1851 / 131 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hann nebst den übrigen entgegengereisten Familiengliedern bereits gestern Abend wieder hierher zurückkehrten.

Hannover. Hannover, 8. Mai. (Hann. Ztg.) Die nter dem 4ten v. M. vertagte erste Kammer hatte sich in be⸗ schlußfähiger Anzahl heute zur Sitzung wieder vereinigt. Nach Mittheilung verschiedener während der Vertagung ein⸗ gegangener Schreiben der Königlichen Regierung kündigt Ober⸗ Staats⸗Anwalt Bacmeister einen Urantrag dahin an: „Stände wollen die Königliche Regierung um Erlassung einer gesetzlichen Bestimmung ersuchen, wonach die im Anhange II. der neuen Straf⸗ Prozeßordnung enthaltenen Eidesformeln schon jetzt vor den Schwur⸗ gerichten zur Anwendung zu bringen sind.“ Der Antrag wird von vielen Seiten unterstützt und vom Prästdium die gewünschte baldige Berücksichtigung zugesichert. 1“ . Der Tagesordnung gemäß wendet sich die Kammer zur Be⸗ athung des Budgets für 1851 und 52 und den dazu gestellten Anträgen des Finanz⸗ Ausschusses. Nachdem die Anträge des Fi⸗ nanz⸗Ausschusses überreicht und sofort gedruckt vertheilt waren, ge⸗ langt zuvörderst das Ausgabe⸗Budget zur Berathung, indem Schatz⸗ rath von Bothmer, owohl die einzelnen Positionen Ausschuß⸗Anträge näher motivirt.

als Berichterstatter der Finanz⸗Kommission, erläutert, als die dazu gestellten

Die beiden ersten, das König⸗ liche Haus (Nr. I.) bezielenden Positionen, nämlich: 1) Zu den Ausgaben der Königlichen Kronkasse und 2) Jahrgelder Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit des Kronprinzen, werden als feststehend ohne Dis⸗

kussion bewilligt; während die, das Königliche Gesammt⸗Ministerim (Nr. II.) betreffenden Positionen 3, 4 und 5, mit Bezugnahme auf die so eben erst erfolgte Vertheilung der Ausschuß⸗Anträge, einst⸗ weilen ausgesetzt werden.

Ebenfalls ohne Diskussion bewilligt die Kammer ad Nr. III. „Stände“ die Positionen 6 bis 9 inkl., worauf die folgenden Po⸗ sitionen 10 und 11 ad Nr. IV. „Landdrostei“ ausgesetzt werden. Nachdem sodann die vier Positionen sub Nr. V. „Aemter“ geneh⸗ migt, auch ad Nr. VI. „Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗ heiten“ die Positionen 16 und 17 bewilligt, werden die Positionen 18 und 19 „behufs der Gesandschaften“ wiederum ausgesetzt. Sub Nr. VII., „Kriegs⸗Ministerium“, wird die Bewilligung sämmtlicher Positionen ausgesprochen, mit alleiniger Ausnahme der Position 28 (Entschädigung für die Hospital⸗ und Militair⸗Unterstützungs⸗ kasse, wegen Aufhebung der Duodezimalgelder = 6745 Rthlr.), welche abgelehnt wird. Daneben billigt die Kammer den Ausschuß⸗ Antrag Nr. 11 des Inhalts: „Die geschehene Erstattung von 5574 Rthlr. 20 Sgr. für den Transport und die Verpflegung dänischer Kriegsgefangenen zu Stade an die Kriegskasse, vorbehaltlich des Rechts, dieselben bei der Liquidation in Frankfurt in Anrechnung zu bringen, zu genehmigen. Hiernächst gelangen die Positionen 30 bis 33 incl. ad Nr. VIII., „Justiz⸗Ministerium“, zur Berathung; auch diese werden mit den dazu gestellten Kommissions⸗Anträgen ohne Debatte bewilligt. Eben so genehmigt die Kammer die Post⸗ tionen 34 bis 51 incl. sub Nr. IX., „Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten“ insoweit nach Maßgabe der im Laufe der Diät stattgehabten besonderen Bewilligungen die Bewilli⸗ gung hier noch erforderlich; zugleich auch wird der 16te Kommis⸗

sions⸗Antrag, „die für das laufende Rechnungsjahr zur Vermeh⸗ rung der Bibliothek der Universität Göttingen geschehene Veraus⸗ gabung von 3000 Rthlr. zu genehmigen“, angenommen.

Zur Rubrik sub Nr. X. „Ministerium des Innern“ über⸗ gehend, spricht die Kammer die Bewilligung sämmtlicher Positionen 52 bis 91 inkl. aus und genehmigt die betreffenden Ausschuß⸗ Anträge, deren 17ter die Streichung des unter Nr. 8 des Spezial⸗ Etats (ad X. 3) aufgeführten außerordentlichen Zuschusses von 400 Rthlr. für die hiesige städtische Aamenkasse bezweckt. Die Position 66 veranschlagt (ad Nr. 8 b) die Wasserbaukosten und son⸗ stigen behufs des Wasserbauwesens erforderlillen Ausgaben und Vor⸗ schüsse zum Gesammtbetrage von 164,00 Rthlr. Der Ausschuß geht überdiese Positionen hinaus, indem er in seinem 23sten Antrage vorschlägt, der Regierung zu erwiedern, daß Stände, bei dem dringenden Verwen⸗ dungsbedürfnisse und bei dem befriedigenden Zustande des Staats⸗ haushalts, die Ausgaben für Wasserbaukosten auf den vorjährigen Ansatz von 180,300 Rthlr. wieder erhöht haben und der Königlichen Regierung ein rascheres Fortschreiten in den Arbeiten, so weit die technischen Kräfte dies zulassen, dringend empfehlen. Unter Dissens des Staats⸗Ministers von Münchhausen, welcher prinzipmäßig ge⸗ gen jede über die Anforderungen der Regierung hinausgehende ständische Geldbewilligung sich erklärt, findet dieser Antrag die An⸗

nahme der Kammer.

Schließlich werden auch die Positionen 92 bis 90 inkl. ad Nr. XI. „Ministerium des Handels“ bewilligt, während der Ausschuß⸗ Antrag 27 „die Position 92 (Besoldungen = 5766 Rthlr. 16 gGr.) um 320 Rthlr., für das Hafenpersonal zu Gestemünde, welches außerdem mit 60 Rthlr. unter der Position 65 aufgeführt ist, zu vermehren“, nach den vom Staatsminister von Hammerstein ertheil⸗ ten Erläuterungen, ohne weitere Diskussion angenommen wird.

Hierauf überreicht Wolff die Anträge des während der Ver⸗ tagung in Thätigkeit verbliebenen, ständischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurfe, die Reorganisation der Provinzial⸗Landschaften be⸗ treffend.

Die Verhandlungen der heutigen ersten Sitzung der zweiten Kammer nach der Vertagung, zu welcher 68 Mitglieder sich ein⸗ gefunden hatten, waren von nur kurzer Dauer und ohne erhebliches

Interesse.

Hannover, 9. Mai. (Hannov. Ztg.) Sitzung der ersten Kammer. Der in der gestrigen Sitzung von Bacmeister ge⸗ stellte (und bereits erwähnte) Antrag: „Stände wollen bei ver Kö⸗ niglichen Regierung beantragen, daß die im Anhange II. zu der neuen Strafprozeßordnung vom 8. November 1850 enthaltenen Eidesformeln schon jetzt in dem gegenwärtigen mündlich⸗öffentlichen

Verfahren vor den Schwurgerichten in Anwendung treten“, wurde vom Antragsteller näher begründet und dann einstimmig angenom⸗ men, worauf die Kammer das Regierungsschreiben, den Haushalt der Königlichen General⸗Kasse für die Rechnungsjahre 1849 51 und die Vorjahre betreffend, auf Antrag des Schatzraths von Bothmer an den Finanz⸗Ansschuß verweist und das Regierungs⸗ schreiben wegen Uebersicht des Bestandes der Landstraßen, auf Wolff's Antrag, zu den Akten zu nehmen beschließt. Sodann wird der Antrag der Königlichen Regierung, behufs der im Jahre 1852 in Hannover stattfindenden 15ten Versammlung deutscher Forst⸗ und Landwirthe die erforderlichen Geldmittel bis zum Be⸗ trage von 3000. Rthlr. zu bewilligen, unter von Honstedt's und Breusing's Befürwortung einstimmig in erster Berathung an⸗ ommen. gen In fortgesetzter Berathung des Ausgabe⸗Budgets wendet sich die Kammer zunächst zu den gestern ausgesetzten Positionen, unter welchen diejenigen, welche sub Nr. II. „das, Königliche Gesammt⸗ Minister ium“ betreffen, zu einer längeren Diskussion Anlaß geben. Nach Inhalt des Budgetschreibens vom 26. März l. J. beantragt die Königliche Regierung, den etatsmäßigen Ministergehalt auf

5000 Rthlr. festzustellen, erläutert indeß gleichzeitig, daß die da⸗

622 h“

nach veranschlagte Mehrausgabe für jetzt nicht vollständig zur Ver⸗

weil den gegenwärtigen Ministern nur eine Be⸗ Der Finanz⸗Ausschuß Feststellung des etatsmä⸗

wendung komme, soldung von 4000 Rthlr. beigelegt sei. dagegen trägt darauf an, mit der st ßigen Ministergehalts auf 5000 Rthlr. sich zwar einverstanden zu erklären, dabei aber zu befürworten, daß der Gehaltssatz vom 1. Juli v. J. an für jeden Minister nicht blos zur Disposition stehe, sondern wirklich ausgegeben werde. Schatzrath von Both⸗ mer führt zur Erläuterung an, wie der Ausschuß von der Ansicht ausgegangen, daß, da der Gehalt von 5000 Rthlrn. nur für an⸗

gemessen erachtet worden, ein Grund nicht vorliege, den gegenwär- beendeter De- batte, bei welcher Breusing, Kraut, von Ho nstedt und Staats-

tigen Ministern diesen Gehalt zu entziehen. Nach Minister von Münchhausen sich betheiligen, nimmt die Kammer den Ausschuß⸗Antrag fast einstimmig an.

Hierauf wrrden die ausgesetzten übrigen, wie auch die ferneren Budgets⸗Positionen 97 dis 111 inklusive bewilligt.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kamen fol⸗

gende in der Redactions⸗Kommission geprufte ständische Schreiben r : 1) die Lage des Landesschuldenwesens betreffend, 2) den Hadelnschen Entwässerungs⸗Kanal betreffend, 3) das Staats⸗

zur Verlesung:

dienergesetz betreffend, und Richter betreffend.

Auf eine desfallsige Interpellation Grumbrecht's sich Lindemann im Stande, die Nachrichten der Blätter in Betreff der bevorstehenden Publication der Städte⸗-Ord⸗ nung zu bestätigen.

Man geht sodann zur Berathung des Einnahme⸗Budgets über, wobei Lehzen als Berichterstatter der Finanz⸗Kommisston die erforderlichen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und den Anträgen des Finanz⸗Ausschusses giebt. Es steht zunächst die Ru⸗

4) das Disziplinarverfahren gegen

brik I. „Ueberschüsse zu den Amts⸗Kassen = 1,434,146 Rthlr.“ zur

Verhandlung. Bei der Position „Pachtgelder von Grundstücken =

687,392 Rthlr.“ giebt folgender Antrag Grumbrecht's zu einer

längeren Diskussion Veranlassung: „Stände erklären der Königlichen Regierung, daß sie die allmä⸗ lige Veräußerung der jetzt durch Verpachtung im Ganzen benutz⸗ ten Domanial⸗Gutskomplexe, namentlich solcher, bei welchen be⸗

deutende Bauten in Aussicht stehen oder deren Bestandtheile von den Einwohnern benachbarter Orte vortheilhaft kultivirt werden

können, sehr nützlich finden und daher geneigt sind, ihre Geneh⸗ migung zur Veräußerung solcher Domanialguter zu ertheilen.“

Auf den von mehreren Seiten ausgesprochenen Wunsch zieht der Proponent jedoch seinen Antrag für jetzt wiederum zurück, um ihn demnächst als Urantrag wieder einzubringen.

Die drei ersten Anträge der Finanz⸗Kommission zum Einnahme⸗ Budget werden ohne Widerspruch angenommen, namentlich wird auch der Antrag wegen des Münzbaues nach sehr ausf Motivirung einstimmig gebilligt.

Württemberg. Stuttgart, 8. Mai. (Schwäb. Merk.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer erhielt zunächst der Abgeordnete Wiest das Wort: „Die öffentliche Erklärung sagt er die gestern von 18 Abgeordneten übergeben worden ist, veranlaßt mich, für meine Person ebenfalls eine Erklärung ins Protokoll niederzulegen. so erhebt sich die Frage: was sind wir alsdann noch? Für was werden wir angesehen und behandelt? bündig: wir wären eine Privatgesellschaft, fall innerhalb der Manern dieser Stadt Saale zusammengebracht hat; die, welche uns gewählt haben, zu was haben diese uns hierher gesandt? etwa zu einer Privatverhandlung? und was wäre die Folge dieser An⸗ sicht? Wenn wir den Etat berathen, so würde dies eine bloße Pri⸗ vatarbeit sein, und wenn das Hauptwerk, zu welchem wir berufen sind, die Revision der Verfassung, uns gelingen würde, was hätten wir gethan? Nichts Anderes, als zu den bereits vorhandenen einen weitern Entwurf hinzugefügt. unserer Berufung nicht sein; zu einer solchen Spielerei bin ich nicht hierher gekommen, und ich nehme für diese Versammlung einen öffentlichen Charakter und das Recht in Anspruch, die uns übertragenen öffentlichen Angelegenheiten endgültig und rechtsgültig zu erledigen, auf eine Weise, welche die Krone und das Volk bil⸗ ligt. Die Unterzeichner jener Erklärung, nachdem sie ihre Sitze in diesem Saal eingenommen haben, konnten diese Erklärung nicht mehr abgeben; es besteht zwischen der Annahme der Wahl und jener Erklärung ein innerer Widerspruch, welchem sie sich, sie mögen erklären und sagen, was sie wollen, können, und ich glaube, man fühlt dies auch aus ihrer Erklärung heraus. Schoder: Ich hätte wünschen mögen, daß der Herr Redner das, was er gesprochen hat, in Form eines Antrags einge⸗ bracht hätte. Er hat der von den 18 Unterzeichnern der Erklärung ausgesprochenen Ansicht lediglich eine andere Ansicht entgegengesetzt. Hätte er etnen Antrag gestellt, so würden wir Gelegenheit gehabt haben, uns auszusprechen. So haben wir nur eine entgegengesetzte Ansicht gehört, die wir zu hören gewöhnt sind und noch oft hören werden. Präsident: Die Frage über die Kompetenz oder In⸗ kompetenz wird wohl noch öfters vorkommen. Da kein Antrag ge⸗ stellt worden ist, der dann jedenfalls an eine Kommission hätte ge⸗ wiesen werden müssen, werden wir zur Tagesordnung übergehen können.

Freiherr von Linden als Vorstand der Legitimations⸗Kom⸗ mission eröffnet, daß diese Kommission mit einigen Berichten gefaßt sei. Nachdem diese Berichte erstattet worden, lenkt der Abgeord⸗ nete Kuhn die Aufmerksamkeit der Kammer auf die Frage hin,

Zu⸗

diesem

welche der und in

ob die Versammlung überhaupt im Falle sei, eine Antworts⸗Adresse

zu erlassen. Es sei erinnerlich, daß man aus erheblichen Gründen selbst nach der feierlichen Eröffnung der zweiten Landes⸗Versamm⸗ lung durch Se. Majestät den König von⸗ genommen habe, gleicherweise nach der Eröffnung der dritten Lan⸗ desversammlung. Die damals geltend gemachten Gründe bestehen zum Theil noch, zum Theil kommen neue hinzu. Er möchte, daß zuerst über die Dringlichkeitsfrage, d. h. darüber, ob eine Antworts⸗Adresse zu erlassen sei oder nicht, abge⸗ stimmt werde. Präside unt: Die Dringlichkeit ist schon ent⸗ schieden durch die auf die heutige Tagesordnung gesetzte Wahl ei⸗ ner Adreß⸗Kommission. Da von keiner Seite etwas entgegnet wird, so fährt Kuhn fort und stellt den Antrag, keine Adresse zu erlas⸗ sen. Die deutsche Frage stehe bekanntlich wieder im Vordergrund; wegen ihr sei man schon die beiden letzten Male von einer Ant⸗ worts⸗Adresse abgestanden, und schon damals sei weiter bemerkt worden, daß die Berathung kostspielig, unpraktisch sei, nur erbittern könne und die so nothwendige Versöhnung hinausschieben müssse. Eine Adreßberathung würde kaum innerhalb einer Woche erledigt werden. Dagegen sei ein Punkt in der Eröffnungsrede vorhanden, welcher eine Antwort erheische, indem die Regierung zwar ihre Bereitwilligkeit zu einer Verfassungsrevision ausgesprochen, die alsbaldige Vornahme die⸗ ses Geschäfts aber davon abhängig gemacht habe, daß die Stände dafür sich aussprechen. Er glaube nun, daß nur eine Stimme dar⸗

erklärt öffentlichen

des Ausschuß⸗Vorschlags,

ührlicher V

Es ist von jenen Herren unsere Versamm⸗ lung als eine unberechtigte erklärt worden; ist diese Ansicht richtig,

Die Antwort ist kurz und

Das aber kann das Ziel und Ende

nicht entziehen

einer Adresse Umgang

1.“ 5 v“

über herrsche, daß man eine Verfassungsrevision erwarte, daher der weitere Antrag: zu erklären, daß die Kammer allerdings auf die Verfassungs⸗Revision nicht blos warte, sondern aus dringenden Gründen wünsche, so bald als möglich darauf eingehen zu können. Reyscher will auf die Dringlichkeitsfrage zurückkommen; nach ei⸗ ner längeren Debatte über diese Frage beschließt die Kammer auf A. Seegers Antrag, die Frage, ob überhaupt eine Adresse erlas⸗ sen werden soll, auf die morgende Tages⸗Ordnung zu setzen. Nun

wird zur Wahl einer aus funf Mitgliedern bestehenden Geschäfts⸗ 8

Ordnungs⸗ und Druck⸗Kommission übergegangen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. Mai. (Darmst.

Z t g.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer beschäftigte sich dieselbe mit dem in der zweiten Kammer gestellten Antrag des Abgeordn. Bogen, die Ausübung der standesherrlichen Patronat⸗ rechte betreffend. 7

die den

tionsrechte bei Besetzung von Pfarr⸗ und Schnlstellen auf, so weit

sie nicht nachzeigen könnten, daß diese Stellen von ihnen oder ihren 8

Vorfahren aus ihrem Privatvermögen fundirt worden seien. Zu diesem Zweck sollte eine Kommission die Quelle untersuchen und entschriden, was auch geschah. Abgeordn. Bogen hatte nun darauf angetragen, die Staats⸗Regierung zu veranlassen, über die Thätigkeit der Kommission Vorlage zu machen. Die zweite Kammer hatte mit 31 Stimmen gegen 17, in Annahme den Antrag verworfen, aber mit Stim⸗ menmehrheit ein Amendement angenommen, demzufolge die Staats⸗ Regierung um bestimmte Ausschlüsse ersucht werden sollte. Der Aus⸗ schuß der ersten Kammer trug darauf an, diesem Beschlusse der zweiten Kammer wicht beizutreten, indem der Weg der Fragestel⸗

lung zur Einziehung von Nachrichten über die allgemeinen Ergebe nisse der Entscheidungen der Kommission offen stehe. Thudichum

brachte das Amendement ein: die Staats⸗Regierung zu ersuchen, nach Vollendung der Arbeiten der Kommission von deren Resultat den Ständen Mitheilung zu machen, zog es aber vor der Abstim⸗ mung zurück. nur bestimmte loren, Präsident Graf

staatsrechtliche Befugnisse durch Verzicht ver⸗ Solms⸗Laubach sprach sich dahin aus, die Standesherren seien 1848 durch einen moralischen Zwang ver⸗ mocht worden, eine „Modification“ ihrer durch das öffentliche Recht garantirten staatsrechtlichen Zuständigkeiten zuzugeben. Mit allen Stimmen wurde der Antrag des Auesschusses angenommen. Noch stattete Vice-Präsident Hesse Bericht ab über den Antrag der Abgeordneten Bogen und Metz, wegen Beschleunigung der Unter suchung hinsichtlich der oberlaudenbacher und erbacher Volksversamm⸗ lungen im Mai 1849. Am Schlusse dieses ausführlichen Berichts der Vorschlag, dem Beschlusse der zweiten Kammer nicht beizutre⸗ ten. Nach diesem Beschlusse sollte die Staats⸗Regierung ersucht werden, durch die kompetente Behörde eine Prüfung der Frage ein⸗ zu lassen, ob eine bestimmte strafbare Unterlassung bestanden habe.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 8. Mai. (Alt. Merk.) Das (bereits erwähnte) Königl. Reskript, welches den ernannten Nota beln resp. durch den Minister für das Herzogthum Schleswig, den Staatsrathspräsidenten und den Königlichen Kommissar für das Herzogthum Holstein zugestellt ist, lautet folgendermaßen:

„Friedrich VII., ꝛc. In unserem Manifest vom 14. Juli v. J. haben Wir unsere landesväterliche Absicht verkündigt, ange sehene Männer Dänemark und dem Herzogthum Holstein zusammenzuberufen, um ihre Meinung über die Ordnung des Verhältnisses des Herzog⸗ thums Schleswig zum Königreich Dänemark auf der anderen Seite zu hören. Noch stets von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es der beste und sicherste Weg ist, um eine feste und schließliche Ord⸗ nung der wechselseitigen Verhältvise der zur Monarchie gehoͤrigen Landestheile zu erreichen, Männer, die mit dem Ver⸗ trauen ihrer Mitbürger geehrt sind, aus den verschiedenen Landes⸗ theilen zu einer gemeinschaftlichen Berathung darüber zusammen⸗ treten zu lassen, wollen Wir deshalb zur Erfüllung der in Unserem vorgedachten Manifeste gegebenen allerhöchsten Zusage hierdurch allergnädigst befohlen haben, Dir (Titel und Name), daß Du Dich so einrichtest, daß Du am 14. Mai Dich in Unserer Stadt Flens⸗ burg einfindest, um da mit folgenden von Uns aus dem Herzogthum Schleswig, dem Königreich Dänemart und dem Herzogthum Hol⸗ stein berufenen Männern, nämlich: (folgen die Namen der Nota⸗ beln) in vorgedachter Absicht zusammenzutreten. Um zum Aus⸗ gangspunkt und zur Grundlage für diese Verhandlungen zu dienen, wollen Wir allergnädigst durch den Kommissarius, welchen Wir zur Leitung derselben verordnet haben, ei⸗ nen in allgemeinen Zügen abgefaßten Plan für Ordnung der ganzen Monarchie und namentlich über die Stellung des Herzogthums Schleswig in derselben vorlegen lassen. Die Re⸗ sultate der Verhandlungen werden Uns in Unseren Kommissarius einzureichenden allerunterthänigsten Bedenken vorzulegen sein, worauf Wir dann, ehe Wir Unseren Beschluß fas⸗ sen werden, Uns die Sache durch Unsere Regierungs⸗Organe für die verschiedenen Landestheile vortragen lassen werden. Zu Unse⸗ rem Kommissarius, um bei der von Uns solchergestalt anberaumten Versammlung die Verhandlungen zu leiten, haben Wir allergnädigst für gut befunden, Unseren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister. an dem Kaiserlich österreichischen Hofe, Unseren Kammerherrn Grafen Heinrich Bille-Brahe zu ernennen. Ueber den Empfang Unseres gegenwärigen allerhöchsten Reskripts hast Du unaufhaltsam an Unseren .. einzuberichten. it geschieht Unser Wille; Gott befohlen!“ 8

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Oldenburg. Oldenburg, 6. Mai. (W. Ztg.) Der Vorstand des Ministeriums des Auswärtigen, Ministerialrath von Eisendecher, bisher der Bevollmächtigte Oldenburgs bei den dresdener Konferenzen, ist zum Bundestags⸗Gesandten bestimmt und wird schon ehestens nach Frankfurt oder zunächst nach Dresden abgehen.

Bremen. Bremen, 8. Mai. (Wes. Ztg.) Der Senat forderte die Bügerschaft in ihrer gestrigen Sitzung mit nachfolgen⸗ den Worten von neuem auf, sich über seinen bisher noch nicht von ihr in Berathung genommenen Antrag vom 19. April zu erklären: „Da die Bürgerschaft sich über den vom Senat am 19. April d. J. erneuerten dringenden Antrag noch nicht erklärt hat, der Senat es aber im Interesse unseres Gemeinwesens für nothwendig hält, daß die Revision des Wahlgesetzes keinem längeren Aufschub unterliege, so sieht er sich veranlaßt, die Bürgerschaft zur unverzüglichen Vor⸗ nahme dieses Gegenstandes bei ihren Berathungen aufzufordern.

Nach längerer Debatte wurde ein Antrag des Herrn Wisch⸗ mann angenommen, des Inhalts: Die Bürgerschaft möge bezüg⸗ lich dieses Gesetzes eine Kommission niedersetzen, welche untersuche, inwieweit die vom Senat in seiner Mittheilung vom 19. April so⸗ wohl der Bürgerschaft, wie der Gesammtheit gemachten Vorwürfe begründet, wie dieselbe in würdiger Sprache zu beantworten sei,

Der Art. 6 des Gesetzes vom 7. August 1848 8 V zur Regulirung der standesherrlichen Verhältnisse hob Standesherren als solchen bisher zuständig gewesenen Präsenta⸗

Birnbaum hob hervor, die Standesherren hätten

aus dem Herzogthum Schleswig, dem Königreich

„Jede Petition muß geschrieben und unterzeichnet sein. Petition blos eine Unterschrift führt, so muß dieselbe vom Maire der Gemeinde, wozu der Petent gehört, legalisirt sein, was immer ohne Kosten geschehen muß. Wenn sie mehrere Unterschriften führt, so muß wenigstens eine legalisirt sein, die für die Wahrhaftigkeit

die künftige

einem an Uns durch

gefährdet, wenn nicht unterdrückt werden würde.

titionen

8 Fin erar nsotunf ul. h he in . ) 214 und ob Gründe vorlägen,

werth erscheinen lassen, eine Revistons⸗Deputation niederzusetzen.

Zu Mitgliedern der Kommission wurden gewählt die Herrn Wisch⸗ mann, Kotzenberg, W. Brandt, E. Meyer, Pastor Dulon. So⸗ dann beschloß die Bürgerschaft bei Berathung des betreffenden Postens in Budget nach einer vom Senat auf ihr Ansuchen ertheilten Auskunft über die Verhältnisse des Ober⸗Appellationsgerichts zu Lübeck folgende Erklärung: Die Bürgerschaft dankt dem Senat für die Auskunft, hat jedoch mit ihrem Wunsche, über die Verhältnisse des Ober⸗Appellationsgerichts Auskunft zu erhalten, insbesondere auch u wissen gewünscht, wie es mit der Besetzung der bereits am 8. März 1850 erledigten Rathosstelle beim Ober⸗Apellationsgerichte werden solle; so wie sie auch darüber Auskunft wünscht, wodurch die er⸗ höhten Ausgaben für dieses Jahr entstehen.

Frankfurt. Fraukfurt g. M., 9. Mai. (O. P. A. Z.) Biele Bundestagsbevollmächtigte haben sich dieser Tage hier aufgehalten, theilweise auch ihre Kreditive überreicht, reisen aber, insofern sie zugleich Mitglieder der dresdener Konferenzen sind, dahin zurück. So der hiesige Schöff Dr. Harnier, der bückeburgsche Geheime Ka⸗ binets⸗Rath Dr. Strauß, der Syndikus Dr. Brehmer aus Lübeck, Herr von Marschall, ist nach Karlsruhe zurückgereist. eg;;

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Aunsland.

Oesterreich. Venedig, 6. Mai. (W. Z.) Um 9 Uhr Mor⸗ gens langten bei regnerischem Wetter mit dem Dampfer „Vulkano“ Se. Majestät der König Otto, Erzherzogin Hildegarde, Großherzogin von Hessen⸗Darmstadt, Fürst Lobkowitz hier an. Das Gefolge war mit dem Lloyd⸗Dampfschiffe „Erzherzog Friedrich“ bereits um 6 Uhr angekommen. König Otto und Fürst Lobkowitz stiegen bei Sr. Königl. Hoheit dem Herzog von Modena 2 Erzherzogin Hildegarde und Großherzogin von Hessen mit Ihrem Gefolge im Gubernial⸗ Pallaste ab. Großherzog von Hessen⸗Darmstadt, der zu Lande hier⸗ her reist, ist noch nicht eingetroffen.

Das humoristische Blatt „il Vulcano“ ist von der Militairbe⸗ hörde neuerdings suspendirt worden.

Der Testamentsexekutor des verstorbenen Patriarchen von Ve⸗ nedig, Mg. Jacopo Monico, hat der General⸗Kommission füͤr öf⸗ fentliche Wohlthaten 6000 Lire zur Vertheilung unter die Armen mit dem Beifügen übergeben, daß die Geringfügigkeit diese Summe mit dem geringen Vermögen des Verstorbenen und mit dem Um⸗ stande,

Zwecken bestimmt worden ist, zu⸗ entschuldigen sei. 1

Der Feldmarschall Graf Radetzky ist gestern von seiner Reise nach Bologna und Florenz wieder in Verona eingetroffen.

Brescia 30. April. ten großen Schaden gebracht und an auf eine Aerndte gänzlich vernichtet.

Ein starker Hagelschlag hat den Saa⸗

Karlstadt, 4. Mai. (Lloyd.) Heute sind funfzehn flüchtige

türkische Insurgenten aus Bosnien hierher in Gewahrsam gebracht worden. Uuter denselben waren drei Beghs, welche eine besondere Militair⸗Eskorte begleitete.

Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. vom 8. Mai. Zu Eröffnung der Sitzung deponirt Goulard eine Petition zu Gunsten der Verfassungs⸗Revision, die zugleich den Wunsch um Verlängerung der Gewalten des Präsidenten der Republik ausspricht. Da hierüber die Linke ihr Mißfallen bezeugt und einzelne Ausrufungen: 1 werden, so sieht sich der Vorsitzende, General Bedeau, veranlaßt, zu wiederholen, was er kürzlich bei einer ähnlichen Gelegenheit gesagt hat: „Das Petitionsrecht ist unbeschränkt. Wenn indessen der Ti⸗ tel einer Petition verfassungswidrig wäre, so hätte allerdings der Vorsitzende die Pflicht, dazwischen zu treten. Allein bis jetzt ist nichts Derartiges vorgekommen.“ General Bedeau kündigt so⸗ dann den Tod des Volksvertreters Aubergé vom Seine⸗ Marne⸗Departement an, worauf der Tagesordnung gemäß zur fortgesetzten Berathung eines Gesetzvorschlages über die Verhältnisse der Arbeiter zu ihren Arbeitsherren geschritten wird.

diskutirt. Die wesentlichen Bestimmungen desselben sind folgende:

der anderen verantwortlich ist. Wer eine falsche Unterschrift an⸗

fertigt, wird mit sechstägigem bis sechsmonatlichem Gefängniß, 16 bis 200 Franken Geldbuße und fünf⸗bis zehnjähriger Beraubung seiner bür⸗

gerlichen Rechte bestraft. Wer die Verantwortlichkeit für falsche Unterschriften übernimmt, wird mit 100 bis 500 Franken Geld⸗ buße bestraft.“ Madier de Montjau bemerkt, er erkenne die guten Absichten des Urhebers des Gesetzvorschlages an, da er die mehr und mehr hervortretenden Petitionen um die Präsidentschafts Verlängerung, eine Maßregel, die so viel heißen würde, als eine feierliche Erklärung des Bürgerkriegs im Lande, im Auge habe; er glaube aber, daß damit das Petitionsrecht selbst in der Praxis Den in Rede stehenden Vorschlag zur Legalisation der Petitionen hält er ferner für durchaus unnöthig, da die Untersuchung über die Pe⸗ gegen das Gesetz vom 31. Mai gezeigt habe, daß von 527,000 Unterschriften nur 85 verfolgt werden konnten, wovon nur 7 als falsch und nur 6 als unehrerbietig gegen die National⸗ Versammlung bestraft worden. Quentin Kommis⸗ sions⸗Berichterstatter, entgegnet: Es könne Niemanden einfallen, das Petitionsrecht, das immer bestanden habe, unterdrücken zu wol⸗ len, obschon es unter der Herrschaft des allgemeinen Wahlrechts weniger Nutzen und Bedeulung habe, als früher, und obschon er⸗ fahrungsmäßig die meisten Petitionen bisher nur Privat⸗Juteressen zum Zwecke gehabt und oft sehr seltsamen Inhalts gewesen oder geradezu gegen die Würde der National⸗Versammlung, an die sie gerichtet, verstoßen hätten. Es handle sich nur darum, das Peti⸗ tionsrecht zu regeln, zu organisiren, um ihm seine wahre Bedeu⸗ tung wiederzugeben, die durch bekannte Mißbräuche desselben ge⸗ schwächt worden sei. Bancel (üußerste Linke) erwiedert: Das Register der Freiheiten, die man durch vorgebliches Regeln und Organisiren unterdrückt habe, sei lang, und dem Petitionsrechte werde es jetzt eben so gehen. Er tadelt in dem Gesetz⸗Vorschlag besonders die Bestimmung, daß jeder Unterzeichner seinen Namen, Vornamen, Stand und Wohnort, so wie seine Eigenschaft als mün⸗ dig oder unmündig, beifügen müsse, eine Bestimmung, die seiner Ueberzeugung nach nur den herrschenden Klassen und Meinungen zu statten kommen koönne. Gelegentlich spricht der Redner seine Hoffnung aus, daß die Majorität verfassungswidrigen Agitationen nicht weichen, sondern mit der Linken vereint die Würde und Sou⸗ verainetät des parlamentarischen Regierungs⸗Systems aufrecht er⸗

welche es der Bürgerschaft empfehlens⸗

gend über das Rundschreiben des

Interesse dieser auszubreiten.“ densrichter sei übrigens schon im September 1848 (also unter Ca⸗ vaignac) angestellt worden, so antwortete Cavaignac mit Bit⸗

daß dessen ganzer Nachlaß zu frommen und wohlthätigen heißt:

bielen Orten die Hoffnung lung der Tage vom 29. Januar und 13. Juni verhindert haben.

Sitzung

„Das ist verfassungswidrig!“ gehört

jetzt gesagt, sie möge Nach Ge-⸗

nehmigung desselben in zweiter Berathung wird der Gesetzvorschlag von Chapot über Beglaubigung der Unterschriften von Petitionen

Wenn die

ner.; halten werde, was von der Rechten mit Beifall angehört wird. Emanuel Arago bringt noch vor Debattenschluß das Rundschreiben eines Friedensrichters des Lot⸗et⸗Garonne⸗ Departements an die Maires seines Distrikts bei, um zu zeigen, wer die Beamten seien, welche die Petitio⸗ nen nach Chapot's Vorschlag legalisiren sollten in welchem Rund⸗ schreiben es unter Anderem heißt: „Von allen Punkten Frankreichs strömen Petitionen um Revision der Verfassung und Verlängerung der Präsidentschaft herbei. Sollten wir allein gleichgültig gegen das verhängnißvolle Datum von 1852 sein? Ergreifen Sie die Initiative und rufen Sie alle rechtschaffenen Leute von allen Parteien zum Unterzeichnen ähnlicher Petitionen auf. Ihre Devise sei: Revision! Präsidentschafts⸗Verlängerung! denn dies ist das einzige Heil der Gesellschaft. Ich fuür meinen Theil verfahre in folgender Weise bei den Leuten, die zu mir kommen. Ich frage sie: Wollt ihr den Frieden haben? Wollt ihr eure Aecker behalten, die ihr erworben und von euren Vätern ererbt habt? Ehrt ihr Vater und Mutter? Liebt ihr eure Frau und Kinder? Glaubt ihr an die Religion Christi? Gut! ihr seid mit uns! Unter⸗ schreibt! Wollt ihr hingegen den Krieg mit ganz Europa? Ver⸗ leugnet ihr Christum? Gut! so unterschreibt nicht!“ Der Justiz⸗ Minister Rouher erklärt zuerst, daß die Regierung sich dem Cha⸗ potschen Vorschlage nicht widersetze, und spricht sich dann mißbilli⸗ Friedensrichters Lucinet aus, worüber er auch sofort vom General⸗Prokurator des Bezirks Auf⸗ klärungen verlangt habe. „Ich gebe nicht zu,“ sagte der Minister, „daß ein Beamter seine Stellung mißbrauche, um Petitionen im oder jener Meinung unterzeichnen zu lassen und Da Rouher tronischerweise bemerkte, dieser Frie⸗

terkeit: „Dann hat er wirklich Glück gehabt, daß er noch im Amte ist. Uebrigens hat er im Jahre 1848 nicht die Ermächtigung er⸗ halten, solche Rundschreiben zu erlassen.“ Hierauf wird abgestimmt und der Gesetzvorschlag mit 382 gegen 226 Stimmen in Erwägung gezogen.

Paris, 7. Mai. Die Flotte, welche bei günstiger Witterung gestern Brest verlassen haben wird, geht zuerst nach Cadix, dann nach Algier und Korsika und legt sich dann auf der Rhede von Toulon vor Anker.“

In der verflossenen Nacht wurde der Freiheitsbaum zu Belle⸗

ville umgehauen.

Die Presse veröffentlicht heute eine Proclamation Faustin's I., Kaisers von Haiti, in welcher es über die jüngste Verschwörung „Der verbrecherische Entwurf der Verschwörer griff nicht nur die Regierungssorm an, sondern trachtete nach nichts Geringe⸗ rem, als dem Umsturz der Gesellschaft.“

Die legitimistische Union bemerkt: „General Changarnier allein hat die kraͤftigen Maßregeln ergriffen, welche die Entwicke⸗

Sein Name war und ist noch ein Schreckbild für die Unruhestifter. Fragt sie, ob sie den Namen Louis Napoleon's eben so fürchten wie jenen anderen, der so vielen in Afrika erworbenen Ruhm in sich schließt? Die verneinende Antwort ist nicht zweifelhaft.“

Die Witterung hat in ganz Frankreich 6 plötzlich gewendet. Den warmen Tagen folgte selbst im Süden feuchtes kaltes Wetter

mit Gewitter und Hagelschlag.

Paris, 8. Mai. Heute sind der Polizeipräfekt und sämmt⸗ liche Offiziere der geladen. 1

Das General⸗Verfassungs⸗Revisions⸗Comité hat eine ein⸗ fachere Fassung seiner Petition an die National⸗ Versammlung be⸗ schlossen und theilt diese den bonapartistischen Journalen mit. Die Motivirung ist dem Inhalte nach mit dem früheren ganz gleich,

dagegen der Gegenstand der Petition bestimmter ausgedrückt und die Sprache entschiedener. 8 Versammlung gebeten wurde, und

Während in der ersten Petition die „baldmöglichst den Wunsch nach Revision der Verfassung auszusprechen“, wird „entscheiden, daß die Verfassung revi⸗ sind 21 bonapartistische Namen von Constitutionnel be⸗

gesetzlicher

dirt werde.“ Unterzeschnet Gutsbesitzern und Negozianten. Der merkt: „Wenn die National⸗Versammlung, durch Petitionen oder in anderer Art aufmerksam gemacht, zur Ueberzeu⸗ gung gelangt, daß Gefahr für das Vaterland darin läge, wollte man die unglückliche Zögerung nud die im Artikel 111

der Verfassung enthaltenen Formalitäten trennender Hindernisse auf

die Revision anwenden, so wäre ihr nicht jeder Ausweg abgeschnit⸗ ten. Sie könnte, wie Dupin ihr gesagt hat, unmittelbar alle Fran⸗ zosen zu Rathe ziehen, denen die Bewachung der Verfassung anver⸗ traut ist, und welche, da sie die Macht zu ihrer Aufrechthal⸗ tung besitzen, auch die Macht haben, sie abzuändern. 2 National Versammlung hätte das Mittel des Heils in ih⸗ rer Hand. Sie hätte für sich Art. 110, d. h. nicht nur den Geist, sondern auch den Buchstaben der Verfassung.“ Art. 110 der französischen Verfassung lautet nämlich: „Die Na⸗ tional⸗Versammlung übergiebt die Bewahrung gegenwärtiger Ver⸗ fassung nebst den in ihr garantirten Rechten dem Schutze und dem Patriotismus aller Franzosen.“ he der neuen Petition des General⸗Revisionscomité aus dem Grunde seinen vollen Beifall, weil darin der National⸗Versammlung die Wahl mehrerer Mittel, wie sie das Blatt angiebt, zur Disposition gestellt werde. 1“ In Straßburg waren am 4. Mai alle Häuser mit dreifarbigen Fahnen geziert und Abends beleuchtet. Man bemerkte viele Trans⸗ parente mit der einfachen Jahreszahl 1852.

Paris, 9. Mai. (K. Z.) In der heutigen Sitzung der National⸗ Versammlung wurden mehrere Berichte über die Revision der Ver⸗ fassung betreffende Anträge niedergelegt. Im Uebrigen waren die Verhandlungen unbedeutend. Das Central⸗Comité für Revision der Verfassung ist rein bonapartistisch geworden, indem alle diejeni⸗ gen Mitglieder, welche entgegenstehende Ansichten vertraten, aus⸗ geschieden sind.

Falloux zu verschieben.

Das Journal des Débats gegen die Fusion, worin es erklärt, daß für eine solche die wahren Gesinnungen fehlten.

Großbritanien und Irland. Parlament. haus. Sitzung vom 7. Mai. Eine Menge Petitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ kam wieder auf den Tisch des Hauses; auch eine Petition gegen die Zulassung jüdischer Mitglieder ins Parlament von der Synode von Galloway. Auf der Tagesordnung stand die Comité⸗Berathung über die Bill zum Schutz von Eisen⸗ bahn⸗Actionairen gegen Intriguen, falsche Angaben und Rechnungs⸗ ablegungen von Eisenbahn⸗Direktoren. Herr Labouchere meinte, die vorliegende Bill werde ihrem Zwecke nicht entsprechen, die Ei⸗ senbahn⸗Direktoren hätten zu viel Anhang im Hause, und das

republikanischen Garde zur Tafel im Elysee

Die V

Das elysäische Journal zollt auf

habhaft zu werden.

die Gefängnisse nach Lugo abgeführt worden.

Der legitimistische Verein der Rue de Rivoli hat beschlossen, die Revisions⸗Debatte bis zur Rückkehr des Herrn von

enthält einen neuen Artikel

das einen Theil der Polizei⸗Ober⸗Direction bildet, Unter⸗-

v1.“

Publikum sei sehr apathisch in der Sache. Dann, meinte Herr Denibon, wäre es Pflicht der Regierung, die Initiative zu ergrei⸗ fen und selbst eine wirksamere Bill vnaksalogehe Derselben Ansicht war Herr Williams. Auch Herr Hume und Herr Locke un⸗ terstützten die Bill; der Letztere hob hervor, daß sie von den Dele⸗ girten von 47 Eisenbahngesellschaften, Repräsentanten eines Kapi⸗ tals von beinahe 120,000,000 Pfd., entworfen sei und eine bessere Aufnahme von Seiten der Regierung verdiene, namentlich da 4 Bills ähnlicher Tendenz zurückgewiesen worden. Dagegen machte Herr Heald geltend, daß es für das Eisenbahn⸗Vermögen am besten wäre, wenn sich die Gesetzgebung so wenig als möglich darum bekümmerte. Einer kurzen aber lebhaften Diskussion über diesen Grundsaͤtz wurde durch Abstimmung ein Ende gemacht; eine Majorität von 23 Stimmen (72 gegen 49) entschied für die Bill, und das Haus konstituirte sich als Comité. Man kam bis zur achten Klausel. Schluß der Sitzung 6 Uhr Abends.

London, 8. Mai. Gestern war großer Hofball im Buckingham⸗ hampalast. Ihre Majestät hatte über 2100 Personen eingeladen. Zwei große Säle, durch die Gemäldegallerie getrennt, waren zu Tanzsälen eingerichtet und reich mit Blumen dekorirt. Die Königin erschien um 10 Uhr, mit ihr die hohen Gäste aus Preußen und den Niederlanden. Der Ball wurde von der Königin mit dem Prinzen von Preußen eröffnet; gegenüber Prinz Albrecht mit der Prinzessin von Preußen. Gestern besuchte die Königin mit ihren hohen Gästen wieder die große Ausstellung.

Italien. Turin, 5. Mai. (Lloyd.) Große Truppen⸗ manöver haben im Beisein des Königs stattgefunden.

Der Herzog von Genua wird sich nebst seiner Gemahlin zu⸗ nächst nach Dresden, von dort aber nach einem kurzen Aufenthalte zur Industrie⸗Ausstellung nach London begeben.

Die turiner Deputirten⸗Kammer beschloß in ihrer Sitzung vom 3. Mai, die Diskussion über das Besteuerungsgesetz der verzins⸗ lichen Schuldforderungen, die an der Tagesordnung war, hinaus⸗ zuschieben, bis sie den Vortrag des Ministers über den Finanzzu⸗ stand gehört haben wird, was in fünf bis sechs Tagen geschehen dürfte. In dieser Sitzung trug der Minister das Gesetz über die Besteuerung der Liegenheiten zur todten Hand wieder vor. Den De⸗ putirten ist der Steuerreformplan ausgetheilt worden. Der Mi⸗ nister des Innern wird nächstens seinen ausgearbeiteten Justiz⸗ Organisations⸗Plan vorlegen.

Die Additional⸗Artikel zu dem zwischen Piemont und Frank⸗ reich im vorigen Jahre geschlossenen Handelsvertrage sollen den Kammern ehestens vorgelegt werden.

Der Gesetz⸗Entwurf bezüglich der Aushebung von Rekruten aus der Altersklasse des Jahres 1830 ist von der Abgeordneten⸗ Kammer genehmigt.

In Ivrea wird dermalen eine neue Militair⸗Akademie errich⸗ tet, welche auch diejenigen Ober⸗Lieutenants der sardinischen Armee, deren Avancement zu Capitainen nahe bevorstehend ist, sechs Mo⸗ nate lang zu besuchen haben, um sich in den höheren Militair⸗ Wissenschaften auszubilden.

Am 1sten d. kam der Minister ⸗Präsident von Genua zurück. Vor kurzem noch war die Gefahr einer Ministerkrisis vorhanden; jetzt ist der Sturm vorüber, und Jeder bleibt auf seiner Stelle. Man hofft, daß zwei unbesetzte Portefeuilles baldigst ergänzt wer⸗ den. Graf Cavour, will man mit Bestimmtheit wissen, behält die Finanzen, Galvagno ersetzt den Siccardi; für das Ministerium des Innern wird Jemand gesucht, der allen Parteien gleich genehm wäre.

Der Gesetz⸗Entwurf hinsichtlich der Besteuerung der Güter und Liegenschaften zur todten Hand ist mit den Modificationen, die we⸗ gen der kürzlich erlittenen Schlappe daran vorgenommen werden mußten, den Kammern neuerdings zur Berathung vorgelegt worden.

Genua, 3. Mai. Die nord⸗amerikanische Fregatte „Cum⸗ berland“ ist gestern nach Nordamerika abgesegelt.

Florenz, 5. Mai. (Ll.) Der Minister Baldasseroni ist hier eingetroffen. Er bringt die Nachricht, daß der Eisenbahnver⸗ trag zu Rom am Lsten dieses von den Ministern Oesterreichs, Roms, Toskana's, Modena's und Parma's unterfertigt worden sei.

Die Ratification wird ehestens nachfolgen.

Ddie revolutionaire Winkelpresse ist neuestens hier in hohem Grade thätig. Anonyme Flugschriften ohne Angabe des Druckor⸗ tes werden weithin ausgestreut.

Rom, 2. Mai. (Ll.) Das französische Besatzungs⸗Corps entwickelt eine unermüdliche Thätigkeit in der Befestigung und Sicherung aller militairischen Positionen. Die Vertheidigungswerke der Engelsburg, so wie von Civitavecchia werden fortwährend im guten Stande zu erhalten gesucht. Man bemerkt in den diesfälli⸗ gen Maßregeln einen festen Zusammenhang und das Bestreben, einem eventuellen Aufstande auf Grundlage eines geregelten Ver⸗ theidigungs⸗Systems zu begegnen.

Das Konkordat zwischen Rom und Toscana soll schon geschlos⸗ sen sein, und wenn auch über die Modificationen, denen die Leo⸗ doldinischen Gesetze unterzogen worden sind, nichts Gewisses ver⸗ lautet, so glaubt man, daß die Konzessionen nicht wesentlich von denen, die Oesterreich der päpstlichen Kurie gemacht hat, abweichen werden. Ueber die Eisenbahn von Siena ist man noch nicht über⸗ eingekommen; die toscanische Regierung ist zu allen Opfern bereit, um sich dem römischen Staate auch von dieser Seite anschließen zu können.

In Bologna ist es der energischen Wachsamkeit und Thätigkeit der Gendarmerie gelungen, des berüchtigten Tomaseo Montini, zu⸗ genannt Teggione, welcher zur Räuberbande des Passatore gehörte, Eingeschlossen und an Rettung verzweifelnd, ergab er sich mit der Bitte, ihm das Leben zu lassen. Er ist in

Die aus den Ker⸗ kern von Bologna in der Nacht vom 21sten auf den 22sten v. M. entwichenen achtzehn Individuen, die des Raubes, Todschlags u. s. w. theils überwiesen, theils als verdächtig verhaftet waren, befinden sich bis auf drei wieder in der Gewalt der Behörden. Zwölf wur⸗ den eingefangen, drei stellten sich freiwillig, und der kleine Ueber⸗ rest wird wohl auch nicht lange der Wachsamkeit der Behörden entgehen.

Man hat schon wieder eine von einem Administrations⸗Beam⸗ ten begangene Veruntreuung entdeckt. Die That ist im Paß⸗Amt,

und zwar in der Kasse dieses Amtes, verübt worden und soll eine 9 Summe betreffen. Der Thäter wurde sogleich verhaftet e. an demselben Tage über ihn die Entsetzung von seinem Amte erhängt. E“ hb . auf der That betroffene Beamte, der in die militairische 8 NM Hass von der Hauptwache der Kara⸗ Intendang-⸗Kasse Eungriff Am 23sten v. M. hielt er bini ie i f n, en C1ö“ scch im⸗ e s 8 ar bes römischen Kollegiums nicht weit von seiner Wohnung auf, aber hier stellte ihm der Rektor dieses Insti⸗ tuts vor, daß er bei ihm von den allgemeinen Verhaltungsregeln