Auf Grund bes Gesetzes ü er die P
11. März 1850 wird daher nach erfolgter Berathung mit dem hiesigen Ma⸗ und mit Genehmigung der hiesigen Königlichen Regierung, unter
üufhebung aller seitherigen, den hiesigen Wollmarkts⸗Verkehr betreffenden Verordnungen, folgende Wollmarkts⸗Ordnung für die Stadt Breslau er⸗
lassen.
Die beiden alljährlich wiederkehrenden Wollmärkte in Breslau begin⸗
nen Ansangs Juni und Anfangs Oktober an den dem jedesmaligen Ka⸗ und währen von
da ab, die Sonn⸗ und Feiertage nicht mit eingerechnet, drei Tage. 2
lender angehängten Marktverzeichniß festgesetzten Tagen
als an den drei der Eröffnung des
darf nicht früher darf die Wolle
vorangehenden Werkttagen erfolgen, auch
ausgelegt werden. Mit diesem Zeitpunkte ist
ausgelegten Wollen gestattet. 1
8 Sonn⸗ und Feiertage werden bei egen der Wolle bestimmten Frist von
gebracht, so daß das Auslegen der Wolle um sig ist, als innerhalb der der Eröffnung des Tage Sonn⸗ und Feiertage enthalten sind.
8 Die großen vermiethbaren, 8S
ehörigen Zelte dürfen zwar schon einige Fris erbaut, aber nicht früher als die für den lichen Plätze belegt werden.
5. 5.
Diejenigen Wollbesitzer, welche ihre Wolle wahrend des Marktes un⸗ haben ihre Gesuche um Zulassung der für die Zelte erforderlichen Plätze mindestens 14 Tage vor Eroffnung des Marktes beim hiesigen Magistrate portofrei einzureichen. Später eingehende
Gesuche dieser Art haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Zelte, deren Breite oder Eingangsseite mehr als 24 Fuß preußisch und deren Tiefe mehr als 16 Fuß preußisch beträgt, können nicht zugelassen
ter eigenen Zelten auslegen wollen,
werden. §. 6.
Das öffentliche Auslegen von Wolle in den Hausfluren und Höfen der in der Umgegend des Markts befindlichen Häuser behufs deren Verkaufs, insbesondere also auch das Aufschneiden der Wollzüchen und das Aushän⸗ gen von Adressen der Wollverkäufer, darf eben so wenig als das Auslegen der Wollen auf öffentlichen Plätzen und in Zelten (§. 2) früher als an den drei letzten Tagen vor dem eigentlichen Beginn des Marktes erfolgen.
Polizei⸗Verwaltung vom
Marktes unmittelbar nicht früher als
in di 8 Markte noch in Häusern esen drei Tagen, weder auf dem zllszeng “
der in den §§. 2 und 4 zum Aus⸗ drei Tagen nicht mit in Anrechnung so viele Tage früher zuläs⸗ Marktes vorangehenden dret
theils der Kommunec, theils Privatpersonen Tage vor der im §. 3 gedachten Wollmarkt bestimmten öffent⸗
Bezüglich des Belege
a) In der Regel muß der zur Passa freizulassende b) Nur bei Häusern, welche führende Ausgänge haben, auf 3 Fuß preußisch verengt werden. e0e) Die Treppen und Treppen
nicht belegt werden. 8
öffentlich f Es ist zu zahlen:
begriffen ist. 1
werden müssen, für die Züche
a)
der obigen Sätze.
bei den über, und nur
S. 9.
nicht zurückweisen.
.
Bekanntmachungen.
[300] Erledigter Steckbrief.
Der unter dem 22. Februar d. J. hinter den Schiffer
Ignatz Gaube erlassene Steckbrief ist durch dessen
Ergreifung erledigt.
Berlin, den 1. Mai 1851.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen.
Deputation IX. für Voruntersuchungen.
[301] Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Cigarrenmacher Leonhard Ka⸗ witzel, auch Kade genannt, und den Kellner Gustav Heinrich Karl Gerlach unter dem 14. März d. J. erlassene Steckbrief ist für erledigt zu erachten.
Berlin, den 1. Mai 1851.
nigl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
IX. Kommission für Voruntersuchungen.
29. Edicigql? Citation.
Nachbenannte Verschollene:
1) der angeblich im Jahre 1814 von Tempcz, hiesigen Kreises, verzogene, damals längst großjährige Mül⸗ lergeselle Johann Michael Brückmann, welcher zu⸗ letzt im Jahre 1824 in Freitz sich aufgehalten
haben soll;
2) der angeblich am 5. November 1805 geborene Geist⸗ liche Franz Prinz, welcher im Jahre 1833 in Ja⸗
now in Polen sich aufgehalten haben soll;
3) der am 28. Februar 1799 geborene Seefahrer Mathias Paul Kurr, welcher die letzte Nachricht aus Liverpool im Jahre 1833 von sich gegeben
. haben soll;
so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden
hierdurch aufgefordert, sich persönlich oder schriftlich in
dem auf den 3. März 1852, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine, oder schon vorher, an hiesiger Ge⸗ ichtsstelle zu melden und weitere Anweisung zu erwar⸗ n, widrigenfalls die Todeserklärung derselben ausge⸗ prochen und ihr Vermögen ihren bekannten Erben ver⸗ abfolgt werden wird. Neustadt, den 8. April 1851. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[280] Verßachung. Die zu der Herrschaft Seitenberg bei Landeck in der Grafschaft Glatz gehörige Wirthschaft, nebst den daselbst befindlichen Brauerei⸗, Brennerei⸗ und Gasthofs⸗Eta⸗ blissements, so wie der dazu gehörigen Kaltbrennerei und Ziegelei, soll vom 1. Juli c. ab auf zehn Jahre verpachtet werden. Nähere Auskunft über die Pacht⸗ Verhältnisse und Bedingungen ist auf mündliche und persönliche Anfragen sowohl bei der Gutsverwaltung zu eitenberg, als auch in Berlin in dem Geschäfts⸗Bü⸗ reau des Unterzeichneten zu erhalten.
Die Verpachtung findet statt im Wege des öffentlichen Meistgebots in Seitenberg am 26. Mai c. in der dor⸗
gen Guts⸗Kanzlei, der Termin beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Abends in der Art geschlossen, daß alsdann weitere Bewerber nicht zuge⸗ lassen werden.
Bietungslustige haben in dem Termine eine Caution von Zweitausend Thalern in Preußischen Staatspapie⸗ ren oder Schlesischen Pfandbriefen niederzulegen und bleiben bis zum 15. Juni c., bis wohin die Entschei⸗ dung über den event. zu ertheilenden Zuschlag an einen der drei Bestbietenden erfolgen soll, an ihre Gebote da⸗ durch gebunden.
Berlin, den 26. April 1851.
Der General⸗Bevollmächtigte Ihrer Königlichen Hoheit
täglich in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in unserem Centralbürcau hierselbst eingesehen werden, auch wird auf portofreie Gesache und gegen Erstattung der Kosten Abschrift derselben mitgetheilt.
erbietungen mit der Aufschrift:
gehörig v
Unternehmungsluͤstige werden aufgefordert, ihre An⸗
„Suͤbmission für die Lieferung von Plattfuß⸗ Schienen“,
gelt, bi
i d. J., Vormittags
reußi 8 en vheafch icbecen Straßen oder Plätzen
darf der zur Passage bestimmte Raum bis
is der Hausflure und Höfe der in der Umgegend des Markts befindlichen Häuser mit nenes wã
1 its⸗ ordnet. 8 folgende Sicherheits⸗Maßregeln ange i vm barhlren vnd Poser
1
flure der Häuser dürfen mit Wolle gar
§. 8. 5. 2. “ ischen Arbeitgeb d 3 Tagearbeitern über die ne Wenn zwischen Arbeitgebern und den hiesigen Tagearbeitern übe Das Verwiegen der Wolle und die Ausstellung der Weagesche Höhe der Arbeitslöhne en; des Markts und während der Dauer der Zufuhr von Wolle zum Markte etwas Anderes nicht ausdrücklich verabredet ist, so sind die Arbeitslöhne nach folgender Taxe zu berichtigen.
1) Für das Abladen der mit Wolle ankommenden Wagen:
a) Bei gewogener oder gar nicht zu verwiegender Wolle von jeder ganzen über einen Ceniner schweren Züche. unter welchem Satze das Tragen der Züche bis an Ort und Stelle, mit Ausschluß des Tragens auf Böden,
Wenn die ad a. genannten Züchen auf Böden geschafft
Bei ungewogener, aber zu verwiegender Wolle, für jede Züche von dem ad a. genannten Gewichte einschlie0lich der Besorgungen für die Verwiegung und des Trans⸗ ports bis auf Ort und Stelle, selbst bis auf die Böden 5 Für die ad a. bis c genannten Arbeiten von jeder Züche bis zur Schwere von einschließlich 1 Ctr. die Hälfte
2) Für das Fortschaffen der verkauften Wolle von den Ver⸗ kaufsplätzen nach den Frachtwagen oder nach den Speichern die ad 1 genannten Beträge, namentlich auch für das Her⸗ abtragen der verkauften Wolle von den Böden, selbst wenn
sie wieder auf Böden getragen werden muß, nur ..
bei den bis zu einem Centner einschließlich schweren Züchen.
Den Haushältern der mit Wolle zum Verkauf während des Marktes belegten Häuser ist es zwar nicht untersagt, eigene Arbeiter zum Auf⸗ und Abladen der Wolle zu halten, doch durfen sie andere Arbeiter, welche von Wolleigenthümern oder Wollkäufern zu diesem Zwecke gedungen werden,
11 Uhr, an uns einzureichen, — später eingehende Offerten unberücksichtigt bleiben und daß in dem bezeichneten Termine die Anerbietungen in Gegenwart der e nenden Unternehmungslustigen erbffnet we den sollen
hrend des Marktes, werden
betragen.
zu dürfen. An Punkten,
geben.
nung zieht des §. 7
5 Sgr., 2 ½ 2
Bei den Zufuhren von Wolle zum Wollmarkt ist folgende Straf ordnung zu beobachten:
1) Alle Wollfuhren, welche drei Tage vor Beginn des Marktes (§§. 2 und 3) und später zur Stadt kommen, haben sich auf den Brücken und in allen Straßen der Stadt dergestalt auf der rechten Seite der Brücke oder Straße zu halten, daß die andere Hälfte derselben für anderes Fuhrwerk frei bleibt.
2) Alle Wollfuhren müssen hinter einander bleiben, und dürfen also weder neben einander, noch sich vorfahren. Wer außer der Reihe betroffen wird, wird genöthigt werden, ohne Verzug durch die Stadt hindurch und zum entgegengesetzten Thore wieder hinauszufahren, ohne abladen
und die des §. 9 für die Haushälter 1 bis
mäßige Gefängnißstrafe nach sich. Breslau, den 18. April 1851.
en⸗
wo aus verschiedenen Straßen Wollfuhren zusammen⸗ treffen, werden Beamte die Ordnung, in welcher sie weiter vorrücken dürfen, bestimmen. Vermeidung sonstiger Zwangsmaßregeln, ohne Wider⸗ rede Folge zu leisten sein. * 8
Außerdem finden die allgemeinen Vorschriften über das Fahren auch auf die Wollfuhren Anwendung. Wollen, welche vom rechten Oderufer kommen, haben ihren Weg durch das Kaiserthor und die Schmiedebrücke zu nehmen, sofern sie nicht auf dem Parade⸗ oder Blücherplatze gelagert werden sollen. Die zur Lagerung auf den zuletzt genann ihren Weg durch die Oderstraße zu nehmen. 1 Entladene Wollwagen dürfen weder auf den Marktplätzen selbst, noch in deren Nähe oder in den Zufuhrstraßen halten, sondern müssen unverzüglich sich nach den breiteren Straßen der Vorstädte zurückbe⸗
Den Anordnungen derselben wird, bei
ten beiden Plätzen bestimmte Wolle hat
§. 11.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften der §§. 2 und 6 dieser Verord⸗ für die Wollverkäufer 5 bis 10 Rthlr. Geldstrafe, die Nichtbeachtung für die Hausbesitzer eine gleiche Geldstrafe von 5 bis 10 Rthlr.
3 Rthlr. Geld⸗ oder verhältniß⸗
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Kehler.
— — 2 mit demnn Bemerken, daß
eingegangenen wa persönlich erschei⸗
Aachen, den 28. April 1851. Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
8
Westfäli 75 0
dv p vom 1. Mai
sche Eisenbahn. wLW11“”
hn en Bed d 1851 bis auf Weiteres.
EEET“
In der Richtung von Hamm nach Paderborn.
J. III. V
Morg. Mittags Abends. I. M.
Stationen.
— —
In der Richtung von Paderborn nach Hamm. II. IV. VI. Morg. Mittags Abends m. [M.]u. M. uü. M.
S
—
tationen.
9]° 10
33
NM.
30] 11]/ 351 * 531 411 58 9 1IIöö5 26 12 31 6 43]1 12 48 23 — 5 40 27 32 7 37 42 17 — 2 51 40
IA öbch
Hamm Abfahrt
Welver
Soest Sassendorf Benninghausen Lippstadt Gesecke Salzkotten Paderborn
0 ϑ 90 2
ρ‿ Oo
— —
Ankunft
In Hamm. An den Zug Nr. IJ. Zug von Koöln 1 U. 42 M. Nachts (Schnellzug). Münster 7 » „ Morgens. An den Zug Nr. III. Zug von Köln 11 U. — M. Vormittags. Minden 11 » 1 Münster 10 5 1 „ An den Zug Nr. V. 8 U. 50 M. Abends. 8 » 45 In Soest. An den Zug Nr. I. Personenpost von Werl (Unna) 7 U. 40 M. An den Zug Nr. III. Personenpost von Arnsberg 12 U. M. Mittags. » nach Arnsberg 2 Nachmittags. An den Zug Nr. V. Personenpost von Iserlohn 9 U. 35 M. Abends. 8 Arunsberg 9 „ 40 » „ 8 In Lippstadt. 8 An den Zug Nr. I. Personenpost von Meschede 8 U. 25 M. Morgens. „ nach Rheda 9 , 26 2 An den Zug Nr. V. Personenpost von Gütersloh 9 U. „ nach 5 11 5 In Gesecke. An den Zug Nr. I. Personenpost von Büren 9 U. Morgens. In Paderborn. . An den Zug Nr. I. Personenpost nach Warburg (Kassel, Eisenach) 10 U. 30 M. Morgens. An den Zug Nr. III. Personenpost nach Höxter 3 U. Nachmittags. Hameln (Detmold, Pyrmont)
2 2
8 5 6. 5) 22 5 Zug von Köln
Minden Munster
5) 5)
2 2 2 5
Morgens.
2) 22
M. Abends.
8
der Frau Prinzessin Marianne der Niederlande, Königliche Geheime Rechnungs⸗Rath a. D. (gez.) Cubelius.
[298] Bekanntmachung.
Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Die Lieferung von 3,500,000 Pfund oder 8274 Stück 18füßige Plattfuß⸗ Schienen für die Aachen⸗Düsseldorfer [Eisenbahn soll im Wege der Submis⸗ Zsion verdungen werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen können
3 U. Nachmistags. An den Zug Nr. V.
Paderborn Salzkotten Gesecke Lippstadt Benninghausen 1 Sassendorf
Soest Welver Hamm
Personenpost von Warburg (Kassel, Halle, Frankfurt)
Personenpost von Hörtee
2 2 d- 1 Frankfurt, Erfurt und Kassel stattfinden, sobald das 2 e Geleise zwischen Guntershausen und Kassel wiederherge⸗
stellt ist.
Personenpost nach Büren 5 U. 15 M. Nachmittags.
Personenpost von Rheda
Personenpost nach Meschede 5 U. 40 M. Abend*.
V Personenpost nach Arnsberg 6
Personenpost nach Kassel (Halle, Frankfurt) 12 u. 20 M. Nachts.
Die Beförderungszeit beträgt circa 10 Stunden. Paderborn, den 29. April 1851.
Zwischen Hamm und Kassel findet direkte Befoörderung der Reisenden und ihres Gepäckes statt.
20 39 418 10 21 35 47
3
20
Abfahrt
— —14 19 24]1 4 28 351 4 50 5
)
— — —
8 ———qqegnen
4
15
02 27
43
810
Ankunft
In Paderborn. An den Zug Nr. II.
4 U. Morgens.
An den Zug Nr. VI. 3 U. 15 M. Nachmittags. 8 »„ Warburg 4 8 An diese Post wird in Warburg ein Anschluß von
5) —— 5) 52
Nähere Bekanntmachung wird vorbehalten. In Gesecke. An den Zug Nr. VI.
In Lippstadt. An den Zug Nr. II. 5 Uu. 20 M Morgens. „ nach Meschede 6 » 30 » „ An den Zug Nr. IVV. Personenpost von Meschede 4 U. 25 M. Nachmittags. An den Zug Nr. VI.
In Soest. 1 An den Zug Nr. II. 88 u. 45 M. Morgens. Werl (Unna) 7 . — » 8 An den Zug Nr. IV.
ersonenpost von Arnsberg 12 Uhr Mittags. 8 1 f so 8,,2 „ Nachmittags.
An den Zug 1 88 “
bost nach Iserlohn 7 U. 30 M. Aben Personsnpost nseh In Hamm.
An den Zug Nr. II.
Zug nach Köln (Elberfeld) 7 U. 30 M.
ber 6 8
An den Zug Nr. 1V.
Zug nach Köln 3 U. 55 M. Nachmittag
Minden 3 „ — » 5
An den Zuüͤg Nr. V.
Zug nach Köln (Elberfeld) 6 U. 36 M.2 Münster 9 » 15 »
5 52
Morgens.
2 2
5 5)
2 2
Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
[297] Bekanntmachung. Nachverzeichnete in dem Jahre 1829 und resp. 1828 im Königreiche Sachsen geborene und in hiesigen Lan⸗
haben bei der im Monat Dezember 1849 stattgefunde⸗ nen Rekrutirung, so viel letztere anlangt, zur anderwei⸗
den militair⸗ beziehendlich reservepflichtige Mannschaften
ten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit sich nicht gestellt, und werden deshalb — da ihr Aufenthalt nicht zu er⸗ mitteln gewesen ist — in Gemäßheit §. 81 des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 in Verbindung mit §. 17 des Gesetzes vom 9. Novem⸗
vorhin angezogenen Gesetzes betreffend, und §. 13 der Ausfuührungs⸗Verordnung zu selbigem, hiermit vorge⸗ laden, binnen einer doppelten sächsischen Frist, längstens aber bis zum 18. August 1851, sich bei der Obrigkeit ihres Geburtsortes, was die : servepflichtigen Mannschaften aber betrifft, bei der Obrig⸗ keit ihres früheren Gestellungsortes persönlich zu stellen und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Obliegenheiten an⸗ zumelden, unter der Ver varnung, daß sie außerdem nach Ablauf der gedachten Frist als Ausgetretene betrachtet und hinsichtlich ihres Vermögens den Deserte wer⸗ den gleichgeachtet werden. Zwickau, den 19. April 1851. u“ Königlich Sächsische Kreis⸗Direction. J113““ der abwesenden reajsh htic aus dem Geburtsjahre 1 29
Vor⸗ und Zunamen. Geburtsort. Heinrich Richard Franke, Chemnitz, St. Jacob. Heinrich Louis Gutmann, Chemnitz, St. Jacob. Friedrich Adolph Robert Baum⸗ gärtner, Chemnitz, Franz August Seyfert, Chemnitz, St. Johannis. Carl Gottlob Göpfert (Reichel), Chemnitz, St. Johannis. August Robert Gems, Chemnitz, St. Johannis. Carl Herrmann Müller, Chemnitz, St. Nicolai. Carl Gustav Müller, Zschopau.
Carl Heinrich Hildebrand, Mittweida.
Friedrich Robert Schubert, Mittweida.
Otto Richard Bösewetter, Kirchberg.
Carl Louis Franziskus, Bermsgrun.
Christian Friedrich Hofmann, Unterscheibe.
Carl Heinrich Ferdinand Neu⸗ mann,
Carl Albert Schuster, Johann Gottfried Steinbach, Carl Friedrich Tauscher, Gustav Louis Kaden, Christian August Moöͤnnich, Christian Gottlieb Ludwig, Johann Christoph Perner, Franz Louis Meißner,
Carl August Götz,
Franz Louis Neuberger, August Wilhelm Albert Brandt, Johann Heinrich Hähnel oder
Hahn,
Johann Georg Gottlob Kiesling, Friedrich August Sparort, Gottlob Heinrich Singewald, Hartenstein.
Johann Christlieb Auerswald, Niederlößnitz.
Aus der Dienst⸗Reserve⸗Klasse 1828 —48. Früherer Gestellungsort. Mittweida. Mittweida.
t. Johannis.
St. Sl. S
Eibenstock. Schwarzenberg. Zwickau Schneeberg. Marienberg. Erlbach. Schloditz. Reinhardtswalde. Reichenbach. Reichenbach. Reichenbach. Elsterberg.
Herlasgrün. Ruderitz. Plauen.
Vor⸗ und Zunamen. Geburtsort.
Carl Gotilob Kirchberger, Markersdorf, Carl Friedrich Mittelbach, Crondorf,
Beklannimachungg. Dampfschiffs⸗Verbindung zwischen 11ℳ 2 —Stettin und Königsberg in Pr. Das neu gekupsferte Dampsschiff „Stettin“ mit 2 Ma⸗ schinen von 140 Pferdekraft wird: von Stettin jedesmal von Königsberg in Pr. nach Königsberg in pr. um d mach Stettin äbe1 7 Uhr fg 10., 20. und 30, jeden Monats, Morgens jeden Monats, mit Passagieren und Gütern prompt expedirt. Stettin, im April 1851. Die Pollacksche Dampfschiffs⸗Expedition. 8 Schrevyer & Co.
Kopenhagen⸗Roeskilder Eisenbahn.
Die ordentliche General⸗Versammlung wird am 26. Mai d. J., Nachmittags 6 Uhr, hierselbst gehalten. Legitima⸗ tion der Actionaire am 24sten j. M. im Haupt⸗Comtoir.
Kopenhagen, den 22. April 1851.
Ehlers, Vorsitzender.
[274]
ber 1848, die Abänderung einiger Bestimmungen des
Das Abonnement 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. 10 Athlr. Jabr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ¾ Sgr. berschnet.
beträgt.
n h Amtlicher Theil. 1“
Oesterreich, Wien. Hofnachrichten. — Bülletin. Heinrichsdorf. — Der neue Zolltarif. — Vermischtes. b. des ehe hesn8s von Hessen und bei Rhein. ayern. München. Bekanntmachung. Ministerialrath von Her⸗ mann. — Die Eisenbahnen. — “ Sachsen. Dresden. Ministerial⸗Konferenz. Hannover. Hannover. Abreise des Königs. 8 . Stuttgart. Ernennung. Hessen. Kassel. Verordnung über Kompetenz der Kriegsgericht Nss im Kurfürstenthum. assau. iesbaden. Ankunft des Herzogs und der Herzogi 1 Her; Herzogin. Braunschweig. Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten⸗ Versammlung. Frankfurt. Fra ukfurt a. M. Truppenwechsel. — Ankunft des Ge⸗ neralmajors von Schmerling. — Neuer Eisenbahnen⸗ und Posten⸗Cours
11
— Graf Arnim⸗ — Prag. Durch⸗
Ausland
Gesetzgebende Versammlung. Tagesbefehl des Ge⸗ Zurücknahme der Kreditforderung für Je⸗ rome Bonaparte. — Gesetzentwurf über die Westbahn. — Der Vertrag mit Rosas und die Subsidien für Montevideo. Paris. Antrag in Bezug auf die Verfassungs⸗Revision. Vermischtes. — Festprogramm. Die Verfassungs⸗Revisions⸗Frage. Besprechungen unter drei Par⸗ teivereinen. — Saldanha in Porto. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Parlament. Unterhaus. Adresse Wegem eines Preises für Verhaftung renitenter Zeugen. — Die Industrie⸗ Ausstellung. Die Sonntagsseier. London. Sicherheitsmaßregeln. — Italienische Angelegenheiten. — Nachrichten aus Haiti und Mexiko. Vermischtes. Hofnachrichten. Eröffnung der Ausstellung
Italien. Turin. Minister Galvagno. — Vermischtes. Modena Bestrafungen. — Der Brand des Theaters von Reggio. — Rom Die Verhandlungen mit Toscana. Ernennung. — Weihe von Bischöfen — Die päpstliche Armee. — Gemeinde⸗Wahlmänner. — Neapel Be⸗ gnadigungen. Palermo. Erdbeben in Messina.
Spanien. Madrid. Hofnachricht. 1 Minister. Der portugiesische Aufstand. Vermischtes.
Portugal. Porto. Erklärung der Garnison für Saldanha.
Griechenland. Athen. Militairische Institution. — Kommission zur Prüfung der Schiffs⸗Capitaine. — Ordensverleihungen. gen die Räuber. 8
Frankreich. neral Baraguay d''Hilliers.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Professor Dr. Christian Bartholmess zu Paris den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen; und Den evangelischen Pfarrer Grützmacher in Czarnikau zum Superintend der Diözese Schönlanke zu ernennen,
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 14ten Division, Chlebus, von Düsseldorf.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich I. XXIV zu Reuß⸗Schleiz⸗Köstritz, nach Schwerin. 1
Der Fürst Adam Czartoryski, nach Dresden.
Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinsche Staats⸗Minister, Graf von Bülow, und
Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzsche Staats⸗ Minister, von Bernstorff, nach S 1
Dentschland
Oesterreich. Wien, 2. Mai. Die Abreise jestä des Königs Otto von Griechenland ist, dem reau zufolge, vorläufig auf übermorgen festgesetzt worden. Gestern Nachmittag um 4 Uhr war großes Diner im Jägerhause im Pra⸗ ter, wobei die Kaiserliche Familie zugegen war. Nach Beendigung der Tafel schlossen sich die hohen Herrschaften der großen Prater⸗ fahrt an. Der König Otto von Griechenland hatte gestern frühr vor der Parade mit seiner erlauchten Schwester, der Frau Erzher⸗ zogin Hildegarde, die St. Ruprechtskirche, die älteste Kirche Wiens in Augenschein genommen. Vorgestern machte König Otto einen Besuch bei der in Baden weilenden Erzherzogin Maria Anna; gestern besuchte derselbe die St. Stephanskirche und das in Bau bege ffen⸗ Arsenal nächst der Belvederlinie. Gestern früh fand am
lacis vor dem Ferdinandsthore eine Revue der gesammten hiesigen
Warnison und einiger aus der Umgebung zugezogener Truppenkör⸗
— Gerüchte über die Absichten der
Maßregel ge⸗
Alle Post⸗Anstalten des In 85 3 5 Auslandes nehmen Zesteunng 15 dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Stacts⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
per (im Ganzen 23 Bataillone Infanterie, 3 Kavallerie⸗Regimenter und 8 Batterieen) vor Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Majestät dem Fan hn von Griechenland statt.
Nach dem neuesten Bülletin aus Triest, von gestern frül rei⸗ tet die Besserung des Erzherzogs “ Ma- 1 Graf von Arnim⸗Heinrichsdorf ist, wie das Neuigkeits⸗ Büreau meldet, von Berlin hier eingetroffen.
„Im Const. Bl. a. B. heißt es: „Der neue Zolltarif bildet seit einiger Zeit wieder den Gegenstand der verschiedensten Berichte und Gerüchte. Bald wird versichert, daß sein Inslebentreten in “ Frist erfolgen werde, bald heißt es wieder, daß er erst dem Reichsrathe zur Berathung und Begutachtung übergeben werden soll. Beide diese Nachrichten sind unrichtig, die letztere insofern als über eine dem Reichsrath zu machende Vorlage des Tarif⸗Ent⸗ wurfs bis zu diesem Augenblicke noch nichts angeordnet wurde. Be⸗ kanntlich hat der Handels⸗Minister neuerdings eine Kommission mit der Revision des Entwurfs beauftragt. Zu den Mitgliedern dieser Kommission gehört der schon vor einigen Wochen zum Finanzrathe in Salzburg ernannte bisherige Ministe⸗ rial⸗ Secretair im Handels ⸗Ministerium, Herr Pollak der wegen jenes Auftrages noch immer nicht an seinen neuen Bestim⸗ mungsort abgegangen ist, ferner der Beamte des Hauptzollamtes Herr Pfeiffer. Diese Herren sind noch immer mit der Prüfung des Tarifentwurfes eifrig beschäftigt, und, wie man hört, sollen die Veränderungen, welche dieselben vorgeschlagen haben, in der That sehr bedeutend sein, so daß der revidirte Entwurf eine ganz andere Gestalt haben dürfte, als diejenige, wie er aus den Be⸗ rathungen des Zollkongresses hervorgegangen ist. Indessen sind die Arbeiten der Kommission schon so weit vorgeschritten, daß ihre Vollendung in den ersten Tagen des nächsten Monats zu erwarten steht. Dann erst dürfte er, mit dem allerunterthänigsten Vor⸗ trage des Handels⸗Ministers und der Gesammtgenehmigung des Ministerrathes versehen, Sr. Majestät zur Sanctionirung vorge⸗ legt werden. Es scheint nicht, daß der Ministerrath die Absicht hat denselben vor der Unterbreitung an Se. Majestät dem Reichsrath⸗ zur Meinungsäußerung zu übergeben. Ob aber vielleicht der Kai⸗ ser sich bewogen finden wird, vor der Sanctions⸗Ertheilung früher vom Reichsrathe ein Gutachten über den Tarif abzuverlangen ist eine Frage, welche in diesem Augenblicke wohl Niemand mit Sicher⸗ heit zu beantworten im Stande ist.“
Fürst Metternich soll die vorderen Räume der Plaßmühle im
Badeorte Ischl für diesen Sommer für sich gemiethet haben.
Der Feldzeugmeister Freiherr von Haynau ist nach Pesth ab⸗ 4 und “ von dort nach Graz begeben. In einigen Tagen wird der Bevollmächtigte des österreichischen Handelsministeriums in der volkswirthschaftlichen Sen, Veü seltbt rath 1 “ Dresden hier zurück erwartet.
Die Gerüchte von dem Rücktrittanerbieten des Finanzminister Freiherrn von Krauß erhalten sich noch immer. 8 3 g.
In Preßburg wird ein israelitischer Ackerbau⸗Verein gegrün⸗ det, zu welchem Actien a 500 Fl. unterzeichnet wurden.
Prag, 2. Mai. (C. Bl. a. B.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein ist gestern Nachmittag un⸗ ter dem Namen Graf Weisenau mit seiner Gemahlin aus Dresden hier angekommen. Abends um 6 ½ Uhr setzte er mit einem Se⸗ parattrain seine Reise nach Wien fort, um daselbst mit König Otto von Griechenland zusammenzutreffen. Se. Excellenz der Herr Statt⸗ halter Baron Meesery und Herr Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Clam waren bei seiner Abreise im Bahnhofe gegenwärtig.
Bayern. München, 30. April. (A. Ztg.) In der heute ausgegebenen Nummer des Verord nungs⸗- und A nzeig e blatts für die Königlich bayerischen Verkehrsanstalten wird bekannt gemacht, daß mit dem 1. Mai d. J. die fürstlich Thurn⸗ und Taxissche Postverwaltung mit den ihr untergebenen Postanstalten, W Württemberg, der beiden Hessen und des Herzogthums
assau, dem deutsch-⸗österreichischen Postverein beitrilt und demzu⸗ folge für die Korrespondenz im Wechselverkehr zwischen Bayern ind den fürstlich Thurn⸗ und Taxisschen Postanstalten in den Großherzog⸗ lich und Herzoglich sächsischen, fürstlich schwarzburgischen, lippeschen und reußischen Ländern, dann der Landgrafschaft Hessen⸗Homburg 1 “ I Hamburg, Bremen und Lübeck
Mai anfangend ausschlie ie Besti⸗ en des de
österreichischen Postvereins E h1“
Gestern ist der Ministerial⸗Rath von Hermann von Dresden kommend, wieder hier eingetroffen, nachdem dort in den füngsten Tagen die Konferenzen der Sachverständigen zum Abschluß gediehen sind. Herr von Hermann dürfte alsbald als bayerischer Zollver— L. die Reise nach London antreten. “
Die erläuternden Bemerkungen, mit welchen der Finanz⸗Mini⸗ ster die Budgetvorlage für 185:0 55 begleitet hr “ ng Anderem Folgendes: Nach dem Programm der Königlichen Eisenbahnbau⸗Kommission sollen im Verlauf der Periode 1851 —55 folgende Eisenbahn⸗Bahnstrecken in den beigefügten Terminen ber⸗ geben werden, als: Ludwigs⸗Süd⸗Nordbahn. Am 1. Oktober 1851 1 11u1““ von Kaufbeuern nach Kempten zu 11,1, giebt wäh⸗ ii der vier Jahre 44,4 Bahnstunden; am 1. Oktober 1852: von Kempten nach Immenstadt zu 5,9 Stunden giebt für drei Z am 1. Oktober 1853: von Immen fadt nc Herbe en zu 6,4 Stunden, gieb tJahre 1. Stunden Ludwigs⸗Westbahn. Am 1. 8 18uh 1cce Neheeten⸗ 8 Bamberg nach Haßfurt zu 9,4 Stunden, giebt 32,1 Bahrstun⸗ v⸗ am 1. Jult 1853: von Haßfurt nach Schweinfurt zu 5,7 tunden, giebt 12,8 Bahnstunden; am 1. Juli 1854: von Schwein⸗ furt nach Würzburg zu 12,3 Stunden, giebt 15,4 Bahnstunden Es werden also die im Verlauf der Jahre 1851 .88 im Betrieb stehenden neuen Bahnstrecken zusammen 135,2 Bahnstunden betra⸗
gen, wonach
treffen. ahnstunden
im Durchschnitt auf ein Jahr 33,8
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Sachsen. Dresden, 2. Mai. (Dr. J.), He Plenarsitzung der Ministerial⸗Konferenz dem Vernehmen nach die in den vier Kommissionen zum Abschlusse gelangten Arbeiten zur Vertheilung behufs Absendung an die resp Regierungen gekommen sind, damit deren Erklärungen bis zu der am 15. Mai stattfindenden Schlußsitzung erfolgen können. Die hier noch verweilenden Konferenz⸗Bevollmächtigten werden sich zu⸗ nächst an ihre resp. Höfe begeben, um die rechtzeitige Abfassung der beantragten Erklärungen mit zu fördern. Der Königl. sächsische Bevollmächtigte beim deutschen Bunde, Geheime Rath Nostitz und Jänkendorf, der auf einige Tage hierher gekommen war, kehrt als⸗ II Sin zurück, wohin der Oberst⸗Lieutenant
Spiegel a evollmächtigter für Militair⸗ ei ächtigter für Militair⸗Angelegenheiten be⸗
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Hannover. Hannover, Mai. (Hann. Ztg.) Majestät der König hat sich heute Morgen nach Sö —8 ben. In seiner Begleitung befinden sich der Reise⸗Marschall, Hof marschall von Malortie, der Flügel⸗Adjutant Hauptmann Graf von Platen⸗Hallermund, und der Leibmedikus Dr. Baring.
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Württember S 2 i. (S i
g. Stuttgart, 2. Mai. (Schwäb. Mer 1 höch ster Entschließung vom 26. April haben Se. Majestät der König zum Präsidenten der Kammer der Standesherren den Fürsten Hohenlohe⸗Langenburg ernannt.
Hessen. Kassel, 1. Mai. (O. P. A Z.) H ist Hessen. Mai. (O. P. A. Z.) Heute ist nach stehende, die Kompete er Kri erichte fende apetenz der Kriegsgerichte betreffende Verordnung 1 „Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kur⸗ 8 88 erlassen zur Beseitigung der Zweifel über die nach der vom 28. September 1850, die weitere Handhabung T“ 8 vete ka. vom 7ten desselben Monats be⸗ „hinsichtlich der im §. 2 daselbst erwähnten, wäͤ des 3 „r ri g 4 g EZö vorkommenden Vergehungen 8 8 iche Aburtheilung, welche Zweifel aus der Verbi b t b g, lche 2 Berbindu 86 - der fraglichen Vergehungen mit den daselbst üibe⸗ ic 5. er Bestrafung gegebenen Vorschriften in demselben Para⸗ ohne Grund entnommen sind, da die Anwendbarkeit der “ sofortige Geltung verlangenden Bestim⸗ ig ber die gerichtliche Kompetenz besteht, ohnehi ch ei E scheidung hinsichtlich des Zeit 8 “ eidung s Zeitpunktes der Verübung der im §. 2 “ so wenig in den völlig allgemein I C Anhaltpunkt findet, als sie dem bei g sdehnung kriegsgerichtlicher Zuständigkeit ü t derselben an sich nicht unterworfenen Personet E1“ sell h ni enen Personen in Ansehun isser “ Zwecke entspricht, bee. gacc dee sführ es erwähnten §. 2 über die auf die Ve des bleibenden Kriegsgerichts h 98 * zu machende Anwendung des G 8 vom 31. Oktober 1848, die öffentli C 1 8, öffentliche Abhaltung der S und Kriegsgerichte betreffend, erh Zweifel ““ gsgerich — ‚erhobenen Zweifel — deren dafaus, daß diese Form lediglich für die Stand⸗ “ gerichte über Militairpersonen vorgeschrieben ist, sich ergiebt, die Oeffentlichkeit aber auch mit dem Zwecke der Verord⸗ nung vom 28. September v. J. unvereinbar ist und sich in der⸗ als beabsichtigt ankündigt — der Beseitigung bedürfen, na nhörung Unseres Gesammt⸗Staatsministertume 3 n⸗ n. d 9 = sminister S 8 nochfolgende authentische Erklärung dahin: daß die ö“ “ September 1850, die weitere Handhabung und Ergän ün 8. 8 7ten desselben Monats über die Eräeung gszustandes betreffend, insofern dadurch die ständigkeit des bleibenden Kriegsgerichts T11““ bleil zur Untersuchung und Bestraf der im §. 2 aufgezählten Ver 1 “ b 9 gehen von nicht zum Militair b gen Personen begründet wird auch A 11— gen 7 1 nwendung auf diejeni gehen der gedachten Art leiden soll, welche wä “ E“ „ he während der Zeit zwis 2 b der Verordnung vom 7. September 1850, die E laschen ho Fn dem Erscheinen der Verord nung 9 28 s egangen sind, so wie, daß bei dem in G⸗ iß⸗ heit der letztgedachten bezi ise i A“ 1 ziehungsweise der Verordnung v 30 September 1850, das vom Oberbefel ö8 ze I befehlshaber einzusetzende Kriegs⸗ 1e betreffend, abzuhaltenden Kriegsgerichte, 188 durch Geheg vn u 1“ die Stand⸗ und Kriegsgerichte über 3 ersonen vorgeschriebene Form der ffenilichkeit Fae ges Fe der Oeffentlichkeit ausge⸗ Urkundlich Unserer allerhöchst ei ändi f AUIrkundlich Unse 2 . genhändigen Unterschri Sh beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Kassel, W . 8641. Friedrich Wilhelm. Hassenpflug. Volmar. Havnau Für den Justiz⸗Minister kraft allerhöchsten Auftrags: Meyer.
Nassau. Wiesbaden, 1. Mai. (O. P. A. Z.) Gestern Nachmittag um 4 ½ Uhr traf Se. Hoheit 94 “ . “ lauchten Gemahlin auf dem festlich geschmückten und bewimpelten Dampfboot „Joseph Miller“ unter Glockengeläute und Kanonen⸗ donner in Biebrich ein und wurde daselbst feterlich empfangen und nach dem Schlosse geleitet. An der dem Eingang zum Schlosse
gegenüber errichteten mit den vereinten nassauischen und anhalti⸗ schen Wappen ꝛc. geschmückten Ehrenpforte harrten der Ankommen⸗ den die Vorstände der Herzoglichen Ministerien, eine Abtheilung des Hofes und eine Deputation der Biebrich⸗Mosbacher Bürgerschaft. Die Herrschaft durchschritt das von den Bürgern und einer Infanterie⸗ Abtheilung gebildete Spalier, die große Freitreppe hinauf nach dem