ihm verderblich erscheint, doch alle diejenigen Konsequenzen, welche die zu Recht bestehende hiesige Landesverfassung nothwendig erfor⸗
sondern, mit Rücksicht auf die im Landesverfassungs⸗ und künfti
die Nothwendigkeit der hier in Frage stehenden Erweiterung bestrei⸗
Amovibilität der Staatsdiener feind, und unvereinbarlich zugleich
gesetzes 6. August 1840, auf andere geeignete, wenn auch ihren bisher innegehabten Stellen nicht koordinirte oder nich gleichartige Dienststellen versetzt werden; salva red., Der Proponent hält die nach dem Entwurfe eintretende Absetzbar⸗
keit für eben so verfassungswidrig, als in ihren Folgen h bedenklich:
das erstere, weil verfassungsmäßig nur in einaffgen bestimmten Fällen die Entlassung zulässig, hier aber Fse 5 viduellen Ansicht des Ministeriums, mithin von 82 v. selbe abhängig gemacht wird; das letztere, ins sera. 82 e barkeit sämmtlicher Staatsdiener und zwar d ; ene faaglichen Abstufungen des dadurch in hohem Grade gefährde fr 2 Dienstes nur die nothwendige Folge des dem ’ ves Prinzips sein kann. Kräftige Dienstleitung in E1“ Erhaltung eines guten Dienstpersonals, vorh Hacf 9 Rücksicht auf das letztere, zumal im Hinb 18 Lauf Faufigen Wechsel der Ministerien, bedingt schon durch füüte 8 Shae. 8 der Stände. Der auflösenden Elemente nur zu vit e sehen 20 ücg er einem so gefährlichen Prinzipe den Eingang 1e jedoch ein in seiner Nothwendigkeit nicht verkann . chungsmittel darin findet, daß eintretendenfalls nicht En as 8 auf Wartegeld, sondern Versetzung, diese indeß unbedingt 6 nicht beschränkt auf gleichartige Stellen gestattet wird. 88 Direktor von Bothmer, zwar nicht die Verfassungswidrigkeit, wohl aber das Bedenkliche des durch den Entwurf angebahnten Prinzips anerkennend, erachtet das letztere nur für größere Staa⸗ ten (als Englaud und Frankreich) unentbehrlich, für diese aber V um so unschädlicher, als die staatliche Nothwendigkeit im Großen an die Stelle unvermeidlicher Reibungen und persönlicher Ruͤck⸗ sichten der kleineren Staaten tritt, Beispiele anderer Länder nur da zulassend, wo deren Anwendbarkeit außer Zweifel gestellt, ver-⸗ wirft er den Vergleich eines hannoverschen Landdrosten mit dem französischen Präfekten oder preußischen Regierungs⸗ Präsidenten. Uebrigens nicht verkennend, daß, wenn auch das sogenannte consti⸗ tutionelle System (wie nämlich die abstrakte Theorie sie versteht)
dert, zugestanden und gewährt werden müssen, will er nicht diese,
gen Staatsdienergesetze der Regierung ertheilten Befugnisse, nur
ten. Um aber den Zweck des Verbesserungs⸗Antrages vollständiger zu sichern, schlägt er einen Zusatz zu demselben folgenden Inhalts vor: „Den von dieser Maßregel betroffenen Staatsdienern steht jedoch frei, statt dessen Versetzung auf Wartegeld zu verlangen.“ Auch schon dem ersten Anfange der gesetzlich zu sanctionirenden
mit dem §. 174 des Landesverfassungs⸗Gesetzes sie haltend, schließt Vezin dem Verbesserungs⸗Antrage und dessen Zusatze sich an. Dagegen erhebt sich, in Abwesenheit der Minister, Bening, zu⸗ vörderst dawider sich verwahrend, als ob er seinerseits (Kanzlei⸗ Direktor von Bothmer verneint es ausdrücklich) irgendwie Anlaß zu dem gemachten Vergleiche gegeben. Sodann die gegen den
Regierungs⸗Entwurf erhobenen Bedenken im Einzelnen prüfend, findet er mit dem Vorwurfe der Willkür auch jede Annahme einer Verfassungswidrigkeit beseitigt; denn wie zwar das Landesverfas⸗ sungs⸗Gesetz den Staatsdiener nicht willkürlich entlassen sehen will, so ist auch Willkür durch die Bestimmung um so sorgfältiger vermie⸗ den, als vielmehr das Vorhandensein einer nach voraufgegange⸗ ner Remonstration vom Gesammt⸗Ministerium anerkannten Noth⸗ wendigkeit erfordert wird, dann aber auch nicht Dienstent⸗ lassung, sondern nur Versetzung auf Wartegeld eintreten soll. Daneben jedoch nicht verkennend, daß die Stellung der Verwal⸗ tungsbeamten in Zukunft allerdings eine ungünstigere wird, bringt er damit die Verantwortlichkeit der Minister in Parallele, um zu zeigen, wie vielen und größeren Angriffen das Ministerium in Zukunft ausgesetzt sein wird, daß eben deshalb auch wirksamere und ausreichende Mittel dargeboten werden müssen, um, gehörig gerüstet, unbegründeter Angriffe im Interesse einer gesicherten Staatsordnung sich erwehren zu können. Wenn nun gerade die Landdrosten, General⸗Secretaire und Gesandten diejenigen Or⸗ gane sind, auf welche vorzugsweise das Ministerium sich muß verlassen können, dann erscheint die jetzt beanspruchte Maßregel eine in sich gerechtfertigte und nothwendige. Aber nicht allein im Prinzipe bekämpft, sind mehr noch dessen Konsequenzen als weit führend und Besorgniß erregend vom Hroponenten gefürchtet. Die Möglichkeit wird zugestanden, nicht aber daß jetzt auch nur entfern⸗ ter Grund zur Besorgniß vorhanden ist. Vielleicht daß die Kon⸗ sequenz weiter zu gehen angerathen; indeß nicht Konsequenz (im Staatsleben oftmals am verwerflichsten), sondern das unmittelbare praktische Bedürfniß, über welches nicht hiauszugehen, ist leitender Grundsatz gewesen, und dieser hat auf dauernde Geltung um so mehr Anspruch, als die Regierung sich wohl bewußt, daß eine zu weit ausgedehnte Abhängigkeit der Staatsdiener dem Gesammt⸗ Interesse nicht förderlich, und daneben keinesweges von ihr ver⸗ kannt wird, daß früherhin eben durch die unabhängige Stellung der Beamten eine große Garantie in den einzelnen Ländern Deutschlands gegeben. Jede Ueberschreitung des Bedürfnisses dem⸗ nach abweisend, will er dieses aber vollständig befriedigt sehen. Ihm tritt Kirchhoff bei, wenn er, von der verfassungsmä⸗ ßigen Verantwortlichkeit der Minister ausgehend, das constitutionelle System mit Maß durchzuführen und auszubauen als Aufgabe der Regierung und Stände bezeichnet, die Stellung der Minister aber nicht blos als eine administrative, sondern als wesentlich politische ansieht und deshalb die “ anerkennt, daß deren nächst⸗ stehende Organe bei Fragen politischer Art, wie auch rücksichtlich der wesentlicheren administrativen Gesichtspunkte mit den verantwort⸗ lichen Räthen der Krone in Uebereinstimmung stehen; was Kraut für um so unerläßlicher hält, weil Instructionen wohl im Allge⸗ meinen ertheilt werden können, die Anwendung aber dem Einzelnen, je in seinem Sinne und Geiste, überlassen werden muß, weshalb denn auch Versetzung ihm weder ausreichend, noch auch, mit Rück⸗ sicht auf das zugleich in Frage stehende Wohl der Unterthanen, immer möglich erscheint. Wyneken, der auch die Unterscheidung
zwischen großen und kleinen Staaten nicht zuläßt, sondern auf das innere, bei beiden gleichgestaltete Leben sieht, findet nicht, daß bei⸗ spielsweise die preußischen Zustände einen großartigeren Charakter an sich tragen, oder auch nur größere Sicherheit verbürgen, als die Auch gegen willkürliche Versetzung oder Entlassung sichert die Verantwortlichkeit der Minister; je bereitwilliger die Stände in Bewilligung von Mitteln, durch welche die letztere bedingt wird, desto gewissenhafter voraussichtlich auch die Regierung in Durch⸗ verfassungsmäßiger Grundsätze. Endlich scheut auch San⸗ der die Konsequenzen des verfasin pomähig bestehenden Prinzips
hiesigen.
fül desselben erprobe.
damit man an ihnen den Wert nicht, zaa geschlossener Debatte werden beide Verbes
nommen wird.
.
ͤ]
t. heutigen Sitzung des L
esb 20. März. (Fr. J.) Bevor in der b- die Stoner⸗Anforverung zur 8 richterstattung c “ n LE11“““ elbe zu verschieben. Minister⸗Prä J 8 Sa EEöu. auf den 10. April sei dig. Die Regierung müsse darauf bestehen, vos s ausspreche
nung heute nach über die dieszährige Steueranfortenang, anasirege Rath will nicht den letzten Hebel der Ständewir g bundenen Händen dem Ministerium ausgeliefert ha en. kgunte Wintzingerode: Der Gedanke einer Steuerverweigerung er unter den dermaligen deutschen und nassanischen Verhäͤllnissen I 8 den bereits erledigten Ausgabe⸗Budgets nur als ein ganz ustiger erschei⸗ nen. Es läge auch in der Ehre des Landes, daß nicht bettelhaft von Tag zu Tag gelebt und dadurch das Land den Angriffen des Auslandes aus⸗
set 3r . Die Geseätze über eine neue Wahl⸗Ord⸗ gesetzt werde. Braun: ie Gesetz ne nung und Aenderungen in der Gemeinde⸗ und Kreisamts⸗Ordnung seien vor dem Steuergesetz vorzunehmen, damit sie nicht, in Er⸗ mangelung hinreichender Zustimmung der Kammer, octroyirt er⸗ scheinen dürften. von Wintz ingerode: Die Regierung könnte die meisten Gegenstände des noch übrigen Programms täglich zu⸗ rückziehen; sie würde das aber nicht thun. Die Ausgabe sei ver⸗ willigt, also auch die direkte Steuereinnahme damit gutgeheißen. Lang: Letztere beruhe auf einem Gesetz, das die Regierung auch eingebracht habe. Minister⸗Präsident von Wintzingerode: Dier Versammlung habe keinen Grund, anzunehmen, daß von der Regie⸗ rung ein Mißbrauch von der verwilligten Steuer gemacht werde. Die eine Seite des Landtags habe besonders stets daraufhin gestimmt, daß der Staatshaushalt für 1851 sogar schon im Dezember 1850 festgesetzt werde. Zudem habe die Regierung vor, den nächsten Landtag erst im Herbste zu berufen. Der Landtag verwirft Lang's Antrag gegen 15 Stimmen. von Eck berichtet dann über die An⸗ forderungen von 3 ½ Steuersimpel per 1851, das eine zahlbar am 40. April, das zweite am 20. Juni, das dritte am 20. September, das letzte halbe am 10. Dezember. Braun's Antrag, die Steuer⸗ bewilligung der folgenden Kammer, nämlich dem Landtag pr. 1851 zu überlassen, wird nach langer lebhafter, mitunter erheiternder Berathung gegen die 16 Stimmen der Linken mit 22 Stimmen der Rechten abgelehnt; dagegen die Steueranforderung der Regie⸗ rung mit 22 gegen 16 Stimmen verwilligt.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 17. März. (W. Ztg.) Heute empfingen Se. Königl. Hoheit der Großherzog eine Deputa⸗ tion des Landtags, bestehend aus dem Präsidenten Dr. Leutbecher und den beiden Vice⸗Präsidenten von Schwendler und Maul. Die⸗ selbe sprach den Dank des Landtags für das dem Lande verliehene revidirte Grundgesetz über die Verfassung des Großherzogthums aus, knüpfte daran den Wunsch, daß das neue Verfassungswerk zum Heil und Segen des Landes gereichen möge und überreichte zwei von Sr. Königl. Hoheit, dem Staats Ministerium und dem Landtags⸗Vorstande unterzeichnete Druck⸗Exemplare in schönem Ein⸗ bande. Se. Königl. Hoheit dankten für die Ueberreichung „und geruhten dabei die gnädigste Versicherung zu ertheilen, daß Höchst⸗ dieselben Ihrerseits für stete Beobachtung der Verfassung Sorge tragen würden und Sich dem so eben von der Deputation ausge⸗ sprochenen Wunsche von ganzem Herzen anschlössen. Die beiden Urkunden werden im geheimen Haupt⸗ und Staats⸗Archive aufbe⸗ wahrt werden.
Hamburg. Hamburg, 24. März. (B. H.) Se. Kaiser⸗ liche Hoheit e Leopold ist heute Morgen über Magde⸗ burg nach Prag abgereist. 6
Nassau.
Ausland.
Oesterreich. Zara, 20. März. (Lloyd.) Am 11. hat Haireddin Pascha zu Mostar einen Kaiserlichen Ferman publizirt, wodurch die Herzegowina Bosnien einverleibt und das Reformen⸗ system eingeführt wird.
Cattaro, 15. März. (Ll.) Die Montenegriner und Gra⸗ howlianer sollen sich zu einem Einfall nach Gasko bereiten, weil sich dorthin ein Theil der insurgirten Türken von der Partei des Kavas Pascha geflüchtet hat. In letzter Woche ist in den Gebir⸗ gen sehr viel Schnee gefallen. In Krivosice wurden während eines Sturmes 14 Pferde vom Schnee verschüttet, nur den Führern ge⸗ lang es, sich in den Ort Zegnizza zu retten. Briefe aus der Kraina vom 14ten berichten von einer völligen Niederlage der krai⸗ naer Insurgenten bei Jajce, wobei die siegenden Großherrlichen Truppen viele Gefangene gemacht haben.
Frankreich. Paris, 23. März. In dem halboffiziellen Bulletin de Paris liest man Folgendes in Bezug auf den letz⸗ ten Notenwechsel wegen der deutschen Angelegenheiten: „Die dritte Note, welche nach den gestern verbreiteten Gerüchten vom französi⸗ schen Kabinet an die österreichische Regierung und die dresdener Konferenz gerichtet worden sein soll, dürfte wohl nur eine Antwort auf das Memorandum sein, welches Oesterreich als Erwiederung auf die zweite französische Note vom 23. Februar an Frankreich gerichtet hat. Dieses Memorandum soll, gemäß den Grundsützen, an welchen das österreichische Kabinet in seinen politischen Doku⸗ menten, seinen offiziellen Korrespondenzen und Journalen festhält, erklären, daß Oesterreich in einer solchen, wesentlich deutsche Orga⸗ nisation betreffenden Frage keine Rücksicht auf die Einsprachen und Protestationen der dem deutschen Bunde fremden Regierungen zu nehmen habe. Rußlands Zustimmung sicher, habe Oesterreich in dieser Frage ausschließlich nur mit den deutschen Staaten zu verhandeln. T leses Manifest, obwohl in sehr wohlwollenden Ausdrücken und in der freundschaftlichsten Form abgefaßt, konnte das französische häeanet nicht befriedigen, welches gegen diese Doktrin der vo ständi⸗
serungs⸗Anträge joritä . Paragraph, wie
it großer Majorität abgelehnt, worauf der obige Par - k. Verathung beliebt worden, gegen 4 Sitmmen ange⸗
gen und auesschließlichen Selbstregierung Deutschlands protestirt und im Einverständniß mit Großbritanien behauptet, daß die von Frankreich trotz ihres ursprünglichen wenig freundlichen Charakters geachteten Verträge von 1815 nur unter Mit⸗ wirkung aller europäischen Mächte aufgehoben oder geändert werden könnten. Diese Grundsätze sind in der That in den Noten entwickelt, welche Lord Palmerston Oesterreich gleichzeitig mit der unseres Ministers der auswärtigen Angelegenheiten übermitteln ließ. Man versichert übrigens, daß diese letzte in sehr energischen Aus⸗ drücken abgefaßt und ihre fast an die Gränzen eines casus belli streifende Sprache Frankreichs und der hohen Stellung würdig sei, welche einzunehmen es unter jeder Regierung das Recht hat.“
General Aupick hat den Gesandtschaftsposten zu London defi⸗ nitiv angenommen.
Die Regimenter der Garnison Paris machten gestern auf Be⸗ fehl des Ober⸗Befehlshabers Uebungsmärsche mit klingendem Spiel in den verschiedenen Stadtbezirken.
Nach dem neuen Nationalgardegesetz sollen zur Aufnahme zwei Jahre Aufenthalt als Bedingung gestellt werden.
Die Repräsentanten der unter dem Belagerungszustande stehen⸗
9
dem Präsidenten der Nationa v⸗Versammlung schriftlich angezeigt, daß sie den Minister des Innern wegen des von General Castellane erlassenen Befehls, daß einem Leichenzuge nur 300 Personen folgen dürften, zu interpelliren wünschten. ö
Im Departement du Gard sind bei der Losung wegen der Wehrpflicht Unruhen ausgebrochen.
Gestern wurde die Untersuchung der verhafteten Studenten be⸗ gonnen. Siebzehn wurden sofort wieder in Freiheit gesetzt. Es befinden sich unter den überhaupt wegen der mehrerwähnten De⸗ monstrationen verhafteten Individuen 21 Juristen, 20 Mediziner, 3 ohne bestimmtes Fach, 1 Advokat, 2 Zöglinge der Sorbonne, 1 Advokat, 3 Individuen ohne Beschäftigung, 2 Setzer, 2 Friseure, 1 Kopist, 1 Sprachlehrer, 1 Lehrer der Mathematik, 1 Gutsbesitzer, 1 Rentier, 1 Zeichner, 1 Schuhmacher und 1 Schiedsrichter vom Friedensgerichte zu Sceaux. Die Vorträge Michtlet's hatten näm⸗ lich Zuhöͤrer aus allen Ständen. 3
Der Central⸗Ackerbau⸗Kongreß wird seine Sitzung für 1851 am 7. April eröffnen. Unter den Gegenständen seiner Tagesord⸗ nung befinden sich 1) Mittel zur Aufspeicherung großer Getraide⸗ Vorräthe ohne spezielle Belastung des Staatsschatzes, 2) Mittel zur Erzielung einer größeren Fleischconsumtion, 3) Mittel zur Ver⸗ breitung der Trockenlegung, 4) Mittel zur Beförderung der An⸗ holzung. 1 18
Die Akademie der Wissenschaften hat Caguiard Delatour zum Nachfolger des berühmten Gay Lussac erwählt.
Das Bulletin de Paris will wissen, daß die Herren Guizos und Duchatel mit ihren politischen Freunden wieder auf dem Wege eines Journals in die Oeffentlichkeit treten würden. Die Presse, welche durch Girardin's Schwankungen bedeutend an Abonnenten verloren habe, sei von ihnen angekauft, und Guizot werde an Girardin's Stelle treten. Dagegen liest man im Eve⸗ nement: „Es scheint, daß die Fusionisten der Farbe Guizot und Montebello 500,000 Franken zur Gründung eines neuen Journals aufgebracht haben.“ 1
Ein Gerücht von der beabsichtigten Absetzung der 17 General⸗ Prokuratoren wird für unbegründet erklärt.
Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 20. März. Der Graf von M almesbury überreichte Petitionen aus den Grafschaften Wiltshire und Lincoln⸗ shire, in welchen über das in jenen Gegenden herrschende Elend Klage geführt wird. Nach einer kurzen, hierdurch hervorgerufenen Diskussion über die Lage der arbeitenden Klassen in den besagten Grafschaften vertagt sich das Haus.
Oberhaus. Sitzung vom 21. März. Lord Br ougham beantragte die zweite Lesung seiner Bill zur Erweiterung der Graf⸗ schafts⸗Gerichte und setzte dem Hause noch einmal die Einzelnheiten derselben aus einander. Nach einigen Bemerkungen des Kanz⸗ lers der Schatzkammer, welcher sich mit manchen in der Bill enthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärte, während dies bei an⸗ deren nicht der Fall war, kam die Bill zur zweiten Lesung, und das Haus vertagte sich nach kurzer Sitzung.
Sitzung vom 20. März. In der fortgesetzten
Unterhaus. halt eines Kardinals auf englischer Erde dürfe nicht gestattet wer⸗ den; er glaubt, daß das Volk, wenn es sich in seiner Hoffnung auf den Schutz des Gesetzes getäuscht sehe, das Gesetz selbst in die Hand nehmen werde. Power verwirft die Bill als eine dem Ver⸗ folgungsgeiste huldigende Maßregel. Henry Drummond meint, es handle sich um nichts Geringeres, als um die Frage: Sollen die Katholiken eine geduldete Sekte unter der geistlichen Herrschaft der Königin bleiben, oder soll die Königin hinfort eine konzessionirte Ketzerir unter der geistlichen Herrschaft des Papstes sein? Und ferner: Soll ein Drittel der Bewohner des Vereinigten Königreichs unter den Vorwande der religiösen Entwickelung nach einem Gesetze regier werden, welches die übrigen zwei Drittel nicht kennen, und uorn welchem jenes eine Drittel glaubt, daß es über jedem anderen Ge⸗ setze stehe? Hierauf ergeht sich der Redner in heftigen Invektiven gegen den Katholizismus. Eine unsittliche Aeußerung über di Nonnenklöster der Katholiken veranlaßt den Grafen von Arun del un Surrey, den Ordnungsruf zu verlangen. Der Sprecher erklärt, die⸗ sem Verlangen nicht nachkommen zu können. Als Henry Drummon
gliedern nochmals auf den Ordnungsruf angetragen. Der Spre⸗ cher weigert sich wiederum, denselben zu erlassen, indem gegen die Regeln des Hauses nicht verstoßen worden sei, drückt jedoch die Hoffnung aus, daß bei Behandlung einer so delikaten Frage die Redner sich aller beleidigenden Ausdrücke enthalten mögen. Drum⸗ mond lenkt hierauf ein wenig ein. Auch verschont er die Bill nicht mit seinem Tadel, behauptet vielmehr, sie sei ungerecht gegen Irland, und es sei kein Grund vorhanden, sie dort einzufüh⸗ ren. Sir J. Graham unterwirft die Ausdrücke, deren sich Drum⸗ mond bedient, einer strengen Rüge. Er erklärt, die Frage nicht vom religiösen, sondern vom politischen Standpunkte aus behandeln zu wollen. Es frage sich, ob in dem vorliegenden Falle überhaupt durch ein Gesetz geholfen werden könne und ob, wenn man diese Frage bejahe, die vorliegende Bill ihren Zweck erfülle. 8 Er habe hauptsächlich zweierlei gegen die Bill einzuwenden. Einmal sei sie die Einleitung zu einem Strafgesetze und sodann stoße sie ein bis jetzt befolgtes politisches System um. Wende man die Bill auf Irland an, so gehe sie noch hinter den vor 1829 bestehenden Straf⸗Koder zurück. Das Durchgehen der Bill würde eine Zurücknahme der Emancipations⸗Akte sein und für Ir⸗ land die Gefahr eines Bürgerkrieges heraufbeschwören. Lord J. Russell vertheidigt das allgemeine Prinzip der Bill. Die Augen aller Freiheitsfreunde auf dem Festlande seien jetzt auf England gerichtet, und wenn man die Bill, ohne etwas bestimmtes Anderes an die Stelle zu setzen, verwerfe, so werde dies als der größte Sieg des Hofes von Rom, als ein Sieg über die Gemüther der Unterhaus⸗ mitglieder betrachtet werden. Es sei nicht richtig, wenn man behaupte, die Bill gebe weniger, als der Brief an den Bischof von Durham versprochen habe. Doch wolle er, daß das Gesetz so mild wie mög⸗ lich sei, und er ziehe es vor, wenn es den Fehler unzureichender Kraft, statt des Fehlers übermäßiger Strenge habe. Sollte ein neuer Angriff erfolgen, dann möchten allerdings auch neue Maß⸗ regeln erheischt werden. Es gereiche den Katholiken selbst zum Vortheil, wenn die geistliche Unabhängigkeit des Landes gemahrt werde, und er glaube, daß die Bill die Freiheit Englands und Eu⸗ ropa's fördern werde. Die Debatte wurde hierauf abermlas ertagt. Urquhart interpellirte den Staats⸗Secretair der aus⸗- wärtigen Angelegenheiten, ob die Papiere in Bezug auf die Frage Dänemarks und der Herzogthümer bald dem Hause würden vor⸗ gelegt werden. Lord Palmerston antwortete, es liege gar nicht in seiner Absicht, die bezüglichen Dokumente zu veröffentlichen. Im letzten August sei der Traktat, jene Grundlage der gegenseitigen Ausgleichung, dem Hause vorgelegt worden. Er denke, alle übrigen Dokumente seien überflüssig. Die Korrespondenz umfasse einen
den Departements Rhone, Drome, Iseère, Ain und Loire haben
1. 1“
Zeitraum von mehr als drei Jahren und enthalte Mittheilungen
16““
Debatte über die Titel⸗Bill behauptete Newdegate, der Aufent⸗
in derselben Weise zu sprechen fortfährt, wird von verschieden Mit⸗
von allen nördlich der Alpen gelegenen Höfen, von Paris, Wien, Berlin, St. Petersburg u. s. w. Es würden diese an 2000 Druck⸗ seiten füllen, die wahrscheinlich Niemand lesen und die im besten Falle dem Leser nichts nützen würden. Es sei ja alles praktische Interesse an diesen Papieren jetzt vorüber. Somit sehe er die Nothwendigkeit nicht ein, sie vorzulegen, und sollte dennoch der Antrag darauf gestellt werden, so würde er sich demselben wider⸗ setzen. Herr Urquhart fragte noch, ob irgend eine Verständigung wegen der Erbfolge in Dänemark und in den Herzogthümern ge⸗ troffen worden sei. Lord Palmerston bemerkte, es sei über die⸗ sen Gegenstand viel verhandelt worden, aber die britische Regie⸗ rung habe, sich von dieser Frage systematisch fernhaltend, sich genau darauf beschränkt, den Frieden zwischen Dänemark und Deutschland sicherzustellen. Lord Mahon beantragte eine Adresse an die Königin, damit eine Untersuchung veranlaßt werde, wie man das Lästige des Paßwesens für britische Unterthanen, die in fremden Staaten rei⸗ sen, so viel als möglich erleichtern könne. Der Preis für Ministerial⸗ Pässe sei inder letzten Zeit allerdings auf 7 Sh. 6 Pce. reduzirt worden, wofür er hiermit Lord Palmerston seine aufrichtige Anerkennung aus⸗ spreche, aber die Taxe müsse noch weiter ermäßigt werden, sie müsse eine gleichförmige bei allen britischen Gesandtschaften werden, da⸗ mit jeder Engländer auch außer Landes einen gesetzlichen Paß er⸗ halten könne. Pässe seien freilich ganz unzweckmäßig, wie der Fall mit Don Carlos zur Evidenz bewiesen, der ohne Aufenthalt durch ganz Frankreich bis in die baskischen Provinzen gereist sei, um den Bürgerkrieg anzuregen. Aber da die kontinentalen Regierungen nun einmal von dieser Einrichtung nicht lassen wollten, sollte es we⸗ nigstens so eingerichtet werden, daß jeder Engländer nicht erst den Umweg über London machen müsse, um vom Ministerium der aus⸗ wärligen Angelegenheiten einen Paß zu erlangen. Schließlich wünsche er, daß Fremden gar keine Pässe verabfolgt würden, und verweist in die⸗ ser Beziehung den gegenwärtigen Staatssecretair auf das Beispiel Lord Aberdeen's, welcher während der ganzen Zeit seiner Amts⸗ verwaltung nur einmal, und dann unter besonderen Umständen, einem Fremden einen Paß gegeben. Lord Palmerston: Er stimme mit dem geehrten Redner darin ganz überein, daß es das Beste wäre, wenn die fremden Regierungen das Paß⸗System ganz aufgäben. Es sei eine Quälerei ohne praktischen Vortheil. (Bei⸗ fall.) Das beweise außer dem angeführten Falle mit Don Carlos auch der Fall, daß die Herzogin von Berry mit einem regelrech⸗ ten Passe von Marseille nach Bordeaurx reiste und trotzdem die Polizei auf sie fahnte. Nun aber hätten Oesterreich und Preußen ihre Paßvorschriften noch verschärft, und in Folge dessen habe er in Ueberein⸗ stimmung mit dem Kanzler der Schatzkammer die Taxe für Ministerialpässe ermäßigt, gern bereit, noch weitere Erleichterungen eintreten zu lassen, wenn sicch dieses erste Experiment günstig herausstelle. (Hört!) Wenn übrigens Lord Aberdeen blos einem einzigen Fremden einen Paß gegeben, so habe er (Lord Palmerston) während der ganzen Zeit seiner Amtsführung noch um einen weniger als sein Vorgän⸗ ger verabfolgt, nämlich gar keinen. Ja, sogar für naturalisirte Fremde bestehe die Klausel, daß dieselben nur innerhalb des briti⸗ schen Reiches als englische Unterthanen betrachtet würden und so⸗ mit keine Regierungspässe nach dem Auslande erhielten. Wenn Herr Freeborne in Rom sich einmal erlaubt habe, an 500 Fremde eng⸗ lische Pässe zu geben, so sei dies mit seiner (Lord Palmerston’s) Billigung geschehen zu einer Zeit, wo so viele Fremde in Rom gewesen, die, nach dem Einzuge der Franzosen, sich friedlich aus der Stadt entfernen wollten. Diese Ausnahme sei auch durchaus nicht zur Regel geworden. We⸗ gen dieser Paßangelegenheit eine Adresse an die Königin votiren oder dieselbe einem Comité überweisen, hieße durch eine Maschine und durch vier Pferde Queken schneiden lassen. Das Ministerium werde sich alle Mühe geben, im Paßwesen so viel Erleichterungen als möglich eintreten zu lassen, und er hoffe, daß der Antragsteller auf dieses Versprechen hin seine Motion zurückziehen werde. Nach⸗ dem noch Bright zu Gunsten der naturalisirten Engländer gespro⸗ chen und Milnes den Fall der politischen Flüchtlinge in England angeführt hatte, erklärte sich Lord Mahon von dem Versprechen Lord Palmerston's einstweilen befriedigt.
Unterhaus. Sitzung vom 21. März. Die stürmische De⸗ batte von gestern und die ungeziemende Rede Drummond's geben noch zu einigen Erörterungen Veranlassung. Herr Moore ent⸗ schuldigte sich beim Hause und beim Präsidenten, wenn er in der Aufregung gegen die Autorität des letzteren gefehlt habe. Er ap⸗ pellire aber heute noch an das Gefühl jedes gebildeten Engländers, künftig nicht mehr so nachsichtig zu sein gegen solche niederträchtige Gemeinheit (der Sprecher weist den Redner hier zur Ordnung), nun wohl, gegen solche unmännliche Verdächtigungen den ka⸗ tholischen Frauen Englands gegenüber. Lord J. Russell bittet, zu, bemerken, daß er bei dem gestrigen Streite nicht zugegen gewesen sei. Er wünsche nicht, daß die Geschäfts⸗ ordnung des Hauses beschränkt oder erweitert werde. Aber jedes Mitglied des Hauses müsse bedauern, wenn hier et⸗ was gesagt werde, was den anwesenden Katholiken Aergerniß ge⸗ ben könnte. Es wäre sehr zu wünschen, daß die ehrenwerthen Herren dies bei ihren Reden stets im Auge behalten möchten. Herr J. O'Connell verliest die formelle Frage, ob Ausdrücke, wie sie Herr Drummond von der heiligen Mutter Gottes und den Nonnen⸗ klöstern gebraucht, nicht jedes christliche Gefühl empören müßten. Sir Robert Inglis bemerkt hierauf, daß Herr Drummond Je⸗ den, den er beleidigt haben sollte, um Vergebung gebeten habe, und daß man von der Sache nicht weiter sprechen möge. Er selbst kömmt auf die Angelegenheit der Miß Talbot zurück und behaup⸗ tet, sie sei allerdings als Novize in einem Kloster, um sich und ihr großes Vermögen der Kirche zu weihen. Zum Beweise liest er zwei Briefe von Herrn Berkeley vor, die aber wenig Neues Licht auf die Sache werfen. Herr Reynolds behauptet, Miß Talbot sei nicht als Po⸗ stulantin im Kloster und drückt den Wunsch aus, daß diese Ange⸗ legenheit nicht weiter im Parlamente zur Sprache komme. Herr Gibson macht der Regierung den indirekten Vorwurf, daß über die Titelbill⸗Debatten wichtigere Geschäfte verschoben würden. Lord J. Russell bedauert dies, aber es sei Schuld der redseligen ehren⸗ werthen Mitglieder, nicht die seinige. Er werde das Armee⸗Budget unmittelbar nach der zweiten Lesung der Bill vor das Haus brin⸗
en. Herr Osborne, zur Tagesfrage zurückkehrend, wünscht die inleitung und die beiden Klauseln der Bill weggelassen. Die Ar⸗ gumente selbst seien mit ein oder zwei Ausnahmen nichts als Schmä⸗ hungen gegen die katholische Religion! Bei diesem Geschrei gegen das Papstthum müsse man sich wahrhaftig in die Zeit von 1678 zurückversetzt glauben. Man solle sich lieber mit der Frage be⸗ schäftigen, was die Universitäten zur Reinheit der Kirche beitragen. Man solle doch lieber Orford reformiren, statt nach dem Vatikan zu schauen. Er stimme gegen die Bill, als eine unnütze und mit der liberalen Politik des Kabinets im Widerspruch stehende. Herr Cochrane verwirft sie ebenfalls, namentlich weil sie in ihren Ausdrücken gegen die römische Kirche ungeziemend sei. Herr For⸗ tescue will die Maßregel des Papstes nach dem 19ten, nicht nach dem 16ten Jahrhundert beurtheilt wissen. Das sei ein lä⸗ cherlicher Anachronismus, heute noch zu behaupten, eine geistliche. Maßregel griffe in die Rechte der englischen Krone. Die Bill fuße
411 auf falschen Prinzipien, sei namentlich Irland gegenüber ungerecht. Herr Child erklärt sich für die Bill. Herr For stellt den Grund⸗ satz auf, jeder Angriff auf eine Religionsgenossenschaft, und wäre diese noch so schädlich, sei ein Eingriff in die religiose Freiheit. Es liege aber der katholischen Kirche, ihrer Natur nach, mehr als jeder anderen daran, ihren Priesterstand zu erweitern, und daß der Papst zufällig ein fremder Potentat sei, könne am Prinzip religiöser Dul⸗ dung unmöglich etwas ändern. Selbst die Agitation gegen das Papstthum sei sehr übertrieben worden, und die Bill sei am we⸗ nigsten geeignet, die Fortschritte desselben zu hemmen. Das beste Mittel dagegen wäre, die englische Kirche mehr protestantisch zu machen. Herr Walpole opponirt dem Vorredner und sucht zu beweisen, die Rechte der Krone seien durch den Papst angegriffen worden, die religiöse Freiheit werde durch die Bill nicht gefährdet. Er könne letztere zwar nicht ihrem ganzen Inhalte nach billigen; er stimme jedoch für sie, weil Etwas am Ende besser sei als gar Nichts. Herr Reynolds stellt die päpstliche Bulle als unwichtig dar. Die Bill Lord J. Russell's sei jedenfalls unklüger als das Benehmen des Kardinals Wiseman. Es sei durch sie ein drohen⸗ des, gefährliches Gespenst heraufbeschworen worden, und als Gesetz werde sie nie beachtet werden. Der Staats⸗Fiskal spricht noch im Interesse der Bill, und das Haus vertagt sich nach Mitternacht.
London, 22. März. Einem Gerüchte zufolge, wäre die Ant⸗ wort des Fürsten Schwarzenberg auf die remonsirirende Note des englischen Kabinets wegen des Eintritts Gesammtösterreichs in den deutschen Bund hier eingetroffen. Sie soll wesentlich dahin lauten, daß der Vorschlag des wiener Kabinets die Erhaltung der Ruhe in Deutschland und mittelbar in ganz Mitteleuropa bezwecke, übri⸗ gens als spezielle Bundes⸗Angelegenheit jede Einsprache der briti⸗ schen Regierung ausschließe.
Mehrere der heutigen Blätter stellen das Gerücht, es sei ein geheimes Einverständniß zwischen der Pforte und dem englischen Kabinette vorhanden, wonach der Hafen von Skutari und ein be⸗ trächtlicher Theil der albanesischen Küste der englischen Flotte über⸗ geben werden solle, entschieden in Abrede.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. März. (Fädrelandet.) Der Constitutions⸗Ausschuß hat eine ziemlich reiche und bunte Auswahl neuer Repräsentations⸗Vorschläge erhal⸗ ten. Graf G. Lagerbjelke hat einen eingereicht, welcher Bei⸗ behallung der 4 Stände mit 75 Mitgliedern in jedem Stande verlangt, so, daß die Ritterschaft mit 15 bürgerlichen Offtzieren, der Priesterstand mit 15 bürgerlichen Beamten und Schullehrern, der Bürgerstand mit 15 Hausbesitzern und der Bauernstand mit 15 Beamten, welche Grundbesitz auf dem Lande haben, verstärkt wer⸗ den sollte. Der Vorschlag des Herrn von Hartmannsdorf hat viel Abentheuerliches und ist dadurch merkwürdig, daß er den Adel, sowohl als besondere Wahlklasse, wie als geborene Reprä⸗ sentanten ausschließt. Er hat daher viel Sensation im Ritter⸗ hause gemacht und kann leicht die Folge haben, daß der überwie⸗ gende Einfluß, den der mächtige Partei⸗Chef auf vielen Reichstagen ausgeübt hat, dadurch vermindert wird.
In dem Gutachten des Staatsausschusses über die Einnahmen des Reichs sind die gewöhnlichen Einnahmen (Steuern, Zehnten und andere Abgaben, darunter auch „dänische Feuerungsmittel“), worunter sich 180,000 Rthlr. Restancen befinden, zu 4,742,580 Rthlr. veranschlagt. Von den außergewöhnlichen Einkünften sind die Zolleinnahmen veranschlagt zu 4,400,000, die Posteinnahmen Brutto 600,000 (Netto nur 115,000), die Stempelpapier⸗Abgabe zu 580,000 und die Branntweinsabgabe zu 650,000 Rthlr. veran⸗ schlagt. Die ordinairen Einkünfte übersteigen das vorige Budget um 74,000 Rthlr.
Der König hat von den Ständen die Summe verlangt, welche zur Einrichtung und Möblirung der Wohnung des Kronprinzen verbraucht worden ist, nämlich 161,508 Rthlr. Den Rest der Ausgaben bei der Vermählung, welche im Ganzen 3741,638 Rthlr. betragen haben, wird der König selbst tragen. König Oskar's eigene Vermählung kostete zu ihrer Zeit 600,000 Rthlr., welche die Stände des Reichs im Jahre 1823 bewilligten.
Die Stadt Jonköping, welche bekanntlich am südlichen Ende des Wettersee's liegt und etwa 5000 Einwohnerhat, setzt im Som⸗ mer nicht weniger als 3 Dampfschiffe nach Stockholm in Fahrt.
Christiania. Vor seiner Abreise hat der König allen in der Stadt befindlichen Offizieren und militairischen Beamten ein Fest gegeben. Indem er für einen Toast seinen Dank äußerte, nahm er Gelegenheit, sein Vertrauen zu dem norwegischen Heere und Marine dahin auszusprechen, daß sie nicht blos dem Gesetze gehor⸗ chen, sondern dasselbe auch im Falle der Noth vertheidigen würden. Zum Theater⸗Pensions⸗ und Unterstützungsfonds hat der König 200 Sp.⸗Rthlr. und den Armen 700 Sp.⸗Rthlr. geschenkt.
Das Constitutions⸗Comité hat einstimmig die Annahme des Vorschlags des Stadtvogts Vogt beantragt, wonach die Worte in §. 44 des Grundgesetzes: „Zum Statthalter wird entweder ein Normann oder ein Schwede ernannt“ außer Kraft gesetzt wer⸗ den sollen.
Außer „Nordcap“, welches jeden Sonnabend nach Kopenhagen, und „Christiania“, welches jeden Dienstag nach Kiel gehen wird, setzt die norwegische Regierung im Sommer folgende Dampfschiffe in Fahrt: „Constitutionen“ und „Gyller“ jeden Sonntag und Donnerstag von Christiania nach Christianssand, und zurück jeden Donnerstag und Montag; „Glor“ jeden Dienstag von Christians⸗ sand nach Bergen und zurück jeden Sonnabend. Zwischen Bergen, Drontheim und Hammarfest wird jede zweite Woche eine Tour von „Prinz Karl“ und „Prinz Gustav“ ausgeführt.
Stockholm, 18. März. (B. H.) Das Bedenken des Bank⸗ ausschusses über die Anwendung des Bankgewinnstes für die Staats⸗ bedürfnisse ist mit 28 gegen 24 Stimmen im Bürgerstande ange⸗ nommen und vom Bauernstande zurückgesandt. Die Mehrzahl des Bauernstandes war der Ansicht, daß nur 50,000 Rthlr. jährlich an das Reichsgeldcomptoir abgegeben werden sollten. Andere waren der Meinung, daß der ganze Gewinn zur Konsolidirung der Bank angewandt werden solle. Der reelle Fonds der Bank ist seit dem letzten Reichstag von 8,200,000 auf 4,500,000 Rthlr. gefallen, allein hat 1844 nur noch 2,900,000 Rthlr. betragen. Das Kriegskolle⸗ gium soll beschlossen haben, die Kontrakte über die Lieferung von passe-volans für die Artillerie aufzuheben. Die Volksmenge von Stockholm beläuft sich nach einer Angabe im Aftonbladet gegen⸗ wärtig auf 93,070 Menschen, 1849 betrug dieselbe nur 90,418.
Der Senior der schwedischen Aerzte, der 1802 zuerst die Schutzpocken⸗Impfung im Reiche einführte, Joh. Fred. Sacklen, ist 88 Jahr alt in Nykjöping gestorben; er war geboren in Björ⸗ dngenc in Finnland.
Die Kosten der Vermählung des Kronprinzen betragen nach dem Königlichen Schreiben an das Budget⸗Comité des Staats⸗ Ausschusses 371,6039 Rthlr. B., die der König ausgelegt hat, und von welcher Summe er die 161,508 Rthlr. B. für Einrichtung der Wohnung des Kronprinzen und seiner Gemahlin vom Storthing zurückverlangt, da das angeschaffte Inventarium Staats⸗Eigenthum bleib Die übrige S will der König selbst tragen. Der
Reichsmarschall führt im Protokoll an, daß 1766 für die Vermäh⸗ lung Gustav III. 533,041 Rthlr. und 1823 für lr Reise
Vermählung des damaligen Kronprinzen (setzi znias O 600,000 Rthlr. B. bewilligt seien. jetigen Königs Oskar)
Christiania, 18. März. Der Königliche Antra
angenommen.
ist bis zur 22sten Kategorie des Budgets des Ministeriums der öf⸗ fentlichen Arbeiten vorgeschritten.
Neapel, 13. März. und der Herzog von Parma sind hier eingetroffen.
Griechenland. Athen, 18. März. (Lloyd.) In de
Verbrecher nachgesehener Todesstrafe sehr lebhaft interpellirt wor
Ministerium beantragt. In Folge einer energischen Vertheidi⸗
über.
Moldau und Walachei. Bukaxrest, 13. März. (B. Z. Es hat sich der Fall ereignet, daß sich Personen erlaubt haben ihre Untergebenen oder Dienstboten zu schlagen. Da aber Schläg
ebene Verordnung erneuert, der zufolge es im ganzen Bereich des Fürstenthums verboten ist, eigenmächtig zu schlagen, mit der Dro hung, daß jedes Uebertreten dieser Verordnung nach dem Gesetz geahndet werden wird.
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Bekanntmachung.
Das am Packhofe Nr. 1 zunächst der Friedrichsbrücke belegene. dem Königlichen Fiskus gehörige, ehemals Welpersche Badehau soll mit dem vorhandenen Inventarium auf drei Jahre, nämlich vom 1. April d. J. bis dahin 1854, an den Meistbietenden ver pachtet werden.
Die weiteren Bedingungen sind täglich von 11 bis 3 Uhr in dem Büreau der Königlichen Museen einzusehen und
Pachtung des Badehauses am Packhofe Nr. 1“ versiegelt einzu⸗ reichen.
Berlin, den 17. März 1851.
General⸗Direction der Königlichen Museen.
Auswärtige Börsen.
Breslan, 25. März. Poln. Papierg. 94½¼ Br., 94 Gld Oesterr. Bankn. 78 ½ Br., 78 ½1 Gld. Poln. Pfandhr. neue 94 ¼ Br. Poln. 500 Fl. Loose 81 ¾ Gld.
Russ. poln. Sch. Oblig. 81 Gld. pr. Cour. 74 ½ Br., 74 ⁄ Gld. Oberschles. A. 116 ⅜ Gld., do. B. 109 ¼ Br., 109 ⁄½2, Gld. Freiburg 76 ⅞˖ Br. Niederschles. 83 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 42 ½ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ½ Gld. Wien, 24. März. Met. 5proz. 96 9% 76 ½ Br., ½ Gld. 4 ½proz. 84 .% Br., 1 Gld. 52 Glo. Anl. 34: 200 Br., 199 ½ Glv. 39: Gld. Nordbahn 131 ½ Br., ¼ Gld. Gld. Mail. 77 Br., 76 ½ Gld. A. 1263 Br., 1260 Gld. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 183 Br., 182 ⅞ Gld.
Augsburg 132 Br., 131 ¾ Gld.
Frankfurt 131 ½ Br., 131 Gld.
Hamburg 193 ½ Br., 192 ⅞ Gld.
London 12.56 Br. u. Gld.
Paris 155 ½¼ Br., 155 ½ Gld.
Kaiserl. Gold 137 gemacht.
Silber 131 ¼ gemacht. Sowohl Fonds, als auch fremde Valuten fest und ohne änderung.
Frankfurt a. M., 24. März. Oesterr. Bank⸗Actien 1135 Br., 1132 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 73 ½ Br., 78 Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 ½ Br., 55 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845 32 ¼. Br., 32 ⅞a Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Sardin Partial-⸗Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 35 ½ Br., 34 ½ Gld Span. Zproz. inländ. 34 ½ Br., 34 2 Gld. Poln. 4proz. Oblig a 500 Fl. 83 i Br., 83 Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn ohn Zins. 140 Br., 39 ⅞ Gld. Koöͤln⸗Minden oh. C. 102 Br., 1012 Gld. Bexbach 83 Br., 82 ¾ Gld.
Für 3proz. Span. und Oesterr. Fonds zeigte sich an heutige Börse mehr Begehr und man bezahlte dafür bei mehreren Umsätzen bessere Preise. In allen übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien wa gar keine Veränderung, blieben wie gestern.
Hamburg, 24. März. 3 ½¶proz. pr. C. 89 ½ Br. u. Gld. S Prämien⸗Obligat. 92 ½ Br., 92 Gld. E. R. 106 Br., 4 ½ pro 92 ¼ Br., 92 Gld. Stiegl. 87 ¼ Br., 87 Gld. Dän. 73 ½ Br. 73 Gld. Ard. 13 ¾ Br., 13 ⅞ Gld. Zproz. 32 ¾ Br., 32 ½ Gld Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¾ Br., 105 ⅞ Gld. Hamb.⸗Berli 93 Br., 92 ¾ Gld. Bergedorf 91 Br., 90 ½ Gld. Magdeburg Wittenb. 55 Br., 54 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Köln⸗ Minden 100 ¾ Br., 100 ½¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Br. Mecklenb. 28 ½ Br.
Nur in Span. 3 proz. und 5proz. war Geschäft, die übrigen preishaltend.
London, 22. März. Cons. 96 ½, ¼, a. Z. 96 ¼, d. Ard. * Zproz. 38, 4. Pass. 5 ½, 4, , 4. Int. 58 ½%, . 4proz. 91 ¼, x. Russ. 5proz. 112, 110. 4 ½proz. 97 ¼, . 8 Amsterdam, 23. März. (Effekten⸗Sozietät 4 ½ Uhr.) Int 57 ½. Ardoins 14, 13 . gr. Piecen 14, 13 ¾, ¼, 14 %, 14, 14, 13 ⁄%, do. neue 13 ½. Coupons 9, 8 1¾, ½, . Passive 5 ¾ Met. 5proz. 69 ½, ½, do. neue 77 . Mex. 31 ⅞. Nur in Span. 5proz. und Coupons zeigte der Handel etwas Leben; die Stimmung darin war etwas minder fest. b
Krakau⸗Oberschles. Obl. in
r., 4 Gld. 2 ½ proz. 52 119 Br., Gloggnitz 133 ½ Br., Pesth 89 Br., 88 ¾ ·
58B 24 ¼, , †.
ee Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 26. März. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: .
Weizen loco nach Qualität 50 — 54 Rthlr. e im Detail 51 — 56 Rthlr.
schwimmend 88 ½pfd. bunt. po geben.
Italien. Turin, 19. März. (Ll.) Die Abgeordnetenkammer
8 8 b über die Eisenbahn ist vom Storthing am 16ten mit 82 gegen 24 Stimmen
8
Deputirtenkammer ist der Justizminister Menetopulos wegen einem
den, und zwei Deputirte haben ein Mißtrauensvotum gegen das 8 gungsrede des Kriegsministers ging die Kammer zur Tagesordnung
nur nach dem Rechtsspruch und auf Grund der bestehenden Gesetze gegeben werden dürfen, so hat das Ministerium des Innern in die⸗ sen Tagen durch das Organ des Amtsblattes eine schon früher ge⸗
daselbst die Gebote mit der Aufschrift „Submission für die
B. Cert. 200 Fl. 18 ½ Gld.