8 1 — . h 8 8 8 Fl. 85 1 derselben. Redner geht auf Widerlegung verschiedener Behauptun⸗ ausdrückliche Voraussetzung dieser Vo getre . ersassung des Herzog 8 gewesen oder geworden welcher Letztere mit der Berichterstattung der Kommission über den in genannten vier Monaten des laufenden Jahres gegen dieselben Fl. 43 Kr. Summa aller Einnahmen 331,522 Fl. 1 Kr. gen der Abgeordneten Müller⸗Melchiors und Zöppritz über. Er so kann es nicht bezweifelt werden, daß dieselben als erloschen zu “ xeväen “ dvort beanstandeten Zolltarif beauftragt ist, hat ein allgemeines des Jahres 1850 weniger befördert 365 Personen, dafur aber mehr Ausgaben. I. Allgemeine Verwaltung 20,297 Fl. 25 Kr. II. Bahn⸗
ndet einen Widerspruch darin, daß Letzterer die Selbsterfüllung befroafen ats. veite Klasse von Grundrechten sollte erst durch die h““ — — Mißfallen selbst bei der äußersten Linken der Kammer erweckt. Daß eingenommen 5578 Fl. 24 Ct., die Einnahme für Güter betrug verwaltung 46,324 Fl. 34 Kr.; III. Transport⸗Verwaltung 93,590 der allgemeinen Wehrpflicht als Prinzip wolle und doch gegen das „des. sögehaüncen 199 Ernzelstaaten in Ausführung gebracht e⸗ Nizza ihre alten Privilegien dem Neubaue des Gesammtstaates weniger 15,819 Fl. 55 Ct., so daß sich eine Mindereinnahme pro Fl. 24 Kr., zusammen 160,212 Fl. 23 Kr. Zieht man die Aus⸗ Gesetz gei, weil es die Stelbvertretung erschwerc. Weiter bemeikt verden (Ar⸗. 2—gene Ausführungs⸗Gesetzes). Die meisten und Musland. nichs aufopfern will, kann, da dieses nicht sowohl von einer Frac⸗ 1850 von 10,241 Fl. 31 Ct. ergiebt; gegen leichen Zeitraum E111121214141414*
er, daß, wenn Herr Zöppritz nachzuweisen gesucht habe, die Stee⸗ wichtigsten dieser Vorschriften sind schon in dem Landes⸗Grund⸗ W“ tion, sondern von der ganzen Bevölkerung ganz und gar und auf 1849 wurden in 1850 weniger befördert 13,832 Personen und we⸗ Monate des vorigen Jahres ein Netto⸗Ertrag von 171,039 Fl. vertretung bei den früheren Privatgesellschaften sei wohlfeiler g. des Herzogthums von 1832 enthalten und haben ihre Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ eine so peremtorische Art ausgeht, nicht als Prinzipienfrage allein niger eingenommen für Personen 6760 Fl. 80 ½ Ct. und für Güter 38 Kr., macht durchschnittlich per Monat 19,134 Fl. Für die wesen, als bei der Staatsassekuranz, er in seiner JenetZee sch Durchführung in der Landes⸗Gesetzgebung erhalten, denn es be haus. Sitzung vom 26. Mai. Graf von Ellenborough be⸗ angesehen werden; aber selbst in dieser Hinstcht könnte das Beisptel 7550 Fl. 26 Ct., zusammen weneger 8227 Fl. 6;⁄Ct.; gegen die⸗ zwolf Monate des Jahres 1849 betrug der Netto Ertrag in Allem gles⸗ Faktoren aufgestellt haätte. Früher habe hat Fge. 3 stehen b 5 L . antragte die Vorlegung der offiziellen Berichte über die Vertheilung ein gefährliches werden, weil Genua sowohl wie die Insel Sardinien, selben vier Monate des Jahres 1848 wurden in 1850 mehr beför⸗ 118,996 Fl. 50 Kr., oder durchschnittlich pro Monat 9916 Fl. verbunden, nur Einer sich vertreten zu lassen gebraucht, we⸗ f keine Lücken i hiesi s W ben, r Ei 3 ei betrof⸗ 1) keine Lücken in der hiesigen Gesetzgebun Auf⸗ ; s s 3 spr ü V . 2½ 6 e 5 8 3
seien die Verhältnisse so gewesen, daß es ben asaschntam 8897 guns der Standes⸗Unterschtebe 8 Absehanrg C8 a. e na. im Pendschab. Es handelte sich bei der darauf folgenden Dis⸗ teressen nur zu leicht ansprechen dürften, wodurch ein staatliches Zusam⸗ 62 ½ Ct., die Einnahme für Güter betrug dagegen weniger 10,154 Fl. des Vorjahres, um 92 pCt. gebessert. Nach Prozenten gerechnet,
fen. Es wäre auch nicht moͤglich, 7 vee⸗ Repner weist eben⸗ rechte, Art. 3, Nr. 2 des Einführungs⸗Gesetzes); 8. kussion, an welcher der Herzog von Wellington, Lord Broughton menwirken und dies noch in den angestrebten Formen eine Unmög⸗ 63 ⅞ Ct., so daß sich eine Mehreinnahme pro L1“ 1“ 1“ di Js Srehe ar keinen Vortheil für sich ziehe, theurer 88 Aermeren liege 2) die Stellvertretung ist aufgehoben (§. 7 der Grundrechte und der Lord⸗Kanzler Theil nahmen, um die Frage, ob lichkeit würde. Der Hang der Nizzarden nach einer Vereinigung 99 Ct. herausstellt. Vergleicht man die verschiedenen Monate des Transport, inil. Reisegepäck 47,28 pCt.; b) auf Güter-Tranchort,
alls nach, daß das Gesetz im Zaefl büin rationelles In. Art. 3 Nr. 3 des Einführungs⸗Gesetzes); der General⸗Gouverneur, als Vertreter der ostindischen mit Frankreich, den auch die Savoyarden, die eigentlich Franzosen Jahres 1851 mit denselben in 1850, so stellt sich heraus, daß die einschließlich Bieh ꝛc. 16,27 pCt., auf Kohlen⸗Transport 34,72 1
Wäre das bestandene Ffelße ienngalns ss Iie Ssch⸗ nicht 2n Kriege⸗Artitel lncFalten ife Forbehnltenen Modificatio⸗ Compagnie, oder, nach altem Herkommen, die Krone allein sind, schon lange nicht verfehlen, gründet sich ebenfalls auf ihre Verminderung in 1850 nicht einem einzelnen Monat zugeschrieben Ct., zusammen auf den Güter⸗Transport 50,99 pCt.; c) auf an⸗
stitut, wie Müller⸗Melchtone ccbene gerahe darin aber liege noch ein nen des §. 8 für das Heerwesen (Art. 3 Nr. 4 des Einführungs⸗ vas Recht zur Vertheilung der Preisgelder besitze. Die größ⸗ eigentlichsten Interessen, mit denen sie, und zwar Nizza in mariti⸗ ist, sondern sämmtliche Monate eine Verminderung ergaben. dere Quellen 1,76 pEt. Im Jahre 1849 hat der Güter⸗ und so große Theilnahme gefunden ha en. Kriegsministerium in die Sand Gesetzes); 4 15 8 - ten Autoritäten über die Verwaltung Ostindiens, Wellington, Ellen⸗ mer Hinsicht, der fleißige und arbeitsame Savoyarde, um seine Denn es kamen ein im Januar 1851 55,288 Fl. 55 Ct. Kohlen⸗Transport nur 39,76 pCt. von der Gesammt⸗Einnahme er⸗
Vorzug des Lv eewcecree u entscheiden; man 4) die Strafe des Prangers, der Brandmarkung, der körper⸗ borough (einst selber Geueral⸗-Gouverneur) und Lord Broughton Arbeit verwerthen zu können, an das große französische Reich gleich⸗ 1850 59,421 Fl. 58 ½ Ct.; im Februar 59,234 Fl. 7½ Ct., 1850 tragen. Die Brutto⸗Einnahme ergiebt einen Durchschnitt per Tag:
gäbe, über Eih Ege chaf aah den Privaten berlassen. 8 wi⸗ lichen Züchtigung und der Vümvgens⸗Conz scation ic-längst is⸗ (früher Sir C. Hobhouse) konnten sich darüber nicht einigen, doch sam angewiesen sind. Wenn die Regierung in der Periode hoch⸗ 60,913 Fl. 22 ⅞ Ct.; im März 67,685 Fl. 98 ½ Ct., 1850 69,583 1850 von 1214 Fl. 24 Kr. — 1849: 750 Fl.; per Tag und könne dies doch wahr ich 1 “ sicht Müller s S. ETTET’“ 9 895 28;, 1S S wurde die Vorlage eines Theils der verlangten Papiere schließlich fliegender Pläne mit der Abtretung dieser beiden Provinzen Fl. 61 ½ Ct.; im April 77,659 Fl. 23 Ct., 1850 80,190 Fl. 72 ½ Meile 78 Fl. 45 Kr. — 1849: 54 Fl. 54 Kr. und die Betriebs⸗
verlegt gleich dem Herrn Regierungskommissär eine Ansicht Müller⸗ schafft (§. 9 und 40 der Grundrechte, Artikel 3 Nr. 1 des Ein⸗ b G Pap v ich EETE1“ enachbarten Macht viellei 8 8 S “ b 2 s 8
gt g 5 igskommissar E“ ha W“ angeordnet. die Hülfe einer benachbarten Macht vielleicht gern erkauft Ct. Im Durchschnitt kamen pro Monat und geographische (12 Mei⸗ Ausgaben per Tag: 1850 von 385 Fl. 51 Kr. — 1849:
Melchiors, als ob das Kriegsministerium so weit gehen könne, führungs⸗Gesetzes); . hätte, so stehen jedoch jetzt die Sachen ein wenig anders len) Meile ein: 1851 5413 Fl. 91 Ct.; 1250 5627 Fl. 2 Ct.; 424 Fl Tag und Meile, 1850 von 38 Fl. 3 Kr. 1849
Einsteher ganz zu verweigern oder Leute gewissermaßen zu ajusti⸗ 5) die Gesetze, welche den dritten im §. 10 der Grundrechte Unterhaus. Sitzung vom 26. Mai. Herr More O' Fer das ohnehin kleine Gebjet, d er dessenungeachtet eine 1849 3585 gl. 31 Cr., 186 1908g Ze. in In den znamutag 38r3 der Faliene ieesatcneegen⸗ ganz zu d 1 d. S; 48 EEETöö b . zung vom 26. Mai. Herr More O'Fer und das ohnehin kleine Gebiet, das aber dessenungeachtet eine 1849 5585 Fl. 31 Ct.; 1848 5189 Fl. 34 Ct. In den genannten 31 Fl. 2 Kr. Halten wir die Resultate gegen einander so find
ken. Auch er berührt, wie man im Frieden darauf bedacht sein enthaltenen Fall der Haussuchung ordnen, sind erlassen, so wie rall (gewesener G neur M 1 sei itz fi Zeltwichtigkei str 2 f keinen Fal 1 b ü, ten 1un⸗ S 8e nas g 2 a 8 8½
sin 1 d b beda haltene er F suchun, 6 „so wie rall (gewesener Gouverneur von Malta) nimmt seinen Sitz für Weltwichtigkeit anstrebt, würde man auf keinen Fall noch mehr vier Monaten des Jahres 1847 kamen bei nur 8 geographischen wir, daß im Jahre 1850 nicht nur die Einnahmen, sondern auch müffe, eim tüchtiges Heer z erganistren. Für ü BaelthgevötH g 8 1“ §. 8 n Grundtechte erforderlichen Vorschriften Longford in Irland ein. Nach schneller Erledigung einer Menge einzuschränken sich entschließen können, daher auch von dieser Meilen Länge ein 155,591 Fl. 19 ½ Ct. und in 1846 160,592 Fl. die Ausgaben zugenommen haben, letztere jedoch verhältnißmäßig setz sprächen die wesentlichsten Gründe: die Interessen des ili⸗ über den Eid (Art. 3, Nr. 6 des Einführungsgesetzes); von Privatbills und Entgegennahme des gewöhnlichen Kontingente Seite Nizza's so keck ausgesprochenen Separatgelüste, und sei es 19 ½8 Ct; es kamen sonach per Monat und Meile ein: in 1847 weit weniger, als erstere. Die Betriebs⸗Ausgabe betrug von der
Brutto⸗Einnahme im Jahre 1850 43,3 pCt., 1849 56,5 pCt.,
von Preisgeldern und Extralöhnungen in und nach dem Feldzug wie Savoyen und die Lomellina, auch die Wahrung ihrer Sonder⸗In⸗ dert 14,190 Personen mit einer Mehreinnahme von 20,933 Fl. Es hat sich also der Netto⸗Ertrag des vorigen Jahres, gegen jenen
tairstandes wie die Interessen der Militairpflichtigen. In letzter 7) Patrimonialgerichtsbarkeit und grundherrliche Polizei u. s. w. von Petitionen für und wider die „päpstlichen Uebergriffe“ wurde
des Heeres habe. Mit Stolz dürften wir in der Beziehung auf unser Heer sehen, das Deutschland vor Anarchie geschützt habe; aber man möͤge auch für Erhaltung seiner Tüchtigkeit Sorge tragen,
Zeit habe man erst recht erkennen lernen, welchen Werth die Treue
ihm alte gediente Leute bewahren.
Der Großherzogl. Kriegs⸗Minister Freiherr von Schäffer⸗ Bernstein erwiedert auf einige Bemerkungen des Abgeordneten Müller⸗Melchiors: Im Jahre 1836 sei der von ihm ge⸗ nannte Regierungs⸗Kommissär (Oberst von Lyncker) nach den ge⸗ machten 16üährigen Erfahrungen ganz für das Gesetz gewesen.
—
Man habe das alte Stellvertretungswesen nicht beibehalten können, wenn man ein tüchtiges Heer hätte haben wollen. Eben so würde
gewiß der erlauchte Prinz, den er genannt, dieser Ansicht sein. Die Organisation der Truppen sei das Recht des Kriegsherrn, der es der Militair⸗Verwaltung übertrage, welche das Vertrauen des Landes und auch dieser Versammlung vollkommen in An⸗ spruch nehme; die Erfahrung habe bewiesen, daß die Or⸗ ganisation wie die Verwendung der Truppen gut steien.
Nöthig wäre es aber, für die Erhaltung der Unteroffiziere zu sorgen, welche für die Ausbildung des Militairs so wichtig seien, wie sich Jeder bei den Uebungen, wie sie jetzt stattfinden, überzeugen
könne; wenn man die Mittel dazu entziehe, so werde es mit der
Tüchtigkeit bald ein Ende haben. Abg. Mohr geht zuerst in spe⸗
zielle Erörterungen ein gegen die Behauptungen Eich's, als ob sich die Linke einer Inkonsequenz schuldig gemacht habe bezüglich der Grundrechte, die damals, als man gegen Aufhebung der Stellver⸗ tretung gesprochen, noch gar nicht zu Recht bestanden hätten; dann sucht er die Ausführungen Klipstein's, Reh's und Franck's zu wider⸗ legen, namentlich als ob die einzelnen Staaten die Grundrechte än⸗ dern könnten. Die National⸗Versammlung habe angenommen, daß jede Verfassung einen veränderlichen und einen unveränderlichen Theil habe: ersteren, wie die Grundrechte, dürfe man nicht abändern. Im Einfüh⸗ rungsgesetze der Grundrechte habe man dreierlei Bestimmungen unter⸗ schieden. Die Einen hätten gleich unbedingt eingeführt werden sollen (§. 1); bei Anderen seien Vorbehalte gemacht und auf spä⸗ tere Verfügungen verwiesen worden; endlich solche, die nicht gleich in Wirksamkeit treten sollten, weil erst verfassungsmäßige Verfü⸗ gungen der einzelnen Staaten nöthig waren, und zu solchen gehöre Artikel 7. Die Stellvertretung sei also aufgehoben, und es hätte
deshalb gleich ein Gesetz erlassen werden müssen; statt dessen wolle man sie aber durch ein Gesetz wieder einführen, was schnurstracks den Grundrechten widerstrebe. Aber auch als bloße Regelung der Stellvertretung müsse er das Gesetz bekämpfen, indem die Privat⸗ Gesellschaften hinlänglich für das Bedürfniß gesorgt hätten, und das Gesetz also nicht nöthig sei. Auch Becker ist gegen das
7
Gesetz und zwar aus konservativen Gründen, wie er sagt. Die jetzige Militaireinrichtung tauge nichts, das Loos treffe blindlings, willkürlich brächte es Reiche und Arme, Demokraten und Nicht⸗ demokraten, wohl auch solche, die nicht gerade sehr muthig wären, alles nach Zufall zur Armee, folglich könne hier keine Zufrieden⸗ heit herrschen. Wenn man diese wolle, wie Eich sage, so müsse man das Werbsystem annehmen. Er würde unter Umständen für ein solches sein, wenn man zugleich die stehenden Heere vermindere. Redner verweist auf den neuesten Militairaufstand in Portugal
u. s. w. Man müsse also dahin s
Braunschweig. Braunschweig, 28. Mai. (D. R. Z.) Am heutigen Tage ist der Abgeordneten⸗Versammiung von ver Regierung ein Gesetz⸗Entwurf zugegangen, durch welchen die Auf⸗ hebung des Reichsgesetzes vom 27. Dezember 1848, die Grundrechte des deutschen Volkes enthaltend, als solchen proponirt wird. Die Bedeutung dieser Maßregel ergiebt sich aus den angehängten, im
Folgenden mitgetheilten Bemerkungen:
Die Grundrechte, welche durch das Reichsgesetz vom 27. De⸗ zember 1848 publizirt und zufolge des Gesetzes vom 4. Mai 1849 auch für das Herzogthum Braunschweig zu rechtlicher Gültigkeit gelangt sind, bilden einen Theil der frankfurter Reichsverfassng und setzen voraus, daß diese Verfassung in Wirksamkeit tre⸗ ten werde. Da diese Voraussetzung nicht eingetreten ist, und die größeren deutschen Staaten die Grundrechte nie anerkannt haben, so würde sich schon hieraus folgern las sen, daß die Grundrechte ihre fernere Anwend barkeirt verlie⸗ ren. Jedenfalls wird in dieser Lage der Dinge angenommen wer⸗ den müssen, daß eine staͤatsrechtliche Verbindlichkeit zur Aufrechter⸗ haltung oder Durchführung der Grundrechte für die deutschen Staa⸗ ten nicht besteht, daß vielmehr mit dem Nichtzustandekommen des projeklirten Reiches jedem Einzelstaate überlassen hleibe, zu beur⸗ theilen, welche Bestimmungen der Grundrechte als bindende fortbe⸗ stehen können und sollen, da eine Ungewißheit in dieser Beziehung erhebliche Bedenken erregen und wesentliche Unzuträglichkeiten her beiführen müßte. Eine sorgfältige, in dieser Richtung vorgenom⸗
mene Erwägung führt nun zu folgenden Resultaten:
1. Ein Theil ver Grundrechte bezieht sich auf das ganze Reich, setzt dessen Existenz ausdrücklich voraus und verheißt zur Ausfüh⸗ rung der aufgestellten allgemeinen Grundsätze, Reichsgesetze (§. 1,
existirt längst nicht mehr im Herzogthum (§. 35 der Grundrechte, Artikel 3, Nr. 8 des Einführungsgesetzes);
8) die im Gerichtsverwaltungswesen zufolge der §§. 35, 41,
49 der Grundrechte einzuführenden Grundsätze haben hier entweder längst bestanden oder sind durch die neneste Gesetz⸗ ig eingeführt; 9) die Ablösbarkeit der Grundlasten und des Lehnverbandes hat hier längst bestanden und ist eben so wie die Familien⸗Fideikommisse gesetzlich durchgeführt (§. 35—39 der Grund rechte, Artikel 4 des Einführungsgesetzes).
Dagegen sind folgende Bestimmungen der Grundrechte nicht ausgeführt, bei denen zu erwägen sein wird, ob man zu der Aus⸗ führung schreiten oder die aufgestellten Grundsätze aufgeb
1) Die Aufhebung der Todesstrafe, ausgenommen, wo das Das Kriminalgesetzbuch des Herzog⸗ thums beschränkt die Todesstrafe auf sehr wenige Fälle. kann darüber zweifelhaft sein, ob sie noch mehr beschränkt werden aber eine gänzliche Abschaffung dieser hält die Landes⸗ Regierung für unzulässig. Sie ist fortwährend von der Richtigkeit der Ansichten überzeugt, die sie bei Erlassung des Kriminalgesetz⸗ Beziehung geleitet haben, und die Ereignisse der diese Ueberzeugung Es kommt hinzu, daß es große Bedenken hat, eine Größe des Her⸗ Nachbarstaaten
Aufhebung der
Kriegsrecht sie vorschreibt.
buches in dieses letzten Jahre zu erschüttern. Vorschrift dieser Art in einem Staate von der zogthums durchzuführen,
geeignet gewesen,
2) Der Grundsatz der schaften ist für Verhältnisse berechnet hier im Lande nicht vorhanden sind. hier verfassungsmäßig, s Verhältnissen angemessen erscheint, gänzliche Trennung von Staa Landes⸗Regierung für unzulässig und nachtheilig (Art. 2 des Ein⸗ führungs⸗Gesetzes).
3) Die Vors
Selbstständigkeit der Religions⸗Gesell⸗ und durch sie motivirt, die Diese Selbstständigkeit besteht o weit sie überhaupt unter den bestehenden und weiter zu gehen und eine
t und Kirche auszusprechen, hält die
chriften über Eingehung der Ehe und Führung der Standesbücher würde sich die hiesige Regierung haben au wenn sie für ganz Deutschland adoptirt wären.
gen lassen müssen, nd a sie freiwellig einzuführen.
Sie wird sich aber nicht dazu verstehen, Sie haben allerdings eine praktische Bedeutung für Länder, wo die katholische Bevölkerung vorherrschend ist, auf gemischte Ehen. Für das Herzogthum be⸗ Die Landes⸗Regierung würde es daher für einen gro müssen, wenn man die seit der Reformation befolgten, tief in die Ansichten Bevölkerung eingewurzelten Grundsätze euerungen aufnehmen wollte, welche geeig⸗ lichsten Grundlagen des Staates und der
Dadurch würde die Ansicht Geltung er⸗ Rechtsgeschäft zu betrachten
namentlich in Beziehung stehen solche Gründe nicht. ßen Fehler halten
und religiösen Gefühle der verlassen und dagegen N net sind, eine der wesent Gesellschaft zu schwächen. langen, daß die Ehe als ein einfaches welchem die kirchliche Weihe gleichgültig. ist, eine Ansicht, das religiöse Gefühl der Bevölkerung verletzen und die chkeit gefährden würde. 27 festgestellten Grundsätze über Lande bereits Geltung
Stellung der Geistli
4) Die durch die §§. 23 — das Schulwesen haben entweder hier im oder werden doch ihre Erledigung durch das über diesen Gegen⸗ setz finden, so daß deren Beibehaltung in den Grundrechten keine praktische Bedeutung haben würde, wie man auch über die Prinzipien sich entscheide einige der durch die Grundrechte a Art, daß die Regierung sie nicht ado
5) Eben so hat die Landes⸗Regie
treben, daß der Unzufriedenen so stand vorgelegte Ge⸗ wenig, der Zufriedenen so viel als möglich zur Armee kämen, folg⸗ lich die Stellvertretung möglichst erleichtern und verbreiten, nicht sie ꝛerschweren. Von vielen Seiten wird der Schluß der allgemeinen Debatte gewünscht. Zehn Redner, die noch sich zum Worte ge⸗ meldet hatten, verzichten auf dasselbe; der Antrag Müller⸗ Melchors kommt, wie bereits mitgetheilt, zur namentlichen Abstimmung und wird mit 25 gegen 21 Stimmen verworfen.
ufgestellten Bestimmungen der ptiren kann.
rung die feste Ueberzeugung, rung der Theilbarkeit des Grund⸗Eigenthums die Landes⸗Wohlfahrt ernstlich gefährden würde, und d tigsten politischen und national⸗ ökonomischen Bedenken entgegenstehen (§. 33 der Grundrechte).
Eine dritte Klasse der Grundrechte fort für die Einzelstaaten in Kraft treten. s⸗Gesetzes zusammengestellten rlassung des Reichs⸗ itdem in der Landes⸗ schriften finden sich
daß die Einfüh zigenthums d aß ihr die wich⸗
soll nach dem Ein⸗ führungs⸗Gesetze so
Diese in Art. 1 des Einführung Bestimmungen waren entweder zur Zeit der Er gesetzes schon hier in Gültigkeit, oder sie sind se Gesetzgebung durchgeführt. allein in dem Reichsgesetze:
1) Die Bestimmung, daß Titel, Amte verbunden sind, aufzuheben und nie (§. 3 der Grundrechte).
2) die Vorschrift, daß kein ärtigen Staate einen Orden anne 3) der Grundsatz, daß Niemand oder Feierlichkeit gezwungen 4) der Ausspruch, da sei (§. 22).
Einige dieser Bestimmungen sind, so allgemein hingestellt, be⸗ denklich, lassen eine falsche Deutung zu und führen dadr zulässigen, in denselben nicht liegenden Konsequenzen. Andere sind höchst unpraktisch und wenig geeignet, als Grundrechte einer großen Alle endlich können als Theil einer Reichsverfassung für ganz Deutschland vielleicht gerechtfertigt werden, Land sind sie aber unangemessen. at dieser Untersuchungen geht daher dahin, daß in age der Dinge und bei den politischen Ver⸗ das Reichs⸗
Nur folgende Vor
insofern sie nicht mit einem cht wieder einzuführen seien
Staatsangehöriger von einem aus⸗ hmen solle (§. 7 der Grundrechte). zu einer kirchlichen Handlung a werden solle (§. ß die Wissenschaft und ihre Lehre frei
uürch zu un⸗
Nation proklamirt zu werden.
der gegenwärtigen L n Deutschlands es gerathen, ja nothwendig sei, ember 1848 als solches aufzuheben, da, so weit
gesetz vom 27. Dez d unschädlich erachtet werden kann diese Bestim⸗
dies angemessen un
Gefängnisse
das Comité des Hauses über die Titel⸗Bill fortgesetzt Es verging wieder der größte Theil des Abends im Kampfe der Majorität gegen irländische oder irlandfreundliche Amendements zur ersten Klausel. Erst wurde ein Amendement von Mac Cullagh zun Auslassung zweier Worte, wodurch die Bischofstitel „ungesetzlich“ und „null“ erklärt werden, mit 179 gegen 43 Stimmen verworfen. Dann verlangte Herr Keogh die Einschaltung der Worte „in England“ nach dem Worte „null“, d. h. die Ausnahme Irlands von der Geltung der ersten Klausel, welches Amendement mit 84 gegen 39. Stimmen verworfen wurde. Ein zweites Amen⸗ dement Keogh'’'s, „zu erklären, daß die Klausel die freie Thätigkeit der irländisch⸗katholischen Prälaten in rein geist⸗ lichen Dingen nicht zu hemmen habe“, wurde mit 344 gegen 59 Stimmen verworfen. Endlich verwarf das Haus ein Amende⸗ ment Sadleir's, daß keine vor 1850 gebräuchliche geistliche Praxis kraft der ersten Klausel verfolgt werden dürfe, mit 278 gegen 47 Stimmen. Mittlerweile war es 1 Uhr nach Mitternacht gewor⸗ den, und Herr Reynolds trug auf Vertagung des Comité's an, wogegen der Premier⸗Minister nichts einzuwenden hatte. Er bemerkte nur klagend, daß die Irländer es trefflich verständen, durch endlose Wiederholung synonymer Motionen die kostbare Zeit zu tödten; eine Majorität würde ihnen dieses Manöver doch nimmer schaffen, aber die öffentliche Meinung würde ihr Benehmen verur⸗ theilen. (Lauter Beifall.) Schluß der Sitzung ¾ auf 3 Uhr Morgens. e
Italien. Turin, 21. Mai. (Ll.) Die Kategorieen des Kriegs⸗Ministertal⸗Budgets, welche das Genie Corps und die Artillerie betreffen, sind von der Abgeordneten⸗Kammer angenommen worden. Der Abg. Mellana findet das Institut der Feldkaplane dem Prin⸗ zipe der Glaubensfreiheit widersprechend, aber der Kriegs⸗Minister und der Abg. Lisio widerlegen seine Behauptung unter der Zustim⸗ mung der Kammer.
Im Senate haben die Mitglieder Sauli und Castagneto sich mit Energie gegen die mit England und Belgien abgeschlossenen Handelsverträge ausgesprochen. Die Regierung des Königreiche der Niederlande hat den General⸗Konsul Sardiniens zu Antwerpen mit Vollmachten hierher entsendet, um den Abschluß eines Handels Vertrags mit den Niederlanden anzubahnen. Man soll bezüglich eines zu bewerkstelligenden Zollverbandes mit der Schweiz Unter⸗ handlungen eröffnet haben; überhaupt fängt man an, sich diesem Nachbar mit einer größeren Sympathie zu nähern; die Schützen⸗ Gesellschaften, ganz nach Art der schweizerischen eingerichtet, lassen ihre Brüder in den Alpen hoch leben und beabsichtigen, zu dem großen Schützenfeste in Genf eine feierliche Deputation behufs einer Verbrüderung abzusenden. Hingegen den mit Oesterreich auf sieben Jahre abgeschlossenen Handels⸗Vertrag, der am 30. Juni zu Ende geht, hat man nicht weiter zu erneuern beschlossen. In Genua haben die Handels⸗Verträge mit England und Belgien viel Unzu⸗ friedenheit erregt, nicht sowohl weil England von Genua wie von seiner Besitzung spricht, sondern weil gewisse darin enthaltene Be⸗ stimmungen schon jetzt zu inkommodiren anfangen. So lockert sich der Boden nach allen Seiten auf, und die Campana uuft in ihrer Verzweiflung die öffeutlice Moralität an, weil sie bei dem heran⸗ ziehenden Sturme nur darin den einzigen Rettungsanker sieht, an den sich alle Parteien, welcher Farbe sie auch immer angehören mögen, anschließen können.
Der Unterrichts⸗Minister bereilet einen Gesetzvorschlag vor, um die Einrichtungen der Hochschulen zu reguliren.
Kommenden Dienstag wird der neue Zolltarif⸗Entwurf zur Diskussion in der Abgeordneten⸗Kammer gelangen.
In Nizza ist auf Einschreiten des von Turin geschickten Gene⸗ ral⸗Staatsanwalts von dem Appellations⸗Tribunale die Entsetzung der Herren Avigdor und Carlone von ihren Konsulaten, mit wel⸗ chen sie von auswärtigen Mächten betraut waren, ausgesprochen
worden. Dies geschah des Morgens. Abends um 8 Uhr, als der Munizipalrath versammelt war, erschien ein Sicherheits Beamter,
von mehreren Gendarmen begleitet, mit dem Verhaftsbefehle gegen Beide im Munizipal⸗Palaste. Avigdor wurde aus dem Rathe zu⸗ erst herausgerufen und von den Gendarmen in einem Wagen nach den Gefängnissen des Senats geführt; mittlerweile aber gelang es dem Carlone, sich aus dem Stadthause auf die Dächer der nächsten Häuser zu flüchten. Kaum ist aber die Nachricht von der Verhaf⸗ tung des Herrn Avigdor bekannt geworden, als sich gleich zahlreiche Zusammenrottungen bildeten, eine Volksmenge drang mit dem Geschrei: „Es lebe Avigdor!“ und unter Absingung der Marseillaise an die Pforten des Gefängnißhauses, welche sie einzustoßen im Begriff war, als Avigdor selbst am Fenster erschien und sie anredete. Mittler⸗ weile kamen zahlreiche Truppen⸗Abtheilungen herbei, und die Menge zog sich zurück. Ein Gleiches geschah vor dem Stadthause, wo die Nationalgarde die Ruhe herstellte. Die ganze Nacht durchzogen zahlreiche Patrouillen, aus Linientruppen und Nationalgarde be⸗ stehend, die Stadt. Am anderen Tage herrschte Ruhe, und es fanden, außer mehreren Gruppen, keine Zusammenrottungen mehr statt. Der Intendant ermahnte durch Plakate das Volk zur Ruhe und forderte es auf, in die Gerechtigkeit und Rechtlichkeit der Re⸗ gierung und der Kammer, so wie in den Eifer der nizzardischen Deputirten, Vertrauen zu setzen. Avigdor ist noch immer in Haft, mehrere andere Personen, welche ein gleiches Schicksal treffen sollie, haben sich nach Frankreich geflüchtet. Die Polizei hat den Circolo di Comercio schließen und fünf Individuen, welche die Pforten der stürmten, einziehen lassen. Die Demonstration in
auch nur des Beispiels wegen, nichts weniger als gleichgültig be⸗ trachtet werden können. Zu dem Allem kömmt aber noch der Um⸗ stand, daß man die Oppositions⸗Manifestation von Nizza als einen Riß ansieht, den die kombinirte allgemeine, wohl noch nicht zu Stande gekommene, aber, wie man fürchtet, nicht mehr ferne Be⸗ wegung, welche nur den Impuls von Frankreich aus erwartet, hier erzeugte, welcher die Interessenfrage nur zum Schilde dient. Und in dieser Hinsicht muß die Re ierung besorgen, sich bei der Con⸗ stellation der europätschen Gesammtfrage kompromittirt zu sehen, weswegen sie, um keinen Anlaß zu einer möglich nothwendigen In⸗ tervention zu geben, hier entschieden einschreiten muß. Nizza ist also in Belagerungszustand erklärt und eine strenge Untersuchung gegen die Unruhestifter verfügt worden.
Genua, 24. Mai. (Ll.) Die Redacteure der ultraliberalen Strega und des Cattolico sind vom Schwurgerichte freige⸗ sprochen worden.
Griechenland. Athen, 20. Mai. (Triester Ztg.) Se. Majestät der König kam am 13ten um Mitternacht in Athen an. Der Empfang von Seiten des Volkes war über alle Beschrei⸗ bung herzlich, enthusiastisch. Der König hat die Regierungsgeschäfte am folgenden Morgen übernommen. Gestern ließ Se. Majestät sämmtliche hier garnisonirenden Truppen die Revue passiren. Heute in den Morgenstunden verließ der Bruder Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin, Erbgroßherzog von Oldenburg, Athen, um sich nach Kon⸗ stantinopel zu begeben. Nach drei Wochen wird der Prinz wieder in Athen eintreffen. In seiner Begleitung befinden sich außer den beiden Herren aus Oldenburg noch Fürst Morust, griechischer Ma⸗ rineoffizier und Dr. Lindermayr, Leibarzt Sr. Majestät des Königs.
Türkei. Pera, 14. Mai. (Lloyd.) Aus Kiutahia lau⸗ ten die Nachrichten insofern günstig, als die meisten der zu Ent⸗ lassenden von der Erlaubniß, ihr Exil zu verlassen, Gebrauch ma⸗ chen und nur wenige zurückbleiben zu wollen erklärt haben. Die Aufnahme des österreichischen Kommissaͤrs von Seiten des Pascha's soll eine vorzügliche gewesen sein.
Herr Daond, früher türkischer Geschäftsträger in Berlin und zuletzt Botschaftsrath in Wien, ist mit Depeschen hier ange⸗ kommen.
Der Herzog von Württemberg hat Konstantinopel mit dem letzten Lloyd⸗Dampfschiff verlassen, um sich nach Griechenland zu begeben. Er gedenkt Thessalien, Rumelien und Macedonien zu
durchreisen.
Herr von Titoff hat den verlangten llaub von seinem Hofe
nicht erhalten.
Kanea, 17. Mai. (Lloyd.) Mehemed Bey, der seine Gat⸗
tin in Konstantinopel ermordete, ist hier als Verbannter eingetroffen.
Beyrut, 13. Mai. (Lloyd.) Der revidirte Zolltarif, von welchem man sich ein schwunghaftes Aufblühen des syrischen Han⸗ dels verspricht, ist eingeführt. b
Emin Efendi, der zum Throne des Großherrn beschieden wurde, dürfte zum Leidwesen der Provinz, wo er sehr geliebt und geachtet war, nicht wieder auf diesen Posten zurückkehren.
Die Amsterdam⸗Rotterdamer Eisenbahn, welche am Ausgang des Monats Mai 1847 in vollständigen Betrieb gekom⸗ men ist, hat bis zu dem Jahre 1850 eine fortwährende Steigerung der Einnahmen gehabt; die ersten vier Monate des laufenden Jah⸗ res, den von 1850 und 1849 gegenübergestellt, zeigen aber einen Ausfall in der Personen⸗Frequenz, als auch der Einnahme, welche letztere hauptsächlich in der Verminderung der Einnahme für Gü⸗ ter ꝛc. seinen Grund hat; nur gegen das Jahr 1848, in welchem die politischen Wirren auch auf diese Bahnen, von welchen Holland zwar selbst nicht berührt wurde, ihre Wirkungen ausübten, zeigt sich in 1851 eine Vermehrung der Personen⸗Frequenz und ihrer Einnahme, dagegen eine Verminderung der Einnahme für Güter ꝛc., welche Mehreinnahme pro 1848 jedoch nicht den Aus⸗ fall der Personen⸗Einnahme decken konnte. Es wurden in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres befördert 239,713 Personen für 221,806 Fl. 95 Ct., die Einnahme für Güter ꝛc. betrug 38,060 Fl. 89 Cent., zusammen 259,867 Fl. 84 Kr.; in denselben vier Monaten des Jahres 1850 wurden be⸗ fördert 240,078 Personen für 216,228 Fl. 71 Cent., für Güter ꝛc. kamen ein 53,880 Fl. 44 Cent., zusammen 270,109 Fl. 15 Cent.; in gleichem Zeitraum des Jahres 1849 wurden befördert 253,545 Personen für 222,483 Fl. 75 ½ Cent., für Güter ꝛc. kamen ein 45,611 Fl. 15. Cent., zusammen 268,094 Fl. 90 ½¼ Cent.; in den ersten vier Monaten des Jahres 1848 betrug die Anzahl der be⸗ förderten Personen 225,523, für welche einkamen 200,873 Fl. 32 ½ Cent., die Einnahme für Güter zc. betrug 48,215 N. 52 ½ Cent,,
5174 Fl. 72 Ct. und in 1846 5018 Fl. 50 Ct.
Auch die Amsterdam⸗Arnheimer Eisen⸗ bahn hat in den ersten vier Monaten, des laufenden Jahres einen, jedoch nur kleinen Ausfall, in ihrer Ein⸗ nahme gegen dieselbe in 1850; dieselbe übersteigt aber die Ein⸗ nahme aller vorhergegangenen Jahre. Es wurden in genannten vier Monaten des laufenden Jahres befördert 100,001 Personen für 126,106 Fl. 302½ Ct., die Einnahme für Güter zc. betrug 38,967 Fl. 13 Ct., zusammen 165,073 Fl. 43 ½ Ct.; in gleichen vier Monaten des Jahres 1850 wurden befördert 98,573 Perso⸗ nen, welche eine Einnahme von 121,134 Fl. 54 ½ Ct. gewährten, die Einnahme für Güter ꝛc. betrug 46,125 Fl. 25 ½ Ct., zusammen Einnahme 167,259 Fl. 70 Ct.; in denselben vier Monaten des Jahres 1849 wurden befördert 93,949 Personen für 112,894 Fl. 85 Ct., für Güter zc. kamen ein 37,384 Fl. 79 Ct., zusammen 150,279 Fl. 64 Ct.; im gleichen Zeitraum des Jahres 1848 be⸗ trug die Anzahl der beförderten Personen 98,819 für 118,108 Fl. 16 ½ Ct., die Einnahme für Güter ꝛc. betrug 44,132 Fl. 35 Ct., zusammen 162,260 Fl. 81 ½ Ct. Es wurden sonach in genanntem Zeitraum des laufenden Jahres gegen den⸗ selben im Jahre 1850 mehr befördert 1428 Personen, welche eine Mehreinnahme von 4971 Fl. 76 Ct. gewährten, die Einnahme für Güter ꝛc. betrug jedoch weniger 7158 Fl. 2 ½ Ct., so daß sich eine Mindereinnahme von 2186 Fl. 26 ½ Ct. heraus⸗ stellt; gegen denselben Zeitranm des Jahres 1849 wurden in dem⸗ selben Zeitraum in 1850 mehr befördert 6052 Personen, die Ein⸗ nahme betrug mehr für Personen 13,211 Fl. 45 ½ Ct. und für Güter ꝛc. 1582 Fl. 34 Ct., zusammen 14,793 Fl. 79 ½ Ct.; gegen dieselben vier Monate des Jahres 1848 wurden in 1851 mehr be⸗ fördert 1182 Personen, welche eine Mehreinnahme von 7997 Fl. 84 Ct. gewährten, die Einnahme für Güter zc. betrug jedoch 5185
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Fl. 22 Ct. weniger, so daß sich eine Mehreinnahme pro 1850 von
nur 2812 Fl. 62 Ct. ergiebt. In genanntem Zeitraum 1847
wurden für Personen und Güter eingenommen 162,296 Fl. 20 Ct., welche Einnahme nur etwas mehr beträgt als in 1848. Im Vergleich der genannten Zeiträume des laufenden Jahres und des Jahres 1850 stellt sich bei der Amsterdam⸗Arnheimer Bahn, so wie bei der Rotterdamer Bahn, die Verminderung der Ein⸗ nahme aus dem Güterverkehr heraus, welche hauptsächlich in den Monaten Januar und Februar dieses Jahres sehr hervortrittz denn während in 1850 im Januar 13,904 Fl. 47 Ct. eingenommen wurden, betrug dieselbe in 1851 nur 9281 Fl. 81 Ct. und im Februar 1850: 10,691 Fl. 75 Ct. gegen 8799 Fl. in 1851. Im Durchschnitt pro Meile — 12 geogr. Meilen — und Monat ka⸗ b“ 1 8 in 1851: 3439 Fl. 3 Ct. » 1850: 3484 » 58 „ 1849: 3130 » 82 „ 1848: 3380 „» 43 » Wir lassen hier eine Gegenüberstellung der Durchschnitts⸗Ein⸗ nahmen beider Bahnen folgen: 1 1851: Amsterdam 5413 Fl. 91 Ct. Arnheim 3429 Fl. 3 Ct. 1850: 5627 2 „ 1 3484 » 58 » 1848: 5189 338 43 »
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Pfälzische Ludwigs⸗ Eisenbahn.
Durch ein höchstes Ministerial⸗Rescript ist die Direction der pfälzischen Ludwigsbahn angewiesen worden, nicht wie früher die Rechnungen für das laufende Kalenderjahr, sondern nach dem bei den bayerischen Behörden bestehenden CEtatsjahr, das heißt von Ok⸗ tober zu Oktober zu stellen. Aus dieser Ursache mußten die Bücher schon am 30. September 1850 geschlossen werden, so daß der Rechenschaftsbericht blos den Zeitraum vom 1. Januar bis ult. September umfaßt. Der Stand des Actien⸗Kapitals hat sich seit vem vorjährigen Geschäftsbericht nicht geändert. Auf Grunderwer⸗ bung ist im vorigen Jahre die Summe von 9449 Fl. 15 Kr. aus⸗ gegeben worden. Einige Grund⸗Entschädigungs⸗Beträge sind noch näher festzustellen und werden alsdann den Betheiligten erst aus⸗ gezahlt werden können. Nach dem vorjährigen Geschäftsbericht den Bahnbau und die Betriebs⸗Einrichtungen zu leisten, nämlich: 1) an Bau⸗Unternehmer, Fabrikanten ꝛc. ꝛc. 204,325 Fl. 31 Kr.; 2) für verschiedene, damals noch im Rückstande befindliche Bau⸗ und Betriebs⸗Einrichtungen 161,867 Fl. 58 Kr.; zusammen 363,193 Fl. 29 Kr. Darauf wurden vom 1. Januar bis 30. September 1850 ausbezahlt 145,791 Fl. 3 Kr. Mithin bleibt noch zu ver⸗ ausgaben 217,402 Fl. 25 Kr. Wenn sich noch jetzt Arbeiten und Einrichtungen im Rückstande befinden, so liegt die Ursache einzig und allein darin, daß Alles, was nicht dringend nothwendig war, bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben gesucht wurde, wo das durch die General-⸗Versammlung vom 25. Juni 1850 beschlossene Anlehen von 500,000 Fl. realisirt sein wird. Das Haupt⸗Ergebniß des Betriebes für die Eingangs bemerkte Rechnungsperiode, in Allem 273 Tage, ist folgendes: Einnahme. Personen⸗Transport 150,606 Fl. 45 Kr., Reisegepäck 5540 Fl. 25 Kr., Equipagen 518 Fl. 27 Kr., Pferde, Rindvieh ꝛc. 5094 Fl. 3 Kr., Frachtgüter 48,848 Fl. 19 Kr. und für Kohlen⸗Transporte 115,091 Fl. 57 Kr., zusammen 325,699 Fl. 56 Kr. Ferner Zinsen von „Betriebs „Ueberschüssen
waren am Schlusse des Jahres 1849 noch folgende Summen auf
1848 65,6 pCt. Obgleich das Resultat des Jahres 1850 in Ver⸗ gleich mit anderen Bahnen ein günstiges zu nennen ist, so ist doch die Ueberzeugung vorhanden, daß in der Folge, wenn der Verkehr auf der Bahn, welcher erst im Entstehen ist, gehörig zugenommen haben wird, ein noch günstigeres Verhältniß zwischen den Ausgaben und Einnahmen erzielt werden wird. Bezüglich der Ausgaben wäh⸗ rend der Eingangs erwähnten Betriebs⸗Periode ist zu bemerken, daß an dem durch den Verwaltungs⸗Rath festgesetzten Betriebs⸗ Etat die Summe von 33,259 Fl. 6 Kr. erübrigt worden sei.
Was den Betrieb anbelangt, so wurden in erwähntem Zeitraum befördert 391,832 Personen, mit einem Ertrage von 150,606 Fl. 45 Kr.; macht durchschnittlich per Monat 43,532 Personen und 16,734 Fl. Im Jahre 1849 betrug der monatliche Durchschnitt nur 40,378 Personen und 13,771 Fl. Sonach hat die Einnahme für Beförderung von Personen um 26 8 % zugenommen.
Von der Gesammt⸗ Nach Prozenten Ertrag pro Per⸗ zahl wurden beför⸗ berechnet giebt son durchschnitt⸗ dert: dies: lich: Klasse 257 0,06 %ℳ 2 Fl. 156 Krir. “ 14,034 3,60 ℳ%ℳ 2 8 vvxö 88,917 22,69 % TI 265,493 67,75 9% Militair 23,131 5,90 %
Aus diesem Zahlen⸗Verhältniß ist zu ersehen, woher es kommt, daß bei einer keinesweges unbedeutenden Personen⸗Frequenz die Einnahme für Beförderung von Personen dennoch eine gpringe zu nennen ist. Die Einrichtung mit vier Wagenklassen hat sich über⸗ haupt nicht als zweckmäßig bewährt, und auf den wenigen Bahnen, w sie besteht, befriedigt sie ebensowenig. Um diesem Uebelstande ein Ziel zu setzen, soll die vierte Wagenklasse ganz abgeschafft, gleich 1 zeitig aber der Tarif der zweiten und dritten Klasse ermäßigt wer⸗ den. An Reisegepäck wurden 10,706 Ctr. befördert und dafur ein⸗ genommen 5540 Fl. oder durchschnittlich pro Monat 1189 Ctr. und 515 Fl. gegen 1038 Ctr. und 441 Fl. in 1849; es hat sich sonach die Einnahme daraus um 39,4 pCt. gebessert. Equipagen wurden 55 a durchschnittlich 9 Fl. 55 Kr. transportirt; im vorhergehenden Jahre nur 47 Stück a 5 Fl. 33 Kr. An Vieh wurden zusammen 37,969 Stück mit einem Ertrage von 5094 Fl. 3 Kr. oder durch⸗ schnittlich pro Monat 4218 Stück für 566 Fl. befördert. Für das volle Jahr 1849 belief sich die Gesammtzahl auf 40,256 Stück f 4780 Fl. 12 Kr. oder durchschnittlich pro Monat 3354 Stück fü 398 Fl. Es hat sich also diese Einnahmequelle um ca. 42 pCt. gehoben. An Frachtgütern wurden in erwähnten neun Monaten befördert 308,249 Ctr. für 48,849 Fl. 19 Kr. oder durchschnittlich pro Monat 34,249 Ctr. und 5426 Fl. gegen 12,384 Ctr. und 1899 Fl. in 1849. Sonach hat sich der Güterverkehr in den neun ersten Monaten des Jahres 1850 gegen das Jahr 1849 beinahe verdreifacht. In den letzten drei Monaten des Jahres 1850 hat derselbe immer noch bedeutend zugenommen. Es betrug nämlich in diesem Zeit⸗ raum der monatliche Durchschnitt 57,737 Ctr. und 8638 Fl. mit⸗ hin 50 pCt. mehr, als in den vorhergehenden neun Monaten. Die beiden Monate Januar und Februar 1851 waren weniger ergie⸗ big. Indessen betrug doch die beförderte Gütermasse durchschnitt lich per Monat 47,729 Ctr. und der Ertrag 5509 Fl. Kohlen⸗ und Coaks⸗Transport. Obgleich die preußische Bahnstrecke von Bexbach bis zu den Gruben des Holzhauerthals erst nach Ablauf der erwähnten Betriebsperiode eröffnet worden ist, so wurden doch während der besagten Zeit 1,080,880 Ctr. Kohlen und Coaks mit einem Fracht⸗Ergebniß von 115,091 Fl. 57 Kr. transportirt, ode · im Durchschnitt monatlich 120,097 Ctr. und 12,787 Fl., gegen 66,748 Ctr. und 6773 Fl. in 1849, mithin hat sich die Einnahme gegen 1849 um 89 pCt. gebessert. Von Anfang Oktober 1850 konnte mit den Zügen bis zu den erwähnten Gruben gefahren werden und daselbst Kohlen und Coaks unmittelbar in die Waggons eingeladen we den. In den drei Monaten Oktober, November und Dezember 1850, wo die Schifffahrt auf dem Rhein noch nicht geschlossen war, wurden durchschnittlich per Monat 211,360 Ctr. mit einem Ertrage von durchschnittlich 28,476 Fl. befördert, sonach im Gegenhalte zu den vorhergehenden neun Monaten eine Mehreinnahme von 122 vCt. Es würden noch günstigere Resultate erzielt worder sein, wenn es nicht zuweilen an Kohlen und Coaks auf den Gru⸗ ben gefehlt und auch zuweilen an hinreichender Anzahl von Trans⸗ portwagen gemangelt hätte, in. Folge dessen 140 neue Kohlenwagen angeschafft wurden. Von den gleichfalls unmittelbar an der Saar⸗ brücker Bahn gelegenen, sehr ergiebigen Gruben bei Lands⸗ weiler konnten noch keine Kohlen bezogen werden, weil die dahin führende Strecke noch nicht vollendet war, wel⸗ ches aber wohl noch in diesem Monat stattfinden wird. Wegen
des ungewöhnlich milden Wetters und weil die Schifffahrt auf dem
Rheine geschlossen war, nahm der Kohlen⸗Transport in den ersten zwei Monaten dieses Jahres etwas ab. In diesem Zeitraum wurden durchschnittlich per Monat nur 130,000 Ctr. Kohle und Coaks mit einem Ertrage von 17,035 Fl. transportirt, welches jedoch immer noch mehr ist, als in den ersten neun Monaten des vorigen Jahres.
Was die Transportmittel anbelangt, so sind im Dienst gewesen
8 Personen⸗ und 12 Güter⸗Lokomotiven. Dieselben haben in den
ersten neun Monaten des Jahres 1850 zurückgelegt 39,458 Meilen, und zwar 29,369 Meilen mit gemischten Personen⸗ und Güterzügen und 10,089 Meilen mit Kohlenzügen. Die Unterhaltung der Loko⸗ motiven kostete im Ganzen 9,751 Fl. 24 Kr., der Personen⸗ und Güterwagen 2934 Fl. 44 Kr. und der Kohlenwagen 1607 Fl.