1851 / 116 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

auch zu anderweitiger Verwendung nicht mehr geeignet sind, sant ihres bisherigen Gehalts und Servises verab⸗ edet. 14) Die zur Zeit der Publication dieser Ordre in den Invali⸗ dden ⸗Compagnieen befindlichen Mannschaften, vom Feldwebel abwärts, haben die Wahl: 8 a) ob sie mit allen Kompetenzen mit den bisherigen Sätzen, als Traktament, Servis, Brod⸗ und Schulgeld, Blinden⸗ und Krüppelzulage, Entschädigung für kleine und große Montirungsstücke und für Lazareth⸗Krankenpflege, als Pension entlassen werden wollen, oder ob sie es vorziehen, in eine der neu zu formirenden In⸗ validen⸗Compagnieen einzutreten, oder endlich .— ob sie, falls sie ohne Frau und Kinder sind, in ein In⸗ 88 validenhaus aufgenommen zu werden wünschen. Ich überlasse Ihnen, die zur Ausführung erforderlichen weite⸗ ren zu äalsa b rlottenburg, den 27. März 1851. G den 88” Friedrich Wilhelm. 8 (gegengez.) von Stockhausen. An den Kriegsminister. Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und behufs deren Ausführung Nach⸗ stehendes bestimmt: 1 1) das Ressort⸗Verhältniß der Garde⸗Invaliden⸗Compagnie bleibt unverändert. 2) Die neuen Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnieen werden, und war: die füt Ost⸗ und Westpreußen dem direkten Befehl der 2ten Division, Pommern und Posen ] Aten 8

Brandenburg » 6ten Sachsen 8 Ften Schlesien

und Westfalen u. den Rhein » 8 8

1 4ten » 15ten untergeordnet.

3) Die Besetzung der Offizierstellen erfolgt nach der erdienten Charge. Bloße Charakter⸗Verleihungen kommen dabei nicht in Betracht.

4) Offiziere, deren Pension das Gehalt der Stellen dieser Com⸗ pagnieen erreicht oder übersteigt, dürfen bei denselben nicht angestellt werden.

5) Civilkleider zu tragen ist den Offizieren der Invaliden⸗Com⸗

pagnieen strenge untersagt, ausgenommen bei solchen Gelegen⸗ heiten, bei denen es den Offizieren des stehenden Heeres all⸗ gemein nachgelassen ist.

6) Die bei den neuen Invaliden⸗Compagnieen anzustellenden

Offiziere haben, falls sie später aus dieser lebenslänglichen

Veersorgung scheiden wollen, nur Anspruch auf die vor dem

Eintritt in die Compagnie erdiente Pension.

7) Urlaub auf unbestimmte Zeit wird den Mannschaften der In⸗ validen⸗Compagnieen nicht ertheilt.

8) Der §. 9 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 27sten v. M. kann bei der Garde⸗Invaliden⸗Compagnie erst dann zur Aus⸗ führung kommen, wenn dem §. 3 Genüge geschehen, d. h. die Stärke der Compagnie auf 80 Köpfe herabgesetzt sein wird.

Bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes werden den Mann⸗ schaften, falls sie ihre Entlassung nachsuchen, die im §. 14 bezeichneten Kompetenzen als Pension angewiesen.

Vom Tage des ⸗Genusses des durch den §. 9 bewilligten höheren Gehaltes ab ist für die ihre Entlassung nachsuchen⸗ den Invaliden der §. 10 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 27. März c. maßgebend.

Berlin, den 5. April 1851.

Friegs Ministeriugt. (gez.) von Stockhausen.

Die Mannschaften der bisherigen Invaliden⸗Compagnieen sind besonders darauf aufmerksam zu machen, daß sie nur dann auf alle bisher bezogenen Kompetenzen, nämlich: Traktament, Servis, Brod⸗ und Schulgeld, Blinden⸗ und Krüppel⸗Zulage, Entschädigung für kleine und große Montirungsstücke, so wie für Lazareth⸗Kranken⸗ pflege, als Pension zu rechnen haben, wenn sie nicht in die neuen Compagnieen übertreten. Wünschen sie diesen Uebertritt nach frei⸗ williger Entschließung dennoch, sind sie namentlich zum Genuß der Gehaltszulage von 1 Rthlr. monatlich gelangt und melden sich erst dann, wenn dies geschehen ist, zur Entlassung, so findet auf sie der §. 10 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 27sten v. M. Anwen⸗ dung, d. h. sie erhalten die Pension 1ster Klasse, mithin nach Maß⸗ gabe der Charge 8 Rthlr., 6 Rthlr., 5 Rthlr. oder 3 Rthlr. 15 Sgr. Pension monatlich.

Die unterzeichnete Abtheilung erwartet am 15. Mai c.:

1) ein namentliches Verzeichniß der Offiziere und Mannschaften der bisherigen Invaliden⸗Compagnieen, unter Angabe des Alters, der Dienstzeit, Ehrenzeichen, event. Zahl der Söhne oder Töchter und des Tags des Eintritts in die Com⸗ pagnie; die Invaliden⸗Listen derjenigen Mannschaften, welche mit

ultimo Juni c. unter Gewährung einer Pension im Betrage aller bisher bezogenen, durch die Königlichen Intendanturen festzustellenden Kompetenzen entlassen zu werden wunschen;

3) das National der Mannschaften, welche in eine der neuen Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnieen übertreten wollen;

4) das Nationvl derjenigen Leute, welche unverheirathet sind 7 in das berliner Invalidenhaus versetzt zu werden wün⸗ chen;

5) in die Nationale ad 3 und 4 dürfen nur Leute aufgenommen werden, welche sich stets gut geführt haben; behufs Ausführung der §§. 11 und 12 wird den Offtzieren der bisherigen Invaliden⸗Compagnieen das Nöthige direkt eröffnet werden; in Betreff des §. 13 erfolgt die weiter nöthige Verfügung durch den Chef des Militair⸗Medizinalwesens der Armee.

Berlin, den 6. April 1851. Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. (gez.) Iffland. Kroll. Ilgner.

An die Königlichen General⸗Kommandos. 8

Berlin, 25. April. Das Amtsblatt des Königl. Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend den Beitritt der Königlich hannoverschen Post⸗Verwaltung zu dem deutsch⸗österreichi⸗ schen Postvereineß desgleichen, betreffend die Aufhebung der Karten⸗ schlüsse zwischen einzelnen preußischen Post⸗Anstalten und den Fürst⸗ lich Thurn⸗ und Taxisschen Post⸗Amtern in den Hansestädten Hamburg und Bremen; desgleichen, betreffend die Instruction zur Ausführung des mit der fürstlich Thurn⸗ und Taxisschen Post⸗Ver⸗ waltung unterm 2. August a. pr. abgeschlossenen Vertrages.

Oesterreich. Wien, 24. April. Vorgestern wurde zu

Prag der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand durch Gott sdienst und P rade begangen, zu welcher die Truppen, mit

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Feldzeichen ge ausrückten und, mit Ausnahme der Batte⸗

rieen, ihre Aufstellung am Domplatze nahmen. Dem Gottesdienste

wohnten die Erzherzoge Albrecht und Joseph, der Statthalter, Ba⸗ ron Meesery, die Generalitaͤt, die Beamten aller Dikasterien, die

Mitglieder der Fakultäten und ein bedeutendes Publikum bei. Die im Schloßhof aufgestellten Grenadiere gaben die üblichen Salven, welche die Batterieen auf der Marienschanze beantworteten. Nach Beendigung der kirchlichen Feier desilirten die aufgestellten Truppen vor Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand und der Kaiserin.

Die neuesten Bülletins über das Befinden des Erzherzogs Ferdinand Max lauten: Triest, 22. April, 6 Uhr Abends. Im Verlaufe des heutigen Tages ist im Befinden Sr. Kaiserlichen Ho⸗ heit des durchlauchtigsten Erzherzogs Ferdinand Max keine Stö⸗ rung vorgefallen, das Fieber sehr gering. Der Kräftezustand be⸗ friedigend. 23. April, 8 Uhr Morgens. Bis nach Mitternacht ruhiger Schlaf, Fieber gering, der hohe Patient heiterer.

Briefe aus Italien melden dem Wanderer, daß in diesem Jahre die kleineren Concentrationen der Truppen wegen Einübung nach dem neuen Reglement nicht stattfinden. Dafür werden im September großartige Manöver abgehalten werden, wozu um Ve⸗ rona 40,000, in der ECbene von Mailand 60,000 Mann zusammen⸗ gezogen werden. Se. Majestät der Kaiser soll seine Anwesenheit in Mailand für diese Zeit in Aussicht gestellt haben. Die Befesti⸗ gung von Verona dürfte noch 5 bis 6 Jahre in Anspruch nehmen und dies dann einer der bedeutendsten Waffenplätze in Europa werden. In Rivoli wurde eine Etschthalsperre angebracht, indem daselbst eine schwere Batterie postirt wurde. „Es ist dies“, heißt es in diesen Briefen, „um so wichtiger, als die Kaiserlichen Trup⸗ pen bei Erstürmung dieses Platzes im letzten italienischen Feldzuge bedeutende Verluste erlitten, die dadurch für die Zukunft vermieden sein werden.“

Der Lloyd meldet: „Briefen aus Warschau zufolge, wird der Kaiser Nikolaus daselbst gegen Ende des künftigen Monats erwartet. Später soll auch die Kaiserin in Warschau eintreffen, die Sommer⸗ saison aber in einem Badeorte und, wie verlautet, abermals in Ems zubringen.“

Der Wanderer sagt: „Die Kaiserliche Regierung beabsichtigt von der sardinischen Regierung jene Begünstigungen für den öster⸗ reichischen Verkehr zu fordern, die England und Belgien zugestan⸗ den wurden. Der erneuerte Vertrag von 1834 und der Friedens⸗ schluß von 1849 geben gegründeten und berechtigten Anlaß zu die⸗ sem Begehr, in welch' letzterem namentlich die sardinische Regie⸗ rung sich anheischig machte, zur Unterdrückung des Schmuggels an den beiderseitigen Gränzen jede Maßregel zu begünstigen.“

Im Handels⸗Ministerium ist man, nach dem Const. Bl. a. B., mit Abfassung einer neuen Denkschrift über die Zolleinigung mit Deutschland beschäftigt. 1

Der Finanz⸗Minister hat die hiesigen großen Banquiers, na⸗ mentlich Sina und Rothschild, zu sich berufen, um mit ihnen über die Maßnahmen zur Herstellung der Währung zu berathen. „Es scheint,“ heißt es im Const. Bl. a. B., „daß das fortwährende Steigen der Gold⸗ und Silberpreise im Laufe der verflosse⸗ nen Woche Herrn von Krauß bestimmt habe, endlich zu durchgrei- fenden Finanzmaßregeln zu schreiten. Dies ist auch der Grund, weshalb trotz der hohen triester Notirungen die Course der Wech⸗ sel und edlen Metalle an der hiesigen Börse fast gar nicht in die Höhe gegangen sind. Die Banquiers haben gleich nach der Unter⸗ redung mit Herrn von Krauß mittelst Telegraphen den Auftrag nach Triest ertheilt, für ihre Rechnung fremde Valuten zu verkau⸗ fen. Man erwartet deshalb mit Zuversicht, daß daselbst das Sil⸗ ber⸗Agio, welches den Cours von 36 pCt. erreichte, nun wieder eine rückgängige Bewegung machen wird. Es taucht wieder das Gerücht auf, daß die Hinausgabe der Reserve⸗Actien der Bank be⸗ schlossen worden sei. An der Boͤrse schenkte man demselben keinen Glauben, und Bank⸗Actien sind sogar im Preise gestiegen.“

Wegen der uugewöhnlich großen Anzahl von Fällen, welche zur Verhandlung des für den Mai beim Landesgerichte in Wien benannten Schwurgerichtes zu kommen haben, findet sich das Ober⸗ landesgericht veranlaßt, für den besagten Monat noch einen außer⸗ ordentlichen Schwurgerichtshof zu bestellen, der die bis zum 19. Mai noch nicht verhandelten Fälle, insofern sie bis zum 5. Mai, dem Tage der Eröffnung der Mai⸗Assisen, zur Verhandlung nach dem Gesetze reif geworden sein werden, zu verhandeln hat.

Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Karl Schwarzenberg wird, dem Lloyd zufolge, das durch den Tod des Feldmarschall⸗Lieutenoants Baron Wohlgemuth erledigte Militair⸗Kommando in Siebenbür⸗ gen übernehmen.

Aus Agram erfährt der Lloyd, daß mehrere eben dort be— findliche türkische Dignitaire, zum Truppen⸗Corps des Omer Pascha gehörig, die lebhafte Zuversicht aussprechen, daß der bosnische Auf⸗ stand binnen wenigen Wochen unfehlbar niedergeschlagen sein werde. Die Insurgenten würden der Macht einer geregelten Armee⸗Orga⸗ nisation, der guten Sache der Pforte und dem unzweideuligen Miß⸗ trauen der christlichen Bevölkerung erliegen müssen; selbst demo⸗ kratische Propagandisten hätten es verschmäht, sich für die Sache der bosnischen Insurgenten zu interessiren, indem sie sich zu der äußersten Verleugnung ihrer Prinzipien nicht entschließen mochten.

Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Der von Sr. Majestät dem Kaiser bewilligte General⸗Pardon für die nach Beendigung der Revolution in Ungarn in die K. K. Armee eingereihten und später desertirten ehemaligen Insurgenten ist mit dem 1sten d. M. zu Ende gegangen. Dieser Pardon wurde beinahe von allen deser⸗ tirten Leuten zur Rückkehr benutzt, so daß die derzeit noch fehlenden Deserteure eine nur sehr geringe Zahl bilden.“

Die fernere Ausprägung von Zweikreuzerstücken ist, eben so wie die Ausprägung der Kupferscheidemünzen zu zehn Centesimi, eingestellt worden, da diese Geldstücke als füͤr den Verkehr zu schwer erkannt wurden. Die Prägung von Kupfermünzen zu einem Kreuzer und fünf Centesimi wird dafür doppelt lebhaft fortgesetzt.

Auf Veranlassung der Staats⸗Anwaltschaft ist die Militair⸗ behörde gegen die Redaction der Ostdeutschen Post eingeschrit⸗ ten, weil diese sich erlaubte, einem Verweisungserkenntnisse einige Bemerkungen beizufügen. Zsedeny's Broschüre über die Verant⸗ wortung des Ministeriums wurde mit Beschlag belegt.

Bayern. München, 22. April. (N. C.) Ein Reskript des Königl. Kriegs⸗Ministeriums vom 21. d., die deutschen Kokarden und Fah⸗ nenbänder betreffend, lautet wie folgt: „Se. Majestät der König haben durch allerhöchste Entschließung vom 19ten d. M. allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die durch Reskript vom 8. Juni 1848 eingeführten deutschen Kokarden, dann Fahnen⸗ und Standarten⸗ bänder von allerhöchstihren Truppen wieder abgelegt und eingelie⸗ fert werden. Hiernach ist das weiters Geeignete zu verfügen. gez. Lüder.“ Der dritte Ausschuß der Kammer der Abgeordneten ist dem Antrage des Fürsten Wallerstein, die Ausbezahlung der Entschädigungsgelder für Einquartierung und Vorspann in Frie⸗ denszeiten betreffend, nicht beigetreten und beantragt statt dessen, an das Staats ⸗Ministerium des Innern den dringenden Wunsch zu bringen, „dafür Sorge zu tragen, daß die Ausbezahlung der Entschädigungsgelder jederzeit im kürzesten Wege bethätigt werden

könne.“ Derselbe Ausschuß hat auch die von dem Ab Schellhorn sich angeeignete Vorstellung der Gemeinden 1. richts Ottobeuren, „einen Zusatz zu §. 3 des Gesetzes vom 1. Juli 1834 über Ansässigmachung und Verehelichung betreffend“, verwor⸗ fen. Beide Gegenstände, so wie der Antrag des Abgeordneten Dr. Arnheim, bezüglich der Zulassung von Feuerversicherungs⸗Gesell⸗ schaften, kommen in der übermorgen stattfindenden Sitzung der Kam mer zur Berathung.

Die Droschkenanstalt in München wird zu Stande kommen Die Lohnkutscher haben sich bereit erklärt, die Einfuͤhrung zu über nehmen und innerhalb eines Vierteljahres für die Herstellung vorn 42 Droschken zu sorgen.

Zweibrücken, 19. April.

Assisenhofe in Sachen der Königl. Staatsbehörde gegen die des

Hochverraths angeklagten flüchtigen Beschuldigten: 1) Heinrich Di⸗ dier, Gutsbesitzer von Landstuhl, 2) Karl Wilh. Schmidt, gewes.

Notar in Kirchheimbolanden, 3) Martin Reichard, gewes. Notar irn Speyer, 4) Nicolaus Schmitt, Geschäftsmann in Kaiserslautern 5) Philipp Hepp, Dr. der Medizin und praktischer Arzt in Neu⸗ stadt, 6) Theodor Greiner, Rechtspraktiant aus Thaleischweiler, 7) Peter Fries, Rechtskandidat in Grunstadt, 8) August Culmann, gewes. Advokat⸗Anwalt in Zweibrücken. Die Sitzung begann mit der Verlesung des Urtheils der Anklagekammer und des Cassa⸗ tionshofes; um 11 Uhr trat der Gerichtshos ab. Es waren ge⸗ genwärtig: Kärner, Präsident; Dingler, Appellationsgerichtsrath; Hilgard, Bezirksgerichts⸗Präsident; Laurent, Richter; Glaser, Assessor. Die Königliche Staatsbehörde war vertreten durch Herrn

Ludwig Schmitt, die Gerichtsschreiberei durch die Herren Besnard und Eckard. Der Gerichtshof erklärt Heinr. Didier und Karl Wil⸗ und Attentats ꝛc. für schuldig;

helm Schmidt des Komplotts 3) Martin Reichard, 4) Nicolaus Schmitt, 5) Dr. Philipp Hepp, 6) Theodor Greiner, 7) Peter Fries, 8) August Culmann, einen jeden derselben für schuldig: des Komplotts, des Attentats und des Verbrechens der direkten Provocation durch gehaltene Reden, Maueranschläge ꝛc., und den Martin Reichard noch überdies des

Verbrechens der Verleitung der Soldaten zur Fahnenflucht in Speyer

und Zweibrücken, und verurtheilt sämmtliche Beschuldigte zur To⸗

desstrafe, zu vollziehen auf dem Marktplatze der Stadt Zwei⸗

brücken; verurtheilt sämmtliche mit den bereits vor dem Königli⸗ chen Assisen⸗Gerichte im Laufe der Session des 1sten Quartals 1851

wegen Staats⸗ und Hochverraths verurtheilten Individuen solida⸗

risch in die Kosten; verordnet, daß innerhalb drei Tagen von mor⸗ gen an ein Auszug gegenwärtigen Urtheils durch den Nachrichter in den Städten Zweibrücken, Landau, Frankenthal und Kaisers⸗ lautein an einen Pfahl angeschlagen, so wie, daß dieses Urtheil auch im Auszug gedruckt und an den vom Gesetze bestimmten Or ten angeheftet werde. Verordnet ferner, daß das Vermögen der Verurtheilten, vom Augenblick der Vollziehung des Urtheils an, als Vermögen eines Abwesenden betrachtet und verwaltet werden soll, und daß zu diesem Ende in derselben Zeitfrist von drei Tagen ein Auszug desselben der Königlichen Kreisregierung, Kammer der Fi nanzen, zugefertigt werde. Zur Anwendung kamen die Artikel 80, 91 Alinea 1, 92, 96, 102, Nivose IV. 59, 60, 26, 55, 11, 36 Code pénal, 470, 471, 472, 365, Alinea 2 bis 368 Code d'instr

Sachsen. Dresden, 21. April. (Dr. J.) Se. Majestät der König haben in einer dem Herrn von Salignac⸗Fénélon heute ertheilten Audienz dessen Beglaubigungsschreiben als außerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister der französischen Re⸗ publik an Allerhöchstihrem Hof entgegenzunehmen geruht.

Württemberg. Stuttgart, 23. April. (W. Ztg.) Der Vertrag über die Abtretung der Posten ist nunmehr von bei den Paciscenten ratifizirt, und sobald auch die Konsense der Fürst⸗ lich tarisschen Agnaten angelangt sein werden, wird zu dessen Voll⸗ ziehung geschritten werden. Es soll beabsichtigt sein, die Briefe und Postpakete für die längs der Eisenbahn belegenen Orte schon vor der Uebergabe der Postanstalt durch die Bahnzuge zu beför⸗ dern. Um die Ausführung der Ober⸗Neckarbahn von Plochingen bis Rottenburg zu ermöglichen, soll die Staatsregierung geneigt sein, einer Privatgesellschaft, welche deren Bau uͤbernehmen möchte, eine Zinsengarantie von 4 pCt. zu bewilligen.

Heessen und bei Rhein. Darmstadt, 23. April. (Dst. Ztg.) Gestern Abend sind Se. Großherzogliche Hoheit Prinz Karl und Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin, von Berlin rückkehrend, in bestem Wohlsein wieder hier eingetroffen. Bei ihrer kurzen Anwesenheit des Mittags in Gießen wurden die hohen Herrschaften mit Musik empfangen und stellten sich den⸗ selben die Notabilitäten der Stadt und die Repräsentanten der

Bürgerwehr vor.

Nassau. Wiesbaden, 23. April. (O. P. A. Ztg.) Die heute in Deßau geschlossene Vermählung unseres Landesherrn mit der Prinzessin Adelheid Marie von Deßau (geb. 25. Dez. 1833), ist hier sdurch Gottesdienst in der evangelischen und katholischen Kirche durch eine Parade und ein großes Festmahl im Gasthof zum Adler gefeiert worden. Um 8 Uhr brachte der Telegraph die er⸗ freuliche Nachricht von der eine Stunde vorher geschehenen Trauung, welche sogleich durch das Geläute aller Glocken und 101 Kanonen⸗ schüsse zur allgemeinen Kenntniß gebracht wurde.

(Fr. J.) Dem Vernehmen nach hat unser Herzog die Geneh⸗ migung zu dem Beschlusse des betreffenden Kirchenvorstandes er⸗ theilt, wonach die neue evangelische Kirche in der Mitte der Stadt, auf dem sogenannten Kontrolhof, dem Herzoglichen Schlosse gegen⸗ über, erbaut werden wird. 1

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 20. April. (W. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat im Einverstandnisse mit Ihren Hoheiten den Herzogen von Sachsen den Herzoglich sachsen⸗ meiningenschen Staatsrath Moritz Seebeck zum Kurator Höchstihrer Gesammt⸗Universität zu Jena ernannt.

Sachsen⸗Koburg. Gotha, 20. April. Die Gothasche Zeitung berichtet, daß General Cabrera hier täglich erwartet werde, um seinen Wohnsitz hier zu nehmen.

Anhalt⸗Deßau. Deßau, 24. April. (Pr. Ztg.) Gestern Abend fand im Rittersaale des hiesigen Residenzschlosses die feier⸗ liche Vermählung Ihrer Hoheit der Prinzessin Adelheid zu Anhalt mit Sr. Hoheit dem regierenden Herzoge von Nassau in Gegenwart Sr. Hoheit des ältestregierenden Herzogs von An⸗ halt, des Erbprinzen und der übrigen Prinzen und Prinzessinnen des Herzoglichen Hauses, so wie Ihrer Königlichen Hoheiten der Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, der Prin⸗ zessin Karoline von Mecklenburg⸗Strelitz, Ihrer Hohei⸗ ten der regierenden Frau Herzogin von Anhalt⸗Bern⸗ burg, der verwittweten Frau Herzogin von Anhalt⸗Cöthen, des Prinzen Friedrich von Hessen, des Prinzen von Nassau, der Prin⸗ zen von Holstein⸗Glücksburg Hoheiten, ferner des Herzoglichen nassauischen Minister⸗Präsidenten von Wintzingerode und der diessei⸗

1 118 . (Pf. Ztg.) Heute Morgen 8 Uhr begannen die Kontumazialverhandlungen vor dem Königl.

tigen Staats⸗Minister Wirklichen Geheimen Räthe von Goßler und von Plötz, der dazu befohlenen hohen Hof⸗ und Staats⸗Beamten, so wie der Offizier⸗Corps aus den drei anhaltischen Herzogthümern, ingleichen des dessau⸗cöthenschen Landtags⸗Präsidenten und einer Bürger⸗Deputation aus Wiesbaden statt. Sonnabend Vormittag werden die hohen Neuvermählten ihre Reise nach Wiesbaden antreten.

Hamburg. Hamburg, 23. April. (H. C.) Der Senat hat in Gemeinschaft mit den Senaten von Lübeck und Bremen das neu errichtete hanseatische General⸗Konsulat in Aegypten dem Herrn von Rossetti in Kahira übertragen.

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HOesterreich. Agram, 23. April. (W. Z.) Bihacz wird bereits seit einigen Tagen von den türkischen Truppen beschossen, die Uebergabe stündlich erwartet. Andere Berichte von der Gränze melden von einer starken Kanonade auf türkischem Gebiete.

Frankreich. Paris, 23. April. Die National⸗Versamm⸗ lung nimmt morgen ihre Sitzungen wieder auf. Die Minister werden, wie es heißt, eine große Anzahl Gesetzentwürfe einbringen.

Von Brest ist das Kriegsschiff „Henri 1V.“ nach Lissabon ab⸗ gegangen, wo es bis auf weiteres in der Tajomündung stationiren wird. Eine heute von Madrid angekommene Depesche berichtet übri⸗ gens die Ankunft ves Marschalls Saldanha auf spanischen Boden, wo er nach dem gänzlichen Scheitern seines Planes ein Asyl sucht.

Der Constitutionnel ist zur Ueberzeugung gelangt, daß der gegenwärtige Zustand keine sechs Monate mehr dauern kann. Er will daher Abhülfe noch vor Verlauf dieser Zeit. Den neu⸗ lichen Vorschlag des Bulletin de Paris, die Munizipal⸗Räthe über die Verfassungs⸗Revision abstimmen zu lassen, mißbilligt er, weil dadurch die Stellung derselben verkehrt und doch nur ein in⸗ direkter Ausspruch des Volks erzielt würde. „Aus verschiedenen Departements aber“, sagt der Constitutionnel, geht uns der Vorschlag zu, in jeder Gemeinde ein Register aufzulegen mit einer oder zwei sehr einfachen Fragen, über welche alle Bürger ein einfaches Ja oder Nein zu verzeichnen eingeladen würden. Eine solche von Departemental⸗ und Kantonal⸗Comités organisirte Er⸗ mittelung könnte eine neue Aera eröffnen, da sie die Nation an die Stelle der Ehrgeizigen, der Verschwörer und der geheimen Gesell⸗ schaften stellt. Wir können sie nicht genug ermuthigen.“

Die Truppenbewegungen und der Regimenterwechsel in der Umgegend von Paris dauern in großem Maßstabe fort.

Alle Schilderhäuser in Paris werden dermalen mit Glocken⸗ drähten, die nach ihrer Wachtstube führen, versehen. Elektrische Telegraphen verbinden die Wachtstuben mit den Kasernen und die Kasernen mit dem Hauptquartier.

Das Redactions⸗Comité und die Verwaltungs⸗Mitglieder des Republicain du Midi sordern die „republikanischen Wähler des Departements der Landes auf, an der Ersatzwahl für den ver⸗ storbenen Repräsentanten Frédéric Bastiat sich nicht zu betheiligen, da unter der Herrschaft des Wahlgesetzes vom 31. Mai die Nicht⸗ theilnahme an den Wahlen die erste Pflicht der „Republikaner“ sei. Die Legitimisten des Departements der Landes stellen Guizot als ihren Kandidaten bei der bevorstehenden Repräsentanten⸗Ersatzwahl auf und hoffen sicher, ihn durchzubringen.

Das englische Journal Morning Chroniecle brachte aus Buenos⸗Ayres vom 27. Februar folgende Nachricht: „Man versichert, Admiral Lepredour habe auf die Nachricht von der Demission des Generals Lahitte mehreren Personen erklärt, er werde persönlich, und in Folge geheimer, in seinen Händen befindlicher vom Präsi⸗ denten der Republik ausgehender Instructionen zur Feier des Ver⸗ trags⸗Abschlusses schreiten.“ Das Organ Berzyer's, die Union, bemerkt dazu: „Wir können weder diese Nachricht, noch die An⸗ maßungen des Generals Lepredour zugeben Angesichts Art. 53 der Verfassung: „„Der Präsident unterhandelt und ratifizirt die Ver⸗ träge. Kein Vertrag hat Gültigkeit, bevor ihn die National⸗Ver⸗ sammlung genehmigt hat.““ Wozu diente eine Feier ohne Werth, da ein Votum den Vertrag annulliren kann und der Präsident nichts ohne die Mitwirkung der Versammlung vermag, während der Wille derselben souverain ist, selbst wenn derselbe nicht im Ein⸗ klange mit dem des Präsidenten wäre.“

Bei dem Leichenbegängnisse Coralli’'s, welches heute stattfand, wurden die Enden des Bahrtuches von den Repräsentanten Baze und Bac, von einem Bataillons⸗Chef und einem Schwadrons⸗Chef der Nationalgarde gehalten. Das Evenement führt Beschwerde darüber, daß gegen die bestehenden Vorschriften, nach welchen beim Leichenbegängnisse eines ersten Bataillons⸗Chefs der Nationalgarde das ganze Bataillon mit der Fahne auszurücken hätte, das Kom⸗ mando der zweiten Legion befohlen habe, daß zum Leichenzuge des „republikanischen“ Repräsentanten und Bataillons⸗Chefs Coralli nur 45 Garden zu kommandiren seien. .

Die Nachricht mehrerer Journale, der Staatsschatz und die

Bank von Frankreich nähmen keine belgischen Münzen an, wird für unwahr erklärt. An dem Gitter des Marktes des Carmes fand man Sonntag Morgens 4 Uhr eine weiße Fahne mit goldenen Linien und der Inschrift: „Es lebe Heinrich V., König von Frankreich und Na⸗ varra!“ Der Portier des Marktes holte die Fahne herunter und brachte sie nach der Polizei⸗Präfektur. 8

Gestern hat die alle fünf Jahre stattfindende Volkszählung in Paris begonnen. ¹

Sonntags wird die Eisenbahn nach Argenteuil eröffnet und Montags dem Verkehr übergeben.

Auf dem Theater der Porte St. Martin kommt heute Shake⸗ speare's Hamlet, von Alexander Dumas und Meurice übersetzt, zur Aufführung.

General Perrot soll angeblich im Kommando der National⸗ garde des Seine⸗Departements durch den entschiedenen Bonaparti⸗ sten, General Regnault de St. Jean d'Angely, Kriegs⸗Minister in dem durch das Mißtrauens⸗Votum gestürzten Kabinet, ersetzt werden. Eine Verordnung des Ministers des Innern verlängert die am 1. Mai 1853 ablaufende Pacht des Direktors der komischen Oper, Perrin, bis zum Jahre 1861.

Der Minister des Innern hat Leon de Berthier zu seinem Kabinets⸗Chef ernannt. Oskar Claveau ist zum Privat⸗Secretair des Ministers des Innern ernannt worden.

Die „Freunde der Verfassung“ haben Petitionen gegen das neue Wahlgesetz in Umlauf gesetzt.

Ein Kavallerie⸗Lager soll in der Gegend von Luneville errich⸗ tet werden. Das 6te und 9te Kürassier⸗, das 12te Dragoner⸗, das 4te Lancier⸗Regiment, eine Batterie und eine Ingenieur⸗Ab⸗ theilung sind dahin bestimmt. Diese Truppen sollen daselbst vor dem Präsidenten der Republik große Manöver ausführen.

Großbritanien und Irland. London, 23. April. Prinz Albrecht kam gestern von Windsor nach London und

präsidirte einer Sitzung der Ausstellungs⸗Kommission. Der König von Sardinien soll die Absicht haben, die Aus⸗ stellung zu besuchen. Die amtliche London Gazette meldet: „Major Pascal, vom 70sten Regiment Infanterie, ein alter und ausge⸗ zeichneter Offizier aus dem Halbinselkriege, welcher der deutschen und französischen Sprache vollkommen mächtig ist, wird während der Aus⸗ stellung als Dolmetscher und Oberleiter der Fremden⸗Polizei fun⸗ giren.“ Die Times erklärt sich ermächtigt zu der Mittheilung, daß auf Geheiß der Königin nun Anordnungen getroffen würden, vermöge welcher den Abonnenten für die Dauer der Ausstellung, um einem allgemein ausgesprochenen Wunsche zu genügen, der Ein⸗ tritt in den Krystallpalast bei Gelegenheit des Eröffnungs⸗Feierlichkeit gestattet werden solle. Eine Versammlung der Königlichen Kommission sei bereits angesagt worden, in der die Anordnungen, unter welchen den Abonnenten zur Zeit, wo Ihre Majestät das Ausstellungs⸗Gebäude be⸗ suchen, Zutritt erhalten sollten, zur Berathung kommen würden. Die Ti⸗ mes richtet zugleich Ermahnungen an ihre Landsleute, sich ihren fremden Gästen gegenüber so aufzuführen, daß der englische National⸗Charakter in Bezug auf die Tugend der Gastlichkeit nicht in Mißkredit gerathe. Bei dieser Gelegenheit beklagt die Times den auffallenden Man⸗ gel an Alterthümern, großartigen Gebäuden und Kunstwerken, welchen die englische Hauptstadt in Vergleich zu vielen fest⸗ ländischen Städten darbiete, und welcher den Fremden un⸗ angenehm berühren müsse. Um so mehr, meint sie, sei es Pflicht der Londoner, wenigstens die Merkwürdigkeiten, welche die Stadt besitze, den fremden Besuchern zugänglich zu machen. Ein Mitglied des londoner Gemeinderaths, Herr Bennoch, habe sich kürzlich in Bezug auf die Sehenswürdigkeiten der City in die⸗ sem Sinne ausgesprochen und dabei namentlich auf eine unter Guildhall befindliche herrliche Krypte aufmerksam gemacht, zu wel⸗ cher die Corporation den Besuchern den Zutritt verschaffen könne. Wie schlecht aber sei es ihm mit seinem Antrage ergangen! „Er schlug nur eine Untersuchung vor“, sagt das genannte Blatt, „um zu sehen, was sich thun lasse, und wies dann wenigstens auf einen Ge⸗ genstand hin, in Bezug auf welchen die Corporation ganz nach Belieben handeln könne, nämlich auf die Krypte unter Guildhall. Aber nachdem ihn die Herren Anderton und H. L. Taylor mit einem wahren Schmutzregen überschüttet hatten, wurde der Antrag mit ungeheurer Stimmenmehrheit verworfen. Die Corporation von London, selbst das älteste Ueberbleibsel der Barbarei in England, ist entschlossen, den alten Vorwurf gegen Britannos hospitibus feros in Ehren zu halten und die Fremdeun, welche etwas sehen wollen, an die Themse und die Docks zu verweisen.“ Bis Sonnabend Abend waren zur Industrie⸗Ausstellung vom Auslande 8398, von den Kolonieen 1111, von den Inseln Jersey und Guernsey 33 Kolis eingetroffen.

Das Amendement, welches Spencer Walpole im Comilé zu Lord J. Russell's antipäpstlicher Bill einzubringen beabsichtigt, lau⸗ tet in seinen von den ursprünglichen ministeriellen Gesetz⸗Vorla⸗ gen abweichenden Stellen im Wesentlichen folgendermaßen: „Sollte irgend eine Person vollziehen oder den Vollzug sich anmaßen, irgend welcher Art, Dinges oder Amtes, in irgend einer Sphäre, gemäß oder kraft eines Breve's, Reskripts oder apostolischen Briefes, wel⸗ cher besagt, in Rom am 29. September 1850 erlassen zu sein, und die Unterschrift des Bischofs von Rom trägt, der sich darin anmaßt, dem herkömmlichen Gebrauch der römischen Kirche gemäß innerhalb des Königreichs England eine bischöfliche Hierarchie, benannt nach Sitzen und Gebrauch machend von Titeln, die von Plätzen abgelei⸗ tet sind, welche zur Herrschaft der britischen Krone gehören; oder sollte irgend eine Person unter dem Vorwande irgend einer vom römischen Bischof oder Bischofssitz ertheilten Machtvollkommenheit sich es anmaßen oder behaupten, irgend welche Autorität, Gerichts⸗ barkeit und Macht über irgend eine Provinz, Diözese, Bezirk oder Landschaft in den Gränzen des Vereinigten Königreichs ausüben zu dürfen; oder sollte irgend eine Person hiernach und von jetzt an erhalten oder sich verschaffen vom römischen Bischof oder Bischofs⸗ sitz, oder veröffentlichen und in Ausführung bringen, in irgend einem Theile des Vereinigten Königreichs, irgend ein Breve, Reskript oder einen apostolischen Brief, so soll die sich so vergehende Person fur das einmalige Vergehen die Summe von 100 Pfd. St. Strafe zahlen, welche eingetrieben werden kann, auf wessen Klage und Ver⸗ folgung es sei, vor irgend einem der höheren Gerichtshöfe Ihrer Majestät, und beim zweiten Vergehen soll diese Person außer der Strafe von 100 Pfd. St. zur Verweisung aus diesem Königreich verurtheilt werden, für eine im Urtheil zu bestimmende Zeit, und sollte sie dem Verweisungsbefehl nicht gehorchen, so soll der Staats⸗ secretair des Innern das Recht haben, sie einem Königlichen Boten Queen's Messenger) gegen schriftlichen Befehl in Haft zu geben, um sie aus dem Königreiche zu transportiren in einer ihrem Cha⸗ rakter und Stande angemessenen Weiseo. Jede Person, welche in dieses Königreich zurückkehrt, nachdem das Ausweisungsurtheil gegen sie erlassen ist, soll über die See geschickt werden können, wie dies unterm 10. George IV. Kap. 7 in Betreff von Jesuiten und Mit⸗ gliedern religiöser Orden vorgesehen worden.“ 1

Wie gewöhnlich am Ostermontag, gab der Lord⸗Mayor gestern ein großes Bankett in der ägyptischen Halle des Mansion House. 350 Ladies und Gentlemen waren geladen. Den Toast des Lord⸗ Mayors auf die Vertreter der fremden Nationen beantwortete der türkische Geschäftsträger, der einzige auswärtige Diplomat, welcher bei dem Feste anwesend war.

Dänemark. Kopenhagen, 23.April. (B. H.) Middags⸗ posten berichten, daß, wie sie erfahren, der König mit nächstem Schleswig besuchen und dort einen Theil des Frühlings zubringen wolle.

Graf Reventlow⸗Criminil reist morgen nach Kiel zurück.

Der zum Vorsitz in der Versammlung der Notabeln bestimmte Graf Bille⸗Brahe wird Ende der Woche hier erwartet. Man sagt, daß die holsteinischen Notabeln die Wahl angenommen haben.

Schweiz. Basel, 17. April. (Frkf. O. P. A. Z.) Der bekannte Flüchtling F. Sigel, der von Tessin über Zürich hierher gebracht worden, wohnt in einem Gasthof unter Civilbewachung. Er ist einer neuen Weisung des Bundesraths gewärtig. Seine hiesigen Freunde können ihn ungehindert besuchen. Wie man ver⸗ nimmt, befindet sich die Bundesbehörde in Verlegenheit. England beharrt auf seiner Weigerung, ferner Flüchtlinge zuzulassen; Frank⸗ reich verbittet sich in diesem kritischen Augenblick die Durchreise, und fast täglich langen mehr oder minder starker Abtheilungen österreichischer Ausreißer an. So ereignet sich nun der Fall, daß der Gesandte derjenigen Macht, welcher noch kürzlich am eifrigsten auf Ausweisung der Flüchtlinge bestand, um Aufschub des eigenen Begehrens nachsuchen muß. Was soll man aber mit den neuen Ankömmlingen beginnen, nachdem die Kantone von deren Aufnahme entbunden sind?

Es verlautet, die Bundesversammlung werde statt im Juli, schon im Mai zusammentreten; die Zustände Frankreichs und viel⸗ leicht auch die der lombardischen Nachbarschaft erfordern bei uns ernste Aufmerksamkeit.

In Genf ist Baron Moritz Diodati, Mitglied des Instituts von Frankreich und Professor an der Akademie in Genf, 76 Jahre

alt, gestorben. Fiveb 1986ö

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Italien. Turin, 19. April. (Lloyd. er Militair⸗ Kodex soll demnächst veröffentlicht werden. Das 2e neheehecr bereitet ein neues Exerzier⸗Reglement vor. Gerüchte wollen wissen, daß eine Trennung der Marine vom Handels⸗Ministerium beabsich⸗ tigt werde, Cavour aber auf seinem Posten verbleiben solle.

Die verschiedenen Gerüchte über eine neue Zusammensetzung des Ministeriums, über den Eintritt Solmur's und Anderer, be⸗ währen sich nicht. Das Ministerium bleibt vor der Hand, so wie es ist, und Graf Cavour denkt nicht daran, das Portefeuille der Marine aufzugeben. Dieses letztere ist allerdings ein Gegenstand der Verhandlung, das heißt, man beschäftigt sich mit der Frage, ob es fur sich allein bestehen, oder und welchem anderen Ministerium es einverleibt, vorzüglich aber, welche Persönlichkeit ihm vorgesetzt werden solle, und dieser letzte Punkt ist nach allen bekannten Ante⸗ cedentien äußerst schwierig. Morgen soll der Conseils⸗Präsident nach Genua abgehen.

Parma, 19. April. (Ll.) Laut einem Herzoglichen Dekret vom heutigen Tage sind frankfurter Unterthanen hierlands nicht mehr als sonstige Fremde zu behandeln, da der frankfurter Senat zur Ausübung einer Reziprozität sich bereit erklärt hat.

Ancona, 15. April. (Ll.) Der Papst hat dem hier be⸗ findlichen österreichischen General Pfanzelter und seiner Familie kirchliche Geschenke zukommen lassen.

Rom, 17. April. (Ll.) Der toscanische Minister⸗Prästdent Baldasseroni ist aus Neapel angelangt.

Neapel, 12. April. Die nordamerikanischen Fregatten „In⸗ 1ae und „Cumberland“ sind gestern nach Spezia ab⸗ gesegelt.

Spanien. Madrid, 17. April. (Fr. Bl.) Der preu⸗ ßische Gesandte hat Madrid mit Urlaub verlassen.

General Espartero scheint wieder auf die politische Bühne tre⸗ ten zu wollen und wird die aktive Präsidentschaft des progressisti⸗ schen Wahl⸗Comité's annehmen. Auch General Ortega beginnt dafür zu arbeiten.

Die Regierung hat den Gouverneur von Valladolid, welcher die Verhinderung der Wahl Milan Alonzo's für eine Unmöglichkeit erklärte, abgesetzt.

Madrid, 20. April, 3 ½ Uhr Nachmittags. (Fr. B.) Nach den neuesten Nachrichten aus Portugal geht der Aufruhr seinem Untergange entgegen.

Portugal. Lissabon, 12. April, 10 Uhr Morgens. (Engl. B.) Saldanha's Versuch, sich der Stadt und Festung Santarem zu bemächtigen, ist gescheitert. Der König befand sich in der Stadt mit 2500 Mann Truppen, ohne daß er jedoch auf die Treue der Letzieren fest vertrauen kann. Lissabon selbst ist vollkom⸗ men ruhig, und nach den gouvernementalen Blaͤttern ist durch den fehlgeschlagenen Streich auf Santarem der ganze Aufstand so gut wie zu Ende. Der Schrecken in der Geschäftswelt hat auch etwas nachgelassen, und die alten Noten der Bank haben sich von 3 auf 10 pCt. Diskonto gehoben. Trotzdem darf man noch nicht von ei⸗ ner entschieden günstigen Wendung sprechen. Das Gerücht spricht von offenem Zwiespalt zwischen den mit dem Könige in Santarem eingeschlossenen Truppen⸗Abtheilungen; Saldanha stand am 11ten noch mit etwa 1000 Mann in Leiria und wartete daselbst auf den Anmarsch des Obersten Bento, der sich mit ihm verbinden will. Die Junta von Porto hat sich noch nicht entschieden, weil Saldanha auf ihre Forderungen nicht ganz eingegangen zu sein scheint, ist aber bereit, sich zu erheben.

Folgendes ist der Wortlaut des Tagesbefehls vom 9ten d. M., worauf der König das Kommando über die Truppen übernahm: „Tapfere und loyale portugiesische Armee! Ein General, dessen erste Pflicht vermöge der Regeln der Ehre und der militairischen Gesetze hätte sein sollen, den Thron zu respekzren, dessen constitutionelle Vorrechte und die Aufrechthaltung der Dis⸗ ziplin in der Armee zu bewahren, hat auf unerhörte und nicht zu rechtfertigende Weise den Versuch gemacht, einen Theil des Heeres zur Empörung zu reizen. Diese verbreche⸗ rische Handlung wird von der Nation gebührend gewürdigt werden. Tapfere und loyale portugiesische Armee! Als oberster Heerführ bin ich der Erste, der die freie Ausübung der Vorrechte der Krone achtet. Die erste Pflicht des Soldaten ist Gehorsam, er darf u d kann sich nicht in Politik mischen. Thut er es dennoch, dann ist es ein Angriff gegen Ihre Majestät die Köni gin, die constitutionelle Charte und die öffentliche Ordnung. Ver trauend auf Eure Loyalität und überzeugt von Eurem Patriotis⸗ mus, zauderte ich nicht einen Augenblick, mich an die Spitze de tapferen Männer zu stellen, die ich befehlige und denen der Ruh werden wird, die Rebellion erstickt zu haben.“

Aegypten. Alexandrien, 9. April. 4(Triester Zei tung.) Mit dem am gestrigen Abende hier angelangten türkische Extra⸗Dampfboote kamen Kiani Pascha, der ägyptische Botschafter bei der Pforte, Muktar Bey, der ägyptische Kapu⸗Kiajah, Mehmed Pascha, der Gouverneur von Mekka, und der Liva Ahmed Pascha hier an. Kiani Pascha bringt eine definitive Antwort. Als Be⸗ weis, daß seine Sendung nach Konstantinopel den gewünschten Er⸗ folg gehabt hat, kann das für Abbas Pascha bestimmte Geschenk des Sultans gelten, ein Koran, an dem Kunst und Pracht mit Verschwendung angebracht sind. Die erwähnten Herren reisten schnell nach Kahira, und wahrscheinlich werden auch die in Aleran⸗ drien weilenden General⸗Konsuln der verschiedenen Großmächte ihnen dorthin bald folgen, um den Konferenzen beim Vicekönige beizuwohnen.

Alexandrien, 9. April. (Const. Bl. a. B.) Abbas Pascha, der gegenwärtige General⸗Statthalter von Aegypten, hat einen zwölfjährigen Sohn, Ilham Pascha, von den Söhnen Meh med Ali's sind noch am Leben Said Pascha, der älteste, dann Ha⸗ lim Bey und Mehmed Ali Bey. Die Söhne des verstorbenen Ibrahim Pascha heißen: Ahmed Bey, Mustafa Bey und Ismail Bey.

Das ägyptische Armeecorps besteht aus 8 Infanterie⸗Regi⸗ mentern zu 1080 Mann, 6 Kavallerie⸗Regimentern zu 600 Mann, 2 Bataillonen Saxpeurs und Mineurs, 4 Regimentern Artillerie, 3 vernachlässigten Neger⸗Infanterie⸗Regimentern und 3000 Reitern oder Landpolizisten. Die Kriegsmarine zählt 4 Linienschiffe, 4 Fregatten und5 Seedampfschiffe.

pantliche

Sonntag, 27. dna g0 5 v Vorstellung: Die Kirmes, Operette in . v küenoxeiree. Taubert. Hierauf: Das hübsche Maͤdchen von Gen pan⸗ tomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von t. Georges und Albert. (Frääul. M. Tagliont wird vor ihrer Urlaubsreise in der Rolle der Beatrir zum letztenmale auftreten