1851 / 97 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Sachsen. Dresden, 3. April. (Dr. Journ.) Bei der zweiten Kammer ist ehegestern ein allerhöchstes Dekret, das Eisen⸗ bahnwesen betreffend, eingegangen, mittelst dessen einige von den Ständen in dem über das allerhöchste Dekret vom 1. August v. 3. von ihnen beschlossenen Landtagsschriften vom 5. November und 12. Dezember v. J., so wie vom 27. Februar d. J. abgegebene, 1 sonderer und ausführlicherer Behandlung geeignete Anteäge schon gegenwärtig zur Erledigung gebracht werden, vorbehaltlich if 2 der weiteren Entschließung, welche Se. Majestät der König h sichtlich der in jenen Schriften behandelten Angelegenhen schiedes haupt mittelst des seiner Zeit zu Landtags⸗Absch den getreuen Ständen eröffnen werden.

In der Landtagsschrift vom 12. Dezember fünen st nämlich diejenigen Anträge in Bezug auf v. ““ Eisenbahn wiederholt, welche die außerordentliche der für die da⸗ lung des Jahres 1847 hinsichtlich der Organisatienen öö mals übernommene sächsisch⸗bayerische Bahn zu err hemärz desselben rialbehörde mittelst der ständischen Schrift vom Tas aeca. van Sehee- 8 beransaßg gefundel, aie allrhöchsten Ent⸗

Landtagsabschiede vom 24. März 1844 hoch b SFISe 1, 1 und 2 * eröffnet Peeear sie a ter den gegenwärtig obwaltenden gleichartigen Verhäͤ nisen au den vorliegenden Fall allenthalben Anwendung leiden Fanfh. au derselben Schrift hat sich ferner die Stände⸗Versammlung ewogen gefunden, bei dem früheren Antrage stehen zu bleiben, daß die bei

den Staats⸗Eisenbahnen angestellten Beamten in der Regel durch diese Anstellung nicht die Staatsdiener⸗Eigenschaft im Sinne des Staatsdienergesetzes erhalten mögen“, und in der Landtagsschrift vom 27. Februar 1851 ist dem hinzugefügt worden, „daß sich die Stände⸗Versammlung bei diesem Antrage bis dahin zu beharren

veranlaßt sehe, wo eine anderweite Regulirung des Pensions⸗

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wesens und die Aufstellung eines Normal⸗Etats für die An⸗ gestellten bei sämmtlichen Staats „Eisenbahnen erfolgt sei.“ Hier⸗ über besagt das Dekret, daß, je weniger die Regierung selbst die Absicht gehegt habe, allen Angestellten der Staats⸗Eisenbah⸗ nen die Staatsdienereigenschaft beizulegen, um so mehr sei es jedoch aus den früher entwickelten Gründen zu beklagen gewesen, daß sei⸗ ens der Stände⸗Versammlung auch der im Interesse des hier frag⸗ lichen wichtigen Zweiges der Staats⸗Verwaltung ausgesprochenen Ab⸗ icht, wenigstens denjenigen Eisenbahn⸗Beamten jene Eigenschaft zu rtheilen, deren Beruf bei der damit verbundenen Verantwortlichkeit und Gefahr eine seltenere persönliche Befähigung voraussetzt, ent⸗ egengetreten worden ist. „Indem sich aber die Regierung diese Angelegenheit mit Eintritt der oben gedachten Voraussetzungen aufs Neue in Anregung zu bringen vorbehält, wird sich dieselbe bis da⸗ hin auf diejenigen Fälle beschränken, in denen sie eine andere Stel⸗ lung der betreffenden Beamten, als den mit den meisten Garantieen verknüpften Eintritt in den Staatsdienst, als mit ihrer verfassungs⸗ mäßigen Verantwortlichkeit unvereinbar ansehen müßte.“ Der in den ständischen Schriften vom 12. Dezember 1850 und 27. Februar 1851, wie bei Berathung des Einnahme⸗Budgets ad pos. 11 b bean⸗ tragten Vorlegung eines Normaletats der Eisenbahnbeamten ist die Regierung fortwährend bereit, zu entsprechen, wie dieselbe bereits bei gegenwärtigem Landtage dem letzteren hinsichtlich der seitherigen Staatsbahnen Genüge geleistet hat. „Wie es jedoch nicht in der Absicht der Ständeversammlung liegen kann, durch einen derartigen Antrag solchen durch die häufig und schnell wechselnde Gestaltung des Verkehrs selbst gebotenen Abänderungen in der Organisation der Eisenbahnverwaltung ein Hemmniß entgegensetzen zu wollen, wel⸗ ches nicht selten auch mit erheblichen finanziellen Nachtheilen ver⸗ knüpft sein würde; so muß bei dieser Veranlassung wiederholt, wie in dem Landtags⸗Abschiede vom 24. März 1847, Punkt 1. 4 **) auf die bei der Eisenbahn⸗Verwaltung wie bei allen Verkehrs⸗Anstalten durch die Natur der Sache bedingte Wandelbarkeit derartiger Etats hingewiesen werden. In Betracht, daß anlangend den in der Schrift vom 12. Dezember 1850 wiederholten Antrag auf Vor⸗ legung der Eisenbahn⸗Tarife bei den desfallsigen Verhandlungen in den Kammern selbst die Nothwendigkeit erkannt worden ist, Ab⸗ änderungen dieser Tarife, wie solche durch wechselnde Verkehrsver⸗ hältnisse, namentlich durch die Konkurrenz anderer Eisenbahnlinien geboten worden, bisweilen schnell und unerwartet einer Vernehmung mit den Ständen eintreten zu lassen, ist die Regierung mit dem Antrage auf Vorlegung der Eisenbahntarife ebenfalls einverstanden.“ „Wenn hierbei in der Schrift vom 27. Februar 1851 insbesondere die Erwartung ausgesprochen worden ist, die Regierung werde „bei Bestimmung der Frachtsätze auf den Staats⸗Eisenbahnen der Be⸗ förderung und Erleichterung des Verkehrs, namentlich aber der Verführung roher Erzeugnisse des Inlandes und darunter insbeson⸗ dere dem erweiterten Vertriebe der zwickauer Steinkohlen alle nur mögliche Rücksicht widmen,“ so dürften die seither bereits seitens 89 Regierung bei Feststellung der Eisenbahntarife beobachteten Hrundsäͤtze zu dieser Erwartung berechtigen, und die Regierung f2ng3 diese Grundsätze auch fernerhin auf keine Weise zu ver⸗ eugnen. Allerdings ist dabei aber auch nicht zu verkennen, daß die Herabsetzung der. Frachtsätze, soll hierbei nicht bisweilen dem Vortheile Einzelner das allgemeine Beste zum Opfer gebracht wer⸗ v erheischt, und daß namentlich, wenn seitens der Fracchtsätze besitzer bei Zwickau eine noch weitere Ermäßigung der Frachtsätze für Steinkohlen und Koaks in Anspruch oömme worden ist, dieselben hierbei nicht i ewnnen 1 ei nicht immer hinreichend erwogen ha⸗

I“ beiden Punkte des Landtags⸗ S iel die von den getreuen Ständen in Hie

cbg.L ünen S Hinsicht auf die Bau⸗ e. evweneecge⸗ bei der sächsisch⸗bayerischen lhn auf gestellten b. b. eren Ansräge und zwar zuvörderst den Antrag betrifft, 1) daß dies V . veg einem Direktorium übergeben werde, in welchem sich Persone nden, welche in festem Gehalte stehen und ihre ganze Tvanigkei diesem

X diese

Henuse miomen, so wie daß beh Zusammensetzung und Wahl des Direkto⸗

iums auf die erforderliche Geschäftse vH nischen und neianrsche degsdgifacgang für die einschlagenden tech⸗ wir Uns im Allgemei ü ht genommen werde: so halten w gemeinen überzeugt, daß seitens d S9, diesem Antrage zwar den Befugnissen der Verwaltune getreuen Stande mit werden mögen, welcher zu ubeelassen dem 1b tung nicht hat vorgegriffen Hinsicht zu Erreichung des Zweckes füt nübih was sie in der gedachten Insofern jedoch die in jenem Antrage enthalkenen 229 een erachtet. lichen mit den für die Organisation des fraglichen G sn ungen im Wesent⸗ ten Absichten der Regierung übereinstimmen, wird äe geheg⸗ Berücksichtigung jenes Antrages stattfinden können 8 Huch die gerignete das Direktorium unmittelbar unter dem betreffenden Miuiter uge hfeh⸗) 86 mit den erforderlichen Befugnissen zu Verwaltung anenax ehon und der Geschäfte versehen werden möge, entspricht der Vheimnhonhe welche S Wi erei * 8⁷¼ sene, Kahen und den Wirkungskreis der erwähnten Behörde zu treffen **) Derselbe lautet: „Dem Antrage, 4) daß für die Gehalte der Di⸗ rektoren, Ober⸗Ingenieurs und übrigen Beamten ein Normaletat entworfen und den Ständen zur Genehmigung vorgelegt werde, steht zwar ein erheb⸗ liches Bedenken nicht entgegen. Wir mögen jedoch nicht unbemerkt lassen daß die wechselnden Bedürfnisse einer Verwaltung, wie die hier fragliche, die genane Einhaltung eines diesfallsigen Normaletats in Bezug auf Zahl und Gehaltssätze der Angestellten nicht immer thunlich und der Sache för⸗ derlich erscheinen lassen und daher eintretendenfalls Abweichungen hierunter nicht wohl zu vermeiden sein werden.“

Abschiedes von 1847 lauten:

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1“

ie e ichun ben, daß, wie eine neuere Vergleichung namhaften

8 F „. stehen, als auf mehreren namha

Kohlentransporte auf der Köln⸗ Mindener Bahn, und daß es dem Staate kaum anzusinnen sein möͤchte, den ohnehin äußerst schwunghaften Betrieb der zwickauer Kohlenwerke ledig⸗ lich auf seine Kosten und somit auf Kosten aller Steuerpflich⸗ tigen noch zu erweitern, während sie selbst bei den günstigen Ab⸗ satzverhältnissen, in denen sie sich befinden, zu einer keinesweges un⸗ billigen Ermäßigung der Kohlenpreise sich auch ihrerseits zu ent⸗ schließen Anstand nehmen.“ In der ständischen Schrift vom 27. Februar 1851 ist im Hinblick auf die bisher vergeblich erstrebte An⸗ legung eines Haltpunktrs bei dem Dorfe Münsa, im Herzogthum Altenburg, ferner beantragt worden: „die Regierung wolle mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinwirken, daß dem früheren ständischen Antrage wegen Errichtung geeigneter Anhalt⸗ plätze in vollständigerer Weise als bisher genügt werde.“ Hier⸗ über heißt es, daß die diesseitige Regierung, wie sie bisher schon der des Herzogthums Sachsen⸗Altenburg wiederholt und angelegent⸗ lich die in dieser Beziehung gehegten Wünsche ans Herz legt, auch ferner keine irgend geeignete Gelegenheit zur Erneuerung ihres desfallsigen Antrags vorüberlassen werde; allein da, auch abgese⸗ hen von dem zwischen den beiderseitigen Regierungen bestehenden, die Zustimmung der Herzoglichen Regierung zu Errichtung neuer Haltstellen innerhalb des dortigen Landesgebietes ausdrücklich be⸗ dingenden Vertragsverhältnisse, eine derartige, auf den inneren Verkehr wesentlich einwirkende Anlage nirgends ohne Zustimmung der Landes⸗Regiecrung wird ins Leben treten können; so muß aller⸗ dings der Erfolg der diesseitigen Bestrebungen davon abhängig bleiben, ob die altenburgische Regierung die von ihr gegen die Anlegung eines Haltpunktes bei Münsa im Interesse der Residenz⸗ stadt Altenburg gehegten Bedenken aufgeben zu können glaubt. Auf die von der Ständeversammlung in der Schrift vom 27. Fe⸗ bruar 1851 ebenfalls ausgesprochene Erwartung, „es werde bei weiterer Ausführung des Eisenbahnbanes die äußerste Sorgfalt an⸗ gewendet werden, nicht allein jede fernere Erhöhung des vorgelegten Anschlags für die sächsisch⸗böhmische Bahn zu vermeiden, sondern auch jede mögliche Verminderung desselben herbeizuführen“, erklärt die Regierung, daß sie auch fernerweit dem zu entsprechen bemüht sein werde, indem sie sich fortwährend zum Grundsatz gemacht habe, bei den in Sachsen ohnehin durch die gegebenen Terrain⸗Verhält⸗ nisse kostspieligen Eisenbahnbauten einerseits jeden entbehrlichen Lurus zu vermeiden, andererseits aber auch nichts zu verabsäumen, was die Solidität der Ausführung erheischt und Erfahrung wie der Fortschritt der Wissenschaft als wirkliche Verbesserungen in dem fraglichen Fache der Technik an die Hand giebt. „Daß hierbei der Umfang der für die verschiedenen Bahnlinien erforderlichen Be⸗ triebsmittel an Maschinen und Wagen sich im voraus mit nur ei⸗ niger Bestimmtheit nicht bemessen läßt, daß aber auch ein sich dar⸗ stellendes größeres Bedürfniß an diesen Betriebsmitteln eine nur erfreuliche Erscheinung ist, da das auf solche zu verwendende Anlage⸗ Kapital einer vollständigen Verwerthung nicht ermangelt, hat bereits früher und wiederholt hierbei in den Kammern selbst Anerkennung ge⸗ funden.“ Wenn endlich in der Schrift vom 27. Februar 1851 noch der Antrag gestellt worden sei: „die Regierung wolle bei der beabsichtigten weiteren Vorlage über das Telegraphenwesen auch die Tarifbestimmungen für Privatbenutzung zugleich den Kammern mit vorlegen;“ so hat die hierauf bezügliche, allerdings aber lediglich den gesetzlichen Schutz des Telegraphen⸗Instituts umfassende Vor⸗ lage bei dem jetzigen Landtage nicht mehr erfolgen kön⸗ nen. Da jedoch immittelst die obengedachten Bestimmungen mittelst allerhöchster Verordnung vom 13. September 1850 durch das Ge⸗ setz- und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht wor⸗ den sind, so ist hierbei auf die gedachte Verordnung §. 24 zu ver⸗ weisen.

Baden. Karlsruhe, 3. April. Das heute erschienene Großherzogliche Regierungsblatt enthält Folgendes: Unmittel⸗ bare Allerhöchste Entschließungen Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs. Die Verlängerung des Kriegszustandes betreffend.

Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Herzog von Zähringen. Nach Anhörung Unseres Staats⸗ Ministeriums haben Wir Uns bewogen gefunden, zu bestim⸗ men, daß der Kriegszustand nach Maßgabe des Gesetzes vom 29. Januar d. J. einstweilen noch fortzubestehen habe. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministerium, den 2. April 1851. A. von Roggenbach. von Marschall. Stabel. Auf aller⸗ höchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs: Schunggart.

Baden,

8 Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 1. April. (F. D.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer brachte das Mini⸗ sterium einen Gesetz⸗Entwurf ein uͤber die formelle Art und Weise der Einrichtung der Grundbücher, welcher mit einer kleinen Abän⸗ derung angenommen wurde. Die heutige Sitzung brachte einen Antrag von Müller⸗Melchiors, der in der kürzlichen Erneuerung des octroyirten Preßgesetzes vom vorigen Jahr Angesichts der Kam⸗ mer, während ein definitives Preßgesetz der Berathung des Aus⸗ schusses unterliegt und bei dem offenbaren nicht mehr Fortbestehen der das octroyirte Gesetz motivirenden Thatsachen einen Eingriff in die ständischen Gerechtsame erblickt. Eine Interpellation des Ab⸗ geordn. Hofmann knüpft sich an eine frühere desselben Abgeordneten we gen Verlegung der katholisch⸗theologischen Fakultät in Gießen nach Mainz. Er fragt, ob das Ministerium davon Kenntniß habe, daß man von Seiten der hohen Klerisei in Mainz Einrichtungen treffe, um damit die faktische Verlegung der erwähnten Fakultät dorthin zu bewerkstelligen, ohne daß dann eine förmliche und offizielle Ver legung erforderlich würde. Man errichtete dort förmliche Lehrstühle für katholische Theologie, und bereits hätten die meisten Theologen in Gießen ihre dortigen Wohnungen gekündigt, um den nächsten Kursus in Mainz zu machen. Eine mehrstündige Debatte veran⸗ laßte endlich der zur Berathung ausgesetzte Gesetzentwurf, die Ent⸗ schädigung für die im Jahre 1848 aufgehobenen Handels⸗ und Gewerbs⸗Privilegien. Der prinzipielle Maßstab der Entschädigung, nämlich der Eintritt einer wirklichen Konkurrenz binnen 30 Jahren von der Zeit der onerosen Erwerbung, sodann die Ueberweisung allenfallsiger Streitigkeiten an die durch die Grundrechte verwor⸗ fene Verwaltungsjustiz wurde von Müller⸗Melchiors, Metz u. A. Wgefochten, mit dem Antrag, den Entwurf noch einmal an den Maschuß zu verweisen. Diese Ansichten bekämpften Ministerialrath ] 18 die Abgeordn. Breidenbach, Krug, Frank u. A., schenswoerihnHnachdem noch Präsident Goldmann auf die wün⸗ swerthe baldige Erledigung der Sache aufmerksam gemacht hatte, beschlossen 1nh788 gung b nerkse gemach Situh wurde, die Weiterberathung in der nächsten 5unig vorzunehmen. Zum Schluß die Berath ines Antr des Abgeordn. Kraft auf Erri L11“*“” für alle Klassen der . rrichtung einer allgemeinen Wittwenkasse natürlich, für eine schöne Arefünger. var. Der Abgeordn. sgabe, aber für unausführbar erachtet. bgec von Grolman hob dieses 3 . ha . einer richtigen Berechnun ses, so wie die Schwierigkeit g hnung, hervor, Müller⸗M

dürfniß von selbst werde entspro Ie.vr aeesneeen I, Ae hu prochen sein, wenn Jedem die Mög⸗

ergeben hat, die fraglichen

lichkeit gegeben werden könne, für sich selbst und seine Angehörigen

zu sparen.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 4. April. (H. N.) Das Festungskommando ist mit dem tsten d. M. von dem preußi⸗ schen General von Knoblauch übernommen. Die Kommission zur Regulirung der Gränze ist jetzt, wie es heißt, vollzählig hier, und sollen die Vorarbeiten begonnen haben.

„Flensburg, 3. April. (Fl. Zlg.) Heute begab sich der Höchstkommandirende des Herzogthums, General von Krogh, mit dem Dampfschiffe „Eider“ nach Kopenhagen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 3. April. Graf von Thun⸗

Hohenstein ist gestern Abend nach Wien gereist.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 3. April. Die Debatte über den Zuckertarif wird auf An⸗ trag des Berichterstatters Beugnot vertagt. Es folgt die zweite Berathung des Antrags St. Beuve's über Verkauf von Früch⸗ ten am Halme und Stocke. Eine direkte Berathung wird beschlos⸗ sen. Im ersten Skrutinium für die Secretairsstelle erhalten Noou 183, Mouet 104, Lasteyrie 33, V. Lefranc 31 Stimmen. Keine absolute Majorität. Hierauf folgt der Antrag von Dain, Mi⸗ chel (de Bourges) und Madier de Montjeau: Buchdrucker und Buchhändler⸗Gewerbe sind frei. Die Kommission ist gegen Be⸗ rücksichtigung des Antrages. Nach einer lebhaften Debatte wird der Antrag von der Versammlung mit 426 gegen 213 Stimmen verworfen. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 3. April. Der Constitutionnel erklärt, es seien keinesweges die angeblichen unannehmbaren, im Programm des Elysee aufgestellten Bedingungen die Ursache des Scheiterns aller Versuche zur Bildung eines neuen Kabinets gewesen. Eben so wenig trage Odilon Barrot die Schuld. Grund der fruchtlosen Bemühungen sei der Mangel einer Majorität, die Feindschaft der Parteien. „Die Verhandlungen“, heißt es weiter, „welche im Be⸗ ginn ihrer Wiederanknüpfung stehen, werden gewiß einen rascheren und glücklicheren Ausgang nehmen. Die Männer der parlamenta⸗ rischen Partei werden ohne Zweifel viel Patriotismus aufbieten, sicher aber Niemand mehr, als der Präsident der Republik“ Das Jour⸗ nal des Déebats bemerkt über die neuliche Mittheilung in der Patrie: „Will man uns durch die sonderbaren Ausdrücke der offiziellen Note zu verstehen geben, daß das transitorische Ministe⸗ rium in den Zustand eines definitiven übergehe? Dies ist nicht möglich. Die ehrenwerthen Männer, welche dieses Ministerium bil⸗ den, würden, nach unserer Ueberzeugung, eine unbestimmte Verlän⸗ gerung der ihnen auferlegten undankbaren Mühe nicht annehmen. Sie haben im Gegentheil mit ihrer Entlastung Eil. Provisorische Minister von Anbeginn, als solche vom Präsidenten der Re⸗ publik vorgestellt und als solche von der Kammer und dem Lande geduldet, wissen sie wohl, daß sie nur ein proviso⸗ risches Ministerium sein können, und daß leider in der traurigen Lage unseres Landes schon allzuviel provisorisch ist. Ihre Verant⸗ wortlichkeit würde zu gewichtig, wenn ernste Ereignisse hereinbrächen, und die Schwäche der Regierung würde auf sic einen zu grausamen Rückschlag üben. Will uns die mitgetheilte Notiz, indem sie be⸗ kannt giebt, daß die Bemühungen des Präsidenten zur Bildung eines neuen Kabinets definitiv gescheitert sind, einfach auf die Wiederbildung des Ministeriums vom 31. Oktober, welches vor zwei Monaten unter dem Tadel der Kammer abtrat, vorbereiten? Es wäre dies ein allzustarker Willkür⸗Akt, selbst für eine Regierung, welche, da sie republikanisch wird, aufhört, parlamentarisch zu sein. Ein ernsthaftes und starkes Ministerium wird man, insofern es über⸗ haupt zu finden ist, nur dann finden, wenn man es in allen Nüan⸗ cen der Majorität sucht, diese einander nähert und unter sich ver⸗ bindet. Man muß nicht mehr zum 30. Oktober 1849, sondern bis zum 10. Dezember 1848 zurückgehen, als der neuernannte Präsi⸗ dent seine Minister unter den natürlichen Führern der Ordnungs⸗ Partei wählte. Man sagt, es habe dies der Präsident versucht, und es sei nicht gelungen. Man schreibt selbst, wie wir wissen, den schlechten Erfolg seiner letzten Bemühungen den Forderungen des früheren Conseilspräsidenten Odilon Barrot zu. Man sagt ohne nähere Angabe, Odilon Barrot habe unter Anderem auch Abschaf⸗ fung des Wahlgesetzes vom 31. Mai verlangt. Wir haben Grund zu der Annahme, daß alle diese Gerüchte sehr übertrieben sind und Odilon Barrot vielmehr auf Bedingungen einzugehen sich geweigert, als daß er solche aufgenöthigt habe.“ Im bonapartistischen Mo⸗ niteur du Soir liest man: „Die gegenwärtigen Minister bleiben auf ihren Posten. Sie haben Proben ihrer Fähig⸗ keit, ihrer Ergebenheit geliefert. Sie haben die Ordnung aufrecht zu erhalten und den öffentlichen Angelegenheiten Garan⸗ lieen der Sicherheit zu geben verstanden. Sie werden ihr Werk in Mitte der anstürmenden Factionen muthig sortführen. Das er⸗ kenntliche Land wird sie mit aller Kraft unterstützen und das An⸗ renken ihrer Verwaltung ehren, wenn sie früher oder später ihre Gewalt an ein Kabinet uͤbergeben haben, das nur den von ihnen vorgezeichneten Weg zu verfolgen haben wird.“ Odilon Barrot traf gestern in Folge erhaltener Einladung im Hause eines Dritten mit Fould zusammen. In Gegen⸗ wart dieses ehemaligen Mitgliedes des Ministeriums erklärte derselbe, es sei dem Präsidenten nie eingefallen, ihm ein politisches Programm abzufordern, da es ihm mit einer Kabinetsbildung nie⸗ mals Ernst gewesen. Barrot erklärte, er habe wohl gewußt, daß man es nicht Ernst meine, habe aber geglaubt, seine Eigenliebe dem Interesse des Landes opfern zu müssen. Was endlich die Abschaf⸗ fung des neuen Wahlgesetzes anbelange, so wäre er nie über die von der Kommission über das Gesetz für innere Verwaltung auf⸗ gestellten Grundsätze hinausgegangen. Im Evénement heißt es: „Man ist auf der Rechten sehr aufgebracht über das Elysee. Die Majorität beginnt zu glauben, daß die angeblichen Bemühungen, welche wegen der Bildung eines Kabinets gemacht worden sein sol⸗ len, nur ein Lockmittel gewesen sind, und daß man sich über sie lustig gemacht hat. Der Präsident der Republik will ein unmögli⸗ ches Ministerium, das Ministerium Leon Faucher. Er will durch⸗ aus kein anderes. Uebrigens machen zwei transitorische Minister gar kein Hehl aus ihrer Sehnsucht, bald abzutreten, es sind dies der Finanz⸗Minister Germiny und der Handels⸗Minister Schneider.“ Nach dem Pays wären mehrere ausgezeichnete Männer der Na⸗ tional⸗Versammlung neuerdings ins Elysee berufen woͤrden, und würde der Moniteur nächstens ein aus der Majorität genomme⸗ nes Ministerium veröffentlichen.

Heute findet im Elysee ein großes diplomatisches Diner statt.

Der Minister des Innern hat so eben mittelst Cirkular alle Präfekten aufgefordert, ihm einen Ausweis über sämmtliche franzö⸗ sische Arbeiter einzusenden, welche seit Jahresfrist nach England in Arbeit gegangen sind. Durch diese Uebersicht soll der französische

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Kommissär zu London in den Stand gesetzt werden, die Betheili⸗

gung französischer Arbeiter an englischen Fabrikaten festzustellen.

Die Kommission hat heute beschlossen, die Bewilligung der ge⸗ forderten 200,000 Fr. zur Feier des Jahrestages der Proklamirung der Republik zu beantragen.

Bekanntlich bezweckte die von Berryer beantragte Wiedererstat⸗ tung der 45 Centimen die Wiedereinführung der früheren Salz⸗ steuer. Gestern verlangte derselbe nun in der Budget⸗Kommission, man solle die gegenwärtige Steuer von 10 Centimen auf das Ki⸗ logramm Salz wieder auf den früheren Satz von 30 Centimen er⸗ höhen. Ein Mitglied der Linken fand es auffallend, daß man jetzt Erhöhung der Salzsteuer verlangen könne, wo sich die National⸗ Versammlung mit Herabsetzung des Zuckerzolls beschäftige. Die Kommission verwarf den Antrag.

Mortimer Ternaux schlug vorgestern in der Budget⸗Kommission zur Deckung des Defizits eine Spezial⸗Besteuerung aller Künstler, als Maler, Schauspieler, Sänger u. s. w., vor. Die Kommission verwarf den Vorschlag.

Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat gestern die Polizeibefugniß der Maires im Prinzipe anerkannt. Doch hat sie zu gleicher Zeit eine Kommission ernannt, welche die im Interesse der Landessicherheit zu machenden Ausnahmen feststellen soll. Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Lamori⸗ ciere, Präsident, de Larcy, Secretair, Vatismenil, Laboulie, Des⸗ mars, Lasteyrie, Heurtier.

Der Cassationshof hat heute die Entscheidung gefällt, daß ein Journal, falls es vom Zuchtpolizeigerichte verurtheilt wird, die Geldstrafe nicht binnen drei Tagen zu erlegen hat.

Die Mitglieder der Gesellschaft des zehnten Dezember beschäf⸗ tigen sich jetzt mit dem Vertrieb sogenannter Napoleonsringe, welche

Trauerweide von Napoleons Grabe auf St. Helena einfassen.

Dem Exminister Ludwig Philipp's, Herr Teste, sollen von der ihm vom Pairshofe auferlegten Geldstrafe 50,000 Franken nach⸗ gelassen worden sei.

Seit drei Jahren erschien das Journal La République in zwei Ausgaben unter gleichem Titel. Die zweite Ausgabe war nur ein Auszug der ersten. Das Civilgericht erster Instanz hatte am 26. Februar der République hierin gegen den Seine⸗Präfekten Recht gegeben. Am Tage nach dem waͤhrend des Streites suepen⸗ zirten Erscheinen des Journals wurde jedoch dessen Haupt⸗Redac⸗ deur vor das Zuchtpolizeigericht geladen. Dasselbe verurtheilte ihn tu 200 Fr. Geldbuße und 1 Monat Gefängniß.

Arnaud (de l'Ariège) hat seinen Freunden erklärt, er beharre auf seiner Entlassung und könne daher eine Kandidatur für die erledigte Sccretairsstelle nicht annehmen.

Bei den gestrigen Wahlen in den Abtheilungen ist Eugene Sue zum Präsidenten einer Abtheilung gewählt worden.

Das Gerücht von dem Ausbruch sozialistischer Demonstrationen zu Montpellier bewirkte ein bedeutendes Sinken der Fonds an der heutigen Boͤrse.

Der Messager de l'Assemblee erktärt, die Partei der Ordnung müsse gegen die Revision, welche entweder Regierung oder Repräsentanten sicher beantragen würden, stimmen, weil in dem Sinne derjenigen, welche die Revision beantragen würden, die Reviston nur eine Amtsverlängerung und Wiederwahl des Präsidenten bedeute.

Das Bulletin de Paris erklärt, es sei kein Blatt des Elysee und stehe unter keinerlei Parteieinfluß.

Der legitimistische Buchbinder Jeanne, der Ausstellung auf⸗ rührerischer legitimistischer Bilder angeklagt, ist heute von der Jury freigesprochen worden.

Die vom schweizer Bundesrath ausgewiesenen Flüchtlinge haben sich nach Genf gewendet.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus. Sitzung vom 1. April. Lord Torrington, Goͤuverneur von Ceylon während der Revolution von 1848, erhebt sich, verspro chenermaßen, um sich gegen die Beschuldigungen, die im Unterhause (zuletzt von Herrn Baillie) und seiner Zeit von der gesammten Presse⸗ gegen ihn erhoben wurden, zu vertheidigen. Er bedauert in der Einleitung seiner Rede, daß die allgemeine Stimme gegen ihn sei, und verspricht, nur solche Argumente zu seiner Vertheidigung vor⸗ zubringen, die er durch schriftliche Dokumente zu beweisen im Stande sei. In der Auseinandersetzung seiner Verwaltungsgeschichte macht er drei Abschnitte geltend. Zuerst spricht er von den finanziellen Maßregeln, die er in der Kolonie durchgeführt, dann von der Re⸗ volution von 1848 und zuletzt von den gegen seine Person vorge⸗ brachten Anklagen. Er legt Aktenstücke vor, welche beweisen sollen, daß er in kürzester Zeit den zerrütteten Finanzzustand der Kolonie in Ordnung gebracht habe, und daß er in Allem und Jedem mit Wissen und Willen der englischen Regierung gehandelt habe. Was die Grausamkeit anbe⸗ lange, mit welcher er, wie man ihm vorwerfe, der Rebellion ent⸗ gegengetreten sei, so müsse er auch in dieser Beziehung ein für allemal bemerken, daß er nichts gethan, was nicht von der englischen Militair⸗ und Civil⸗Regierung gebilligt worden. Die Revolution selbst sei durchaus nicht, wie vielfach behauptet worden, durch die erhöhte Besteuerung entstanden. Ihr Ursprung sei in der Geschichte der Kolonie zu suchen. Die kandischen Häuptlinge hätten sich näm⸗ lich nie an den Gedanken gewöhnen können, daß ihr Land volles Eigenthum Großbritaniens sei. Während der politischen Wirren von 1848 in Frankreich habe dieser Nationalglaube absichtlich von außen Nahrung erhalten. Es seien Gerüchte von französischem Sukkurs ausgesprengt worden. Der Kampf habe ein gefährlicher zu werden gedroht, und da sei die äußerste Strenge der Kriegsgesetze nothwendig geworden, worin ihm die Militair⸗ Autoritäten auch beigestimmt und an die Hand gegangen seien. Der Lord liest, um dies nachzuweisen, eine Menge Dokumente und Briefe vor. Was endlich sein persönliches Beneh⸗ men gegen einige seiner Beamten beträfe, so müsse er in dieser Beziehung mit Schmerz sein Unrecht eingestehen. (Dies bezieht sich auf Briefe, die der Lord an und über Herrn Wodehouse geschrieben hatte.) Aber er sei damals in einem Zustande unzurechnungsfähi⸗ ger Aufregung gewesen. Die edlen Lords möchten seine Indis⸗ cretion von damals verzeihen, da er jetzt öffentlich sein Unrecht ein⸗ gestehe und den Schritt bedaure. Graf Grey, der Kolonial⸗Mi⸗ nister, erklärte hierauf, Lord Torrington habe nun alle gegen ihn vorgebrachten Anklagen und Verseumdungen siegreich widerlegt. Was die vielen Hinrichtungen in jenem Schreckensjahre zumal an⸗ belange, so möge man nie vergessen, daß außerordentliche Verhält⸗ nisse ungewöhnliche Maßregeln erheischen. Daß bei solchen Gele⸗ genheiten niemals ein Mißbrauch der Gewalt stattgefunden, sei mehr, als irgend Jemand behaupten könne. Der edle Herzog, der eben anwe⸗ send sei (Wellington) habe selbst in diesen Dingen traurige Erfah⸗ rungen und müsse wissen, wie schwer hier Mißbräuche der Militair⸗ Autoritäten zu vermeiden seien. Dagegen erhebt sich der Herzog von Wellington (mit Heftigkeit und vor Aufregung zitternder Stimme zu wiederholtenmalen mit der Hand auf den Tisch schla⸗ gend): Er bitte zu bemerken, daß er nie in solchen Verhältnissen gewesen, wie der edle Lord (Grey) eben zu bemerken beliebte. Ueber

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das Benehmen Lord Torrington's wolle er hier nicht sprechen, denn die vorgelesenen Dokumente seien nicht genügend, um einen klaren Blick in die Verhältnisse, zu gestatten. Aber er müsse dem wider⸗ sprechen, was der Vorredner von den Kriegsgesetzen gesagt, mili⸗ tairische Gesetze seien seiner Ansicht nach nichts weiter, als das Gutdünken des kommandirenden Generals und das seien faktisch gar keine Gesetze. Er habe wohl selbst die Kriegsgesetze in An⸗ wendung gebracht, das aber habe nichts Anderes geheißen, als daß er die nationalen Gesetze durch seinen Willen zur Geltung gebracht, daß er sie gehandhabt in Uebereinstimmung mit den Civil⸗Autoritäten jenes Landes, aus welchem er den fremden Feind vertrieben, die Landesrichter hätten in den Gerichtshöfen gesessen und unter seiner Direction die Geschäfte wie früher geführt, niemals aber sei auf ihn der Verdacht geworfen worden, daß er, wie der Lord, der früher gesprochen (Torrington), gehandelt habe, und er protestire gegen jeden Vergleich zwischen seiner Person und der des edlen Lords (Bei⸗ fall). Nach einigen Entschuldigungen von Seiten des Grafen Grey vertagte sich das Haus.

Unterhaus. Sitzung vom 1. April. Nachdem, wie ge⸗ wöhnlich, eine Menge Petitionen eingebracht worden, stellt S. Wortley seine versprochene Interpellalion an den Staats⸗Secre⸗ tair fürs Innere wegen der in England lebenden politischen Flücht⸗ linge. Lord Lyndhurst habe in dieser Angelegenheit schon im Hause der Lords gewaltige Thatsachen vorgebracht. Er, der Redner, müsse nur hinzufuüͤgen, daß er unumstößliche Beweise von der Existenz ei⸗ ner durch ganz Europa verzweigten Verschwörung besitze, von wel⸗ cher ein Zweig gegenwärtig in England etablirt sci. Herr M. Gibson ruft zur Tagesordnung. Er wünsche zu wissen, ob das Haus Angaben anhören wolle, ohne daß sie erwiedert würden, oder ob wirklich Thatsachen auf der einen und die nöthigen Erwiede⸗ rungen auf der anderen Seite vorhanden seien. Der Sprecher: „Jedes Mitglied, welches eine Frage stellt, kann, nach sei⸗ nem Gutdünken, Thatsachen, die ihm bekannt sind, vorbringen, obwohl es nicht berechtigt ist, daraus Schlüsse zu zichen und diese geltend zu machen.“ (Hört!) Herr Wortley: Er könne unum⸗ stößlich beweisen, was er behaupte. Es bestehe eine Gesellschaft, welche sich das Central⸗Comitee der europäischen Demokratie nenne, (Beifall), deren Zweck es sei, die Regierungen von Mitteleuropa zu stürzen, und welche sich nicht auf eine besondere Regierung beschrän⸗ ken, sondern den Umsturz aller, dieser Regierungen, als Mittel, den gegenwärtigen Zustand der Gesellschaft zu vernichten, empfehlen. Er glaube nun, die auswärtigen Beziehungen Englands seien in den Händen des gegenwärtigen Kabinets sicher gestellt, aber er lenke sorgfältig die Aufmerksamkrit des Hauses auf diesen Gegenstand, in der Absicht, auch die Ruhe Englands während der kommenden Saison sicher zu stellen. (Hört!) Er halte es für überflüssig, die Präventivmaßregeln von 1848 wieder zu beantragen. Er habe auch nichts gegen die Anwesenheit der fremden Flüchtlinge einzu⸗ wenden. Aber er habe die glaubwürdigsten Verichte er⸗ halten, daß zwischen diesen fremden und britischen Unter⸗ thanen ein kombinirter Plan bestehe, um zu einer Zeit Demonstra⸗ tionen zu veranlassen, wo diese bei dem Zudrange vieler Fremden der Ruhe des Landes gefährlich werden könnten. Er wünsche nun blos vom Staatssecretair fürs Innere zu erfahren, ob dessen Auf⸗ merksamkeit auf die Zahl, den Charakter und die Schritte gewisser Fremden gerichtet worden sei, ob die Regierung Ihrer Majestät vor⸗ bereitet sei, Maßregeln zu ergreifen, um England ferner vor den Gefahren einer Friedensstörung oder einer Störung in seinen freundlichen Beziehungen zum Auslande gegen einen Mißbrauch der Gastfreundschaft sicherzustellen. Sir George Grey: Der Gegen⸗ stand sei wichtig, die Regierung habe ihn bereits im Auge und werde ihm auch fernerhin ihre Aufmerksamkeit schenken. Die Frage beziehe sich auf zwei verschiedene Punkte. Der eine sei die Erhaltung der Ruhe in England, während des großen Fremdenzuflusses; der zweite sei die Besorgniß, daß die Beziehun⸗ gen zu fremden Mächten gestoͤrt werden könnten. Was den ersten Punkt betreffe, so halte er die Gefahr für sehr unwahrscheinlich. Aber mit Rücksicht auf die vielen anwesenden Flüchtlinge und den wohlbekannten Charakter einiger derselben seien gesetzliche Vorsichts⸗ maßregeln getroffen worden, die Ruhe des Landes zu sichern. (Bei⸗ fall.) Er glaube, daß, wenn irgend wahnwitzige Versuche gemacht werden sollten, sie schnell und wirksam unterdruckt werden würden. (Beifall.) Was die Beziehungen zu fremden Mächten betreffe, so müsse er bei dieser Gelegenheit es aussprechen, daß es ein Miß⸗ brauch wäre, wenn diese Fluͤchtlinge, in einer Zeit, wo sie die Gast⸗ freundschaft dieses Landes genössen, diese verletzen wollten, indem sie Pläne entwürfen, um die Existenz fremder Regierungen und die freundlichen Beziehungen der letzteren zu England zu untergra⸗ ben. Aber abgesehen von der Akte über fremde Werbungen gebe es ein Gesetz für ähnliche Fälle. Fremde, welche in England lebten und dessen Gesetzen unterthan seien und sich in eine Verschwörung gegen eine fremde Regierung einließen, be⸗ gingen ein Vergehen gegen das Landesgesetz und könnten zu Geld⸗ oder Gefängnißstrafen verurtheilt werden. (Beifall.) Das Haus werde wohl nicht wünschen, daß die Regierung alle De⸗ tails, die sie in Erfahrung gebracht, auseinandersetze. (Hört!) Er versichere blos, daß die Regterung die Macht besitze und zur Anwendung bringen werde, alle gesetzlichen Mittel gegenneine Ge⸗ setzübertretung in Kraft treten zu lassen. Herr Cochrane fragt noch, ob die Regierung sich die Namen der fremden Flüchtlinge verschaffen könne, ob sie z. B. wisse, daß Mazzini hier sei. Sir G. Grey versichert, daß er es wisse. Es wird hierauf nach kur⸗ zer Diskussion die Bill über die Armen⸗Hospitäler in Irland, dann die Bill über die Abkürzung der Parlaments⸗Akten zum zweiten Male verlesen. Dann vertagte sich das Haus.

Unterhaus. Sitzung vom 2. April. Der Hauptgegenstand war der Antrag Locke King's, seine Bill über die Erweiterung des Wahlrechts, gegen welche die Regierung vor wenigen Wochen in der Minorität geblieben war, zur zweiten Lesung zuzulassen. Er berief sich dabei auf die prinzipielle Zustimmung Lord John Russell's und die Wichtigkeit einer solchen Wahlreform. Herr Hume und Herr Howard unterstützten den Antrag. Herr Maule, Secre⸗ tair des Kriegs⸗Departements, erklärte sich ebenfalls mit den lei⸗ tenden Grundsätzen der Bill einverstanden, meinte jedoch, sie sei un⸗ genügend in ihren Details, und der gegenwärtige Moment sei für ihre Einbringung schlecht gewählt, insofern die Titelbill, die Fi⸗ nanz⸗Angelegenheiten und die Frage über die Parlaments⸗ Eidesformel der Israeliten die Zeit des Parlaments so in Anspruch nehmen dürften, daß es kaum wahrscheinlich sei, die Bill in der diesjährigen Session zu erledigen. Er ermahnt schließlich die Käm⸗ pen dieser neuen Reformbill, ihre Partei nicht durch Theilung zu schwächen, da namentlich in dieser Frage ein strenges Zusammen⸗ halten nöthig sei. Sir Benjamin Hall und Sir de Lacy Evans empfehlen dem Antragsteller nach dieser Auseinandersetzung des Ministers, seine Motion für jetzt zurückzuziehen. Herr Bright dagegen will sie zur Debatte bringen, obgleich keine Hoff⸗ nung vorhanden sei, sie durchzusetzen. Herr Hume findet es sehr moralisch von dem Minister, daß er die lihe⸗

rale Partei zum festen Zusammenhalten auffordere. Wenn aber eine Spaltung eintreten sollte, meint er, habe einzig und allein die Regierung alle Verantwortlichkeit zu tragen, weil sie jede Re⸗ formmaßregel zu verschieben suche. Herr Clay will die Regierung nicht in neue Verlegenheiten setzen und wünscht aus dieser ücksicht die zweite Lesung aufgeschoben. Oberst Thompson äußert sich in gleichem Sinne, denn man gefährde den Freihandel, wenn man der Regierung neue Hindernisse in den Weg lege. Lord John Russell meint, es sei besser, man warte mit einer durchgreifenden Reform⸗ maßregel bis zur nächsten Session, als sie jetzt schon unvollkom⸗ men einbringen zu wollen. Er wiederhole sein Versprechen,

eine Bill zur Ausdehnung des Wahlrechts bei Beginn der nächstjährigen Session einzubringen, müsse sich jedoch aus guten Gründen jetzt noch enthalten, darüber Details zu geben. Herr Disraeli: Er müsse entschieden in Abrede stellen, daß die Pro⸗ tectionisten Anti⸗Reformer seien. Gegen die Bill jedoch müsse er stimmen, weil sie nur für Parteizwecke bestimmt sei. Nachdem noch Herr Locke King, der Antragsteller, erklärt hat, er überlasse dem Hause die Endentscheidung, wird zur Abstimmung geschritten. Es ergeben sich für die zweite Lesung 83, gegen dieselbe 299, also eine Majorität von 216 Stimmen gegen die Bill. b

London, 3. April. Die Königin und Prinz Albrecht besuch⸗ ten gestern Abend das Gebäude der Industrie⸗Ausstellung, welches gegen⸗ wärtig den Anblick eines unentwirten Chaos darbietet; auf dem östlichen Flügel ist von einer Entwirrung noch kaum eine Spur zu sehen, indem in den einzelnen Abtheilungen der fremden Staaten die Ballen, von je einem Polizeibeamten bewacht, größtentheils noch unausge⸗ packt durcheinander liegen. Im ganzen westlichen Flügel dagegen, wel⸗ cher zur Aufnahme englischer Landes⸗ und Kolonial⸗Erzeugnisse bestimmt ist, sind Tausende von Händen in rühriger Bewegung. Die Königin, welche diesen Theil und auch die österreichische und die französische Abtheilung besuchte, wurde von den Arbeitergruppen mit Zuruf empfangen. Die Vertreter von Sardinien, Rom und Toskana haben es übel aufgenommen, daß man die Sendungen aus Italien nicht streng nach den einzelnen Staaten gesondert hat. Auch Spa⸗ nien und Portugal bestehen auf deutlich getrennten Abtheilungen. Der Kommissär Frankreichs, Herr Sallandronze, hat es durchgesetzt, daß die belgische Abtheilung mit der französischen vereinigt wurde.

Dänemark. Kopenhagen, 2. April. (B. H.) Folgen⸗ ves ist der artikulirte Inhalt der demnächst der Notabeln⸗Versamm⸗ lung vorzulegenden Anträge der Regierung. (Flyveposten brachte bereits am 29sten den Inhalt derselben, der mit dem früher von der Deutschen Chronik gebrachten übereinstimmt.

I. Die dänische Monarchie bildet fortdauernd ein gesammtes Ganzes, unter einem gemeinsamen Fürsten, mit derselben Erbfolge, mit gemeinschaftlicher diplomatischer und Konsular⸗Repräsentation, Flotte und Flagge.

Mit Ausnahme des Herzogthums Lauenburg, dessen näherer Anschluß in vdieser Rücksicht näherer Ueberlegung vorbehalten wird, hat die dänische Monarchie daneben ein übereinstimmendes Handels⸗ und Schifffahrts⸗System, Münzfuß, Zoll⸗ und Postwesen.

Inwiefern die Staatsschuld und die Staats⸗Aktiven gemein⸗ schaftlich bleiben oder nach der Population und der Lage der festen Eigenthümer vertheilt werden sollen, wird näherer Bestimmung vor⸗ behalten.

9 II. Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg bilden fort⸗ dauernd Theile des deutschen Bundes. Ihre besondere Stellung wird durch eigene Landtage gesichert, welche im Verein mit dem

Könige beschließende Gewalt in den jedes Herzogthum für sich an⸗ gehenden Angelegenheiten haben.

Zu Ausgaben, die sich auf die für die ganze Monarchie ge⸗

meinschaftlichen Angelegenheiten beziehen, hat jedes Herzogthum für sich im Verhältniß zu seiner Population, verglichen mit der der ganzen Monarchie, beizutragen. Die Größe dieses Beitrages wird ein⸗ für allemal festgesetzt, und seine Bewilligung kann von den Landtagen nicht verweigert werden. Die Art der Entrichtung wird von 1 Könige im Verein mit dem Landtage jedes Herzogthums festgesetzt. 12 III. In allen den Fällen, wo von Sachen, welche die Mo⸗ narchie als ein Ganzes angehen, Frage is, haben die bei dem Könige anwesenden offiziellen Organe Holsteins und Lauenburgs Sitz und Stimme in dem Staatsrathe in völliger Gleichheit mit den dänischen Ministern.

Gesetzgebungssachen, betreffend die gemeinschaftlichen Angele⸗ genheiten, Zoll⸗ und Postwesen darunter einbegriffen, werden vor⸗ läufig durch Ausschüsse von Mitgliedern in gleicher Zahl des däni⸗ schen Reichstages und der Landtage Holsteins und Lauenburgs be⸗ handelt, denen darauf jedem für sich das Resultat zur Beschluß⸗ nahme in verfassungsmäßiger Weise vorgelegt wird. Ist Ueberein⸗ stimmung über irgend einen einzelnen Punkt nicht zu bewerkstelligen, verbleibt es insofern bei dem Bestehenden.

IV. Das Herzogthum Schleswig hat seinen besonderen be⸗ schließenden Landtag und abgesonderte ministerielle und lokale Ad⸗ ministration für folgende Angelegenheiten:

1) die civile und kriminelle Gesetzgebung; 2) das Justiz⸗ und Polizeiwesen; 3) die Kirche und der öffentliche Unterricht, mit Beibehaltung des bestehenden besonderen Verhältnisses mit Rücksicht auf Alsen, Aerö und Törringlehn; 4) das Kom⸗ munalwesen; 5) das Nahrungswesen („Naeringsväsen,") Industrie⸗ und Gewerbe⸗Gesetzgebung; 6) Einnahmen und Ausgaben, betreffend die inneren Angelegenheiten des Herzog⸗ thums, ferner die Art der Entrichtung eventueller Zuschüsse zu der in Verhältniß der Population ein⸗ für allemal festge⸗ stellten Beitragsquota des Herzogthums zu den gemeinschaft⸗ lichen Staatsbedürfnissen.

Die beiden Nationalitäten in dem Herzogthume werden auf völlig gleichen Fuß gestellt.

V. Außer den in Art. I. genannten, für die ganze Monar⸗ chie gemeinschaftlichen Angelegenheiten hat das Herzogthum Schles⸗ wig ferner auf das Heer und was damit in Verbindung steht, alles gemeinschaftlich mit dem Königreiche Dänemark. Für alle gemein⸗ schaftlichen Angelegenheiten hat Dänemark und Schleswig gemein⸗ schaftliche Administration und gesetzgebende Gewalt, indem der schles⸗ wigsche Landtag mit dem dänischen Reichstage zusammentritt. Diese Gemeinschaftlichkeit beschränkt sich indessen allein auf die genannten gemeinschaftlichen Angelegenheiten. 8 ¹VI. Mit dem Herzogthume Holstein hat das Her ghhaen Schleswig folgende Institutionen gemeinschaftlich: 1) den Eiderka⸗

e S r b 1 e Universitat Kiel mit nal, 2) die Brandversicherungs⸗Anstalt, 3) die 1 FTauh⸗ B sch re Theil Schleswigs, 4) das Taub⸗- Bezug auf den deutsch redenden Th 9(Schleswig, 6) die Rit stummen⸗Institut, 5) die Irren⸗Anstalt in SAhherbchen 1““] terschaft, mit Bezug auf den bestehenden nichtp

Die gegenseitige WMeins28 wSPree Cgönüsn. so 2 ihee.I vnrwaltung nebst dem resp. Verhältnisse vr holsteinschen und schleswigschen Landtags hierzu, wird näher fest⸗

zusetzen sein.