1851 / 121 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

f. f. also * Sch. pr. Pfd. für jede 4 Meilen mehr. Der Werth⸗ 8 tarif wird bis 5 Rbthlr. mit 1 Sch., von 5 bis 25 Rbthlr. mit 2 ½ Sch., von 25 bis 50 Rbthlr. mit 4 Sch., von 50 bis

100 Rbthlr. mit 5 Sch., für jede ferneren 100 Rbthlr. mit Das Porto für Zeitungen wird

4 Sch. mehr u. s. f. berechnet. von 12 pCt. auf 7 herabgesetzt. Inländische Schiffer sind auf Ver⸗ langen des Postwesens verpflichtet, die Post bis zu dem Hafenorte, wohin sie klarirt haben, mitzunehmen. In solchem Fall hat der

Schiffsführer seine Abreise 24 Stunden vorher dem Post⸗Comtoir

zu melden, und ist er genöthigt, in einen anderen Hafen einzulau⸗

fen, so hat er dort bei dem Post⸗Comtoir oder, wenn keines vor⸗

handen, bei dem Zollwesen zu melden, daß er Post am Bord habe. Nach Verlauf von drei Jahren wird es in Erwägung geno

werden, ob in den Tarifen des Gesetzes eine Aenderung vorzuneh⸗ V

men sei.

Nassau. Büghnig⸗, g. April. 2 n d. Mts., wird unser Herz 1 C1“ diesem Tage werden die hohen Neuvermählten auf einem Extra⸗Dampfboote der düsseldorfer Gesellschaft gegen 4 Uhr Nachmittags hier eintreffen und an der dem Herzoglichen Schlosse gegenüber errichteten Landungsbrücke vom Gesammt⸗Mi⸗ nisterium, den hoöchsten Civil⸗ und Militairbehörden und von ver⸗ schiedenen Deputationen des Landes feierlichst empfangen werden.

Sachsen⸗Koburg. Gotha, 25. April. Die Ritterguts⸗ besitzer des hiesigen Landes haben neuerdings beim Staats⸗Mini⸗ sterium einen Antrag auf Entschädigung für die ihnen seit 1848

entzogenen Vermögensbestandtheile gestellt.

Gotha, 26. April. (Lpz. Ztg.) Die 28ste Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte wird in diesem Jahre vom 18.— 24. September auf eine Einladung unseres Herzogs in hie⸗ siger Stadt abgehalten werden. Bereits ist der darauf bezügliche Programm⸗Entwurf ausgegeben und nach diesem vorläufig fol⸗ gende Sections⸗Eintheilung in Vorschlag gebracht worden: 1) Phy⸗ sik, Astronomie, Mathematik; 2) Chemie und Pharmazie; 3) Mi⸗ neralogie, Geognosie und Geographie; 4) Botanik, Land⸗ und Forstwirthschaft; 5) Zoologie, Anatomie, Physiologie; 6) Medizin, Chirurgie und Geburtshülfe; 7) Anthropologie, Psychiatrie. Der hiesige sehr geräumige Schießhaussaal ist zur Abhaltung der all⸗ emeinen Sitzungen bestimmt, die Geschäftsführung zweien hiesigen Kerzten, dem Medizinalrath Dr. Buddeus und dem Dr. Bretschnei⸗ der, übertragen. Man erwartet gegen 700 fremde Gäste, darunter die bedeutendsten Koryphäen der Naturwissenschaften. Während

(Fr. J.) Nächsten Mitt⸗

der Dauer der Versammlung soll täglich des Morgens in der hie⸗ sigen Hofbuchdruckerei ein Tageblatt erscheinen, w sicht der Sessions⸗Verhandlungen bieten wird.

elches eine Ueber⸗ E“

v

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 28. April. Den Vorsitz führt General Bedeau. Das Skru⸗ tinium zur Wahl eines Staatsrathes wird eröffnet. Das Resultat soll später bekannt gemacht werden. Ohne Debatte wird ein Ge⸗ setz⸗Entwurf von lokalem Interesse angenommen. Tagesordnung:

Zweite Berathung des Tarif⸗Entwurfes über Zucker und Kaffee.

Berichterstatter Beugnot erinnert daran, daß die Versammlung

in der letzten Berathung beschlossen habe, als Basis der Besteuerung des Rohzuckers die absolute Quantität Rohzuckers kombinirt mit dem

Raffinade⸗Erträgniß, anzunehmen. Die Kommission schlägt daher eine

Skala vor, in welcher 1 Grad absoluter Zuckerstoff immer mit

2 Graden Raffinadeerträgniß in verhältnißmäßiger Verminderung korrespondiren soll. Da aber die Vervollkommnung der Raffinerie

dieses Verhältniß ändern kann, so soll die Regierung die Verhält⸗

nißzahl durch Dekrete regeln können, die binnen drei Monaten der Verfammlung behufs ihrer Umwandlung in Gesetze vorzulegen wären. Beaumont beantragt ein Amendement, welches die Raffinerieen einer strengeren Ueberwachung unterzieht, damit sie nicht durch Ein⸗ verständniß das vorliegende Gesetz umgehen. Die Debatte soll in

der nächsten Sitzung fortgesetzt werden.

Paris, 27.April. Die Kommission für die Paris⸗Avignoner Ei⸗ senbahn hat gestern in einer vierstündigen Sitzung die Herren Seguin, Fer⸗ rere und Rousselet vernommen. Seguin will die Bahn von Chalons bis Avignon in Pausch und Bogen für 185 bis 190 Millionen herstel⸗ len. Er übernimmt und verbürgt deren Unterhaltung auf zwanzig Jahre für 5 Franken das Meter, wobei alle Elementar⸗Ereignisse ihm zur Last fallen sollen. Vollenden will er die Bahn in 30 Mo⸗ naten und für einen zu bestimmenden Preis die Beförderung mittelst der Lokomotive übernehmen. Die Regierung könnte die Fahrpreise nach eigenem Ermessen regeln und daher ihre Bilanz beinahe im voraus bestim⸗ men. Dieses Projekt hat lebhaften Eindruck gemacht, um so mehr, als Seguin sich verpflichtet, zwanzig Jahre lang dem Staate eine Garantie von 6 Millionen zu belassen. Will der Staat die Bahn⸗ strecke durch Lyon ausführen, so vermindert Seguin seine Forde⸗ rung um 21 Millionen. Ferrere sprach als Vertreter der engli⸗ schen Gesellschaft. Da ihm einige Einwürfe gemacht wurden, erbat er sich die Zeit, vorher nach England zu schreiben, um dann voll⸗ ständige und definitive Auskunft zu geben. Rousselet endlich will dem Staate gegen vierzigjährige Pacht der Bahn die von der Ge⸗ sellschaft Ridout Read als Erbauer an den Staat zu fordernden 200 Millionen heimzahlen, was einem jährlichen Pachte von 14 Millionen gleichkömmt. Die Kommission hat noch keinen Beschluß

efaßt.

18 Fähran hat bemerkt, daß auf einem gestrigen Balle beim engli⸗ schen Gesandten, wo die ganze offizielle Welt vertreten war, fein einziger legitimistischer Repräsentant sich eingefunden hatte.

Mehrere Prediger der pariser Diözese, darunter Bautain, Ra⸗ vignan und Lacordaire, protestiren heute öffentlich gegen den Miß⸗ brauch, der mit Predigten getrieben werde, die, entweder entstellt oder gar nicht von ihnen gehalten, unter ihrem Namen in den Buchhandel gekommen und ihre Orthodorie verdächtigten.

Man sprach gestern von einem möglichen Rücktritte des Mi⸗ nisters Faucher. b

Die Patrie erklärt sich durch Persigny ermächtigt, daß eine im Evenement zwischen ihm und Changarnier berichtete Unter⸗ redung ungenau angegeben sei.

Hie beiden Partei⸗Vereine der Rue des Pyramides, Bonapartisten,

und der Rue Rivolt, Legitimisten, haben im Einverständnisse be⸗ schlossen, die Ernennung eines Vice⸗Präsidenten an Leon Faucher’s Stelle bis zur E des Büreau's der National⸗ G mmlung zu verschieben. Vesagn Pcbilon von Breteuil im Park von St. Cloud, welcher vorigen Sommer für 4000 Franken an Madame Demidoff, die Coufine des Präsidenten, vermiethet war, ist für diesen Sommer an die Schwägerin des Finanz⸗Ministers, Helene Fould, für 16,000 ranken vermiethet. 8.

mmen

t seiner Gemahlin

aris, 28. April. ver den Requetenmeister des Staatsraths, Adolf Vuitry, zum

Unterstaats⸗Secretair im Finanz⸗Ministerium. Der Präsident der Republik empfängt heute seit vierzehn Tagen zum erstenmale wieder. Guizot hat nunmehr bestimmt erklärt, die Kandidatur im De⸗ partement der Landes nicht annehmen zu wollen. Der Corsaire stand heute wegen Preßvergehens vor den Assisen und wurde von der Jury für nicht schuldig erklärt.

Großbritanien und Irland. London, 28. April. Lord Bloomfield ist an Stelle des Grafen von Westmoreland zum bevollmächtigten Minister Großbritaniens in Berlin ernannt; Sir Hamilton Seymour geht in gleicher Eigenschaft nach St. Peters⸗ burg; Sir Richard Pakenham, früher in Washington, nach Lissabon.

Sr. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen wird morgen Nachmittag im Buckingham⸗Palast erwartet. Prinz Heinrich der Niederlande kam gestern Mittag auf dem holländischen Kriegsdampf⸗ schiff „Cyclops“ in London an und stieg in Mivart's Hotel ab.

Die Fortschritte, welche seit den letzten Tagen im Inneryn des

Industrie⸗Ausstellungs⸗Gebäudes gemacht wurden, sind agßeror⸗ dentlich. Achttausend Arbeiter, Aussteller und Dekoxirer sinod dabei beschäftigt. Wer das Gebäude seit acht Tagen nicht gesehen, findet sich im Innern kaum mehr zurecht, so verändert ist es in allen sei⸗ nen Theilen, so wunderbar ist das Chaos von Kisten und Kasten, von Stroh, Matten und Verpackungs⸗Materialien entwirrt werden. Es ist ein Wettrennen der Arbeit gegen die Zeit, und ein Enthu⸗ siasmus der durch die Schwierigkeit des Unternehmens noch gespornt wird. Die Bau⸗Unternehmer setzen alle Kräfte in Bewegung, daß von ihrer Seite nach dem 30. April nichts mehr zu thun übrig bleibe. Der große Regenschirm des Daches aus wasserdichtem Zeuge, der Wasser und Sonne zur gleicher Zeit abhalten soll, naht sich seiner Vollendung und in drei Tage wird es nicht eine Fensterscheibe in der großen Ausdehnung des aus lauter Fenster⸗ scheiben bestehenden Gebäudes geben, die nicht vollkommen durch einen Vorhang bedeckt und beschlossen werden könnte. Daneben haben die Bauunternehmer für die Eröffnungsfeierlichkeit speziell ihre Vor⸗ bereitungen zu treffen. Sitze für 5 6000 Damen sind einzurichten, herbei⸗ zuschaffen, festzumachen, zu ordnen und zu dekoriren, und diese Arbeit muß unbedingt am Mittwoch Abend in Ordnung sein. Der Anfang ist gemacht. Die Sttze laufen längs des Mittelganges und sind so angebracht, daß sie nach vorn hin eine abgegränzte Straße fur den Königlichen Umzug, nach rückwärts Stehplätze für die Her⸗ ren frei lassen. Bis zum Sonnabend Abend waren 15,000 Saison⸗ billette verkauft und damit die erste Ausgabe geschlossen, so daß heute keine Damenbillette mehr ausgegeben werden, es müßte sich denn das Comité in seiner heutigen Abendsitzung für eine neue Auflage entscheiden. In dieser Sitzung wird auch noch das Definitive über das Ceremoniell der Eröffnung entschieden wer⸗ den. Zu dem früher mitgetheilten Programme wird noch Folgen⸗ des nachgetragen: Der Eintritt der Königin ins Gebäude wird durch eine Trompetenfanfare angekündigt werden. Die Nationalhymne wird von 500 Choristen in Begleitung der großen Orgeln gesungen. Nachdem der Erzbischof von Canterbury ein kurzes Gebet gespro⸗ chen, wird der Chor das Hallelujah aus Händel’'s Messias anstim⸗ men. Den Königlichen Umzug führt Herr Paxton als Baumeister. Ihm zunächst folgen die Bau⸗Unternehmer Fox und Henderson, und auf diese wahrscheinlich die Herren Owen Jones, Digby Wyatt und Wylde, als Happt⸗Repräsentanten des Exekutiv⸗Comité's. Ihnen schließen sich a8 übrigen Mitglieder des Comité's an, die fremden und die Königlichen Kommissäre. Im Umzuge selbst soll eine Abänderung getroffen werden. Die Königin wird nämlich, wie es heißt, zuerst die östliche Seite des Gebäudes besuchen, um den fremden Gästen, als solchen, die gebührende Aufmerksamkeit zu erzeigen. Was die Ordnung bei der Ab⸗ und Zu⸗ fahrt sowohl, wie im Innern, anbelangt, so hat die Po⸗ lizei schon heute genaue Weisungen erlassen. Jeder Besitzer einer Saisonkarte nimmt gegen Vorzeigung derselben innerhalb des Eingangs eine zweite Karte, als Anweisung zu seinem Sitze, in Empfang, und diese werden ohne Unterschied des Ranges je nach der Reihe der Eintretenden besetzt. Nur im Transept sind einige reservirte Plätze für unmittelbar zum Hof gehörige Personen. Betrachtet man die einzelnen Abtheilungen, so zeigt sich allerdings, daß die englische nicht ausgenommen, keine einzige ganz vollendet sein wird. Aber die Theile gegen den Hauptgang hin werden desto kon⸗ zentrirter und prachtvoller ausgestattet sein. Es wird bemerkt, daß der Zollverein, Oesterreich und Frankreich den Ruhm davon tragen werden, nicht allein das Herrlichste geliefert, sondern auch an Schnelligkeit und Pünktlichkeit alle anderen Völker der Erde über⸗ troffen zu haben. An den purpurrothen Drapperieen, welche ihre Bretterverkleidung gegen den Mittelgang hin bedecken, fallen gleich beim Eintritt in die Abtheilungsräume die ausgezeichneten Erzeug⸗ nisse der böhmischen Glashütten ins Auge. Schoͤnes Porzellan in allen Formen und Farben, kolossale Spiegel in reichen, mit Gold und Schnitzwerk gezierten Rahmen, Kunstgegenstände aller Art, sehr sinnreich und effektvoll aufgestellt, bilden den Eingang zu den vier Prunkgemächern, zu den Seitengängen selbst, wo jeder Waarentisch eine zeltartige Bude vorstellt, so daß das Ganze den Eindruck einer freundlichen Jahrmarkts ⸗Ausstellung macht. Dazu kömmt ein sehr gefälliger, graziöser Styl in den Waarentischen, Schränken und Möbeln. Was den Zollverein anbelangt, der von Stunde zu Stunde neue ungeahnte Schätze entfaltet, ist im Laufe der vorigen Woche, wo nun auch die Auspackung sämmtlicher Kolli beendet ist, nachdem heute die 33 Kisten der berliner Königl. Porzellanmanu⸗ faktur aus dem Gebäude weggeschaft worden, dier innere und definitive Aufstellung schnell vor sich gegangen. Von den berliner Porzellanwaaren ist nicht das Geringste beschädigt. Die sächsischen und bayerischen sind nicht so glücklich gewesen. Die Ausstellungs⸗ gegenstände von Sachsen sind vollständig geordnet, indem Alles aus⸗ gepackt und nur des Staubes wegen noch zugedeckt liegt. Viel Aufmerksamkeit erregen hier einige tragbare Maschinen, eine Buchdruckerpresse, eine Hobelmaschine und ein neuer Apparat zum Reinigen von Schornsteinen. Württemberg ist eben so weit wie Sachsen. Die büßende Magdalena vom Professor Wagner steht am Eintritt zum großen Seitengange. Ihr zur Seite ein großer Tisch, mit mannigfachen, zum Theil prachtvollen Käfigen bedeckt. In dem Maschinenraume bleibt wenig zu thun übrig. Verschiedenartige Oefen nehmen den Hintergrund ein, über denen sich auf einem rothen Gruude in der Mitte ein großes gußeisernes Fenster aus Ilsenburg erhebt, zu dessen heiden Seiten die reichen Bronzeverzie⸗ gen gruppirt worden sind. Die große Centralhalle des Zollvereins wird einer der imposantesten Punkte des Gebäudes. Das Dach und auch die Nischen sind vollendet. Eine davon nimmt Bayern ein. In der gegenüberliegenden hat Professor Kiß die Gypsmodelle des todten Erlösers, ihm zur Seite die betende Maria aufgestellt, welche sich von dem rothen Hintergrunde sehr vortheilhaft abheben. Den Fonds einer dritten nimmt ein gemaltes Glasfenster aus Bayern ein, während in der vierten der aus Eichenholz ge⸗

schnitzte Wandschrank von Farina aus Köln die Hauptwand ziert. Den Gropiusschen Verzierungen gegenüber steht ein Prachtspiegel

Ein Dekret des Prästdenten der Republik

aus der meißner Porzellanfabrik. von Wohnungsmangel und ungeheuerer Theurung der Logis sowohl

wie der Lebensmittel werden für ganz unbegründet erklärt. Die Lebensmittel, wird berichtet, sind bis jetzt nicht um den hun⸗

dertsten Theil dies be der gesteigerten

der Fall sein.

eines Hellers gestiegen, und dürfte

Zufuhr auch später kaum sehr Für 12 Sch. bekömmt man heute noch Auf der Kensington⸗Road erhebt sich

Soyer's gastronomisch

Anstalt oder, wie es der französische Kochkünstler genannt hat, das

Symposium. Soyer hat hierzu einen geschichtlich interessanten Pa

last gemiethet, Gore House, einst die Residenz des Admirals Rodney, dann die Wohnung des Philanthropen Wilberforce und zuletzt das

gastliche Haus der geistreichen und schönen Gräfin Blessington. Der Unternehmer hat auch für Augenweide aller Art gesorgt durch Gemälde, Statuen und andere Decorationen, Grotten und Lau ben. Da ist ein „Atelier de Michel⸗Ange“, ein „Cabinet d

„Toilette à la Pompadour,“ eine „Fôret Peruvienne“, eine,, Avenue

des Amours,“ ein „Zigeunerpavillon“ mit überraschenden Schaumbä⸗ dern, eine „Baronshalle“ mit einer Tafel für 1500 Gedecke. Vor dem Monsterpavillon wird man täglich einen ganzen Ochsen bra⸗ ten und in der Gasküche zweihundert Reihe und Glied am Spieß drehen sehen. Die Aristokratie Eng⸗ lands hat beschlossen, eine Reihe von 20 Banketten in der Ba⸗ ronshalle zu geben. Eingeweiht wird das Symposium am 10. Mai durch ein Diner des „Gesundheitsvereins“ unter dem Vorsitz des Grafen von Carlisle. Die türkische Dampf⸗Fre⸗ gatte mit den Ausstellungs⸗Gegenständen, „Feiza Baari“, lief be⸗ reits Sonnabend früh im Hafen von Southampton ein. Das zahl reiche Gefolge des neuen türkischen Gesandten Mussurus und di anderen ottomanischen Notabilitäten landeten unter Salven⸗Grüßen Flaggenwehen und den übrigen Ceremoniern. Die Fregatte is das erste türkische Kriegs⸗Dampfschiff, welches bis jetzt nach Eng land kam. Ihre Mannschaft ist 320 Personen stark, darunter befinden sich drei englische Ingenieure. Die Ausstellungs Gegenstände be⸗ stehen meist aus Teppichen, Seidenstoffen, Schwertklingen von gro ßer Schönheit und einem Gesammtwerth von beinahe 100,000 Pfd. St. Während der Ausstellungszeit wird auch in deutscher Sprache anglikanischer Gottesdienst stattfinden, nämlich jeden Sonn tag Morgen um 9 Uhr in St. Mary's⸗Chapel, Park⸗Street, Gros venor⸗Square und um 3 Uhr Nachmittags in Percy⸗Chapel Charlotte⸗Street, Fitzroy⸗Square. Seit gestern fahren zehn neu wohlfeile Omnibus von Kennington⸗Gate bis zum Ausstellungs⸗- Gebäude, die ganze Strecke für 2 Pre. der Passagier; noch zehn solche Gelegenheiten werden auf derselben Straße vom 1. Mai an und eine gleiche Anzahl wird auf der Tour von Camberwell Gate für 2 Pee. fahren.

Belgien. Brüssel, 29. April. Die Independance meldet, daß Se. Majestät der König der Belgier Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen durch den Minister der auswã tigen Angelegenheiten das große Band des Leopold⸗Ordens heo üͤberreichen lassen, und daß nicht der General Brialmont, sondern General⸗Lieutenant Prisse mit dem Ehrendienste bei dem Prinzen wäh

rend des hiesigen Aufenthalts Sr. Königl. Hoheit beauftragt gewesen. Ge⸗

stern früh nahmen der Prinz und die Prinzessin von Preußen nebst

ihrem Sohn, dem Prinzen Friedrich Wilhelm, Abschied von König

Leopold in Laeken, besuchten dann die Merkwürdigkeiten der Stadt

Brüssel, nahmen um 1 Uhr ein Frühstück bei dem preußischen Ge⸗ sandten Grafen Seckendorff ein und reisten um 3 ¼ Uhr mit einem Extrazug nach Ostende, um sich Abends dort nach Dover einzu⸗

schiffen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 21. April. Aus den von verschiedenen Orten, wo man am Sonntag Mittag, den 13. April, das Erdbeben bemerkte, gemachten Berichten geht hervor, daß diese Erderschütterungen sich ziemlich gleichzeitig an den Ufern des Christiania⸗Meerbusens gezeigt, am stärksten an der Ost⸗ seite. Man hat die von einem unterirdischen Donner begleitete Erderschütterung in Langösund (der südwestlichste Punkt, von dem man bis jetzt Nachricht hat, 59 Gr. n. Br.) bis Höland an der nordöstlichen und Frederikshald an der südöstlichen Seite des Chri⸗ stiania⸗Busens gefühlt.

Dänemark. Kopenhagen, 28. April. Nach einer neuen Bestimmung des Kriegsministers sollen, zufolge Middags⸗ posten blaue Tuche an die Stelle der bisher gebrauchten blauen, grünen und melirten Tuche beim Heere treten. .

Bis zum 5. April betrug die Gesammtsumme der für die hülfsbedürftigen Friedrichsstädter eingegangenen Gelder 54,062 Mrk. 15 Sch. Seitdem sind eingekommen am 6. April 74 Mrk. 2 Sch., am 7. 352 Mrk. 3 Sch., am 9. 375 Mrk., am 9. 115 Mrk., am 12. 25 Mrk. 8 Sch., also im Ganzen 55,004 Mrk. 12 Sch.

Danne virke berichtet, daß die hiesige Nationalbank auf eine Vorfrage des Finanzministers erklärt habe, daß die holsteini⸗ schen Kassenscheine in den K. Kassen nicht angenommen werden könnten.

Schweiz. Bern, 25. April. (Eidgen. Ztg.) Laut Ent⸗ scheid des Bundesrathes sollen künftighin der Picardon und ähnliche süße gemeine südfranzösische Weine zum Zollsatze der gemeinen Tisch⸗ weine der vierten Klasse zugelassen werden, weil dieselben hauptsäch⸗ lich zum Coupiren der gemeinen inländischen Weine dienen. Dem⸗ nach erstreckt sich diese Weisung namentlich außer dem gemeinen süßen Weine von Picardon auch auf die gleichartigen Weine von Bagnols, Collioure, Baixas, Rivesaltes und St. Gilles, welche in einfachen Gebinden anlangen. Traubensyrup (eingekochter Wein zur gleich Zucker und Syrup in die fünfte Zoll⸗ klasse.

Nachdem sich die Königliche sardinische Gesandtschaft beim Bundesrath erkundigt hat, ob auf den Fall einer Herstellung der Straße über den St. Bernhard auf sardinischem Gebiet dieselbe auf schweizerischem Gebiet sicher auch hergestellt werde, hat die Re⸗ gierung von Wallis zu Händen Sardiniens erklärt, daß dieser Kanton nicht hinter den Arbeiten Sardiniens zurückbleiben und die von ihm bereits zum Theil hergestellte Straße gern fortsetzen und dadurch die wichtige Verbindung mit Aosta erleichtern helfen werde.

Der Regierungsrath von Bern hat beschlossen, den Flüchtlin⸗ gen, welche die verlangte Hinterlage von 1600 Fr. nicht gemacht und die keine genügenden Legitimationsschriften besitzen, keinen wei⸗ teren Aufenthalt zu gestatten. Ausgenommen hiervon sind die Kran⸗ ken. Der Polizeidirektor wurde überdies beauftragt, ein Verzeich⸗ niß derjenigen auszufertigen und vorzulegen, welche zur Duldung empföohlen werden können.

Die schweizerische Münzkommission setzt durch Kreisschreiben die Kantonsregierungen vom gegenwärtigen Stand der Münzange⸗ legenheiten in Kenntniß. Die Verträge für die Prägung aller drei neuen Münzsorten, Silber⸗, Billon⸗ und Bronzemünzen, sind abge⸗ sähesen die Originalstempel dagegen werden erst mit Ende Mai fertig sein

Alle Nachrichten fremder Blätter

bedeutend 8 1 ein sehr anständigen Stadttheilen zwei komfortable Stuben für die Woche.

Lendenstücke sich in

Sobald dies geschehen, sollen die Prägungen begin⸗

8 8 8

nen. Sie sind auf einen Zeitraum von acht Monaten vertheilt, so daß bis Ende dieses Jahres schon weitaus der größte Theil der Schweiz mit neuen Münzen versehen sein wird. Die vorläufigen Einlösungen von Billonmünzen hhaben bereits begonnen, indem die westlichen Kantone und Zürich seit mehreren Wochen und einige andere Kantone und die eidgenössischen Post⸗ und Zollkassen demnächst solche Billonsendungen an die Kommission abgehen lassen.

Der eidgenössische Kommissär im Kanton Tessin, Herr A. von Planta, hat vom Bundesrath seine nachgesuchte Entlassung er⸗ halten. Vor seiner Abreise übermittelte er dem K. K. Komman⸗ danten des Gränzcordons verschirdene Beschwerden über kleine Gränzverletzungen durch österreichische Patrouillen und verlangte Abhülfe solcher Uebelstände, die weder im Interesse noch in der Ab⸗ sicht der Vorgesetzten liegen können.

Die ungarischen Deserteurs harren in Neuenburg der Verfü⸗ gung der französischen Regierung, betreffend ihren Durchpaß durch Frankreich. Die Kosten ihres Transportes nach Amerika seien dem Kanton Tessin überbunden. Was die anderen Flüchtlinge daselbst betrifft, so sind die durch Herrn von Planta vorgeschriebenen Maß⸗ regeln etwas gemildert worden, es werden nur die notorisch am meisten Kompromittirten internirt.

Die Kommission des Nationalrathes hat ihre ersten Berathun⸗ gen geschlossen. Nachdem ein entrag über Verschiebung der gan⸗ zen Angelegenheit mit großer Mehrheit beseitigt worden, theilten uich die Ansichten der Kommission vorzüglich über die Frage: ob die Betheiligung des Bundes in dieser Sache auf Grundlage der Vor⸗ schläge des Bundesraths auf das System von sogenannten Partia⸗ len geschehen soll, oder aber, ob vom Bunde direkte Anleihen zu er⸗ heben seien, in beiden Fällen in der Meinung, daß ein beim Be⸗ trieb einer Eisenbahnlinie sich herausstellendes Defizit zu 2 von den durch dieselbe berührten Kantonen gedeckt werden müßte, 3 dagegen durch die Bundeskasse. Die Kommission fand sodann für nothwen⸗ dig, das vorhandene reichhaltige Material dadurch vervollständigen zu lassen, daß die finanziellen Beziehungen der Frage, so wie die Finanzver⸗ hältnisse, noch einer näheren Untersuchung unterworfen, und daß sodann auch darüber noch ein Gutachten eingeholt werde, welche Rückwir⸗ kungen von Einführung der Eisenbahnen auf die landwirthschaft⸗ lichen Interessen und auf die sogenannten kleinen Gewerbe zu er⸗ warten seien. Sehr einläßliche und bisweilen lebhafte Debatten sollen auch über die einzelnen in ein schweizerisches Eisenbahn⸗Netz aufzunehmenden Linien stattgefunden haben. Die Kommission er⸗ klärte sich in Bezug auf die vorgeschlagenen Hauptlinien mit den vom Bundesrathe vorgeschlagenen Linien einverstanden, gegenüber einer Minderheit, welche statt der von dem Bundesrath und den eidgenössischen Experten angetragenen Linie von Zürich über Ro⸗ manshorn nach Rorschach diejenige über Wyl und St. Gallen empfehlen wollte. Außer den vom Bundesrath angetragenen Linien sollen noch als Zweigbahnen in das Gesetz auf⸗ genommen werden eine Bahn von Bern nach Thun, eine solche von Rapperschweil nach Weesen und von Rorschach nach St. Gallen. Ueber die neu vorgeschlagenen Linien blieb jedoch vorbe⸗ halten, noch nähere Untersuchungen durch das Bau⸗Departement veranstalten zu lassen. Eine Section der Kommission, bestehend aus den Herren Escher, Kern und Peyer, wurde beauftragt, bis zur nächsten Versammlung der Kommission namentlich auch die Hauptfrage über das System von Partialen und dasjenige von Obligationen oder Anleihen des Bundes noch näher zu prüfen, beide Systeme in ihrer weiteren Entwickelung auszuführen und Gesetz⸗Entwürfe auf Grundlage des einen oder des anderen Sy⸗ stems auszuarbeiten. Wenn die Kommission, wie es das ihr über⸗ tragene Mandat zur Pflicht macht, ihre Anträge für die nächste Bundesversammlung vorbereiten will, so will sie doch die Frage in keiner Weise überstürzt wissen; sondern es sollen über alle Beziehungen derselben möglichst umfassende Untersuchungen und Erörterungen jedem Abschluß vorausgehen, wie es die Wich⸗ tigkeit und Schwierigkeit der Aufgabe fordert. Für diejenigen, welche üͤber den finanziellen Punkt besorgt sein mögen, mag vor⸗ läusig zur Beruhigung dienen, daß die Kommission jedenfalls bei der Zinsengarantie eine wesentliche Betheiligung der bei einer Bahn besonders interessirten Ka tone voraussetzt. Man kann versichert sein, daß die Großen Räthe nur bei solchen Bahnen eine Zinsen⸗ Garantie übernehmen werden, die denen nach ihrer Anlage und ihrem Betrieb ein entsprechender Ertrag gesichert ist. Es hängt also in letzter Instanz immer von den vom Volke gewählten Großen Räthen ab, ob sie sich zu einer Betheiligung und somit zur Aus⸗ führung einer betreffenden Bahnlinie verstehen wollen oder nicht. Inzwischen wird die ganze Angelegenheit in der öffentlichen Mei⸗ nung sich noch näher und bestimmter auszubilden Gelegenheit er⸗ halten, als es bisher der Fall war. Die Kommission wird in der Woche vor der nächsten Sitzung der Bundesversammlung wieder zusammentreten.

Bern, 26. April. Im Bund liest man: „Das eidgenössi⸗ sche Post⸗ und Bau⸗Departement wünscht zu wissen, wie sich in Zukunft die Erträgnisse der Zölle gestalten dürften, um, darauf gestützt, ermessen zu können, welche Summen daraus dem Eisen⸗ bahnwesen zugewendet werden könnten, indem ohne sichere Grund⸗ lagen eine Garantie der Zinsen des zur Erbauung der Eisenbah⸗ nen nöthigen Kapitals nicht ruhig übernommen werden dürfte. Das eidgenössische Handels⸗ und Zeoll⸗Departement erwiederte dar⸗ auf, daß die Brutto⸗Einnahmen der Zölle im Jahr 1850 die nor⸗ male Summe der 3,200,000 Fr. erreicht haben würden, wenn das Zollwesem schon mit dem Januar in Vollziehung getreten wäre. Allerdings war das Jahr 1850 ein sehr verkehrreiches, und es würden beim Darniederliegen von Handel und Gewerbe viele Waaren nicht eingegangen sein, die unter den obwaltenden Umständen eingingen. In unthätigeren Jahren könnte daher in dieser Beziehung ein Ausfall stattfinden; allein dagegen ist auch zu berücksichtigen, daß im Jahr 1850 mehrere bedeutende Einfuhr⸗ artikel unter dem Normalquantum der Einfuhr blieben, die in an⸗ deren Jahren demnach eingehen müßten, wodurch der Ausfall wohl ausgeglichen würde. Das Departement glaubt sich daher zu der Annahme berechtigt, daß, wenn Zollgesetz und Zolltarif unverän⸗ dert fortdauern würden, man auf eine durchschnittliche Jahres⸗ einnahme von 3,200,000 Fr. jetziger Währung zählen könnte. Nun steht aber dem Zolltarif, in Folge der Einführung des neuen Münzsystems, eine Umänderung bevor. Würde man ein⸗ fach den Schweizerfranken jetziger Währung zu 71 für 100 in neue Währung reduziren, so ergäbe sich eine Einnahme von 4,507,000 Fr., allein der Bequemlichkeit des Rechnens wegen ginge dieses nicht an, und man muß mindestens die Reduction so machen, daß, Ftt 10 alter Rappen, 15 neue angesetzt werden, was dann die

Brutto⸗Einnahmen auf 4,800,000 Fr. bringen würde. Allein auch dieses scheint nicht zu genügen, indem z. B. eine Klasse von 75 Centimen statt der jetzigen Klasse zu 5 Batzen per Centner eine unbequeme Zahlung für Halbe⸗, Viertels⸗ und Achtelscentner, ja auch für Dezimaltheile vom Centner gäbe, so daß statt 75 ein Zollsatz von 80 Centimen oder Rappen wird angesetzt werden müssen. Ueberdies wünscht das Departement eine Vereinfachung

arifs und eine Verminderung der jetzigen neun Gewichts⸗

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klassen in steben, wodurch manchen Anständen beim Zollbezug vor⸗ gebeugt wird. Dabei käme dann z. B. der Zucker in eine mit 3 Fr. per Centner zu belegende Klasse, und die durchschnittlich einzu⸗ führenden 156,000 Centner würden, statt nach dem bisherigen Ta⸗ rif 330,000 Fr., sodann 468,000 Fr. bezahlen, ohne das Publikum im mindesten zu belästigen. Andere Ausgleichungen und Versetzun⸗ gen, theils in erleichterndem, theils in etwas erhöhendem Sinne, dürften auch willkommen sein, und noch Annahmen eines solchen vor dem jetzigen wesentliche Vortheile darbietenden Tarifs könnte man mit Zuversicht eine Brutto⸗Einnahme von fünf Millionen neue Franken per Jahr durchschnittlich rechnen. Da nun beim jetzigen Zollerträgniß eine Million alte, gleich 1,400,000 neuer Franken in die eidgenössische Kasse fließt, so könnte beim neuen Tarif einer Netto⸗Einnahme von 1,900,000 Fr. entgegengesehen werden. Die ür das Eisenbahnwesen zu leistende Summe dürfte daher beim Gleichbleiben der übrigen eidgenössischen Ausgaben bestehen aus der beim jetzigen Rechnungswesen zu erübrigenden Summe, plus einer halben Million neuer Franken, vorausgesetzt, daß der Zolltarif in der oben bezeichneten Weise angenommen werde.“

Die Baseler Zeitung bemerkt: „Der vom Bundesrathe ausgearbeitete Gesetzentwurf über Maß und Gewicht, der in der französischen Schweiz auf großen Widerwillen stößt, ist weiter nichts als die Ausführung des Art. 37 der Bundesverfassung, welcher so bestimmt lautet, daß darüber nicht, wie bei dem Münzwesen, zweier⸗ lei Ansichten bestehen können. Die zwölf Kantone: Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau, haben am 17. August 1835 sich konkordatweise über eine neue Maß⸗ und Gewichtsordnung vereinigt, und die Tagsatzung hat schon am 26. Juli 1836 mit 17 Stimmen (nämlich außer jenen 12 noch Schwyz, Graubündten, Waadt, Neuenburg und Genf) beschlossen, daß die Bestim⸗ mungen dieses Konkordates in allen eidgenössischen Verhält⸗ nissen künftighin als verbindliche Vorschrift gelten sollen, und im Artikel 37 der Bundesverfassung ist ausdrücklich festgesetzt, daß auf Grundlage dieses Konkordals gleiches Maß und Gewicht für die ganze Eidgenossenschaft eingeführt werden solle. Diese schweizerische Maß⸗ und Gewichtsordnung ist nun aber keinesweges etwa nur, wie in Blättern der französischen Schweiz vorausgesetzt zu werden scheint, ein alter, mit den neuesten Fortschritten der Wissenschaft nicht vereinbarer Zopf, der lieber heute als morgen über Bord geworfen werden sollte. Sie ist das Resultat umständ⸗ licher, reiflicher und gründlicher Berathungen, welche sowohl von schweizerischen als kantonalen Experten⸗Kommissionen gepflogen wur⸗ den. Die Annahme des Gesetzentwurfes wird natürlich in den zwölf Konkordats⸗Kantonen keinerlei Aenderung oder Neuerung ver⸗ anlassen, da dieselben schon seit 15 Jahren die eidgenössische Maß⸗ und Gewichtsordnung bei sich eingeführt haben. Auch die welschen Kantone werden sich aber bei näherer Anschauung sehr leicht damit befreunden, und es wäre von Seiten ihrer Presse klüger gehandelt, wenn sie, anstatt durch Opposition gegen das Gesetz Vorurtheile und irrige Vorstellungen zu unterstützen, vielmehr das Volk über den wahren Sachverhalt zu belehren suchte. Vielleicht dürfte es auch nicht unangemessen sein, wenn der Bundesrath durch einen Sachverständigen eine belehrende Schrift hierüber in französischer Sprache ausarbeiten ließe.“

Zürich, 27. April. (N. Z. Ztg.) Bei dem Sturm der vorgestrigen Nacht ist ein Güterschiff auf dem Zürichersee unter⸗ gegangen, wobei der Schiffmann Wieland von Stäfa den Tod ge⸗ funden haben soll. Seine beiden Knechte konnten sich retten.

Dieser Tage verstarb in Winterthur im Alter von 77 Jahren

der berühmte Graveur Johannes Aberli, der im Auslande nament⸗ lich auch als Edelsteinschneider in hohem Rufe war. In seinem Sohne hinterläßt er einen würdigen Nachfolger seiner Kunst.

Zürich, 26. April. Die Truppe, welche auf den 1. Mai nach Zürich einberufen wird, besteht im Ganzen aus etwa 700 Mann Auszug, nämlich 4 Compagnieen Jäger, 4 Compagnie Scharf⸗ schützen, 50 Mann Geniecorps, 25 Mann Artillerie zur Bedienung der zwei Achtpfünder auf der Katze und 25 Mann Kavallerie als Spitze und Schluß des Festzuges.

Laut Beschluß des Regierungsrathes vom 12. April sollen an politische Flüchtlinge keine Niederlassungs⸗Bewilligungen mehr er⸗ theilt werden.

Schwyz, 25. April. (Schw. Ztg.) Der Schützenrath von Schwyz hat nach Anhörung des Berichts über die Beckenrieder Kon⸗ ferenz und der Entschließungen der Schützengesellschaft von Uri, in Würdigung des früheren Beschlusses der Schützengemeinde und in Betracht, daß unter eingetretenen Umständen ein vereintes Auftre⸗ ten der sämmtlichen Schützengesellschaften (als solche) der Wald⸗ stätte beim Jubelschießen in Zürich nicht möglich ist, beschlossen, von dem Besuche als selbstständige Gesellschaft zu abstrahiren, dagegen an die Schützengesellschaften im Bezirk Schwyz und den Ausschuß des Kantonalschützen⸗Vereins zu gelangen, damit die Zürich besu⸗ chenden Schützen eingeladen werden, sich in Zürich den Schützen der übrigen Waldstätte anzuschließen.

Stans, 23. April. (Eidg. Ztg.) Die Schützen⸗Gesell⸗ schaft in Stans (Niederwalden) hat einstimmig beschlossen, an dem bevorstehenden Jubelschießen in Zürich gemeinschaftlich mit der Schützen⸗Gesellschaft von Luzern Antheil zu nehmen.

Freiburg, 23. April. (Basel. Ztg.) Die Wendung zu einem gemäßigten Systeme, welche hier eingetreten ist, wird von mehreren Seiten her dem Einflusse des Bundesrathes zugeschrieben. Die radikalen Blätter nehmen davon neuen Anlaß, über den Bun⸗ desrath herzufallen, und die Tribnne Suisse fragt die berner Radikalen, ob sie jetzt wohl noch so gutmüthig sein werden, zu hoffen, daß die Männer, welche sich zu Vertheidigern von Carrard aufwerfen, ihnen helfen werden, daß jetzt in Bern herrschende System umzustürzen. Das Geständniß der Tribune ist gewiß sehr naiv. Um aber auf die Sache selbst zu kommen, so machen wir auf einen Umstand aufmerksam, der die Vermuthung, daß der Bundesrath zum Einlenken beige⸗ tragen, zu bestärken scheint; es ist der, daß der Staatsrath zuerst das Begehren des patriotischen Vereins um Einführung des Bela⸗ gerungszustandes genehmigt hatte und erst nachher wieder davon zurückkam. Hat wirklich der Bundesrath zu dieser Wendung zum Besseren mitgewirkt, so kann er des Dankes aller redlichen Leute versichert sein.

SESpanien. Madrid, 22. April. (Fr. Bl.) Ein Kö⸗ n g1 he, Benfes söbt * ng ühes spanischen Finanz⸗Kommissärs zu Paris auf und versetzt den bisherigen Inhaber, Valdez Alguer, in Disponibilität. I Ddcer englische Gesandte, Lord Howden, welcher die Charwoche Vö“ zugebracht hatte, ist bereits wieder hierher zurück⸗ gekehrt.

Die Demokraten Madrids haben gestern eine Wahl⸗Versamm⸗ lung abgehalten und beschlossen, zwar die gänzliche Verschiedenheit

ihrer Prinzipien von denen der Progressisten zu erklären, aber den⸗

noch für die bevorstehenden Wahlen mit ihnen zu gehen.

Griechenland. Athen, 18. April. (Ll.) T Ab⸗ heuchfces sind gegen die Räuberbanden in Ost⸗ Griechenland 8b endet.

Bei Simaruns auf Rhodus hat sich ein Vulkan gehildet.

Moldau und Walachei. Bukarest, 14. April. (Wan⸗ derer.) Das Ministerium des Innern hat folgende Bekannt⸗ machung durch die Lokalblätter veröffentlicht: „Auf hohen Befehl ist es von jetzt an gänzlich verboten, in diesem Fürstenthum neue Waffen zu verfertigen, Reparaturen an denen, welche bereits da sind, dürfen nur dann stattfinden, wenn der Eigenthümer derselben die Bewilligung der Lokalbehörden mittelst eines Erlaubnißscheines erhalten hat, welches hiermit bekannt gemacht wird.“

Türkei. Konstantinopel, 14. April. (Ll.) Der Seraskier hat aus den Händen des Adjutanten des Omer Pascha ausführ⸗ lichen Bericht uͤber die Vorgänge in Bosnien erhalten. Omer Pascha verlangt darin neue Instructionen, um die durch die In⸗ surrection tief zerrütteten Verhältnisse der Provinz Bosnien neu organisiren zu können. Am 6. April wurden die gefangenen In⸗ surgentenhäupter dem Seraskier persönlich vorgestellt, während das gesammte Ministerkonseil sich in der Nähe in voller Berathung befand. Dem Vernehmen nach sollen diese Kompromittirten dem⸗ nächst in das Exil nach Tripolis geschickt werden.

In gut unterrichteten Kreisen wird versichert, daß der Kaiserl. russische Gesandte, Herr von Titoff, Konstantinopel demnächst ver⸗ lassen und sich nach Neapel einschiffen werde. Einige wollen darin eine bloße Vergnügungsreise erblicken, Andere nehmen politische Ab⸗ sichten zur Grundlage und meinen, daß es sich um wichtige Kon⸗ ferenzen handle, in deren Bereich auch das Königreich Neapel hineingezogen werden solle.

Das Projekt einer zwischen Rustschuk und Varna zu erbauen⸗ den Eisenbahn dürfte aus Rücksichten auf die zerrütteten Finanzen des türkischen Reiches einschlummern.

Bekanntmachung.

Nach der Allerhöchsten Ordre vom 11. Mai 1838 soll der hiesige Woll⸗ markt in den Tagen vom 21. bis 25. Juni jeden Jahres abgehalten werden.

Diese Anordnung ist von dem bei dem Wollmarkte betheiligten Publi⸗ kum, namentlich aber von den Wollproduzenten und Wollhändlern, in frü⸗ heren Jahren nicht streng befolgt worden; es haben sich vielmehr die Ver⸗ käufer gewöhnlich fast acht Tage vor dem Anfange des Wollmarktes mit ih⸗ ren Wollen hier eingefunden, und ist der Wollmarkt am 21. Juni größten⸗ theils beendigt EEggcb

Die dadurch herbeigeführten mannigfachen Uebelstände haben zu häufi⸗ gen begründeten Beschwerden der bei dem Wollmarkte Betheiligten Anlaß gegeben. Die Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern haben daher durch einen Erlaß vom 26. November 1844 angeordnet, daß das Verwiegen der Wolle und die Ausstellung der Waggescheine nicht früher als an den drei letzten Tagen vor der Eröffnung des Wollmarktes erfolgen und die Wolle an den für den Wollmarkt bestimmten öffentlichen Orten eben⸗ falls nicht früher, mithin nicht vor dem 18. Juni, zum Verkaufe ausgelegt beigeh öt⸗ Uverkäuf ] Ers

een Wollverkäufern wird daher zur Ersparung unnöthiger Ko 8

gerathen, ihre Wollen erst an den obengedachten fruhrstens bs gs 17. Juni, hier eintreffen zu lassen.

Berlin, den 21. April 1851.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 1. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen loco nach Qualität 49 52 Rthlr. im Detail 50 53 Rthlr. woggen locv nach Qualität 30 ½ 33 Rthlr. im Detail 32 34 Rthlr. g vr. Frühjahr, 30 ½, 30 a 30 ½ Rthlr. bez., 31 Br., Mai/Juni 30 ½ a 1 5. * N*F Juni /Juli 30 ½, 30 ¼1 a 31 Rthlr. bez., 31 ½ Br., 30 G. Juli/August 31 a 31¾ Rthlr. bez., 31 ¾ Br., 31 ¼ G. Aug. /Sept. 31 ¼ Rthlr. bez., 32 Br., 31 ½ G. Sept./Okt. 31 ½ Rthlr. bez. u. Br., 31 ½ G. Gerste, große 28 29 Rthlr. »„ kleine schwimmend 70pfd. 25 Rthlr. Br., 24 G. Hafer loco nach Qualität 22 24 Rthlr. Connoiss. 48/50 pfd. 22 Rthlr. Br. Erbsen, Koch⸗ 38 42 Rthlr., Futter⸗ 34—36 Rthlr. Sommer⸗Rübsen 54 Rthlr. Rüböl loco Rthlr. Br., 9 ½ G. pr. Mai 9 ¾ Rthlr. verk. u. Br., 9 G. Mai /Juni 9 ¾ Rthlr. Br., 9 ¾ G. Juni / Juli 9 % Rthlr. Br., 9 ¾ G. Juli/August 10 ½2 Rthlr. Br., 10 G. August / Sept. 10 ⁄12 Rthlr. Br., 10 a 10 ⁄⁄½¶ G. Sept. /Okt. 10 ½, ¹ a * Rthlr. bez., 10 ½ Br., 10 ½., G. im Ver⸗ Okt. /Nov. 10 a 10 Rthlr. bez., 10 ½ Br., 10 G.) Hr; Nov./ Dez. 10 ½1 Rthlr. Br., 10 bez. u. G.] 10 Rtl. Leinöl loco 11 ½ a 11 ½ Rthlr. b pr. April /Mai 11 ¼ Rthlr. Br., 11 ½ G. Mohnöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Hanföl 14 a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ¾ a 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ¾ Rthlr. bez. u. G. mit Faß pr. Mai 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ G. Mai /Juni 14 ½¼, 1. a Rthlr. bez., 14 ¾ Br., 33) G. Juni/ Juli 15 Rthlr. Br., 14½ G. 8 ig. 15½ a 2 Rthlr. verk., 15 ½¼ Br., 15 a

Aug. /Sept. 15 ½ u. * Rthlr. verk., 15 ⁄½2 Br., 15 ½ G Sept./Okt. 15 ½ Rthlr. Br., 15 G. Wetter: veränderlich und kühl. Geschäftsverkehr: nicht ohne Belang. Weizen: still. gefragter und höher bezahlt. Hafer: still. Rüböl: loco und nahe Termine ohne Aenderung, Herbst Winterlieferung in größeren Posten gehandelt.

Spiritus: etwas fester schließend.