1851 / 117 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ches sie nicht erwarten konnten und auf welches sie keinen Anspruch hatten. Sie haben dies Geschenk, und Niemand wird es ihnen wieder nehmen, aber sie werden sich der moralischen Verbindlichkeit nicht entziehen, nicht durch ihren Widerspruch ein Gesetz scheitern machen, welches darauf hinausgeht, daß der Staat etwas entschä⸗ dige, was eigentlich, wenn nicht außerordentliche Umstände einge⸗ treten wären, von ihnen selbst zu entschädigen gewesen wäre.“

„Es sind viele unter Ihnen, meine Herren, die für ihre Per⸗ son die Gründe des Rechts und der Billigkeit, welche obwalten, anerkennen, die für ihre Person gern Ja sagen würden, die aber davon durch eine gewisse Scheu vor ihren Kommittenten abgehalten werden, weil sie glauben, daß die Summe, um die es sich hier handelt, zu bedeutend sei, weil sie glauben, daß es einen übeln Ein⸗ druck im Lande machen werde, wenn für Rechte noch Entschädigung gegeben werden soll, die schon in Wegfall gekommen sind. Nun, meine Herren, ich glaube, es kommt hierbei darauf an, daß diejeni⸗ gen von Ihnen, welchen, wenn sie zurückkehren, dergleichen Vor⸗ würfe gemacht werden, ihren Kommittenten die Lage der Sache richtig und klar auseinandersetzen. Von einer Ablösung handelt es sich hier gar nicht, auch nicht darum, daß der Staat für die Ven pflichteten interzedire; das wäre allerdings ein gefährliches Prinzip; wenn wir das anerkennen wollten, so würden viele Verpflichtungen auf die Schultern des Staates gewälzt werden. Es handelt sich lediglich

unm das allgemeine Prinzip, welches man so lange als möglich fest⸗ halten muß, daß der Staat, wenn er zur Zeit der Noth und Ge⸗ fahr gezwungen ist, zur Rettung des Ganzen das Eigenthum Einzel⸗ verletzen, dies, wenn es irgend möglich ist, wieder gut machen muß. Das ist ein Prinzip, welches allenthalben anerkannt wird, und ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich behaupte, daß Sie bei Ihrer Rückkehr von Ihren Kommittenten weniger freudig werden aufgenommen werden, wenn Sie gar kein Ablösungsgesetz mit nach Hause bringen, als wenn sie mit einem Ablösungsgesetze kommen, das zwar in einigen Punkten nicht allen Erwartungen entsoricht, aber doch in vielen Beziehungen Gutes enthält, wenn auch das Maximum, welches der Staat vielleicht zahlen muß, nicht 300,000 sondern 500,000 Rthlr. beträgt. Es ist uns, um mich eines Gleich⸗ nisses zu bedienen, von alten Zeiten her bekannt, daß schon bei den Schifffahrt treibenden Völkern des Alterthums ein merkwürdiges Gesetz vorhanden war. Wenn ein mit Gütern verschiedener Eigen⸗ thümer beladenes Schiff unter Stürmen auf dem Ocean schwankte und der Gefahr nahe war, unterzugehen, und dann der Führer Waaren über Bord warf, um das Schiff zu erleichtern und dadurch die übrigen Güter und das Schiff zu retten, so waren dann, wenn das Schiff zurückgebracht war in den sicheren Hafen, die Besitzer der geretteten Waaren verpflichtet, denjenigen, deren Güter über Bord geworfen worden waren, den Schaden zu ersetzen. Nun, meine Herren, ganz in ähnlicher Lage, wie ein inmitten von Stürmen auf dem Ocean schwankendes Schiff, befindet sich der Staat im Zustande der Revolution. Auch da kann die Regierung zuweilen nicht an⸗ ders, sie muß etwas aufopfern, um das Ganze zu retten.“

„Nun giebt es zwar kein positives Gesetz der Art, wie bei je⸗ nen alten Völkern, welches diejenigen, deren Güter im Sturme der Revolution dem allgemeinen Besten zum Opfer gebracht werden mußten, berechtigte, von denen, deren Güter gerettet werden, Ersatz des Schadens zu verlangen. Aber dasselbe moralische Rechtsgefühl, welches jenes weise Gesetz den Gesetzgebern des Alterthums diktirt hat, es spricht auch heute noch lebendig in unserer Brust, und Jeder, welcher klar mit sich ist, ein lebhaftes Rechtsgefühl besitzt und die Lage der Dinge richtig erkennt, der wird sich sagen müssen, daß es gerecht und billig ist, daß denen, welchen Hab und Gut genommen worden ist, weil es der Staat zu seiner Existenz brauchte,

von allen denjenigen Entschädigung gegeben werde, die dadurch,

wenn auch nur mittelbar, Vortheil gehabt haben, und deren Ver⸗ mögen und Eigenthum unversehrt aus dem Sturme der Revolution gerettet worden ist. Da darf man nicht mehr fragen, ob der ver⸗ letzende Schritt wirklich wesentlich geholfen habe oder nicht; der Staat ist, indem er ihn that, von ver Ueberzeugung ausgegangen, daß er unvermeidlich und nothwendig sei, und der Staat besteht ja aus der Gesammtheit aller seiner Bewohner. Ihnen Allen liegt daher auch die Pflicht ob, den Schaden wieder gut zu machen. Also, meine Herren, mag ich mir die Sache überdenken wie ich will, ich finde immer, daß das Gesetz dringend nothwendig ist, ich finde, daß das Gesetz nicht zu Stande kommt, wenn Sie nicht dem Vorschlage der Regierung beitreten, ich finde, daß dieser Vorschlag, wenn er auch nicht so ist, daß die Entschädigung, die er gewähren will, je⸗ mals mit Recht, d. h. auf Grund der Gesetze beansprucht werden könnte, doch den Rücksichten der Billigkeit und höheren Gerechtig⸗ keit vollkommen entspricht, und deshalb kann ich nur dringend wün⸗ schen, daß Sie dem Vorschlage der Majorität Ihrer Deputation und der Regierung beitreten, um, wenn Sie heimkehren, Ihren Mitbürgern ein vollständiges Ablösungsgesetz als die schönste Frucht dieses Landtages mit nach Hause zu bringen.“

Ausland. Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. April. Der Russische Invalide enthält folgenden Bericht aus dem Kaukasus: „Die glänzende und erfolgreiche im verflossenen Jahre unter dem Kommando des General⸗Lieutenants Nesteroff ausge⸗ führte Experition hat uns den Weg in die große Tschetschnia er⸗ öffnet. Die volle Bedeutung unserer Fortschritte in diesem Land⸗ striche begreifend, versuchte Schamyl mit äußerster Kraftanstrengung, den von uns nach der schalinskischen Ebene gebahnten Durchhau durch ungeheure Erdaufwürfe, mit sehr starkem Profil und tiefem Graben, zu verlegen. Dieser Erdwall war von uns zweimal ge⸗ nommen und theilweise zerstört, und zwar das erste Mal vom General⸗Major Koslowski und das zweite Mal vom General⸗Major Släpzoff, zum dritten Mal jedoch er⸗ neuert worden, und zwar durch die vereinten Kräfte der Tschetschen⸗ zen und der eigens dazu aufgebotenen Bewohner Dagestans. Ihn gänzlich zu zerstören und durch das Aufräumen der umliegenden Waldungen eine zu jeder Jahreszeit gangbare Straße in die Große Tschetschnia zu bahnen, wurde ein Detaschement von 9 ½ Bataillonen Infanterie, 1 Compagnie Sappeure und Schützen, 2 Divisionen Dragoner und 6 Sotnia Kosaken, nebst 24 Geschützen mit Raketen⸗ Gestellen, unter dem Kommando des General⸗Majors Koslowski, bestimmt. Das Detaschement rückte am 16. Januar aus der Festung Wosdwischensk aus und schlug auf dem rechten Ufer des Argun sein Laäger auf. Am 20sten umging General⸗Major Kosloweki geschickt die feindliche Verschanzung und besetzte sie fast ohne allen Verlust von unserer Seite. Hierauf wurden täglich Kolonnen abgesandt, um den Wald zu lichten und den Erdwall zu zerstören. Alle Anstren⸗ gungen des Feindes, den Gang unserer Arbeiten zu hemmen, wurden mit empfindlichem Verluste für ihn, namentlich den 28., 29. und 30. Januar und den 3. und 4. Februar, vereitelt. Eben so mißlang die Diversion, die Hadschi⸗Murat nach der Großen Tschetschnia mit dem Kerne seiner Reiterei unternahm. General⸗ Major Släpzoff war ihm zuvorgekommen und ihm von der Sun⸗ scha⸗Linie entgegengerückt, außerdem mußte er befürchten, von un⸗ serer Reiterei unter General⸗Major Krukowski im Rücken ange⸗ griffen zu werden, und so gab dieser Naib sein Vorhaben auf. Bei dieser Gelegenheit züchtigte General⸗Major Släpzoff streng die Ein⸗ wohner der Berg⸗Aule in der Kleinen Tschetschnia, welche Hatschi⸗Murat aufgenommen hatten. Zu bedauern ist, daß in dieser Affaire von unserer

Seite der tapfere Oberst Hermans gefallen. Die auch im März fortge⸗ V setzten Bewegungen unserer Kolonnen hatten einen noch entschiede⸗ neren Erfolg. Am 4. März fiel General⸗Major Baron Wreski II. mit 4 Bataillonen Infanterie und dem ganzen Kavallerie⸗Detasche⸗ ment unvermuthet einem starken Heerhaufen der Bergvölker in den Rücken und zerstreute ihn durch einen lebhaften Angriff. Der Feind ließ über 50 Leichen auf dem Platze; 2 Gefangene und gegen 40 Buchsen fielen in unsere Hände. Den l1ten schloß der General⸗ Major von der Suite Sr. Majestät des Kaisers, Fürst Bariatinski I. mit einer Infanterie⸗Kolonne von 5 Bataillonen und sämmtlicher Kavallerie, die Reihe unserer Erfolge durch eine vollständige Nie⸗ derlage, die er dem Feinde beibrachte. Nach Beendigung des Durch⸗ haues zwischen den Flüssen Schawdon und Baß bemerkte er zahl⸗ reiche Schaaren Bergbewohner, die wohlgeordnet von Germentschuk nach den Gärten von Schaly zogen; auf seinen Befehl warfen sich Dragoner und Kosaken diesen Schaaren schnell entgegen, gefolgt von 3 Bataillonen Infanterie, die im Sturmschritt nachrückten. Die feindliche Reiterei wurde augenblicklich geworfen, und obgleich das Fußvolk unsere Kavallerie mit lebhaftem Gewehrfeuer empfing konnte es doch nicht gegen den tapferen Angriff, der von der Fronte und von der linken Flanke erfolgte, Stand halten, sondern wandte den Rücken und lief unter dem Säbel der Dragoner und Kosaken kopfüber durch Schluchten und Abgründe davon. Bei die⸗ sem blutigen Zusammentreffen ließ der Feind 276 Leichen auf dem Kampfplatze; 5 Mann wurden zu Gefangenen gemacht und eine Menge Waffen und Pferde erbeutet. Des anderen Tages, wo die Rekognos⸗ zirungen bis nach Germentschukausgeführt wurden, wagte sich der Feind nirgends mehr zu zeigen. Den 13. März kehrte das Detaschement wieder über den Argun zuruck, und die Soldaten wurden, nach einem Feldzuge von zwei Monaten, in ihre Quartiere entlassen. Unsere Absicht ist vollkommen erreicht. Der Erdwall von Schaly ist bis auf den Grund zerstört, und drei breite und bequeme Fahrwege sind durch den dichten Wald gehauen. Die fruchtbare tschetschenskische Ebene ist zugänglich. Auf der rechten Flanke der kaukasischen Linie wur⸗ den einige Angriffe von der Laba und der Ostküste des Schwarzen Meeres her unternommen, um den Einfluß, den Mohamet Amin über die transkubanischen Stämme zu gewinnen bestrebt ist, zu brechen. Das Laba⸗Detaschement, unter dem Kommando des Ge⸗ neral⸗Majors Jewdokimoff, züchtigte die uns feindliche Bevölkerung zwischen den Flüssen Chodz, Hubs und Psefir. Von dem Schwar⸗ zen Meere her verhängte Vice-Admiral Serebriakoff eine eben so verdiente Strafe über die jenseits der Psiklagu- und Musemel⸗ Gebirgsrücken wohnende Bevölkerung. Auf den übrigen Punkten des kaukasischen Gebietes ist die Ruhe nicht gestört worden.

Am 2. März, um Uhr Nachmittags, wurde zu Lars im Kaukasus ein Erdbeben wahrgenommen, das etwa eine halbe Mi⸗ nute dauerte. Die ziemlich heftige Erderschütterung war von einem unterirdischen Getöse begleitet, das einem fernen Kanonendonner nicht unähnlich war, so daß der Festungs⸗Kommandant in den näch⸗ sten Festungen anfragen ließ, ob nicht geschossen würde.

Italien. Turin, 18. April. (Fr. B.) Es bestätigt sich, daß Nigra, der Finanz⸗-⸗Minister, wegen einer Meinungs⸗Dif⸗ ferenz über den Zeitpunkt, wann ein neutrs Anlehen abzuschließen wäre, zurücktritt, seine Demission angenommen wurde und das Fi⸗ nanz⸗Portefeuille an Cavour übergeht. Möglich ist es, daß dieser durch eine Verringerung der Departementszahl gar keinen Nachfolger erhält. Galvagno soll die Justiz übernehmen, sein Nachfolger für das Innere ist noch nicht bekannt. Endlich spricht man auch, je⸗ doch nur gerüchtweise, vom Rücktritte des Minister⸗Präsidenten Azeglio.

An vielen Orten wird die Schuljugend militärisch organisirt und in den Waffen geübt.

8 . Bekanntmachungen 273] S 11612131

Der unten signalisirte Schneidergeselle Mücke ist der Verübung eines großen Hausdiebstahls dringend ver⸗ dächtig und hat sich am 20sten d. M. von Goldberg entfernt.

Alle Behörden werden ersucht, auf denselben zu vigi⸗ liten, ihn im Betretungsfalle zu verhaften, alle bei ihm sich vorfindenden Gelder und Effekten in Beschlag zu nehmen und mir von seiner Ergreifung Mittheilung zu machen.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt des Mücke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Liegnitz, den 24. April 1851.

Der Staats⸗Anwalt. Gropius. EEEqIIn.

Vor⸗ und Zuname: Theodor Mücke, Gewerbe:

Schneider, Geburtsort: Karlsruhe, Religion: evangelisch, geboren den 9. November 1829, Größe: 4 Fuß 11 Zoll, Haare: braun, Stirn: frei, Augenbrauen und Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: rund, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: klein. Besondere Kennzeichen: keine. Der zc. Mücke war mit einem grauen Tuchrock mit Kokusknöpfen, mit einem Paar grauen gestreiften Tuch⸗ hosen, einer schwarzen Mütze mit Schirm und einer schwarzsammetnen Weste bekleidet.

[268] 1“ Nachdem wir über das Vermögen der nach dem durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 8. Januar 1847 genehmigten Statut vom 1. September 1846 bestehen⸗ den Marriner Actien⸗Gesellschaft, wozu die Güter Alt⸗ Marrin, Zürkow, Putzernin, Kuhhagen und Hohenhagen im Fürstenthumer Kreise und die Haupt⸗Parzelle Nr. 32. zu Buchhorst, Belgardtschen Kreises, gehören, unterm 12. August v. J. auf Grund der von der Königlichen Regierung zu Köslin zufolge §. 26 des Gesetzes vom 9. Oktober 1843 uns gemachten Mittheilung wegen kla⸗ ren Unvermögens zur Befriedigung der bereits bekann⸗ ten Gläubiger den Konkurs aus rechtlichen Gründen von Amts wegen eröffnet haben, laden wir die sämmt⸗ lichen Gläubiger der Gemeinschuldnerin zur Anmeldung und Ausweisung ihrer Ansprüche an die Konkursmasse auf den 4. August, Vormittags 10 Uhr, in das Instrucktonszimmer Nr. 4 vor den Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Borns unter der Verwarnung hiermit vor, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erschei⸗ nen sollten, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen wird auferlegt werden. Unbekannte oder am persönlichen Erscheinen verhin⸗ derte Gläubiger können sich an den Justizrath Götsch und den Rechts⸗Anwalt Hönisch hierselbst wenden und dieselben mit gehöriger Information und Vollmacht ver⸗ sehen. In dem anberaumten Termin haben sich die Glaubiger zugleich über die Beibehaltung oder Abän⸗

derung des zum Interims⸗Kurator und Kontradiktor be⸗

stellten Rechts⸗Anwalt Ploto unter der Warnung zu er⸗

klären, daß sonst darüber von Amts wegen wird ver⸗ fügt werden. Kolberg, den 11. April 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[487] Nothwendige Subhastation.

Das zum Nachlasse des Kaufmanns und Gastwirths Wilhelm Adolph Beyper gehörige, in der Steinstraße hierselbst Nr. 4 bis 5 belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. III. pag. 25 Nr. 132 und 133 verzeichnete Wohnhaus nebst Zubehör, in welchem bis jetzt eine Gastwirthschaft und ein Materialwaaren⸗ Geschaft betrieben wird, und welches gerichtlich auf 5992 Thlr. 17 Sgr. 8 ½ Pf. abgeschätzt ist, soll in dem auf

den 2. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Licitations⸗ Termine meistbietend verkauft werden. „Tarxe und neuester Hppothekenschein sind werktäglich in unserer Registratur einzusehen.

Havelberg, den 22. Februar 1851.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[63] 1111“

Der Rektor Ernst Gustav Mätze aus Bernstadt in Schlesien, 32 Jahre alt, evangelisch, ist durch Be⸗ schluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Kammer⸗ gerichts hierselbst vom 7. Juni 1850 wegen versuchten Aufruhrs in den Anklagestand versetzt, indem er beschul⸗ digt wird:

durch Versendung verschiedener Schriftstücke, nament⸗

lich des durch den Druck veröffentlichten sogenannten

Steuerverweigerungs⸗Beschlusses vom 15.

1848, der Proclamation vom 18. November 1848

und des Berichts der Kommission der Preußischen

National⸗Versammlung über die Steuerverweigerung,

vorgetragen in der Sitzung vom 15ten ejusd. m.,

b so wie

durch besondere schriftliche Aufforderungen dahin gewirkt

zu haben, den oben erwähnten Beschluß vom 15. No⸗

vember 1848 zur Ausführung zu bringen.

Zu seiner Vernehmung und Verhandlung der Sache haben wir einen Termin auf den 1. September d. J. im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, an⸗ beraumt, wozu der Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben her⸗ beigeschafft werden können. Sollte der Angeklagte in dem anberaumten Termine ausbleiben, so wird der Ent⸗ scheidung in contumaciam gegen ihn verfahren werden. Berlin, den 4. Januar 1851.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen.

Decepuktation für Schwurgerichtssachen.

„Vorm. 8 Uhr,

[270] 8 1 .

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Siebente ordentliche General— Versammlung der Berlin⸗Ham⸗

burger Eisenbahn⸗Gesellschaft. FeSg. Die Actionaire der Berlin⸗Hambur⸗ ger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hier⸗ 3. durch von dem unterzeichneten Ausschuß Jzur siebenten ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung eingeladen. Dieselbe wird am Sonnabend den 31. Maid. J., 1 Uhr Nachmittags, stattfinden, und zwar in Gemäßheit §. 32 des Statuts zu Ludwigslust (im Saale des Bahnhofs⸗Gebäudes).

Nach §. 37. des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen Actionairs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.

Die stimmberechtigten Inhaber von 19 oder mehr Actien werden ersucht, zum Bebuf ihrer Legitimation in den Tagen vom 15. bis 27. Mai d. J., Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Verwaltungs⸗Bürcaux auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg und in Lud⸗ wigslust bei dem Ausschußmitgliede Herrn Dr. Bölte;

1¹) ein von ihnen vollzogenes Nummer⸗Verzeichniß

ihrer Actien zu übergeben,

2) die letzteren in Original vorzuzeigen und dagegen

eine Eintritts⸗ und Stimmkarte, ohne welche die

Theilnahme an der General⸗Versammlung nicht

gestattet werden kann, so wie eine Freikarte in Empfang zu nehmen.

Die Freikarte ist indeß nur für die am 31. Mai c. aus Hamburg und beziehungsweise Berlin um 7 ½ Uhr Morgens abgehenden Personenzüge, so wie für die von Ludwigslust nach stattgehabter General⸗Versammlung nach Hamburg beziehungsweise Berlin gehenden Extra⸗ züge gültig. 3

Folgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen:

1) Die nach §. 36 sub 1 und 2 des Statuts in jeder

ordentlichen General⸗Versammlung vorzutragenden Berichte und Rechnungsabschlüsse, 3

2) Vornahme der Wahlen für den Ausschuß nach

§. 42 des Statuts.

Hamburg, den 23. April 1851.

Der Ausschuß der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. A. Abendroth, Dr., Vorsitzend

122l Wilhelms⸗Bahn.

Bei der heute stattgehabten Ausloosung der pro 1850 zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

a) aus Serie I. à 100 Thlr.: .“

Nr. 469. 479. 565. 919. 4030 und 1063. b) aus Serie II. à 50 Thlr;

Nr. 153. 268. 339. 368. 565. 638. 644. 923. 926 1100. 1107. 1631 und 2352. Die Besitzer dieser Obligationen fordern wir demnach hiermit auf: Valuta dafür am 1. Juli c. gegen Rückgabe der Obligationen und Zins⸗Coupons vom 1. Juli c., von wo ab die Verzinsung aufhört, bei unserer „Hauptkasse hier in Empfang zu nehmen. Von den im vorigen Jahre gezogenen Obligationen sind die Nummern: 134 und 199 à 100 Thlr. und 1953 à 50 Thlr. noch nicht präsentirt worden, daher deren Inhaber an die Einlieferung hiermit gleichfalls erinnert werden. Ratibor, den 19. April 1851. Das Direktorium.

53 82 . Bergbaugesellschaft Concordia [271] zu Oberhausen⸗Bahnhof.

Zu der am Mittwoch den 7. Mai c. statutgemäß stattfindenden General⸗Versammlung laden wir die Herren Actionaire auf Morgens 10 Uhr im Saale des Herrn Benninghoven zu Oberhausen⸗Bahnhof hiermit erge⸗ benst ein.

Oberhausen⸗Bahnhof, den 24. April 1851.

DvTbbö

[192] Bekanntmachun 8

Das Kammergut Rennersdorf nebst Zubehör soll auf 12 Jahre, von Johannis 1851 bis dahin 1863 an den Meistbietenden verpachtet werden, und ist

8 der 6. Mg1861 zum Bietungs⸗Termin anberaumt worden.

Es haben daher diejenigen, welche dieses Kammergut zu pachten gesonnen sind, vor dem Bietungs⸗Termine bei dem Finanz⸗Ministerium sich schriftlich anzumel⸗ den, über ihr zeitheriges Verhalten, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermögens⸗Verhältnisse durch ge⸗ nügende Zeugnisse auszuweisen, im Bietungs⸗Termine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, Vormit⸗ tags um 10 Uhr in der Domainen⸗Erpedition sich an⸗ zugeben und sodann der weiteren Verhandlung vor dem Finanz⸗Ministerium, welche um 11 Uhr beginnen wird sich zu gewärtigen.

Der neu angefertigte Nutzungs⸗Anschlag, der Pacht⸗ Kontrakts⸗Entwurf und das Flurbuch über das ge⸗ nannte Kammergut können von den Pacht⸗Kompetenten, nach erlangter Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums, von heute an in der Domainen⸗Expedition eingesehen werden.

Vor dem definitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Lizitanten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung ausdrücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolge Beider für den Staatsfiskus kei⸗ nerlei Verbindlichkeit eintritt, auch werden nach dem Schlusse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen.

Dresden, den 22. März 1851.

Finanz⸗Ministerium. BWie

2

Das Abonnement beträgt.

Fö.

5 Rthlr. für 1

10 Rthlr.

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½⅜ Sgr. berechnet

1

Amitlicher

111313

Oesterreichh. Wien. Bülletins über das Befinden des Erzherzogs Ferdinand Mar. Diplomatische Korrespondenz mit dem Kabinet zu Washington. Die österreichischen Truppen in Toscana. Die Her⸗ zogin von Angouleme. Admiral Lazareff †. Finanz⸗Veranschla⸗ gung für dieses Jahr. Vermischtes.

Bayern. München. Hofnachrichten. Parade. Ablegung der deut⸗ schen Kokarden durch die Landwehr. Verordnung über die Aufstellung von functionirenden Substituten der Staatsanwalte. Referat über den Gesetzentwurf hinsichtlich der bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen. Würzburg. Vorarbeiten zum Eisenbahnbau.

Sachsen. Dresden. Konferenz.

Hannover. Hannover. Phänomen.

Württemberg. Stuttgart. Die Auswanderung.

Baden. Karlsruhe. Berathung über den Fortbestand der Bürger⸗ wehr. Mannheim. Prinz Wilhelm von Baden.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Bericht des Finanz⸗Ausschusses der zweiten Kammer über das Ergebniß der Verwaltung der Staats⸗ schuld in den Jahren 1845—47.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. validenfonds. Bekanntmachung. Schleswig. Vermischtes.

Vremen. Bremen. Der Senat über die Nothwendigkeit der Revision des Wahlgesetzes. Sitzung der Bürgerschaft.

EEEEE

Oesterreich. Mailand. Eisenbahn⸗Uebergabe an den Staat.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Anträge in Be⸗ zug auf den Straßenverkauf von Journalen. Die Westbahn. Paris. Ministerrath. Veränderungen im diplomatischen Corps. Die Kommission über die Paris⸗Avignoner Bahn. Besorgnisse in Lvon. Vermischtes. roßbritanien und Irlaud. London. Die Familie Orleans. General Narvaez. Parlamentswahlen. Uebertritt zum Protestan⸗ tismus. Nachrichten von St. Domingo und Cuba. Vermischtes.

Programm für die Eröffnung der Industrie⸗Ausstellung.

Schweiz. Zürich. Das Ablehnungsschreiben der urner Regierung.

Italien. Durin. Militairisches. Vermischtes. Das Marine⸗ und Finanzministerium. Novara. Freilassung Colotti's. Florenz. Das Konkordat. Berathungen über Gesetze. Rom. Gasbeleuch⸗ tungs⸗Anstalten. Die Konkordate. Neapel. Quarantaine⸗Maß⸗ regeln. Spanien. Vertrag über das französische Hospital in Madrid. Flüchtlinge. Petition der progressistischen Wahljunta. 1 Türkei. Von der bosnischen Gränze. Einschließung der Festung Bihacz durch Skenderbeg. Bereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Die

Wirkungen der Sklavenbill. Tagesblätter des Staats New⸗York. Neues Dampfschiff. Ungarische Kolonisten in Texas. Nachrichten aus Kalifornien. Ruhe in Havana.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Theil.

Zuschuß zu den Einnahmen des In⸗ Militair⸗Session für die Stadt

Madrid. Abfassung des Budgets für nächstes Jahr. Portugiesische

Manufaktur⸗Einfuhr.

Beilage.

Amtlicher TCheil Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗Haupt⸗Kassen⸗Buchhalter Merdig zu Bromberg und dem Post⸗Kommissarius Schutze in Angermünde den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Regierungs⸗ Boten Karkowski zu Königsberg in Pr. das Allgemeine Ehren⸗ zeichen;

Dem Rechts⸗Anwalt und Notar Hubert zu Insterburg den Charakter als Justizrath zu verleihen; und 1

Die bisherigen Obergerichts⸗Assessoren Lattorff zu Jauer, Rödenbeck zu Trebnitz, Hollmann zu Strehlen, Alfred Leo⸗ pold Hoffmann zu Hirschberg und Wielisch zu Neumarkt zu Staats⸗Anwalten zu ernennen.

Ministerinm für Handel, Gewerbe ffeuntlche Arbeiten. BE

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Juni öö] zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die Groß⸗ herzoglich badische und die furstlich Thurn⸗ und Taxissche Post⸗ Verwaltung, letztere jedoch vorläufig nur mit folgenden Territorien: Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, den reußischen Fürstenthümern, Hessen⸗Homburg und Frankfurt a. M., dem deutsch⸗österreichischen Post⸗Vereine beigetreten sind. Die Bestim⸗ mungen der mit den gedachten Verwaltungen auf den Grundlagen des Vereins⸗Vertrages geschlossenen Verträge treten mit dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit. Hiernach wird von dem gedachten Termine ab die Korrespondenz zwischen dem preußischen Postbezirk einerseits und dem Großherzogthum Baden, so wie den obengenannten, zum fuüͤrst⸗ ch Thurn⸗ und Tax sschen Postbezirk gehörigen Staaten andererseits, ohne Rücksicht auf die Territorialgränzen, nur mit dem gemeinschaftlichen Vereins⸗Porto belegt werden. Dasselbe beträgt, sofern die Kor⸗

rrespond enz bei der Aufgabe frankirt wird, vom Abgangs⸗

bis zum Bestimmungsorte: bei einer Entfernung bis 10 Meilen inkl. 8 über 10 bis 20 » 8 8 sber 20 8

Für die unfrankirte Korrespondenz tritt den vorstehenden Portosätzen, ohne Rücksicht auf die Entfernung, ein Zuschlag von 1 Sgr. für den einfachen Brief hinzu. 1

Das Porto, so wie der Porto⸗Zuschlag für unfrankirte Kor⸗ respondenz, ist nach folgender Gewichts⸗Progression zu erheben: bis 1 Loth Zollgewicht erkl. ffach,

über 1—2 Loth Zollgewicht exkl. 2 ) 3

9 3 5 352

1 Sgr. öö8 2

) 2

2) 2 3 5) 55

u. s. w. Für jedes fernere Loth Zollgewicht der einfache Portosatz

mehr.

Für gedruckte Sachen unter Kreuzband, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschriebenes ent⸗ halten dürfen und gleich bei der Aufgabe frankirt werden, ist ohne Unterschied der Entfernung der gleichmäßige Satz von 4 Spf. pro Loth exkl. zu entrichten. Dieser wird in Preußen in der Art abgerundet, daß

für 4 Spf. berechnet wird.

Waarenproben und Muster, welche den Briefen auf haltbare Weise angehängt werden, zahlen bis zum Ge⸗ wichte von 2 Zoll⸗Loth exkl. einfaches Briefporto. Der Brief selbst darf jedoch das Gewicht von 1 Loth nicht erreichen.

Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe frankirt werden müssen, ist außer dem gewöhnlichen Brief⸗Porto nach Maß⸗ gabe der Entfernung und des Gewichts eine Recommandations⸗ Gebühr von 2 Sgr. vorauszubezahlen.

Bei den Fahrpost⸗Sendungen regulirt sich das Porto nach dem Gewichte der Werthsangabe und den Entfernungen bis zu und von den Gebiets⸗Gränzen. Die Berechnung desselben erfolgt nach den Bestimmungen des Vereins⸗Vertrages.

Schließlich wird bemerkt, daß vom 1. Mai d. J. ab auch bei der Korrespondenz nach dem Großherzogthum Baden und den oben genannten, zum fürstlich Thurn⸗ und Taxisschen Postbezirk gehörigen Territorien Postfreimarken in Anwendung gebracht werden können.

Berlin, den 27. April 1851.

General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Satz ETWE

Angekommen: Der Fürst Adam Czartoryski, von Dresden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗ Oehringen, nach Breslau.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5ten Division, von Wussomw, nach Perleberg. Se. Excellenz der General der Infanterie und Geheimer Staats⸗Minister a. D. von Thile, nach Frankfurt a. O.

Der Erb⸗Land⸗Mundschenk von Pommern, Kammerherr von

Heyden⸗Linden, nach Tützpatz.

Nichtamtlicher Theil.

Dentschland.

2 25.

Oesterreich. Wien, April. Ueber das Befinden Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Ferdinand Marx sind folgende Bülletins hier eingegangen: Triest, 23. April, 6 Uhr Abends. Die Exacerbation von heute Mittag war von kurzer Dauer, gegen⸗ wärtiger Zustand vom gestrigen nicht verschieden. 24. April, 8 Uhr Morgens. Die Nacht ruhig, Fieber wieder mäßig, der allge⸗ meine Zustand befriedigend. 1 .

Der Wanderer berichtet: „Man erinnert sich, daß zwischen dem österreichischen Kabinet und dem Kabinet von Washington ein lebhafter Notenwechsel über die Rolle stattgefunden, welche ein ame⸗ rikanischer Agent, Herr Dudley Mann, während des ungarischen Krieges in esterreich gespielt hatte. Die österreichische Regierung kannte die Umtriebe dieses Agenten sehr wohl und erblickte mit Recht darin eine Verletzung der internationalen Beziehungen von Seiten der Vereinigten Staaten. Das „öüble Verfahren“ war nicht in Abrede zu stellen, aber die österreichische Regierung sah die voll⸗ kommene Nutzlosigkeit weiterer Recriminationen, die höchstens zu einem für die gegenseitigen Handelsverhältnisse nachtheiligen Resul⸗ tate hätten führen können, und sie schlug vor, die ganze Sache fallen zu lassen und die alten Beziehungen fortzusetzen. In einer Antwort auf die Note des österreichischen Geschäftsträgers in Washington erklärt der amerikanische Staatssecretair für die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten im Namen des Präsidenten, die Ansichten des österreichischen Kabinets in dieser Angelegenheit zu theilen.“

Die österreichischen Militair⸗Occupations⸗Truppen in Toscana werden, dem Const. Bl. a. B. zufolge, um einige Bataillone ver⸗ mindert werden. Der Ersatz für dieselben soll durch eine Rekruten⸗ Aushebung in Toscana erfolgen.

Die Herzogin von Angouleme ist am 23sten d. in Triest ange⸗ kommen und geht von dort nach Frohsdorf. 8

Der russische Admiral Lazareff, welcher hierher gereist war, um in Betreff eines Halsübels ärztlichen Rath einzuholen, ist ge⸗ storben. Seine Beerdigung wird morgen Mittag mit den militai⸗ rischen Ehren stattfinden.

Der Lloyd sagt: „Binnen kurzer Zeit wird der Finanz-Mi⸗ nister seinen Voranschlag für das Finanzjahr 1851 veröffentlichen, in welchem die direkten Steuern (Grund⸗ und Haussteuer, Erwerb⸗ steuer, Einkommensteuer sammt Zuschlägen) mit 75 Millionen, das Tabackmonopol mit 30 Millionen, das Salzmonopol mit 30 Millio⸗ nen, die Verzehrungssteuer mit 35 Millionen, die Zolleinnahmen mit 20 Millionen, die Taxen mit 15 Millionen, der Stempel mit 15 Millionen, das Postregal mit 5 Millionen, das Lotto mit 10 Millionen, Gebühren mit 3 Millionen, Verschiedenes mit 2 Millio⸗ nen, die ganze Staatseinnahme also mit 240 Millionen Gulden an⸗ gesetzt sind. Die Veranschlagung der Staatsausgaben ergiebt eine Ziffer, welche eher unter als über diesem Belaufe ist. Wir wissen auch aus einer Quelle, die wir oft als zuverlässig erprobt haben, daß bei diesem Voranschlage mit großer Gewissenhaftigkeit vorge⸗ gangen wurde, und daß, wo ein Zweifel bei der Schätzung der Einnahmen entstand, die Ziffer niedriger und nicht höher angesetzt worden ist. Wir hätten somit die angenehme Aussicht, daß das

Defizit in unserem Staatsbudget für die Zukunft beseitigt wäre.“

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße KNr. 57.

Die Triester Zeitung schreibt: „In einem uns vorliegen⸗ den Handelsbriefe aus China werden die Vortheile eines erweiter⸗ ten Verkehrs zwischen diesem Lande und Oesterreich angedeutet, und dabei namentlich die Erzeugnisse unserer Woll⸗Industrie hervorge-⸗- hoben. Auch fügt der Briefsteller die Andeutung bei, ob es nicht wünschenswerth sei, zu dem erwähnten Zwecke eine Handelsgesell⸗ schaft etwa in Triest zu gründen.“

Der Minister, Freiherr von Kulmer, ist am 22sͤten in Pesth angelangt. 8

Nach dem Const. Bl. a. B. haben die Ligurianer auf ihre Rückkehr nach Wien nunmehr freiwillig verzichtet, wobei sie die große Abneigung, welche sich gegen das Bestehen dieses Ordens üuberhaupt zeige, als Hauptgrund angegeben hatten.

Die provisorischen Vorschriften über die Regulirung der Ge⸗ haltsbezüge der Fakultätsprofessoren zu Wien, Prag, Lemberg, Kra⸗ kau, Olmütz, Gratz und Innsbruck wurden nunmehr auch auf die Universität zu Pesth ausgedehnt. Die Gehalte der Professoren sind von 1200 bis 2000 Fl. CM. festgesetzt, ohne daß durch diese Be⸗ stimmung eine Beschränkung einträte, wenn das Bedürfniß die Be⸗ rufung ausgezeichneter Gelehrten fordert, in welchem Falle das Unterrichts⸗Ministerium ermächtigt ist, die Bedingungen der Anstel⸗ lung im Wege des Uebereinkommens festzustellen.

Der Magy. Hirlap erwähnt mehrerer Uebertritte zur pro⸗ testantischen Kirche, die am Ostersonntag in den beiden Schwester⸗ städten stattgefunden, in Ofen nämlich fünf (drei Männer, wovon zwei mit ihren Ehefrauen, alle fünf römisch⸗katholisch) und in Pesth eine Katholikin mit ihren beiden griechisch nichtunirten Söhnen. Am Gründonnerstag wurde bei Gelegenheit der Confirmationsfeier in Ofen ein katholisches Mädchen in den Schooß der evangelischen Kirche aufgenommen und denselben Tag Abends mit Herrn Joh. Kuppis durch den evangelischen Prediger Herrn Bauhoffer getraut Kuppis war früher Kaplan in Ofen und ist wegen seines Ueber⸗ tritts zur evangelischen Kirche am 7ten v. M. exkommunizirt worden

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23. April. (A. Postztg.) Die Verlegung des Königl. Hofes nach Nymphenburg wurde durch einige bauliche Einrichtungen um vierzehn Tage verzögert. Mitte Juni wird das Königl. Hoflager nach Hohenschwangau verlegt werden, von wo aus sich sodann Se. Maj. der König Max Anfangs August in ein Bad begeben wird. König Max wird, wie heute, nun öfter den Truppenexerzitien auf dem Marsfelde beiwohnen.

(N. C.) Bei dem St. Georgi⸗Ritterfeste, das morgen in herkömm⸗ licher Weise am Königl. Hofe stattfindet, wird der Königl. Gesandte in Wien, Graf Lerchenfeld⸗Köfering, bisher Ehrenkommenthur, zun Großkommenthur, und der Königl. Regierungs⸗Präsident Freiherr von Welden in Augsburg, bisher Ritter, zum Ehrenkommenthur er nannt werden. Ein Ritterschlag findet nicht statt.

Diesen Mittag hielt Se. Majestät der König über einen Theil der Garnison Parade auf dem Max⸗Josephsplatze vor der Residenz. Die Truppen waren hierzu bereits ohne die deutsche Kokarde und ohne die deutschen Bänder an den Fahnen ausgerückt. In de Begleitung Sr. Majestät befanden sich der König von Griechen land und sämmtliche Prinzen des Königl. Hauses.

(M. Bl.) Der Befehl zur Ablegung der deutschen Kokarden wird für die Landwehr nächsten Sonntag expedirt werden. 8

Das Regierungs⸗Blatt enthält folgende Verordnung, di Aufstellung von functionirenden Substituten der Staats⸗Anwalte betreffend: Maximilian II., von Gottes Gnaden ꝛc. ꝛc. Wir haben Uns bewogen gefunden, in Ausführung der Art. 55 und 58 des Gesetzes vom 25. Juli 1850 (die Gerichtsverfassung betreffend) die Aufstellung von functionirenden Substituten der Staats⸗Anwalte und deren Verwendung als Aushulfsbeamte an den mit Geschäften überbürdeten Bezirks- (gegenwärtig Kreis⸗ und Stadt⸗) Gerichten zu beschließen und demnach zu verordnen, was folgt: I. Bei den Bezirks⸗ (gegenwärtig Kreis⸗ und Stadt⸗) Gerichten werden nach Bedürfniß functionirende Substituten der Staats⸗Anwalte aufgestellt II. Die functionirenden Substituten sind Hülfsarbeiter der Staats⸗ Anwalte. Sie haben, wenn sie in den ihnen übertragenen staats⸗ anwaltschaftlichen Geschäften vor Gericht auftreten, dieselben Be⸗ fugnisse, wie die wirklichen Stellvertreter der Staats⸗Anwalte III. Zu functionirenden Substituten werden geprüfte Rechts kandidaten, welche zu dem staats⸗anwaltschaftlichen Berufe vorzüg liche Befähigung haben, nach genügender Ausbildung in der gerichtlichen Praxis berufen. IV. Die Ernennung zum func tionirenden Substituten überträgt nicht die pragmatischen Rechte der Staatsdiener und ist zu jeder Zeit widerruflich. Wir behalten Uns vor, in einzelnen Fällen den Substituten einen Functionsge⸗ halt zu verleihen. München, den 20. April 1851. Einer gleich⸗ falls im Regierungsblatt befindlichen Bekanntmachung, die Haupt rechnung der allgemeinen Brandversicherungs⸗Anstalt für das Jah 1849/50 betreffend, zufolge hat das am Schlusse des Jahres 1848/49 bestandene Assekuranz⸗Kapital sich im Laufe des Jahres 1849/50 um 6,863,420 Fl. vermehrt und betrug am letzten Sep⸗ tember 1850 die Summe von 639,775,160 Fl., wovon in die erste Klasse 199,446,260 Fl., zweite Klasse 199,054,600 Fl., dritte Klasse 57,284,900 Fl. und in die vierte Klasse 183,989,400 Fl. sich rei⸗ hen. Die Brand⸗Entschädigungen stellen sich im Jahre 1849/50 auf die Summe von 1,079,313 Fl. 15 Kr. 2 Hl., somit im Ver⸗ gleiche zum Vorjahre um 895,048 Fl. 37 Kr. 2 Hl. niederer. Die Zahl der Brandfälle hat sich im Jahre 1849/50 auf 83⸗ und die Zahl der hierbei beschädigten Gebäude⸗Inhaber auf 1861 entziffert.

Es bietet sohin das Jahr 1849/50 gegen das Vorjahr eu der Brandfälle eine Minderung von 132, und hinsichtlich be schädigten Gebäude⸗Inhaber eine Minderung von. ö hes

(N. C.) Das Referat des Freiherrn von Mtchen Glaubens⸗ Gesetz⸗Entwurf, die bürgerlichen Rechte der b lichen Staats⸗ genossen betreffend, wünscht vor Allem von der Feagg 1850 en Gesetzes vom 25. Juli 1850, den Regierung, gemäß Art. 33 des Gehen als erforderliche Erläute⸗ Geschäftsgang des Landtags Ip

Bayern. München,

rung eine vollständige Specification der in allen Landestheilen