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hwerden, daß die Regierung resp. die Gesetzgebung des Jahres
die schweren Strafen der Art. 1 und 2 oder die noch schwereren des Strafgesetzbuches anwenden zu müssen. Man habe von Verxationen gesprochen und namentlich die Möglichkeit dargestellt, daß ein Ehe⸗ mann seine Ehefrau auf vier Wochen einsperren lassen könne, weil sie ihn von der Parade abgehalten. Diesem Beispiele könne er viele andere entgegensetzen, er wolle nur eines anführen. Es ziehe Je⸗ mand von Haus zu Haus und bearbeite die Landwehr, bei einer Parade nicht zu erscheinen, die z. B. eine politische Bedeutung habe; hierdurch könne er eine bedeutende politische Demonstation hervor⸗ rufen; wolle man diesen ungestraft lassen? Gewiß nicht! Es gebe kein Strafgesetz in der Welt, für das man nicht einen Fall auf⸗ suchen könne, für den es zu hart oder unpassend sei. Diese un⸗ passende Argumentation sei die keichteste Art, Gesetze, die man nicht wolle, zu bekämpfen. Für so leichte Fälle habe der Richter ein Strafminimum. Die Frage zu erörtern, wie das Landwehr⸗Insti⸗ tut zu reorganisiren sei, dazu sei jetzt nicht die Gelegenheit gege⸗ ben. Nachdem auch Herr Moser sich für den Artikel 3 ausge⸗ sprochen, ergriff Fürst von Wallerstein nochmals das Wort, um seine Ansicht zu vertheidigen. Er kam hierbei wiederholt auf den gegenwärtigen Zustand der Landwehr zurück, verglich sie mit der von 1813 — 1817, gegen die sie nur ein Schattenbild sei, weist darauf hin, daß die Standesherren und die Geistlichkeit ganz von derselben befreit seien, also die Befreiung wohl ganz in der Hand der Landwehr selbst liege und bemerkt, daß, wenn es nothwendig werde, daß Institut auf die Dörfer auszudehnen, man erst einsehen werde, daß man das jetzige Gesetz nicht brauchen könne. Die Regierung solle erst das in verschiedenen Thronreden verspro⸗ chene Landwehrgesetz bringen. Gleichzeitig mit diesem solle man dann berathen, was Artikel 3 jetzt schon feststellen wolle. Referent Herr Paur faßte in seiner Schlußäußerung die erhobenen Einwen⸗ dungen nochmals zusammen, um sie nochmals zu widerlegen. Man sei wieder, bemerkt er weiter, in der Lage wie früher, es frage sich, will man das Gesetz oder will man es nicht? Es gehöre theilweise zu den Gesetzen, welche die Tageserscheinungen mit sich gebracht haben. Diese hätten alle etwas Unangenehmes an sich; wenn man sie brauche, könne man sie nicht anwenden, und wenn man sie anwenden könne, brauche man sie nicht. Nichtsdestoweniger halte er es für einen falschen Liberalismus, daß man gegen solche Gesetze prinzipiell stimme, weil man gewohnt sei, gegen alle Prohibitivgesetze zu stimmen. Er glaube, man sei liberal und schütze die persönliche Freiheit, wenn man deshalb für das Gesetz stimme, um im Falle, wenn in Folge einer Reaction eine Handlung zur Strafe gezogen werden solle, ein mildes Gesetz zu haben. Er erinnere an die 30er Jahre. Nehme man das Ge⸗ setz an, so habe man die persönliche Freiheit geschützt. Artikel 1 und 2 werden hierauf einstimmig angenommen. Absatz 1 des Ar⸗ tikel 3 mit 72 gegen 57 Stimmen, Absatz 2 und Artikel 4 ein⸗ stimmig. Ein von Dr. Heine vorgeschlagener Wunsch: „Die Staatsregierung möge in der nächsten Zeit an die Kammer einen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches ergänzenden Gesetz⸗Entwurf einbringen, welcher im gleichen Maße mit dem vorliegenden Gesetz⸗ Entwurfe die Strafen für jene verstärkt: welche in rechtswidriger Ab⸗ sicht Angehörige der Armee oder der Landwehr zu einem Landfrie⸗
densbruche (Art. 332) oder zu bewaffneter und verabredeter Ver⸗ bindung mehrerer Personen im Sinn und Zwecke des Art. 422 — 423 zu verleiten suchen, mag der Verleitungsversuch von Erfolg gewesen sein oder nicht“, wird nach wenigen Bemerkungen des Herrn Justizministers, welcher insbesondere erklärt, die Regierung habe beschlossen, der Kammer ein großes das ganze Gebiet der Strafrechtspflege umfassendes Gesetzbuch, das ein Gesetzbuch über Verbrechen und Vergehen, ein Polizeistrafgesetzbuch und ein Gesetz⸗ buch über den Strafprozeß enthalte, vorzulegen, was soweit gedie⸗ hen sei, daß es in der kürzesten Zeit wahrscheinlich zur Vorlage kommen werde, wobei die Kammer Bestimmungen über Landfriedens⸗ bruch geben könne, wenn die vorhandenen zu milde seien, ab⸗ gelehnt. Bei namentlicher Abstimmung wird das Gesetz mit 79 gegen 52 Stimmen angenommen. Der Justizminister beantwortete hierauf die bereits bekannte Interpellation des Herrn Kolb über die Geschwornenliste in der Pfalz: Nach der Art, wie die Interpellation gefaßt sei, scheine vorausgesetzt zu
1848 der Pfalz die Verheißung gegeben haben, ein, wie es in der Interpellation gesagt werden wolle, Diktat eines fremden Gewalt⸗ herrschers aus der dortigen Gesetzgebung zu entfernen. Es sei wohl das erstemal, daß in diesem Saale die Rechtseinrichtung in der Pfalz, welche man bis dahin immer als unantastbar, als ein unantastbares Palladium derselben, bezeichnet habe, als ein Diktat eines fremden Gewaltherrschers bezeichnet werde. Es würde ihm nicht schwer sein, sowohl aus dem Texte des Gesetzes vom 4. Juni 1848, welches hier allegirt werde, als auch aus den Motiven, mit welchen der Gesetz⸗Entwurf vorgelegt worden, und den darüber von dem Landtage des Jahres 1848 gepflogenen Verhandlungen nachzuweisen, daß jene Verheißung nur auf die Kreise diesseits des Rheins, von deren neuer Gesetzgebung es sich damals handelte, zu beziehen sei. Indessen er lasse diese Frage bei Seite; es komme jetzt darauf nicht mehr an, weil nach einer Aeußerung, welche er vorhin zu machen die Ehre gehabt, die Regierung beabsichtige, ein vollständiges Strafgesetzbuch vorzulegen. Dieses Strafprozeßgesetz⸗ buch solle nach der Intention der Regierung auch für die Pfalz Geltung erhalten. Bei dieser Gelegenheit werde die allerdings höchst wichtige Frage, in welcher Art die Hauptliste der Geschwornen zu bilden sei, der Berathung dieser Kammer unterstellt werden, und es werde alsdann sich zeigen, ob das Diktat dieses fremden Ueali⸗ herrschers ferner in der Pfalz bestehen solle, oder ob die Pfalz auch
in dieser Beziehung eine Einrichtung erhalten solle, ähnli 1 welche seit 1848 in Bezug auf die Bildung 98 hee necc er⸗ in den Landestheilen diesseits des Rheines besteht. 88 München, 28. März. (N. M. Ztg.) Der von Freiher von Zu⸗Rhein erstattete Vortrag im 4 Ausschusse veheeas der Reichsräthe über den Gesetzentwurf, das Einschreiten der be⸗ waffneten Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung betref⸗ fend, ist bereits autographirt vertheilt. Der Antrag des Herrn. Berichterstatters geht auf Annahme des Gesetzes in der Fassung, in welcher es aus der Verhandlung der Kammer der Abgeordneten her⸗ vorgegangen ist. Desgleichen hat Herr von Niethammer im ver⸗ einigten II. und III. Ausschusse der Kammer der Reichsräthe bereits Vortrag erstattet über den Gesetzentwurf, die Einleitung zu der Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Regens⸗ burg betreffend. Der Herr Berichterstatter beantragt Annahme des Gesetzentwurfs wie ihn in der Regierungsfassung die Kammer der Abgeordneten angenommen hat, dem von der letztgenannten Kammer dem Gesetzentwurf angereihten Wunsch aber die folgende Fassung zu geben: „Die Königliche Staatsregierung wolle bei dem herzu⸗ stellenden Nivellement der projektirten Bahn von Nürnberg über Amberg nach Regensburg auch Rücksicht auf Fortsetzung der Bahn von Regensburg nach Passau und von da nach Schärding zum
Anschluß an Oesterreich nehmen, und wenn die genehmigte Summe
von 175,000 Fl. gestattet, mit den nöthigen Vorarbeiten ohne Ver⸗
zug beginnen.“ — Die Verhandlung über beide Gesetzentwürfe
kürfte sonach in den nächsten Tagen schon stattfinden,
ü 8 15. März is München, 27. März. (N. M. Z.), Am 15. März wischen 4 Königlich bayerischen und g. K. Regierung in Wien ein Staatsvertrag abgesch 11 worden, wel⸗ cher die Vergütung der beträchtlichen Verpflegse 1- für die seit dem Monate November 1850 in Bayern eingerückten österrei⸗ chischen Truppen in vollkommen angemessener Weise herbeiführt, so wie auch den Ersatz der Taxen, welche auf ven Transport jener Truppen mittelst der bayerischen Staatseisenbahnen erlaufen sind, anordnet. Der pünktliche Vollzug dieser Convention wird ehestens erfolgen. Zur Entrichtung der Transportkosten ist von Seiten des K. K. österreichischen Ministeriums bereits ein Baarbetrag von 115,691 Fl. angewiesen, und sobald die Verpflegs⸗ und Quartier⸗Kostenliquidation revisorisch festgestellt, werden nach bündiger Versicherung die sämmtlichen Beträge sogleich in Ab⸗ führung kommen. Inzwischen wird die Kaiserl. Regierung namhafte Abschlagszahlungen leisten.
Sachsen. Dresden, 29. Maͤrz. (Dr. J.) Erste Kam⸗ mer. In der heutigen Sitzung wurde die Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, die Ausübung der Jagd betreffend, fortgesetzt. Die §§. 11, 14, 15 und 16 des Entwurfs fanden mit einigen von der Depu— tation vorgeschlagenen redactionellen Verbesserungen einstimmige Ge⸗ nehmigung. Der §. 12 wurde nach kürzerer Debatte in folgender veränderter Fassung angenommen: „Die Jagd ist in der Regel zu verpachten und nur, wo dies nicht möglich ist oder nicht ange⸗ messen erscheint, haben die Grundbesitzer die Wahl, ob sie die Jagd wollen gänzlich ruhen oder durch einen angestellten und besonders zu verpflichtenden Jäger ausüben lassen. Ist der gefaßte Beschluß von der Art, daß ihn die Ortspolizeibehörde nicht glaubt geneh⸗ migen zu können, oder kommt in der nach §. 10 einberufenen Ver⸗ sammlung ein gültiger Beschluß überhaupt nicht zu Stande, so hat die Ortspolizeibehörde für die nächste Jagdzeit die erforderlichen Bestimmungen wegen Ausübung der Jagd zu treffen.“ In §. 13 wurde die Jagdpachtzeit von 3 auf 6 Jahre erhöht und be⸗ stimmt, daß die Jagd eines Bezirkes nur an eine (Verbesse⸗ rungsvorschlag des Herrn von Egidy) anstatt wie die Vorlage wollte — an drei Personen verpachtet werden dürfe. Bei §. 17 wurde der Betrag von 2 Rthlrn. für die zu lösende Jagdkarte als zu niedrig erachtet und derselbe daher auf 3 Rthlr. erhöht. Der Schlußsatz des Paragraphen: „und zur Bildung eines Fonds für die künftige Entschädigung der ehemaligen Jagdberechtigten mit zu verwenden ist“ gelangte in Wegfall, da die desfallsige Bestimmung als nicht in dieses Gesetz gehörig erachtet wurde. Eine mehrstündige Debatte veranlaßte §. 18, ohne daß man zu einem Resultate zu ge⸗ langen vermochte. Dieser Paragraph hatte von der Deputation fol⸗ gende Fassung erhalten: „Ausgenommen von den Vorschriften der §§. 15 und 17 sind die Forstbeamten auf Privatwaldungen, inglei⸗ chen die mit Uniform versehenen Königl. Forstbeamten, die Forstgehül⸗ fen und Lehrlinge der letzteren, so wie die Forstakademisten, diese jedoch nur innerhalb des zur Uebung für sie bestimmten Reviers.“ Außer mehreren anderen, durch von Egidy in Vorschlag ge⸗ brachten Abänderungen war auch durch Secretair von Polenz ein Antrag des Inhalts gestellt worden, daß von den Bestimmungen der §§. 15 und 17 auch die „Altberechtigten“, d. h. diejenigen ausgenommen sein sollten, welche nach §. 1 a. des Gesetzes zur Jagd auf ihren eigenen Grundstücken berechtigt sind, welcher An⸗ trag in der Kammer vielfache Vertheidigung fand, weil man es für eine Inkonsequenz erachtete, wenn derjenige, welcher zur Jagd auf eigenem Grund und Boden berechtigt sei, die Erlaubniß dazu sich noch erkaufen sollte. Kammerherrn von Friesen erschien dies gerade so, als wenn ein Hausbesitzer, um in seinem eigenen Hauser herumgehen zu dürfen, sich erst einen Paß von der Polizei sollte ausstellen lassen. Nachdem man sich lange vergeblich abgemüht hatte, dem §. 18 eine nach allen Seiten hin befriedigende Fassung zu geben, wurde beschlossen, sämmtliche Anträge und Amendements an die Deputation zurückzugeben und dieselbe zu beauftragen, eine neue Fassung desselben bis zur nächsten Sitzung, welche am Montag stattfinden werde, in Vorschlag zu bringen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 30. März. (H. C.) Den nachstehenden Abschiedsgruß hat General von der Horst der Armee gesandt: „An die bisherige schleswig⸗holsteinsche Armee! Nachdem Alles gethan ist, was mir in meiner Stellung als kommandirender General zu thun noch oblag, nachdem ich mein Wort gelöst, im Interesse der Ordnung und Disziplin bis zum letzten Augenblicke ausgeharrt und gemeinschaftlich mit Euch, meine Kameraden, den bitteren Kelch bis auf den Grund geleert habe, verlasse auch ich den Dienst. Soldaten! — sowohl die entlassenen, als die im Dienst verbliebenen — Ihr habt mit Ruhe und mit männlicher Ergebung Euch dem Unvermeidlichen gefügt; das schwerste Loos, das braven Soldaten werden kann, habt Ihr, wie es dem Krieger geziemt, mit ruhiger Würde hingenommen und unter den schwierigsten Verhält⸗ nissen die trefflichste Disziplin bis zum letzten Augenblicke gezeigt. Ihr habt hierdurch vor der Welt Zeugniß abgelegt von dem vortreff⸗ lichen Geiste, die die Armee beseelte. Empfangt dafür durch mich den Dank des Vaterlandes, zugleich aber auch das herzlichste Lebe⸗ wohl Eures kommandirenden Generals. Behaltet mich Alle in freundlichem Andenken; besonders aber hoffe ich dies von denen, an deren Svitze ich an jenem blutigen Tage der jdstedter Schlacht bei Oberstolk gefochten habe. Ihr vielen hart Bedrückten, tragt Euer Schicksal, wie schwer es Euch immer belasten möge, mit ungebeug⸗ tem männlichen Muthe und verliert die Hoffnung nicht. Das Be⸗ wußtsein treu erfüllter Pflicht erleichtere und erheitere Euch die Gegenwart; das Vertrauen auf Gott stärke Euch in der Hoff⸗ nung einer glücklicheren Zukunft! Lebt Alle wohl!
Kiel, den 29. März 1851. Euer bisheriger kommandirender General Freiherr von der Horst.“
Die Direction der See⸗Kadettenschule hierselbst hat gestern folgende Mittheilung gemacht: Das Schreiben lautet: „Die un⸗ terzeichnete Direction sieht sich in die traurige Nothwendigkeit ver⸗ setzt, Ew. Wohlgeboren zur Wahrnehmung des weiter Erforderlichen ergebenst anzuzeigen, daß die Bundes⸗Kommissäre unter dem 27sten d. resolvirt haben: die seit dem Dezember 1848 eingerichtete See⸗ Kadettenschule, da deren Fortdauer als nicht zweckmäßig erachtet wird, mit Ostern d. J. aufzulösen. Kiel, den 29. März 1851. Christiansen. Liebe.“ 88 1. Armee⸗-Kommando wird bis zum Eintritt des Generals di eufleth von dem Chef des Kriegs⸗Departements, Oberst⸗
bieutenant Seweloh, verwaltet werden.
Lauenburg. Ratzeburg, 24 1
envurg. Ratzeburg, 29. März. „C.) Nachdem dhiee. meitgsthe e, Bekanntmachung der Pios⸗ ö geseh 6 1 98. in Gemäßheit höherer Verfügung das Grund⸗ seit dem Jahr 9 1849 aufgehoben und zugleich rücksichtlich der e W 48 erlassenen speziellen Verordnungen wegen der V .Peinen Wehrpflicht, Aufhebung des Schutz⸗ und Dienstgeldes es Münzgesetzes, so wie der Jagdverordnung, weitere Verfü ung vorbehalten worden, so ist letztere Verfügung durch die . 5 blizirte nachstehende Bekanntmachung, d. d. 22sten d erfolgt: St
„Se. Majestät der König haben mittelst Allerhö 2 8 † R. vom 15ten d. zu genehmigen geruht, va e veedessacs ahehn
23 Jun
849, betreffend die Aufhebung des Schutz⸗ und Dienst geldes, so wie der statt des Schutz⸗ und Dienstgeldes und neben demselben beschafften persönlichen Leistungen der Häus⸗ linge; 2) die Verordnung vom 11. September 1848, betreffend Einführung allgemeiner Wehrpflicht und das bei der Aus⸗ hebung zum Militairdienste zu beobachtende Verfahren; 3) das Münzgesetz für das Herzogthum Lauenburg vom 27. Juni 1849, nebst den in Folge dieses Gesetzes zur näheren Regulirung der Post⸗ und Extraposttaxe, der Stempeltaxe und des Chausseegeld⸗ tarifs, erlassenen Verfügungen bis weiter in Kraft bleiben.“
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 29. März. Den Vorsitz führt Dupin. An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Debatte über den Antrag der Repräsentanten Rancé und Laborde bezüglich der Vollendung der Paris⸗Avignon Eisenbahn. Berryer erinnert im Namen der Budget⸗Kommission von 1850 daran, daß am 11. April die Versammlung der Kom⸗ misstons⸗Ansicht zuwider beschlossen habe, es solle die Ausführung zwei Compagnieen, und zwar für Paris⸗Lyon und für Lyon⸗ Avignon überlassen werden. Am 25sten verwarf die Kommission den Regierungsantrag, welcher die Compagnieen ermächigt wissen wollte, ihre Actien in Zproz. Renten zum Course von 75 umzu⸗ wandeln. Am 25. Juli berichtete die Kommission über einen an⸗ deren Regierungsentwurf und verlangte, er solle auf die Tages⸗ ordnung kommen. Dem vidersetzte sich das Ministerium im Okto⸗ ber, weil angeblich die Studien über den Rhoneübergang nicht vollendet waren und sich keine ernsthafte Compagnie einstellte. Er glaubt, die Kommission habe also ihre Schuldigkeit gethan. Der Verweisung an eine Spezial⸗Kommission ist er entgegen, weil dadurch doppelte Arbeit verursacht würde. Er erinnert daran, daß die Bahnstrecken Paris⸗Tonnerre und Dijon⸗Chalons bereits 1850 einen Ertrag von 3,937,000 Fr. lieferten, wobei die Bauten u. s. w. 154 Millionen gekostet hatten, und daß, wenn erst die Lücke Ton⸗ nerre⸗Dijon ausgefüllt sei, die Bahn bei einem Anlage⸗Kapital von 196 Millionen vielleicht 8 Millionen ertragen werde. Alles aber solle einer Compagnie geschenkt werden wegen der beabsichtigten
Vermeidung des Agio. Agio sei aber ein nothwendig Existirendes,
wenn es sich um Zukunft handle. Berryer spricht sich übrigens prinzipiell für Compagnicen aus, die besser und wohlfeiler arbeiteten, als der Staat. Er behauptet, die Compagnie Redout⸗Head (die erste) werde die erhaltenen Coupons oder Obligationen auf den Platz werfen und dadurch ungeheuer verlieren machen. Endlich ist ihm noch die Theilung des Baues vom Betriebe eine sinnlose Abnormität. Die erste werde schlecht bauen, die zweite, darauf gestützt, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Cremieux vertheidigt das Prinzip der Eisenbahnbauten durch den Staat, findet jedoch das Anerbieten in Frage weit von theilhafter als das 1850 von der Budget⸗Kommission gemachte. Er liefert eine Skizze von den Schwindeleien der Eisenbahn⸗Com⸗ pagnieen und hofft, die traurigen Erfahrungen hierin würden klü⸗ ger gemacht haben. Die Agiotage hat nach ihm bei dem vorlie⸗ genden Projekte bei weitem weniger Spielraum, als bei dem vor⸗ jährigen. Dasselbe will er an eine Spezial⸗Kommission verwiesen haben, da sich doch die Budget⸗Kommission schon dagegen ausge⸗ sprochen. Bine au, früherer Minister der öffentlichen Arbeiten, bekämpft die Verweisung an eine Spezial⸗Kommission als einen neuen Verzug. Der Antrag Rancé⸗Laborde wird zuerst in Betracht genommen und dann mit 349 gegen 305 Stimmen an eine Spe zial⸗Kommission verwiesen. Die Sitzung wird aufgehoben.
Paris, 29. März. Nächsten Donnerstag soll auf dem Mars⸗ felde eine große Revüe vor dem Praäsidenten der Republik statt⸗ finden.
Der Marquis von Valdegamas hat dem Präsidenten der Re⸗ publik sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des spanischen Hofes übergeben.
Das Pays theilt heute einen Artikel von Lamartine mit, welcher dieser Tage in dessen Conseiller du peuple erscheinen wird. In demselben befindet sich folgende Stelle: „Die Nichtwie derwählbarkeit der Exekutivgewalt muß untersucht und kann aus der Verfassung gestrichen werden. Die Amerikaner, in Sachen der Republik demokratischer und erfahrener als wir, haben über diesen unseren Artikel von 1848 gelacht und gesagt: Aber mit einer sol⸗ chen Ausschließung hätten wir Washington nicht gehabt. Ein Volk dazu verurtheilen, einen Präsidenten nicht zu wählen, den es achtet und wünscht, und es verdammen, einen Präsidenten zu wäh len, der ihm zuwider ist, heißt seine Souverainetät angreifen und ihm seine Republik selbst verleiden.“ 1 “
Mehrere Generalstabs⸗Offiziere sind mit Instructionen für die Expedition gegen Klein⸗Kabylien nach Algier abgereist. b
Das bonapartistische Pays sagt mit Hinsicht auf die Petitionen und Verfassungsrevision: „Mögen sich die Petitionaire durch den Anschein der schlechten Stimmung gegen ihre billigen Forderungen nicht berühren oder entmuthigen lassen. Sind erst die Archive der gesetzgebenden Versammlung mit Petitionen von allen Punkten des französischen Gebietes angefüllt, ist erst ein Zweifel über den Natio⸗ nalwillen nicht mehr möglich, so kann man auch die Gerechtigkeit nicht verweigern, die Versammlung wird, trotz des Widerstrebens der in ihr hausenden Parteien, gezwungen sein, sie anzunehmen und ihnen Folge zu geben.“ 1
An der Börse war gestern das Gerücht verbreitet, der Prä⸗ sident werde der gesetzgebenden Versammlung einen Antrag auf Ab⸗ schaffung des neuen Wahlgesetzes vorlegen lassen.
Der Moniteur enthält heute in vier Spalten Verleihungen des Ordens der Ehrenlegion an die Armee.
Minister Vaisse hat zwar zweimal, zuerst der Nationalgarde⸗ Kommission und gestern in der National⸗Versammlung erklärt, die Regierung erkenne nur das Wahlgesetz vom 31. Mai an. Doch glaubt man, daß noch immer einiger Vorbehalt gemacht sei. Meh⸗ rere Freunde des Elysée enthielten sich gestern der Abstimmung und erklärten, Herr Vaisse binde nur sich selbst, und sie seien noch im⸗ mer der Ansicht, es habe das neue Wahlgesetz keine Anwendung auf den Präsidenten.
Auf dem vorgestrigen Balle des Seine⸗Präfetten bemerkte man die Marschälle Narvaez und Excelmanus, vermißte aber den Präsi⸗ denten der Republik.
Die Kommission für das Nationalgarde⸗Gesetz giebt der Re⸗ gierung zwei Jahre Zeit zur Ausführung, damit sie die aufgelösten Nationalgarden nicht zu reorganisiren brauche.
Dupin wird vom 15. April an einen einmonatlichen Urlaub antreten, eine Wiederwahl aber nicht ausschlagen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. März. (Fädrelande t). Im Plenum des Ritterhauses wurde am 15ten ein Antrag des Bankausschusses, wegen Verwendung des Ueber⸗
schusses der Bank, diskutirt. Obwohl sich Herr Hjerta in einem
ausführlichen, mit vieler Sachkenntniß a gefaßten Vortrage dage⸗ gen aussprach, mehr als 500,000 Rbthlr. von demselben zu allge⸗ meinen Ausgaben des Reiches zu verwenden, so siegte doch, hier wie im Bürgerstande, der Antrag des Ausschusses, daß 700,000 Rbthlr. vom Ueberschusse an das Reichsschulden⸗Comtoir abgeliefert werden sollten. An demselben Tage kam die Frage wegen erwei⸗ terter Rechte der Juden im Bauern⸗ und Priesterstande zur Sprache. Der Oekonomie⸗Ausschuß hat, wie früher gemeldet, statt einer Er⸗ weiterung eine Beschränkung des bestehenden Zustandes, nach wel⸗ chem der König den in Schweden geborenen Juden die Erlaubniß ertheilen kann, sich an jedem beliebigen Orte niederzulassen, vorge⸗ schlagen. Nach dem Antrage des Ausschusses sollten sie sich nur in den größeren Orten, sofern deren Bürgerschaft nichts dagegen einzuwenden hätte, niederlassen dürfen. Der Bürgerstand verwarf den Antrag mit 49 gegen 39 Stimmen, indem der Stand dadurch die Meinung aussprach, daß es beim Alten verbleiben sollte. Im Priesterstande entwickelte sich eine lebhafte Debatte. Einige Kon⸗ servative äußerten ihre Besorgnisse wegen dieser unausgesetzt wie⸗ derkehrenden Frage, von der liberalen Seite wurde er aber mit scharfen Waffen angegriffen, und endlich mit 27 gegen 19 Stim⸗ men die Rücksendung des Antrages beschlossen, damit ihn der Aus⸗ schuß so umarbeiten könnte, daß die beabsichtigte Erweiterung keine Beschränkung würde. Im Ritterhause sollte die Sache den 19ten
Bessarabien gemeldet. b b“ Division, jede zu achtzehn Bataillonen und zwölf Schwadronen, dann aus zwei Regimentern Kosaken und Cirkassiern mit einer
zur Behandlung kommen.
Italien. Turin, 23. März. Die Deputirten⸗Kammer hat die ersten 17 Artikel des Gesetzvorschlages zur Regulirung der Versatzämter in Sardinien angenommen.
Pinelli's Bericht über die Reorganisation des Lazarus⸗ und Mauritius⸗Ordens befindet sich unter der Presse.
Abermalige Veränderungen in dem Personale der Gerichte ste⸗ hen bevor. Nach Bewerkstelligung derselben wird der Nachfolger Siccardi's gewählt werden.
Turin, 25. März. (Fr. B.) Bei dem Trauergottesdienst für die in der Schlacht von Novara Gefallenen waren die Mit⸗ glieder der Deputirtenkammer nicht vertreten, weil sie nicht in Kennt⸗ niß davon gesetzt worden.
Parma, 21. März. Ein Herzogliches Dekret ermächtigt Ihre Königl. Hoheit Louise Marie Therese von Bourbon, Gemah⸗ lin Sr. Hoheit des Herzogs, in Parma ein Congregationshaus der „Figlie della croce“, auch Schwestern vom heiligen Andreas ge⸗ nannt, zu eröffnen und sie mit der Direction der Kleinkinder⸗ Bewahranstalt und mit der Erziehung daselbst zu betrauen.
Spanien. Madrid, 24. März. (Fr. Bl.) Infaut Don Enrique befindet sich seit vorgestern in Aranjuez, wo er den Be⸗ schluß des Kabinets über seine zukünftige Residenz erwartet.
Die Absetzung des Generals O'Donnell soll entschieden sein, wenn auch das betreffende Dekret noch nicht erschienen ist.
Der Senat hat heute die Berathung des von der Deputirten⸗ Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurfs über den Verkauf der Minen von Rio Tinto angefangen.
Griechenland. Syra, 15. März. (Lloyd.) Man glaubt nicht, daß König Otto in der nächsten Zeit nach Griechen⸗ land zurückkehren werde. Sowohl die Frage seiner Rückkehr als der Thronfolge schlummert vorläufig. Münchener Briefe bestätigen, daß in beiden Beziehungen noch nichts Entscheidendes festgestellt worden ist. Der Erbgroßherzog von Oldenburg, Bruder der Kö⸗ nigin, verweilt noch immer zu Athen. Man versichert, daß er den Vorsatz gefaßt habe, im Fruhjahre eine Reise nach Jerusalem und von dort nach Konstantinopel anzutreten.
Türkei. Konstantinopel, 14. März. (Lloyd.) Neben der Frage über den Besitz der heiligen Orte erhob sich auch noch eine Differenz im Schoße der katholischen Kirche selbst. Zwischen dem griechisch⸗katholischen Patriarchen und dem katholischen Bischof von Beirut in Syrien entstand nämlich über die Jarisdictions⸗ gränzen des letzteren ein Streit, dessen Beilegung bei der römischen Kurie nachgesucht wurde. Diese entschied durch ihren apostolischen Delegaten in Syrien zu Gunsten des Bischofs. Darüber aufge⸗ bracht, vereinigte sich die Partei des Patriarchen und bereitet eine sehr energische Protestation nach Rom vor, in welcher bei aller Be⸗ lheuerung des Gehorsams und der Ergebenheit auf das bestimmteste erklärt wird, daß man keine Verordnungen mehr durch den aposto⸗ lischen Delegaten anzunehmen entschlossen ist. Dieses anscheinend unbedeutende Ereigniß hat, wie Alles hier im Oriente, wo wun⸗ derbar die Fäden einer ganzen Welt zusammenlaufen, einen sehr tiefen Hintergrund und ist von einer unberechenbaren Trag⸗ weite. Die christliche Kirchenfrage ist hier vor Allem eine wahre Mem⸗ nonssäule, der ihr Vorerstarrungsleben in solcher Frische innewohnt, daß sie bei der Berührung des ersten Sonnenstrahls schon längst verschollen geglaubte den Europäern bald nicht mehr ganz ver⸗ ständliche Töne und Anklänge wiedergiebe. Wohl haben diejenigen Recht, welche behaupten, daß hier für die Zukunft ganz eigene Gestaltungskeime liegen. In seinem heftigsten inneren Spaltungs⸗ kampfe vom Islam uberfluthet, erstarrte hier das Christenthum zu einem scheinbaren Frieden. Der mit den Kreuzzügen hier siegend aufgegangenen lateinischen Kirche gelang es, einen Theil der grie⸗ chischen mit der ihrigen zu verbinden, nach der großen Katastro⸗ phe, die beide Kirchen von der Oberfläche verdrängte, nahmen französische und italienische Missionaire diese Arbeit wieder auf, und es gelang, die Maroniten (griechische Katholiken) dem Einflusse des Pap⸗ stes wiederzugewinnen, aber die Bande, welche dieses Gebirgsvolk, das gleich den Drusen selbst den Türken gegenüber eine gewisse Unabhän⸗ gigkeit sich zu erhalten verstand, wie überhaupt alle Bande, welche die hiesige unirte Kirche an den römischen Stuhl verknüpfen, sind äußerst schwach und lose, und die Herrschaft des Papstes über sie besteht mehr nur noch dem Namen nach. Bekanntlich aber steht die griechisch nicht⸗unirte oder sogenannte schismatische Kirche im Oriente unter dem Schutze Rußlands, das hier wie in seinen euro⸗ päischen Besitzungen in vielfältigen Versuchen seine Absicht, ihr die alte Herrschaft wieder zu verschaffen, unverkennbar an den Tag ge⸗ legt hat. Verschiedene Umstände, worunter auch die Nähe seiner asiatischen Provinzen, begünstigen dieses sein Vorhaben, besonders in Syrien, wo der Einfluß der Lateiner auch schon durch die pro⸗ testantischen und anderen reformatorischen von England, Deutsch⸗ land und Amerika unterstützten Bestrebungen an seiner ursprüng⸗ lichen Ausdehnung unendlich verloren hat. Das kirchliche Moment im Oriente ist aber ein durchaus verschiedenes von dem im Oecci⸗ dente. Hier ist der Priester nicht der geistliche Seelsorger allein, er ist hier Rathgeber und Richter zugleich, sein Ausspruch ist ein Ora⸗ kel und die Richtschnur für alle Vorkommnisse, selbst die bedeutend⸗ sten im Leben. In den kirchlichen Sympathieen sind daher auch die politischen tief und unzertrennbar involvirt. Bei der bezogenen Frage dürfte es sich leicht fügen, daß auch die hiesige griechisch⸗ unirte Kirche gleich jener in Kijow und Plozk in ihren ursprüng⸗ lichen Schoß zurücktritt, was durch die Schutzmächte der orienta⸗ lischen Lateiner nicht vermindert werden kann, was aber in der po⸗ litischen Frage des Orients von großen Gewicht sein würde.
Der Divan beschäftigt sich fortwährend mit den Finanzen; zu
dem letzten Ministerrathe, wo die Bankfrage berathen wurde, sind die ersten hiesigen Kaufleute und Bankiers gezogen gewesen, es ist aber noch keine definitive Beschlußnahme gefaßt, sondern noch wei⸗ tere Zusammentretungen beliebt worden.
In längstens vierzehn Tagen wird auch von hier eine Sendung
zu der londoner allgemeinen Industrie-Ausstellung abgehen. Nach⸗ dem der Großherr selbst die zu verschickenden Natur⸗ und Industrie⸗ Produkte in Augenschein genommen und angeordnet hat, daß von jedem ein Exemplar in das Museum von Konstantinopel niedergelegt werde, beschäftigt man sich mit der Verpackung derselben.
Die Ernennung des Generals Aupick zum Gesandten in Eng⸗
land wird hier als eine Gefälligkeit des Elysee gegen Lord Pal⸗ merston ausgelegt, französischen Efendi hat seine Ernennung zum gelehnt.
der den mit der orientalischen Frage vertrauten Diplomaten gern in London sehen wird. Emir Botschafter nach London ab⸗ wird die Ankunft neuer russischer Truppen in
Aus Bukarest ¹ b Sie sollen aus der elften und dreizehnten
entsprechenden Anzahl Artillerie, zusammen in 80,000 Mann
bestehen.
Flachsbau⸗Gesellschaft.
Der Vorstand der Flachsbau⸗Gesellschaft versammelte sich am 21. März im Gebäude der zweiten Kammer. Es wurde von der an den Herrn Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten entsendeten Deputation berichtet, daß Se. Ex⸗ cellenz die Gewährung eines entsprechenden Staatszuschusses für die Zwecke des Vereins und die möglichste Förderung derselben in Aussicht gestellt habe. Es wurde beschlossen, dem hohen Protek⸗ tor der Gesellschaft von den bisherigen Schritten derselben in Kenntniß zu setzen und um huldreiche Mitwirkung zu bitten. Be⸗ hufs einer Statistik des Flachs⸗ und Hanfbaues im preußischen Staat wurde beschlossen, sämmtliche landwirthschaftliche Kreisvereine um Mittheilung über die nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre diesen Kulturarten gewidmeten Bodenflächen, die eingesäeten Quanta einheimischen und fremden Saamens, die eingeärndteten Mengen Spinnstoff und Saamen und die einheimische Consumtion derselben in tabellarischer Form zu ersuchen.
Der Vorsitzende des schlesischen Centralvereins, Graf Burghauß, zeigt die Schritte an, welche zur Verbreitung des Ver⸗ eins geschehen sind und macht Vorschläge zum Engagement eines ambulanten Flachstechnikers für die Provinzen Schlesien und Posen. Es wird beschlossen, die vom Königlichen Garten⸗Inspek⸗ tor Bouché mitgetheilten Saamenquanta von ausländischen Flachs⸗ arten (Linum album, Linum monadelphum, Linum narbonense, Linum fasciculare, Linum grandiflorum und Linum aquilinum) an die landwirthschaftliche Lehranstalt zu Proskau und an den Landes⸗Oekonomie⸗Rath Weyhe zu Wegeleben zur Veranstaltung von Anb au⸗Versuchen zu übersenden.
Nächste Sitzung am Freitage den 5
4. April Nachmittags
Berikanntmachun
Die zur Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung der Grundsteuer⸗Befreiungen vom 24. Februar 1850 unterm 25. Mai v. J. erlassene Anweisung des Herrn Finanz⸗Ministers zur Veran⸗ lagung der Grundsteuer, in der Stadt Berlin und in dazu geschlagenen Bezirk bestimmt: 1 9.
Zum Zweck der Grundsteuer⸗Veranlagung wird zt ser⸗ vispflichtigen Bezirke (dem Kommunal⸗Verbande) der Stadt Ber⸗ lin noch derjenige Bezirk zugeschlagen, welcher
a) auf dem linken Spree⸗Ufer, oberhalb bis zur Königlichen Köpnicker Haide und von da längs der Rixdorfer Feldmark bis zu dem Ende des Rixdorfer Dammes sich erstreckt und sodann die Hasenhaide und die Tempelhofer Höhenzüge mit Einschluß des Kreuzberges und der auf demselben belegenen Etablissements, die Grundstücke auf der Potsdamer Chaussee bis nach Neun⸗Schöneberg, den zoologischen Garten und den Thiergarten, bis zum Ausfluß des alten Landwehrgrabens in die Spree, umfaßt; 8 auf dem rechten Spree-Ufer von Martinike, von der Jung⸗ fernhaide und den Feldmarken der Dörfer Reinickendorf, Nieder⸗Schönhausen, Weißensee, Lichtenberg und Stralau begränzt wird. “ Der vorgeschriebene Bezirk ist auf einer der Registratur der
Forst⸗ und Oekonomie⸗Deputation des Magistrats ausliegenden
Karte speziell verzeichnet.
Der Steuer⸗Veranlagung der Gebäude wird deren mittlerer jährlicher Miethswerth zum Grunde gelegt und dieser nach denjeni⸗ gen Preisen, für welche die Gebäude innerhalb der Jahre 1840 dis 1849 einschließlich wirklich vermiethet gewesen sind, abgemessen
und klassifizirt.
Von dem ermittelten und klassifizirten Miethswerth wird die Hälfte für die allmälige Abnutzung des Anlage⸗Kapitals, für die Unterhaltungskosten, Verluste u. s. w., in Abzug und nur von der anderen Hälfte die Grundsteuer mit dem noch gesetzlich zu bestim— menden Prozentsatz in Ansatz gebracht.
Die ausschließlich als Werkstätten oder zum Betriebe von Fa⸗ briken und Manufakturen eingerichteten Gebände werden behufs ihrer Grundsteuer⸗Veranlagung nur mit der Hälfte desjenigen Be⸗ trages in Ansatz gebracht, welcher für Wohnhäuser eines gleichen oder ähnlichen Umfangs
Von den zum servispflichtigen Bezirk der Stadt Berlin gehörigen Wohnhäusern: von den Schauspiel⸗, Ball⸗, Bade⸗ und Gesellschafts⸗Häusern, Kauf⸗ und Kramläden, Gewölben, Comtoirs; von den Kellern und anderen unterirdischen An⸗ lagen; Speichern, Remisen, Scheunen und Ställen, welche nicht blos zum Betriebe der Landwirthschaft bestimmt sind; endlich von Werkstätten und Fabrikräumen, welche sich in Wohnhäusern oder den damit zusammenhängenden Nebengebäuden befinden, werden behufs der Vorbereitung der Grundsteuer⸗Veranlagung aus den Katastern der städtischen Servis⸗Deputation die mittle⸗ ren jährlichen Miethserträge der Jahre 1840 bis 1849 einschließlich, nach welchen die Eigenthümer der bezeichneten Gebäude bisher zum Servise und zur Kommunal⸗Grundsteuer herange⸗ zogen worden sind ader doch, wenn die Gebäude nicht Anspruch auf Steuerfreiheit gehabt hätten, herangezogen sein würden, in die Nach⸗ weisung (Kataster) als die der Einschätzung in den allgemeinen Ta⸗ rif zum Grunde zu legenden Brutto⸗Miethswerthe übertragen.
§. 10. Bei denjenigen Gebäuden der im §. 9 gedachten Art, welche
erst nach dem Jahre 1840 mit einem Durchschnitts⸗Mi
in die Kataster der städtischen vG“ “ wird deren mittlerer jährlicher Miethsertrag von dem Jahre ab für welches diese Eintragung zuerst erfolgt ist, in die Veranla⸗ gungs⸗Nachweisung übertragen. 3 1
6. 44. Sind Gebäude der im §. 9 gedachten Art no “ die Kataster der städtischen Servis⸗Deputation 1gene s . der Miethswerth von den Servis⸗Verordneten des betreffenden Stadtbezirks, durch Vergleichung mit Gebäuden ähnlicher Größe und Beschaffenheit desselben Stadtbezirks, deren Miethsertrag aus den bezeichneten Katastern zu ersehen ist, besonders abgeschätzt.
₰. —
Ziegel- und Kalkbrennereien, Schmieden, Wasser⸗ und Wind⸗ mühlen und alle ausschließlich als Werkstätten oder zum Betriebe von Fabriken und Manufakturen eingerichteten Gebäude werden zwar ebenfalls nach den in den §§. 9 bis 11 angegebenen Grund⸗ sätzen veranlagt, jedoch behufs ihrer Besteuerung nur mit der Hälfte des aus den Katastern der städtischen Servis⸗Deputation sich ergebenden oder besonders abgeschätzten Miethswerths in die Ver⸗ anlagungs⸗Nachweisung übernommen.
In den §S§. 14 bis 20 wird festgesetzt, wie in dem zuge⸗ schlagenen Bezirke durch die fünf Einschätzungs⸗Kommissionen, welche in Gemäßheit der öffentlichen Vorladung des Herrn Ministe⸗ rial⸗Kommissarius, Geheimen Regierungs⸗Rath Pehlemann, am 25., 26., 27., 28. und 29. Juni v. J. gewählt worden sind, die Miethserträge ermittelt und festgestellt werden sollen.
Gegenwärtig ist die in Gemäßheit dieser Bestimmungen ver⸗ anlaßte Aufstellung der Grundsteuer⸗Kataster von sämmtlichen Ge⸗ bäuden in dem servispflichtigen und in dem nach §. 3 der An⸗ weisung dazugeschlagenen Bezirke vollendet und werden die Veran⸗ lagungs⸗Nachweisungen
vom 28. März bis einschließlich den 10. April d. J. von 9 bis 1 Uhr im Berlinischen Rathhause zur Einsicht aller betheiligten Grund⸗ Eigenthümer oder deren Stellvertreter offengelegt.
Binnen dieser Frist wird jedem Betheiligten die Anbringung etwaniger Reclamationen, welche auch mündlich zu Protokoll gege⸗ ben werden können, mit dem Eröffnen freigestellt, daß alle nach Ablauf dieser Frist eingehenden Reclamationen nicht weiter berück⸗ sichtigt werden können.
Berlin, den 25. März 1851.
Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und
Residenzstadt. 1
Eisenbahn⸗Verkehr. 8189
Berlin⸗Hambhurger Eisenbahn.
Betriebs⸗Einnahmen.
Für Personen,
Gepäck und Für Güter und Equipagen. Bieh.
Im Jan. 1851 ca. 59,959 Im Febr. 1851 ca. 29,900 68,100 98,000 Samma ca. 56,850 128,050 184,900 (Einschließlich der mit den Frachten erhobenen Transitzölle und
vorbehaltlich der Feststellung durch die Kontrole, so weit es noch erforderlich ist.)
In den Monaten Januar und Februar v. J. betrugen die Einnahmen....
Also im entsprechenden Zeitraum des lau⸗ fenden Fahrks meebceccg
Zusammen. 86,900
164,646 18 7
* Meteorologische Beobachtungen.
Morgens Nachmittags Abends! 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
1851. Mläanz.
“ 333,27““Par. 333,65“ Par. 334,62“ Par. Auellwärme 7,40 R. + 3,20 n. +† 7,69 K + 3,7 U. Flusswärme — 5,5°09 R. + 1,1° +†. 3,60 K. * 1,3 ° . Bodenwäürme Dunstsättigung * 83 pCt. 71 pCt. 74 pCt. Wetter heiter. halbheiter. trübe. “ W. W. W.
Wolkenzug .... W. W. — 333,85“ Par. + 489 K. + 2,0“ un..
Nach einmaliger Beobachtung.
Luftdͤruck Luftwärme Thaupunkt . . . Ausdünstung Niederschlag 0,061 "Rh. Wärmewechsel + 7,80 + 2,59°
Tagesmittel: 76
RKonigliche Schaufpiet. Mittwoch, 2. April. Im Schauspielhause. 59ste Abonnements⸗ Vorstellung: Magdala, Original⸗Drama in 4 Akten und einem Vorspiele, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Donnerstag, 3. April. Im Schauspielhause. 60ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Erzählungen der Königin von Navarra, Lustspiel in 5 Akten, von E. Scribe, übersetzt von W. Friedrich.
RKönigsstädtisches Theater.
(Italienische Opern⸗Vorstellung.) La
2. April. Oper in 2 Akten. Musik
Mittwoch, (Die Nachtwandlerin.)
Sonnambula. von Bellini.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.
Donnerstag, 3. April. Das Mädchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair, Zauber⸗Mährchen in 3 Akten, von F. Raimund.
Freitag, 4. April. Schauspiel in 5 Akten.
Hanswurst und seine Familie.
a-⸗
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers ist Bogen 125 der Verhandlungen der Er⸗ sten Kammer und Bogen 114 und 115 der Ver⸗ handlungen der Zweiten Kammer, so wie Bogen 76 und 77 der Anlagen zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden. —
üse
Ober⸗Hofbuchdruckerei.