um 10 Uhr Morgens wurde Marschall Saldanha als in Sicht signalisirt; drei mit Flaggen geschmückte und stark besetzte Dampf⸗ schiffe der Tajo⸗Compagnie, auf deren einem sich auch Jose Ber⸗ üags 6 F. 18 befand, fuhren ihm entgegen. in Kenntniß gesetzt, daß die Königin i war erließ d Ha efsha ß Königin ihn erwarte, verließ das de las Nexcessidades, nigin mit Auszeichnung aufgenommen wurde. zu Pferde und führte seine Truppen unter Begleitung zahllosen
1 Volkes und unter lebhaft erwiederten Hochs auf die Königin, die
Oblig. 74 ½¼ Br., 74 ½ Gld. Badische Partial⸗Loose a 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br.
Actien, Metall., 3proz. Spanier, bayer. 8
gend, so wird die schwierige Frage der Schuld durch Vertagung
zu machen.
schen Gesandten zur Verfügung des Marschalls nach Porto ge⸗ schickt, hat nur einen seiner Adjutanten zurückgebracht.
ral Lersundi läßt in den spanischen Waffen⸗Fabriken 30,000 Per⸗
fielen bei der medizinischen Schule vor. ihrer Weigerung, die höhere Taxe zu bezahlen, beharren.
Nizza, 22. Mai. (Ll.) Der Ab 1 „ 22. . (Ll. geordnete Avigdor wurde als Protest⸗Urheber verhaftet, das Volk versuchte ihn 8* Gewalt H befreien. Er beruhigte es vom Fenster, Militair rückte aus. “ ist aufgelöst, fünf andere Protest⸗Urheber uch verhaftet, mehr aifl Frankreich. Derzei derrscht Kahe. hhrere entflohen nach Frankreich erz
Spanien. Madrid, 20. Mai. (Fr. Bl.) Der spanische Gesandte zu Turin, Marquis de loz Llanoz, ist fur kurze Zeit hier eingetroffen, um den Senats⸗Sitzungen beizuwohnen. 1
Die progressistische Partei betreibt die Unterzeichnung einer an die Königin und die Kammern gerichteten Protestation gegen das Konkordat. 18
Die Nachrichten aus Katalonien find nicht sehr befriedigend. Man erwartet in nächster Zeit wieder einen Ausbruch.
Der portugiesische Gesandte am hiesigen Hofe, Ssares Leal, hat das Großkreuz des Isabellen⸗Ordens erhalten.
Die Gerüchte von einem Kabinetswechsel gewinnen wieder Be⸗ stand. Man sprach heute von Marquis Miraflores für das Aus⸗ wärtige und Alexander Castro für das Innere. Wahrscheinlich geht aber vor der Ankunft Isturiz's aus London und der Eröffnung der Cortes keine Veränderung vor sich.
Man will wissen, das Ministerium werde, um den Kongreß wegen der Schuldregelungsfrage zu sondiren, zuerst das Budget verlegen. Ist die Stimmung des Parlaments dann nicht befriedi⸗
der Cortes bis September oder Oktober hinausgeschoben.
Unter den madrider Studenten herrscht in Folge eines neuen Reglements für dieselben große Aufregung. Sie durchzogen gestern die Straßen der Hauptstadt, ohne aber weiter eine Manifestation
Die Lage des Staatsschatzes ist dermalen so ungünstig, daß sanf die dringendsten Zahlungen nur mit Schwierigkeit geschehen önnen.
General Espartero hat an die Königin von Spanien wegen des ihrer Mutter zugestoßenen Unfalls ein Schreiben gerichtet, worin er seinen Schmerz ausspricht. Ein gleiches Schreiben ist von General Narvaez angelangt.
Nachrichten aus Portugal zufolge, war Saldanha am 12ten von Porto nach Lissabon zu Lande aufgebrochen. Er hat 6 In⸗ fanterie⸗Regimenter, in 3 Brigaden getheilt, bei sich. Diese kom⸗ mandiren die drei meist kompromittirten Offiziere Bento Pereira Cabreira und Fonseca Monin. In Porto läßt er General Fer⸗ reira mit hinreichender Garnison, in Coimbra General Ponte la Burca mit 2 Brigaden. Der Dampfer „Dauntleß“, vom engli⸗
Madrid, 21. Mai. (Fr. B.) Der Kriegs⸗Minister Gene⸗ 11“ anfertigen.
Zwischen den Studirenden und der Polizei ist es gestern an zori Heasc zu Konflikten gekommen. L“ Se 88 vorn Seijas eingeführte, von den Cortes noch nicht genehmigte
mmatriculationsgebühren⸗Erhöhung auf 100 Realen. Die Ankündi⸗ 82ssn dieser Erhöhung wurden überall abgerissen, und im Universitäts⸗ e äude herrschte große Aufregung. Polizei⸗Agenten begaben sich arauf in das Innere des Gebäudes. Den Vorstehern der einzel⸗ nen Unterrichts ⸗Anstalten wurde überdies Militair⸗ Unterstützung zugesagt, wenn sie deren⸗bedürfen sollten. Nach Schluß der Vor⸗ träge versammelten sich die Studenten vor dem Universitätsgebäude wurden aber von den Polizei⸗Agenten zerstreut. Gleiche Scenen Die Studenten wollen auf
Die Nachrichten aus Lissabon gehen bis zum 17ten. Am 15ten
Saldanha, Luiz“ und begab sich nach dem
Palast wo er von dem Könige
und der Kö⸗ Er stieg dann
die Bewohner von Lissabon, der Königin und Aus den Fenstern regnete es Blumensträuße Abends war die Stadt erleuchtet. Unordnun⸗ Die Munizipalität von Lissabon erstattete am folgenden Tage dem Marschall ihren Glückwunsch, welcher ihnen unter Anderem antwortete, das Werk der Wieder⸗ geburt Portugals fasse sich in vier Worte zusammen: Gerech⸗ tigkeit, Freiheit, Ordnung, Sittlichkeit. Als bestimmt im neuen Kabinet figurirend nannte man Marquis Loulé, Graf Lavradio und Fonseca Magalhaes. Die übrigen Mitglieder werden wahrscheinlich mehr oder minder entschiedene Septembristen sein. Luz bleibt viel⸗ leicht im Auswärtigen. Die Königin scheint entschlossen, in keinem Fall eine Regentschaft unter Saldanha zuzugeben. Als bezeichnend wird bemerkt, daß das lissaboner Diario do Goberno den Einzug des Marschalls an der Spitze „seiner Truppen (das suas tropas) ein wahres Nationalfest nennt. Munimachung.
Die am 3lsten d. M. stattfindende Feier der Enthüllung des Friedrichs⸗Denkmals, die als eine wahre, vaterländische Feier zu betrachten, und insbesondere für unsere Stadt von hohem Werthe ist, hat die Kommunalbehörde unter anderen auch zu dem Be⸗ schlusse veranlaßt, am Abend jenes Tages die beiden Rathhäuser zu erleuchten. Es wird nur dieser Mittheilung bedürfen, um die hiesige Einwohnerschaft zu überzeugen, daß dies mit der belebenden Er⸗ innerung an den großen König in engster Verbindung stehende Ereigniß der Enthüllungsfeier auch für uns so wichtig ist, daß wohl ein Jeder sich geneigt finden wird, zum allgemeinen Aus⸗ drucke der Freude und des Dankes nach Kräften beizutragen. Berlin, den 28. Mai 1851.
Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt. 8 1111““ Der Zugang zu der Tribüne der Stadt Berlin findet für das mit Billets versehene Publikum durch die Markgrafenstraße über den Opern⸗Platz statt. Geöffnet sind die Zugänge zu der Tribüne nicht vor 8 Uhr Morgens am 3lsten d. Mts. Auf dem Opern⸗ Platze findet der Zugang zu den Abtheilungen Nr. 1, 2 und 3 der Tribüne in den Wegen neben der Königlichen Bibliothek und zu den Abtheilungen Nr. 4, 5 und 6 in den Wegen neben dem Opern⸗ hause statt. Die Treppenaufgänge zu den Plätzen auf den ver⸗ schiedenen Abtheilungen der Tribüne sind durch Schilder mit der Farbe und Nummer der vertheilten Billets bezeichnet. Berlin, den 29. Mai 1851. Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt.
Bekanntmachung. Die am Zlsten d. M. stattfindende feierliche Enthüllung des Denkmals Sr. Majestät König Friedrich's II. giebt zu folgenden polizeilichen Verordnungen Veranlassung: 8 1) An dem gedachten Tage sind der Pariser Platz, die Linden, der Platz am Opernhause, der Opernplatz, der Platz am Zeughause, die Schloßbrücke, der Lustgarten, die Schloßfrei⸗ heit und der Schloßplatz dem öffentlichen Verkehr von früh 7 Uhr bis zur Beendigung der Feier Nachmittags gegen 3 Uhr entzogen. 2) Zuschauer werden innerhalb des mit Geländern umgebenen inneren Raumes der Linden gestattet. Die Trottoirs der Lin⸗ den und die Fahrdämme derselben müssen wegen der dort stattfindenden Aufstellungen und wegen des Durchmarsches der Truppen von Zuschauern frei bleiben. Desgleichen können Zuschauer sich im Kastanienwäldchen bis an die Höhe der am Opernhaus bis an den Grünen Graben auf⸗ stellen. Die nach dem Königlichen Schloß zum Festzug eingeladenen Personen nehmen zu Fuß ihren Eingang durch das Portal Nr. ; zu Wagen durch das Portal Nr. 3 an der Schloß⸗ freiheit durch den Schloßhof nach dem Portal Nr. 4£, vor welchem die Eingeladenen ihre Wagen verlassen. Diese fah— ren demnächst durch das Portal Nr. 2 und durch die Breite Straße wieder ab. Die Anfahrt nach dem Schloßportal Nr. 3 findet von der Jägerstraße aus über den Werderschen Markt, die Schleusenbrücke und über die Schloßfreiheit statt;
re formirte Charte und ihrem Gemahle vor. auf den Marschall.
gen fielen nicht vor.
desgleichen durch die Brüderstraße über den Schloßplatz ebenfalls nach der Schloßfreiheit. Die Abholung ist in der⸗ selben Weise.
4) Die Königlichen und Prinzlichen Hof⸗Equipagen fahren durch das Portal Nr. 1 in den Schloßhof Nr. 1, wenden sich in demselben und begeben sich durch das Portal Nr. 1 und
Kdurch die Breite Straße ebenfalls wieder zurück.
5) Die Anfahrt im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen findet am gedachten Tage nur in der Behren⸗ 1s statt. Die Abfahrt von da durch die Markgrafen⸗
raße.
6) Diejenigen Zuschauer, welche Billets zu den Tribünen des Magistrats besitzen, gelangen zu denselben durch die Beh⸗ renstraße nach dem hinteren Ende des Opernplatzes, von wo sie die Tribüne auf den dort befindlichen Treppen besteigen. Die Anfahrt von Wagen findet hier nur statt durch die Markgrafenstraße, Behrenstraße bis an die hintere Seite des Opernplatzes; von da hinter der katholischen Kirche durch die französische Straße zurück.
Zu den Tribünen in der Universität, so wie zu den übrigen Lokalen des Universitäts⸗Gebäudes, ist der Ein⸗ gang nur von der Dorotheenstraße durch das Kastanienwäld⸗ chen in das hintere Portal des Universitäts⸗Gebäudes. Die Wagen nehmen von da den Weg hinter der Sing⸗Akademie am Kupfergraben entlang.
Zu den Tribünen in der Universitätsstraße findet der Eingang durch die Dorotheenstraße und Universitäts⸗ straße statt. Wagen halten an der Ecke der Dorotheen⸗ und der Universitätsstraße und fahren hinter der Sing⸗Akademie und dem Kupfergraben ab.
Die Abholung durch Wagen findet überall auf dieselbe Weise statt, wie die Anfahrt geordnet ist.
7) Was das öffentliche Fuhrwerk betrifft, so dürfen an dem ge⸗ dachten Tage von früh 7 Uhr ab bis zur Beendigung der Feier die Halteplätze auf dem Schloßplatz, im Lustgarten, in der Charlottenstraße, an der Ecke der Linden und Neustädtischen Kirchstraße, in der Schadowsstraße, auf dem Pariser Platz und in der Mittelstraße an der Ecke der Neustädtischen Kirchstraße von Droschken nicht besetzt werden. Eben so dürfen die Omnibus⸗Fuhrwerke den Schloßplatz, Lustgarten, Platz am Opernhause, die Linden und den Pariser Platz nicht passiren. “
Berlin, den 27. Mai 1851.
Der Polizei⸗Präsident. von Hinckeldey.
1“
Konigliche Schauspiete Freitag, 30. Mai. Im Schauspielhause. 87ste Abonnements⸗ Vorstellung. Neu einstudirt: Der Hausfriede, Lustspiel in 5 Abth, von A. W. Iffland.
Sonnabend, 31. Mai. Im Opernhause. Ein Feldlager in Schlesien, Oper in 3 Aufzügen, in Lebensbildern, aus der Zeit Friedrich's des Großen, von L. Rellstab. Musik von G. Meyerbeer. Tänze von Hoguet.
Der Besuch dieser Vorstellung erfolgt nur auf Einladungen, und findet ein Billet⸗Verkauf nicht statt. b—
“
Königestädtisches Theater.
Freitag, 30. Mai. Einen Jux will er sich machen, Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy.
Sonnabend, 31. Mai. Zum Friedrich's⸗Feste. Kriegerische Jubel⸗Ouvertüre, komponirt von August Conradi, Musik⸗Direktor des Königsstädtischen Theaters. Hierauf: Borussia's Huldigung, Festspiel mit Chören, gedichtet von F. Adami. (Borussia: Mad. Schindelmeißer.) Das Friedrich's⸗Monument, gemalt vom Deco⸗ rationsmaler Köhn.
Dann: Mollwitzer Festmarsch, komponirt von Friedrich II.
Zum Schluß, zum erstenmale: Der Tagesbefehl, vaterländisches Drama in 2 Akten, von Karl Töpfer.
Sonntag, 1. Juni. Wiederholung Sonnabend.
der Vorstellung vom
Breslau, 28. Mai. Bankn. do. neue 94 ¼ Br. F1. 19 Oberschlesische X. Niederschles. 84 ½ Br. Nordbahn 38 Br., 37 ½ Gld.
5 ⅞ Br., ½ Gld. 4 ½ roz.
Gld. Mailand 75 ½ Br., 74 ¾ Gld. Pesth. 89 Br., 88 ¾ Gld. B.
n Umsatz, daher ohne Variationen.
108 ½ Br. S ⸗Bayerische 85 ¼ Br. 108 ½⅞ Gld. 94 Gld. B. A. 95 ½ Br., ½ Gld.
Br., 35 ½ Gld. Köln⸗Minden 104 Br., 103 ¾ Gld.
Auswärtige Börsen.
5. Poln. Papierg. 94 ⁄½ Br. Oesterr.
79 ½ Gld. Poln. Pfandbr. alte 94 ¼ Gld.
— Poln. 500 Fl. 83 Gld. Bank⸗Cert. 200
Krakau⸗Oberschlesische Oblig. in pr. C. 743 Br.
122 ⅔ Gld., do. B. 113 Br. Freib. 75 Br. Neisse⸗Brieg 42 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗
80 Br., Br.
Wien, 27. Mai. Met. 5proz. 96 Br., 95 ⅞ Gld. 4proz. 4 ½ 84 % Br., ½ Gld. 2proz. 50 . Anl. 34: 203 ½ Br., 202 ½ Gld. 39: 119 ¾⅔ Br., Nordbahn 130 ¾ Br., ½ Gd. Gloggn. 131 ½ Br., 131
r., 49 ½ Gld. Gld. . 1236 Br., 33 Gld. Budw. 166 ½ Br., 166 Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam 177 Gld.
Augsburg 128 Br.
Frankfurt 127 ½ Br.
Hamburg 188 ¼ Br.
London 12.31 Gld.
Paris 151 Gld.
Kaiserl. Gold 133 ½.
Silber 128.
2 G 1 8 Fponds und Actien unverändert. In fremden Valuten wenig
Leipzig, 28. Mai. Leipz.⸗Dresdn.
Partial⸗Obligati EE71692 Partial⸗Obligationen
8 nn⸗ Dresd. E. A. 143 Br. 5⁄¾ hles. 95 ¾ Br. Löbau⸗Zitt Magdeb.⸗Leipzig 214 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. 2 gen 8 Wilhelms⸗Nordbahn 38 Gld. Altona⸗Kiel eßauer B. A. A. 144 ½ Br., do. B. 117 Br. Preuß.
Frankfurt g. M., 27. Mai. Oesterr. 5proz. Metalliq.⸗ Bank⸗Actien 1138 Br., 1136 Glb. 32 ¾ Gld. Span.
do. 2 50 Fl. vom Jahre 1840 55 ¼ Br., 55 ½ Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 ½ Br., 32 ⅞ Gld.
. inlaäͤnd. 34 9% Br., 34 ⁄% Gld. Poln. 4proz. Obligat. a 500 ½, 98 20 x¼, ³
. 83 ⅞ Br., 83 ⅜ Gld. Sardin. Loose bei Gebr. Bethmann 352 Friedrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 40 1 Br., 40½ 88 Berxbach 82 ½ Br., 82 ½ Gld. In Fonds fanden heute mehrere Umsätze statt. Für österr.
111¼, 111. 83 ½%, 82 ⅛.
Oblig., so wie Köln⸗Mindener Ac ien, zeigte sich mehr Begehr und wurden dafür etwas bessere Preise bezahlt. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Bewegung, zum Theil etwas matter.
Hamburg, 27. Mai. 3zproz. pr. C. 89 ¾ Br., 89 ½ Gld. St. Prämien⸗Obligationen 95 Br. E. R. 106 ½ Br., 106 ¾ Gld. 4 ½proz. 94 ½ Br., 94 ¼ Gld. Stieglitz 87 ¼ Gld. Dän. 73 ½ Br. Ard. 14 ¾ Br., 14 ⅞ Gld. Zproz. 32 i Br. und Gld. Amerikan. 6proz. V. St. 107 Br., 106 ¾ Gld. Hamburg⸗Berlin 96 Br. 95 ¾ Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeburg⸗ Wittenberge 56 Br., 55 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 ¼ Br. Köln⸗Minden 102 ½ Br., 102 ½ Gld. Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn 39 Br. Mecklenburg 30 ¼ Br.,
30 Gld. 1 Wechsel⸗Course. Paris 189 ½¼. 8 St. Petersburg 33.
satz in Holl. Fonds sehr fest. sehr fest. und Peru zu höheren Preisen gesucht. Oestr. Met. 5 proz. 71 ½. , neue 77, 2 80, .
88 ½, .
2. Uhr. Umsatz. 3 Uhr.
Amsterdam, 26. Mai.
Englische Fonds steigend. Fremde fest und mehr
Cons. p. C. 98, 97 ⅞%, eben so a. Z.
Der Markt war bei belebtem Um⸗ Von fremden Fonds waren Span. Russ. und Oestr. nicht meldenswerth verändert. Bras.
1. 2 ßroz. 37, Bras. 91. Mex. 32 ⁄3. Peru 186, Zproz. neue 67 ⅜, 68, 3 ½ proz. Synd. „ ¼. Span. Ardoins 15 ½¼. gr. Piecen 15 ½, ½, ¼. Coup. 8 ½, Russ. alte 105 ½. 4proz. 87 ⅜, . np““ Wechsel⸗Course.
Holl. Int. 88
Amsterdam 35. 70. Frankfurt 89.
Wien 191 ½. Breslau 152 ½. Gold al Marco 425. Dukaten 100 ½. Louisd'or 10. 12 ⅞. Preuß. Thaler 51 ½. Fonds fast unverändert. Eisenbahn⸗Actien außer Köln⸗Mind. etwas matter.
Paris, 26. Mai. bahn 472. 50.
k““ 1“
3proz. 56.5. 5proz. 90. 25. Nord⸗ Wechsel⸗Course. Amsterdam 211. Hamb. 186. Berlin 368 ½. London 24.85. Frankfurt 210 ¾. St. Petereburg 387 ½ ies. Göld 2. 25 a 2. “ 668141.60. Fonds matt und wenig Geschäft. London, 26. Mai. Zproz. Cons. p. C. und a. Z. 97 ¾¼ 3 ½proz. 98, ½. Int. 59 ⅞, ¼. Aproz. 90, 89 ½. 8 Ard. 4, 23, 3. Zproz. 10 ½, 39 ¾, 40 ½. Pass. 6, 5 ½. Russ. 4 proz. 100 ½6. Bras. 90, 88. Mex. 35, ¼. Peru
Engl. Fonds etwas besser und mehr Umsatz darin.
†₰ 7 27
In frem⸗
ten und frankfurter
den war nur in Span. und Mex. Geschäft.
*
4 proz. 64 ½, 92⁴
bard. 73 ½.
Köln⸗Minden 102. Russ. 4 ½proz. 94 ¼.
Wien 27 ¼ G.
Frankfurt 98 ¼ G. London 2 Mt. 11. 75 G. k. S. 11.80 G. Hamburg 35 G. 98
Paris, 27. Mai. 5 Uhr. Frankfurt a. M., 28. Mai. 5proz. 73 ½. B. A. 1133.
34 ½. Bad. 33. Kurh. 32 ½.
London 118 ¼. Paris 94 ½⅛.
Hamburg, 28. Mai. 2 ½ Uhr. Magdeburg⸗Witt. 55 ½.
Zproz. 55. 95. 5proz. 90.10. 2 ½ Uhr. Nordb. 39 ⅞. Met. 34 L. 156 ¼. 39 L. Span. Wien 93 ¼. Lom⸗ Hamburg⸗Berlin 95 ⅔ Span. 32 ½. Engl.⸗ Roggen 1 höher bezahlt, dann stiller.
Weizen unverändert.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗
gers sind drei Bogen der Verhandlungen der Ersten Kammer, Titel, Inhalts⸗Verz ausgegeben worden.
1.“
Zeilage
Deutschland.
Hannover. Hannover Kammer⸗Verhandlungen. ö“
Erklärung Duclerc's. — Kardinal Gousset. — Parseval Deschenes. — Verurtheilung von Mit⸗ Urtheilsspruch in Folge eines
Frankreich. Par Das Geschwader unter gliedern des Widerstands⸗ Comité's. Duells. — Vermischtes.
Großbritanien und IArland. Parlament. Oberhauo. Bills über Grundsteuer und Verwaltung geistlicher Güter, Unterhaus. Frage in Bezug auf die Todesstrafe. Schulwesen. Verwerfung einer Bill zur Herabsetzung der Hopfen⸗Accise. — Die Diskussion der Titel⸗Bill. Lsondou. Vermischtes.
tamtlicher Theil Deutschland.
Haunover. Hannover, 26. Mai. (Hann. Ztg.) Zweite ammer. Die zweite Berathung des Gesetzentwurss, die Reorga⸗ nisation der Provinzial⸗Landschaften betreffend, war in voriger Siz⸗ zung bis zum §. 12, Nr. 3 vorgeschritten. Der hier vorgeschriebene Census für die lüneburgsche Landschaft soll den Betrag von 50 Rthlr. jährlicher Grundsteuer nicht übersteigen; das Stimmrecht kann jedoch in der Art ausgeübt werden, daß die Entrichtung einer jährlichen Grundsteuer von 100 — 200 Rthlr. exkl. zwei, 200 — 400 Rthlr. exkl. drei, 400 — 600 Rthlr. exkl. vier, 600 800 Rthlr. exkl. fünf, 800 Rthlr. und darüͤber sechs Stimmen bei den Wahlen der gro⸗ ßen Grundbesitzer gewährt. Der Ausschußantrag 3 will diese Stimm⸗ rechts⸗Skala beseitigt, daneben aber die Regierung im Begleitschrei⸗ ben ermächtigt sehen, „in einzelnen Gegenden des Fürstenthums Luü⸗ neburg, namentlich in den Elbmarschen, eine Erhöhung des Wahl⸗ Census bis zu 60 Rthlr. eintreten zu lassen.“ Dieser Antrag, welchen von der Decken, ohne Beifall in der Kammer zu finden, auf sämmt⸗ liche Landschaften auszudehnen vorschlägt, findet indeß vielfachen Widerspruch. Bening erklärt sich um deswillen für die Beibehaltung der Skala, weil sie den Wünschen und Beschlüssen der Landschaft gemäß sei, die Pluralität der Stimmen aber nichts Abnormes ent⸗ halte, mit welcher Ansicht Kanzlei⸗Direktor von Bothmer um so mehr übereinstimmt, als er den Beschlüssen der Landschaft, neben der moralischen Bedeutung, zugleich rechtlichen Werth vindizirt, und dafür hält, daß die Skala selbst auch der historischen Grundlage nicht entbehre. Eine bei dieser Veranlassung von Harms abgege⸗“ bene entgegenkommende Erklärung, daß man die Skala annehmen und die Ritterschaft, welche gleiche Interessen mit den übrigen Grundbesitzern hätten, eben deshalb nur unbedenklich zulassen möge, findet ihr Echo in der Entgegnung des Vorredners (Kanzlei⸗ Direktors von Bothmer), welcher auch seinerseits nicht bezweifelt, daß der frühere Gegensatz bald verschwinden werde. Mit dem Wunsche, und der Hoffnung, daß die provinziallandschaft⸗ liche Fraͤge in Frieden werde geordnet werden, verbindet er die Aufforderung, daß man den Ritterschaften nur möge Vertrauen zeigen: es werde sicher nicht getäuscht werden. Bei der Abstim⸗ mung wird der Ausschuß⸗Antrag 5 mit großer Majorität abgelehnt, die Vorschrift des Entwurfs aber gegen 17 Stimmen angenommen. Der sub 4 festgesetzte Census der hoya⸗diepholzschen Landschaft soll in den vorzugsweise der Marsch angehörigen obrigkeitlichen Bezir⸗ ken den Betrag von 100 Rthlrn. übrigens den von 40 Rthlrn. jährlicher Grundsteuer nicht übersteigen. Der Ausschuß schlägt da⸗ gegen im Antrage 6 vor, diese Bestimmung zu streichen und fest⸗ zusetzen, daß sowohl der Census als auch die Wahlart durch die Regierung bestimmt werde. (§. 14.) Nachdem Bening die ein⸗ schlagenden Verhältnisse näher erläutert, Schatzrath von Both⸗ mer aber (welcher auch an der vorletzten Sitzung wieder Theil genommen) auf Ertheilung sachlicher Auskunft sich beschränkt, er⸗ klärt die Kammer mit dem Kommissions⸗Antrage sich einverstanden. Nr. 5 setzt den Census für die bremen⸗verdensche Landschast in der Marsch auf 120 Rthlr., üuͤbrigens auf 60 Rthlr. jährlicher Grundsteuer fest; während der Ausschuß⸗Antrag 7 dvessen Herabsetzung auf 100 Rthlr. und resp. 50 Rthlr. empfiehlt. Nach den vom Berichterstatter Wolff gegebenen näheren Nachweisungen spricht Staatsminister von Münch⸗ hausen gegen die Annahme des Kommissions⸗Antrages entschieden sich aus und erneuert zugleich die frühere Hinweisung auf die Noth⸗ wendigkeit einer Bethätigung der auf Verständigung, mit den Land⸗ schaften gerichteten Gesinnung. Fe. bereitwilliger die bremen⸗ und verdensche Landschaft den Reorganisations⸗ Vorschlägen entgegen⸗ gekommen, desto unbilliger sei es, in den wesentlichen Punk⸗ ten, rücksichtlich deren völliges Einverständniß herrsche, ohne dringende Nothwendigkeit etwas zu ändern, zumal aus den gelieferten Zahlen⸗ Nachweisungen außer Zweifel gestellt sei, daß selbst bei Annahme des vereinbarten Census die Minderheit der Stümmen auf Seiten ver Ritterschaft verbleibe. Wisch, dem selbst der Kommissions⸗Antrag noch nicht genügt, beantragt die Herab⸗ setzung des Census von 100 auf 80 Rthlr. Vor der Abstimmung macht Bening mit Wolff darauf aufmerksam, daß die sehr er⸗ heblichen Wasserbaukosten bei Ermittelung der Grundsteuer nicht abgesetzt worden, daß mithin durch deren Absatz eine nicht unbe⸗ deutende Verminderung des Census ohnehin eintreten werde. Hier⸗ auf lehnt die Kammer 18, den Kommissions ⸗Antrag aber mit Stimmen ab; während die Ir, d wurfs gegen 11 Stimmen unverändert, angenommen wird. Eben so findet der sub. Nr. 6 sür die Osnabrück⸗ sche Landschaft zum Maximalbetrage von. 50 Rthlr. jährlicher Grundsteuer, festgestellte Census gegen 8 Stimmen die Annahme des Hauses, nachdem Kanzlei⸗Direktor von Bot hmer zuvor noch eingewandt, daß die osnabrücksche Ritterschaft sich überall nicht geäußert habe, vagegen aber von Bening bemerkt worden, daß die Ritterschaft, indem sie vor der Entscheidung vom Kampfplatze sich entfernt, einen politischen Fehler begangen habe, welcher auf die rechtliche Beurtheilung der Sache weder einen günstigen, noch ungünstigen Einfluß ausuͤben könne. Zu Nr. 7, welche den Census für die Arenberg⸗Meppen⸗Liugensche Landschaft auf 30 Rthlr. jährlicher Grundsteuer begränzt, beantragt die Kommission in ih⸗ rem achten Vorschlage eine gleiche Bestimmung, wie rücksichtlich der hoya⸗diepholzschen Landschaft beschlossen. Gleich diesem Vor⸗ schlage, genehmigt die Kammer den sub 8 für die hildesheimsche Landschaft auf 70 Rthlr. jährlicher Grundsteuer pro maximo fest⸗ gesetzten Census ohne weitere Diskussion. Der Ausschuß⸗Antrag 9,
27 gegen 26 Regierungs⸗Ent⸗
den Verbesserungs⸗Antrag Wisch's gegen
715
zischen Staats-A
“
nzeiger.
8
welcher sodann zur Berathung kommt, wird auf Staatsministers von Münchhausen und Bening’s Antrag in modifizirter Weise mit großer Majorität dahin angenommen: „Es bleibt vorbehalten, dem⸗ nächst die Bestimmungen über das Maß des Grundeigenthums, wel⸗ ches die Fähigkeit, an den Wahlen der großen Grundeigenthümer Theil zu nehmen, bedingt, in anderer Weise, als nach dem Betrage der zu entrichtenden Grundsteuer zu normiren, voraussetzt, daß dadurch keinem Grundeigenthümer, welcher nach Inhalt des gegenwärtigen Gesetzes ein Stimmrecht haben würde, dasselbe entzogen werde und daß nur solches Grundeigenthum, wel⸗ ches dem nach Maßgabe des Census berechtigten Grundeigenthume im Ertragswerthe ungesähr gleichkommt, ein Stimmrecht erhalte.“ Ebenfalls findet der Ausschuß⸗Antrag 10, welcher den gleichmäßigen Absatz der schon erwähnten Wasserbaukosten bezielt, den Beifall der Kammer. Dagegen wird der in voriger Sitzung ausgesetzte Antrag von Honstedt's, durch welchen Verwahrung gegen die etwaigen rückwirkenden Folgen des jetzt beschlossenen höheren Census anf die demnächstige Composition erster Kammer eingelegt werden soll, gegen 24 Stimmen abgelehnt, worauf die Versammlung schließlich dem Eingange des §. 12: „Der Begriff des großes Grundbesitzers soll durch die Provinzial⸗Verfassungs⸗ Urkunden bestimmt werden“, gegen 2 Stimmen unbedenklich ihre Zustimmung ertheilt.
§. 13 des Entwurfs schreibt vor, daß die großen Grundbesitzer ihre Abgeordneten aus ihrer Mitte erwählen sollen. Der Ausschuß⸗ Antrag schlägt einen Zusatz vor, wonach die letzteren innerhalb des Königreichs wohnhaft sein müssen. Kraut proponirt eine Ver⸗ besserung dahin, daß rücksichtlich des Wohnorts der Abgeordneten die im §. 45, Nr. 2 des Gesetzes vom 5. September 1848 *) ent⸗ haltene Bestimmung maßgebend sein soll. Nach Ablehnung des Kommissions⸗Antrages erhebt die Kammer diesen von Be⸗ ning unterstützten Verbesserungs⸗Antrag zum Beschlusse.
Als erster Gegenstand befindet sich auf der heutigen Tages⸗ ordnung das Ministerialschreiben vom 3. April d. J. wegen Ab⸗ haltung der 15ten Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe im Jahre 1852 zu Hannover, und wird auf Dammers'’ Antrag ohne Weiteres beschlossen, dem den Regierungs⸗Antrag genehmigen⸗ den Konklusum erster Kammer beizutreten.
Für Prüfung des Regierungsschreibens wegen der älteren Ei⸗ senbahnen wird sodann in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse erster Kammer die Niedersetzung einer gemeinschaftlichen Kommission beider Kammern von je drei Mitgliedern beschlossen, unter Ableh⸗ nung eines von Groß auf Bestellung einer Kemmission von je fünf Mitgliedern gerichteten Verbesserungs⸗Antrages. Im Gegen⸗ satze zu diesem Beschlusse wird darauf die Verweisung der beiden anderen Regierungsschreiben, resp, die Süd⸗ und Westbahn be⸗ treffend, an eine Kommission von je fünf Mitgliedern beider Kam⸗ mern beliebt, während die erste Kammer auch diese beiden Schrei⸗ ben an die erste Kommission wegen der älteren Eisenbahnen ver⸗ wiesen hat. — Wißmann nimmt bei der Berathung Veranlas⸗ sung, die Richtung der Südbahn von Göttingen nach Münden über Mariengarten im Gegensatze zur Linie über Dransfeld zu be⸗ fürworten, und Weinhagen will auf das Projekt der Südbahn nur von Hildesheim aus über Gandersheim zurückkommen, während Groß möglichste Förderung der Westbahn empfiehlt.
Es folgt die erstmalige Berathung des Regierungsschreibens vom 13ten d. M. wegen der Amtsvertretung, in welchem die Re⸗ gierung einige Aenderungen des in voriger Dlät beschlossenen Ge⸗ setz⸗Entwurfs anheimgiebt, unter denen die Beseitigung des ständi⸗ gen Ausschusses die vornehmste Stelle einnimmt. Lang I. eröffnet die sehr ausführliche Diskussion, indem er seine Bedenken gegen die Beseitigung des ständischen Ausschusses darlegt, womit er die Hauptbedeutung des ganzen Institutes für aufgehoben erachtet. — Nachdem Lindemann unter Darlegung der für die Regierungs⸗ Anträge sprechenden Motive die erhobenen Bedenken kurz zu widerlegen versucht, erhebt sich Stüve zu einem längeren Vor⸗ trage, in welchem er seine Stellung zu dem jetzt von der Regierung zur Ausführung der Organisation im Allgemeinen und Besonderen innegehaltenen Verfahren näher charakterifirt. In Rücksicht auf die hier so oft geäußerten Wünsche wegen baldig⸗ ster Ausführung der neuen Organisation, gleich wie in Rücksicht auf die vonihm ungernvermehrten Schwierigkeiten, welche der Regierung in vielfacher Beziehung in den Weg sich stellen, habe er seine ihm oft ge⸗ kommenen Bedenken uber die von der Regierung eingeschlagene Richtung bislang. zurückzudrängen sich verpflichtet gehalten. Es nehme aber die Sache jetzt immer mehr eine Richtung, wonach das Wesentliche der früheren Organisationspläne allmälig ganz verloren gehe. Die Hauptbedenken, welche ihm in Beziehung auf die Or⸗ ganisations⸗Ausführung gekommen, bezielen den Census bei den Provinzial⸗Landschaften, die beabsichtigte Vermehrung der Dienst⸗ stellen und die Behandlung der Städte⸗Ordnung. In letzterer Beziehung finde er es sehr bedenklich, wenn vie Regierung von kleinen Städten, unter Vorschreibung bestimmter, gesetzlich nicht be⸗ gründeter Bedingungen für die Annahme der Städte⸗Ordnung, eine Erklärung schon jetzt darüber fordere, ob sie die Städte⸗ oder Landgemeinde⸗Ordnung annehmen wollen, wͤhrend doch letztere noch gar uicht existire und die Städte demnach nicht wissen können, was sie erhalten, wenn sie aus der Reihe der städtischen Kommunen ausgefallen. Zu dem speziell vorliegenden Gegenstande sich wendend, fürchtet der Votant, daß ohne den stän⸗ digen Ausschuß der eigentliche Zweck der Amtsvertretungen im Wesentlichen unerreicht bleiben und das ganze Institut, gleich der jenigen Einrichtung, die seit dem Jahre 1848 als vorbereitende Maßregel in das Leben⸗ gerufen, der Zusammenkunft der Gemeinde⸗ Vorsteher bei den Amtsberathungen keinen rechten Boden gewinnen werde, wegen vder vielen in der Sache selbst und in den Verhält⸗ nissen der Landgemeinden begründeten nicht unerheblichen Schwie⸗ rigkeiten. Wenn er sich allerdings wohl denken könne, daß bei der Regierung gegen den ständigen Ausschuß, als ein im Gesetz selbst zwangsweise stipulirtes Institut, sich Bedenken erhoben und er deshalb gegen die Proposition der Regierung nicht stimmen werde, so müsse er doch dringend wünschen, daß die Re⸗ gierung nochmals in ernstliche Erwägung ziehe, ob nicht im Verwaltungswege auf Wiedereinführung der im Gesetze besei⸗ tigten Ausschüsse Bedacht genommen werden könne, indem dann, wenn Uebelstände im einzelnen Falle sich zeigen sollten, die Wieder⸗
*) §. 45 des Gesetzes vom 5. September 1848. „Alle Mitglieder der Stände⸗Versammlung müssen im Königreiche wohnen. — Von dieser Be⸗ stimmung sind ausgenommen:
1) die in §. 36, Nr. 2 Kammer. 1
2) die dort unter 7 aufgeführten Abgeordneten der größeren Grund⸗ eigenthümer, wenn sie in einem anderen deutschen Lande wohnen und da⸗
selbst ein Gleiches beobachtet wird..
und 4 aufgeführten Mitglieder der ersten
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aufhebung keine Schwierigkeit haben würde. Schließlich legt der Redner noch recht dringend der Regierung die Wünsche an das Herz, 1) daß man bei weiterer Ausführung der Organisation, na⸗ mentlich bei der Bildung neuer Bezirke, mit möglichster Vorsicht zu Werke gehe; 2) daß eine Beruhigung darüber gegeben werde, daß die Landdrosteien in der Weise umgestaltet werden, wie im vorigen Jahre beschlossen, und 3) daß so bald als möglich die Verhältnisse der Landgemeinden geordnet und mit Publication der desfallsigen gesetzlichen und instruirenden Vorschriften verfahren werde. Nach⸗ dem Weinhagen seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß ein Theil der der jetzigen Regierung gemachten Vorwürfe auf die frü⸗ here Regierung zurückfalle, so wie daß die Regierung keine Stadt nöthigen könne, die Städte⸗Ordnung aufzugeben und daran den Wunsch möglichster Förderung der Organisation geknüpft, sucht Lindemann in ausführlichem Vortrage die Stüveschen Vorwürfe zu widerlegen. Er hält dafür, daß der Abgeordnete der Residenzstadt viel zu schwarz sehe und die Absichten der Regierung bei Weitem verkenne. Es sei die Absicht der Regierung, und dahin zielen alle ihre Bestre⸗ bungen, das Wesentliche der früher beschlossenen Organisation, ihren Geist und Kern, überall zu erhalten und durchzuführen, und nur solche für unumgänglich nothwendig erachtete Abänderungen im Einzelnen eintreten zu lassen, bei welchen der Kern völlig unange⸗ tastet bleibe. Was insbesondere die von den Ständen geforderte Erklärung über Annahme der Städte⸗Ordnung anlange, so sei zu⸗ nächst daran zu erinnern, wie man im vorigen Jahre bei Bera⸗ thung der Städte⸗Ordnung der Konservirung der kleinen nicht lebensfähigen Städte — durch Ablehnung der dahin zielenden Kom⸗ missions⸗Anträge — nicht eben günstig sich gezeigt habe. Die fragliche Aufforderung habe die Regierung erlassen müssen, weil sie vorher weder die Zahl der erforderlichen Verwaltungs⸗ Beamten, noch den Umfang der zu bildenden Verwaltungs⸗Bezirke zu übersehen im Stande sei. Nicht zwar als bestimmte Bedingun⸗ gen für Annahme der Städte⸗Ordnung, wohl aber als schwer zu umgehende Erfordernisse habe dabei allerdings die Regierung durch ein an die Landdrosteien erlassenes General⸗Reskript die Anstellung eines rechtskundigen Bürgermeisters mit einer nach dem Durchschnitt der Gehalte der Verwaltungs⸗Beamten bemessenen Besoldung (von 800 Rthlr.) hingestellt. Die jetzt für die Einrichtung der Amtsvertre⸗ tungen vorgeschlagenen Aenderungen anlangend, so habe die Regie⸗ rung nach sorgfältiger Prüfung die begründete Ueberzeugung gewon⸗ nen, daß ein ständiger Ausschuß die bei freien Institutionen doppelt erforderliche Kraft der einzeln stehenden Beamten in einer Weise hemmen würde, daß es unmöglich sei, damit zu regieren, wie man denn von allen Seiten auch gegen dieses Institut sich be⸗ stimmt erklärt habe. Wenn aber der Amtsvertretung unbenommen bleibe, in jedem einzelnen Falle Ausschüsse zu bestellen, so werde der ständische Ausschuß auch immer ohne Nachtheil für vie Sache selbst entbehrt werden können. Die Verhältnisse der Landdrosteien beabsichtige die Regierung gerade so zu organisiren, wie das früher⸗ hin beschlossen worden, inzwischen lasse sich das zur Zeit zweckmä⸗ ßig noch nicht ausführen, und da die Publication der desfallsigen Verordnung nicht gleich publizirten Gesetzen wirkliche Garantieen zu geben vermöge, so habe die Regierung davon bislang abgesehen. Die Ordnung der Landgemeinden liege der Regierung gleich sehr am Herzen; viel sei zur Ausführung bereits geschehen, und hoffe man, bald auch damit vor die Oeffentlichkeit treten zu können. Diese Regelung der Landgemeinden sei aber gerade das Schwie⸗ rigste und vor durchgeführter Reorganisation der Provinzial⸗Land⸗ schaften genügend nicht zu erledigen, abgesehen von dem, was durch Gesetz geregelt werden solle, was aber verhältnißmäßig von untergeord⸗ neter Bedeutung erscheine. Die Regierung habe deshalb zunächst die Reorganisation der Provinzial⸗Landschaften in Angriff genom⸗ men und hoffe jetzt, auch weiter in der Sache fortschreiten zu kön⸗ nen. Es entspinnt sich sodann eine allgemeine lebhafte Debatte, worin theils die Anforderungen der Regierung an die Stände we⸗ gen Erklärung über Annahme der Städte⸗Ordnung als unzulässig bestritten, theils die jetzt vorgeschlagenen Aenderungen un dem Ge⸗ setze über die Amtsvertretung als unzweckmäßig und das ganze In⸗ stitut in Frage stellend gemißbilligt werden. In ersterer Beziehung sprechen sich vornehmlich Hintze und Bueren aus, während in letzterer Beziehung Schlüter, Lang II., Ellissen, Opper⸗ mann, von der Horst, Grumbrecht und von Garssen das Wort ergreifen. Als Vertheidiger der Regierungs⸗Vorlage und entschiedener Feind des nach seinem Dafürhalten gänzlich unaus⸗ sührbaren ständischen Ausschusses steht neben Lindemann als der Einzige: Buß. Nach geschlossener ausführlicher Diskussion wurden beide Anträge des Regierungsschreibens angenommen, der erstere fast einstimmig, der zweite mit 38 gegen 34 Stimmen.
Hierauf wendet sich die Kammer zur fortgesetzten dritten Be⸗ rathung des Gesetz⸗Entwurfs wegen Reorganisation der Provin zial⸗Landschaften. Die §§. 24 bis 27 werden ohne Weiteres wie⸗ der genehmigt. Zum §. 28 hat Lang I. zwei Anträge gestellt, wonach bei Sonderinteressen nicht allein von Stadt und Land, son⸗ dern auch einzelner Theile der Provinz gegen stio in partes unter Umständen zulässig sein soll.
dem Votum Lindemann's und Lichtenberg's sich abschließend, bei der Abstimmung gegen dieselben. Abgelehnt werden ferner: ein Antrag Lang’'s mitglieder absolut untersagt werden sollte; ein Antrag Kannengie⸗ ser's zum §. 39, auf Wiederherstellung des in zweiter Berathung ab gelehnten Rechtes der Regierung, den Landsyndikus zu bestätigen; und endlich ein Antrag Groß' s auf Streichung der Worte: „mit Genehmigung der Regierung“ im §. 40.
Nach beendeter Berathung des Gesetzes selbst — welches im Ganzen gegen etwa 20 Stimmen wiederum genehmigt wird — nimmt die Diskussion über einen von Münster stellten Antrag noch längere Zeit in Anspruch, welcher bezweckt, der Gemeinde Papenburg in der Meppen⸗Lingenschen Landschaft 2 Stim⸗ men beizulegen. Nach Beseitigung der Befürchtung, daß das Stimm⸗ verhällniß für den ganzen Bezirk der Landdrostei Osnabrück da⸗ durch alterirt werden könnte — welche Anfangs dem Antrage viel⸗ seitige Anfechtung zuzieht wird der Antrag in der Form einer Empfehlung an die Regierung schließlich besehsatof
Ausland.
Paris, 25. Mai. Bei Wahl im Departement der Landes hatte geäußert, er sei überzeugt, auch Duelerc
gewählt worden wäre, seine Politik ebenfalls
Duclerc richtet nun ein Schreiben an das
Frankreich. der neulichen Debaltte über die Minister Faucher würde, wenn er unterstützt haben.
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andere Theile eine Obwohl neben Oppermann und Freudentheil auch Stüve wiederholt den Anträgen das Wort redet, so entscheidet die Mehrheit der Kammer,
I. zu §. 29, wonach jede Besoldung der Ausschuß⸗
zum Begleitschreiben ge⸗
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