1851 / 101 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

EFntwurfs im Allgemeinen weite

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gestellt. Die erste Kammer ist dieser Ansicht beigetreten, und die diesseitige Deputation trägt um so weniger Bedenken, sich in dem⸗ selben Sinne auszusprechen, als allerdings zu befürchten steht, daß bei längerem Zögern der desinitiven Regulirung dieser Angelegenheit immer größere Schwierigkeiten entgegentreten dürften, geordnete Ausübung der Jagd aber im Interesse sämmtlicher Staatsbürger und namentlich der Besitzer ländlicher Grundstücke unumgänglich nothwendig erscheint. Im Uebrigen ist nur noch die allgemeine Bemerkung beizufügen, daß der Gesetz⸗Entwurf auf der einen Seite den Grundsatz streng festgehalten hat, daß eine Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden in Sachsen nicht mehr existire, auch als Servitut oder überhaupt mit dem Charakter einer ding⸗ lichen Berechtigung nicht wieder erworben werden könne, daß aber aus der im Grundeigenthume liegenden Berechtigung zur⸗ Jagd auf eigenem Grund und Boden noch nicht so schlechterdings folge, daß auch jeder Grundstücksbesitzer befugt sei, die Jagd wirklich 8 zuüben. Diese Ansicht entspricht den Bestimmungen der 9688 8. Grundrechte §. 37 vollständig, da solche ausdrücklich haben: „Die Ausübung des Jagdrechts aus Gründen 78 1g lichen Sicherheit und des gemeinen Wohles zu ordnen, b 4 indet Landesgesetzgebung vorbehalten.“ Unter diesen llmstän 2b die Deputation keine Veranlassung, sich über den Inhalt des Gesetz⸗ r zu verbreiten, wendet sich vielmehr sofort zur Begutachtung der speziellen Bestimmungen. Fis aslge. meine Debatte eröffnete der Abgeordnete Thiersch mit der Bemer⸗ kung, daß es die höchste Nothwendigkeit sei, die Ausübung der Jagd durch ein zweckmäßiges Gesetz zu reguliren, wenn gicht dfe Jagd in kürzester Zeit ganz vernichtet werden solle. Der Ab⸗ geordnete Unger beantragt: den Gesetz⸗ Entwurf, wie er von der Regierung vorgelegt worden, unverändert en bloc anzunch⸗ men. Es wird jedoch dieser Antrag von dem Referenten, Präsi⸗ dent Dr. Haase, so wie den Abgeordneten Ha berkorn, Dr. Platz⸗ mann und Meisel, als formell unzulässig bekämpft, weil der Ge⸗ setz⸗Entwurf bereits in der ersten Kammer berathen sei, und die Kammer beschließt, daß derselbe gar nicht zur Unterstützung gebracht werde. Der Abgeordnete Riedel erklärt sich sowohl gegen die Regierungsvorlage, als auch gegen die Vorschläge der Deputation. In ersterer erblickt er eine zu große Bevormundung, die Deputa⸗ tionsvorschläge aber machten das Gesetz parteiisch; man möge es noch ein Jahr bei den bioherigen Bestimmungen belassen und dem nächsten Landtage ein entsprechenderes vorlegen. Der Abgeordnete Reichenbach erklärt im Allgemeinen, für die von der Minorität der Deputation ausgegangenen Vorschläge stimmen zu wollen. Doch hätte er gewünscht, daß auch zugleich die Entschädigungsfrage mit erledigt worden wäre. Der Abgeordnete von Nostitz hält den Gesetz⸗Entwurf für einen guten und wohldurchdachten, glaubt jedoch, daß erst die Entschädigungsfrage erledigt sein müsse, ehe man an die Beurtheilung dieses Gesetz⸗Entwurfs gehen könne. Wenn diese rechtliche Basis hergestellt sei, dann werde es an der Zeit sein, zu berathen; einem Gesetze aber, das auf einer Verletzung des siebenten Gebotes beruhe, könne er seine Zustimmung nicht geben. Der Referent, Vicepräsident von Criegern, führt gegen die letzten Sprecher aus, daß es eine nicht ganz richtige Auffassung der Verhältnisse sein dürfte, wenn man annehme, daß die Frage der Entschädigung mit dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe zusammenhänge. Der Abg. Huth schließt sich dem an, was die Abg. Riedel und Reichenbach gesagt und behält sich weitere Ausführungen bei den einzelnen Paragraphen vor. Staats⸗ Minister von Friesen bemerkt auf die Aeußerung des Abg. von Nostiz, daß einem Gesetz⸗Entwurfe, welcher auf bereits gesetzlich geordneten Zuständen beruhe, eine rechtliche Basis nicht fehlen könne, weshalb er den hierauf bezüglichen Ausdruck entschieden zurückweisen müsse. Die Frage der Entschädigung könne nicht wohl in Erwägung kommen bei einem Gesetze, welches wie das vorliegende sich lediglich mit polizeilichen Maßregeln beschäftige. Auf das Weitere werde bei Berathung der einzelnen Paragraphen zurückzukommen sein. Der Abgeordnete Unger erklärt nunmehr, mit der Minorität der Deputation stimmen zu wollen, zweifelt jedoch, daß, wenn das Gesetz in dieser Weise von der Kammer genehmigt werde, dasselbe dann auch noch auf gegenwärtigem Land⸗ tage zu Stande kommen werde. In gleichem Sinne spricht der Abgeordnete Eulitz, während der Abgeordnete von Beschwitz sich für die Majorität der Deputation erklärt. Hierauf wird nach einem kurzen Schlußworte des Referenten zur Berathung der einzelnen Paragraphen übergegangen. Bei S. 1 des Gesetz⸗Entwurfs sollen nach dem zum Beschlusse erhobenen Vor⸗ schlage der ersten Deputation der ersten Kammer einige nicht un⸗ wesentliche Abänderungen eintreten und der Paragraph würde un⸗ ter deren Berücksichtigung folgende Fassung erhalten: „Die selbst⸗ ständige Ausübung des den Grundbesitzern und Nutznießern auf ihrem Grund und Boden zustehenden Jagdrechts ist denselben nur gestattet: a) auf solchen Grundstücken, auf welchen der Eigenthümer oder Nutznießer schon vor dem 2. März 1849 das Jagdrecht aus⸗ zuüben befugt war, und b) auf solchen Besitzungen, welche in einem oder mehreren an einander gränzenden Flurbezirken einen land⸗ oder forstwirthschaftlich benutzten Flächenraum von wenigstens 300 Acker einnehmen und in ihrem Zusammenhange durch kein fremdes Grundstück unterbrochen sind; die Trennung, welche Eisen⸗ bahnen, Wege und Gewäͤsser bilden, letztere mit Ausnahme der Elbe, werden als Unterbrechungen des Zusammenhanges nicht angesehen. Ausgenommen von der Bestimmung unter a. sind je⸗ doch 1) ;ie vom Hauptgute getrennten zur Forstkultur benutzt wer⸗ vee Parzellen, welche 5 Acker oder darunter enthalten, und 2) alle Parzellen anderer Art, welche vom Hauptgute getrennt liegen und nur 30 Acker oder darunter betragen. Dabei hat der Minister des vven folgende Erklärung zum Protokolle gegeben: Er nehme 0 , das unter §. 1 a. den älteren Jagdberechtigten reser⸗ virte Recht sich nur auf die wirklich jagdberechtigten Grundstücke, nicht aber auf andere mit demselben zusammenbesessene Grund⸗ stücke beziehe; 2) daß die selbstständige Ausübung der Jagd nicht fortdauere. Die Majorität vder

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drei Mitgliedern bestehende Ness Ae . . iven angeführten Gründen bedeiklich, . ebri be öjch die Deputation 9 1. Uebngegischen Schrist 8. Voraussetzung auszusprechen, daß überall da, wo in diesem Gesetze eines bestinmten Flächennanba erm enng ge schieht, nur der Inhalt der Flurbücher als maßge end, zu be rach en sei, und bei der Staatsregierung zu beantragen, daß in der Ausführ ungs verordnung hierauf noch besonders aufmerksam gemacht werden möge. Der Abgeordneter Dr. Kun tssch vertheidigt als Deputations⸗ mitglied den Antrag der Minoeität der Deputation. Das vorlie⸗ gende Gesetz habe an seine Sditze das Prinzip gestellt, daß 300

Deputation schlägt aus mehrfachen im Berichte ausgeführ⸗ ten Gründen vor, den obigen von der ersten Kammer ge⸗ nehmigten Schluß, von den Worten an: „Ausgenommen von ber Bestimmung“ bis „darunter betragen“, folgende Fassnug zu geben⸗ „Ausgenommen von der Bestimmung unter a. sind jedech solch⸗ Güter, deren in einem oder mehreren an einander gräazenven Flur

bezirken zusammenhängend gelegener land⸗ oder forstwirthschaftlich benutzter Flächenraum nur 50 Acker oder darunter beträgt; 2) solche Pertinenzstücke, welche von dem vor dem 2. März 1849 jagdbe⸗ rechtigten Gute getrennt liegen und, so weit sie zur Forstkultur be⸗ nutzt werden, nur 10 Acker und darunter, in Betreff anderer Parz⸗ zellen aber nur 50 Acker oder darunter enthalten, ohne, so viel letz⸗ tere anlangt, mit einem zur Forstkultur benutzten Grundstücke des vor⸗ stehend angegebenen Umfanges zusammenhängen; 3) alle Grund⸗ stücke, deren Besitz zwar mit jagdberechtigten Gütern verbunden ist, die aber vor dem 2. März 1849 nicht als Pertinenzstücke zu letzteren gehört haben“, und empfiehlt, mit diesen Abänderungen dem Be⸗ schlusse der ersten Kammer beizutreten. Dagegen findet eine aus

Acker das Minimum für einen geschlossenen Jagdbezirk sein sollen. Dieses Prinzip werde aber durch den Antrag der Majorität geradezu durchgeschnitten und das Gesetz dadurch zu einem prinziplosen ge⸗ macht. Für das Gutachten der Minorität der Deputation (die aus den Abgeordneten Scheibner, Dr. Kuntzsch und Heyn besteht) sprechen sodann noch die Abgeordneten Rittner, Heyn, Thiersch, Riedel.

Der Antrag der Majorität der Deputation (von Criegern, Schäffer, Lehmann und Oehme) wird befürwortet von dem Abge⸗ ordneten Sachße und von dem Referenten und dem Abgceordneten Schäffer sehr ausführlich vertheidigt. Staatsminister von Frie⸗ sen bemerkt, daß der gegenwärtige §. 1 der wichtigste der ganzen Vorlage sei und von ihm das Zustandekommen des Gesetzes ab⸗ hängen dürfte. Den in den letzten zwei Jahren gemachten Erfah⸗ rungen gemäß habe die Regierung bei Vorlegung des Entwurfs wenn der Zweck desselben erreicht werden sollte, nicht fragen kön⸗ nen, woher das Recht zur Ausübung der Jagd dem Berech⸗ tigten entstanden sei? sondern lediglich, wie dasselbe in sicherheitspolizeilicher und nationalökonomischer Hinsicht geord⸗ net werden müsse. Wenn §. 1 des Gesetzes in der von der Majorität vorgeschlagenen Fassung angenommen werden sollte, so werde die Regierung vorziehen, die bisherigen Bestimmungen fortbestehen zu lassen und die hierin noch bestehenden Lücken im Verordnungswege auszufüllen. Er könne daher nur anrathen, der Regierungsvorlage beizutreten. Der Abg. Oehme (Deputations⸗ Mitglied) erklärt, daß er, um wo möglich das Gesetz zu Stande zu bringen, von der Majorität zur Minorität übertrete. Ein An⸗ trag des Abg. Unger, daß Jeder, der ein zusammenhängendes Grundstück von 10 Ackern habe, berechtigt sein solle, daß auf demselben befindliche Wild zu fangen und zu schießen, wird außer von dem Antragsteller nicht weiter unterstützt. Der Abgeordnete Haberkorn ist der Ansicht, daß die Berathung über vas gegenwärtige Gesetz eine völlig resultatlose bleiben müsse. Werde nämlich der Antrag der Majorität angenommen, so werde die Staats⸗Regierung das Gesetz nicht genehmigen, und bei An⸗ nahme des Minoritäts⸗Antrages werde ihm die erste Kammer nicht beitreten. Auch sei die Verordnung von 1849 nicht so mangelhaft, wie es von einigen Seiten ausgesprochen worden, und andererseits könne es nichts schaden, noch einige Jahre Erfahrungen über diesen Gegenstand zu sammeln. Er beantrage daher: die Berathung über den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf auszusetzen. Es wird dieser An⸗ trag sehr zahlreich unterstützt; als jedoch Staats⸗Minister von Frie⸗ sen, Präsident Dr. Haase, Vice⸗Präsident von Criegern und die Abgeordneten Kölz, Dr. Kuntzsch, Rittner und Sachße ge⸗ gen, der Abgeordnete Secretair Scheibner aber für densel⸗ ben gesprochen haben, zieht der Abgeordnete Haberkorn diesen Antrag wieder zurück und bringt dafür folgendes Amendement ein: „Die Kammer wolle zu dem von der Majorität vorgeschlagenen §. 1 einen Zusatz c. des Zuhalts beschließen, daß die selbstständige Aus⸗ übung auch gestattet sein solle c) „auf Grnndstücken sämmtlicher Jagdberechtigten einer ganzen Gemeinde, wenn diese einen zusammen⸗ hängenden Flächenraum von mindestens 150 Ackern Areal enthalten.“ Endlich wird kurz vor zwei Uhr die Debatte über §. 1 geschlossen und nach den Schlußworten der Referenten der Majorität und Mino⸗ rilät zur Abstimmung geschritten. Das Resultat derselben ist fol⸗ gendes: der oben mitgetheilte §. 1 wird in der von der ersten Kam⸗ mer genehmigten Fassung mit den von der ursprünglichen Majori⸗ tät der diesseitigen Deputation empfohlenen Ausnahmen mit 34 und 36 Stimmen von der Kammer abgelehnt, dagegen aber der Antrag der (früheren) Minorität, d. h. die Regierungsvorlage, mit dem An⸗ trage des Abg. Haberkorn, mit großer Majorität genehmigt und schließlich der §. 1 in der so gestalteten Fassung mit 30 gegen 28. Stimmen von der Kammer angenommen. Die von der Deputa⸗ tion für die ständische Schrift eingebrachten Anträge finden ohne Debatte Genehmigung und es wird sodann die Sitzung nach 2 Uhr geschlossen.

Hannover. Hannover, 7. April. (N. S. Ztg.) Dem Vernehmen nach werden die Landschaften der sogenannten alten Pro⸗ vinzen, die bekanntlich das Recht haben, sich ohne Berufung der Re⸗ gierung selbstständig zu versammeln, im Laufe dieses Monats zusam⸗ mentreten, behufs Berathung von Maßnahmen bei dem dermaligen Stande ihrer Angelegenheiten. Wie wir hören, wird die lünebur⸗ ger Landschaft auf den 12ten d. M. und dieh hoyasche Landschaft auf den 14ten d. M. durch ihre resp. Vorstände konvozirt werden.

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Hessen. Kassel, 5. April. (Wes.⸗Z.) Unterm heutigen Tage ist eine Kommission gebildet worden, welche die Kosten und Beschädigungs⸗Beträge, die verlangt werden, ermitteln soll, welche dem Einzelnen durch die preußischen und die Bundes⸗Executions⸗ Truppen erwachsen sind, um sie nachher gleichmäßig auf das ganze Land zu vertheilen. Die zur Disponibilität gestellten Staatsdiener, als: Ober⸗Steuer⸗Direktor Pfeiffer und die Ober⸗Finanz⸗ Räthe Wiederhold und Cramer, sind zu Mitgliedern dieser Kommission ernannt. Durch eine Allerhöchste Ordre ist be⸗ stimmt worden, daß das kurhessische Armee⸗Corps, von heute an, die deutsche Kokarde von der Kopfbedeckung abzulegen hat.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 6. April. (H. N.) Der von den Bundes⸗Kommissarien vorgeschriebene provisorische Etat des holsteinischen Bundes⸗Kontingents bestimmt: 8

I. Infanterie. Die volle Friedeusstärke des Bataillons beträgt: 1 Commandeur, 1 Major, 4 Capitaine (Hauptleute), 6 Premier⸗ vieutenants, 6 Seconde⸗Lieutenants, also 18 Offiziere; 4 Komman⸗ vir⸗Sergeanten (Feldwebel), 4 Fouriere, 4 Waffenmeister, 8 Ser⸗ geanten, 20 Korporale oder Ober⸗Jäger, also 40 Unteroffiziere; 16 Spielleute; pr. Compagnie 16 Unterkorporale oder Unterjäger (Gefreite), also 64 Unterkorporale; 576 Gemeine; außerdem 1 Rechnungsführer, 1 Ober⸗Arzt, 2 Unterärzte, also 4 Mittelstabs offizialen; 1 Depot⸗ und Krankenhaus⸗Sergeant, 1 Stabs⸗Tam⸗ bour (Stabshornist), 1 Corpsschreiber (Sergeant), 1 Büchsenschmied,

1 Profoß, also 5 Unterstabsoffizialen. Zusammen 723 Köpfe und außerdem 1 Brigade⸗Musik⸗Corps: 1 Musikdirektor und 16 Haut⸗ boisten.

1 II. Kavallerie. Die volle Friedensstärke des Regiments be⸗ trägt: 1 Commandeur, 1 Major, 4 Rittmeister, 6 Premier⸗Lieu⸗ tenants, 8 Sekonde⸗Lieutenants, also 20 Offiziere; 4 Oberwacht⸗ meister, 4 Quartiermeister, 16 Wachtmeister, 24 Korporale, also

48 Unteroffiziere; 12 Trompeter; 32 Unterkorporale; 448 Drago⸗

ner; außerdem 1 Auditeur und Rechnungsführer, 1 Oberarzt, 3 terärzte, 1 Regiments⸗Thierarzt, also 6 Mittelstabsoffizialen; 1 pot⸗ und Krankhauswachtmeister, 1 Stabstrompeter, 1 Büchsen⸗ schmied, 1 Regimentsschreiber, 4 Sattler, 4 Kurschmiede, 1 Pro⸗ foß, also 13 Unterstabsoffizialen. Zusammen 579 Köpfe. Die etatsmäßige Stärke der Reserve⸗Eskadron beträgt: 1 Eskadronschef, 1 Premier⸗Lieutenant, 2 Sekonde⸗Lieutenants, 1 Oberwachtmeister, 4 Quartier⸗ und Wachtmeister, 6 Korporale, 3 Trompeter.

III. Artillerie. Die volle Friedensstärke der Batterie die Artillerie des Kontingents wird aus zwei 6pfündigen fahrenden Batterieen bestehen beträgt: 1 Capitain 4ster Klasse, 1 Capitain 2ter Klasse, 1 Premier⸗Lieutenant, 1 Seconde⸗Lieutenant, also 4 Offiziere; 1 Ober⸗Feuerwerker, 1 Kommandir⸗Sergeant, 1 Fou⸗ rier, 4 Sergeanten, 4 Bombardiere, also 13 Unteroffiziere; 3 Trom⸗ peter; 24 Ober⸗Konstabler; 120 Konstabler (Kanoniere); 64 Train⸗ Konstabler (Fahrer). Zusammen 228 Köpfe, also für beide Batte⸗ rieen 456 Köpfe.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz, 5. April. Das Augenübel des Erbgroßherzogs, welches in vöoriger Woche durch einen heftigen Stoß entstanden war, hat sich merklich ge⸗ bessert. Der hieher berufene Professor Jüngken spricht die Hoff⸗ nung aus, das Auge erhalten zu können.

Oldenburg. Oldenburg, 6. April. (W. Ztg.) Wie wir eben aus zuverlässiger Quelle vernehmen, hat das gesammte Staats Ministerium in unmittelbarer Folge des letzten Beschlusses (und wohl auch in Rücksicht des ganzen Verhaltens) des Landtags schon gestern dem Großherzoge seine Entlassung eingereicht, dieser solche auch bereits angenommen. Daß das bisherige Ministerium bis zum Eintritt des neuen die laufenden Geschäfte fortfuͤhren wird, läßt sich erwarten. Ueber die Bildung des neuen Ministe⸗ riums ist für jetzt schwerlich schon eine Vermuthung zu begründen. Der beim hiesigen Hofe beglaubigte russische Gesandte, Geheime Rath von Struve in Hamburg, ist gestern hier eingetroffen, wohl in keiner anderen Absicht, als um den hier noch weilenden König von Griechenland zu begrüßen. nsat⸗

Un⸗ De⸗

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Tlusland.

HOesterreich. Mailand, 5. April. (W. Z.) Die Statt⸗ halterei veröffentlicht eine gegen das Hazardspiel gerichtete Kund⸗ machung.

Temeswar, 3. April. (Ll.) Heute hat sich (wie schon kurz gemeldet) hier ein furchtbar gräßliches Unglück ereignet. Morgens um 7 Uhr vernahm man ein donnerähnliches Getöse und hierauf ein Rauschen, wie das eines fallenden Regens; die Fenster in der ganzen Stadt waren zertrümmert, die Thüren, selbst solche, die ver⸗ sperrt waren, wurden weit aufgerissen, Mauerschutt bedeckte alle Straßen der Stadt, dabei verfinsterte eine ungeheure Rauchwolke den Himmel, es war eine Pulverexplosion. Nach ein paar Minu⸗ ten ließ das donnerähnliche Getöse nach, und nun konnte man erst erkennen, was geschehen war. Zunächst an dem Gebäude der Bau direction liegt die siebenbürger Kaserne, und im Hofe derselben gegen die Schanze ein Pulverthurm, welcher mit furchtba rem Gekrache in die Luft geflogen war. Kaum war die Explosion vorüber, so eilte man in die Kaserne. Himmel! wie sah es da aus! Von dem Pulverthurme, einem großen Gebäude mit Umfassungs⸗ Mauern, ist nichts mehr vorhanden als ein etwa zwei Schuh hoher Schutthaufen, welcher raucht und, da noch eine Masse von Bom⸗ ben dort gelagert ist, fortwährend explodirt, Ueber dem Eingang der Kaserne ist der Dachstuhl herabgeworfen, daß ganze übrige Dach zertrümmert, die Mauern gänzlich zerschossen, die Kugeln, Kartätschenschrote, Bomben waren über die halbe Stadt zerstreut, Menschenglieder auf weitere Entfernungen geschleudert, schrecklich Ver⸗ stümmelte und Todte wurden weggetragen, doch kennt man noch nicht den Umfang des Unglückes. Man spricht, daß zwei Hauptleute und bei 40 Mann Artllleristen todt geblieben seien. Eine halbe Stunde später wäre ein ganzes Bataillon im Hofe beim Exerziren gewesen und viel leicht ganz vernichtet worden. Der ganze Festungsgraben, der Weg zur Fabrik, die Außenwerke der Festung sind mit Mauerzie⸗ geln, Steinen, Kugeln u. s. w. bedeckt. Die Hauptrichtung der Explosion ging dahinaus. Eine Wallkanone liegt sammt Laffeti⸗ rung zertrümmert im Graben, die Brückengeländer sind zerbrochen, das Stadtthor ist so sehr erschüttert, daß es durgehends Mauer⸗ risse bekam. Man fand verbrannte Gliedmassen bis an Orten, die über 1500 Schritte entfernt waren. Und noch ist nicht Alles vor⸗ über; es ist 12 Uhr Mittag und noch immer hört man von Zeit zu Zeit das Krachen der Bomben, die in dem glühen⸗ den Schutte zerplatzen, Bombensplitter fliegen oft himmelhoch und fallen noch glühend herab, so daß man kaum über die Gasse sich wagen darf. Und dem Schutthaufen darf man nicht beikommen, denn die Gefahr, sich zu nähern, ist zu groß. Noch sollen in einer Kasematte bei zehn Centner Pulver liegen, wohin man nicht gelangen kann; man hegt aber die Hoffnung, daß dies nicht losgehen wird. Ganz Temesvar (der weibliche Theil hat sich geflüchtet) ist nach Mehalla oder den Meierhösen, in die Josephstadt ꝛc. Stundenlang sah man Verwundete und Todte ins Spital bringen, und man wird kaum die Zahl der vielen Opfer, welche diese schreckliche Katastrophe gekostet, so bald mit Genauigkeit angeben können. Wie und auf welche Art das Unglüch entstanden, ist nicht zu erfahren, denn die im Pulverthurm Beschaftigtgewese⸗ nen sind sämmtlich todt. Nächst dem Pulverthurme stand der Of⸗ fizierstrakt, der sehr stark beschädigt ist; ein Major ist verwundet, ein Hauptmann war todt in seinem Zimmer, mehrere Offiziere wur⸗ den blessirt.“ b

(Oesterr. Korrespondenz.) So viel bis jetzt ermittelt werden konnte, verloren bei 15 20 Menschen das Leben, schwer Verletzte giebt es im Verhältniß sehr wenige. Den Tod fanden außer den in dem Munitionsthurme beschäftigt gewesenen 7 Ar⸗ tilleristen, worunter ein Feuerwerker, vom Militair der Hauptmann von Hartmann, Infanterie⸗Regiment Baron Reitzenstein; er wurbe in seinem Zimmer in der siebenbuürger Kaserne, dessen Fenster ge⸗ gen den Schauplatz der Zerstörung hinausgingen, im Bette erschla⸗ gen gefunden. Zur Stunde (drei Uhr Nachmittags) platzen noch einzelne zwischen den Trümmern begrabene Grauaten; doch ist alle Gefahr vorüber. Gebäude erlitten an Mauerwerk außer einge⸗ stürzten Schornsteinen keinen erheblichen Schaden. Die Ursache des Unglücks konnte bis zur Stunde nicht ermittelt werden.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 7. April. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Ein Gesetz⸗Ent⸗ wurf von lokalem Interesse wird ohne Debatte angenommen. Es folgt dann die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes über Spitäler und Siechenhäuser. Ein Antrag Schöl⸗ chers: Alle jene Individuen ohne Unterschied des Alters, welche eine unheilbare Krankheit haben oder arbeitsunfähig sind, können, falls sie weder Familie noch Mittel haben, in das Siechenhaus

des Departements unter der Bedingung aufgenommen werden, daß sie bereits drei Jahre im Departement wohnen; alle Blin⸗ den sind dieser Wohndauer⸗Bedingung enthoben, wird von der Kommission bekämpft. Dieselbe will ein besonderes Regle⸗ ment für die Aufnahme entworfen wissen. Schölchar zieht seinen Antrag zurück und der Antrag der Kommission wird angenommen. Die Fortsetzung dieser Debatte wird auf Ansuchen der Kommission vertagt. In dritter Berathung wird der Gesetzentwurf über Gränzbestimmung angenommen. Latrade s Antrag, es könne kein Repräsentant Ritter der Chrenlegion werden, wird nicht in Betracht genommen. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 7. April. Man will bestimmt wissen, der Präsident habe sich von Odilon Barrot und seiner Partei ganz losgesagt und werde sich nun nochmals an die Legitimisten wenden. Der Na⸗ lional behauptet seinerseits: „Vorgestern Abends, als er eben vom Tische aufstand, wurde er ins Elysee berufen. Der Präsident wollte ihm einfach eine bereits fertige Liste vorlegen. Er verschwen⸗ dete alle möglichen Komplimente an Barret, dessen geschmeichelte Citel⸗ keit nicht lauge sich bitten ließ. Man hatte zwar in die fertige Liste fünf Namen der Minorität, welche gegen das Mißtrauensvotum stimmte, varunter Baroche und Fould genommen, aber man machte geltend, daß Baroche ja nicht das Innere übernehme. Endlich war ja der Mann Barrot's, Malleville, auf der Liste, und man hatte so wenig Zweifel in seine Bereitwilligkeit, daß man ihn gar nicht befragt hatte, sondern O. Barrot ersuchte, seine Zustimmung einzuholen. Malleville war zu höflich oder zu klug, um kurzweg abzuschlagen, und forderte Bedenkzeit. Nach Verlauf derselben erklärte er, nicht annehmen zu können, weil er erstens ein Kabinet, in welchem durch Mißtrauensvoten gezeichnete Personen säßen, als eine Belei⸗ digung der Nationalversammlung ansehe, zweitens weil Barrot Modification des neuen Wahlgesetzes, Malleville dessen Beibehaltung wolle; drittens weil er vor Allem Ermächtigung zur Erklärung fordern müßte, Louis Bonaparte werde nicht als Präsidentschafts⸗ Kandidat auftreten, wenn die Versammlung gegen Revision sich er⸗ tlärte. Während der Unterhandlung mit Barrot hatte sich der Präsident an mehrere legitimistische Persönlichkeiten gewendet, die aber ihre Unterstuͤtzung verweigerten.“

Die Patrie erklärt, Falloux unterhandle gegenwärtig zu Ve⸗ nedig eine patriotische Aussöhnung zwischen dem Grafen Ehambord und Louis Bonaparte. Das bonapartistische Blatt will nach den Korrespondenzen von dort schließen, daß diese Bemühungen baldi⸗ gen und glänzenden Erfolg haben würden.

Abbermals bringt das Ordre eine Berichtigung von Einzeln⸗ heiten, die in Bugeaud's Schreiben über die Februar⸗Revolution er⸗ zäht werden. Es geht dieselbe dieses Mal von Odilon Barrot aus, welcher erklärt: „Ich habe am Tage des 24. Februar weder einen Befehl. für einen Militair⸗Kommandanten gegeben, noch einen solchen aufrecht erhalten, und ich würde mich selbst nicht für ermächtigt gehalten ha⸗ ben, solche Befehle zu geben, da ich keine andere Autorität hatte, als die, welche mir ver lebhafte Wunsch, meinem Lande eine Re⸗ volution zu ersparen, gab, und keine andere Gewalt, als die mei⸗ nes Namens und meiner Vergangenheit.“ Ferner heißt es am Schlusse: „General Bedeau muß sonderbar getäuscht worden sein, wenn er sagt, daß ich nicht mehr in der provisorischen Regierung war. Ich war niemals Mitglied derselben, und es ist ziemlich of⸗ fenkundig, daß ich, gedrängt, meinen Namen auf die Liste setzen zu lassen, dies energisch verweigert habe.“

Die Kommission für das Gesetz über innere Verwaltung hat heute nach langer stürmischer Debatte beschlossen, daß die Maires vom Gemeinderathe mit Zuziehung der höchstbesteuerten Bürger gewählt werden sollen. Dieser Beschluß hat in den Repräsentanten⸗ gruppen große Bewegung hervorgerufen.

An der Spitze des heutigen Pays liest man: „Wir erhalten folgendes Schreiben mit dem Ersuchen um dessen Einrückung: „„Herrn Charles Schiller, Secretair der Redaction. Wollen Sie, lieber Schiller, in der nächsten Nummer des von uns gegründeten und durch unsere Unterstützung erhaltenen Journals ankündigen, daß wir von der Redaction des Pays zurückgetreten sind. Genehmi⸗ gen Sie u. s. w. de Rouville, Eugene, Porignet, Charles Po⸗ rignet, Vickor Bonnet, L. Léfort, Léon Vidal, Alfred Danger. Paris, 6. April 1851.““ Nachdem wir durch Einrückung dieses Schreibens unseren ehrenwerthen Freunden und Mitarbeitern ge⸗ nug gethan haben, erübrigt uns nur noch eine letzte Pflicht, unsere Demission der ihrigen anzuschließen. Charles Schiller.“

Die in Folge einer Verordnung des früheren Marine⸗Mini⸗ sters Romain Desfossés begonnenen Anwerbungen sind überall ein⸗ gestellt. Durch die Vorbereitung einer Petition der pariser Kaufleute um Präsidentschafts⸗Verlängerung ist eine Gegendemonstration her⸗ vorgerufen worden. Gestern nämlich versammelte sich eine bedeu⸗ tende Anzahl der ersten Kaufleute des 3ten und 4ten Arrondisse⸗ ments bei einer kommerziellen Notabilität in der Rue Richelieu und beschlossen, die Aufmerksamkeit der Regierung und Staats⸗Anwalt⸗ schaft im Wege der Petition auf die Artikel der Patrie und des Constitutionnel zu richten, welche zur Verlängerung der Prä⸗ sicentschaft aufforderten, was verfassungswidrig b

Der Courrier de la Somme hatte behauptet, Madame Ledru Rollin habe im Jahre 1848 mit dem Gelde, welches ihrem Manne die Republik eingetragen, für 600,000 Franken Häuser ge kauft und verkaufe sie jetzt aus Furcht vor der rotten Republik. Ledru Rollin entgegnet in einem Schreiben an den Redacteur die⸗ ses Blattes, daß seine Frau eine Aussteuer von 1 Million Franken ihm zugebracht habe, von welcher sie 1843, 1844 und 1845 die Summe von 600,000 Fre in Häusern angelegt habe, die sie jetzt nicht freiwillig, sondern gezwungen verkaufe.

Von Guizot erscheint morgen bei Didier ein neues Werk: „Biographische Studien über die englische Revolution,“ welches 14 Biographieen und 2 bezügliche literarische Notizen enthält.

Von morgen an übernimmt Lamartine als Haupt⸗ Redacteur die Leitung des Pays. Unter den neuen Redacteuren des Blattes nennt man auch La Gueronnière von der Presse.

Großbritanien und Irland. London, 7. April. Die Königin hat beschlossen, am 5. und am 9. Mai Hofbälle, und am 12. Mai ein großes Hofkonzert zu geben. Daraus, so wie aus dem Umstande, daß im März und April mehrere Hofzirkel schnell nach einander gegeben wurden, schließt man auf die Absicht, die diesjährige Saison wegen der bevorstehenden Industrie⸗Ausstellung schnell zu beendigen. ]

Der österreichische Bildhauer Engel, welcher im Auftrage des

Prinzen Albrecht eine Amazonengruppe in Marmor ausgeführt und aus Rom herübergebracht hat, erhielt vom Prinzen, noch bevor die⸗ ser das Kunstwerk besichtigt hatte, 150 Pfd. mehr, als er für das Werk begehrt hatte.

Der Marquis von Lansdowne, Präsident des Geheimen Raths, wird wegen des am Donnerstag erfolgten Todes seiner Gemahlin bis nach Ostern in stiller Zurückgezogenheit auf seinem Landsitze, Bowood⸗Park, bleiben.

Der frühere ungarische General Klapka veröffentlicht heute

als Entgegnung auf die von Lord Lyndhorst im Oberhause gegen seine Person gerichteten Angriffe folgendes Schreiben aus Paris vom 4. April, worin derselbe erklärt: „Ich habe seit mehr als einem Jahre nicht in London gelebt, bin auch keiner von den Füh⸗ rern, ja nicht einmal ein Mitglied jener Comité's, von denen Lord Lynd⸗ hurst sprach. Ich habe nie einen Aufruf an die ungarischen Truppen in Italien, um sie zum Abfall von ihren Fahnen aufzufordern, ergehen lassen. Niemand, der meinen Charakter kennt, wird mich für fähig halten, einen solchen Rath zu geben, welcher unter den jetzigen Umständen zu nichts führen würde, als jene Unglücklichen zu opfern, sie dem Verderben und größerem Unglücke preiszugeben. Ich erkläre jede Proclamation dieser Art, wenn eine existiren sollte, für falsch.“

Italien. Genua, 1. April. (Ll.) Der General⸗See⸗ sanitätsrath hat mit seiner gestrigen Beschlußnahme die Kontumaz auf die Provenienzen der Orte längs der schwedischen Küste zwischen Helsingborg und Ista aufgehoben, dann auch alle jene der Häfen an der Mündung der Elbe, von Lübeck, Travemünde, Rostock, Wis⸗ mar, von Holland, Falster und von den davon abhängigen Inseln, dann von den Häfen von Holstein, Gothenburg, Raa, Bremen, Stralsund, Greifswald, Herburg, Pommern, Mecklenburg, Olden⸗ burg, von der Insel Bergen, von Wengersborg, Doderhutswitk, Christianig, Bremerkerhafen, Stettin, Somunda, Weser und Humber.

Spanien. Madrid, 2. April. (Fr. Bl.) Die Offi⸗ zielle Zeitung bringt mehrere Veränderungen unter den Civil⸗ Gouverneuren der Provinzen.

Die aus den Herren Marcartel, Calisto, Santa Cruz, Jose Sabercade und Rafael Lopez bestehende Kommission zum Studium der Eisenbahnbauten und industriellen Fortschritte in Frankreich, Belgien, England und Deutschland ist gestern abgereist.

Man erwartet, das vom Papste sanctionirte Konkordat werde noch vor Ende Monats zurückgelangen. Nach demselben werden sieben jetzt erledigte Bisthümer abgeschafft und dafür nur drei neue gegründet. 8

Morgen kömmt in den Cortes die Regelung der Staats⸗ schulden an die Tagesordnung. Die Gegner des Kabi⸗ nets entwickeln große Thätigkeit, um den Antrag Alonso Millon's durchzusetzen, dessen Annahme einer unbestimm⸗ ten Vertagung des ganzen Entwurfs gleichkäme. Mon hat sich noch nicht entschieden an die Spitze der Opposition gestellt, aber seine Freunde rechnen auf ihn. Außerdem werden Bermudez de Castro und Pidal dagegen sprechen. Man hat für gut gefunden, unter der Hand die Deputirten wissen zu lassen, daß die Königin zu sehr an ihrem Ministerium halte, als daß sie nicht bei dem er⸗ sten Inzidenzfalle die Cortes auflösen würde. Manuel Bermudez de Castro hat nach den ihm vorliegenden offiziellen Dokumenten den aus der Umwandlung hervorgehende Staatsschuldenbelauf auf die Summe von 5,513,000,000 Realen angeschlagen, welche sich folgendermaßen vertheilen: 4proz. innere 236,256,000, 5 proz. innere 998,747,877, 5proz. äußere 3,065,568,000, kapitalisirbare Coupons 8,017,871, bei der Umwandlung von 1834 nicht präsentirte Kapitalien 98,118,666, 5 desgleichen von 1831 7,409,000, Coupous der ge nannten Kapilalien 77,973,240, englische Prisen 222,577,262, ame⸗ rikanische Fonds, liquidirte, 41,652,728, desgleichen in der Liguida⸗ tion begriffene 39,976,541, Entschädigungen für Verluste während der Bürgerkriege 124,281,000, 4proz. und 5proz. verfallene Cou⸗ pons ½ 1,054,500,000, zusammen 5,965,000,000. Davon sind ab⸗ zuziehen für 1852: für zu tilgende Garantieen 29,222,002, Zah⸗ lung der Nationalgüter bis Ende 1851 63,100,000, Erwerbung der Nationalgüter 1851 und 1852 360,000,000, zusammen 452,000,000. Zinsen sind daher 1852 zu bezahlen von 5,513,000,000 Realen.

Griechenland. Athen, 28. März. (W. Z.) Der Se⸗ nat beschäftigt sich mit dem Gemeinde⸗Wahlgesetze, das wahrschein lich Modificationen erleiden wird.

Zur Schlichtung einer alten Enschävigungsfrage, mehrere tur kische Unterthanen betreffend, ist vom Ministerium eine Kommission gebildet worden.

Moldau und Walachei. Bukarest, 12. März. (W. Z.) Der russische General⸗Lieutenant Ivine hat seine Functionen angetreten, nachdem General Hasford seinen Posten verließ. Das russische Offizier⸗Corps veranstaltete zur feierlichen Begrüßung des neuen Kommandanten ein Ballfest, bei welchem die Gesundheit der Souveraine von Rußland und der Türkei getrunken ward.

Eisenbahn⸗Verkehr. Preßburg⸗Tyrnauer⸗Eisenbahn.

Im Laufe des Jahres 1850 wurden auf der 8 ¼ Meilen langen Preßburg⸗Tyrauer⸗Eisenbahn an Personen 107,661 befördert, das Quantum der beförderten Güter betrug 438,351 Ctr., die Ge⸗ sammt⸗Einnahme betrug 149,148 Fl. 26 Kr. Vergleicht man die Frequenz und Einnahme des Jahres 1850 mit denen des Jahree 1847, in welchem Jahre keine Störungen durch Krieg und Unruhen auf den Betrieb einwirkten, so zeigt sich im Jahre 1850 gegen 1847 eine Verminderung der Personen⸗ als auch Güterfreqnenz, dagegen aber eine Vermehrung der Einnahme. Es wurden im Jahre 1847 befördert 133,613 Personen und 498,798 Ctr. 28 Pfd. Güter, rie Einnahme für Personen und Güter betrug 130,380 Fl. 3 Kr., sonach wurden in 1850 gegen 1847 weniger befördert 25,952 Per⸗ sonen und 51,447 Ctr. 28 Pfd. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug jedoch mehr 18,768 Fl. 23 Kr. Stellt man die Einnahmen der verschievenen Monate der beiden Jahre 1850 und 1847 gegen⸗ über, so zeigen faßt sämmtliche Monate des Jahres 1850 eine Ver⸗ mehrung, wobei sich hauptsächlich die letzteren Monate auszeichnen. Die größte Anzahl der in einem Monat beförderten Personen betrug in 1850 11,436 im Oktober, demselben folgt der Juli mit 10,625 und dann der September mit 10,343 Personen; die geringste Anzahl brachte der Januar mit nur 3800 Per⸗ sonen. Im Jahre 1847 brachte die größte Anzahl der Personen ebenfalls der Oktober mit 14,168, demselben folgt der September mit 13,754 und dann der August mit 13,754 Persouen; die ge⸗ ringste brachte der Februar mit 6830 Personen. Das größte Quantum Güter in 1850 brachte der September, und zwar 47,390 Ctr. 7 Pfd., demselben folgen die Monate Oktober und Mai mit 46,656 Ctr. 54 Pf. resp. 46,526 Ctr. 31 Pfd; das geringste Quantum betrug nur 24,684 Ctr. 22 Pfd. im April. In 1847 brachte das größte Quantum der August mit 64,504 Ctr. 25 Pf., demselben folgen die Monate September und Dezember mit 51,245 Ctr. 40. Pfd. resp. 49,357 Ctr. 75 Pfv.; das geringste brachte, gleichwie in 1850, der April mit 26,569 Ctr. 5 Pfd. Die stärkste Ge⸗ sammt⸗Einnahme brachte in 1850 der Monat Oktober mit 17,149 Fl. 28 Kr., demselben folgte der November mit 16,760 Fl. 14 Kr., dann der September mit 14,397 Fl. 14 Kr.; die geringste Einnahme betrug nur 6716 Fl. im Januar. In 1817 betrug die stärkste Einnahme 13,555 Fl. 17 Kr. im August,

demselben folgen die Monate September und Oktober mit 13,446

Fl. 57 Kr., resp. 13,212 Fl. 40 Kr.; die geringste brachte der Februar mit 7,325 Fl. 30 Kr. In welchem Grade die Einnahme sich von Zeit zu Zeit vermehrt hat, geht aus einer Vergleichung der verschiedenen Quartale hervor. Im ersten Quartal 1850 kamen ein 26,344 Fl. gegen 23,298 Fl. 28 Kr. in 1847, sonach in 1850 mehr 3045 Fl. 32 Kr. Im zweiten Quartal 1850 kamen ein 37,298 Fl. 41 Kr. mehr gegen das erste 10,954 Fl. 41 Kr.; im gleichen Quartal 1847 wurden eingenommen 31,163 Fl. 12 Kr., sonach weniger gegen 1850 6135 Fl. 29 Kr. Im dritten Quartal 1850 betrug die Einnahme 39,524 Fl. 51 Kr. mehr gegen das zweite 2226 Fl. 10 Kr., und gegen das erste mehr 13,180 Fl. 51 Kr.; im dritten Quartal 1847 kamen ein 39,140 Fl. 50 Kr., sonach weniger als 1850 384 Fl. 1 Kr. Im vier⸗ ten Quartal 1850 kamen ein 45,980 Fl. 54 Kr., mehr gegen das dritte 6456 Fl. 3 Kr., gegen das zweite mehr 8682 Fl. 13 Kr., und gegen das erste mehr 19,636 Fl. 54 Kr.; in gleichem Quar⸗ tal 1847 kamen ein 36,777 Fl. 33 Kr., sonach weniger gegen 1850: 9203 Fl. 21 Kr. Die Gesammt⸗Einnahme des Jahres 1849 betrug 141,913 Fl. und die Ausgaben 83,376 Fl., so daß sich ein Uebarschuß von 58,537 Fl. herausstellte, wovon 6872 Fl. Interessen der Anleihe vom Jahre 1847, 5 pCt. Dividende auf die Präferenz⸗Actien und 3 pCt. auf die Actien der ersten Emission ge⸗

zahlt und 6,665 Fl. auf das Jahr 1850 übertragen wurden.

Markt⸗Berichte

Berliner Getraidebericht vom 10. Apri Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt Weizen loco nach Qualität 51 54 Rthlr. im Detail 52 55 Rthlr. Roggen loco nach Qualität 30 ½ 33 Rthlr. im Detail 32 34 Rthlr. pr. Frühjahr 30 ½ Rthlr. Br., 30 ¼ G. Mai/Juni 30 ¾ Rthlr. Br., 30 ½ G. Juni /Juli 31 ¾ Rthlr. Br., 31 ½ a ¾ G. Juli /Augnst 32 ¼ a 32 Rthlr. verk., 32 ¼ Br., 32 Aug. (Sept. 32 Rthlr. ohne Gesch Gerste, große 28 ¾ 29 Rthlr. kleine fehlt. Hafer locv nach Qualität 22 24 Rthlr. 418pfd. pr. Frühjahr 21 Rthlr. Br., 20 ½ G. 50pfd. 21 ½ Rthlr. Br., 21 bez. u. G. 8 Erbsen, Koch⸗ 38 42 Rthlr., Futter⸗ 34 —36 Rthlr. Winter⸗Rapps und Winter⸗Rübsen geräumt. Sommer⸗Rübsen 58 a 56 Rthlr. Br., 54 a 55 G. Leinsaat fehlt. . Rübhöl loco 10 Rthlr. bez. u. Br., 9 G. pr. April 9 % Br., 9 bez. u. G. April.sMai 9 Rthlr. bez., 9 ¹2 a Br.,”¹ Mai / Juni 10 a 9*3 Rthlr. Br., 9 G. Juni/ Juli 10 ½ Rthlr. Br., 10 G. Juli /August 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½1 G. August/ Sept. 10 ½ Rthlr. Br., 10½ G. Sept. /Okt. 10 2⁄2 a Rthlr. bez, 10 Br., 10 ¼⅞ G. Okt. /Novbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10½ G. Leinöl loco 11 ½ Rthlr. Br., 11 ½ G. pr. April Mai 11 ½ Rthlr. Br., 11½ G. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Mohnöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Südsee Thran 11 a 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ¼ a Rthlr. verk. mit Faß pr. April, 14 2 a 14 ¾ Rthlr. verk., 14 ¾ April /Mai 8 Br., ¾ G. Mai/Juni 15 ½ Rthlr. Br., 15 bez. u. G. Juni/ Juli 155 aℳ Rthlr. verk., 15 ½ Br., 152 Juli / Aug. 15 ½ Rthlr. Br., 15 bez. u. G. Aug./Sept. 16 Rthlr. Br., 15 8f bez. u. G. Sept. /Okt. 16 Rthlr. Br., 15 ¾ G. Wetter: sehr milde und stark bewölkt. Geschäftsverkehr: nur in Spiritus etwas rege, sonst schwach Außer Hafer sind sämmtliche Artikel mehr oder weniger mat⸗ ter und billiger käuflich.

Königliche Schauspiele.

g, 11. April. Im Schauspielhause. 65ste Abonner Vorsteklung. Wegen Heiserkeit des Herrn Hendrichs kann das Trauerspiel: „Egmont“, nicht gegeben werden. Dafür: Rosen⸗ müller und Finke, oder: Abgemacht! Original-Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer.

Sonnabend, 12. April. Im Schauspielhause. 66ste Abonnements⸗ Vorstellung. Neu einstudirt: Der Hausfriede, Lustspiel in 5 Abth., von A. W. Iffland.

Freitag,

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 11. April. Letzte Gastdarstellung der Kinder Wo rabe. Der Kurmärker und die Picarde, Genre⸗Bild von L. Schnei⸗ der. Hierauf: Die beiden Nachtwandler, oder: Das Noth⸗ wendige und das Ueberflüssige, Posse mit Gesang in 2 Akten, von

J. Nestroy. 09

Sonnabend, 12. April. Barbiere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.

(Im zweiten Akt wird Sga. Viola eine Arie aus der Oper: „Don Pasquale“, von Donizetti, singen.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Sonntag, 13. April. Zum erstenmale wiederholt: Rübezahl und der Kegelspieler, ein Mährchen in 5 Akten von Raupach.

(Italienische Opern⸗Vorstellung.) 1 Komische

Meteorologische Bcobachtungen.

Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 Uhr.

Nach einmaliger

Beobachtung.

EI’““ H 5,0“ h.

1851. Morgens 9. April. 6 Uhr.

Huttdruckh 8 334,61“„Par. 335,02“ var. 335,1 1 POar. Auellwärme Luftwärme + 4,4° R. + 1,2²* k + 8,1 2 K. Musswürme 3 Thaupunkt. 2,1° + SEEIö“ + 4,1° n. Bodenwärme

8 Ct. 3 poCt. 72 pCe. Ausdünstung 8 G ase. Ntederschlag 0,11 4 Hb.

080. rmeowecbsel! + 1 1,5 8 7,0

Dunstsättigung . Wetter halbbeiter. trübe. Wind ... . 80. 080. Wolkenzug 89. 8 Tagesmittel: 334,91“ Par. + 7,60 K.