Kuban in solcher Bedeutung, daß man in der That von Schilf⸗Wäldern sprechen kann; eben so im östlichen Kumückien, an der Manptsch, an der Kuba und sonst in Cis⸗Kaukasien, wohl auch in Schirwan, doch wird hier das gewöhnliche Schilf (Phragmites connnunis Trin.) in der Regel durch Arundo Donax L. vertreten.
Von den auf der Karte angewendeten Farben bezeichnet grün die Ge⸗ holze, blau die Kräuter. Das dunkelste Schwarzgrün bezeichnet Nadel⸗ oder Schwarzwald, das darauf folgende Hochwald, spangrün den Mittel⸗ wald, hellgrün den Niederwald, gelbgrün lichtes Gehölz, dunkelblau die Matten, lichtblau die Steppen, hellblau die Gegenden, wo aus Mangel an Wasser, namentlich im Sommer, nur eine dürftige Vegetation ern lila die Schilf⸗Gegenden und Sumpf, hellbraun vollkommen wüste Stellen.
3) Die ethnographische Abtheilung. „
In Bezug auf diese Ubthe tung sagt Herr Koch in den Eg. „Im DOrient ist es unendlich schwierig, die Verbreitung der Vö 22 Ver⸗ stimmen, weniger weil, wie in Europa und allen Kultu, Fgadern, eer⸗ icht mischungen stattgefunden haben, sondern weil man in Vorder⸗Asien nich
nach Abstammung, sondern nach Religion und anderen Zufälligkeiten un⸗ terscheidet. Die Aufgabe, eine ethnographische Karte zu entwerfen, wird selbst um so schwieriger, als auch Reisende dem Beispiele der Eingeborenen folgen und in einer Stadt z. B. von einer halb türkischen und halb arme⸗ nischen Bevölkerung sprechen, wo alle Einwohner armenischen Ursprungs sind und die Hälfte später nur den Islam angenommen hat.
In Armenien und auf dem kaukasischen Isthmus wohnen 17 verschie⸗ dene Völkerschaften, von welchen 12 eine größere und zum Theil bestimmte Ausdehnung haben, während 4 zerstreut wohnen und ein Volk sich nur auf Weideplätzen an der Gränze befindet. Zu den ersteren gehören die Tata⸗ ren, Grusier, Armenier, Perser, Kurden, Russen, die fünf, nur im Kau kasus wohnenden Völker: die Tscherkessen, Abassen, Ossen, Tschetschen und Lesghier, und endlich ein Volk unbestimmter Abkunft (im Sud⸗ westen des dritten Blattes), das einen Theil des pontischen Gebir⸗ ges und Klein⸗Asiens bewohnt. Deutsche, Juden, Griechen und Zigeuner finden sich nur zerstreut vor. Kalmücken haben nur im äußersten Nordosten Weideplätze. Die Nestorianer, welche hier und da am Urmijah⸗See wohnen, übergeht Herr Koch, weil sie wahrscheinlich gar nicht serbischen Stammes sind, sondern zu dem Volke gehören, unter dem sie leben. Von den Indiern, welche noch im vorigen Jahrhundert in Schir⸗ wan und Apscheron zahlreich wohnten, sind jetzt nur noch wenige in der Nähe der ewigen Feuer vorhanden und deshalb nicht besonders angegeben.
Herr Koch unterscheidet folgende Volksstämme: 1) tatarisch⸗turkischen Volksstamm. 2) Die kaukasischen Völter: a) Tscherkessen; b) Abassen; c) Ossen; d) Tschetschen; e) Lesghier. 3) Grusischer oder georgischer Volks⸗ stamm. 4) Armenischer Volksstamm. 5) Persischer Volksstamm. 6) Kur⸗ discher Volksstamm. 7) Stämme unbestimmter Abkunft. 8) Russen. 9) Griechen. 10) Deutsche. 11) Juden. 12) Zigeuner. 13) Kalmücken. Auf die interessanten Bemerkungen des Herrn Koch über diese Volksstämme kann hier nicht näher eingegangen werden.
4) Die politische Abtheilung.
Das in dieser Abtheilung dargestellte Ländergebiet gehört drei Reichen an: Rußland, Persien und der Türkei; einzelne Volksstämme haben ihre Unabhängigkeit behauptet und kämpfen zum Theil noch um dieselbe.
1) Die russischen Besitzungen liegen auf dem kaukasischen Isthmus und den ersten Terrassen des armenischen Hochlandes. Mit Ausnahme eines unbedeutenden zu Astrachan gehörenden Landstriches im Nordosten bilden sie eine besondere Statthalterschaft, deren Chef auch Ober⸗Befehls⸗ haber des großen kaukasischen Corps ist und unmittelbar unter dem Kai⸗ ser steht, weshalb er nicht erst mit den Ministerien zu verkehren
“ Landstrich, welcher die russischen Besitzungen umfaßt, in Cis⸗ 85 bö bee hn Cis⸗Kaukasien bildet das Gouverne⸗ ment Stauropol. Trans⸗Kaukasien ist jetzt in drei Gouvernements ge⸗ theilt. Das westliche hat seinen Sitz in Kutais und umfaßt das frühere imerische Königreich (Imerethi) nebst einem großen Theil der achalzichschen Provinz. Im Osten liegt die kaspische Provinz oder das Gouverne⸗ ment Schemachi (Schemacha bei den Russen); es gehören dazu die frü⸗ her selbstständigen Herrschaften Schirwan, Baku, Talysch, Karabagh und Scheki. Zwischen diesen beiden Gouvernements liegt das Gouvernement Tiflis; es umfaßt das frühere Königreich Grusien, die früher selbstständige Herrschaft Gendschu und die früheren persischen Provinzen Eriwan, Nach⸗ dschewan (Nachitschewan) und Ordubad. Tiflis ist auch der Sitz des Ge⸗ neral⸗Statthalters. In der neuesten Z0 — Gebirgs⸗Gauen Daghestans ein
braucht. Ihm zur
Zeit hat man im äußersten Osten des Gebirges aus fünftes Gouvernement gebildet, welches in Derbend seinen Sitz hat. Sein Chef ist zugleich Kriegs⸗Gouverneur und befehligt das dort stehende Heer. Es findet hier auch keine Civil⸗ Verwaltung, sondern eigentlich nur eine militairische Besetzung statt.
Von den vielen Herrschern, die früher im Gebirge und namentlich in Trans⸗Kaukasien existirten und Rußlands Oberherrschaft anerkannten, ha⸗ ben sich nur noch sechs erhalten, nämlich: im Westen die Herrscher von Abchasien und Mingrelien, im Osten die Herrscher von Kumückien, Tarku, Kasikumück und Tabasseran.
2) Persische Besitzungen.
Nur einige Gaue südlich vom Araxes gehören noch zu Persien. Den einzelnen Provinzen stehen meist erbliche Häuptlinge vor, die den Titel „Chan“ führen; in Tauris residirt in der Regel ein Königlicher Prinz, der in der Eigenschaft eines Vice⸗Königs über die ganze nördliche Provinz Aserbeidschan regiert.
3) Turkische Bestzungen. 11 Die Paschaliks Erzerum und Trebisond enthält die Karte voll⸗
ständig, von dem Paschalik Diarbelr nur den nördlichen Theil; die Pa⸗
schaliks Merasch und Ssiwas gränzen im Westen an. ..
4) Die unabhängigen Stämme des Kaukasus.
Im Westen des Gebirges zieht sich ein Strich längs der Küste des Schwarzen Meeres hin, der seine Unabhängigkeit behauptef hat und haupt⸗ sächlich von Tscherkessen und Abassen bewohnt wird. Südlich vom Elbruß wohnt ein grusisches Volk, die Swanen oder Swanethen, die in dem obe⸗ ren Gebiete des Pferde⸗Flusses (Zkheniß⸗Zkhal) erkennen die Oberherrschaft des Dadians von Mingrelien an, die uͤbrigen im oberen Thale des Ingur haben zum Theil Fürsten, zum Theil bilden sie eine Art Republik. Im Osten sind es tscheischische und lesghische Stämme, welche unter Schamil der russischen Herrschaft den hartnäckigsten Widerstand leisten.
5) Unabhängige kurdische Distrikte.
Man kann
Im Süden und Südwesten des Wan⸗Sees herrschen seit langer Zeit die Nachkommen des Kurden⸗Häuptlings Mahmud theils völlig unabhängig, theils die Oberherrschaft des Sultans nur dem Namen nach anerkennend. Die Hauptstadt ist Koschab und die Herrschaft führt nach dem Gründer den Na⸗ men Mamudijeh. Im Gebirge Duschik, südwestlich vom Berge der tausend Seen (Bingöldagh) wohnt ein Kurden⸗Stamm, der nach dem Gebirge den Namen führt, die Handelsstraße von Erserum durch Körrhi (Keghi) nach Charput und Diarbekr beherrscht und die Autorität des Sultans nicht an⸗ erkennt. Mehr oder weniger unabhängig sind endlich die beiden Kurden⸗ Stämme Ssussan und Ssassun westlich von Bitlis und vom Wan⸗See.
Diese kurze Uebersicht des Inhalts der Erläuterungen möge genügen, 1
um zu zeigen, welch ein reiches Material der Herr Verfasser in seine Kgr⸗ ten niedergelegt hat, deren kritische Würdigung hier nicht am Orte war und überdies kompetenteren Richtern überlassen bleiben muß. Die Aussta⸗ tung ist, wie man es von der Verlags⸗Handlung nicht anders gewohnt s vortrefflich. Die Abtheilungen werden einzeln verkauft. R—ck.
—
ImhIm K Zur Anfertigung richtiger Medizinal⸗Personen⸗Tabellen, zum Verhutung von Medizinal⸗Contraventionen und zur Insinuation von Cirkular⸗Versügungen, welche an sämmtliche Medizinal⸗Personen erlassen werden sollen, ist es nothwendig, daß der Stadt⸗Physiku⸗ von dem Zu⸗ und Abgange sämmtlicher approbirten Medizinal⸗ Personen in Kenntniß erhalten werde, wie denn auch den Aerzten
Polizei⸗Verordnung.
und Wundärzten durch die von dem Königlichen Ministerium der
geistlichen, Unterrichts⸗- und Medizinal⸗Angelegenheiten ihnen er⸗ theilte Approbation ausdrücklich die Pflicht auferlegt worden is von der Wahl ihres Wohnorts den betreffenden Physikern Anzeig zu machen. 8 Dessenungeachtet ist mehrfach von hiesigen Medizinal⸗Personen⸗ dieser Verpflichtung nicht genügt und dadurch namentlich die medi⸗ zinal⸗polizeiliche Kontrole sehr erschwert worden, so daß das Polizei⸗ Präsidium, auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 die nachstehenden Bestimmungen zu erlassen sich veranlaßt sieht: §. 1. Eine jede approbirte Medizinal⸗Person, welche hier die Praxis ausüben will, hat sich vor Beginn der Praxis bei dem Stadt⸗Physikus durch Vorzeigung der Approbation zu legitimiren und die zur Medizinal-Personen⸗Tabelle erforderlichen Notizen an⸗ zugeben. §. 2. Derselben Verpflichtung unterliegt eine jede bereits hier ansässige Medizinal⸗Person, sobald sie die Approbation für eine andere Kategorie der medizinischen Praxis, als die bisherige, er⸗ worben hat. §. 3. Eine jede approbirte Medizinal⸗Person, welche ihre hiesige Praxis aufgiebt, resp. Berlin verläßt, hat hiervon dem Physikus persönlich oder schriftlich Kenntniß zu geben. §. 4. Medizinal⸗Personen, welche der durch §§. 1 bis 3 ihnen auferlegten Verpflichtung nicht rechtzeitig genügen, trifft eine Ord⸗ nungsstrafe von zwei bis zehn Thalern. §. 5. Medizinal⸗Personen, welche, bereits hier ansässig, der in den §§. 1 und 2 gedachten Verpflichtung bisher nicht genügt haben, werden, bei Vermeidung einer gleichen Strafe, die versäumte Melrung unfehlbar binnen acht Tagen nachzuholen aufgefordert. Berlin, den 14. Mai 1851. Königliches Poltzei⸗Präsidium. von Hinckeldey.
vr
8 1 gust 1850 zwischen Bekanntmachungen. [632] Ediktal⸗Vorladung. Der Gerbermeister Johann Gießmann, welcher sich im Jahre 1827 aus seinem’ letzten Wohnorte, dem Dorfe Brzezinka hiesigen Kreises, entfernt haben soll und seit dieser Zeit nichts hat von sich hören lassen, und die etwa von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hiermit zu dem auf den 6. September 1851, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Fischer anberaumten Termine mit der Auflage vorgela⸗ den, sich vor oder in diesem Termine bei dem unter⸗ zeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Johann Gießmann für todt erklärt und sein Vermögen seinen nächsten sich als solche le⸗ gitimirenden Erben zugesprochen werden wird. Gleiwitz, den 12. Oktober 1850. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bergisch⸗Markische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Gemäßheit des §. 4 des Vertrages vom 23. Au⸗
seits ist jährlich im lung der Actionaire
Versammlung auf Sonnabend den im
lich beiwohnen oder zu wollen.
schäftsbericht der Kö tag den 6. Juni an
Elberfeld, am 15.
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einerseits und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft anderer⸗
jenes Vertrages eingesetzten Deputation zu berufen. Hiernach und in Uebereinstimmung mit den Vorschrif⸗ ten des §. 65 des Gesellschafts⸗Statuts erfolgt hiermit im Einverständniß mit der Koöniglichen Direction dieser Gesellschaft die Bernfung der diesjährigen General⸗
und lade ich die Herren Actionaire ergebenst ein, der⸗ b) selben unter Beachtung des §. 6b des Statuts persön
Der in der Gener sicht der Actionaire offenliegen.
““ Der Vorsitzende der Deputation. Dan.
2 2 Tanexoer
dem Königlichen Ministerium für
Monat Juni die General⸗Versamm⸗ durch den Vorsitzenden der mittelst
Für Für Die
Für
14. Juni, Vorm. um 11 Uhr, 2) Directions⸗Lokale,
verjährte Dividenden aus dem
Für
Für
1
durch Vollmacht sich vertreten lassen
al⸗Versammlung zu erstattende Ge⸗ niglichen Direcktion wird vom Frei⸗ in deren Geschäfts⸗Lokale zur Ein⸗
1. 88 Es bleibt mithin Mai 1851.
von
von der Heydt. eine Dividende von
Dreißigster Rechnungs⸗Abschluß
8 0„* .9„ u“ 1 „ 1 8 22 8 8. 2 88 84 dder Feuer⸗Versicherungs⸗Bank fur 1“ äcaöövbb185 0. “ ö Rechnungs⸗Abschluß 1 1b ine Gesammt⸗Einnahme von 1,871,907 Thlr. 25 Sgr. die des vorhergehenden Eö Hzneh ne c Schäden,
253
Dieselbe ist um
db Thlr. 5 Sgr. gestiegenen Summe der wirklichen Ausgaben beläuft si [356,609 Thir. 7 niger als 1849. Es treffen ve 8211c Tcg, 19 e8,’,897 Phren Jahres, zu denen unter der Re⸗ und Kosten, so wie der Papiere der Bauk durch Die Central⸗Verwaltungs ten Prämiengeldern gewonn Zinsen ü n Prä G 9 enen Zir mien⸗Einnahme des Jahres et 8 K In Folge der gegen die letztverflossenen Mizglieder des Bankvereins betroffen w gehörenden Nachweisung B. bei jedem 2
die Coursdifferenz,
Unkosten der Bank, im Belaufe von 36,053 Thlr. 19
Jahre nach Zahl und Höhe weit
urden und deren spezi ichniß spezielles Verzeichniß igenten der Bank zur 1r S0
die Gesammt⸗Ausgabe, mit Ei 8 zur Einsicht der Theilnehmer niedergelegt ist, beläuft sich gabe, mit Einschluß der Reserve für die Jahr 1851 u. ff. 1“ Vesaranger.
Thlr. 14 S die Rücker 7 erschuß gegen die Einnahme, im Be⸗ 838,892 “ es Rückerstattung “ Prozent aller versenican PrämicEi dgehg 6 IG bog. 8 u 8 gen in den Zeitraum vom 1. Juli 1849 bis z Len Prämien möglich macht, deren entsprechendr
nur auf 1,033,015 Thlr. 11 Sgr., so daß der reine Ueb
II
1 1— 44 genguen, gleichfalls bei allen Agenten niedergelegten “ 1850 fallen, und deren Summe nach der
z . 4 1 9. 8 w- e ung 2 „ Die im Jahre 1850 in Kraft gewesenen Versicherungen der ö’“
Summe der eingelegten Nachschuß⸗Bürg i geleg „Bürgschaften für Versicherungssumme war um 2,993,929 Thlr. niedriger als im vorhergehend⸗ gleichzeitige, oben bemerkte Erhöhung der LI
g. belegt werden müssen. ie unerhoben gebliebenen Dividenden⸗A Jahr ner! 1 ge. enen ⸗Antheile vom Jahre Gleicher Nachtheil wird diejenigen Banktheilhaber treffen, wel von 1845 nicht im Laufe des gegenwärtigen Jahres erheben Da das frühere öffentliche Organ der B 1 zu 1e aufgehört hat, so erfolge nach einem bereits veröffentlichten Vorstandsbeschluß Juni 185 “ 3 hluß vom 27. Juni 1850 Berlin; dieselben werden aber zugleich, außer in anderen Herurenteten fätn
— t Jahres, was in dem größeren Uebertrage für beim Jahresbe ginn noch unermittelt gewesene
Verluste und Kosten, in der um 18,171 Thlr. 10 Sgr. erhöhten Netto⸗Prämien⸗Einnahme und in dem
Zinsertrage von den angelegten Prämiengeldern seinen Grund hat.
ben ft . . 7 Sgr., um 129,487 Thlr. 12 Sgr. we⸗
on 282,116 Thlr. 17 Sgr. af bereits bezahlte Brandschäden des vergangenen
8 LE““ 125,650 Thlr. 27 Sgr. zur Deckung noch nicht festgestellter Schäden 550,695 Thlr. oglichen Verluste bei etwaniger Verwerthung der Kreditvereins⸗ und landschaftlichen 125
unter Vorbehalt späterer Berechnung, zurückgestellt werden mußten.
erschießend gedeckt, haben cirea 3 Prozent der gesammten Brutto⸗Prä⸗
geringeren Brandschäden, von denen
außergewöhnliche Unglücksfälle
6 2 1 Prämien⸗Einnahme, eine Folge der Erf zelne Klassen von Versicherungs⸗Gegenständen wegen ihrer Gefährlichkeit isg
1844 sind nunmehr che die bisher noch unerhobenen
Bank, der allgemeine (Reichs⸗)Anzeiger der Deutschen u die verfassungsmäßige Gültigkeit erlaugenden Bekanntmachungen der Bank, im Preußischen Staats⸗Anzeiger zu
b 8 Blättern, namentli uch i 8 Zeitung und in der Frankfurter Ober⸗Postamts⸗Zeitung zur Kenniniß gebracht. 3III111““
giebt.
sicherungs⸗Kontrakte beträgt
Deutschland
50,691 Thlr. 17 Sgr. höher als 8 Theilnehmer niedergelegt. Becker, Direktor. Es wird hiermit attestirt: 72 Feee'. 8 388,892 5) 1 4 0 1,575,228 Thlr. 18
Sgr., durch die von den angeleg⸗
18,333 Thlr.
in der zum Rechnungs⸗Abschluß 1,5699 »
Für unermittelt gebliebene Schäden, Verluste und Kosten wurden laut 29. Rechnungs⸗Abschluß zur Reserve geschrieben Die ganze Prämien⸗Einnahme im Jahre 1850 betrug 1b — nach Abzug der Agentur⸗Provisionen Die in diesem Jahre fällig gewordenen Zinsen, von welchen keine Reste vorhanden sind, betragen ....... .. 1“ Agio⸗Gewinn kommt in Einnahme Jahre 1844 Gesammt⸗Netto⸗Einnahme im Jahre 1850 beträgt daher Annh Z g be. Brandschäden, Rettungs⸗ und Ermittelungskosten und dergl. aus dem Jahre 1849 und früher herstammend, laut Nachweisung Ba. für Provision für die Dividenden⸗Rückzahlung aus dem aus dem Jahre 1850 laut Nachweisung Bb. . . laufende Unkosten, laut Nachweisung C.... RNR Iö6 unerledigte oder noch unermittelt gebliebene Schäden, Verluste, Kosten aus 1850 und früheren Jahren, so wie fur Provision, mit Berücksichtigung des Bruchs bei der Dividende .... Zur Deckung des Risiko der in künftige Jahre überlauf
reiner Ueberschuß
welcher von der an der Ersparnis dieses Jahres theilnehmenden Summe
1,198,417 Thlr. 25 Sgr., laut Nachweisung A. 9O Prent
Die Gesammtsumme der in dem Jahre 1850 in Kraft gewesenen Ver⸗
Die Summe der eingelegten Nachschuß⸗Bürgschaften.
2 wovon fur 1850.. der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutschland vom Jahre 1850 weist
2 hlr. Sgr. Thlr.
149,539 1,140,453
39,490
18’
29,095 9,403 282,116 36,053
Jahre 1849
125,650
550,695 ö
1,033,015 8 8,892
enden Versicherungen
“
340,617,969
6,812,540 4,771, 68 2,041,472
für 1851
Die speziellen Nachweisungen A., B. und C. dieser Rechnung sind bei den Agenten der Bank zur Einsicht der Gotha, am 15. März 1851. “ J. Nagel,
Bevollmächzigter.
F. Arnoldi,
C. A. Scheibner, Kassirer. 1
Buchhalter.
daß die in diesem 30sͤten Rechnungs⸗Abschluß für 1850 aufgefuhrten:
Sgr. Prämien-Uebertrag auf die Jahre 1851 bis 1857, „ reservirt zur Abmachung sämmtlicher für 1850 ermittelten Schäden, Unkosten und Verluste
Ueberschuß vom Jahre 1850,
Sgr. — außerdem aber noch deponirt:
28 Sgr. für noch unerhobene Dividenden aus den fruheren Rechnungs⸗
angemeldeten und no
Abschlüssen, 8
19 » für noch nicht erhobene Nachschuß⸗Ruckzahlungen,
Sgr.
264,887
161,337
1990 1,230 5
Thlr. 25 Sgr. beträgt.
sich auf 310,617,969 Thlr., die lle betrug 6,812,540 Thlr. Die Jahre. Es ist dies, so wie die
in Summe, durch disponible Fonds und zwar in 8 1,088,287 Thlr. 21 Sgr. auf Grund rechtlicher Gutachten und mit Geneln
ztlich 1 migung des Vorstandes verzinslich angelegten Geldern,
Guthaben bei den Herren Agenten und Banquiers,
baarer Kasse und laufenden Wechseln,
für das Bankgebäude, 8
fur das Inventaritum, bBi
2 ) 22
1,88122
5,000 »„
20,000 »
bei der heutigen Revision nachgewiesen,
ahrungen der Bank, wonach ein⸗ schränkt, theils mit höheren Prä⸗ verfassungsmäßig verjährt. Dividenden⸗Antheile „im vorigen Jahre
1. Der Prämien⸗Ueb Einnahme. 1. Der Prämien⸗Uebertrag vom Jahre 1849 betrug laut 29. Rechnungs⸗Abschl FKHoierzu Nachzahlung anf Nr. 516 Bk. abzüglich der Feacshlgsizeccgsc üß
Hiervon ab für nach Abschluß aufgehobene und veränderte Versic lns glachleeistn 2.— geh erte Versicherungen
Thlr. Sgr. 542,629 16 40 21 542,070 7
der Banktheilnehmer zugesendet. für ein Stell eter erwählt worden.
Werneburg,
1 iI iczur 1erThe Jence
541,811] 14
Thir. 5
8- ttigen 2 sämmtliche der Bank gehörige Schuld⸗Dokumente deponir ger Integrität befunden, auch sämmtliche berechnete Ausgaben mit richtigen Qui tungen belegt worden sind.
Nach erfolgter genauer Revision der Bestände, Nachrechnung der Bankrechnungsbücher und der Abschlußrechnun⸗ gen wird diese Rechnung von uns als richtig anerkannt. 1 1 Die Bank⸗Revisions⸗Kommission.
Chr. Heinr. Wellendorf aus Arnstadt. F. A. Morgenroth aus Erfurt. “ C. G. W. Trebsdorf, Spezial⸗Revisor.
Den vorstehenden 30sten Rechnungs⸗Abschluß der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank f. D. erkennen wir auf den Grund erfolgter Revision als richtig an und genehmigen dessen Veröffentlichung durch den Druck.
Wilh.
Summe wie vorstehend; ferner: Caution von dem Herrn Bevollmächtigten, Caution von dem Herrn Kassirer,
Sgr.
— ) 4 2)
und in gehöri⸗
Gotha, am 21. März 1851.
Derselbe wird jedem
14 In der heutigen Vorstands⸗Versammlung ist Herr Hofrath Becker von neuem Jahr, vom 1. Juli 1851 bis dahin 1852, zum Bank⸗Direktor und Herr Adolph Matthäi zu dessen Gotha, am 10. April 1851.
Der Vorstand der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutschland.
Benj. Kiesewelter, Vorsteher für Arnstadt. Hoffmann, Vorsteher für Erfurt.
Georg Zichner, Vorsteher für Gotha.
8 81 20. 5 bh 14152
29 8 8 5 “ 1 116114141“4“*“
X½1 Das Abonnementr beträgt. 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
h
“ Alle Post-Anstalten des In⸗ und Anuslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Prpedition des Preuß. Staats 1 Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. 57.
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No 139.
EEIII
Amtlicher Theil. Dentschland. 8 Preußen. Myslowitz. Ankunft Sr. Majestät des Königsg. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. — Religions⸗Angelegenheiten. Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Sachsen. Leipzig. Feier des Geburtstages des Königs. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Fraukfurt. Frankfurt a. M. Vermischtes. Ausland. Zara. Nachrichten aus Montenego. Gesetzgebende Versammlung. Gesetzvorlagen über und über Concentration der Polizei
Oesterreich. Frankreich. Verlängerung des Tabacksmonopols
29 von Lyon und den angränzenden Gemeinden. — Paris. Diplomatische
Konferenz. Die Wahlgesetz⸗ und Verfassungs⸗Revisions⸗Fragen. Die portugiesischen Angelegenheiten. — Abd el Kader. — Vermischtes. — Beschluß der Reunion der Rue Nivoli.
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. An⸗ kündigung von Bills. — Unterhaus. Petitionen. — Debatte über die Titel⸗Bill. — London. Hofnachrichten.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Abreise des Kaisers und der Kaiserin. Warschau. Hofnachrichten. — Vermischtes.
Italien. Turin. Kammerverhandlungen. Unterrichtsplan. — Ver⸗ mischtes. — Florenz. Verfügung des Stadtpräses. Freilassung. — Neapel. Straf⸗Erlasse.
Spanien. Madrid. Die Wahlen. Die Zustände in Portugal.
Portugal. Lissabon. Saldanha's Erklärungen und die Lage der Dinge in der Hauptstadt. — Passos durch Saldanha zum Ministerprä⸗ sidenten ernannt.
Türkei. Pera. Die Juternirten.
““ Börsen⸗ und Handels⸗Nachr
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Amtlicher Theil.
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Peklanntmachung.
8 Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlaßkarten für die zur Enthüllungsfeier des Friedrichs⸗Denkmals zu errichtenden Zuschauer⸗Gerüste nicht von der unterzeichneten Kommission, sondern von den Königlichen Ministerien, dem Vor⸗ stande der Universität und dem hiesigen Magistrat werden aus⸗ gegeben werden. Die unterzeichnete Kommission ist daher außer Stande, Meldungen zu diesen Einlaßkarten zu berücksichtigen.
Berlin, den 18. Mai 1851. p
Die Kommission für die Enthüllungsfeier des Friedrichs⸗Denkmals. Königl. General⸗Lotterie⸗Direetion.
Bei der heute beendigten Ziehung der 4ten Klasse 103ter Königl. Klassen⸗Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 50,000 Rthlr. auf Nr. 36,788 in Berlin bei Matzvorff; ein Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 68,612 nach Naumburg bei Vogel; 5 Ge⸗ winne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 11,283. 16,553. 19,719. 10,594 und 62,323 nach Breslau 2mal bei Schreiber, Bunzlau bei Effmert, Cöln bei Reimbold und nach Düsseldorf bei Spatz; 43 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 3380. 5788. 14,915. 15,548. 15,881. 20,120. 20,913. 22,122. 23,805. 27,085. 29,465. 31,194.
22, 32,646. 34,247. 37,130. 38,069. 38,235. 38,955. 39,357. 42,667. 55,122. 55,590
44,759. 46,463. 46,815. 48,278. 53,058. 54,619. 56,405. 56,618. 59,716. 60,437. 61,637. 64,498. 65,088. 67,803. 68,464. 70,931. 71,157. 73,274. 74,553. 74,770 und 79,259 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Aron sen., 2mal bei Burg, bei Dett⸗ mann, bei Israel und 5mal bei Seeger, nach Barmen bei Holz⸗ schuher, Breslan 4mal bei Schreiber, Cleve bei Cosmar, Cöln 4mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Meyer, Düsseldorf bei Spatz, Halberstadt bei Heinemann, Halle 2mal bei Lehmann Iserlohn bei Hellmann, Königsberg in Pr. bei Borchardt, bei Hertz, dei Samter und bei Sieburger, Landsberg be. Borchardt, Magde⸗ burg 2mal bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Neiße bei Jäkel, Posen bei Bielefeld, Schönebeck bei Flitner, Stettin bei Schwolow und bei Wilsnach und nach Tilsit bei Löwenberg; 60 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 3010. 4641. 6802. 7302. 8466. 8766. 10,518. 14,558. 15,525. 16,920. 18,119. 19,358. 21,827. 26,314. 27,306. 29,146. 29,607. 31l212 9988. 4,299. 36,218. 36,959. 38,433. 39,149. 39,266. 39,7414. 45,132. 49,825. 52,177. 52,672. 53,210. 53,708. 53,786. 54,066. .54,164. 54,180. 59,797. 61,053. 62,932. 63,765. 66,955. 6. 68,696. 69,039. 69,246. 71,909, 72,271. 72,356. 73,062. 73,973. 74,895. 74,940. 75,723. 75,974 und 77,528 in Berlin bei Borchardt, 5mal bei Burg, 2mal bei Grack, bei Matzdorff, bei Securius und
bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Bonn bei Haast, mal bei Schreiber, Bunzlau
7Imal Breslau Zmal bei Froböß und bei Effmert, Cöln 5mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Halberstadt Zmal bei Sußmann, Halle Zmal bei Lehmann, Iserlohn bei Hellman, Königsberg i. P. bei Hertz und bei Heygster, Langensalza bei Beltz, Mag⸗ deburg bei Brauns, Merseburg bei Kieselbach, Mühlhau⸗ sen bei Blachstein, Nordhausen bei Bach, Potsdam bei Hiller, Schweidnitz bei Scholz, Stettin 2mal bei Wilsnach, Thorn bei Krupinski, Trier bei Gall, Zeitz bei Zürn und auf 2 nicht abgesetzte Loose; 55 Gewinne zu 200 Rthlrn. auf Nr. 3161. 3411. 4527. 4882. 5614. 6650. 8264. 8440é. 9331. 10,734. 11,543. 14,297. 14,577. 14,805. 15,481. 17,414. 17,419. 17,476. 18,503. 18,532. 18,543. 21,450. 31,335. 34,255. 35,995. 39,598. 40,174. 43,413. 44,152. 45,990. 47,304. 48,350. 48,708. 50,843. 53,573. 54,572. 54,830. 55,750. 57,731. 58,307. 58,588. 58,867. 58,899. 60,761. 62,020. 63,810. 63,990. 65,386. 68,746. 71,878. 73,121. 76,451. 77,342 und 78,899. ig
Berlin, den 19. Mai 1850t.
Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath und Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten, Bode, von Paderborn.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant Schreckenstein, nach Kissingen.
Der General⸗Major und Commandeur der Brigade, Graf von Monts, nach Breslau.
von
Ilten Landwehr⸗
Kichtamtlicher Theil Deurschland.
Preußen. Myslowiz, 18. Mai. (Bresl. Ztg.) Se. Ma⸗ jestät der König sind gestern Abend um 8 ½ Uhr hier eingetroffen. Heute früh um 8 Uhr setzten Se. Majestät in russischer Generals⸗ Uniform die Reise nach Warschau fort, wurden in Sczarkowa, der österreichischen Station der Krakauer Eisenbahn, von dem österrei⸗ chischen Feldmarschall⸗Lieutenant Fiedler und den Senatoren Ett⸗ mayer und Kopf aus Krakau begrüßt, gelangten in Granitza, der ersten russischen Station, gegen 9 Uhr an und inspizirten dort die zur Ehrenwache aufgestellten russischen Truppen, ein Bataillon Garde und eine Abtheilung Tscherkessen, während die Militair⸗Musik die russische National⸗Hymne spielte. Um 10 Uhr erfolgte die Weiter⸗ reise nach Warschau, woselbst Se. Majestät gegen 5 Uhr Nachmit⸗ tags eingetroffen sein werden.
Oesterreich. Wien, 17. Mai. Der Lloyd meldet: Die Abreise Sr. Majestät des Kaisers nach Olmütz dürfte Montag oder Dienstag erfolgen. Zur Ausführung der militairischen Uebun⸗ gen in der Gegend bei Olmütz wird ein Truppenkörper von 30,000 Mann konzentrit werden, die zum großen Theile Cantonnements beziehen sollen. Die Manöver dürften, nach den bis jetzt darüber erflossenen Ordres zu schließen, nur acht Tage dauern und am 20sten d. M. beginnen. In Krakau hofft man, daß Se. Majestät der Kaiser bei dem Anlasse der olmützer Reise auch diese Stadt mit einem Besuche beehren werde, da der Monarch bei seiner letzten Durchreise der Gemeinde⸗Deputation das Versprechen eines Be⸗ suches in diesem Jahre gemacht hat. Noch vor Abreise Sr. Maje⸗ stät des Kaisers wird Montag den 19ten d. M. früh 10 Uhr am Glacis vor dem Franzensthore eine große Militair⸗Parade statt⸗ finden, zu welcher die hiesige Garnison und ein Theil der in der Umgebung Wiens bequartierten Truppen vor dem Monarchen aus⸗ rückt. Ihre Kaiserliche Hoheiten die Herren Erzherzoge Karl Fer⸗ dinand und Ernest sind gestern aus Prag hier eingetroffen. Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Johann ist in Meran eingetroffen, wo übermorgen das große Freischießen beginnt. Der Tag der Rückkehr des Herrn Minister⸗Präsidenten aus Dresden ist noch ganz unbe⸗ kannt, gewiß ist aber, daß Fürst Schwarzenberg nur kurze Zeit daselbst verweilen wird und schon in den ersten Tagen der kommen⸗ den Woche zurückgefehrt sein dürfte. Der Königlich englische Ge— sandte am hiesigen Hofe, Graf von Westmoreland, wird erst Ende September hier eintreffen, um seinen Posten zu üͤbernehmen. Die Zwischenzeit bringt derselbe auf seinen Gütern in England zu.“
Die griechisch nicht-unirten Bischöfe, welche längere Zeit zur Berathung in kirchlichen Angelegenheit hier versammelt waren, ver⸗ lassen in einigen Tagen die Residenz, um in ihre Heimat zurück⸗ zukehren. Das Ministerium des Kultus will nun zur Ordnung der jüdischen Kultus⸗Angelegenheiten schreiten und man spricht von einer Notablen⸗Versammlung, die den Berathungen der griechischen Bischöfe folgen soll.
Bayern. München, 15. Mai. (N. M. Ztg.) Die Kammer der Reichsräthe erledigte in der heute fortgesetzten Berathung über das Notariatsgesetz die Artikel 38 und folgende bis zum Artikel 100, indem sie in den meisten Bestimmungen den Beschlüssen der Kammer beistimmte und blos wenige Zusätze und Redactionsabän⸗ derungen beschloß. Dem schon von vielen Seiten angefochtenen Artikel 76 über die Vollziehbarkeitsklansel wurde zur Beseitigung aller Bedenken ein zweiter Absatz beigefügt des Inhalts, daß diese Klausel nur mit Beistimmung desjenigen, gegen den sie wirken soll, nach vorgängiger Belehrung desselben über ihre Wirkung beigefügt werden darf, und daß diese geschehene Belehrung und ausdrückliche Zustimmung des Belehrten in der Urkunde bemerkt werden muß.
Sachsen. Leipzig, 18. Mai. (L. Z.) Der Geburts⸗ tag des Königs wurde von dem hiesigen Militair und der Kom⸗ munalgarde durch eine festliche Reveille den Bewohnern Leipzigs verkündigt. Die Musik⸗Chöre aller Bataillone der Kommunalgarde betheiligten sich dabei. In den überfüllten Kirchen der Stadt wur⸗ den innige Gebete für das Heil des Königs gesprochen.
Hannover. Hannover, 16. Mai. (Hannov. Ztg.) Naͤchdem in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ein Regie⸗ rungsschreiben vom 13ten d. M., das Gesetz über die Amtsvertre⸗ tung betreffend, angekündigt worden, beantragt Dammers, daß in Berückcksichtigung der in den Bahnzügen seit dem 1sten d. M. eingetretenen Aenderungen die Sonnabends⸗Sitzungen künftig um 9 ½ Uhr präzise beginnen und um 12 ½ Uhr schließen mögen. Prä sidium hält es für angemessener, die Sonnabends⸗Sitzungen um
9 Uhr zu beginnen und um 12 ½ Uhr zu schließen, und bemerkt auf die von Dammers geäußerte Befürchtung, daß vor 9 ½ Uhr die Versammlung doch wohl schwerlich beschlußfähig sein werde, wie er künftighin die sämmtlichen Sitzungen präzise zur festgesetzten Zeit eröffnen werde.
Bevor sodann die gestern abgebrochene Berathung der Regie⸗
rungs⸗Vorlage wegen Reorganisation der Provinzial⸗Landschaften wieder aufgenommen wird, referirt Stüve Namens des Ausschusses aus der vom Petitions⸗Ausschusse dahin abgegebenen Protestation der Kalenberg⸗Grubenhagenschen Ritterschaft, die beabsichtigte neue Organisation der Provinzial⸗Landschaften betreffend. Der Ausschuß hat einstimmig den Beschluß gefaßt, der Kammer den motivirten Uebergang zur Tagesordnung vorzuschlagen, und lautet der Antrag wörtlich dahin:
„Der Ausschuß beantragt, über die Eingabe zur Tages⸗ Ord⸗ nung überzugehen, indem nicht nur: 1) Der §. 33 des Verfassungs gesetzes von 1848 in der allgemeinen Ständeversammlung ohne irgend einen Widerspruch, namentlich von Seiten der dort anwe senden Deputirten der Kalenbergschen Ritterschaft, angenommen ist, sondern auch 2) die Unterordnung der Provinzial⸗Landschaften unter die von der allgemeinen Ständeversammlung mit zu übende allge⸗ meine Gesetzgebung, welche in Folge der durch größere Weltereig⸗ nisse herbeigeführten Vereinigung der Provinzen zu einem König⸗ reiche, der Aufbebung des deutschen Reichs und der Begründung deutschen Bundes zu einer nothwendigen Bedingung der Existenz des Landes geworden ist, um so weniger einem Zweifel unterliegt, als die allgemeine Ständeversammlung alle wesentliche ständische Rechte sämmtlicher Provinzen ohne deren Zustimmung in sich ver⸗ einigt hat, in der anerkannten Uebung dieser Befugnisse durch die Bundesverfassung geschützt ist und solche auch unter Bei⸗ fall der Regierung in Bezug auf die innere Verfassung der Provinzial- Landschaften wiederholt geübt hat; auch 3) von der Königlichen Regierung bereits im Jahre 1818 die Thätigkeit der Provinzialiandschaften nur insoweit hergestellt worden, als solches die Verhältnisse derselben zu der allgemeinen Ständeversammlung gestatten und denselben eine entscheidende Stimme dabei auf keine Weise zugestanden ist, diesem Allen zufolge aber 4) Stände im Gefühl ihrer Pflicht gegen das königliche Haus und das Land und in dem Bewußtsein, daß eine Schwächung ihrer Kraft und Wirksamkeit nur die Auflösung der Einheit und der Selbstständigkeit des Landes, auf denen der hohe Grad des Wohl⸗ standes und des Glückes beruht, dessen sich Hannover vor anderen deutschen Ländern erfreut, vorbereiten könne, sich verbunden erachten müssen, mit aller Entschiedenheit von den in ihrer Hand liegenden Mitteln Gebrauch zu machen, um im Einverständnisse mit der Re⸗ gierung unberechtigten Schritten entgegenzutreten, welche, aus irr⸗ thümlicher Auffassung der Verhältnisse hervorgehend, sowohl dem Königlichen Hause, als dem gesammten Vaterlande schwere Gefahren zu bereiten drohen.“
Nachdem Stüve die in den Antrag aufgenommenen Motive in mündlicher Rede noch weiter ausführlich und namentlich hervor⸗ gehoben, daß alle dem Lande bislang gewordenen segenosreichen Ein⸗ richtungen lediglich vermöge des der allgemeinen Stände⸗Versamm⸗ lung im Verein mit der Königlichen Regierung zustchenden unbe⸗ schränkten Gesetzgebungsrechtes ermöglicht worden, erklärt man sich von allen Seiten — Ellissen, Detering, Schlüter, Böhmer — in jeder Beziehung völlig mit dem Antrage und dessen Motivirung einverstanden und ergiebt die nach einer Zwischen⸗Diskussion über die Rechte der ostfriesischen Provinzial⸗Landschaft stattfindende Ab⸗ stimmung einstimmige Annahme des Ausschuß⸗Antrages.
Verschiedene andere diesen Gegenstand betreffende Petitionen, namentlich aus dem Bremischen, werden nach kurzer Anführung des Inhaltes auf Antrag des Referenten zu den Akten genommen, weil sie durch die Berathung der Regierungs⸗Vorlage von selbst ihre Erledigung finden werden.
Hierauf wird die gestern abgebrochene Berathung des Gesetz⸗ Entwurfes bei §. 11 wieder aufgenommen. Außer dem gestern schon von Oppermann zu diesem Paragraphen (welcher nach dem Entwurfe so lautet: „Die Vertreter des Landes bestehen aus Ver⸗ tretern der großen Grundbesitzer und aus Vertretern der Landge⸗ meinden. Das gegenseitige Zahlenverhältniß soll durch die Pro⸗ vinzial⸗Verfassungs⸗Urkunden bestimmt werden: es darf jedoch die Anzahl der ersteren die der letzteren in keinem Falle überstei⸗ v1 gestellten Antrage auf folgenden Zusatz: „Die Vertreter der Landgemeinden dürfen nicht zur Zahl der größeren Grundbesitzer gehören,“ wird heute von Lang I. noch folgende veränderte Fassung des Schlußsatzes beantragt: „es darf jedoch die Anzahl der ersteren die Hälfte der letzteren in keinem Falle übersteigen.“ Der Oppermannsche Antrag findet nur bei Detering ÜUnterstützung, wird dagegen, als das Prinzip der Wahlfreiheit unnöthig beschränkend, von Böhmer, Adickes, El⸗ lissen, Lichtenberg, Lindemann und Grumbrecht bekämpft und sieht, nachdem lange und ausführlich zwischen ihm und den gedachlen dissentirenden Mitgliedern darüber diskutirt wor⸗ den, der Abgeordnete der Hovyaschen Flecken endlich ver⸗ anlaßt, den vielfach angefochtenen Antrag zurückzuziehen. Mehr Unterstützung findet der Langsche Antrag. Für denselben sprechen Detering, Grumbrecht, Hintze, Adickes und Freudentheil, dagegen Böhmer, Lichtenberg, Lindemann und Klee. Man findet seitens der Gegner keinen genügenden Grund dafür, diese Beschränkung für die Zahl der Abgeordneten der größeren Grundbesitzer in dieses Gesetz aufzunehmen, hält es vielmehr für angemessener, der provin⸗ ziellen Regelung keine großen Schranken zu ziehen, als geschehen. Lichtenberg hebt besonders hervor, daß die auch diesem An⸗ trage vermuthlich unterliegende, so vielfältig ausgesprochene Befürchtung vor dem bleibenden überwiegenden Einflusse der Ritterschaften in den künftigen Landschaften durchaus unbegrun⸗ det erscheine, indem nach den angestellten genauen statistischen Aufnahmen die Rittergutsbesitzer in keinem Bezirke das Ueberge⸗ wicht haben werden. Den für den Antrag angeführten Grund, daß der von den Abgeordneten der Landgemeinden vertretene Grundbesitz an Ausdehnung und Werth denjenigen der sogenann⸗ ten größeren Grundbesitzer um weit mehr als die Hälfte überrage, kann man als durchschlagend nicht anerkennen, da man es nicht für zulässig hält, die Stimmen nach Morgen Landes zu zählen und zu
wägen. Bei der Abstimmung wird der Antrag gegen 25 Stimmen