Europäern die Idee zu ihren Industrie⸗Ausstellungen gegeben ha⸗ ven. Man pflegt nämlich im Oriente bei gewissen Staatsfestivitä⸗ und wo sie dann wirk⸗
ten die Bazars zu erleuchten und zu arrangiren, 1 lich einen zauberischen Anblick gewähren und von den höchsten Matadoren, die sich zu ihrer bloßen Lust darin ergehen, besucht werden. Es giebt aber auch Dinge, welche die europäische Kuͤnst⸗ fertigkeit ihnen nicht nachzumachen im Stande 8., wi ... die damascener Klingen. Viele gehen in ihrem Dünkel sogan 9 weit, zu glauben, daß man gerade solche Werkstücke dem “ nicht zeigen dürfe, um nicht eine schädliche Konkurrenz für do Inland zu erwecken. 1 Von der bosnischen Gränze, 24. März. UEge. 3 8g.) Die Stellung der Insurgenten war am 18ten d. “ Bei 10,000 Insurgenten standen unter der Anführung lesse 8 ür Kapic in Jajca, 2000 Mann unter Ale Kedic in bn; mah zun Deckung der rechten Flanke und des Rückens, und Ss Ver⸗ setzten über den Verbas unterhalb Jajca, um die amt kee b 8 1 er Mustafa und Arab Pascha zu basufer lagernden Truppen unter Mustafa 11“ umgehen und sie im Rücken anzugreifen, während 1gG 8 6 1” von der Hauptmacht der Insurgenten aus Jajca in der g 8 gri er sollte Zur Ausführung dieses Manoͤvers war gegriffen werden so ten. Zur Seanb aaa der 20ste bestimmt. Obwohl die Insurgenten nicht glaubten, 16 die Truppen des Seraskiers nächster Tage schon aus Herzegowina bei Jajca eiintreffen könnten, so besetzte b noch Ale Kedic mit 2000 Mann Gyulissar, um, wie oben erwähnt wurde, ver Hauptmacht in Jajca den Rücken zu decken. Am 19ten Morgens eröffneten die Kaiserlichen Truppen vom rechten Verbasufer auf Jajca den Angriff, schoben einige Abthei⸗ lungen gegen Piavica vor, und es wurde aus gedeckten Stellun⸗ gen den ganzen Tag ohne besonderen Erfolg geplänkelt. Es scheint dies ein Scheinangriff der Regierungstruppen gewesen zu sein. Gegen Mittag wurden die in Gyulissa vislozirten Insurgenten plötzlich eine Kolonne kaum eine Viertelstunde vom Orie entfernt gewahr; es war dies die Tete der von Livno über Kupres und Szokal gegen Giulissar anrückenden Truppen Omar Pascha's. Der Kampfentspann sich sogleich, und nach vierstündiger Dauer wurden die Insurgenten mit einem Verluste von mehr als 150 Todten und 100. Gefangen genöthigt, den Ort, welcher bereits brannte, zu verlassen, und ergriffen gegen Variar hin die Flucht. Gegen Abend gelangte erst nach Jajca zur Hauptmacht der Insurgenten die Nachricht von diesem Gefechte, und Kadia Kapic gab den In⸗ surgenten den Befehl, sich noch in der Nacht gegen Varcar zurück⸗ zuziehen, um dadurch nicht in die Gefahr zu kommen, in Jajca ein⸗ geschlossen zu werden. Ohne Aufenthalt lief nun noch in der Nacht Alles gegen Varcar, wo Ale Kedic einige Tausend Mann sammelte, um allenfalls den Rückzug zu decken. Am 21sten wurde Kadia Kapic, das Haupt des Aufstandes, von zwei Türken aus Glamoc (den Brüdern Syraka nämlich) zu Sitnica meuchlings erschossen und hieranf die Flucht über Kliuc und Petrovac einestheils, anderen⸗ theils längs des Verbas gegen Banjaluka, je nachdem der Eine oder Andere näher in seine Heimat hatte, unaufhaltsam fortgesetzt; un bekümmert um die 3000 Insurgenten, welche am rechten Verbasufer als Umgehungs⸗Kolonne zuruckgelassen wurden. Doch es werden auch die höchst wahrscheinlich schon am 20sten gegen Banjaluka ge⸗ flohen sein. Geschütz und Munition wurde in Jajca zurückgelassen und fiel natürlich in die Hände des Siegers. Daß an einen wei⸗ teren Kampf der Insurgenten gegen die im Anmarsch nach Bihac und in die Kraina begriffenen Regierungtruppen nicht mehr zu denken ist, ist wohl den meisten der Insurgenten klar; dessenungeachtet wurde gestern im Rathe der Insurgentenführer zu Bihac beschlossen, nochmals alle Kraft aufzubieten und sich entwe⸗ der den Truppen in den Defileen am Ripacki⸗Klanac entgegenzu⸗ werfen oder aber die Veste Bihac bis aufs äußerste zu vertheidi⸗ gen. Doch wird es hoͤchst wahrscheinlich weder zu dem Einen noch zum Anderen kommen, indem die Masse des Volkes den Kampf, zu welchem es größtentheils gezwungen auszog, nicht mehr fort⸗ setzen will. Omer Pascha wird daher ohne Schwertstreich in Bihac einziehen. So siegte Omer Pascha abermals über die ihm nume⸗ risch weit überlegenen Insurgenten, welche im Einzelnen sich zwar tapfer schlugen, aber bei dem Mangel an kriegskundigen Führern, bei der eingerissenen Uneinigkeit und steten Zaudern mit der Aus⸗ führung der einmal beschlossenen Bewegungen von ihren früher errungenen Vortheilen keinen Nutzen zu ziehen vermochten. Dem Anscheine nach dürfte Omer Pascha mit einer Kolonne nach Ban⸗ jaluka und von dort in die Bekia, mit der zweiten nach Bihac
M. in Banjaluka eingerückt.) Wird Banjaluka Bihac von ihm bleibend militairisch besetzt, so wird die Ein⸗ führung der beabsichtigten Reformen möglich sein, wenn nicht, so wird sich der Aufstand der Bosniaken noch mehrmal wiederholen. Von der Unna, 1. April. (Ll.) Die Rebellen haben sich seit dem Verluste des Treffens bei Gjul ⸗Hissar nach allen Gegen⸗ den zerstreut und flüchten meist westwärts in die hihacer Gegend. Kadia Kapic, einer der Haupt „Rädelsführer, ist von zwei Turken meuchlings erschossen worden, und dasselbe Loos steht, wie die Re⸗ bellen allgemein befürchten, auch dem Rebellenführer Ale Kedic be⸗ vor, der sich alle Mühe giebt, neue Truppen zu sammeln und über die Unna zu gehen. Man spricht hier stark von diesem Projekte, doch ist an dieser Ausführung kaum zu glauben. Omer Pascha steht noch immer in Banjaluka. Jaica und Jezero sind halb nieder⸗ gebrannt und liegen in Trümmern und Asche, die meisten Rebellen flüchteten sich in ihre Heimat. Wie man vernimmt, ist die Pforte entschlossen, diesem Aufstande durch die energischsten Maßregeln ein Ende zu machen, und es soll auch an den Fürsten von Serbien eine Aufforderung ergangen sein, die nördliche Gränze durch ein Corps von 12,000 Mann zu decken. Ali Pascha, den Skenderbeg gefan⸗ gen nach Banjaluka bringen wollte, ist auf der Reise dahin in Do⸗ brinje eines plötzlichen Todes gestorben.
scha am 30sten v.
Die Staats⸗Eisenbahnen und Telegraphen im Königreich Bayern.
Die Frequenz und Einnahme der Königlichen bayerischen Staats⸗ bahnen im Jahre 1850 haben eine nicht unbeträchtliche Höhe er⸗ reicht, letztere übersteigt die des Jahres 1849 um fast 900,000 Gul⸗ den, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß im Jahre 1849 noch vier verschiedene Strecken in verschiedenen Zeiträumen eröffnet wur⸗ den, welche im Jahre 1850 sämmtlich im ununterbrochenen Betrieb waren. Diese in 1849 eröffneten Strecken waren folgende der Süd⸗Nordbahn angehörige: zwischen Nürnberg und Schwabach 2 Meilen lang — im April, zwischen Donauwörth nach Nördlin⸗ gen und Oeitingen — 6 Meilen — im Monat Mai, zwischen Oettingen und Gunzenhausen 3 ½ Meilen im August und von Gunzenhausen bis Schwabach — 6 Meilen im Monat Ok⸗ tober, zusammen also 17 ½ Meilen. Im Jahre 1850 wurden laut der von der Königlichen Verwaltung veröffentlichten monatlichen Ausweise befördert 1,287,294 Personen und 2,739,158 Ctr. 89 Pfd. Güter. Im Jahre 1849 wurden befördert 1,065,104 Perso⸗ nen und 2,112,816 Ctr. 78 Pfd. Güter; es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 222,190 Personen und 626,342 Ctr. 11 Pfd. Güter. Die Einnahme im Jahre 1850 betrug für Personen 1,121,632 Fl. 52 Kr. und für Güter 1,124,069 Fl. 15 Kr., zusammen 2,245,702 Fl. 7 Kr. Im Jahre 1849 ka⸗ men ein für Personen 792,656 Fl. 3 Kr. und für Güter 576,457 Fl. 55 Kr., zusammen 1,369,113 Fl. 58 Kr.; sonach wurde in 1850 gegen 1849 mehr eingenommen für Personen 328,975 Fl. 49 Kr. und für Güter 547,611 Fl. 20 Kr.; zusammen 876,588 Fl. 9 Kr. Durch Militair⸗Transporte und Extrazüge wurden in 1850 befördert 28,822 Personen und 25,825 Ctr. Frachtgüter, die Einnahme dafür betrug 72,455 Fl. Die größte Anzahl der in ei⸗ nem Monat beförderten Personen betrug in 1850 142,300 im Mo⸗ nat August, demselben folgen die Monate Juli, Juni und Septem⸗ ber. Die geringste Anzahl betrug nur 61,958 im Januar. Die Beförderung von Gütern war in der zweiten Hälfte des Jahres 1850 weit bedeutender als in der ersten, welches auch im Jahre 1849 der Fall war. Am stärksten war der Transport im Septem⸗ ber und Oktober und zwar mit 289,684 Ctr. 8 Pfd. resp. 284,293 Ctr. 63 Pfd.; in 1849 brachte das größte Quantum der Novem⸗ ber mit 241,900 Ctr. 64 Pfd. und dann der Juli mit 219,626 Ctr. 19 Pfd.
Auch in diesem Jahre hat es sich die Königlich bayerische Re⸗ gierung angelegen sein lassen, für Vervollkommnung und Erweite⸗ rung der Verkehrswege zu sorgen. So wurde durch eine König⸗ liche allerhöchste Verordnung vom 6. Februar die Bildung einer General⸗Direction der sämmtlichen Verkehrs⸗Anstalten als Section des Staats⸗Ministeriums für Handel und öffentliche Arbeiten an⸗ geordnet, wodurch sämmtlichen Verkehrs⸗Anstalten eine möglichste Ausbildung zu geben und ein vereinfachter rascher Geschäftsgang herzustellen ist. Ferner wurden am 7. März den Kammern zwei Gesttz⸗Entwurfe über neu herzustellende Eisenbahn⸗Linien vorgelegt. Es wird damit zu dem Bau der Bahn⸗Linie von Augsburg nach
und in die Kraina vorrücken. (Wie schon berichtet, ist Omer Pa⸗
Ulm ein Kredit von 9 Millionen und zu den Vorarbeiten der
0
Bahn⸗Linie von Nürnberg nach Regensburg ein Kredit von 179,000 Fl. verlangt. Die Ausführung der Bahn von Augs⸗ burg bis Ulm wird in dem Gesetz⸗Entwurf ais sehr dringend anempfohlen, indem der Zeitpunkt zur Ausführung derselben un⸗ zweifelhaft vorhanden ist, da die Verbindung der württembergischen und badischen Bahnen gesichert ist. Es soll daher ein besonderes Gesetz die bayerische Regierung in den Stand setzen, mit dem Bau baldigst beginnen zu können, damit die Herstellung der ostwestlichen Eisenbahn⸗Verbindung nicht verzögert wird. Nach dem Kosten⸗ anschlage wird der Bedarf auf 8,900,000 Fl. angenommen, welche Summe aber in dem Entwurf auf 9,000,000 Fl. erhöht wurde. In Betreff der Aufbringung der Deckungsmittel wurde vom Minister⸗Präsidenten ein besonderes Gesetz zugesagt, welches die Aufbringung aller Deckungsmittel für Eisenbahnbauten in den nächsten vier Jahren regeln soll. Am Schlusse des Jah— res 1850 waren 101 Meilen Telegraphen- Linien im Betrieb und außerdem die Strecke Augsburg⸗Kaufbeuren fertig, aber noch außer Betrieb. Die im Betrieb gewesenen Strecken wa⸗ ren folgende: zwischen München und Salzburg 11 ½ Monat, zwischen diesen beiden Stationen und Augsburg 8 ½ Monat, zwischen diesen drei Stationen und Nürnberg⸗Bamberg 62 Monat zwischen diesen fünf Stationen und Hof 6 Monat, und zwischen diesen 6 Statio⸗ nen und Würzburg⸗Aschaffenburg 238 Monat. Ferner war am Schlusse des Jahres 1850 die Drahtleitung bis Hanau nahezu fer⸗ tig, jedoch Aschaffenburg noch der Endpunkt der Linie gegen We⸗ sten. Auch waren zwischen Augsburg und Ulm die Drahtspanner in Arbeit. Während des Jahres 1850 betrug die Anzahl der auf⸗ gegebenen Depeschen 2404, und zwar 1188 Privat⸗ und 1216 Staats⸗Depeschen. Die Zahl der in sämmtlichen Depeschen enthal tenen Worte betrug 106,332, von welchen 32,000 Worte auf
3
men. Von den 1216 Staats⸗Depeschen kommen auf den inter⸗ nationalen Verkehr 656 mit 41,389 Worten und auf den inneren Verkehr 560 mit 32,943 Worten. Die Einnahme für Beförderung der Privatdepeschen betrug 6227 Fl. 48 Kr. und für die Staats⸗ depeschen, natürlich nur für die im internationalen Verkehr, 5789 Fl. 23 Kr., zusammen 12,017 Fl. 11 Kr. Ferner kamen noch ein für Estafettengebühr, Postporto ꝛc. 641 Fl. 54 Kr. Die Zahl der bei den bayerischen Stationen theils ab⸗, theils umtelegraphirten, theils empfangenen Depeschen betrug 6158 mit 270,952 Worten, wovon bis ult. September 1814 Depeschen mit 71,128 Worten und auf die letzten drei Monate 4344 Depeschen mit 199,824 Worten ommen.
Königliche Schauspiele.
Montag, 14. April. Im Opernhause. 68ste Schauspielhaus⸗ Abonnements⸗Vorstellung: Hamlet, Prinz von Dänemark, Trauer⸗ spiel in 5 Abth., von Shakespeare. Anfang 6 Uhr.
Schauspiel⸗Preise im Opernhause: Proscenium . Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7½ Sgr. Ein Fremden⸗ Logen⸗Billet 2 Rthlr.
Dienstag, 15. April. Im Opernhause. Ballet von Hoguet. (Frau Krebs⸗Michalesi, vom Königl. Hof⸗ Theater zu Dresden: Fides, als letzte Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag, den 14ten d. M. Königsstädtisches Theater.
Montag, 14. April. (Italienische Opern ⸗ Vorstellung.) I Puritani (die Puritaner), Oper in 3 Akten. Musik von Bellini.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.
Dienstag, 15. April. Rübezahl und der Kegelspieler, ein Mähr⸗ chen in 5 Akten von Ernst Raupach. Hierauf: Der Eckensteher Nante im Verhör, komische Scene.
Mittwoch, 16. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. 1
vngAbnee
Auswärtige Börsen.
Breslau, 12. April. Poln. Papierg. 94 ¼ Gld. Oesterr. Bankn. 77 ½ Br., 77 ¼ Gld. Poln. Pfandbr. alte 94 Gld. do. neue 94 ⁄2 Br., 94 Gld. Poln. 500 Fl. Loose 83 Gld. Bank⸗ Cert. 200 Fl. Loose 18¾ Gld. Russ. poln. Sch. Oblig. 82 Gld. Krakau⸗Oberschlesische Obligat. in pr. Cour. 74 ¼ Br., 74 ½ Gld. Oberschl. A. 118 Br. do. B. 110 ¾ Gld. Freiburg 75 ½ Br. Niederschles. 84 ¾ Br., 84½ Gld. Neisse⸗Brieg 41 ¾ Br. Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 383 Gld.
1 Wien, 11. April. Met. 5proz. 97 Br. Aproz. 76 ½ Gd. 4zproz. 85 Br. 2⁄proz. 51 Gd. Anl. 34: 200 Gd. 39: 120 ¼. Nordbahn 134 ½ Br.é Gloggnitz 137 ½ Br. Mailand 77 ½ Gd.
B. A. 1274 Gd. Wechsel⸗C Amsterdam 1889— ö““ Augsburg 132 ½. Frankfurt 132. Hamburg 194 ¼. London 12.59. Paris 156 ¼. Kaiserl. Gold 38. Fonds und Aectien fest. schlossen höher.
Leipzig, 12. April. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obliaatione
108 Br. rpg. g. A. 104 Gid. Lan Pred. de gecüür”
Sh Sächsisch⸗Bayerische 83 Br. Schlesische 93 ½ Br. Löbau⸗Zittau
S 7 EEö 214 Br. Verlin Auhalter 111% Br. 1 ona⸗Kiel 92 ½ . Deßauer B. A. A. 144 Br. 1155 A. 96¼ Br. 11““
Frankfurt a. M., 11. April. Oesterr. Bank⸗Actien 1159 Br., 1157 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 73 Br., 72 ⅞ Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 ½ Br., 55 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845 32 ⅞ Br., 32 R0- Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ¾ Br., 32 ½ Gld. Sardin. Partial⸗ Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 36½ Br., 36 ½ Gld. Span.
Zproz. inländ. 34 ½ Br., 34 % Gld. Poln. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 83 ⅞ Br., 83 ½ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 40 ¾ Br., 40 ½ Gld. Köln⸗Minden 105 ½ Br., 105 ½ Gld. Bexbach 82 ¾¼ Br., 82 ½⅞ Gld.
Fremde Valuten anfangs niedriger,
Belang. 5 und 4 proz. Metalligues, 5proz. Lombard., Bayer. und Württemb. Fonds, so wie Köln⸗Mindener und Friedr.⸗Wilh. Nord⸗ bahn, waren mehr begehrt und wurden dafür bessere Preise bezahlt. Zproz. Span. blieben etwas flauer. Alle übrigen Fonds und Actien gut preishaltend.
Hamburg, 11. April. 3 %proz. pr. C. 89 ½ Br. und Gld. St. Prämien⸗Obligat. 95 Br. E. R. 106 ½ Br., 106 Gld. 4 ½ proz. 93 ¼a Br., 93 Gld. Stiegl. 87 ½ Br., 87 Gld. Daän. 73 Br. Ard. 11 ¼ Br., 11 ½ Gld. Zproz. 32 ⅞ Br., 32 ½ Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¾ Br., 105 ½ Gld. Hamburg⸗Berlin 968⅛ Br., 96 ⅞ Gld. Bergedorf 91 ½ Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 54 Br., 53 ½ Gld. Altona⸗Kiel 92 ¾ Br., 92 ½ Gld. Köln⸗Minden 104 ¼ Br., 104 Gld. Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 39 Br. Mecklenb. 28 ¼ Br. Wechsel⸗Courser. Paris 189. Petersburg 32 ½⅔. London 13. 3 ½¾. Amsterdam 35. 65 Frankfurt 89. Wien 196 ½. Gold al Marco 426. ouisd'or 10. 13 ¼. Dukaten 101 ¼. Preuß. Thaler 50 ½. 18 Span. und 4 ½ proz. Russ. etwas besser. Im Ganzen wenig Geschäft.
Paris, 10. April.
on 477. 50, 476.25. 1 Wechsel⸗Course. Amsterdam 211 ½. Hamburg 186 ½8. Berlin 368 q. Londou 24. 85. Frankfurt 210 ⅞. St. Petersburg 387 . Gold 2. 25— 2. Dukaten 11. 70 — 60. Die Course ohne Bewegung und die Börse im Ganzen flau.
Eisenbahn⸗Actien mat⸗ ter. Nord⸗
Zproz. 57 5proz. 93. 5.
Die Umsätze in Fonds waren an heutiger Börse von einigem
Ard. 19, ¼ Mex. 33 ½, 2.
4proz. 90, 89 ½.
Bras. 90, 88.
Int. 59, 68. 3proz. 39 ½, 38 ½. Pass. 5, 4 ½. Peru 85, 84.
Die Stimmung in engl. Fonds war heute günstig, die Preise etwas höher. In fremden keine Veränderung, nur Span. 2proz. gewichen.
2 Uhr. änderung.
Amsterdam, 10. April. Holländische Fonds bei geringerem Geschäft zu den gestrigen Schlußpreisen angeboten. Span. in un günstiger Stimmung und niedriger. In den übrigen fremden Ef⸗ fekten wenig Handel und Veränderung. Russ., alte 104 ½. 4proz. 87 ½. Met. 5proz. neue 77 ⅛. .
Holl. Int. 57 ¾. Zproz. neue 67 ⅜. schappy 109 ½. Span. Ard. 12 18, 3. gr. Coup. 8 ½, . Zfr. 4 ¼. Passiva 5 ½, 5.
Wechsel⸗Course.
Paris 56 Gld. Wien 26 ½ Gld. Seeeeeeeee London 2 Mt. 11. 67 ½ Gld.
I GSä eS Hamburg 35 Gld. Petersburg 181 ½ Gld.
Engl. Foͤnds fest und steigend, fremde ohne Ver⸗
Actien der Handelsmaat⸗ “
16 *
Telegrapbische Notizen. Hamburg, 12. April. 2 ½ Uhr. Hamburg⸗Berlin Mind. 103 ½. Magbeburg⸗Wittenb. 53 ⅛½. Getraide stiller. b Paris, 11. April. 5 Uhr. 3 proz. 57.656. 6ptoz. 93.25.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 139 und 140 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 143 bis 145 der der Zweiten Kam mer ausgegeben worden.
Hofbuchdruckerei.
London, 10. April. Zproz. Cons. p. C. 96 ¼, ¼, a. Z. 96 ¼, 97.
Beilage
die Staats⸗ und 74,332 Worte auf die Privat⸗Depeschen kom⸗ 6
45ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Prophet, Oper in 5 Akten, Musik von Meyerbeer.
irt en gros i jesi Lä nglische Jacconets und Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst “ E“
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Beilage zu
v“
497
Preußisch
. ve anae 8 en Staats-Anzeiger.
8 MnH-cficRa abvR
8 Wien. Die Handelsverbindungen mit Spanien und Kla⸗ gen über die Einbringung englischer Waaren. Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
8
Oesterreich.
Ausland.
Frankreich. Pari 3 Kommissionsbericht über die Feier der Republik⸗
Proklamirung. Das Verhältniß zwischen Legitimisten und Bonapartisten. Vermischtes. M
Moldau und Walachei. die Minister.
Türkei. Pera. ber’'s von Kahira.
Alexandrien. Das Verhältniß zur Pforte. — Fremden⸗ esuch.
Jassy. Erlaß des regierenden Fürsten an
Unterhandlungen über Kossuth. — Rückkehr von Hu⸗
Dentschlaund.
Oesterreich. Wien, 10. April. In der letzten Mo⸗ natsversammlung des niederösterreichischen Gewerbevereins theilte der Vorsitzende, Theodor Hornbostel, dem Vereine eine Zu⸗ schrift des Handelsministers an die hiesige Handels⸗ und Ge⸗ werbekammer mit, worin Freiherr von Bruck derselben kund⸗ giebt, daß bei dem Umstande, als die diplomatischen Beziehun⸗ gen zwischen Spanien und Oesterreich wieder vollkommen wie frü⸗ her hergestellt worden sind, auch dadurch ein Anlaß geboten werde, die durch längere Zeit unterbrochenen Handelsverbindungen zwischen beiden Ländern neuerdings anzubahnen, aus welchem Grunde die österreichischen Industriellen eingeladen werden, die nöthigen Vor⸗ kehrungen zum Exporte österreichischer Fabrikate nach den spanischen Häfen einzuleiten. „Diese Kundmachung“, wird im Const. Bl. g. B. berichtet, „erregte im hohen Grade die Theilnahme der Ver⸗ sammlung, denn es befanden sich viele darunter, welchen die Zeit noch frisch im Gedächtnisse ist, wo Oesterreich seine Linnen⸗ und Eisenerzeugnisse, seine Shawls und Klaviere, vor allem aber böh⸗ mische Glaswaaren nach jenem südlichen Lande verführte. Herr Joseph Winter fand sich bei dieser Gelegenheit veranlaßt, zu be⸗ merken, daß es ihm auffalle, wie das Ministerium im gegenwärti⸗ gen Augenblicke einerseite für den Absatz österreichischer Produkte und Manufakte nach dem entfernten Spanien Sorge tragen wolle, während andererseits der inländische Markt mit so großen Gefah⸗ ren durch die bevorstehende Ueberfluthung mit englischen Waaren bedroht sei. Er machte die Versammlung darauf aufmerksam, daß schon
vor einigen Monaten eine größere Anzahl britischer Handelsagenten hier eingetroffen sri, um in der Hoffnung, daß der neue Tarifsentwurf un⸗ verzüglich ins Leben treten sollte, einstweilen Vorbereitungen zu treffen und Handelsverbindungen anzuknüpfen. Jetzt sei es aber schon so weit gekommen, daß wiener Kaufleute nicht blos im Detail, sondern
Mousseline verkaufen, welche sie notorisch mittelst sogenannter „Ka⸗ valierpässe“ beziehen. Er könne nicht unterlassen, dieses schreienden Mißbrauches hier ausdrücklich zu erwähnen, und erlaube sich, dabei den Umstand geltend zu machen, daß die inländische Industrie hier⸗ durch auf das empfindlichste beeinträchtigt werde, indem diese Waa⸗ ren nach den noch gegenwärtig gesetzlich bestehenden Zollsätzen mit der äußerst geringen Einfuhrsgebühr von 105 Fl. pr. Zollcentner belegt sind, deren Ausmaß jedem Unbefangenen um so ungenügen⸗ der erscheinen muß, als sich die Regierungs⸗ Kommission auf dem Zollkongreß, welche doch gewiß nicht einer besonders vaͤterlichen Zu⸗ neigung für die österreichische Industrie beschuldigt werden könne, nach reiflicher Ueberlegung bewogen fand, den bei dem Kongresse ange⸗ tragenen höheren Schutzzoll von 150 Fl. pr. Zollcentner gutzuheißen. Faßt man diesen Umstand genau ins Auge, so könne kein Freund des vaterländischen Gewerbsfleißes ohne schwere Besorgnisse in die nächste Zukunft blicken, wenn die industrielle Krisis in ganz Europa zum Ausbruch gelangen sollte, deren unheilvolle Anzeichen schon jetzt in Frankreich und namentlich in den dortigen südlichen Fa⸗ briksstädten sporadisch zum Vorschein kommen. Er beantragte daher eine Adresse an das hohe Finanz⸗Ministerium, um den Unfug, wel⸗ cher mit den „Kavalierpässen“ getrieben wird, zur Kenntniß dessel⸗ ben zu bringen, und zugleich um Abstellung dieser der Gesammtin⸗ dustrie des Kaiserstaates zum unberechenbaren Schaden gereichenden Umgehung der bestehenden Zollgesetze nachdrücklichst zu bitten. Der Antrag des Herrn Winter wurde angenommen und eine Kom⸗ mission mit der Redaction dieser schriftlichen Eingabe beauftragt.
Sachsen. Dresden, 9. April. (Dr. J.) Zweite Kammer In der heutigen Abendsitzung berichtet der Abg. S chäffer Namens der ersten Deputation über die Differenz der Kammerbeschlüsse hinsicht⸗ lich des neu vorgelegten Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Mi⸗ litairpensions⸗Gesetzes von 1837. Bekanntlich hat die diesseitige Kammer diese neuere Gesetzvorlage gegen 10 Stimmen abgelehnt, die erste Kammer aber dieselbe gegen 8 Stimmen angenommen Die Deputation hat daher diese Angelegenheit nochmals in Bera⸗ thung gezagen, jedoch keine Veranlassung gefunden, ihre früheren Ansichten über die Vorlage zu ändern, und empfiehlt daher aus den früher von ihr ausgesprochenen Gründen der Kammer: bei ihrem Beschlusse festzuhalten und die neuere Vorlage (mit der dreijähri⸗ gen Durchschnittsberechnung) wiederholt abzulehnen. Der Abge⸗ ordnete von Beschwitz mahnt, nicht einen Beschluß zu fassen, der das Zustandekommen dieses eine nicht unbedeutende Verminde⸗ rung der Pensionslast herbeizuführenden Gesetzentwurfs vereiteln müsse. Auch die Abgg. von Zezsch witz und Sachße erklären sich hauptsächlich aus Rücksichten auf die Staatskasse und die materiellen Interessen der Unteroffiziere und Soldaten gegen die Deputation. Präsident Dr. Haase, der den Vorsitz an den Vice⸗Prä⸗ sidenten abgetreten hat, erklärt sich seiner früheren Abstimmung gemäß gegen die Deputation und räth an, hier mit der ersten Kammer Hand in Hand zu gehen. Der Abgeordnete Heyn spricht für die Deputation, da er einen Unterschied zwischen Civil⸗ und Militairstaatsdienern durchaus für unzulässig halten müsse. In gleichem Sinne spricht der Abgeordnete Unger. Der Abgeordnete Stockmann stimmt gegen die Deputation, weil es dem Lande jedenfalls mehr Geld koste, wenn das Militairpensionsgesetz von 1837 in Kraft bleibe, als wenn die neue Vorlage genehmigt werde. Der Abgeordnete Dr. Platzmann erklärt, daß er seiner
Deputation gegangen ist, erklärt, daß er heute nach nochmaliger reiflicher Ueberlegung die Gründe derselben nicht allenthalben für stichhaltig zu erachten vermöge und daher gegen dieselbe und für die Regierungsvorlage stimmen werde. Er legt vorzüglich Gewicht darauf, daß durch das neue Gesetz die Lage der niederen Militair⸗ chargen und der Soldaten materiell sehr wesentlich verbessert werde. Auch der Abgeordnete Dr. Jahn glaubt seine srühere Abstimmung ändern und heute für die Regierungsvorlage stimmen zu müssen, für die sich auch der Abgeordnete Pusch ausspricht. Staats⸗ Minister General⸗Lieutenant Rabenhorst vertheigt den Gesetz⸗ Entwurf. Von einer Gleichheit in der dienstlichen Stellung der Militairs, den Civilstaatsdienern gegenüͤber, könne, wenn man die praxis berücksichtige, nicht wohl die Rede sein; der Militair stehe hier weit ungünstiger da, als der Civilstaatsdiener, musse stren⸗ ger angezogen, ja er könne wegen geringfügig erscheinender Vor⸗ kommnisse selbst sofort entlassen werden. Der Zweck des vorliegen⸗ den Gesetzes sei lediglich der: die Offiziere im Interesse des Dien⸗ stes in die Lage zu setzen, der Staats-Regierung nicht verheimli⸗ chen zu müssen, wenn sie invalid geworden seien. Eine Begünsti⸗ gung des Militairs den Civilstaatsdienern gegenüber, liege dem⸗ selben nicht zu Grunde, sondern lediglich dienstliche Rucksichten. Der Referent vertheidigt in seinem Schlußworte den Antrag der Deputation nochmals ausführlich und bemerkt dabei, daß er sich gegen die Ansicht verwahren müsse, als wolle die Deputation durch ihren Antrag dem Militairstande irgendwie zu nahe treten; gerade im Interesse dieses ehrenwerthen Standes müsse sie die Annahme ihres Antrags empfehlen. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Deputation mit 42 gegen 16. Stimmen von der Kammer angenommen und so mit die Regierungs⸗ Vorlage wiederholt ab⸗ gelehnt.
Dresden, 10. April. Zur Tagesordnung übergegangen, be⸗ richtet der Abg. Schäffer Namens der ersten Deputation über die in den Kammerbeschlüssen hinsichtlich der Aufhebung der Grund⸗ rechte obwaltenden Differenzen. Zur Erreichung einer Vereinigung schlägt die Deputation vor, bei §. 2 des Gesetz⸗Entwurfs (die §§. 8, 10 und 11 der Grundrechte betreffend) dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten und zu beschließen: „§. 2 des Gesetz⸗Entwurfs abzulehnen und dagegen der Staatsregierung in der ständischen Schrift die Ermächtigung zu ertheilen, die durch die Grundrechte entstehenden Zweifel im Verordnungswege zu erledigen. Nach⸗ dem Staats⸗Minister Dr. Zschinsky sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt hat und auf Anregung des Abgeordneten Haberkorn durch den Referenten und Vice⸗Präsidenten von Crie⸗ gern erläuternd bemerkt worden ist, daß die der Staats⸗Regierung zu ertheilende Ermächtigung nicht auf Privatrechte sich erstrecken könne, was auch Staatsminister Dr. Zschinsky bestätigt, wird der obige Antrag der Deputation gegen 10 Stimmen von der Kammer genehmigt und hierdurch die erste Differenz erledigt. Die zweite Differenz betrifft einen bei §. 3 von der zweiten Kammer geneh⸗ migten Zusatz, die Bezeichnung des Jagdrechts als Privatrecht be⸗ treffend, den die erste Kammer als überflüssig abgelehnt hat. Die diesseitige Deputation spricht sich heute dahin aus, daß dieser Zusatz eigentlich nur eine Beruhigung habe gewähren sollen, jedoch keines⸗ weges nöthig sei, und räth der Kammer an, denselben jetzt wieder fallen zu lassen, wodurch §. 3 in der Fassung der Regierungs⸗ Vorlage hergestellt wird. Die Abgeordneten Haberkorn, Rie⸗ del, Reichenbach erklären sich gegen den Deputations⸗Antrag, da der gedachte Zusatz, wenn nicht nothwendig, so doch gewiß un⸗ schädlich sei und mithin von der ersten Kammer leicht angenommen werden könne. Staatsminister Dr. Zschinsky erklärt Namens der Staatsregierung, daß sie das Jagdrecht allerdings für ein Privat⸗ recht halte, auf das der §. 3 des Gesetz⸗Entwurfs auch ohne je⸗ nen Zusatz volle Anwendung finde und jede Besorgniß verschwin⸗ den mache. Die Kammer möge überzeugt sein, daß, wenn in ihm nur der geringste Zweifel obwalte, der Ausfall dieses Zusatzes könne in irgend einer Weise nachtheilig sein, er seinerseits diesen Ausfall ihr nicht anrathen würde. Staats⸗Minister von Frie⸗ sen erklärt, daß die Regierung keinen Augenblick die Absicht gehabt, nach Aufhebung der Grundrechte den ehemaligen Verpflichteten die durch die Publication der Grundrechte erhaltene Jagdberechtigung wieder zu entziehen, und es daher wohl nicht gerechtfertigt erschei⸗ nen dürfte, eine Differenz wegen eines Zusatzes herbeizuführen, den seine Vertheidiger selbst als einen unnöthigen und überflüssigen bezeichnet haben. Bei der Abstimmung wird der Antrag der De⸗ putation, den früheren Zusatz bei §. 3 fallen zu lassen, gegen 16 Stimmen von der Kammer angenommen. Die letzte Differenz betrifft einen bei §. 4 von der Kammer genehmig⸗ ten Antrag des Abgeordn. Haberkorn, des Inhalts, daß der blei⸗ bende Aufenthalt der Juden auf Dresden und Leipzig beschränkt bleiben soll, welchem Zusatze die erste Kammer durch Annahme der unveränderten Regierungsvorlage den Beitritt versagt hat. Dre diesseitige Deputation räth nun heute der Kammer ebenfalls an, dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten und den Haberkorn⸗ schen Antrag wieder fallen zu lassen. Staatsminister von Frie⸗ sen bemerkt, daß es sich hier nicht sowohl um eine Differenz zwischen der ersten und zweiten Kammer, sondern zwischen der zweiten Kam⸗ mer und der Regierung handle. Die Regierung werde sich ihrer⸗ seits nicht entschließen können, den Haberkornschen Antrag in das Gesetz aufzunehmen, denn es enthalte dieser Antrag einen Rück⸗ schritt bis hinter das Jahr 1839, und die Staatsregierung werde einer derartigen Beschränkung gesetzlicher Rechte ihre Zustim⸗ mung nicht ertheilen, weshalb er dringend rathen müsse, dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten. Der Ab⸗ geordnete Haberkorn spricht für Aufrechterhaltung seines Antrages, bei dem er von der Ansicht ausgegangen sei, daß den Juden selbst an diesen Rechten nicht viel gelegen zu sein scheine. Die Abgg. Sachße und Meisel sprechen für den Deputations⸗ Antrag, der sodann noch durch den Referenten vertheidigt und schließlich von der Kammer gegen 9 Stimmen angenommen wurde. Hierauf besteigt Vice⸗Präsident von Criegern die Referenten⸗ Tribüne, um über den Gesetz⸗Entwurf, die Ausübung der Jagd betreffend, anderweiten Bericht zu erstatten. Bevor dies geschieht, ergreift Staats⸗Minister von Friesen das Wort, um Namens der Staats⸗Regierung über diesen Gegenstand eine Erklärung ab⸗ zugeben. Dieselbe ging dahin, daß sich der Staats⸗Regierung durch die Verhandlungen in den Kammern die Ueberzeugung aufgedrun⸗ gen habe, daß es auf gegenwärtigem Landtage nicht möglich sein werde, den Entwurf so weit zu berathen, daß nach Schluß des Land⸗ tags die Publication desselben als Gesetz erfolgen könne. Die Staats⸗ regierung habe ihn daher ermächtigt, den Gesetz⸗Entwurf über die Ausübung der Jagd in ihrem Namen zurückzuziehen, dabei aber zugleich den Antrag zu stellen: der Regierung die Ermächtigung zu ertheilen, einige in dem Gesetz⸗Entwurfe enthaltene wichtigere Be⸗
sei, im Verordnungswege zu publiziren. Eine Abschrift dieser Erklä rung befinde sich bereits in den Händen des Referenten. Vice⸗Prä⸗ sivent von Criegern, als Referent, bringt den Antrag der Staats regierung, in folgender Weise formulirt, zum Vortrage und empfiehlt denselben Namens der Deputation zur Annahme: „Die Kammer wolle die Regierung so weit möglich ermächtigen, im Verordnungs⸗ wege unter thunlichster Berücksichtigung der bei der Berathung des Jagdgesetzes von den Kammern gefaßten Beschlüsse zu bestimmen: 1) daß diejenigen Gemeindebezirke, welche weniger als 300 Acker Areal umfassen, aber auf Grund der Verordnung vom 13. August 1849 gegenwärtig selbstständige Jagdbezirke bilden, als solche bald⸗ thunlichst aufgelöst und mit benachbarten Gemeinde⸗Bezirken zu größeren Jagdbezirken vereinigt werden; 2) daß alle über Ausübung der Jagd gefaßten Beschlüsse und abgeschlossenen Pachtkontrakte, deren Fortbestehen mit Rücksicht auf Punkt 1 oder aus polizeilichen Gründen bedenklich erscheint, aufgehoben, auch für die Zukunft die Gültigteit aller über die Jagdausübung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken gefaßten Beschlüsse von der Genehmigung der Ortspolizei⸗Behörde abhängig gemacht werde; 3) daß Jeder, welcher auf fremdem Grund und Boden die Jagd ausüben will, sich mit einer auf ein Jahr gültigen Jagdkarte verse⸗ hen müsse, Wohnortes, halb in die Staatskasse fließende fixre Gebühr von zwei Rthlr. zu entrichten ist; 4) daß künftig eine Schoͤnzeit stattfinden soll.“ Der Abgeordnete Haberkorn macht gegen diesen Antrag einige Bedenken geltend, die von dem Abgeordneten von der Pla⸗ nitz und Staats⸗Minister von Friesen zu widerlegen gesucht wurden. Der Abgeordnete Riedel erklärt sich gegen die Ertheilung der beantragten Ermächtigung, der Abgeordnete Oehme für die⸗ selbe. Nachdem die Debatte sodann noch eine gute Zeit durch die Herren Abgeordneten Riedel, Kölz, Unger und Heyn fortgeführt worden ist, bringt der Abgeordnete Haberkorn den Antrag für die ständische Schrift ein: „die Regierung zu ersuchen, den Neujagdbe⸗ rechtigten einer ganzen Gemeinde, wenn solche ein Jagdareal von wenigstens 150 zusammenhängenden Ackern enthalte, wenn nicht be⸗ sondere Gründe dagegen obwalten, die Bildung eines besonderen Jagdbezirks zu gestatten.“ Bei der Abstimmung wird der Antrag der Deputation, der Regierung die in obigen 4 Punkten enthaltene Ermächtigung zu ertheilen, von der Kammer gegen 8, 10) 6, 8 Stimmen und einstimmig angenommen. Der Ha berkornsche Antrag, dessen endliche Redaction übrigens der Deputation anheim⸗ gegeben bleiben soll, wird sodann ebenfalls gegen 15 Stimmen an⸗ genommen. Schluß der Sitzung halb 3 Uhr. Heute Abend 6 Uhr wird die letzte Sitzung der Kammer stattfinden.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 9. April. (D st. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer schritt dieselbe in Ge⸗ mäßheit der Tagesordnung zur Berathung und Abstimmung über die Mittheilung der zweiten Kammer, den Antrag des Abgeordneten Ploch, auf Vorlage eines Gesetzes, durch welches alle öffentlichen Tänze und das Musikhalten an öffentlichen Orten an Sonn⸗ und Festtagen untersagt werde. Abgeordneter Pfannebecker hatte darüber in der 17ten Sitzung Ausschußbericht erstattet. Er sagt: Der An⸗ trag verlangt eine Abänderung des Artikel 7 der Verordnung vom 2. April 1841 über die Feier der Sonn⸗ und Festtage, welcher verfügt, daß Tänze und das Musikhalten an öffentlichen Orten vor beendigtem Nachmittagsgottesdienste nicht beginnen sollen, und spricht demnach einen sehr speziellen Zweck aus. Aus den Motiven, welche der Abgeordnete Ploch seinem Antrage vorangestellt hat, und aus Aeußerungen, die von ihm und anderen Mitgliedern der zweiten Kammer, welche an den Verhandlungen über den Antrag Theil nahmen, ausgegangen sind, ergiebt sich, daß der Antrag durch die Wahrneh⸗ mung entstanden ist, daß der religiöse und kirchliche Sinn sich ver⸗ mindert, und daß eine Hebung und Belebung desselben im Interesse des Staates und der menschlichen Gesellschaft geboten sei. Die Wahrnehmung, daß der Eifer für Kirchlichkeit bei Einzelnen und bei Gemeinden erkalte, daß der religiöse Sinn und die religiöse Bildung eine Abnahme erlitten habe und fortwährend erleide, dürfte nur zu begründet sein, und es ist darin ein bedenkliches Uebel zu erkennen, dem entgegen zu wirken, als hohe Pflicht erkannt werden muß. Es giebt nichts Heiligeres für den Menschen als sein Verhältniß zu Gott, seinem Schöpfer und Er⸗ halter. Verleugnet er dasselbe in frevelnder Anmaßung, hält er das Bewußtsein darin nicht lebendig in sich, dann begiebt er sich des edelsten Vorzugs, der ihm vor anderen Geschöpfen verliehen ist, und mit diesem Verluste sind andere nothwendig verbunden. Mit dem Verschwinden der Religion gehen auch die anderen Tugenden unter, welche den Menschen, den Bürger im Staate schmücken sollen, es geht unter die Heilighaltung der Sitte und des Rechts, die Bande, welche den Menschen an den Menschen knüpfen und den Staat umschlingen, werden gelockert, die Gesellschaft entbehrt der sittlichen Grundlage und geht dem Verderben entgegen. Es gelten hier die Worte des Dichters „quid leges sine moribus vanae proficiunt?“ Diesem Uebelstande, wann und wo er vorhanden ist, kann aber nicht durch ein polizeiliches Verbot, wie der Antrag es verlangt, abgeholfen werden. Es fragt sich, ob das beantragte Verbot der Feier der christlichen Sonn⸗ und Festtage entsprechend wäre? Der Sonntag ist der Gottesverehrung gewidmet, aber auch der Ruhe und Erholung, und Musik und Tanz kann von dieser Er⸗ holung nicht ausgeschlossen werden. Die gebildetsten Völker der alten Welt haben bei ihrer gottesdienstlichen Festen den Tanz nicht ausge⸗ schlossen, die Einweihungen der christlichen Kirchen und die jähr⸗ lichen Erinnerungsfeste daran sind mit Musik und Tanz verbunden, und ein Bestreben, dieser uralten Sitte direkt entgegentreten zu wollen, würde, wie die Erfahrung bei uns und anderswo gezeigt hat, Mißstände erzeugen und erfolglos bleiben. Diese Ansicht wurde auch von Großherzoglicher Staatsregierung, mit welcher sich der Referent des Ausschusses der zweiten Kammer in Verbindung gesetzt hatte, ausgesprochen. Es ist ohne Zweifel Verpflichtung des Staa⸗ tes, dafür Sorge zu tragen, daß Störungen der gottesdienstlichen Feier an Sonn⸗ und Festtagen unterbleiben, diese Verpflichtung wird erfüllt durch strenge Handhabung der Verordnung vom 2. April 1841 und der Bestimmungen über das Abhalten von Tanzmusiken. Wollte man dem Antrage Folge geben, dann müßten auch noch andere Belustigungen an Sonn⸗ und Festtagen, außer den öffent⸗ lichen Tänzen und dem Musikhalten an öffentlichen Orten, untersagt werden. Das Berufen auf die Feier der Sonn⸗ und Festtage in England dürfte keine Bedeutung haben, da diese Feier vurch ze. Sitte des Landes hervorgerufen ist “ eine englisch⸗christliche, als eine christliche genaunt werden muß. ““
Die 8 hat (wie wir wissen) in ihrer 22sten Nweswe Zeox⸗ 2ͤ4Asten v. M. nach dem Antrage des Ausschusses den 8.- v. mit 41 gegen 2 Stimmen abgewiesen, und 55 düslegfa eh 88 Fe beantragt, daß es derselben gefallen heilen. Sollen die 8 er⸗
früheren Abstimmung gemäß gegen die Deputation stimmen werde. er Abgeordnete Meisel, der bei der letzten Abstimmung mit der
stimmungen, über die Uebereinstimmung der Kammern vorhanden
ten Kammer ihre Zustimmung zu ertheilen.
für welche eine halb in die Orts⸗Armenkasse seines