1851 / 108 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bayern. München, 12. April. (O. P. A. Ztg.) Der erste Ausschuß der Kammer der Reichsräthe nahm in seiner gestrigen Sitzung den Gesetz⸗Entwurf über die kaufmännischen Anweisungen,

wie derselbe aus den Berathungen der Kammer der Abgeordneten ee.; be—9 unverändert an, unter Verwerfung aller von dem Re⸗

erenten dazu vorgeschlagenen Modificationen. Bezüglich des vom Referenten vorgeschlagenen Wunsches, es möge noch diesem Landtage ein Gesetz⸗Entwurf über das Verfahren in Wechselsachen vorgelegt werden, erklärte der Justizminister, daß ein intermediaires 71 hierüber bei der weit vorgeschrittenen Bearbeitung des Gesetz⸗-Ent⸗ wurfs über den ganzen Civilprozeß um so weniger nothwendig 88 als ohnedies Wechselprozesse selten vorkämen und schnell vFhl hi würden. Es wurde hierauf auch der beantragte Wunsch abgelehnt.

München, 14. April. (A. Abd. Ztg.) Der —— W. nister-⸗Präsident Dr. von der Pfordten ist nun wieder L“ hes und wird morgen die e de beiden Ministerien Aeußern und des Handels wieder übernehmen.

22* dem Wiederzusammentritt der Kammern u“ ein Polizeistrafgesetzbuch, die gesammte Strafprozeß Gesetz über Wiesenbewässerung und veescs eege. 84 2. F es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß die ammer 5 * ge⸗ ordneten bezüglich dieser Gesetze das Bersggußgsgeset mi G nenten Ausschüssen, jedoch 2 als transitorisches Gesetz zu benann⸗ te becke, genehmigen wird. 18 derei sent⸗ 94 König hat am 12ten Morgens die Ruͤck⸗ reise von Riva nach München über Meran angetreten.

Sachsen. Leipzig, 16. April. (D. A. Ztg.) Gestern sind die Königin von Bayern, auf der Rückreise von Berlin nach München begriffen, und der König Otto von Griechenland, von Dresden kommend, hier eingetroffen.

Hannover. Hannover, 14. April. (Hann. Ztg.) In Anlaß des heutigen Geburtsfestes der Frau Kronprinzessin brachte gestern Abend das Offizier⸗Corps vor dem Ernst⸗Palais an der Adolphsstraße einen von den vereinigten Militairmusik ²Corps bei bengalischer Beleuchtung ausgeführten Zapfenstreich. Festmusik von den Kirchthürmen der Residenzstadt und Geläute der Glocken be⸗ zeichnete heute die Feier, welche, in die heilige Woche fallend, bei Hofe nur durch ein Familien⸗Diner begangen wurde.

(Nie d. Ztg.) Nach der nunmehr veröffentlichten Uebersicht der hannoverschen Landesschulden sind diese zu der Höhe von 30,368,000 Rthlr. gestiegen. Die Eisenbahnschuld bildet den Haupt⸗ theil derselben.

Es befindet sich in diesem Augenblick hier ein Offizier des Kaisers Soulouque von Haiti, ein ehedem bei hiesigem Hofe ange⸗ stellter Engländer Namens Wright. Er hat von seinem Souverain einen zwölfmonatlichen Urlaub erhalten.

(Hann. Pr.) Wie wir erfahren, sind die Verhandlungen über die Herstellung der großen Schnellzüge von Berlin nach Paris und umgekehrt so weit gediehen, daß die Eröffnung schon mit dem 1. Mai zu erwarten steht.

h kiheere heutigen Sitzung hat die lüneburgsche Landschaft folgende Beschlüsse ge⸗ faßt: 1) Eine Beschwerde bei Sr. Majestät dem Könige über die Beseitigung des verfassungsmäßigen Zustimmungsrechts der Landschaft zu Gesetzen, die ihre Organisation betreffen. Das land⸗ schaftliche Kollegium ist beauftragt, eine Deputation zu ernennen, die diese Beschwerde Sr. Majestät überbringen soll. 2) Annahme einer dazu in Vorschlag gebrachten unterthänigsten Adresse. 3) Be⸗ stellung einer permanenten Kommission zur Wahrung der verfas⸗ sungsmäßigen Rechte der Landschaft mittelst aller derselben zu Ge⸗ bote stehenden gesetzlichen Mittel. Zu Mitgliedern dieser Kom⸗ mission sind erwählt: Graf Vernsdorf⸗Gartow, Legations⸗Rath. von Lenthe, Kanzlei⸗Assessor von Stralenheim, Ober⸗Appellations⸗ Rath von Reiche und Regierungs⸗Rath v. d. Knesebeck.

Die Städte, welche gegen die obigen Beschlüsse stimmten, aber in der Minorität, erklärten schließlich ihren förmlichen Dissens.

Württemberg. Stuttgart, 14. April. (Sch. M.) Der Beobachter veröffentlicht folgendes Wahl⸗Manifest des ritterschaftli⸗ chen Comité's: Die Anordnung von neuen Wahlen zum Zwecke der Wiederberufung einer Stände⸗Versammlung nach den Vor⸗ schriften der Verfassungs⸗Urkunde vom 25. September 1819 hat die Unterzeichneten veranlaßt, sich über die Frage zu berathen, wel⸗ ches wohl die richtige Stellung sein möchte, die ihre Herren Mit⸗ wähler bei dieser Wendung des württembergischen Verfassungslebens einzunehmen hätten. Hierbei vereinigte man sich nun vor Allem in der Ansicht, daß es dringend, wünschenswerth wäre, wenn die zur Ausübung des ritterschaftlichen Wahlrechts Berufenen sich möglichst zahlreich bei den neuen Wahlen betheiligen würden. Indem die Unterzeichneten dieses aussprechen, ist ihnen der Gedanke durchaue fremd, daß jene Betheiligung von Seiten der ritterschaftlichen Guts⸗ besitzer zu geschehen habe, um die durch die Verfassungs⸗Urkunde von 1819 dem ritterschaftlichen Adel des Königreichs angewiesene Stellung unverändert festzuhalten. Denn nach unserer Ueberzeu⸗ gung haben wir für die Zukunft unsere politische Geltung haupt⸗ sächlich in der Eigenschaft von Grundbesitzern und im Ver⸗ ein mit sämmtlichen größeren Grundbesitzern des Landes zu suchen. Es bedarf keiner Ausführung, daß eine be⸗ sondere staatliche Geltung des größeren Grundbesitzes, die durch eigene Vertretung desselben in der Landesversammlung ihren Aus⸗ druck zu finden hätte, von dem Standpunkt einer konservativen Po litik aus unabweisbar geboten ist. Damit aber der größere Grund⸗ besitz bei den bevorstehenden Verfassungs⸗Abänderungen in die ihm zum allgemeinen Besten gebührende Stellung um so gewisser einge⸗ setzt werde, erscheint es uns als eine Forderung der höchsten Zweck⸗ mäßigkeit, daß die dreizehn Plätze, welche der ritterschaftliche Adel

nach der Verfassungs⸗Urkunde vom Jahre 1819 in der zweiten Kammer Fezrettcheren hat, bei der nächsten Stände⸗Versammlung nicht unbe⸗ 18- eg. Sb weniger dringend erscheint es den Unterzeichneten, Faß von den Abgeordneten der Ritterschaft mitgewirkt werde, um eine kräftigere Handhabung der Justiz und Polizei wieder herbeizuführe rch di 1 8 Polizei wieder herbeizuführen, nd um durch die Verabschiedung eines Finanz⸗Etats von längerer Dauer in die ökonomischen Verhältnisse es Ste⸗ tigkeit zurückzubringen, ohne welche nicht nur jede kräfti⸗ 8 Regie⸗ rung, sondern auch der nachhaltige Wied 88,9 p 9 1 8 eraufschwung des Privat⸗ wohlstandes eine vollkommene Unmöglichkeit; 3

3 f glichkeit it. Wollten die An⸗ gehörigen des ritterschaftlichen Adels von den bevorstehenden Wah⸗ len sich entfernt halten, und kämen diese Wahlen seite h ü 8 Rit terschaft nicht zu Stande, so könnte leicht die Fol nss 82

8 8 9 1 4 7 daß die Wiederherstellung von gedeihlicheren Zußänden 1 2 temberg abermals auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben wünde, Schwer wäre jedoch dem Lande gegenüber die Verantwortung 88 Mitschuld an einer solchen Verzögerung, und schwer würden auch die Säumigen in allen ihren Vermögensbeziehungen diesen neuen Auf. schub zu büßen haben. Wenn aber die Unterzeichneten ihren Standesge⸗

nossen in Vorstehendem ihre Gründe auseinandergesetzthaben, aus denen sie glanben, daß eine Wahl der ritterschaftlichen Abgeordneten höchst wün⸗ schenswerth⸗ sei, so hat es ihnen dabei nicht in den Sinn kommen

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6 fordern, ohne daß gleichzei⸗ * b1 2 ige Aufhebung des Ritter⸗ ausgesprochen werden: 1) möglichst balrige, 111e“ lehenverbandes, nachdem jeder 6 9 ““ 8 öre ‚aufgehoben ist. 2) Aufrecht⸗ e; E 8. Butsalrcheg dtommiss so wie die Berech⸗ een. dec as neuer für jeden württembergischen Staats⸗ kas 3) Revision der Gesetzgebung über die Amts- und Gemeindela⸗ sten in der Richtung, daß neben der Erleichterung der betreffenden Cor⸗ vorationen von Ausgaben, die eigentlichen Staatszwecken dienen, eine be sondere Vertretung der Höchstbesteuerten ohne Rücksicht auf ihren Wohnort, um dieselben vor Ueberbürdung und Ruin zu sichern, bei Feststellung des Gemeinde⸗ und Amls⸗Corporations⸗Haushalls ein geführt werden, wie solches in anderen Staaten bereits besteht. 7) Ein billiges Ablösungsgesetz in Betreff der auf ganzen Guts⸗ Komplexen ruhenden Lasten. 5) Garantie des Staats für die Ablösungs⸗Kapitalien. Eine solche dürfte um so gerechtfer tigter erscheinen, als einerseits den Berechtigten alle und jede Mitwirkung bei der Verwaltung entzogen ist, andererseits die langsame Vollführung des Ablösungsgeschäfts selbst und die mangelhafte Anlage der Geldvorräthe der Ablösungs⸗Kasse die Berechtigten schon jetzt mit bedeutender Einbuße an den Ablö⸗ sungs⸗Obligationen der letzten Serien bedroht. Ueberdies sind die Berechtigten durch die beiden Gesetze vom 24. August 1849 von neuen großen Verlusten betroffen worden, wie sie bei Verabschiedung des Ablösungsgesetzes vom 14. April 1848 von keiner Seite vor⸗ ausgesetzt wurden. Auch sind es jene zwei nachgekommenen Gesetze, in denen vorzugsweise der Grund liegt zu der für uns Alle so sehr nachtheiligen Verzögerung der Ablösungsgeschäfte. Die weitere Ver⸗ folgung dieser Erwartungen wird den künftigen ritterschaftlichen Herren Abgeordneten auf das nachdrücklichste zu empfehlen sein. Schließlich wird es nicht noch eine umständliche Versicherung brau⸗ chen, daß wir keinesweges der Meinung sind, als ob unsere Ansicht irgend einen Anspruch darauf habe, für Jemand Anderes maßgebend zu sein. Wir haben jedoch geglaubt, es werde Vielen ein Dienst damit geschehen, wenn ihnen das aus einer Kollektivberathung von Standesgenossen hervorgegangene Resultat über eine uns Alle gleichmäßig berührende, so wichtige Angelegenheit nicht vor⸗ enthalten bleibt. Auch ist zu einer solchen Kollektivberathung und zur Bekannntmachung ihres Ergebnisses von nah und fern aus der Mitte des ritterschaftlichen Adels mehrfache Aufforderung an uns gekommen. Stuttgart, den 7. April 1851. Hochachtungsvoll vie Mitglieder des ritterschaftlichen Comité’s und die hier anwesenden ehemaligen Abgeordneten der Ritterschaft: Gustav Freiherr von Berlichingen. Freiherr Franz Josef von Linden zu Nordstetten. Freiherr von Cotta. Christoph Graf von Degenfeld⸗Schomburg. Wilhelm Freiherr von Holtz. Leo Freiherr von Reischach. Karl Freiherr von Wöllwarth. Sigmund Graf Adelmann. Adolf Frei herr Hofer von Lobenstein.

Baden. Karlsruhe, 13. April. Das Regierungsblatt enthält die Vertheilung der für das Jahr 1851 erforderlichen Er⸗ gänzungsmannschaft; von 12,485 Conscriptionspflichtigen sollen 2861 ausgehoben werden. Eingeloͤste Staatspapiere der Amortisations und Eisenbahn-Schuldentilgungskasse wurden am 28. März für 1,213,952 Fl. verbrannt. Eine Verordnung des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums ordnet die Erhebung der Kapitalsteuer für 1851 an.

Die Zahl der in Folge der Mai⸗Ereignisse von 1849 gegen Civilpersonen bei den badischen Gerichten anhängig gewordenen Kriminal⸗Prozesse beträgt über 3100. Ein Theil dieser Prozesse wurde niedergeschlagen, andere endeten damit, daß die Angeschul⸗ digten schuldfrei befunden oder in Folge eines Gnadenaktes straf⸗ frei wurden, wieder andere ruhen, weil die Angeklagten flüchtig und durch ihre Abwesenheit die Beweise so mangelhaft sind, daß eine Entbindung von der Instanz erfolgen müßte. Die unter diese Kategoriren gehörenden Prozesse betragen zusammen etwa 2700. Gegen mehrere der flüchtigen Revolutionaire steht das Urtheil in oberster Instanz noch aus. In Untersuchungshaft befindet sich zur Zeit keiner der Betheiligten mehr. Von den zur Haft ge⸗ brachten Verurtheilten wurden etwa ein Viertel begnaͤdigt, und es erfolgen fortwährend Begnadigungen. Die kom⸗ promittirten Militairs wurden sämmtlich nach einem Verhöre einst⸗ weilen in den Kasematten verwahrt, dann meistens entlassen und die Untersuchungen gegen die minder gravirten niedergeschlagen, so je⸗ doch, daß das Verfahren gegen die Einzelnen jeden Augenblick we⸗ gen eines Disziplinarvergehens wieder aufgenommen werden kann. Die kriegsgerichtlich ausgesprochene Strafe lautete nur gegen die Anstifter auf Zuchthaus unter Verstoßung vom Militairstand (gegen einige Flüchtlinge auf Tod durch Erschießen). Die Uebrigen wur⸗ den in die Militair⸗Strafcompagnie eingereiht. Auch von diesen sind schon mehrere begnadigt Die Strafzeit in dieser Compagnie wird nicht von der Dienstzeit abgerechnet. Die Zahl der siskalisch eingeleiteten Prozesse gegen Theilnehmer am Mai⸗Aufstande beläuft sich auf 600 700. Im Budget sind 60,000 Fl. als aus der Be⸗ treibung der fiskalischen Entschäd igungs⸗Ansprüche sich ergebend, angeführt.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 16. April. (A. M.) Das Schreiben an die See⸗ und Land Kriegs⸗Kommissäre und den See⸗Enrollirungs⸗Chef, betreffend den Zeitpunkt, bis zu welchem von denselben See⸗Interims⸗Patente an Landmilitairpflichtige er⸗ theilt werden können (vom 7. Aprll), lautet:

Aus den von den Herren See⸗ und Land⸗Kriegs⸗Kommissären und dem Herrn const. Enrellirungs⸗Chef erstatteten Berichten hat das Departement des Innern ersehen, daß bei der Ertheilung von See⸗Interims⸗Patenten an Landmilitairpflichtige mit Ruücksicht auf die Berechnung des Zeitpunkts, bis zu welchem solche Patente an Landmilitairpflichtige von den See⸗Kriegs⸗Kommissären und dem Enrollirungs⸗Chef ertheilt werden können, bisher ein gleichmäßiges Verfahren nicht beobachtet worden ist, indem die desfälligen Bestim⸗ mungen des §. 4 der See⸗Enrollirungs⸗Verordnung vom 17. April 1838 und des §. 14 der Verorduung vom 28. Juli 1842 in ver⸗ schiedener Weise ausgelegt und angewandt worden sind.

In dieser Veranlassung wird Ihnen zur Beseitigung der in dieser Hinsicht obwaltenden Ungewißheit und zur Bewirkung eines gleichmäßigen Verfahrens hierdurch eröfsnet, daß in Zukunft See⸗ Interimspatente an Landmilitairpflichtige von den Herren See⸗ Kriegskommissarien und dem Enrollirungs⸗Chef nur bis zu dem Zeitpunkte zu ertheilen sind, wo die Betreffenden nach der militai⸗ rischen Berechnung 18 Jahre alt sind (im gegenwärtigen Jahre mithin an solche, welche im Jahre 1834 oder später geboren sind), wogegen an diejenigen Landmilitairpflichtigen, welche das 18te Jahr nach der militatrischen Altersberechnung bereits erreicht oder über⸗ schritten haben, See-Interimspatente nur nach erwirkter spezieller Genehmigung des Departements des Innern werden ertheilt wer⸗ den können.

Sachsen⸗Koburg. Gotha, 14. April. (L. Z.) Der V frühere Abgeordnete zur National⸗Versammlung, Hofrath Briegleb von Koburg, ist hier angekommen, um als General⸗Bevollmächtigter

* 8 8 8 8 8 9 öu 8 11u““] des Prinzen Albrecht in dem Allodial⸗Renten⸗Prozesse zu fungiren. Briegleb ist von seinem Konstituenten autorisirt worden, diese An⸗ gelegenheit auf dem Wege des Vergleiches zu Ende zu führen. Zugleich ist derselbe dem Vernehmen nach von den bei dem agna⸗ tischen Proteste betheiligten Gliedern des koburgischen Hauses be⸗ auftragt worden, in Bezug auf die von Letzteren vindizirten Staats⸗ domainen dem gothaischen Landtage neue Vorschläge zu machen, da die Mitglieder des letzteren nicht geneigt scheinen, auf den Vor⸗ schlag des Staats⸗Ministeriums: „Theilung der Domainen zwischen dem Lande und den Agnaten“ einzugehen. Gegenwärtig befinden sich hier mehrere Repräsentanten der adeligen Guterbesitzer unseres Landes, um durch geeignete Schritte beim Staats⸗Ministerium eine Suspension der ihre früheren Rechte beeinträchtigenden neueren In⸗ stitutionen zu ermöglichen.

Lübeck. Lübeck, 14. April. (L. Z.) Durch Rath⸗ und Bürgerschluß vom 12ten d. Mts. ist nunmehr die Stellvertretung im Militairdienste bis zum Erlasse eines allgemeinen Bundesgesetzes über die Wehrpflicht wiedereingeführt und das Militair⸗Departe⸗ ment ermächtigt, die Anschaffung von Stellvertretern, auch für die schon jetzt im Dienste stehenden Altersklassen, zu übernehmen. Die dafür einzuzahlende Summe ist für die Altersklasse von 1829 auf 100 Mark, für Dienstpflichtige aus 1828 auf 300 Mark, und für solche aus 1827 auf 200 Mark festgesetzt.

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Musland.

Oesterreich. Mailand, 11. April. (Ll.) Das Kriegsgericht hat mit Erkenntniß vom 9ten d. M. zwei Kleriker, den Giovanni Giuseppe Marchettini aus Roncaglia und den Puricelli Giacomo Garivatli aus Mailand, beide 21 Jahre alt, Hörer der Theologie, wegen einer politischen Demonstration mittelst einer auf einem mai⸗ länder Kirchhofe angebrachten aufrüherischen Grabschrift zu Stock⸗ hausarreste in Eisen, verschärft mit einem Fasttage in der Woche, und zwar den Ersteren auf acht, den Letzteren auf vier Monate verurtheilt. Dasselbe Kriegsgericht hat mit weiterer Erkenntniß vom 10ten d. Mts. den verantwortlichen Redacteur des Journals La Fenice, Grafen Ambrogio Gaspari, wegen llebertretung gegen das allerhöchsten Patents vom 15. November 1850 zum Straferlage von 300 Lire und wegen eines in der Nr. 40 des besagten Tagblattes vom 19. März l. J. eingerückten aufrührerischen Aufsatzes zu drei⸗ monatlichem Stockhausarreste verurtheilt und zugleich die Heraus⸗ gabe dieses Blattes auf die Dauer des Belagerungszustandes un⸗ tersagt.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 14. April. Den Vorsitz führt Bedeau. An der Tagesord⸗ nung ist die Kreditforderung von 6,800,000 Fr. zur Fortsetzung der Befestigungs⸗ und Hafen⸗Arbeiten von Cherbourg. Die Kom⸗ mission beantragt Verminderung des Kredits auf die Summe von 5,999,000 Fr. Sautayra bekämpft den Kredit, namentlich den⸗ jenigen Theil desselben, welcher zum Bau von Forts verwendet werden soll. Berichterstatter Daru erwiedert, daß die Arbeiten bereits vor 60 Jahren begonnen, aber noch nicht geschützt seien, so daß eine feindliche Dampfer⸗Flotte sich vor dem Ha⸗ fen vor Anker legen könnte. Die Forts, welche dies ver⸗ hindern sollten, seien von den Marine ⸗Ingenieurs bereits zwei Meter hoch über den Meeresspiegel geführt und sollten nun vom Genie⸗Corps ausgebaut werden. Er nimmt die Bewilligung auch wegen der in den dortigen Arsenalen gelagerten reichen Ma⸗ terial⸗Vorräthe in Anspruch. General Fabvier macht mehrere Bemerkungen über Küsten⸗Vertheidigung überhaupt und die von Havre insbesondere. Art. 1, Verwendung des Kredits, wird be⸗ willigt. Art. 2 belastet 1851 und 1852 mit je 600,000 Fr. Etienne beantragt, diese Kredite als außerordentliche zu bewilli⸗ gen. Der Antrag wird angenommen. Bei der Abstimmung über den Gesammt⸗Entwurf ergeben sich 586 Stimmen für und 28 gegen venselben. Ohne Debatte und mit 473 gegen 57 Stimmen werden zwei Supplementar⸗Kredite für Algier auf 1846 und 1847 im Gesammt⸗ betrage von 525,000 Fr. bewilligt. Es folgen Petitionsberichte. Mehrere Berichterstatter entschuldigen sich, daß sie nicht vorbereitet seien. Ueber die Petition eines Priesters um ein ihm von seinen Oberen versprochenes Kanonikat wird zur Tagesordnung gegangen. Eine Petition der Professoren der Theologie zu Aix um Abschaffung des Dekrets der Constituante, welches ihren Gehalt um ein Drittel verringert, will Berichterstatter Frichon an den Unterrichtsminister verwiesen haben. Unterrichtsminister Crouseilhes erklärt, er könnte die an ihn gewiesene Petition nur der Budget⸗Kommission vorlegen. Berichterstatter Frichon will daher die Petition an die Bud⸗ get⸗Kommisston verwiesen haben. Gasloude erklärt, die Budget⸗Kom⸗ mission habe geglaubt, so kange den Gehalt mehrerer Geistlichen, welche mit Vorträgen an der theologischen Fakultät beauftragt sind, re⸗ duziren zu müssen, bis diese das Doktor⸗Diplom erlangt haben werden. Die Petition wird an den Kultus⸗Minister verwiesen. Eine Petition des Schiffs⸗Capitains Bailleul über das Postporto für Seeleute und eine Petition um neue Organisirung der Wege meister werden durch die einfache Tagesordnung beseitigt. Valen⸗ tin will die Petition eines wegen Ausübung seiner Functionen als Mitglied einer Untersuchungs⸗Kommission abgesetzten Stabsoffiziers bald erledigt wissen. Der Präsident erwiederte ihm, daß die Petitionen nach der Reihenfolge der Register⸗Nummern erledigt werden. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 14. April. Ein Dekret des Präsidenten der Repu⸗ publik setzt den früheren Finanz⸗Minister Germiny wieder in seine Functionen als General⸗Einnehmer des Departements der unteren Seine ein.

Die Union, Beriyer's Organ, spricht die Ansicht aus, daß die National⸗Versammlung vor der Hand keinesweges die Offen⸗ sive gegen das Ministerium ergreifen, sondern sich passiv verhalten solle. Es würde noch einige Zeit bis zur Debatte der Lebensfra⸗ gen vergehen, bei welcher dann die Versammlung von ihrer Ini⸗ tiative Gebrauch zu machen hätte.

Das Bulletin de Paris, ein dem Elysee nahestehendes Blatt, erklärt, daß von der Regierung oder von mehreren Majo⸗ ritäts⸗Mitgliedern der Antrag werde eingebracht werden, die Hin⸗ dernisse, welche Art. 111 der Verfassung durch die zur Revision derselben nothwendige Dreiviertel⸗Majorität in den Weg legt, zu beseitigen. Der Antrag ginge dahin, daß durch ein Gesetz die Ge⸗ meinderäthe auf den 15. Mai zu einer außerordentlichen Session einberufen werden sollen, um ihre Ansicht über Verfassungs⸗Revision auszusprechen. Denselben würde die Frage vorgelegt: Soll die Verfassung revidirt werden, welche sie ohne Debalte oder Motivirung mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantwor⸗ ten hätten. Die Präsidentschafts⸗Verlängerung solle für die⸗ sesmal aus dem Spiele gelassen werden. Der Ausspruch der Gemeinderäthe wäre das wahre allgemeine Wahlrecht, und das Bulletin zweifelt nicht, daß, wie bereits in ähnlicher Weise geschehen, von den 37,000 Gemeinden Frankreichs 30,000

mit Ja antworten würden. Sinn, Zweck und Details d. evision ständen natürlich außer dieser Manifestation. Die Maßregel sei vollkommen gesetzlich, eine natürliche Berufung an das Volk. Die⸗ ses mit einfacher Majorität gegebene Gesetz beseitige den Artikel 111 ohne Verfassungsverletzung, namentlich schon darum, weil nicht ein Viertheil der Nationalversammlung einem so unbestreitbaren Wunsche des Landes ernsthaften Widerstand leisten würde. Die Patrie zählt wieder Petitionen aus den Departements um Verfassungsre⸗ vision und Präsidentschafts⸗Verlängerung auf.

Die Gesellschaft, welcher der bonapartistische Moniteur du Soir gehört, hat sich durch Notariats⸗Akt aufgelöst.

Nach dem Messager de l'Assemblee hätte der Präfekt des Departements der Landes von Seiten der Regierung den Auftrag erhalten, auf alle mögliche Weise die Kandidatur Duclerc's bei der bevorsteh enden Repräsentantenwahl zu fördern. Duclerec war Fi⸗ nanz⸗Minister unter der provisorischen Regierung, hat sich aber später zu den Bonapartisten gehalten.

Das Evenement fragt, ob es wahr sei, daß von ven Staats⸗ Anwalten mittelst Regierungs⸗Cirkular ihre Ansicht über Nothwen⸗ digkeit einer Reform in den Geschwornengerichten verlangt worden sei. Das Cirkular soll folgende zwei Fragen stellen: Sollen nicht, statt 8 gegen 4, nur 7 gegen 5 Stimmen zur Verurtheilung ge⸗ fordert werden? Soll nicht in Preßprozessen sowohl dem Beklagten, als dem Staats Anwalt, das Recusationsrecht genommen werden?

Es ist der Prospekt eines neuen Wochenblattes: Le Drapeau francais, ausgegeben, welches eine Fortsetzung des eingegangenen Napoleon zu werden verspricht. Die Vignette auf der Titelseite stellt den General Napoleon dar, wie er die Brücke von Arcole stürmt. Der von einem früheren Redacteur des Pays, Gourmez, unterzeichnete Prospekt stellt bedeutende Beschränkungen des Parla⸗ ments als unerläßlich dar. Vor Allem will er rasche Verfassungs⸗ Revision und nationale Verlaͤngerung der Amtsgewalt des Präsi⸗ denten. Als Prämie giebt das Blatt 12 Portraits und stellt das Jahres⸗Abonnement auf 10 Fr.

Mery weist in einem Schreiben an die pariser Journale die Behauptung der Emancipation belge, er sei an der Abfassung der Memoiren der Lola Montez betheiligt, als absurd zurück.

Im Bien Etre universel spricht Girardin die Ansicht aus, daß ein Arbeiter zum Präsidenten der Republik gewählt werden müsse.

Die Politique nouvelle, eine pariser Revue, veröffentlicht einen Artikel von Marie, dem ehemaligen Mitgliede der provisori⸗ schen Regierung, unter dem Titel: „Die Revision ist die Anarchie.“

Großbritanien und Irland. London, 14. April. Die Königin soll den Wunsch ausgesprochen haben, die Industrie⸗ Ausstellung am 1. Mai in Person und zwar in vollem Staate, zu eröffnen. Damit wären alle Zweisel, ob die Eröffnung überhaupt am 1. Mai stattfinden werde, beseitigt. Es wird mit Aufwendung aller Kräfte gearbeitet. Von Aachen und Köln sind preußische Ar⸗ beiter herübergeschafft worden und der Zollverein fängt an, seine Kisten zu öffnen. Bildhauer Kiß ist dabei sehr thätig. Alle Gerüste sind aus dem Gebände entfernt; der Anstrich ist beinahe vollendet. Das Dach ist in seiner ganzen Ausdehnung wasserdicht. Oesterreich ist mit seinen Listen für den großen Katalog noch immer im Rückstande. Die Zinkgruppe von Kiß ist enthüllt und dominirt das ganze Gebäude. Auf dem Teiche des Serpentin⸗River, unmittelbar neben dem Ausstellungs⸗Gebäude, wird eine englische Modell⸗Fregatte von 25 Tonnen paradiren. Ein Lieutenant wird sie befehligen; seine Mannschaft wird aus zwanzig jungen Leuten aus der Marineschule bestehen. Der United⸗ Service⸗Klub hat beschlossen, alle Offiziere fremder Kriegsschiffe, welche mit dem Transporte von Waaren für die Ausstellung beauftragt sind, während ihres Aufenthalts in England als Klubmitglieder aufzunehmen.

Lord Palmerston gab am Sonnabend eine große Abendgesell⸗

schaft, bei welcher sich die bedeutendsten Mitglieder des diplomati⸗ schen Corps und des englischen Adels einfanden. Für die Dauer der Ausstellung oder auch im Fall eines gün⸗ stigen Erfolges für längere Zeit, gründen die Herausgeber der Illustrated London News ein deutsches Wochenblatt, welches, unabhängig von der englischen Ausgabe, Original⸗Artikel bringen soll; dazu Holzschnitte nach Art der übrigen illustrirten Blätter. Außerdem ist eine blos industriellen Zwecken gewidmete deutsche Zeitung im Plane.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. April. Se. Majestät der Kaiser hat folgendes Handschreiben an den Statt⸗ halter im Kaukasus und Ober⸗Kommandirenden des abgesonderten kaukasischen Corps, General⸗Adjutanten Fürsten Woronzoff, erlas⸗ sen: „Fürst Michael Semenowitsch! Mit besonderem Vergnügen habe Ich den Bericht über die glänzende Beendigung des Winter⸗ Feldzuges in der Großen Tschetschna erhalten. Das unter dem Ge⸗ neral⸗-Major Koslowski stehende Corps hat seine Bestimmung, eine zu jeder Zeit offene Straße in dieses Land uns zu eröffnen, voll⸗ ständig erfüllt, und die Truppen bahnten, nachdem sie den verstärk⸗ ten Widerstand des Feindes auf allen Punkten gebrochen, breite Durchhaue durch die Waldungen bis zur fruchtbaren schalinschen Ebene. Damit ist ein neuer, bedeutungsvoller Schritt zur Ueber⸗ wältigung der widerspenstigen Bergbewohner gethan. Indem Ich diesen Erfolg der Kriegskunst und Beharrlichteit zuschreibe, mit de⸗ nen Sie, jegliche Beschwerde überwindend, die Operationen der tapferen Truppen des abgesonderten kaukasischen Corps zu diesem Ziele führen, ist es Mir angenehm, Ihnen Meine aufrichtige Er⸗ kenntlichkeit zu bezeigen. Ich verbleibe Ihnen für immer wohlge⸗ wogen. St. Petersburg, 6. April 1851. Nikolaus.“

Italien. Turin, 10. April. (Lloyd.) Zwei kolossale Unternehmungen beschäftigen die öffentliche Aufmerksamkeit, welche den langen Kammerdebatten über das Postgesetz ohnehin kein In⸗ teresse abzugewinnen vermag, in hohem Grade; die erste, an deren Spitze Herr Predari steht, beabsichtigt die Herausgabe eines Jour⸗ nals unter dem Titel: Monitore de Comuni italiani, wel⸗ ches mit Ausschluß aller Politik nur die Tagesfragen der Oekono⸗ mie, der Künste, der Wissenschaften, der Literatur, der Industrie und des Handels behandeln wird. Neben diesem Blatte soll jeder Abon⸗ nent desselben eine aus 650 Bänden, jeder dieser letzteren 320. Seiten enthaltend, bestehende Bibliothek unentgeltlich erhalten, und zwar 52 Bände jährlich. Der Preis des Abonnements ist eine Lira die Woche. Mit 12,000 Abonnenten glaubt Herr Predari das Unternehmen nicht nur völlig gedeckt, sondern auch einen Gewinn von einer Million für die herausgebende Gesellschaft gesichert, welche letztere sich auch bereits konstituirt hat. Die Bibliothek zer⸗ fällt in die verschiedenen Fächer: Kirche, Geschichte, Agrikultur, Technik u. s. w., zuletzt auch eine Sammlung italienischer Klassiker, sie wird demnach aus Original und Nachdruck zusammengesetzt sein. Für die Original⸗Arbeiten sollen ausgezeichnete Kräfte gewonnen worden sein; jedes Blatt, in Sedez⸗Format, wird mit 200 L. ver⸗ gütet. Mit nächstem wird das Programm und ein Probeblatt er⸗

scheinen.

Die zweite Unternehmung betrifft den ne s Cirkus zum Gebrauche für öffentliche Schauspiele. Nach dem Ent⸗ wurfe soll diese wahrhaft großartige Baulichkeit zu sehr verschiede⸗ nen Zwecken dienen und eine Scheibenschieß⸗Anstalt, eine Reit⸗, Fecht⸗, Schwimm⸗ und Glitschschule, dann eine Veterinär⸗Klinik und nebstdem gewöhnliche und Dampfbäder nach orientalischem Ge⸗ brauch, Lese⸗Kabinette, Tanz⸗ und Billardsäle, Räume zum Ballon⸗ spiele und Kaffee⸗ und Restaurations⸗Lokalitäten in sich schließen. Auch will man noch einen Thiergarten und eine Taubenjagd diesem Etablissement beifügen. An der Spitze der Gesellschaft, welche die⸗ ses Unternehmen beabsichtigt, stehen die hiesigen Bürger Joseph Gradi und Raffael Gliamas; die Stadt ist erbötig, ihnen das hier⸗ zu nöthige Terrain zu überlassen.

Die Gazzetta Piemontese veröffentlicht eine Uebersichts⸗ Tabelle der ganzen Bevölkerung des Koönigreichs, welche mit Ein⸗ schluß der Insel Sardinien 4,916,084 Individuen, und zwar 2,481,656 männlichen Geschlechts beträgt. Unter dieser Zahl kön⸗ nen nur 756,309 lesen und schreiben. Die Bevölkerung von Turin beträgt 136,849 Seelen.

Genua, 9. April. (QLl.) Graf Passano, welcher die Dampf⸗ fregatte „Governolo“ bei Limbania stranden ließ und vom Cav. Tolosano ersetzt wurde, ist von England rückkehrend hier angekom⸗ men und hat sogleich Hausarrest erhalten. General Mameli wird den Prozeß gegen ihn einleiten.

Im Allgemeinen ist die hiesige Handelswelt den Handelsver⸗ trägen mit England und Belgien nicht entgegen, wiewohl sich Be⸗ fürchtungen, besonders für die Seidenspinnereien, vernehmen lassen.

Die Gemeindewahlen werden bald stattfinden, man beschäftigt sich mit der Verbesserung der Wahlliste. Die Munizipalität ist ge⸗ sonnen, den gesetzlichen Vorgang strengstens zu überwachen.

Hier bereitet sich nach dem Prozesse in der Angelegenheit der Strega schon wieder ein neuer Prozeß vor. Am 25sten wurde nämlich von einigen Republikanischgesinnten auf einem Landgute in der Nähe von Genua die Wiederherstellung Italiens gefeiert. Daß es hierbei an Toasten auf Mazzini und Kossuth, Ruffini, Mameli, Garibaldi, Klapka und die übrigen Revolutionshelden nicht fehlte, ist klar, und der im Uebermaß genossene Wein erhitzte die Gemü⸗ ther immer mehr. Der Intendant der Provinz soll entschlossen sein, eine gerichtliche Untersuchung gegen die Theilnehmer an dieser dem Bacchus und der Anarchie geweihten Versammlung einzuleiten.

Livorno, 7. April. (Ll.) Der Manifesto del Porto bringt eine Bekanntmachung des österreichischen General⸗Komman⸗ danten Grafen Creneville, wonach alle Hausbesitzer, Vermiether u. s. w. verpflichtet werden, die Namen aller bei ihnen wohnenden Individuen den Behörden namhaft zu machen, welches sich auch auf diejenigen erstreckt, welche ein Haus oder eine Villa an Fremde, die nicht seit fünf Jahren hier eingewohnt sind, vermiethen. Zugleich wird die Drucklegung und Veröffentlichung jeder Schrift ohne frü⸗ her erhaltene amtliche Bewilligung hierzu und der Verkauf jeder Art von Druck⸗ und Flugschriften, Lieder, Geschichten und derglei⸗ chen auf öffentlicher Straße unter Arrestdrohung untersagt. End⸗ lich wird auch die Jugend unter Androhung, vor das Militair⸗ gericht gezogen zu werden, verwarnt, die an gewissen Tagen üblichen Spiele mit dem gegenseitigen Zuwerfen der Steine über die Stra⸗ ßen, wobei nur zu oft die Vorübergehenden beschädigt werden, nun⸗ mehr völlig einzustellen.

Aus Rom wird geschrieben, daß die Individuen, welche be⸗ schuldigt waren, die Wagen des Bischofs von Viterbo zerstört, das Archiv angezündet und ein Kloster geplündert zu haben, kürzlich aus den Kerkern entwichen sind, nachden sie vom obersten Gerichts⸗ hofe schon abgeurtheilt waren. Es wird behauptet, daß ein höhe⸗ rer päpstlicher Beamter die Hand bei dieser Flucht im Spiele ge⸗ habt habe.

6 I so eben eingetroffen.

Der Großherzog von Toskana ist

Spanien. Madrid, 9. April. (F. B.) Die Herzogin von Montpensier befindet sich in gesegneten Umständen. Ihre Nie⸗ derkunft wird im Monat August erwartet.

Die offizielle Zeitung veröffentlicht heute abermals Absetzungen und Entlassungs⸗Annahmen verschiedener höherer Beamten. Die Ernennung einer ziemlichen Anzahl neuer Civil⸗Gouverneure steht bevor. Man nennt darunter Ordinez, Becetera, Moloar, Garcia Pego, Armadaov.

Die Deputirten haben bereits zum größten Theile Madrid ver⸗ lassen.

Heute geht vielfach das Gerücht, Marquis Miraflores werde das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten übernehmen. Vasquez Gueipo und Congo Arguelles nennt man als Kandidaten für das Unter⸗Staats⸗Sekretariat des Innern. Castillo y Ayensa geht bestimmt sofort nach Eintreffen der Nachricht von der Ratifi⸗ cation des Konkordats nach Rom.

Das ministerielle Journal Orden widerlegt die Nachricht des Heraldo, General Narvaez habe von Palmerston eine Einladung nach London erhalten.

Griechenland. Athen, 8. April. (Lloyd.) Vorgestern wurde das Unabhängigkeitsfest gefeiert.

Eine Interpellation in Betreff häufiger vorkommenden Räube⸗ reien ward in der Abgeordneten⸗Kammer vom Finanz⸗Minister mit einer Klage gegen beunruhigende Ausstreuungen der Oppositions⸗ presse beantwortet.

Türkei. Konstantinopel, 4. April. (Ll.) Mukdar⸗Bey ist als außerordentlicher Regierungs⸗Kommissar nach Alexandrien bestimmt worden.

Pera, 2. April. (Preßb. Ztg.) Kossuth zeichnet seine Er⸗ lasse noch immer als Präsident des Landesvertheidigungs⸗Ausschus⸗ ses, ein Beweis, daß seine Pläne noch nicht ruhen. Er soll in jüngster Zeit seinem Agenten allhier, dem berüchtigten Dobokoi, sein Vertrauen entzogen haben, so daß gegenwärtig Vay als Führer der hiesigen Ungarn zu betrachten ist.

Ein Flüchtling, Namens Megyessy, hat vor einigen Tagen im Palais der Unternuntiatur einen Selbstmordversuch gemacht. Der⸗ selbe war Renegat geworden, fühlte sich jedoch so unglücklich in seiner neuen Lage, daß er wieder Christ wurde und um die Er⸗ laubniß bat, in sein Vaterland zurückzukehren, bis zu seiner Abreise aber in der Internuntiatur wohnen zu dürfen, da ihm die Furcht vor den Türken keine ruhige Minute lasse. Beides wurde ihm zu⸗ gestanden, und in derselben Nacht noch öffnete er sich nach gräß⸗ licher Selbstverstümmelung die Pulsadern, doch ist sein Zustand nicht ganz hoffnungslos; als Grund seiner That führte er an, daß er nur durch einen martervollen Tod seinen Religionswechsel sühnen könne. Ein anderer Flüchtling, Nadasdy, ist in Widdin eines plötzlichen Todes gestorben. Einige in türkischen Militairdiensten stehende Ungarn drangen unter dem Rufe, er sei von dem ihm be⸗ handelnden Militairarzte im Auftrage der österreichischen Regie⸗ rung vergiftet worden, in das Haus des Letzteren und konnten nur durch das Einschreiten der Obrigkeit zur Ruhe gebracht werden.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 16. April. Poln. Papierg. 94 ½ Glr Oesterr. Bankn. 77 Br., 76 Gld. Poln. Pfandbe⸗ alte öu“ neue 94 ½¼ Gld. Poln. 500 Fl. Loose 83 ¼ Gld. Bank⸗ Cert. 200 Fl. Loose 19 Br. Russ. poln. Sch. Oblig. 82 Br. Krakau⸗Oberschlesische Obligat. in pr. Cour. 74 ¾ Br. Oberschl. A. 119 Br., 118 ¾ Gld. do. B. 111 Br. Freiburg 75 ½ Gld. Nie⸗ derschles. 84 ½ Br. Neisse⸗Brieg 41 ½¾ Gld. Friedr. Wilhelms Nordbahn 38 ½ Gld.

Wien, 15. April. Met. 5proz. 96 ½ Br., ½ Gld. 4proz. 76 ½ Br., ¼ Gld. 4 proz. 84 Br., ½ Gld. 2 ½¶ proz. 51 ½˖ Br., 51 Gld. Anl. 34: 201 Br., 200 Grhb. 39: 120 Br., 119 Gld. Nordbahn 133 ½ Br., ½ Gld. Gloggnitz 136 ½ Br., 136 Gld. Mailand 77 ½ Br., 77 Gld. Pesth 89 ¾½ Br., Gld. B. A. 1276 Br., 74 Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam 185 Gld. Augsburg 133 Br., 132 ¾ Gld Frankfurt 132 ¼ Gld. Hamburg 195 Br. u. Gld. London 13 Br. u. Gld. Paris 156 ¾ Br. u. Gld. Kaiserl. Gold 137 bez. Silber 132 ½ bez. Fonds und Actien matter.

Fremde Valuten etwas höher.

Leipzig, 16. April. Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen 108 ¼ Br. Leipz. B. A. 164 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 142 ½ Br., 142 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 83 Br. Schlesische 93: Br., 93 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 23 Br. Magdeburg-⸗Leipzig 214 ½ Br., 214 Gld. Berlin⸗Anhalter 110 ¼ Br., 110 ¼ Gld. Friedr. Wilh. Nordb. 38 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ½ Gld. Deßauer B. A. A. 144 Br. Preuß. B. A. 95 ½ Br. u. Gr

Frankfurt a. M., 15. April. Oesterr. Bank⸗Actien 1160 Br., 1158 Gld. 5proz. Metalliques⸗Obligationen 72 Br., 71 ½ Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 ½ Br., 55 ½ Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845 32 1 Br., 32 a2 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ¼ Br., 32 Gld. Sardin. Partial⸗ Loose a 36 Fr. bei Gebrüder Bethmann 36 ¾ Br., 36 Gld. Span. Zproz. inländ. 35 % Br., 35 ¼ Gld. Poln. 4proz. Obligat. a 500 Fl. 84 ¼ Br., 84½ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 40 ¼ Br., 40 Gld. Köln⸗Minden 105 ½ Br., 105 ¼ Gld. Bexbach 82 ½ Br., 82 ¼ Gld.

Von Fonds waren an heutiger Börse nur allein die 5proz. lombardischen Obligationen, 3proz. Spanier und 4½ů proz. Metalli⸗ ques, so wie darmst. 50⸗Fl.⸗Loose mehr in Nachfrage und man be⸗ willigte dafür etwas bessere Preise als gestern. Es fanden darin mehrere Umsätze statt. In allen übrigen Fonds und Actien war das Geschäft sehr unbedeutend, deren Preise blieben ohne Be⸗ wegung.

Hamburg, 15. April. 3 proz. pr. C. 89 Br. und Gld. St. Prämien⸗Obligat. 94 ½ Br. E. R. 106 ¼ Br., 106 Gld. 4 ½proz. 93 ½¼ Gld. Stiegl. 87 ¼ Gld. Dän. 73 Br. Ard. 11 ½¾ Br., 11 Gld. Zproz. 32 Br., 32 Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 105 ¾ Br., 105 Gld. Hamburg⸗Berlin 97 Br. und Gld. Bergedorf 91 ½ Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 54 Br., 53 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ½ Gld. Köln⸗Minden 104 ½ Br. Friedr. Wilhelms⸗ Nordbahn 39 Br. Mecklenb. 28 Br.

Wechsel⸗C Paris 189. Petersburg 32 ¾. London 13. 3 ¾. Amsterdam 35. 65. Frankfurt 84. Wien 196 ½. Breslau 152 ½. Gold al Marco 426. Louisdor 10.138 ½.. Dukaten 101 ¼. Preuß. Thaler 50 ½.

Ziemlich viel Umsatz in Fonds 1 3. Nordbahn 6

Wechsel⸗Course. Amsterdam 211 ½ Hamburg 186 ½. Berlin 368 ½. London 24.85. Frankfurt 210 ⅞. St. Petersburg 388 ½. Gold 2. 25 2. Dukaten 11.70 11. 60. Fonds während der ganzen Börse flau.

London, 14. April. 3proz. Cons. p. C. 97 ½, †, . 97 ½, 8, z. 3 ¼Oproz. 97 ⅛, ½. Ard. 19, 18 ½. Zproz. 39 ½, Pass. 5 ½, 4 ½. Int. 59, 58 ½. 4proz. 90, 89 ½. Russ. 112, 11 4 ½proz. 99 ¼, 98 ½.

Der englische Fonds⸗Markt war heute besser und die Preise fester. In fremden Fonds war nicht viel Geschäft.

2 Uhr. Engl. Fonds höher und gesucht. Fremde fest, doch ohne großen Umsatz.

Amsterdam, 14. April. Holländ. Fonds bei einigem Ge⸗ schäft in Int. gut preishaltend. In Span. durch die halbmonat⸗ liche Abrechnung etwas Bewegung, ohne daß die Preise verändert wären. In den übrigen fremden Fonds unbedeutender Umsatz, Alle fast unverändert. Oest. Met. 5proz. 68 ½, ½, ½. Neue 76 ¼, 4. Mex. 30 ½, 5.

Holl. Int. 57 ½, . 3proz. neue 67 %. Actien der Handels⸗ maatschappy 109 ½, 109. Span. Ard. 11 ½, . gr. Piecen 12 ½, 42, †. Coup. 7. Zfr. .

8. 87

104 ⅞. 4proz. 87 ½, . Wechsel⸗Course. Paris 5622⁄. Wien 26 ½ Gld. Frankfurt 98 Gld. London 2 Mt. 11. 67 ½ Gld. k. S. 11.75 Gld. Hamburg 35 Gld. Petersburg 181 ½ Gld.

8

Markt⸗ Berichte. üres Berliner Getraidebericht pril. Am heutigen Markt waren die mthir müin Weizen loco nach Qualität 50 3 1

im Detail 51 35 Rthlr.