1851 / 84 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Parquet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗Loge 10 Sgr. Parterre

10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr. Königsstädtisches Theater.

öö1X“ italienischen Opern⸗Vorstellungen bleiben bis auf Weiteres usgesetzt.

400

Montag, 24. März. Erste Gastdarstellung der Loczer ungari⸗

Konzert, unter der 1 1e

Mitwirkung des Kapellmeisters Johann Kälozdy. (Im Natio⸗ 8 Frge: Se aus Liebe, Liebe aus Caprice. Lust⸗ Nach der ersten Abtheilung des

schen Musik⸗Gesellschaft.

nal⸗Kostüm.) spiel in 1 Akt, von F. Wehl. Konzerts: Ein bengalischer Tiger.

Dienstag, 25. März. Zweite Gastdarstellung der Loczer un⸗ garischen Mustk⸗Gesellschaft. Konzert, in 2 Abtheilungen, unter der persönlichen Leitung und Mitwirkung des Kapellmeisters Johann Kälozdy. (Im National⸗Kostüm.) Vorher: Familienzwist und Frie⸗ den. Lustspiel in 1 Akt. Nach der ersten Abtheilung des Konzerts: Ein bengalischer Tiger.

; Be⸗ Die in unserem vorwöchentlichen Be⸗

Berlin, 22. März. meisten Eisenbahn⸗

richte erwähnte beträchtliche Steigerung der TI hat 2s Laufe dieser Woche nachgelassen, indem Avance⸗Verkäufe nicht allein nachtheilig auf die ööe Bahnen wirkten, sondern auch das Geschäft selbst bes seefgtth. Demgemäß hatten wir einzelne recht flaue Börsentage, an deirr Stelle indeß gestern bereits wieder eine estigkeit S 86 auf einen neuen Aufschwung der Course schließen 8687 8 ben, um so sicherer darauf rechnen zu können, als ie E 8 seitherigen Coursverbesserung, 6e9n. 5 Sft. lce te nich 0 Pan⸗ Erweiterungen der Eisenbahnen bestehen, in I“” und zu Hoffnung berechtigen, daß sih⸗ ende Jahr für viele Eisenbahnen fast unerwarte gün. sti sultate ergebe vird Von den aus dem Be⸗ stige Resultate ergeben wird. Vo ““ triebe des Monats Februar neuerdings ekann e Einnahme⸗Resultaten müssen wir für heute insbesondere diejenigen der Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn hervorheben, Vermehrung der Einnahmen im Monat Januar von ca. r12,000 Rthlr. im vorigen Monat abermals 14,600 Rthlr. mehr einge⸗ nommen hat. Wir haben bereits in unserem vorwöchentlichen Be⸗ richt auf den speculationswerthen Stand der Actien hingewiesen und vermögen dies mit Beziehung auf die sichtbare Fadenect. lung des Unternehmens abermals zu thun. Die Berlin⸗Anhalter

Berliner Börse. Fisenbahn hat im Februar ca. 7000 Rthlr., die Halle⸗Thüringer h chaten Januar und Februar d. J. 25,000 Rthlr. mehr als im v. J. eingenommen. Letztere Einnahme⸗ Verbesserung scheint wenig bekannt zu sein, da der Cours der Actien sogar ge⸗ wichen ist. Am bemerkenswerthesten bleiben die bedeutenden Mehr⸗ einnahmen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, welche, wenn wir auch auf den Meßverkehr, der in diesem Jahre früher begon⸗ nen hat, Rücksicht nehmen, dennoch höchst beachtenswerth ist, weil diese Bahn als eine für den inländischen Verkehr bedeutendste ange⸗ sehen werden muß und von der Hebung und Kräftigung des all⸗ gemeinen Handels das beste Zeugniß giebt.

Auf den Umsatz in Eisenbahn⸗Actien im Laufe dieser Woche eingehend, bemerken wir, daß derselbe besonders umfangreich in Ber⸗ lin⸗Stettiner, Potsdam⸗Magdeburger, Berlin⸗Anhalter, Köln⸗Min⸗ den, Rheinischen und Berlin⸗Hamburger war; in den übrigen Actien

und besonders auch in Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn blieb das Ge⸗ schäft bei theils gedrückten, theils schwankenden Coursen beschränkt. Auch in Oberschlesischen Actien ist wenig gemacht worden und deren Cours ist wegen verschiedener Tauschgeschäfte gegen Berlin⸗Stetti⸗ ner neuerdings etwas gewichen. Alle Prioritäts⸗Aktien blieben zu festen Coursen begehrt. Preußische Fonds weniger fest und niedri⸗ ger als vorige Woche begeben. Auch fremde Effekten, besonders Russische Schatz⸗Obligationen, gewichen.

Die Schwankungen der Eisenbahn⸗Actien lassen wir na hend folgen:

Berlin⸗Stettiner 117 a 116 ½, u. 117 bez. u. Gld Berlin⸗Hamburger 93 ½¼ a 92 ¾ u. 93 bez. u. Gld. Köln⸗Minden 101 ½ a 100 ¼ u. 101 ¼ bez. 38 Potsdam⸗Magdeburger 65 ½ a 65 u. 67 ½ bez. u. Magdeburg⸗Wittenberger 55 ½ a 54 bez. Oberschlesische Litt. A. 116 ½ a 115 u. 116 bez.

do. Litt. B. 109 ¼ a 109 bez. Krakau⸗Oberschlesische 74 ¼ a 73 ¼ u. bez. Rheinische 64 ¾ a 64 u. 65 bez. u. Gld. Düsseldorf⸗Elberfelder 97 ¾¼ a ¼ bez. u. Gld. Halle⸗Thüringer 68 ½ a 67 bez. Bergisch⸗Märkische 39 a 38 ½ u. ½ bez. Friedr. Wilh. Nordb. 39 a 37 ½ u. 38 ¾ bez.

Von Wechseln blieben Amsterdam und kurz Hamburg ½¼ % höher begehrt; lang Hamburg, Frankfurt und Petersburg gefragt. Wien, in Folge der weiteren Steigerung der Valuten und Wechsel⸗ Course an der wiener Börse c. 1 % gewichen, blieb heute begehrter. Paris und London gut zu lassen. 16“

—-—

Auswärtige Börsen.

8 3 ä Papi 940 Oesterr. Bankn. Breslau, 22. März. Poln. Papierg. 94 Gld. Oesterr. Bax 78 ½ Br. und Gld. Poln. Pfandbr., alte 94 Gld., do. neue 94 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¾˖ Gld. B. Cert. 200 Fl. 18 ½ Gld. Russ.

Hamburg, 21. März. 3 ½proz. pr. C. 89 ½ Br., 89 ¾ Gld. St. Prämien⸗Obligat. 92 Br. E. R. 106 ½ Gld. 4 ½proz. 92 ¾ Br., 92 Gld. Stiegl. 87 ¼ Br., 87 Gld. Dän. 73 ½ Br. Ard. 13 Br., 13 Gld. 3proz. 32 Br., 31 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¼ Br., 105 ½ Gld. Hamb.⸗Berlin 92 ½ Br., 92 ½

Holl. Int. 57 8, 1. 43 8, . Wr. PMie 18 ½, Zfr. 5 ⅝, X. Passive 5 ½, .

Wechsel⸗Course. Paris 56 ½ Gld. Wien 26 ½ Gld.

3proz. neue 67 ½, %. Span. Ardoins

3proz. 38 %, ½%. Coupons 8 ⅞, .

Berlin⸗Anhalter 104 a 103 ½ u. 104 bez. u. Gld.

Amtlicher Theil.

poln. Sch. Oblig. 81 Gld. Krakau⸗Oberschles. Obl. in pr. Cour. 74 ½ Br., 73 2 Gld. 109 Gld. Freiburg 76 7⁄2 Br. Brieg 41 ¾ Br., 41½ Gld. 38 Gld.

Wien, 21. März.

Anl. 34 ½ 200 Br., 199 Gld.

Gld. Gld.

Nordbahn 131 ½¼ Br., Mail. 76 ¾ Br., ½ Gld.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 182 ½ Br.

Augsburg 131 ¾˖ Br.

Frankfurt 131 Br.

Hamburg 192 ¾ Br.

London 12.55 Br.

Paris 155 ½ Br.

Kaiserl. Gold 137 ¼ bezahlt.

Silber 131¼ bezahlt. Fonds unverändert, aber fest.

Leipzig, 22. März., Leipz.⸗Dresdn. Partial 2 Obligationen Leipz. Dresd. E. A. 145 ½

162 Gld.

108 ½ Gld. Leipz. B. A. Br. Saͤchsisch⸗Bayecr. 83 Br. 24 Br. Magdeburg⸗Leipzig 218 Br., 217 Gld. 104 ¼ Br. Altona⸗Kiel 94 Br. Preuß. B. A. 96 ¼ Br., 95 ¾ Gld. Fraukfurt a. M., 21. März. 1131 Gld.

Br.,

Gld. Bavische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 53 BWr, 82 Gld. Partial⸗-Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 35 Br., 34 ½ Gld. Darmstädt. Partial⸗Loose a 50 Fl. 70 Br., 76 Gld., do. a 25 Fl. Span. Z proz. inländ. 34 Br., 34 % Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 ½ Br., 82 Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗ Bexbach 82 ½ 101½⅔ Br., 101 ¼ Gld. Oesterr. Fonds, 5proz. Sard. und Lombardische Oblig. waren an heutiger Börse flau, wurden zu billigeren Coursen abgegeben. Zproz. Spanier waren begehrt und steigend. Die Course aller übri⸗ gen Fonds und Actien blieben auf ihrem Stande von gestern, zum Der Umsatz war im Ganzen von keinem ken.

55 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845 32 4 Kurhess. Partial⸗Loose 40 Rthlr. 828 „VW., 922

27 ¾⅞ Br., 27 ½⅜ Gld.

Br., 39 Gld.

Nordbahn oh. Zins. 39 ¾ r. 82 Gld. Köln⸗Minden oh. C.

Theil etwas matter.

Belang. 5proz. Lombardische pr. Compt. 71 ½ Geld und 71 Br.

Oberschles. A. 115 ½ Gld., do. B. Niederschles. 83 ¾ Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 38 Br.,

Met. 5proz. 96 % Br., 96 Gld. 0 6 Br., ½ Gld. 4 ½ proz. 84 ¾ Br., ½ Gld. 2 ½proz. 52 Br., 52 76 ½ Br. 2proz 7 39: 119 Br., b

Gloggnitz 134 Br., 133 ½ Gld. Pesth 89 Br., 88 ¾ Gld Br., 56 Gld. 8

Fremde Valuten offerir

Schles. 93 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. Deßauer B. A. A. 145 Gld.

Oesterr. Bank⸗Artien 1134

Gld. Bergedorf 91 Br. Gld. 100 ¼ Gld. 28 ¾ Br.

Neisse⸗

4proz. Paris 189. Petersburg 32 ½ London 13. 3 ½. Amsterdam 35. 65. Frankfurt 89. Wien 197. Breslau 152 ½1

52 ½.

118 ½¾ Gld.

B. A. 1260

Louisd'or 10. 13 ½. Dukaten 100. Preuß. Thaler 50 ¼.

Paris, 20. März. 1 8 bahn 483. 75. Amsterdam 211 ⅛. Hamburg 185 ½. Berlin 368 ½. London 24. 82 ½. Frankfurt 210 ½3.

Löbau⸗Zittau

Dukaten 55 B, ½ Gld. Sardin.

London, 20. März. ga. Z. 96 ⅜, *, 3. Ard. 21, 20⁄, Int. 58 ⅔, . 4proz. a*, 47 8 97 ¼, ¼. Bras. 93, 91. Mex. 3

fremden keine Bewegung. 2 Uhr. C. schränktes Geschäft.

Amsterdam, 20. März.

93z Br.,

minder fest. ij Russ. 5proz. 105.

nene 5proz. 77 ⁄6. 2 ½proz. 37 8.

Magdeburg⸗Wittenb. 54 ½ Br., 54 Altona⸗Kiel 93 ¼ Br. u. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Br.

Wechsel⸗Course

1u.““

Gold al Marco 425 ½.

Fonds und Eisenbahn⸗Actien matt bei geringem Geschäft. 3proz. 57. 95.

Wechsel⸗Course

St. Petersburg 385. Gold al marco 2. 25 111 7O0) 111ͤ65.

85 11“ 7. 2792 Nur in Ei on⸗Actien fand Umsatz statt. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 73 Br., 72 ½ ¼ Nur in Eisenbahn⸗Actien fo satz st

Zproz.

Cons. blieben ohne Veränderung.

fast unverändert. In Span. 5 proz. war der Umsatz wiederum sehr belebt, die Preise derselben, wie die der übrigen Effekten, etwas Von den übrigen fremden Effekten ist nichts zu bemer⸗ 4proz. 87.

Russ. 5proz. 112,

Engl. Fonds flau und bei geringem Geschäft gewichen. In

Köln⸗Minden 100 ½¼ Br., Mecklenb.

94 25

5proz. 94.30. Nord⸗

18öö

2 ½proz. 37 ½. Stiegl. 86 72.

₰.

Stettin,

22 8 7 27 Pass. 5 , 8. 111. 4 roz.

8'1bbbä

½, v%. Zproz. 38,

Hamburg, 22. März. 2 ¼½ Uhr. Köln⸗Minden 100 ½. Weizen fest.

Roggen unverändert.

Paris, 21. März.

London, 21. März.

Weizen fest.

Amsterdam, 21. März. Int. . 5proz. 69 ¾. Neue russ. Anl. 95. Rüböl pr. Frühj. 33 . Roggen still. 22. März. bez. u. Gld., pr. Juni 33 Br. Rüböl 9 ⅞, pr. Okt. 10 ½. Spiritus 24, pr. Juni 22 ¾ Br.

Frankfurt 99 Gld. London 2 Mt. 11

k. S. 11. 80 Br.

Hamburg 35 Gld. Petersburg 181 ½ Gld.

1 ¼ 10 ¾. 20 5. 60.

8

tizen. Hamburg⸗Berlin 91¼.

Magdeburg⸗Wittenb. 53 ½. Nordb. 38.

6TIIEII1

5 Uhr. Cons. 96 ½, ½. Hamburg

Span. 33 ½. Met. Russ. 4 proz.

291 57½.

neue 77 ½.

5proz.

pr. Okt. 33.

2 ½ ühr. Roggen pr. Frühj.

4 Peru 85 ½. 84 ½.

In fremden be⸗ der Zweite Holl. Fonds bei mattem Geschäft 1

Oest. Met. 5proz. 69 ¾6.

Mex. 32 ¼, *%.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 96 bis n Kammer ausgegeben worden.

100 der Verhandlunge

—jöFFnog ma—

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hesfbuchdruckerei.

Bekanntmachungen.

1178] vEE.

Der wegen betrüglichen Bankerotts in den Anklage⸗ zustand versetzte Faufmann Julius Leopold Profé hat gestern Abend Gelegenheit gefunden, aus der Haft hierselbst zu entweichen.

Alle Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden werden hiermit ersucht, auf den Profé vigiliren zu lassen und ihn im Betretungsfalle gefesselt und unter sicherer Begleitung mittelst Transports in das hiesige Gefängniß einliefern zu lassen.

Gleichzeitig wird ein Jeder, welcher von dem Auf⸗ enthalt des gedachten Profé Kenntniß hat, hiermit auf⸗ gefordert, davon ünverzüglich der nächsten ichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Kenntniß zu geben. 8

Frankfurt a. d. O., den 22. März 1851. ² DDer Königliche Staats⸗Anwalt.

Wilckens. Stgnalemen t.

Der Kaufmann Julius Leopold Profé ist 39 Jahr alt, zu Czarnikau gebürtig, wohnhaft zu Frank⸗ furt a. d. O., 5 Fuß 2 Zoll groß, hat braunes Haar, graue Augen und gute Zähne, ist untersetzter Figur und pflegt eine Brille zu tragen. 8

Bekleidet war er bei seiner Entweichung unter An⸗ derem mit einem hellen Rock und schwarztuchenem Sack⸗

Paletot.

7 Erledigter Steckbrief. 1128 unter dem 6. Fegrumr b. Z. hinter den Privat⸗ schreiber L. Krause erlassene Steckbrief ist durch dessen inzwischen erfolgte Wiederergreifung erledigt.

Berlin, den 21. März 1851. 8 Königl. dibssv insE EEö.

3 , ion 1X. für Voruntersuchungen. J Deputation f Ez g

I1I1“

Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Thorn.

Das dem Kausmann F. W. Beuth gehörige, hier⸗ selbst in der Louisenstraße Nr. 20 gelegene, in unserem Hypothekenbuche Vol. l. p. 563 eingetragene und auf 11,047 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. abgeschätzte Grundstück, bestehend aus einem Haupt⸗ und mehreren Seiten⸗ und Hintergebäuden nebst Zubehör, soll

am 14. Juli k. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registraturn einzusehen.

Thorn, den 1. Dezember 1850. Königliches Kreisgericht.

[714]

I. Abtheilung.

[656] P 11s

Der zeitige Besitzer des im Fürstenthumschen Kreise in Hinterpommern belegenen alt von Lettowschen Lehn⸗ guts Klein⸗Carzenburg c., Gutsbesitzer Friedrich von Lettow zu Gollnow, hat zum Zwecke der Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen auf das Aufgebot der Realprätendenten angetragen und sich zu diesem An⸗ trage durch den Nachweis, daß der letzte eingetragene Besitzer Adam Christoph von Lettow vor länger als einem Jahre gestorben ist, so wie durch öffentliche Ur⸗ kunden, durch welche die Erwerbung des Eigenthums an dem Gute seinerseits dargethan ist, legitimirt.

Demgemäß werden hierdurch alle etwanigen unbe⸗ kannten Realprätendenten an dem erwähnten Lehngute Klein⸗Carzenburg c. aufgefordert, ihre Rechte daran in dem auf

den 14. Juni 1851, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude vor dem Herrn Kreisrichter Müller anstehenden Termine bestimmt anzuzeigen, die darüber sprechenden Urkunden zur Stelle zu bringen und ihren Widerspru

egen die beantragte Besitztitels⸗Be⸗

richtigung geltend zu machen. Den Ausbleibenden wer⸗ den ihre Ansprüche auf das Gut zur Ausführung in einem besonderen Prozesse vorbehalten, uns der Provo⸗ kant wird für berechtigt erachtet werden, den Besitztitel von Klein⸗Carzenburg c. auf seinen Namen eintragen zu lassen.

Cöslin, den 16. Oktober 1850.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[175] Fs Obers⸗ thlesisch J Eisenbahn, 8 §. 4 des ersten Nachtrags zu unserem Gesell⸗ in diesem Jahre 23 Stück Prio⸗ ritäts⸗Actien behufs Amortisation am 9. April c., Nachmittags 4 Uhr, ausgeloost. Wir setzen hiervon die Inhaber unserer Prioritäts⸗Actien mit dem Bemerken in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung gegen Vorzei⸗ gung in ihrem Eigenthum befindlicher Actien gestattet ist. Breslau, den 12. März 1851.

I Das Direkiorium.

[176] Weslanntmachung.

Die für das Jahr 1850 zu vertheilende Dividende ist nach dem Beschlusse unseres Gesellschafts⸗Ausschusses auf Funfzehn Thaler pro Actie festgesetzt und kann bei unserer Hauptkasse

hierselbst in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 20. März 1851. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[151]

Lübeck⸗Büchener Eisenbahn.

Die Actionaire der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn wer⸗ I

Gn

den hierdurch ersucht, in den Tagen

vom 28. März bis zum 1. April d. J. die dritte Theilzahlung auf die von ihnen gezeich⸗ neten Actien mit funfzehn Prozent oder 30 Thlr. Preuß. Cour. pr. Actie, gegen Quittirung auf den bei der ersten Einzahlung ihnen eingehändigten, bei der neuen Einzahlung von ihnen zu produzirenden Interims⸗Actien zu leisten. Diese Quittirung geschieht durch den Kassenführer der Direction, A. H. W. Amann.

Auf diese Theilzahlung werden abgerechnet: elfmo⸗ natliche Zinsen für die am 1. Mai 1850 eingezahlten 20 % mit 1 Thlr. Preuß. Cour. 26 S. (Lüb.) pr. Actie und viermonatliche Zinsen für die am 2. Dezember 1850 eingezahlten 10 % mit 12 S. (Lüb.) pr. Actie, zusammen mit 1 Thlr. Preuß. Cour. 38 S. (Lüb.) Die Quittungs⸗Formulare können vom 2tsten d. M. ab im Büreau der Gesellschaft unentgeltlich abgeholt werden, und werden, gehörig ausgefüllt und von den Actien⸗Inhabern vollzogen, zu dem darin angegebenen Betrage bei der neuen Einzahlung an Zahlungsstatt angenommen. 1

Die Einzahlung findet an den genannten Tagen, mit Ausschluß des auf einen Sonntag fallenden 30. März, Morgens zwischen 9 und 1 Uhr und Nachmittags zwi⸗ schen 3 und 5 Uhr, hierselbst im Büreau der Gesell⸗ schaft, Königstraße Nr. 670, statt.

Als (letzter) Zahltag wird

E111“X“ ausdrücklich bezeichnet. Von diesem Tage beginnt die Verzinsung der Einschüsse mit 4 ½ % für das Jahr (§. 17 des Statuts).

Lübeck, den 8. März 1851.

Deie Direction 8 der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

ͤI1

Italien. Turin.

cier, von Paris.

Das Abonnemenr betraägt 5 Athlr. für 2. 8 10 Athlr. f Ja öe6 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

PHechad. V

Oesterreich. Wien. Hofnachricht. Ruthenische Dant⸗-Abresse an den Ministerpräsidenten. Noie des englischen Kabinets. Die zweite französische Protestnote. Das Mazzinische Anlehen. Regelung des Fortsetzung der südöstlichen Staats⸗Eisenbahn.

ermischtes.

Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. 8

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. 8 achsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Der Allbodial⸗Rentenprozeß.

Frankfurt. 11 M. Gesetzgebende Versammlung. 8

usland.

Oesterreich. Mailand. Ankunft Radetzky's. Das Militair⸗Kom⸗ mando der Lombardei. Padua. Urtheilsspruch gegen Pfarrer Bol⸗ zani. Cattaro. Ueberfall aus Montenegro.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung eines Antrags auf Rehabilitirung legitimistischer Offiziere. Paris. Di⸗ plomatische Audienzen. Präsidentenwahlfrage. Louis Veron über Fusion und Regentschaft. Changarnier als legitimistischer Präsident⸗ schafts⸗Kandidat. Ankündigung von Anträgen auf Verfassungsrevision. Das Ministerium. Beschlüsse von Kommissionen. Studenten⸗ verhaftungen. Werbungen für Montevideo. Journal⸗Verurlheilung. Wied eraufnahme der topographischen Arbeiten. Bank⸗Status. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Parlamentsverhandlungen. Anglikanische Adresse an den Erzbischof von Canterburp. Resolu⸗ tion zu Kilkennyv. Die Neger⸗Republil Liberia. Vermischtes.

irin. Das Unterrichts⸗Budget. Abschaffung der Brod⸗ Tare. Die Kommission über Verlegung des Arsenals nach Spezia. Modena. Ankunft des Grafen von Chambord. Florenz. Paßpo⸗ lizei. Ferrara. Entdeckung verborgener Waffen. Rom. Finanz⸗ vorschlag. Städtische Reinlichkeitspflege.

Spanien. Madrid. Ernennungen. Kavallerie⸗Regimenter zu Uebun⸗ gen. Beschlüsse der Staatsschulden⸗Kommission.

88Z1“ bon. Gesetz über Suspendirung der Schwurgerichte.

8* erm es.

Türkei. Rhodus. Verwüstungen durch das Erdbeben. Konstan⸗ tinopel. Die Flüchtlinge in Kiutahia. Grippe. Der Zehnten. Dampfschifffahrtsgesellschaft. Feuersbrunst. Der neue General⸗ Gouverneur von Rumelien. Die Rekrutirung in Aleppo. 1

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angestellten bisherigen Kammergerichts⸗Assessor von Kehler den Charakter als Legations⸗Rath beizulegen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen’ der schon seit einigen Tagen am heftigen Katarrh litt, wurde in der vergangenen Nacht von einem starken Brustkrampf (Asthma) befallen, der in der frühen Morgenstunde zwar wieder aufhörte, aber doch das Gefühl von großer Ermattung zurückließ. Die G Erscheinungen der Luftwege sind unverändert. Kein

ieber.

Berlin, den 24. März, Morgens 10 Uhr.

(gez.) Dr. Schönlein.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 11161646“*“ Einer Benachrichtigung des Stadtpost⸗Amtes in Bremen zu⸗ folge werden die beiden Postdampfschiffe „Washington“ und „Her⸗ mann“ auch in diesem Jahre eine regelmäßige Seepost⸗Verbindung zwischen Bremen und New⸗York unterhalten. Der Abgang dieser Schiffe von Bremen wird in Weise stattfinden: 8 8 am 21. März am 18. Apri am 16. Mai am 10. Junij am 11. Juli am 8. August am 5. September Washington, am 3. Oktober Hermann,

am 31. Oktober Washington,

8““

Die zur Beförderung mit diesen Schiffen bestimmte Korrespon⸗ denz nach Nord⸗Amerika muß dergestalt abgesandt werden, daß solche am Tage vor Abfahrt der Schiffe in Bremen eintrifft.

Berlin, den 14. Februar 1851. b“

General⸗Post⸗Amt. JEb“

Washington,

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Strotha, ist von seiner Inspectionsreise wieder hier eingetroffen.

Der französische Gesandte in außerordentlicher Mission, Mer⸗

nichtamtlicher Theil. Deuntschland u

Oesterreich. Wien, 22. März. Wie der Lloyd vernimmt,

dürfte der Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers zu Triest zehn

11

““ 8 1““

Berlin, Dieustag den 25. März

bis vierzehn Tage in Anspruch nehmen. Der Hauptzweck dieser Reise ist, wie demselben Blatte versichert wird, die Besichtigung der Marine durch den Monarchen.

Gestern wurde eine ruthenische Deputation dem Ministerprä⸗ sidenten vorgestellt, um ihm eine Dankadresse wegen Erhaltung des europäischen Friedens zu überreichen. Der Minister äußerte sich in den wohlwollendsten Ausdrücken über die hohen Verdienste, welche die Ruthenen durch ihre ausdauernde Anhänglichkeit an die Sache der Ordnung sich erworben, und dankte der Deputation für das ihm gewordene Zeichen freundlicher Anerkennung.

Im Constit. Bl. a. B. liest man: „Am 18. März ist dem Fürsten Schwarzenberg eine Note des englischen Kabinets in Bezug auf die italienischen Zustände zugekommen. Man sagt, daß auch das französische Kabinet seinerseits den nämlichen Schritt gethan hat. Die Besorgnisse wegen der Lage Frankreichs steigen mit je⸗ dem Tage mehr. In gut unterrichteten Kreisen will man wissen, daß der Herzog von Bordeaux nächstens nach Wien kommen wird. Er ist jetzt in Parma.“

Der Lloyd weist auf die Bemerkung der brüsseler Indepen⸗ dance hin, daß die zweite französische Protestnote, welcher das Journal des Déöbats erwähne, nicht dem französischen Gesand⸗ ten in Wien, Herrn de la Cour, sondern nur dem Repräsentanten Frankreichs in Dresden mitgetheilt woeden sei.

Dem Oesterr. Eorresp. zufolge, soll das Mazzinische An⸗ lehen bis jetzt weit unter einem Drittheile der ausgeschriebenen Summe eingegangen sein. „Die betreffenden Partial⸗Obligationen“, sagt dies Blatt, „von denen wir ein Exemplar zu besichtigen Gele⸗ genheit hatten, sind auf festem Papiere zierlich gedruckt und haben beiläufig die Größe österreichischer Fünfguldennoten. Die Billets sind von fünf Mitgliedern des italienischen Comité's, Mazzin voran, unterzeichnet. Links oben befindet sich die Aufschrift: Dio e popolo, rechts: Italia e Roma. Auf der Rückseite befindet sich eine Giro⸗ formel.“

Wegen Regelung des Seehafenwesens in den österreichischen Küstenländern sind im Ministerium Verhandlungen eröffnet worden. Wie der Lloyd hört, wird die Regierung die Beaufsichtigung der Hafenorte den betreffenden Gemeinden, welche bis jetzt dazu ver⸗ pflichtet waren, abnehmen und die Obsorge dafür selbst tragen. Von den 128 österreichischen Häfen, die zum Einlaufen von Fahr⸗ zeugen geeignet sind, beaufsichtigte bis jetzt die Staatsverwaltung nur 11. Dieser neue Hafendienst wird mit dem Sanitätsdienste vereinigt, die Kosten desselben aber durch einen Zuschlag für die Tonnengebühr eingebracht werden.

Die Austria meldet: „Bereits mit dem 1sten k. M. wird eine Ingenieur⸗Abtheilung in Thätigkeit sein, um die Projekte zur Fortsetzung der südöstlichen Staats⸗Eisenbahn gegen Siebenbürgen anzufertigen. Inzwischen wird an der Strecke von Szedgled gegen Szegedin der Bau fortgesetzt werden. Von Szolnok aus soll die Trace in der Art ausgemittelt werden, daß die Bahn unmittelbar vom östlichen Ende der Station ausläuft. Bei der Uebersetzung des Theißflusses wird auf die beaufsichtigte Regulirung desselben Rücksicht genommen und die Bahn in der kürzesten Linie, jedenfalls aber mit Berührung von Török, St. Miklos und Großwardein durch das Körösthal, ihrem Ziele zugeführt werden.“

Die Oesterreichische Korrespondenz erklärt noch einmal, daß das zuerst im Mannheimer Abendblatte veröffentliche Schreiben des Fürsten Schwarzenberg apokryph sei, wie wohl sich nicht verkennen lasse, daß es manche richtige Ansicht und einige tref⸗ fende Gedanken enthalte. „Welches Bewandtniß hat es also mit diesem Dokumente?“ fragt darauf der Lloyd.

Um den Preis für die Lokomotive zur Befahrung des Sem⸗ merings melden sich sieben Bewerber. Die Probefahrten in Ge⸗ genwart der Preisrichter beginnen im Juni.

Der bekannte jetzt in Turin lebende Cesare Cantu, dessen volu⸗ minöse Weltgeschichte bereits in fast alle lebenden Sprachen über⸗ tragen wurde, arbeitet gegenwärtig an einer Geschichte der Ro⸗ mantik in Deutschland, wie er vor Jahren eine Geschichte der Ro⸗ mantik in Frankreich veröffentlichte.

Der heutige Wanderer sagt: „Ueber die bevorstehende Ab⸗ reise Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzenberg ist Bestimmtes nicht bekannt geworden.“

Bayern. München, 20. März. (N. M. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung macht der erste Präsident bekannt, daß der verstärkte erste Ausschuß bezüglich des in demselben zurückgewiesenen Gesetzes, die Verleitung von Militairpersonen und Landwehrmännern zur Untreue oder zum Ungehorsam betreffend, den früheren Referenten Herrn Paur wieder zum Referenten ernannt habe. Der zur Bear⸗ beitung der Anträge des Herrn Boye erwählte Ausschuß wählte Herrn Prinz zum Referenten. Herr Kolb verlas folgende Inter⸗ pellation: „Das für das ganze Königreich erlassene und namentlich auch in der Pfalz amtlich verkündete Verfassungsgesetz vom 4. Juni 1848, die Grundlagen der Gesetzgebung ꝛc. betreffend, bestimmt im Art. 10 Ziffer 4: „„Die Geschworenen dürfen nicht ursprünglich von der Regierung ernannt werden, sondern müssen aus Volkswahl her⸗ vorgegangen sein.““ In sämmtlichen diesseitigen Kreisen ist diese Be⸗ stimmung längst erfüllt. Blos in der Pfalz stellt einzig und allein der jedesmalige Regierungs⸗Präsident die Hauptliste der Geschwornen auf, auf Grundlage des napoleonischen Gesetzes, nach jenen Bestim⸗ mungen, welche, außer in der bayerischen Pfalz, überall in der gan⸗ zen Welt längst verworfen und abgeschafft sind, nach jenen Bestim⸗ mungen, welche mit dem ein politisches Leben mit Nothwendigkeit bedingenden Constitutionalismus wahrlich vollkommen unvereinbar sind. Der Unterzeichnete findet sich daher gedrungen, an den Herrn Staats⸗Minister der Justiz einfach die Frage zu richten, ob derselbe zur endlichen Verwirklichung jener gesetzlichen Verheißung auch in der hierin allein noch zurückgesetzten Pfalz der Kammer eine Gesetz⸗ vorlage zu machen gedenke?“ Der Minister⸗Präͤsident erwie⸗ dert hierauf, daß der Herr Justiz⸗Minister unwohl sei, daß dieses

Unwohlsein aber sich im Laufe ver nächsten Woche wohl heben und -

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dann der Herr Justiz⸗Minister diese Interpellation beantworten würde. Fürst von Wallerstein erklärt bei Motivirung seines Antrags, die Vorlage sämmtlicher auf die bayerische Intervention in Kur⸗ hessen bezuͤglichen Papiere betreffend, daß er von der Frage der Opportunität Umgang nehmen wolle. Den Weg des Antrags und nicht den der Interpellation habe er gewaͤhlt, damit der Gegenstand vor die Kammer nicht materiell gelange, ohne daß sie ihn durch einen aus ihrer Mitte gewählten Ausschuß reiflich ge⸗ prüft habe. Der Antrag gehöre in dreifacher Beziehung zur Zu⸗ ständigkeit des Hauses, wegen dessen allernächsten Zusammenhangs mit der deutschen Frage; daß die Kammer über diese kompetent sei, darüber möchte er kein Wort verlieren. Bayern sei ein Theil des deutschen Bundes; nehme man an, daß das bayerische Staats⸗ leben auf dem Gesammtstaatsleben wurzle, daß dieses Deutschleben der Stamm sei unseres Staatenlebens, so gehöre auch gewiß die deutsche Frage, die jeweilige deutsche Verfassung vor das Forum der bayͤerischen Kammern. Die Regierung selbst habe seit dem Jahre 1848 in allen ihren Thronreden diese Frage vor das Haus gebracht und ihre Verpflichtung hierzu anerkannt; die gesammte deutsche Frage sei zur Zuständigkeit der Kammer gehörend ange⸗ sehen worden, also gehörten dahin auch ihre einzelnen Aeste. Freiherr von Lerchenfeld habe in den letzten Tagen des vorigen Landtags eine Interpellation wegen eines über Schleswig⸗Hol⸗ stein abgeschlossenen Vertrages gestellt, was wohl nicht geschehen wäre, wenn man sie nicht als der Volksvertretung zuständig angesehen hätte; die hessische Frage liege uns nicht entfernter als die schles⸗ wig⸗holsteinische. Man habe gesagt, die deutschen Fürsten in Dres⸗ den hätten die deutsche Frage in ihre Hand genommen, um ein nach Innen freies, nach Außen starkes Deutschland zu erzielen, sie würden diesen Zustand herbeiführen. Seien wir nun nicht berechtigt, verpflichtet, zu fragen, ob ein Zustand, wo Deutsche gegen Deutsche zu Felde zogen, wo man für Truppenmärsche gegen 60 Millionen geopfert habe, ein Zustand, in welchem nicht mehr die Gewähr⸗ schaften alten des Bundesrechts dem constitutionellen Leben der einzelnen Staaten zur Seite stehen, ob dieser Zustand der sei? Es sei Niemand in diesem Hause, der nicht annehme, daß wir außer Bayern auch Deutsche seien, und daß wir fragen dürften, was außer dem engeren Vaterlande im großen Gesammtdeutschland ge-⸗ schehe und über uns beschlossen werde. Zweitens sei die Frage gehörig zur Zuständigkeit der Finanzen. Wenn das bayerische Heer, das, nebenbei gesagt, nach der Verfassung da sei zur Ver⸗ theidigung des Vaterlandes, abgesendet werde, wenn bayeri⸗ sches Geld, sei es auch nur vorschußweise, verwendet werde, um in einem benachbarten Lande die Verfassung gewaltsam zu sus⸗ pendiren und dieses Nachbarland an den Bettelstab zu bringen, wenn in diesem Lande durch bayerische Offiziere als kurhessisches Kriegsgericht jener Ausschuß strafrechtlich behandelt werde, welcher, seiner Pflicht gemäß, die Einberufung der Stände verlangt habe, sei auch aus finanziellem Standpunkte die hessische Frage zu unserer Kompetenz geeignet. Endlich sei sie dies auch aus dem Stand⸗ punkte der bayerischen Verfassung, die wir aufrecht zu erhalten be⸗ schworen hätten. Seien die Prinzipien, welche bezüglich Hessens unter Mitwirkung der bayerischen Regierung angenommen worden, die leitenden des neuen Staatsrechts, so rathe er, keine ferneren Schwierigkeiten im Budget zu machen, denn dann sei unser Bewil⸗ ligungsrecht weiter zurück, als vor dem März, dann sei selbst auf beschränkte Bewilligung Einschreitung der militairischen Gewalt zu fürchten. Durch die Verweisung an einen Ausschuß präjudizire man die Frage nicht, man erwarte nur einen Bericht; das Inter⸗ esse der Regierung selbst fordere es, daß eine Frage, die in allen Herzen poche, seiner Zeit zur Debatte komme. Nachdem der An⸗ trag die gehörige Unterstützung gefunden, erklärte der Minister⸗ Präsident: Der Herr Referent habe schon hervorgehoben, daß aus keinem Paragraphen der Verfassungs⸗Urkunde die Kompetenz der Kammer hervorgehe. Wollte die Regierung die Kompetenz bestreiten, so habe sie genug Argumente dafür; er wolle nun anführen, warum dies nicht geschehe. Alle Gründe liefen auf den letzten zusammen, auf die Verfassungs⸗Urkunde, an keinem anderen Maßstabe könne die Kam⸗ mer ihre Kompetenz messen; in der Rückwirkung auf die Verfassungs⸗ Urkunde habe die deutsche Frage die Begründung ihrer Kompetenz. Bei dem Vollzug bestehender, die Verfassungs⸗Urkunde nicht abän⸗ dernder Bundesbeschlüsse würde die Regierung ihre Pflicht durch Anerkennung einer Kompetenz verletzen; anders sei es, wo es sich um Abänderung der deutschen Gesammtverfassung handle, weil hier die Möglichkeit gegeben sei, daß hierdurch das bayerische Verfas⸗ sungsleben alterirt werde. Dies sei, wenn er nicht irre, auch ver Standpunkt, von dem aus seit dem Jahre 1848 die deutsche Frage hier erörtert worden sei, und werde es auch künftig sein. Eine deutsche Gesammtverfassung ohne Einwirkung auf die bayerische durchzuführen, sei unmöglich, hierzu sei die Zustimmung der baye⸗ rischen Kammern erforderlich. Er erkenne an, und die Diskussion werde zeigen, daß die Bundes⸗Execution in Kurhessen im wesentlichsten und innigsten, Zusammenhang mit der deutschen Verfassungsfrage stehe; deshalb habe er nichts dagegen, wenn die Kammer ihre Kompetenz aus⸗ spreche, auch daß die finanzielle Seite dieser Frage zu derselben gehöre; ob der Zeitpunkt, diese zu erörtern, schon jetzt gegeben, sei noch hierbei zu erwägen. Noch einen Irrthum wolle er berichtigen. Es sei nicht ein hessisches Kriegsgericht, vor welches der Ausschuß ge⸗ stellt werde, sondern ein vom Bunde eingesetztes Kriegsgericht. Dasselbe habe in Hessen eine obere und untere Instanz; außer die⸗ sen bestehe noch das hessische Kriegsgericht. Die beiden ersten —₰ ten lediglich die Aufgabe, Widersetzungen gegen die vom 82g

ausgegangenen Maßregeln abzuurtheilen, in dieser ve 8

ziere des Executionsheeres, also auch bayerische; das hefflcca. Gf.

ericht habe eine andere Aufgabe, hier säßen keine bayeri

sj Uerstein wurde einstimmig ziere. Der Antrag des Fürsten von Wa 1“* 8neegt Ob derselbe nach dem Wunsche des Antr saen Beslne

besonderen Kommisston w. entschieden werden.

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