1851 / 94 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kapitale von Einer Million Thalern Preußisch Courant Prioritäts⸗

Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Breslau, den.. .

Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft. N. N.

Die Depositarien der Kontrol⸗ Eingetragen im Lagerbuche-1....

Kasse. Der Haupt⸗Rendant.

Schema II.

Erster Zins⸗Coupon der

Oberschlesischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation. No

zahlbar am 1. Juli 18.

Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 18 8 Zinsen der oben benannten Prioritäts⸗Obligation üb Thaler mit zwei Thalern.

Breslau, den ... . 8 D Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ . Gesellschaft. 8

Der Haupt⸗Rendant. Eingetragen im Couponbuche 3. Zinsen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren, von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, verfallen zum Vor⸗ theil der Gesellschaft. Schema III. Talon 1 zu der oberschlesischen Prioritäts⸗Obligation

Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts- Obligation neu auszufertigenden Zins⸗Coupons für die nächsten 10 Jahre.

Breslau, den.... .“ 1 Der Verwaltungsrath der oberschlesischen CEöö

Der Haupt⸗Rendant.

*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann und Tabacks⸗Fabrikanten G eorge Christian Bernhard Prätorius zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗

Rath zu verleihen.

Abgereist: Der Fürst von Pückler⸗Muskau, nach Schloß Branitz.

Dentschland. 8

Preußen. Berlin, 3. April. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen hat nachstehendes Schreiben an den hiesigen Magistrat gerichtet:

„Ich danke dem Magistrat der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin recht verbindlich für die Mir zu Meinem diesjährigen Geburtstage usgesprochenen Wünsche.

„Gern habe Ich aus diesem Schreiben die erneuerte Versiche⸗ rung Ihrer Anhänglichkeit an das Königshaus ersehen, so wie, daß Sie dessen nicht vergessen wollen, was Mir vergönnt gewesen ist, in guten und in trüben Tagen zum Heil und Segen des Vater⸗ landes zu leisten.

Koblenz, den 23. März 1851.

(gez.)

An

den Magistrat der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin.“

Oesterreich. Wien, 1. April. Das Kaiserliche Patent, durch welches die Beschränkungen des venetianischen Freihafens wieder aufgehoben werden, lautet: „Wir Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich u. s. w., haben in der Ab sicht, Handel und Schifffahrt Unserer Königlichen Stadt Venedig zu begünstigen und den durch beklagenswerthe Ereignisse tief gesun⸗ kenen Wohlstand ihrer Bewohner zu heben, auf Antrag Unseres Ministerrathes beschlossen wie folgt: 1) Die mit dem Dekrete vom 7. August 1849 verfügte Beschränkung des früher bestandenen reihafens wird aufgehoben und der 0 die Insel San Giorgio aggiore beschränkte Zollausschluß auf die ganze Stadt Venedig ausgedehnt. 2) Die näheren Bestimmungen über die Ausführung dieser Bewilligung werden demnächst durch eine besondere Verord⸗ nung zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 3) Unsere Mi⸗ nister des Innern, der Finanzen und des Handels sind mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Patentes beauftragt. Gegeben in unserer Stadt Venedig den siebenundzwanzigsten des Monats März im Jahre 1851. Unserer Reiche im dritten. Franz Joseph. Schwarzen⸗ berg. Phil. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Thun. Csorich. K. Krauß. Kulmer.“

Im Const. Bl. a. B. liest man: „Es bestätigt sich, daß in der hiesigen Staatsdruckerei eine neue Auflage des Tarifentwurfs, sowohl mit den von dem Zollkongresse als von der Kommission nach⸗ träglich gemachten Verbesserungen und Abänderungen veranstaltet wird, aber man versichert zugleich in wohlunterrichteten Kreisen, daß dieser neue Abdruck keinesweges als definitiv betrachtet werde, nachdem sich mit jedem Tage eine größere Wahrscheinlichkeit dafür herausstellt, daß das ganze Operat einer nochmaligen reiflichen Berathung unterzogen werden soll.é Die in dem Tarifentwurfe enthaltenen Bestimmungen über die Tara wurden bekanntlich während des Kongresses gar nicht zur Debatte gebracht, ob⸗ gleich dieser Gegenstand nicht nur von Seiten der Staatsbehörde in finanzieller Beziehung, sondern auch im Interesse eines ausrei⸗ chenden Schutzes für die inländische Industrie, ein näheres Einge⸗ hen auf diese wichtige Frage mit vollem Rechte in Anspruch genom⸗ men hätte. Nach dem übereinstimmenden Urtheile aller Männer vom Fache sind die Tarasätze im Entwurfe für sämmtliche Waaren beinahe in den meisten Fällen zu hoch ausgefallen. So wurden

z., B. für die Baumwollgarne die Tara⸗Abzüge in Prozenten des Rohgewichtes, und zwar in Fässern und Kisten mit 18, in Kör⸗ ben mit 13 und in Ballen mit 7 Prozent angesetzt. Bei Baum⸗ wollenwaaren gemeiner und mittelfeiner Gattung bestimmt der Ta⸗ rif die Tara mit 18 Prozent in Fässern und Kisten und mit, 7 Prozent in Ballen; eben so für die feinste Sorte mit 18 Prozent in Fässern und Kisten, mit 13 in Körben und 9 in Ballen. un weiß aber jeder Sachverständige aus Erfahrung, daß Baumwoll⸗

Prinz von Preußen.

V erscheinen. V

Käse gesetzte Tara, da i

die halbjährigen G er Hundert GCentner Käse in Fässern von unge

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wo sich Se. Majestät morgen nach Riva begeben wird. stät reist inkognito unter dem Namen eines Grafen von Werdenfels.

vorlege.

garne im Verkehre nur äußerst selten in Fässern vscemen, so 849 daß die Tara der Kisten dabei nicht mehr als 10 bis 12 Prozent und jene der Ballen, mit Ausnahme der englischen ö Reifen gebundenen, nicht über 4 Prozent beträgt, da ja die Tara

2 icke ickelt sind, auch rE elche ganz mit Stricken umwic „au der Baumwollballen, welche ganz Bentücndacwaren mmat d.

2 1 . 98½ V hea Nlafau⸗ defa geh nich vor, und bei den Kisten und Balle ’g llt sich anz dasselbe Verhältniß wie bei den Garnen her⸗ allen tnbaec, n einleuchtend werden, daß die bean⸗ aus. Es muß daher Jedermann einleuch, 4

em eigentlichen Sachverhalte nicht ent⸗

tragten Taraabzüge, als dem eig beruhend, viel zu übertrieben sprechend und auf irrigen Voraussetzungen beru 989 9 113 6 M Auch bei Leinengarnen und Leinenwaaren ansätze in dieser Beziehung zu hoch L4“ Prozent noch geringer ausfallen, als ei auniwollg 18. Be Noch auffallender im Entwurfe erscheint die hohe auf 1 im Vorarlbergischen alljährlich viele Tausend fähr 3 Prozent Rohgewicht ver⸗ sendet werden, welche im Durchschnitte höchstens 20 Pfund wiegen. Wenn daher die von der Tarifs⸗Kommission beliebten und, wie be⸗ reits bemerkt, im Kongresse gar nicht zur Sprache gebrachten hohen Tara⸗Ansätze bei ihrer gegenwärtigen Ziffer verbleiben und ein rich⸗ tiges Durchschnittsverhältniß nicht hergestellt werden sollte, so würde dies wahrhaftig nur zum Nachtheile des Staatseinkommens und der öster⸗ reichischen Industrie zugleich gereichen und dadurch an den Gränzen der Monarchie der förmlichen Speculation ein willkommener Spielraum dargeboten, welche für die Unternehmer ohne Zweifel sehr lohnende Früchte tragen müßte. Bleibt es dabei, daß z. B. für Baum⸗ wollenwaaren in Kisten 18 Prozent Tara abgezogen werden sollten, so darf man sich mit vollständigster Gewißheit darauf gefaßt machen, daß gewinnsüchtige Spekulanten an der Gränze die Waaren in ganz leichte Kisten verpacken, welche nur bis zum nächsten Zollamte auszuhalten haben. Das Gewicht einer solchen Kiste, die 500 Pfund Waaren enthält, kann höchstens 30 bis 40 Pfund betra⸗ gen, und dafür würden 90 Pfund an der Tara vergütet. Es wer⸗ den also ungefähr 50 Pfund bei einem Kollo weniger Waare ver⸗ zollt werden, als dasselbe wirklich enthält, und bei der Waare, welche 100 Fl. Eingangszoll bezahlt, können somit an einer Kiste 50 Fl. gewonnen werden; allerdings ein sehr schönes und einträgliches Geschäft.“

Der Lloyd sagt: „Neueste Nachrichten bestätigen, daß die zweckmäßigen und energischen Maßregeln, welche Feldmarschall⸗Lieu⸗ tenant Graf Nobili zur Steuerung des Räuberunwesens in der Romagna ergriffen hat und mit eben so viel Umsicht als Thätig⸗ keit durchführt, fortwährend von befriedigendem Erfolge begleitet sind und gegründete Hoffnung gewähren, daß es sehr bald gelingen werde, den Räubereien vollends ein Ziel zu setzen.“

Innsbruck, 28. März. (W. Z.) Gestern Abend traf Se.

wollwaaren.

Majestät König Max von Bayern hier ein, übernachtete im „Oester⸗

reichischen Hofe“ und setzte heute seine Reise nach Bozen fort, von Se. Maje⸗

Sachsen. Dresden, 31. März. (Dr. J.) Zweite Kam mer. In der heutigen Sitzung befand sich auf der Registrande ein Königl. Dekret vom 29. März, den Gesetzentwurf über Abän⸗ derungen einiger Bestimmungen des Militair⸗Pensionsgesetzes be⸗ treffend. Es wird in diesem Dekrete den Ständen bekannt gegeben, daß Se. Majestät hinsichtlich des gedachten Gesetzentwurfs die von den Kammern beantragten Abänderungen zu genehmigen beschlossen haben, jedoch mit Ausnahme eines Punktes bei §. 2, wo Allerhöchst⸗ dieselben die Erhöhung der im Gesetzentwurfe festgesetzten dreijäh⸗ rigen Durchschnittsberechnung auf eine fünfjährige, Ihre Zustim⸗ mung nicht ertheilen könnten, weshalb der Gesetzentwurf nach §. 94 der Verfassungs⸗Urkunde nochmals zur Erklärung an die Stände gebracht werde. Durch ein weiteres Königl. Dekret wird der Land⸗ tag abermals, und zwar bis zum 9. April, verlängert.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist ein mündlicher Vor trag der ersten Deputation über die in den Kammerbeschlüssen hin⸗ sichtlich der Verfassungs⸗Revision noch obwaltenden Differenzen. In Bezug auf den Stand der Sache verweisen wir hier auf die Ver⸗ handlungen der ersten Kammer über diesen Gegenstand in Nr. 86 unseres Blattes und gehen zu den Differenzen selbst über. Die Differenzen liegen in Folgendem: a) Von Abschnitt VII. des Entwurfs hob die erste Kammer die §§. 102, 110, 112, 116, 117, 118, 119, welche die Wirksamkeit der Stände bei Finanz⸗Angelegenheiten betreffen, und die §§. 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 105 der Verfassungs Urkunde von 1831 aufgehoben werden, zur besonderen Berathung heraus und nahm sie auf Antrag des Herrn Staats⸗Ministers Behr in der zweiten Berathung als ein selbstständiges Gesetz mit gewissen Modificatio⸗ nen an; die zweite Kammer lehnte bei der ersten Berathung den Beitritt ab, als sie bei der Schluß Abstimmung den ganzen VII. Abschnitt und mithin auch die genannten Paragraphen verwarf, obgleich sie bei der speziellen Berathung sich mit wenigen Ausnah⸗ men mit der ersten Kammer einverstanden erklärt hatte. Der Ab⸗ geordnete von der Planitz spricht sich theils aus formellen, theils aus materiellen Gründen gegen die von der Deputation vorge⸗ schlagene Art und Weise der Berathung über diesen Gegenstand aus, da, bevor zur Erörterung einzelner Punkte geschritten werde, erst zu berichten sei, ob und inwieweit eine Vereinigung hinsichtlich der Hauptdifferenz stattgefunden. Der Referent, Vice⸗Präsident von Criegern, bemerkt, daß materiell keine weitere Differenz vorliege, indem die über das Generelle bestehenden Ab⸗ weichungen der Kammerbeschlüsse nur formeller Natur seien. Die Abgeordneten Riedel, Unger, Kölz und Haberkorn haben ebenfalls formelle Bedenken gegen die nochmalige Berathung die⸗ ser Angelegenheit, da man nach ihrer Ansicht bei einem Gesetzent⸗ wurfe, der als Ganzes abgelehnt sei, nicht einzelne Paragraphen herausgreifen und einem Vereinigungsverfahren unterwerfen könne. Ein Anderes sei es, wenn die Regierung diese Paragraphen in ein Gesetz zusammenfasse und dieses dann als solches an die Stände bringe und die Deputation einen schriftlichen Bericht Herr Vicepräsident von Eriegern sucht diese formellen Bedenken zu beseitigen und bemerkt, daß es sich heute nur darum handle, ob die Kammer ihren ersten Beschluß aufrecht er⸗ halten oder dem der jenseitigen Kammer beitreten wolle. Zu gleich bemerkte derselbe, daß der Antrag der Deputation auf das letztere gerichtet sein werde. Der Abgeordn. Schäffer hält die Be⸗ rathung für formell vollkommen zulässig und widerlegt ausführlich noch die Ausführungen der Abgeordn. von der Planitz und Haber⸗ korn. Staatsminister Behr ist der Ansicht, daß die von mehre⸗ ren Seiten erhobenen formellen Bedenken ohne allen Grund seien, und bemerkt, daß die heutige Aussetzung der Berathung nur eine Verzögerung herbeiführen könne, indem es die Staatsregierung aus politischen und moralischen Gründen für Pflicht halte, diese An⸗ gelegenheit noch auf gegenwärtigem Landtage zur Entscheidung zu bringen. An eine Beschränkung ständischer Rechte habe er seiner⸗ seits bei Abfassung der hier in Rede stehenden Paragraphen, die auch von der Kammer bereits in der ersten Berathung angenommen worden, nicht gedacht, allein eben so wenig könne er es mit seinem

Gewissen vereinigen, Bestimmungen stehen zu lassen, durch die der

Kredit des Landes erschüttert werden könnte. Uebrigens müsse er

bemerken, daß er bei der ersten Berathung in der ersten Kammer sich

selbst bereit erklärt habe, einen besonderen Gesetz⸗Entwurf aufzustellen; da nunmehr jedoch die betreffenden Paragraphen in beiden Kammern berathen worden, so habe er es jetzt für eine unnöthige Verzögerung gehalten, noch mit einem besonderen Gesetz⸗Entwurfe einzukommen, und habe daher in der zweiten Berathung in der ersten Kammer den Antrag gestellt, die Regierung zu ermächtigen, die von den Kam⸗ mern berathenen Paragraphen als besonderes Gesetz zu publiziren. Nachdem die Abgeordneten Sachße und Thiersch sich für die De⸗ putation ausgesprochen, vertheidigen die Abgrordneten Riedel, Haberkorn und von der Planitz nochmals ihre Ansichten, und es wird sodann die Debatte geschlossen. Der Referent läßt in seinem Schluß⸗ worte die formelle Seite der Sache unberührt, spricht aber aus, wie es ihm auffallend erscheine, daß Kammermitglieder, die bei der er⸗ sten Berathung für den materiellen Inhalt dieser Paragraphen ge⸗ stimmt, heute aus formellen Bedenken sich gegen dieselben erklären könnten. Hierauf richtet Präsident Dr. Haase die Frage an die Kammer: „Will die Kammer von den gegen die Berathung der §S. 402 140, 112 1LL Abschnittes VII. des revidirten Verfassungsentwurfs erhobenen Bedenken absehen und zur Berathung und Beschlußfassung dieser Paragraphen verschreiten? Es wird diese Frage gegen 20 Stimmen von der Kammer mit Ja beantwortet und sodann zur Berathung der einzelnen Paragraphen übergegangen. Wider Erwarten wurden diese sämmtlichen Paragraphen, durch welche, wie bereits erwähnt, die §§. 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 105 der Verfassungs⸗Urkunde von 1831 aufgehoben worden, ohne erhebliche und die meisten sogar ohne alle Debatte von der Kam mer fast überall einstimmig angenommen, indem sich bei näherem Eingehen auf den materiellen Inhalt derselben ergab, daß die Vor aussetzungen mehrerer oben genannten Abgeordneten sich größten⸗ theils als auf Irrthum beruhend erwiesen und dadurch von selbst Erledigung fanden. Hierauf wurde auch der in der ersten Kam⸗ mer angenommene Antrag: „die Staats⸗Regierung zu ermächtigen, nach geschehener Beschlußfassung ohne Weiteres zu der Pub⸗ lication dieser Paragraphen als Gesetz zu verschreiten und ihr dabei zugleich die Redaction des Eingangs und des Schlusses dieses Gesetzes zu übertragen“ ohne Debatte gegen 1 Stimme von der Kammer genehmigt. Die Schlußfrage des Präsidenten über das Ganze lautete: „Nimmt die Kammer die eben berathenen Paragraphen an, durch welche die dem entsprechenden Paragraphen der Verfassungs⸗Urkunde abgeändert und erläutert werden?“ und wurde bei namentlicher Abstimmung von 50 Abgeordneten mit Ja, von 9 aber mit Nein beantwortet, also das Gesetz mit mehr als nach §. 152 der Verfassungs⸗Urkunde erforderlicher Majorität angenommen. Mit Nein antworteten die Abgeordn. Neidhardt, Unger, Medicke, Elbel, Naundorf, Müller aus Mühltroff, Riedel, von Einsiedel⸗Scharfenstein und von der Planitz. Die zweite Differenz ist folgende: b) Die erste Kammer hat einen Antrag auf Aufhebung des Gesetzes vom 13. März 1849 über die stän⸗ dische Initiative angenommen, die zweite Kammer aber denselben abgelehnt. Hier räth die Deputation: bei dem früheren ablehnen⸗ den Beschlusse stehen zu bleiben, und die Kammer tritt dem ohne Debatte gegen 5 Stimmen bei. c) Weiter hat die erste Kammer beschlossen, im Protokolle den Wunsch niederzulegen, daß diejenigen Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1849, welche den §. 120 der Verfassungs⸗Urkunde (Reise⸗ und Tagegelder der Ab⸗ geordneten) betrifft, aufgehoben und §. 120 der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde wiederhergestellt werde. Diesem Beschlusse trat die dies⸗ seitige Kammer auf Anrathen ihrer Deputation einstimmig bei. d) Die letzte Differenz betrifft den Abschnitt VII. des revidirten Verfassungs⸗Entwurfs als Ganzes und den mit demselben in Ver⸗ bindung stehenden Entwurf eines neuen Wahlgesetzes. Hier hatte bekanntlich die erste Kammer beschlossen, „eine vollständige Revision der Regierungsvorlage zur Zeit abzulehnen.“ Die zweite Kammer dagegen ging auf die Berathung der einzelnen Paragraphen des Abschnittes VII. des Entwurfs ein. Bei der Schlußabstimmung erhielt derselbe jedoch nicht die erforderlichen zwei Drittheile der Stimmen aller Anwesenden und mußte somit ebenfalls als abgelehnt betrachtet werden, weshalb auch die Berathung des mit demselben zusammenhängenden Gesetz⸗Entwurfs über die Wahlen der Abgeord⸗ neten von selbst unterblieb. Materiell stimmten mithin die Beschlüsse beider Kammern überein, und es handelte sich daher heute nur darum, dieselben behufs der an die Staatsregierung abzugebenden Erklärung auch formell in Uebereinstimmung zu bringen. Um dies zu erreichen, schlug die Deputation vor: „die abweichenden Be⸗ schlüsse beider Kammern in der ständischen Schrift neben einander zu stellen und dabei auszusprechen, daß man unter diesen Umstän⸗ den zu einer beifälligen Erklärung über diese Vorlagen auf gegen⸗ wärtigem Landtage nicht habe gelangen können.“ Hiermit wird die Sitzung nach 2 Uhr geschlossen. In einer um 6 Uhr beginnenden Abendsitzung wird die Berathung über den Gesetz⸗Entwurf: „Nach

träge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen“ fortgesetzt werden.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 28. März. (Schw. M.) Heute behandelte unsere erste Kammer den bekannten, schon zu Anfang Februars von der zweiten Kammer abgelehnten Antrag des Abg. Lehne: „zu erklären, daß die Wahl⸗Verordnung vom Ok⸗ tober v. J. verfassungswidrig erlassen und die in dessen Folge ge⸗ wählte Stände⸗Versammlung inkompetent sei.“ Der vom Mitgliede der ersten Kammer, Hesse, erstattete Bericht hatte der Ansicht ge⸗ huldigt, daß jene Wahl⸗Verordnung durchaus gemäß dem Art. 73 der Verfassungs⸗Urlunde („in dringenden Fällen das Nöthige zur Sicherheit des Staats vorzukehren“) erlassen sei, und als Eingang zu den bezüglichen Erörterungen auf die Ministerien Gagern und Jaup, denen doch namentlich Herr Hesse seiner Zeit als Mitglied der ersten Kammer und deren Präsident sich angeschlossen, losge⸗ schlagen. Ganz für den Erlaß jener Wahlverordnung und deren völ⸗ lige Verfassungsmäßigkeit, theilweise mit Andeutungen, daß man im Oktober v. J. noch strenger hätte octroyiren sollen, so wie daß das neue Wahlgesetz die Zügel noch schärfer anziehen müsse, als jenes octroyirte, äußerten sich denn auch heute die Herren von Lehmann, von Grolman, von Bechtold, Zimmermann, Winter und der Berichterstatter (sämmtlich vom Großherzog zu Mitgliedern dieses außerordentlichen Landtags ernannt) und die von den 50 Höchstbesteuerten Gewählten: Graf L. von Erbach⸗ Fürstenau und Freiherr L. Riedesel traten dem eben⸗ falls in kurzen Worten bei, während die Herren Pfan⸗ nenbecker und Engelbach (von Wahlbezirken gewählt) zwar ebenfalls für die Ablehnung des Lehneschen Antrags waren, aber die Erlassung der Wahlverordnung nicht durch die erwähnte Stelle der Verfassung, sondern nur durch den Drang der Umstände, die Noth, die Pflicht der Erhaltung des Staats, welche über der Ver⸗ fassung stehe, für gerechtfertigt erklärten. Dazwischen bemerkte der Ministerial⸗Direktor von Dalwigk, die Regierung lege einen großen Werth darauf, daß ihr Verfahren ausdrücklich als verfas⸗ sungsmäßiges anerkannt werde. Indessen erfolgte über die Motive keine Einigung. Bei der Abstimmung wurde der Lehnesche Antrag einstimmig abgelehnt.

In Pridor sind 17 Verwundete angekommen.

erfordert,

Nassau. Wiesbaden, 30. März. (N. A. Z.) Gestern

Abend ist der sachsen⸗weimarische Bevollmächtigte zur Zollkonferenz,

der geheime Staatsrath Thon, hier angekommen. Bisher hatte der Bevollmächtigte für Braunschweig, Finanz⸗Direktor von Thielau, die thüringischen Staaten vertreten.

daß Capitain 8 Dirckinck⸗Holmfeldt zum Mitglied der Gränz⸗Re⸗ gulirungs⸗Kommission ernannt sei, hat sich als unrichtig erwiesen.

2 Ausland.

Oesterreich. Venedig, 30. März. (W. Ztg.) Heute Morgen⸗8 Uhr besuchten Se. Majestät eine stille von dem Patri⸗ archen gelesene Messe in St. Marco. Von 9 bis 11 Uhr empfin⸗ gen Allerhöchstdieselben die Deputationen der Städte Vicenza, Tre⸗ viso und Padua, den Bischof von Treviso, die griechische und evan⸗ gelische Gemeinde, den Grafen Luchesi Palli, den Fürsten Areuberg, den früheren französischen Minister de Falloux, mehrere Beamte und Private. Um 11 mhhn fuhren Allerhöchstdieselben an das große Archivio Generalo ai Frari, ließen sich dort die Eintheilungen dieser großartigen Anstalt zeigen, wie auch mehrere merkwürdige Manuskripte und Autographen vorwei⸗ sen und unterzeichneten auf einem historischen Dokumente des Kaisers Franz Allerhöchstihren Namen zur Erinnerung an den Besuch. Von dort verfügten sich Se. Majestät in das große Ci⸗ vilspital St. Giovanni Paolo, besichtigten die einzelnen Abtheilun⸗ gen, so wie in der Nähe gelegenen Casa di ricovero und die zum Spitale gehörige Kirche; auch in die Abtheilung der Irrsinnigen ließen sich Se. Majestät führen. Später folgte der Besuch der Akademie der schönen Künste und des Ateliers des Bildhauers Zandomeneghi, welcher mit der Ausführung des von der Regierung bestellten Monuments für Titian beauftragt ist. Um 11 Uhr fand eine Freskofahrt im Kanal Grande statt, unzählige verzierte Gondeln begleiteten Se. Majestät, alle Gebäude längs des Kanals waren mit ausgehängten Teppichen geschmückt. Auf allen Söllern, auf dem Quai, dem Rialto empfingen dicht gedrängte Zuschauer mit lebhaftem Zuruf und Händeklatschen Se. Majestät überall, wo Allerhöchstdieselben passirten. Zur heutigen Tafel wurden der Herzog von Bordeaux, der Infant Don Juan von Spanien, Graf Luchesi Palli, Herr de Falloux, Mar⸗ schall Marmont und mehrere andere hier anwesende Fremde hohen Ranges gezogen. Am Abend war der Markusplatz wieder hell be⸗ leuchtet und zahlreich besucht, eben so das Fenice⸗Theater, welches von Besuchern überfüllt war. Um das Andenken an den Gnaden⸗ akt der Wiederbewilligung des Freihafens zu verewigen, hat die hiesige Handelskammer den venetianischen Kinderwartanstalten ein Kapital von 6000 Lire als bleibenden Fonds zum Geschenk gemacht. Der venetianische Gemeinderath, durchdrungen von denselben Gefüh⸗ len, hat, dem Lomb. Venet. zufolge, Sr. Em. dem Kardinal⸗ Patriarchen die Summe von 12,000 Lire zu alsogleicher Verthei⸗ lung an die Armen der Stadt übergeben.

Como, 21. März. (W. Z.) Zur energischen Hintanthaltung des Schmuggels sind die Besitzer von Barken fortan zur genauen Angabe des Zweckes der Verwendung derselben und gleichzeitig zur numerischen Aufzählung des bei denselben beschäftigten Personals verhalten. Die bezüglichen Erlaubnißscheine zum Halten einer Barke müssen alljährlich erneuert werden. An jeder Barke wird eine In⸗ schrift, den Namen und das Domizil des Besitzers und das Datum der Lizenz tragend, angebracht. Die Barkenbauer müssen die Zahl der von ihnen verfertigten Barken und die Namen der Käufer in ein Register eintragen und die Barke mit den Anfangsbuchstaben ihrer Namen bezeichnen. Diejenigen, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, verfallen in die Confiscalion der Barke, in Geld⸗ bußen ven 150 bis 600 Lire und in sonstige, in dem Dekrete vom 17. Juli 1813 enthaltene Strafbestimmungen.

Zara, 27. März. (Ll.) Die Insurgenten der Kraina ha⸗ ben das Pfarrhaus von Banjaluka geplündert. Dabei sollen fünf Moͤnche gemordet worden sein. Auch die Ortschaften Krezlug und Koglug wurden geplündert und in Brand gesteckt.

Agram, 30. März. (Ll.) Omer Pascha wird täglich in Bihac erwartet. Zahlreiche Flüchtlinge kommen verwundet vom Schlachtfelde dort an und verbreiten panischen Schrecken. Man ver⸗ muthet, die Rebellen würden sich bei Varczar sammeln und bei Kljuc an der Sanna zu widersetzen. Ein Theil, bei Skopie umzingelt, wird vermuthlich gefangen genommen.

Am 19ten d. M. schlug sich Omer Pascha zwischen Jaiza und Gjulhissar mit den Insurgenten, die er mit einem lebhaften Kar⸗ tätschenfener in die Flucht trieb. Wie man vernimnmt, soll in dieser Schlacht Kadia Kapic getödtet, Rezic aber verwundet worden sein. Nach Stolacz sind 184 Personen abgeführt worden, die in der Insurrection kompro⸗ mittirt erscheinen. Am 19ten wurde ein Spion, welcher aufwie⸗ gelnde Schriften der unzufriedenen Türken aus Sarajewo für die Insurgenten überbringen wollte, gefangen genommen. In Trawnik fand man am offenen Markte einen weiblichen Leichnam mit abge⸗ schnittenem Kopfe, und von ähnlichen Gräuelthaten der Insurgenten wird aus anderen Orten berichtet. Die krainer Türken rufen jene der Possawina zum Aufstande auf, finden aber kein Gehör.

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 31. März. Den Vorsitz führt Bedeau. An der Tages⸗Ord⸗ nung ist die zweite Berathung über den Zudertarif. Berichterstat⸗ ter Beugnot giebt Rechenschaft von mehreren Amendements und bezeichnet den Weg, auf welchem die Kommission die Debatle ge⸗ führt wünschte. Art. 1 der Kommission will als Verzollungsbasis den Reinzucker⸗Gehalt und die Zollverringerung in folgenden Fristen bis auf nachbenannte Gränzen: Inländischer Zucker 4 Jahre 28 Franken, Kolonialzucker 3 Jahre 28 Franken, fremder Zucker 4 Jahre 39 Franken. Douher beantragt einen Gegen⸗Entwurf. Nach demselben soll die Zuckerfabrication auf gewisse Departements be⸗

Frankreich.

schränkt, der Zuckerverkauf zum Staatsmonopol gemacht und der Ver⸗ brauch für inländischen und Kolonialzucker auf 35 Ct., der von auslän⸗ dischem auf den Rest von 30 pCt. fixirt werden.

1 Der Ueberschuß über die Bedarfs⸗Einheit (100 pCt.) soll ausgeführt werden dürfen. Der Präaͤsident Bedeau verliest folgendes Schreiben: „Meine Herren und sehr ehrenwerthe Kollegen! Die ununterbrochene Fortdauer unserer Arbeiten und die Anstrengung, welche manchmal die Ausübung der sehr ehrenvollen, aber beschwerlichen Präsidentschafts⸗Functionen haben meine Gesundheit angegriffen und zwingen mich, mir einige Ruhe zu gönnen. Ich, bitte Sie daher, mir einen einmonatlichen Urlaub, vom 15. April angefan⸗ gen, bewilligen zu wollen. Da aber zu gleicher Zeit der Dienst und das Recht der Versammlung nicht unter einer versönlichen Angelegenheit leiden dürfen, so halte ich es für meine Pflicht, mein Amt als Präsident niederzulegen. (Bewegung. Vatismenil verlangt das Wort. Bedeau fährt fort:!) Ich werde

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vor Ende Mai zur Theilnahme an unseren gemeinschaftlichen Ar⸗ beiten zurückkehren, namentlich an jenen Fragen, bei welchen in so hohem Grade die Zukunft des Landes betheiligt ist, und die sicher verdienen, daß man ihnen Sammlung und Nachdenken widmet. Ich habe die Ehre u. s. w. Dupin.“ Vatismenil beantragt, auf Dupin's Verdienste als Präsident gestützt, seine Demission nicht anzunehmen. Die Versammlung tritt mit fast einstimmiger Majorität dem Antrage Vatismenil's bei. Das Urlaubsgesuch wird an die betreffende Kommission verwiesen. In der Fortsetzung der Debatte über den Zuckertarif bekämpft Barre den Entwurf Douher's als verderblich für die französische Landwirthschaft. Vatismenil un⸗ terstützt das Amendement, da es einer Vertagung gleichkommt. Das Amendement wird beinahe einstimmig verworfen. Gustav von Beaumont überreicht den Bericht über die Ostbahn. Die Sitzung bird aufgehoben. b P 31. März. Im Constitutio nnel heißt es:; „Man versichert, daß in der Sennabendsitzung Odilon Barrot zweien Gruppen Deputirter laut versichert habe, daß er, mit Bildung eines neuen Kabinets beschäftigt, die Abschaffung des Gesetzes vom 31. Mai zur Basis seines ministeriellen Programms zu machen beab⸗ sichtige. Man fügt hinzu, daß Baroche, von denselben Deputirten aufg fordert, seine Ansicht über Barrot's Meinung und Absicht auszusprechen, mit der Versicherung nicht gezögert habe, daß er da⸗ mit nicht einverstanden sei, und daß er nicht in ein Kabinet treten werde, dessen Politik die Regierung schließlich durch eine Schwäche entnerven und in den Wahl-Kollegien die sozialistischen Voten vermehren würden, ohne durch dieses Zugeständniß eine ein⸗ zige Flinte der Aufrührer zu beschwichtigen. Sind diese Thatsachen, wie wir zu glauben Ursache haben, richtig, so kann, unserer Meinung nach, die Minister⸗Combination, in welche Gerüchte Fould, Baroche, Rouher und Odilon Barrot zusammenstellen, durchaus nicht ernsthaft sein. Man begriffe nicht, daß diese ehrenwerthen Männer, deren Eintracht lange Zeit der Regierung große Gewalt verlieh, sich trennen sollten, wenn die Umstände Eintracht und Energie der Konservativen nöthiger machen, als je. Wir glauben selbst versichern zu können, daß keiner von ihnen die Fahne des Gesetzes vom 31. Mai verlassen werde.“ Der Messager de l'Assemblee erklärt heute, daß die Bildung eines Ministeriums Barrot noch auf demselben Punkte stehe, wie vor vierzehn Tagen. Allerdings habe Barrot bäufige Zusammen⸗ künfte mit dem Präsidenten gehabt, sich aber weder über die Per⸗ sonen, noch über die Sachen geeinigt. An zwei Personen halte der Präsident unwandelbar fest, an Baroche und Fould; da aber Odi⸗ lon Barrot erklärt habe, ein Ministerium der Versöhnung koöͤnne mit diesen beiden Persönlichkeiten unmöglich vor die National⸗Ver⸗ sammlung treten, so habe ihm der Präsident vorgeschlagen, auch Lanjumais, den Berichterstatter über das Mißtrauens⸗Votum, ins Ministerium zu nehmen. Lanjuinais habe aber seinen Eintritt verweigert. Dagegen sei Barrot gar nicht abgeneigt, bedeutende Modificationen des neuen Wahlgesetzes zu beantragen. Im bona⸗ partistischen Moniteur du Soir liest man andererseits: „Es scheint beinahe gewiß, daß die Woche nicht ohne Bildung eines de⸗ finitiven Kabinets verstreichen werde. Man nennt als Mitgliever des neuen Ministeriums Odilon Barrot und Fould.“

Gestern Mittag fand cine große Revue über die Besatzung des Forts Vincennes statt.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission für innere Ver⸗ waltung beschlossen, die Sitzungen der Gemeinde⸗Räthe sollen im Prinzipe nicht öffentlich sein. Die Ausnahmen der Oeffentlichkeit soll eine Subkommission von 5 Mitgliedern berathen und darüber berichten. Ueber die Gültigkeit der Gemeindewahlen sollen die Prä⸗ fektur⸗Räthe entscheiden.

Der Constitutionnel bemerkt heute: „Für die motivirte Tagesordnung von Vatismenil 466 Stimmen; ein negatives Votum von 21 Mitgliedern; Enthaltung des Berges; die Opposition flie⸗ hend vor der Debatte, die sie selbst hervorgerufen; das ist kurz ge⸗ faßt die Freitags⸗Sitzung über das Wahlgesetz.“ Diese Majorität von 466 fordert der Constitutionnel auf, mit allen Mitteln für die Verfassungs⸗Revision zu wirken. „Es handelt sich nur darum“, sagt er, „an Formfragen, an Vorschriften des Verfahrens zu gehen. Es handelt sich um die Herstellung des Prinzips selbst der verkann⸗ ten parlamentarischen Regierung, es handelt sich darum, zu dekre tiren, daß die Majorität der National⸗Versammlung Gesetze giebt und nicht die Minorität. Es handelt sich um Her⸗ stellung des unveräußerlichen Rechtes der souverainen Nation, wel⸗ ches die Verfassung irrthümlich einstweilen veräußert hat. Es han⸗ delt sich um die Anerkennung, daß ein freies sich selbst regierendes Volk die Verfassung ändern kann, so oft es will. Majorität der 466, gebraucht euer Recht und ihr werdet sehen. Ihr werdet sehen, daß die Demagogen sich ihm unterwerfen, und daß das Volk, von dem ihr die Ratification verlangt, mit euch sein wird.“ Auch die Assemblee nationale richtet heute die Aufforderung an alle rechtlichen Republikaner, sich mit ihrzur Revision und zu einer Loösung der Dinge zu verbinden. Lamartine verlangt eben⸗ falls die Revision, will aber vorher die Wiederherstellung des all⸗ gemeinen Wahlrechtes.

Der Cassationshof hat den unteren Instanzen entgegen dahin entschieden, daß zu einem Buchhändlergewerbe (Bücher, Flugschrif⸗ ten, Journale) kein besonderes Brevet erforderlich sei.

Das neue Journal der Herren Guizot, Duchatel ꝛc. soll den Titel La Revision führen.

Dembinski ist in Marseille angekommen und nach Paris weiter gereist. Zweihundert Mann des ersten Genie⸗Regiments in Montpel⸗ lier sind in Folge der dortigen Militair⸗Unruhen nach Afrika ge⸗ schickt worden.

Der Repräsentant Ducoux wurde heute in der Sitzung der Rekrutirungs⸗Kommission von einem Blutsturz befallen. Der an⸗ wesende Repräsentant Bugal ließ ihm sofort zur Ader. Sein Zu⸗ stand flößt keinerlei Befürchtung mehr ein.

Großbritanien und Irland. London, 31. März. Ihre Majestät die Königin und Prinz Albrecht besuchten vorgestern früh die Gräfin von Neuilly und deren Familie zu Claremont und trafen um 2 Uhr wieder im Buckingham⸗Palast ein.

Sir Alexander Cockburn ist an Stelle Sir John Romilly's, der zum Archiv⸗Direktor befördert wurde, General⸗Prokurator ge⸗ worden, und Herr Page Wood ist an Cockburn’'s Stelle zum Ge⸗ neral⸗Fiskal ernannt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. März. Am 24. d. M. starb hierselbst der Geheime Rath Iwan Matwe⸗ jewitsch Murawjew⸗Apostol.

Nach den nunmehr vollständig gesammelten Berichten über den Schneesturm im November des vorigen Jahres sind im Ganzen 1113 Menschen ums Leben gekommen, und zwar im Gouvernement Kaluga 350, im Gouvernement Tula 140, im Gouvernement Orel 366 und im Gouvernement Kursk 257.

Türkei. Konstantinopel, 14. März. (Lloyd.) Die Differenzen mit Aegypten, obwohl im westlichen Europa anfänglich

bei weitem überschätzt, sind gleichwohl immer ich ichte

und liefern der Pforte Stoff zu sehr ernsten Bechr nigt geschlice Organisation der ägyptischen Armee wird freilich unter dem Vor⸗

wande unternommen, daß es sich um eine Ergänzung aus Anlaß der zahlreich austretenden Soldaten handelt. Sollte die Pforte einen lange genährten Entschluß ausführen, den Abbas Pascha sei⸗ ner Würde entsetzen und Said Pascha zum Vice⸗König von Aegyp⸗ ten ernennen wollen, dann dürfte es unzweifelhaft zum Keürge kommen. Abbas Pascha könnte freilich nicht auf die Sympathieen der europäischen Mächte zählen, allein er besitzt einen wohlgefüllten Schatz, ein geübtes schlagfertiges Heer, ein ihm ergebenes und an Gehorsam gewöhntes Volk und vor Allem einen durchdrin⸗ genden Scharfblick und ein ungewöhnliches Maß von po⸗ litischer Verschlagenheit. Die Minister der Pforte glauben nun⸗ mehr die Gewißheit erlangt zu haben, daß die Hand des Abbas Pascha bei den Unruhen zu Aleppo thätig war. Es begreift sich, daß dieser Glaube, sei er auch noch nicht bis zur unzweideutigen Evidenz begründet, die Beziehungen beider Mächte fortwährend in Spannung erhält.

Die zu Aleppo internirten Renegaten, welche neuerdings wie⸗ der zum christlichen Glauben zurückzukehren wünschten, sollen in kurzem nach Amerika ausgeschifft werden. Ein amerikanisches Se gelschiff soll sie in Alexandrien zur Ueberfahrt aufnehmen. Die türkische Regierung verhält sich zwar in dieser Angelegenheit voll⸗ kommen passiv, traf jedoch die Anordnung, daß dieselben mit allem zur Ueberfahrt nöthigen Bedarfe versehen werden. Die noch zu⸗ rückbleibenden Internirten, welche den Islam angenommeu haben, z. B. die Generale Stein und Kmety, sollen in der türkischen Armee untergebracht werden. b

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 3. April. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen loco nach Qualität 50 54 Rthlr. im Detail 51 55 Rthlr. 8Spfd. bunt. poln. 52 ½ Rthlr. bez. Roggen loco nach Qualität 31 ½4 34 Rthlr. im Detail 32 35 Rthlr. vr. Frühjahr 31, 31 ½ a ½ Rthlr. bez., 31 ½ Br., 31 G Mai / Juni 32 a 32 ½¼ Rthlr. bez., 32 Br., 31 ½¾ ( NaEhh 883 8 Rthlr. bez. Juli /August 3 thlr.; G 5 Aug. Sept. 34 ohne Geschäft. Wäafer loco nach Qualität 21 23 Rthlr. 1Sofd. pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. G. 50fd. 21 Rthlr. G. Erbsen, Koch⸗ 38— 42 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. küböl loco 10 Rthlr. Br., 9 ½2˖ G. vör. Apri 1 vgrdlyeha; 10 Rthlr. Br., 9 bez., G. Mai / Juni 10 ½2 Rthlr. Br., 10 G. Juni / Juli 10 ½ Rthlr. Br., 10 ⁄2 G. Juli /August 10 ¼ Rthlr. Br., 10¾ G. August./Sept. 10 ⁄½2² Rthlr. Br., 105 G. Sept. / Okt. 10 ½ Rthlr. Br., 10 %¾2 bez., 10 ½ G. Okt. /Novbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 8 G. Leinöl loco 14 ½ Rthlr. Br., 11 ½ G. pr. April /Mai 11 Rthlr. Br., 11 ¼ G. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¼ Rthlr. Mohnol 13 a 13 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ¾ a 11 ½ Rthlr. Spiritus locov ohne Faß 15 ½¼ Rthlr. bez. 8 9 1 nr Phr 15 ½, ¼ a 4Rthlr. verk., 15 ½ Br., ½ G. Mai / Juni 15 ½, % a ½8 Rthlr. bez., 15 ½ Br., ½ G Juni / Juli 16 a 16 ½¼ Rthlr. bez., 16 Br., 15 ½ G. Juli Aug. 16 ⁄2 a Rthlr. verk., 16 Br., 16 ½ G. G 1 16 Rthlr. Br., 16½ G. 8 Wetter: regnigt. Geschäftsverkehr: in Spiritus belebt. Weizen: ohne Geschäft. Roggen: zuerst steigend, matter schließend. Hafer: sehr fest bei fehlenden Abgebern. Rüböl: wenig verändert bei stillem Geschäft. Sptritus: ungefähr in gleicher Tendenz wie Roggen.

önigliche Schauspiele.

4. April. Im Opernhause. 40ste Abonnements⸗ Marie, oder: Die Tochter des Regiments, komische

Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von P. Taglioni. (LCetzte Vorstelllung dieses Ballets vor der Urlaubsreise des Fräul. M. Taglioni.) Anfang 6 Uhr.

Sonnabend, 5. April. Im Schauspielhause. 61ste Abonnements⸗ Vorstellung: Othello, der Mohr von Venedig, Trauerspiel in 5 Abth., von Shakespeare, übersetzt von H. Voß.

Im Konzertsaale des Königl. Opernhauses. Mit Allerhöchster Genehmigung: Abschieds⸗Konzert des pensionirten Königl. Sängers Fischer, unter Mitwirkung der Königl. Kapelle und des Königl. Chor⸗Personals. 1) Jubel⸗Ouvertüre von C. M. von Weber. 2) Arie aus der Oper: EPEroe di Lancastro, von dem Grafen Westmorland, vorgetragen von der Königl. Kammersängerin Frau Herrenburg⸗Tuczek. 3) Der Deutsche in Amerika, Lied, vorgetragen von dem Konzertgeber. 4) Dithyrambe, von Curschmann, für drei Tenore, gesungen von Herrn Mantius, Herrn Pfister und Herrn von der Osten. 5) Buffo⸗Duett aus der Oper: Cenerentola, von Rossini, gesungen von Herrn Krause und Herrn Zschiesche. 6) Di vertissement für Klarinette, von C. Bärmann, vorgetragen von Herrn A. Gareis. 7) Duett aus der Oper: Aschenbrödel, von N. Jouard, gesungen von den Königl. Kammersängerinnen Frau Köster und Frau Herrenburg⸗Tuczek. 8) Arie aus der Oper Belmonte und Constanze, von Mozart, vorgetragen von Herrn Mantius. 9) Duett aus derselben Oper, gesungen von Herrn Mantius und Herrn Zschiesche. 10) Finale des ersten Aktes aus der Oper: Euryanthe, von C. M. von Weber, vorgetragen von den Damen Koöͤster (Euryanthe), Gey (Eglantine), den Herren Manttus und Krause und dem Koͤnigl. ö“ Anfang des Kon

erts 7 Uhr. Eröffnung des Saales 6 Uhr. 3 Billets zu 17 numerirten Plätzen in dem gtee. fthe raume à 1 Rthlr., auf der Gallerie à 20 Sgr., so wir Soyofiger⸗ 2. 15 Sar. find bei den Königl. Haus Poliz auf der Gallerie à 15 Sgr., sind bei ses, Herren Tack und Inspektoren des Opern⸗ und Schauspiethaufesznigl. Theaters, in Harcke, in dem Billet⸗Verkaufs⸗Büreau 260 Jägerstraße Nr. 42, 2 88 von Bote und Bock, Jäg 8 der Hof⸗Musikalienhandlung von 2 Sängers Fischer, Oranienstraße und in der Wohnung des Koönigl. 9 198 4 Uhr, zu haben. Nr. 128, zwei Treppen, täglich von

Freitag, Vorstellung: d Oper in 2 Abth., Musik von Donizetti.