Summen unverzinst bleiben, wenn sich ermitteln sollte, daß eine Person mehr als ein Buch besitzt. In Betreff der Rückzahlung schreibt dies neue Statut vor, daß: a) nur inerhalb 4 Wochen 10 Rthlr. ohne vorherige Kündigung gezahlt werden, bei größeren Summen aber, und zwar 1 v) bei Summen von über 10 Rthlr. an bis zu 50 ööee Kündigung von zwei Monaten; c) 58 e über 50 Rthlr. eine olgen muß; b ünb wobei noch besonders bestimmt worden, daß, wenn Iin geründiness Kapital nicht am festgesetzten Zahlungstage oder viellei ht gar 529 erhoben werden sollte, solches auf Gefahr und für Rechnung Besitzers unverzinst bei der Kasse verbleibt. „ vCt. geblie Der Zinssatz ist bei der neuen Kasse der bisherige von 32 plr. üi ben, 1abe sich die Kommunal⸗Behörden vorbehalten, venselg ge lücher es die Umstände erfordern sollten, nach vorhergegangener Bekanntmachung auf 2 ½ pCt. herabzusetzen. — Was den Verkehr bei der Sparkasse im Jahre darüber im Wesentlichen Folgendes anzuführen:
solche von drei Monaten er⸗
1850 betrifft, so ist
In Betreff der alten gekündigten
15 ril 185 öffentlichte t betrug das Nach der unterm 15. April 1850 veröffentlichten Uebersich v en der Interessenten bei der Sparkasse am Schlusse des Jahres
1,416,560 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.
Vom 1. Januar bis 1 November 1850 sind theils auf neue Bücher ein⸗ gezahlt, theils auf dergleichen alte zu⸗ gezahlt
An Zinsen sind den Interessenten theils bei Rücknahme ihrer Einlagen ge⸗ zahlt, theils am Schlusse des Jahres 1850 auf die einzelnen Kontos zuge⸗ schrieben
Spark
669,563
47,560 2,133,684 Rthlr. 19 S
Im Laufe des Jahres 1850 sind dagegen zurückgezahlt so daß am Schlusse des genannten Jah⸗ res das Guthaben der Interessenten bei
der Sparkasse. 981,408 Rthlr. 18 betrug, und dieses sich daher gegen das t Jahr 1849 um 435,151 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf. vermindert hat, und ist hieran theils die erfolgte Kündigung der Kasse, theils der Umstand schuld, daß viele Personen im November 1850 bei der angeordneten Mobilmacchung des Heeres ihre Einlagen zurückgenommen haben.
Im Bestand der Kasse waren am Schlusse des Jahres 1850:
699,105 Rthlr. öprozentige Stadt⸗Obligationen zum Börsen⸗Course à
1,152,276 ) 1
Sgr. 5 Pf.
709,591 Rthlr. 17 Sgr. — Pf. 30,600 3 ½prozentige desglei⸗ chen zum Börsen⸗ Course a 80 ¼ pCt. 3 ½prozentige Staats⸗ schuldscheine zum Bör⸗ sen⸗Course a 84⁄... 3 ½proz. Kur⸗ märk. Schuld⸗ verschreibun⸗ 3 ½ proz. N desgl. 3 ½proz. Kurmärkische Pfandbriefe zum „Börsen⸗Course a 95 ½ 1,216,530 Rthlr. Dokumente zum Bör⸗ sen⸗Course gerechnet auf 1,143,405 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf. Hierzu baarer Kassenbestand von .. 160,12142 8
7305,520 Rjr. 2 Sgr. 50 Ff.
456,675
190
Zur Zahlung der gekündigten Spar⸗ kassenbücher und bei der in Folge der Mobilmachung des Heeres eingetretenen überstarken Rückforderung der bei der Sparkasse belegt gewesenen Kapitalien war die Anleihe von 500,000 Rthlr. ge⸗ gen Deponirung von Unterpfand nöthig geworden. Auf diese Summe sind pro 1850 bereits 200,000 Rthlr. zurückge⸗ zahlt, so daß noch ultimo Dezember zurückzuzahlen blieben.
Hiernach stellt sich der eigentliche
Bestand der Sparkasse auf und ergiebt sich, wenn das Guthaben der Interessenten (ecfr. vorstehend) mit.
in Abzug gebracht wird, zur Deckung eines etwaigen Ausfalls bei Realisirung courshabender Effekten oder sonstiger Veranlassung ein Reservefonds von...
welcher sich gegen den Reservefonds ul 1849 svon be
300,000
1,005,529 Rthlr.
981,408 »
24,121 Rthlr. 2 Sgr. 1 Pf.
67,92vvMVe1
1 88 43,500 Rthlr. 19 Sgr. 12 Pf. Eheift hat. Dieser Ausfall schreibt sich von dem niedrigeren Cours der deeezpiee ultimo Dezember 1850 gegen den ultimo Dezember 1849 8 ei noch bemerkt wird, daß selbst in dem Falle, daß ein größerer
454
ü ie des Instituts i d der Kommune übernommenen Garantie nstituts,
Fa veemer der Stadt und deren Gefällen zu decken ist,
und daher die Interessenten in Betreff ihrer Einlagen unter keinen Umstän⸗
den gefährdet werden. 8 1 Ank S Jahres 1850 noch zurückzuzahlenden Anle⸗ be 8een0— Se 1c8 5* übrigens 275,000 Rthlr. bereits abge⸗
25,000 Rthlr. zu zahlen bleiben.
’ 1849 waren in den Händen des Pu⸗ 30,292 Quittungsbücher. 10,422 5
sind 40, 714 Quittungsbücher.
Dagegen wurden in demselben Jahre ganz— abgehoben 11““ 18,990 2
so daß am Schlusse des Jahres 1850. 22,713 Quittungsbücher
in den Händen des Publikums waren, welche entweder zur Uebertragung
hen von 300,000 Rthlr. tragen, so daß nur noch Am Schlnysse des Jahres blikums . 8 Ausgegeben sind im Jahre 1850.
auf die neue Kasse oder zur Erhebung des Geldes einzuliefern bleiben. Nach der Höhe der eingelegten Summen vertheilen sich vorstehende noch in den Händen des Publikums befindliche Bücher in: 9,105 Quittungsbücher mit einem Guthaben von 5 Sgr. bis inkl. 20 Rtlr. 4,028 8 5 5„ 50 5 „11090 2, 120 8 5„ „ 100 5) 20 574 5) bh;.
sind obige 22,713 Quittungsbücher.
Eine Balance der im Jahre 1850 stattgehabten Einzahlungen und Rückerhebungen, so wie eine solche in Betreff der am Schlusse dieses Jah⸗ res ausgegeben gewesenen Bücher, gegen das Jahr 1849, kann zu keinem richtigen Ueberblick führen, da diese Kasse bereits am 1. November für alle Einzahlung geschlossen worden und die Rückerhebungen durch die stattge⸗ fundene Kündigung sich von selbst bedeutend vermehren mußten.
2 2)
B. 8
Was den Verkehr bei der neuen mit dem 1. November 1850 eröffneten Kasse betrifft,
so sind bei derselben in den Monaten November und Dezember 1850 ein⸗
gezahlt: auf 3547 Qutttungsbucher... ... . . . ... von welcher Summe 109,026 Rthlr. 25. Sgr. von der alten Kasse übertragen wor⸗ den sind. An Zinsen sind am Schlusse des Jahres 1850 auf die einzelnen Kontos zu⸗ geschrieben.... e“
126,941 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf.
auf obige. 3547 Quittungsbücher.
Dagegen sind zurückgezahlt auf. 67 so wie an Ab⸗ schlagszahlungen so daß ultimo De⸗ zember 1850 die Interessenten auf 3,480 Quittungsbücher zu fordern hatten.
Im Bestande dieser Kasse waren am 60,000 Rthlr. 5prozentige Stadt⸗Obli⸗
gationen zum Börsen⸗
IIe Ueö 3 ½ prozentige pommersche Pfandbriefe zum Börsen⸗ Course a 95 ½ 3 prozentige westpreußische pfandbriefe zum Börsen⸗ ourse a 89. 85,500 Rthlr. Dok. zum Börsen⸗Course gerechnet auf
Dem treten zu:; Hypotheken⸗Dokumente a 4 ½ pCt. und der baare Kassenbe⸗ stand mit
120,700 Rthlr. Dokumente macht Hiervon ab dus Guthaben der In⸗ teressenten am Schlusse des Jahres 1850. ö 11 » ergiebt für den Reservefonds 525 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf. Unter den 3,480 Quittungsbüchern befinden sich:
1,044 Quittungsbücher mit einem Guthaben von 5 Sgr. bis inkl. 20 Rtlr. 861 vDö 75 5) 50 2 2 2 100 527
1,597
125,344 Rihlr. 1 Sgr. 11 Pf.
Schlusse des Jahres 1850:
60,900 Rthlr. — Sgr.
CI1I1
18,000 »
17,122 15 5 7600 »
6764
84,786 Rthlr.
89,100 35,100
5988 2* 125,870 Rthlr.
sind obige
3,480 Quittungsbücher.
Die im April 1847 zur Erleichterung des Verkehrs des Publikums bei der Sparkasse eingerichteten 15 Annahmestellen in verschiedenen Theilen der Stadt sind im Jahre 1850 zu 5,699 Einzahlungen im Betrage von 47,616 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. benutzt worden.
Um endlich jedem einzelnen Interessenten Gelegenheit zu geben, die Richtigkeit und Uebereinstimmung seines Quittungsbuches mit den Konto⸗ büchern der Sparkasse zu prüfen, läßt das Kuratorium, dem §. 19 des Statuts gemäß, jährlich eine Nachweisung der am Schlusse des Jahres eingelegt gewesenen Summen drucken, aus welcher, unter Angabe der Num⸗ mer, das auf jedes Konto eiugetragene Guthaben, wie solches sich am Schluß des Jahres herausstellt, ersichtlich ist.
Sobald der Druck dieser Nachweisung beendigt ist, was seiner Zec⸗ durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht wird, kann von den Inter⸗
Ausfall, als durch den Reservefonds zu decken ist, entstehen sollte, solcher,
essenten gegen Vorzeigung des Quittungsbuches ein Exemplar derselben in
V
““
der Svarkasse unentgeltlich in Empfang genommen werden, wie denn auch
diese Nachweisung bei den Herren Vorstehern der Annahmestellen seiner Zeit
eingesehen werden kann. Berlin, den 25. März 1851.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.
Main⸗Neckar Dampfschifffahrt.
Die Einnahme der Main⸗Neckar Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft
im Jahre 1850 hat eine Höhe erreicht, daß dieselbe die von allen vorhergegangenen Jahren übersteigt. Es wurden im Laufe des Jahres 1850 295 Fahrten gemacht. Die Anzahl der beförderten Personen betrug 32,773, worunter 2106 Auswanderer einbegriffen sind. An Gütern wurden befördert 6678 Ctr. Die Einnahme be⸗ trug für Personen 39,520 Fl. 9 Kr., und für Güter 1700 Fl. 8 Kr., zusammen 41,220 Fl. 17 Kr. Im Jahre 1849 wurden bei 248 Fahrten 28,246 Personen befördert, worunter 3511 Aus⸗ wanderer. Das beförderte Quantum Güter betrug 5521 Ctr. Die Einnahme betrug für Personen 31,3559 Fl. 531 Kr. und für Güter 2377 Fl. 40 Kr., zusammen 33,937 Fl. 31 Kr. Im Jahre 1848 wurden bei 316 Fahrten 30,132 Prsonen, worunter 1926 Auswanderer, befördert. Die Gesammt⸗Ein⸗ nahme betrug 33,766 Fl. 29 Kr. In 1847 wurden bei 253 Fahrten 28,782 Personen befördert, und die Gesammt⸗Ein⸗ nahme betrug 32,232 Fl. 11 Kr. Im Jahre 1840 wurden bei 247 Fahrten befördert 27,572 Personen, und die Gesammt⸗Ein⸗ nahme betrug 31,676 Fl. 27 Kr. Es wurden demnach in 1850 gegen 1849 47 Fahrten mehr gemacht; die Anzahl der beförderten Personen betrug mehr 4527, wobei sich aber die Zahl der Aus⸗ wanderer in 1850 gegen 1849 um 1405 verringert hat. Das be⸗ förderte Quantum Güter betrug in 1850 ebenfalls mehr 1157 Ctr. Die Einnahme für Personen betrug in 1850 mehr 7960 Fl. 18 Kr., dagegen die für Güter weniger 677 Fl. 32 Kr., so daß sich eine Gesammt⸗Mehreinnahme pro 1850 von 7282 Fl. 46 Kr. ergiebt; gegen 1848 wurden in 1850 21 Fahrten weniger ge⸗ macht, aber 2641 Personen mehr befördert, die Zahl der Auswan⸗ derer betrug in 1850 gegen 1848 mehr 180. Die Gesammt⸗Ein⸗ nahme betrug in 1850 gegen 1848 mehr 7453 Fl. 48 Kr.; gegen 1847 wurden in 1850 42 Fahrten mehr gemacht und 3991 Per⸗ sonen mehr befördert; die Gesammt⸗Einnahme betrug mehr 8988. Fl. 6 Kr.; gegen 1846 wurden in 1850 48 Fahrten mehr gemacht und 5201 personen mehr befördert; die Gesammt⸗Einnahme betrug mehr 9543 Fl. 50 Kr. Obgleich das Unternehmen in den früheren Jahren den Actionairen keinen Gewinn brachte, so haben sich doch die Resultate von Jahr zu Jahr gebessert, wie aus Folgendem hervorgeht: Das Jahr 1842 hatte einen Verlust von 2177 Fl. 38 Kr.; das Jahr 1843 einen Verlust von 553 Fl. 32 Fl.; das Jahr 1844 einen Gewinn von 188 Fl. 36 Kr.; das Jahr 1845 einen Ge⸗ winn von 697 Fl. 26 Kr.; das Jahr 1846 einen Gewinn von 3056 Fl. 52 Kr., welcher sich aber nach Abzug der außerordentlichen Aus⸗ lage für einen neuen Kessel des Schiffes „Wilhelm“ auf 281 Fl. 33 Kr. reduzirte. Das Jahr 1847 brachte einen Gewinn von 6519 Fl. 24 Kr.
Fonds zukommenden 25 Prozent mit 1226 Fl. 27 Kr. abgeschrieben, wonach der Ueberschuß eine Dividende von 4 ½ Prozent repräsen⸗ tirte, aber nur 3 Prozent gezahlt wurden, indem die Ausgaben des Jahres 1848 durch Ankauf eines vierten Bootes und eines neuen Kessels für das Dampfboot, Leopold“ sich vermehrten. Das Jahr 1848 brachte nach Abzug aller Ausgaben und Gutschreibung zum Reservefonds einen Gewinn von 4088 Fl. 58 Kr., von welchen 3Ct. Dividende gezahlt
und der Rest zu Verbesserungen von Feuer⸗Einrichtungen verwen- Das Jahr 1849 brachte einen Gewinn von 7034 Fl.
det wurde. 38 Kr., von welchem wiederum drei Prozent Dividende gezahlt und
der Rest dem Reservefonds zugeschrieben wurde, wodurch derselbe
auf die Höhe von 9234 Fl. 23 Kr. gebracht wurde. Das Jahr 1850 brachte einen Ueberschuß von 14,161 Fl. 1 Kr., von welchem 25 Prozent dem Reservefonds gutgeschrieben 10,620 Fl. 46 Kr. der General⸗Versammlung zur Verfügung ge
stellt wurde, welche beschloß drei Prozent Dividende auszuzahlen und den Rest in Betracht des Minderwerthes der Dampfboote eben⸗ falls dem Reservefonds zuzuschreiben, so daß dieser nun dem Ka⸗ pitale der Dampfboote von circa 125,000 Fl. gegenüber ceirca 17,300 Fl. beträgt.
Bekanntmachungen. *0
[205] Wiederholte Aufkündigung
der Posener 3 ½ prozentigen Pfandbriefe
Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekanntmachung ne “ döerr wir die Inhaber aller
am ufgekündigten 3 %ůprozenti f 1 derholentlich auf, 8g. ö ng n “
Die speziellen Verzeichnisse aller solcherge ieder⸗ holt aufgerufenen Pfandbriefe sind 1e 1 sch⸗ schaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den Intelligenz⸗Blättern hier und Berlin in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Regie⸗ 1
Es ist hierzu ein
Pfandbriefe unverzüglich an
straße Nr. 102 — 3, können Abschriften
34382 8 Die schriftlich rungs⸗Amtsblätter hier, zu Bromberg und Breslau, so siegelt und mit wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und in der Breslauer Zeitung eingerückt worden.
Posen, den 2. April 1851. General⸗Landschafts⸗Direction.
portofrei bis zur
Königliche Ostbahn.
„Die Anlieferung der für die Empfangs⸗ und Expe⸗ ditionsräume der Bahnhöfe auf der I. Betriebs⸗Abthei⸗ lung der Königlichen Ostbahn erforderlichen Möbel soll im Wege der Submission verdungen werden. F
den 19. April, Vormittags 11 Uhr, im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst anzesebt Die Bedingungen und Preis⸗Verzeichnisse sind in dem erwähnten Büreau, die Musterstuͤcke und Zeichnungen aber bei Herrn Baurath Knobloch in Berlin, Oranien⸗ in den Dienststunden einzusehen, und
auf portofreie Anfragen ausgehändigt werden. abzugebenden Submissionen sind ver⸗
. der Bezei 8 „Möbel⸗Lieferung sechnung:
unterzeichneten Abtheilungs⸗ b Später ö Iehesfene rücksichtigt und uneröffnet zurü Schneidemühl, den 31. Im Auftrage der Königlichen Directio Der Königl. Eisenbahn⸗ und Abtheilunge⸗Baumeister
[207]
Die Anfertigung von
Termin auf Es ist hierzu ein Termin auf
Nr. 102 der ersteren gegen 5 Sgr. Kopialien
b siegelt und mit der Bezeichnung: für die Königliche Ostbahn“ Terminsstunde unter der Adresse des ümeisters abzugeben. sionen werden nicht be⸗
üͤckgegeben.
Märze ⸗Eatn sichtigt und uneröffnet zurückgegeben.
i der Ostbahn.
(gez.) Ludewig. 3-Lndewih
Königliche Ostbahn.
291 Uniformen für die Unter⸗ beamten der 1. Betriebs⸗Abtheilung der Königlichen Ost⸗ bahn soll incl. Lieferung des dazu ersorderlichen Mate⸗ rials im Wege der Submission verdungen werden.
den 19. April d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst angesetzt.
Die Bedingungen, Preis⸗Verzeichnisse und Zeichnun⸗ gen sind in dem erwähnten Büreau, die Musterstücke bei Herrn Baurath Knobloch in Berlin, Oranienstraße 3, in den Dienststunden einzusehen, und kön⸗ nen Abschriften der ersteren auf portofreie Anfragen ge⸗ en 5 Sgr. Kopialien ausgehändigt werden.
Die schriftlich abzugebenden Submissionen sind ver⸗
„Lieferung der Unisformen für die Königliche Ostbahn“ portofrei bis zur Terminsstunde unter der Adresse des unterzeichneten Abtheilungs⸗Baumeisters abzugeben.
Später eingehende Submissionen werden nicht berück⸗
Schneidemühl, den 31. März 1851. Im Auftrage der Königlichen Direction der Ostbahn. Der Königl. Eisenbahn⸗ und Abtheilungs⸗Baumeister
l208] Monats⸗Uebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. EC“ Geprägtes Gerl Kassen⸗Anweisungen, Darlehns⸗ scheine, Noten und Giro⸗Anweisun⸗ gen der Preußischen Haupt⸗Bank. Wechsel⸗Bestände. Lombard⸗Bestände Pfandbriefe, Staatspapiere, ver⸗ schiedene Forderungen und Activa 11““ 1) Banknoten im Umlauf. 2) Guthaben von Instituten und Pri⸗ vat⸗Personen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs 1,035,993 Berlin, den 31. März 1851. IIII
632,673 Thlr.
352,595 268,507 595,200 678,323
384,100
der Bogen mit 2 ½⅔
Hiervon wurden die noch von früheren Jahren 8 herrührenden Verluste von 1613 Fl. 35 Kr. und die dem Reserve⸗
und der Rest von
(gez.) B. S. Berend. H. Jacobson. G. Rieß.
Das Abonnement beträgt.
5 Rthlr. für ½
1J190““
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen RNummern wird
Sgr. berechnet.
E1911ö
Amtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee. — Verordnung.
Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Vorlagen des Handelsministe⸗ riums. — Der Reichsrath. — Ankunft des russischen Admirals Lazareff. —Einlösung der Mailand⸗Como⸗Eisenbahn⸗Actien. — Türkische Flotte im Adriatischen Meere erwartet. Vermischtes. Triest. Rückreise des Kaisers.
Bayern. München. Abschied für den Landrath der Pfalz. — Reskript.
—Kammer der Reichsräthe.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Altona. Reskript der Flensburger. chenvisitatoren.
Nassau. Wies baden.
Sachsen⸗Altenburg.
Kir⸗
Veröoördnung über den Schluß des Landtags. Altenburg. König Otto von Griechenland. Ansland.
Oesterreich. Venedig. Besuch verschiedener Anstalten seitens des Kaisers. — Abgesandter des Papstes. — Mailand. Journalverur⸗ theilung. — Deputation nach Venedig. Zara. Einnahme Jaiza's durch den Seraskier.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Petitionen. — Zucker⸗
8 tarif⸗Debatte. Paris. Ordensverleihungen. — Soiree beim Prä⸗ sidenten. — Vermischtes. 1 1
Großbritanien und Irland.
Italien. Turin. Ministerwechsel.
London. Zur Industrie⸗Ausstellung.
Verhandlungen in den Kammern. — Genua. Kein
— Florenz. Industrielle Mission aus Frankreich. Ferrara. Unfall am Dom. Ancona. Absetzung von Notaren. — Rom. Herberufung des Kardinals Loschiavo.
Griechenland. Athen. Wahlfrage. — Untersuchungs⸗Kommission.
Moldau und Walachei. Bukarest. Waffenvernichtung.
Türkei. Konstantinopel. Verzicht der Minister auf Ueberschußgelder.
Smornag. Nuhe auf Samos. Damaskus. Egntlassung aus⸗
gedienter Soldaten. — Plünderung von Reisenden. Von der bos⸗ nischen Gränze. Sammlung der Rebellen bei Pridor Bel⸗ grad. Ausreizende Emissärz. .
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil
ddidiIeibeeeebbl.
Se. Majestät der König haben am 31sten v. M. dem bisheri⸗ gen Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister, General⸗Lieutenant von Armero y Millares, im Schlosse zu Chorloltenburg eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien entgegenzunehmen geruht, wodurch derselbe von dem Posten, den er in der gedachten Eigenschaft am hiesigen Hofe be⸗ kleidete, abberufen wird.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Intendantur⸗Rath Jordan II. des Garde⸗Corps zum Militair⸗Intendanten des 7ten Armee⸗Corps; und
Den bisherigen Kammergerichts⸗Assessor Lbüon zum Hof⸗ Kammer ⸗Rath bei der Hofkammer der Königlichen Familiengüter zu ernennen. — Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
o
Nachdem die Verwaltung des Bergwerks⸗Regals in dem Ge⸗ schäftsbezirk der Königlichen Regierung zu Stettin, auf Grund und nach Anleitung der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Thl. II. Tit. 16 §S§. 69— 480, dem Königlichen Berg⸗Amte zu Rüdersdorf übertragen worden ist und demgemäß das genannte Berg⸗Amt alle den Berg⸗Aemtern für die Gegenstände des Berg⸗Regals gesetzlich zustehenden und obliegenden Functionen des Verleihungs⸗ und Auf⸗ sichtsrechts zu verrichten hat, sind alle Gesuche und Vorstellungen, welche Angelegenheiten des Bergbaues, der Abtretung des Boden⸗ raumes zu bergbaulichen Zwecken und des Bergwerksbetriebes in rem Geschäftsbezirk der Koͤniglichen Regierung zu Stettin betreffen, an das Königliche Berg⸗Amt zu Rüdersdorf zu richten.
Berlin, den 1. April 1851.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Finanz⸗Ministerium. Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. E11 ) Geprägtes Geld und Varren.. Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ scheine
17,845,400 Rthlr.
3,815,000 Vechsel⸗Bestände 8,414,400 “ —. 40,997,300 Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Mitivogx ECETTTTC’G- Banknoten im Umlaul.
) Depositen⸗Kapitalien... “ Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs...
9 9 6 0 6,6 60 6.9. 86 6 .. .85
. 17,940,200 25,132,600
6,157,300 Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt. Woywod.
(gez.)
Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 1sten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, von Knoblauch, nach Rendsburg.
V
Nichtamtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin, 5. April. Nach dem heutigen Mili⸗ tair⸗Wochenblatte ist Römer, Hauptmann a. D., zuletzt im lsten Artillerie-Regiment, der Charakter als Major beigelegt. Lilie, Hauptmann vom 13ten Infanterie⸗Regiment, zum Major und Commandeur des 3ten Bataillons 18ten Landwehr⸗Regiments; Quednow, Major von der Adjutantur, kommandirt beim Garde⸗ Schützen⸗Bataillon, zum Commandeur des 4ten Jäger⸗Bataillons ernannt worden. von Radowitz, General⸗Lieutenant, soll unter den Offizieren von der Armee geführt werden. Ferner ist der Ab⸗ schied bewilligt worden: Wünnenberg, Hauptmann vom 2ten Bataillon 15ten Regiments, als Major mit der Regiments⸗Uniform; Krüger, Hauptmann vom 2ten Bataillon 16ten Regiments, die⸗ sem als Major mit der Regiments⸗Uniform und den vorschrifts⸗ mäßigen Abzeichen für Verabschiedete.
Dasselbe Blatt enthält folgende Verordnung, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienst einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften:
Zur Ausführung des die Unterstützung hülfsbedürftiger Fa⸗ milien zum Dienst einberufener Reserve⸗ und Landwehrmannschaften betreffenden Gesetzes vom 27. Februar v. J. ist von den Königlichen Ministerien des Krieges und des Innern nachstehende Instruction an die oberen Provinzial⸗Behörden erlassen worden, welche hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den 28. März 1851.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement.
von Wangenheim. von Schüz.
Nach den Berichten mehrerer Landräthe und Kreis⸗Kommissionen hat das Gesetz vom 27. Februar v. J.,
betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienst
einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften, nicht überall die richtige Auslegung gefunden und in Folge dessen Anforderungen hervorgerufen, deren Erfüllung für die davon be⸗ troffenen Kreise in der Unmöglichkeit liegt. Namentlich wird dar⸗ über geklagt, daß durch zu große Verheißungen der Landwehr⸗ Commandeure an die einberufenen Resereisten und Wehrmänner hin und wieder die Meinung verbreitet worden sei, als ob den Familien derselben ohne Unterschied mindestens die im §. 5 jenes Gesetzes bestimmte Geldunterstützung von den Kreisen gewährt wer⸗ den müsse. .“.
Um den hierauf gegründeten viel zu weit gehenden Ansprüchen für die Zukunft vorzubeugen, sehen wir uns veranlaßt, den König⸗ lichen General-Kommandos und den Königlichen Ober⸗Präsidien Folgendes zu eröffnen: “
Durch das erwähnte Gesetz wird den Familien der zum Kriege oder wegen außerordentlicher Zusammenziehung der Reserve oder der Landwehr einberufenen Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften nicht ohne Ausnahme, sondern nur, wie der §. 1 dies ausdrücklich besagt, im Falle der Bedürftigkeit eine Unterstützung zugesichert. Auch ist demgemäß im §. 4 die Gewährung der Unterstützung in jedem einzelnen Falle von dem Nachweise der Unterstützungsbedürftigkeit abhängig gemacht und im §. 6 der Kreis⸗Unterstützungs⸗Kommis⸗ sion die Untersch⸗idung nicht nur über die Unterstützungsbedürftig⸗ keit der betreffenden Familien, sondern auch über den Umfang und die Art der ihnen zu gewährenden Unterstützufkg übertragen worden.
Ihre volle Berechtigung finden diese Bestimmungen in dem Zwecke des Gesetzes, welcher lediglich darin besteht, diejenigen Faͤ⸗ milien, die durch die Einberufung eines Reservisten oder Landweyr⸗ mannes ihre Subsistenzmittel verloren haben, während der Abwe⸗ senheit ihres Ernährees gegen drückende Noth zu schützen.
Hieraus ergiebt sich, daß die im §. 5 des Gesetzes normirte Geldunterstützung zum vollen Betrage nur dann in Anspruch ge⸗ nommen werden kann, wenn nachgewiesen wird, daß der Erwerb des einberufenen Reservisten oder Landwehrmanns als das alleinige Sub⸗ sistenzmittel seiner zurückbleibenden Familie anzusehen ist, weil nur in einem solchen Falle die Unterstützungs⸗Bedürftigkeit im vollen Umfange sich anerkennen läßt.
Das Gesetz will jedoch nach seinem oben angegebenen Zwecke außer den eben erwähnten Familien auch diejenigen berücksichtigt wis⸗ sen, welche zwar nicht im vollen Maße, dennoch aber aus dem Grunde der Unterstützung bedürftig sind, weil sie einen Theil von dem, was sie zu ihrer Subsistenz gebrauchen, aus dem Erwerbe des einberufe⸗ nen Reservisten oder Wehrmanns empfangen haben, und ohnedem sich nicht allein erhalten können.
Diese Familien haben indeß, da ihre Unterstützungs⸗Bedürftig⸗ keit im Sinne des Gesetzes nur eine partielle ist, keinen Anspruch auf den vollen Betrag der im §. 5 bestimmten Summe, sondern müssen sich mit einem nach den dort normirten Sätzen zu bemessen⸗ den Theile derselben begnügen, wenn die Kreiskommission (§. 6) nach sorgfältiger Untersuchung ihrer Verhältnisse eine solche Unter⸗ stützung für ausreichend erachtet.
Wollte man auch diesen Familien ohne Ausnahme einen An⸗ spruch auf die im §. 5 bestimmte Unterstützung zum vollen Betrage einräumen, so würden dieselben nicht selten sich während der Ab⸗ wesenheit des Familienvaters in einer besseren Lage befinden, als vor seiner Einberufung, ja es würde dies sogar dahin führen, daß die Lage derselben eine bessere wäre, als die mancher Kreiseinsassen, welche zur Aufbringung der Unterstützungsgelder beitragen müssen. Dies aber ist nicht die Absicht des Gesetzes, sondern würde im Ge⸗ gentheil dem Sinne desselben geradezu widersprechen. Eben so we⸗ nig darf der letzten Bestimmung des §. 10 über Nichtanrechnung der Unterstützungen einzelner Privatpersonen auf die Kreisunter⸗ stützungen eine nach dem Gesetz nicht zu rechtfertigende Ausdehnung gegeben und deshalb namentlich dasjenige in diesem Sinne nicht
—7.
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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.
als Privatunterstützung angesehen werden, was den Reservisten und Wehrmännern, welche in Privat⸗Dienstverhältnissen stehen, in Rück⸗ sicht auf den Fortbestand derselben und den Wiedereintritt in diese Verhältnisse nach ihrer Rückkehr, bis dahin (wie dies besonders auf dem platten Lande bei Dienstboten, Tagearbeitern ꝛc. häufig zu ge⸗ schehen pflegt) die Dienstherren von den vertragsmäßig ihnen zu⸗ stehenden Kompetenzen zur Subsistenz ihrer Familien belassen.
Die Königlichen General⸗Kommandos und die Königlichen Ober⸗Präsidien ersuchen wir ergebenst, die betreffenden Militair⸗ und Civil⸗Behörden hiervon in Kenntniß zu setzen. Auch wollen die Königlichen General⸗Kommandos dafür Sorge tragen, daß die Reservisten und Wehrmänner hierüber bei den Kontrol⸗Versamm⸗ lungen in geeigneter Weise ausführlich belehrt werden.
Berlin, den 20. März 1851. 4
Der Kriegs⸗Minister. Der Minister des Innern. (gez.) von Stockhausen. von Westphalen. .
Berlin, 5. April. Die im Staats⸗Kalender für das Jahr 1851 bei Aufführung der auswärtigen Gesandtschaf⸗ ten und Residenturen am Königlichen Hofe auf Seite 92 befindliche Rubrik: „Oesterreich“ ist dahin zu berichtigen, daß die Kaiserlich österreichische Gesandtschaft, außer dem Herrn Gesandten, Freiherrn von Prokesch⸗Osten, selbst, aus folgenden Mitgliedern besteht:
Herrn Isfordink⸗Kostnitz, Legations⸗Rath, Inhaber des ottomanischen Verdienst⸗Ordens,
Fürsten von Schönburg⸗Hartenstein, Legations⸗Secretair,
Herrn Pfusterschmid, Attaché.
Oesterreich. Wien, 3. April. Das Neuigk.⸗B. meldet: „Dem Vernehmen nach begiebt sich Ihre Majestät die Kaiserin Maria Anna im Laufe dieses Frühjahrs von Prag zu ihrer durchlauchtig⸗ sten Schwester Maria Theresia, der Herzogin von Parma, nach Italien. Während ihrer kurzen Abwesenheit wird Se. Majestät der Kaiser Ferdinand in Prag verweilen. Die Schwester des Kai⸗ sers, Prinzessin Maria, Wittwe des Prinzen Leopold von Sicilien, wird gleichfalls zum Besuche in Modena erwartet.“
Dem Const. Bl. a. B. schreibt man: „Im Handels⸗Mini⸗ sterium wird die Rückkehr des Kaisers sehnsuchtsvoll erwartet, weil die allerhöchste Sanction mehrerer Vorschläge des Herrn von Bruck noch fehlt. Der Monarch hat nämlich vor seiner Abreise nicht blos dem neuen Zolltarife, sondern noch anderen Vorlagen des Handels⸗ Ministers die allsogleiche Genehmigung verweigert. So ist auf den Vortrag über die Reorganisation des Hafen⸗ und Sanitätsdienstes die Genehmigung des Kaisers noch nicht erfolgt, mehrere andere Vorschläge des Herrn von Bruck haben ein gleiches Schicksal. Auch sollen nun neuerdings Vorträge des Handels⸗Ministeriums dem Monarchen zur Genehmigung unterbreitet werden. Eine Erhöhung der Taxe für die Leuchtthürme und die Erbauung von zehn solchen Thürmen, deren Nothwendigkeit sich herausstellt, soll der Herr Han⸗ dels⸗Minister bereits beschlossen haben.“
Der Reichsrath wird, dem Neuigkeits⸗Büreau zufolge, schon mit dem 1. Mai in Thätigkeit treten. Die Zimmer, welche Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Johann in der Hofburg bewohnte, werden zu diesem Zwecke bereits in Büreaus sür diese Reichsbehörde ven umgestaltet. Das Gesetz über die Einrichtung und den Wir⸗ kungskreis des Reichsrathes liegt zur Sanction für Se. Majestät den Kaiser vorbereitet. Die Mitglieder sollen bereits ernannt sein.
Vorgestern ist der Kaiserlich russische Admiral im Schwarzen Meere, J. Lazareff, aus Alt⸗Orsowa hier angekommen.
Die Wiener Zeitung enthält heute Nachstehendes: „Die Staatsverwaltung hat die im Umlaufe befindlichen 7000 Mailand⸗ Como⸗Eisenbahnactien in der Art eingelöst, daß den Besitzern der⸗ selben Aprozentige Obligationen erfolgt werden, welche entweder in Mailand oder in Frankfurt a. M. verzinst und binnen neun Jahren baar hinausbezahlt werden. Die Rückzahlung dieser 4pro⸗ zentigen Obligationen wird durch eine jährliche Verloosung bestimmt, deren erste am 2. Januar 1852 vorgenommen werden wird, und die Berichtigung der durch das Loos bestimmten Beträge erfolgt sechs Monate nach der geschehenen Verloosung. Die Staatsver⸗ waltung wird auch die Besitzer der Mailand⸗Como⸗Rentenscheine unter denselben Bestimmungen befriedigen, unter welchen sie das hiesige Wechselhaus Arnstein und Eskeles zu befriedigen verpflichtet ist, und die bei der Hinausgabe dieser Rentenscheine festgesetzte jährliche Verloosung wird unter den üblichen Vorsichten in Wien stattfinden. Die auf die verloosten Rentenscheine entfallenden Be⸗ träge können entweder bei der K. K. Universal⸗Staats⸗ und Banko⸗ schuldenkasse oder bei dem hiesigen Wechselhause Arnstein und Es⸗ keles behoben werden. Wien, 1. April 1851.“
Nachrichten aus Konstantinopel zufolge soll eine türkische Kriegs⸗ flotte im Adriatischen Meere erscheinen, sie soll viele englische Of⸗ fiziere am Bord haben und der größte Theil der Mannschaft aus Christen bestehen. Man glaubt, daß sie zur Unterdrückung der In⸗ surection von Kraina ein Corps von 8000 Mann dahin zu trans⸗ portiren bestimmt ist.
Das Oberhofmeister⸗Amt hat nun auch eine Uniformirungs⸗ Vorschrift für die Hofbeamten, die Geheimen Räthe, Kämmerer und Truchsessen entworfen, welche, nach dem Neuigk. Bür., bereits die Kaiserliche Sanction erhalten hat und nächstens als Normativ bekannt gemacht werden soll. 6
Der Verein zur Beförderung der bildenden Künste, der vFrb Kunstverein in Wien, hat dem Gemeinderathe im Lapfs Fenszgere gen Jahres zur künstlerischen Ausschmückung der öe v vor den Kärnthnerthoren durch Statüen berühmten Fe bereit er⸗ Monarchie seine Mitwirkung angeboten, Modelle, klärte, die Kosten für die Herstellung agen. Diese Kosten dann der Gußmodelle aus Vereinsmitteln Uaten gaesche der Verein würden nahe an 12,000 Fl. C. M. rJahren zu leisten sich verpflich⸗ in den sechs auf einander folgenden si des Vereins zu verewi⸗ tete. Die Helden, welche nach 8 rü den St gen gewesen waͤren und desha “