine Einnahme von 12,739 Mrk. 7 Sch. ergaben, dem August folgt der September mit 13,111 Personen für 12,580 Mrk. 14 Sch., dann folgt der Monat März mit 12,389 Personen für 11,801 Mrk. 6 Sch. und dann der Oktober mit 11,585 Personen für 11,158 Mrk. 6 Sch., die geringste betrug nur 6599 Personen für 6414 Mrk. 14 Sch. Einnahme im Ja⸗ nuar. Das größte in einem Monat beförderte Quantum Güter be⸗ trug in 1850 132,545 Ctr. im Monat August, dieselben ergaben eine Einnahme von 13,479 Mrk. 7 Sch., dem August zunächst steht der September mit 89,864 Ctr. für 9366 Mrk. 2 Sch., dann der Dezember mit 67,233 Ctr. für 7466 Mrk. 8 Sch. und alsdann der Oktober mit 56,288 Ctr. für 7102 Mrk. 12 Sch. Einnahme; das geringste betrug nur 21,544 Ctr. im Monat März, dieselben ergaben eine Einnahme von 3611 Mrk. 8 Sch. In 1849 betrug das größte
“
“ “ 8 — 2 8
8 Sch., worunter 16,237 Mk. 13 Sch. für Militatr ⸗Transporte, U dem Juli folgt der Augus mit u” S. sn ö 5 12 S ü ilitair, dem Augu⸗ olgt de vember 6588 Mk. 12 Sch. für Militair g Fü Sch für Mikttair⸗
2 Sch., inkl. 7916 Nr. nit 29,0s Bük. 12 2e9⸗,nin 92779 Ml. 7 Sch, sull. 8961 Mr.
und dann der Dezember mit 28,7 2 89 11 Sch. für Militair; die geringste betrug nur 9549 Mlk. 4 Sch,, worunter 186 Mk. 5 Sch. für Militair. In 1849 brachte die
für Personen
stärkste l mit 35,507 Mk. 9 Sch., darunter 17,888 SCrlst; er Seiaeet . ril zunächst steht der März mit
Mk. 7 Sch. für Militair, dem April 4 8 1½ 33,291 Fh 12 98 worunter 13,862 Mk. 3 Sch. für Militair,
dann folgt der August mit 21,294 Mk. 7 Sch., worunter 3716 Mk. 12 Sch. für Militair, und dann der Mai mit 21, 163 Mk. 7 Sch., worunter 3900 Mk. 15 Sch. für Militair; die geringste brachte der Januar mit 94142 Mk. 2 Sch. — worunter 123 Mk. 3 Sch. für Militair ent⸗ halten sind. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen der verschie⸗ denen Quartale ergiebt Folgendes: Im ersten Quartal des Jahres
1850 wurden eingenommen für Personen und Güter 30,379 Mk. 9 Sch., für Militair kamen ein 3144 Mk. 8 Sch., zusammen 33,524 Mk. 1 Sch.; im zweiten Quartal desselben Jahres betrug die Ein⸗ nahme für Personen und Güter 41,389 Mk. 3 Sch. und inkl. von 2017 Mk. 8 Sch. sür Militair 43,406 Mk. 11 Sch.; es kamen sonach im zweiten Quartal gegen das erste mehr ein für Personen und Güter 11,010 Mk. 6 Sch. und inkl. der Einnahme für Mili⸗ tair 9882 Mk. 10 Sch. Im dritten Quartal kamen ein für Per⸗ sonen und Güter 63,290 Mk. und inkl. von 28,454 Mk. 4 Sch. 91,744 Mk. 12 Sch.; cs wurden sonach im dritten Quartal gegen das zweite mehr eingenommen für Personen und Güter 21,901 Mk. 5 Sch. und inkl. der Einnahme für Militair⸗Transporte 48,338 Mk. 1 Sch.; gegen das erste Quartal wurden im dritten mehr eingenommen für Personen und Güter 32,910 Mk. 15 Sch. und inkl. der Einnahme für Militair 58,220 Mk. 11 Sch. Im vierten Quartal kamen ein für Personen und Güter 60,333 Mk. 3 Sch. und mit der Ein⸗ nahme von 24,202 Mk. 13 Sch. für Militair 84,536 Mk.; mithin pro viertes Quartal gegen das dritte weniger für Personen und Güter 2957 Mk. 5 Sch. und mit der Einnahme für Militair⸗Trans⸗ porte 7208 Mk. 12 Sch.; gegen das zweite im vierten mehr für Personen und Güter 18,944 Mk. und mit der Einnahme für Mi⸗ litair 41,129 Mk. 5 Sch.; gegen das erste wurden im vierten mehr eingenommen für Personen und Güter 29,953 Mk. 10 Sch. und mit der Einnahme für Militair⸗Trausporte 51,0114 Mk. 15 Sch. Im ersten Quartal 1849 kamen ein für Personen und Güter 10,267 Mk., für Militair 14,242 Mk. 9 Sch., zusammen 54,509
Mk. 6 Sch.; es übersteigt die Einnahme dieses Quartals in 1849 die von demselben in 1850 für Personen und Güter um 6482 Mk. 6 Sch. und für Militairtransporte um 21,335 Mk. 5 Sch., zu⸗ sammen um 27,817 Mk. 11 Sch. Im dritten Quartal 1849 kamen ein für Personen und Güter 51,194 Mk. 9 Sch., und für Mllitair 7808 Mk., zusammen 59,002 Mk. 9 Sch. und wurden daher we⸗ niger als in demselben Quartal 1850 eingenommen für Personen und Güter 12,095 Mk. 15 Sch. und für Militair 20,646 Mk. 4 Sch., zusammen weniger 32,742 Mk. 3 Sch. Im vierten Quartal 1849 kamen ein für Personen und Güter 41,566 Mk. 7 Sch. und für Militair 2733 Mk. 10 Sch., zusammen 44,300 Mk. 1 Sch.; so⸗ nach weniger als in demselben Quartal 1850 für Personen und Güter 18,756 Mk. 12 Sch. und für Militair 21,469 Mk. 3 Sch., zusammen 40,235 Mk. 15 Sch.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 15. März. Der Handel in Staatspapieren blieb hier fast in dem nämlichen Zustand wie vorige Woche, da sich nichts ereignete, welches zu Unternehmung veranlaßte oder eine gün⸗ stigere Aenderung in der anhaltenden Geschäftsstille hätte machen können; im Gegentheil darf man wohl annehmen, daß der diese Woche veröffentlichte Gesetzentwurf, wonach bei Abschaffung einiger Steuern eine Abgabe von drei Prozent von allen Renten und Zin⸗ sen, welche die diesseitigen Unterthanen von fremden und inländischen Staatspapieren und anderen zinstragenden Unternehmungen genie⸗ ßen, in Vorschlag gebracht wird, die gedrückte Stimmung, welche schon seit einiger Zeit vorherrschte, verursacht hat; obgleich man hin und wieder die Meinung äußern hört, daß der Entwurf schwerlich die Genehmigung der Kammern der General⸗Staaten erhalten dürfte. Doch auch das allmälige Zurückgehen der österreichischen Fonds und der französischen Renten hatte auf die meisten übrigen Course einen nachtheiligen Einfluß. Von den holländischen Effekten gingen bei geringen Schwankungen Integrale von 572 auf 57 ¼ %, Zproz. wirkliche Schuld von 67 ¾ auf 67 ½ und Aproz. do. von 88 ½ auf 88 % zurück. Alte 5proz. wiener Metalliques drückten sich bei wenigem Umsatz von 71 auf 70 ⁄8 %; neue do. von 78 8¾ auf 77 ⅜ % und 2 ½ proz. do. von 38 ¾ auf 37 12. Russische 4proz. Certifikate bei Hope schwankten zwischen 87 % und 87 , und alte 5proz. Obligationen zwischen 105 und 105 ¾ %. In spanischen Fonds blieb kleiner Speculationshandel im Gange; dabei wichen Ardoin⸗Obligationen von 13 ⅛f auf 12 ½¼ %, und Zproz. binnenländische do. von 33 9% auf 33 8 %; Ardoin⸗Coupons wurden erst von 846
Quantum nur 73,083 Ctr. für die Einnahme von 8282 Mrk. 13 Sch., dasselbe brachte der Monat Mai, demselben folgt der April mit 64,941 Ctr. fur 9155 Mk. 10 Sch., dann folgt der März mit 51,823 Ctr. für 7628 Mk. 5 Sch., das geringste betrug nur 18,399 Ctr. im Ja von stärkste Gesammt⸗ Einnahme brachte in 1850 der Monat Juli mit 36,060 Mk.
nuar, dasselbe brachte 2904 Mk. 1 Sch. Die
eine Mehreinnahme für
20,985 Mk.
trug die Einnahme für
Mk. 9 Sch.; es zeigt sich gegen dasselbe Quartal in 1850 in 1849 Personen und 7 Sch. und für Militair von 11,098 Mk. 1 Sch., zusammen Personen und 9 Sch. und für Militair 23,352 Mk. 13 Sch., zusammen 71,224
Güter von 9887 Mk. vergeben.
1849 be⸗ 47,871 Mk.
Quartal
zweiten Güter
Bekanntmachungen.
[1650 Bekanntmachung.
Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Parchanie, im Inowraclawer Kreise des diesseitigen Verwaltungsbezirks belegen, 1 Meile von der mit Bromberg durch Chaussee verbundenen Kreisstadt Inowraclaw, 6 Meilen von Bromberg, 1 Meile von der Chaussee zwischen Thorn und Inowraclaw entfernt, soll in dem auf
den 27. April d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Regierungs⸗-Assessor Schierstedt im Amtshause zu Parchanie angesetzten Termine öffentlich an den
Meeistbietenden im Ganzen oder in den unten beschrie⸗ benen Parzellen veräußert werden.
Der Veräußerungsplan mit der Karte und den Be⸗ dingungen sind in unserer Registratur, so wie bei dem Königlichen Domainen⸗Rentamte zu Inowraclaw, ein⸗ zusehen.
Das zu veräußernde Vorwerk zerfällt nach dem Ver⸗ äußerungsplan
IJ. in einer Haupt⸗Parzelle mit dem Vorwerksgehöft, enthaltend:
3 Morgen 160 ¶Ruthen Hof und Baustelle,
10 71 Gärten, — 8 366 48 Acker,
13 144 Wiesen,
272 68 Hütungen,
228 7 Rohrbrücher,
22 65 Wege, Gräben ꝛc., 918 Morgen 11 QRuthen, für welche das geringste Kaufgeld 14,780 Thlr. beträgt. II. einer Parzelle mit 2 Vier⸗Familienhäusern, be⸗ stehend aus 8 — Morgen 72 ¶Ruthen Hof und Baustille, 1. 107 8 Gärten, 33 „ Acker, 7 8 Wiesen, 28 5) Hütung, 128 „ Rohrbrücher, 119 8 Gräben und Wege, 169 Morgen 134 ¶Ruthen zu einem geringsten Kaufgelde von 4190 Thlr. III. einer Parzelle ohne Gebäude: 65 Morgen 33 ¶Ruthen Acker, 27 5 36 9 Wiesen, 1 4 17177 „ Hütungen, 1212 9 Röhebkächet,
155 Morgen 123 ¶Rushen, für das geringste Kaufgeld von 1380 Thlr
IV. einer Parzelle ohne Gebäude mit
152 Morgen 145 QRuthen Acker,
101 „ 108 „ Hütungen,
160 „ 36 „ Roohrbrücher,
11 „* 124 „ Unbrauchbar,
426 Morgen 43 ¶̃Rnthen, für das geringste Kausgeld von 1880 Thlr. V. einer Parzelle ohne Gebäude mitt 102 Morgen 34 QRuthen Acker, 1““ Vüleüan 8 5 „ ütungen, 4 „ 90 „ Rohrbeücher, 7 141 8 Unbrauchbar, 257 Morgen 83 ¶Ruthen, für ein geringstes Kaufgeld von 1840 Thlr. VI. einer Parzelle von 23 Morgen 48 ¶QRuthen Acker, 1 „ 132 „ Hütung, 25 Morgen für 246 Thlr. 2 VlIlI. einige kleinere Parzellen von ungefähr je 5 Mor⸗ gen zum Preise von durchschnittlich je 50 Thlr., deren ahl nach dem bei Gelegenheit der Licitation sich her⸗ ausstellenden Bedürfniß theils außer dem obigen Ter⸗ min, theils durch Abtrennung von demselben bestimmt
11“
“
merden kann.
Bromberg, den 8. März 1851. Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern ꝛc. v“ Sackowski. v116“
mmmnn.
[168] Bia milmachunng
Zur Feststellung eines am 22. Janugr 1850 in dem Hause Venedische Straße Nr. 19 hierselbst verübten Diebstahls ist die Vernehmung der Schauspielerin Agnes Ernst, welche zu Naumburg geboren sein soll, erforder⸗ lich. Da deren Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, so wird dieselbe aufgefordert, behufs ihrer zu veran⸗ lassenden Vernehmung, ihren Wohnort dem unterzeich⸗ neten Gericht unverzüglich anzuzeigen.
Magdeburg, den 15. März 1851. Königl. Kreis⸗ und Stadtgericht. Abthl. für Strafsachen.
Der Untersuchungsrichter: Haniel.
[107 E dHgl1 (CECai9n
Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kauf⸗ maunns Salomon Wilhelm Pankratz durch die Verfü⸗ gung vom 25. Januar 1851 der Konkurs⸗Prozeß er⸗ oͤffnet worden ist, werden alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche in dem auf
den 27. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix an hie⸗ siger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden und sich zugleich über die Beibehaltung des bestellten Interims⸗Kurators, Rechts⸗Anwalts Zacharias, oder üͤber die Wahl eines anderen Kuxfators zu erklären.
Denjenigen, die verhindert sind, persönlich zu erschei⸗ nen, werden die hiesigen Rechts⸗Anwalte Breitenbach, Boie, Täubert und Matthias als Mandatarien in Vor⸗ schlag gebracht.
Wer sich in dem anberaumten Termine weder in Per⸗ son, noch durch einen Bevollmächtigten meldet, hat zu gewärtigen, daß er mit seinen Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihm gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.
Danzig, den 6. Februar 1851.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung
[134]% P 6 9 lm a.
Alle diejenigen, welche an das von der verwittweten Hauptmännin Grönlund, Henriette geb. von Bohlen, auf Grabow an den Gutsbesitzer Weström verkaufte, auf der Insel Rügen im Kirchspiel Zudar belegene Gut Grabow mit allen denjenigen Zubehörungen, mit denen Verkäuferin dasselbe bisher besessen, so wie an die mit⸗ verkauften Saaten und Ackerarbeiten daselbst, aus ir⸗ gend einem Rechtsgrunde und insbesondere auch aus lehnrechtlichen Gründen Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag der Verkäu⸗ ferin zur Sicherstellung des Käufers gegen unbekannte Ansprüche hierdurch geladen, dieselben in einem der nach⸗ stehenden Termine, als:
am 19. März, 9. oder 30. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte gehörig an⸗ zumelden und zu bescheinigen, bei Strafe des Ausschlus⸗ ses und ihnen aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens.
Von dieser Anmeldungs⸗Verbindlichkeit sind jedoch diejenigen Grönlundschen Kreditoren entbunden, welche ihre Forderungen auf dem von der Extrahentin ihnen rechtzeitig vorzulegenden, gerichtlich attestirten Postenzet⸗ tel richtig verzeichnet finden werden; wenigstens haben dieselben keine Kostenerstattung für dennoch von ihnen einkommende Anmeldungen zu erwarten.
Bergen, den 25. Februar 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung, Odebrecht.
[49] Ediktal⸗Ladung von Lehnberechtigten. Auf den Antrag des Gutsbesitzers Alexander Carl Friedrich v. Dassel ist die Vorladung aller an dem Gute Schinz, Belgardschen Kreises, zu Lehen berechtigten Ge⸗ schlechter verfügt worden. Dieses Gut, ein alt v. Podewilssches Lehen, besteht aus drei Antheilen, von welchem Lorenz Christoph v. Po⸗
dewils den ersten durch Kontrakt vom 21. Septem⸗
eire. r 8 2
ber 1712 an Bernd v. Münchow für 4500 Gulden Pommerscher Währung erb⸗ und eigenthümlich veräußert; der Hauptmann Ewald v. Podewils durch Kontrakt vom 9. August 1715 seine wiederkäuflichen Rechte an dem zweiten Antheil dem Franz Hoper für 4050 Gul⸗ den abgetreten und der Hauptmann Ewald von Pode⸗ wils durch Kontrakt vom 7. Januar 1718 den dri⸗ ten Antheil ebenfalls an Franz Hoyer für 4225 Gul⸗ den auf Einundzwanzig Jahre wiederkäuflich veräußert hat. Franz Hoyer hat auch den ersten Antheil von Schinz durch Kontrakt vom 12. November 1716 auf 24 Jahre wiederkäuflich für 5000 Gulden von Bernd v. Münchow erworben, so daß er Eigenthümer des gan⸗
zen Gutes Schinz geworden ist. Im Jahre 1840 ist das ganze Gut Schinz einschließlich des Inventariums für 23,050 Thlr., im Jahre 1841 für 25. Januar 1843
24,000 Thlr. Kontr om —— — 24,000 Thlr. und durch Kontrakt vom 1 April 1877
von dem Gutsbesitzer v. Dassel nebst Pertinenzien für 30,000 Thaler gekauft. Hiernach werden sämmtliche, an dem ganzen Gute Schinz oder an den einzelnen drei Antheilen desselben zu Lehen berechtigte Agnaten des Geschlechts v. Podewils und folgende ihrer Person nach bekannte, ihrem Leben oder Aufenthalt nach un⸗ bekannte Agnaten desselben Geschlechts:
1) Edwin Carl Friedrich Bogislaff v. Podewils, frü⸗ her zu Stuttgart wohnhaft,
2) Adolf Wilhelm v. Podewils, früher Major im sechsten Kürassier⸗Regiment zu Brandenburg,
3) Herrmann Gustav Ernst v. Podewils, Lientenant im vierzehnten Infanterie⸗Regiment, früher zu Brom berg garnisonirend,
4) Paul Herrmann Felix von Podewils, des Haupt⸗ manns Hans Friedrich Peter v. Podewils Sohn, früher zu Demmin wohnhaft,
5) der frühere Gutsbesitzer v. Podewils zu Bärwalde, Sohn desselben Hauptmanns Hans Peter Friedrich v. Podewils,
6) ein dem Taufnamen nach unbekannter Sohn des⸗ selben Hauptmanns v. Podewils, der sich zuletzt in Vorpommern aufgehalten haben soll,
so wie deren etwanige lehnsfähige Descendenz, nicht minder die Agnaten aller unbekannten, an den drei einzelnen Antheilen des Gutes Schinz oder an diesem ganzen Gute zu Lehen berechtigten Geschlechter und de⸗ ren lehnsfähige Descendenz hierdurch vorgeladen, in dem auf den 21. Mai 1851, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kammergerichts⸗Assessor Thiel anberaumten Ter⸗ mine auf dem hiesigen Kreisgerichtshause persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Lehns⸗ Ansprüche auf das ganze Gut Schinz oder dessen ein⸗ zelne Antheile anzumelden, gebührend zu bescheinigen und die weitere Verhandlung darüber zu gewärtigen.
Die in diesem Termine ausbleibenden Lehnsberechtig⸗ jen haben zu erwarten, daß sie und ihre lehnsfähigen Descendenten mit allen ihren Lehnsrechten an dem Gute Schinz oder an dessen einzelnen drei Antheilen nebst Pertinenzien, namentlich mit dem Verkaufs⸗, dem Wiederkaufs⸗, dem Wiedereinlösungs⸗, dem Revoca⸗ tionsrecht, mit der Rechtswohlthat der Lehntare und mit allen sonstigen Lehnsrechten, welchen Namen diese haben mögen, werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, das Gut Schinz nebst Pertinenzien für ein Allodium erklärt und die Lehns⸗ qualität im Hvpothekenbuch gelöscht werden wird.
Den hier am Orte unbekannten Lehnsberechtigten werden die Rechts⸗Anwalte Deetz und Schörke hierselbst zu Bevollmächtigten in Vorschlag gebracht.
Belgard, den 6. Januar 1851.
Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilung.
169] Die Actionairs der Preußischen National⸗Versiche⸗
rungs⸗Gesellschaft in Stettin werden nach §. 51 des
Statuts zur ordentlichen General⸗Versammlung
am 16. April c., Vormittags 9 Uhr,
im hiesigen Börsenhause hierdurch eingeladen, um den
Bericht über den Geschäfts⸗Abschluß des vorigen Jahres
und blieben gestern 36 ½ . Berichte von London peruanische Obligationen eine Verbesserung von 80 auf 81 % und brasilianische do. von 90 ¼ auf 90 ¾ % er⸗ fahren. Französische 3proz. Renten wichen von 53 ½ auf 53 ½ ͤ%.
bis 8⁄¾ % hinaufgetrieben, doch in den letzten Tagen wieder zu 8 15 %
Portugiesische Obligationen fielen von 36¼ auf 35 8% 9,
Von südamerikanischen haben in Folge
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zu empfangen und die Wahl eines ausscheidenden Mit⸗ gliedes des Verwaltungs⸗Raths, der Stellvertreter für diesen, der Revisoren zu vollführen.
Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Bü⸗ reau unseres Instituts, große Oderstraße Nr. 8. hier⸗ selbst, am 14. und 15. April, die Stimmzettel hingegen am Orte der General⸗Versammlung in der Stunde von 8 bis 9 Uhr vor derselben verabfolgt, wo zugleich die Legitimation der am Vorabend oder am Morgen selbst hier eintreffenden fremden Actionairs geschehen kann.
Die gedruckte Uebersicht des Abschlusses liegt vom 1. April an auf unserem Büreau zur Abholung bereit.
Stettin, am 17. März 1851.
Der Verwaltungs⸗Rath der Preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die große Zahl der Offerten, der unterzeichneten Direclion für Liefe⸗ „ . rungen von Feilen zugegangen sind, ver⸗ Lganlaßt dieselbe, inländische Fabrikanten Einsendung von
xwr
und Lieferanten zur .) Probe⸗Feilen zum 5. April d. J. franco Bromberg hierdurch öffentlich aufzufordern, um danach die Qualität derselben vergleichen und nach den preis⸗ würdigsten den Bedarf für die Ostbahn beschaffen zu können. Jede Feile ist mit einer Nummer, der Firma und dem Preise zu bezeichnen. In den Offerten müs⸗ sen die Preise pro Dutzend bei einer Lieferung franco Bromberg in Worten angegeben sein. Die Zurücksen⸗ dung nach gemachter Probe erfolgt, wen die Abnahme der Feilen nicht stattfindet, auf Kosten der Einsender. Folgende Sorten geilen sind einzusenden: 5 Stück viereckige, und zwar: 1 Armfeile 18“, 1 Bastardfeile 14“, 1 dito 5“, 1 Schlicht⸗ feile 140 ,1 dito 598 8 Stück stumpfflache: 1 Bastardfeile 16“, 1 dito 5“, 1 Ansatz⸗Bastardfeile 16“, 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 16, 1 dito 5“; Stück spitzflache: 1 Bastardfeile 14“, 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 14“, 1 dito 5“; ück dreieckige: 1 Bastardfeile 16“, 1 dito Sagenfreile 4“, 1 Schlichtfeile 1603 runde: 1 Bastardfeile 16“, 1 dito 1 Schlichtfeile 16“, 1 dito 50; Stück halbrunde: 1 Bastardfeile 16, 1 dito 5“, 1 Schlichtfeile 16“, 1 dito 5“ Stück diverse: 1 Einstreichfeile 10“, Messerfeile 8“, 1 Vogelzunge 5“ lang. Summa 30 Stuck. Bromberg, den 2. März 1851. Königliche Direction der Ostbahn.
138
9 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß in dem im Nadomer Gubernium, Olkuszer Kreise, am wei⸗ ßen Pszemsza⸗Flusse gelegenen Dorfe Niwka, auf dem Punkte, wo die Gränzen Oesterreichs, Preußens und des Königreichs Polen zusammenlaufen, ganz nahe bei der Warschau⸗Wiener und Oberschlesischen Eisenbahn, eine Hütten⸗Anlage, Henryköw genannt, zu verpachten ist. — Es enthält diese Anlage zwei Hohöfen, ein Puddlings⸗ und Walzwerk, geräumige Magazine und Wohngebände und eine Wasserkraft von 90 bis 120 Pferden; ferner eine 1 Viertelmeile davon entlegene, mit Dampfmaschine von 40 Pferdekraft versehene Stein⸗ kohlengrube. “
Diese Anlage wäre besonders zu Fabriken von be⸗ deutender Ausdehnung geeignet.
Nähere Information über die Bedingungen, unter denen diese Anlage, sei es auf eine gewisse Zeit oder auch in Erbpacht, überlassen werden kann, ertheilt der Chef der Bergwerk⸗Anlagen in Dabrowa bei Bendzin
oder das Bergwerk⸗Departement in der Regierungs-
Schatz⸗Kommission zu Warschau.
belche
Das Abonnement beträgt: 5 V für ½ Jahr. 10 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ⅜ Sgr. berechnet.
1 8 8 8 ““
1““
Amtlicher Theil. Denuntschland.
Oesterreich. Wien. Senats⸗Präsident des obersten Gerichts⸗ und Cas⸗ sationshofes. — Grundentlastung im Gebiet von Krakau. — Anordnun⸗ en in der Armee. — Cirkular des Kultus⸗Ministeriums. — Die Auf⸗ ändischen der Kraina. Probe⸗Eisenbahnfahrt von Verona nach Mantua. — Vermischtes.
Bayern. München. richtshof.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. — Konferenz.
Hessen. Kassel. Staats⸗Minister Uhden.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Entbindung der Großherzogi von einem Prinzen. — Malchin. Landtags⸗Verhandlungen.
Lübeck. Lübeck. Versammlung der Bürgerschaft.
Ausland.
Oesterreich. Mailand. Termin⸗Verlängerung für das Zwangsanlehen. — Agram. Unfall des Banus.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Berathung des Zucker⸗ und Kaffee⸗Tarifs. Paris. Die Kommission über das National⸗ gardegesetz. — Narvaez und Donoso Cortes. — Geldbewilligungen für den Besuch der londoner Industrie⸗Ausstellung. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Zurücknahme des Antrags in Betreff Ceylon's. — Truppensendungen nach dem Cap. Konflikt zwischen einem britischen Kauffahrer und einem österreichischen Kriegs⸗ schiff. — Nachrichten aus Britisch⸗Guiana. Vermischtes.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Kriegsberichte vom kau⸗ kasischen Corps. — General Islenjew †. S
Schweden und Norwegen. Stockholm. Constitutions⸗Ausschuß.
Dänemark. Kopenhagen. Engelstoft †. führung von Wohnungen für die arbeitende Klasse. stadt. Der Wiederaufbau.
Italien. Turin. Die Exzesse in Genua. — Gesetzentwurf über Trup⸗ penaushebung. Unterrichts⸗Budget. — Siccardi. — Rom. Die Idee der Wiedereinführung des Malteser⸗Ordens.
Spanien. Madrid. Hofnachricht. Die Kommission für Regelung der Staatsschuld. — Hofnachricht. Interpellation Bravo Murillo's.
— Vermischtes.
Moldau und Walachei. Bukarest. Abreise des General Hasford.
Türkei. Konstantinopel. Frankreichs Protektorat über die katholi⸗ sche Kirche im Orient.
Brasilien. Rio Janeiro. land. — Vermischtes.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Kammer⸗Verhandlungen. — Der oberste Ge⸗
Der König erwartet. —
Gesellschaft zur Auf⸗ Friedrichs⸗
Beilage.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Schichtmeister Keugebauer zu Gleiwitz und dem Werk⸗ meister Franz Kaduk zu Pitla die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Instiz⸗Ministerium.
Der Notariats⸗Kandidat Wilhelm Sons zu Hillesheim ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Perl im Landgerichts⸗ vehe⸗ Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Perl, ernannt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗Lieutenant Prinz Bernhard zu Solms⸗Braunfels, nach Hannover.
nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Oesterreich. Wien, 18. März. Der ehemalige Justiz⸗ Minister Ritter von Schmerling ist zum ersten Senats⸗Präsidenten des obersten Gerichts⸗ und Cassationshofes ernannt worden.
Das Kaiserliche Patent über die Durchführung der Grund⸗ entlastung im Gebiete des ehemaligen Freistaates Krakau ist er⸗ lassen worden, und im Nachhange zu demselben auch die vom Kai⸗ ser genehmigte Verordnung über die Zusammensetzung, den Wir⸗ kungskreis und das Verfahren der zur Durchführung der Grund⸗ entlastung im obigen Gebiete zu organistrenden Kommission ergan⸗ gen und wird demnächst die Publication erfolgen.
Der heutige Soldatenfreund berichtet: „Se. Majestät haben zu genehmigen geruht, daß die bewilligte zehnprozentige An⸗ zahl unberittener Gemeine für den herabgesetzten Lokostand künftig grundsätzlich für alle Kavallerie⸗Regimenter ohne Unterschied, ob sie sich auf dem Kriegs⸗ oder einem restringirten Lokostande befin⸗ den, zu gelten habe und daher nach dem vollen Ausmaß für den Kriegsstand in deren kompletten Stand aufzunehmen sei. Dieser komplette Stand wird demnach bei der schweren Kavallerie von 150 berittenen und 15 unberittenen, somit in 165 Gemeinen, und bei der leichten Kavallerie in 180 berittenen und 18 unberittenen, somit in 198 Gemeinen per Escadron bestehen, von welchen bei jenen Regimentern, die auf den restringirten Lokostand von 130 oder 150 berittenen Gemeinen gesetzt wurden, nur die entsprechenden 13 bis 15 Mann an Unberittenen in loco gehalten werden dürfen. Zu⸗ gleich haben Se. Majestät eine Reduction der zur zweiten Armee gehörigen vier Kavallerie⸗Regimenter in der Art anzuordnen ge⸗ ruht, daß bei denselben ausnahmsweise mit Inbegriff der für den kompletten Stand festgesetzten zehn Prozent an unberittenen Ge⸗ meinen der bisherige Kriegsstand beibehalten werde.“
Nach einem Tirkular des prager Konsistoriums helbvetischer Konfession an die unter demselben stehenden Seelsorger ist vom Ministerium des Kultus die Weisung ergangen, daß abgefallenen und wenn auch zum Protestantismus übergetretenen katholischen
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Verhandlungen mit Paraguay und Eng⸗
Priestern, wenn sie eine Ehe einzugehen Willens sind, die Trauung zu versagen sei, indem sie nach den bisherigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches „durch die erhaltenen Weihen oder abge⸗ legten Ordensgelübde für ihre ganze Lebenszeit die rechtliche Fä⸗ higkeit verloren haben, eine gültige Ehe zu schließen“, und daß „die Gültigkeit einer gegen dieses Hinderniß des öffentlichen Rechts ein⸗ zugehen versuchten Ehe von Amts wegen zu bestreiten sei“. Ein Erlaß an den General⸗Prokurator fordert diesen auf, in solchen Fällen „auf Grundlage der §§. 63 und 64 des a. b. G. B. ein⸗ zuschreiten.“ Da in den Bestimmungen dieser Paragraphen bis jetzt keine Aenderung vorgenommen worden, so sei von der Entwickelung der in fortwährendem Flusse begriffenen Gesetzgebung zu erwarten, in welcher Art sich die künftigen legislativen Normen über diesen Punkt gestalten werden.
Aus Bosnien kommt dem Lloyd folgende Korrespondenz vom Zten d. zu: „Die Aufständischen der Kraina sind zu einer bedeu⸗ tenden Stärke angewachsen und haben bekanntlich schon Banjaluka besetzt, von wo sich die christliche Bevölkerung nach Sarajewo flüch⸗ ten mußte. Die Stellung der Insurgenten dehnt sich bis Gjoel⸗ hiesar aus und bewegt sich gegen Jaiza. Von Trawnik ist ein Armee⸗Corps gegen dieselben aufgebrochen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß es sie in kurzer Zeit bewältigen werde, da in dem Insurgenten⸗Heere Schwankungen wahrgenommen wurden. Mu⸗ stapha Pascha Melemendsi, aus Tuzla angekommen, zog mit zwei Bataillonen Infanterie gegen Jaiza, der Brigadier Ali Pascha gleichfalls mit zwei Bataillonen gegen Skender Vakup, um Vran⸗ duk zu besetzen. Aus Konstantinopel ist ein Ferman eingetroffen, vermöge dessen der Wesir der Herzogewina, Ali Pascha Stolcevic, seines Paschaliks verlustig erklärt wird. Eine Abtheilung Arnau⸗ ten, 500 Köpfe stark, in Tosga in Albanien angeworben, ist gegen Travnik aufgebrochen. Das beste Zeugniß des hiesigen Elends liefert das schlechte Brod, welches das Volk zu verzehren genöthigt ist. Die Verpflegs⸗Lieferungen werden mit aller Strenge eingetrie⸗ ben, eben darum wächst die Noth mit jedem Augenblicke.“
Die erste Probefahrt auf der Eisenbahnstrecke von Verona nach Mantua ist am 15ten Mittags mit bestem Erfolge vor sich gegan⸗ gen. Die an fünf Meilen lange Bahnfahrt wurde in funfzig Mi⸗ nuten zurückgelegt.
Das Reichsgesetzblattenthält die Verlängerung des zwischen Rußland und Oesterreich im Jahre 1814 bgeschlassenen Donau⸗ schifffahrts⸗Vertrages auf ein weiteres Jahr.
Der Königl. preußische Gesande am russischen Hofe, Herr von Rochow, ist vorgestern nach Berlin abgereist.
Der kärnthnerische Landtags⸗Ausschuß hat bei dem Handels⸗ Ministerium neuerdings die Bitte wegen Führung einer Eisenbahn durch Kärnthen und wegen Regulirung der Drauufer gestellt.
Bezüglich der Veränderungen, welche die Justiz und politische Organisation erfahren sollen, macht man der D. Z. a. B. folgende Mittheilungen: „Vor Allem beabsichtigt der Herr Justizminister einen unleugbaren Uebelstand der bisherigen Organisation, daß nämlich die politische und Justizbehörde eines und desselben Gerichtssprengels nicht örtlich vereinigt ist, zu beseitigen. Böhmen wird beispielsweise in eine gewisse Anzahl Gerichtssprengel eingetheilt werden, an dessen Haupt⸗ orten sowohl die Justiz⸗, als die politische Behörde erster Instanz, ferner eine Steuerbehörde sich befinden. Einzelrichter werden wenigstens in Strafsachen nicht weiter fungiren, sondern alle Gerichte erster Instanzen werden kollegialisch eingerichtet. Die Landesgerichte und Oberlandes⸗ gerichte werden aufgehoben und an ihrer Statt 4 Appellhöfe in Böhmen errichtet, welche künftig auch die Verweisungs⸗Erkenntnisse bei Schwurgerichtsfällen schöpfen werden. Diesen direkt übergeord⸗ net ist der oberste Cassationshof in Wien. Die Strafgerichtsbar⸗ keit soll von der judiziellen streng getrennt werden. Die Mehrzahl jener minder wichtigen Vergehen, wegen welcher die Bezirksgerichte bisher in athemloser Thätigkeit erhalten wurden, werden dem Res⸗ sort der Gemeinde ⸗Polizei zugewiesen werden. An die Stelle der Bezirks⸗Hauptmannschaften treten Amts⸗Hauptmannschaften. Die Kreis⸗Regierungen werden aufgehoben, an deren Stelle die Statt⸗ halterei mit Beamtenverstärkung tritt.“
Bayern. München, 17. März. (N. M. Z.) Kammer der Abgeordneten. In der heutigen Sitzung wird zur Berathung über den Gesetz⸗Entwurf, das Einschreiten der bewaffneten Macht zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, übergegangen. Die all⸗ gemeine Diskussion eröͤffnet Dr. Morgenstern. Er glaubt, daß durch dieses Gesetz einer Militair⸗Diktatur Bahn gebrochen sei. Er geht auf das Verfahren in Württemberg über, dort sei die Lei⸗ tung des Einschreitens des Militairs dem Civil⸗Kommissär über⸗ tragen, bei uns habe der Kommandirende das Recht hierzu. Daß dies nicht das richtige Verfahren sei, dafür böten uns Köln und Leipzig genügende Beispiele, wo dieses Einschreiten so großes Un⸗ glück hervorgerufen habe. Den Schaden bei öffentlichen Aufläufen müßten ohnedies die Gemeinden tragen, sie würden sich viel leichter zu Ruhe bestimmen lassen, wenn das Einschreiten der bewaffneten Macht nur ein Civilkommissär zu leiten habe. Zudem sei für die Verantwortlichkeit des Militairs im Gesetze gar keine Bestimmung getroffen. Im vorigen Jahre habe die Krone das gegenwärtige Gesetz als Verfassungsgesetz eingebracht, dies sei in diesem Jahre nicht geschehen. Er verlangt, zuerst solle, wie dies in Württemberg der Fall sei, die Bürgerwehr einschreiten, und wenn diese nicht zureiche, erst das regulaire Militair. Dr. Heine erklärt, daß er in vielen Beziehungen mit dem Gesetz⸗Entwurfe einverstanden sei, nur die 4 ersten Artikel müsse man abändern, denn diese schützten nicht genug vor der Revolution. In mittelalterlichen Republiken hätten Zünfte und andere ähnliche Gesellschaften große Aufläufe her⸗ vorgerufen, um ihre Interessen zu fördern. Wir hätten bei ähnlichen Vorfällen nicht ähnliche Verwaltungsbehörden wie damals. Auch in Rom sei Jeder Soldat gewesen, der Richter habe den Helm aufgesetzt, wenn es Noth, gethan und wieder abgelegt, wenn er zu Gericht habe sitzen müssen. Gott bewahre uns, wenn uns jetzt die Büreaumän⸗ mer im Felde schützen sollten! Der Staat sei in verschiedene
8* Auslandes nehmen Se.Ee . dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗
Anzeigers:
Zweige der Gewalten getheilt, in diesem Gesetze spreche man nur von der zuständigen Civil⸗Behörde. Diese habe sich doch in den neueren Zeiten gewiß wenig Verdienste erworben, sie sei von der Revolution bei Seite geschafft worden. In den ersten vier Ar⸗ tikeln vermisse man auch neben der Beschränkung der admini⸗ strativen Zuständigkeit jede, auch nur die leiseste Spur der Be⸗ schränkung der Willkür der Soldateska.
hier nicht im Sinne der verthierten Söldlinge und solcher
abgelaufenen Schlagwörter, aber ihm scheine, daß viele Füh⸗
rer nicht die gehörige Bildung hätten, um den Zustand der Dinge genau übersehen zu können. Er wolle statt der 2 ersten Artikel 10 neue vorschlagen. von Lerchenfeld: Was die moralische und physische Mitwirkung der Bürgerwehr anbelange, die man vor Al- lem gewünscht habe, so sei diese in Verbindung mit dem Gesetze, das wir im vorigen Landtage berathen hätten, hinlänglich gesichert. Die Lücken in unserer Landwehr⸗Ordnung müßten durch ein beson- deres Gesetz ausgefüllt werden, hier sei nicht der Platz dazu. Man habe von den Folgen des Verhaltens der Militairbehörden in Köln und Leipzig gesprochen, man solle auch an den Schaden denken, der da entstanden, wo das Militair nicht rechtzeitig eingeschritten. Warum in dem Gesetze eine Verfassungs⸗Aenderung liegen solle, könne er nicht einsehen; es sei auch nicht der geringste Grund für diese Annahme vorhanden. Er müsse sich verwahren gegen die Wirksamkeit, welche man einer ausgedehnten Volksbewaffnung bei⸗ legen wolle; jene ungeregelten Kräfte in die Landwehr gemischt, würden leicht eher gegen die gesetzliche Ordnung auftreten, als für diese. Daß diese Elemente als Feinde der gesetzlichen Ordnung auftreten würden, haben sie ohnedies in den letzten zwei Jahren zur Genüge bewiesen, man solle sich nur an das Auftreten der Na⸗ tionalgarde in Wien, in Berlin erinnern. (Fortsetzung folgt.)
München, 17. März. (N. M. Ztg.) Heute versammelte sich der oberste Gerichtshof in feierlicher Sitzung, in welcher der neuernannte General⸗Staatsanwalt Herr von Volk durch den ersten Präsidenten des Gerichtshofs dem Kollegium vorgestellt wurde. Bei dieser Gelegenheit fand auch die Einführung des zum Direktor des obersten Gerichtshofs ernannten Ministerialraths Herrn von Moli-⸗ tor statt, der indessen noch auf längere Zeit zu legislativen Arbei ten im Justizministerium verwendet werden wird.
Sachsen. Dresden, 18. März. (Dr. J.) Zweite Kam⸗ mer. In der heutigen Sitzung brachte die Registrande zwei Kö⸗ nigliche Dekrete vom 14. und 15. März; in dem ersteren wird der Schluß des dermaligen Landtags auf den 3. April festgestellt, und das zweite erinnert die Stände an die über das Königliche Dekret vom 19. Juli 1850, die Revision der Verfassungs⸗Urkunde betref⸗ fend, annoch abzugebende Erklärung. Auf der Tagesordnung befin⸗ det sich der anderweite Bericht der ersten Deputation, die Verschie⸗ denheit der Beschlüsse der ersten und zweiten Kammer über den Gesetz⸗Entwurf: Einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschul⸗ Gesetze betreffend. Referent ist der Abgeordnete Dr. Kuntzsch. Die wesentlichste Differenz, welche in den beiderseitigen Kammer⸗ Beschlüssen besteht, betrifft den §. 2 des Gesetz⸗Entwurfs, wo die erste Kammer das von der zweiten Kammer adop⸗ tirte Kommunal⸗Prinzip beseitigt hat. Nach dem Beschlusse der ersten Kammer sollen nämlich die den Lehrern zu ge⸗ währenden Zulagen aus Staatskassen gezahlt werden, wäh⸗ rend die zweite Kammer beschlossen hatte, daß diese Zulagen durch die Schulgemeinden zu gewähren seien, und nur bei vorhan⸗ denem Unvermögen Aushülfe aus Staatskassen eintreten solle. Nach wiederholter Prüfung empfiehlt heute die Deputation der Kammer bei ihren desfallsigen ersten Beschlüssen stehen zu bleiben und die der ersten Kammer abzulehnen. Die Kammer tritt dem Vorschlage ihrer Deputation mit großer Majorität und ohne eigentliche De⸗ batte bei. Eine zweite Differenz betrifft die Beschränkung der Kol⸗ latoren. Hier hatte die zweite Kammer beschlossen, daß Kollatoren zu Schulstellen von 160 bis 220 Rthlr. Einkommen nur solche Lehrer berufen dürfen, die im Dienstalter von wenigstens 5 Jah⸗ ren, in höher besoldete, die im Dienstalter von wenigstens 10 Jah⸗ ren stehen. Die erste Kammer aber will, daß ein Dienstalter von nur 5 Jahren zur Berufung in alle Stellen berechtigen soll. In diesem Punkte hat sich jetzt die Deputation der diesseitigen Kammer in eine Majorität und Minorität getheilt. Die Majo⸗ rität räth an, diesem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, die Minorität empfiehlt der Kammer, ihren ersten Beschluß festzu⸗ halten. Für die Majoritätsvorschläge sprechen die Abgeordneten Unger und Haberkorn, für die Minorität der Abgeordnete Heyn. Staatsminister von Beust erklärt, daß der Beschluß der ersten Kammer zwar nicht den Wünschen der Staats⸗Regierung ent⸗ spreche, daß dieselbe jedoch dem heute vorliegenden Majoritätsan⸗ trage nicht entgegentreten wolle, weil sie hoffe, dadurch vielleicht die Vereinigung der Kammern über die anderen Differenzpunkte zu er⸗ leichtern. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Majorität (dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten) gegen 8 Stimmen angenommen. Eine dritte Differenz betrifft den §. 7 des Gesetzes, welcher nach dem Beschlusse der zweiten Kammer lautet: „Die Regierung kann den Lehrern die Theilnahme an politischen Ver⸗ sammlungen sowohl im Allgemeinen als in besonderen Fällen un⸗ tersagen.“ Diese Fassung hat die erste Kammer nicht genehmigt, sondern sich für die unveränderte Annahme der Regierungsvorlage entschieden, in welcher §. 7 lautet: „Alle Lehrer haben sich der Theilnahme an politischen Vereinen und des , suchs politischer Versammlungen schlechterdings zu n.s 56 Hier räth die Deputation wieder einstimmig: dem 288 der ersten Kammer nicht beizutreten, sondern bei 89- 5 g e9 beschlossen, stehen zu bleiben. Die Abgg. von Zezs 22 Beschluß von Nostitz, Dr. Platzmann, Meisel erklären sich für 9
der ersten Kammer. 2 1 Deputationsgutachten wird von dem Vice⸗Präsidenten von
Er meine Soldateska